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1 Seniorenpolitisches Gesamtkonzept

2 Seniorenpolitisches Gesamtkonzept für den Landkreis Oberallgäu Stand: Oktober 2013

3 3 Inhaltsverzeichnis Darstellungsverzeichnis... 5 Vorwort Allgemeiner Teil Einleitende Kurzfassung Gesetzliche Grundlage Vorgehensweise Demografische Entwicklung Bevölkerungsstand und Bevölkerungsentwicklung Altersstruktur der Bevölkerung Pflegebedarfsplanung Handlungsfeld: Betreuung und Pflege Pflegebedarfsermittlung Prognose des Bedarfs an Pflegeleistungen bis zum Jahr Prognose ambulant vor stationär im Landkreis Oberallgäu Vollstationäre Pflege Bestand Feststellung des aktuellen und künftigen Bedarfs Einrichtungen der Behindertenhilfe Kurzzeitpflege Tagespflege Ambulant betreute Wohngemeinschaften Ambulante Pflege Bestand Förderung durch den Landkreis Studie: PAPA 2020: Personalangebot für Pflege im Oberallgäu Ergebnisse zur Nachfrage nach Pflege und zum Angebot an Pflegekräften Zunahme Pflegebedürftige Art der Versorgung Exkurs: Bedarf an Heimplätzen Bedarf an zusätzlichen Pflegekräften Prognose und Abgleich Ergebnisse zu Chancen auf steigende Ausbildungszahlen Zuwanderung von Fachkräften...45 Seniorenpolitisches Gesamtkonzept 3

4 Entwicklung der Ausbildungszahlen Ergebnisse zu Chancen auf Senkung der Nachfrage nach professioneller Pflege Handlungsempfehlungen Politische Lösungsalternativen Erste Handlungsempfehlung: Ausbildungspakt Zweite Handlungsempfehlung: Seniorenfreundliche Strukturen Finanzierung und Effekte der Handlungsempfehlungen Relevante Handlungsfelder und Themenbereiche Wohnen zu Hause und alternative Wohnformen Betreutes Wohnen Wohnen zu Hause Familiäre Ressourcen Betreutes Wohnen zu Hause Alternative Wohnformen Information und Öffentlichkeitsarbeit Beurteilung der Situation und Maßnahmenempfehlung Integrierte Orts- und Entwicklungsplanung Beratung, Information, Öffentlichkeitsarbeit Präventive Angebote Gesellschaftliche Teilhabe Finanzielle Situation der Seniorinnen und Senioren im Landkreis Bürgerschaftliches Engagement Stärkung von Eigeninitiative und Mitwirkung Freiwilligen Agentur Oberallgäu Unterstützung pflegender Angehöriger Angebote für Demenzkranke Ärztliche Versorgung Hospiz- und Palliativversorgung Aktuelle Landkreisprojekte Ausblick Maßnahmen und Empfehlungen im Überblick Literaturverzeichnis Seniorenpolitisches Gesamtkonzept

5 5 Darstellungsverzeichnis Darstellung 1: Altersstruktur der erfassten Senioreninnen und Senioren Darstellung 2: Erwartete Bevölkerungsentwicklung im Landkreis Oberallgäu bis Darstellung 3: Entwicklung der Bevölkerung im Vergleich zu Regierungsbezirk u. Bayern. 14 Darstellung 4: Bevölkerungsskizze des Landkreises Oberallgäu im Jahr 2011/ Darstellung 5: Veränderung der Bevölkerung 2031 gegenüber 2011 nach Altersgruppen.. 16 Darstellung 6: Durchschnittsalter 2011/2031 in Bayern, Schwaben und Landkreis Darstellung 7: Verteilung der Altersgruppen im Landkreis Oberallgäu Darstellung 8: Anteil der über 65-Jährigen an allen Einwohnern Darstellung 9: Anteil der älteren Bevölkerung in Bayern, Schwaben und Landkreis Darstellung 10: Altersstruktur der Bevölkerung im Landkreis Oberallgäu Darstellung 11: Pflegebedürftige Leistungsempfänger/-innen im Landkreis Oberallgäu Darstellung 12: Pflegestatistik 2011 Vergleich Bayern, Schwaben und Landkreis Darstellung 13: Schätzung des Bedarfs an Pflegeleistungen (alle Leistungsarten) im Landkreis Oberallgäu 2003 bis Darstellung 14: Ambulante/vollstationäre Pflege- und Pflegegeldinanspruchnahme in % Darstellung 15: Schätzung der Zahl der Empfänger/-innen von Pflegeversicherungsleistungen nach Art der Leistung 2003 bis Darstellung 16: Altenpflegeeinrichtungen im Landkreis Oberallgäu Darstellung 17: Alten- und Pflegeheime im Landkreis Oberallgäu (Stand 10/2013) Darstellung 18: Pflegebedürftigkeit der Bewohnerinnen und Bewohner in den Alten- und Pflegeeinrichtungen des Landkreises Oberallgäu (Stand 1/2013) Darstellung 19: Schätzung des Bedarfs an vollstationärer Pflege im Landkreis Oberallgäu Darstellung 20: Einrichtungen der Behindertenhilfe Darstellung 21: Tagespflege-Einrichtungen im Landkreis Oberallgäu Darstellung 22: Ambulant betreute Wohngemeinschaften im Landkreis Oberallgäu, Darstellung 23: Ambulante Pflegedienste im Landkreis Oberallgäu, Darstellung 24: Jährliche Investitionskostenzuschüsse des Landkreises Oberallgäu Darstellung 25: Prognostizierte Entwicklung der Pflegebedürftigen Darstellung 26: Anteile stationärer Versorgung Darstellung 27: Entwicklung der Versorgungsarten in Bayern, Kempten und Landkreis Darstellung 28: Jährlicher zusätzlicher Fachkräftebedarf Darstellung 29: Übersicht über die Prognosewerte zum Personalbedarf Seniorenpolitisches Gesamtkonzept 5

6 6 Darstellung 30: Mitarbeiter der Pflegeeinrichtungen Darstellung 31: Schülerzahlen in der Altenpflege (Destatis 2013) Darstellung 32: Altenpflegeschüler im ersten Lehrjahr in Bayern Darstellung 33: Vergleich der Ausbildungsdichte im Altenpflegeberuf Darstellung 34: Schülerzahlen der befragten Pflegeschulen Darstellung 35: Befragungsergebnis von vorstellbarer anderer Wohnform bei Bedarf Darstellung 36: Wie zufrieden sind Sie mit Ihrer jetzigen Wohnsituation? Darstellung 37: Betreutes Wohnen im Landkreis Oberallgäu Darstellung 38: Potentielle Dienstleistungsinanspruchnahme Darstellung 39: Essen auf Rädern Darstellung 40: Wer hilft Ihnen? Darstellung 41: Wo wohnen die Kinder? Darstellung 42: Mehrgenerationenhaus des Vereins Wohnprojekt Allgäu Darstellung 43: Wohnen am Alten Bahnhof, Gemeinschaftsprojekt von Wahlfamilie e.v. und Lebenshilfe Sonthofen e.v Darstellung 44: Zufriedenheit mit Bus- und Bahnangebot Darstellung 45: Befragungsergebnis Infrastruktur Darstellung 46: An wen wenden Sie sich bei Beratungsbedarf? Darstellung 47: Seniorenbegegnungsstätten im Landkreis Oberallgäu Darstellung 48: Wie zufrieden sind Sie mit den Freizeit-, Kultur- und Bildungsangeboten Ihrer Kommune? Darstellung 49: Freizeitaktivitäten der Seniorinnen und Senioren im Landkreis Darstellung 50: Finanzielle Situation der Seniorinnen und Senioren Darstellung 51: Ehrenamtliches Engagement der Seniorinnen und Senioren Darstellung 52: Kommunale Unterstützung ehrenamtlichen Engagements Darstellung 53: Ärztliche Versorgung aus Sicht der älteren Bürgerinnen und Bürger Darstellung 54: Kommunale Versorgung mit medizinisch-therapeutischen Angeboten Seniorenpolitisches Gesamtkonzept

7 7 Vorwort Die Entwicklung der Bevölkerung immer mehr ältere und immer weniger junge Menschen stellt unsere Gesellschaft vor große Herausforderungen: Heute, im Jahre 2013, sind in Deutschland 17,1 % der Bevölkerung über 65 Jahre, im Jahre 2033 werden es 23,3 % sein. Dieser Entwicklung wird im Rahmen des Seniorenamtes unseres Landkreises Rechnung getragen. Zu allen Themen des Älterwerdens gibt es Informationen und Unterstützung. In allen Gemeinden unseres Landkreises gibt es Seniorenbeauftragte, die sich um die Belange der älteren Menschen vor Ort kümmern: Sie beraten, unterstützen und bieten Treffen an. Die Seniorenbeauftragte des Landkreises informiert zusätzlich über Probleme des Älterwerdens und koordiniert und unterstützt die Arbeit der Seniorenbeauftragten vor Ort durch Beratung und Informationen. Mit der Erstellung eines Seniorenpolitischen Gesamtkonzepts will der Landkreis die Lebensbedingungen so gestalten, dass sie den Bedürfnissen der älteren Mitbürgerinnen und Mitbürger entsprechen und ihnen einen möglichst langen Verbleib in ihrer vertrauten Umgebung ermöglichen. Das Prinzip ambulant vor stationär kommt dabei den Wünschen der Menschen entgegen, so lange wie möglich zu Hause bleiben zu können. Die Anzahl der pflegebedürftigen Menschen im Oberallgäu wird stark zunehmen: Heute sind es ca Personen, im Jahre 2030 werden es ca sein. Dies ist eine große Herausforderung für den ganzen Bereich Pflege. Der Landkreis hat im Jahre 2012 eine Studie in Auftrag gegeben, die die Zukunft der Pflege im Oberallgäu untersucht hat. Wichtigstes Ergebnis: Wir brauchen deutlich mehr Pflegekräfte und wir müssen Maßnahmen ergreifen, die zur Dämpfung des Pflegebedarfs führen. Dazu gehört die professionelle Unterstützung der ehrenamtlichen Kräfte durch Beratung bei Prävention, Ernährung, Bewegung, Bildung, Wohnberatung und Demenz, damit sie vor Ort in der Lage sind, die älteren Menschen zu informieren und ihnen zu helfen. Von Bedeutung wird aber auch sein, älteren Menschen die gesellschaftliche Teilhabe zu sichern, damit sie nicht vereinsamen. Barrierefreiheit auf allen Gebieten muss selbstverständlich sein, sie kommt im Übrigen auch Menschen mit Behinderung und jungen Familien zugute. Der Landkreis bemüht sich nach einem Kreistagsbeschluss in nächster Zeit um die Einrichtung von Begegnungsstätten für Jung und Alt, in denen das Miteinander der Generationen, Aktivitäten und auch Unterstützung im Alltagsleben im Vordergrund stehen werden. Ziel des Landkreises ist es, durch die Umsetzung eines Seniorenpolitischen Gesamtkonzeptes allen älteren Bürgerinnen und Bürgern das Umfeld zu bieten, in dem sie den wohl verdienten Ruhestand in Würde erleben können. Gebhard Kaiser Landrat des Landkreises Oberallgäu Gisela Bock Seniorenbeauftragte des Landkreises Oberallgäu Seniorenpolitisches Gesamtkonzept 7

8 8 1 Allgemeiner Teil 1.1 Einleitende Kurzfassung Die zentrale Zielsetzung des Seniorenpolitischen Gesamtkonzeptes und damit auch das Leitbild ist, die Lebensbedingungen in den Kommunen so zu gestalten, dass sie den Bedürfnissen und Wünschen der älteren Bürgerinnen und Bürger entsprechen und zur Erhaltung eines möglichst langen selbstbestimmten und eigenverantwortlichen Lebens in der eigenen Häuslichkeit und zur Vermeidung von Pflegebedürftigkeit beitragen. Es handelt sich entsprechend den Vorgaben des Gesetzes zur Ausführung der Sozialgesetze (AGSG) um ein Rahmenkonzept für den Landkreis Oberallgäu, das auch von den kreisangehörigen Städten und Gemeinden im Rahmen von gemeindespezifischen Konzepten aufgegriffen werden kann. Die derzeitige Angebots- und Versorgungsstruktur im Landkreis Oberallgäu wird dazu analysiert und darauf aufbauend, werden die künftigen Entwicklungen bzw. Bedarfe eingeschätzt. Zusätzlich zur Bedarfsplanung Handlungsfeld: Betreuung und Pflege sind zehn weitere Handlungsfelder unterschieden: o Wohnen zu Hause o Integrierte Ort- und Entwicklungsplanung o Beratung, Information, Öffentlichkeitsarbeit o Präventive Angebote o Gesellschaftliche Teilhabe o Bürgerschaftliches Engagement o Unterstützung pflegender Angehöriger o Angebote für Demenzkranke o Ärztliche Versorgung o Hospiz- und Palliativversorgung Die Einwohnerzahl im Landkreis Oberallgäu (Stand : ) wird bis zum Jahre 2031 relativ konstant bleiben (voraussichtlich ca Einwohner im Jahr 2031), gleichzeitig wird sich die Bevölkerungsstruktur deutlich verändern. Der Anteil der Personen ab 65 Jahren an der Gesamtbevölkerung erhöht sich von 21 Prozent 2011 auf 28 Prozent 2031, während die Besetzung der mittleren und jüngeren Altersklassen deutlich geringer ausfallen wird. Grundlage der Pflegebedarfsplanung Handlungsfeld: Betreuung und Pflege ist die Zahl der als pflegebedürftig eingestuften Personen im Landkreis, die durch die demografische Entwicklung in den kommenden Jahren bis zum Jahr 2031 kontinuierlich ansteigen wird. Dieser Anstieg soll schwerpunktmäßig durch eine Verbesserung der häuslichen und ambulanten Pflege- und Betreuungsmöglichkeiten, einschließlich Entlastungsangeboten für pflegende Angehörige, bewältigt werden. In den nächsten zehn Jahren sind keine weiteren stationären Pflegeplätze notwendig, der Bedarf kann durch die vorhandenen Kapazitäten (1.357 Plätze) gedeckt werden. Derzeit liegt die Auslastung bei 92 %. Ebenso kann das Angebot an eingestreuten Kurzzeitpflege- 8 Seniorenpolitisches Gesamtkonzept

9 9 und Tagespflegeplätzen (66 Plätze) momentan als bedarfsgerecht bezeichnet werden, zumal eine weitere Tagespflegeeinrichtung mit 12 Plätzen geplant ist und insgesamt neun eingestreute Tagespflegeplätze im Landkreis zur Verfügung stehen. In Anbetracht der steigenden Bedürftigenzahl und zur Stärkung der häuslichen Pflege und Entlastung pflegender Angehöriger sollte der Bedarf regelmäßig überprüft und gegebenenfalls angepasst werden. Die vier ambulant betreuten Wohngemeinschaften mit insgesamt 42 Plätzen eignen sich besonders gut zur Betreuung von Menschen mit Demenzerkrankung. Die Schaffung weiterer ambulant betreuter Wohngemeinschaften als Alternative zu stationären Einrichtungen, gerade für kleinere Gemeinden, wird empfohlen und kann vom Bayerischen Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen gefördert werden. Die pflegerische Versorgung kann nur gewährleistet werden, wenn genügend Pflegepersonal vorhanden ist. Schon jetzt zeichnet sich im Oberallgäu ein Fachkräftemangel ab. Der Landkreis ist sich der Brisanz des Fachkräfteproblems bewusst und hatte deshalb eine Studie in Auftrag gegeben, die der Fragestellung nachging, mit welchen Engpässen in der pflegerischen Versorgung der Bevölkerung im Oberallgäu zu rechnen sei und welche Maßnahmen ergriffen werden können, um einer Unterversorgung zuvorzukommen bzw. um einen vorhandenen Engpass zu beheben. Im Ergebnis setzt die Studie im Wesentlichen auf lokale Handlungsaspekte. Es wurden zwei zentrale Handlungsempfehlungen entwickelt. Ein Vorschlag ist ein Ausbildungspakt, der andere Vorschlag ist eine professionelle Unterstützung für die Seniorenarbeit in den Gemeinden. Ziel eines Ausbildungspaktes wäre laut Studie, alle Kräfte in der Region zu bündeln um möglichst viele Menschen mit dem Beruf der Altenpflege vertraut zu machen, viele verschiedene Ausbildungsplätze anzubieten und alle Fördermöglichkeiten gut nutzen zu können sowie Auszubildenden die interessanten Seiten des Berufs zu vermitteln. Die Studie ist in ihrer original inhaltlichen Kurzfassung im Konzept enthalten. Wohnen zu Hause auch bei Pflege- und/oder Hilfebedarf ist die gewünschte Wohnform der älteren Landkreisbevölkerung und entspricht der gesetzlichen Vorgabe ambulant vor stationär. Wichtige Voraussetzung dafür ist ein barrierearmes Wohnumfeld, Pflege- und Betreuungsangebote und alltagspraktische Hilfen. Diesbezüglich wird empfohlen, das Angebot von ehrenamtlichen Hilfen im Alltag bzw. niedrigschwelligen Angeboten auszubauen. Des Weiteren sollte die Öffentlichkeitsarbeit zum Thema Wohnungsanpassung und alternative Wohnformen verstärkt werden und nach Möglichkeit eine Beratungsstelle (auch zugehende Beratung) für Wohnraumanpassung eingerichtet werden. Auch ist die Schaffung von barrierefreien (günstigen) Wohnangeboten in möglichst allen Kommunen anzustreben (z. B. durch Nutzung vorhandener Ressourcen wie leer stehende Gebäude oder bei Neubauten durch Aufklärung der Bauherren). Seniorenpolitisches Gesamtkonzept 9

10 10 Allgemeingültige Vorgehensweisen für eine seniorenfreundliche Orts- und Entwicklungsplanung der kreisangehörigen Gemeinden und Städte sowie der Landkreisverwaltung sind nicht möglich, denn jeder Ort ist anders und verfügt über andere Ressourcen. Die Kommunen und ihre Bürgerinnen und Bürger sind hier gefordert eigene Wege zu finden. Beachtet werden sollte dabei eine möglichst barrierefreie Gestaltung des öffentlichen Raumes, die Sicherung der Nahversorgung, die Ermöglichung der Mobilität durch öffentliche Verkehrsmittel sowie die Schaffung von Kommunikationsräumen und Treffpunkten. Um die Bürgerinnen und Bürger des Landkreises umfassend beraten und informieren zu können, ist es wichtig, alle vorhandenen Informationen über bestehende Angebote und Dienstleistungen, auch kultureller Art, zur Verfügung zu haben. Hier sind alle Beteiligten gefragt die Öffentlichkeitsarbeit und die Transparenz der Angebote zu verbessern. Das Wissen der Betroffenen und deren Angehörige darüber, wo und wer bei Bedarf Beratung und Hilfestellungen anbietet, ist Voraussetzung dafür, dass sie Hilfe bekommen, wenn diese notwendig ist. Die Sportvereine des Landkreises und die Volkshochschule bieten ein erfreuliches Angebot für aktive Senioren. Erweitert werden sollten präventive Angebote für Hochaltrige (Sturzprävention/Gedächtnistraining). Durch intensive Öffentlichkeitsarbeit könnte eine Stärkung des Bewusstseins für die Bedeutung präventiver Angebote erreicht werden. Außerdem wird die Schaffung von Hol- und Bringdiensten zu Veranstaltungen empfohlen, um eine Teilnahme an den Veranstaltungen zu ermöglichen. Bürgerschaftliches Engagement findet sich bis ins hohe Alter. 39 % der über 60- Jährigen sind ehrenamtlich tätig, weitere fast 9 % dieser Altersgruppe sind an einer ehrenamtlichen Tätigkeit interessiert. Die Öffentlichkeitsarbeit sowie der Ausbau und die Würdigung ehrenamtlichen Engagements sollten verstärkt werden. Auch wird eine Verbesserung der Angebots- und Nachfragetransparenz sowie der Koordination empfohlen, um ehrenamtliches Potenzial zu aktivieren (z. B. mit Hilfe einer Koordinationsstelle in den Kommunen bzw. im Landratsamt). Zur Unterstützung pflegender Angehöriger stehen neben Beratungsangeboten noch nicht genügend Entlastungsangebote in Form von Besuchsdiensten und Betreuungsgruppen zur Verfügung. Nur in fünf der 28 landkreisangehörigen Gemeinden gibt es derzeit Selbsthilfegruppen für pflegende Angehörige. Begegnungsgruppen für Demenzkranke sind incl. der Tagespflegeeinrichtungen in zehn Kommunen vorhanden. Das Oberallgäu ist gegenwärtig mit Haus- und Fachärzten/-innen gut versorgt, allerdings werden rund 23,5 % der Hausärzte/-innen aufgrund ihres Alters in den nächsten Jahren ihre Arbeit beenden. Es sollten daher Rahmenbedingungen und Anreize geschaffen werden, welche die ländlichen Regionen des Landkreises für Ärzte attraktiver machen und ihre Niederlassung fördern. 10 Seniorenpolitisches Gesamtkonzept

11 11 Die vorhandene Kapazität zur Nachfragedeckung in der Hospiz- und Palliativversorgung sieht der Hospizverein Kempten-Oberallgäu e.v. derzeit als weitgehend ausreichend an. Da Palliativpflege und Sterbebegleitung eine enge Zusammenarbeit aus Pflegekräften, Angehörigen, Kliniken, Ärzten, Seelsorgern und Hospizhelfern voraussetzen, ist eine verstärkte Vernetzung anzustreben und die Fort- und Weiterbildung der Pflegekräfte diesbezüglich zu fördern. Notwendig ist vor allem die Präsenz des Themas in der Öffentlichkeit auszubauen, damit die bestehenden Angebote weiter bekannt und frühzeitig in Anspruch genommen werden. Aktuell bildet das Jahr 2013 auf Landkreisebene den Auftakt für Projekte die demenziell Erkrankten und ihren pflegenden Angehörigen zu Gute kommen sollen und/oder das Miteinander der Generationen ins Auge fasst. Dabei geht es einerseits um die Eröffnung des allgäuweit zuständigen DemenzZentrumAllgäu (DZA) in Kempten sowie das Allgäu GmbH-LEADER 1 -Projekt Demenzhilfe Allgäu, und anderseits um das Ziel im Landkreis Oberallgäu ein Mehrgenerationenhaus als offenen "Tagestreffpunkt der Generationen in die Wege zu leiten, mit einem familienorientierten, vor allem auf Selbsthilfe oder Ehrenamt beruhenden generationsübergreifenden Angebot an Aktivitäten und Dienstleistungen. 1 LEADER (Liaison entre les actions de développement de l économie rurale) ist ein Förderprogramm der Europäischen Union, mit dem seit 1991 modellhaft innovative Projekte im ländlichen Raum gefördert werden. Seniorenpolitisches Gesamtkonzept 11

12 Gesetzliche Grundlage Die gesetzliche Grundlage für die Entwicklung des Seniorenpolitischen Gesamtkonzeptes ist der Artikel 69 AGSG (Gesetz zur Ausführung der Sozialgesetze): (1) Die nach den Art. 71, 72 und 73 zuständigen Aufgabenträger stellen im Benehmen mit den Gemeinden, den örtlichen und regionalen Arbeitsgemeinschaften der Pflegekassen, den überörtlichen Trägern der Sozialhilfe und den Trägern der Pflegeeinrichtungen den für ihren Bereich erforderlichen längerfristigen Bedarf an Pflegeeinrichtungen fest. (2) Die Bedarfsermittlung ist Bestandteil eines integrativen, regionalen seniorenpolitischen Gesamtkonzeptes, das nach dem Grundsatz ambulant vor stationär die Le- benswelt älterer Menschen mit den notwendigen Versorgungsstrukturen sowie neue Wohn- und Pflegeformen für ältere und pflegebedürftige Menschen im ambulanten Bereich umfasst. In der Begründung zu Art. 69 AGSG heißt es: Während Art. 69 Abs. 1 AGSG unverändert dem bisherigen Art. 3 des Ausführungsgesetzes zum Pflegeversicherungsgesetz (AGPflegeVG) entspricht, ist Abs. 2 neu. Vor dem Hintergrund der demographischen Entwicklung und der Zunahme der Zahl älterer und pflegebedürftiger Menschen ist es notwendig, im Rahmen eines regionalen Gesamtkonzeptes die gesellschaftliche Teilhabe älterer Menschen zu stärken, Bildung und Bürgerschaftliches Engagement von und für Senioren zu fördern, die Bereiche Wohnen und Wohnumfeld den Bedürfnissen älterer Menschen anzupassen, die geriatrischen und gerontopsychiatrischen, pflegerischen und hospizlichen Versorgungsangebote zu verzahnen und neue Wohn- und Pflegeformen für ältere und pflegebedürftige Menschen zu entwickeln. Dies entspricht dem Beschluss des Bayerischen Landtages vom 11. November 2004 (LT-Drs. 15/1997) und trägt zur Erhaltung eines möglichst langen selbstbestimmten und eigenverantwortlichen Lebens in der eigenen Häuslichkeit und zur Vermeidung von Pflegebedürftigkeit bei Vorgehensweise Bei der Entwicklung des Seniorenpolitischen Gesamtkonzeptes für den Landkreis Oberallgäu wurden folgende zentrale Arbeitsschritte durchgeführt: Analyse der Gesamtbevölkerungsstruktur des Landkreises Oberallgäu und deren Prognose anhand der demografischen Entwicklung, basierend auf den vom Bayerischen Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung herausgegebenen Landkreisdaten. 1 Kommunale Seniorenpolitik. Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen, München 2009, S Seniorenpolitisches Gesamtkonzept

13 13 Ermittlung und Prognostizierung der künftigen Entwicklung der Anzahl pflegebedürftiger Menschen im Landkreis Oberallgäu auf Basis der vom Bayerischen Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung herausgegebenen Pflegestatistik. Fortschreibung der vorhandenen Pflegeinfrastruktur im Rahmen der Pflegebedarfsplanung: Erhebung, Feststellung und Bewertung des Bestandes im ambulanten, stationären und offenen Bereich. Durchführung einer Kommunalbefragung über die Bürgermeister und darauf aufbauend eine Analyse der zahlreichen weiteren, im Landkreis vorhandenen, Angebote der offenen Seniorenarbeit. Alle 28 Städte und Gemeinden des Landkreises beteiligten sich an dieser Umfrage. Es wurde nach der Einwohnerzahl/Altersstruktur, der integrierten Orts- und Entwicklungsplanung, nach Angeboten der gesellschaftlichen Teilhabe, alternativen Wohnformen und bürgerschaftlichem Engagement gefragt. Einbeziehung von örtlichen Fachexpertinnen und experten aus dem Landratsamt, aus der professionellen Altenhilfe, aus Bürgerinitiativen und aus dem Kreistagsaus- schuss für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit. Beteiligung der älteren Landkreisbewohnerinnen und -bewohner durch eine schriftliche Befragung zur Berücksichtigung der Bedürfnisse, Wünsche und Vorstellungen der direkt Betroffenen im Gesamtkonzept. Offiziell wurden 500 Fragebögen durch die jeweiligen Seniorenbeauftragten der Kommunen an Senioren unterschiedlichen Alters verteilt, um ein landkreisweites Stichprobenergebnis zu erhalten. Erhöht hat sich der Fragebogenumlauf dadurch, dass Waltenhofen freundlicherweise den Fragebogen im Gemeindeblatt veröffentlicht hat. 193 Bögen aus 15 Kommunen sind dem Landratsamt wieder zugekommen, davon rund 53 % aus Waltenhofen und seiner ländlichen Umgebung. Durch Ausfüllen der Fragebögen von mehr als einer Person wurden mit den 193 Fragebögen insgesamt 251 Personen über 60 Jahre erfasst (weiblich: 157, männlich: 94). Darstellung 1: Altersstruktur der erfassten Senioreninnen und Senioren Jahrgang 1900 bis bis bis bis bis bis bis 1950 Keine Angabe weiblich männlich Insgesamt 251 Insgesamt in % ,8 % 5,2 % 13,1 % 15,9 % 28,3 % 16,3 % 10,4 % 10 % Von den 251 erfassten Seniorinnen und Senioren sind 24 (10 %) kinderlos. Von den übrigen 227 (90 %) haben 39 % zwei Kinder, 26 % drei Kinder, 20 % ein Kind, 9 % vier Kinder und die übrigen 6 % mehr als vier Kinder. Seniorenpolitisches Gesamtkonzept 13

14 14 2 Demografische Entwicklung 2.1 Bevölkerungsstand und Bevölkerungsentwicklung Der Landkreis Oberallgäu umfasst 28 Städte, Märkte und Gemeinden mit insgesamt Einwohnern (Stand: ). Laut Prognose von Fachleuten wird sich dieser Einwohnerstand relativ konstant halten. Das Bayerische Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung erwartet im Vorausberechnungszeitraum von 2011 bis 2031 im Landkreis Oberallgäu nach anfänglichem Wachstum ein Bevölkerungsrückgang von - 1,6 %. Im Vergleich dazu wird im Freistaat Bayern für die kommenden 20 Jahre ein Bevölkerungswachstum von 0,1 % erwartet. Für den Regierungsbezirk Schwaben liegt der Wert bei -0,9 %. Voraussichtlich ist im Jahr 2021 das bayerische Bevölkerungsmaximum erreicht. Danach muss mit einem langfristigen Rückgang der Einwohnerzahlen gerechnet werden (siehe Darstellung 2). Nach den jüngsten Berechnungen wird die Bevölkerungszahl im Freistaat im Jahr 2031 nahezu auf dem gleichen Niveau wie im Ausgangsjahr 2011 liegen. Darstellung 2: Erwartete Bevölkerungsentwicklung im Landkreis Oberallgäu bis 2031 Jahr Einwohner Quelle: Demografie Kommunal; Regionalisierte Bevölkerungsvorausberechnung bis Bayerisches Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung, München 2012 (Stand: ) Darstellung 3: Entwicklung der Bevölkerung im Vergleich zu Regierungsbezirk und Bayern Quelle: Regionalisierte Bevölkerungsvorausberechnung für Bayern bis Bayerisches Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung, München Seniorenpolitisches Gesamtkonzept

15 15 Die Bevölkerungsvorausberechnungen des Bayerischen Landesamtes für Statistik und Datenverarbeitung berücksichtigen die bisherige demografische Entwicklung bezüglich Zu- und Abwanderung, Geburten- und Sterberate, steigender Lebenserwartung und räumlicher Unterschiede. Die ab 2021 auch im Oberallgäu beginnende langfristige Bevölkerungsabnahme ist vor allem dem Anstieg der Sterbefälle bei nahezu gleichbleibenden Geburtenraten geschuldet. Die Zuzüge ins Allgäu konnten dieses Defizit bislang mehr als ausgleichen. Da nun die zahlenmäßig starke Generation der Mitte der 30er bis Mitte der 40er Jahre Geborenen ins hohe Alter kommt, steigt auch die Zahl der Sterbefälle stark an. Das Defizit von Geburten zu Sterbefällen wird 2021 wesentlich größer sein als der Überschuss aus Zu- und Fortzügen. 2.2 Altersstruktur der Bevölkerung Die vorerst noch leicht wachsende Bevölkerung des Landkreises Oberallgäu wird begleitet von einer sich bedeutsam ändernden Altersstruktur. Die in Darstellung 3 abgebildete Bevölkerungspyramide veranschaulicht die voranschreitende Alterung der Bevölkerung. Während im Ausgangsjahr 2011 (blaue Pyramide) die mittleren Altersjahrgänge die stärkste Besetzung aufweisen, wird sich die Altersstruktur im Jahr 2031 (Umrisslinie) grundlegend verändert haben. Besonders der Anteil der Personen ab 65 Jahren wird sich von 21 Prozent 2011 auf 28 Prozent 2031 erhöhen, während die Besetzung der mittleren und jüngeren Altersklassen deutlich geringer ausfallen wird (siehe Darstellung 4). Dies entspricht einem Zuwachs von ca Einwohnern in dieser Altersgruppe auf annähernd über 65-Jährige im Jahr Darstellung 4: Bevölkerungsskizze des Landkreises Oberallgäu im Jahr 2011 / 2031 Quelle: Regionalisierte Bevölkerungsvorausberechnung für Bayern bis Bayerisches Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung, München 2012 Seniorenpolitisches Gesamtkonzept 15

16 16 Darstellung 5: Veränderung der Bevölkerung 2031 gegenüber 2011 nach Altersgruppen in Prozent Quelle Darstellung 4 und 5: Regionalisierte Bevölkerungsvorausberechnung für Bayern bis Bayerisches Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung, München 2012 Ein wichtiger Indikator der Bevölkerungsentwicklung ist das Durchschnittsalter. Es wird im Landkreis Oberallgäu im Vorausberechnungszeitraum von 44,0 Jahren im Jahr 2011 auf 48,5 Jahre im Jahr 2031 steigen. Zum Vergleich: Darstellung 6: Durchschnittsalter 2011 / 2031 in Bayern, Schwaben und Landkreis Bayern 43,2 46,7 Regierungsbezirk Schwaben 43,1 47,0 Landkreis Oberallgäu 44,0 48,5 Quelle: Regionalisierte Bevölkerungsvorausberechnung für Bayern bis 2031 Dementsprechend wird sich der Jugendquotient 1 in diesem Zeitraum von 33,4 auf 30,1 reduzieren und der Altenquotient 2 von 36,2 auf 55,4 erhöhen. Bayernweit wird im Jahr 2031 mit einem Jugendquotient von 29,8 und einem Altenquotient von 47,4 gerechnet. Darstellung 7: Verteilung der Altersgruppen im Landkreis Oberallgäu 2011 Gesamteinwohnerzahl: Jahre und älter: % unter 6 Jahre: % 6 bis unter 18 Jahre: % 50 bis unter 65 Jahre: % 30 bis unter 50 Jahre: % 18 bis unter 30 Jahre: % Quelle: Statistik Kommunal Eine Auswahl statistischer Daten für den Landkreis Oberallgäu. Bayerisches Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung: München, 2012 (Stand: ) 1 Jugendquotient: Anzahl 0- bis 19-Jährige je 100 Personen im Alter von 20 bis 64 Jahren 2 Altenquotient: Anzahl 65-Jährige oder Ältere je 100 Personen im Alter von 20 bis 64 Jahren 16 Seniorenpolitisches Gesamtkonzept

17 17 Darstellung 8: Anteil der über 65-Jährigen an allen Einwohnern Landkreis Oberallgäu 2011: Einwohner davon über 65-Jährige (21,05 %) Quelle: Landratsamt Oberallgäu, Seniorenamt, 2011 Seniorenpolitisches Gesamtkonzept 17

18 18 Die regionale Verteilung der Personen über 65 Jahre ist stark schwankend (siehe Darstellung 7). Während sich zum Beispiel der Anteil der älteren Bevölkerung in Rettenberg und Betzigau mit ca. 15 % deutlich unter dem Landkreisdurchschnitt von 21,05 % befindet, liegt er in Fischen, Oberstaufen, Sonthofen und Oberstdorf bei über 24 %. Darstellung 9: Anteil der älteren Bevölkerung in Bayern, Schwaben und Landkreis Bayern Schwaben Landkreis Oberallgäu Gesamt Jahre und älter Prozentanteil > 65 J. 19,5 19,8 21,0 Quelle: Bayerisches Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung, München 2012 (Stand: Dezember 2011) Darstellung 10: Altersstruktur der Bevölkerung im Landkreis Oberallgäu 2010 Jahre männlich weiblich 95 und älter 85 - unter unter unter unter unter unter unter unter Einwohner Quelle: Landratsamt Oberallgäu, Seniorenamt, 2011 Insgesamt beträgt die Altersgruppe der über 65-Jährigen zum Jahresende 2010 im Landkreis Oberallgäu Personen 1. Davon sind: 57,8 % (18.221) im Alter von 65 bis 75 Jahren 30,8 % (9.725) im Alter von 75 bis 85 Jahren 10,6 % (3.337) im Alter von 85 bis 95 Jahren 0,8 % (258) im Alter von über 95 Jahren Die höchsten Zuwächse sind in den kommenden Jahren auch aufgrund der gestiegenen Lebenserwartung bei den über 75-Jährigen zu erwarten. 1 Ergebnis der kommunalen Befragung 2010 durch das Seniorenamt. 18 Seniorenpolitisches Gesamtkonzept

19 19 3 Pflegebedarfsplanung Handlungsfeld: Betreuung und Pflege 3.1 Pflegebedarfsermittlung Die Bedarfsermittlung ist nach Artikel 69 Absatz 2 des Gesetzes zur Ausführung der Sozialgesetze (AGSG) Bestandteil eines integrativen, regionalen seniorenpolitischen Gesamtkonzeptes, das nach dem Grundsatz ambulant vor stationär, die Lebenswelt älterer Menschen mit den notwendigen Versorgungsstrukturen sowie neue Wohn- und Pflegeformen für ältere und pflegebedürftige Menschen im ambulanten Bereich umfasst. Grundlage der Bedarfsplanung ist die Zahl der als pflegebedürftig eingestuften Personen im Landkreis, die durch die demografische Entwicklung in den kommenden Jahren bis zum Jahr 2031 kontinuierlich ansteigen wird. Dieser Anstieg soll schwerpunktmäßig durch eine Verbesserung der häuslichen und ambulanten Pflege- und Betreuungsmöglichkeiten einschließlich Entlastungsangeboten für pflegende Angehörige bewältigt werden. Das stationäre Angebot im Landkreis soll weiterhin erhalten und gegebenenfalls veränderten Bedürfnissen angepasst werden, um auch in Zukunft zur Verfügung zu stehen, wenn die ambulanten Versorgungsmöglichkeiten bei Pflegebedürftigen nicht mehr ausreichen. Zur Ermittlung der bisherigen Entwicklung der Anzahl pflegebedürftiger Personen im Landkreis Oberallgäu wird auf die Pflegestatistik des Bayerischen Landesamtes für Statistik und Datenverarbeitung zurückgegriffen, eine Vollerhebung, die bislang in zweijährigem Rhythmus durchgeführt wurde 1. Darstellung 11: Pflegebedürftige Leistungsempfänger/-innen im Landkreis Oberallgäu Leistungsempfänger/-innen Ambulante Pflege Pflegegeld Vollstationäre Pflege Teilstationäre Pflege Gesamt Zu Hause und teilstationär Zu Hause in % 58,3 60,9 59,3 61,2 65,9 Quelle: Pflegeeinrichtungen, ambulante sowie stationäre und Pflegegeldempfänger in Bayern. Ergebnisse der Pflegestatistik. München, Dezember 2012, (Stand: 15. bzw. 31. Dezember 2011) Insgesamt lag die Zahl der pflegebedürftigen Personen im Landkreis Oberallgäu im Jahr 2011 bei 2.996, davon entschieden sich für das Pflegegeld Personen (42,0 %), für 1 Das statistische Bundesamt weist darauf hin, dass der Anstieg der Pflegebedürftigenzahl von 2009 auf 2011 um ca. 4 Prozentpunkte überzeichnet sein kann, mit den höchsten Abweichungen bei den reinen Pflegegeldempfängerinnen undempfängern. Die Angaben basieren auf bestätigten Datenlieferungen der Pflegekassen. Ursache sind vermutlich Änderungen in den Abläufen der Pflegekassen. Eine genaue Abschätzung des Effekts ist schwierig. Seniorenpolitisches Gesamtkonzept 19

20 20 eine ambulante Versorgung 717 Personen (23,9 %; incl. 42 teilstationär versorgten Personen) und für einen stationären Pflegeplatz Personen (34,1 %). Demzufolge wurden Personen (65,9 %) zu Hause von Angehörigen versorgt. Zum Vergleich: Der Durchschnittswert der zu Hause gepflegten Leistungsempfänger/- innen lag im Jahr 2011 im Regierungsbezirk Schwaben bei insg. 67,4 % (nur Landkreise: 68,6 %) und der bayerische Durchschnitt liegt bei 69,1 %. Die Zahlen lassen annehmen, dass im Landkreis Oberallgäu überdurchschnittlich viele Pflegebedürftigen in stationären Alten- und Pflegeeinrichtungen versorgt werden. Wird der Anteil der Pflegebedürftigen an der Einwohnerzahl betrachtet, so zeigt sich, dass im Landkreis Oberallgäu deutlich weniger Pflegebedürftige registriert sind und demnach auch der Anteil der Heimbewohner an der Bevölkerung über 65 Jahren deutlich geringer ausfällt als im Regierungsbezirk Schwaben oder in Bayern. Die verfügbaren Heimplätze je 1000 Einwohner ab 65 Jahren spiegeln dieses Ergebnis (siehe Darstellung 12). Darstellung 12: Pflegestatistik 2011 Vergleich Bayern, Schwaben und Landkreis Bayern Schwaben Landkreis Oberallgäu Einwohner (EW) Anteil über 65-Jährige Anteil über 65-Jährige in % 19,52 % 19,85 % 21,05 % Bewohner in stationären Pflegeeinrichtungen (Heim) Anteil der Heimbewohner an über 65-Jährigen ,28 % 4,00 % 3,37 % Pflegebedürftige Anteil der Pflegebedürftigen an Einwohnerzahl Verfügbare Plätze in Altenund Pflegeeinrichtungen je 1000 EW ab 65 Jahren 2,63 % 2,34 % 2,00 % Quelle: Landratsamt Oberallgäu, Seniorenamt, Datenquellen: Bayerisches Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung, 2012 und Pflegestatistik 2011, vom (Stand: ) 20 Seniorenpolitisches Gesamtkonzept

21 Prognose des Bedarfs an Pflegeleistungen bis zum Jahr 2029 Grundlage der Prognose für die Anzahl der pflegebedürftigen Menschen im Landkreis Oberallgäu ist die Entwicklung der Anzahl der Leistungsempfängerinnen und -empfänger nach den Kriterien ambulante/stationäre Versorgung bzw. Geldleistungen. Hierzu werden die Daten der Pflegestatistik des Bayerischen Landesamtes für Statistik und Datenverarbeitung mit den Ergebnissen der aktuell vorliegenden Bevölkerungsvorausberechnung kombiniert. Dabei wird auch berücksichtigt, dass im Landkreis Oberallgäu tendenziell nur etwa 2,0 % der Gesamtbevölkerung als pflegebedürftig eingestuft sind. Im Vergleich dazu lag der Prozentanteil der Pflegebedürftigen an der Gesamtbevölkerung 2011 im Regierungsbezirk Schwaben bei 2,34 % und in Bayern bei 2,63 %. Wie in Darstellung 13 veranschaulicht, wird sich die Zahl der Leistungsempfängerinnen und -empfänger von Pflegeversicherungsleistungen voraussichtlich von im Jahr 2011 auf ca im Jahr 2029 erhöhen, dies entspricht einer Steigerung von 38,4 %. Darstellung 13: Schätzung des Bedarfs an Pflegeleistungen (alle Leistungsarten) im Landkreis Oberallgäu 2003 bis 2029 auf der Basis regionaler Inanspruchnahmequoten Jahre Quelle: Landratsamt Oberallgäu, Seniorenamt, 2013 Sowohl die Gesamtzahl der Pflegebedürftigen wie auch die Anzahl der teilstationär versorgten Pflegebedürftigen weisen in den Jahren von 2003 bis 2011 keinen kontinuierlichen Anstieg auf (siehe Darstellungen 11 und 15). Die Anzahl der stationär versorgten Pflegebedürftigen hat sich in diesem Zeitraum tendenziell erkennbar reduziert, während die Anzahl der ambulant versorgten Pflegebedürftigen prozentual kontinuierlich ansteigt (siehe Darstellung 14). Seniorenpolitisches Gesamtkonzept 21

22 Anteil der Leistungsempfänger 22 Darstellung 14: Ambulante/vollstationäre Pflege- und Pflegegeldinanspruchnahme in % ,5 42,0 34,1 1,4 21,6 38,5 38,8 1,1 19,9 37,6 40,7 1,8 18,6 38,0 41,7 1,7 16,1 43,1 39,1 1, Ambulante Pflege Teilstationäre Pflege Pflegegeld Vollstationäre Pflege Quelle: Pflegeeinrichtungen, ambulante sowie stationäre und Pflegegeldempfänger in Bayern. Ergebnisse der Pflegestatistik. München, Dezember 2012, (Stand: 15. bzw. 31.Dezember 2011) Darstellung 15: Schätzung der Zahl der Empfänger/-innen von Pflegeversicherungsleistungen nach Art der Leistung 2003 bis Jahre Vollstationäre Pflege Teilstationäre Pflege Pflegegeld Ambulante Pflege Quelle: Landratsamt Oberallgäu, Seniorenamt, Prognose ambulant vor stationär im Landkreis Oberallgäu Die Analyse der Inanspruchnahmequoten von Leistungen der Pflegeversicherung im Landkreis Oberallgäu deutet darauf hin, dass der Grundsatz ambulant vor stationär nicht nur von gesetzlicher Seite gefordert wird, sondern auch zunehmend Anwendung findet. Dies basiert auf der Feststellung, dass der Anteil der Personen, die zu Hause gepflegt 22 Seniorenpolitisches Gesamtkonzept

23 23 werden von 58,3 % im Jahr 2005 auf 65,9 % im Jahr 2011 gestiegen ist und sich parallel dazu die Nachfrage nach ambulanter Versorgung von 20,3 % auf 23,9 % erhöht hat, mit weiter steigender Tendenz. Zwar steigt auch die Anzahl der Pflegebedürftigen, die vollstationäre Dauer- und Kurzzeitpflege durch die nach SGB XI zugelassenen Pflegeheime erhalten jährlich, dies ist aber auf die größere Anzahl der Gesamtpflegebedürftigen zurückzuführen, aufgrund der kontinuierlichen Zunahme der älteren Bevölkerung. Prozentual dagegen ist die stationäre Pflege rückläufig. Sind im Jahr 2007 noch fast 41 % der Pflegebedürftigen im Landkreis stationär versorgt worden, so wird dieser Anteil 2029 wahrscheinlich dauerhaft auf unter 35 % gesunken sein. Wohingegen die ambulante Pflege im gleichen Zeitraum voraussichtlich eine Nachfragesteigerung von 20 % auf 30 % zu erwarten hat. 3.2 Vollstationäre Pflege Unter dem Begriff der vollstationären Pflege wird die umfassende Versorgung, Pflege und Betreuung älterer und/oder pflegebedürftiger Menschen in Alten- oder Pflegeheimen verstanden. Umfang und Art der Betreuungs- und pflegerischen Leistungen richten sich insbesondere nach den Bedürfnissen und dem Gesundheitszustand (Pflegestufe) des Bewohners/der Bewohnerin Bestand Derzeit stehen im Landkreis Oberallgäu 22 Alten- und Pflegeeinrichtungen mit insgesamt Pflegeplätzen zur Verfügung. Diese könnten kurzfristig auch um einige Plätze aufgestockt werden, da in den letzten Jahren durch Umstrukturierungen vermehrt Mehrfach- und/oder Doppelzimmer in Einzelzimmer umgewandelt wurden. Im Jahr 2008 standen in 21 Alten- und Pflegeheimen noch Pflegeplätze zur Verfügung, im Jahr 2010 waren es und im Dezember 2012 existierten stationäre Altenpflegeplätze. Im Rahmen der Pflegebedarfsplanung förderte der Landkreis bis 2007 auf der Grundlage des Ausführungsgesetzes zum Pflegeversicherungsgesetz den Bau und die Modernisierung von Pflegeeinrichtungen. Insgesamt wurden in den vergangenen 17 Jahren 16 Neubau- und Modernisierungsmaßnahmen durchgeführt. Dadurch erhöhten sich die zur Verfügung stehenden Heimplätze von 903 im Jahr 2000 auf im Jahr Seit ist die gesetzliche Förderverpflichtung weggefallen, lediglich bedarfsnotwendige Modernisierungsmaßnahmen werden auf freiwilliger Basis gefördert. In den Jahren 2011/2012 sind die Alten- und Pflegeeinrichtungen in Oberstdorf- Tiefenbach und in Haag/Oy-Mittelberg geschlossen worden. Dadurch reduzierte sich die Pflegeplatzzahl um insgesamt 100 Plätze. Im Jahr 2011 hat die Einrichtung in Bad Hindelang nach einem Trägerwechsel fünf Pflegeplätze aufgestockt und in Betzigau eröffnete eine neue Einrichtung mit 35 Plätzen. Im Folgejahr wurden die Neubaumaßnahmen weiterer Alten- und Pflegeeinrichtungen in Buchenberg und Blaichach (beide jeweils 40 Plätze) abgeschlossen. Durch Fertigstellung der Umstrukturierungs- bzw. Neubaumaßnahmen des Spitals in Immenstadt Ende September 2013 (während der Bauphase waren nur 39 Seniorenpolitisches Gesamtkonzept 23

24 24 Plätze vorhanden), hat sich die Zahl der stationären Altenpflegeplätze im Landkreis Oberallgäu von um weitere 59 auf Plätze erhöht. Heimwohnplätze sind seit der Entwicklung alternativer Wohnformen, wie z. B. Betreutes Wohnen, kaum noch gefragt und werden demzufolge in den neuen Alten- und Pflegeeinrichtungen nicht mehr angeboten. Im Jahr 1996 waren noch 36 % der zur Verfügung stehenden Plätze als Wohnplätze genutzt worden, im Jahr 2000 nur noch 18 % und derzeit werden nur noch 6 % der Plätze von Rüstigen bewohnt, mit weiter sinkender Tendenz. Darstellung 16: Altenpflegeeinrichtungen im Landkreis Oberallgäu Quelle: Landratsamt Oberallgäu, Seniorenamt (Stand: 10/2013) 24 Seniorenpolitisches Gesamtkonzept

25 25 Darstellung 17: Alten- und Pflegeheime im Landkreis Oberallgäu (Stand 10/2013) Nr. Stationäre Einrichtungen Pflegeplätze davon Gerontoplätze* Ort 1 AllgäuPflege Seniorenpark Altusried AllgäuPflege ggmbh Äußere Leutkircher Str Altusried Tel ASB-Pflegezentrum Bad Hindelang Gerberweg Bad Hindelang Tel AllgäuStift Seniorenzentrum Betzigau gemeinnützige Stiftungsgesellschaft mbh Kolpingweg Betzigau Tel Seniorenresidenz Blaichach AllgäuPflege ggmbh Oberer Weg Blaichach Tel AllgäuStift ggmbh Seniorenzentrum Buchenberg Lindauer Str. 15a Buchenberg Tel AllgäuStift Geschwister-Roth Seniorenzentrum Dietmannsried ggmbh Kirchplatz Dietmannsried Tel SeniorenZentrum Durach 7 Seniorenzentrum Dienstleistungs GmbH Am Leitenacker Durach Tel Spital Immenstadt, AllgäuPflege ggmbh Kemptener Str Immenstadt Tel Seniorenzentrum der Arbeiterwohlfahrt Kalvarienbergstr Immenstadt Tel Pflege auf dem Sonnenhof Moosstr Lauben Tel Caritas-Seniorenzentrum "St. Elisabeth" Schloßstr Oberstaufen Tel Altusried 70 Bad Hindelang 35 Betzigau 40 Blaichach 40 Buchenberg 34 Dietmannsried 48 Durach Immenstadt 38 Lauben 90 Oberstaufen Seniorenpolitisches Gesamtkonzept 25

26 26 Nr. Stationäre Einrichtungen 12 BRK-Haus der Senioren Holzerstr Oberstdorf Tel Seniorenzentrum "Haus Herbstsonne" Rettenberger Str Oberstdorf Tel Alten- u. Pflegeheim "Miteinander" Alois-Wagner Str Oy-Mittelberg Tel Haus Haas e. K. Oymühlenstr Oy-Mittelberg Tel Spital Sonthofen, AllgäuPflege ggmbh Spitalplatz Sonthofen Tel "Alloheim" Senioren-Residenz "Am Entenmoos" Sonthofen Tel Sozialstation der Caritas und der Diakonie Oberallgäu ggmbh Seniorenwohnheim St.Hildegard Martin-Luther-Platz 10 b Sonthofen Tel AllgäuStift Seniorenzentrum Waltenhofen St. Martin ggmbh Immenstädter Str Waltenhofen Tel Betreuungs- und Pflegeheim "Haus Alpenpanorama" Rechtis Weitnau Tel Stiftung Seniorenheim St. Vincenz Kapellenweg Weitnau-Seltmanns Tel Seniorenwohnanlage mit Pflegeheim Kapellengarten Rohrachstr Wiggensbach Tel Pflegeplätze davon Gerontoplätze* Ort Oberstdorf Oy-Mittelberg Sonthofen 34 Waltenhofen 44 Weitnau 54 Weitnau- Seltmanns 41 Wiggensbach Pflegeplätze insgesamt: (Stand 10/2013) *Plätze in einer beschützenden Station mit eigenem Versorgungsvertrag 26 Seniorenpolitisches Gesamtkonzept

27 Anzahlder Bewohner 27 In den Alten- und Pflegeeinrichtungen liegt das Durchschnittsalter der Bewohner bei 82 Jahren, über 70 % der Bewohner sind 80 Jahre und älter und mehr als zwei Drittel der Bewohner sind weiblich. 1 Zum waren in den Alten- und Pflegeinrichtungen des Landkreises Oberallgäu Bewohner und Bewohnerinnen gemeldet (incl. Kurzzeitpflegen), von denen 6 % als Rüstige ohne Pflegestufe in den Einrichtungen wohnten, 4,7 % hatten die Pflegestufe-0, 36 % die Pflegestufe-1, 33,8 % die Pflegestufe-2 und 19,4 % der Bewohner die Pflegestufe-3. Über 8 % der Plätze (104) waren nicht belegt. Vor zwei Jahren wohnten zum Stichtag Personen in den Alten- und Pflegeeinrichtungen und die Rüstigen-Quote lag bei 8 %. Darstellung 18: Pflegebedürftigkeit der Bewohnerinnen und Bewohner in den Alten- und Pflegeeinrichtungen des Landkreises Oberallgäu (Stand 1/2013) ,0 % 4,7 % 36,0 % 33,8 % 19,4 % 0 Rüstige Pflegestufe 0 Pflegestufe 1 Pflegestufe 2 Pflegestufe Quelle: Landratsamt Oberallgäu, Seniorenamt, Feststellung des aktuellen und künftigen Bedarfs Die demografisch bedingte Zunahme der Anzahl der Empfängerinnen und -empfänger von Pflegversicherungsleistungen bewirkt erwartungsgemäß auch ein Anwachsen der Zahl der stationär Pflegebedürftigen im Landkreis Oberallgäu. Verknüpft man die sich aus den altersspezifischen Pflegeprofilen ergebenden Anteile mit der Bevölkerungsprognose des Landkreises, so wird der Bedarf an stationärer Pflege in den nächsten 10 Jahren um ca. 23 % anwachsen. Dies bedeutet, dass die Zahl der pflegebedürftigen Personen, die einen vollstationären Dauerpflegeplatz beanspruchen werden, voraussichtlich von im Jahr 2011 auf ca im Jahr 2023 zunimmt. Zusätzlich muss der Bedarf an Kurzzeitpflege berücksichtigt werden. Es kann davon ausgegangen werden, dass die vorhandenen Pflegeplätze den Bedarf in den nächsten zehn Jahren decken. Von folgender Entwicklung ist auszugehen: 1 Vgl. Demografie-Check bis Modellregion Allgäu. Herausgeber: Landkreis Oberallgäu, 2011, S. 53 Seniorenpolitisches Gesamtkonzept 27

28 28 Darstellung 19: Schätzung des Bedarfs an vollstationärer Pflege im Landkreis Oberallgäu Zahl der stationär Pflegebedürftigen Ist-Bestand an Pflegeplätzen in Alten- u. Pflegeeinrichtungen im Oktober 2013: 1357 Quelle: Landratsamt Oberallgäu, Seniorenamt, 2013 Feststellung im Rahmen der Pflegebedarfsplanung Bei derzeit im Landkreis Oberallgäu zur Verfügung stehenden Pflegeplätzen und einer Nichtbelegung von 108 Plätzen bei der letzten Erhebung im Juli 2013 (dies entspricht einer Auslastung von 92 %) kann der Bestand an Alten- und Pflegeeinrichtungen bis über das Jahr 2020 als ausreichend und bedarfsgerecht angesehen werden. Maßnahmen/Empfehlungen Regelmäßige sorgfältige Beobachtung der Nachfrage- und Belegungsentwicklung Durchführung notwendiger baulicher Verbesserungsmaßnahmen zur Gewährleistung eines bedarfsgerechten Pflegeplatzangebotes mit zeitgemäßer Wohnqualität (gemäß PfleWoqG), das die besonderen Bedürfnisse pflegebedürftiger und demenzerkrankter älterer Menschen berücksichtigt. Zuständigkeit Landkreis Einrichtungen, Träger, Wohlfahrtsverbände 28 Seniorenpolitisches Gesamtkonzept

29 Einrichtungen der Behindertenhilfe Neben den Einrichtungen der Altenhilfe stehen im Landkreis Oberallgäu sechs Einrichtungen der Behindertenhilfe zur Verfügung mit insgesamt 204 Plätzen. Sie sind dazu da, körperlich, geistig und/oder psychisch behinderte Volljährige nicht nur vorübergehend aufzunehmen. Auch in diesen Einrichtungen wohnen Personen, die 60 Jahre und älter sind. Darstellung 20: Einrichtungen der Behindertenhilfe Nr. Einrichtungen der Behindertenhilfe Plätze 1 Haus am Blender Sozialpsychiatrische Einrichtung Eschachberg 130 ½ Buchenberg Tel Haus Haas Heim für psychisch Behinderte und chronisch mehrfachgeschädigte Alkoholabhängige Oymühlenstr Oy-Mittelberg Tel Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung südl. LK/OA e.v. Bahnhofstr Sonthofen Tel "Birkenhof" Therapeutische Wohngemeinschaft für Männer Unter'm Buch Sulzberg Tel BRK "Haus Schimmelreiter" Schimmelreiterweg Wertach Tel Wohnen für Körperbehinderte Körperbehinderte Allgäu ggmbh Sonnenstr Wiggensbach Tel (Kempten: ) Plätze insgesamt 204 Seniorenpolitisches Gesamtkonzept 29

30 Kurzzeitpflege Kurzzeitpflege bedeutet die zeitlich begrenzte, intensive Betreuung von Pflegebedürftigen zur Vermeidung und Verkürzung von Krankenhausaufenthalten, zur Nachsorge nach Krankheit oder zur gezielten Aktivierung. Darüber hinaus können Pflegepersonen Urlaub von der Pflege machen, was entscheidend zur Stärkung und Erhaltung der Pflegebereitschaft und Pflegefähigkeit beiträgt. 1 In den Alten- und Pflegeeinrichtungen des Landkreises werden Kurzzeitpflegeplätze im Rahmen der vollstationären Pflege meist eingestreut angeboten. Erfahrungsgemäß stehen die Pflegeplätze für die Kurzzeitpflege nur dann zur Verfügung, wenn sie nicht mit Dauerpflege belegt werden können. Das hat zur Folge, dass eingestreute Plätze im Regelfall nicht im Voraus gebucht werden können bzw. dass pflegende Angehörige gegebenenfalls in mehreren Einrichtungen anfragen müssen, um einen geeigneten Kurzzeitpflegeplatz zu erhalten. Angesichts der momentanen Nichtbelegung von 8,09 %, ist der Bedarf an Kurzzeitpflegeplätzen durch die vorhandenen Pflegeplätze gedeckt. Für die Zukunft ist es wichtig, die Kurzzeitpflege-Nachfrage zu beobachten und möglicherweise eine steigende Nachfrage durch festgelegte Kurzzeitpflegeplätze sicher zu stellen. Feststellung im Rahmen der Pflegebedarfsplanung Das Angebot an Kurzzeitpflegeplätzen im Landkreis Oberallgäu kann angesichts der Auslastung der vorhandenen Pflegeplätze (Nichtbelegung von 108 Pflegeplätzen) als ausreichend und bedarfsgerecht bezeichnet werden. Maßnahmen/Empfehlungen Zuständigkeit Anpassung des Kurzzeitpflegeangebotes an steigende Pflegebedürftigenzahl zur Stärkung der häuslichen Pflege und Entlastung pflegendender Angehöriger. Einrichtungen, Träger, Wohlfahrtsverbände Landkreis, 3.4 Tagespflege Tagespflege-Einrichtungen sind teilstationäre Angebote. Sie ermöglichen hilfebedürftigen älteren Menschen, insbesondere auch Demenzkranken, den Aufenthalt, die Betreuung und die Versorgung während des Tages durch Fachpersonal. Dies kann nicht nur den weiteren Verbleib in der eigenen Wohnung begünstigen, sondern verschafft dem Alltag des Pflegebedürftigen durch Aktivierung und den Kontakt mit anderen Menschen auch eine neue Lebensqualität. Der Transport von der Wohnung zur Tagespflege und zurück kann bei Bedarf organisiert werden bzw. wird meist von den Einrichtungen angeboten. 1 Vgl. Sozial-Fibel. Lexikon über soziale Hilfen, Leistungen und Rechte. Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen. Rechtsstand , 17. Auflage, S Seniorenpolitisches Gesamtkonzept

31 31 Bestand Derzeit gibt es im Landkreis Oberallgäu fünf Tagespflege-Einrichtungen mit insgesamt 66 Tagespflegeplätzen. Des Weiteren stehen in der Alten- und Pflegeeinrichtung St. Elisabeth in Oberstaufen fünf eingestreute Tagespflegeplätze zur Verfügung. Das Angebot an Plätzen in diesem Bereich wurde in den letzten Jahren der wachsenden Nachfrage entsprechend behutsam erweitert. Es hat sich gegenüber 2005 um insgesamt 41 Plätze erhöht. Angesichts dieser Zunahme kann der derzeitige Bestand als bedarfsgerecht angesehen werden, zumal eine weitere Tagespflegeeinrichtung in Durach mit 12 Plätzen und mindestens vier eingestreute Tagespflegeplätze in Alten- und Pflegeinrichtungen des Landkreises geplant sind. Die Entwicklung des Bedarfs an Tagespflegeplätzen sollte aber weiterhin sorgfältig beobachtet werden, da es sich hierbei um ein wichtiges Angebot zur Stärkung der häuslichen Pflege und zur Entlastung pflegendender Angehöriger handelt. Darstellung 21: Tagespflege-Einrichtungen im Landkreis Oberallgäu Nr. Name der Einrichtung Plätze Ort Tagespflege "Seniorenhäusle Blaichach" Manuela Roscher Unterm Bild Blaichach-Ettensberg Tel Tagespflege im Geschwister-Roth-Seniorenzentrum Kirchplatz Dietmannsried Tel Tagespflege Haldenwang der Diakonie Kempten Beim Wiedebauer Haldenwang Tel Tagespflege Lack Sigishofen Ofterschwang Tel Blaichach- Ettensberg 12 Dietmannsried 13 Haldenwang 12 Ofterschwang- Sigishofen 5 Senioren-Tagespflege Immenstadt Manuela Roscher Kirchsteige Immenstadt Tel Immenstadt Tagespflegeplätze insgesamt 66 Seniorenpolitisches Gesamtkonzept 31

32 32 Feststellung im Rahmen der Pflegebedarfsplanung Das bestehende Angebot an Tagespflegeplätzen im Landkreis Oberallgäu kann derzeit als bedarfsgerecht bezeichnet werden. Maßnahmen/Empfehlungen Zuständigkeit Sorgfältige Beobachtung der Entwicklung des Bedarfs an Tagespflegeplätzen im Landkreis, um auf steigenden Bedarf rechtzeitig reagieren zu können. Ausbau von Entlastungsangeboten für pflegende Angehörige Einrichtungen, Städte, Gemeinden, Märkte, Landkreis, Pflegedienste, Wohlfahrtsverbände 3.5 Ambulant betreute Wohngemeinschaften Ambulant betreute Wohngemeinschaften sind eine neue Wohnform, die sich zwischen einem Leben mit Betreuung und Pflege in der eigenen Wohnung und einem Leben in stationären Pflegeeinrichtungen mit vollstationärer Versorgung einordnen lässt. Sie sind in Art. 2 Abs. 3 Pflege- und Wohnqualitätsgesetz (PfleWoqG) gesetzlich definiert und werden zu dem Zweck gegründet, pflegebedürftigen Menschen das Leben in einem gemeinsamen Haushalt und die Inanspruchnahme externer Pflege- und/oder Betreuungsleistungen gegen Entgelt zu ermöglichen. Es können bis zu zwölf hilfe- und pflegebedürftige Personen in einer gemeinsamen Wohnung zusammen leben. Diese Wohnform weist auch besondere Vorteile für demenziell Erkrankte auf. Wesentliches Merkmal ambulant betreuter Wohngemeinschaften ist die Selbstbestimmung ihrer Bewohner, die eigenverantwortlich über alle sie betreffenden Angelegenheiten entscheiden und in ihrem Alltag, je nach Bedarf in Art und Umfang, von frei gewählten professionellen Dienstleistungsanbietern unterstützt werden. Der Vorteil einer ambulant betreuten Wohngemeinschaft besteht u.a. darin, dass alle notwendigen Dienstleistungen, die für alle Bewohnerinnen und Bewohner gleichermaßen benötigt werden, zusammengelegt werden können. So kann beispielsweise eine hauswirtschaftliche Versorgung und eine 24-Stunden-Betreuung, die von einzelnen Personen nicht finanziert werden könnte, realisiert werden. Wie in Wohngemeinschaften üblich, hat jeder seinen eigenen Wohnund Schlafbereich. Küche und Wohnzimmer werden gemeinsam genutzt. 1 Im Landkreis Oberallgäu befinden sich derzeit vier ambulant betreute Wohngemeinschaften (siehe auch Darstellung 14) mit insgesamt 42 Plätzen: 1 Vgl. Alternative Wohnformen für ältere Menschen Ausgewählte Beispiele aus der Praxis. Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen. München 2010, S Seniorenpolitisches Gesamtkonzept

33 33 Darstellung 22: Ambulant betreute Wohngemeinschaften im Landkreis Oberallgäu, 2013 Nr. Ambulant betreute Wohngemeinschaft Plätze 1 2 Wohngemeinschaft für Demenzkranke Krankenpflegeverein Altusried Rathausstraße Altusried Tel Woldanger Hof Woldang Haldenwang Tel u. 4 Haus Bergfrieden (2 WGs mit je 12 Plätzen) Am Widdum Rettenberg Tel Plätze insgesamt 42 Ambulant betreute Wohngemeinschaften sind besonders auch für kleinere Gemeinden (nach vorheriger Bedarfsklärung) ein überlegenswertes Angebot, weil sie eine Alternative zu stationären Pflegeeinrichtungen darstellen und vor Ort integriert werden können. Damit könnte außerdem den Wünschen und Bedürfnissen der Bürgerinnen und Bürger entsprochen werden, auch bei Pflegebedürftigkeit in der gewohnten örtlichen Umgebung bleiben zu können. Die Gründung einer ambulant betreuten Wohngemeinschaft wird vom Freistaat Bayern im Rahmen einer Anschubfinanzierung mit bis zu Euro gefördert (Stand: 07/2012). 1 Informationen zu rechtlichen und finanziellen Fragen sowie Beratung zur Konzeptumsetzung usw. gibt die Fachstelle für ambulant betreute Wohngemeinschaften in Bayern, gefördert vom Bayerischen Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen. 2 Die Frage, ob ambulant betreute Wohngemeinschaften geplant sind, haben bei der Befragung zur kommunalen Seniorenpolitik vier der 28 landkreisangehörigen Gemeinden mit Ja beantwortet: Durach, Immenstadt, Weitnau und Wertach. Maßnahmen/Empfehlungen Schaffung weiterer ambulant betreuter Wohngemeinschaften (nach vorheriger Bedarfsklärung) als Alternative zu stationären Einrichtungen gerade für kleinere Gemeinden und zum Ausbau des Wohnangebots für Menschen mit Demenz Zuständigkeit Städte, Gemeinden und Märkte, Einrichtungen, Träger, Pflegedienste, Initiatoren 1 Vgl. Selbstbestimmt leben in ambulant betreuten Wohngemeinschaften Informationen, rechtliche Fragen und Verträge. Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen. München 2011, S. 54, 2 Fachstelle für ambulant betreute Wohngemeinschaften in Bayern, Auenstraße 60, München, Tel Seniorenpolitisches Gesamtkonzept 33

34 Ambulante Pflege Ambulante Pflegevereine, Sozialstationen der Wohlfahrtsverbände und private Pflegedienste sind bedeutende ergänzende Leistungserbringer der pflegerischen Versorgung im eigenen häuslichen Umfeld. Neben der Pflege und der Ausführung ärztlicher Anordnungen sind hauswirtschaftliche Versorgungsangebote wichtige zusätzliche Angebote, insbesondere dann, wenn keine Angehörigen im näheren Umfeld leben. Bei einer Einstufung in die Pflegestufe werden Kosten für eine hauswirtschaftliche Grundversorgung durch die Pflegekasse übernommen. Ansonsten ist dies nur in Ausnahmefällen (Familienpflege nach SGB V) möglich. Die differenzierten Pflege- und Hilfsangebote der ambulanten Pflegedienste ermöglichen, dass ältere Menschen trotz gesundheitlicher Probleme und/oder altersbedingten Einschränkungen in ihrer Wohnung und im gewohnten sozialen Umfeld leben können Bestand Im Landkreis Oberallgäu besteht ein flächendeckendes Netz von 19 ambulanten Pflegediensten mit festgelegter regionaler Zuständigkeit. Darstellung 23: Ambulante Pflegedienste im Landkreis Oberallgäu, 2013 (Stand 10/2013) Nr. Ambulanter Pflegedienst 1 Krankenpflegeverein Altusried e.v. Rathausstraße 10, Altusried; Tel Krankenpflegeverein Buchenberg-Weitnau-Missen e.v. Lindauer Str. 15, Buchenberg; Tel A&S Lack GBR Sonthofener Str. 12, Burgberg; Tel Verein für ambulante Kranken- und Altenpflege e.v. Falkenweg 1, Dietmannsried; Tel Verein für Ambulante Kranken- u. Altenpflege e.v. Durach Am Leitenacker 9, Durach; Tel Arbeiter-Samariter-Bund, Regionalverband Allgäu e.v. Färberstr. 2, Immenstadt; Tel BRK-Sozialstation Im Stillen 4 ½, Immenstadt; Tel Verein für ambulante Krankenpflege in Oberstdorf e.v. Im Haslach 2, Oberstdorf; Tel Häusliche Krankenpflege, Annette Würtemberger Guggenmoos 28, Oy-Mittelberg; Tel Ambulanter Pflegedienst "Horizont" Am Widdum 6, Rettenberg; Tel Einsatzgebiet Altusried Buchenberg/Weitnau/Missen Burgberg und Umgebung Dietmannsried Durach Immenstadt und Umgebung/ Oberstaufen Oberstdorf Oy-Mittelberg Rettenberg 34 Seniorenpolitisches Gesamtkonzept

35 35 Nr. Ambulanter Pflegedienst Einsatzgebiet 11 Ambulanter Pflegedienst "Hermine" Grüntenstr. 19, Sonthofen; Tel Pflegezentrum am Entenmoos - Ambulante Pflege - Am Entenmoos 17, Sonthofen, Tel Sonthofen und Umgebung/ Hindelang 13 Sozialstation der Caritas und der Diakonie, Oberallgäu ggmbh Martin-Luther-Str. 10b, Sonthofen; Tel Ambulanter Krankenpflegeverein Sulzberg e.v. Ifenstraße 2, Sulzberg; Tel Sulzberg 15 Ambulanter Pflegedienst, A. Hein GmbH Zirbenweg 46, Waltenhofen; Tel Verein für ambulante Krankenpflege im Gemeindebereich Waltenhofen, Immenstädter Str. 20, Waltenhofen; Tel Waltenhofen 17 Pflegedienst Multicare Im Kreuztal 2, Weitnau; Tel Ambulanter Pflegedienst "Kapellengarten" Rohrachstraße 29, Wiggensbach; Tel Ambulante Krankenpflege Betzigau-Haldenwang- Wildpoldsried e.v. Am Michelsberg 6, Wildpoldsried, Tel Weitnau Wiggensbach Wildpoldsried/Betzigau/ Haldenwang Zusätzlich zu den, in Darstellung 23, aufgeführten Pflegediensten, haben 2011 partiell Kundinnen und Kunden aus dem Landkreis Oberallgäu von zwei ambulanten Pflegediensten außerhalb des Landkreises (aus Kempten und Füssen) Leistungen erhalten. Im Jahr 2013 nur noch aus Kempten: Mobile Behindertenhilfe, Immenstädter Str. 27, Kempten. Im Jahr 2011 betrug die Zahl der von ambulanten Pflegediensten versorgten Leistungsempfängerinnen und -empfänger laut Pflegestatistik 675 Personen. Davon hatten 60,4 % (408) die Pflegestufe-1, 29,9 % (202) die Pflegestufe-2 und 9,6 % (65) die Pflegestufe-3. Außerdem gibt es Kundinnen und Kunden, die keine Pflegestufe haben. Sie erhalten zum Teil SGB-V-Leistungen, die auf der Grundlage von ärztlichen Verordnungen erbracht werden, oder auch Leistungen, die privat bezahlt werden. Prognose Verknüpft man die sich aus den altersspezifischen Pflegeprofilen ergebenden Anteile mit der Bevölkerungsprognose des Landkreises, so wird sich die Zahl der Personen mit Pflegestufe, die Leistungen der ambulanten Pflegedienste beanspruchen werden, voraussichtlich von 675 im Jahr 2011 auf ca im Jahr 2023 und somit um 434 Personen erhöhen (siehe auch Darstellung 15). Seniorenpolitisches Gesamtkonzept 35

36 Förderung durch den Landkreis Seit 1996 gewährt der Landkreis Oberallgäu jährliche Investitionskostenzuschüsse an ambulante Pflegedienste mit Bestandsschutz bzw. Versorgungsvertrag. Neu eingerichtete Pflegedienste im Landkreis Oberallgäu sind ein Jahr nach ihrem Bestehen in die Förderung aufzunehmen, sofern sie die Fördervoraussetzungen erfüllen. Ziel dieser Förderung ist, dass betriebsnotwendige Ausgaben der Pflegedienste, wie z. B. für Büroräume, Autos, Computer usw., nicht an die Hilfebedürftigen weitergegeben werden müssen. Häusliche Versorgung soll für die Betroffenen möglichst lange finanzierbar bleiben. Auf der Grundlage des Ausführungsgesetzes zum Pflegeversicherungsgesetz (AGPflege VG) waren die Landkreise bis zum zur Förderung betriebsnotwendiger Investitionsaufwendungen verpflichtet. Nach der Aufhebung der gesetzlichen Verpflichtung wird die seit 2005 gezahlte Förderpauschale in Höhe von 1.400,- Euro pro Jahr und rechnerischer Vollzeitkraft auch weiterhin freiwillig gewährt. In den vergangenen 13 Jahren erhielten Sozialstationen und Krankenpflegevereine Investitionszuschüsse von insgesamt ,73 Euro. Darstellung 24: Jährliche Investitionskostenzuschüsse des Landkreises Oberallgäu Förderzeitraum Summe der ausbezahlten Zuschüsse Haushaltsjahr 2000 (für das Kalenderjahr 1999) ,67 Haushaltsjahr 2001 (für das Kalenderjahr 2000) ,11 Haushaltsjahr 2002 (für das Kalenderjahr 2001) ,00 Haushaltsjahr 2003 (für das Kalenderjahr 2002) ,00 Haushaltsjahr 2004 (für das Kalenderjahr 2003) ,50 Haushaltsjahr 2005 (für das Kalenderjahr 2004) ,45 Haushaltsjahr 2006 (für das Kalenderjahr 2005) ,00 Haushaltsjahr 2007 (für das Kalenderjahr 2006) ,00 Haushaltsjahr 2008 (für das Kalenderjahr 2007) ,00 Haushaltsjahr 2009 (für das Kalenderjahr 2008) ,00 Haushaltsjahr 2010 (für das Kalenderjahr 2009) ,00 Haushaltsjahr 2011 (für das Kalenderjahr 2010) ,00 Haushaltsjahr 2012 (für das Kalenderjahr 2011) ,00 insgesamt: ,73 Momentan sind noch keine eklatanten Bedarfslücken vorhanden, es wird aber immer schwieriger den Fachpersonalbedarf zu decken. In Anbetracht der Zunahme der Empfänger von Pflege- und Betreuungsleistungen ist auf die Notwendigkeit der Rekrutierung und Ausbildung von Altenpflege- und Betreuungspersonal hinzuweisen. Die Kapazität ambulanter Pflegedienste kann zwar schnell ausgeweitet werden, aber nur unter der Voraussetzung, dass ausreichend Pflegekräfte vorhanden sind. Außerdem hängt die Qualität der 36 Seniorenpolitisches Gesamtkonzept

37 37 Arbeit eines ambulanten Pflegedienstes zu einem erheblichen Anteil von der Qualifikation der Mitarbeiter/-innen ab. Schon jetzt berichten vereinzelt ambulante Pflegedienste, dass Patienten aufgrund fehlender Mitarbeiterkapazitäten abgelehnt werden mussten. Feststellung im Rahmen der Pflegebedarfsplanung Es besteht im Landkreis Oberallgäu ein flächendeckendes Angebot von ambulanten Pflegediensten, die mit ihren differenzierten Angeboten eine bedarfsgerechte pflegerische Infrastruktur gewährleisten. Maßnahmen/Empfehlungen Stärkung von ambulanter Pflege und häuslicher Versorgung durch bedarfsgerechten Ausbau des ambulanten Pflege- und Betreuungsangebots Fortführung der Investitionskostenförderung für ambulante Pflegedienste durch den Landkreis Oberallgäu zur finanziellen Entlastung im Sinne von ambulant vor stationär Verstärkte Ausbildungsinitiativen für den Pflegeberuf, um dem steigenden Fachkräftebedarf Rechnung zu tragen Auf- oder Ausbau sozialer Netzwerke und Nachbarschaftshilfen auf Gemeindeebene für hilfebedürftige ältere Menschen bzw. zur Entlastung für pflegende Angehörige Zuständigkeit Ambulante Pflegedienste, Wohlfahrtsverbände, Landkreis Landkreis Oberallgäu Altenpflegeschulen, Einrichtungen, Träger, Landkreis, Arbeitsagentur Gemeinden, Pfarrgemeinden, Träger Der Landkreis Oberallgäu ist sich der Brisanz des Fachkräfteproblems bewusst und hat deshalb eine Studie in Auftrag gegeben, die der Fragestellung nachgeht, mit welchen Engpässen in der pflegerischen Versorgung der Bevölkerung im Oberallgäu zu rechnen sei und welche Maßnahmen ergriffen werden können, um einer Unterversorgung zuvorzukommen bzw. um einen vorhandenen Engpass zu beheben. Auf den folgenden Seiten (S ) wird die Forschungsbericht-Kurzfassung mit Originalinhalt und lediglich angepasster Formatierung veröffentlicht. Seniorenpolitisches Gesamtkonzept 37

38 38 4 Studie: PAPA 2020: Personalangebot für Pflege im Oberallgäu und Kempten Eine Studie der Hochschule Kempten im Auftrag des Landkreises Oberallgäu mit Beteiligung der kreisfreien Stadt Kempten Forschungsbericht Kurzfassung: Impressum PAPA 2020: Personalangebot für Pflege im Oberallgäu und in Kempten. Studie im Auftrag des Landratsamtes Oberallgäu mit Beteiligung der Kreisfreien Stadt Kempten Ersteller: Forschungsgruppe Demografischer Wandel an der Hochschule Kempten Kempten, 2012 Kontaktadresse: Hochschule Kempten Forschungsgruppe Demografischer Wandel Prof. Dr. Johannes Zacher Bahnhofstraße Kempten johannes.zacher@fh-kempten.de 38 Seniorenpolitisches Gesamtkonzept

39 39 Vorwort Diese Studie wurde auf Kreistagsbeschluss hin von der Verwaltung des Landkreises Oberallgäu beauftragt und finanziert. Sie ist kofinanziert von der Stadt Kempten. Die Durchführung lag beim Forschungszentrum Allgäu der Hochschule Kempten im Zeitraum von Oktober 2012 bis März 2013 Ausführende waren Prof. Dr. Zacher, Bernhard Magg (B.A. Sozialwirtschaft) und Studierende der Studiengänge Sozial- und Gesundheitswirtschaft. Die Fragestellung der Studie war, mit welchen Engpässen in der pflegerischen Versorgung der Bevölkerung im Oberallgäu und in Kempten zu rechnen sei und welche Maßnahmen ergriffen werden können, um einer Unterversorgung zuvorzukommen bzw. um einen vorhandenen Engpass zu beheben. Die Studie wurde mit Studierenden des Studiengangs Gesundheitswirtschaft durchgeführt. Diese waren als Befrager tätig und haben an der Auswertung mitgewirkt. Als Leiter der Untersuchung darf ich mich an dieser Stelle bei vielen Menschen bedanken. Ich beginne bei allen Gesprächspartnern in Institutionen, Gemeinden, Schulen und Einrichtungen, die uns für Auskünfte und Befragungen zur Verfügung standen. Dem folgt der Dank an die Studierenden, die sich mit Eifer an diesem nicht alltäglichen Projekt der Gesundheitswirtschaft beteiligt haben. Einige haben herausragende Forschungen und Beiträge eingebracht. Der größte Arbeitsaufwand lag beim wissenschaftlichen Mitarbeiter des Projektes, Herrn Bernhard Magg, der mit viel Geduld und Umsicht alle Einsätze koordiniert hat, die Datenbeschaffung und Aufbereitung übernahm und den Forschungsbericht mitschrieb und gestaltete. Bei der Arbeit an Daten und Berichten wurden wir auch unterstützt von Frau Monika Schmid (B.A.), Herr Knud Hendricks (M.A.) und Herr Jörg Mielewski (B.A.). Wir freuen uns, wenn durch die Ergebnisse die Diskussion über die Zukunft der Pflege in der Region befruchtet wird. Bereits in den Befragungen wurde deutlich, dass dabei natürlich auch widersprüchliche Ansichten und Interessen eine Rolle spielen. Oft entsprechen unsere statistisch gewonnenen Erkenntnisse nicht den aus den Medien gewohnten Darstellungen von der Lage der Pflege. Für Diskussionen zu den Ergebnissen stehen wir nach Möglichkeit zur Verfügung. März 2013 Johannes Zacher Seniorenpolitisches Gesamtkonzept 39

40 Ergebnisse zur Nachfrage nach Pflege und zum Angebot an Pflegekräften In dieser Kurzfassung wird noch einmal nach demselben Aufbau wie im Datenteil des Forschungsberichts vorgegangen. Zuerst wird die Anzahl der Pflegebedürftigen prognostiziert, dann nach der Art der Versorgung differenziert. Dies ergibt die Grundlage für Berechnungen zu einem zukünftigen Fachkräftebedarf. Dem prognostizierten Bedarf wird der aus den regionalen Berufsfachschulen für Altenpflege hervorgehende Nachwuchs gegenübergestellt. Es wird eine Lücke zwischen Fachkräftebedarf und -angebot offenkundig. Zur Deckung sind verschiedene Wege in den Blick zu nehmen: Erhöhung der Auszubildendenzahlen (mit Begründung der Wahrscheinlichkeit), präventive Maßnahmen und Stützung der häuslichen Pflege (Umschichtung der Versorgungsarten). Dies leitet über zu den anschließenden konkreten Handlungsempfehlungen Zunahme Pflegebedürftige Wie stark nimmt die Zahl der Pflegebedürftigen im Beobachtungsgebiet zu? Die Frage wird im Hauptteil ausführlich untersucht, sodass hier wirklich nur ein Ergebnis wiederholt werden muss: Die Zunahme der Pflegebedürftigen wird auch bei vorsichtiger und gewissenhafter Prognose folgende Werte annehmen: Die Zahl steigt im Oberallgäu von heute ca um ca auf ca bis im Jahr In Kempten kommen zu heute noch etwa 650 dazu. Dabei ist schon berücksichtigt, dass das Beobachtungsgebiet zu den gesünderen Regionen innerhalb Bayerns gehört und weniger Personen des jeweiligen Altersjahrgangs pflegebedürftig werden, als durchschnittlich zu erwarten wäre. Prognostizierte Entwicklung der Pflegebedürftigen Oberallgäu Kempten Darstellung 25: Prognostizierte Entwicklung der Pflegebedürftigen Zunahme Pflegebedürftige OA + KE, Eigene Berechnungen mit Daten aus Destatis 2012a, Bertelsmann 2012 und Hendricks 2010, S. 27 Die Steigerung kommt nicht plötzlich und auch nicht erst sehr spät. Sie kommt kontinuierlich mit erheblichen Schwankungen. So stieg in Kempten die Zahl der Pflegebedürftigen zwischen 2005 und 2007 überdurchschnittlich um 80 Personen, blieb dann aber konstant. Im Oberallgäu gab es zwischen 2007 und 2009 eine Abnahme um 150 Pflegebedürftige und zwischen 2009 und 2011 eine Zunahme um 350. So tut man gut daran, sich an 40 Seniorenpolitisches Gesamtkonzept

41 41 Durchschnittszahlen zu orientieren. Diese liegen bei etwa 60 zusätzlichen Pflegebedürftigen pro Jahr im Oberallgäu und 30 in Kempten Art der Versorgung Anteil stationär an Pflegebedürftigen gesamt Die Auswirkung der Zunahme an Pflegebedürftigen auf den Personalbedarf hängt natürlich auch von der Art der Pflege ab, also ob Angehörige, ambulante oder stationäre Pflegeanbieter die Versor- 50,00% 40,00% 30,00% 20,00% 10,00% 0,00% 29,90% 31,70% 34,80% 40,00% gung durchführen. Die Pflegebedürftigen im Einzugsgebiet nehmen bisher überdurchschnittlich oft die Pflege in Heimen in Anspruch. Die Pflege durch Angehörige ist deutlich unterrepräsentiert. Von 2009 auf 2011 könnte sich eine kleine Trendwende angezeigt haben. Es gilt zu beobachten ob sich der positive Trend fortsetzt. Darstellung 26: Anteile stationärer Versorgung Quelle: Destatis 2012a, S. 17f.,S. 20, Eigene Berechnung Entwicklung der Versorgungsarten in Bayern, Kempten und Landkreis Oberallgäu Bayern Kempten Oberallgäu Darstellung 27: Entwicklung der Versorgungsarten. Quelle: Eigene Auswertung, LfStaD Seniorenpolitisches Gesamtkonzept 41

42 42 Die Tendenz zu ambulanter Versorgung ist deutschlandweit Programm und im Pflegeversicherungsgesetz so vorgesehen. Damit tatsächlich viele Menschen zu Hause oder am Wohnort in geeigneten Wohnungen bleiben können, wurden insbesondere in der Reform des Pflegeversicherungsrechts aus dem Jahre 2008 wichtige Akzente gesetzt. In diesem Akt wurde die Pflege in neuen Wohnformen erleichtert und vor allem wurden die Beratungsaktivitäten deutlich verstärkt. Ehrenamtliche Arbeit und Betreuung für demenziell Erkrankte wurden in den Leistungskatalog aufgenommen. Die Verbesserungen könnten ursächlich sein für eine Zunahme der häuslichen Versorgungen und eine Stabilisierung im stationären Sektor Exkurs: Bedarf an Heimplätzen Besteht ein Bedarf an zusätzlichen Heimplätzen? a) Wenn OA und KE bei der besonders hohen Quote von 40 % Heimunterbringung bleiben würden, dann würde das einen zusätzlichen Bedarf von 36 Plätzen pro Jahr bedeuten. Da heute eine Unterauslastung von rund 80 % gegeben ist (bei rund 2000 Plätzen im Gebiet), würde man dennoch die nächsten 11 Jahre keine neuen Heimplätze brauchen. b) Wenn die hinzukommenden im bayrischen Schnitt versorgt werden und nur zu 30 % in Heimen gepflegt werden, reichen die Reserven für 14 Jahre. c) Da aber angestrebt werden sollte, (vielleicht zwar nicht zu den Besten zu gehören, aber dennoch) mit der Verteilung der Versorgungsarten der Pflegebedürftigen wenigstens im bayrischen Durchschnitt zu liegen (der nahe am deutschen Durchschnitt liegt), braucht man auch bis zum Jahre 2030 noch keine neuen Pflegeplätze. Was danach ist, lässt sich heute schwer prognostizieren. Spätestens 2050 spielen die geburtenstarken Jahrgänge jedenfalls schon keine ausschlaggebende Rolle mehr Bedarf an zusätzlichen Pflegekräften Bedarf durch Zunahme der Pflegebedürftigen Welchen Bedarf an Pflegekräften bedeutet nun eine Zunahme von ca. 90 Pflegebedürftigen pro Jahr für das Gesamtgebiet, wie sie als Durchschnittsprognose oben berechnet wurde? Um Näherungsgrößen zu bekommen, geht man davon aus, dass die bisherige Situation beibehalten bleibt und betrachtet zunächst nur die Hinzukommenden. Wenn von diesen ein Drittel in Heime käme und ein Drittel ambulante Hilfe in Anspruch nähme, und ein Drittel von Angehörigen versorgt wird, führte dies zu folgendem jährlichen zusätzlichen Fachkräftebedarf: Für die 30 stationär Versorgten braucht man [bei einem durchschnittlichen Schlüssel von 2,25 Pflegebedürftigen pro Pflegekraft (= 30 : 2,25)] ca. 13 Pflegekräfte. Davon müssen 50 % Fachkräfte sein, also 7. Für die ambulante Pflege bräuchte man [bei einem Schlüssel von 4 Pflegebedürftigen pro Pflegekraft (= 30 : 4)] ca. 7 Pflegekräfte, von denen soll- 42 Seniorenpolitisches Gesamtkonzept

43 43 ten wiederum drei Viertel Fachkraft sein, also 5 zusätzliche Fachkräfte. Zusammen ergibt das einen Bedarf von 12 zusätzlichen Fachkräften pro Jahr. Dasselbe in Tabellenform: Darstellung 28: Jährlicher zusätzlicher Fachkräftebedarf Mehrung 90 davon Schlüssel =Personal Fachkraftquote Fachkraftbedarf stationär 30 2,25 13,3 0,5 6,67 ambulant ,5 0,7 5,25 nur Angehörige Ergebnis: Jährlicher zusätzlicher Fachkräftebedarf: 11,9 Tatsächlich findet aber, wie gezeigt, gleichzeitig ein Umbau der bestehenden Pflegeverhältnisse hin zur häuslichen und ambulanten Versorgung statt, der auch weiter unterstützt und intensiviert werden könnte. Dies kann im optimalen Fall dazu führen, dass rein aus dem Anwachsen der Zahl der Pflegebedürftigen noch weit weniger zusätzliche Fachkräfte benötigt werden. Bedarf an Pflegekräften wegen bestehenden Lücken und wegen Ausscheidens Neben der Zunahme an Pflegebedürftigen gibt es aber noch weitere Gründe, die einen Zuwachs an Pflegekräften erforderlich machen könnten. Hier gilt es, zwei Linien zu verfolgen: Aufholbedarf wegen unbesetzter Stellen und drohendes Ausscheiden wegen Alter oder gar Unzufriedenheit. Zum einen gibt es im Moment bereits einen auffälligen Mangel, der sich in unbesetzten Stellen zeigt. Die Erhebung bei den Einrichtungen hat ergeben, dass im Moment 15 Stellen nicht besetzt sind. (eventuelle Erhebungsungenauigkeiten veranlassen uns, eher noch vorsichtiger zu sein und von einem bereits höheren Mangel auszugehen). Es gibt keine Bewerbungen, der Markt ist leer. Für Schwankungen in der Mitarbeiterschaft gibt es keinen Puffer. Diesen Rückstand gilt es aufzuholen. Da dies nicht auf einmal gelingt, sollte man hier einen Aufholbedarf auf die nächsten Jahre verteilen. Zum anderen könnte in den nächsten Jahren mehr Personal durch Alter, Familiengründung oder Überforderung ausfallen, als üblicherweise durch Ausbildung nachkommt. Für diese Befürchtung haben wir allerdings keine empirische Evidenz gefunden, weder regional, noch in den überregionalen Verbleibensstatistiken. In der Region werden in den nächsten fünf Jahren aus Sicht der Einrichtungen, nach bestem Gewissen beantwortet, 81 Mitarbeiter/innen aus Altersgründen und 15 aus sonstigen Gründen ausscheiden. Das sind insgesamt und umverteilt knapp 20 pro Jahr. Alle Bedarfszahlen zusammen sind nun zu berechnen und den Ausbildungszahlen gegenüberzustellen, um zu sehen, ob genug Nachwuchs zur Verfügung steht. Seniorenpolitisches Gesamtkonzept 43

44 Prognose und Abgleich Die notwendigen Mengen an Nachwuchs ergeben sich aus: Ausgleich für die Ausscheidenden (ca. 20 pro Jahr) Aufholen eines Mangels (einmalig mindestens 15 oder eine angemessene Verteilung auf mehrere Jahre, realistisch 5 pro Jahr) Anpassung an einen erhöhten Bedarf durch steigende Pflegebedürftigenzahlen (ca. 12 maximal) Insgesamt sind das etwa 37 Absolventen, die aus der Alten- oder Krankenpflegeausbildung jährlich übernommen werden sollten. Wie sieht die tatsächliche Absolventen-Situation aus? Im Jahr schließen z. Zt. ca. 29 Altenpflegekräfte die Ausbildung in den Schulen des Einzugsbereichs und in dessen Einrichtungen ab. Davon treten bisher nicht alle langfristig in den Beruf ein, nämlich ca. 20 % (= -5) fallen aus. Dafür kommen aber in Krankenpflege Ausgebildete und gelegentliche Zuwanderungen dazu (1 bis 3). Den Pflegekräften im Beobachtungsgebiet Oberallgäu und Kempten wachsen also jährlich (mit größeren Schwankungen) ca. 25 Kräfte zu. Mit dieser Auflistung lässt sich der Mangel prognostizieren und grafisch darstellen Fachkräfte: Bedarf und Angebot pro Jahr Lücke jährliche Zugänge steigender Pflegebedarf (maximal) Auscheidende MA Aufholen unbesetzter Stellen 0 Bedarf Angebot Darstellung 29: Übersicht über die Prognosewerte zum Personalbedarf (Eigene Darstellung) Den 25 tatsächlich dazukommenden Pflegekräften pro Jahr steht also ein Bedarf von 37 Pflegekräften gegenüber. Pro Jahr müssten also 12 mehr Absolventen als heute dem Pflegekräftereservoir zugeführt werden. 44 Seniorenpolitisches Gesamtkonzept

45 Ergebnisse zu Chancen auf steigende Ausbildungszahlen Woher sollen die zusätzlichen Kräfte kommen? Ist eine Erhöhung der Auszubildendenzahlen möglich? Gibt es Alternativen zur Erhöhung der Anstrengung um Auszubildende? Alternativen könnten in der Zuwanderung von Arbeitskräften liegen oder in der Umwandlung von Teilzeitkräften in Vollzeitkräfte. In der aktuellen fachpraktischen und wissenschaftlichen Diskussion wird für viele Teile Deutschlands ein weit größeres Fachkräfteproblem gesehen, als in der untersuchten Region. Die diskutierten Anstrengungen zur Lösung des Problems laufen auf einen breiten Mix hinaus. Dieser setzt sich zusammen aus Pflege der bestehenden Mitarbeiterverhältnisse (z. B. familienfreundliche Arbeitsverhältnisse, altersfreundliche Ausgestaltung der Arbeitsplätze), Öffnung für die Anwerbung ausländischer Arbeitskräfte, Rückbau der Teilzeitarbeitsverhältnisse, Differenzierung der Berufsbilder und -ausbildungen, politische Arbeit an Bezahlung und Image, zuerst aber dennoch die Steigerung der Auszubildendenzahlen Zuwanderung von Fachkräften Zuwanderung. Aus dem Ausland ist wegen der Gesetzeslage bzw. wegen des sehr hohen Anwerbeaufwands in den nächsten Jahren noch wenig an (dauerhafter) Zuwanderung zu erwarten. Aus den neuen Ländern kommen gelegentlich Mitarbeiter ins Allgäu (Wanderungssaldo ca. 1 Kraft pro Jahr). Aus Nicht-EU-Ländern dürfen aus gesetzlichen Gründen keine Zuwanderungen veranlasst werden, von wenigen Modellprojekten abgesehen. Die großen Verbände setzen ihre Lobby ein, um großen Kontingenten aus China, Indien und den Philippinen eine Einwanderung zu ermöglichen. Dies wird aber wohl noch einige Jahre dauern, nicht zuletzt, weil zunächst auch die arbeitslosen Fachkräfte aus südlichen EU- Ländern Berücksichtigung finden sollen. Aus der EU ist eine Arbeitnehmeranwerbung prinzipiell zulässig. Die große Hürde besteht hier im Nachweis von deutschen Sprachkenntnissen auf dem Niveau B2, die erforderlich sind, damit eine ausländische Berufsausbildung zum Gesundheits- und Krankenpfleger in Deutschland anerkannt werden kann. Vorher zählen diese Kräfte nicht für die Fachkraftquote. Um auch hier eine Größenvorstellung zu geben: Der Verband der Krankenhäuser, Rehakliniken und Pflegeheime in Baden-Württemberg mit immerhin über 800 angeschlossenen Einrichtungen hat im letzten Herbst ein professionelles Anwerben begonnen und zwei Gruppen a 15 Personen nach Deutschland geholt. Diese lernen die ersten vier Monate ausschließlich Deutsch. Bis zum Ende des ersten Jahres arbeiten sie in Teilzeit als Pflegehelfer, zum anderen Teil erhalten sie weiter Sprachunterricht, bis die Anerkennung erreicht wird. Dafür fallen pro Angeworbenem ca an Auswahl, Aufenthalt und Bildungskosten an. Eine langfristige Mitarbeiterbindung ist dennoch rechtlich kaum möglich. Auch hier wird es noch mehrere Jahre dauern, bis kostengünstigere Verfahren und nennenswertere Größenordnungen für eine Erhöhung des Fachkräftebestands entstehen. Seniorenpolitisches Gesamtkonzept 45

46 Entwicklung der Ausbildungszahlen Die im Vergleich zu den Bemühungen um zugewanderte Arbeitskräfte aktuell größere Chance liegt daher in der Ausbildung, in der Rekrutierung aus der Region. Eine Steigerung der Zahlen in diesem Bereich bedarf allerdings gezielter Anstrengungen, da zwei Faktoren den Zulauf zusätzlich verengen. Zum einen werden in einigen Jahren die Zahlen der Schulabgänger erneut zu sinken beginnen. Zum anderen werben auch andere Berufe um Fachkräfte. Trotz aller vorsichtigen Befürchtungen gibt es mehrere Indikatoren, die nahelegen, dass es tatsächlich möglich ist, die Ausbildungszahlen zu steigern. 1. In den letzten Jahren ist es noch stets gelungen, kontinuierlich den Personalstamm zu erweitern Mitarbeiter der Pflegeeinrichtungen OA stat. KE stat. 461 OA amb. KE amb Darstellung 30: Mitarbeiter der Pflegeeinrichtungen Zunahme Pflegebedürftige OA + KE, Eigene Berechnungen mit Daten aus LfStaD 2012 Auch wenn es sich hier nicht nur um Pflegekräfte handelt, und teilweise um Teilzeitstellen, bedeutet es im Schnitt doch einen jährlichen Zuwachs an Arbeitsplätzen von 3 %. Für Bayern und Deutschland sind die Zuwachszahlen an Mitarbeiterstellen sogar noch deutlicher. 46 Seniorenpolitisches Gesamtkonzept

47 47 2. Die Schülerzahlen sind klein, aber sie steigen langsam und kontinuierlich. Für diese wichtige Kenngröße folgen Darstellungen aus Deutschland, Bayern, Baden- Württemberg und den untersuchten Schulen. Abzulesen ist, dass sich das Image des Berufs verbessert. Die Erkenntnis des langfristigen Bedarfs und damit sicheren Arbeitsplatzes, die Diskussionen um akademisierte Varianten steigern den Wert der Branche. Darstellung 31: Schülerzahlen in der Altenpflege (Destatis 2013) Deutschland Bayern Baden Württemberg Der Einbruch 2004 erklärt sich aus der bundesweiten Umstellung der Ausbildungsordnung. Seither steigen die Zahlen kontinuierlich. Anstieg zwischen 2005 und 2011: Deutschland 47 % Baden-Württemberg 37 % Bayern 115 % Seniorenpolitisches Gesamtkonzept 47

48 48 Zur Verdeutlichung ist die Kurve für Bayern noch einmal herausvergrößert: Erstes Lehrjahr - 00 / /02 02 / 0303 / 0404 / 0505 / 0606 / 0707 / 0808 / 0909 / 1010 / 1111 / 12 Darstellung 32: Altenpflegeschüler im ersten Lehrjahr in Bayern Quelle: Destatis 2013 Die steigenden Anmeldezahlen für Altenpflegeschüler sind ein interessanter Faktor, wenn es um die Beurteilung von Anwerbechancen geht. Nun könnte es sein, dass dennoch in der Region bereits überproportional viele Menschen diese Ausbildung beginnen und keine Steigerungen zu erwarten sind. Um einen Vergleich zu ermöglichen werden die Ausbildungszahlen aus verschiedenen Gebieten auf eine standardisierte Bezugsgröße (hier Einwohner) umgerechnet Altenpflege-Azubi-Anfänger auf Einwohner Deutschland Bawü Bayern OA+KE Darstellung 33: Vergleich der Ausbildungsdichte im Altenpflegeberuf Quelle: Eigene Darstellung auf Grund eigener Berechnungen aus den Erhebungsdaten (für KE + OA) und Zahlen aus Destatis Seniorenpolitisches Gesamtkonzept

49 49 Das Ergebnis zeigt, dass die Untersuchungsregion noch Nachholchancen hat. Dazu kann überregional, aber auch regional an der Bekanntheit, der Attraktivität und der Kooperationsdichte unter den Ausbildungspartnern gearbeitet werden (siehe Handlungsempfehlungen). Für die regionalen Chancen können auch die Zahlen herangezogen werden, die an den Berufsfachschulen für Altenpflege erhoben wurden. Sie können zeigen, ob noch Aufnahmekapazität besteht. Mit diesen Zahlen kann auch untersucht werden, ob der Trend zu steigenden Ausbildungszahlen, der überregional festgestellt wurde, auch für die Region gilt Kempten Kaufbeuren Leutkirch Immenstadt Darstellung 34: Schülerzahlen der befragten Pflegeschulen. Quelle: Eigene Daten Auch die Erhebung an den Schulen in der Region bestätigt einen ansteigenden Trend der Schülerzahlen für alle Berufsfachschulen für Altenpflege im Einzugsgebiet seit dem Umstellungszeitpunkt im Jahr 2004/05. Alle diese Daten zeigen, dass entgegen der öffentlichen Meinung die Ausbildung in der Altenpflege nicht kontinuierlich an Attraktivität verliert. Auf dieser Grundlage gilt es weitere Argumente für eine Erhöhung der Ausbildungszahlen in der Region kritisch zu prüfen. 3. Der zusätzliche Bedarf ist nicht exorbitant, sondern erfordert lediglich eine Steigerung der Absolventenzahlen um jeweils 3-4 Personen (oder 10 %) in den nächsten 3-4 Jahren. Seniorenpolitisches Gesamtkonzept 49

50 50 4. Im benachbarten Bundesland BW sind die Ausbildungszahlen im Verhältnis zur Bevölkerung doppelt so hoch wie in Bayern. Die Bereitschaft zur Ausbildung ist durchaus auffindbar. Strukturelle Unterschiede (z. B. Ausbildungsabgabe) können durch einen Regionalpakt ausgeglichen werden. 5. Die Werbebemühungen sind bisher sehr vereinzelt. Kleine Dienste haben nicht die Ressourcen dazu. Die Branche ist auf der Lehrstellenbörse nicht entsprechend vertreten. 6. Das Projekt (technischer) Pflegefachhelfer Allgäuer Modell hat gezeigt, dass Werbung keine riesigen Zahlen bringt, aber durchaus wirkungsvoll ist und gezielt an interessierte Personen heranführt. 7. Die ambulanten Pflegedienste sind bisher (bis auf zwei) gar nicht eigenständig aktiv in der Ausbildung. Hier könnte mit Unterstützung eine attraktive Lehrstellenalternative entstehen. 8. Durch Zusammenarbeit kann die Praxisbegleitung, der Einsatzstellenwechsel und die Zufriedenheit mit der Ausbildung noch gesteigert werden. 9. Die Altenpflegeausbildung ist nicht ausschließlich auf Schulabgänger angewiesen. Oft wird dieser Beruf als Zweitberuf nach vorhandenen Berufserfahrungen oder nach der Familienphase gewählt. 10. Aktuell gibt es wieder erweiterte Förderungen durch die Bundesagentur für Arbeit, die es zu integrieren gilt. Diese Überlegungen geben Anlass, die Ausbildungen in einem Ausbildungspakt gezielt zu fördern. Dieser Vorschlag wird unter dem Punkt Handlungsempfehlungen weiter ausgeführt. 4.3 Ergebnisse zu Chancen auf Senkung der Nachfrage nach professioneller Pflege Die zweite große Komponente zur Dämpfung der Pflegebedarfs-Pflegekräfteangebots- Lücke ist die Möglichkeit des Verbleibs der Pflegebedürftigen in einem eignen Haushalt, die Vermeidung und Verzögerung von Pflegebedürftigkeit, die Vernetzung von Menschen die zu Engagement bereit sind. Dies wird in diversen renommierten Praxisprojekten erprobt und wissenschaftlich begleitet und ausgewertet. Bundesprojekte (wie das Mehrgenerationen-Begegnungshaus) möchten Impulse setzen. Seniorenpolitische Gesamtkonzepte in Bayern möchten anregen, dafür geeignete Strukturen aufzubauen. Deshalb wurden im Rahmen der Studie auch alle Seniorenbeauftragten der Gemeinden im Oberallgäu aufgesucht, sowie das seniorenpolitische Gesamtkonzept in Kempten analysiert. Ziel der Fragen war, welche strukturellen Voraussetzungen und professionellen Unterstützungen im Aufbau sind, um die Pflege in der eigenen Häuslichkeit zu erleichtern. 50 Seniorenpolitisches Gesamtkonzept

51 51 Zu Fragen gab auch Anlass, dass in Kempten und im Oberallgäu die Quoten für die Inanspruchnahme professioneller Dienstleistungen deutlich über den bayrischen Werten liegen. Der Anteil der durch Angehörige gepflegten Personen fällt dagegen, wie oben gezeigt, niedriger aus. Die Erhebung bei den Kommunen im Oberallgäu ergab einiges an persönlichem und ehrenamtlichem Engagement. Es gibt aber nur sehr wenige Beispiele planvoller, professioneller, aktiver Umgestaltung der Lebenswelten. In Kempten ist ein seniorenpolitisches Gesamtkonzept partizipativ erarbeitet worden. Es wurde vom Stadtrat beschlossen. Erste Schritte wurden umgesetzt. Beratungsstrukturen für die Themen Ehrenamt und Wohnen sind im Aufbau. Bei den Umfragen im Oberallgäu wurde häufig auf traditionelle familiäre Strukturen verwiesen. Überregionale Ergebnisse zeigen aber, dass die rein familiäre Angehörigenpflege durch Frauen, Töchter und Schwiegertöchter abnimmt. Dagegen nehmen die Pflege durch männliche Angehörige und durch Nachbarn und Ehrenamtliche zu. Die beiden letzteren Gruppen sind aber wesentlich anspruchsvoller in Bezug auf Unterstützung, Absicherung, Beratung, geregelte Auszeiten, vernetzte Einsätze. Hierfür gibt es in vielen Kommunen keine institutionalisierten Strukturen. Der Blick über den Landkreis hinaus zeigt erfolgreiche Modellprojekte des Seniorenwohnens, der Quartiersarbeit und der Versorgung in der eignen Häuslichkeit. Jeweils zeigt sich, dass eine besondere Bauweise oder die Bereitschaft zu ehrenamtlichem Engagement für einen Erfolg nicht ausreichen. Befriedigende Lösungen entstehen nur dort, wo professionelle (bezahlte) Gemeinwesenarbeiter als Initiatoren, Koordinatoren, Moderatoren, Berater, Mediatoren oder im Krisenmanagement auftreten. Als Ergebnis formuliert brachten die umfangreichen Befragungen bei den Gemeinden und der Blick auf andere Regionen zutage, dass professionelle Beratungsstrukturen gesellschaftlich erwünscht sind, in Bezug auf Unterstützung von Angehörigen und Ehrenamt wirkungsvoll und dass sie in der Region noch sehr ungleich entwickelt sind. Auch daraus lässt sich eine der Handlungsempfehlungen ableiten. 4.4 Handlungsempfehlungen Aus den geschilderten Befragungsergebnissen und ihren Absicherungen durch Betrachtung und Analyse von Vergleichszahlen aus Deutschland, Bayern und anderen ausgewählten Vergleichsregionen werden nun zwei zentrale Handlungsempfehlungen entwickelt. Ein Vorschlag ist ein Ausbildungspakt, der andere Vorschlag ist eine professionelle Unterstützung für die Seniorenarbeit in den Gemeinden. Doch zunächst ist zu begründen, warum die Untersuchungsergebnisse (abgesehen davon, dass dies auch die Aufgabenstellung war) im Wesentlichen auf lokale Handlungsaspekte setzen Politische Lösungsalternativen Zur Lösung eines drohenden Pflegefachkräftemangels und schwieriger Bedingungen in der professionellen Altenpflege können die Bundes-, die Landes- und die regionale Ebene Seniorenpolitisches Gesamtkonzept 51

52 52 beitragen. Aus den geschilderten Ergebnissen können Anforderungen an alle Ebenen abgeleitet werden. Daher werden im Folgenden die Wirkungsebenen abgeglichen und der Fokus auf die lokale Ebene vertieft. Tendenzen in der Weiterentwicklung des Pflegeversicherungsgesetzes Die Lage in Bezug auf Personalbeschaffung aus Sicht der professionellen Pflegedienste ist schlecht. Die Aussichten dafür sind ohne weitere Maßnahmen noch schlechter. Es gibt bereits Lücken und diese werden sich ohne Gegenmaßnahmen ausdehnen. Die Gegenmaßnahmen könnten von der Bundespolitik erwartet werden, weil die für die professionelle Pflege prägende Pflegeversicherung ein Bundesgesetz ist. Maßnahmen könnten aus Sicht der Einrichtungen darin bestehen, dass der Personalschlüssel verbessert wird, dass eine hohe Bezahlung von Pflegemitarbeitern verbindlich geregelt wird, dass Kontrollen und Bürokratie verringert werden. Diese Vorschläge würden die Attraktivität der Arbeit steigern, aber auch die Kosten erhöhen. Tatsächlich zeigt die Beobachtung und Analyse der Weiterentwicklungen des Pflegeversicherungsgesetzes und seiner Umsetzung (insbesondere über die Pflegekassen) über die 18 Jahre seines Bestehens eine gegenteilige Entwicklung. Personalschlüssel werden nicht erhöht, sondern durch Einstufungspraxis und veränderte Krankheitsbilder ausgehöhlt. Bei den Gehältern wird die Vertragsfreiheit hochgehalten, um dann den Konkurrenzkampf der Leistungserbringer zur Senkung der Pflegesätze ausnutzen zu können. Alle Schritte führen darauf hin, dass quantitativ und qualitativ steigende Leistungsanforderungen mit gleichem oder gar relativ weniger Geld erbracht werden sollen. Stattdessen wäre eine Erhöhung der Mittel aus fachlicher Sicht wünschenswert. Aber es ist keine gesellschaftliche Bereitschaft zu sehen, die Umlage zur Pflegeversicherung deutlich zu erhöhen. Die Politik sieht sich vielmehr der Forderung ausgesetzt, sparsam zu wirtschaften und die Lohnnebenkosten nicht steigen zu lassen. Ob die hohe Anzahl älterer Wähler das ändern kann? Angesichts des demografischen Verteilungskampfes werden erhöhte Abgaben für Jüngere und steigende Aufwendungen für Ältere von allen besonders kritisch beobachtet. Auch die Kontrolldichte wird sich nur unwesentlich ändern. Die überwiegende Zahl der Wähler stellen Verbraucher von Pflegeleistungen (bzw. deren Angehörige) dar. Deshalb behält der Aspekt der Kontrollen für die Politik auf allen Ebenen einen hohen Wert. Diese für die professionelle Pflege schlechte Entwicklung ist unbestreitbar. Die Bundespolitik unterstützt aber nicht die Pflegedienste, sie setzt auf einen anderen Weg, der von Reform zu Reform breiteren Raum einnimmt. Eigenverantwortung der Bürger, Prävention, Rehabilitation, Selbsthilfe durch Angehörige und Nachbarn, selbstgeschaffene ambulante Wohnformen etc. sollen angeregt, erprobt, beraten und unterstützt werden. Dazu gibt es diverse politische Anregungen auf Bundes- und Landesebene. Vor diesem Hintergrund müssen auch die Handlungskonzepte in dieser Studie gesehen werden. Im großen politischen Kontext reiht sich die Studie ein in die hinreichend bekannte Feststellung, dass ein Fachkräftemangel ein schwieriges Problem ist. Dadurch, dass im 52 Seniorenpolitisches Gesamtkonzept

53 53 Untersuchungsgebiet die Probleme dabei noch im Vergleich zu anderen Regionen gering sind, wird daraus wenig Wirkung zu entfalten sein. Auf der anderen Seite konnte die Studie gerade durch den Blick auf regionale Besonderheiten dennoch Handlungsmöglichkeiten entdecken. Diese liegen in den Aufholmöglichkeiten bei der seniorenpolitischen Konzeptarbeit, bei hauptamtlichen Seniorenbeauftragten und bei der Anpassung der Zahl der Auszubildenden. Anwerbung von ausländischen Pflegekräften Nicht unwesentlich verflochten mit der politischen Frage sind Einflüsse des Auslands auf den Arbeitsmarkt. Die Bundespolitik verschließt sich bisher der großzügigen Einwanderung von Pflegekräften aus Nicht-EU-Staaten. Neben inhaltlichen Fragen nach Ausbildungsqualität, Sprachkenntnissen und Kultursensibilität spielt auch der Schutz der inländischen Arbeitskräfte eine Rolle. Die Gefahr besteht, dass Wertschätzung und Löhne für inländische Altenpfleger wieder sinken (nachdem das Ansehen gerade steigt und die Löhne für Fachkräfte durch den Mangel in gewisser Weise geschützt werden). Auch eine Ambivalenz der Politik gegenüber einer dann eher wieder möglichen Ausdehnung der stationären Pflege (statt der proklamierten Ambulantisierung) darf mit Recht unterstellt werden. Eine Einwanderung aus EU-Ländern ist ebenfalls nicht gerade leicht. Die Anerkennung der Berufsabschlüsse ist zwar vorgesehen, aber es werden dafür sehr gute Sprachkenntnisse verlangt. Da es in den anderen EU Ländern keine Ausbildung in Altenpflege gibt, sondern nur Gesundheits- und Krankenpflege mit Hochschulabschluss, sind außerdem die Erwartungen an die Tätigkeiten von unserem Alltag im Pflegeheim doch sehr verschieden. Der Verbleib der teuer angeworbenen und sprachlich nachqualifizierten Kräfte ist unsicher. Auch hier sind also keine raschen Erleichterungen zu erwarten. Wenig politischen Widerstand gibt es gegen ausländische Haushaltshilfen. Diese Form deckt sich mit der Tendenz, Bürger zur Selbsthilfe zu ermuntern. Da diese Form aber hinreichende finanzielle und räumliche Möglichkeiten erfordert, wird sie bisher nur von ca. 5 % der Pflegebedürftigen genutzt. Sie wird teilweise mit professionellen Leistungen eines ambulanten Pflegedienstes kombiniert. Diese Form kann das Bemühen um eigene funktionierende ambulante und stationäre Strukturen nicht ersetzen. Da also weder eine bundespolitische Entwicklung zu besseren Bedingungen für die (insbesondere stationäre) professionelle Pflege zu erwarten ist, noch eine zeitnahe Öffnung für große Zahlen ausländischer Pflegekräfte, ist aus regionaler Sicht zunächst an Lösungsbausteine zu denken, die die lokalen Ressourcen nutzen. Das sind der Ausbildungspakt und die professionelle Seniorenarbeit im Kreis Erste Handlungsempfehlung: Ausbildungspakt Ziel eines Ausbildungspaktes wäre es, alle Kräfte in der Region zu bündeln, um möglichst viele Menschen mit dem Beruf der Altenpflege vertraut zu machen, um viele verschiedene Ausbildungsplätze anbieten zu können, um alle Fördermöglichkeiten gut nutzen zu können und um vielen Auszubildenden die interessanten Seiten des Berufs zu vermitteln. Seniorenpolitisches Gesamtkonzept 53

54 54 Herausforderungen bei der Anwerbung von Azubis Bisher entstehen Schwierigkeiten dort, wo viele Einrichtungen und Träger nicht die finanziellen, personellen und zeitlichen Ressourcen haben, um potentielle Mitarbeiter anzusprechen, zu informieren und zu überzeugen. Die Kooperation mit der Berufsberatung, mit den Ausbildungsstätten, mit den Schulen und Multiplikatoren wird zu aufwendig, wenn sie von jedem Pflegedienst betrieben werden muss. Auch entstehen Doppelarbeiten. Die wenigen Träger, die umfassende Werbung und Aufklärungsarbeit leisten, erleben, dass sie das auch für die anderen mittun und sind unzufrieden. Einige Einrichtungen würden Unterstützung annehmen, um nicht alle Regularien rund um Lehrverhältnisse, Kooperation mit der Schule, Praxisanleitung selbst entwickeln zu müssen. Gerade durch die verpflichtenden Außenpraktika in gerontopsychiatrischen und in ambulanten Diensten entsteht für die Dienste im Einzugsgebiet ein hoher Kooperationsbedarf; auch die Bezahlung in dieser Zeit kann durch Partizipation optimiert werden. Ambulante Dienste tun sich aus finanziellen und technischen Gründen bisher schwer, Auszubildende aufzunehmen. Für Sie könnte im Verbund eine tragbare Möglichkeit entwickelt werden. Damit können noch mehr Ausbildungsplätze angeboten werden und differenziertere Schichten von Interessenten angesprochen werden. Wenn nicht alle Einrichtungen Ausbildungsplätze anbieten, können nicht alle Interessenten angesprochen werden. Wegen der anspruchsvollen Arbeitszeiten sind kurze Wege zur Arbeit oft wichtig. Abstimmungen zwischen den Berufsfachschulen und den Einrichtungen könnten vereinheitlicht werden. Gemeinsam wäre es leistbar herauszufinden, welche Faktoren ausschlaggebend sind, damit Auszubildende während der Ausbildung nicht frustriert werden, sondern sich nachhaltig für den Beruf entscheiden. Einrichtungsübergreifende Aktivitäten können unterstützend wirken und den Einrichtungen und den Berufsfachschulen wichtige Hinweise geben. Gemeinsame Stärkung der regionalen Ausbildung Als Lösung wird vorgeschlagen, dass alle Pflegeeinrichtungen in Kempten und im Oberallgäu und die Berufsfachschulen (zumindest Immenstadt und Kempten) und der Kreis und Kempten und die Arbeitsverwaltung einen Ausbildungspakt schließen. In diesem werden Kräfte und Informationen gebündelt. Zunächst über drei Jahre würde eine qualifiziert besetzte und mit einem ansprechenden Werbeetat ausgestattete gemeinsame, neutrale Aktionsstelle die gemeinsamen Aufgaben angehen. Inhalte des Ausbildungspaktes könnten dann sein: 54 Seniorenpolitisches Gesamtkonzept

55 55 Professionelle Präsenz auf allen Messen, Schulveranstaltungen, Börsen; professioneller Stand, Videos, Attraktionen, Informationsmaterial an die verschiedensten Adressaten Vermittlung von Praktika, Schnuppermöglichkeiten, Sozialpraktika für Schulen, Studentenjobs, Schülerjobs, Firmengruppen, Besichtigungen etc. Fachliche Unterstützung der ausbildenden Einrichtungen und Mitarbeiter mit Veranstaltungen, Beratung, Hotline, Austausch Förderung der Partnerschaft zwischen den Schulen und den Einrichtungen/Trägern Gute Kooperation mit Arbeitsvermittlern und Berufsberatern und umfassende Informationen über alle Fördermöglichkeiten durch die Arbeitsverwaltung Förderungen von Regelungen zum Finanzierungsausgleich bei externen Praktika während der Ausbildung Entwickeln von Verständigungen zur Arbeitsbelastung von Auszubildenden und zu zusätzlichen hausübergreifenden Angeboten (z. B. EDV, Gestaltung, Gesunderhaltung) Einbeziehung der Auszubildenden in kommunikative Maßnahmen nach außen (z.b. Mitwirkung bei Auftritten in Schulen) und zur Ausbildungsverbesserung nach innen Diese Aktivitäten hätten zugleich den Vorteil, den Bürgern zu signalisieren, dass im Einzugsgebiet koordiniert und professionell am demografischen Wandel gearbeitet wird. Dies stärkt wieder das Image der Branche und die Attraktivität des Berufs. Der Ausbildungspakt könnte eine Gemeinschaftsaktion des Kreises, der kreisfreien Stadt und der Träger/Einrichtungen und der Berufsfachschulen für Altenpflege und Altenpflegehilfe und der Arbeitsverwaltung sein. Die Kosten können verteilt werden. Die Einbeziehung von EU-Mitteln ist zu prüfen. Der Ausbildungspakt sollte zumindest für zunächst drei Jahre mindestens eine Vollzeitstelle (besser zwei) beinhalten und einen angemessenen Werbeetat Zweite Handlungsempfehlung: Seniorenfreundliche Strukturen Die zweite Handlungsempfehlung bezieht sich auf die Seniorenarbeit in den Kommunen. Es konnte gezeigt werden, dass der professionelle Pflegebedarf sinkt, wenn die Senioren Strukturen vorfinden, die es ihnen erleichtern, in der eignen Häuslichkeit zu verbleiben. Senioren brauchen vielfältige Unterstützung, um mit ihren chronischen Einschränkungen zurechtkommen zu können. Diese sind praktischer Art, wie Nachbarschaftshilfe. Sie sind auch psychischer Art, wie Geselligkeit, Kontakt und Teilhabe. Sie sind aber auch informativer Art wie Ernährungsberatung, Wohnungsberatung, Umzugsberatung, Pflegeberatung und umfassen vielseitige Informationen zum Selbstmanagement von Krankheiten und Einschränkungen. Maßnahmen in Quartier, Kommune und Nachbarschaft, die wirkungsvoll und nachhaltig geeignet sein sollen, Bürger davor zu bewahren, zu früh pflegebedürftig zu werden und im Seniorenpolitisches Gesamtkonzept 55

56 56 Falle der Pflegebedürftigkeit neben professioneller und familiärer Hilfe auch solche von Nachbarn und Ehrenamtlichen zu bekommen, bedürfen zunehmend professioneller Planung und Unterstützung. Die Handlungsempfehlung geht dahin, dass die kommunalen Seniorenbeauftragten im Kreis Oberallgäu durch eine zentrale Stelle intensiv beraten und unterstützt werden können. Der Aufbau seniorenfreundlicher Strukturen umfasst viele verschiedene mögliche Elemente: Professionelle Unterstützung der Seniorenbeauftragten Förderung kommunaler seniorenpolitischer Prozesse Bildungsangebote für Senioren, Zusammenarbeit mit Seniorenclubs, Volkshochschule, Haus der Senioren, etc. Ernährungsberatung und Bewegungsförderung für Senioren Beratung zu Krankheiten, insbesondere Alzheimer Förderung von flächendeckender Versorgung mit Lebensmitteln, täglichem Bedarf und Dienstleistungen Beratung zu Wohnungsanpassung und Umzug, Wohnangeboten Unterstützung, Beratung, Begleitung lokaler Initiativen von Bürgern, Pfarreien, Vereinen Information über Beratungsangebote In den Städten auch Quartiersarbeit Besuch von Modellprojekten, Prüfen von Modellen Initiieren von Seniorengruppen, Initiieren von Partizipation von Senioren bei der seniorenfreundlichen Gestaltung des Landkreises Vernetzung der professionellen Pflege mit den ehrenamtlichen Angeboten. Für diese Arbeit bedarf es spezieller Stellen, die die Seniorenfreundlichkeit und pflegereduzierende Strukturen aufbauen. Landkreis und Stadt Kempten unterscheiden sich hier natürlich in der Arbeitsweise. Im Landkreis sollten zwei Stellen für diese Arbeit geschaffen werden. Die Stadt Kempten baut die analogen Stellen bereits auf Finanzierung und Effekte der Handlungsempfehlungen Anstrengungen kosten natürlich Ressourcen (Personal und Geld). Hier wird vorgeschlagen, dass sich Landkreis und Stadt Kempten an den Maßnahmen beteiligen. Für die Stadt Kempten bezieht sich das nur auf den Ausbildungspakt, da es dort bereits professionelle Seniorenberatung und Begleitung gibt. Der Nutzen für die Gebietskörperschaft ist nur zum geringen Teil ein direkt finanzieller Nutzen im Sinne eingesparter Aufwendungen für die 56 Seniorenpolitisches Gesamtkonzept

57 57 Hilfe zur Pflege. Der primäre Nutzen liegt in einer guten und wunschgemäßen Versorgung der Bürger. Der Nutzen liegt mittelfristig im Vermeiden gravierender Probleme, wenn mangels bürgerschaftlicher Strukturen ausschließlich professionelle Hilfe in Anspruch genommen werden muss und diese dann bereits aus Personalgründen nicht da sein kann, (vgl. oben). Im Folgenden seien daher noch wesentlich Argumente genannt, warum es für die Region nützlich ist, in den Ausbildungspakt und in den Aufbau seniorenfreundlicher Strukturen zu investieren. Wenn es keine Versorgung gibt, sei es aus fehlender Nachbarschaftshilfe, sei aus Pflegepersonalmangel, dann haben die Bürger ein Problem, das sich mit der Größenordnung von 30 Mio. umschreiben lässt. (Die vollstationäre Betreuung kostet heute im Schnitt mindestens im Monat, das sind jährlich. Für die zu erwartenden 1000 zusätzlichen Fälle bis in nur 10 Jahren sind das 30 Mio. jährlich.) Es könnte zu Unzufriedenheit führen, wenn man keinen Pflegeplatz bekommt, keine Sozialstation und keine Nachbarn. Wenn die Versorgung funktioniert, und die Hälfte davon in professionelle Pflege fließt, dann bedeutet das 15 Mio. regionalen Umsatz, wovon 12 Mio. in Löhne fließen, die ca. 2. Mio. Lohnsteuer generieren und 2 Mio. Umsatzsteuer, wenn das Geld ausgegeben wird. Wenn die Versorgung gut funktioniert, ist das auch für die Industrie und die Tourismus-Branche interessant. Diese fürchten Belastungen für ihre dringend benötigten Fachkräfte, wenn diese als Söhne und Töchter mit der Pflege ihrer Angehörigen zu kämpfen haben. Wenn diese im Pflegefall verlässliche Strukturen haben, sind weniger Ausfälle, Sorgen, Krankmeldungen zu befürchten. Indikator: viele Firmen richten sich jetzt schon darauf ein, ihre Mitarbeiter bei einem Pflegefall in der Familie zu beraten. Eine funktionierende pflegerische Versorgung wird zunehmend ein Standort- Qualitätskriterium sein, wie es bisher schon die Versorgung mit Kindergarten- und Krippenplätzen oder mit Ärzten war. Im Konkurrenzkampf um Fachkräfte und Investoren wird dies ein wichtigerer Punkt. Pflege in der eigenen Häuslichkeit bedeutet Beschäftigung für Handwerker beim Wohnungsumbau, für Dienstleister und Lieferdienste, für lokalen Handel. Geeignete Wohnangebote mit guter Versorgung mit Dienstleistungen und intensiven, professionell koordinierten Kontaktmöglichkeiten entspannen den Wohnungsmarkt, weil ungenutzte Großimmobilien wieder frei werden. Angesprochene und begleitete Senioren, Senioren in Gruppen nützen auch Natur, Präventions- und Wellnessangebote. Das erhöht deren Auslastung und stärkt die Gesundheit/Vorbeugung/Appetit/Kontakte. Es ergibt sich, dass der engagierte Aufbau seniorenfreundlicher Strukturen und auch der Ausbildungspakt zwar zunächst Ressourcen kosten, dann aber die Wirtschaft fördern und Seniorenpolitisches Gesamtkonzept 57

58 58 Standortpolitik darstellen. In diesem Sinne können die beiden als Handlungsempfehlungen vorgeschlagenen Maßnahmen als kostengünstig und vielseitig wirkungsvoll bezeichnet werden. Sie sind geeignet, die Bedrohungen durch den Fachkräftemangel in der Region Oberallgäu und Kempten deutlich abzumildern und kreative Alternativen anzuregen. Gleichwohl bleiben durch den demografischen Wandel hohe Risiken bestehen, die dann aber nicht auf regionaler Ebene allein zu lösen sind. 58 Seniorenpolitisches Gesamtkonzept

59 59 5 Relevante Handlungsfelder und Themenbereiche 5.1 Wohnen zu Hause und alternative Wohnformen Im Alter zu Hause wohnen zu bleiben, in möglichst großer Selbständigkeit und Privatheit, selbst wenn Betreuung und Pflege benötigt werden, das wünschen sich die meisten älteren Menschen. Der überwiegende Teil der über 65-Jährigen im Landkreis Oberallgäu wohnt zu Hause, viele davon im eigenen Haus oder in der eigenen Wohnung. Nicht einmal 4 % dieser Altersgruppe wohnt in einem Alten- und Pflegeheim. Wohnwünsche und Wohnformen Auf die Frage Haben Sie schon einmal darüber nachgedacht, wie Sie in Zukunft gerne wohnen möchten?, antworteten 73 % der 251 erfassten Seniorinnen und Senioren mit ja, meist mit dem handschriftlichen Zusatz zu Hause, 25 % antworteten mit nein und 2 % haben dazu keine Angaben gemacht. Könnten Sie sich vorstellen, bei Bedarf später einmal in eine andere Wohnform umzuziehen? wurde folgendermaßen beantwortet: Wohnform könnte in Frage kommen...nur wenn nicht zu teuer nein, auf gar keinen Fall ohne Angaben Pflegeeinrichtung 12 % 12 % 22 % 54 % Betreutes Wohnen 42 % 18 % 9 % 31 % Hausgemeinschaft mit Jüngeren Hausgemeinschaft mit Gleichaltrigen Darstellung 35: Befragungsergebnis von vorstellbarer anderer Wohnform bei Bedarf Von den Seniorinnen und Senioren, die sich zu der o. g. Frage nicht geäußert haben, gaben 17 % (der 251 erfassten Personen) an, sich darüber noch keine Gedanken gemacht zu haben und 12 % wissen noch zu wenig über andere Wohnformen, um diese Frage beantworten zu können. 10 % 3 % 19 % 68 % 12 % 2 % 18 % 68 % Auf die Frage Könnten Sie sich vorstellen, bei Unterstützungsbedarf zu Ihren Kindern zu ziehen? gaben 20 % der Befragten mit Kindern (Ausgangswert: 227 Personen) an, sich das vorstellen zu können bzw. wohnen jetzt schon mit ihren Kindern in einer Hausgemeinschaft, dagegen lehnen 76 % der befragten Seniorinnen und Senioren ab, im Alter auf die Hilfe ihrer erwachsenen Kinder angewiesen zu sein und 4 % haben dazu keine Angaben gemacht. Vom Land in die Stadt zu ziehen, dazu sind 26 % der erfassten 251 älteren Bürgerinnen und Bürger bereit. Für 46 % kommt das nicht in Frage und 28 % haben dazu keine Angaben gemacht. Seniorenpolitisches Gesamtkonzept 59

60 60 Darstellung 36: Wie zufrieden sind Sie mit Ihrer jetzigen Wohnsituation? sehr zufrieden zufrieden eher unzufrieden sehr unzufrieden 57 % 39 % 2 % 2 % Insgesamt sind 96 % der befragten Seniorinnen und Senioren mit ihrer Wohnsituation sehr zufrieden bzw. zufrieden. 42 % der älteren Landkreisbevölkerung kann sich vorstellen, bei zunehmender Hilfeund Pflegebedürftigkeit in eine betreute Wohnform umzuziehen. Für weitere 18 % trifft dies auch zu, wenn das betreute Wohnangebot nicht zu teuer ist. Insgesamt tendieren ca. 13 % der Befragten zu einer Hausgemeinschaft mit Jüngeren und 14 % zu einer Hausgemeinschaft mit Gleichaltrigen, wenn finanzierbar Betreutes Wohnen Bei betreuten Wohnanlagen oder auch Service Wohnen genannt, handelt es sich in der Regel um barrierefrei erschlossene Miet- oder Eigentumswohnungen, bei denen mit dem Einzug ein Betreuungsvertrag, der Grund- und Wahlleistungen enthält, abgeschlossen wird. Die Grundleistungen werden durch eine Pauschale abgegolten, während die Wahlleistungen je nach Inanspruchnahme abgerechnet werden. Zu den Grundleistungen gehören z. B. das Notrufsystem, eine regelmäßige Kontaktaufnahme mit den Bewohnern, die Vermittlung von Kontakten im pflegerischen, hauswirtschaftlichen und im freizeitlichen Bereich und die Zurverfügungstellung von Gemeinschaftsräumen zur Förderung der Kommunikation bzw. des sozialen Lebens. Zu den Wahl- und Zusatzleistungen, die gesondert bezahlt werden, gehören die ambulante Kranken- und Altenpflege, Besorgungen, Fahrund Begleitservice, Haushaltshilfen, Wäschedienst und die Versorgung mit Essen. Als Qualitätsmaßstab für betreute Wohnanlagen kann deutschlandweit die DIN herangezogen werden. Da allerdings der Begriff Betreutes Wohnen nicht geschützt ist, sind qualitativ sehr unterschiedliche Angebote zu finden. Bei einer im Frühjahr 2013 durchgeführten Befragung 1 der betreuten Wohnanlagen im Landkreis Oberallgäu wurde deutlich, dass es von Vorteil ist, wenn der Pflegedienst vor Ort oder sogar direkt im Haus angesiedelt ist. So können bei Pflegeleistungen, die ja gesondert gezahlt werden müssen, teure Anfahrtskosten gespart werden. Zudem ist im Büro auch außerhalb der üblichen Sprechzeiten jemand für die Bewohner zu erreichen. Des Weiteren ist die Lage im Ortszentrum sehr positiv. In nur wenigen Gehminuten sind Bäcker, Bank oder Friseur usw. zu erreichen. Seniorinnen und Senioren wird auf diese Weise ein selbstständiges Wohnen und Leben ermöglicht. Oft ist der Grund für 1 Die Befragung der betreuten Wohnanlagen im Landkreis Oberallgäu wurde im Auftrag des Landratsamtes Oberallgäu von der Sozialwirtschaftsstudentin Teresa Ney durchgeführt. 60 Seniorenpolitisches Gesamtkonzept

61 61 einen Umzug ja auch die ungünstige Lage der Immobilie, in der sie bisher lebten. Ein Nachteil stellt diese sonst sehr vorteilhafte Lage mitten in der Stadt aber bei der Parkplatzsituation für Besucher und Angehörige dar. Eine gute Anbindung an öffentliche Verkehrsmittel sollte, wenn der Ort selbst wenig Infrastruktur bietet, gewährleistet sein. Eine Lage am Stadtrand ohne Anbindung ist für Seniorinnen und Senioren ohne eigenes Auto sehr ungünstig. Beachtet man die Altersstruktur der Bewohner der Großteil ist über 80 Jahre alt kann nicht davon ausgegangen werden, dass Senioren bis ins hohe Alter Auto fahren können und wollen. Bei bestehenden Anlagen sollte zudem darauf geachtet werden, ob alle angebotenen Regelleistungen tatsächlich in Anspruch genommen werden können. Von großer Bedeutung ist ein Gemeinschaftsraum, in dem auch kostenfreie (mit der Betreuungspauschale abgegoltene) Freizeitangebote gemacht werden oder die Möglichkeit besteht, Familienfeste zu feiern. Gerade im Alter sind soziale Kontakte und Austausch sehr wichtig und steigern die Lebensqualität. In allen besuchten Anlagen umfasst die Grundleistung: eine Türsprechanlage, einen Aufzug, Sprechzeiten einer Kontaktperson, Vermittlung von Kontakten und Hilfen im pflegerischen und medizinischen Bereich sowie die Vermittlung von Kontakten im Freizeitbereich und ein Notrufsystem in der Wohnung. In den Befragungsgesprächen wurde deutlich, dass die Seniorinnen und Senioren versuchen, so lange es geht, in ihrer gewohnten Umgebung wohnen zu bleiben bevor ein Umzug in eine barrierefreie Wohnung unumgänglich wird. Dennoch sind viele Bewohner beim Einzug in die Wohnanlage noch sehr rüstig und nicht pflegebedürftig. Bestand In 64 % (18) Städten, Gemeinden und Märkten des Landkreises Oberallgäu stehen betreute Wohnanlagen zur Verfügung. Der Bestand hat sich seit der letzten Erhebung im Jahr 2005 von 569 Wohnungen auf 609 Wohnungen im Jahr 2013 erhöht, je 24 weitere Wohnungen sind in Durach und Dietmannsried geplant. Vor zwei Jahren waren noch 697 betreute Wohneinheiten erfasst. Bei den meisten der weggefallenen 88 Wohneinheiten (hauptsächlich in Oberstaufen und Immenstadt) sind die Betreuungsangebote eingestellt worden, so dass es sich nur noch um barrierefreies Wohnen handelt. Die Befragung der Kommunen hat ergeben, dass Burgberg, Oy-Mittelberg und Wertach betreute Wohnanlagen planen. Noch keine konkreten Pläne, aber langfristig ins Auge gefasst hat dies auch Missen-Wilhams. Immenstadt und Sonthofen möchten den Bestand erhöhen. Seniorenpolitisches Gesamtkonzept 61

62 62 Im Landkreis Oberallgäu befinden sich derzeit folgende betreute Wohnanlagen: Darstellung 37: Betreutes Wohnen im Landkreis Oberallgäu 2013 Wohnanlage Anzahl m ² Träger der Wohnanlage Ansprech- Partner Betreutes Wohnen Poststr Altusried 20 k.a. BSG-Allgäu Im Oberösch Kempten Frau Dauner 08373/ Altusried Kastaniengarten Rathausstr Altusried BSG Allgäu Im Oberösch Kempten Frau Dauner 08373/ Seniorenwohnheim Äußere Leutkircher Str. 1, 27 k.a. AllgäuPflege ggmbh Spitalplatz Sonthofen Herr Roth 08373/790 Bad Hindelang Blaichach Buchenberg Dietmannsried Durach Fischen Haldenwang Immenstadt Oberstdorf Ofterschwang Betreutes Wohnen Fiegenschuhweg 1 Betreutes Wohnen Am Kirchplatz Kirchplatz 5 Seniorenwohnanlge Eschacherstr. 4 WEG Sonnenterasse Buchenberg AllgäuStift Dietmannsried ggmbh AllgäuStift Dietmannsried ggmbh BSG-Allgäu, Stiftung Seniorenzentrum Durach Betreutes Wohnen Adler Geschwister Roth Seniorenzentrum Kirchplatz 6 Seniorenwohnanlage Memmingerstr. 5 Seniorenzentrum Am Leitenacker 9 Betreutes Wohnen SWW Löwenhaus Weilerstr. 2 Seniorenwohnanlage mit Tagespflege Beim Wiedebauer Nr. 9 Betreutes Wohnen Gartenweg (3,4)+5 Central-Residenz für Senioren Holzerstr. 17 Betreutes Wohnen Sigishofen k.a. k.a (+24) (+24) k.a Ostrachtaler Bürger- Stiftung Jochstraße Bad Hindelang SWW Grüntenstr. 43a Sonthofen SWW Grüntenstr. 43 a Sonthofen Diakonie Kempten St.-Mang-Platz Kempten SWW Grüntenstr. 43a Sonthofen Panorama Wohnbau GmbH Bahnhofsplatz Sonthofen WIA GmbH Im Staigfeld Sontheim Frau Bauer 08321/ Gemeinde Blaichach 08321/ Frau Hörmann 08321/ Frau Bernhard 08378/7844 Frau Bernhard 08378/7844 Herr Hausegger 08374/ Herr Hausegger 08374/ Frau Seger 0831/ Frau Will 08321/ Frau Rietzler 08374/ Spital Immenstadt 08323/96230 BRK 08322/97990 Rechtler 08322/3330 Caritas SF 08321/ Herr Paulus 08336/ / Seniorenpolitisches Gesamtkonzept

63 63 Sonthofen Sonthofen Altstädten Sulzberg Waltenhofen Weitnau Wiggensbach Wildpoldsried Betreutes Wohnen Spitalplatz 3 Central Residenz Betreutes Wohnen Völktr.2 und Grüntenstr. 4 Seniorenwohnanlage Alpenland, Am Entenmoos Sonthofen Seniorenwohnanlage, Hörnerblick 11 Seniorenzentrum Sulzberg Ifenstr. 2 AllgäuStift Seniorenzentrum St. Martin Seniorenwohnanlage, Kapellenweg 12 Seniorenwohnanlage, Haus Kapellengarten Seniorenwohnanlage SELAWI Salzstr (je 16) k.a k.a AlläuPflege ggmbh Spitalplatz Sonthofen AllgäuPflege ggmbh Fa. D. Conle Oberstdorfer Str Sonthofen St. Ulrichswerk der Diözese Augburg GmbH, Jesuitengase 21, Augsburg Stiftung Seniorenbetreuung Sulzberg SWW Grüntenstraße 43a Sonthofen BSG-Allgäu, Stiftung Seniorenheim St. Vincenz Immobilienfonds Seniorenwohnanlage, Rohrachstr. 29, Wiggensbach Gemeinde Wildpoldsried Kemptener Str Wildpoldsried Frau Fleischer 08321/66590 Frau Fleischer 08321/ /65629 Frau Will 08321/ Frau Greif 08376/ Seniorenzentrum 08303/92330 Frau Heim 08375/ / Frau Sonnleitner- Brüggemann 08304/ Insgesamt: 609 (+48) Wohnungen in 18 Gemeinden des Landkreises Oberallgäu Betreutes Wohnen kann auch in kleinen Gemeinden realisiert und betrieben werden. Dies entspricht dem vielfachen Wunsch der älteren Bevölkerung bei Hilfebedarf in der Heimatgemeinde wohnen bleiben zu können. Hier sind innovative Ideen der Gemeinden gefragt, denn oft genügen schon zwei barrierefrei ausgestaltete Wohnungen, wenn die örtlichen Ressourcen ausgeschöpft werden (z. B. leer stehende Häuser). 1 Die derzeit bestehenden betreuten Wohnanlagen sind in der Regel gut belegt, größere Leerstände sind nicht bekannt. Das Interesse an dieser Wohnform ist nach wie vor groß, da sowohl die barrierefreie bauliche Gestaltung wie auch das Betreuungsangebot für die Bewohner attraktiv sind. Hauptzielgruppe bilden die Seniorinnen und Senioren über 70 Jahre. Bedarf besteht vor allem in Kommunen, die einen Mangel an seniorengerechtem Wohnraum aufweisen Wohnen zu Hause Ein Verbleib in der eigenen Wohnung oder dem eigenen Haus, die erwünschteste Wohnform der Seniorinnen und Senioren, ist oft nur möglich, wenn das Zuhause den Bedürfnis- 1 Vgl.: Kommunale Seniorenpolitik. Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen, München, 2009, S. 53 Seniorenpolitisches Gesamtkonzept 63

64 64 sen seiner Bewohner angepasst ist. Angebote und Hilfen, die dieses Anliegen ermöglichen bzw. unterstützen, sind deswegen für Ältere von großer Bedeutung. Der Großteil der Wohnungen und Häuser im Landkreis Oberallgäu ist nicht seniorengerecht. Schon die Treppen vor der Eingangstür stellen für einen älteren mobilitätseingeschränkten Menschen eine Barriere dar. Fehlende Geländer und fehlende Haltegriffe, wie z. B. im Sanitärbereich, erhöhen die Sturzgefahr. Pflegebedürftige mit einer Einstufung können Zuschüsse zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes ( 40, Abs. 4, SGB XI) bis zu einer Höhe von Euro erhalten. Die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen umfassen Hilfsmittel, und für eine individuelle Wohnungsanpassung ist häufig eine Wohnberatung (siehe 4.1.5) erforderlich. Befragungsergebnisse Müssen Sie Treppen steigen, um zu Ihrer Wohnung zu gelangen? Von den 251 erfassten Seniorinnen und Senioren, die zum Teil schon im Betreuten Wohnen wohnen, gaben 37 % an, keine Treppen steigen zu müssen, und 63 % müssen Treppen steigen, um zu ihrer Wohnung zu gelangen. Von diesen 63 % haben nur 15 % die Möglichkeit einen Aufzug im Haus zu benützen, 85 % steht kein Aufzug zur Verfügung. Ist Ihre Wohnung barrierefrei? 21 % der Befragten hat angegeben in einer barrierefreien Wohnung zu leben (breite Türen, einstieglose Dusche usw.), 79 % leben in einer nicht barrierefreien Wohnung. Sind Sie daran interessiert Ihren jetzigen Wohnraum seniorengerecht umzubauen?" 19 % der Seniorinnen und Senioren, die in einer nicht barrierefreien Wohnung leben, sind daran interessiert, ihren jetzigen Wohnraum seniorengerecht umzubauen, 78 % sind nicht bzw. noch nicht oder aus Kostengründen nicht daran interessiert und 3 % der Befragten hat sich diesbezüglich nicht geäußert. Könnten Sie sich vorstellen, folgende Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen? Darstellung 38: Potentielle Dienstleistungsinanspruchnahme Dienstleistung Ja Nein Wird schon in Anspruch genommen Keine Angabe Notruf-System 62 % 5 % 4 % 29 % Ambulanter Pflegedienst 77 % 4 % 2 % 17 % Essen auf Rädern 51 % 13 % 1 % 35 % Hauswirtschaftliche Hilfe 58 % 7 % 3 % 32 % Die Bereitschaft Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen ist eindeutig gegeben. 64 Seniorenpolitisches Gesamtkonzept

65 65 Hilfen für das Wohnen zu Hause Es gibt im Landkreis Oberallgäu zahlreiche Hilfen, um auch bei Unterstützungsbedarf weiter zu Hause wohnen bleiben zu können. Neben ambulanten Pflege- und Betreuungsangeboten (siehe Handlungsfeld Betreuung und Pflege ) sind es vor allem alltagspraktische Hilfen wie Fahrdienste, Hausnotrufdienste, Haushaltshilfen und Essen auf Rädern. Daneben sollte ein Angebot an nachbarschaftlichen Hilfen aufgebaut werden, denn nicht alle Seniorinnen und Senioren verfügen über die finanziellen Mittel sich diese entgeltlich bezahlten Hilfe- und Unterstützungsangebote leisten zu können. Hier sind vor allem die Kommunen gefordert in denen bisher noch kein entsprechendes Angebot existiert. Hausnotrufdienste Mit einem Hausnotrufsystem kann durchgehend 24 Stunden mit einer Leitstelle Kontakt aufgenommen werden, um in Notfällen Hilfe zu erhalten. Diese Systeme können in allen Wohnungen und Häusern mit Telefonanschluss installiert werden. Bei Vorliegen einer Pflegestufe übernimmt die Pflegekasse einen Teil der monatlichen Gebühr. Im Landkreis Oberallgäu gibt es eine flächendeckende Versorgung folgender Hausnotrufsystem-Anbieter: o ASB-Sozialstation Sonthofener Straße 46, Immenstadt, Tel o Sozialstation der Caritas und der Diakonie ggmbh Martin Luther Str. 10 b, Sonthofen, Tel o Die Johanniter, Johanniter-Unfall-Hilfe e.v. Regionalverband Allgäu, Haubenschloßstr. 6, Kempten, Tel o BRK Kreisverband Oberallgäu Haubenschloßstr. 12, Kempten, Tel Haushaltshilfen Hilfen im Haushalt werden von den ambulanten Diensten angeboten, meist im Zusammenhang mit pflegerischen Leistungen. Darüber hinaus gibt es gewerbliche Anbieter, wie auch Einrichtungen, die ehrenamtliche Hilfen erbringen (z.b. ASB, Caritas, Die Johanniter, BRK usw.). Essen auf Rädern Im Landkreis Oberallgäu wird das Essen auf Rädern von sechs Einrichtungen angeboten, hinzu kommen noch vier weitere Anbieter aus Kempten. Darstellung 39: Essen auf Rädern Anbieter Telefon Ort AWO Ortsverband Blaichach Blaichach Ambulanter Krankenpflegeverein Durach ASB Sozialstation BRK Sozialstation Immenstadt Seniorenpolitisches Gesamtkonzept 65

66 66 A&S Lack GBR Bayerisches Rotes Kreuz Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Kempten Johanniter-Unfall-Hilfe e.v Johanniter-Unfall-Hilfe e.v Sozialstation d. Caritas u. d. Diakonie Sonthofen Stiftung St. Vincenz Weitnau Zusätzlich zu diesen Anbietern gibt es in vielen Alten- und Pflegeheimen sowie bei umliegenden Gaststätten und Restaurants die Möglichkeit einen Mittagstisch zu erhalten Familiäre Ressourcen Die Verfügbarkeit familiärer Ressourcen ist oft ein entscheidender Faktor, um bei Pflegeund Hilfebedarf im Alter zu Hause wohnen bleiben zu können. Darstellung 40: Wer hilft Ihnen? Antwortmöglichkeiten Kinder Familie Freunde Andere Niemand Anteil der Antworten 38 % 25 % 23 % 7 % 7 % Bei Hilfebedarf (z. B. bei Besorgungen, kleineren Arbeiten, im Krankheitsfall, etc.) bekommen laut Befragung (es waren Mehrfachnennungen möglich) die meisten Seniorinnen und Senioren Hilfe von den Kindern bzw. der Familie und auch von Freunden. Bei der Verfügbarkeit familiärer Ressourcen geht es zum einen um die Übernahme pflegerischer Aufgaben, zum anderen aber auch um die Übernahme von organisatorischen Aufgaben, das heißt um die Organisation von Pflege- und Betreuungsarrangements. Dazu ist es notwendig, dass ein Familienmitglied vor Ort ist oder zumindest im Umkreis wohnt, um bei Bedarf präsent zu sein. Die Seniorinnen und Senioren im Landkreis Oberallgäu wurden auch nach der familiären Situation und nach den Wohnorten der Kinder befragt: 10 % der Befragten haben keine Kinder. 90 % der Befragten haben Kinder, von diesen wohnen: Darstellung 41: Wo wohnen die Kinder? 14,5 % im gleichen Haus/ in unmittelbarer Nachbarschaft 43,0 % im Umkreis 42,5 % weiter entfernt Bei weit mehr als der Hälfte der Befragten wohnen die Kinder im gleichen Haus, in unmittelbarer Nachbarschaft oder im Umkreis und könnten im Bedarfsfall die nötigen Pflege- und Betreuungsarrangements regeln. Für die, die keine Kinder haben oder deren Kinder 66 Seniorenpolitisches Gesamtkonzept

67 67 weit entfernt wohnen, müssen diese Aufgaben von Dritten wahrgenommen werden, wenn kein Partner (mehr) vorhanden ist Betreutes Wohnen zu Hause Das Betreute Wohnen zu Hause ist ein relativ neues Angebot. Zielgruppe sind ältere Menschen, die einen Unterstützungsbedarf haben, nicht aber unbedingt Pflege benötigen. Man bleibt in seiner Wohnung wohnen und schließt mit einem Dienstleister einen Betreuungsvertrag ab. Wie beim klassischen Betreuten Wohnen gibt es Grund- und Wahlleistungen. Zu den Grundleistungen, die pauschal abgerechnet werden, gehören allgemeine Informations- und Beratungsleistungen, die Organisation von Hilfsdiensten und von Veranstaltungen mit geselligen und informativen Inhalten, Kontaktbesuche in regelmäßigen Abständen und die Bereitstellung eines Hausnotrufsystems. Zu den Wahlleistungen, die gesondert abgerechnet werden, gehören hauswirtschaftliche Hilfen und weitere Besuchs- und Begleitdienste. Angehörige erleben das Betreute Wohnen zu Hause als Entlastung. Das Bayerische Sozialministerium hat ein Förderprogramm aufgelegt, um den Aufbau einer Versorgungsstruktur im Rahmen des Betreuten Wohnens zu Hause mit Anschubfinanzierungen zu unterstützen (bis zu einer Höhe von Euro, Stand: 7/2012). 1 Bestand Seit 2013 bietet die Caritas zusammen mit der Diakonie dieses neue Versorgungsangebot unter Betreutes Wohnen. Ja, aber daheim! in Sonthofen und Umgebung bzw. für den nördlichen Landkreis von Kempten aus an. Die monatliche Pauschale für die Grundleistungen beträgt momentan 59,- (Tel ; Alternative Wohnformen Die Entstehung alternativer Lebens- und Wohnformen im Alter gewinnt, angesichts der demografischen Entwicklung in Verbindung mit den sich ändernden Bedürfnissen älterer und hochbetagter Menschen, zunehmend an Bedeutung. Die Ambulant betreuten Wohngemeinschaften und das Betreute Wohnen zählen dabei zu den bedeutendsten neuen Versorgungsmöglichkeiten. Des Weiteren gibt es gemeinschaftliche Wohnprojekte in denen nur ältere oder ältere und jüngere Menschen zusammen wohnen. Entweder hat jede Partei eine eigene Wohnung oder es wird eine Wohnung geteilt. Die Bewohner und Bewohnerinnen unterstützen sich gegenseitig bei den Dingen des Alltags oder helfen sich unter anderem im Krankheitsfall. Diese Wohngemeinschaften werden von immer mehr älteren Menschen als Alternative zum Allein-Wohnen, zum Pflegeplatz im Heim oder zum klassischen Betreuten Wohnen entdeckt. 2 1 Vgl.: Fördermöglichkeiten von Maßnahmen im Rahmen seniorenpolitischer Handlungsfelder in Bayern. Koordinationsstelle Wohnen im Alter. München, 2012, S. 22 ( 2 Vgl.: Alter schafft Neues. Initiativen und Informationen für ältere Menschen. Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Berlin, Stand: November 2008, S. 37 ff. Seniorenpolitisches Gesamtkonzept 67

68 68 Eine sonstige innovative ambulante Wohn-, Pflege- und Betreuungsform ist zum Beispiel Wohnraum für Hilfe. Hier wird freier Wohnraum gegen stundenweise Hilfe im Alltag zur Verfügung gestellt. Fördermöglichkeiten Das Bayerische Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen leistet Anschubfinanzierungen bis zu für den Auf- und Ausbau innovativer ambulanter Wohn-, Pflege- und Betreuungsformen (Stand: Juli 2012). Weitere Informationen dazu unter und/oder Besondere Wohnprojekte im Landkreis Neben den ambulant betreuten Wohngemeinschaften und den betreuten Wohnanlagen gibt es im Landkreis Oberallgäu zwei besondere gemeinschaftliche Wohnprojekte: Darstellung 42: Mehrgenerationenhaus des Vereins Wohnprojekt Allgäu In Bolsterlang befindet sich in ländlicher Umgebung ein Mehrgenerationenhaus für Menschen jeden Alters, die offen sein sollten für ein soziales Miteinander, gegenseitige Hilfestellung im Alltag und eine kreative Lebensgestaltung. Der Verein Wohnprojekt Allgäu steht hinter diesem Mehrgenerationenhaus als Wohnform und ist momentan auf der Suche nach Möglichkeiten für ein neues Wohnprojekt. In einer sich wandelnden Zeit mit zunehmender Individualisierung und sozialer Isolation, hoher Lebenserwartung und schwindelnder Kaufkraft geht es den Vereinsmitgliedern darum, zukunftsfähige Wohnformen zu realisieren, die dem Bedürfnis vieler Menschen nach sozialen Kontakten, gegenseitiger Fürsorge und günstigem Wohnraum entgegenkommt. Weitere Informationen unter: Darstellung 43: Wohnen am Alten Bahnhof, Gemeinschaftsprojekt von Wahlfamilie e.v. und Lebenshilfe Sonthofen e.v. 68 Seniorenpolitisches Gesamtkonzept

69 69 Seit dem Sommer 2011 gibt es in Sonthofen das gemeinschaftliche Wohnprojekt der Wahlfamilie e.v. zusammen mit der Lebenshilfe Sonthofen e.v., mit in Bayern bisher einzigartigem pädagogischem Konzept. Eine Gruppe von Senioren bzw. Seniorinnen des Wahlfamilien-Vereins, der sich für Möglichkeiten eines selbstbestimmten und gemeinschaftlich organisierten Wohnens bis zum Lebensende einsetzt, bildet eine häusliche Gemeinschaft mit den Wohngruppen der Lebenshilfe. Es stehen der Wahlfamilie neun barrierefreie Wohnungen und ein Gemeinschaftsraum zur Verfügung. Die Lebenshilfe Sonthofen ermöglicht in drei Wohngruppen ihren behinderten Bewohnerinnen und Bewohnern ein möglichst selbstbestimmtes Wohnen mit regelmäßiger Tagesstruktur. Für alle zusammen befindet sich im Haus ein großer Inklusionsraum Stellwerk mit Gelegenheit zur Begegnung und als Basis für vielfältige Aktivitäten, um Gemeinschaft neu zu erleben. Das dort stattfindende Beschäftigungsangebot steht der Öffentlichkeit zur Verfügung, zu finden unter Information und Öffentlichkeitsarbeit Information und Öffentlichkeitsarbeit sind ein wichtiges Aktionsfeld für Kommunen, die Entwicklung eines bedarfsgerechten Wohnangebots vor Ort zu steuern. Neben der Zurverfügungstellung schriftlicher Informationen, kann mit der Durchführung von Informationsveranstaltungen dazu beigetragen werden, über die Möglichkeiten wie zum Beispiel selbständiges Wohnen in der eigenen Häuslichkeit erhalten werden kann, aufzuklären. Bei Neubauten von privaten Bauherren oder Wohnungsunternehmen kann schon bei Bauanfragen durch Aufklärung und Beratung auf die Schaffung von barrierefreiem Wohnraum hingewirkt werden. Praktische Erfahrungen zeigen, dass ältere Menschen häufig nicht ausreichend über altersgerechte Wohnmöglichkeiten informiert sind. Sie wissen wenig über die Möglichkeiten, ihre Wohnung entsprechend altersgerecht anzupassen und darüber, welche alternativen Wohnangebote es gibt. Bei dem Thema Wohnberatung wird im Landkreis Oberallgäu meist auf die Fachstelle Wohnberatung 1 und die Koordinationsstelle Wohnen im Alter 2, beides in München, oder auf die Beratung der Kranken- und Pflegekassen verwiesen. Optimal wäre eine aufsuchende Beratung vor Ort, weil ältere Menschen nicht immer notwendige Veränderungen erkennen können oder ihnen die vorhandenen Möglichkeiten nicht bekannt sind. Empfehlenswert wäre diesbezüglich, die Seniorenberatung im Landratsamt als Anlaufstelle für Wohnberatung fachlich und personell auszubauen. Immerhin haben 19 % der Seniorinnen und Senioren bei der Befragung angegeben, daran interessiert zu sein, ihren jetzigen Wohnraum seniorengerecht umzubauen Seniorenpolitisches Gesamtkonzept 69

70 Beurteilung der Situation und Maßnahmenempfehlung Das Angebot an Betreuten Wohnungen im Landkreis Oberallgäu ist gut, steht aber noch nicht in allen Gemeinden zur Verfügung. Das Interesse an dieser Wohnform ist weiterhin groß, da sowohl die barrierefreie bauliche Gestaltung wie auch das Betreuungsangebot für die Bewohnerinnen und Bewohner attraktiv sind. Alternativ wäre der Aufbau eines Angebots an Betreutem Wohnen zu Hause in Verbindung mit Wohnraumanpassung wünschenswert. Optimal diesbezüglich wäre, die Schaffung einer zentralen Anlaufstelle für Wohnberatung. Es fehlt im Landkreis besonders an günstigem barrierefreien Wohnraum, um auch finanziell nicht gut gestellten älteren Menschen ein seniorengerechtes Wohnen in der eigenen Häuslichkeit zu ermöglichen. Daneben sollte das Angebot an nachbarschaftlichen Hilfen erweitert werden. Hier sind vor allem die Kommunen gefordert, in denen bisher kein entsprechendes Angebot an Nachbarschaftshilfen oder anderen ehrenamtlichen Netzwerken existiert. Angebote für Essen auf Rädern und die Installation von Hausnotrufgeräten sind im Landkreis Oberallgäu ausreichend vorhanden. Maßnahmen/Empfehlungen Zuständigkeit Schaffung von barrierefreien (günstigen) Wohnangeboten in möglichst allen Gemeinden (z. B. durch Nutzung vorhandener Ressourcen wie leer stehende Gebäude; bei Neubauten durch Aufklärung und Beratung der Bauherren) Gemeinden, Bauträger, Wohnungsgesellschaften Verstärkte Öffentlichkeitsarbeit zum Thema Wohnungsanpassung und alternative Wohnformen Landkreis, Städte, Märkte und Gemeinden, Pflegekassen Förderung einer Beratungsstelle (auch zugehende Beratung) für Wohnraumanpassung Landkreis, Gemeinden, Wohlfahrtsverbände Aufbau von Angeboten des Betreuten Wohnens zu Hause in den kreisangehörigen Gemeinden (Anschubfinanzierung durch Bayerisches Sozialministerium) Städte, Märkte und Gemeinden, Ambulante Dienste, Nachbarschaftshilfen Ausbau des Angebots von ehrenamtlichen Hilfen im Alltag Städte, Märkte und Gemeinden 70 Seniorenpolitisches Gesamtkonzept

71 Integrierte Orts- und Entwicklungsplanung Wohnen im Alter bezieht sich nicht nur auf den Wohnalltag in den eigenen vier Wänden. Die Wohnung hat durch den hohen zeitlichen Anteil, der dort verbracht wird, eine sehr große Bedeutung für das Alltagsleben bzw. die Alltagsbewältigung. Einen ähnlich großen Stellenwert hat die unmittelbare Umgebung. Deshalb gilt es im Rahmen einer integrierten Orts- und Entwicklungsplanung, den Bedürfnissen einer älter werdenden Bevölkerung Rechnung zu tragen. Dabei stehen folgende Themen im Vordergrund: Schaffung barrierefreier öffentlicher Räume Wege, Straßen und Plätze sind barrierefrei oder zumindest barrierearm zu gestalten. Dies beinhaltet auch alle Zugänge zu öffentlichen Einrichtungen und Geschäften. Letztlich kommt eine hindernisarme Umgebung allen Bürgerinnen und Bürgern zugute, besonders auch Familien mit Kindern und mobilitätsbehinderten Menschen. In diesem Zusammenhang sind beispielsweise auch Ampelschaltungen und andere Überquerungshilfen zu berücksichtigen sowie abgesenkte Bordsteinkanten, Mindestbreiten der Wege, geeignete Oberflächen, Geländer an abschüssigen Wegstrecken, ausreichende Ruhemöglichkeiten und das Vorhandensein öffentlicher Toiletten. Sicherung von Nahversorgungsangeboten Eine ortsnahe und gut erreichbare Nahversorgungsinfrastruktur, insbesondere von Gütern des täglichen Bedarfs, ist zu erhalten bzw. aufzubauen. Dazu gehören auch medizinisch-therapeutische Versorgungsangebote. Eine wohnortnahe Versorgung ist sowohl in (kleinen) Gemeinden wie auch in Städten bzw. Stadtteilen oder Wohnquartieren attraktiv. Dorfläden oder mobile Läden können eine Grundversorgung sicherstellen. Mobilität Ältere Menschen müssen die Möglichkeit haben, sich möglichst selbständig von A nach B zu bewegen, wenn sie in ihrer Mobilität eingeschränkt sind und nicht über ein eigenes Fahrzeug verfügen. Ein möglichst flächendeckender Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV), aber auch ein gut ausgebautes Netz von Radwegen ist für Ältere eine wichtige Voraussetzung für Selbständigkeit und die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben. Schaffung von Kommunikationsräumen und Treffpunkten Das Angebot von Freizeitmöglichkeiten ist neben vorhandenen Versorgungseinrichtungen bedeutend für eine selbständige Lebensführung und die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Befragungsergebnisse Auf eine weitestgehend barrierefreie oder zumindest barrierearme Gestaltung des öffentlichen Raumes wird bei Neuplanungen, laut Befragung, bei 25 (89 %) der Landkreiskommunen geachtet. Eine Kommune (4 %) hat dies verneint und zwei Kommunen (7 %) haben keine Angaben dazu gemacht. Seniorenpolitisches Gesamtkonzept 71

72 72 Die Frage, ob es in der Kommune Ansprechpartner für eine seniorenfreundliche Orts- und Entwicklungsplanung gibt, haben 16 (57 %) der Landkreiskommunen bejaht. Zwölf Kommunen (43 %) haben dies verneint. Als Ansprechpartner wurden hauptsächlich die Seniorenbeauftragten und die Bürgermeister genannt, aber auch das Bauamt bzw. die Gemeinde selbst, die Behindertenbeauftragen und Arbeitsgruppen. Die ältere Landkreisbevölkerung wurde befragt, wie zufrieden sie mit dem Busund Bahnangebot in ihrem Wohngebiet ist, mit folgendem Ergebnis: Darstellung 44: Zufriedenheit mit Bus- und Bahnangebot sehr zufrieden zufrieden eher unzufrieden sehr unzufrieden ohne Angabe 12 % 39 % 18 % 11 % 20 % Bus- und Bahnangebot interessiert mich nicht und/oder benötige ich nicht haben 23 % der erfassten Senioren angekreuzt. Oftmals mit dem Zusatz: solange Auto fahren noch geht Welche Probleme im Alltag bzw. Wünsche Seniorinnen und Senioren in diesem Zusammenhang haben, zeigen exemplarisch einige original übernommene Anmerkungen aus der Bürgerbefragung. Obwohl es sich um Einzelnennungen handelt, wird deutlich welche Aspekte bei der integrierten Orts- und Entwicklungsplanung Berücksichtigung finden sollten: Sicherheit bei Straßenüberquerung mehr Rücksicht auf ältere Menschen zu wenig Ruhebänke bin Rollstuhlfahrer: es fehlen Rollstuhlgerechte Zugänge zu Geschäften, Ärzten usw.; Bürgersteige sind schief es fehlen öffentliche Toiletten mehr Parkplätze für Kirchenbesucher Möglichkeit zur Entsorgung der Grünabfälle auf dem Friedhof regelmäßige Abholung von Kunststoffabfall wünsche, dass unser Dorfladen (Börwang) erhalten bleibt Verbesserung des öffentlichen Nahverkehrs, besonders am Wochenende Freizeitangebote in unserem Ortsteil kaum vorhanden Seniorengerechte Wanderwege schlechte Straßenbeleuchtung Im Ort direkt keine Einkaufsmöglichkeiten, keine Post, kein Gasthaus mehr, sehr schade! Der Mensch braucht immer das Auto. 72 Seniorenpolitisches Gesamtkonzept

73 73 Welche der folgenden Gesundheitsdienste, sozialen Angebote und Infrastruktur- einrichtungen gibt es in Ihrer Wohnumgebung? Darstellung 45: Befragungsergebnis Infrastruktur Gibt es und ist gut erreichbar Gibt es, ist für mich aber nicht gut zu erreichen Gibt es nicht und vermisse ich nicht Vermisse ich Ohne Angabe Hausärzte 88 % 8 % 1 % 3 % Fachärzte 27 % 15 % 14 % 14 % 30 % Apotheke 70 % 10 % 5 % 4 % 11 % Bäcker 84 % 7 % 9 % Metzger 68 % 8 % 4 % 2 % 18 % Lebensmittel 77 % 10 % 1 % 2 % 10 % Bank 82 % 8 % 1 % 9 % Post 61 % 12 % 1 % 13 % 13 % Seniorenbegegnungsstätte Beratungsstelle für Senioren Ambulanter Pflegedienst Hauswirtschaftliche Hilfsdienste Ehrenamtliche Helfer 53 % 5 % 6 % 5 % 31 % 36 % 4 % 6 % 6 % 48 % 66 % 6 % 2 % 1 % 25 % 28 % 3 % 7 % 6 % 56 % 28 % 3 % 6 % 8 % 55 % Selbsthilfegruppen 9 % 4 % 11 % 10 % 66 % Kurzzeitpflege 29 % 5 % 6 % 15 % 45 % Tagespflegeplätze 33 % 3 % 6 % 15 % 43 % Alten- und Pflegeheim 40 % 7 % 5 % 13 % 35 % Das Befragungsergebnis zeigt deutlich vorhandene und fehlende Infrastruktureinrichtungen, soziale Angebote und Gesundheitsdienste in der Wohnumgebung. Leider hat ein Seniorenpolitisches Gesamtkonzept 73

74 74 Großteil der Befragten zu einigen Punkten keine Angaben gemacht. Auf die ärztliche Versorgung wird in Kapitel 5.10 näher eingegangen. Dorfläden und mobile Versorgung Den Bürgerinnen und Bürgern des Landkreises wird die fehlende oder zu erhaltene Infrastruktur ihrer Wohnumgebung immer bewusster. Schon jetzt existieren in rund 18 % der Landkreiskommunen von Bürgerinnen und Bürgern mit-/getragene Dorfläden (z. B. Altstädten, Börwang, Haldenwang Niedersonthofen, Lauben-Heising). Sie decken nicht nur den Bedarf des täglichen Lebens, sondern bilden einen wichtigen kommunikativen Treffpunkt. In Dietmannsried, Weitnau und Missen-Wilhams gibt es, laut kommunaler Befragung, eine mobile Versorgung mit Gütern des täglichen Lebens. Verbesserung der internen Kooperation in den Kommunen Die Förderung der Entwicklung einer altersgerechten Wohn- und Infrastruktur vor Ort, benötigt eine systematische Gestaltung und Verbesserung der Zusammenarbeit innerhalb der kommunalen Verwaltung. Da beispielsweise sowohl Bau- als auch Sozialbehörden an der Entwicklung eines bedarfsgerechten Wohnangebots maßgeblich mitwirken, bedarf es der Abstimmung, die neben den Behörden auch die politischen Entscheidungsebenen einbezieht. 1 In diesem Sinne ist auch eine engere Zusammenarbeit der Familien-, Senioren- und Behindertenbeauftragten anzustreben. Zuständigkeit/Empfehlungen Allgemeingültige Vorgehensweisen für eine seniorenfreundliche Orts- und Entwicklungsplanung der kreisangehörigen Gemeinden und Städte sowie der Landkreisverwaltung sind nicht möglich, denn jeder Ort ist anders und verfügt über andere Ressourcen. Die Kommunen und ihre Bürgerinnen und Bürger sind hier gefordert eigene Wege zu finden. Beachtet werden sollte dabei eine möglichst barrierefreie Gestaltung des öffentlichen Raumes, die Sicherung von Nahversorgungsangeboten, die Ermöglichung der Mobilität durch z. B. öffentliche Verkehrsmittel sowie die Schaffung von Kommunikationsräumen und Treffpunkten. 5.3 Beratung, Information, Öffentlichkeitsarbeit Angebote und Hilfen für ältere Menschen werden immer vielfältiger und komplexer. Vor allem für Ältere, die zu Hause leben, gibt es heute eine Vielzahl neuer Unterstützungsmöglichkeiten. Da das richtige Angebot zu finden ist nicht einfach. Es setzt voraus, dass 1 Vgl.: Wohnen im Alter. Bewährte Wege Neue Herausforderungen. Ein Handlungsleitfaden für Kommunen. Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Berlin, 2008, S Seniorenpolitisches Gesamtkonzept

75 75 ältere Menschen und/oder ihre Angehörigen wissen, welche Angebote es in der eigenen Kommune und den umliegenden Gemeinden gibt und wohin sie sich wenden können. Information und Beratung ist deshalb heute wichtiger denn je. Befragungsergebnis Auf die Frage an die Seniorinnen und Senioren An wen wenden Sie sich bei Beratungsbedarf? haben 4 % der erfassten Senioren keine Angaben gemacht. Da Zutreffendes angekreuzt werden konnte, entsprechen bei dieser Frage die 321 Ankreuzungen 100 %. Darstellung 46: An wen wenden Sie sich bei Beratungsbedarf? 58 % an Familie 24 % an Freunde 18 % an Beratungsstelle Bestand Bürgerinnen und Bürger im Landkreis Oberallgäu haben unterschiedliche Möglichkeiten, sich zu Themen des Älterwerdens zu informieren. Neben Informationsmaterial (Broschüren, Flyer, Internetseiten) und Beratungsangeboten sozialer Dienste (z. B. stationäre und ambulante Einrichtungen, Wohlfahrtsverbände) steht ihnen auch durch den Landkreis ein zusammenfassendes Informationsangebot zur Verfügung. In gedruckter Form liegt der umfassende Seniorenratgeber Älter werden im Landkreis Oberallgäu vor, der im Juni 2012 aktuell überarbeitet und inhaltlich ergänzt wurde. Auch auf der Internetseite des Landratsamtes Oberallgäu ( stehen unter Jugend, Familie und Soziales entsprechende Informationen zur Verfügung. Seit 2012 werden mit Unterstützung der Seniorenbeauftragten des Landkreises regelmäßig Senioren-Informationstage durchgeführt, mit ausgesuchten Fachthemen und Informationsständen der Wohlfahrtsverbände. Eine persönliche Beratung wird im Seniorenamt bzw. der Fachstelle für Pflege- und Behinderteneinrichtungen Qualitätsentwicklung und Aufsicht (FQA) im Landratsamt Ober- allgäu angeboten. Dieses Beratungsangebot sollte in stärkerem Maße bekannt gemacht und auch ausgebaut werden. Neben der zentralen Information durch das Landratsamt sind auch die Anlaufstellen und/oder Informationsquellen der Kommunen wichtige Bausteine des Informationsnetzwerks. Bei einer stichprobenartigen Begutachtung der kommunalen Wegweiser und Internetseiten der Kommunen ist aufgefallen, dass viele Angelegenheiten, für die das Landratsamt Oberallgäu zuständig ist, dort aufgelistet werden, der Hinweis auf die vorhandene Seniorenberatung aber fehlt. Entsprechend dazu haben von den befragten Senioren mehr als 6 % angegeben, dass sie eine Beratungsstelle für Senioren vermissen. Seniorenpolitisches Gesamtkonzept 75

76 76 Die Wohlfahrtsverbände bieten persönliche Beratungen zum eigenen Leistungsangebot an (u.a. Ambulanter Pflegedienst, Stationäre Einrichtungen, Menü-Service, Notruf, Fahrdienst usw.). Der Bezirk Schwaben bietet einmal im Monat persönliche Beratungen im Landratsamt in Sonthofen an (Zimmer-Nr. 3.35, Tel ). Um die Bürgerinnen und Bürger umfassend beraten und informieren zu können, ist es wichtig, alle vorhandenen Informationen über bestehende Angebote und Dienstleistungen, auch kultureller Art, zur Verfügung zu haben. Hier sind alle Beteiligten gefragt die Öffentlichkeitsarbeit und die Transparenz der Angebote zu verbessern. Das Wissen der Betroffenen und deren Angehörige darüber, wo und wer bei Bedarf Beratung und Hilfestellungen anbietet, ist Voraussetzung dafür, dass sie Hilfe bekommen, wenn diese notwendig ist. Maßnahmen/Empfehlungen Zuständigkeit Hinweis auf die Seniorenberatung im Landratsamt Oberallgäu in kommunalen Wegweisern /Internetportalen Städte, Märkte und Gemeinden Beratungsangebot im Seniorenamt in stärkerem Maße bekannt machen und auch ausbauen Landkreis Verbesserung der Öffentlichkeitsarbeit und der Transparenz der Angebote Alle Anbieter, Landkreis, Gemeinden, Wohlfahrtsverbände 5.4 Präventive Angebote Präventive Angebote sind ein wichtiges Element der kommunalen Seniorenarbeit. Informationsveranstaltungen, Hinweise im Gemeindeblatt sowie die Förderung von Sport und Bewegung tragen zur Gesunderhaltung der Bürgerinnen und Bürger bei. Präventive Angebote sollen vorbeugen bevor Hilfe nötig wird und beziehen sich vor allem auf die Gesundheitsförderung und medizinische Aspekte, aber auch auf die soziale Integration Älterer. Hierzu gehören Sportangebote in Vereinen oder der Volkshochschule, Ernährungsberatungen, Vorträge zu Gesundheitsthemen, gesundheitliche Vorsorge, z. B. Vorsorgeuntersuchungen bzw. geriatrisches Assessment (insb. Tests zu Sturzneigung und Demenz) durch die Hausärzte sowie Sturzprophylaxe- und Gedächtnistrainingsangebote. Bestand Die Turn- und Sportvereine im Landkreis Oberallgäu bieten ein großes Repertoire an Breitensport, aber auch zielgerichtete Präventionssportangebote (z. B. Seniorengymnastik, 76 Seniorenpolitisches Gesamtkonzept

77 77 Rückengymnastik, Nordic-Walking). Zudem wird in Vereinen ohne spezielles Seniorenangebot das normale Programm auch von älteren Mitbürgerinnen und Mitbürgern genutzt. Ein umfangreiches Angebot, das sich meist an alle Altersgruppen richtet, offeriert die Oberallgäuer Volkshochschule e.v. ( sowie für den nördlichen Landkreis die Volkshochschule Kempten ( Erreichbarkeit der Angebote Bei allen Angeboten stellt sich auch immer die Frage nach der Erreichbarkeit, denn oft stehen Seniorinnen und Senioren einem logistischen Problem gegenüber, da sie womöglich weite Wege zu den Veranstaltungsorten überwinden müssen. Die Einführung eines Fahrdienstes könnte es auch weniger mobilen Seniorinnen und Senioren ermöglichen an präventiven Veranstaltungen teilzunehmen. Ausbau der Angebote Zwar werden präventive Angebote wie Seniorensport und Vorträge zu Gesundheitsthemen von den unterschiedlichsten Anbietern angeboten, es fehlen aber spezielle Angebote wie Sturzprophylaxe, Gedächtnistraining oder auch Ernährungsberatung. Ebenso ist zu berücksichtigen, dass neben der Bereitstellung der Angebote die gesundheitliche Prävention den Bürgerinnen und Bürgern ins Bewusstsein gerückt werden muss, mittels einer verbesserten Informations- und Öffentlichkeitsarbeit. 5.5 Gesellschaftliche Teilhabe Gesellschaftliche Teilhabe umfasst seniorenspezifische Begegnungs-, Freizeit- und Bildungsangebote (Angebote der offenen Altenhilfe), den Zugang zu diesen Angeboten sowie Beteiligungsmöglichkeiten für Seniorinnen und Senioren am öffentlichen Leben. Die Handlungsfelder Präventive Angebote, Bürgerschaftliches Engagement und Gesellschaftliche Teilhabe sind eng miteinander verknüpft. Aufgrund der demografischen Entwicklung haben insbesondere die Beteiligungsmöglichkeiten von Senioren am politischen Prozess in den Kommunen und im Landkreis an Bedeutung gewonnen. Mit Hilfe der Seniorenbeauftragten des Landkreises Oberallgäu werden die Interessen und Bedürfnisse der älteren Bevölkerung in den politischen Entscheidungsprozess mit einbezogen. Als Sprachrohr für praktische Anregungen, Sorgen und Nöte der Senioren sind sie Ansprechpartner für den Gemeinderat und andere politische Gremien und somit ein wichtiges Bindeglied zwischen den älteren Mitbürgern und den kommunalen Entscheidungs- und Beratungsgremien. Sie sind aufgerufen, ältere Mitbürgerinnen und Mitbürger zu beraten und zu informieren. Die Seniorenbeauftragten leisten einen wichtigen Beitrag zur Integration der älteren Bevölkerung und zum besseren Verständnis der Generationen füreinander. Das Angebot von Freizeitmöglichkeiten ist neben vorhandenen Versorgungseinrichtungen bedeutend für eine selbständige Lebensführung und die gesellschaftliche Teilhabe. Dazu gehören insbesondere Kommunikationsräume zum Austausch und geselligen Miteinander Seniorenpolitisches Gesamtkonzept 77

78 78 der älteren Bevölkerung (Seniorenbegegnungsstätten). Diese sind folgend von den Seniorenbeauftragten des Landkreises zusammengetragen worden. Darstellung 47: Seniorenbegegnungsstätten im Landkreis Oberallgäu (Stand ) Einrichtung AllgäuPflege GmbH Seniorenpark Altusried Adresse Äußere Leutkircher Str. 1 Ansprechpartner 08373/79-0 Seniorenbüro/ - sprechstunde Altusried Krankenpflegeverein Altusried e.v. Rathausstr. 10 Fr. Dauner 08373/ nein/nein Kastaniengarten Betreutes Wohnen Poststraße / Bad Hindelang ASB Senioren- und Pflegeheim Betreutes Wohnen Ostrachtaler Bürgerstiftung Gerberweg 6 Fügenschuhweg 1 Seniorennachmittage Poststraße / Fr. Bunk 08324/ Fr. Reng 08324/ Nein/nein Balderschwang Betzigau Blaichach Bolsterlang Verweis auf Seniorenbeauftragte AllgäuStift Seniorenzentrum Kath. Pfarramt Betzigau und Pfarrbüro Kolpingweg 6 Kirchstraße 2 Rathaus Betzigau Rothkreuzstraße 2 Betreutes Wohnen Kirchplatz 5 Seniorenhäusle Blaichach Tagespflege AllgäuPflege GmbH Seniorenresidenz Blaichach Förderverein für Krankenpflege und Altenbetreuung St. Martin Arbeiterwohlfahrt Blaichach Mehrgenerationenhaus Unterm Bild 27 Oberer Weg 2 Stuibenstraße 29 Heinrich-Gyr-Str. 17 Untermühlegg 5 Fr. Meyer 08328/92470 Fr. Göppel 0831/ Pastoralrefer. Fr. Stryczek 0831/ Fr. Ott/ Fr. Brauner 0831/75242 Fr. Ferenec 0831/ Caritas Oberallgäu 08321/ Fr. Roscher 08321/ Fr. Fleischer 08321/ Fr. Lehr 08321/88175 Hr. Kleinhans 08321/5205 Hr. Orazem 08326/ Nein/nein Öffnungszeiten der Gemeinde k.a. Nein/nein k. A. Öffnungszeiten der Gemeinde 78 Seniorenpolitisches Gesamtkonzept

79 Buchenberg Burgberg Dietmannsried Durach Fischen Haldenwang Immenstadt Einrichtung Seniorenwohnanlage Buchenberg Krankenpflegeverein Buchenberg- Weitnau- Missen Senioren- und Pflegezentrum Sonnenterasse Buchenberg Bürgerbüro Gemeinde Burgberg Adresse Eschacher Str. 4 Ansprechpartner Bernhard Holzsystembau 08378/92050 Wirlinger Str /7505 Lindauer Str / Grüntenstraße 2 Pfarramt Burgberg Kirchstraße 10 Pflegedienst A&S Lack GbR Seniorenwohn- und Pflegeheim Betreutes Wohnen Verein für ambulante Kranken- und Altenpflege e.v. Seniorenzentrum Durach Fr. Röck 08321/ Pfarrer Kronthaler 08321/83304 Sonthofener Str / Kirchplatz 6 Kirchplatz 6 & Memmingerstr.5 Herr Hausegger 08374/ Falkenweg / Am Leitenacker 9 Betreutes Wohnen Weilerstraße 2 Betreutes Wohnen, Tagespflege Frauenbund Seniorentanzkreis Hospizverein Verein für Hörgeschädigte Freiwilligen Agentur Immenstadt Kolpinghaus Immenstadt Kath. Pfarramt TV Immenstadt Seniorensport ASB Regionalverband Allgäu e.v. Sozialstation Beim Wiedebauer Nr.9 Kolpingstraße 8 Fr. Kiechle Fr. Seger 0831/ Fr. Will Caritas Oberallgäu 08321/ Fr. Rietzler 08374/ Fr. Langauf 08323/1834 Fr. Rupp 08323/8824 Fr. Dr. Kliebhan 08323/95395 Fr. Wagner 08323/8250 Fr. Gebhard-Mohr 08323/3289, 08323/ / Fr. Marachauser 08323/3063 Fr. Frey 08323/51592 Färberstraße /98140 Seniorenbüro/ - sprechstunde k. A. Nein/nein Nein/nein ja/ja Nein/nein Öffnungszeiten der Gemeinde k.a. Nein/nein Öffnungszeiten der Stadtverwaltung: Fr. Baldauf 08323/ Seniorenpolitisches Gesamtkonzept 79

80 Immenstadt Lauben Missen Obermaiselstein Oberstaufen Einrichtung Ambulanter Pflegedienst des BRK AWO Pflegeeinrichtung AllgäuPflege Spital Immenstadt Pfarrzentrum Lauben Seniorennachmittage Pflegeeinrichtung Pflege auf dem Sonnenhof Nachbarschaftshilfe Lauben Seniorenbeirat (Wahl ) Verweis auf Seniorenbeauftragte mit Seniorenteam Adresse Ansprechpartner Im Stillen / Kalvarienbergstr / Kemptener Str / Auf m Kirchenbühl /8385 Moosstr. 1 Im Gern 2 Kath. Pfarramt Kirchweg 1 Verweis auf Veranstaltungen durch Seniorenbeauftragte Familienzentrum Oberstaufen Caritas Seniorenzentrum St. Elisabeth Offene Cafeteria mit Besuchs- und Spielenachmittagen Kath. Pfarramt St. Peter und Paul Oberstaufen Evang. Kirchengemeinde Oberstaufen Lindauer Str. 9 Schloßstr. 28 Rainwaldstr. 6 Montfortweg 7 Fr.& Hr. Pesch 08374/ Hr. Hackenberg 08374/25287 Gemeinde Lauben 08374/ Fr. Preusch 08320/ / Fax 08320/ Pfr. Michael Heinrich Pfarrsekretärin Fr. Schmid 08320/206 Fax 08320/9729 Fr. Dr. Sigrid Leitges 08326/7600 Geschäftsführerin Renate Specht 08386/ Renate.specht@oberst aufen.de Einrichtungsleiter Hr. Wachter 08386/ Seniorennachmittage Fr. Burger 08386/1726 Pfarrbüro 08386/4558 Missionskaffee: Pfarrbüro 08386/4558 Seniorentreffen: Fr. Reumke Pfarrbüro 08386/355 Seniorenbüro/ - sprechstunde k.a. Nein/nein Nein/nein Öffungszeiten der Gemeinde Nein/nein Sozialamt der Gemeinde, während der Öffnungszeiten, Herr Herz 08386/ Seniorenpolitisches Gesamtkonzept

81 Oberstaufen Oberstdorf Ofterschwang Oy-Mittelberg Rettenberg Einrichtung Kath. Pfarramt Aach Kath. Pfarramt Steibis Kath. Pfarramt Thalkirchdorf Offener Thaler Treff BRK Haus der Senioren ASB Seniorenzentrum Herbstsonne Adresse Über Pfarramt Oberstaufen Steibis Im Dorf 4 Thalkirchdorf Am Pfarrhof 3 Thalkirchdorf Alte Schulstr. 1 Ansprechpartner Seniorennachmittage: Fr. Mayer 08386/1510 Pfarrbüro 08386/4558 Seniorennachmittage: Fr. Allger 08386/8187 Pfarrbüro 08386/8153 Seniorentreffen: Fr. Schiebel 08325/9599 Fr. Hummel 08325/9714 Holzerstr / Rettenbergerstr / Betreutes Wohnen Holzerstr /3330 Ambulante Altenund Krankenpflege Verweis auf Seniorenbeauftragten Alten- und Pflegeheim Miteinander Alten- und Pflegeheim Haus Haas Ehrenamtlicher Besuchsdienst Oy-Mittelberg Ambulanter Pflegedienst Anette Würtemberger Haus Bergfrieden Amb.betr. WG Im Haslach /2405 Alois-Wagner-Str. 25 Hr. Fink 08321/88942 Fr. Pietzsch- Günther 08366/1505 Oymühlenstr / Fr. Scholz Maria Rainer Str. 3 Hr. Böck Wertachstr / / Guggemoos /1016 Am Widdum 3 Fr. Peukert 08327/ Pflegedienst Horizont Am Widdum / Seniorenbüro/ - sprechstunde Ja/ja Frau Hein 0160/ Nein/nein Öffnungszeiten der Gemeinde k. A. k. A. Nein/nein Sonthofen Pfarrheim St. Michael Kaffeetreff 1x monatl. Pfarrgemeinde Altstädten Seniorennachmittage 1x mtl. Seniorengemeinschaft St. Christoph Seniorennachmittag 1x monatl. Pfarramt St. Michael Marktstr. 33 Pfarramt Altstädten Hörnerblick 9 SF/Altstädten Pfarramt St. Christoph Albert-Schweitzer- Str. 17 Fr. Jonietz 08321/85803 Fr. Meier-Stöhr 08321/1052 Fr. Pfrenger 08321/9599 Nein/ja Stadt Sonthofen Fr. Rottach 08321/ Seniorenpolitisches Gesamtkonzept 81

82 Sonthofen Einrichtung Ansprechpartner Seniorengemeinschaft Maria- Heimsuchung Seniorennachmittag 1x monatl. ev. Luth. Pfarramt Frühstückstreff Donnerstagstreff mit Vorträgen Adresse Pfarramt Maria- Heimsuchung Metzlerstr. 19 Schillerstr. 12 Bürgertreff Zahnrad Grüntenstr. 8 Freiwilligenagentur OA Johanniter Unfallhilfe e.v. Betreuungsgruppe f. Demenzkranke Pflegedienst Hermine Pflegezentrum Am Entenmoos Spitalplatz 3 Fr. Kögel 08321/83536 Pfarrbüro 08321/2466 Fr. Rädler 08321/ Fr. Graf 08321/ Promenadestr / Grüntenstr /71524 Am Entenmoos /65629 Seniorenbüro/ - sprechstunde Nein/ja Stadt Sonthofen Fr. Rottach 08321/ Sozialstation Caritas und Diakonie Martin-Luther-Str. 10b 08321/ Stiftung Seniorenzentrum Sulzberg Ifenstr.2 Fr. Greif 08376/ Sulzberg Besuchskreis Pfarramt Sulzberg Fr. Frey (Gemeindereferentin) Nein/nein Waltenhofen Ambulanter Krankenpflegeverein Ifenstr /1677 AllgäuStift Seniorenzentrum St. Martin Immenstädter Str / Betreutes Wohnen Sozialstation Immenstädter Str / k. A Weitnau Wertach Pflegedienst Hein Erwin Stiftung Seniorenheim St. Vincenz und Betreutes Wohnen Seniorenbegegnungsstätte im kath. Pfarrheim 1x monatl. Seniorennachmittag Monatl. Treffen alleinstehender Senioren durch Seniorenbeauftragte Zirbenweg /10456 Kapellenweg 10 St. Ulrich-Str. 13 Im Haag 2 Fr. Heim 08375/ Fr. Moder Pfarramt Wertach 08365/656 Fr. Konrad 08365/352 Nein/nein Nein/nein 82 Seniorenpolitisches Gesamtkonzept

83 Wiggensbach Einrichtung Adresse Ansprechpartner Seniorenbüro/ - sprechstunde Haus Kapellengarten Sozialdienst Wiggensbach GmbH Rohrachstr / Nein/nein Ambulanter Pflegedienst Wildpoldsried Seniorenwohnanlage Selawi Ambulante Krankenpflege Betzigau- Haldenwang- Wildpoldsried Salzstr. 2 Fr. Sonnleitner- Brüggemann 08304/ Am Michelsberg /5209 Nein/nein Freizeitgestaltung Gesundheit, Mobilität und soziale Kontakte sind wichtige Voraussetzungen, dass Menschen auch im Alter möglichst lange in ihrem Zuhause leben können. Immer mehr Menschen sind deshalb bereit, sich durch regelmäßige sportliche Betätigung fit zu halten. Bewegung, Spiel und Sport machen Spaß und tragen nachweislich zur körperlichen Fitness bei. Vor allem Beweglichkeit, Kraft, Koordination und Konzentration können trainiert und verbessert werden. Neuesten Studien zufolge hält besonders Tanzen Körper und Geist fit. Genauso hoch einzuschätzen wie der gesundheitliche Wert von Bewegung und Sport ist der soziale Aspekt. Es können dabei Kontakte geknüpft und Geselligkeit gepflegt werden. Deshalb wurden die über 60-Jährigen nach ihren Freizeitaktivitäten gefragt sowie nach der Zufriedenheit mit den Freizeit-, Kultur- und Bildungsangeboten ihrer Kommune (Darstellungen 48 und 49). Befragungsergebnisse Die Befragung der landkreisangehörigen Kommunen hat ergeben, dass in 16 Kommunen Kultur- und Weiterbildungsangebote vorhanden sind, wie z. B. Volkshochschule, Konzerte, Vorträge, literarisches Frühstück, Computerkurse und Theater. In 24 Städten, Gemeinden oder Märkten des Landkreises bieten ortsansässige Vereine spezielle Seniorengruppen an. Zwanzig mal wurde Seniorenturnen/-gymnastik genannt sowie Gesundheitssport und eine Radsportgruppe. In 14 Kommunen gibt es einen Fahrdienst, angegeben wurde z. B. eine Freiwilligenbörse, privat organisierte Fahrdienste sowie Sozialstation und Förderverein. Darstellung 48: Wie zufrieden sind Sie mit den Freizeit-, Kultur- und Bildungsangeboten Ihrer Kommune? sehr zufrieden zufrieden eher unzufrieden sehr unzufrieden ohne Angabe 15 % 56 % 11 % 4 % 14 % Seniorenpolitisches Gesamtkonzept 83

84 84 Darstellung 49: Freizeitaktivitäten der Seniorinnen und Senioren im Landkreis (Angaben in %) gehe meinem Hobby nach arbeite im Garten, Reparaturen am Haus, in der bin oft auf Reisen (Ausflüge) besuche Seniorenbegegnungsstätte(n) besuche Kurse der Volkhochschule arbeite/spiele am Computer gehe regelmäßig ins Konzert oder Theater sehe regelmäßig fern gehe sonntags zur Kirche gehe ab und zu ins Kino helfe meinen Kindern/Enkeln besuche Freunde höre Hörspiele/Hörbücher treibe selbst regelmäßig Sport lese Bücher oder Tageszeitung besuche Sportveranstaltungen nehme an Vereinstreffen/Clubtreffen statt fahre Fahrrad mache Spaziergänge Die Seniorinnen und Senioren im Landkreis zeigen sich sportlich, gesellig und familienorientiert. Fast die Hälfte der Befragten gibt an, den Kindern oder Enkeln zu helfen. Rund ein Drittel der Befragten besucht Seniorenbegegnungsstätten. Wichtigstes Medium bildet die Tageszeitung. Während nur weniger als ein Drittel den Computer benutzt, geben 91 % der Befragten an Tageszeitung und/oder Bücher zu lesen. 5.6 Finanzielle Situation der Seniorinnen und Senioren im Landkreis Die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben, die Freizeitgestaltung, Wohnwünsche usw. hängen oft von den persönlichen finanziellen Möglichkeiten ab, deshalb wurden die Seniorinnen und Senioren danach befragt, wie sie ihre heutige finanzielle Situation einschätzen. Rund 70 % der älteren Landkreisbevölkerung gibt an, finanziell sehr gut bis gut zurecht zu kommen, bei 14 % der Befragten reichen die finanziellen Ressourcen gerade so und mindestens 12 % der Seniorinnen und Senioren müssen sich finanziell zum Teil sehr einschränken. 6 % der Befragten haben dazu keine Angaben gemacht. 84 Seniorenpolitisches Gesamtkonzept

85 85 Wie würden Sie Ihre heutige finanzielle Situation einstufen? Ohne Angabe 6 % Komme sehr gut zurecht 56 % Komme gut zurecht 14 % Komme genau hin 14 % Muss mich einschränken 11 % Muss mich stark einschränken 1 % Darstellung 50: Finanzielle Situation der Seniorinnen und Senioren Das Befragungsergebnis verdeutlicht, dass nicht alle Senioren auf finanzielle Ressourcen zurückgreifen können, um sich besondere Wohnformen oder Angebote zur Erleichterung des täglichen Lebens und/oder zur gesellschaftlichen Teilhabe leisten zu können. Gerade hier sind innovative Lösungen gefragt. Es fehlt besonders an günstigen seniorengerechten Wohnungen und niedrigschwelligen Hilfe-/Unterstützungsangeboten. 5.7 Bürgerschaftliches Engagement Stärkung von Eigeninitiative und Mitwirkung Es wird in Zukunft nicht nur darum gehen, das Angebot professioneller Betreuungs- und Unterstützungsstrukturen dem Bedarf anzupassen. Professionelle Hilfe ist vor allem auch gefragt, um Eigenverantwortlichkeit und Eigeninitiative zu stärken. Die Aktivierung der Leistungsmöglichkeiten älterer und jüngerer Menschen in sozialen Netzwerken im Sinne einer zivilgesellschaftlichen Verantwortung ist als wesentliche Aufgabe der Kommunen anzusehen. 1 Dazu müssen sich die Kommunen mit neuen, ausdifferenzierten Modellen des bürgerschaftlichen Engagements auseinandersetzen, denn bürgerschaftliches Engagement ist als eine bedeutende Schnittstelle zwischen individuellen Potenzialen, Ideen und Erfahrungen und gesellschaftlichen Bedarfen und Nachfragen zu begreifen. 2 Darstellung 51: Ehrenamtliches Engagement der Seniorinnen und Senioren ohne Angabe 4 % Ja: 37 % Nein: 59 % Nein 75% Ja 15% ohne Angabe 10% 1 Vgl.: Wohnen im Alter. Bewährte Wege Neue Herausforderungen. Ein Handlungsleitfaden für Kommunen. Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Berlin, 2008, S Vgl.: Pflege und Unterstützung im Wohnumfeld. Innovationen für Menschen mit Pflegebedürftigkeit und Behinderung. Deutsches Institut für angewandte Pflegeforschung e.v. (Hrsg.). Schlütersche Verlagsgesellschaft: Hannover, 2010, S. 150 Seniorenpolitisches Gesamtkonzept 85

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