Prüfungs- u. Promotionsordnung Sekundarklasse

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1 Prüfungs- u. Promotionsordnung Sekundarklasse SCHULJAHR 2016/2017

2 INKRAFTTRETEN DER REGELUNGEN Die aktuell gültige Fassung der Promotionsregelungen für die Schultypen der Sportmittelschule treten jeweils mit Beginn des neuen Schuljahres in Kraft. Sie behalten ihre Gültigkeit bis mögliche Änderungen mit einer neuen, revidierten Ausgabe der Internats- und Schulordnung bekannt gegeben werden. RECHTSMITTEL Sind die Lernenden mit einer Zeugnisnote nicht einverstanden, so haben sie oder deren Erziehungsberechtigte sich innert sieben Tagen an das Rektorat zu wenden. Gegen Notenentscheide des Rektorats kann gemäss Art. 128 Abs. 1 Bst. B des Bildungsgesetzes Beschwerde ans Bildungs- und Kulturdepartement erhoben werden. Engelberg, August 2016

3 1 PRÜFUNGS- UND PROMOTIONSORDNUNG PRÜFUNGSORDNUNG Das Prüfungswesen an der Sportmittelschule ist vielschichtig. Grundsätzlich gilt, dass im Unterricht angesagte und auf der Lernplattform 'moodle' schriftlich fixierte Prüfungstermine verbindlich sind. Wer zum angesagten Prüfungstermin nicht an der Schule ist, schreibt eine Nachprüfung, die bezüglich Termin und Durchführungsart mit der entsprechenden Lehrperson abgesprochen wird. Die Nachprüfungen können gruppenweise oder auch individuell bei der entsprechenden Lehrperson oder beim Schulischen Leiter geschrieben werden. Wer aufgrund längerer Abwesenheit viele Prüfungen nicht zum Ersttermin schreiben kann, kann auch in Ferienzeiten zum Nachschreiben aufgeboten werden. Prüfungswochen als fixe Institution Nach den Herbstferien findet für alle Klassen ausser den Klassen der Kaufmännischen Grundbildung eine Prüfungswoche statt. In der/n ersten Schulwoche(n) nach den Osterferien werden jeweils Nachholprüfungen und am Ende des Schuljahres Examen durchgeführt. Für die Durchführung der Prüfungswoche, der Nachholprüfungen und Examen gelten die folgenden Regelungen: Prüfungswoche nach den Herbstferien Nach den Herbstferien findet eine Prüfungswoche statt; dies ist eine Sperrwoche. Es werden pro Klasse (des Gymnasiums und der Sekundarschule) drei bis fünf Prüfungen durchgeführt. Die Stoffangabe für diese Prüfungen muss bis eine Woche vor den Herbstferien den Klassen mitgeteilt werden. In dieser Woche findet kein regulärer Unterricht statt, Stützlektionen können von den Schülern nachgefragt oder durch die Lehrpersonen angesetzt werden. Nachholprüfungswoche nach den Osterferien (je nach Rennkalender) In der ersten (beiden) Woche(n) nach den Osterferien findet/finden die Nachholprüfungswoche(n) statt. In dieser/n Woche(n) müssen neben dem normalen Unterricht Nachholprüfungen geschrieben werden. Es werden in der Regel keine ordentlichen Prüfungen durchgeführt.

4 2 EXAMEN A. Maturaklasse Für die Maturaklasse finden in der Zeit nach den Osterferien bis zum Beginn der Maturaprüfungen 10-minütige mündliche Examen (in Ausnahmefällen 90-minütige schriftliche Examen) in den Fächern, die auch an der Matura mündlich geprüft werden, statt. Die Examen sollen gleichmässig auf die Wochen bis zur Matura verteilt werden. B. Examenswoche vor den Sommerferien Gymnasium In den letzten Wochen vor den Sommerferien finden für Gym 1 und Gym 3 mündliche oder schriftliche Examen (mündlich 5 oder schriftlich 90 min.) in den Fächern statt, die an der Matura geprüft werden. Sekundarschule In der Sekundarschule werden die folgenden Fächer geprüft: Deutsch, Französisch, Englisch, Mathematik und eines der drei Realfächer (Geschichte, Naturlehre, Geographie). Das Realfach, das geprüft wird, wird durch Würfelentscheid unmittelbar nach den Osterferien bestimmt. Kaufmännische Grundbildung Examen gibt es in der Kaufmännischen Grundbildung nicht, doch finden Ende des 1. Ausbildungsjahres die Bürofachdiplomprüfungen in Englisch und Ende des 2. Ausbildungsjahres in Deutsch, Französisch und Wirtschaft und Gesellschaft statt. C. Allgemeines 1. Stoffangabe Der Stoff für die Sommerexamen (resp. Bürofachdiplomprüfungen) muss: - der Sekundarklasse und den Klassen der Kaufmännischen Grundbildung direkt nach den Osterferien, - den Gymnasialklassen bis vor dem Pfingsturlaub - Maturaklasse schriftlich abgegeben werden. 2. Stoffumfang Der Examensstoff umfasst den wesentlichen Teil des Stoffes, der im laufenden Jahr behandelt wurde. 3. Bewertung der Examen 3/10 der Jahresnote

5 3 PROMOTIONSORDNUNG 1. Die Leistungen in der Sekundarschule werden mit ganzen oder halben Noten bewertet. Dabei bedeuten: 6 = sehr gut 3 = ungenügend 5 = gut 2 = schwach 4 = genügend 1 = sehr schwach Ganze und halbe Noten werden ausgedrückt durch: 5.5, 5.0, 4.5, 4.0, 3.5, 3.0, 2.5, 2.0, 1.5, Promotionsbestimmungen A. Die Promotionsnote Sie wird aus den Noten der folgenden Pflichtfächer auf 0.01 genau errechnet: Fachgruppe Fächer Gewichtung Deutsch Deutsch 1/4 Fremdsprachen Französisch/Englisch 1/4 Mathematik Algebra/Geometrie 1/4 Realien Geschichte/Geographie/ 1/4 Geographie B. Für die Promotion ins Gymnasium ist ein Durchschnitt von 5.0 erforderlich. Liegt der Durchschnitt zwischen 4.8 und 5.0 entscheiden die Fachlehrer an der Übertrittskonferenz, ob sie, auf Grund besonderer Umstände, den Schüler / die Schülerin ins Gymnasium empfehlen. C. Promotion in die kaufmännische Grundbildung Für die Aufnahme in die schulisch organisierte kaufmännische Grundbildung mit EFZ ist ein Durchschnitt von 4.0 erforderlich. Liegt der Durchschnitt unter 4.0 oder erfolgten die Fremdsprachleistungen im Niveau B, kann die Aufnahme in die kaufmännische Grundbildung nur im B-Profil erfolgen; unter Umständen ist zusätzlich eine Promotionsprüfung für die definitive Aufnahme abzulegen.

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8 Schweizerische SPORTMITTELSCHULE ENGELBERG einfach spitze Schweizerische Sportmittelschule Engelberg AG Postfach 450 CH-6391 Engelberg T info@sportmittelschule.ch sportmittelschule.ch

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