EBM 2008 Allgemeinärzte Hausarzt-Internisten
|
|
- Frauke Heidrich
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Hausärztliche Pauschalen Versichertenpauschale bis 5. LJ X X 1X Versichertenpauschale vom 6. bis 59 LJ. 900 X X 1X Versichertenpauschale ab 60 LJ X X 1X Versichertenpauschale bei Vertretung oder Überweisung durch 500 1X anderen Hausarzt bis 5. LJ. Versichertenpauschale bei Vertretung oder Überweisung durch anderen Hausarzt 6. bis 59. LJ. Versichertenpauschale bei Vertretung oder Überweisung durch anderen Hausarzt ab 60. LJ. Versichertenpauschale bei Inanspruchnahme zu Zeiten nach Nrn bzw Qualitätszuschläge Zuschlag zu VP ( ) bei Behandlung eines Versicherten mit chronischer Krankheit (2 Arzt-Patientenkontakte) 450 1X 535 1X 480 1X 495 X 1x 03235* Qualifikationszuschlag Psychosomatik* 20 X 1x Einzelleistungen Bel. EKG 565 X Langzeit EKG (genehmigungspflichtig) 190 X Langzeit-Blutdruck 220 X Spirometrie 170 X Rektos-, Proktoskopie 240 X Zuschlag f. Polypenentfernung 160 X Audiometrische Untersuchung 250 X Hyposensibilisierung 265 X Hausärztlich geriatrisches Basisassesment (incl. Testverfahren) 370 X Langzeit EKG Auswertung (genehmigungspflichtig) 260 X X 3X Testverfahren bei Demenzverdacht (nicht neben im Behandlungsfall, SKT,MMST, TFDD, bis zu 3 x/quartal) Sonographie der Schilddrüse 240 X Sonographie der Thoraxorgane 365 X Sonographie Abdomen (max. 2 x pro Quartal) 445 X Sonographie Uro-Genital 245 X CW Doppler (genehmigungspflichtig) 305 X Chirotherapie Extremitäten (genehmigungspflichtig) 150 X Chirotherapie Wirbelsäule 200 X Hinzuziehen eines sozio therapeutischen Leistungserbringers Besondere Qualifikation notwendig 190 X 1X 1
2 Besuche Besuch eines Kranken 440 X 1325 X Dringender Besuch unverzüglich nach Bestellung ausgeführt zwischen 19:00 22:00 Uhr an Samstag Sonntag und Feiertag zwischen 07:00-19:00 Uhr im organisierten Notdienst Dringender Besuch zu Sprechstundenzeiten mit Verlassen der Sprechstunde zwischen 22:00 Uhr und 7:00 Uhr an Samstag Sonntag und Feiertag zwischen 19:00-07:00 Uhr 1770 X Wegegeld: Tag -2km: 40220, Tag-5km: 40222, Tag >5km: 40224; Nacht -2km: 40226, Nacht -5km: 40228, Nacht >5km: Besuch eines weiteren Kranken/auch Alten-, Pflegeheim 215 X Visite Krankenhaus/Belegstation Dringender Besuch Alten-, Pflegeheim 1545 X Patientenbegleitung durch d. Arzt beim Transport (je 10 min.) 255 X Überprüfung der Notwendigkeit von häuslicher Krankenpflege 265 X X Erstverordnung Behandlung psych. Häusl. Pflege 380 X Folgeverordnung Behandlung psych. Häusl. Pflege 380 X Verwaltungsgebühr 35 X X Tel. Beratung des Arzt (bei tel. Kontaktaufnahme durch den Pat.) 60 X X Konsultationspauschale (im Rahmen einer Überweisung ) 50 X 1x Verweilen außerhalb der Praxis (vollendete 30 Minuten) 695 X Vorsorgeuntersuchung Jugendgesundheitsuntersuchung (J1) Früherkennung von Krebserkrankungen bei der Frau Früherkennung von Krebserkrankungen beim Mann Gesundheitsuntersuchung Untersuchung auf Blut im Stuhl Beratung zur Früherkennung des kolorekt. Karzinoms Hautkrebs - Screening 565 Empfängnisregelung Beratung Empfängnisregelung 200 X Beratung und Untersuchung Empfängnisverhütung 320 X Wiederholungsrezept Pille 30 X Injektionen Infusion (mindestens 10 Minuten) 160 X X Infusionstherapie (Zytostatika 445 X X Tuberkulintestung (Mendel-Mantoux, Pirquet, Moro, Hamburer- 25 X X Test) Behandlung mit Lokalanästhetika* (mind. 3 persönliche Arzt- Patienten-Kontakte) 265 X X 3x 2
3 Punktionen Punktionskomplex 1 ( Schleimbeutel, Hämatom, Hygrom, Aszites) 130 X X Punktionskomplex 2 (Gelenk etc.) 330 X X Chirurgie Kleiner operativer Eingriff 1 - Operativer Eingriff < 5 min, - Primäre Wundversorgung, - Auch Abtragen und/oder Kryotherapie von Warzen Kleiner operativer Eingriff 2 - primäre Wundversorgung Säuglinge, Kleinkinder, Kinder, - mittels Naht, Kleber, - Fremdkörperentfernung, - Abszess, - subcutanespanaritium. 160 X 365 X Kleiner operativer Eingriff 3 Kinder (bis 12. LJ.) 675 X 580 X 1x Behandlung sekundär heilender Wunden, Dekubitus (einmal im Behandlungsfall) (mindestens 3 Arzt-Patientenkontakte) Diabetischer Fuß (Genehmigung) je Sitzung/Bein 395 X Ulcus cruris (Fotodokum alle 4 Wochen) je Sitzung/Bein 155 X Kompressiontherapie (Fotodokum alle 4 Wochen) je Sitzung/Bein 160 X Ambulante Operationen Verbände Präoperative Untersuchung vor ambulanten oder belegärztlicher Operationen bis zum 12. Lebensjahr bis zum 40. Lebensjahr nach dem 40. Lebensjahr nach dem 60. Lebensjahr Postoperative Behandlungkomplexe bis 21. Tage nach Op., auf Überweisung durch den Operateur Fixierender Verband über mindestens ein Gelenk (Zinkleim, Tape, Gips) 820 1x x 330 X X Urologie Legen eines suprapubischen Dauerkatheters 335 X X Wechseln oder Entfernen eines suprapubischen Dauerkatheters 145 X X Legen und/oder Wechseln eines transurethraler Dauerkatheter 195 X X Physikalische Therapie TENS (je Sitzung, höchstens 5 mal) 190 X Einzelinhalationstherapie 40 X Einzelinhalationstherapie Verneblersystem 125 X Wärmetherapie (u.a. KW) 55 X Elektrotherapie (u.a. Jono) (max. 8 x pro Quartal) 30 X 3
4 Briefe/Bescheinigungen Ärztlicher Bericht 110 X X Ausführlicher Brief 210 X X Bescheinigung Chronische Erkrankung (Muster 55) 40 X X Vordruck med. Reha (Muster 61) Konsiliarbericht vor Aufnahme einer Psychotherapie (Muster 22) 105 X X Kurze Bescheinigung (Muster 41, 50, 58) 85 X Krankheitsbericht für Krankenkasse (Muster 11 und 53, 56, 57) 125 X Ausführlicher schriftlicher Kurplan (Muster 20a-d, 51 und X Kur Vorschlag des Arztes (Muster 25) 150 X Kostenpauschale für Brief: bis 20g 0,55 * bis 50g 1,00 * bis 500g 1,44 * bis 1000g 2,20 * Kopie 0,13 Praxis-Labor 32001* Wirtschaftlichkeitsbonus 40 1x Harnstreifentest 0, Mikroskop. Untersuchung Harn 0, BSG 0, Glukose 0, Zuschlag trägergebundene Reagenzien 0, Fibrinomere Spaltprodukte quantitativ (z.b. D-Dimer) 4, ,45 Präop. Labor (Erys, Leukos, Thrombos, Hb, HK, Kalium, Glukose, Kreat, y-gt) CRP 1, Troponin 11,25 Kostenpauschalen EURO Versand von Briefen bis 20 g oder Fax oder digital 0, Versand von Briefen bis 50 g Kompaktbrief 1, Versand von Briefen bis 500 g Großbrief 1, Versand von Briefen bis 100 g Maxibrief 2, Abfassung von Besch. In freier Form, wenn kein Vordruck 1, Kopie 0, Kostenpauschale f. 3 Stuhlbriefchen, wenn nicht zurückgebracht 1, Wegegeld bis 2 km 7-19 Uhr 3, Wegegeld 2 bis 5 km 7-19 Uhr 6, Wegegeld > 5 km 7-19 Uhr 9, Wegegeld > 10 km (nur bei Besuchen nach amb. Op.) 10, Nachtwegegeld bis 2 km 6, Nachtwegegeld 2 bis 5 km 9, Nachtwegegeld > 5 km 13, Nachtwegegeld > 10 km (nur bei Besuchen nach amb. Op.) 14, Besuch durch Arzthelferin 5, Besuch durch Arzthelferin weiterer Pat. in sozialer Gemeinschaft 2,60 4
5 Notfälle Unvorhergesehene Inanspruchnahme 19:00-22:00 Uhr, Samstag, Sonntag und Feiertag 07:00-19:00 Uhr Unvorhergesehene Inanspruchnahme 22:00-7:00 Uhr, am Samstag, Sonntag und Feiertag 19:00-07:00 Uhr 555 X 885 X Samstagssprechstunde 7:00 14:00 Uhr 285 X Notfallpauschale im organisierten Notfalldienst, Erstkontakt im Behandlungsfall zwischen 0 und 24 Uhr 405 1x 01211* Zusatzpauschale Besuchsbereitschaft bei x weiterem Kontakt im Quartal zwischen 7 und 19 Uhr 01215* Zusatzpauschale Besuchsbereitschaft bei weiterem Kontakt im Quartal werktags 19:00-22:00 Uhr, am Samstag, Sonntag und Feiertag 07:00-19:00 Uhr 01217* Zusatzpauschale Besuchsbereitschaft bei weiterem Kontakt im Quartal werktags 22:00-7:00 Uhr, am Samstag, Sonntag und Feiertag 19:00-07:00 Uhr 01219* Zusatzpauschale Besuchsbereitschaft bei Reanimation (künstliche Beatmung, Herzdruckmassage) Zuschlag für Koniotomie und/oder endotr. Intubation Defibrillation 740 Dr. Meyer/Dr. Zimmermann VP = Versichertenpauschale RLV = Regelleistungsvolumen BHF = Behandlungsfall * Ziffer wird von der KV Hessen gesetzt ohne Gewähr Stand
EBM 2008 [leicht gemacht] Eine Kurzfassung mit den wesentlichen Änderungen für den Hausarzt
EBM 2008 [leicht gemacht] Eine Kurzfassung mit den wesentlichen Änderungen für den Hausarzt Die normalen oder regulären Versichertenpauschale im EBM 2008 Die normalen Versichertenpauschalen sind einmal
MehrAnhang 2 zu Anlage 3a EBM-Ziffernkranz
Anhang 2 zu Anlage 3a nkranz 01100 Unvorhergesehene Inanspruchnahme I 01101 Unvorhergesehene Inanspruchnahme II 01102 Inanspruchnahme an Samstagen 01410 Besuch 01411 Dringender Besuch I 01412 Dringender
MehrEBM Reform 2008 Schulung Dr. Heinrich Weichmann, Dezernat 3 Gebührenordnung und Vergütung
EBM Reform 2008 Schulung Dr. Heinrich Weichmann, Dezernat 3 Gebührenordnung und Vergütung Kassenärztliche Bundesvereinigung Was sind Grundpauschalen, was sind Versichertenpauschalen? Seite 2 Seite 3 Festlegung
MehrSchreibtischvorlage HZV-Verträge in Westfalen-Lippe Stand:
Arzt-Patienten-Kontakt 0000 0000 0000 0000 0000 0000 für die hausärztliche Betreuung von Palliativpatienten P3 - Zuschlag für chronisch kranke Patienten - - 0001 - - 0001 0003 0003 0003 0003 0003 0003
MehrSchreibtischvorlage HZV in Schleswig-Holstein Zu dokumentierende Leistungsziffern. Über Zuschlag Palliativbehandlung
Arzt-Patienten- Kontakt Pauschale für die hausärztliche Betreuung von Palliativpatienten P3 Zuschlag für chronisch 0000 0000 0000 0000 0000 - - - Über Zuschlag Palliativbehandlung ; keine notwendig 0001
Mehr2/3 Vorwort 2/3.1 Systematik der Einführung des Euro-EBM und der Regelleistungsvolumina
Inhalt Teil 2 Kap. 1 Seite 1 2 EBM 2008 2/1 Inhalt 2/2 Stichwortverzeichnis EBM 2/3 Vorwort 2/3.1 Systematik der Einführung des Euro-EBM und der Regelleistungsvolumina 2/4 Abrechnungsbeispiele, Übersichten
MehrHerzlich Willkommen zu EBM - " so geht`s " 10/24/2015 EBM 1
Herzlich Willkommen zu EBM - " so geht`s " 10/24/2015 EBM 1 Übersicht Grundlagen-EBM Versichertenpauschale Verwaltungskomplex Chronikerpauschalen Gesprächsleistungen Leistungen im organisierten Notdienst
MehrSchreibtischvorlage HZV-Verträge in Sachsen Zu dokumentierende Leistungsziffern der HZV-Verträge in Sachsen
Arzt-Patienten-Kontakt 0000 0000 0000 0000 0000 Zu dokumentieren, wenn ein Arzt-Patienten-Kontakt (APK) stattfindet; löst kontaktabhängige Pauschale P2 aus. Kontaktabhängige Pauschale für die hausärztliche
MehrSchreibtischvorlage HZV-Verträge in Sachsen Zu dokumentierende Leistungsziffern der HZV-Verträge in Sachsen
Zu dokumentierende sziffern der HZV-Verträge in Sachsen Arzt-Patienten-Kontakt 0000 0000 0000 0000 0000 Zu dokumentieren, wenn ein Arzt-Patienten-Kontakt (APK) stattfindet; löst kontaktabhängige Pauschale
MehrGrundlagen der EBM-Abrechnung
Grundlagen der EBM-Abrechnung EBM Und aus dem Chaos sprach eine Stimme zu mir: Lächle und sei froh, es könnte schlimmer kommen. Und ich lächelte Und ich war froh Und es kam schlimmer Grundlagen Vollständige
MehrZu dokumentierende Leistungsziffern der HzV-Verträge in Sachsen
Zu dokumentierende sziffern der HzV-Verträge in Sachsen Persönlicher Arzt- Patienten-Kontakt Kontaktabhängige Pauschale für die hausärztliche Betreuung von Palliativpatienten 0000 0000 0000-0001 Zu dokumentieren,
MehrSchreibtischvorlage HZV-Verträge in Niedersachsen / Braunschweig Zu dokumentierende Leistungsziffern der HZV-Verträge in Niedersachsen / Braunschweig
Handlungsempfehlungen: 1. Diese Übersicht enthält die Honorarpostitionen der HZV-Verträge, die in Ihrer Region gültig sind. Sie finden nachfolgend jeweils die aktuelle Vergütungshöhe sowie die entsprechenden
MehrEignungsfeststellungsverfahren KZBV Vertragsinformatik
Zahnärztliche Leistungen aus den Teilen B IV bis B VI (7000er-Leistungsnummern), C und (8000er-Leistungsnummern) der Gebührenordnung für Ärzte vom 12.11.1982 (GOÄ '82), die mit einer Ersatznummer abgerechnet
Mehr1 Allgemeine Gebührenordnungspositionen
1 Allgemeine Gebührenordnungspositionen 1.1 Aufwanderstattung für die besondere Inanspruchnahme des Vertragsarztes durch einen Patienten -/-Hinweise 01100 196 Unvorhergesehene Inanspruchnahme des Vertragsarztes
MehrAuszug aus der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ)
Auszug aus der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) GOP Leistungsbeschreibung Punktzahl 1-fach B.I. Allgemeine Beratungen und Untersuchungen 1 Beratung auch mittels Fernsprecher 2 Ausstellung von Wiederholungsrezepten
MehrGrundlagen der EBM Abrechnung
Grundlagen der EBM Abrechnung EBM Und aus dem Chaos sprach eine Stimme zu mir: Lächle und sei froh, es könnte schlimmer kommen. Und ich lächelte Und ich war froh Und es kam schlimmer 1 Grundlagen Vollständige
MehrSchreibtischvorlage HZV-Verträge in Niedersachsen / Braunschweig Zu dokumentierende Leistungsziffern der HZV-Verträge in Niedersachsen / Braunschweig
Handlungsempfehlungen: 1. Diese Übersicht enthält die Honorarpostitionen der HZV-Verträge, die in Ihrer Region gültig sind. Sie finden nachfolgend jeweils die aktuelle Vergütungshöhe sowie die entsprechenden
MehrSchreibtischvorlage HZV-Verträge in Bremen Zu dokumentierende Leistungsziffern der HZV-Verträge in Bremen
Zu dokumentierende sziffern der HZV-Verträge in Bremen Handlungsempfehlungen: 1. Diese Übersicht enthält die Honorarpostitionen der HZV-Verträge, die in Ihrer Region gültig sind. Sie finden nachfolgend
MehrÜbersicht Qualifikationsmerkmale (Stand )
Übersicht Qualifikationsmerkmale (Stand 16.06.2010) Abrechnungspositionen / Zuschlagsleistungen im Rahmen der HzV-Verträge, die nur mit Genehmigung / Qualifikation oder Vorhalten möglich sind: Leistung
MehrSchreibtischvorlage HZV-Verträge in Thüringen Zu dokumentierende Leistungsziffern der HZV-Verträge in Thüringen
Handlungsempfehlungen: 1. Diese Übersicht enthält die Honorarpostitionen der HZV-Verträge, die in Ihrer Region gültig sind. Sie finden nachfolgend jeweils die aktuelle Vergütungshöhe sowie die entsprechenden
MehrAnlage 4 - Ziffernkranz Stand: , Gültig ab:
Grundsätze: 1. Der Leistungsumfang von P1 und P2 sowie der entsprechenden Zuschläge und Einzelleistungen bestimmt sich anhand dieses "EBM- 2. Die Gestaltung und der Umfang des Ziffernkranzes orientiert
Mehrdes Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 328. Sitzung am 25. Juni 2014 zur Änderung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM)
BESCHLUSS des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 328. Sitzung am 25. Juni 2014 zur Änderung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) mit Wirkung zum 1. Oktober 2014 1. Änderung
MehrZuordnung HZV: Abrechnung über HZV-Vertrag
Grundsätze: 1. Der Leistungsumfang von P1 und P2 sowie der entsprechenden Zuschläge und Einzelleistungen bestimmt sich anhand dieses "EBM- Ziffernkranzes", der während der Laufzeit der Honoraranlage bei
MehrSchreibtischvorlage HZV-Verträge in Hamburg Zu dokumentierende Leistungsziffern der HZV-Verträge in Hamburg
Handlungsempfehlungen:. Diese Übersicht enthält die Honorarpostitionen der HZVVerträge, die in Ihrer Region gültig sind. Sie finden nachfolgend jeweils die aktuelle Vergütungshöhe sowie die entsprechenden
MehrSchreibtischvorlage HZV-Verträge in Hamburg Zu dokumentierende Leistungsziffern der HZV-Verträge in Hamburg
Handlungsempfehlungen:. Diese Übersicht enthält die Honorarpostitionen der HZVVerträge, die in Ihrer Region gültig sind. Sie finden nachfolgend jeweils die aktuelle Vergütungshöhe sowie die entsprechenden
MehrSchreibtischvorlage HZV-Verträge in Hamburg Zu dokumentierende Leistungsziffern der HZV-Verträge in Hamburg
Zu dokumentierende Leistungsziffern der HZVVerträge in Hamburg Handlungsempfehlungen: 1. Diese Übersicht enthält Honorarpostitionen der HZVVerträge, die in Ihrer Region gültig sind sowie die entsprechenden
MehrZu dokumentierende Leistungsziffern der HZV-Verträge in Rheinland-Pfalz
Zu dokumentierende Leistungsziffern der HZV-Verträge in Rheinland-Pfalz Arzt-Patienten-Kontakt 0000 0000 0000 0000 0000 Zu dokumentieren, wenn ein Arzt- Patienten-Kontakt (APK) stattfindet und keine andere
MehrB E S C H L U S S. des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 341. Sitzung am 17. Dezember 2014
B E S C H L U S S des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 341. Sitzung am 17. Dezember 2014 zur Änderung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) mit Wirkung zum 1. Januar 2008
MehrSchreibtischvorlage HZV-Verträge in Sachsen Zu dokumentierende Leistungsziffern der HZV-Verträge in Sachsen
Handlungsempfehlungen: 1. Diese Übersicht enthält die Honorarpostitionen der HZV-Verträge, die in Ihrer Region gültig sind. Sie finden nachfolgend jeweils die aktuelle Vergütungshöhe sowie die entsprechenden
MehrZuordnung HZV: Abrechnung über HZV- Vertrag
Grundsätze: 1. Der Leistungsumfang von P1 und P2 sowie der entsprechenden Zuschläge und Einzelleistungen bestimmt sich anhand dieses "EBM- Ziffernkranzes", der während der Laufzeit der Honoraranlage bei
MehrSchreibtischvorlage HZV-Verträge in Hamburg Zu dokumentierende Leistungsziffern der HZV-Verträge in Hamburg
Zu dokumentierende sziffern der HZVVerträge in Hamburg Handlungsempfehlungen:. Diese Übersicht enthält die Honorarpostitionen der HZVVerträge, die in Ihrer Region gültig sind. Sie finden nachfolgend jeweils
MehrSeite 1 von 11 Stand:
Arzt-Patienten-Kontakt 0000 0000 0000 0000 0000 Zu dokumentieren, wenn ein Arzt-Patienten- Kontakt (APK) stattfindet; löst kontaktabhängige Pauschale P2 aus. Pauschale für die hausärztliche Betreuung von
MehrB E S C H L U S S. des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 378. Sitzung am 10. August 2016
B E S C H L U S S des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 378. Sitzung am 10. August 2016 zur Änderung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) mit Wirkung zum 1. Oktober 2016
MehrSchreibtischvorlage HZV-Verträge in Nordrhein-Westfalen Zu dokumentierende Leistungsziffern der HZV-Verträge in Nordrhein-Westfalen
Zu dokumentierende sziffern der HZVVerträge in NordrheinWestfalen Handlungsempfehlungen: 1. Diese Übersicht enthält die Honorarpostitionen der HZVVerträge, die in Ihrer Region gültig sind. Sie finden nachfolgend
MehrSchreibtischvorlage HZV-Verträge in Nordhrein-Westfalen Zu dokumentierende Leistungsziffern der HZV-Verträge in Nordhrein-Westfalen
Zu dokumentierende sziffern der HZVVerträge in NordhreinWestfalen Handlungsempfehlungen: 1. Diese Übersicht enthält Honorarpostitionen der HZVVerträge, die in Ihrer Region gültig sind sowie die entsprechenden
MehrDas Versorgungs-ABC. Kassenärztliche Vereinigung Hessen, K.d.ö.R.
Das Versorgungs-ABC Kassenärztliche Vereinigung Hessen, K.d.ö.R. Ärzte 12.569 Ärzte und Psychotherapeuten waren 2016 in Hessen tätig. Das sind zugelassene Ärzte und Psychotherapeuten ohne ermächtigte Ärzte,
Mehr1 HzV-Vergütungspositionen
Anlage 3 - Vergütung und Abrechnung 1 HzV-Vergütungspositionen Die Vertragspartner vereinbaren für die in Anlage 4 (EBM-Ziffernkranz in der jeweils aktuellen Fassung) zu erbringenden Leistungen folgende
MehrSchreibtischvorlage HZV-Verträge in Sachsen Zu dokumentierende Leistungsziffern der HZV-Verträge in Sachsen
Handlungsempfehlungen: 1. Diese Übersicht enthält die Honorarpostitionen der HZV-Verträge, die in Ihrer Region gültig sind. Sie finden nachfolgend jeweils die aktuelle Vergütungshöhe sowie die entsprechenden
MehrSchreibtischvorlage HZV-Verträge in Sachsen Zu dokumentierende Leistungsziffern der HZV-Verträge in Sachsen
Zu dokumentierende sziffern der HZV-Verträge in Sachsen Handlungsempfehlungen: 1. Diese Übersicht enthält die Honorarpostitionen der HZV-Verträge, die in Ihrer Region gültig sind. Sie finden nachfolgend
MehrSchreibtischvorlage HZV-Verträge in Rheinland-Pfalz Zu dokumentierende Leistungsziffern der HZV-Verträge in Rheinland-Pfalz
Handlungsempfehlungen: 1. Diese Übersicht enthält die Honorarpostitionen der HZV-Verträge, die in Ihrer Region gültig sind. Sie finden nachfolgend jeweils die aktuelle Vergütungshöhe sowie die entsprechenden
MehrSchreibtischvorlage HZV-Verträge in Rheinland-Pfalz Zu dokumentierende Leistungsziffern der HZV-Verträge in Rheinland-Pfalz
Handlungsempfehlungen: 1. Diese Übersicht enthält die Honorarpostitionen der HZV-Verträge, die in Ihrer Region gültig sind. Sie finden nachfolgend jeweils die aktuelle Vergütungshöhe sowie die entsprechenden
MehrInfobrief Nr. 4 zum HzV-Vertrag EK Bayern (ohne TK)
Infobrief Nr. 4 zum HzV-Vertrag EK Bayern (ohne TK) Übersicht der Themen Infobrief Nr. 4 München/Köln 10.03.2016 1. Vertragsanpassungen im HzV-Vertrag EK Bayern ab 01.07.2016 2. Ihre Teilnahme am HzV-Vertrag
Mehr37 Versorgung gemäß Anlage 27 und 30 zum Bundesmantelvertrag-Ärzte (BMV-Ä)
Die Gebührenordnungsposition 36884 ist nicht neben den Gebührenordnungspositionen 01857, 04536, 05350, 05372, 13256, 32247 und 36881 Die Gebührenordnungsposition 36884 ist im Behandlungsfall nicht neben
MehrAnhang 1 zu Anlage 3. Gültig bis. Ziffernkranz von. Änderungsvermerk
Grundsätze: 1. Der Leistungsumfang der n sowie der entsprechenden Zuschläge und Einzelleistungen bestimmt sich anhand dieses "EBM- es", der während der Laufzeit der Honoraranlage bei Anpassungen des EBM
MehrSchreibtischvorlage HZV-Verträge in Nordrhein-Westfalen Zu dokumentierende Leistungsziffern der HZV-Verträge in Nordrhein-Westfalen
Schreibtischvorlage HZVVerträge in NordrheinWestfalen Zu dokumentierende sziffern der HZVVerträge in NordrheinWestfalen Handlungsempfehlungen: 1. Diese Übersicht enthält die Honorarpostitionen der HZVVerträge,
MehrSchreibtischvorlage HZV-Verträge in Nordrhein-Westfalen Zu dokumentierende Leistungsziffern der HZV-Verträge in Nordrhein-Westfalen
Zu dokumentierende sziffern der HZVVerträge in NordrheinWestfalen Handlungsempfehlungen: 1. Diese Übersicht enthält die Honorarpostitionen der HZVVerträge, die in Ihrer Region gültig sind. Sie finden nachfolgend
MehrSchreibtischvorlage HZV-Verträge in Nordrhein-Westfalen Zu dokumentierende Leistungsziffern der HZV-Verträge in Nordrhein-Westfalen
Zu dokumentierende sziffern der HZVVerträge in NordrheinWestfalen Handlungsempfehlungen: 1. Diese Übersicht enthält die Honorarpostitionen der HZVVerträge, die in Ihrer Region gültig sind. Sie finden nachfolgend
MehrB E S C H L U S S. des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 404. Sitzung (schriftliche Beschlussfassung) Teil A
B E S C H L U S S des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 404. Sitzung (schriftliche Beschlussfassung) Teil A zur Änderung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) mit Wirkung
MehrNeues Hausarztkapitel im EBM Kurzversion
Neues Hausarztkapitel im EBM Kurzversion GOP Legende Euro Bemerkungen Achtung! 03000 04000 03010 04010 03030 04030 03040 04040 Versichertenpauschale bis zum vollendeten 4. Lebensjahr 23,60 ab Beginn des
MehrÜbersicht über Leistungsbereiche, die nicht dem individuellen PZV unterliegen
Übersicht über Leistungsbereiche, die nicht dem individuellen PZV unterliegen Leistungen des EBM außerhalb der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung gemäß Anlage 2 der Vereinbarung zur vertragsärztlichen
MehrLeseprobe zum Download
Leseprobe zum Download Eisenhans / fotolia.com Sven Vietense / fotlia.com Picture-Factory / fotolia.com Liebe Besucherinnen und Besucher unserer Homepage, tagtäglich müssen Sie wichtige Entscheidungen
MehrDer Einsatz von nicht-ärztlichen Praxisassistenten in Hausarztpraxen Abrechnung und Vergütung
Der Einsatz von nicht-ärztlichen Praxisassistenten in Hausarztpraxen Abrechnung und Vergütung 18. Februar 2015 Hausärzte können seit dem 01. Januar 2015 auch in nicht unterversorgten Gebieten für die Tätigkeit
MehrSchreibtischvorlage HZV-Verträge in Rheinland-Pfalz Zu dokumentierende Leistungsziffern der HZV-Verträge in Rheinland-Pfalz
Handlungsempfehlungen: 1. Diese Übersicht enthält die Honorarpostitionen der HZV-Verträge, die in Ihrer Region gültig sind. Sie finden nachfolgend jeweils die aktuelle Vergütungshöhe sowie die entsprechenden
MehrAnhang 1 zu Anlage 3. Ziffernkranz von
Grundsätze: 1. Der Leistungsumfang der n sowie der entsprechenden Zuschläge und Einzelleistungen bestimmt sich anhand dieses "EBM- es", der während der Laufzeit der Honoraranlage bei Anpassungen des EBM
MehrAnlage 5 zum Honorarverteilungsmaßstab der KVSA ab dem 4. Quartal 2013
Anlage 5 zum Honorarverteilungsmaßstab der KVSA ab dem 4. Quartal 2013 Arztgruppen mit QZV Für folgende Arztgruppen werden die jeweils aufgeführten QZV gebildet: Nachfolgende QZV setzen sich systematisch
Mehr1 HzV-Vergütungspositionen
Anlage 3 - Vergütung und Abrechnung 1 HzV-Vergütungspositionen Die Vertragspartner vereinbaren für die in Anlage 4 (EBM-Ziffernkranz in der jeweils aktuellen Fassung) zu erbringenden Leistungen folgende
MehrSchreibtischvorlage HZV-Verträge in Sachsen Zu dokumentierende Leistungsziffern der HZV-Verträge in Sachsen
Zu dokumentierende sziffern der HZVVerträge in Sachsen Handlungsempfehlungen: 1. Diese Übersicht enthält die Honorarpostitionen der HZVVerträge, die in Ihrer Region gültig sind. Sie finden nachfolgend
Mehr1 HzV-Vergütungspositionen
Anlage 3 - Vergütung und Abrechnung 1 HzV-Vergütungspositionen Die Vertragspartner vereinbaren für die in Anlage 4 (EBM-Ziffernkranz in der jeweils aktuellen Fassung) zu erbringenden Leistungen folgende
MehrL 57,04 Schmerztherapeutische spezielle Versorgung , 30702, 30704, L 72,37 Sonographie I 01 56
Stand: 08.08.2018 Quartal 4/2018 Hausärztlich tätige Internisten und Fachärzte für Allgemeinmedizin, praktische Ärzte und Ärzte ohne Gebietsbezeichnung wert Akupunktur 01 1 30790, 30791 L 143,64 Allergologie
MehrL 48,89 Schmerztherapeutische spezielle Versorgung , 30702, 30704, L 59,15 Sonographie I 01 56
Stand: 16.05.2018 Quartal 3/2018 Hausärztlich tätige Internisten und Fachärzte für Allgemeinmedizin, praktische Ärzte und Ärzte ohne Gebietsbezeichnung wert Akupunktur 01 1 30790, 30791 L 145,47 Allergologie
MehrL 56,89 Schmerztherapeutische spezielle Versorgung , 30702, 30704, L 65,41
Stand: 19.02.2019 Quartal 2/2019 Hausärztlich tätige Internisten und Fachärzte für Allgemeinmedizin, praktische Ärzte und Ärzte ohne Gebietsbezeichnung wert Akupunktur 01 1 30790, 30791 L 168,99 Allergologie
MehrR 0,43 Sonographie II , 33021, 33022, 33023, 33030, 33031, R 0,46 Spirometrie R 0, , 04439, 04441, 04442, 04443
Stand: 22.11.2018 Quartal 1/2019 Hausärztlich tätige Internisten und Fachärzte für Allgemeinmedizin, praktische Ärzte und Ärzte ohne Gebietsbezeichnung wert Akupunktur 01 1 30790, 30791 L 134,46 Allergologie
MehrSchreibtischvorlage HZV-Verträge in Rheinland-Pfalz Zu dokumentierende Leistungsziffern der HZV-Verträge in Rheinland-Pfalz
Handlungsempfehlungen: 1. Diese Übersicht enthält Honorarpostitionen der HZV-Verträge, die in Ihrer Region gültig sind sowie die entsprechenden Abrechnungsziffern für Ihr Praxisverwaltungssystem. Bitte
MehrL 52,13 Schmerztherapeutische spezielle Versorgung , 30702, 30704, L 55,60 Sonographie I 01 56
Stand: 19.02.2018 Quartal 2/2018 Hausärztlich tätige Internisten und Fachärzte für Allgemeinmedizin, praktische Ärzte und Ärzte ohne Gebietsbezeichnung wert Akupunktur 01 1 30790, 30791 L 170,86 Allergologie
MehrSchreibtischvorlage HZV-Verträge in Rheinland-Pfalz Zu dokumentierende Leistungsziffern der HZV-Verträge in Rheinland-Pfalz
Handlungsempfehlungen: 1. Diese Übersicht enthält die Honorarpostitionen der HZV-Verträge, die in Ihrer Region gültig sind. Sie finden nachfolgend jeweils die aktuelle Vergütungshöhe sowie die entsprechenden
MehrHzV-Ziffernkranz ab in der Fassung der 3. Interimsvereinbarung vom
-Ziffernkranz ab 01.10.2013 in der Fassung der 3. Interimsvereinbarung vom 02.10.2013 Grundsätze: 1. 2. 3. Der Leistungsumfang von P2 sowie der entsprechenden Einzelleistungen bestimmt sich anhand dieses
MehrII Arztgruppenübergreifende allgemeine Gebührenordnungspositionen
II Arztgruppenübergreifende allg. Gebührenordnungspositionen II Arztgruppenübergreifende allgemeine Gebührenordnungspositionen 7 Kosten Die Gebührenordnungspositionen dieses Bereiches sind zusätzlich in
MehrB E S C H L U S S. zu Änderungen des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) durch den Bewertungsausschuss nach 87 Abs.
B E S C H L U S S zu Änderungen des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) durch den Bewertungsausschuss nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 155. Sitzung (schriftliche Beschlussfassung) mit Wirkung
MehrErläuterungen zum Gesamtziffernkranz. 1. Maßgebliche Spalten. 2. Erläuterungen für HAUSÄRZTE. Stand:
Erläuterungen zum Gesamtziffernkranz Stand: 26.11.2014 1. Maßgebliche Spalten Für HAUSÄRZTE, die an der HZV teilnehmen, sind die mit "HZV" überschriebenen Spalten maßgeblich. Für FACHÄRZTE/THERAPEUTEN,
MehrB E S C H L U S S. des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 398. Sitzung am 25. Juli 2017
B E S C H L U S S des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 398. Sitzung am 25. Juli 2017 zur Änderung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) mit Wirkung zum 1. Oktober 2017
MehrSchreibtischvorlage HZV-Verträge in Sachsen Zu dokumentierende Leistungsziffern der HZV-Verträge in Sachsen
Zu dokumentierende sziffern der HZVVerträge in Sachsen Handlungsempfehlungen: 1. Diese Übersicht enthält die Honorarpostitionen der HZVVerträge, die in Ihrer Region gültig sind. Sie finden nachfolgend
MehrHzV-Ziffernkranz. Grundsätze:
Grundsätze: 1. 2. Der Leistungsumfang von P2 sowie der entsprechenden Einzelleistungen bestimmt sich anhand dieses "nkranzes", der während der Laufzeit der Honoraranlage bei Anpassungen des EBM regelmäßig
MehrEinheitlicher Bewertungsmaßstab (EBM) Stand: 3. Quartal 2012
Einheitlicher Bewertungsmaßstab (EBM) Stand: 3. Quartal 2012 Kassenärztliche Bundesvereinigung, Berlin 2010 07320 Zusatzpauschale Diagnostik Therapie bei visceralchirurgischer(n) Erkrankung(e)n Eingriff(en)
Mehrabrechnungs.letter Dezember 2014 Sehr geehrte Damen und Herren,
abrechnungs.letter Einführung neuer Leistungen zur Vergütung der Tätigkeit einer qualifizierten nicht-ärztlichen Praxisassistenz in hausärztlichen Praxen ab 01.01.2015 Dezember 2014 Sehr geehrte Damen
MehrBewertungsausschuss nach 87 Absatz 1 Satz 1 SGB V in seiner 430. Sitzung am 12. Dezember 2018 Geschäftsführung des Bewertungsausschusses
B E S C H L U S S des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 430. Sitzung am 12. Dezember 2018 Teil A mit Wirkung zum 1. Oktober 2018 1. Aufnahme des Abschnitts 30.2.2 in die Präambel
MehrFachärzte für Allgemeinmedizin, Praktische Ärzte, Fachärzte für Innere Medizin, die an der hausärztlichen Versorgung teilnehmen
Fachärzte für Allgemeinmedizin, Praktische Ärzte, Fachärzte für Innere Medizin, die an der hausärztlichen Versorgung teilnehmen Versicherter bis zum vollendeten 4. Lebensjahr 28,32 Versicherter ab Beginn
MehrOffizielles Mitteilungsblatt der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen-Anhalt
BEILAGE 10 2013 Offizielles Mitteilungsblatt der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen-Anhalt Fallwerte 4. Quartal 2013 für Regelleistungsvolumen, qualifikationsgebundene Zusatzvolumen bzw. Kapazitätsgrenzen
MehrArztgruppe (AGR) DFZ AGR VJQ RLV-Fallwert FÄ für Innere u. Allgemeinmedizin, Allgemeinmedizin, Praktische Ärzte, FÄ für
Die Aufstellung umfasst die für das 1. Quartal 2014 geltenden Fallwerte und Durchschnittsfallzahlen des Vorjahresquartals (DFZ AGR VJQ) für die Regelleistungsvolumen (RLV) und qualifikationsgebundenen
MehrZuordnung HZV: Abrechnung über HZV-Vertrag Abrechnung Erläuterung
Grundsätze: 1. Der Leistungsumfang der n sowie der entsprechenden Zuschläge und Einzelleistungen bestimmt sich anhand dieses "nkranzes", der während der Laufzeit der Honoraranlage bei Anpassungen des EBM
MehrB E S C H L U S S. des ergänzten erweiterten Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 5a SGB V in seiner 4. Sitzung am 7. Dezember 2016
B E S C H L U S S des ergänzten erweiterten Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 5a SGB V in seiner 4. Sitzung am 7. Dezember 2016 zur Anpassung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) mit Wirkung zum
MehrHonorarreform Rechtsanwalt Lars Wiedemann FA für f r Medizinrecht. - Auswirkungen, Rechtsschutz, Zukunftsprognose. Berlin Dortmund Köln
Honorarreform 2009 - Auswirkungen, Rechtsschutz, Zukunftsprognose Rechtsanwalt Lars Wiedemann FA für f r Medizinrecht Berlin Dortmund Köln Leipzig München Vortrag AG MedRecht Dresden 02.10.2009 Honorarreform
MehrHausärztlich tätige Internisten und Fachärzte für Allgemeinmedizin, praktische Ärzte und Ärzte ohne Gebietsbezeichnung. RLV- Leistungsfall Nr
Stand 18.08.2014 Quartal IV-2014 Hausärztlich tätige Internisten und Fachärzte für Allgemeinmedizin, praktische Ärzte und Ärzte ohne Gebietsbezeichnung Fachärzte für Kinder- und Jugendmedizin sowie alle
Mehr2/7.3.2 Leistungen der allgemeinen hausärztlichen Versorgung (3.2) 2/ Hausärztliche Versichertenpauschalen (3.2.1)
Versorgung Teil 2 Kap. 7.3.2.1 Seite 1 Hausärztliche Versorgungspauschalen 2/7.3.2 Leistungen der allgemeinen hausärztlichen Versorgung (3.2) 2/7.3.2.1 Hausärztliche Versichertenpauschalen (3.2.1) Alterszuordnung:
MehrB E S C H L U S S. zur Änderung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabs (EBM) durch den Bewertungsausschuss nach 87 Abs.
B E S C H L U S S zur Änderung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabs (EBM) durch den Bewertungsausschuss nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 166. Sitzung (schriftliche Beschlussfassung) mit Wirkung zum
MehrSchreibtischvorlage HZV-Verträge in Berlin Zu dokumentierende Leistungsziffern der HZV-Verträge in Berlin
Handlungsempfehlungen: 1. Diese Übersicht enthält die Honorarpostitionen der HZV-Verträge, die in Ihrer Region gültig sind. Sie finden nachfolgend jeweils die aktuelle Vergütungshöhe sowie die entsprechenden
Mehrdes Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 321. Sitzung (schriftliche Beschlussfassung)
BESCHLUSS des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 321. Sitzung (schriftliche Beschlussfassung) zur Änderung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) mit Wirkung zum 1. April
MehrB E S C H L U S S. des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 378. Sitzung am 10. August 2016
B E S C H L U S S des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 378. Sitzung am 10. August 2016 zur Änderung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) mit Wirkung zum 1. Oktober 2016
MehrZuordnung HZV: Abrechnung über HZV-Vertrag Abrechnung Erläuterung
Grundsätze: 1. Der Leistungsumfang der n sowie der entsprechenden Zuschläge und Einzelleistungen bestimmt sich anhand dieses "nkranzes", der während der Laufzeit der Honoraranlage bei Anpassungen des EBM
MehrFakten und Zahlen - Die Wirkung der Honorarreform in Baden-Württemberg
Neuordnung der vertragsärztlichen Vergütung 2009 Fakten und Zahlen - Die Wirkung der Honorarreform in Baden-Württemberg Dr. Wolfgang Herz Vorstand 19.01.2009 Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg
MehrAppendix "ausgewählte seltene Lebererkrankungen " - Abschnitt 1
Legende 0 Die mit der GOP beschriebenen Leistungsinhalte des s 1 bzw. die aufgeführte Leistung in 2 gehören für die jeweilige Arztgruppe nicht zum Behandlungsumfang. 1 Die mit der GOP beschriebenen Leistungsinhalte
MehrBeschluss. Anlage 2 Beschlüsse zur Änderung des EBM durch den Bewertungsausschuss
Beschluss zu Änderungen des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) durch den Bewertungsausschuss nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 162. Sitzung am 17. September 2008 mit Wirkung zum 1. Januar 2009
MehrBVKJ LV Nordrhein Hornivius / van der Gaag
BVKJ LV Nordrhein Hornivius / van der Gaag 1 BVKJ LV Nordrhein Hornivius / van der Gaag 2 Die Honorarzwillinge Dr. Jörg Hornivius und Dr. Holger van der Gaag BVKJ LV Nordrhein Hornivius / van der Gaag
MehrBewertungsausschuss nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 435. Sitzung am 29. März 2019 Geschäftsführung des Bewertungsausschusses.
Erratum zum Beschluss des Bewertungsausschusses nach 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 435. Sitzung am 29. März 2019 mit Wirkung zum 1. April 2019 Der Beschluss des Bewertungsausschusses in seiner 435.
Mehrzwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin (KV Berlin) und dem BKK Landesverband Mitte, Eintrachtweg Hannover
Vereinbarung zur KV-eigenen und KV-übergreifenden Bereinigung der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung (MGV) einer Betriebskrankenkasse (BKK) nach 87a Abs. 3 Satz 2 SGB V in den durch das SGB V vorgesehenen
MehrEBM 2017 Abrechnung auf einen Blick.
EBM 2017 Abrechnung auf einen Blick. Stand: 01. Juli 2017 Zur Ermittlung der Gebühren in Euro werden die im EBM vorgegebenen Punktzahlen mit dem aktuellen Orientierungspunktwert (OPW) multipliziert. Ab
Mehr