Störfall oder Notlage?

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2 Schweizerischer Brunnenmeisterverband Weiterbildungstage Störfall oder Notlage? Sursee, April 2015 Stephan Christ, dipl. Ing. Biotechnologe FH Leiter Trink- und Badewasserinspektorat 2

3 Agenda Einleitung Notlagen (VTN) Störfall - Abkochvorschrift Zusammenfassung Fragen 3

4 Ziel und Zweck: Jeder Teilnehmer kennt: den anzustrebenden Prozess im Bereich VTN die Abkochvorschrift des SVGW die Verantwortlichkeiten der Gemeinde / WV und welche Behörden für den Vollzug in beiden Bereichen verantwortlich sind 4

5 Einleitung Störfall oder Notlage Grundsatz Normalbetrieb: - zwei gleichwertige und voneinander unabhängige Standbeine - mittlerer Bedarf an Trinkwasser abgedeckt Störfall: Netzbetrieb nicht eingeschränkt - Abkochvorschrift Notlage: kein oder Teil-Netzbetrieb - VTN 5

6 Einleitung - Aufgaben der Gemeinden bzw. der Wasserversorgung Gesetzliche Vorgaben Die Verantwortung für die Qualität des abgegebenen Trinkwassers trägt in jedem Fall die für den Betrieb der Wasserversorgung zuständige Person (Art. 3 Lebensmittel- und Gebrauchsgegenstände-verordnung LGV). Wer Trinkwasser gewinnt, behandelt und abgibt, muss dafür Sorge tragen, dass es nicht von gesundheitsgefährdenden Stoffen oder sonst wie nachteilig beeinflusst werden kann (Art. 15 Lebensmittelgesetz LMG). Der Betreiber muss das Trinkwasser entsprechend der «Guten Herstellungspraxis» untersuchen oder untersuchen lassen. Die amtliche Kontrolle entbindet ihn nicht von der Pflicht zur Selbstkontrolle (Art. 23 LMG). 6

7 Einleitung - Massnahmenplanung Wer Anhaltspunkte dafür hat, dass abgegebenes Trinkwasser die Gesundheit der Konsumenten gefährden könnte, muss umgehend Massnahmen ergreifen und sicherstellen, dass die Konsumentinnen und Konsumenten nicht geschädigt werden. Das Notwasserkonzept ist durch die Träger der Wasserversorgung zu erstellen Grundlagendaten: Anlagen, Bedarf, Pläne, Adressen Organisation: Organigramm, Info-Konzept, Merkblätter Massnahmenplan: Gefährdungspotential, sensible Anlagen Notwasserverteilung: Notquellen / -brunnen, Abgabestellen 7

8 Aktivität Einleitung - Betriebsphasen der Wasserversorgung Normalbetrieb Störfall / Notlage Krisenmanagement Normalbetrieb VTN = Versorgung in Notlage Zeit 8

9 Trinkwasserversorgungen in Notlage Definition Eine Notlage liegt vor, wenn die normale Versorgung mit Trinkwasser gefährdet, eingeschränkt oder verunmöglicht ist. Dies infolge von: Naturereignissen (Überschwemmung, Rutschungen etc.) Störfällen (Gewässerverschmutzung, Stromausfall etc.) Sabotage (mutwillige Zerstörung) kriegerischen Handlungen 9

10 Trinkwasserversorgungen in Notlagen Gesetzliche Grundlagen Bundesgesetz über die wirtschaftliche Landesversorgung (Art. 20) vom 8. Oktober 1982 Bundesgesetz über den Schutz der Gewässer (Art. 58 und 64) vom 24. Januar 1991 Verordnung über die Sicherstellung der Trinkwasserversorgung in Notlagen (VTN) vom 20. November 1991 Fachliche Grundlagen SVGW BUWAL Wegleitung für die Planung und Realisierung der Trinkwasserversorgung in Notlagen (Ausgabe 1995) Pandemieplan: Handbuch für die betriebliche Vorbereitung Sicherstellung der Versorgung mit Trinkwasser in Notlagen - Finanzielle Auswirkungen (Schriftenreihe Umwelt Nr. 184 vom Oktober 1992) Kanton SO Wasserversorgungsatlas (Kartenwerk 1:25 000) 10

11 Verordnung über die Sicherstellung der Trinkwasserversorgung in Notlagen (VTN) Zweck Die vorgesehenen Massnahmen sollen gewährleisten, dass: a. die normale Versorgung mit Trinkwasser so lange wie möglich aufrechterhalten bleibt; b. auftretende Störungen rasch behoben werden können; c. das zum Überleben notwendige Trinkwasser jederzeit vorhanden ist. 11

12 Aufgabenteilung Trinkwasserversorgung in Notlagen Bund erlässt die nötigen Rechtsgrundlagen Kanton organisiert und unterstützt den Vollzug Gemeinde (WV) setzt die nötigen Massnahmen um Bevölkerung trifft Massnahmen für die Selbstvorsorge 12

13 Planung einer Trinkwasserversorgung in Notlagen In Notlagen müssen mindestens folgende Trinkwassermengen verfügbar sein: bis zum 3. Tag Selbstvorsorge der Bevölkerung ab dem 4. Tag 4 L pro Person und Tag; 60 L für Nutztiere ab dem 6. Tag 15 Liter pro Person und Tag (Private) 100 Liter pro Person und Tag (Krankenhaus) erforderliche Mengen für gewisse Betriebe 13

14 Versorgungsverantwortung 14

15 Grundlagen für eine Trinkwasserversorgung in Notlagen 15

16 Aufgaben der Gemeinden bei der VTN Planung Notwendige Wassermengen eruieren Sicherheitsbeurteilung Szenarien von Notlagen Planung von Massnahmen Realisierung der Massnahmen Dokumentation für Notlagen 16

17 Verantwortung in Notlagen Regierungsrat mit dem dafür bestimmten Stab KFS SO Gemeinderat mit dem dafür bestimmten Stab GFS / RFS 17

18 Organisation Schadendienst Kanton Solothurn Handlungsanweisung Gemeinde: Kontakt zu Brunnenmeister (Adressliste) Bei regionalen Ereignissen, falls Gemeinde nicht in der Lage ist, Alarmierung RFS über Notrufnummer Nr. 112 Wichtige Nummern innerhalb Kanton: Behörde Dienststelle Telefon Amt für Militär Solothurnische Gebäudeversicherung Gesundheitsamt Lebensmittelkontrolle Amt für Umwelt Kantonaler Führungsstab Katastrophenvorsorge Brandschutz Trinkwasserinspektorat Siedlungswasserwirtschaft Schadendienst (117) 18

19 Trinkwassernot in Bubendorf (BL) Praxisbeispiel 19

20 Vollzug in den Kantonen Welche Amtsstellen sind für den Vollzug der VTN verantwortlich? Kanton Amtsstelle Aargau Abteilung für Umwelt Basel-Landschaft Amt für Militär- und Bevölkerungsschutz AMB Graubünden Amt für Natur und Umwelt Solothurn Amt für Umwelt St. Gallen Gebäudeversicherung Tessin L OAAE è parte die PCAI Wadt Service de la consommation et des affaires vétérinaires Wallis - Zürich AWEL 20

21 Vollzug in den Kantonen Ist die VTN ein Bestandteil der Generellen Wasserversorgungsplanung (GWP)? Kanton Aargau Basel-Landschaft Graubünden Solothurn St. Gallen Tessin Nein Nein Nein Ja Ja Ja Wadt Ja Wallis - Zürich Ja 21

22 Vollzug in den Kantonen Welche WV verfügen über das notwendige Material zur WV in einer Notlage? Kanton WV Aargau Diverse (ca. 10%) Basel-Landschaft Graubünden Solothurn St. Gallen Zürich Wadt Wallis Tessin Aus datenschutzrechtlichen Gründen sind keine Angaben möglich Chur Grenchen Nicht bekannt Zürich und Winterthur Eauservice Lausanne, Zivilschutz Noch keine Statistik Aziende industriali di Lugano (AIL) SA 22

23 Bericht zum Vollzug der VTN Abteilung Trinkwasser der wirtschaftlichen Landesversorgung, Stand: 13. Oktober 2009 Fazit Die VTN ist für die meisten besiedelten Gebiete (städtische Gebiete) umgesetzt. Sie sind vernetzt und professionell organisiert. Lücken bestehen insbesondere in den ländlichen Gebieten. Sie sind dezentral organisiert und die Notlagenplanung hat wenig(er) Priorität. 23

24 Vollzug in den Kantonen Wie viele Gemeinden verfügen über ein VTN-Konzept und sind auf eine Notlage vorbereitet? Kanton Gemeinden (in %) Aargau 50 % Basel-Landschaft 70 % Graubünden Kantonskonzept in Arbeit Solothurn 50 % St. Gallen 100 % Tessin Keine Statistik Wadt 50 % Wallis Keine Statistik Zürich 60 % 24

25 Kurse SVGW Management von Krisen in der Wasserversorgung Kursziel Der Kurs sensibilisiert die Teilnehmer für Krisenproblemstellungen in der Wasserversorgung und den Umgang mit ihnen. Die vermittelten theoretischen Grundlagen werden durch einen Erfahrungsbericht unterstützt und an praktischen Beispielen geübt. Nächster Kurstag: 21. Januar

26 Störfall Definition Ein Störfall (Störung) liegt dann vor, wenn der Normalbetrieb wegen einem besonderen Ereignis nicht mehr aufrechterhalten werden kann. Hygieneprobleme, eingeschränkte Versorgung oder gar totaler Versorgungsausfall drohen. Als Auslöser eines Störfalles gelten: Trinkwasserverunreinigung Ausfall der Energielieferung (Stromausfall) 26

27 Merkblatt - Abkochvorschrift GEBOT Online erhältlich auf der Homepage des SVGW 27

28 Krankheiten und Seuchen Die Abkochvorschrift findet nur Anwendung bei einer bakteriologischen Verunreinigung und deckt somit nur einen kleinen Teil zur Ereignisbewältigung ab. Beispiele vergangener Trinkwasserverunreinigungen: 1963 führte das Einleiten ungeklärten Abwassers in die Trinkwasserfassung von Zermatt zu einer Typhusepidemie mit über 430 Erkrankten und drei Todesfällen kam es in La Neuveville zu einer Verschmutzung des Trinkwassers durch Abwasser mit zirka Erkrankten. Rund 200 Menschen sind nach der Trinkwasserverschmutzung Anfang Februar 2008 in Adliswil erkrankt, als Liter Schmutzwasser ins Trinkwasser gelangten. Jedes Jahr sind mehrere Wasserversorgungen von weniger gravierenden Verschmutzungen des Trinkwassers betroffen. 28

29 Abtöten von Mikroorganismen mittels Erhitzen Beim Abkochen von fäkalverunreinigtem Wasser geht es darum, vermehrungsfähige und krankheitserregende Keime durch Erhitzen abzutöten. Dies können Bakterien, Viren oder Einzeller sein. 29

30 Abkochen Abkochen ist kein Wundermittel gegen alles: Abkochvorschrift nur für kurze Zeit Nutzlos bei chemischen Verunreinigungen Vorgehensempfehlung Abkochen Für das Abkochen kann festgehalten werden, dass das Erhitzen von Wasser bis zum Siedepunkt bzw. einmaliges Aufkochen ausreicht. Der maximal mögliche Nutzen wird auf diese Weise erreicht und ein darüber hinausgehendes, längeres Erhitzen bringt nichts. 30

31 Hinweise auf bakteriologische Verunreinigungen Konsumentenmeldungen Nachweis von Indikatorbakterien Trübung oder Verfärbung unbekannter Geruch Leitungsbruch Überschwemmung des Fassungsgebietes Abwasserverluste im Gebiet der Trinkwasserfassung Ausfall von Desinfektionsanlagen gehäufte Meldungen von Magen- Darmerkrankungen 31

32 Entscheid über Abkochvorschrift Rechtliche Grundlage Art. 54 der Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung (LGV) Zuständigkeiten Art. 3 LGV Wann ist die Abkochvorschrift erforderlich? In der Regel ist eine Abkochvorschrift ab 10 E. coli pro 100 ml sinnvoll, wobei dieser Richtwert immer situativ betrachtet werden muss! Bei ausserordentlichen Situationen kann eine Abkochvorschrift bereits dann erforderlich sein, wenn noch gar keine Laborbefunde vorliegen. 32

33 Weiteres Vorgehen nach einem Ereignisfall Schnell und überlegt handeln Kontakt mit kantonaler Lebensmittelkontrolle. Vermerk: Unterschiedliche Vorgehensweise zu einem Notfall! Dokumentation der Wasserproben Abkochvorschrift Flugblatt Abkochvorschrift in verschiedenen Sprachen Flugblatt Entwarnung in verschiedenen Sprachen 33

34 Tipps zur Kommunikation Zuständigkeiten Rasch und überlegt kommunizieren Vorbereitung und Organisation «Flugblatt Abkochvorschrift» Kommunikation des Flugblattes Unterstützung anfordern 34

35 Information für spezifische Kundengruppen 35

36 Alternativen anbieten Wie bereits erwähnt, ist die Abkochvorschrift nur eine kurzfristige Notmassnahme zur Überbrückung. Die betroffene Wasserversorgung muss schnellstmöglich wieder den Zugang zu sauberem Trinkwasser gewährleisten können. 36

37 FAQ von Konsumenten Bei der Betreuung der Hotline empfiehlt sich ein Telefonprotokoll (Zeit, Frage, Antwort, Vorname, Name, Telefonnummer). Das ermöglicht das spätere Nachfassen und sichert konsistente Antworten. 37

38 Flugblatt - Abkochvorschrift 38

39 Flugblatt - Entwarnung 39

40 Praxisbeispiel Trinkwasserverunreinigung Adliswil

41 Was wird im Kanton Solothurn verlangt? 41

42 Inhalt Konzept Hauptsächliche Arten der Verunreinigungen - Sofortmassnahmen Regelung der Verantwortlichkeit bei einer Trinkwasserverunreinigung Bedeutende Betriebe innerhalb der Gemeinde Benachrichtigung der Bevölkerung Probenahme, Notchlorung und Spülgang 42

43 Wichtigste Erkenntnisse aus dem letzten Verunreinigungsfall im Kanton Solothurn Regelung der Verantwortlichkeit bei einer Trinkwasserverunreinigung - Führen eines Ereignisjournals Benachrichtigung der Bevölkerung - Wie und mit was? Probenahme, Notchlorung und Spülgang - Wie gut kenne ich das Trinkwassernetz? 43

44 Vollzug in den Kantonen Welche Amtsstellen sind für den Vollzug eines Störfalls verantwortlich? Kanton Aargau Basel-Landschaft Graubünden Solothurn St. Gallen Tessin Wadt Wallis Zürich Amtsstelle AVS / AfU / KFS Kantonales Labor, Lebensmittelinspektorat Amt für Lebensmittelsicherheit und Tiergesundheit Lebensmittelkontrolle Trinkwasserinspektorat KL Lebensmittelkontrolle Lebensmittelkontrolle Dienststelle für Verbraucherschutz und Veterinärwesen (DVSV) AWEL, Kantonales Labor 44

45 Vollzug in den Kantonen Was dient als Vollzugshilfe? Kanton Aargau Basel-Landschaft Graubünden Solothurn St. Gallen Tessin Wadt Wallis Zürich Was wird verlangt? Sondernummer 2 Umwelt Aargau "Sicherstellung der Trinkwasserversorgung in Notlagen" Interne Weisung Konzept innerhalb des SKK Konzept innerhalb des SKK Norm W/VN300d AVGW Konzept innerhalb des SKK Concept dans le cadre du Plan Directeur et de l Alimentation en temps de crise (PDDE-AEC) Konzept innerhalb des SKK Bevölkerungsschutzgesetz (BSG) 45

46 Vollzug in den Kantonen Wer entscheidet, ab wann abgekocht werden muss? Kanton Aargau Basel-Landschaft Graubünden Solothurn St. Gallen Tessin Wadt Wallis Zürich Entscheidung bei? WV in Absprache mit AVS Kantonschemiker Amt für Lebensmittelsicherheit und Tiergesundheit WV in Rücksprache mit Kanton WV in Rücksprache mit Kanton WV in Rücksprache mit Kanton WV unter Anweisung oder Befehl des Kantons Abhängig, wer den Befund feststellt (DVSV) Eigenentscheid WV oder Kantonales Labor 46

47 Zusammenfassung - Notlage Eine Notlage liegt vor, wenn die normale Versorgung mit Trinkwasser gefährdet, eingeschränkt oder verunmöglicht ist. Als gesetzliche Grundlage dient die Verordnung über die Sicherstellung der Trinkwasserversorgung in Notlagen (VTN). Die Verantwortung trägt die Gemeinde, die Kantone bieten die nötige Unterstützung. Um für einen Notfall genügend vorbereitet zu sein, braucht es einen umgesetzten Massnahmenkatalog und die Verantwortlichkeiten müssen klar geregelt sein. 47

48 Zusammenfassung - Abkochvorschrift Die Abkochvorschrift findet Anwendung bei einer bakteriologischen Verunreinigung und deckt somit nur einen kleinen Teil der Ereignisbewältigung ab. Für das Abkochen kann festgehalten werden, dass das Erhitzen von Wasser bis zum Siedepunkt bzw. einmaliges Aufkochen ausreicht. Der maximal mögliche Nutzen wird auf diese Weise erreicht und ein darüber hinausgehendes, längeres Erhitzen bringt nichts. Ein erhöhtes Krankheitsrisiko besteht erfahrungsgemäss ab zirka 10 E. coli pro 100 ml, wobei dieser Richtwert immer situativ betrachtet werden muss! Schnelles und überlegtes Handeln ist genauso wichtig wie präzises Kommunizieren. Das lebenswichtige Trinkwasser verdient eine solide Sicherheits- und Vorsorgepolitik 48

49 Das lebenswichtige Trinkwasser verdient eine solide Sicherheits- und Vorsorgepolitik Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit 49

Störfall oder Notlage?

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