Zitierrichtlinien euro.lexunited. Inhaltsverzeichnis

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1 euro.lex united Zitierrichtlinien euro.lexunited Stand: November 2006 Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung 2. Ziel 3. Grundsätze 3.1. Allgemein Sprache Formatierungen & Formatvorlage Zitierung 3.2. Sonderregeln Abkürzungen Datum Fachzeitschrift Zeitschrift mit Seitenzitierung Zeitschrift mit Nummernzitierung Zeitschrift mit Heftzitierung, Seitenzitierung Entscheidungen Sonderfälle Geschäftszahl - EuGH Sonderfälle Sammlungen Erlässe Sonstige Entscheidungen Normen 3.3. Europäische Union

2 Rz 1 Rz 2 Rz 3 Rz 4 1. Einleitung Das Dokument gibt Richtlinien für die Zitierung von Quellen aus der Literatur, Normen, Gerichtsentscheidungen und sonstigen Entscheidungen/Mitteilungen/Beschlüssen vor. Diese dienen als Leitlinien für Autoren, die Beiträge für die Onlinezeitschrift euro.lexunited erstellen. 2. Ziel Das Ziel ist die Schaffung möglichst einheitlicher Zitierformen, die innerhalb des Systems euro.lexunited erreicht werden sollen. Die Autoren sind angehalten, diese Zitierformen zu beachten, damit eine bestmögliche Verarbeitung der Beiträge gewährleistet werden kann. ( Verlinkung der Informationen, Entwicklung entsprechender Register, etc) 3. Grundsätze 3.1. Allgemein Sprache Rz 5 Rz 6 Rz 7 Die Beiträge können in folgenden Sprachen übermittelt werden: DEUTSCH: Anmerkung: Die Autoren sind angehalten, die neue deutsche Rechtschreibung (Duden) bei der Erstellung der Beiträge zu berücksichtigen. ENGLISCH FRANZÖSISCH Weitere Sprachen sind nach vorheriger Absprache mit lexunited möglich. Hinweis: Die Kurzinformationen, die am Beginn des Beitrags angeführt werden müssen, sind in Deutsch anzuführen Formatierungen & Formatvorlage Rz 8 Verwenden Sie bitte die vorgesehenen Formatvorlagen aus der bereitgestellten Word- Formatvorlage eurolexunited.dot, wie Überschriften (siehe Formatvorlagen) Titel Autor Standardtext (Text mit Randziffern) Aufzählungszeichen Fußnoten Rz 9 "Kursiv" und "Fett" können Sie jederzeit einsetzen. Rz 10 Bitte setzen Sie Bilder, Grafiken, Tabellen möglichst sparsam und nur bei Notwendigkeit ein. Kopf- und Fußzeilen dürfen nicht editiert werden Zitierung Rz 11 Für die Zitierung sind grundsätzlich folgende Werke heranzuziehen: Für Beiträge aus Österreich: AZR (Abkürzungen und Zitierweise nach Friedl/Loebenstein, AZR, Verlag Manz, Wien, in der jeweilis aktuellen Auflage) Für Beiträge aus Deutschland: Kirchner - Abkürzungsverzeichnis der Rechtssprache Für Beiträge aus anderen Staaten sind in Absprache mit den Schriftleitern die dort jeweils üblichen Zitierungen und Abkürzungen heranzuziehen. Rz 12 Weitere Zitierregeln für europarechtliche Bestimmungen entnehmen Sie bitte den euro.lexunited Zitierrichtlinien.

3 3.2. Sonderregeln Rz 13 Ergänzend oder abweichend von den AZR/Kirchner sind folgenden Sonderregeln zu beachten: Rz 14 Folgende Abkürzungen sind zu verwenden: Abkürzungen Begriff vergleiche unter anderem Artikel Absatz Nummer Ziffer Abkürzung vgl ( ohne Punkt) ua ( ohne Punkt) Art ( ohne Punkt) Abs ( ohne Punkt) Nr ( ohne Punkt) Z ( ohne Punkt) Urteil EU-Verordnung österreichische Verordnung ausländische Gesetze beim 1. Zitat Beispiele:* Norm: Deutschland Norm: Schweiz Norm: Frankreich Norm: Italien Norm: Großbritannien U VO V 651c BGB (D); 1 Abs 2 PauschalreiseG (CH) D CH F I GB Rz 15 * Hinweis: Für die Ländercodes sind die Zwischenstaatlichen Unterscheidungszeichen nach dem Wiener Übereinkommen über den Straßenverkehr vom 8. November 1968 (Artikel 37 und Anhang 3) heranzuziehen. Rz 16 Link: Datum Rz 17 Grundregel: nur Ziffern, mit Null, Format: TT.MM.JJJJ Rz 18 Beispiel: Rz 19 Beispiel Datum von : v Fachzeitschrift Zeitschrift mit Seitenzitierung Rz 20 Anmerkung: nur bei bestimmten Zeitschriftentiteln, die nur mit Seite zitiert werden Rz 21 Kennzeichen: Beistrich, Rz 22 Grundregel: Name der Zeitschrift Jahr (Format JJJJ), Seite Rz 23 Beispiel: Name der Zeitschrift 2000, Zeitschrift mit Nummernzitierung Rz 24 Anmerkung: nur bei bestimmten Zeitschriftentiteln, die nur mit Nummer zitiert werden Rz 25 Kennzeichen: Schrägstrich / Rz 26 Grundregel: Name der Zeitschrift Jahr (Format JJJJ)/Nummer Rz 27 Beispiel: Name der Zeitschrift 2000/ Zeitschrift mit Heftzitierung, Seitenzitierung Rz 28 Anmerkung: nur bei bestimmten Zeitschriftentiteln, die nur mit Heft und Seite zitiert werden Rz 29 Kennzeichen: Heft Nummer Beistrich, Rz 30 Grundregel: Name der Zeitschrift Jahr (Format JJJJ) H Heftnummer, Seite Rz 31 Beispiel: Name der Zeitschrift 2000 H 4, 24

4 Entscheidungen Rz 32 Grundregel: Abkürzung des Gerichts Datum(tt.mm.jjjj), Geschäftszahl Rz 33 Beispiel: VwGH , 87/01/0034 Rz 34 Beispiel: BFH , VII B 249/05 Rz 35 Beispiel: VwGH , 2005/06/ Sonderfälle Geschäftszahl - EuGH Rz 36 Beispiel mit Datum: EuGH , Rs C-403/03 Rz 37 Beispiel ohne Datum: EuGH Rs C-403/03 Rz 38 Beispiel mit Namen: EuGH , Rs 8/74 (Dassonville) Rz 39 Beispiel: vollständiges Vollzitat: EuGH , Rs C-224/01 (Köbler), Slg 2003 I Rn 15 Rz 40 Beispiel: Schlussanträge: SA Leger , Rs C-224/01 (Köbler), Slg 2003 I Rz 41 Beispiel: EuGH , Rs 8/74 (Dassonville), Slg 1974, 837 Rn 5 Rz 42 Österreich Sammlungen Höchstgerichte Rz 43 Beispiel: OGH SZ 44/179 Rz 44 Beispiel: VfSlG 15130/ Sonderfälle Sammlungen Erlässe Rz 45 Grundregel: Behörde Datum(tt.mm.jjjj), Aktenzahl Rz 46 Beispiel mit Aktenzahl: BMF , GZ /0001-VI/6/2006 Rz 47 Beispiel ohne Aktenzahl: BMF Sonstige Entscheidungen Rz 48 Grundregel: Abkürzung der Behörde/Institution Datum(tt.mm.jjjj), Geschäftszahl Rz 49 Beispiel: FLD Wien, NÖ, Bgld, Senat VIII , GZ 96/401/06 Rz 50 Beispiel: UFS , RV/0120-L/05 Rz 51 Beispiel: UVS Vlbg , 2-006/ Normen Rz 52 Ländercode in Klammer (nach Norm) Rz 53 Grundregel: Leerzeichen zwischen den einzelnen Teilen der Norm Rz 54 Normen Artikel: Art Nummer Gesetzeskürzel Rz 55 Beispiel: Art 144 B-VG Rz 56 Beispiel: Art 1 GG (D) Rz 57 Normen Paragraph: Nummer Gesetzeskürzel Rz 58 Beispiel: 29 StVO Rz 59 Beispiel: 1 GewO (D) Rz 60 Anmerkung: Buchstaben bei Nummern immer ohne Abstand: 5a statt 5 a Rz 61 Beispiel: Art 14 Abs 3 Z 5a Rz 62 Beispiel: 16c Z 5 lit a Rz 63 Beispiel: Art 1313a ABGB Rz 64 Beispiel: 33a GewO (D) Rz 65 Österreich - Bundesgesetzblatt: BGBl 146/2003 Rz 66 Österreich - Bundesgesetzblatt: BGBl , 146/ Europäische Union Rz 67 Nach Fertigstellung des Textes bitte eine Rechtschreibprüfung durchführen!!!

5 Amtsblatt ABl 1992 L 228/24, ABl 1999 C 82/24 Randnummern der Schlussanträge SA Rn 15 Randnummern der Urteile [15] Sammlungen der Rechtsprechung Slg 2002 I Auslassungen in Rechtsätzen (...) Entscheidung E Rechtssache Rs Verbundene Rechtssachen verb Rs Geschäftszahlen/Entscheidungsnummer C-400/00; T-312/02 EG-Vertrag EG EU-Vertrag EU EU-Verordnung VO Nummerierung vor Amsterdam Art 100a EGV [jetzt Art 95] Richtlinien/Verordnungen RL 90/314/EG; VO 889/2002/EG; ab dem 2. Zitat in der gängigen Kurzform oder als Abkürzung (zb Pauschalreise-Richtlinie oder PR-RL) Kommission Kom Mitgliedstaat MS Europäisches Parlament EP Europäischer Gerichtshof EuGH Europäisches Gericht 1. Instanz EuG Gericht für den öffentlichen Dienst der Europäischen EuGöD Union Generalanwalt GA

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