Gebärdensprachdolmetscher Perspektive der Kostenübernahme
|
|
- Benedikt Arnold
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 1 Gebärdensprachdolmetscher Perspektive der Kostenübernahme Münchner KoFo am um 19 Uhr (Einlass 18 Uhr) im Saal des Gehörlosenzentrum, Lohengrinstr. 11 Referent: Thomas Wartenberg Moderator: Kilian Knörzer
2 2 Offene Fragen Kostenübernahme von Gebärdensprachdolmetschereinsätzen in verschiedenen Lebensbereichen nach der Sicht derzeitiger Gesetzeslage Verwaltungsakt und Rechtsanfechtung Politische Arbeit Teilhabe und UN-BRK
3 3
4 4 Gesetzeslage UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) Sozialgesetzbuch I bis XII Bundesbehindertengleichstellungsgesetz (BGG) Landesgleichstellungsgesetz (BayBGG) Sonstige Gesetze (GVG, StPO, KHV, JVEG)
5 5 Behindertengleichstellungsgesetz (BGG + KHV) nach 9 Abs. 1 BGG: Hörbehinderte Menschen haben (...) das Recht, mit Trägern öffentlicher Gewalt im Sinne des 7 Abs. 1 Satz 1 in Deutscher Gebärdensprache ( ) zu kommunizieren, soweit dies zur Wahrnehmung eigener Rechte im Verwaltungsverfahren erforderlich ist. Die Träger öffentlicher Gewalt haben dafür auf Wunsch der Berechtigten im notwendigen Umfang die Übersetzung durch Gebärden-sprachdolmetscher ( ) sicherzustellen und die notwendigen Aufwendungen zu tragen. ( 7 Abs. 1 Satz 1: Dienststellen u. Einrichtungen der Bundesverwaltung, einschließlich der bundesunmittelbaren Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts)
6 6 Landesgleichstellungsgesetz (BayBGG + BayKHV) nach Art. 11 Abs. 1 BayBGG: Hör- oder sprachbehinderte Menschen haben (...) das Recht, mit Trägern öffentlicher Gewalt im Sinn des Art. 9 Abs.1 Satz 1 in Deutscher Gebärdensprache (...) zu kommunizieren, soweit dies zur Wahrnehmung eigener Rechte im Verwaltungsverfahren erforderlich ist. Die Träger öffentlicher Gewalt im Sinn des Art.9 Abs.1 Satz 1 haben dafür auf Antrag der Berechtigten (...) die notwendigen Aufwendungen zu erstatten. (Art. 9 Abs.1 Satz 1: Behörden und öffentliche Stellen des Freistaates Bayern, der Gemeinden (Kommunen und Landkreise), Gemeindeverbände (Bezirke) und die dem Freistaat Bayern unterstehenden juristischen Personen des öffentlichen Rechts)
7 7 Landesgleichstellungsgesetz (BayBGG + BayKHV) nach Art. 11 Abs. 1 Satz 3 BayBGG: Hörbehinderten Eltern nicht hörbehinderter Kinder werden (...) auf Antrag die notwendigen A u f w e n d u n g e n f ü r d i e K o m m u n i k a t i o n m i t d e r Kindertageseinrichtung, Tagespflegestelle oder Schule in deutscher Gebärdensprache (...) erstattet. bei hörbehinderten Eltern hörbehinderter Kinder: nach dem SGB XII (Eingliederungshilfe) beim Bezirk OB h
8 8 Sozialgesetzbuch I bis XII
9 9 Sozialgesetzbuch I bis XII
10 10
11 11 Sozialgesetzbuch I (Allgemeiner Teil) 17 Abs. 2: Hörbehinderte Menschen haben das Recht, bei der Ausführung von Sozialleistungen ( ) Gebärdensprache zu verwenden. Die für die Sozialleistung zuständigen Leistungsträger sind verpflichtet, die durch die Verwendung der Gebärdensprache und anderer Kommunikationshilfen entstehenden Kosten zu tragen; 19 Abs. 2 Satz 4 des Zehnten Buches gilt entsprechend.
12 12 Sozialgesetzbuch I 17 Abs. 2: bei der Ausführung von Sozialleistungen die für die Sozialleistung zuständigen Leistungsträger
13 13
14 14 Sozialgesetzbuch I die für die Sozialleistung zuständigen Leistungsträger Auskunfts- und Verwaltungsanknüpfung (Beratung und Antragstellung) nach 19 Abs. 1 SGB X
15 15 Sozialgesetzbuch I die für die Sozialleistung zuständigen Leistungsträger Auskunfts- und Verwaltungsanknüpfung (Beratung und Antragstellung) nach BGG + BayBGG
16 16 Sozialgesetzbuch I 17 Abs. 2: bei der Ausführung von Sozialleistungen Sozialleistung in ambulanter Form
17 17 Sozialgesetzbuch I Sozialleistungen in stationärer Form subsidiär Krankenhausgesetz (Krankenhaus, Kur-Reha-Klinik) Heimgesetz
18 18 Sozialgesetzbuch IX besondere Stellung im SGB-System speziell für behinderte Menschen SGB IX als Erweiterungsgesetz für das 17 Abs.2 SGB I, wenn die Ausführung von Sozialleistung nicht in Frage kommt, jedoch Hilfe zur Teilhabe benötigt wird
19 19 Sozialgesetzbuch IX Leistungen zur Teilhabe ( SGB IX) Medizinische Rehabilitation Teilhabe am Arbeitsleben Teilhabe am Sozialen Leben
20 20 Sozialgesetzbuch IX Förderung der Verständigung ( 57 SGB IX) Bedürfen hörbehinderte Menschen (...) auf Grund ihrer Behinderung zur Verständigung mit der Umwelt aus besonderem Anlass der Hilfe Anderer, werden ihnen die erforderlichen Hilfen zur Verfügung gestellt oder angemessene Aufwendungen hierfür erstattet. (nur: Träger der Sozialhilfe, der Jugendhilfe und der Unfallversicherung)
21 21 Gerichtswesen Gebrauch der Gebärdensprache unter Hinzuziehung eines Gebärdensprachdolmetschers in der Regel kostenfrei Honorar und Reisekosten des Dolmetschers übernehmen die jeweils zuständigen öffentlichen Kassen des Gerichtswesens (vgl. 137 Nr. 5 KostO und Nr der Anlage 1 zum GKG) grundsätzliche Aussagen für das gesamte Gerichtswesen: Gerichtsverfassungsgesetz (GVG)
22 22 Gerichtswesen Gesetz über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (Vormundschafts- und Familiensachen, Personenstands- und Nachlassangelegenheiten: 8 FGG in Verbindung mit 186 GVG) Zivilprozessordnung: 483 ZPO Beurkundungsgesetz: 22 bis 24 BeurkG Strafprozessordnung: 66 Abs. 1 u. 259 Abs. 2 stopp Ordnungswidrigkeitsgesetz: 46 OWiG in Verbindung mit der 66 Abs. 1 und 259 Abs. 2 stopp Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe inbegriffen
23 23 Möglichkeiten der externen Beihilfe Stiftungsgelder durch GIB-Fonds Teilhabegeld (in Entwurf beim Bundestag durch Forum behinderter JuristInnen) bei 100 GdB (Gl): 120 (Basissatz) bei 80 bis 99 GdB: 100 (Basissatz) Politische Arbeit GL-Verbände, AG und Demos (Dolmetscherbudget, Gerichtsurteile)
24 24
25 25
26 26
27 27 Dolmetscherkostenübernahme im sozialen und privaten Bereich bis jetzt nicht geklärte Position trotz der Vorgabe der UN-BRK
28 28 Antrag und Widerspruch - Begründungen Verfassungsrechtliche Begründung Wirkungsorientierte Begründung Systemimmanente Begründung durch Beratung und Planung durch Rechtsbegriffe und bestimmungen durch Stellungnahme und Gutachten durch laufende Gestaltung (Gegenargumente) durch Ermessen (insb. finanzielles Ermessen) Thamas Wartenberg (Dipl.-Sozialarbeiter und Sozialpädagoge)
29 29 Gerichtliche Zuständigkeit überwiegend: Sozialgericht (Sozialgerichtsgesetz, SGG) Landes- und Bundessozialgericht Verwaltungsgericht (Verwaltungsgerichtsordnung, VwGO) Leistungen des Integratiosnamtes Kinder- und Jugendhilfe
30 30 Gerichtsbarkeit Wann sind die Gerichte zuständig? Was ist bei der Klageerhebung zu beachten? Wie läuft das Gerichtsverfahren ab? Was kostet das Gerichtsverfahren? Wie sieht die persönliche Absicherung aus? (Unterstützung durch Behindertenverbände / Sozialbeistand / Sachverständiger)
31 31 Ratgeber und Information GIB-Auskunft ( ) Infoportal - Landesverband Baden-Württemberg ( )
32 32 KoFo-Vorschau Februar 2013 Mobile Kommunikation 2020 am um 19 Uhr (Einlass: 18 Uhr) im Saal des GMU Referent: Kilian Knörzer und Markus Micky Meincke
33 33 KoFo-Vorschau März 2013 Mit der Gebärdensprache unterwegs nach Eden am um 19 Uhr (Einlass: 18 Uhr) im Saal des GMU Eine Reise in die Vergangenheit unserer Gebärdensprachkultur Referent: Thomas Wartenberg Dipl.-Sozialarbeiter/-pädagoge und Hobby-Forscher
34
Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen
Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/3121 22.05.2014 Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordnete Cornelia Lüddemann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Kostenübernahme
MehrDeutscher Schwerhörigenbund Landesverband Nordrhein-Westfalen e.v.
Stellungnahme des Deutschen Schwerhörigenbund zur geplanten Überarbeitung des Behindertengleichstellungsgesetzes NRW (BGG NRW) Der Deutsche Schwerhörigenbund (DSB) Landesverband NRW e.v. begrüßt die systematische
MehrLandesverband der Gehörlosen Thüringen e.v.
Landesverband der Gehörlosen Thüringen e.v. Referent: Thomas Wartenberg (Dipl.-Sozialarbeiter/-pädagoge OV München und GMU) Was ist das? Teilhabegeld ein neuer Begriff für das Nachteilausgleichsgeld für
MehrWeisung vom Inanspruchnahme von Kommunikationshilfen für hör- und sprachbehinderte Menschen
Weisung 201611030 vom 21.11.2016 Inanspruchnahme von Kommunikationshilfen für hör- und sprachbehinderte Menschen Laufende Nummer: 201611030 Geschäftszeichen: POE 3 1236 / 1700 / 3313 / 5393 / 6401.1 /
MehrBaden-Württemberg - Landesbehindertengleichstellungsgesetz (L-BGG)
Baden-Württemberg - Landesbehindertengleichstellungsgesetz (L-BGG) Landesgesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen und zur Änderung anderer Gesetze Internet: http://www.sm.bwl.de/de/landes-
MehrDolmetscher Was steht im Gesetz? Was ist wichtig zu wissen?
Dolmetscher für hörbehinderte Menschen bei Sozialleistungen Was steht im Gesetz? Was ist wichtig zu wissen? Paulinenpflege Winnenden Beratung für Hörgeschädigte Beate Müller Charlottenstraße 41 88212 Ravensburg
MehrVorblatt. Vorlage zur Beschlussfassung. Drucksache 15/ Wahlperiode
Drucksache 15/ 2938 09.06.2004 15. Wahlperiode Vorblatt Vorlage zur Beschlussfassung Zweites Gesetz zur Änderung des Landesgleichberechtigungsgesetzes A. Problem Aufgrund des am 01.Mai 2002 in Kraft getretenen
MehrZum Begriff des Verwaltungsverfahrens vgl. die Legaldefinition des 9 Hamburgisches Verwaltungsverfahrensgesetz (HmbVwVfG):
Erläuterung zur Verordnung zur Verwendung von Gebärdensprache und anderen Kommunikationshilfen im Verwaltungsverfahren nach 8 Absatz 2 Hamburgisches Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen (HmbGGbM)
Mehrvom 10. März 2005 (GV. NRW S. 202), zuletzt geändert durch Satzung vom 20. November 2014 (GV. NRW. S. 859)
Seite 1 über die Heranziehung der Städte, Kreise und kreisangehörigen Gemeinden zur Durchführung der Aufgaben des überörtlichen Trägers der Sozialhilfe vom 10. März 2005 (GV. NRW S. 202), zuletzt geändert
MehrRECHTzeitig Vorschriften Richtlinien Empfehlungen. L-BGG Baden- Württemberg. gesellschaft W.E.Weinmann e.k.
RECHTzeitig Vorschriften Richtlinien Empfehlungen L-BGG Baden- Württemberg Landesgesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Landes-Behindertengleichstellungsgesetz L-BGG) Verlags gesellschaft
MehrEselsbrücke SGB. 12 Bücher bilden die deutsche Sozialgesetzgebung ab. Hartmut Vöhringer
Eselsbrücke SGB 12 Bücher bilden die deutsche Sozialgesetzgebung ab. Hartmut Vöhringer SGB I Hilfe in der Not Aufklärung, Beratung, Auskunft, Antrag Was gibt es? Wer ist zuständig? Vorschuss, Vorläufige
MehrPressemitteilung des Landesverbandes der Gehörlosen NRW e. V. zum Inklusionsstärkungsgesetz
Pressemitteilung des Landesverbandes der Gehörlosen NRW e. V. zum Inklusionsstärkungsgesetz Am 8. Juni 2016 stimmte der Landtag über den Entwurf des Inklusionsstärkungsgesetz (mit vollem amtlichen Namen:
MehrSchriftliche Anfrage. des Abgeordneten Thomas Seerig (FDP) Sprachbehinderung. Drucksache 18 / Wahlperiode
Drucksache 18 / 13 544 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Thomas Seerig (FDP) vom 21. Februar 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 21. Februar 2018) zum Thema:
MehrTeilhabegeld für Hörbehinderte? am 16.04.2013 im Gehörlosenzentrum München Thomas Wartenberg (Dipl.-Sozialarbeiter und Sozialpädagoge)
1 2 Was ist das? Teilhabegeld ein neuer Begriff für das Nachteilausgleichsgeld für alle behinderten Menschen in unserer Gehörlosengemeinschaft umgangssprachlich bzw. veraltet als Gehörlosengeld bezeichnet
Mehr2. welche Kosten in den unter Ziffer 1 genannten Fällen in den Jahren 2015 und 2016 in welcher Höhe anfielen;
Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 834 18. 10. 2016 Antrag der Abg. Emil Sänze u. a. AfD und Stellungnahme des Ministeriums der Justiz und für Europa Gerichtskosten bei Klagen
MehrLANDTAG RHEINLAND-PFALZ 14. Wahlperiode. Gesetzentwurf. Drucksache 14/3651. der Fraktionen der SPD, CDU und FDP
LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 14. Wahlperiode Drucksache 14/3651 07. 12. 2004 Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD, CDU und FDP Landesgesetz zur Änderung des Landesgesetzes zur Ausführung des Sozialgerichtsgesetzes
MehrSGB IX Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen
SGB IX Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen mit Behindertengleichstellungsgesetz, Leitfaden zur Selbsthilfeförderung, Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung, Werkstättenverordnung, Versorgungsmedizinverordnung,
MehrWunsch- und Wahlrechte nach dem SGB IX
Wunsch- und Wahlrechte nach dem SGB IX Wiss. Mit. Reza Fakhreshafaei Institut für Sozialrecht und Sozialpolitik in Europa Universität Kiel Begründung Verfassungsrechtliche Begründung Wirkungsorientierte
MehrHilfeleistungen außerhalb von Einrichtungen in Einrichtungen Konto 7331 Konto 7332 Hilfen zur Gesundheit ( 5. Kapitel SGB XII ) Unmittelbar vom Sozial
Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen Statistik über die Auszahlungen und Einzahlungen der Sozialhilfe nach dem SGB XII im Berichtsjahr 2 0 Rechtsgrundlagen und weitere rechtliche Hinweise entnehmen
MehrBayerisches Behindertengleichstellungsgesetz (BayBGG)
Bayerisches Behindertengleichstellungsgesetz (BayBGG) Bayerisches Gesetz zur Gleichstellung, Integration und Teilhabe von Menschen mit Behinderung (Bayerisches Behindertengleichstellungsgesetz - BayBGG)
MehrVom 15. Juni Anwendungsbereich
201 Verordnung zur Verwendung von Gebärdensprache und anderen Kommunikationshilfen im Verwaltungsverfahren nach dem Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen (Kommunikationshilfenverordnung
MehrArt der Hilfe außerhalb von Einrichtungen in Einrichtungen Konto 7331 Konto 7332 Hilfen zur Gesundheit ( 5. Kapitel SGB XII ) Unmittelbar vom Sozialam
Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen Statistik über die Auszahlungen und Einzahlungen der Sozialhilfe nach dem SGB XII im Berichtsjahr 2017 Rechtsgrundlagen und weitere rechtliche Hinweise entnehmen
MehrBundesteilhabegesetz für gehörlose und hochgradig hörbehinderte
Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft der Hörgeschädigten Selbsthilfe und Fachverbände e.v. (DG) Bundesteilhabegesetz für gehörlose und hochgradig hörbehinderte Menschen Stand: 20.06.2015 Vorwort: Die
MehrHamburg - Hamburgisches Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen und zur Änderung anderer Gesetze
Hamburg - Hamburgisches Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen und zur Änderung anderer Gesetze HmbGVBl. Nr. 10, Dienstag, den 29. März 2005 S.75-79 Internet: http://www.hamburg.de/behoerden/senatskoordinator_fuer_die_gleichstellung_behin
Mehr15. Wahlperiode B U N D E S R A T
BT : XV/286 BR : 609/04 D E U T S C H E R B U N D E S T A G 15. Wahlperiode 2002-2005 B U N D E S R A T Gesetz über die Verwendung elektronischer Kommunikationsformen in der Justiz (Justizkommunikationsgesetz
MehrBundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation
Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation Walter-Kolb-Straße 9-11, 60594 Frankfurt am Main Telefon (069) 60 50 18-0, Telefax (069) 60 50 18-29 E-Mail: info@bar-frankfurt.de Internet: http://www.bar-frankfurt.de
MehrStellungnahme. zum. Az.: R B /5-14 R2 33/2016
BAG SELBSTHILFE Bundesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe von Menschen mit Behinderung und chronischer Erkrankung und ihren Angehörigen e.v. Kirchfeldstr. 149 40215 Düsseldorf Tel.: 0211/31006-35 Fax.: 0211/31006-48
MehrIndividuelle Hilfeplanung des LVR - Basisbogen - Name, AZ:
Individuelle Hilfeplanung des LVR - Basisbogen - Name, Erstantrag Folgeantrag Antrag stellende bzw. leistungsberechtigte Person Name Vorname Geburtsdatum Beruf Familienstand Aktenzeichen: Anzahl und Alter
MehrAntrag auf ein Trägerübergreifendes Persönliches Budget
An Datum: Antrag auf ein Trägerübergreifendes Persönliches Budget Name: Geboren: Anschrift: Tel./Email Ich beziehe folgende Rehabilitations- oder Teilhabeleistungen: (nicht Renten, Blindengeld, Grundsicherung
MehrSozialrecht für die Soziale Arbeit
Grundwissen Soziale Arbeit 4 Sozialrecht für die Soziale Arbeit Bearbeitet von Prof. Dr. Dorothee Frings 1. Auflage 2011 2011. Taschenbuch. 304 S. Paperback ISBN 978 3 17 021094 3 Format (B x L): 15,5
MehrGliederung. UN-Behindertenrechtskonvention. Begründung von Rechtsansprüchen durch die BRK? Allgemeines zur Behindertenrechtskonvention
Gliederung UN-Behindertenrechtskonvention Allgemeines zur Behindertenrechtskonvention Sozialleistungen des SGB zur Unterstützung der Kommunikation Vorschriften der Behindertenrechtskonvention mit Bezug
MehrBremische Kommunikationshilfenverordnung
Verordnung zur Verwendung von Gebärdensprache und anderen Kommunikationshilfen im Verwaltungsverfahren nach dem Bremischen Behindertengleichstellungsgesetz (Bremische Kommunikationshilfenverordnung - BremKHV)
MehrDie Sozialhilfe in Hamburg 2015
Statistisches Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein STATISTISCHER BERICHT Kennziffer: K I 1 - j 15, Teil 1 HH Die Sozialhilfe in Hamburg 2015 Teil 1: Ausgaben und Einnahmen (einschließlich Ausgaben und
MehrDie Sozialhilfe in Hamburg 2016
Statistisches Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein STATISTISCHER BERICHT Kennziffer: K I 1 - j 16, Teil 1 HH Die Sozialhilfe in Hamburg 2016 Teil 1: Ausgaben und Einnahmen (einschließlich Ausgaben und
MehrDie Sozialhilfe in Hamburg 2012
Statistisches Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein STATISTISCHER BERICHT Kennziffer: K I 1 - j/12, Teil 1 HH Die Sozialhilfe in Hamburg 2012 Teil 1: Ausgaben und Einnahmen (einschließlich Ausgaben und
MehrAbgelehnt! Widerspruch!
Abgelehnt! Widerspruch! Strategien zur Durchsetzung von Sozialleistungen Übersicht I. Das Verwaltungsverfahren II. Warum widersprechen? III. Form und Frist des Widerspruchs IV. V. Widerspruchsfrist versäumt
MehrARD Ratgeber Geld bei Haufe. Schwerbehinderung. Bearbeitet von Dr. Heinfried Tintner
ARD Ratgeber Geld bei Haufe Schwerbehinderung Bearbeitet von Dr. Heinfried Tintner 1. Auflage 2011 2011. Taschenbuch. 192 S. Paperback ISBN 978 3 648 01310 6 Recht > Sozialrecht > SGB IX - Rehabilitation,
MehrAntrag auf Leistungen durch ein Persönliches Budget
Antrag auf Leistungen durch ein Persönliches Budget (Dieser Absatz ist optional auszufüllen.) Antrag aufnehmende Stelle/Person Erste Beratung am Folgeberatung am War für die Beantragung - falls notwendig
MehrAntrag auf Sozialhilfeleistungen in Form eines Trägerübergreifenden Persönlichen Budgets gemäß 17 Sozialgesetzbuch (SGB IX)
An Datum: Name: Vorname: Geburtsdatum: Anschrift: Telefon: E.-Mail: Antrag auf Sozialhilfeleistungen in Form eines Trägerübergreifenden Persönlichen Budgets gemäß 17 Sozialgesetzbuch (SGB IX) Ich beziehe
MehrGemeinsame Stellungnahme zur Novellierung des 8 BGG und der KHV im Rahmen des Inklusionsstärkungsgesetz
Deutscher Schwerhörigenbund Landesverband Nordrhein-Westfalen Landesverband der Gehörlosen Nordrhein-Westfalen Landeselternverband gehörloser und schwerhöriger Kinder und Jugendlicher NRW Auf dem Rabenplatz
MehrDies geht zu Lasten der in Hamburg tätigen Gebärdensprachdolmetscher/-innen, die nicht das ihnen gesetzlich verbriefte Honorar erhalten.
Hamburg, im März 2014 Stellungnahme des Berufsverbands der Gebärdensprachdolmetscher/- innen in Norddeutschland e.v. zu der aktuellen Praxis der Honorierung von Gebärdensprachdolmetschleistungen und Bezuschussung
MehrStatistisches Landesamt des Freistaates Sachsen Statistik zu Ausgaben und Einnahmen der Sozialhilfe nach dem SGB XII im Berichtsjahr 2018 Ansprechpart
Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen Statistik zu Ausgaben und Einnahmen der Sozialhilfe nach dem SGB XII im Berichtsjahr 2018 Ansprechpartner/-in für Rückfragen ( freiwillige Angabe ) Name:
Mehr15. Wahlperiode B U N D E S R A T. Gesetz über die Rechtsbehelfe bei Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Anhörungsrügengesetz)
BT : XV/225 BR : 663/04 D E U T S C H E R B U N D E S T A G 15. Wahlperiode 2002-2005 B U N D E S R A T Gesetz über die Rechtsbehelfe bei Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Anhörungsrügengesetz)
MehrSH1. Statistik über die Ausgaben der Sozialhilfe nach dem SGB XII im Berichtsjahr Allgemeine Angaben. Ausgaben
Bayerisches Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung Statistik über die Ausgaben der Sozialhilfe nach dem SGB XII im Berichtsjahr 2010 Ansprechpartner/-in für Rückfragen ( freiwillige Angabe ) Name:
MehrAllgemeines Verwaltungsrecht
Prof. Dr. Dr. Durner LL.M. Gliederung A. Grundlagen I. Die öffentliche Verwaltung und die Verwaltungsgerichtsbarkeit II. Das Verwaltungsrecht III. Die Rechtsquellen des Verwaltungsrechts IV. Der Grundsatz
MehrIndividuelle Hilfeplanung des LVR - Basisbogen - Name
Individuelle Hilfeplanung des LVR - Basisbogen - Name Erstantrag Folgeantrag Antrag stellende bzw. leistungsberechtigte Person AZ.:.. Name Vorname Geburtsdatum Beruf Familienstand Anzahl und Alter der
MehrTrägerübergreifende Aspekte der Teilhabeplanung und Bedarfsermittlung
Trägerübergreifende Aspekte der Teilhabeplanung und Bedarfsermittlung Die BAR und ihre Mitglieder 2 Kooperation bei Menschen mit psych. Erkrankung Häufig verschiedene Leistungen in medizinischer, beruflicher
Mehrbeck-shop.de Grundsicherungsund Sozialhilferecht für soziale Berufe Ein Studienbuch Richard Edtbauer Winfried Kievel von und 3.
Grundsicherungsund Sozialhilferecht für soziale Berufe Ein Studienbuch von Richard Edtbauer und Winfried Kievel 3. Auflage Verlag C.H. Beck München 2014 Inhaltsverzeichnis Vorwort zur 3. Auflage.....................................
MehrKollektive Rechtsdurchsetzung
Kollektive Rechtsdurchsetzung Prof. Dr. Wolfhard Kohte Zentrum für Sozialforschung Halle e. V. (ZSH) Fachtagung "Arbeit inklusiv gestalten", 8./9. Mai 2017, Berlin Verbandsklagen im Behindertenrecht Die
MehrPersönliches Budget. Sabine Gärtner Susanne Höhn 1. Dezember S. Höhn und S. Gärtner 5. Semester MIG - VWL - 1. Dezember 2008
Persönliches Budget Sabine Gärtner Susanne Höhn 1. Dezember 2008 Persönliches Budget Was ist ein persönliches Budget? Das Persönliche Budget ist ein Geldbetrag. Leistungsempfänger können von den Rehabilitationsträgern
MehrHERZLICH WILLKOMMEN PERSÖNLICHES BUDGET
HERZLICH WILLKOMMEN PERSÖNLICHES BUDGET Rosemarie Jany, Freiburg, 21.9.2013 MODELLERPROBUNG Baden-Württemberg: von 2002 bis 2005 in 3 Landkreisen erprobt Anzahl der Budgetnehmer im Modellversuch: 49 Im
MehrRECHTzeitig Vorschriften Richtlinien Empfehlungen BGG BGG) gesellschaft W.E.Weinmann e.k.
RECHTzeitig Vorschriften Richtlinien Empfehlungen Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen (Behindertengleichstellungsgesetz ) Verlags gesellschaft W.E.Weinmann e.k. Verlagsgesellschaft W.E. Weinmann
MehrPersönliches Budget für behinderte Menschen - Ein rechtlicher Geheimtipp! Referat von Rechtsanwalt Eschle, Stuttgart
Rechtsanwalt Thomas Eschle Rennstraße 2 70499 Stuttgart Rechtsanwalt THOMAS ESCHLE Rennstraße 2, 70499 Stuttgart (07 11) 2 48 24 46 (07 11) 2 48 24 48 E-Mail: KanzleiEschle@t-online.de www.rechtsanwalt-eschle.de
Mehr(4155) Aufwendung für sonstige Ausländer. (4157) Aufwendung für Spätaussiedler
Hilfe zum Lebensunterhalt 3. Kapitel SGB XII 4150 (4154) (4155) (4157) Erstattungen von Kostenträgern Erstattungen vom örtlichen Träger 4150.1620 4154.1620 4155.1620 4157.1620 106 bis 108 SGB XII Erstattungen
MehrSynopse zur Neufassung des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG)
Stand: 22.07.2014 Synopse zur Neufassung des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) LBBG-Entwurf (2014) L-BGG (2005) 1 Gesetzesziel 1 Gesetzesziel Ziel dieses Gesetzes ist es, in Umsetzung des
MehrDas trägerübergreifende Persönliche Budget
Das trägerübergreifende Persönliche Budget für mehr selbstbestimmte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen - 1 - Wandel des Selbstverständnisses behinderter Menschen Paradigmenwechsel Vom Objekt der Versorgung
MehrSGB IX Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen
Beck-Texte im dtv 5755 SGB IX Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen Textausgabe von Harry Fuchs 8., neu bearbeitete Auflage SGB IX Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen Fuchs schnell
MehrSozialleistungen. Statistisches Bundesamt. Empfänger und Empfängerinnen von Leistungen nach dem 5. bis 9. Kapitel SGB XII. Fachserie 13 Reihe 2.
Statistisches Bundesamt Fachserie 13 Reihe 2.3 Sozialleistungen Empfänger und Empfängerinnen von Leistungen nach dem 5. bis 9. Kapitel SGB XII 2013 Erscheinungsfolge: jährlich Erschienen am 7. September
MehrSOZIALGERICHT HA OVER IM AME DES VOLKES GERICHTSBESCHEID
SOZIALGERICHT HA OVER Az.: S 42 SB 599/09 In dem Rechtsstreit A.,, IM AME DES VOLKES GERICHTSBESCHEID Klägerin, g e g e n B.,, Beklagter, hat das Sozialgericht Hannover - 42. Kammer - am 21. März 2012
MehrO R D N U N G. zur GERICHTSBARKEIT. des Bundes
O R D N U N G zur GERICHTSBARKEIT des Bundes beschlossen vom Bundesrat des BEFG am 04. Juni 2011 Sie tritt zum 01. Juli 2012 in Kraft. Sie wurde vom Bundesrat des BEFG am 06. Mai 2016 und am 11. Mai 2018
MehrSinnvoller Hilfsmitteleinsatz. Was kann eine Hilfsmittelberatung leisten und bewirken?
Sinnvoller Hilfsmitteleinsatz Was kann eine Hilfsmittelberatung leisten und bewirken? Überblick einige Grundlagen Auswahl und Antragsstellung Was tun bei einer Ablehnung?! Ein Fallbeispiel Sinnvoller Hilfsmitteleinsatz
MehrFÜR IHRE UNTERLAGEN SH1. Name der befragenden Behörde. Statistik zu Ausgaben und Einnahmen der Sozialhilfe nach dem SGB XII im Berichtsjahr 2016
Name der befragenden Behörde Statistik zu Ausgaben und Einnahmen der Sozialhilfe nach dem SGB XII im Berichtsjahr 2016 Rechtsgrundlagen und weitere rechtliche Hinweise entnehmen Sie der beigefügten Unterlage,
MehrAntrag auf Leistungen durch ein Persönliches Budget
Antrag auf Leistungen durch ein Persönliches Budget (Dieser Absatz ist optional auszufüllen.) Antrag aufnehmende Stelle/Person Erste Beratung am Folgeberatung am War für die Beantragung - falls notwendig
MehrSGB IX Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen
SGB IX Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen Inhalt und Design: Dr. Paul Erdélyi und Klaus-Heinrich Dreyer Gesetzessystematik SGB III AF SGB V Krankenversicherung SGB I Allgemeiner Teil SGB
MehrSozialgericht Oldenburg
Sozialgericht Oldenburg IM NAMEN DES VOLKES URTEIL S 22 SO 99/13 In dem Rechtsstreit A. vertreten durch - Klägerin - Proz.-Bev.: Rechtsanwalt B. gegen C. - Beklagte - hat die 22. Kammer des Sozialgerichts
MehrSH1 FÜR IHRE UNTERLAGEN
Statistik zu Ausgaben und Einnahmen der Sozialhilfe nach dem SGB XII im Berichtsjahr 2018 Bitte beachten Sie bei der Beantwortung der Fragen die Fachinformationen in der separaten Unterlage. Vielen Dank
MehrFachliche Weisungen. Reha/SB. Neuntes Buch Sozialgesetzbuch SGB IX. 13 SGB IX Gemeinsame Empfehlungen
Fachliche Weisungen Reha/SB Neuntes Buch Sozialgesetzbuch SGB IX 13 SGB IX Gemeinsame Empfehlungen Änderungshistorie Neufassung Gesetzestext 13 SGB IX Gemeinsame Empfehlungen (1) Die Rehabilitationsträger
MehrSozialrecht für die Soziale Arbeit
Grundwissen Soziale Arbeit Bd 4 Sozialrecht für die Soziale Arbeit Bearbeitet von Prof. Dr. Dorothee Frings, Rudolf Bieker 3., überarbeitete Auflage 2015 2015. Taschenbuch. 315 S. Paperback ISBN 978 3
MehrSCHLESWIG-HOLSTEINISCHES LANDESSOZIALGERICHT BESCHLUSS
Az.: L 5 SF 24/12 B KO SCHLESWIG-HOLSTEINISCHES LANDESSOZIALGERICHT BESCHLUSS In dem Beschwerdeverfahren - Beschwerdeführer - Prozessbevollmächtigte: g e g e n Land Schleswig-Holstein, vertr.d.d. Kostenprüfungsbeamten
MehrBremen - Bremisches Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung und zur Änderung anderer Gesetze
Bremen - Bremisches Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung und zur Änderung anderer Gesetze Internet: http://www.behindertenbeauftragter.bremen.de/sixcms/detail.php?gsid=bremen55.c.1 280.de
MehrAufbau einer verwaltungsrechtlichen Klage
Aufbau einer verwaltungsrechtlichen Klage A) Zulässigkeit der Klage I. Deutsche Gerichtsbarkeit (NUR BEI ANLASS ZU PRÜFEN) z.b. 173 VwGO i.v.m. 18,19 GVG II. Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs 1. Aufdrängende
MehrGrundsätze der Gleichbehandlung, Inklusion
I Grundsätze der Gleichbehandlung, Inklusion I.1 Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-Behindertenrechtskonvention)..................................... 16 I.2 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz
MehrThüringer Gesetz über das Blindengeld (Thüringer Blindengeldgesetz - ThürBliGG)
Thüringer Gesetz über das Blindengeld (Thüringer Blindengeldgesetz - ThürBliGG) in der Fassung vom 9. März 2006 (GVBl. S. 66), zuletzt geändert durch Artikel 8 des Thüringer Haushaltsbegleitgesetzes 2008/2009
MehrRechtliche Rahmenbedingungen für die ärztliche Beratung und Begutachtung
Rechtliche Rahmenbedingungen für die ärztliche Beratung und Begutachtung von Dierk F. Hollo, Peter Gaidzik 2., vollständig überarbeitete Auflage Thieme 2014 Verlag C.H. Beck im Internet: www.beck.de ISBN
MehrFachtag Jugendrehabilitation 26. Juni Zusammenwirken der Leistungsträger nach dem SGB IX Theorie und Realität
Fachtag Jugendrehabilitation 26. Juni 2012 Zusammenwirken der Leistungsträger nach dem SGB IX Theorie und Realität 1 Präambel Für die Kinder und Jugendlichen ist die Teilnahme an einer komplexen mehrwöchigen
MehrHerzlich willkommen!
Herzlich willkommen! 1 A wie Akteneinsicht 25 Abs. 1 SGB X Akteneinsicht Die Behörde hat den Beteiligten Einsicht in die das Verfahren betreffenden Akten zu gestatten, soweit deren Kenntnis zur Geltendmachung
MehrDas neue Teilhaberecht oder wo stehen wir und wie geht es weiter mit den Rechtsgrundlagen für behinderte Menschen?
Das neue Teilhaberecht oder wo stehen wir und wie geht es weiter mit den Rechtsgrundlagen für behinderte Menschen? Reform des SGB IX Dr. Harry Fuchs Düsseldorf Ziel der Reform: Reform des SGB IX Gestaltung
MehrGesetz- und Verordnungsblatt
Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg Teil I Gesetze 25. Jahrgang Potsdam, den 29. April 2014 Nummer 19 Kindertagesstättenanpassungsgesetz Vom 28. April 2014 Der Landtag hat das folgende
MehrDie Sozialhilfe in Schleswig-Holstein 2012
Statistisches Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein STATISTISCHER BERICHT Kennziffer: K I 1 - j/12, Teil 1 SH Die Sozialhilfe in Schleswig-Holstein 2012 Teil 1: Ausgaben und Einnahmen (einschließlich
MehrPersönliches Budget - eine andere Form der medizinischen und pflegerischen Versorgung von Menschen mit einer Behinderung -
Persönliches Budget - eine andere Form der medizinischen und pflegerischen Versorgung von Menschen mit einer Behinderung - Folie 1 1. Ausführung von Leistungen, Persönliches Budget 17 SGB IX Gesetzestext
MehrO R D N U N G. zur GERICHTSBARKEIT. des Bundes
O R D N U N G zur GERICHTSBARKEIT des Bundes beschlossen vom Bundesrat des BEFG am 04. Juni 2011 Sie tritt zum 01. Juli 2012 in Kraft BEFG Ordnung zur Gerichtsbarkeit des Bundes, vom Bundesrat beschlossen
MehrMöglichkeiten der Förderung von Kindern und Jugendlichen im schulischen Alltag in Thüringen am Beispiel des Schulbegleiters
-PRO Möglichkeiten der Förderung von Kindern und Jugendlichen im schulischen Alltag in Thüringen am Beispiel des Schulbegleiters Einleitung 1. Begriffsbestimmungen 2. Der Schulbegleiter 3. Rechtliche Grundlagen
MehrHessen - Hessisches Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen und zur Änderung anderer Gesetze
Hessen - Hessisches Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen und zur Änderung anderer Gesetze (Hessisches Behinderten-Gleichstellungsgesetz HessBGG) Vom 20. Dezember 2004 Internet: http://www.hessenrecht.hessen.de/gesetze/34_fuersorge_und/34-46-
Mehronline SH1 Statistik zu Ausgaben und Einnahmen der Sozialhilfe nach dem SGB XII im Berichtsjahr 2012 Allgemeine Angaben zu...
Statistik zu Ausgaben und Einnahmen der Sozialhilfe nach dem SGB XII im Berichtsjahr 2012 Rechtsgrundlagen und weitere rechtliche Hinweise entnehmen Sie der beigefügten Unterlage, die Bestandteil dieses
MehrGeändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 18. November 2008 (GV. NRW. S. 738) Inhaltsübersicht
Gesetz des Landes Nordrhein-Westfalen zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung (Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen - BGG NRW) (1) Vom 16. Dezember 2003 (GV. NRW. S. 766) Geändert
MehrRichtlinie über das Verfahren zur Genehmigung von Maßnahmen zur Durchführung künstlicher Befruchtungen gemäß 121 a des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
1 Richtlinie über das Verfahren zur Genehmigung von Maßnahmen zur Durchführung künstlicher Befruchtungen gemäß 121 a des Fünften Buches Sozialgesetzbuch Bekanntmachung des Ministeriums für Arbeit, Soziales,
MehrSOZIALGERICHT LÜNEBURG IM NAMEN DES VOLKES
SOZIALGERICHT LÜNEBURG S 22 SO 202/09 IM NAMEN DES VOLKES Verkündet am: 12. Mai 2011 Justizsekretärin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle URTEIL In dem Rechtsstreit A., Klägerin, Prozessbevoilmächtigte:
MehrDas Persönliche Budget
Das Persönliche Budget Erfahrungen aus Deutschland Sitzung der Wiener Monitoringstelle für die Rechte von Menschen mit Behinderungen 12. Oktober 2017 Prof. Dr. Gudrun Wansing Humboldt-Universität zu Berlin
MehrFÜR IHRE UNTERLAGEN SH1. Name der befragenden Behörde. Statistik zu Ausgaben und Einnahmen der Sozialhilfe nach dem SGB XII im Berichtsjahr 2017
Name der befragenden Behörde Statistik zu Ausgaben und Einnahmen der Sozialhilfe nach dem SGB XII im Berichtsjahr 2017 Rechtsgrundlagen und weitere rechtliche Hinweise entnehmen Sie der Unterrichtung nach
MehrDeutscher Gehörlosen-Bund e.v Deutscher Gehörlosen-Bund e.v.
Deutscher Gehörlosen-Bund e.v. 23.05.2017 Deutscher Gehörlosen-Bund e.v. 1 Deutscher Gehörlosen-Bund e.v. Bundesteilhabegesetz 50. Direktorenkonfernz Hildesheim am 23.5.2017 Helmut Vogel, Präsident 23.05.2017
MehrThema des Monats Dezember Das Persönliche Budget
Thema des Monats Dezember 2007 Das Persönliche Budget Impressum: Inhalte und Gestaltung: Doreen Risch Sozialverband VdK Rheinland-Pfalz e. V., Kaiserstraße 62, 55116 Mainz E-Mail: rheinland-pfalz@vdk.de
MehrTeil 7 Verfahren vor den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit
1 Teil 7 Verfahren vor den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit Nr. Gebührentatbestand Gebühr oder Satz der Gebühr nach 34 GKG Hauptabschnitt 1 Prozessverfahren Abschnitt 1 Erster Rechtszug 7110 Verfahren
MehrDas persönliche Budget - Eine neue Leistungsform für Menschen mit Behinderung
Jahreshauptversammlung der Arbeitsgemeinschaft Schwerbehindertenvertretung der Hamburger Wirtschaft Das persönliche Budget - Eine neue Leistungsform für Menschen mit Behinderung ARINET GmbH Das Arbeitsintegrationsnetzwerk
MehrL-BGG als Instrument zu mehr Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft. Ich brauche mehr Zeit, damit ich alles auch richtig verstehe.
Jutta Pagel-Steidl L-BGG als Instrument zu mehr Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft. Begegnung mit Behörden auf Augenhöhe für mich heißt das, dass das Behördendeutsch in Leichte Sprache übersetzt wird.
MehrAntrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe
Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe >>Angemessene Lernförderung
Mehr