Kapitel 2 Größen, Größengleichungen

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Kapitel 2 Größen, Größengleichungen"

Transkript

1 Kapitel 2 Größen, Größengleichungen 2.1 Kapitel 2 Größen, Größengleichungen Der Physiker versucht, die Natur zu begreifen und zu beschreiben, indem er sie in Begriffe (z. B. 1 Raum, Zeit usw.) fasst. Fragt man in Zusammenhang mit diesen Begriffen nach der Quantität (Wie groß ist der Raum? Wieviel Zeit habe ich?) werden aus den Begriffen physikalische Größen 2 oder allgemein Größen (z. B. Volumen, Zeit). Den Wert einer Größe 3 erhält man durch vergleichen (Z. B. erhält man die Größe einer Person durch Vergleichen mit einer anderen Person: Hans ist doppelt so groß wie Klaus). Um vergleichbare Größen zu erhalten definiert man Einheiten. Eine Einheit ist eine aus einer Menge gleichartiger Größen ausgewählte und festgelegte Größe (sie ist selber also auch eine Größe!). Vergleicht man eine Größe mit einer Einheit, so spricht man von Messen. Der Wert einer Größe wird als Vielfaches einer Einheit dargestellt. Er ist also das Produkt aus einem Zahlenwert, der angibt, wie oft die Einheit in der Größe enthalten ist, und der Einheit: Wert der Größe = Zahlenwert Einheit: oder als Formel: G = { G} [ G] (Gl 2.1) G Formelzeichen der Größe {G} Zahlenwert der Größe [G] Einheit der Größe Beispiel: l = 12 m l Formelzeichen der Größe {l } = 12 Zahlenwert der Größe [l ] = m Einheit der Größe 7 12 m Wert der Größe Das Formelzeichen einer Größe ist ein Zeichen, das in Formeln und Gleichungen für die Werte der Größe steht 8. Formelzeichen sind in DIN : aufgeführt. 1 Duden, Band 1, 22. Aufl. S. 89: Bei mehrteiligen Abkürzungen wird zwischen den einzelnen Elementen ein kleiner Zwischenraum gesetzt. 2 Während die alte Norm DIN 1313: noch von physikalischen Größen mit der Kurzbenennung Größen spricht, kommt in der neue Norm DIN 1313: der Begriff physikalische Größe nicht mehr vor. Nur im Vorwort steht, dass physikalische Größen zu den in dieser Norm betrachteten Größen gehören. 3 DIN 1313: Nr. 3.3 Der Größenwert ist der einer Erscheinungsform der Größe zugeordnete Wert. Unterschiedliche Größen können denselben Größenwert haben (z. B. Umfang und Länge können beide den Wert 12 m haben) 4 DIN 1338: , S. 7, Nr Formeln, die Bestandteile eines Satzes sind, sollen, auch wenn sie freistehen, hinsichtlich der Satzzeichen wie ein Satzteil behandelt werden. 5 DIN 1338: , S. 3 Mit wenigen Ausnahmen setzt man Variablen in kursiver Schrift. 6 DIN 1313: Nr. 4.4 Jeder Größenwert kann als Produkt von Zahlenwert und Einheit dargestellt werden: x = {x} [x] 7 Die Normen schreiben für die Einheit einer Größe nur das Einheitenzeichen ohne Zahlenwert (z. B. ist die Einheit der Größe Länge m) 8 DIN 1313 : Nr. 3.7

2 2.2 Kapitel 2 Größen, Größengleichungen Die physikalischen Größen werden in Einheiten-Systemen geordnet. Allen diesen Systemen liegen Basisgrößen zugrunde, denen jeweils eine Basiseinheit zugeordnet ist. Die anderen Größen lassen sich aus ihnen mit Hilfe ihrer Definitionsgleichungen ableiten, man nennt sie deshalb abgeleitete Größen. Ihre Einheiten, die sich aus den Grundeinheiten zusammensetzen, bezeichnet man als abgeleitete Einheiten. Einige dieser abgeleiteten Einheiten haben ihren eigenen Namen und ein eigenes Kurzzeichen. Zur Klärung abgeleiteter Einheiten mit Hilfe schon vorher abgeleiteter Einheiten oder mit Hilfe von Basiseinheiten dienen Einheitengleichungen. Mit der Definitionsgleichung für den Druck: FN p = A erhält man z. B. die abgeleitete Einheit des Druckes aus der Einheitengleichung: [ FN ] N kg m kg p ] = = = = = 1 Pa [ A ] m m s m s [ 2 Hängen die Einheiten eines Einheiten-Systems ausschließlich durch solche Einheitengleichungen zusammen, in denen kein von eins abweichender Zahlenfaktor enthalten ist, spricht man von einem kohärenten (zusammenhängendem) Einheitensystem. Das heißt: in einem kohärenten Einheitensystem lassen sich die Einheiten aller abgeleiteter Größen mit Hilfe einiger unabhängig voneinander festgelegter Basiseinheiten als Potenzprodukt darstellen: α1 α 2 α n [ G] [B1] [ B2]... [ B n ] =. 2 Beispiel: m 1 [ p ] = kg s Internationales Einheitensystem Das SI-Einheiten-System (SI = Systéme International d'unités = International System of U- nits), auch als MKS-System 9 (MKS = Meter-Kilogramm-Sekunde) bezeichnet, wurde 1960 auf der 11. Generalkonferenz für Maß und Gewicht beschlossen und hat am 2. Juli 1970 durch das Gesetz über Einheiten im Messwesen in der Bundesrepublik Deutschland Gesetzeskraft erlangt. Es wurden folgende Basisgrößen gewält : Basisgröße Formelzeichen 10 Basiseinheit 11 Einheitenzeichen Länge l DIN : , Nr Meter m Masse m DIN : , Nr Kilogramm kg Zeit t DIN : , Nr Sekunde s Stromstärke I DIN : , Nr Ampere A Temperatur T DIN : , Nr Kelvin K Lichtstärke I v DIN : , Nr Candela cd Stoffmenge n DIN : , Nr Mol mol Tabelle Das MKS-System wurde 1901 von Giorgi (Giov. Giorgi, , italienischer Prof. für Elektrotechnik) vorgeschlagen. 10 Formelzeichen sind in DIN : : Allgemeine Formelzeichen genormt 11 Einheiten, Einheitennamen und Einheitenzeichen sind in DIN : : Einheiten, Einheitennamen, Einheitenzeichen genormt

3 Kapitel 2 Größen, Größengleichungen 2.3 Einige abgeleitete Größen sind: Abgeleitete Größe Formelzeichen Abgeleitete Einheit kg Kraft F DIN : , m Nr s 2 Energie E, W DIN : , kg m2 Nr s 2 Leistung P DIN : , kg m2 Nr s 3 Druck p DIN : , kg m Nr s 2 Tabelle 2.2 Neue Einheit Einheitenzeichen Definitionsgleichung 1 Newton N F = m a 1 Joule J W = F s 1 Watt W 1 Pascal Pa W P = t F p = A Neben den Grundeinheiten m, N, W usw. verwendet man je nach Problemstellung dezimale Vielfache oder Teile der Einheiten. Ihre Bezeichnungen erhalten diese durch Vorsätze bzw. Vorsatzzeichen: Vorsätze Vorsatzzeichen Vorsätze Vorsatzzeichen Deka da 10 1 Dezi d 10-1 Hekto h 10 2 Zenti c 10-2 Kilo k 10 3 Milli m 10-3 Mega M 10 6 Mikro µ 10-6 Giga G 10 9 Nano n 10-9 Tera T Piko p Tabelle 2.3: Vorsätze und Vorsatzzeichen Femto f Atto a Beispiele: 1 Millimeter (mm): 1 mm = 10-3 m, 1 Kilonewton (kn): 1 kn = 10 3 N In der Technik berechnen sich Größen meistens aus mehreren anderen Größen, die auf Grund einer physikalischen Gesetzmäßigkeit miteinander verbunden sind. Dieser Zusammenhang wird durch Größengleichungen beschrieben : G = f (G 1, G 2,..., G n ) 12. (Gl 2.2) Beispiel: v = τ l (Wir verwenden als Formelzeichen für die Zeit τ.) In Größengleichungen müssen die Größen vollständig, d. h. als Produkt aus Zahlenwert und Einheit eingesetzt werden. Ist eine Größengleichung so umgeschrieben, dass für die einzusetzenden Größen oder die zu berechnende Größe bestimmte Einheiten vorgesehen sind, spricht man von einer zugeschnittenen Größengleichung. Zugeschnittene Größengleichungen sind Gleichungen, in 12 DIN 1338: , Nr Laufvariablen werden kursiv gedruckt.

4 2.4 Kapitel 2 Größen, Größengleichungen denen alle Formelzeichen für Größen durch zugehörige Einheitenzeichen dividiert dargestellt werden 13. Beispiel: v /m = 3,6 s km / h τ /s Auch hier müssen die Größen vollständig mit Zahlenwert und Einheit eingesetzt werden. Fehlen in einer zugeschnittenen Größengleichung die Einheiten, besteht sie also nur aus Zahlenwerten und Formelzeichen für Größen von denen aber nur die Zahlenwerte für eine vorgeschriebene Einheit eingesetzt werden dürfen, spricht man von einer Zahlenwertgleichung. Zahlenwertgleichungen geben zu einer Größengleichung den zugehörigen Zusammenhang der Zahlenwerte dieser Größen bezüglich ausgewählter Einheiten an. Die Einheiten auf die sich die Zahlenwerte beziehen müssen angegeben werden. 14 Beispiel: { W } = 0,00028 { F } { l } F in kn l in m W in kwh In Zahlenwertgleichungen dürfen nur Zahlenwerte eingesetzt werden. Zahlenwertgleichungen und zugeschnittene Größengleichungen sollen möglichst vermieden werden. Wenn möglich sollen Größengleichungen benutzt werden. Unter der Dimension einer Größe versteht man das Potenzprodukt der Basisgrößen, aus der sich die Größe ableitet. Als Dimensionszeichen für die Basisgrößen sieht DIN 1313: serifenlose senkrechte Großbuchstaben vor: L (Länge), M (Masse), Z (Zeit), I (Stromstärke), θ (thermodynam. Temperatur), J (Lichtstärke) und N (Stoffmenge). 2 3 Beispiele: P = 10 kw dim (P) = M L Z 15 l = 2 m dim (l) = L a = 12,5 dim (a)= 1 Man sagt, die Größe l hat die Dimension einer Länge. Gleich in welcher Einheit man eine Größe angibt (ob in mm, m,å) und gleich wie groß der Zahlenwert der Größe ist, hat sie immer dieselbe Dimension. In einer Größengleichung muss die Dimension der linken Seite gleich der Dimension der rechten Seite sein. Das Prüfen einer Größengleichung auf diese Forderung hin bezeichnet man als Dimensionskontrolle. Zur Klärung der Dimension einer Größe dienen Dimensionsgleichungen. Beispiel: dim (v)= dim dim ( s) ( τ ) = L T DIN 1313: , Nr DIN 1313: , Nr DIN 1313: , Nr. 6.9 Potenzdarstellung der Dimension

5 Kapitel 2 Größen, Größengleichungen 2.5 Beim Rechnen mit Dimensionen gelten folgende Gesetze 16 : 1. Bezüglich der Multiplikation gilt das Kommutativgesetz (Vertauschungsgesetz): ( G ) ( G ) = ( G ) ( G ) dim dim dim dim 2. das Assoziativgesetz (Vereinigungsgesetz): ( G1) ( G2) ( G3) = ( G1) ( G2) ( G 3) dim dim dim dim dim dim 3. Bezüglich der Multiplikation gibt es ein neutrales Element: ( G ) ( ) = ( G ) dim dim Zahl dim 1 1 Weiter gilt : 4. dim( G ) dim( G ) = dim( G G ) ( ) ( ) dim G 1 = ( 1 1 dim G2 dim G1 G 2 ) dim( G G ) = dim( G ) = dim( G ) λ λ dim( G) = dim( G ) Beim Berechnen thermodynamischer Aufgabenstellen muss viel mit physikalischen Größen und mit Größengleichungen umgegangen werden. Hier empfiehlt sich folgendes formales Vorgehen: Die in der Aufgabenstellung gegebenen Größenwerte werden mit Formelzeichen entweder aufgelistet oder aber in grafische Darstellungen (z. B. Fließbilder) oder in Diagramme eingetragen. Das Formelzeichen der gesuchten physikalischen Größe/Größen wird bestimmt. Es wird eine Formel ausgesucht, in der die gesuchte physikalische Größe vorkommt. Hinter den Grundgleichungen und Definitionsgleichungen immer deren Benennung angeben! Große Buchstaben von kleinen Buchstaben durch Serifen unterscheiden. Formeln sollen immer in der gleichen Form angeben werden und dann je nach Bedarf in die gewünschte Form umgestellt werden. Formeln werden solange umgeformt, bis auf der rechten der linken Seite nur noch die gesuchte Größe steht und auf der rechten Seite nur noch bekannte Größen stehen. Alle Größen werden nun mit Zahlenwert und Einheit einsetzen. Nur SI-Basiseinheiten oder abgeleitete SI-Einheiten einsetzen ohne Vorsätze für dezimale Vielfache oder Teile (Ausnahme: kg und kmol; nicht MPa sondern 10 6 Pa). Abgeleitete Einheiten, die im Nenner stehen und als Bruch geschrieben sind, gleich als Kehrwert mit in den Zähler schreiben. Erst zum Schluss Werte in den Rechner geben. Ergebnis zweimal unterstreichen. 16 DIN 1313: , Nr DIN 1338: , Nr Stehen an einem Grundzeichen außer einem Index noch ein Hochzeichen, sollte dieses über dem ersten Indexbuchstaben (der ersten Indexziffer) stehen.

6 2.6 Kapitel 2 Größen, Größengleichungen Beispiel 2.1 /VFH-Beispiel/ GR 1-4 Gegeben ist eine Kraft F = N und ein Weg s = 720 cm. a) Berechnen Sie die Arbeit, die von der Kraft verrichtet wird, wenn diese um den Weg s verschoben wird. b) Leiten Sie eine zugeschnittene Größengleichung her, in der die Kraft in N und die Länge in cm eingesetzt werden kann und die Arbeit in kwh ausgerechnet wird. c) Leiten Sie eine Zahlenwertgleichung her, in der die Zahlenwert eingesetzt werden müssen bzw. als Ergebnis herauskommen, die man erhält, wenn der Wert der Kraft in kn, der Wert des Weges in m und der Wert der Arbeit in kwh angegeben werden zu a) W = F s W = N 7,2 m = J W = 72 kj zu b) W J F s = N m 1000 W 3600 F s = kw W s h N 100 cm W 1 F s = kw h N cm W 1 F s = 8 kw h 3,6 10 N cm zu c) W J F s = N m 1000 W 3600 F 1000 s = kw W s h N kn m 1 {W} = { F} { s} 3600 F in kn s in m W in kwh

7 Kapitel 2 Größen, Größengleichungen 2.7 Aufgabe 2.1 /VFH-Aufgabe/ GR 1-1 Ein PKW habe eine Leistung von 55 kw. a) Geben Sie die in der Aufgabenstellung gegebene physikalische Größe als Formel an? b) Welches Formelzeichen hat diese Größe? c) Benennen Sie die Bestandteile des Wertes dieser Größe. d) Handelt es sich im SI-Einheitensystem um eine Basisgröße? e) Wie lautet die Definitionsgleichung dieser Größe? f) Leiten Sie mit Hilfe einer Einheitengleichung die Einheit der Größe als Potenzprodukt der Einheiten der Basisgrößen her. g) Geben Sie die Dimension der Größe an. Aufgabe 2.2 /Cerbe, Aufg. 1.1/ /VFH-Aufgabe/ GR 1-2 In einem Kraftwerk ist eine Turbinenleistung von 100 MW installiert. Welche Arbeit verrichten die Turbinen in 10 Minuten? Die Arbeit ist a) in der Einheit des Internationalen Einheitensystems und b) in der Einheit kwh anzugeben. Aufgabe 2.3 /Cerbe, Aufg. 1.2, verkürzt/ /VFH-Aufgabe/ GR 1-3 Welchen Druck übt ein auf der Erde befindlicher Körper mit der Masse 3000 kg bei einer Auflagefläche von 5000 mm 2 auf seine Unterlage aus? (Druck = Kraft/Fläche) Aufgabe 2.4 /Cerbe, Beispiel 1.1/ // GR 1-5 Ein Mensch tritt auf eine Hebelwaage, die sich auf 70 kg einstellt. Die Messung wird durch eine Federwaage kontrolliert, deren Zeiger ebenfalls auf die Zahl 70 ausschlägt. a) In welcher Einheit erfolgt die zweite Messung? b) In welchen Einheitensystemen wurden die Messwerte angegeben? c) Welche Massen bzw. Gewichtskräfte ergeben sich zu den Messwerten in dem jeweiligen Einheitensystem? Aufgabe 2.5 /Cerbe, Beispiel 1.2/ // GR 1-6 Welche abgeleitete Einheit ergibt sich im Internationalen Einheitensystem für die Leistung aus den Basiseinheiten? Aufgabe 2.6 // /Übungsbuch, Aufgabe/ GR 1-7 Ein Fahrzeug fahre mit einer Geschwindigkeit von 10 km/h. a) Wie heißt die in der Aufgabenstellung gegebene Größe? b) Welches Formelzeichen wird für diese Größe verwendet? c) Welchen Wert hat diese Größe? d) Geben Sie die Größe sowie den Zahlenwert und die Einheit der Größe als Formeln an. e) Handelt es sich im SI-Einheitensystem um eine Basisgröße? f) Wie lautet die Definitionsgleichung dieser Größe? g) Geben Sie den Wert dieser Größe mit Hilfe der Basiseinheiten an. h) Geben Sie die Dimension der Größe an.

8 2.8 Kapitel 2 Größen, Größengleichungen Aufgabe 2.1 // /Übungsbuch, Beispiel/ GR 1-8 Ein Gegenstand (Gewichtskraft: F G = 1000 N) wird in 20 Sekunden um 10 m im Erdschwerefeld angehoben. a) Welche Leistung ist hierfür erforderlich? b) Wie lautet die zugeschnittene Größengleichung, in die die Kraft in N der Weg in cm und die Zeit in min eingesetzt werden kann und mit der die Leistung in kw ausgerechnet wird? c) Geben Sie die Zahlenwertgleichung an, in der die Zahlenwert eingesetzt werden müssen bzw. als Ergebnis herauskommen, die man erhält, wenn der Wert der Kraft in N, der Wert des Weges in cm, der Wert der Zeit in min und der Wert der Leistung in kw angegeben werden.

9 Kapitel 2 Größen, Größengleichungen 2.9 Das Gesetz über Einheiten im Messwesen vom 2. Juli Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen: 1 Anwendungsbereich (1) Im geschäftlichen Verkehr sind Größen in gesetzlichen Einheiten anzugeben, wenn für sie Einheiten nach den 2 bis 4 oder nach einer auf Grund des 5 Abs. I erlassenen Rechtsverordnung festgesetzt sind; für die gesetzlichen Einheiten sind die Namen und Kurzzeichen Einheitenzeichen sowie Abkürzungen 19 zu verwenden, die nach den 3, 4 und 6 sowie nach einer auf Grund des 5 erlassenen Rechtsverordnung zulässig sind. (2) Absatz 1 gilt auch für den amtlichen Verkehr. (3) Die Absätze 1 und 2 sind nicht anzuwenden auf den geschäftlichen und amtlichen Verkehr, der von und nach dem Ausland stattfindet oder mit der Einfuhr oder Ausfuhr unmittelbar zusammenhängt. (4) Die Verwendung anderer, auf internationalen Übereinkommen beruhender Einheiten sowie ihrer Namen oder Kurzzeichen Einheitenzeichen im Schiffs-, Luft- und Eisenbahnverkehr bleibt unberührt. Die Bundesregierung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates zu bestimmen, daß dieses Gesetz auch auf den geschäftlichen und amtlichen Verkehr anzuwenden ist, der von und nach Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft stattfindet oder mit der Einfuhr aus oder der Ausfuhr nach diesen Staaten unmittelbar zusammenhängt, soweit dies zur Durchfuhrung von Richtlinien des Rates der Europäischen Gemeinschaften erforderlich ist und der Anwendung gleicher Einheiten im Verkehr zwischen den Mitgliedstaaten dient. 2 Gesetzliche Einheiten im Meßwesen Gesetzliche Einheiten im Meßwesen (Einheiten) sind 1. die für die Basisgrößen nach 3 festgesetzten Basiseinheiten des Internationalen Einheitensystems (SI), 2. die nach 4 festgesetzten atomphysikalischen Einheiten, 18 Bundesgesetzblatt (BGBL) 1985, Teil 1, S gestrichene Worte und roter Text entsprechend dem Gesetz zur Änderung des Gesetzes über Einheiten im Messwesen vom , Bundesgesetzblatt (BGBL) 1973, Teil 1, S die aus den Einheiten nach den Nummern 1 und 2 abgeleiteten und nach 5 festgesetzten Einheiten, 4. die dezimalen Vielfachen und Teile der in den Nummern 1 bis 3 aufgeführten Einheiten. 4. die durch Vorsätze nach 6 bezeichneten dezimalen Vielfachen und Teile der in den Nummern 1 bis 3 aufgeführten Einheiten. 3 Basisgrößen und Basiseinheiten (1) Basisgrößen und Basiseinheiten im Sinne dieses Gesetzes sind 1. Basisgröße Länge mit Baisiseinheit Meter (Kurzzeichen Einheitenzeichen: m), 2. Basisgröße Masse mit der Basiseinheit Kilogramm (Kurzzeichen Einheitenzeichen: kg), 3. Basisgröße Zeit mit der Basiseinheit Sekunde (Kurzzeichen Einheitenzeichen: s), 4. Basisgröße elektrische Stromstärke mit der Basiseinheit Ampere (Kurzzeichen Einheitenzeichen: A), 5. Basisgröße thermodynamische Temperatur oder Kelvin-Temperatur mit der Basiseinheit Kelvin (Kurzzeichen Einheitenzeichen: K), 6. Basisgröße Stoffmenge mit einer Basiseinheit Mol (Einheitenzeichen: mol), 7. Basisgröße Lichtstärke mit der Basiseinheit Candela (Kurzzeichen Einheitenzeichen: cd). (2) Die Basiseinheit 1 Meter ist das ,73fache der Wellenlänge der von Atomen des Nuklids 86 Kr beim Übergang vom Zustand 5d 5 zum Zustand 2p 10 ausgesandten, sich im Vakuum ausbreitenden Strahlung. (3) Die Basiseinheit 1 Kilogramm ist die Masse des Internationalen Kilogrammprototyps, (4) Die Basiseinheit 1 Sekunde ist das fache der Periodendauer der dem Übergang zwischen den beiden Hyperfeinstrukturniveaus des Grundzustandes von Atomen des Nuklids 133 Cs entsprechenden Strahlung. (5) Die Basiseinheit 1 Ampere ist die Stärke eines zeitlich unveränderlichen elektrischen Stromes, der, durch zwei im Vakuum parallel im Abstand 1 Meter voneinander angeordneten, geradlinige, unendlich lange Leiter von vernachlässigbar kleinem, kreisförmigen Querschnitt fließend, zwischen diesen Leitern je 1 Meter Leiterlänge elektrodynamisch die Kraft 1/ Kilogrammeter durch Sekundequadrat hervorrufen würde zwischen diesen Leitern je 1 Meter Leiterlänge die Kraft Newton hervorrufen würde.

10 2.10 Kapitel 2 Größen, Größengleichungen (6) Die Basiseinheit 1 Kelvin ist der 273,16te Teil der thermodynamischen Temperatur des Tripelpunktes des Wassers. (7) Die Basiseinheit 1 Candela ist die Lichtstärke, mit der 1/ Quadratmeter der Oberfläche eines Schwarzen Strahlers bei der Temperatur des beim Druck Kilogramm durch Meter und durch Sekundequadrat erstarrenden Platins senkrecht zu seiner Oberfl äche leuchtet. (7) Die Basiseinheit 1 Mol ist die Stoffmenge eines Systems das aus ebensoviel Einzelteilchen besteht, wie Atome in 12/1000 Kilogramm des Kohlenstoffnuklids 12 C enthalten sind. Bei Verwendung des Mol müssen die Einzelteilchen des Systems spezifiziert sein und können Atome, Moleküle. Ionen, Elektronen sowie andere Teilchen oder Gruppen solcher Teilchen genau angegebener Zusammensetzung sein. (8) Die Basiseinheit 1 Candela ist die Lichtstärke mit der 1/ Quadratmeter der Oberfl äche eines Schwarzen Strahlers bei der Temperatur des beim Druck Newton durch Quadratmeter erstarrenden Platins senkrecht zu seiner Oberfläche leuchtet. 4 Atomphysikalische Einheiten für Stoffmenge, Masse und Energie Atomphysikalische Einheiten für Masse und Energie (1) Einheit der Stoffmenge ist das Mol (Kurzzeichen: mol), 1 Mol ist die Stoffmenge eines Systems bestimmter Zusammensetzung, das aus ebenso vielen Teilchen besteht, wie Atome in 12/1000 Kilogramm des Nuklids 12 C enthalten sind. (1) Atomphysikalische Einheit der Masse für die Angabe von Teilchenmassen ist die atomare Masseneinheit (Kurzzeichen Einheitenzeichen: u). 1 atomare Masseneinheit ist der 12te Teil der Masse eines Atoms des Nukids 12 C. (2) Atomphysikalische Einheit der Energie ist das Elektronvolt (Kurzzeichen Einheitenzeichen: ev). 1 Elektronvolt ist die Energie, die ein Elektron bei Durchlaufen einer Potentialdifferenz von 1 Volt im Vakuum gewinnt. 5 Abgeleitete Einheiten, Ermächtigungen (1) Die Bundesregierung wird ermächtigt, zur Gewährleistung der Einheitlichkeit im Meßwesen nach Anhörung der beteiligten Kreise von Wissenschaft und Wirtschaft durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates Einheiten, die sich als mit einem festen Zahlenfaktor multiplizierte Produkte aus Potenzen der Basiseinheiten nach 3 und der atomphysikalischen Einheiten nach 4 ableiten lassen, als gesetzliche Einheiten mit Namen und Kurzzeichen sowie Abkürzungen festzusetzen, (2) Der Bundesminister für Wirtschaft wird ermächtigt, zur Gewährleistung der Einheitlichkeit im Meßwesen durch Rechtsverordnung die nicht der Zustimmung des Bundesrates bedarf die Schreibweise der Zahlenwerte zu bectimmen. (1) Die Bundesregierung wird ermächtigt, zur Gewährleistung der Einheitlichkeit im Meßwesen nach Anhörung der beteiligten Kreise von Wissenschaft und Wirtschaft durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates weitere Einheiten für besonders genannte Größen oder aus diesen ableitbare Größen als gesetzliche Einheiten mit Namen und Einheitenzeichen sowie Abkürzungen festzusetzen. Diese Einheiten müssen sich als mit einem festen Zahlenfaktor multiplizierte Produkte aus Potenzen der Basiseinheiten nach 3 und der atomphysikalischen Einheiten nach 4 ableiten lassen. (2) Der Bundesminister für Wirtschaft und Finanzen wird ermächtigt, zur Gewährleistung der Einheitlichkeit im Meßwesen durch Rechtsverordnung, die nicht der Zustimmung des Bundesrates bedarf, die Schreibweise der Zahlenwerte zu bestimmen und Abkürzungen von Einheitennamen festzusetzen, die für bestimmte Anwendungen im Bereich der Datenverarbeitung in Systemen mit beschränktem Zeichenvorrat anstelle der gesetzlichen Einheitenzeichen verwendet werden dürfen. 6 Dezimale Vielfache und Teile von Einheiten Vorsätze und Voratzzeichen (1) Dezimale Vielfache und Teile Die folgenden dezimalen Vielfachen und Teile von Einheiten ( 2 Nr. 4) können durch Vorsetzen von Vorsilben (Vorsätze) vor den Namen der Einheit bezeichnet werden. Vorsätze und deren Kurzzeichen Vorsatzzeichen sind: für das Billionenfache ( oder fache) der Einheit: Tera (Kurzzeichen Vorsatzzeichen: T), für das Milliardenfache ( oder 10 9 fache) der Einheit: Giga (Kurzzeichen Vorsatzzeichen: G), für das Millionenfache ( oder 10 6 fache) der Einheit: Mega (Kurzzeichen Vorsatzzeichen: M), für das Tausendfache (1000 oder 10 3 fache) der Einheit: Kilo (Kurzzeichen Vorsatzzeichen: k), für das Hundertfache (100 oder 10 2 fache) der Einheit: Hekto (Kurzzeichen Vorsatzzeichen: h), für das Zehnfache (10 oder 10 1 fache) der Einheit: Deka (Kurzzeichen Vorsatzzeichen: da),

11 Kapitel 2 Größen, Größengleichungen 2.11 für das Zehntel (0,1 oder 10-1 fache) der Einheit: Dezi (Kurzzeichen Vorsatzzeichen: d), für das Hundertstel (0,01 oder 10-2 fache) der Einheit: Zenti (Kurzzeichen Vorsatzzeichen: c), für das Tausendstel (0,001 oder 10-3 fache) der Einheit: Milli (Kurzzeichen Vorsatzzeichen: m), für das Millionstel (0, oder 10-6 fache) der Einheit: Mikro (Kurzzeichen Vorsatzzeichen: µ), für das Milliardstel (0, oder 10-9 fache) der Einheit: Nano (Kurzzeichen Vorsatzzeichen: n), für das Billionstel (0, oder fache) der Einheit: Piko (Kurzzeichen Vorsatzzeichen: p), für das Billiardstel (0, oder fache) der Einheit: Femto (Kurzzeichen Vorsatzzeichen: f), für das Trillionstel (0, oder fache) der Einheit: Atto (Kurzzeichen Vorsatzzeichen: a). (2) Zur Bezeichnung eines dezimalen Vielfachen oder Teiles einer Einheit nach Absatz 1 dürfen nicht mehr als ein Vorsatz benutzt werden. (3) Der Vorsatz ist ohne Zwischenraum vor den Namen der Einheit, das Kurzzeichen des Vorsatzes Vorsatzzeichen ohne Zwischenraum vor das Kurzzeichen der Einheit Einheitenzeichen zu setzen. Hochzeichen (Potenzexponenten) bei derart zusammengesetzten Kurzzeichen müssen sich auf das ganze Kurzzeichen beziehen. (4) Wird eine Einheit als Produkt oder als Quotient aus dezimalen Vielfachen oder Teilen anderer Einheiten gebildet, so dürfen diese mit den in Absatz 1 genannten Vorsätzen und deren Kurzzeichen Vorsatzzeichen bezeichnet werden. 7 Aufgaben der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt Die Physikalisch-Technische Bundesanstalt hat 1. die gesetzlichen Einheiten darzustellen, 2. die Temperaturskala nach der Internationalen Praktischen Temperaturskala der Internationalen Meterkonvention darzustellen sowie die Zeitskala nach der Internationalen Atomzeitskala der Internationalen Meterkonvention darzustellen und unbeschadet der Aufgaben anderer Bundesbehörden zu verbreiten, 3. die Prototype der Bundesrepublik Deutschland sowie die Einheitenverkörperungen und Normale an die internationale Prototype oder Etalons 20 nach der Internationalen Meterkon- 20 E ta lon der, -s, -s <fr> : Normalmaß, Eichmaß vention anzuschließen oder anschließen zu lassen, 4. die Prototype der Bundesrepublik Deutschland sowie die Einheitenverkörperungen und Normale aufzubewahren, 5. die Verfahren bekanntzumachen, nach denen nicht verkörperte Einheiten, einschließlich der Zeiteinheiten und der Zeitskalen sowie der Temperatureinheit und Temperaturskalen, dargestellt werden, 6. eine Tafel der gesetzlichen Einheiten bekanntzumachen. 8 Zuständige Behörden Die Landesregierungen oder die von ihnen bestimmten Stellen bestimmen die für die Durchführung dieses Gesetzes zuständigen Behörden soweit nicht die Physikalisch-Technische Bundesanstalt zuständig ist. 9 Auskünfte Die für die Einhaltung der Vorschriften dieses Gesetzes verantwortlichen Personen haben der zuständigen Behörde die für die Durchrührung dieses Gesetzes und der auf Grund des 5 erlassenen Vorschriften erforderlichen Auskünfte zu erteilen. Der zur Auskunft Verpflichtete kann die Auskunft über solche Fragen verweigern, deren Beantwortung ihn selbst oder einen der in 383 Abs.1 Nr.1 bis 3 der Zivilprozeßordnung bezeichneten Angehörigen der Gefahr strafgerichtlicher Verfolgung oder eines Verfahrens nach dem Gesetz über die Ordnungswidrigkeiten aussetzen würde. 10 Verletzung der Geheimhaltungspflicht (1) Wer ein fremdes Geheimnis, namentlich ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis, das ihm in seiner Eigenschaft als Angehöriger oder Beauftragter einer mit Aufgaben auf Grund dieses Gesetzes betrauten Behörde bekanntgeworden ist, unbefugt offenbart, wird mit Gefängnis bis zu einem Jahr und mit Geldstrafe oder mit einer dieser Strafen bestraft. (2) Handelt der Täter gegen Entgelt oder in der Absicht, sich oder einen anderen zu bereichem oder einen anderen zu schädigen, so ist die Strafe Gefängnis bis zu zwei Jahren; daneben kann auf Geldstrafe erkannt werden. Ebenso wird bestraft, wer ein fremdes Geheimnis, namentlich ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis, das ihm unter den Voraussetzungen des Absatzes 1 bekanntgeworden ist, unbefugt verwertet. (3) Die Tat wird nur auf Antrag des Verletzten verfolgt. 11 Bußgeldvorschrift (1) Ordnungswidrig handelt, wer

12 2.12 Kapitel 2 Größen, Größengleichungen 1. im geschäftlichen Verkehr entgegen 1 Abs. 1 zur Angabe von Größen nach 3 oder 4 nicht die gesetzlichen Einheiten verwendet, 2. entgegen 9 eine Auskunft nicht, nicht rechtzeitig, unvollständig oder unrichtig erteilt oder 3. einer Vorschrift einer nach 5 ergangenen Rechtsverordnung zuwiderhandelt, soweit die Rechtsverordnung für einen bestimmten Tatbestand auf diese Bußgeldvorschrift verweist. (2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden. 12 Übergangsvorschrift (1) 1 ist nicht auf Größenangaben anzuwenden, die vor Inkrafttreten dieses Gesetzes im geschäftlichen oder amtlichen Verkehr gemacht worden sind. Das gleiche gilt für Meßgeräte, die vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes geeicht, eichamtlich beglaubigt, amtlich beglaubigt oder amtlich geprüft worden sind. 4. Januar 1952 (Bundesgesetzbl. I S. 1) auch im Land Berlin. Rechtsverordnungen, die auf Grund dieses Gesetzes erlassen werden, gelten im Land Berlin nach 14 des Dritten Überleitungsgesetzes. 15 Inkrafttreten Dieses Gesetz tritt ein Jahr nach seiner Verkündung in Kraft; 5 tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. Die verfassungsmäßigen Rechte des Bundesrates sind gewahrt. Das vorstehende Gesetz wird hiermit verkündet. Bonn, den 2. Juli 1969 (2) für die Dauer von 5 Jahren nach Inkrafttreten dieses Gesetzes darf die Basiseinheit Kelvin nach 3 auch als Grad Kelvin mit dem Kurzzeichen Einheitenzeichen K bezeichnet werden. 13 Außerkrafttreten von Vorschriften Mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes treten außer Kraft 1. die 1 bis 5 des Gesetzes betreffend die elektrischcn Maßeinheiten vom 1. Juni 1898 (Reichsgesetzbl. S. 905), 2. der Abschnitt 1 der Bestimmungen zur Ausführung des Gesetzes betreffend die elektrischen Maßeinheiten vom 6. Mai 1901 (Reichsgesetzbl. 127), 3. die 1 und 2 des Gesetzes über die Temperaturskale 21 und die Wärmeeinheit vom 7. August 1924 (Reichsgesetzbl. I S. 679), 4. die Bekanntmachung über die gesetzliche Temperaturskale vom 1. März 1950 (Amtsblatt der Physikalisch-Technischen Anstalt Nr. 1 S. 3) und die Bekanntmachung über die Einheit der Wärmemenge vom 1. März 1950 (Amtsblatt der Physikalisch-Technischen Anstalt Nr. 1 S. 4), 5. die 1 bis 8 des Maß- und Gewichtsgesetzes vom 13. Dezember 1935 (Reichsgesetzbl. I S. 1499). 14 Geltung in Berlin Dieses Gesetz gilt nach Maßgabe des 13 Abs. 1 des Dritten Überleitungsgesetzes vom 21 Ska le Ska la die; -, Skalen u. s <lat.-it.>»treppe, Leiter«Maßeinteilung an Messinstrumenten

13 Kapitel 2 Größen, Größengleichungen 2.13 Gesetz zur Änderung des Gesetzes über Einheiten im Messwesen vom Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen: Artikel 1 Das Gesetz über Einheiten im Meßwesen vom 2. Juli 1969 (Bundesgesetzbl. I S. 709) wird wie folgt geändert: 1. 1 wird wie folgt geändert: a) An Absatz 1 wird das Wort Kurzzeichen ersetzt durch die Worte Einheitenzeichen sowie Abkürzungen. b) An Absatz 3 wird folgender Satz 2 angefügt: Die Bundesregierung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates zu bestimmen, daß dieses Gesetz auch auf den geschäftlichen und amtlichen Verkehr anzuwenden ist, der von und nach Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft stattfindet oder mit der Einfuhr aus oder der Ausfuhr nach diesen Staaten unmittelbar zusammenhängt, soweit dies zur Durchfuhrung von Richtlinien des Rates der Europäischen Gemeinschaften erforderlich ist und der Anwendung gleicher Einheiten im Verkehr zwischen den Mitgliedstaaten dient. 2. In 1 Abs. 4, 3 Abs. 1, 4 Abs. 2 und 3 und 12 Abs. 2 wird jeweils das Wort Kurzzeichen durch das Wort Einheitenzeichen ersetzt 3. 2 Nr. 4 erhält folgende Fassung: 4. die durch Vorsätze nach 6 bezeichneten dezimalen Vielfachen und Teile der in den Nummern 1 bis 3 aufgeführten Einheiten wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 Nr. 5 werden die Worte oder Kelvin-Temperatur gestrichen. b) An Absatz 1 wird folgende Nummer 6 eingefügt: 6. Basisgröße Stoffmenge mit einer Basiseinheit Mol (Einheitenzeichen: mol),. Die bisherige Nummer 6 wird Nummer 7. c) In Absatz 5 werden die Worte zwischen diesen Leitern je 1 Meter Leiterlänge elektrodynamisch die Kraft 1/ Kilogrammeter durch Sekundequadrat hervorrufen würde ersetzt durch die Worte zwischen diesen Leitern je 1 Meter Leiterlänge die Kraft Newton hervorrufen würde". 22 Bundesgesetzblatt (BGBL) 1973, Teil 1, S. 720 d) Absatz 7 wird ersetzt durch die folgenden Absätze 7 und 8: (7) Die Basiseinheit 1 Mol ist die Stoffmenge eines Systems das aus ebens o- viel Einzelteilchen besteht, wie Atome in 12/1000 Kilogramm des Kohlenstoffnuklids 12 C enthalten sind. Bei Verwendung des Mol müssen die Einzelteilchen des Systems spezifiziert sein und können Atome, Moleküle. Ionen, Elektronen sowie andere Teilchen oder Gruppen solcher Teilchen genau angegebener Zusammensetzung sein. (8) Die Basiseinheit 1 Candela ist die Lichtstärke mit der 1/ Quadratmeter der O- berfläche eines Schwarzen Strahlers bei der Temperatur des beim Druck Newton durch Quadratmeter erstarrenden Platins senkrecht zu seiner Oberfl ä- che leuchtet wird wie folgt geändert: a) Die Überschrift erhält folgende Fassung: Atomphysikalische Einheiten für Masse und Energie. b) Absatz 1 wird gestrichen, die Absätze 2 und 3 werden Absätze 1 und erhält folgende Fassung: 5 Abgeleitete Einheiten, Ermächtigungen (1) Die Bundesregierung wird ermächtigt, zur Gewährleistung der Einheitlichkeit im Meßwesen nach Anhörung der beteiligten Kreise von Wissenschaft und Wirtschaft durch Rechtsve rordnung mit Zustimmung des Bundesrates weitere Einheiten für besonders genannte Größen oder aus diesen ableitbare Größen als gesetzliche Einheiten mit Namen und Einheitenzeichen sowie Abkürzungen festzusetzen. Diese Einheiten müssen sich als mit einem festen Zahlenfaktor multiplizierte Produkte aus Potenzen der Basiseinheiten nach 3 und der atomphysikalischen Einheiten nach 4 ableiten lassen. (2) Der Bundesminister für Wirtschaft und Finanzen wird ermächtigt, zur Gewährleistung der Einheitlichkeit im Meßwesen durch Rechtsverordnung, die nicht der Zustimmung des Bundesrates bedarf, die Schreibweise der Zahlenwerte zu bestimmen und Abkürzungen von Einheitennamen festzusetzen, die für bestimmte Anwendungen im Bereich der Datenverarbeitung in Systemen mit beschränktem Zeichenvorrat anstelle der gesetzlichen Einheitenzeichen verwendet werden dürfen." 7. 6 wird wie folgt geändert:

14 2.14 Kapitel 2 Größen, Größengleichungen a) Die Überschrift erhält folgende Fassung: Vorsätze und Vorsatzzeichen b) In Absatz 1 werden die Worte Dezimale Vielfache und Teile durch die Worte Die folgenden dezimalen Vielfachen und Teile und das Wort Kurzzeichen jeweils durch das Wort Vorsatzzeichen ersetzt. c) In Absatz 3 werden die Worte Kurzzeichen des Vorsatzes durch das Wort Vorsatzzeichen und die Worte Kurzzeichen der Einheit durch das Wort Einheitenzeichen ersetzt. d) In Absatz 4 wird das Wort Kurzzeichen durch das Wort Vorsatzzeichen ersetzt. 8. In 7 wird folgende Nummer 2 eingefügt: 2. die Temperaturskala nach der Internationalen Praktischen Temperaturskala der Internationalen Meterkonvention darzustellen sowie die Zeitskala nach der Internationalen Atomzeitskala der Internationalen Meterkonvention darzustellen und unbeschadet der Aufgaben anderer Bundesbehörden zu verbreiten,. Die bisherigen Nummern 2 bis 5 werden Nummern 3 bis 6. Artikel 2 Der Bundesminister für Wirtschaft und Finanzen wird ermächtigt, das Gesetz über Einheiten im Meßwesen in der Fassung dieses Gesetzes neu bekanntzumachen und dabei Unstimmigkeiten des Wortlauts zu beseitigen. Artikel 3 Dieses Gesetz gilt nach Maßgabe des 13 Abs. 1 des Dritten Überleitungsgesetzes vom 4. Januar 1952 (Bundesgesetzbl. I S. 1) auch im Land Berlin. Artikel 4 Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.

ist Beobachten, Messen und Auswerten von Naturerscheinungen und Naturgesetzen Physikalische Größen und Einheiten

ist Beobachten, Messen und Auswerten von Naturerscheinungen und Naturgesetzen Physikalische Größen und Einheiten ist Beobachten, Messen und Auswerten von Naturerscheinungen und Naturgesetzen Um physikalische Aussagen über das Verhältnis von Messgrößen zu erhalten, ist es notwendig die Größen exakt und nachvollziehbar

Mehr

Einheiten. 2. Richtlinie 80/181/EWG 1

Einheiten. 2. Richtlinie 80/181/EWG 1 Seite 1/5 0. Inhalt 0. Inhalt 1 1. Allgemeines 1 2. Richtlinie 80/181/EWG 1 3. Quellen 5 1. Allgemeines Die Ingenieurwissenschaften sind eine Untermenge der Naturwissenschaften. Die Tragwerksplanung lässt

Mehr

Grundlagen der Elektrotechnik I Physikalische Größen, physikalische Größenarten, Einheiten und Werte physikalischer Größen

Grundlagen der Elektrotechnik I Physikalische Größen, physikalische Größenarten, Einheiten und Werte physikalischer Größen Grundlagen der Elektrotechnik I 17 11.01.01 Einführung eines Einheitensystems.1 Physikalische Größen, physikalische Größenarten, Einheiten und Werte physikalischer Größen Physikalische Größen: Meßbare,

Mehr

SI-EINHEITEN UND IHRE DEZIMALEN VIELFACHEN UND TEILE

SI-EINHEITEN UND IHRE DEZIMALEN VIELFACHEN UND TEILE SI-EINHEITEN UND IHRE DEZIMALEN VIELFACHEN UND TEILE (Quelle: EU-Richtlinie 80/181/EWG) 1. SI-Basiseinheiten Größe Name der Einheit Einheitenzeichen Länge Meter m Masse Kilogramm kg Zeit Sekunde s Elektrische

Mehr

HTW Chur Ingenieurbau/Architektur, Physik 1, T. Borer

HTW Chur Ingenieurbau/Architektur, Physik 1, T. Borer Am Anfang der Zivilisation stand die Messkunst. Unsere Vorfahren lernten die Messtechnik anzuwenden, als sie sesshaft wurden, Häuser bauten und Felder bestellten. Die ersten Masseinheiten waren Naturmasse

Mehr

I Physikalische Größen und Gleichungen

I Physikalische Größen und Gleichungen I Physikalische Größen und Gleichungen 1 I Physikalische Größen und Gleichungen 1. i Physikalische Größen Naturvorgänge werden durch ihre Merkmale (Zustände, Eigenschaften, Vorgänge) beschrieben. Merkmal

Mehr

Carmen Weber DM4EAX. DARC AJW Referat

Carmen Weber DM4EAX. DARC AJW Referat Carmen Weber DM4EAX In der Physik benötigen wir feste Größen und Einheiten, damit Begriffe eindeutig benannt werden können. Diese sind gesetzlich festgelegt. Am 2. Juli 1969 wurde in Deutschland das Gesetz

Mehr

Kinematik & Dynamik. Über Bewegungen und deren Ursache Die Newton schen Gesetze. Physik, Modul Mechanik, 2./3. OG

Kinematik & Dynamik. Über Bewegungen und deren Ursache Die Newton schen Gesetze. Physik, Modul Mechanik, 2./3. OG Kinematik & Dynamik Über Bewegungen und deren Ursache Die Newton schen Gesetze Physik, Modul Mechanik, 2./3. OG Stiftsschule Engelberg, Schuljahr 2016/2017 1 Einleitung Die Mechanik ist der älteste Teil

Mehr

vom 23. November 1994 (Stand am 1. Januar 2013)

vom 23. November 1994 (Stand am 1. Januar 2013) Einheitenverordnung 1 941.202 vom 23. November 1994 (Stand am 1. Januar 2013) Der Schweizerische Bundesrat, gestützt auf die Artikel 2 Absatz 2 und 3 Absatz 2 des Messgesetzes vom 17. Juni 2011 2, 3 verordnet:

Mehr

Zusatztutorium PPH #1: Einheiten

Zusatztutorium PPH #1: Einheiten Zusatztutorium PPH #1: Einheiten Alle physikalischen Größen haben eine fest zugeordnete physikalische Einheit, z.b. Weg, Länge, Höhe : Meter (m) Zeit: Sekunde (s) Kraft: Newton (N) Im Allgemeinen werden

Mehr

RFH Rheinische Fachhochschule Köln

RFH Rheinische Fachhochschule Köln 1. SI-Einheitensystem Das Messen ist eine der wichtigsten Aufgaben in der Technik sowie im täglichen Leben. Damit Meßergebnisse bewertet und interpretiert werden können, werden Einheiten benötigt. Ein

Mehr

III. Messen und Prüfen

III. Messen und Prüfen III. Messen und Prüfen Das Um und Auf beim Arbeiten ist das ständige Messen und Prüfen des Werkstücks, um Fehler zu vermeiden. Die verwendeten Maße und Einheiten sind genau festgelegt, das heißt sie sind

Mehr

1. Physikalische Grundlagen

1. Physikalische Grundlagen Lehr- und Lernmaterial / Physik für M-Kurse am Landesstudienkolleg Halle / Jörg Thurm Physikalische Grundlagen 1. Physikalische Grundlagen 1.1. Grundgrößen und ihre Einheiten Vorlesung Zusammenfassung

Mehr

O. Grulke. Tel: / pg. Web:

O. Grulke. Tel: / pg. Web: WILLKOMMEN Experimentalphysik I Mechanik / Wärme O. Grulke Tel: 03834 / 88 2514. Email: grulke@ipp.mpg.de pg. Web: www.ipp.mpg.de/~grulke organisatorisches Termine: Di. 8:00ct 10:00 12.10. 04.01. 19.1010

Mehr

Messtechnische Grundlagen und Fehlerbetrachtung. (inkl. Fehlerrechnung)

Messtechnische Grundlagen und Fehlerbetrachtung. (inkl. Fehlerrechnung) Messtechnische Grundlagen und Fehlerbetrachtung (inkl. Fehlerrechnung) Länge Masse Zeit Elektrische Stromstärke Thermodynamische Temperatur Lichtstärke Stoffmenge Basisgrößen des SI-Systems Meter (m) Kilogramm

Mehr

Grundlagen der Werkstoffe

Grundlagen der Werkstoffe Institut für Grundlagen der Werkstoffe 2005 Prof. Setzer 1 Übersicht Institut für Vorlesung Dienstag Mittwoch 08:30-10:00 08:30-10:00 S05 T00 B71 S03 V00 E33 Fragen an die Studenten! Übung Donnerstag 08:30-10:00

Mehr

Physik: Größen und Einheiten

Physik: Größen und Einheiten Physik: Größen und Einheiten Daniel Kraft 2. März 2013 CC BY-SA 3.0, Grafiken teilweise CC BY-SA Wikimedia Größen in der Physik Größen Eine physikalische Größe besteht aus: G = m [E] Maßzahl Die (reelle)

Mehr

1 Einführung Ziel der Vorlesung:

1 Einführung Ziel der Vorlesung: Interdisziplinäre Kenntnisse werden immer wichtiger um die komplexen Zusammenhänge in den verschiedenen wissenschaftlichen Teilbereichen zu erfassen. Die Physik, als eine der Grundlagenwissenschaften reicht

Mehr

Learn4Med. 1. Größen und Einheiten

Learn4Med. 1. Größen und Einheiten 1. Größen und Einheiten Eine physikalische Größe beschreibt, was man misst (z.b. den Druck, die Zeit). Eine physikalische Einheit beschreibt, wie man die Größe misst (z.b. in bar, in Sekunden). Man darf

Mehr

Grössen und Einheiten in der Schreinerei

Grössen und Einheiten in der Schreinerei KAPITEL 3 1 SI-Einheitensystem 3 Grössen und Einheiten in der Schreinerei Warum brauchen wir Schreiner Kenntnisse über SI-Einheiten? Die SI-Einheiten, seit 1978 in der Schweiz gültig, sind im amtlichen

Mehr

Physikalisches und Physikalisch-chemisches Praktikum für Pharmazeuten

Physikalisches und Physikalisch-chemisches Praktikum für Pharmazeuten Institut für Physik der Kondensierten Materie Platzhalter für Bild, Bild auf Titelfolie hinter das Logo einsetzen Physikalisches und Physikalisch-chemisches Praktikum für Pharmazeuten Priv.-Doz. Dr. Dirk

Mehr

Brühl. Messen heißt vergleichen!

Brühl. Messen heißt vergleichen! 1. Einleitung / Grundlagen 1.1 Vergleichbarkeit von Messergebnissen 1.1.1 SI-Einheitensystem Das Messen ist eine der wichtigsten Aufgaben in der Technik sowie im täglichen Leben. Damit Messergebnisse bewertet

Mehr

Inhalt der Vorlesung Physik A2 / B2

Inhalt der Vorlesung Physik A2 / B2 Inhalt der Vorlesung Physik A2 / B2 1. Einführung Einleitende Bemerkungen Messung physikalischer Größen 2. Mechanik Kinematik Die Newtonschen Gesetze Anwendung der Newtonschen Gesetze Koordinaten und Bezugssysteme

Mehr

Hydrogeologische Methoden

Hydrogeologische Methoden Hydrogeologische Methoden Bearbeitet von Horst-Robert Langguth, Rudolf Voigt erweitert, überarbeitet 2004. Buch. xiv, 1006 S. Hardcover ISBN 978 3 540 21126 6 Format (B x L): 15,5 x 23,5 cm Gewicht: 1540

Mehr

Gedankengänge eines PhysikersimZoo (I)

Gedankengänge eines PhysikersimZoo (I) Gedankengänge eines PhysikersimZoo (I) 1. BeobachtungeinesPhänomens einelefanthat relativdickebeineimvergleichzueinem eh.versuch derverallgemeinerung jegrößer einsäugetier,destodicker seinebeine relativzumkörper.grübeln

Mehr

Beim Messen vergleicht man die gegebene Größe mit der gewählten Maßeinheit. Man stellt fest, welches Vielfache der Einheit vorliegt.

Beim Messen vergleicht man die gegebene Größe mit der gewählten Maßeinheit. Man stellt fest, welches Vielfache der Einheit vorliegt. D Sachrechnen 1 Messen von Größen Beispiele für Größen und ihre Maßeinheiten: Länge (Meter); Masse (Kilogramm); Zeitspanne (Sekunde), Elektrische Stromstärke (Ampere), Temperatur (Grad Celsius), Geldbetrag

Mehr

Formel X Leistungskurs Physik 2001/2002

Formel X Leistungskurs Physik 2001/2002 Versuchsaufbau: Messkolben Schlauch PI Barometer TI 1 U-Rohr-Manometer Wasser 500 ml Luft Pyknometer 2 Bild 1: Versuchsaufbau Wasserbad mit Thermostat Gegeben: - Länge der Schläuche insgesamt: 61,5 cm

Mehr

Handbuch Sl-Einheiten

Handbuch Sl-Einheiten Sigmar German Peter Drath Handbuch Sl-Einheiten Definition, Realisierung, Bewahrung und Weitergabe der Sl-Einheiten, Grundlagen der Präzisionsmeßtechnik Mit 104 Bildern und 67 Tabellen V Friedr. Vieweg

Mehr

! -Wärmelehre! -Astrophysik! -E-Lehre! -Festkörperphysik! -Mechanik! -Elemtarteilchenphysik!!! -Optik! -Atomphysik!!! Quantenmechanik!

! -Wärmelehre! -Astrophysik! -E-Lehre! -Festkörperphysik! -Mechanik! -Elemtarteilchenphysik!!! -Optik! -Atomphysik!!! Quantenmechanik! D Definition Physik Physik ist eine Naturwissenschaft, die sich mit der Beschreibung der Naturerscheinungen und mit der Erforschung von deren (mathematischen) Gesetzen befasst. Teilgebiete der Physik -Wärmelehre

Mehr

0, , ,530, , , , ,130, ,8 10

0, , ,530, , , , ,130, ,8 10 Einleitung Am 17. Februar 2013 meldet AFP dpa: Höchstleistungen Deutschland hat den schnellsten Supercomputer in Europa Europas schnellster Supercomputer Juqueen schafft nach Angaben des Forschungszentrums

Mehr

Elektrische Messtechnik

Elektrische Messtechnik Teil 1 Elektrische Messtechnik Messen mit Einheiten Warum Messen Was ist Messen SI-Einheitensystem SI-Einheitenvorsätze Warum Messen? 2 von 30 Warum Messen? Der Mensch nutzt all seine Sinne so gut er kann

Mehr

LOSEBLATTSAMMLUNG FS AKU EMPFEHLUNGEN ZUR ÜBERWACHUNG DER UMWELTRADIOAKTIVITÄT

LOSEBLATTSAMMLUNG FS AKU EMPFEHLUNGEN ZUR ÜBERWACHUNG DER UMWELTRADIOAKTIVITÄT Seite: 1 von 6 Zusammenstellung von Messgrößen in den Bereichen Radioaktivität und Dosismessung Bearbeiter: J.-W. Vahlbruch, Gottfried Wilhelm Leibniz Universität, Hannover H. Wershofen, Physikalisch-Technische

Mehr

2 Einführung in die Elektrotechnik

2 Einführung in die Elektrotechnik 2 Einführung in die Elektrotechnik In diesem Kapitel werden die wichtigsten Grundlagen der Elektrotechnik beschrieben und ein Überblick über die Zusammenhänge der einzelnen Komponenten gegeben [1], [3],

Mehr

Biophysik für Pharmazeuten I.

Biophysik für Pharmazeuten I. Thematik Biophysik für Pharmazeuten I. Woche Vorlesungen: Thema Einführung Mechanik Struktur der Materie Vortragende Tölgyesi Woche Praktika: Thema Einführung, Sicherheitsvorschriften Refraktometer Mikroskop

Mehr

Biophysik für Pharmazeuten I.

Biophysik für Pharmazeuten I. Biophysik für Pharmazeuten I. Prof. László Smeller laszlo.smeller@eok.sote.hu Dr. Attila Bérces attila.berces@eok.sote.hu Dr. Pál Gróf pal.grof@eok.sote.hu 1 Thematik 13 Vorlesungen: Woche Thema Vortragende

Mehr

Operationen auf Zahlen

Operationen auf Zahlen Operationen auf Zahlen Es gibt folgende Operationen auf der Menge der natürlichen Zahlen : - Addition: 2 + = - Multiplikation: 2. IN = 6 - Subtraktion: 9-6 = - Division: 8 : = 2 Operationen kann man zusammensetzen.

Mehr

Begleitendes Seminar. Praktischen Übungen in Physik. Humanmediziner, Zahnmediziner, Molekulare Biomediziner und Pharmazeuten

Begleitendes Seminar. Praktischen Übungen in Physik. Humanmediziner, Zahnmediziner, Molekulare Biomediziner und Pharmazeuten Dr. Christoph Wendel Begleitendes Seminar zu den Praktischen Übungen in Physik für Humanmediziner, Zahnmediziner, Molekulare Biomediziner und Pharmazeuten Übersicht Praktikum Vorbereitung und Durchführung

Mehr

Physikalische Größen und Einheiten

Physikalische Größen und Einheiten Physikalische Größen und Einheiten Physikalische Größen und deren Messung Der Begriff physikalische Größe ist in DIN 1313 definiert. Eine physikalische Größe kennzeichnet messbare Eigenschaften und Zustände

Mehr

Dieses Dokument ist lediglich eine Dokumentationsquelle, für deren Richtigkeit die Organe der Gemeinschaften keine Gewähr übernehmen

Dieses Dokument ist lediglich eine Dokumentationsquelle, für deren Richtigkeit die Organe der Gemeinschaften keine Gewähr übernehmen 1980L0181 DE 27.05.2009 004.001 1 Dieses Dokument ist lediglich eine Dokumentationsquelle, für deren Richtigkeit die Organe der Gemeinschaften keine Gewähr übernehmen B RICHTLINIE DES RATES vom 20. Dezember

Mehr

0 Physikalische Erkenntnisse, physikalische Größen und Einheiten. 3 Bewegte Bezugssysteme und Scheinkräfte

0 Physikalische Erkenntnisse, physikalische Größen und Einheiten. 3 Bewegte Bezugssysteme und Scheinkräfte Physik I - Übersicht Übersicht 0 Physikalische Erkenntnisse, physikalische Größen und Einheiten 1 Kinematik 2 Dynamik von Punktmassen 3 Bewegte Bezugssysteme und Scheinkräfte 4 Arbeit, Energie, Leistung

Mehr

Vorschlag für eine RICHTLINIE DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES

Vorschlag für eine RICHTLINIE DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES DE DE DE EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 27.9.2010 KOM(2010) 507 endgültig 2010/0260 (COD) Vorschlag für eine RICHTLINIE DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES zur Angleichung der Rechtsvorschriften

Mehr

Formelsammlung. Tipp: Formelsammlung in der Größe DIN A5 verwenden. Also in der Mitte durchschneiden. erstellt von Manfred Präsoll

Formelsammlung. Tipp: Formelsammlung in der Größe DIN A5 verwenden. Also in der Mitte durchschneiden. erstellt von Manfred Präsoll Formelsammlung erstellt von Manfred Präsoll Tipp: Formelsammlung in der Größe DIN A5 verwenden. Also in der Mitte durchschneiden. 01 1 Flächen Parallelogramm Quadrat u = 4 a A = a² u = (a+b) oder u = a

Mehr

Physik I im Studiengang Elektrotechnik

Physik I im Studiengang Elektrotechnik Physik I im Studiengang Elektrotechnik - Einführung in die Physik - Prof. Dr. Ulrich Hahn WS 2015/2016 Physik eine Naturwissenschaft Natur leblos lebendig Physik Chemie anorganisch Chemie organisch Biochemie

Mehr

Übung Messtechnik in der. Verfahrenstechnik. Ziele der Übung. Zeitplan. Jens Eichmann Institut für Messtechnik Harburger Schloßstr

Übung Messtechnik in der. Verfahrenstechnik. Ziele der Übung. Zeitplan. Jens Eichmann Institut für Messtechnik Harburger Schloßstr Übung Messtechnik in der Verfahrenstechnik Jens Eichmann Institut für Messtechnik Harburger Schloßstr. 20 4. Stock Telefon: 040 42878 2379 Email: jens.eichmann@tu-harburg.de Zeitplan Ziele der Übung Termine

Mehr

Rechnen in der Physik Selbstlernmaterial

Rechnen in der Physik Selbstlernmaterial Rechnen in der Physik Selbstlernmaterial 1 Physikalische Größen Wie lang ist der Tisch? Die Frage kann man auf verschiedene Weisen beantworten: Der Tisch ist halb so lang wie das Bett. Der Tisch ist so

Mehr

Achte Verordnung zum Geräte- Produktsicherheitsgesetz (Verordnung über das Inverkehrbringen von persönlichen Schutzausrüstungen - 8.

Achte Verordnung zum Geräte- Produktsicherheitsgesetz (Verordnung über das Inverkehrbringen von persönlichen Schutzausrüstungen - 8. F300 TECHNISCHE ARBEITSMITTEL T1 20.02.1997 BGBl I S.316 Ä 06.01.2004 BGBl I S. 2 ----------------------------------------------------------------- Achte Verordnung zum Geräte- Produktsicherheitsgesetz

Mehr

Grundlagen der medizinischen Physik

Grundlagen der medizinischen Physik Thematik Grundlagen der medizinischen Physik Dr. László Smeller laszlo.smeller@eok.sote.hu Dr. Ferenc Tölgyesi ferenc.tolgyesi@eok.sote.hu Dr. Attila Bérces attila.berces@eok.sote.hu Woche Vorlesungen:

Mehr

Der Schweizerische Bundesrat, gestützt auf die Artikel 2 Absatz 2, 4 7 und 27 des Bundesgesetzes vom 9. Juni 1977 1 über das Messwesen, verordnet:

Der Schweizerische Bundesrat, gestützt auf die Artikel 2 Absatz 2, 4 7 und 27 des Bundesgesetzes vom 9. Juni 1977 1 über das Messwesen, verordnet: Einheiten-Verordnung 941.202 vom 23. November 1994 Der Schweizerische Bundesrat, gestützt auf die Artikel 2 Absatz 2, 4 7 und 27 des Bundesgesetzes vom 9. Juni 1977 1 über das Messwesen, verordnet: 1.

Mehr

Mathematische Methoden I (WS 16/17)

Mathematische Methoden I (WS 16/17) Mathematische Methoden I (WS 16/17) Grundlagen Grundgrößen mit Maßeinheiten (SI-Einheiten ( Système International d Unités )) Grundgröße Einheit Formelzeichen Länge m (Meter) l Zeit s (Sekunde) t (time)

Mehr

Hydrostatik. Von Wasser und Luft und anderem 1. OG. Stiftsschule Engelberg, Schuljahr 2016/2017

Hydrostatik. Von Wasser und Luft und anderem 1. OG. Stiftsschule Engelberg, Schuljahr 2016/2017 Hydrostatik Von Wasser und Luft und anderem 1. OG Stiftsschule Engelberg, Schuljahr 2016/2017 1 Die Dichte Ziele dieses Kapitels Du weisst, was die Dichte ist und wie man sie messen kann. Du kannst Berechnungen

Mehr

Physikalische Größen und Einheiten

Physikalische Größen und Einheiten Physikalische Größen und Einheiten 4 März 2010 I Physikalische Größen Alle Gleichungen in den Versuchsanleitungen sind mathematische Verknüpfungen physikalischer Größen (siehe auch DIN 1313) Jede physikalische

Mehr

Gesetz zur Regelung des Schutzes vor nichtionisierender Strahlung. Artikel 1

Gesetz zur Regelung des Schutzes vor nichtionisierender Strahlung. Artikel 1 Gesetz zur Regelung des Schutzes vor nichtionisierender Strahlung Vom 29. Juli 2009 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2009 Teil I Nr. 49 vom 3. August 2009 Seiten 2433 bis 2435 Artikel 1 Gesetz zum Schutz vor

Mehr

Physik für Studierende der Biologie, Lehramt Chemie und Landschaftsökologie

Physik für Studierende der Biologie, Lehramt Chemie und Landschaftsökologie VAK 5.04.900 Physik für Studierende der Biologie, Lehramt Chemie und Landschaftsökologie Mo 14-16 Uhr Jesko L. Verhey (Sprechstunde Di 14-15 Uhr) Zusätzlich: begleitendes Praktikum VAK 5.04.900, WS03/04

Mehr

Grundbegriffe der Potenzen aus der 9. Schulstufe

Grundbegriffe der Potenzen aus der 9. Schulstufe Unterrichtsfach Schulstufe Thema Mathematik 10. Schulstufe (6. Klasse AHS), Wurzeln, Logarithmen Fachliche Vorkenntnisse Fachliche Kompetenzen Sprachliche Kompetenzen Grundbegriffe der aus der 9. Schulstufe

Mehr

Messen in der Chemie

Messen in der Chemie Dr. Roman Flesch Physikalisch-Chemische Praktika Fachbereich Biologie, Chemie, Pharmazie Takustr. 3, 14195 Berlin rflesch@zedat.fu-berlin.de Messen in der Chemie Sommersemester 2017 1 Messprozesse in der

Mehr

Fünfzigste Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften 1

Fünfzigste Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften 1 1573 Fünfzigste Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften 1 Vom 15. September 2015 Es verordnen das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur und das Bundesministerium

Mehr

Und die Physik-Vorlesung? Physik, FB 3, Sternberg

Und die Physik-Vorlesung? Physik, FB 3, Sternberg Und die Physik-Vorlesung? Ziel des Physik-Kurses Vermittlung des notwendigen anwendungsorientierten Grundwissens Vermittlung eines naturwissenschaftlich/ technischen Modelldenkens zur Lösung technischer

Mehr

MATHEMATIK Leitprogramm technische Mathematik Grundlagen II

MATHEMATIK Leitprogramm technische Mathematik Grundlagen II INHALT: 4. SI-EINHEITEN UND PHYSIKALISCHE GRÖSSEN 22 5. ZEITBERECHNUNGEN 26 6. WINKELBERECHNUNGEN 32 7. PROZENTRECHNEN 38 Information In diesem Kapitel geht es darum, grundlegende Vereinbarungen und Verfahren

Mehr

Physik für Mediziner im 1. Fachsemester

Physik für Mediziner im 1. Fachsemester Physik für Mediziner im 1. Fachsemester #2 20/10/2010 Vladimir Dyakonov dyakonov@physik.uni-wuerzburg.de VL-Folien: http://www.physik.uni-wuerzburg.de/ep6/vorlesung- WS1011/index.html Inhalt der Vorlesung

Mehr

Elementäre Bausteine m = 10 micron. Blutzelle Atom 1800 D.N.A Elektron m = 0.1 nanometer Photon 1900

Elementäre Bausteine m = 10 micron. Blutzelle Atom 1800 D.N.A Elektron m = 0.1 nanometer Photon 1900 Was ist Physik? Das Studium der uns umgebenden Welt vom Universum bis zum Atomkern, bzw. vom Urknall bis weit in die Zukunft, mit Hilfe von wenigen Grundprinzipien. Diese gesetzmäßigen Grundprinzipien

Mehr

Formeln für Metallberufe

Formeln für Metallberufe Formeln für Metallberufe Bearbeitet von Roland Gomeringer, Max Heinzler, Roland Kilgus, Volker Menges, Friedrich Näher, Stefan Oesterle, Claudius Scholer, Andreas Stephan, Falko Wieneke. Auflage 204. Broschüren

Mehr

Bilanzierung. Energiebezug: Brennstoffe (Gas, Heizöl, Kohle usw.) (Endenergie): Elektrischer Strom, Fernwärme. Energiewiederverwendung

Bilanzierung. Energiebezug: Brennstoffe (Gas, Heizöl, Kohle usw.) (Endenergie): Elektrischer Strom, Fernwärme. Energiewiederverwendung Bilanzierung Energiebezug: Brennstoffe (Gas, Heizöl, Kohle usw.) (Endenergie): Elektrischer Strom, Fernwärme Energiewiederverwendung η η Umwandlung Verteilung Nutzung Entsorgung: Ab-luft, Ab-gas, Ab-wasser,

Mehr

Gesetz über die Haftpflichtversicherung für ausländische Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger (AuslPflVG)

Gesetz über die Haftpflichtversicherung für ausländische Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger (AuslPflVG) Gesetz über die Haftpflichtversicherung für ausländische Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger (AuslPflVG) "Gesetz über die Haftpflichtversicherung für ausländische Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger

Mehr

Physik für Mediziner im 1. Fachsemester

Physik für Mediziner im 1. Fachsemester Physik für Mediziner im 1. Fachsemester #2 15/10/2008 Vladimir Dyakonov dyakonov@physik.uni-wuerzburg.de Frage des Tages Mit jedem Atemzug atmen wir einige Moleküle der Luft ein, die Julius Caesar bei

Mehr

AfuTUB-Kurs Einleitung

AfuTUB-Kurs Einleitung Technik Klasse E 01: Mathematische Grundlagen und Abgeleitete Amateurfunkgruppe der TU Berlin https://dk0tu.de WiSe 2017/18 SoSe 2018 cbea This work is licensed under the Creative Commons Attribution-NonCommercial-ShareAlike

Mehr

Vorwort. Gernot Wilhelms. Übungsaufgaben Technische Thermodynamik ISBN: Weitere Informationen oder Bestellungen unter

Vorwort. Gernot Wilhelms. Übungsaufgaben Technische Thermodynamik ISBN: Weitere Informationen oder Bestellungen unter Vorwort Übungsaufgaben Technische Thermodynamik ISBN: 978-3-446-4151-6 Weitere Informationen oder Bestellungen unter http://www.hanser.de/978-3-446-4151-6 sowie im Buchhandel. Carl Hanser Verlag, München

Mehr

Gesetz zur Änderung des Ölschadengesetzes und anderer schifffahrtsrechtlicher Vorschriften

Gesetz zur Änderung des Ölschadengesetzes und anderer schifffahrtsrechtlicher Vorschriften (BGBl. I, S. 1461) Gesetz zur Änderung des Ölschadengesetzes und anderer schifffahrtsrechtlicher Vorschriften Vom 12. Juli 2006 Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen: Artikel 1 Änderung des

Mehr

MATHEMATIK BASICS. Rainer Hofer. Grundlagen der Mechanik

MATHEMATIK BASICS. Rainer Hofer. Grundlagen der Mechanik MATHEMATIK BASICS Rainer Hofer Grundlagen der Mechanik Vorwort Zu Beginn der beruflichen Grundbildung zeigen sich bei 20 bis 30 Prozent aller Jugendlichen Schwierigkeiten, dem Unterricht im Fachrechnen

Mehr

Zehnte Verordnung zum Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (Verordnung über das Inverkehrbringen von Sportbooten GPSGV)

Zehnte Verordnung zum Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (Verordnung über das Inverkehrbringen von Sportbooten GPSGV) F300 TECHNISCHE ARBEITSMITTEL T1 18.12.1995 BGBl I S.1936 Ä 06.01.2004 BGBl I S. 2 ----------------------------------------------------------------- Zehnte Verordnung zum Geräte- und Produktsicherheitsgesetz

Mehr

AFu-Kurs nach DJ4UF. Technik Klasse E 01: Mathematische Grundlagen und Einheiten. Amateurfunkgruppe der TU Berlin.

AFu-Kurs nach DJ4UF. Technik Klasse E 01: Mathematische Grundlagen und Einheiten. Amateurfunkgruppe der TU Berlin. Technik Klasse E 01: Mathematische Grundlagen und Amateurfunkgruppe der TU Berlin http://www.dk0tu.de Stand 22.10.2015 This work is licensed under the Creative Commons Attribution-ShareAlike 3.0 License.

Mehr

Lehramt Realschule. Lehramt Realschule. bei Erweiterung 9 Semester. bei Fächerverbindung mit Schulpsychologie 13 Semester. R. Girwidz. R.

Lehramt Realschule. Lehramt Realschule. bei Erweiterung 9 Semester. bei Fächerverbindung mit Schulpsychologie 13 Semester. R. Girwidz. R. Lehramtsstudiengänge Lehramt Realschule R. Girwidz Lehramtsstudiengänge Lehramt Realschule Regelstudiendauer: 7 Semester, bei Erweiterung 9 Semester Min. Max.: BAföG: 6 Semester 11 Semester bei Fächerverbindung

Mehr

SMS. Schnell-Merk-System. 5. bis 10. Klasse. Kompaktwissen Testfragen. Physik

SMS. Schnell-Merk-System. 5. bis 10. Klasse. Kompaktwissen Testfragen. Physik 5. bis 10. Klasse SMS Schnell-Merk-System Physik Kompaktwissen Testfragen Teste dein Wissen mit rund 100 Testfragen! Am Ende des Buches findest du auf den eingefärbten Seiten Multiple-Choice-Fragen zu

Mehr

8.1.1 Real : Arithmetik Zahlenräume

8.1.1 Real : Arithmetik Zahlenräume 8.1.1 Real : Arithmetik Zahlenräume P8: Mathematik 8 A1: komb.büchlein W89: Wahlfach 8/9.Prim Zeitraum Wochen Inhalte Kernstoff Zusatzstoff Erledigt am: Natürliche Zahlen (N) P8: 1, 2,,,, 6, 8, 11 TR,

Mehr

Basiswissen Chemie. Vorkurs des MINTroduce-Projekts

Basiswissen Chemie. Vorkurs des MINTroduce-Projekts Basiswissen Chemie Vorkurs des MINTroduce-Projekts Christoph Wölper christoph.woelper@uni-due.de Sprechzeiten (Raum: S07 S00 C24 oder S07 S00 D27) Organisatorisches Kurs-Skript http://www.uni-due.de/ adb297b

Mehr

F300 TECHNISCHE ARBEITSMITTEL T BGBl I S.629 Ä BGBl I S

F300 TECHNISCHE ARBEITSMITTEL T BGBl I S.629 Ä BGBl I S F300 TECHNISCHE ARBEITSMITTEL T1 11.06.1979 BGBl I S.629 Ä 06.01.2004 BGBl I S.2 ----------------------------------------------------------------- Erste Verordnung zum Geräte- und Produktsicherheitsgesetz

Mehr

Maßeinheiten der Mechanik

Maßeinheiten der Mechanik Maßeinheiten der Mechanik Einheiten der Masse m Kilogramm kg 1 kg ist die Masse des internationalen Kilogrammprototyps. (Gültig seit 1901) Statt Megagramm wird die allgemein gültige SI-fremde Einheit Tonne

Mehr

Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 655/2014 sowie zur Änderung sonstiger zivilprozessualer Vorschriften (EuKoPfVODG)

Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 655/2014 sowie zur Änderung sonstiger zivilprozessualer Vorschriften (EuKoPfVODG) Bundesrat Drucksache 526/16 23.09.16 Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages R Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 655/2014 sowie zur Änderung sonstiger zivilprozessualer, grundbuchrechtlicher

Mehr

Bundesgesetzblatt Jahrgang 2012 Teil I Nr. 57, ausgegeben zu Bonn am 11. Dezember 2012

Bundesgesetzblatt Jahrgang 2012 Teil I Nr. 57, ausgegeben zu Bonn am 11. Dezember 2012 2449 Gesetz zur Anpassung des Bauproduktengesetzes und weiterer Rechtsvorschriften an die Verordnung (EU) Nr. 305/2011 zur Festlegung harmonisierter Bedingungen für die Vermarktung von Bauprodukten Vom

Mehr

Grundlagen der Elektrotechnik

Grundlagen der Elektrotechnik 2017/2018 Prof. Dr. A. Strey DHBW Stuttgart, Informatik Email: strey@lehre.dhbw-stuttgart.de Inhalt 1 Physikalische Größen Elektrischer Strom und Stromdichte Elektrische Spannung Widerstand und Leitfähigkeit

Mehr

Unterrichtung. Deutscher Bundestag 7. Wahlperiode. Drucksache 7/4507. durch die Bundesregierung

Unterrichtung. Deutscher Bundestag 7. Wahlperiode. Drucksache 7/4507. durch die Bundesregierung Deutscher Bundestag 7. Wahlperiode Drucksache 7/4507 19.12.75 Sachgebiet 7141 Unterrichtung durch die Bundesregierung Vorschlag einer Richtlinie des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten

Mehr

Messtechnik. 1 Grundlagen. 2 Messsysteme. 3 Messung elektrischer Größen. 4 Messung nichtelektrischer Größen. 5 Analyseverfahren

Messtechnik. 1 Grundlagen. 2 Messsysteme. 3 Messung elektrischer Größen. 4 Messung nichtelektrischer Größen. 5 Analyseverfahren Messtechnik 1 Vorlesung Messtechnik 2 Roland Harig, Prof. Dr.-Ing. Institut für Messtechnik Harburger Schloßstr. 20 4. Stock 1 Grundlagen 2 Messsysteme Telefon: 2378 Email: harig@tuhh.de http://www.et1.tu-harburg.de/ftir/index-courses.htm

Mehr

(BGBl. I, 1971 S. 282, zuletzt geändert BGBl. I, 1990 S. 923)

(BGBl. I, 1971 S. 282, zuletzt geändert BGBl. I, 1990 S. 923) Fluglärmgesetz - Seite: 1 Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm (Fluglärmgesetz) Vom 30. März 1971 (BGBl. I, 1971 S. 282, zuletzt geändert BGBl. I, 1990 S. 923) 1 Zweck und Geltungsbereich Zum Schutz der Allgemeinheit

Mehr

Zum aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe. Überschrift: IdF d. Art. 12 Nr. 1 G v I 1160 mwv 18.8.

Zum aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe. Überschrift: IdF d. Art. 12 Nr. 1 G v I 1160 mwv 18.8. Recherchieren unter juris Das Rechtsportal Gesamtes Gesetz Amtliche Abkürzung: TierErzHaVerbG Ausfertigungsdatum: 08.12.2008 Gültig ab: 16.12.2008 Dokumenttyp: Gesetz Quelle: Fundstelle: BGBl I 2008, 2394

Mehr

47 cm. Maßzahl. Einheit. G Giga 1 000 000 000 = 10 9 9. M Mega 1 000 000 = 10 6 6. k Kilo 1 000 = 10 3 3. c centi. m milli. n nano.

47 cm. Maßzahl. Einheit. G Giga 1 000 000 000 = 10 9 9. M Mega 1 000 000 = 10 6 6. k Kilo 1 000 = 10 3 3. c centi. m milli. n nano. Einheiten umrechnen Grundbegriffe Worum geht s? Die so genannten Grundeinheiten Meter, Kilogramm, Sekunde, Ampère,... wurden so definiert, dass sie zum Messen alltäglicher Dinge geeignet sind. In der Wissenschaft

Mehr

Verbundstudium TBW Teil 1 Grundlagen 3. Semester

Verbundstudium TBW Teil 1 Grundlagen 3. Semester Verbundstudium TBW Teil 1 Grundlagen 3. Semester 1.1 Internationales Einheitensystem System (SI) Größe Symbol Einheit Zeichen Länge x Meter m Zeit t Sekunde s Masse m Kilogramm kg Elektr. Stromstärke I

Mehr

Das internationale Einheitensystem Ein Überblick mit Links zu weiterführenden Dokumenten

Das internationale Einheitensystem Ein Überblick mit Links zu weiterführenden Dokumenten 1 Das internationale Einheitensystem Ein Überblick mit Links zu weiterführenden Dokumenten Peter Ryder, Mai 2003 Inhaltsverzeichnis Einleitung Basiseinheiten Definitionen der Basiseinheiten Abgeleitete

Mehr

Dimension physikalischer Größen p.1/12

Dimension physikalischer Größen p.1/12 Dimension physikalischer Größen Physik 131 Peter Riegler p.riegler@fh-wolfenbuettel.de Fachhochschule Braunschweig/Wolfenbüttel Dimension physikalischer Größen p.1/12 Basisgrößen Alle physikalischen Größen

Mehr

Erste Verordnung zur Änderung der Chemikalien-Sanktionsverordnung

Erste Verordnung zur Änderung der Chemikalien-Sanktionsverordnung 951 Erste Verordnung zur Änderung der Chemikalien-Sanktionsverordnung Vom 18. April 2016 Auf Grund des 26 Absatz 1 Nummer 11 Satz 2 und des 27 Absatz 1 Nummer 3 Satz 2 des Chemikaliengesetzes in der Fassung

Mehr

Studenten der Tiermedizin ( 300) und Geowissenschaften ( 200) mit Physik als Nebenfach (1-semestrige Einführung)

Studenten der Tiermedizin ( 300) und Geowissenschaften ( 200) mit Physik als Nebenfach (1-semestrige Einführung) EP EP: ExperimentalPhysik - Einführung in die Physik Dozenten: Versuche: Hörer: Prof. W. Dünnweber und Prof. M. Faessler P. Koza Studenten der Tiermedizin ( 300) und Geowissenschaften ( 200) mit Physik

Mehr

Freiwillige Feuerwehr Rosenheim. Mechanik. Hans Meyrl. Stadt Rosenheim Sachgebiet III/323 Brand- und Katastrophenschutz, ILS

Freiwillige Feuerwehr Rosenheim. Mechanik. Hans Meyrl. Stadt Rosenheim Sachgebiet III/323 Brand- und Katastrophenschutz, ILS Freiwillige Feuerwehr Rosenheim Mechanik Hans Meyrl Stadt Rosenheim Sachgebiet III/323 Brand- und Katastrophenschutz, ILS Grundlagen Die Mechanik ist ein Teilgebiet der Physik und befasst sich mit der

Mehr

Entwicklung der Messtechnik

Entwicklung der Messtechnik Sächsisches Landesamt für Mess- und Eichwesen Entwicklung der Messtechnik Prof. Dr.-Ing. Michael Dietzsch Technische Universität Chemnitz Professur Fertigungsmesstechnik 1 Wo wird gemessen? 2 Sensoren

Mehr

Einführung in die Potenzrechnung

Einführung in die Potenzrechnung .2.0.. Mathematische Grundlagen II Einführung in die Potenzrechnung Bei der Multiplikation haben wir festgestellt, dass aa 2 eine andere Schreibweise von aa aa und aa eine andere Schreibweise aa aa aa

Mehr

Das internationale Einheitensystem (SI) 1

Das internationale Einheitensystem (SI) 1 Das internationale Einheitensystem (SI) 1 Am Anfang der Zivilisation stand die Messkunst. Unsere Vorfahren lernten die Messtechnik anzuwenden, als sie sesshaft wurden, Häuser bauten und Felder bestellten.

Mehr

Kurzbeschreibung des Faches Elektrotechnik

Kurzbeschreibung des Faches Elektrotechnik Kurzbeschreibung des Faches Elektrotechnik Elektrotechnik ist die Anwendung der Energieform Elektrizität. Teilgebiete der Elektrotechnik: Klassische Energietechnik/Starkstromtechnik: Erzeugung Verteilung

Mehr

Bautechnische Zahlentafeln

Bautechnische Zahlentafeln Wendehorst Bautechnische Zahlentafeln Herausgegeben von Prof. Dr.-lng. Otto W Wetzeil ln Verbindung mit dem DIN Deutsches Institut für Normung e.v Bearbeitet von Prof. Dipl.-lng. Hubert Achten Prof. Dr.-lng.

Mehr

Lehrbrief Mathematische und naturwissenschaftliche Grundlagen. Lehrbrief. Mathematische und naturwissenschaftliche. BSA-Akademie v4.

Lehrbrief Mathematische und naturwissenschaftliche Grundlagen. Lehrbrief. Mathematische und naturwissenschaftliche. BSA-Akademie v4. Lehrbrief Mathematische und naturwissenschaftliche Grundlagen BSA-Akademie v4.0 Inhaltsverzeichnis NOMENKLATUR... 9 1 GRUNDKENNTNISSE... 10 1.1 Zahlensysteme und deren Aufbau... 10 1.2 Einheitensysteme

Mehr