Meine VBL. Nutzungsbedingungen für Arbeitgeber. September 2013
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- Matthias Günther
- vor 7 Jahren
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1 Meine VBL. Nutzungsbedingungen für Arbeitgeber. September 2013
2 Nutzungsbedingungen für Arbeitgeber zur Nutzung, Registrierung und Teilnahme am Kundenportal Meine VBL Stand: Anbieter und Geltungsbereich der Nutzungsbedingungen 1.1. Anbieter des Kundenportals Meine VBL unter oder ist die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder, Anstalt des öffentlichen Rechts, Hans-Thoma-Straße 19, D Karlsruhe (im Folgenden: Anbieter oder VBL ) Unter Meine VBL (im Folgenden auch: Kundenportal oder Portal ) können Versicherte und Rentner der VBL (im Folgenden: Nutzer) unter Anderem ihre Vertragsdaten einsehen, ihre Kontaktdaten ändern, persönliche Mitteilungen der VBL erhalten, eigene Mitteilungen an die VBL senden, Online-Anträge (z.b. Rentenanträge) stellen usw. Die Arbeitgeber, die eine Beteiligungsvereinbarung mit der VBL im Sinne der Satzung der VBL geschlossen haben (im Folgenden: Arbeitgeber ), haben daneben die Möglichkeit durch Registrierung im Kundenportal Meine VBL des Anbieters verschiedene arbeitgeberspezifische Online- Services des Anbieters zu nutzen, insbesondere das RIMA-Meldeverfahren online durchzuführen Diese Nutzungsbedingungen regeln das Nutzungsverhältnis zwischen der VBL und dem Arbeitgeber. Mit Beginn der Nutzung, spätestens mit der Registrierung stimmt der Arbeitgeber der ausschließlichen Geltung dieser Nutzungsbedingungen zur Regelung des Nutzungsverhältnisses zu Es gilt jeweils die zum Zeitpunkt der Registrierung aktuelle Version der Nutzungsbedingungen, welche auch im Registrierungsprozess dem Arbeitgeber angezeigt und von ihm ausgedruckt werden kann Eigene Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Arbeitgebers werden nicht akzeptiert. Sie werden nicht Vertragsbestandteil. Der Geltung anderer AGB wird ausdrücklich widersprochen. 2. Vertragsgegenstand / Leistungen / Funktionalitäten 2.1. Der Anbieter stellt dem Arbeitgeber mit Abschluss der Registrierung die Möglichkeit zur Verfügung, auf dem Kundenportal die dort für Arbeitgeber zur Verfügung gestellten Online-Services zu nutzen Die Registrierung und die Nutzung des Portals sind grundsätzlich kostenfrei Das Portal ist kein Archivsystem. Der Anbieter kann daher keine Haftung und Gewähr für die Abrufbarkeit, Sicherheit und Speicherung hochgeladener Dateien übernehmen Der Anbieter weist darauf hin, dass im Portal auch regelmäßig aktuelle Informationen für Arbeitgeber zur Verfügung gestellt werden Die verschiedenen Online-Services können vom Anbieter jederzeit auch unangekündigt verändert, angepasst, erweitert, eingeschränkt oder eingestellt, werden Der Arbeitgeber erwirbt keinen Anspruch darauf, dass bestimmte Funktionalitäten und Nutzungsmöglichkeiten bestehen, bestehen bleiben oder zukünftig eingerichtet werden. 3. Verfügbarkeit 3.1. Der Anbieter gewährleistet für die kostenfreie Nutzung des Kundenportals keine bestimmte Verfügbarkeit. Insbesondere hat der Anbieter auf äußere Umstände, die die Verfügbarkeit der Internetnutzung generell ausschließen oder einschränken können, keinen Einfluss. Soweit der Anbieter Einflussmöglichkeiten auf die Verfügbarkeit hat, insbesondere im Hinblick auf die eigene IT-Infrastruktur, ist er bestrebt, nach dem Stand der Technik ein Höchstmaß an Verfügbarkeit zu ermöglichen Sind Wartungsarbeiten an dem Kundenportal erforderlich (z.b. Einspielen von Updates), ist das Kundenportal kurzfristig nicht erreichbar. Der Anbieter wird planbare Wartungsarbeiten zu Zeiten durchführen, zu denen üblicherweise das Kundenportal nicht oder kaum genutzt wird (in der Regel nachts). Ist bei solchen planbaren Wartungsarbeiten im Vorfeld anzunehmen, dass das Kundenportal mehr als zwei Meine VBL. Nutzungsbedingungen für Arbeitgeber / Stand:
3 Stunden ausfallen wird, wird der Anbieter den Arbeitgeber im Internet auf der Startseite durch einen entsprechenden Hinweis informieren Sollte es zu ungeplanten Wartungsarbeiten kommen müssen, also ein Abwarten ausnahmsweise nicht zumutbar sein, wird der Anbieter soweit im konkreten Einzelfall möglich und zumutbar den Arbeitgeber darüber informieren Der Anbieter kann jederzeit den Zugang zu den Leistungen beschränken, sofern die Sicherheit des Netzbetriebes, die Aufrechterhaltung der Netzintegrität, insbesondere die Vermeidung schwerwiegender Störungen des Netzes, der Software oder gespeicherter Daten dies erfordern. 4. Registrierung / Triple-Opt-In / Passwortsicherheit 4.1. Der Arbeitgeber muss sich registrieren, um das Kundenportal nutzen zu können. Registrieren können sich nur Arbeitgeber, die Beteiligte im Sinne des 19 der Satzung der VBL sind oder waren. Ein Anspruch auf Registrierung bzw. auf Gewährung der Nutzungsmöglichkeit durch den Anbieter besteht nicht Die Registrierung erfordert einen Personenbezug. Somit ist stets jeweils ein bestimmter, namentlich zu nennender Mitarbeiter des Arbeitgebers im Rahmen der Registrierung anzugeben. Ein Zugang des Arbeitgebers bezieht sich mithin immer auf einen bestimmten Mitarbeiter des Arbeitgebers. Wenn in diesen Nutzungsbedingungen vom Arbeitgeber als Nutzer des Kundenportals gesprochen wird, ist damit stets auch der jeweilige Mitarbeiter gemeint, der für den Arbeitgeber registriert ist Es dürfen sich so viele Mitarbeiter eines Arbeitgebers registrieren, wie der Arbeitgeber möchte und zustimmt ( beglaubigt, siehe hierzu unten). Eine -Adresse darf jedoch nur einmal im System angelegt sein, so dass sich weitere Mitarbeiter jeweils mit einer eigenen -Adresse registrieren müssen. Scheidet ein registrierter Mitarbeiter des Arbeitgebers bei diesem aus, ist der Arbeitgeber verpflichtet, dem Anbieter das Ausscheiden des Mitarbeiters anzuzeigen bzw. den personenbezogenen Account zu löschen Im Rahmen der Registrierung sind Name, Abteilung und weitere Kontaktdaten des Mitarbeiters anzugeben, für welchen der Zugang des Arbeitgebers eingerichtet werden soll. Der Mitarbeiter erklärt mit Eingabe dieser Daten seine ausdrückliche Einwilligung darin, dass der Anbieter die Daten zum Zwecke der Ermöglichung des Zugangs zum Kundenportal und der Verwaltung des Accounts erheben, speichern und nutzen darf Die Registrierung erfolgt über ein schriftliches Triple-Opt-In-Verfahren. Der Mitarbeiter des Arbeitebers füllt hierfür zunächst das Registrierungsformular aus, welches per an den Anbieter versandt wird. Dort werden die Daten des Arbeitgebers durch den Anbieter geprüft und mit seinem Bestandssystem abgeglichen. Anschließend erhält der Arbeitgeber schriftlich ein Dokument ( Antrag auf Zulassung in Meine VBL ) zur Bestätigung. Das Dokument beinhaltet die bei Registrierung übermittelten Daten. Diese Bestätigung muss der Arbeitgeber mit Dienstsiegel oder Stempel und Unterschrift per Briefpost an den Anbieter zurücksenden ( Beglaubigung ). Danach erhält der Arbeitgeber ebenfalls schriftlich seine Zugangsdaten zum Kundenportal. Mit diesen Zugangsdaten kann der Arbeitgeber sich erstmals im Kundenportal anmelden. Dort wird er sogleich zur Änderung des Passwortes gebeten Das Triple-Opt-In-Verfahren kommt auch zur Anwendung, wenn der Arbeitgeber sich über die Seminarbuchung im One-Click-Verfahren (vgl. unten, Ziffer 6.2.) registriert hat und sodann weitere Online- Services hinzu bucht ( Dienste Upgrade online ), für die aus Sicherheitsgründen die feststehende IP- Adresse des Arbeitgebers abgefragt werden muss (so genannte IP-relevante Dienste, wie z.b. die Online- Meldung V2). Die hinzu gebuchten Dienste werden, soweit sie IP-relevant sind, erst nach Abschluss des Triple-Opt-In-Verfahrens freigeschaltet. Darüber hinaus muss die datenschutzrechtliche Einwilligung zur Erhebung der IP-Adresse vorliegen. Durch die Prüfung der festen IP-Adresse ist es dem Anbieter möglich, dass bei Kündigung eines registrierten Mitarbeiters des Arbeitgebers Dienste durch diesen nicht unberechtigt weitergenutzt werden können. Das Verfahren dient letztlich damit auch der Sicherheit des Arbeitgebers vor Missbrauch Der registrierte Mitarbeiter des Arbeitgebers ist für die Sicherheit und die Stärke des von ihm gewählten Passwortes selbst voll verantwortlich. Der Anbieter weist darauf hin, dass das Passwort mindestens acht Zeichen haben und möglichst eine Kombination aus Buchstaben, Zahlen und Sonderzeichen aufweisen sollte. Der Mitarbeiter des Arbeitgebers hat sein Passwort streng geheim zu halten und darf dieses nicht, auch nicht betriebsintern, an Dritte weitergeben. Auch bei betriebsinternen Vertretungsregeln beim Arbeitgeber ist die Weitergabe der Zugangsdaten unzulässig. Der Arbeitgeber hat für den Stellvertreter Meine VBL. Nutzungsbedingungen für Arbeitgeber / Stand:
4 durch Registrierung einen eigenen Zugang anzufordern. Hat der Mitarbeiter des Arbeitgebers Grund zu der Annahme, dass sein Passwort Unbefugten bekannt geworden ist, hat er das Passwort unverzüglich zu ändern und den Anbieter zu informieren. 5. Account 5.1. Der Arbeitgeber erhält nach erfolgreicher Registrierung einen Account, also eine Zugangsmöglichkeit. Der Account beinhaltet die einfache, jederzeit widerrufliche und nicht übertragbare Berechtigung zur Nutzung des Kundenportals für Arbeitgeber im Rahmen der Verfügbarkeit Der Arbeitgeber hat bei der Registrierung bestimmte Pflichtangaben (Name und Anschrift des Arbeitgebers, Dienststellen-Kontonummer des Arbeitgebers, Anrede, Vor- und Nachname, geschäftliche E- Mail-Adresse, geschäftliche Telefonnummer, geschäftliche Telefaxnummer) zu machen. Diese Angaben müssen wahrheitsgemäß sein. Das gilt auch für die spätere Änderungsmöglichkeit der Kontaktdaten im Kundenportal. Der Anbieter ist berechtigt, Accounts zu sperren oder zu löschen, wenn sich angegebene Daten als unwahr herausstellen oder der konkrete Verdacht besteht, dass einzelne Angaben bewusst unwahr erfolgt sind. 6. Seminar-/Veranstaltungsbuchungen 6.1. Der Arbeitgeber kann auf dem Kundenportal teilweise auch kostenpflichtige Seminare bzw. Veranstaltungen buchen. Der Mitarbeiter des Arbeitgebers, der die Buchung durchführt, hat vor Abschluss der Buchung sicherzustellen, dass der Arbeitgeber der Buchung des jeweiligen Seminars entsprechend den internen Richtlinien des Arbeitgebers verbindlich zugestimmt hat Bei der Buchung von Veranstaltungen kann zur Ermöglichung einer zeitnahen Buchung abweichend vom oben geschilderten Registrierungsverfahren eine so genannte One-Click-Registrierung (Schnellregistrierung) durchgeführt werden. Bei dieser werden alle relevanten Daten des Veranstaltungsteilnehmers als bei einem Arbeitgeber beschäftigte Person abgefragt. Der Arbeitgeber erhält nach Absenden des Formulars per Zugangsdaten für das Kundenportal für Arbeitgeber. Mit den Zugangsdaten kann der Veranstaltungsteilnehmer direkt nach Anmeldung seine gebuchte Veranstaltung einsehen oder stornieren. Weitere Funktionalitäten sind mit dieser Registrierungsmethode nicht verbunden. Der Arbeitgeber kann jedoch im Kundenportal weitere Online-Services hinzubuchen ( Dienste Upgrade online ) Bei der Buchung einer kostenpflichtigen Veranstaltung ist zur rechtsverbindlichen Buchung die Zahlung des angegebenen Teilnehmerbeitrages erforderlich. Geht eine Zahlung nicht oder nicht vollständig ein, kommt kein Vertrag über die Teilnahme am Seminar zustande. Nach Zahlungseingang des vollständigen Betrages wird der Anbieter eine Buchungsbestätigung versenden. Bei der Buchung einer kostenlosen Veranstaltung erhält der Arbeitgeber unmittelbar eine Bestätigung der Buchung Der Anbieter schuldet keinen bestimmten Erfolg, sondern lediglich die Durchführung des Seminars Die Seminargebühren fallen pro Teilnehmer an Im Übrigen gelten die ggf. im Rahmen des Buchungsvorgangs dem Arbeitgeber mitgeteilten Bedingungen Der Anbieter behält sich vor, eine Veranstaltung in Fällen höherer Gewalt (z.b. auch im Falle einer Erkrankung des Referenten o.ä.), auch kurzfristig, abzusagen. Bei einer kostenpflichtigen Veranstaltung wird eine bereits bezahlte Teilnahmegebühr erstattet. 7. Online-Rentenantragsbearbeitung 7.1. Der Arbeitgeber hat im Kundenportal die Möglichkeit, Rentenanträge seiner Mitarbeiter zu ergänzen, oder im Auftrag seiner Mitarbeiter Rentenanträge zu erstellen, sowie Rentenbescheide im Auftrag der Mitarbeiter hochzuladen und Daten aus dem Rentenbescheid zu erfassen und den/die Antrag/Anträge und Daten dann eventuell an einen weiteren, abrechnenden Arbeitgeber zur Bearbeitung und Ergänzung weiterzuleiten bzw. sodann rechtsverbindlich dem Anbieter zur Prüfung zu übermitteln Füllt zunächst der Versicherte den Antrag auf Betriebsrente mit seinen Angaben im Kundenportal des Anbieters selbständig aus, erhält der Versicherte die Möglichkeit, dem Arbeitgeber per einen Meine VBL. Nutzungsbedingungen für Arbeitgeber / Stand:
5 Webcode zu senden, welcher den Arbeitgeber sodann in die Lage versetzt, den Antrag online mit seinen ergänzenden Angaben zu versehen. Sollte der Arbeitgeber nicht sämtliche ergänzende Angaben bearbeiten können, so erhält auch der Arbeitgeber die Option, einem weiteren abrechnenden Arbeitgeber per einen Webcode zu senden, welcher diesen Arbeitgeber sodann in die Lage versetzt, den Antrag online mit seinen ergänzenden Angaben zu versehen Ist der Arbeitgeber noch nicht registriert, muss er sich hierfür im Kundenportal beim Anbieter zunächst registrieren bzw. den Abschluss eines eventuell bereits laufenden Registrierungsverfahrens abwarten Erst, wenn der oder die Arbeitgeber die ergänzenden Angaben gemacht haben, ist der Anbieter in der Lage, den Antrag zu prüfen. 8. Online-Meldung V Der Arbeitgeber hat über das Portal auch die Möglichkeit, die Online-Meldungen V2 bzgl. seiner beim Anbieter versicherten Mitarbeiter an den Anbieter durchzuführen Hierfür hat der Arbeitgeber über die entsprechende Schaltfläche die Möglichkeit, zwischen den einzelnen Meldungen auszuwählen (z.b. Anmeldung, Abmeldung, Jahresmeldung) und die Meldung sodann verbindlich dem Anbieter zu übermitteln Der Arbeitgeber ist für die Richtigkeit der Angaben verantwortlich. Es besteht auch die Möglichkeit der Berichtigung einer Anmeldung bzw. der Stornierung einer Meldung. 9. Angebote zur freiwilligen Versicherung Es werden auch Angebote zur freiwilligen Versicherung gemacht. Entscheidet sich ein Mitarbeiter für eine zusätzliche betriebliche Altersvorsorge bei der VBL (VBLextra, VBLdynamik), so ist die Beantragung der Versicherung entsprechend des unter Ziffer 7 dargestellten Ablaufs möglich. 10. Informationsportale Arbeitgeber können für ihre Beschäftigten auch so genannte Informationsportale einrichten und pflegen. Diese Portale werden auf einer eigenen (Sub-)Domain eingerichtet. Der Arbeitgeber ist sodann berechtigt, sich die Seiten, Menüs und Dokumentordner aus dem Internetauftritt des Anbieters unter mittels eines Online-Service selbst zusammen zu stellen und auf dem Informationsportal zu veröffentlichen. Der Arbeitgeber entscheidet damit in eigener Verantwortung, welche Informationen aus seiner Fürsorge- und Informationspflicht gegenüber seinen Beschäftigten relevant sind und schließlich veröffentlicht werden Der Arbeitgeber hat für die optische Gestaltung des Informationsportals die Möglichkeit, ein Logo bzw. Bild(er) einzustellen. Der Arbeitgeber wird bzgl. der Möglichkeit eigene Inhalte einzustellen (hochzuladen), die unter Ziffer 11 aufgeführten Grundsätze beachten. Er räumt überdies während der Dauer der Nutzung der eingestellten Inhalte dem Anbieter ein einfaches, widerrufliches, örtlich und inhaltlich unbeschränktes Nutzungsrecht an den Inhalten zum Zwecke der öffentlichen Zugänglichmachung im Internet ein. 11. Upload-Funktion Wenn und soweit der Arbeitgeber mittels einer Upload-Funktion die Möglichkeit hat, Dokumente bzw. Dateien auf den Server des Anbieters hochzuladen, gelten die folgenden Bestimmungen Der Arbeitgeber ist ausschließlich selbst für von ihm hochgeladene Inhalte verantwortlich. Er wird insbesondere ausschließlich für die Kommunikation mit dem Anbieter relevante Dokumente hochladen Der Arbeitgeber verpflichtet sich, die Rechte Dritter zu wahren, insbesondere Persönlichkeitsrechte, sowie Nutzungs-, Leistungsschutz- und Verwertungsrechte Der Arbeitgeber verpflichtet sich, keine pornografischen, gegen die guten Sitten verstoßende oder rechtswidrige Inhalte gleich welcher Art hochzuladen. Dazu gehören z.b. auch jugendgefährdende, rechtsoder linksradikale, anstößige, menschenverachtende, gewaltverherrlichende, beleidigende, verleumderische oder sonstige vergleichbare Inhalte. Meine VBL. Nutzungsbedingungen für Arbeitgeber / Stand:
6 11.5. Der Arbeitgeber ist dafür verantwortlich, dass von ihm hochgeladene Inhalte frei von Schadsoftware, Malware, Viren, Trojanern oder sonstigen Programmen bzw. Programm-Code sind, die die Funktionsfähigkeit oder den Bestand des Portals gefährden oder beeinträchtigen können Der Arbeitgeber verpflichtet sich, die Einhaltung dieser Regelungen jeweils vor dem Hochladen von Inhalten sorgfältig zu prüfen Der Anbieter ist weder für Handlungen des Arbeitgebers, noch für solche von Dritten verantwortlich. 12. Sperrung bzw. Löschung von Accounts durch den Anbieter Der Anbieter ist berechtigt, Accounts zu löschen bzw. zu sperren, wenn tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen, die den Verdacht begründen, dass von dem Arbeitgeber über den Account Rechtsverletzungen begangen wurden oder werden oder der Arbeitgeber anderweitig schuldhaft gegen diese Nutzungsbedingungen verstößt Der Anbieter behält sich vor, in regelmäßigen Abständen Stichproben zu machen, um festzustellen, ob registrierte Mitarbeiter noch aktiv sind. Besteht der begründete Verdacht, dass ein registrierter Mitarbeiter den Account nicht mehr nutzt, ist der Anbieter berechtigt, den Account zu löschen Der Anbieter wird die Belange des Arbeitgebers, insbesondere vor dem Hintergrund der Schwere des Verstoßes bzw. des Verdachts bei seiner Entscheidung angemessen berücksichtigen In Zweifelsfragen obliegt die Beweislast dem Arbeitgeber. Dieser hat darzulegen und nachzuweisen, dass er sich entgegen des Verdachts des Anbieters in Übereinstimmung mit dem geltenden Recht bzw. diesen Nutzungsbedingungen verhalten hat bzw. ein Sperr- bzw. Löschgrund nicht vorliegt Ungeachtet der Berechtigung zur Sperrung bzw. Löschung des Accounts bleibt der Anbieter berechtigt, weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche geltend zu machen. 13. Schadensersatz / Haftungsfeistellung Der Arbeitgeber ist verpflichtet, dem Anbieter den Schaden zu ersetzen, der diesem aus einer schuldhaften Verletzung der Pflichten des Arbeitgebers aus diesen Nutzungsbedingungen entsteht Der Arbeitgeber stellt den Anbieter im Falle der Nichtbeachtung seiner Verpflichtungen von dessen Haftung gegenüber Dritten vollumfänglich frei. Er wird dem Anbieter hierdurch entstandenen Schaden auf Nachweis erstatten. Das gilt nur dann nicht, wenn der Arbeitgeber die Pflichtverletzung nachweislich nicht zu vertreten hat. 14. Nutzungsdauer / Account-Löschung Die Nutzungsmöglichkeit besteht auf unbestimmte Zeit Der Arbeitgeber hat jederzeit das Recht, seinen Account zu löschen und damit die Nutzung zu beenden. 15. Einstellung des Kundenportals Soweit und solange kostenlose Funktionalitäten angeboten und genutzt werden, ist der Anbieter jederzeit berechtigt, das Anbieten einzelner oder aller Services bzw. die Gewährung des Zugangs auf das Kundenportal zu unterbrechen oder auf unbestimmte Zeit oder endgültig zu beenden. 16. Haftung des Anbieters Der Anbieter (einschließlich Erfüllungsgehilfen und Mitarbeiter des Anbieters) haftet nur für solche Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen Der Anbieter (einschließlich Erfüllungsgehilfen und Mitarbeiter des Anbieters) haftet auch für Schäden, die sich aus leicht fahrlässigen Verletzungen wesentlicher Vertragspflichten ergeben, dann jedoch beschränkt auf den vorhersehbaren typischen Durchschnittsschaden. Meine VBL. Nutzungsbedingungen für Arbeitgeber / Stand:
7 16.3. Der Anbieter (einschließlich Erfüllungsgehilfen und Mitarbeiter des Anbieters) haftet immer für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, sowie nach dem Produkthaftungsgesetz. 17. Änderungen der Nutzungsbedingungen Der Anbieter behält sich das Recht vor, die Nutzungsbedingungen zu ändern. Der Arbeitgeber wird über die Änderungen jeweils ausdrücklich bei seiner nächsten Anmeldung im Kundenportal informiert und auf die hervorgehobenen geänderten Passagen hingewiesen Der Arbeitgeber hat dort direkt die Möglichkeit, die geänderte Fassung zu akzeptieren und kann sodann das Kundenportal wie gewohnt nutzen Die Einwilligung in die geänderte Fassung der Nutzungsbedingungen ist Voraussetzung für die weitere Nutzungsmöglichkeit des Kundenportals. 18. Rechte an dem Kundenportal bzw. dem Webauftritt Sämtliche Kennzeichenrechte, Rechte an geschäftlichen Bezeichnungen, Namensrechte, Markenrechte, Urheberrechte, Leistungsschutzrechte und sonstige Rechte an dem Kundenportal selbst oder dem Webauftritt des Anbieters, seinen einzelnen grafischen und textlichen Elementen und seinen Funktionalitäten und Diensten stehen alleine dem Anbieter zu und dürfen ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Anbieters nicht genutzt, verbreitet, kopiert, vervielfältigt, öffentlich zugänglich gemacht, aufgeführt, gesendet oder sonst wie verwertet werden Eine Übertragung von Verwertungs- oder sonstigen Rechten auf den Arbeitgeber findet nicht statt, es sei denn im Rahmen der Möglichkeit der Einrichtung eines Informationsportals durch den Arbeitgeber (vgl. Ziffer 10 dieser Nutzungsbedingungen). In diesem Falle räumt der Anbieter während der Dauer der Nutzung der Inhalte des Portals dem Arbeitgeber ein einfaches, widerrufliches, örtlich und inhaltlich unbeschränktes Nutzungsrecht an den Inhalten zum Zwecke der öffentlichen Zugänglichmachung im Internet ein. 19. Datenschutz Der Anbieter legt höchsten Wert auf die Sicherheit der Nutzerdaten. So ist der gesamte Datenverkehr innerhalb des Kundenportals mit einer SSL-Verschlüsselung versehen, um die Sicherheit und Vertraulichkeit der Kommunikation zu gewährleisten. Der Anbieter wird alle im Rahmen der Nutzung ihm bekannt werdende personenbezogene Daten entsprechend des deutschen Datenschutzrechts behandeln Ausschließlich zum Zwecke der Erfüllung seiner Aufgaben und der Erbringung der auf dem Kundenportal angebotenen Services wird der Anbieter personenbezogene Daten des Arbeitgebers bzw. dessen namentlich benannten Mitarbeiters erheben, speichern und nutzen. Der Arbeitgeber wird im Rahmen des Registrierungsvorgangs ausdrücklich auf die Zweckbindung der Erhebung und Nutzung der personenbezogenen Daten seines namentlich benannten Mitarbeiters hingewiesen und dieser wird ausdrücklich zur Einwilligung aufgefordert. Die Details sind der gesonderten Datenschutz-Einwilligung zu entnehmen. Da der Anbieter seine Services ohne die erteilte Einwilligung nicht erbringen kann, ist eine Teilnahme an dem Kundenportal ohne ausdrückliche Einwilligung leider nicht möglich. 20. Salvatorische Klausel Sollte eine der hier geregelten Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. 21. Rechtsordnung / Erfüllungsort / Abtretung / Aufrechnung Für die Geltung dieser Nutzungsbedingungen findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung Erfüllungsort ist der Sitz des Anbieters Rechte und Pflichten aus diesen Nutzungsbedingungen können nicht abgetreten oder sonst wie übertragen werden, ohne dass die andere Partei zuvor zugestimmt hat. Meine VBL. Nutzungsbedingungen für Arbeitgeber / Stand:
8 Kontakt. Referat KI20 Online Kommunikation, Internet, E-Government, CRM / online-service@vbl.de VBL. Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder, Anstalt des öffentlichen Rechts. Hans-Thoma-Straße 19, Karlsruhe Telefon , Telefax info@vbl.de,
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