Schulische Nachmittagsbetreuung. Pädagogisches Konzept Regeln
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- Elsa Fürst
- vor 7 Jahren
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1 Schulische Nachmittagsbetreuung Pädagogisches Konzept Regeln Inhalt 1. Einleitung 2. Räumliche Voraussetzungen 3. Rechtliche Grundlagen und Bestimmungen 4. Zeitlicher Rahmen 5. Ablauf 6. Personaleinsatz Aufgabenverteilung 7. Allgemeine Grundsätze des sozialen Miteinanders - Integration 8. Ziele 9. Freizeitpädagogik 9.1 Kreativitätsförderung 9.2 Sozialerziehung 9.3 Bewegungserziehung
2 1. Einleitung Es zählt zu den grundlegenden pädagogischen Aufgaben, den Kindern / Jugendlichen ein angenehmes Umfeld zu bieten, das eine gute und erfolgreiche Zusammenarbeit ermöglicht und auch Raum für Freizeitaktivitäten, Spiel und Spaß zulässt. Das vorliegende Konzept fasst die Rahmenbedingungen der Nachmittagsbetreuung an der Evangelischen NMS zusammen. Es bietet einen Einblick in die zeitliche Struktur und den Ablauf, beschreibt die Aufgaben des Betreuungspersonals und die Angebote für Schülerinnen und Schüler Die Kommunikation von Lehrerinnen und Lehrern der verschiedenen Unterrichtsfächer mit den Kolleginnen und Kollegen, die in der Gelenkten Lernzeit die Schülerinnen und Schüler betreuen, schafft die Möglichkeit, Schülerinnen und Schüler individuell zu unterstützen. Eine gute Zusammenarbeit der Lehrerinnen und Lehrer mit dem Betreuungs- bzw. Pflegepersonal und der Freizeitpädagogin soll ein angenehmes Zusammenleben im Lebensraum Schule ermöglichen. Für das Team der Nachmittagsbetreuung Ilse Weindl
3 2. Räumliche Voraussetzungen Mit dem Umbau der Evangelischen NMS (Juli 2013 bis Dezember 2013) entstanden zusätzliche Räume auch für die Schulische Nachmittagsbetreuung. Folgende Räumlichkeiten stehen zur Verfügung: - Freizeitraum (Spielen, Lesen, Musizieren, ) - Bibliothek (Ruheraum, Rückzugsmöglichkeit) - M2 Aula (Tanz, ) - Terrasse mit Sportbelag (Tischtennis, Fangenspiel, ) - Gang Obergeschoß - Küche (Mittagessen wenig Kinder - Werkraum / Bistro (Mittagessen viele Kinder) - Werkräume (textil und technisch) - Gruppenräume und Klassen (GLZ) - Informatikraum (GLZ) - AYA-Bad
4 3. Rechtliche Grundlagen und Bestimmungen Neben den gesetzlichen Bestimmungen des BMUKK für die Schulische Nachmittagsbetreuung (siehe auch gibt es an der Evangelischen NMS einen Zusatz zur Hausordnung: - Die Schulische Nachmittagsbetreuung (SNM) findet von Montag bis Freitag statt. Sie beginnt nach der 6. oder 7. Stunde und endet entweder um Uhr mit Freizeit oder um Uhr mit einer Gelenkten Lernzeit. - Wird die SNB von angemeldeten Schülerinnen oder Schülern nicht besucht, ist es für die Eltern verpflichtend, durch eine schriftliche Mitteilung das Fernbleiben zu entschuldigen. - Die Schülerinnen und Schüler melden sich vor Beginn der SNB bei der Freizeitpädagogin ab. - Die Beiträge für die SNB und das Essen werden vom Büro des Diakonievereins abgerechnet und sind monatlich zu entrichten. - Während des Mittagessens und der Freizeit ist den Anweisungen des Betreuungspersonals Folge zu leisten. - Die in der SNB festgelegten Lernzeiten (GLZ) müssen eingehalten werden. - Alle Sport- und Spielgeräte, sowie Musikinstrumente und Computer müssen sorgsam behandelt werden. - Die Räume dürfen nur in Begleitung einer Betreuungsperson benützt werden. - Wird der Ablauf der SNB durch einen Schüler /eine Schülerin wiederholt gestört, kann dies nach entsprechenden Ermahnungen bis zu einer Aussetzung aus der SNB führen.
5 4. Zeitlicher Rahmen Die Schulische Nachmittagsbetreuung (SNB) beginnt nach der 5. oder 6. Stunde (12.45 Uhr oder Uhr) und endet entweder um Uhr mit Freizeit oder um Uhr mit einer Gelenkten Lernzeit (GLZ). 5. Ablauf Das Essen wird für die SNB wochenweise bestellt. Abmeldungen vom Essen an einzelnen Tagen sind nicht möglich. Die Anwesenheit der Schülerinnen und Schüler, die die SNB besuchen, wird am Montag in der Früh kontrolliert. Freistellungen von der SNB müssen mit schriftlichen Entschuldigungen erfolgen. Bei Erkrankung einer Schülerin oder eines Schülers muss am Morgen eine telefonische Mitteilung gemacht werden. Die Schulleitung oder die Lehrperson, die das Telefonat geführt hat, schreibt für die Freizeitpädagogin eine kurze Nachricht. Diese kommt in den Briefkorb auf ihren Platz. Außerhalb der Freizeit deponiert die Freizeitpädagogin auf ihrem Platz das Klassenbuch, in welches täglich die fehlenden Schülerinnen und Schüler eingetragen werden müssen. Somit können auch Lehrpersonen, die in der Gelenkten Lernzeit unterrichten, eintragen. Die Schülerinnen und Schüler haben in der Garderobe im Keller einen eigenen Bereich. Zu Beginn der SNB gehen die Schülerinnen und Schüler in die Küche oder das Bistro ( Restaurantbetrieb der Schülerinnen und Schüler der 4. Klasse, jeden Donnerstag im Textilen Werkraum). Die Freizeitpädagogin und eine Pflegeperson begrüßen die Kinder, das Mittagessen wird ausgeteilt und gemeinsam eingenommen. Schülerinnen und Schüler, die erst später nachkommen (Schüler und Schülerinnen, die länger Unterricht haben oder aus der Orientierungsstufe in Taxham zu uns kommen) werden von einer weiteren Pflegeperson und/oder dem Zivildiener zum Mittagessen gebracht und beaufsichtigt. Das angelieferte Mittagessen wird von einer Küchenhilfe vorbereitet und ausgeteilt.
6 Nach dem Essen sammeln sich die Schülerinnen und Schüler im Freizeitraum, gehen zum Unterricht oder werden bei Unterricht in der Sporthalle Alpenstraße dorthin begleitet. In der Freizeit werden entsprechend der Anzahl der Betreuungspersonen Interessensgruppen gebildet. Die Freizeitgestaltung ist ein Bestandteil der SNB, sie besteht aus Einzelaktivitäten, Aktivitäten in Kleingruppen bzw. der Gesamtgruppe. Kinder, die ruhebedürftig sind, können sich in der Bibliothek zurückziehen, sich hinlegen oder lesen.
7 In einem der Werkräume kann gebastelt oder gemalt werden. Im Freizeitraum wird gespielt oder musiziert.
8 In der Aula wird manchmal ein Tanz oder dgl. einstudiert. Auf der Terrasse dürfen die Kinder laufen, toben und Tischtennis spielen. Bei schönem Wetter wird das Schulhaus in der Freizeit oft auch verlassen. Da wir leider keine eigenen Freiflächen zur Verfügung haben, wird ein nahe gelegener Spielplatz oder das AYA-Bad aufgesucht. Ein Museums- oder Kinobesuch steht manchmal auch auf dem Programm.
9 Zur Gelenkten Lernzeit (7., 8. oder 9. Stunde) werden die Schülerinnen und Schüler von den Betreuungspersonen der Freizeit in die Klassenbzw. Gruppenräume gebracht. Die Lehrerinnen und Lehrer der GLZ unterstützen die Schülerinnen und Schüler beim Erledigen der Hausaufgaben und beim Lernen (Informationen von unterrichtenden Kolleginnen und Kollegen). Außerdem wird Lese- und Rechtschreibtraining durchgeführt. Weitere Aufgaben der Lehrerinnen und Lehrer in der GLZ sind die Hilfestellung bei der Lernorganisation und die Vermittlung von Lernstrategien. Am Mittwoch können die Kinder auch an der Unverbindlichen Übung Chorgesang teilnehmen und in der GLZ Informatikunterricht erhalten. Am Ende der Freizeit (FZ) bzw. Gelenkten Lernzeit (GLZ)werden die benutzten Räume aufgeräumt, die Schülerinnen und Schüler verabschieden sich von den Betreuungs- bzw. Lehrpersonen.
10 6. Personaleinsatz Aufgabenverteilung 6.1 Gelenkte Lernzeit (GLZ) In der Gelenkten Lernzeit werden parallel Gruppen gebildet und von Lehrerinnen und Lehrern, Pflegepersonal und Zivildiener betreut. Meist werden jahrgangsgemischte Gruppen gebildet. In der GLZ wird angeboten: - Unterstützung beim Erledigen der Hausübungen - Hilfestellung bei der Lernorganisation und beim Erlernen von Lernstrategien - Fachspezifische Hilfestellung und vertiefendes Training in den Kulturtechniken, in Deutsch, Mathematik, Englisch und Informatik. Das Pflegepersonal und der Zivildiener unterstützen die Schülerinnen und Schüler mit Pflegebedarf bzw. mit Behinderung. 6.2 Freizeit (FZ) In der Freizeit bestimmt die Freizeitpädagogin das Programm und wird wiederum vom Pflegepersonal und dem Zivildiener unterstützt. Die Freizeitpädagogin bespricht wochenweise mit dem Pflegepersonal und dem Zivildiener das geplante Programm. Beim Mittagessen werden die Schülerinnen und Schüler von der Freizeitpädagogin, vom Pflegepersonal und dem Zivildiener beaufsichtigt.
11 7. Allgemeine Grundsätze des sozialen Miteinanders Integration Die Lehrerinnen und Lehrer, die Freizeitpädagogin, das Pflegepersonal und der Zivildiener unterstützen und begleiten die Schülerinnen und Schüler in wertschätzender Weise in der SNB und sind alle verantwortlich für die Umsetzung unserer pädagogischen Grundsätze und Ziele. Zu unseren allgemeinen Grundsätzen des sozialen Miteinanders zählen: - Vermittlung eines christlichen Menschenbildes - Achtung der Individualität und Menschenwürde - Gleichstellung von Mädchen und Buben - Schülerinnen und Schüler annehmen und ernst nehmen - Empathisches Verstehen - Schülerinnen und Schüler in die Planung und Gestaltung der SNB mit einbeziehen - Transparenz der Absichten - Authentizität im Handeln - Bedürfnisorientiertheit - Kontinuierliche Bezugspersonen und Ansprechpartner - Transparente Strukturen und Beziehungsnetze Im Rahmen der SNB begegnen sich Schülerinnen und Schüler mit unterschiedlichsten Bedürfnissen und Wünschen. Durch die Mischung unterschiedlicher Altersgruppen und durch die Integration von Schülerinnen und Schüler mit Förderbedarf bzw. mit Behinderung erlernen die Schülerinnen und Schüler verschiedene Kompetenzen und Fertigkeiten, lernen voneinander, unterstützen und helfen sich gegenseitig. Akzeptanz und Rücksichtnahme werden gefördert. Unsere Rahmenbedingungen sind auf die Gruppengröße und zusammensetzung, Personal und Räumlichkeiten abgestimmt.
12 8. Ziele Die SNB wird zu einer pädagogischen Arbeit mit folgenden Zielen: - Berücksichtigung der Freizeitinteressen von Schülerinnen und Schüler - Berücksichtigung der sozialen und emotionalen Bedürfnisse der Schülerinnen und Schüler - Unterstützung der wachsenden Selbständigkeit der Schülerinnen und Schüler - Stärkung des Selbstbewusstseins - Bewusstes Erleben unterschiedlicher sozialer Verhaltensweisen, Situationen und Probleme - Integration von Schülerinnen und Schülern mit Förderbedarf bzw. mit Behinderung - Förderung der Gleichberechtigung - Förderung von Toleranz 9. Freizeitpädagogik Die SNB soll Spaß machen. Die Schülerinnen und Schüler sollen verschiedene Freizeitaktivitäten kennen lernen und vielerlei Arten der Entspannung und des Ausgleichs zum Schultag finden und wählen können. Die Stärkung des Selbstbewusstseins und der Selbständigkeit findet im Rahmen der Freizeitpädagogik als laufender Prozess statt. Zur Ich-Stärke und zum Einstehen für die eigene Meinung gehören auch das Äußern der eigenen Bedürfnisse und der Umgang mit Konflikten.
13 9.1 Kreativitätsförderung Die Kreativität der Schülerinnen und Schüler soll in allen Bereichen gefördert werden. Die Kreativitätsförderung verfolgt das Ziel, den Schülerinnen und Schülern eine Basis für Fantasie und Träume zu schaffen. 9.2 Sozialerziehung In der Gruppe entdecken Schülerinnen und Schüler im Spiel Grenzen, erproben Kräfte und Fähigkeiten, erfahren gegenseitige Lernanreize und festigen persönliche Beziehungen in ihrem sozialen Umfeld. Akzeptanz und Rücksichtnahme werden gefördert und die Schülerinnen und Schüler üben die Kommunikation in der Gruppe, Kompromisse werden eingegangen und gemeinsame Lösungen entwickelt. 9.3 Bewegungserziehung Der Drang nach Bewegung ist ein elementares Grundbedürfnis des Menschen, der besonders bei Kindern und Jugendlichen ausgeprägt ist. Schülerinnen und Schüler benötigen einen Ausgleich zur überwiegend sitzenden Lerntätigkeit. Da die Schule über keine eigenen Freiflächen (Sportplatz, Wiese, ) und keinen Turnsaal verfügt, werden im Schulhaus die Terrasse mit Sportbelag und ein Gang im Obergeschoß für Bewegung angeboten. Bei schönem Wetter wird das Schulgelände oft verlassen, um in der Freizeit nahe gelegene Spielplätze oder das AYA-Bad aufzusuchen.
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