Neue SERVICE-Pakete zur MEHRWERTSTEUERRÜCKERSTATTUNG für deutsche Unternehmen ab 2010
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- Kurt Dunkle
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1 Neue SERVICE-Pakete zur MEHRWERTSTEUERRÜCKERSTATTUNG für deutsche Unternehmen ab 2010 Sie erhalten hiermit unser Servicepaket, bestehend aus folgenden Unterlagen: Verfahrensablauf im Rahmen des Basis-Pakets der Deutschen Handelskammer Umfang des Support-Pakets der Deutschen Handelskammer Gebührenordnung Auftragserteilung und Vollmacht Fragebogen
2 Verfahrensablauf im Rahmen des Basis-Pakets der Deutschen Handelskammer Schritt 1: Schicken Sie bitte die folgenden Dokumente für die Vergütung der Vorsteuer des laufenden Kalenderjahres bis zum 31. August des Folgejahres im Original an uns zurück (DEUTSCHE HANDELSKAMMER IN ÖSTERREICH, Abteilung für Recht und Steuern, Schwarzenbergplatz 5 TOP 3/1, 1030 Wien), um die Ausschlussfrist (30. September des Folgejahres) der Behörde einhalten zu können. Bitte beachten Sie, dass wir für Unterlagen, die nach dem 31. August des Folgejahres bei uns eingehen, eine ordnungsgemäße Bearbeitung nicht garantieren: Die mit dem Firmennamen und anschrift ergänzte, von einer zeichnungsberechtigten Person unterschriebene und mit dem Firmenstempel versehene Vollmacht und Auftragserteilung. Beachten Sie bitte, dass diese Vollmacht jährlich aufs Neue erteilt werden muss. Die Rechnungen des betreffenden Vergütungszeitraumes im Original; wir empfehlen die Belege vor Versand zu kopieren. Den ausgefüllten Fragebogen zu den grundlegenden Voraussetzungen der Teilnahme des Unternehmens am Rückvergütungsverfahren. Falls nötig, eine Erklärung über die zum Unternehmen gehörenden Mitarbeiter. Schritt 2: Nach Erhalt der Unterlagen werden wir sofort für Sie tätig. Wir werden die Originalrechnung auf ihre Erstattungsfähigkeit prüfen. Sollte eine Korrektur der Rechnung notwendig sein, werden wir uns in Absprache mit Ihnen um eine schnelle und ordnungsgemäße Korrektur bemühen. für jede Rechnung einzeln die notwendigen Angaben im Erstattungsantrag eintragen und die Art der erworbenen Gegenstände und Dienstleistungen nach den neuen Kennziffern für Sie aufschlüsseln. nach Prüfung der Antragsvoraussetzungen Ihnen die Ergebnisse hinsichtlich der Erstattung mitteilen und Ihnen einen Entwurf des Antrags zu Ihrer abschließenden Freigabe übersenden. dann den Antrag im elektronischen Portal erstellen und absenden. Über den weiteren Verlauf des Verfahrens z.b. Einreichungsbestätigung, Rückfragen und Bescheid werden wir Sie per Fax oder informieren. während des gesamten Verfahrens als direkter Ansprechpartner für die Finanzbehörde im Rahmen der elektronischen Kommunikation dienen und bei Rückfragen der Finanzbehörde oder der Anforderung von zusätzlichen Informationen, Originalrechnungen bzw. Durchschriften alles Notwendige in Absprache mit Ihnen aufbereiten. Die Einhaltung aller Fristen überwachen. Sie, sofern erforderlich, im Rechtsmittelverfahren unterstützen. Schritt 3: Die Bearbeitung seitens der Finanzbehörde im Erstattungsstaat wird etwa 4, bei Anforderung von zusätzlichen Informationen bis zu 8 Monate in Anspruch nehmen. Den erstatteten Betrag werden wir nach Abzug unseres Erfolgshonorars unverzüglich per Überweisung an Sie weiterleiten. Bitte beachten Sie, dass Bankgebühren anfallen können. Sobald wir die Unterlagen von der Finanzbehörde zurück erhalten, werden wir diese umgehend an Sie zurücksenden. Sollte die Behörde weitere Informationen über Ihr Unternehmen einfordern
3 oder weitere Fragen haben, werden wir mit Ihnen in Verbindung treten, um diese fristgerecht zu beantworten. Umfang des Support-Pakets der Deutschen Handelskammer Im Rahmen des Support-Pakets unterstützt und informiert Sie die Deutsche Handelskammer in Österreich bei Rückfragen bzw. bei Anforderung weiterer Informationen durch die österreichische Finanzbehörde im laufenden Verfahren oder bei der Vorbereitung eines ggf. notwendigen Rechtsmittelverfahrens. Im Gegensatz zu dem Basis-Paket ist von der Leistung der Deutschen Handelskammer in diesem Fall nicht umfasst, dass wir den Antrag vorprüfen, erstellen und einreichen oder als direkter Ansprechpartner in elektronischen Verfahren dienen. Dies wäre im Vorfeld durch das Unternehmen selbst zu erbringen, sofern es sich nur für den nachträglichen Support durch die Deutsche Handelskammer entscheidet. Für weitere Rückfragen steht Ihnen Frau Semra Kalayci gerne zur Verfügung! Deutsche Handelskammer in Österreich Rechtsabteilung Ansprechpartnerin Frau Semra Kalayci +43 (1) DW 23 oder
4 Grundhonorar Gebührenordnung für das Basis-Paket für die Antragstellung auf Rückerstattung der Umsatzsteuer Für die Bearbeitung der USt.- Vergütungsanträge berechnen wir ein Grundhonorar sowie eine Erfolgsprovision. Das Grundhonorar beträgt unabhängig vom beantragten Steuervergütungsbetrag 150. Dieses wird auf die Erfolgsprovision angerechnet. Erfolgsprovision Bei einem erfolgreichen Abschluss des Vergütungsverfahrens wird eine auf den erstatteten Steuerbetrag bezogene abgestufte Provision in Rechnung gestellt. Es gelten folgende Provisionssätze: Stufe USt. Erstattungsbetrag Erfolgsprovision 1 1 bis % des Erstattungsbetrages, mind. aber die Grundgebühr bis % des über liegenden Betrages bis % des über liegenden Betrages 4 über % des über liegenden Betrages Alle Preisangaben sind exklusive Umsatzsteuer. Bei Großaufträgen können gesonderte Vereinbarungen getroffen werden. Bitte sprechen Sie uns direkt darauf an. Belegzuschlag Für die Belegauflistung durch die Deutsche Handelskammer in Österreich wird ab der 16. Rechnung für jeden weiteren Beleg ein Zuschlag von 0,50 berechnet. Stundensatz bei umfangreichem Support Sollten in Folge von Rückfragen der Finanzbehörde oder im Rahmen eines Rechtmittelverfahrens eine weitere Bearbeitung durch die Deutsche Handelskammer in Österreich in erheblichem Umfang notwendig werden, kann die Deutsche Handelskammer in Österreich zusätzlich einen Stundensatz in Höhe von erheben. 90 für Nicht-Mitglieder und 80 für Mitglieder der DHK Auszahlung Die Auszahlung des Erstattungsbetrages erfolgt unter Abzug der in der Gebührenordnung festgesetzten Bearbeitungsgebühr auf das vom Antragsteller in der Auftragserteilung angegebene Konto. Mitglieder-Rabatt Mitglieder der Deutschen Handelskammer in Österreich erhalten 25 % Rabatt auf Grundhonorar und Erfolgsprovision.
5 Gebührenordnung für das Support-Paket für Unterstützungsleistungen im Rahmen des eigenständig eingeleiteten Antragsverfahrens Für ihre Tätigkeit im Rahmen des Support-Pakets berechnet die Deutsche Handelskammer in Österreich einen Stundensatz in Höhe von 90 für Nicht-Mitglieder und 80 für Mitglieder der Deutschen Handelskammer in Österreich Diesbezüglich wird eine gesonderte Rechnung gestellt. Für weitere Rückfragen steht Ihnen Frau Semra Kalayci gerne zur Verfügung! Deutsche Handelskammer in Österreich Rechtsabteilung Ansprechpartnerin Frau Semra Kalayci +43 (1) DW 23 oder
6 Deutsche Handelskammer in Österreich Schwarzenbergplatz 5 TOP 3/1 A-1030 Wien Hiermit beauftragen wir die A u f t r a g s e r t e i l u n g DEUTSCHE HANDELSKAMMER IN ÖSTERREICH A-1030 Wien, Schwarzenbergplatz 5 TOP 3/1, das Verfahren für die Erstattung der abziehbaren Vorsteuern an ausländische Unternehmer gemäß der Vorgehensweise und den Bedingungen des Servicepakets für uns abzuwickeln im Rahmen des Basis-Pakets. im Rahmen des Support-Pakets. Der Auftrag wird auf der Grundlage der beigefügten Allgemeinen Geschäftsbedingungen erteilt. Das unterzeichnende Unternehmen erteilt der Deutschen Handelskammer umfassende Vollmacht zur Vertretung vor den zuständigen österreichischen Behörden. Der Erstattungsbetrag abzüglich der Bearbeitungsgebühren soll auf Konto-Nummer:... Bankleitzahl:... Geldinstitut:... IBAN:... BIC (Swift):... überwiesen werden. Ansprechpartner:.. Kontakt: Ort und Datum Stempel und Unterschrift
7 Allgemeine Geschäftsbedingungen Artikel 1 Vertragsgegenstand Die DHK führt im Auftrag im Ausland ansässiger Unternehmen, im folgenden Auftraggeber genannt, Vorsteuer-Vergütungsverfahren vor den zuständigen Finanzbehörden (Finanzamt Graz bzw. Bundeszentralamt für Steuern) durch. Der Auftrag umfasst die Prüfung der vom Auftraggeber vorgelegten Rechnungen, die Beratung hinsichtlich des Vergütungsanspruches, die Durchführung des Antragsverfahrens einschließlich der Prüfung des Steuerbescheids sowie die Entgegennahme der Vergütungsbeträge. Die DHK überweist die vereinnahmten Vergütungsbeträge nach Abzug ihres Honorars (siehe Art.5) auf das vom Auftraggeber angegebene Konto. Die damit verbundenen Bankspesen gehen vollständig zu Lasten des Auftraggebers. Die DHK ist berechtigt, den Auftrag oder Teile davon durch sachverständige, unselbständig beschäftigte Mitarbeiter, oder gewerbliche /freiberufliche Kooperationspartner (ganz oder teilweise), durchführen zu lassen. Artikel 2 Verpflichtungen des Auftraggeber 1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, der DHK alle für die Durchführung des Auftrags notwendigen Unterlagen rechtzeitig im Original vorzulegen. Hierzu gehören: - die zur Einreichung bestimmten Originalrechnungen, - alle weiteren Informationen und Unterlagen, deren Vorlage sich im Laufe des Antrags- oder Rechtsmittelverfahrens als erforderlich erweist. 2. Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass der DHK alle für die Ausführung ihrer Tätigkeit notwendigen Unterlagen rechtzeitig vorgelegt werden, ihr alle Informationen erteilt werden und sie von allen Vorgängen und Umständen in Kenntnis gesetzt wird. Dies gilt auch für Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit der DHK bekannt werden. 3. Auf Verlangen der DHK hat der Auftraggeber die Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm vorgelegten Unterlagen sowie seiner Auskünfte und mündlichen Erklärungen schriftlich zu bestätigen. Artikel 3 Datenschutz Der Auftraggeber willigt ein, dass die DHK Daten, die sich aus diesem Vertrag oder der Vertragsdurchführung ergeben, erhebt, verarbeitet und nutzt und diese im erforderlichen Umfang den zuständigen Behörden übermittelt. Artikel 4 Haftung Ausschlussfrist für den Eingang von Anträgen bei den zuständigen Finanzbehörden ist der 30. September des auf das Kalenderjahr, in dem der Vergütungsanspruch entstanden ist, folgenden Jahres. Die DHK übernimmt keine Gewähr für die rechtzeitige Einreichung von Anträgen, wenn ihr die notwendigen Unterlagen und Informationen weniger als vier Wochen vor Ablauf der oben genannten Frist zugehen. Die DHK haftet für Schäden nur im Falle, dass ihr Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann, und zwar im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Ein Schadenersatzanspruch kann nur innerhalb einer Ausschlussfrist von sechs Monaten ab dem Zeitpunkt geltend gemacht werden, in dem der Anspruchsberechtigte den Schaden und das anspruchsbegründende Ereignis kannte oder hätte kennen müssen, spätestens aber innerhalb von 3 Jahren ab dem anspruchsbegründenden Ereignis. Der Anspruch erlischt, wenn der Anspruchsberechtigte diesen nicht innerhalb einer Frist von sechs Monaten seit der schriftlichen Ablehnung der Ersatzleistung durch die DHK gerichtlich geltend macht. Dies gilt jedoch nur für den Fall, dass der Anspruchsberechtigte auf diese Folge hingewiesen wurde. Das Recht, die Einrede der Verjährung zu erheben, bleibt unberührt. Artikel 5 Honoraranspruch und höhe Die DHK hat als Gegenleistung zur Erbringung ihrer Dienstleistungen Anspruch auf Bezahlung eines angemessenen Honorars durch den Auftraggeber. Die Honorarhöhe richtet sich nach der vereinbarten Gebührenordnung der DHK. Unterbleibt die Ausführung des Auftrages durch die DHK, so gebührt dieser gleichwohl das vereinbarte Entgelt; bei vereinbartem Basis-Paket mindestens das Grundhonorar, wenn sie zur Leistung bereit war und durch Umstände, die auf Seiten des Auftraggebers liegen, an der Erbringung verhindert wurde. Sie muss sich jedoch anrechnen lassen, was sie sich in Folge des Unterbleibens ihrer Leistung erspart hat. Artikel 6 Schlussbestimmungen und vorübergehende Bestimmungen 1. Dieser Vertrag wird für die Dauer des jeweiligen Rückvergütungsverfahrens abgeschlossen. Eine ordentliche Kündigung ist während dessen nicht vorgesehen. 2. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund wird hiervon nicht berührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn eine der Parteien gegen ihre durch diesen Vertrag festgelegten Rechte und Pflichten verstößt oder wenn auf andere Weise das Vertrauen in das Vertragsverhältnis nachhaltig gestört wurde und ein Festhalten an dem Vertrag nicht mehr zumutbar ist. Eine Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. 3. Der Vertrag kann nur durch die Vereinbarung der Vertragsparteien geändert oder aufgehoben werden. Hierzu ist die Schriftform erforderlich. 4. Soweit es in diesem Vertrag nicht ausdrücklich festgesetzt ist, richten sich die Rechtsbeziehungen der Vertragsparteien nach den Bestimmungen des österreichischen Rechts. 5. Als Erfüllungsort für die beiderseitigen Verpflichtungen aus diesem Maklervertrag sowie als Gerichtsstand wird Wien vereinbart.
8 Finanzamt Graz-Stadt Referat für ausländische Unternehmen A-8018 Graz Hiermit beauftragen wir die Deutsche Handelskammer in Österreich A-1030 Wien, Schwarzenbergplatz 5 TOP 3/1 Bankverbindung: Konto-Nr , BLZ: 32000, Raiffeisenlandesbank NÖ-Wien mit der Durchführung des Verfahrens für die Erstattung der abziehbaren Vorsteuern an ausländische Unternehmer. Der gesamte Schrift- und Zahlungsverkehr wird bis auf Widerruf über die Deutsche Handelskammer in Österreich abgewickelt. Wir bevollmächtigen die Deutsche Handelskammer in Österreich, sämtliche Informationen und Auskünfte das unterzeichnende Unternehmen betreffend entgegenzunehmen. Des Weiteren tritt die Deutsche Handelskammer als Zustellungsbevollmächtigter für das unterzeichnende Unternehmen auf Ort und Datum Stempel und Unterschrift
9 Fragebogen Vorsteuererstattungsverfahren für nicht im Inland ansässige Unternehmer 1. Angaben zum Antragssteller Name und Vorname oder Firma des Antragsstellers: Adresse: Bundesland: -Adresse: Telefonnummer: Ansprechpartner: Bankverbindung (mit IBAN und BIC): Vertretungsbefugte Person bei Personengesellschaften: 2. Art der Tätigkeit oder Gewerbezweig des Antragsstellers Tätigkeit als NACE-CODE (falls bekannt) Beschreibung der Tätigkeit: 3. Steuernummer im Sitzstaat und Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: Steuernummer: Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: Ausstellendes Finanzamt:
10 4. Vergütungszeitraum: von (Monat) bis (Monat) für das Jahr Erstattungsstaat: Erstattungsbetrag: 5. Hat der Antragsteller im Erstattungsstaat falls eine der Fragen a) einen Wohnsitz? Ja Nein b) einen Geschäftssitz? Ja Nein c) einen gewöhnlichen Aufenthalt? Ja Nein d) eine Betriebsstätte? Ja Nein e) eine Zweigniederlassung? Ja Nein mit ja beantwortet wird, bitte das zuständige Finanzamt und die Steuernummer angeben 6. Hat der Antragsteller im Erstattungsstaat während des Erstattungszeitraumes Gegenstände geliefert (Inlandslieferung) / Dienstleistungen erbracht, die als im Erstattungsstaat als bewirkt gelten? Ja Nein Beschreibung der Tätigkeit:
11 7. Nach Art. 6 RL 2008/9/EG berechneter und als Prozentsatz ausgedrückter Prorata-Satz des Vorsteuerabzugs (Pro-rata-Satz: Prozentsatz der abzugsfähigen Vorsteuer) 1 8. Abschließende Erklärung Der Unternehmer erklärt, a) dass er innerhalb des Vergütungszeitraumes im Mitgliedstaat der Erstattung weder den Sitz seiner wirtschaftlichen Tätigkeit noch eine feste Niederlassung, von der aus Umsätze bewirkt wurden und in Ermangelung eines solchen Sitzes oder fester Niederlassung seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort hat. b) Dass er im Vergütungszeitraum im Mitgliedstaat der Erstattung keine Lieferungen und sonstigen Leistungen durchgeführt hat, welche im Mitgliedsstaat der Erstattung als bewirkt gelten (Artikel 3 Buchstabe b der Richtlinie 2008/9/EG) nur bestimmte steuerfreie Beförderungsleistungen und damit verbundene Nebentätigkeiten gemäß den Artikeln 144, 146, 148, 149, 151, 153, 159 oder Artikel 160 der Richtlinie 2006/112/EG erbracht hat im Erstattungsstaat nur innergemeinschaftliche Erwerbe und daran anschließende Lieferungen im Sinne des Artikels 197 der Richtlinie 2006/112/EG ausgeführt hat nur Umsätze ausgeführt hat, für die der Leistungsempfänger gemäß den Artikeln 194 bis 196 und Artikel 199 der Richtlinie 2006/112/EG die Umsatzsteuer schuldet (Reverse Charge). 1 Die Pro-rata-Regelung gilt, wenn der Steuerpflichtige in Ausübung seiner Geschäftstätigkeit oder seines Gewerbes zusammen mit Lieferungen von Gegenständen oder Dienstleistungen, für die ein Recht auf Vorsteuerabzug besteht, andere Umsätze gleicher Art bewirkt, für die dieses Recht nicht besteht. Der Pro-rata-Satz des Vorsteuerabzugs ergibt sich aus einem Bruch; dieser enthält: im Zähler den je Jahr ermittelten Gesamtbetrag der zum Vorsteuerabzug berechtigenden Umsätze, abzüglich der Mehrwertsteuer; im Nenner den je Jahr ermittelten Gesamtbetrag der im Zähler stehenden sowie der nicht zum Vorsteuerabzug berechtigenden Umsätze, abzüglich der Mehrwertsteuer.
12 Der Antragssteller versichert, dass die vorstehenden Angaben nach bestem Wissen und Gewissen richtig und vollständig sind. Sollte der Antragsteller nachträglich erkennen, dass der vorstehende Antrag unrichtig oder unvollständig ist, so wird er die Deutsche Handelskammer in Österreich davon unverzüglich in Kenntnis setzen Ort und Datum Stempel und Unterschrift
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