Gebärdensprachdolmetscher Perspektive der Kostenübernahme

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Gebärdensprachdolmetscher Perspektive der Kostenübernahme"

Transkript

1 1 Gebärdensprachdolmetscher Perspektive der Kostenübernahme Münchner KoFo am um 19 Uhr (Einlass 18 Uhr) im Saal des Gehörlosenzentrum, Lohengrinstr. 11 Referent: Thomas Wartenberg Moderator: Kilian Knörzer

2 2 Offene Fragen Kostenübernahme von Gebärdensprachdolmetschereinsätzen in verschiedenen Lebensbereichen nach der Sicht derzeitiger Gesetzeslage Verwaltungsakt und Rechtsanfechtung Politische Arbeit Teilhabe und UN-BRK

3 3

4 4 Gesetzeslage UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) Sozialgesetzbuch I bis XII Bundesbehindertengleichstellungsgesetz (BGG) Landesgleichstellungsgesetz (BayBGG) Sonstige Gesetze (GVG, StPO, KHV, JVEG)

5 5 Behindertengleichstellungsgesetz (BGG + KHV) nach 9 Abs. 1 BGG: Hörbehinderte Menschen haben (...) das Recht, mit Trägern öffentlicher Gewalt im Sinne des 7 Abs. 1 Satz 1 in Deutscher Gebärdensprache ( ) zu kommunizieren, soweit dies zur Wahrnehmung eigener Rechte im Verwaltungsverfahren erforderlich ist. Die Träger öffentlicher Gewalt haben dafür auf Wunsch der Berechtigten im notwendigen Umfang die Übersetzung durch Gebärden-sprachdolmetscher ( ) sicherzustellen und die notwendigen Aufwendungen zu tragen. ( 7 Abs. 1 Satz 1: Dienststellen u. Einrichtungen der Bundesverwaltung, einschließlich der bundesunmittelbaren Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts)

6 6 Landesgleichstellungsgesetz (BayBGG + BayKHV) nach Art. 11 Abs. 1 BayBGG: Hör- oder sprachbehinderte Menschen haben (...) das Recht, mit Trägern öffentlicher Gewalt im Sinn des Art. 9 Abs.1 Satz 1 in Deutscher Gebärdensprache (...) zu kommunizieren, soweit dies zur Wahrnehmung eigener Rechte im Verwaltungsverfahren erforderlich ist. Die Träger öffentlicher Gewalt im Sinn des Art.9 Abs.1 Satz 1 haben dafür auf Antrag der Berechtigten (...) die notwendigen Aufwendungen zu erstatten. (Art. 9 Abs.1 Satz 1: Behörden und öffentliche Stellen des Freistaates Bayern, der Gemeinden (Kommunen und Landkreise), Gemeindeverbände (Bezirke) und die dem Freistaat Bayern unterstehenden juristischen Personen des öffentlichen Rechts)

7 7 Landesgleichstellungsgesetz (BayBGG + BayKHV) nach Art. 11 Abs. 1 Satz 3 BayBGG: Hörbehinderten Eltern nicht hörbehinderter Kinder werden (...) auf Antrag die notwendigen A u f w e n d u n g e n f ü r d i e K o m m u n i k a t i o n m i t d e r Kindertageseinrichtung, Tagespflegestelle oder Schule in deutscher Gebärdensprache (...) erstattet. bei hörbehinderten Eltern hörbehinderter Kinder: nach dem SGB XII (Eingliederungshilfe) beim Bezirk OB h

8 8 Sozialgesetzbuch I bis XII

9 9 Sozialgesetzbuch I bis XII

10 10

11 11 Sozialgesetzbuch I (Allgemeiner Teil) 17 Abs. 2: Hörbehinderte Menschen haben das Recht, bei der Ausführung von Sozialleistungen ( ) Gebärdensprache zu verwenden. Die für die Sozialleistung zuständigen Leistungsträger sind verpflichtet, die durch die Verwendung der Gebärdensprache und anderer Kommunikationshilfen entstehenden Kosten zu tragen; 19 Abs. 2 Satz 4 des Zehnten Buches gilt entsprechend.

12 12 Sozialgesetzbuch I 17 Abs. 2: bei der Ausführung von Sozialleistungen die für die Sozialleistung zuständigen Leistungsträger

13 13

14 14 Sozialgesetzbuch I die für die Sozialleistung zuständigen Leistungsträger Auskunfts- und Verwaltungsanknüpfung (Beratung und Antragstellung) nach 19 Abs. 1 SGB X

15 15 Sozialgesetzbuch I die für die Sozialleistung zuständigen Leistungsträger Auskunfts- und Verwaltungsanknüpfung (Beratung und Antragstellung) nach BGG + BayBGG

16 16 Sozialgesetzbuch I 17 Abs. 2: bei der Ausführung von Sozialleistungen Sozialleistung in ambulanter Form

17 17 Sozialgesetzbuch I Sozialleistungen in stationärer Form subsidiär Krankenhausgesetz (Krankenhaus, Kur-Reha-Klinik) Heimgesetz

18 18 Sozialgesetzbuch IX besondere Stellung im SGB-System speziell für behinderte Menschen SGB IX als Erweiterungsgesetz für das 17 Abs.2 SGB I, wenn die Ausführung von Sozialleistung nicht in Frage kommt, jedoch Hilfe zur Teilhabe benötigt wird

19 19 Sozialgesetzbuch IX Leistungen zur Teilhabe ( SGB IX) Medizinische Rehabilitation Teilhabe am Arbeitsleben Teilhabe am Sozialen Leben

20 20 Sozialgesetzbuch IX Förderung der Verständigung ( 57 SGB IX) Bedürfen hörbehinderte Menschen (...) auf Grund ihrer Behinderung zur Verständigung mit der Umwelt aus besonderem Anlass der Hilfe Anderer, werden ihnen die erforderlichen Hilfen zur Verfügung gestellt oder angemessene Aufwendungen hierfür erstattet. (nur: Träger der Sozialhilfe, der Jugendhilfe und der Unfallversicherung)

21 21 Gerichtswesen Gebrauch der Gebärdensprache unter Hinzuziehung eines Gebärdensprachdolmetschers in der Regel kostenfrei Honorar und Reisekosten des Dolmetschers übernehmen die jeweils zuständigen öffentlichen Kassen des Gerichtswesens (vgl. 137 Nr. 5 KostO und Nr der Anlage 1 zum GKG) grundsätzliche Aussagen für das gesamte Gerichtswesen: Gerichtsverfassungsgesetz (GVG)

22 22 Gerichtswesen Gesetz über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (Vormundschafts- und Familiensachen, Personenstands- und Nachlassangelegenheiten: 8 FGG in Verbindung mit 186 GVG) Zivilprozessordnung: 483 ZPO Beurkundungsgesetz: 22 bis 24 BeurkG Strafprozessordnung: 66 Abs. 1 u. 259 Abs. 2 stopp Ordnungswidrigkeitsgesetz: 46 OWiG in Verbindung mit der 66 Abs. 1 und 259 Abs. 2 stopp Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe inbegriffen

23 23 Möglichkeiten der externen Beihilfe Stiftungsgelder durch GIB-Fonds Teilhabegeld (in Entwurf beim Bundestag durch Forum behinderter JuristInnen) bei 100 GdB (Gl): 120 (Basissatz) bei 80 bis 99 GdB: 100 (Basissatz) Politische Arbeit GL-Verbände, AG und Demos (Dolmetscherbudget, Gerichtsurteile)

24 24

25 25

26 26

27 27 Dolmetscherkostenübernahme im sozialen und privaten Bereich bis jetzt nicht geklärte Position trotz der Vorgabe der UN-BRK

28 28 Antrag und Widerspruch - Begründungen Verfassungsrechtliche Begründung Wirkungsorientierte Begründung Systemimmanente Begründung durch Beratung und Planung durch Rechtsbegriffe und bestimmungen durch Stellungnahme und Gutachten durch laufende Gestaltung (Gegenargumente) durch Ermessen (insb. finanzielles Ermessen) Thamas Wartenberg (Dipl.-Sozialarbeiter und Sozialpädagoge)

29 29 Gerichtliche Zuständigkeit überwiegend: Sozialgericht (Sozialgerichtsgesetz, SGG) Landes- und Bundessozialgericht Verwaltungsgericht (Verwaltungsgerichtsordnung, VwGO) Leistungen des Integratiosnamtes Kinder- und Jugendhilfe

30 30 Gerichtsbarkeit Wann sind die Gerichte zuständig? Was ist bei der Klageerhebung zu beachten? Wie läuft das Gerichtsverfahren ab? Was kostet das Gerichtsverfahren? Wie sieht die persönliche Absicherung aus? (Unterstützung durch Behindertenverbände / Sozialbeistand / Sachverständiger)

31 31 Ratgeber und Information GIB-Auskunft ( ) Infoportal - Landesverband Baden-Württemberg ( )

32 32 KoFo-Vorschau Februar 2013 Mobile Kommunikation 2020 am um 19 Uhr (Einlass: 18 Uhr) im Saal des GMU Referent: Kilian Knörzer und Markus Micky Meincke

33 33 KoFo-Vorschau März 2013 Mit der Gebärdensprache unterwegs nach Eden am um 19 Uhr (Einlass: 18 Uhr) im Saal des GMU Eine Reise in die Vergangenheit unserer Gebärdensprachkultur Referent: Thomas Wartenberg Dipl.-Sozialarbeiter/-pädagoge und Hobby-Forscher

34

Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen

Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/3121 22.05.2014 Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordnete Cornelia Lüddemann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Kostenübernahme

Mehr

Deutscher Schwerhörigenbund Landesverband Nordrhein-Westfalen e.v.

Deutscher Schwerhörigenbund Landesverband Nordrhein-Westfalen e.v. Stellungnahme des Deutschen Schwerhörigenbund zur geplanten Überarbeitung des Behindertengleichstellungsgesetzes NRW (BGG NRW) Der Deutsche Schwerhörigenbund (DSB) Landesverband NRW e.v. begrüßt die systematische

Mehr

Landesverband der Gehörlosen Thüringen e.v.

Landesverband der Gehörlosen Thüringen e.v. Landesverband der Gehörlosen Thüringen e.v. Referent: Thomas Wartenberg (Dipl.-Sozialarbeiter/-pädagoge OV München und GMU) Was ist das? Teilhabegeld ein neuer Begriff für das Nachteilausgleichsgeld für

Mehr

Weisung vom Inanspruchnahme von Kommunikationshilfen für hör- und sprachbehinderte Menschen

Weisung vom Inanspruchnahme von Kommunikationshilfen für hör- und sprachbehinderte Menschen Weisung 201611030 vom 21.11.2016 Inanspruchnahme von Kommunikationshilfen für hör- und sprachbehinderte Menschen Laufende Nummer: 201611030 Geschäftszeichen: POE 3 1236 / 1700 / 3313 / 5393 / 6401.1 /

Mehr

Baden-Württemberg - Landesbehindertengleichstellungsgesetz (L-BGG)

Baden-Württemberg - Landesbehindertengleichstellungsgesetz (L-BGG) Baden-Württemberg - Landesbehindertengleichstellungsgesetz (L-BGG) Landesgesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen und zur Änderung anderer Gesetze Internet: http://www.sm.bwl.de/de/landes-

Mehr

Dolmetscher Was steht im Gesetz? Was ist wichtig zu wissen?

Dolmetscher Was steht im Gesetz? Was ist wichtig zu wissen? Dolmetscher für hörbehinderte Menschen bei Sozialleistungen Was steht im Gesetz? Was ist wichtig zu wissen? Paulinenpflege Winnenden Beratung für Hörgeschädigte Beate Müller Charlottenstraße 41 88212 Ravensburg

Mehr

Vorblatt. Vorlage zur Beschlussfassung. Drucksache 15/ Wahlperiode

Vorblatt. Vorlage zur Beschlussfassung. Drucksache 15/ Wahlperiode Drucksache 15/ 2938 09.06.2004 15. Wahlperiode Vorblatt Vorlage zur Beschlussfassung Zweites Gesetz zur Änderung des Landesgleichberechtigungsgesetzes A. Problem Aufgrund des am 01.Mai 2002 in Kraft getretenen

Mehr

Zum Begriff des Verwaltungsverfahrens vgl. die Legaldefinition des 9 Hamburgisches Verwaltungsverfahrensgesetz (HmbVwVfG):

Zum Begriff des Verwaltungsverfahrens vgl. die Legaldefinition des 9 Hamburgisches Verwaltungsverfahrensgesetz (HmbVwVfG): Erläuterung zur Verordnung zur Verwendung von Gebärdensprache und anderen Kommunikationshilfen im Verwaltungsverfahren nach 8 Absatz 2 Hamburgisches Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen (HmbGGbM)

Mehr

vom 10. März 2005 (GV. NRW S. 202), zuletzt geändert durch Satzung vom 20. November 2014 (GV. NRW. S. 859)

vom 10. März 2005 (GV. NRW S. 202), zuletzt geändert durch Satzung vom 20. November 2014 (GV. NRW. S. 859) Seite 1 über die Heranziehung der Städte, Kreise und kreisangehörigen Gemeinden zur Durchführung der Aufgaben des überörtlichen Trägers der Sozialhilfe vom 10. März 2005 (GV. NRW S. 202), zuletzt geändert

Mehr

RECHTzeitig Vorschriften Richtlinien Empfehlungen. L-BGG Baden- Württemberg. gesellschaft W.E.Weinmann e.k.

RECHTzeitig Vorschriften Richtlinien Empfehlungen. L-BGG Baden- Württemberg. gesellschaft W.E.Weinmann e.k. RECHTzeitig Vorschriften Richtlinien Empfehlungen L-BGG Baden- Württemberg Landesgesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Landes-Behindertengleichstellungsgesetz L-BGG) Verlags gesellschaft

Mehr

Eselsbrücke SGB. 12 Bücher bilden die deutsche Sozialgesetzgebung ab. Hartmut Vöhringer

Eselsbrücke SGB. 12 Bücher bilden die deutsche Sozialgesetzgebung ab. Hartmut Vöhringer Eselsbrücke SGB 12 Bücher bilden die deutsche Sozialgesetzgebung ab. Hartmut Vöhringer SGB I Hilfe in der Not Aufklärung, Beratung, Auskunft, Antrag Was gibt es? Wer ist zuständig? Vorschuss, Vorläufige

Mehr

Pressemitteilung des Landesverbandes der Gehörlosen NRW e. V. zum Inklusionsstärkungsgesetz

Pressemitteilung des Landesverbandes der Gehörlosen NRW e. V. zum Inklusionsstärkungsgesetz Pressemitteilung des Landesverbandes der Gehörlosen NRW e. V. zum Inklusionsstärkungsgesetz Am 8. Juni 2016 stimmte der Landtag über den Entwurf des Inklusionsstärkungsgesetz (mit vollem amtlichen Namen:

Mehr

Schriftliche Anfrage. des Abgeordneten Thomas Seerig (FDP) Sprachbehinderung. Drucksache 18 / Wahlperiode

Schriftliche Anfrage. des Abgeordneten Thomas Seerig (FDP) Sprachbehinderung. Drucksache 18 / Wahlperiode Drucksache 18 / 13 544 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Thomas Seerig (FDP) vom 21. Februar 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 21. Februar 2018) zum Thema:

Mehr

Teilhabegeld für Hörbehinderte? am 16.04.2013 im Gehörlosenzentrum München Thomas Wartenberg (Dipl.-Sozialarbeiter und Sozialpädagoge)

Teilhabegeld für Hörbehinderte? am 16.04.2013 im Gehörlosenzentrum München Thomas Wartenberg (Dipl.-Sozialarbeiter und Sozialpädagoge) 1 2 Was ist das? Teilhabegeld ein neuer Begriff für das Nachteilausgleichsgeld für alle behinderten Menschen in unserer Gehörlosengemeinschaft umgangssprachlich bzw. veraltet als Gehörlosengeld bezeichnet

Mehr

2. welche Kosten in den unter Ziffer 1 genannten Fällen in den Jahren 2015 und 2016 in welcher Höhe anfielen;

2. welche Kosten in den unter Ziffer 1 genannten Fällen in den Jahren 2015 und 2016 in welcher Höhe anfielen; Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 834 18. 10. 2016 Antrag der Abg. Emil Sänze u. a. AfD und Stellungnahme des Ministeriums der Justiz und für Europa Gerichtskosten bei Klagen

Mehr

LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 14. Wahlperiode. Gesetzentwurf. Drucksache 14/3651. der Fraktionen der SPD, CDU und FDP

LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 14. Wahlperiode. Gesetzentwurf. Drucksache 14/3651. der Fraktionen der SPD, CDU und FDP LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 14. Wahlperiode Drucksache 14/3651 07. 12. 2004 Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD, CDU und FDP Landesgesetz zur Änderung des Landesgesetzes zur Ausführung des Sozialgerichtsgesetzes

Mehr

SGB IX Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen

SGB IX Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen SGB IX Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen mit Behindertengleichstellungsgesetz, Leitfaden zur Selbsthilfeförderung, Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung, Werkstättenverordnung, Versorgungsmedizinverordnung,

Mehr

Wunsch- und Wahlrechte nach dem SGB IX

Wunsch- und Wahlrechte nach dem SGB IX Wunsch- und Wahlrechte nach dem SGB IX Wiss. Mit. Reza Fakhreshafaei Institut für Sozialrecht und Sozialpolitik in Europa Universität Kiel Begründung Verfassungsrechtliche Begründung Wirkungsorientierte

Mehr

Hilfeleistungen außerhalb von Einrichtungen in Einrichtungen Konto 7331 Konto 7332 Hilfen zur Gesundheit ( 5. Kapitel SGB XII ) Unmittelbar vom Sozial

Hilfeleistungen außerhalb von Einrichtungen in Einrichtungen Konto 7331 Konto 7332 Hilfen zur Gesundheit ( 5. Kapitel SGB XII ) Unmittelbar vom Sozial Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen Statistik über die Auszahlungen und Einzahlungen der Sozialhilfe nach dem SGB XII im Berichtsjahr 2 0 Rechtsgrundlagen und weitere rechtliche Hinweise entnehmen

Mehr

Bayerisches Behindertengleichstellungsgesetz (BayBGG)

Bayerisches Behindertengleichstellungsgesetz (BayBGG) Bayerisches Behindertengleichstellungsgesetz (BayBGG) Bayerisches Gesetz zur Gleichstellung, Integration und Teilhabe von Menschen mit Behinderung (Bayerisches Behindertengleichstellungsgesetz - BayBGG)

Mehr

Vom 15. Juni Anwendungsbereich

Vom 15. Juni Anwendungsbereich 201 Verordnung zur Verwendung von Gebärdensprache und anderen Kommunikationshilfen im Verwaltungsverfahren nach dem Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen (Kommunikationshilfenverordnung

Mehr

Art der Hilfe außerhalb von Einrichtungen in Einrichtungen Konto 7331 Konto 7332 Hilfen zur Gesundheit ( 5. Kapitel SGB XII ) Unmittelbar vom Sozialam

Art der Hilfe außerhalb von Einrichtungen in Einrichtungen Konto 7331 Konto 7332 Hilfen zur Gesundheit ( 5. Kapitel SGB XII ) Unmittelbar vom Sozialam Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen Statistik über die Auszahlungen und Einzahlungen der Sozialhilfe nach dem SGB XII im Berichtsjahr 2017 Rechtsgrundlagen und weitere rechtliche Hinweise entnehmen

Mehr

Bundesteilhabegesetz für gehörlose und hochgradig hörbehinderte

Bundesteilhabegesetz für gehörlose und hochgradig hörbehinderte Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft der Hörgeschädigten Selbsthilfe und Fachverbände e.v. (DG) Bundesteilhabegesetz für gehörlose und hochgradig hörbehinderte Menschen Stand: 20.06.2015 Vorwort: Die

Mehr

Hamburg - Hamburgisches Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen und zur Änderung anderer Gesetze

Hamburg - Hamburgisches Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen und zur Änderung anderer Gesetze Hamburg - Hamburgisches Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen und zur Änderung anderer Gesetze HmbGVBl. Nr. 10, Dienstag, den 29. März 2005 S.75-79 Internet: http://www.hamburg.de/behoerden/senatskoordinator_fuer_die_gleichstellung_behin

Mehr

15. Wahlperiode B U N D E S R A T

15. Wahlperiode B U N D E S R A T BT : XV/286 BR : 609/04 D E U T S C H E R B U N D E S T A G 15. Wahlperiode 2002-2005 B U N D E S R A T Gesetz über die Verwendung elektronischer Kommunikationsformen in der Justiz (Justizkommunikationsgesetz

Mehr

Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation

Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation Walter-Kolb-Straße 9-11, 60594 Frankfurt am Main Telefon (069) 60 50 18-0, Telefax (069) 60 50 18-29 E-Mail: info@bar-frankfurt.de Internet: http://www.bar-frankfurt.de

Mehr

Stellungnahme. zum. Az.: R B /5-14 R2 33/2016

Stellungnahme. zum. Az.: R B /5-14 R2 33/2016 BAG SELBSTHILFE Bundesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe von Menschen mit Behinderung und chronischer Erkrankung und ihren Angehörigen e.v. Kirchfeldstr. 149 40215 Düsseldorf Tel.: 0211/31006-35 Fax.: 0211/31006-48

Mehr

Individuelle Hilfeplanung des LVR - Basisbogen - Name, AZ:

Individuelle Hilfeplanung des LVR - Basisbogen - Name, AZ: Individuelle Hilfeplanung des LVR - Basisbogen - Name, Erstantrag Folgeantrag Antrag stellende bzw. leistungsberechtigte Person Name Vorname Geburtsdatum Beruf Familienstand Aktenzeichen: Anzahl und Alter

Mehr

Antrag auf ein Trägerübergreifendes Persönliches Budget

Antrag auf ein Trägerübergreifendes Persönliches Budget An Datum: Antrag auf ein Trägerübergreifendes Persönliches Budget Name: Geboren: Anschrift: Tel./Email Ich beziehe folgende Rehabilitations- oder Teilhabeleistungen: (nicht Renten, Blindengeld, Grundsicherung

Mehr

Sozialrecht für die Soziale Arbeit

Sozialrecht für die Soziale Arbeit Grundwissen Soziale Arbeit 4 Sozialrecht für die Soziale Arbeit Bearbeitet von Prof. Dr. Dorothee Frings 1. Auflage 2011 2011. Taschenbuch. 304 S. Paperback ISBN 978 3 17 021094 3 Format (B x L): 15,5

Mehr

Gliederung. UN-Behindertenrechtskonvention. Begründung von Rechtsansprüchen durch die BRK? Allgemeines zur Behindertenrechtskonvention

Gliederung. UN-Behindertenrechtskonvention. Begründung von Rechtsansprüchen durch die BRK? Allgemeines zur Behindertenrechtskonvention Gliederung UN-Behindertenrechtskonvention Allgemeines zur Behindertenrechtskonvention Sozialleistungen des SGB zur Unterstützung der Kommunikation Vorschriften der Behindertenrechtskonvention mit Bezug

Mehr

Bremische Kommunikationshilfenverordnung

Bremische Kommunikationshilfenverordnung Verordnung zur Verwendung von Gebärdensprache und anderen Kommunikationshilfen im Verwaltungsverfahren nach dem Bremischen Behindertengleichstellungsgesetz (Bremische Kommunikationshilfenverordnung - BremKHV)

Mehr

Die Sozialhilfe in Hamburg 2015

Die Sozialhilfe in Hamburg 2015 Statistisches Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein STATISTISCHER BERICHT Kennziffer: K I 1 - j 15, Teil 1 HH Die Sozialhilfe in Hamburg 2015 Teil 1: Ausgaben und Einnahmen (einschließlich Ausgaben und

Mehr

Die Sozialhilfe in Hamburg 2016

Die Sozialhilfe in Hamburg 2016 Statistisches Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein STATISTISCHER BERICHT Kennziffer: K I 1 - j 16, Teil 1 HH Die Sozialhilfe in Hamburg 2016 Teil 1: Ausgaben und Einnahmen (einschließlich Ausgaben und

Mehr

Die Sozialhilfe in Hamburg 2012

Die Sozialhilfe in Hamburg 2012 Statistisches Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein STATISTISCHER BERICHT Kennziffer: K I 1 - j/12, Teil 1 HH Die Sozialhilfe in Hamburg 2012 Teil 1: Ausgaben und Einnahmen (einschließlich Ausgaben und

Mehr

Abgelehnt! Widerspruch!

Abgelehnt! Widerspruch! Abgelehnt! Widerspruch! Strategien zur Durchsetzung von Sozialleistungen Übersicht I. Das Verwaltungsverfahren II. Warum widersprechen? III. Form und Frist des Widerspruchs IV. V. Widerspruchsfrist versäumt

Mehr

ARD Ratgeber Geld bei Haufe. Schwerbehinderung. Bearbeitet von Dr. Heinfried Tintner

ARD Ratgeber Geld bei Haufe. Schwerbehinderung. Bearbeitet von Dr. Heinfried Tintner ARD Ratgeber Geld bei Haufe Schwerbehinderung Bearbeitet von Dr. Heinfried Tintner 1. Auflage 2011 2011. Taschenbuch. 192 S. Paperback ISBN 978 3 648 01310 6 Recht > Sozialrecht > SGB IX - Rehabilitation,

Mehr

Antrag auf Leistungen durch ein Persönliches Budget

Antrag auf Leistungen durch ein Persönliches Budget Antrag auf Leistungen durch ein Persönliches Budget (Dieser Absatz ist optional auszufüllen.) Antrag aufnehmende Stelle/Person Erste Beratung am Folgeberatung am War für die Beantragung - falls notwendig

Mehr

Antrag auf Sozialhilfeleistungen in Form eines Trägerübergreifenden Persönlichen Budgets gemäß 17 Sozialgesetzbuch (SGB IX)

Antrag auf Sozialhilfeleistungen in Form eines Trägerübergreifenden Persönlichen Budgets gemäß 17 Sozialgesetzbuch (SGB IX) An Datum: Name: Vorname: Geburtsdatum: Anschrift: Telefon: E.-Mail: Antrag auf Sozialhilfeleistungen in Form eines Trägerübergreifenden Persönlichen Budgets gemäß 17 Sozialgesetzbuch (SGB IX) Ich beziehe

Mehr

Gemeinsame Stellungnahme zur Novellierung des 8 BGG und der KHV im Rahmen des Inklusionsstärkungsgesetz

Gemeinsame Stellungnahme zur Novellierung des 8 BGG und der KHV im Rahmen des Inklusionsstärkungsgesetz Deutscher Schwerhörigenbund Landesverband Nordrhein-Westfalen Landesverband der Gehörlosen Nordrhein-Westfalen Landeselternverband gehörloser und schwerhöriger Kinder und Jugendlicher NRW Auf dem Rabenplatz

Mehr

Dies geht zu Lasten der in Hamburg tätigen Gebärdensprachdolmetscher/-innen, die nicht das ihnen gesetzlich verbriefte Honorar erhalten.

Dies geht zu Lasten der in Hamburg tätigen Gebärdensprachdolmetscher/-innen, die nicht das ihnen gesetzlich verbriefte Honorar erhalten. Hamburg, im März 2014 Stellungnahme des Berufsverbands der Gebärdensprachdolmetscher/- innen in Norddeutschland e.v. zu der aktuellen Praxis der Honorierung von Gebärdensprachdolmetschleistungen und Bezuschussung

Mehr

Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen Statistik zu Ausgaben und Einnahmen der Sozialhilfe nach dem SGB XII im Berichtsjahr 2018 Ansprechpart

Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen Statistik zu Ausgaben und Einnahmen der Sozialhilfe nach dem SGB XII im Berichtsjahr 2018 Ansprechpart Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen Statistik zu Ausgaben und Einnahmen der Sozialhilfe nach dem SGB XII im Berichtsjahr 2018 Ansprechpartner/-in für Rückfragen ( freiwillige Angabe ) Name:

Mehr

15. Wahlperiode B U N D E S R A T. Gesetz über die Rechtsbehelfe bei Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Anhörungsrügengesetz)

15. Wahlperiode B U N D E S R A T. Gesetz über die Rechtsbehelfe bei Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Anhörungsrügengesetz) BT : XV/225 BR : 663/04 D E U T S C H E R B U N D E S T A G 15. Wahlperiode 2002-2005 B U N D E S R A T Gesetz über die Rechtsbehelfe bei Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Anhörungsrügengesetz)

Mehr

SH1. Statistik über die Ausgaben der Sozialhilfe nach dem SGB XII im Berichtsjahr Allgemeine Angaben. Ausgaben

SH1. Statistik über die Ausgaben der Sozialhilfe nach dem SGB XII im Berichtsjahr Allgemeine Angaben. Ausgaben Bayerisches Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung Statistik über die Ausgaben der Sozialhilfe nach dem SGB XII im Berichtsjahr 2010 Ansprechpartner/-in für Rückfragen ( freiwillige Angabe ) Name:

Mehr

Allgemeines Verwaltungsrecht

Allgemeines Verwaltungsrecht Prof. Dr. Dr. Durner LL.M. Gliederung A. Grundlagen I. Die öffentliche Verwaltung und die Verwaltungsgerichtsbarkeit II. Das Verwaltungsrecht III. Die Rechtsquellen des Verwaltungsrechts IV. Der Grundsatz

Mehr

Individuelle Hilfeplanung des LVR - Basisbogen - Name

Individuelle Hilfeplanung des LVR - Basisbogen - Name Individuelle Hilfeplanung des LVR - Basisbogen - Name Erstantrag Folgeantrag Antrag stellende bzw. leistungsberechtigte Person AZ.:.. Name Vorname Geburtsdatum Beruf Familienstand Anzahl und Alter der

Mehr

Trägerübergreifende Aspekte der Teilhabeplanung und Bedarfsermittlung

Trägerübergreifende Aspekte der Teilhabeplanung und Bedarfsermittlung Trägerübergreifende Aspekte der Teilhabeplanung und Bedarfsermittlung Die BAR und ihre Mitglieder 2 Kooperation bei Menschen mit psych. Erkrankung Häufig verschiedene Leistungen in medizinischer, beruflicher

Mehr

beck-shop.de Grundsicherungsund Sozialhilferecht für soziale Berufe Ein Studienbuch Richard Edtbauer Winfried Kievel von und 3.

beck-shop.de Grundsicherungsund Sozialhilferecht für soziale Berufe Ein Studienbuch Richard Edtbauer Winfried Kievel von und 3. Grundsicherungsund Sozialhilferecht für soziale Berufe Ein Studienbuch von Richard Edtbauer und Winfried Kievel 3. Auflage Verlag C.H. Beck München 2014 Inhaltsverzeichnis Vorwort zur 3. Auflage.....................................

Mehr

Kollektive Rechtsdurchsetzung

Kollektive Rechtsdurchsetzung Kollektive Rechtsdurchsetzung Prof. Dr. Wolfhard Kohte Zentrum für Sozialforschung Halle e. V. (ZSH) Fachtagung "Arbeit inklusiv gestalten", 8./9. Mai 2017, Berlin Verbandsklagen im Behindertenrecht Die

Mehr

Persönliches Budget. Sabine Gärtner Susanne Höhn 1. Dezember S. Höhn und S. Gärtner 5. Semester MIG - VWL - 1. Dezember 2008

Persönliches Budget. Sabine Gärtner Susanne Höhn 1. Dezember S. Höhn und S. Gärtner 5. Semester MIG - VWL - 1. Dezember 2008 Persönliches Budget Sabine Gärtner Susanne Höhn 1. Dezember 2008 Persönliches Budget Was ist ein persönliches Budget? Das Persönliche Budget ist ein Geldbetrag. Leistungsempfänger können von den Rehabilitationsträgern

Mehr

HERZLICH WILLKOMMEN PERSÖNLICHES BUDGET

HERZLICH WILLKOMMEN PERSÖNLICHES BUDGET HERZLICH WILLKOMMEN PERSÖNLICHES BUDGET Rosemarie Jany, Freiburg, 21.9.2013 MODELLERPROBUNG Baden-Württemberg: von 2002 bis 2005 in 3 Landkreisen erprobt Anzahl der Budgetnehmer im Modellversuch: 49 Im

Mehr

RECHTzeitig Vorschriften Richtlinien Empfehlungen BGG BGG) gesellschaft W.E.Weinmann e.k.

RECHTzeitig Vorschriften Richtlinien Empfehlungen BGG BGG) gesellschaft W.E.Weinmann e.k. RECHTzeitig Vorschriften Richtlinien Empfehlungen Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen (Behindertengleichstellungsgesetz ) Verlags gesellschaft W.E.Weinmann e.k. Verlagsgesellschaft W.E. Weinmann

Mehr

Persönliches Budget für behinderte Menschen - Ein rechtlicher Geheimtipp! Referat von Rechtsanwalt Eschle, Stuttgart

Persönliches Budget für behinderte Menschen - Ein rechtlicher Geheimtipp! Referat von Rechtsanwalt Eschle, Stuttgart Rechtsanwalt Thomas Eschle Rennstraße 2 70499 Stuttgart Rechtsanwalt THOMAS ESCHLE Rennstraße 2, 70499 Stuttgart (07 11) 2 48 24 46 (07 11) 2 48 24 48 E-Mail: KanzleiEschle@t-online.de www.rechtsanwalt-eschle.de

Mehr

(4155) Aufwendung für sonstige Ausländer. (4157) Aufwendung für Spätaussiedler

(4155) Aufwendung für sonstige Ausländer. (4157) Aufwendung für Spätaussiedler Hilfe zum Lebensunterhalt 3. Kapitel SGB XII 4150 (4154) (4155) (4157) Erstattungen von Kostenträgern Erstattungen vom örtlichen Träger 4150.1620 4154.1620 4155.1620 4157.1620 106 bis 108 SGB XII Erstattungen

Mehr

Synopse zur Neufassung des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG)

Synopse zur Neufassung des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) Stand: 22.07.2014 Synopse zur Neufassung des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) LBBG-Entwurf (2014) L-BGG (2005) 1 Gesetzesziel 1 Gesetzesziel Ziel dieses Gesetzes ist es, in Umsetzung des

Mehr

Das trägerübergreifende Persönliche Budget

Das trägerübergreifende Persönliche Budget Das trägerübergreifende Persönliche Budget für mehr selbstbestimmte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen - 1 - Wandel des Selbstverständnisses behinderter Menschen Paradigmenwechsel Vom Objekt der Versorgung

Mehr

SGB IX Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen

SGB IX Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen Beck-Texte im dtv 5755 SGB IX Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen Textausgabe von Harry Fuchs 8., neu bearbeitete Auflage SGB IX Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen Fuchs schnell

Mehr

Sozialleistungen. Statistisches Bundesamt. Empfänger und Empfängerinnen von Leistungen nach dem 5. bis 9. Kapitel SGB XII. Fachserie 13 Reihe 2.

Sozialleistungen. Statistisches Bundesamt. Empfänger und Empfängerinnen von Leistungen nach dem 5. bis 9. Kapitel SGB XII. Fachserie 13 Reihe 2. Statistisches Bundesamt Fachserie 13 Reihe 2.3 Sozialleistungen Empfänger und Empfängerinnen von Leistungen nach dem 5. bis 9. Kapitel SGB XII 2013 Erscheinungsfolge: jährlich Erschienen am 7. September

Mehr

SOZIALGERICHT HA OVER IM AME DES VOLKES GERICHTSBESCHEID

SOZIALGERICHT HA OVER IM AME DES VOLKES GERICHTSBESCHEID SOZIALGERICHT HA OVER Az.: S 42 SB 599/09 In dem Rechtsstreit A.,, IM AME DES VOLKES GERICHTSBESCHEID Klägerin, g e g e n B.,, Beklagter, hat das Sozialgericht Hannover - 42. Kammer - am 21. März 2012

Mehr

O R D N U N G. zur GERICHTSBARKEIT. des Bundes

O R D N U N G. zur GERICHTSBARKEIT. des Bundes O R D N U N G zur GERICHTSBARKEIT des Bundes beschlossen vom Bundesrat des BEFG am 04. Juni 2011 Sie tritt zum 01. Juli 2012 in Kraft. Sie wurde vom Bundesrat des BEFG am 06. Mai 2016 und am 11. Mai 2018

Mehr

Sinnvoller Hilfsmitteleinsatz. Was kann eine Hilfsmittelberatung leisten und bewirken?

Sinnvoller Hilfsmitteleinsatz. Was kann eine Hilfsmittelberatung leisten und bewirken? Sinnvoller Hilfsmitteleinsatz Was kann eine Hilfsmittelberatung leisten und bewirken? Überblick einige Grundlagen Auswahl und Antragsstellung Was tun bei einer Ablehnung?! Ein Fallbeispiel Sinnvoller Hilfsmitteleinsatz

Mehr

FÜR IHRE UNTERLAGEN SH1. Name der befragenden Behörde. Statistik zu Ausgaben und Einnahmen der Sozialhilfe nach dem SGB XII im Berichtsjahr 2016

FÜR IHRE UNTERLAGEN SH1. Name der befragenden Behörde. Statistik zu Ausgaben und Einnahmen der Sozialhilfe nach dem SGB XII im Berichtsjahr 2016 Name der befragenden Behörde Statistik zu Ausgaben und Einnahmen der Sozialhilfe nach dem SGB XII im Berichtsjahr 2016 Rechtsgrundlagen und weitere rechtliche Hinweise entnehmen Sie der beigefügten Unterlage,

Mehr

Antrag auf Leistungen durch ein Persönliches Budget

Antrag auf Leistungen durch ein Persönliches Budget Antrag auf Leistungen durch ein Persönliches Budget (Dieser Absatz ist optional auszufüllen.) Antrag aufnehmende Stelle/Person Erste Beratung am Folgeberatung am War für die Beantragung - falls notwendig

Mehr

SGB IX Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen

SGB IX Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen SGB IX Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen Inhalt und Design: Dr. Paul Erdélyi und Klaus-Heinrich Dreyer Gesetzessystematik SGB III AF SGB V Krankenversicherung SGB I Allgemeiner Teil SGB

Mehr

Sozialgericht Oldenburg

Sozialgericht Oldenburg Sozialgericht Oldenburg IM NAMEN DES VOLKES URTEIL S 22 SO 99/13 In dem Rechtsstreit A. vertreten durch - Klägerin - Proz.-Bev.: Rechtsanwalt B. gegen C. - Beklagte - hat die 22. Kammer des Sozialgerichts

Mehr

SH1 FÜR IHRE UNTERLAGEN

SH1 FÜR IHRE UNTERLAGEN Statistik zu Ausgaben und Einnahmen der Sozialhilfe nach dem SGB XII im Berichtsjahr 2018 Bitte beachten Sie bei der Beantwortung der Fragen die Fachinformationen in der separaten Unterlage. Vielen Dank

Mehr

Fachliche Weisungen. Reha/SB. Neuntes Buch Sozialgesetzbuch SGB IX. 13 SGB IX Gemeinsame Empfehlungen

Fachliche Weisungen. Reha/SB. Neuntes Buch Sozialgesetzbuch SGB IX. 13 SGB IX Gemeinsame Empfehlungen Fachliche Weisungen Reha/SB Neuntes Buch Sozialgesetzbuch SGB IX 13 SGB IX Gemeinsame Empfehlungen Änderungshistorie Neufassung Gesetzestext 13 SGB IX Gemeinsame Empfehlungen (1) Die Rehabilitationsträger

Mehr

Sozialrecht für die Soziale Arbeit

Sozialrecht für die Soziale Arbeit Grundwissen Soziale Arbeit Bd 4 Sozialrecht für die Soziale Arbeit Bearbeitet von Prof. Dr. Dorothee Frings, Rudolf Bieker 3., überarbeitete Auflage 2015 2015. Taschenbuch. 315 S. Paperback ISBN 978 3

Mehr

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHES LANDESSOZIALGERICHT BESCHLUSS

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHES LANDESSOZIALGERICHT BESCHLUSS Az.: L 5 SF 24/12 B KO SCHLESWIG-HOLSTEINISCHES LANDESSOZIALGERICHT BESCHLUSS In dem Beschwerdeverfahren - Beschwerdeführer - Prozessbevollmächtigte: g e g e n Land Schleswig-Holstein, vertr.d.d. Kostenprüfungsbeamten

Mehr

Bremen - Bremisches Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung und zur Änderung anderer Gesetze

Bremen - Bremisches Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung und zur Änderung anderer Gesetze Bremen - Bremisches Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung und zur Änderung anderer Gesetze Internet: http://www.behindertenbeauftragter.bremen.de/sixcms/detail.php?gsid=bremen55.c.1 280.de

Mehr

Aufbau einer verwaltungsrechtlichen Klage

Aufbau einer verwaltungsrechtlichen Klage Aufbau einer verwaltungsrechtlichen Klage A) Zulässigkeit der Klage I. Deutsche Gerichtsbarkeit (NUR BEI ANLASS ZU PRÜFEN) z.b. 173 VwGO i.v.m. 18,19 GVG II. Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs 1. Aufdrängende

Mehr

Grundsätze der Gleichbehandlung, Inklusion

Grundsätze der Gleichbehandlung, Inklusion I Grundsätze der Gleichbehandlung, Inklusion I.1 Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-Behindertenrechtskonvention)..................................... 16 I.2 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz

Mehr

Thüringer Gesetz über das Blindengeld (Thüringer Blindengeldgesetz - ThürBliGG)

Thüringer Gesetz über das Blindengeld (Thüringer Blindengeldgesetz - ThürBliGG) Thüringer Gesetz über das Blindengeld (Thüringer Blindengeldgesetz - ThürBliGG) in der Fassung vom 9. März 2006 (GVBl. S. 66), zuletzt geändert durch Artikel 8 des Thüringer Haushaltsbegleitgesetzes 2008/2009

Mehr

Rechtliche Rahmenbedingungen für die ärztliche Beratung und Begutachtung

Rechtliche Rahmenbedingungen für die ärztliche Beratung und Begutachtung Rechtliche Rahmenbedingungen für die ärztliche Beratung und Begutachtung von Dierk F. Hollo, Peter Gaidzik 2., vollständig überarbeitete Auflage Thieme 2014 Verlag C.H. Beck im Internet: www.beck.de ISBN

Mehr

Fachtag Jugendrehabilitation 26. Juni Zusammenwirken der Leistungsträger nach dem SGB IX Theorie und Realität

Fachtag Jugendrehabilitation 26. Juni Zusammenwirken der Leistungsträger nach dem SGB IX Theorie und Realität Fachtag Jugendrehabilitation 26. Juni 2012 Zusammenwirken der Leistungsträger nach dem SGB IX Theorie und Realität 1 Präambel Für die Kinder und Jugendlichen ist die Teilnahme an einer komplexen mehrwöchigen

Mehr

Herzlich willkommen!

Herzlich willkommen! Herzlich willkommen! 1 A wie Akteneinsicht 25 Abs. 1 SGB X Akteneinsicht Die Behörde hat den Beteiligten Einsicht in die das Verfahren betreffenden Akten zu gestatten, soweit deren Kenntnis zur Geltendmachung

Mehr

Das neue Teilhaberecht oder wo stehen wir und wie geht es weiter mit den Rechtsgrundlagen für behinderte Menschen?

Das neue Teilhaberecht oder wo stehen wir und wie geht es weiter mit den Rechtsgrundlagen für behinderte Menschen? Das neue Teilhaberecht oder wo stehen wir und wie geht es weiter mit den Rechtsgrundlagen für behinderte Menschen? Reform des SGB IX Dr. Harry Fuchs Düsseldorf Ziel der Reform: Reform des SGB IX Gestaltung

Mehr

Gesetz- und Verordnungsblatt

Gesetz- und Verordnungsblatt Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg Teil I Gesetze 25. Jahrgang Potsdam, den 29. April 2014 Nummer 19 Kindertagesstättenanpassungsgesetz Vom 28. April 2014 Der Landtag hat das folgende

Mehr

Die Sozialhilfe in Schleswig-Holstein 2012

Die Sozialhilfe in Schleswig-Holstein 2012 Statistisches Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein STATISTISCHER BERICHT Kennziffer: K I 1 - j/12, Teil 1 SH Die Sozialhilfe in Schleswig-Holstein 2012 Teil 1: Ausgaben und Einnahmen (einschließlich

Mehr

Persönliches Budget - eine andere Form der medizinischen und pflegerischen Versorgung von Menschen mit einer Behinderung -

Persönliches Budget - eine andere Form der medizinischen und pflegerischen Versorgung von Menschen mit einer Behinderung - Persönliches Budget - eine andere Form der medizinischen und pflegerischen Versorgung von Menschen mit einer Behinderung - Folie 1 1. Ausführung von Leistungen, Persönliches Budget 17 SGB IX Gesetzestext

Mehr

O R D N U N G. zur GERICHTSBARKEIT. des Bundes

O R D N U N G. zur GERICHTSBARKEIT. des Bundes O R D N U N G zur GERICHTSBARKEIT des Bundes beschlossen vom Bundesrat des BEFG am 04. Juni 2011 Sie tritt zum 01. Juli 2012 in Kraft BEFG Ordnung zur Gerichtsbarkeit des Bundes, vom Bundesrat beschlossen

Mehr

Möglichkeiten der Förderung von Kindern und Jugendlichen im schulischen Alltag in Thüringen am Beispiel des Schulbegleiters

Möglichkeiten der Förderung von Kindern und Jugendlichen im schulischen Alltag in Thüringen am Beispiel des Schulbegleiters -PRO Möglichkeiten der Förderung von Kindern und Jugendlichen im schulischen Alltag in Thüringen am Beispiel des Schulbegleiters Einleitung 1. Begriffsbestimmungen 2. Der Schulbegleiter 3. Rechtliche Grundlagen

Mehr

Hessen - Hessisches Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen und zur Änderung anderer Gesetze

Hessen - Hessisches Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen und zur Änderung anderer Gesetze Hessen - Hessisches Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen und zur Änderung anderer Gesetze (Hessisches Behinderten-Gleichstellungsgesetz HessBGG) Vom 20. Dezember 2004 Internet: http://www.hessenrecht.hessen.de/gesetze/34_fuersorge_und/34-46-

Mehr

online SH1 Statistik zu Ausgaben und Einnahmen der Sozialhilfe nach dem SGB XII im Berichtsjahr 2012 Allgemeine Angaben zu...

online SH1 Statistik zu Ausgaben und Einnahmen der Sozialhilfe nach dem SGB XII im Berichtsjahr 2012 Allgemeine Angaben zu... Statistik zu Ausgaben und Einnahmen der Sozialhilfe nach dem SGB XII im Berichtsjahr 2012 Rechtsgrundlagen und weitere rechtliche Hinweise entnehmen Sie der beigefügten Unterlage, die Bestandteil dieses

Mehr

Geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 18. November 2008 (GV. NRW. S. 738) Inhaltsübersicht

Geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 18. November 2008 (GV. NRW. S. 738) Inhaltsübersicht Gesetz des Landes Nordrhein-Westfalen zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung (Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen - BGG NRW) (1) Vom 16. Dezember 2003 (GV. NRW. S. 766) Geändert

Mehr

Richtlinie über das Verfahren zur Genehmigung von Maßnahmen zur Durchführung künstlicher Befruchtungen gemäß 121 a des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

Richtlinie über das Verfahren zur Genehmigung von Maßnahmen zur Durchführung künstlicher Befruchtungen gemäß 121 a des Fünften Buches Sozialgesetzbuch 1 Richtlinie über das Verfahren zur Genehmigung von Maßnahmen zur Durchführung künstlicher Befruchtungen gemäß 121 a des Fünften Buches Sozialgesetzbuch Bekanntmachung des Ministeriums für Arbeit, Soziales,

Mehr

SOZIALGERICHT LÜNEBURG IM NAMEN DES VOLKES

SOZIALGERICHT LÜNEBURG IM NAMEN DES VOLKES SOZIALGERICHT LÜNEBURG S 22 SO 202/09 IM NAMEN DES VOLKES Verkündet am: 12. Mai 2011 Justizsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle URTEIL In dem Rechtsstreit A., Klägerin, Prozessbevoilmächtigte:

Mehr

Das Persönliche Budget

Das Persönliche Budget Das Persönliche Budget Erfahrungen aus Deutschland Sitzung der Wiener Monitoringstelle für die Rechte von Menschen mit Behinderungen 12. Oktober 2017 Prof. Dr. Gudrun Wansing Humboldt-Universität zu Berlin

Mehr

FÜR IHRE UNTERLAGEN SH1. Name der befragenden Behörde. Statistik zu Ausgaben und Einnahmen der Sozialhilfe nach dem SGB XII im Berichtsjahr 2017

FÜR IHRE UNTERLAGEN SH1. Name der befragenden Behörde. Statistik zu Ausgaben und Einnahmen der Sozialhilfe nach dem SGB XII im Berichtsjahr 2017 Name der befragenden Behörde Statistik zu Ausgaben und Einnahmen der Sozialhilfe nach dem SGB XII im Berichtsjahr 2017 Rechtsgrundlagen und weitere rechtliche Hinweise entnehmen Sie der Unterrichtung nach

Mehr

Deutscher Gehörlosen-Bund e.v Deutscher Gehörlosen-Bund e.v.

Deutscher Gehörlosen-Bund e.v Deutscher Gehörlosen-Bund e.v. Deutscher Gehörlosen-Bund e.v. 23.05.2017 Deutscher Gehörlosen-Bund e.v. 1 Deutscher Gehörlosen-Bund e.v. Bundesteilhabegesetz 50. Direktorenkonfernz Hildesheim am 23.5.2017 Helmut Vogel, Präsident 23.05.2017

Mehr

Thema des Monats Dezember Das Persönliche Budget

Thema des Monats Dezember Das Persönliche Budget Thema des Monats Dezember 2007 Das Persönliche Budget Impressum: Inhalte und Gestaltung: Doreen Risch Sozialverband VdK Rheinland-Pfalz e. V., Kaiserstraße 62, 55116 Mainz E-Mail: rheinland-pfalz@vdk.de

Mehr

Teil 7 Verfahren vor den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit

Teil 7 Verfahren vor den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit 1 Teil 7 Verfahren vor den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit Nr. Gebührentatbestand Gebühr oder Satz der Gebühr nach 34 GKG Hauptabschnitt 1 Prozessverfahren Abschnitt 1 Erster Rechtszug 7110 Verfahren

Mehr

Das persönliche Budget - Eine neue Leistungsform für Menschen mit Behinderung

Das persönliche Budget - Eine neue Leistungsform für Menschen mit Behinderung Jahreshauptversammlung der Arbeitsgemeinschaft Schwerbehindertenvertretung der Hamburger Wirtschaft Das persönliche Budget - Eine neue Leistungsform für Menschen mit Behinderung ARINET GmbH Das Arbeitsintegrationsnetzwerk

Mehr

L-BGG als Instrument zu mehr Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft. Ich brauche mehr Zeit, damit ich alles auch richtig verstehe.

L-BGG als Instrument zu mehr Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft. Ich brauche mehr Zeit, damit ich alles auch richtig verstehe. Jutta Pagel-Steidl L-BGG als Instrument zu mehr Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft. Begegnung mit Behörden auf Augenhöhe für mich heißt das, dass das Behördendeutsch in Leichte Sprache übersetzt wird.

Mehr

Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe

Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe >>Angemessene Lernförderung

Mehr