Möglichkeiten der Förderung von Kindern und Jugendlichen im schulischen Alltag in Thüringen am Beispiel des Schulbegleiters
|
|
- Charlotte Giese
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 -PRO Möglichkeiten der Förderung von Kindern und Jugendlichen im schulischen Alltag in Thüringen am Beispiel des Schulbegleiters
2 Einleitung 1. Begriffsbestimmungen 2. Der Schulbegleiter 3. Rechtliche Grundlagen 4. Hilfen 4.1 Durch die Schule 4.2 Durch das Schulamt 4.3 Durch das Sozialamt 4.4 Durch das Jugendamt 5. Rechtliche Durchsetzung 6. Fazit Vortrag Schulbegleiter Gliederung
3 Einleitung 1 Thüringer Schulgesetz Förderung Recht auf schulische Bildung und Vorbemerkungen Fachliche Empfehlung zu Fördermaßnahmen für Kinder und Jugendliche mit besonderen Lernschwierigkeiten in den allgemein bildenden Schulen (außer Förderschule) in Thüringen substantielle Aufgabe dar und ihre Umsetzung ist ein Gradmesser für Schulqualität
4 Einleitung Integration Inklusion Behinderung Benachteiligung Schwierigkeiten Begabung Gemeinsamer Unterricht Ressourcen TMSFG TMBWK Schulamt Jugendamt
5 Begriffsbestimmung Behinderung Handout
6 Der Schulbegleiter I - verschiedene Bezeichnungen: - Integrationshelfer - Schulassistent - Lernbegleiter - Schulbegleiter - Einzelfallhelfer (vgl. Keil 2009: 3)
7 Der Schulbegleiter II - Aufgaben: Soziale Integration und psychische Stabilisierung des Schülers in seinem Schulischen Umfeld und somit während des gesamten Schulalltags - Begleitung und Unterstützung im schulischen Alltag - differenzierte Aufgaben je nach Behinderungsart und Hilfebedarf - kann pflegerisch und/oder pädagogische Hilfestellung sein - bedarfsgerechte und individuelle Hilfsangebote (vgl. ebd.: 4)
8 Rechtliche Grundlagen I - Eingliederungshilfe für behinderte Menschen 53 SGB XII = Leistungsberechtigte 2 Abs. 1 Satz 1 SGB IX behinderte Menschen 53 Abs. 2 SGB XII von Behinderung bedrohte Menschen 53 Abs. 3 SGB XII Aufgaben der Eingliederungshilfe - drohende Behinderung verhüten - Behinderung oder deren Folgen beseitigen oder mildern - behinderte Menschen in die Gesellschaft einzugliedern
9 Rechtliche Grundlagen II 54 SGB XII = Leistungen Verweis auf: - Leistungen der medizinischen Rehabilitation - Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben - Leistungen im Arbeitsbereich - Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft - Hilfen zur angemessenen Schulbildung - Hilfe zur schulischen Ausbildung - Hilfe zur Ausbildung (vgl. WALHALLA 2011: 1340 f)
10 Rechtliche Grundlagen III Eingliederungshilfe-Verordnung 12 EinglHVO = Schulbildung (geistig und körperlich behinderte Kinder) - heilpädagogische sowie sonstige Maßnahmen, wenn Maßnahme erforderlich und geeignet den Schulbesuch zu ermöglichen und zu erleichtern - Maßnahmen der Schulbildung, wenn Maßnahme erforderlich und geeignet eine üblicherweise erreichbare Bildung zu ermöglichen
11 Rechtliche Grundlagen IV - Vermittlung einer Schulbildung, Fähigkeiten und Leistungen des behinderten Menschen bieten die Chance, das Bildungsziel zu erreichen (Anknüpfungspunkt für Schulbegleiter an Förderschulen, 12 Satz 3 EinglHVO) (vgl. ebd.: 1377)
12 Rechtliche Grundlagen V erforderlichen Maßnahmen entscheidend sind, sondern deren (Fahlbusch 2007: 4) = angemessene Schulbildung! geeignet und erforderlich sind, um den Schulbesuch im Rahmen der allgemeinen Schulpflicht zu ermöglichen und zu (vgl. ebd. 4)
13 Rechtliche Grundlagen VI - Pflegeversicherung und andere Sozialleistungen 13 Abs. 4 SGB XI = Pflegeleistungen und Leistungen der Eingliederungs-Hilfe - Koordinierung der Leistungen 10 SGB IX = Leistung aus einer Hand - Zusammenarbeit der Rehabilitationsträger 12 SGB IX = Zusammenarbeit - Zuständigkeitsklärung 14 SGB IX = Feststellung 2 Wochen nach Antragstellung
14 Hilfen Schule I - Thüringer Schulordnung 47 Fächer, individuelle Förderung und besondere Maßnahmen Prinzip des Lehrens und Lernens sowie der außerunterrichtlichen Angebote. Darüber hinaus sind bei Bedarf (TMBWK 2011: 24) Was sind besondere Fördermaßnahmen und für wen? - Schüler mit besonderen Lernschwierigkeiten im Lesen, Rechtschreibung, Mathematik, Fremdsprachen und Sport (vgl. ebd.: 24)
15 Hilfen Schule II - Thüringer Schulgesetz 10 Horte und Internate an Schulen 2011: 18) 53 Beratungsdienste, Sonderpädagogische Förderung, Schulpsychologischer Dienst - Zusammenarbeit mit dem Mobilen Sonderpädagogischen Dienst - integrative Formen anstreben - Formen: Einzelintegration und Integrationsklassen (vgl. ebd.: 47)
16 Hilfen Schule III Den sich ergebenden Förderbedarf erfüllen die Schulen, soweit eine angemessene personelle, räumliche und sächliche (ebenda: 47) 55 a Zusammenarbeit zwischen Schule und Jugendhilfe - Abstimmung bei schulbezogenen Jugendhilfemaßnahmen - Entwicklung von geeigneten Kooperationsstrukturen (vgl. ebd.: 49)
17 Hilfen Schulamt 10 Abs. 1 Satz 1 SGB VIII = Nachrang der Leistungen der Jugendhilfe - Antrag auf Feststellung eines Förderbedarfs - Verfahren zur Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs (Sonderpädagogisches Gutachten) - bei fehlendem Bedarf, kein Anspruch auf Jugendhilfeleistungen - bei Bedarf muss eine bedarfsdeckende Hilfe in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht zur Verfügung stehen - daraus ergibt sich die Möglichkeit der Inanspruchnahme des Jugendhilfeträgers - die Kostenerstattung erfolgt zwischen den Leistungsträgern (vgl. Nickel/Mund 2012: 2)
18 Hilfen Sozialamt - siehe Punkt 3. Rechtliche Grundlagen - Antrag beim zuständigen Sozialamt stellen - auf Bedürftigkeit verweisen (Begründung durch Gutachten des
19 Hilfen Jugendamt I - Verfahren nach 35 a Abs. 1 SGB VIII Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche (bei jungen Volljährigen über 41 Abs. 2 SGB VIII) 1. Antrag beim zuständigen Jugendamt 2. spätestens 2 Wochen nach Antragseingang Beginn der Zuständigkeitsprüfung 3. Prüfung der Voraussetzung für eine seelische Behinderung/ von seelischer Behinderung bedroht a) Abweichung vom alterstypischen Normalzustand b) Teilhabebeeinträchtigung durch
20 Hilfen Jugendamt II durch a) Stellungnahme eines Arztes/Psychotherapeuten (2 Wochen) b) Feststellung durch Fachkraft nach Eingang des Gutachtens (2 Wochen) - Störung liegt vor - Störung nach ICD-10 - Ausschluss einer geistigen oder körperlichen Störung - bei Feststellung der Teilhabebeeinträchtigung auf Grund von Erziehungsdefiziten, Verweis auf 27 SGB VIII (Hilfe zur Erziehung)
21 Hilfen Jugendamt III 4. unverzügliche Entscheidung durch fallzuständige Fachkraft 5. unverzüglicher Beginn der Hilfeplanung nach 36 SGB VIII - möglichst innerhalb von 2 Wochen - Beteiligung des Arztes/Psychotherapeuten - Fachteamberatung - Bescheid nach ca. 8 Wochen (vgl. Kunkel 2010: 173)
22 Rechtliche Durchsetzung I Möglichst einen Anwalt einschalten! immer eine Einzelfallentscheidung! 75 Verwaltungsgerichtsordnung = Untätigkeitsklage (3 Monate) + 68 Verwaltungsgerichtsordnung = Verpflichtungsklage oder 88 Sozialgerichtsgesetz = Untätigkeitsklage (6 Monate)
23 Rechtliche Durchsetzung II Antrag beim Sozialamt Antrag beim Jugendamt (3 Monate) (3 Monate) Bescheid/Ablehnung Bescheid/Ablehnung (3 Monate) (3 Monate) Widerspruchsverfahren Widerspruchsverfahren (3 Monate) (3 Monate) Widerspruchsverfahren Widerspruchsverfahren (3 Monate) (3 Monate) Klage beim Sozialgericht Landesverwaltungsamt (angemessene Zeit) (angemessene Zeit, bis zu 6 M.) Verwaltungsgericht (angemessene Zeit) = mind. 12 Monate = mehr als 12 Monate aber 123 Verwaltungsgerichtsordnung = einstweilige Anordnung
24 - weiter bestehende Probleme: Vortrag Schulbegleiter Fazit I - fehlendes Wissen der Eltern - Streitigkeiten bei der Zuständigkeit der Leistungsträger - schlechte/einseitige Beratung der Eltern bei der Schulwahl - fehlende Kenntnisse bei Schulleitungen und Lehrern - fehlende berufliche Standards für Schulbegleiter - fehlende Qualifizierung der Schulbegleiter - schlechte Bezahlung der Schulbegleiter - hohe rechtliche und Hürden bei Kindern ohne Behinderung nach 2 Abs. 2 SGB IX
25 - weiter bestehende Probleme: Vortrag Schulbegleiter Fazit II - kurzfristige Bewilligungen - keine Phase des Kennenlernens von Schulbegleiter und Kind/Jugendlichen - fehlende Abgrenzung zwischen pädagogischer und pflegerischer Unterstützung - fehlende Abstimmung zwischen den verschiedenen Professionen innerhalb des Schulsystems (vgl. Keil 2009: 6)
26 Fazit III - ganzheitliche Beratung von Eltern durch eine unterstützende, verwaltungsunabhängigestelle auf kommunaler Ebene, keine Institution der Verwaltung sondern ein niederschwelliges Beratungsangebot mit vermittelndem Charakter zwischen: - Kommunaler Verwaltung - Schule - Schulamt - medizinischen, therapeutischen und Rehabilitationseinrichtungen - Sozialversicherungsträger
27 Fazit IV - Veränderungen im frühkindlichen Bildungsbereich in Thüringen: 1. Einführung einer ersten Schuluntersuchung im vorletzten Kindergartenjahr 2. zweite Schuluntersuchung wie bisher im letzten Kindergartenjahr/Vorschulklassenjahr 3. Einführung eines verpflichtenden letzten Kindergartenjahres (Vorschulklasse/schulvorbereitende Einrichtung) 4. Beibehaltung der schulvorbereitenden Einrichtungen und Ausbau/Schaffung von Vorschulklassen 5. Begutachtung und Erarbeitung eines Förderplans für jedes Kind mit Beginn des Vorschulklassenjahres 6. Fortschreibung des Förderplans einschließlich der verschiedenen Hilfsangebote (z. B. Schulbegleiter) an den Grundschulen
28 LERNEN FÖRDERN PRO FÖRDERSCHULEN Landesverband Thüringen zur Förderung von Menschen mit Lernbehinderungen e. V. c/o Alexander Rathnau, Vorsitzender Mühlhausen Schaffentorstraße 39 Tel.: Mobil:
SGB IX Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen
SGB IX Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen Inhalt und Design: Dr. Paul Erdélyi und Klaus-Heinrich Dreyer Gesetzessystematik SGB III AF SGB V Krankenversicherung SGB I Allgemeiner Teil SGB
MehrIntegrationshilfen in Schulen. Rechtliche Grundlagen und Antragstellung
Integrationshilfen in Schulen Rechtliche Grundlagen und Antragstellung Eingliederungshilfe Integrationshelfer an Schulen und Kindertagesstätten können eine Leistung der Eingliederungshilfe sein. Differenzierung:
MehrInklusion und inklusive Unterstützungssysteme
Inklusion und inklusive Unterstützungssysteme Die Grundlagen des Schul- und Sozialrechts Hessisches Schulgesetz Zwei Säulen der Unterstützung Schule Schulgesetz/Verordnungen Hessisches Schulgesetz: Sozialhilfeträger
MehrSchulbegleitung als Baustein auf dem Weg zu einem inklusiven Schulsystem. Dr. Christian Huppert Jahrestagung LEiS NRW
Schulbegleitung als Baustein auf dem Weg zu einem inklusiven Schulsystem Dr. Christian Huppert Jahrestagung LEiS NRW 05.11.2016 Ausblick Teilhabe am allgemeinen Bildungssystem Gestaltung eines inklusiven
MehrRechtliche Grundlagen Ablaufschema Zusammenfassung
!"#$% & '% ( ) Rechtliche Grundlagen Ablaufschema Zusammenfassung )+) SGB IX - 2, Abs.1 Satz 1 SGB XII - 53 Menschen sind behindert, wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit
MehrGleichberechtigte Teilhabe an Bildung?
Modellprojekt zur Qualifizierung von Schulbegleitern Modellprojekt zur Qualifizierung von Schulbegleitern und Schaffung von Netzwerken und Schaffung von Netzwerken für die gelungene schulische Integration
MehrZentrum Bayern Familie und Soziales
Zentrum Bayern Bayerisches Landesjugendamt 23.11.2016 Eingliederungshilfe nach 35a SGB VIII Wichtige Aspekte für die Gewährung von Hilfen - Vortrag im Rahmen des 7. Irsser Symposiums für Kinder- und Jugendpsychiatrie
Mehrdrobs Halle Ambulant Betreutes Wohnen Halle / MSH
drobs Halle Ambulant Betreutes Wohnen Halle / MSH Laura Radecker Tag der Begegnung Eisleben am 26.11.2014 Gliederung 1. Rechtlicher Rahmen 2. Personenkreis/Zielgruppe 3. Ziele und Aufgaben 4. Ziele und
MehrAngaben zum Schüler / zur Schülerin mit besonderem behinderungsbedingten Förderbedarf Name, ggf. Geburtsname, Vorname des Kindes
Posteingangsvermerk - nur FB Jugend - An: Landkreis Oberhavel Fachbereich Jugend Fachdienst Sozialpädagogische Dienste Eingliederungshilfe 35a Adolf-Dechert-Str. 1 16515 Oranienburg Stellungnahme der Schule:
MehrWichtige Sozialleistungen praktische Hinweise und Durchsetzung Herzlich Willkommen
Wichtige Sozialleistungen praktische Hinweise und Durchsetzung Herzlich Willkommen Alban Westenberger Bahnhofstrasse 40 94032 Passau - www.anwaelte-passau.com Einordnung von Autismus-Spektrum-Störungen
MehrFachdienst - Eingliederungshilfe. Schulbegleitung
Fachdienst - Eingliederungshilfe Schulbegleitung 1 Rechtliche Grundlage: 53 SGB XII Personen, die durch ihre Behinderung wesentlich in ihrer Fähigkeit, an der Gesellschaft teilzuhaben, eingeschränkt oder
MehrEingliederungshilfe wie geht s wenn s nicht geht. Ernst-Christoph Römer Vorstandsvorsitzender ev. Stadtmission Halle e.v.
Eingliederungshilfe wie geht s wenn s nicht geht Ernst-Christoph Römer Vorstandsvorsitzender ev. Stadtmission Halle e.v. Die gerichtl. Durchsetzung von Ansprüchen Beispiel: Gesetzlicher Anspruch auf Teilhabe
MehrMaren Dieckmann Fachbereichsleiterin Fachbereich Soziales der Stadt Cottbus
Teilhabe als Leistungsanspruch Maren Dieckmann Fachbereichsleiterin Fachbereich Soziales der Stadt Cottbus Tel.: 0355/612 4800 Fax: 0355/612 134801 Email: sozialamt@cottbus.de 1 Gesetzliche Grundlagen
MehrVerband der bayerischen Bezirke
Verband der bayerischen Bezirke Einsatz von Schulbegleitern/innen an Förderschulen bei der Beschulung von Schülern/innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf i.s.d. 54 Abs. 1 Satz 1 Nr.1 SGB XII (12. Buch
MehrVoraussetzungen für gelingende Inklusion im Bildungssystem aus Sicht der Jugendhilfe
Voraussetzungen für gelingende Inklusion im Bildungssystem aus Sicht der Jugendhilfe Günter Wottke (Dipl. Soz. Päd. BA) Abteilungsleiter Soziale Dienste Kinder- und Jugendamt Heidelberg Inklusion - Grundsätzliches
MehrAufnahme in eine Heimsonderschule bzw. eine Schule am Heim
- 116 - Schulische Förderung von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen II / 5 Orientierungshilfen Aufnahme in eine Heimsonderschule bzw. eine Schule am Heim Informationen über gesetzliche Grundlagen
MehrEingliederungshilfe für behinderte Menschen
Eingliederungshilfe für behinderte Menschen ( 53 ff. SGB XII) Die Eingliederungshilfe für behinderte Menschen ist eine spezielle Unterstützungsmaßnahme der Sozialhilfe. Ihre Aufgabe ist es eine drohende
MehrSozialpsychiatrischer Dienst
Sozialpsychiatrischer Dienst René de la Chaux Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie Sozialmedizin Der Sozialpsychiatrische Dienst ist Teil des Gesundheitsamtes Er hat als Aufgabe Bürger zu beraten,
MehrDie Heilpädagogin als Fachkraft
Prof. em. Peter-Christian Kunkel März 2013 Hochschule für öffentliche Verwaltung Kehl Fachschule für Sozialpädagogik -Heilpädagogisches Seminar Gengenbach Die Heilpädagogin als Fachkraft I. In der Jugendhilfe
MehrEingliederungshilfen / Hilfe zur Erziehung
- 38 - Schulische Förderung von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen I / 5 Orientierungshilfen Eingliederungshilfen / Hilfe zur Erziehung Informationen über gesetzliche Grundlagen und Hinweise zur
MehrFACHINFO: Schulbegleitung (Integrationsassistenz) Rechtsanwalt Jürgen Greß. 5. Auflage Dipl.-Verwaltungswirt (FH) Fachanwalt für Sozialrecht
FACHINFO: Schulbegleitung (Integrationsassistenz) 5. Auflage - 2016 Rechtsanwalt Jürgen Greß Dipl.-Verwaltungswirt (FH) Fachanwalt für Sozialrecht Hoffmann & Greß Rechtsanwälte PartGmbB Fürstenrieder Straße
MehrStrukturelle Vorgaben für f die nachstationäre Betreuung von Frühgeborenen. E. Hennig
Strukturelle Vorgaben für f die nachstationäre Betreuung von Frühgeborenen 1 E. Hennig 24.3.07 Ablauf Institutionelle Strukturen Rechtliche Vorgaben und Bedingungen Mögliche Wege eines Frühgeborenen mit
MehrFachtag: Die heilpädagogische Dienstleistung zwischen Profession und Verwaltung
Fachtag: Die heilpädagogische Dienstleistung zwischen Profession und Verwaltung Augsburg 28. September 2015 Sozialrechtliche Grundlagen des SGB VIII, IX und XII Aktuelle Entwicklungen und Herausforderungen
MehrQualifizierung für aktive Schulbegleiter des Freistaates Thüringen Modul Recht : bis in Eisenach
Qualifizierung für aktive Schulbegleiter des Freistaates Thüringen Modul Recht : 6.11. bis 7.11.2009 in Eisenach Grundlagen rechtlicher und administrativer Rahmenbedingungen der Schulbegleitung 1 Wann
MehrDas Persönliche Budget in der Jugendhilfe
Das Persönliche Budget in der Jugendhilfe Veränderte Leistungserwartungen an den ASD? Gesetzliche Grundlagen 01.07.2001: Einführung des SGB IX Nach 6 SGB IX gelten die Träger der öffentlichen Jugendhilfe
MehrVernetzung früher Förderung mit der Bildung, Erziehung und Betreuung im Vorschulalter
Vernetzung früher Förderung mit der Bildung, Erziehung und Betreuung im Vorschulalter Artikel 6 Abs. 2 Grundgesetz Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst
MehrHandreichung für Eltern
Handreichung für Eltern BADEN-WÜRTTEMBERG STAATLICHES SCHULAMT FREIBURG Einschulung von Schülerinnen und Schülern mit einem Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot Inhaltsangabe Vorwort Übergang
MehrWORKSHOP. Berlin Sept.2015
WORKSHOP Berlin 21.- 23. Sept.2015 35a SGB VIII -Prüfungsebene Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder, Jugendliche und junge Heranwachsende 05.10.2015 1 Der Weg durch den Vortrag 1. Organisatorische
MehrInfomationsveranstaltung zum Thema Inklusive Schule
Infomationsveranstaltung zum Thema Inklusive Schule 18.11.2015 Agenda 1. Ist mein Kind behindert oder von Behinderung bedroht? 2. Auf welche Schule soll mein Kind gehen? 3. Braucht mein Kind einen Schulbegleiter?
MehrPersonal mit sonderpädagogischer Aufgabenstellung und Personal für Betreuung und Pflege
Personal mit sonderpädagogischer Aufgabenstellung und Personal für Betreuung und Pflege Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur Vom 27. April 2009-201D-3211-05/560 -
MehrVortrag für den FASD Fachtag des Erziehungsbüros Rheinland am in Köln
Vortrag für den FASD Fachtag des Erziehungsbüros Rheinland am 27.11.2015 in Köln Gila Schindler, Fachanwältin für Sozialrecht, sojura Kanzlei für soziale Sicherheit Was brauchen Kinder und Jugendliche
MehrEs sind verschiedene Gesetze und Richtlinien, die hier Anwendung finden.
An alle Mitglieder LANDESVEREINIGUNG NORDRHEIN-WESTFALEN e.v. der LV VIFF NRW e. V. Köln, im März 2015 Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Mitglieder der VIFF, in den letzten Wochen hören wir
MehrWelche Rolle spielt die Schulbegleitung bei der Umsetzung der Inklusion an baden-württembergischen Schulen?
Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 2279 28. 06. 2017 Antrag der Abg. Gerhard Kleinböck u. a. SPD und Stellungnahme des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Welche Rolle
MehrInklusion eine Herausforderung für jede Schule
Inklusion eine Herausforderung für jede Schule Jeder Mensch ist so individuell wie sein Fingerabdruck Inklusion als Rechtsfrage Inklusion als Haltungsfrage Inklusion als Entwicklungsfrage Inklusion eine
MehrBildungskonferenz Emsland - Workshop Schulbegleitung
Bildungskonferenz Emsland - Workshop Schulbegleitung- - 29.04.2015 1 Alois Ripperda Fachbereich Soziales Abteilungsleitung: Steuerung u. Hilfeplanung Landkreis Emsland Rita Rottau Fachbereichsleitung Pädagogik
MehrSchulbegleitung aus juristischer Sicht
Schulbegleitung aus juristischer Sicht Zur Abgrenzung von Schul-und Sozialrecht 12. Oktober 2012 Fachtagung Schulbegleitung (Ludwig-Maximilians-Universität München) Dr. Minou Banafsche Gliederung I. Problemaufriss
MehrFachtag Jugendrehabilitation 26. Juni Zusammenwirken der Leistungsträger nach dem SGB IX Theorie und Realität
Fachtag Jugendrehabilitation 26. Juni 2012 Zusammenwirken der Leistungsträger nach dem SGB IX Theorie und Realität 1 Präambel Für die Kinder und Jugendlichen ist die Teilnahme an einer komplexen mehrwöchigen
Mehr11. Sozialgesetzgebung
116 11. Sozialgesetzgebung Bundessozialhilfegesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. März 1994 (BGBl. I S. 646, 2975), zuletzt geändert durch Artikel 12 des Gesetzes zur Reform des Wohnungsbaurechts
MehrÜbersicht zu Leistungen der Eingliederungshilfe für behinderte oder von Behinderung bedrohte Menschen nach SGB XII. Landeshauptstadt Dresden
Übersicht zu Leistungen der Eingliederungshilfe für behinderte oder von Behinderung bedrohte Menschen nach SGB XII Angebote für behinderte Kinder bis zur Einschulung ambulant mobile Heilpädagogische Frühförderung
MehrSCHULINTEGRATION IN KONZEPTION REGEL- UND FÖRDERSCHULEN 54 SOZIALGESETZBUCH XII
KONZEPTION SCHULINTEGRATION IN REGEL- UND FÖRDERSCHULEN GEMÄß 54 SOZIALGESETZBUCH XII UND 35A SOZIALGESETZBUCH VIII EINE KOOPERATION DER LEBENSHILFE HAMM UND DER KOLPING-BILDUNGSZENTREN WESTFALEN 1 Vorwort
MehrBundesrat Drucksache 309/15 (Beschluss) Beschluss des Bundesrates
Bundesrat Drucksache 309/15 (Beschluss) 16.10.15 Beschluss des Bundesrates Entschließung des Bundesrates: Rahmenbedingungen für eine gelingende schulische Inklusion weiter verbessern - Poolen von Integrationshilfen
MehrVorstellung der Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche nach 35a SGB VIII
Vorstellung der Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche nach 35a SGB VIII Ingrid Berndt, Uwe Becker, 23.02.2016 Kreisverwaltung Bad Kreuznach Gesetzliche Grundlage des 35a SGB
MehrSchnittstelle SGB II und SGB VIII Wohin gehört die Jugendberufshilfe?
Gemeinsam stark für Kinder und Jugendliche! Fachtagung am 05.10.2011 in Hofheim Schnittstelle SGB II und SGB VIII Wohin gehört die Jugendberufshilfe? Diana Eschelbach Grundsicherung für Arbeitsuchende
MehrTourette-Gesellschaft Deutschland (TGD) e.v.
Tourette-Gesellschaft Deutschland (TGD) e.v. Infoveranstaltung zum Tourette-Syndrom Vivantes Klinikum Berlin-Friedrichshain 24.09.2015 Realisierbar durch Projektförderung der Tourette-Gesellschaft Deutschland
MehrBundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation
Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation Walter-Kolb-Straße 9-11, 60594 Frankfurt am Main Telefon (069) 60 50 18-0, Telefax (069) 60 50 18-29 E-Mail: info@bar-frankfurt.de Internet: http://www.bar-frankfurt.de
MehrDas BTHG in Bayern Fachtag zur landesrechtlichen Umsetzung in Bayern LAG CBP Bayern. Workshop: Kinder und Jugendliche
Das BTHG in Bayern Fachtag zur landesrechtlichen Umsetzung in Bayern LAG CBP Bayern Workshop: Kinder und Norbert Witt, Referat Behindertenhilfe 1 Selbstbestimmung und Teilhabe am Leben in der Gesellschaft
MehrVerordnung zur Früherkennung und Frühförderung behinderter und von Behinderung bedrohter Kinder (Frühförderungsverordnung - FrühV) Vom...
Verordnung zur Früherkennung und Frühförderung behinderter und von Behinderung bedrohter Kinder (Frühförderungsverordnung - FrühV) Vom... 2003 Auf Grund des 32 Nr. 1 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch
Mehr- Diskussionsforum zur Schnittstelle zwischen Arbeitsverwaltung und Jugendhilfe - Diana Eschelbach. Jugendberufshilfe
Das Jugendamt als Schnittstellenmanager?! - Diskussionsforum zur Schnittstelle zwischen Arbeitsverwaltung und Jugendhilfe - DIJuF-ZweiJahrestagung am 9. und 10. Dezember 2014 in Bonn Rechtliche Grundlagen
MehrGesetzliche Grundlagen der Jugendhilfe Unterstützungsmöglichkeiten und Angebote Voraussetzungen der Inanspruchnahme von Leistungen
- Jugendamt Gesetzliche Grundlagen der Jugendhilfe Unterstützungsmöglichkeiten und Angebote Voraussetzungen der Inanspruchnahme von Leistungen 1 Gesetzliche Grundlagen Art. 6 Abs. 2 des Grundgesetzes Pflege
MehrSchulbegleitung: Individualhilfe als Ausgleich struktureller Defizite?
Schulbegleitung: Individualhilfe als Ausgleich struktureller Defizite? - Aktuelle rechtliche Kontroversen - Fachtagung: Inklusives Schulsystem zwischen Anspruch und Wirklichkeit - Deutscher Verein für
MehrKooperation Schule und Jugendhilfe
Kooperation Schule und Jugendhilfe am Beispiel der Eingliederungshilfe Impulsreferat von Frau Neuwald und Herrn Hellmich Joseph-Beuys-Schule FöS ES in Neuss Beratungslehrer und Autismusberater an Schulen
MehrRechenschwäche und Rechenstörungen
Rechenschwäche und Rechenstörungen Schulrechtliche Grundlagen Folie 1 Ausgangslagen Verpflichtung zur individuellen Förderung (Prävention und integrierte Förderung, Beobachten, Wahrnehmen von Besonderheiten)
MehrVerband der bayerischen Bezirke
Verband der bayerischen Bezirke Einsatz von Integrationshelfern/innen an Grund- und Hauptschulen bei der Beschulung von Schülern/innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Förderschwerpunkt geistige
MehrElternratgeber. Kinder mit sonderpädagogischem Bildungsanspruch in der Schule
Elternratgeber Kinder mit sonderpädagogischem Bildungsanspruch in der Schule Fragen & Antworten Bernd Ege - Fotolia.com Stand Januar 2018 Inhalt Vorwort 3 Schulanfang 4 Schulanmeldung 5 Sonderpädagogischer
MehrAuf dem Weg zur Inklusion. Erreichtes und aktuelle Entwicklungen in den städtischen Kindertageseinrichtungen
Auf dem Weg zur Inklusion Erreichtes und aktuelle Entwicklungen in den städtischen Kindertageseinrichtungen Leitbild der städtischen Kindertageseinrichtungen Die Unterschiedlichkeit der Kinder und ihrer
MehrGesetzliche Grundlagen zur Inklusion in Baden-Württemberg. Staatliches Schulamt Donaueschingen
Gesetzliche Grundlagen zur Inklusion in Baden-Württemberg 2015 Staatliches Schulamt Donaueschingen Folie 2 Gesetzlicher Rahmen (Überblick) Gesetz zur Änderung des Schulgesetzes vom 20.07.2015: Inklusionsgesetz
MehrFachdialog Recht pragmatisch die offene Ganztagsschule auf dem Weg zu einem inklusiven Bildungsort am 16.Dezember 2014 in Köln
Inputreferat Der steinige Weg zur Inklusion Aktuelle Rechtsfragen zur Schulbegleitung im Ganztag von (Rechtsanwältin, Mitautorin von ganz!recht) www.ganztag.nrw.de Fachdialog Recht pragmatisch die offene
MehrAntwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen
Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/8.07.03 Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordnete Prof. Dr. Claudia Dalbert (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Abgeordnete
MehrFachbereich Eingliederungshilfe Stand: Frühe Hilfen für behinderte Kinder und Jugendliche Stadtstraße Freiburg
Fachbereich 210 - Eingliederungshilfe Stand: 01.07.2013 Frühe Hilfen für behinderte Kinder und Jugendliche Stadtstraße 2 79104 Freiburg Orientierungshilfe für die Fachärzte für Kinder- und Jugendmedizin
MehrVerantwortungen in der Eingliederungshilfe von Kindern und Jugendlichen. - Pädagogik, Integration, Aufsicht -
PROJEKT PÄDAGOGIK UND RECHT IDEE FACHLICH- RECHTLICHES PROBLEMLÖSEN MARTIN STOPPEL 02104 41646 / 0160 99745704 http://www.paedagogikundrecht.de/ martin-stoppel@gmx.de 19.8.2014 Verantwortungen in der Eingliederungshilfe
MehrThüringer Kultusministerium in Zusammenarbeit mit dem Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit
Thüringer Kultusministerium in Zusammenarbeit mit dem Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit Fachliche Empfehlung zur Umsetzung von 7 Thüringer Kindertageseinrichtungsgesetz (ThürKitaG)
MehrHILFEN FÜR ALLGEMEINE SCHULEN
HILFEN FÜR ALLGEMEINE SCHULEN Arbeitsstelle Kooperation Beratung, Begleitung, Vernetzung Ansprechpartner Jugendamt und Schule Gemeinsame Projekte v. Jugendarbeit und Schule Ansprechpartner/In Inklusion
MehrGemeinsamer Unterricht
Gemeinsamer Unterricht Anspruch im Nds.Schulgesetz seit 1993 Regel-Ausnahme-Verhältnis 4 Integration Schülerinnen und Schüler, die einer sonderpädagogischen Förderung bedürfen ( 14 Abs. 1 Satz 2), sollen
MehrRechtliche Grundlagen des Betreuten Wohnens in Familien
Rechtliche Grundlagen des Betreuten Wohnens in Familien SGB XII 53 Leistungsberechtigte und Aufgabe SGB IX 2 Behinderung SGB XII 54 Leistungen der Eingliederungshilfe SGB IX 55 Leistungen zur Teilhabe
MehrRahmenleistungsvereinbarung für teilstationäre Einrichtungen
Rahmenleistungsvereinbarung für teilstationäre Einrichtungen Hilfen zur Erziehung und Eingliederungshilfe ( 4 Abs.1 des Rahmenvertrages zu 78f SGB VIII) Präambel Die Rahmenleistungsvereinbarung enthält
MehrMedizinische Versorgungszentren (MVZ)
Medizinische Versorgungszentren (MVZ) Vortrag auf dem Workshop Gesundheitliche Versorgung von Menschen mit Behinderungen in der Gemeinde / Perspektiven in der Behindertenhilfe des Bundesverbandes evangelische
MehrSchnittstellen Was können die unterschiedlichen Systeme an- und ausrichten? 10. Mai 2012
Schnittstellen Was können die unterschiedlichen Systeme an- und ausrichten? 10. Mai 2012 - Guy Walther - Jugend- und Sozialamt Frankfurt Bertolt Brecht Ja, mach nur einen Plan sei nur ein großes Licht!
MehrThüringer Landtag 6. Wahlperiode
Thüringer Landtag 6. Wahlperiode Drucksache 6/3376 27.01.2017 Kleine Anfrage des Abgeordneten Bühl (CDU) und Antwort des Thüringer Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie Schulbegleiter
MehrICF in der Hilfeplanung
ICF in der Hilfeplanung Herzlich willkommen 2017 10 Juristen: Ein Blick in das Gesetz erhöht die Rechtsfindung! Sozialarbeit Ein Blick in das Gesetz klärt die Aufgabenstellung! 1 11 1 Selbstbestimmung
MehrTHEMA. Auf dem Weg zur inklusiven Schule
THEMA Auf dem Weg zur inklusiven Schule DEFINITION INKLUSION Inklusion (lat. Inclusio, Einschließung) beinhaltet die Überwindung der sozialen Ungleichheit, indem alle Menschen in ihrer Vielfalt und Differenz,
MehrRechtsfragen in der Praxis der Schulbegleitung
Rechtsfragen in der Praxis der Schulbegleitung Expertise des DIJuF im Auftrag der Uniklinik Ulm im Projekt Schulbegleiter der BW-Stiftung BW-Stiftung/KJPPP Ulm Fachtagung: Schulbegleitung Motor oder Bremse
MehrBEZIRK NIEDERBAYERN. Stefan Eichmüller. Psychiatriekoordination Sozialplanung Zuschusswesen
BEZIRK NIEDERBAYERN Stefan Eichmüller Psychiatriekoordination Sozialplanung Zuschusswesen Die SpDis an der Schnittstelle zur Jugendhilfe und Jugendpsychiatrie Für wen sind die SpDis zuständig? Für wen
MehrAußerschulische Förderung bei Legasthenie / Dyskalkulie
Außerschulische Förderung bei Legasthenie / Dyskalkulie Möglichkeiten und Voraussetzungen einer Finanzierung Möglichkeiten der Finanzierung 1.) Förderung durch die Krankenkasse 2.) Förderung über das Jobcenter
MehrSonderpädagogische Unterstützung in der Schule
Sonderpädagogische Unterstützung in der Schule Beratung mit den Fachkräften der Kita Wie ist der Entwicklungsstand des Kindes? Ist zu erwarten, dass das Kind in der Grundschule ohne besondere Hilfen lernen
Mehr- Stand Januar
Arbeitspapier des KVJS- Landesjugendamt zur Förderung von Kindern mit Behinderung, erstellt in Zusammenarbeit mit IQUA 1, zur Kenntnis genommen in der AG Frühkindliche Bildung 2 des Kultusministeriums
Mehrdie Landesregierung von Nordrhein-Westfalen hat beschlossen, dem Bundesrat den als Anlage beigefügten Antrag für eine
Bundesrat Drucksache 309/15 30.06.15 Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen Entschließung des Bundesrates: Rahmenbedingungen für eine gelingende schulische Inklusion weiter verbessern - Poolen von Integrationshilfen
MehrDas Persönliche Budget für Menschen mit Behinderung
Das Persönliche Budget für Menschen mit Behinderung Kreisgruppenversammlung Landkreis Harz 31.03.2010 Halberstadt Sachleistung Leistungsträger Sozialamt Vereinbarung 79 SGB XII Leistungserbringer Sozialer
MehrEckpunkte für eine inklusive Kindertagesstätte
Eckpunkte für eine inklusive Kindertagesstätte z.b. - Erhaltung der Kompetenzbündelung des Heilpädagogischen Kindergartens, z. B. in Form von Kompetenzzentren - Erhaltung des Bildungsauftrages für alle
MehrAngelika Schaub
Mail-Adresse Empfänger/in An alle Schwerpunktschulen und alle Förderschulen DIE STAATSSEKRETÄRIN Mittlere Bleiche 61 55116 Mainz Telefon 06131 16-0 Telefax 06131 16-4195 vera.reiss@mbwjk.rlp.de www.mbwjk.rlp.de
Mehr8. Juni 2016, Fulda. Fachtagung: Übergänge im Lebenslauf mit Behinderungen Hochschulzugang und Berufszugang mit Behinderungen
8. Juni 2016, Fulda Fachtagung: Übergänge im Lebenslauf mit Behinderungen Hochschulzugang und Berufszugang mit Behinderungen Rechtliche Rahmenbedingungen für die Übergänge behinderter Menschen Fachgebiet
MehrBerufliche Rehabilitation
Berufliche Rehabilitation Sigrid Welnhofer Agentur für Arbeit München Berufliche Beratung für Jugendliche mit sonderpädagogischem Förderbedarf berufliche Rehabilitation Inhaltsverzeichnis 1. Berufsberatung
MehrDas Bundesteilhabegesetz
Das Bundesteilhabegesetz Weiterentwicklung des Teilhaberechts - Reform der Eingliederungshilfe Dr. Rolf Schmachtenberg Leiter der Abteilung V Teilhabe, Belange behinderter Menschen, Soziale Entschädigung,
MehrInformationsveranstaltung Schulassistenz
Kasseler Bündnis Inklusion e.v. in Kooperation mit: Stadtelternbeirat Kassel Kreiselternbeirat Kassel Informationsveranstaltung Schulassistenz Willkommen! Programm: Kasseler Bündnis Inklusion e.v. Überblick
MehrVerordnung zur Früherkennung und Frühförderung behinderter und von Behinderung bedrohter Kinder (Frühförderungsverordnung - FrühV) Vom 24.
Verordnung zur Früherkennung und Frühförderung behinderter und von Behinderung bedrohter Kinder (Frühförderungsverordnung - FrühV) Vom 24. Juni 2003 Auf Grund des 32 Nr. 1 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch
MehrFachliche Grundlagen der Beratungstätigkeit. des Landesjugendamtes. zur Verfahrensweise im Rahmen. der Begleitung und Förderung
Referat Hilfen zur Erziehung Hans Wittwer - Str. 6 16321 Bernau Fachliche Grundlagen der Beratungstätigkeit des Landesjugendamtes zur Verfahrensweise im Rahmen der Begleitung und Förderung von Eltern mit
MehrHilfen für Familien mit Diabetes in schwierigen Situationen
Hilfen für Familien mit Diabetes in schwierigen Situationen Schwerpunkte der sozialpädagogischen Beratung in der Ambulanz Dipl.- Soz. Cornelia Prescher Sana Klinikum Berlin Lichtenberg Sozialpädiatrisches
MehrKonzeption der dem Psychosozialen Wohnheim angegliederten Trainingswohnungen für psychisch Kranke
Deutsches Rotes Kreuz Trainingswohnung für psychisch Kranke Angegliedert an das Psychosoziales Wohnheim Kosmonautenweg 5 18528 Bergen auf Rügen Tel:.03838/209756 Fax:03838/202664 Konzeption der dem Psychosozialen
MehrIndividuelle Hilfeplanung des LVR - Basisbogen - Name
Individuelle Hilfeplanung des LVR - Basisbogen - Name Erstantrag Folgeantrag Antrag stellende bzw. leistungsberechtigte Person AZ.:.. Name Vorname Geburtsdatum Beruf Familienstand Anzahl und Alter der
Mehr, Roland Lumpe, Teamleiter Reha/SB. Regionaler Tisch für Arbeit Memmingen-Unterallgäu Fachkräfte durch Inklusion
15.11.2014, Roland Lumpe, Teamleiter Reha/SB Regionaler Tisch für Arbeit Memmingen-Unterallgäu Fachkräfte durch Inklusion Der Arbeitgeber-Service - Ihr kompetenter AnsprechpartnervorOrt Ihre Vorteile:
MehrIFW Symposium Inklusion oder Illusion?!
Vortrag zum IFW Symposium oder Illusion?! Freitag, 21.03.2014 17:00 19:00 Uhr Annika Bohn Sozialwissenschaftlerin M.A. Annika Bohn 26 Jahre alt, verheiratet und Mutter einer Tochter Sozialwissenschaftlerin
MehrMacht Eingliederungshilfe süchtig?
Macht Eingliederungshilfe süchtig? Vortrag bei der Fachtagung der AG DroPo NRW Köln, 11. November 2011 Lothar Flemming LVR-Dezernat Soziales und Integration Fachbereichsleiter Sozialhilfe II Personenkreis
MehrSchulbegleitung in Thüringen - Ein Schritt auf dem Weg zur schulischen Integration
Schulbegleitung in Thüringen - Ein Schritt auf dem Weg zur schulischen Integration Dienstag, 27. April 2010 // 14.00 bis 17.00 Thüringer Landtag, Raum F 101 Jürgen-Fuchs-Straße 1 99096 Erfurt Modellprojekt
MehrPersönliches Budget 1
Persönliches Budget 1 Mit dem Persönlichen Budget kann der Leistungsberechtigte seinen Unterstützungsbedarf im Rahmen der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen einkaufen und dadurch ein größeres
MehrMinisterium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen. Der Minister
Der Minister Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales Nordrhein-Westfalen, 40190 Düsseldorf An den Präsidenten des
MehrFachliche Weisungen. Reha. Neuntes Buch Sozialgesetzbuch SGB IX. 9 SGB IX Vorrangige Prüfung von Leistungen zur Teilhabe
Fachliche Weisungen Reha Neuntes Buch Sozialgesetzbuch SGB IX 9 SGB IX Vorrangige Prüfung von Leistungen zur Teilhabe Änderungshistorie Neufassung Gesetzestext 9 SGB IX Vorrangige Prüfung von Leistungen
MehrLeistungstyp 25. Anerkannte Werkstätten für behinderte Menschen
Leistungstyp 25 Anerkannte Werkstätten für behinderte Menschen Arbeits- und Betreuungsangebote für Erwachsene im Arbeitsbereich einer Werkstatt für behinderte Menschen Dieser Leistungstyp ist Bestandteil
MehrIndividuelle Hilfeplanung des LVR - Basisbogen - Name, AZ:
Individuelle Hilfeplanung des LVR - Basisbogen - Name, Erstantrag Folgeantrag Antrag stellende bzw. leistungsberechtigte Person Name Vorname Geburtsdatum Beruf Familienstand Aktenzeichen: Anzahl und Alter
MehrInformationen für Eltern und Erziehungsberechtigte
Informationen für Eltern und Erziehungsberechtigte AO-SF Verfahren zur Feststellung des sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfes und die Entscheidung über den Förderort Schulamt für die Städteregion
MehrBerufliche Reha wer leistet was
Berufliche Reha wer leistet was unter besondere Betrachtung des SGB I 2. Bremer Fachaustausch am 29.01.2009 Carola Luther, stellv. Geschäftsführerin der BG Chemie, BV Hamburg Ausgangslage: verschiedene
Mehr