Barrierefreiheit was heißt das?

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1 Stellen Sie sich vor, Sie schlagen eine Zeitung auf und sie beginnt mit den Worten Neue Seite, Kopfzeile, unbenannter Artikel, Bild, Bildunterschrift, Bild. Eine unerfreuliche Vorstellung? Aber genau so erleben viele Menschen das Internet. Nach wie vor sind zahlreiche Webangebote so konzipiert, dass sie z. B. für blinde oder sehbehinderte Menschen kaum zu nutzen sind. Dabei ist es weder zwangsläufig teurer noch unattraktiver, so genannte barrierefreie Webangebote zu gestalten. Im Blickpunkt: Barrierefreies Internet möchte einen Überblick über den aktuellen Stand der Technik und Anregungen für die Gestaltung von nutzerfreundlichen Seiten ohne Barrieren geben. Von einer Internetseite ohne Schranken profitieren alle auch die Anbieter selbst.

2 Barrierefreiheit was heißt das? Der Lebensalltag besteht für Menschen mit Behinderung aus einer Vielzahl von Hindernissen. Dazu gehören neben den oft zitierten hohen Bordsteinkanten Busfahrpläne, die nicht in Blindenschrift verfügbar sind, oder Hauseingänge ohne Rollstuhlrampe. Auch in der virtuellen Welt des Internets gibt es zahlreiche Barrieren, die die Nutzung von Webangeboten erschweren und teilweise sogar unmöglich machen. Dabei bieten das Internet und seine vielfältigen Angebote gerade für Menschen mit körperlichen und geistigen Beeinträchtigungen Möglichkeiten der Informationsbeschaffung, der Kontaktaufnahme und der Vernetzung, die oftmals anders kaum zu realisieren wären. Es sollte selbstverständlich sein, dass diese Möglichkeiten allen Menschen zur Verfügung stehen, denn letztlich profitieren alle von einer nachvollziehbar strukturierten, ergonomischen Website, die browser- und hardwareunabhängig gestaltet ist. So ist z. B. die Trennung von Inhalt und Layout nicht nur übersichtlicher, sondern auch einfacher zu pflegen. Wer ist von Barrieren betroffen? Die meisten Barrieren im Internet gibt es für blinde und sehbehinderte Menschen. Rund Nutzer(innen) sind sehbehindert: Dazu gehören (Farben-)Blindheit und Sehschäden wie Grauer Star oder Makula-Degeneration. Die Betroffenen sind auf assistive Technologien wie beispielsweise Bildschirmleseprogramme, so genannte Screenreader, angewiesen. Diese geben die Informationen der Webangebote entweder mittels Sprachsynthese über eine Soundkarte oder über ein taktiles Ausgabegerät wie eine Braillezeile wieder. Nutzer(innen) mit eingeschränkter Sehfähigkeit haben häufig eine Bildschirmlupe eingeschaltet, mit der sie Ausschnitte der Webseite auf dem Bildschirm vergrößern können. Auch Menschen mit motorischen Einschränkungen, die eine Maus nur schwer oder gar nicht benutzen können, stehen immer wieder vor großen Problemen. Schätzungen zufolge sind etwa 20 Prozent aller Nutzer(innen) von mindestens einer Einschränkung betroffen. Da die Fähigkeiten zu sehen, zu hören oder eine Maus zu bedienen mit zunehmendem Alter abnehmen, wird die Zahl der betroffenen Nutzer(innen) durch die demografische Entwicklung in den kommenden Jahren steigen. Neben technischen können auch inhaltliche Barrieren einen optimalen Zugang verhindern. Menschen mit kognitiven Einschränkungen haben oft Schwierigkeiten, komplizierte Texte zu verstehen und sind deshalb auf eine leicht verständliche Sprache angewiesen. Gleiches gilt für gehörlose Menschen: Da sich die Gebärdensprache von der Lautsprache grundlegend unterscheidet, stellt diese für die Betroffenen eine Fremdsprache dar. Damit ist auch die Schriftsprache für manche nur schwer verständlich. Ideal ist deshalb ein Video zum jeweiligen Text in Deutscher Gebärdensprache. Generell gilt: Sind Inhalt und Aufbau des Angebots zu kompliziert oder zu unstrukturiert, kann es für die Benutzer(innen) schwierig bis unmöglich sein, die Navigationsstrukturen zu durchschauen und die Angebote uneingeschränkt zu nutzen. Wie beispielsweise Blinde oder Sehbehinderte Internetangebote wahrnehmen, kann man mithilfe eines einfachen Tests selbst erfahren (siehe Kasten Informationen zum Selbsttest ). Der Browser Opera in der Version ab 9.0 zeigt in der Einstellung Accessibility Layout, wie eine Website im Textbrowser erscheint. Eine Seite ohne Bilder, Layout und Farben kann man mithilfe des Lynx Viewers ansehen. Und wie eine Seite ohne Rot-Grün-Kontraste wirkt, demonstriert eindrucksvoll ein Test auf der Seite Vischeck. Initiativen und Projekte Informationen zum ABI-Projekt und ABI-Netzwerk: Projekt BIK barrierefrei informieren und kommunizieren, ein Gemeinschaftsprojekt deutscher Blinden- und Sehbehindertenverbände und der DIAS GmbH:

3 Checkliste Eine alphabetische Übersicht der wichtigsten Punkte, auf die man bei der Neukonzeption oder beim Relaunch eines Webauftrittes achten sollte, gibt die folgende Checkliste. Weiterführende Informationen zu allen Bereichen bietet das W3C-Konsortium unter Animationen Animationen, z. B. innerhalb von Animated GIFs, Java-Applets oder Flash-Präsentationen, können bei Menschen mit Epilepsie zu unvorhersehbaren Reaktionen führen. Zudem ziehen bewegte Elemente stets einen großen Teil der Aufmerksamkeit auf sich, die Wahrnehmung anderer Inhalte wird dadurch erschwert. Entschließt man sich dennoch, Animationen zu verwenden, sollte den Benutzer(inne)n die Möglichkeit gegeben werden, diese erneut abzuspielen oder zu deaktivieren. Farbe und Kontrast Text und Grafik sollten auch dann lesbar sein, wenn sie ohne Farbe betrachtet werden. Farbe als alleiniges Unterscheidungsmerkmal ist für sehbehinderte Nutzer(innen) immer problematisch. Auf Kombinationen von Rot und Grün sowie Beige/Gelb/Orange mit Rot und Grün sollte verzichtet werden, da fünf bis zehn Prozent der männlichen und ca. ein halbes bis ein Prozent der weiblichen Bevölkerung von Rot- Grün-Blindheit betroffen ist. Darüber hinaus gibt es weitere kritische Farbkombinationen, die sich kaum unterscheiden bzw. bei Farbfehlsichtigkeit untereinander ersetzt werden. Auch auf ausreichende Kontraste ist zu achten. Zur Überprüfung von Farben und Kontrasten gibt es im Internet zahlreiche Tests (siehe Kasten Informationen zum Selbsttest ). Fließtexte Die Schriftgröße von Fließtexten ist für Menschen mit Sehschwäche häufig zu klein. Viele Nutzer(innen) haben deshalb einen größeren Schriftgrad an ihrem Rechner eingestellt. In einigen Browsern können damit die Texte aller Webangebote vergrößert dargestellt werden. Um zu gewährleisten, dass in allen Browsern eine Möglichkeit zur Vergrößerung besteht und dass das ursprüngliche Layout auch bei zunehmender Vergrößerung möglichst lange erhalten bleibt, sollten die Seitenersteller über Stylesheets immer relative statt absolute Schriftgrößen und/oder Seitenelemente definieren. Grundsätzlich sollte darauf geachtet werden, dass Schriftformatierungen nur über Stylesheets vorgenommen werden und Schriftformatierungen über HTML direkt im Text unterbleiben. Gebärdensprachfilme Je nach Zielgruppe und Inhalt des Webangebots empfiehlt es sich, zumindest zu sehr wichtigen und besonders für gehörlose Menschen relevanten Themen Videos anzubieten. Beispiele dazu findet man auf den Seiten der Polizei in NRW unter oder auf denen der Stadt Neuss unter Informationen zum Selbsttest Aktuelle Version des Textbrowsers zum Download: Neuste Version des Browsers Opera zum kostenlosen Download: Simulation der Ausgabe des Lynx-Browsers online ohne Plugin in jedem Browser: Simulation der Wahrnehmung von Webangeboten bei unterschiedlichen Formen der Farbenblindheit: Simulator des Allgemeinen Blinden- und Sehbehindertenvereins, der die Ansicht von Bildern bei unterschiedlichen Arten von Sehstörungen zeigt: Informationsbroschüre aus der Reihe mekonet kompakt zum Thema Barrierefreie Medienbildung auf einen Blick : Tool zur Überprüfung der Farbkontraste: Grafiken und andere Nichttextelemente Screenreader und Textbrowser können Grafiken nicht darstellen. Nichttextelemente wie grafisch dargestellter Text und Buttons, animierte GIFs, Töne, ASCII-Zeichnungen, Applets oder Videos müssen deshalb mit einem aussagekräftigen Textäquivalent ( ALT-Attribut ) versehen werden. Generell sollte die Verwendung von Textelementen bevorzugt werden, weil die Benutzer(innen) diese skalieren und durch persönliche Farb- und Kontrasteinstellungen individuell anpassen können. Image-Maps Image-Maps bieten die Möglichkeit, eine Grafik mit Hyperlinks zu hinterlegen. Dabei können die Grafiken in verschiedene Bereiche oder Punkte aufgeteilt werden, die alle einzeln anklickbar sind und zu anderen Bereichen oder Seiten führen. Jeder aktive Bereich einer Image-Map sollte über eine Textalternative verfügen. Diese sollte die Links der Image-Map als Textlink zur Verfügung stellen. Die Flächen für den Mausklick sollten groß genug sein, sodass auch Menschen mit motorischen Einschränkungen sie problemlos anklicken können. Java, JavaScript, ActiveX und Flash JavaScript, ActiveX, Java, Flash und Co. werden noch häufig vorausgesetzt, um die Navigation durch eine Seite oder andere wichtige Funktionen zu ermöglichen. Damit auch Nutzer(innen) älterer Browser und Screenreader sowie jene, die diese aktiven Elemente aus Sicherheitsgründen deaktiviert haben, die Seiten problemlos nutzen können, sollte möglichst immer eine Alternative zur Verfügung stehen, die ohne diese Techniken funktioniert. Für Java gibt es von der Firma Sun einige Tipps und Werkzeuge unter

4 Links Abgesehen vom Navigationsbereich sollten Links stets als solche deutlich gekennzeichnet werden. Ein ausschließlicher Farbunterschied genügt für Menschen mit Sehbehinderung nicht. Hier ist die standardmäßige Unterstreichung ausreichend. Für Nutzer(innen), die über Tastatur navigieren, sollten Links, auf denen der Fokus liegt, hervorgehoben werden. Auf das Öffnen von Links in neuen Fenstern sollte verzichtet werden, da z. B. einige Screenreader mit dem Erkennen neuer Browserfenster Schwierigkeiten haben oder bei der Nutzung von Vergrößerungssystemen das neue Fenster außerhalb des wahrnehmbaren Bereiches liegen kann. Navigation und Orientierung Der Aufbau der Navigation sollte für alle Bereiche konsistent als HTML-Liste durchgehalten werden. Um vergrößerbar zu sein, sollten die Menüpunkte als Fließtext und nicht als grafische Buttons realisiert werden. Durch eine so genannte Breadcrumb-Navigation sollte den Nutzer(inne)n mitgeteilt werden, wo sie sich auf der Website befinden (z. B. Sie sind hier: Behörde XY: Wir über uns ). Die Navigation muss eindeutig bezeichnet und die Seitenstrukturierung sollte gut nachvollziehbar sein. Für Nutzer(innen) von Screenreadern und Textbrowsern ist zudem eine Sammlung von Sprunglinks zu den wichtigsten Elementen wie Suche, Inhalt, Navigation und Kontakt am Seitenanfang hilfreich. Newsletter Im Sinne der Barrierefreiheit ist es, Newsletter im reinen Textformat ohne Grafiken oder Bilder zu versenden oder zumindest eine solche Textalternative zur HTML-Version anzubieten. Um eine optimale Ausgabe durch Screenreader oder andere spezielle Zugriffstechniken zu erreichen, wurde der so genannte Text -Newsletter Standard ( TEN- Standard) entwickelt. Er ist unter nachzulesen bzw. in deutscher Übersetzung unter verfügbar. Darin werden Regelungen für die Verwendung von Zeichen, die Anordnung und Kennzeichnung von Überschriften, die Erstellung von Inhaltsverzeichnissen u. v. m. festgelegt. Online-Formulare Viele Anbieter arbeiten mit Online-Formularen, um ihren Nutzer(inne)n den Zugriff auf Informationen, die Bestellung von Waren oder Dienstleistungen oder die Kontaktaufnahme zu erleichtern. Um diese Formulare für alle nutzbar zu machen, ist es wichtig, dass die Zuordnung von Beschriftung und Formularfeld mithilfe von Tags eindeutig erfolgt. Zudem müssen die Formulare auch mit der Tastatur (ohne Maus) bedient werden können, die Tabulator-Reihenfolge muss entsprechend sinnvoll sein. Die Kennzeichnung von Pflichtfeldern mit (*) ist dabei weniger gut geeignet als die Benennung der Felder mit Pflicht. Die optionalen Felder kann man mit optional kennzeichnen. Gute Beispiele findet man unter: de/service/antragstellen/barrierefreieformulare/. PDFs Der Vorteil, Dokumente als PDFs zum Download anzubieten, liegt zum einen in der Plattformunabhängigkeit und der Gewähr des inhaltlich und gestalterisch identischen Erscheinungsbildes der Dokumente. Zum anderen können diese mithilfe der im Programm integrierten Sicherheitseinstellungen vor Missbrauch geschützt werden. Das allerdings hat den Nachteil, dass PDFs damit oft nicht barrierefrei sind. Seit der Version Adobe Acrobat 5 gibt es jedoch die Möglichkeit, PDFs mithilfe so genannter Tags so zu gestalten, dass sie für Hilfsprogramme nutzbar sind. Mittlerweile ist es auch möglich, Dokumente vor Veränderungen zu schützen und gleichzeitig das Auslesen von Informationen für Ausgabehilfen zu erlauben. Weiterführende Informationen findet man unter www. adobe.com/de/accessibility/ und Seitengestaltung Waren Frames und Layouttabellen früher ein gängiges Mittel zur Seitengestaltung, sollte heute möglichst darauf verzichtet werden. In den meisten Fällen sind diese Techniken inzwischen überflüssig. Die Positionierung von Seitenelementen kann zuverlässig über Stylesheets geregelt werden, und mithilfe von Content-Management-Systemen ist die Generierung automatischer Menüs möglich. Wenn nicht ganz auf

5 Frames verzichtet werden kann, sollten diese möglichst sparsam eingesetzt und eindeutig benannt werden. Zusätzlich sollte immer ein alternativer Zugang zum Angebot bereitgestellt werden, der ohne Frames auskommt. Tabellen sind so einfach wie möglich zu halten und nicht zu verschachteln. Damit die Benutzbarkeit in Screenreadern gewährleistet ist, müssen sie linearisierbar sein. Eine Testmöglichkeit hierzu findet sich unter Tablin/. Die Seite sollte so flexibel gestaltet sein, dass sie auch bei großer bzw. kleiner Bildschirmauflösung (mindestens 600 x 400 Pixel) benutzbar ist. Semantik Bei der Nutzung des semantischen HTML-Codes steht nicht die Gestaltung, sondern die Information zur Funktion eines Elementes der Seite im Vordergrund. Das bedeutet, dass HTML-Elemente nicht zur Definition des Aussehens bzw. der optischen Darstellung verwendet werden sollen, diese werden über Stylesheets definiert. Aufgabe der HTML- Elemente ist es, den Inhalt bzw. die Bedeutung von Bereichen zu beschreiben. Ein Beispiel: Eine Überschrift sollte mit dem entsprechenden HTML- Tag als Überschrift kenntlich gemacht werden. Größe, Farbe und Schrift werden hingegen nicht über HTML-Tags definiert. Dies erleichtert z. B. bei der Nutzung von Screenreadern die Orientierung, bietet aber auch für den Betreiber einige Vorteile. Durch die Nutzung des semantischen HTML-Codes kann bei richtiger Verwendung auch die Auffindbarkeit durch Suchmaschinen verbessert werden. Sprache Sprache und Satzbau sollten grundsätzlich so einfach wie möglich gehalten werden. Insbesondere, wenn sich das Webangebot an die Allgemeinheit richtet, sind unnötige Fremdwörter, Anglizismen und interne Bezeichnungen zu vermeiden oder in einem entsprechenden Glossar zu erläutern. Werden englische Wörter oder Zitate verwendet, ist der Sprachwechsel in HTML kenntlich zu machen. Akronyme und Abkürzungen sind bei ihrem ersten Auftreten ebenfalls in HTML zu kennzeichnen und mit ihrer Langform zu versehen. Für Menschen mit kognitiven Einschränkungen sind Webangebote in leichter Sprache besonders wichtig. Ein Beispiel hierfür findet sich unter www. lebenshilfe-angesagt.de/wegweiser/sprache.htm. Stylesheets Eine leicht zu handhabende Möglichkeit, das Seitenlayout für unterschiedliche Nutzer(innen) jeweils bedarfsgerecht zu steuern, stellt die Verwendung von Stylesheets dar. Sie ermöglichen es, den Inhalt der Website auf verschiedenen Ausgabemedien (grafischer Browser, Textbrowser, Screenreader, Drucker, etc.) unterschiedlich darzustellen. So können z. B. spezielle Navigationshilfen für Sehbeeinträchtigte angeboten werden, die für den normal Sehenden ausgeblendet werden. Dies setzt bei der Konzeption und Pflege des Webangebotes eine strikte Trennung von Layout und Inhalt voraus. Der mögliche Mehraufwand zu Beginn ist jedoch langfristig auch für den Seitenbetreibenden von Vorteil: So können komplette Layoutänderungen schnell und kostengünstig umgesetzt werden. Validierung Im Internet bezeichnet Validierung die Prüfung von Webseiten auf die Einhaltung der W3C-Standards im Hinblick auf die Verwendung eines korrekten HTML- Quellcodes. Valides, also gültiges HTML ist die Voraussetzung für eine korrekte und fehlerfreie Darstellung der Inhalte einer Webseite. Um sicherzustellen, dass das Webangebot valide ist, also den geforderten Spezifikationen entspricht, ist es notwendig, die HTML-Programmierung auf formale Korrektheit zu überprüfen. Unter stellt das W3C einen Validierungsdienst zur Verfügung, mit dem die Seiten auf Fehler geprüft werden können. Eine valide Seite ist ein wichtiger Schritt in Richtung Barrierefreiheit und Plattformunabhängigkeit. Die aufgeführten Punkte beschreiben nur einige der Dinge, die für einen barrierefreien Zugang zu Webangeboten wichtig sind. Im Internet gibt es mittlerweile zahlreiche Dokumentationen, die neben einer umfangreichen Übersicht detaillierte Erläuterungen der technischen Umsetzung bieten (siehe Kasten Barrierefreies Webdesign ).

6 Gesetzliche Grundlage: Die BITV Seit dem 17. Juli 2002 gilt für den Bund die Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz kurz: Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung ( BITV) als Ergänzung zum Behindertengleichstellungsgesetz (BGG). Mit dieser Rechtsverordnung ist es zumindest für Bundesbehörden Pflicht, ihre Internetauftritte sowie alle öffentlich zugänglichen Intranetangebote barrierefrei zu gestalten. Die BITV greift die international etablierten Richtlinien der WAI auf. WAI bedeutet Web Accessibility Initiative und ist Teil des World Wide Web Consortiums ( W3C), das sich um die Pflege und Weiterentwicklung der Internet-Technologien bemüht. Mit den Web Content Accessibility Guidelines ( WCAG) hat die WAI 1999 erstmals ein Regelwerk geschaffen, das verbindliche Vorschläge für die Gestaltung barrierefreier Internetseiten macht. Die BITV basiert in weiten Teilen auf diesem Regelwerk und schafft damit eine offizielle deutsche Referenz für Barrierefreiheit im Internet. In Nordrhein-Westfalen verabschiedete der Landtag am 11. Dezember 2003 ein Behindertengleichstellungsgesetz, das ein Äquivalent zum entsprechenden Bundesgesetz darstellt. Aufgrund des darin enthaltenen 10 Abs. 2, der die Barrierefreiheit der Informationstechnik fordert, wurde die BITV NRW am 24. Juni 2004 erlassen. Sie verweist im Detail auf die technischen Anforderungen der BITV des Bundes. Als barrierefrei gilt nach der BITV NRW eine Website, deren Seiten die Anforderungen der Priorität I der BITV Bund erfüllen. Ihre zentralen Einstiegs- und Navigationsseiten müssen zusätzlich die Anforderungen der Priorität II erfüllen. Webangebote, die mehr als acht Wochen nach Inkrafttreten der BITV NRW neu gestaltet oder in größerem Umfang verändert oder angepasst freigeschaltet wurden, mussten seit diesem Zeitpunkt barrierefrei sein. Ältere Angebote müssen bis spätestens 31. Dezember 2008 die Anforderungen erfüllen, es sei denn, sie richten sich speziell an Menschen mit Behinderungen. Diese mussten bis zum 31. Dezember 2005 barrierefrei sein. Mittlerweile gibt es in 14 Bundesländern ein Landesgleichstellungsgesetz, in fünf davon eine Ver- Die WCAG Die wichtigsten Änderungen im Überblick Die WCAG 1.0 wurde entwickelt, um eine allgemeine Zugänglichkeit des Internets und seiner Dienste ohne Barrieren für alle Gruppen der Gesellschaft, insbesondere für Menschen mit Behinderung, zu ermöglichen. Diese Zielsetzung bleibt auch bei den Richtlinien der WCAG 2.0 bestehen. Anders als bei der WCAG 1.0 sollen die Richtlinien jedoch grundsätzlich technologieunabhängig formuliert sein, sodass sie auch auf zukünftige Technologien angewendet werden können. Auch die Zielgruppe hat sich geändert: Während sich die WCAG 1.0 in erster Linie an Entwickler(innen) und Programmierer(innen) richtet, soll die WCAG 2.0 auch als Leitfaden für Politiker(innen), Manager(innen) und Gestalter(innen) von Webinhalten dienen. Eine detaillierte Gegenüberstellung der beiden Versionen findet man unter: spezial/problemfelder/gegenueberstellung.php. Die Richtlinien im Detail: Die Richtlinien der WCAG in deutscher Übersetzung: Die BITV des Bundes zum Nachlesen: Eine Übersicht der einzelnen Landesverordnungen: Die BITV NRW: Eine Übersicht der Änderungen von WCAG 1.0 zu WCAG 2.0: WCAG20/2002/08/20-mapping.html

7 ordnung gleich oder ähnlich der BITV des Bundes. Zurzeit erarbeitet die WAI neue Richtlinien, die WCAG 2.0, die voraussichtlich 2007 in Kraft treten und die alten Richtlinien ablösen oder zum Teil ergänzen werden. Diese sollen insbesondere die neuen und zukünftigen Entwicklungen im Web berücksichtigen. Nur für Behörden? Obwohl die BITV bisher nur für Behörden der Bundesverwaltung und in einzelnen Bundesländern obligatorisch ist, lohnt es sich auch für Unternehmen und Privatpersonen, über eine Umsetzung der Richtlinien für den eigenen Internetauftritt nachzudenken. Neben der größeren Benutzerfreundlichkeit von barrierefrei gestalteten Webangeboten auch für nicht behinderte Nutzer(innen) beispielsweise durch kürzere Ladezeiten, größere Übersichtlichkeit und oftmals bessere Bedienbarkeit ist ein weiterer wichtiger Grund die wesentlich bessere Auffindbarkeit durch die gängigen Suchmaschinen. Auf der technischen Ebene ergeben sich weitere Pluspunkte: Die Seite ist einfacherer zu pflegen und unabhängig von Plugins wie Flash oder Java sowie vom eingesetzten Browser. Zudem ist sie besser mit mobilen Ausgabegeräten zu benutzen. Das Zertifizierungsprogramm DIN-Geprüft barrierefreie Website Gemeinsam mit der DIN Certo, der Zertifizierungsgesellschaft der TÜV Rheinland Gruppe und des DIN Deutsches Institut für Normung e.v., hat der Arbeitskreis Test des ABI-Projekts innerhalb eines dreistufigen Prüfverfahrens eine Hauptprüfung erarbeitet, die als Grundlage für ein einheitliches Zertifizierungsverfahren dient. Webseitenbetreiber haben damit jetzt die Möglichkeit, ihren Internetauftritt durch eine unabhängige Instanz prüfen und bewerten zu lassen. Bei positiver Bewertung erhalten sie das Qualitätskennzeichen DIN-Geprüft barrierefreie Website. Informationen zum Verfahren sind zu finden unter Barrierefreies Webdesign Beispiele für barrierefreie Webangebote Der Landtag Nordrhein-Westfalen: Polizei NRW, ein Gewinner des BIENE Awards 2003: Die Seite der Versorgungsverwaltung NRW: Die Seite des ÖPNV im Stadtgebiet Paderborn: Der Webauftritt der Greenpeace-Gruppe Berlin: Ein Unternehmen aus dem privatwirtschaftlichen Bereich, das 2006 mit dem BIENE Award ausgezeichnet wurde: Der BIENE Award, die Auszeichnung der Aktion Mensch für barrierefreie deutschsprachige Webangebote: Anleitungen zu barrierefreiem Webdesign Informationen über barrierefreies Webdesign von Jan Eric Hellbusch, Autor des Buches Barrierefreies Webdesign, 2004, Dpunkt Verlag: Aktion Mensch, Initiative für ein barrierefreies Web: Usability-Seite des Kommunikationspsychologen Dr. Thomas Wirth mit vielen Fakten über Webseitengestaltung: Empfehlungen des LDS NRW zur Gestaltung barrierefreier Webangebote für Behörden und Einrichtungen des Landes NRW (nur im Landesintranet erreichbar): Tests und Werkzeuge Englischsprachige Online-Tests, die einige Anforderungen der Barrierefreiheit prüfen können: und Web Accessibility Toolbar, Erweiterung für den Internet Explorer, mit der sich Webangebote analysieren lassen: Web Developer Toolbar, entsprechende Erweiterung für Firefox:

8 Barrierefreies Internet: Kleines Glossar ABI-Projekt Zusammenschluss verschiedener Verbände und Forschungseinrichtungen zum Aktionsbündnis für barrierefreie Informationstechnik ALT-Attribut Ein HTML-Attribut, dass einen beschreibenden Text (Alternativtext) für eine Grafik oder ein Bild einbindet und den Inhalt so auch Nutzer(inne)n von Textbrowsern zugänglich macht Assistive Technologien Anwendungen oder Hardware, die als alternative Eingabe- oder Ausgabegeräte zu Monitoren, Mäusen oder Tastaturen genutzt werden BITV Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung: Rechtsverordnung des Bundes, die die Realisierung barrierefreier Internetauftritte für alle Bundesbehörden vorschreibt Braillezeile Hilfsgerät, das Texte auf dem Bildschirm in ertastbare Braille-Zeichen auf einer speziellen Tastatur übersetzt Screenreader Hilfsprogramm, das Texte auf dem Bildschirm per Sprachausgabe laut vorliest Tag Zuordnung, Kennzeichnung bzw. Formatierungszeichen zur Strukturierung u. a. von Texten oder inhaltlichen Bereichen TEN-Standard Text -Newsletter-Standard, entwickelt vom E-access Bulletin, herausgegeben von Headstar und dem Royal National Institute of the Blind (RNIB) für die barrierefreie Gestaltung von Newslettern WAI Web Accessibility Initiative: Teil des W3C, das sich speziell mit barrierefreier Internettechnologie befasst WCAG Web Content Accessibility Guidelines: Richtlinien der WAI zur Umsetzung barrierefreier Internetauftritte; inhaltliche Grundlage der BITV W3C World Wide Web Consortium: Internationales Forum zur Pflege und Weiterentwicklung von Webtechnologien. Das W3C verabschiedet neue Technologie-Standards, die z. B. als Grundlage für Browserhersteller oder Webentwickler dienen Impressum Diese Broschüre ist mit Mitteln der Staatskanzlei NRW in Kooperation mit dem Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik NRW entstanden. Sie kann kostenlos unter www. media.nrw.de/medienkompetenz/imblickpunkt/ herunter geladen werden. Redaktion: ecmc Europäisches Zentrum für Medienkompetenz GmbH Bergstr Marl Tel.: +49 (0) Fax: +49 (0) info@ecmc.de Internet: Bildquellen: Getty Images, WEB for ALL (im Vbl e.v.) Stand: Dezember 2006

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