Unsere Kollektivverträge gemeinsam mobil machen

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1 Unsere Kollektivverträge gemeinsam mobil machen Informationen für BetriebsrätInnen der Wirtschaftsbereiche Anregungen... wie die Arbeit außerhalb des Betriebes besser in den Kollektivverträgen verankert werden kann.

2 Inhalt Vorwort...3 Anregungen und Orientierungen...4 Von der Dienstreise zum Außen- und Mobildienst...5 Unterschiedliche Regelungsebenen, Regelungsdichten und Regelungsniveaus...6 Vom zusätzlichen Aufwand zur erweiterten Kompetenz...7 Außendienstkompetenzen in Tätigkeitsbeschreibung und Gehalt integrieren...8 Arbeitszeiten außerhalb des Betriebes...9 Arbeitsmittel und Aufwand sind Arbeitgeberverantwortung...10 Was die Interessengemeinschaft für BetriebsrätInnen leistet...12 Der Bundesausschuss und die Regionen...13 GPA-DJP AnsprechpartnerInnen Impressum Herausgeber: Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier; Geschäftsbereich Interessengemeinschaften 1034 Wien, Alfred-Dallinger-Platz 1; Verantwortlich für den Inhalt Dr. Gerald Musger; Layout: GPA-DJP Marketing, Ulrike Pesendorfer Fotos: Bilderbox, GPA-DJP, DVR: , ZVR: Wien, Jänner 2008

3 Vorwort ArbeitnehmerInnen sind in Österreich überwiegend außerhalb ihres Betriebes tätig, im Außendienst, in den mobilen Diensten, auf regelmäßigen Dienstreisen, Entsendungen, Montagen, Messeeinsätzen usw. Je nach Branche zwischen 10 und 50 % aller ArbeitnehmerInnen haben nur teilweise einen betrieblichen Arbeitsplatz. Arbeit im Außen- und Mobildienst ist dennoch in den Kollektivverträgen noch immer nicht entsprechend gewichtet. Eine systematische Auflistung der außerhalb des Betriebes erforderlichen Kompetenzen fehlt ebenso weitgehend wie die Angabe spezieller Außendienstberufe. Rechte sind hauptsächlich in Regelungen zu Dienstreisen, Messegeldern, Kilometergeld usw. verankert. Aber Außen- wie Mobildienst ist nicht gleich und nicht immer mit Dienstreise gleichzusetzen. Anpassungsbedarf ist gegeben, wie das GPA-DJP-Bundesforum 2006 in seinem Beschluss festhält, die Kollektivverträge systematisch den Anforderungen der Arbeit außerhalb des Betriebes anzupassen. ExpertInnen sowohl aus dem Kreis der BetriebsrätInnen aller Branchen als auch aus dem Kreis der die Kollektivverträge verhandelnden Sekretäre haben im Mai 2007 in einem von der Interessengemeinschaft work@exterenal veranstalteten Workshop Orientierungen für diese Entwicklung der Kollektivverträge erarbeitet. Diese Orientierungen sind als Anregungen für die Wirtschaftsbereiche und die Kollektivvertragsdebatten gedacht. Wir hoffen damit einen Austausch an Ideen und Orientierungen über die Grenzen von Betrieben und Branchen hinweg im Interesse der außerhalb der Betriebe Arbeitenden zu bewirken, und bieten work@external als Netzwerk dieser Debatte an. Entscheidungen und Forderungen an die Kollektivvertragspartner werden durch die Ausschüsse der Wirtschaftsbereiche getroffen. Mag. a Claudia Kral-Bast Gerhard Prochaska Dr. Gerald Musger Geschäftsbereichsleiterin Vorsitzender work@external Sekretär 3

4 Anregungen und Orientierungen Darunter verstehen wir Ideen, wie unsere Kollektivverträge besser an die Erfordernisse des tagtäglichen Außen- und Mobildienstes angepasst werden können. Diese Ideen beruhen auf den Erfahrungen vieler Mitglieder in unterschiedlichen Außendienstberufen sowie von BetriebsrätInnen aller Wirtschaftsbereiche. Sie alle bringen mit Hilfe unseres Kompetenz-Netzwerks branchen- und betriebsübergreifend Anregungen und Orientierungen in den Prozess um die Weiterentwicklung der Kollektivverträge ein. Diese Ideen sind daher Diskussionsangebote an die Wirtschaftsbereiche und deren Ausschüsse auf Bundes- und Regionalebene. Die Autonomie der Bundesausschüsse, Anregungen aufzunehmen und in die konkrete Weiterentwicklung der Kollektivverträge einzubauen, bleibt voll aufrecht und wird von ausdrücklich unterstrichen. Die Interessengemeinschaft verbindet dies mit dem Wunsch an die Bundesausschüsse der Wirtschaftsbereiche und die Kollektivvertragsverhandlungsteams, aus diesen Anregungen konkrete Forderungen an die Arbeitgeberverbände zu formulieren und zu stellen. 4

5 Von der Dienstreise zum Außen- und Mobildienst Kollektivverträge sprechen von Rechten bzw. Aufwandsentschädigungen bei Dienstreisen und treffen Unterscheidungen zwischen Inlands- und Auslandsdienstreisen. In manchen Verträgen wird der Begriff der Dienstreise näher definiert (Entfernung zum Dienstort, Entfernung aus dem Gemeindegebiet des üblichen Arbeitsortes etc.), die Entschädigung für den Aufwand (Taggeld) richtet sich nach der Dauer der Dienstreise, ergänzend gibt es Nachtgelder bzw. die Verpflichtung des Arbeitgebers, die Kosten für die Übernachtung zu tragen oder angemessenes Quartier zur Verfügung zu stellen. Alle diese Bestimmungen zielen auf gelegentliche oder auch regelmäßige Dienstreisen ab und sind nur bedingt auf die im Außen- und Mobildienst üblichen arbeitsbedingten Wege anwendbar: Ein im technischen Service tätiger Außendienstmitarbeiter tritt mit seinem Dienstfahrzeug, das in der Nacht von einem anderen Einsatztrupp mit dem notwendigen Material beladen worden ist, in der Früh von seinem Wohnhaus die erste Dienstfahrt zum ersten Kunden an, arbeitet dort ein oder zwei Stunden, fährt von dort zum nächsten Kunden usw., bis er am Abend wieder nach Hause fährt, wo in der folgenden Nacht ein ähnlicher Ablauf beginnt, der dann am folgenden Tag vielleicht eine längere Dienstfahrt und ein längerer Aufenthalt am Einsatzort folgt usw. Eine mobile Krankenschwester besucht, nachdem sie ihre eigene Wohnung in der Früh verlassen hat, zwei oder drei Patienten in deren Wohnung, mit kurzen Fußwegen dazwischen. Dann fährt sie mit dem Bus in den lokalen Stützpunkt der Organisation, wo eine Dienstbesprechung stattfindet. Dann nimmt sie aus dem Pool der Dienstfahrzeuge eines, um einige weiter weg wohnende PatientInnen zu besuchen und zu versorgen. Mit dem Dienstfahrzeug geht es nach Hause, wo sie noch eine Stunde an der Dokumentation arbeitet. Das Dienstauto braucht sie, weil sie am folgenden Tag einen Einsatz an einem anderen Stützpunkt hat Die konkreten Anforderungen des tagtäglichen Außen- und Mobildienstes in faire, passende und in der Praxis funktionierende kollektivvertragliche Regelungen zu gießen, ist eine große Herausforderung, zusätzlich zu den Dienstreiseregelungen und diese zum Teil ergänzend oder ersetzend. Erfasst werden soll dabei alle tägliche oder regelmäßige Arbeit außerhalb des Büros. 5

6 Unterschiedliche Regelungsebenen, Regelungsdichten und Regelungsniveaus Einige Definitionen und Regelungen, die für die mobile Arbeit wichtig sind, finden sich in den Kollektivverträgen (zb was überhaupt eine Dienstreise ist). Was der eine Kollektivvertrag regelt, verweist der andere in die Kompetenz einer Betriebsvereinbarung (zb Kilometergeld), oder es existiert, wenn überhaupt, nur eine einzelvertragliche Bestimmung (zb Dienstfahrzeug). Auch die Entschädigungssätze für den Aufwand sind von KV zu KV in der Höhe unterschiedlich. Einen Überblick gibt das folgende Bild: vorwiegend geregelt mit Kollektivvertrag Betriebsvereinbarung Arbeitsvertrag gar nicht Dienstreise-Definition Kilometergeld Dienstfahrzeug Tag/Nachtgeld Inland Tag/Nachtgeld Ausland Montagezulage, Trennungsgeld Entsendungen, Heimfahrtregelung Lenkzeitvergütung Rufbereitschaft Messegelder Arbeitsmittel (Laptop etc) Verfall von Ansprüchen Nähere Details finden sich in den Informationsunterlagen von für die Arbeit außerhalb des Betriebes«6

7 Vom zusätzlichen Aufwand zur erweiterten Kompetenz Arbeit außerhalb des Betriebes bedeutet zweifellos zusätzlichen Aufwand: arbeitsbedingte Wege und Fahrten, spezielle mobile Arbeitsmittel, spezielle Kommunikationsmittel für mobile Arbeit. Dafür trägt der Arbeitgeber die Verantwortung für Kosten und Organisation. In der Regel sollte diese Infrastruktur in entsprechender Qualität und Sicherheit zur Verfügung gestellt werden, ohne dass sich die mobilen ArbeitnehmerInnen extra darum kümmern müssen. Anders steht es um den erhöhten Aufwand für das Leben. Der Einsatz vor Ort kann durch Verkehrsmittel, aber auch durch schwierigere Versorgung mit Lebensmitteln teurer sein als die vergleichbare Arbeit im Büro. Das Preisniveau ist in einigen europäischen und außereuropäischen Ländern empfindlich höher als in Österreich oder die Möglichkeit, an billigere Waren zu kommen, arbeitseinsatzbedingt sehr begrenzt. Für zusätzlichen Aufwand verlangen wir kostendeckende Aufwandsentschädigung. Das gilt auch für den Fall, dass ArbeitnehmerInnen ihren privaten PKW für Dienstfahrten zur Verfügung stellen. Kilometergeld muss die tatsächlichen Kosten decken. Erweiterte Kompetenzen der Tätigkeit außerhalb des Betriebes im Vergleich zum Innendienst sollten aber mit der entsprechenden kollektivvertraglichen Einstufung und dem entsprechenden monatlichen Entgelt bezahlt werden. 7

8 Außendienstkompetenzen in Tätigkeitsbeschreibung und Gehalt integrieren Berufliche Tätigkeiten außerhalb des Betriebes, also direkt beim Kunden, bei PatientInnen, auf einer Baustelle oder auf einem Messestand, erfordern im Vergleich zur selben beruflichen Tätigkeit innerhalb des Betriebes erweiterte Fähigkeiten und Kompetenzen: >> Der Grad der Selbständigkeit und Verantwortung ist höher, da in der Regel im Außendienst Alleinentscheidungen getroffen werden müssen und Rücksprachen mit Vorgesetzten oder ExpertInnen oft nicht möglich sind. >> Der Grad der körperlichen und/oder psychischen Belastung ist erhöht, da keinerlei Hilfe oder Unterstützung durch KollegInnen möglich ist. >> Ungünstige Arbeitsbedingungen wie beengte räumliche Verhältnisse, schlechtes Licht, aber auch verschiedene höhere Sicherheitsrisiken erfordern größere Flexibilität und Improvisationsfähigkeit. >> Im Außen- und Mobildienst sind mehr Allrounder-Fähigkeiten gefragt, zb in Bezug auf Sprachen, Behördenkontakte, spezielle Kundenfragen, Vertragsklauseln und Vertragsbedingungen Kompetenzen, die im Betrieb selbst oft durch SpezialistInnen oder eigene Abteilungen abgedeckt werden. >> Bewegung im Verkehr (sei es als LenkerIn eines Fahrzeugs oder TeilnehmerIn im öffentlichen Verkehr) erfordert zusätzliche Kompetenz, Konzentration, logistische Fähigkeit und Verantwortung (für Personen, Fahrzeug und Ladung). Der Mehrwert der im Außen- und Mobildienst erweiterten beruflichen Kompetenzen ist bei der kollektivvertraglichen Einreihung bzw. Vorrückung klar zu berücksichtigen. Mit der entsprechend höheren Einreihung bzw. schnelleren Vorrückung anerkennt der Arbeitgeber die erweiterte Inanspruchnahme beruflicher Fähigkeiten in der mobilen Arbeit. 8

9 Alle Arbeitszeiten außerhalb des Betriebes berücksichtigen Arbeiten außerhalb des Betriebes bedeutet eine hohe Komplexität unterschiedlicher arbeitsbedingter Zeiten, von der Einsatzzeit am jeweiligen Arbeitsort bei KundInnen oder Geschäftspartnern, über Wegzeiten, Fahrzeiten, aktive oder»passive«reisezeiten bis zu Wartezeiten, Arbeitszeiten am Firmenstandort für administrative Tätigkeiten, Besprechungen oder Schulungen, bis hin zu Arbeitszeiten und Rüstzeiten zu Hause und Rufbereitschaften. Alle diese unterschiedlichen Formen der Arbeitszeit, die aus den Kollektivverträglichen auch unterschiedliche Formen der Abgeltung mit sich bringen, sind insbesondere auch im Fall einer Pauschalabgeltung zu berücksichtigen: Ein faires All-in-Gehalt muss daher alles umfassen, was auch bei Einzelabrechnung gebühren würde. Rufbereitschaften schränken den persönlichen Aktionsradius und die Möglichkeiten der Freizeitnutzung stark ein. Daher sind Rufbereitschaften in den Kollektivverträgen fair abzugelten. Hier gilt es Lücken in einigen Kollektivverträgen zu schließen. Alle Zeiten außerhalb des Betriebes (Arbeitszeiten vor Ort oder zu Hause, Wegzeiten und Fahrzeiten) sind im Kollektivvertrag als»mobile Arbeitszeiten«zu werten. Daher sind auch alle»beruflich veranlassten Wegzeiten«als Arbeitszeit einzustufen und abzugelten. 9

10 Arbeitsmittel und Aufwand sind Arbeitgeberverantwortung Für Aufwandsentschädigungen sind alle»beruflich veranlassten Wege«ohne Beschränkung der Zeit oder Entfernung als Basis heranzuziehen. Eine Aliquotierung soll nach Stunden erfolgen. Die Begriffe Dienstort und Dienstreise sind für viele mobile Tätigkeiten als Definition und Grundlage für Entschädigungen nur bedingt geeignet. Stellt der Arbeitgeber Dienstfahrzeuge zur Verfügung, verlangen wir ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates über angemessene Standards hinsichtlich Sicherheit, Komfort und Ergonomie; für den Fall einer möglichen Privatnutzung zudem faire Spielregeln. Stellt der/die ArbeitnehmerIn sein/ihr Fahrzeug zur Verfügung, gebührt ein kostendeckendes Kilometergeld entsprechend dem Autokostenindex, mindestens jedoch das sog. Amtliche Kilometergeld; bei Mitnahme von KollegInnen erhöht sich das Kilometergeld. Bei angeordneten Dienstfahrten ist klar zu stellen, dass der Arbeitgeber für das zur Verfügung gestellte Privatfahrzeug wie für ein Dienstfahrzeug haftet. Notwendige Arbeitsmittel hat der Arbeitgeber bereit zu stellen und zu bezahlen (zb tragbarer Computer, Mobiltelefon). Dabei sind jedenfalls alle Rechte des Betriebsrates hinsichtlich Kontrollmaßnahmen zu beachten, welche das Arbeitsverfassungsgesetz vorsieht. Auf Grund neuer technischer Mittel und Methoden setzen wir uns darüber hinaus für einen stärkeren Schutz der persönlichen Sphäre und der Persönlichkeitsrechte der einzelnen ArbeitnehmerInnen ein. 10

11 Auf politischer Ebene setzen wir uns dafür ein, die steuerlichen Freigrenzen für Aufwandsentschädigungen, die über viele Jahre gleich geblieben sind, kräftig und dann regelmäßig anzuheben. Die gegenüber dem Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch in manchen Kollektivverträgen eingeschränkten Verfallfristen sollen aufgehoben oder durch Verlängerung gemildert werden. Generell ist es alleinige Arbeitgeberverantwortung, die für die mobile Tätigkeit notwendigen Arbeitsmittel bereit zu stellen und den sich für die ArbeitnehmerInnen im Vergleich zur Arbeit im Betrieb ergebenden Mehraufwand abzudecken. 11

12 Was die Interessengemeinschaft für BetriebsrätInnen leistet ServicetechnikerInnen, KundenberaterInnen, Handelsreisende, PharmareferentInnen, mobile PflegerInnen und Krankenschwestern, SozialarbeiterInnen im Außendienst, verantwortliche LeiterInnen auf Montagen oder Baustellen: Sie alle gehören zum Betreuungsbereich des Angestellten-Betriebsrats, aber der Informationsfluss zu diesen im Außen- und Mobildienst Tätigen gestaltet sich alles andere als einfach. Sie haben wenige Möglichkeiten, ihre Interessen und Wünsche dem Betriebsrat gegenüber zu äußern. Der Betriebsrat sieht sich manchmal überfordert, genaue Antworten auf sehr spezifische Fragen zu geben. Hier setzt das Netzwerk für Außen- und Mobildienste in der GPA-DJP, die Interessengemeinschaft an: >> Sie bietet ein Informationsnetz (elektronisch bzw. per Post), um wichtige Neuerungen und Probleme für Außen- und Mobildienstbeschäftigte aller Wirtschaftsbereiche den eingetragenen Mitgliedern direkt zu vermitteln und umgekehrt ihre Fragen und Wünsche aufzugreifen. >> Sie bietet den BetriebsrätInnen spezielle Dienstleistungen und Informationsmaterialien an, mit denen man bei den außerhalb des Betriebes Tätigen als Betriebsrat gut punkten kann (zb Aufkleber für ein faires Kilometergeld). >> Sie bietet mit ihren Informationen an Eingetragene, die noch nicht Gewerkschaftsmitglieder sind, eine gute Vorarbeit für BetriebsrätInnen, die Kompetenzen und den Mehrwert der Gewerkschaft gerade auch für den Außen- und Mobildienst als Argument für die Mitgliederwerbung zu nutzen. 12

13 Wer ist Der Bundesausschuss und die Regionen Veronika Pfeiffer Beruf: Altenfachbetreuerin Betrieb: Rotes Kreuz, Landesverband Oberösterreich, Linz Gabriele Mechtler Beruf: Dipl. Gesundheits- und Krankenschwester Betrieb: Volkshilfe Niederösterreich Robert Reuberger Beruf: Versicherungsaußendienst Betrieb: Generali Versicherungs AG, St. Pölten Christian Wiltschko Beruf: Speditionsangestellter, ZBR Betrieb: Gebrüder Weiss GesmbH, Maria Lanzendorf/NÖ Ewald Prettenthaler Beruf: Versicherungsaußendienst Betrieb: Wr. Städtische Versicherung, Graz Gerhard Prochaska Beruf: Kundendiensttechniker, BRV Betrieb: Vaillant Austria GmbH, Wien Robert Eichinger Beruf: Industriekaufmann Betrieb: Siemens AG Österreich, Wien Eva Assmann Beruf: Pharmareferentin Betrieb: Merck, Wien Oliver Jonischkeit Beruf: ÖGB-Sekretär Betrieb: ÖGB, Wien Wolfgang Marth Beruf: Versicherungsaußendienst Betrieb: UNIQA Versicherungen AG, Wien In einer geheimen Direktwahl mittels Brief wählen die Mitglieder von alle zwei Jahre aus ihrer Mitte den Bundesausschuss, der über das Arbeitsprogramm und die laufenden Aktivitäten entscheidet und diese maßgeblich und aus eigener Kraft umsetzt. Hier finden Sie die gewählten und kooptierten Mitglieder des Bundesausschusses Felix Neuhold Beruf: Vertriebsingenieur Energie Betrieb: Fernwärme Wien GmbH, Wien Dr. Wilfried Pecka Beruf: Versicherungsaußendienst Betrieb: Generali Versicherungs AG, Wien 13

14 14 Notizen

15 Ihre GPA-DJP in ganz Österreich Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier GPA-DJP Interessengemeinschaft 1034 Wien, Alfred-Dallinger-Platz 1 Dr. Gerald Musger, Tel.: , gerald.musger@gpa-djp.at Regionalgeschäftsstelle Wien 1034 Wien, Alfred-Dallinger-Platz 1 Ernst Misar, Tel.: , ernst.misar@gpa-djp.at Regionalgeschäftsstelle Niederösterreich 3100 St. Pölten, Gewerkschaftsplatz 1 Josef Altmann, Tel.: , josef.altmann@gpa-djp.at Regionalgeschäftsstelle Burgenland 7000 Eisenstadt, Wiener Straße 7 Tel.: , burgenland@gpa-djp.at Regionalgeschäftsstelle Steiermark 8020 Graz, Karl-Morre-Straße 32 Tel.: , steiermark@gpa-djp.at Regionalgeschäftsstelle Kärnten 9020 Klagenfurt, Bahnhofstraße 44/4 Tel.: , kaernten@gpa-djp.at Regionalgeschäftsstelle Oberösterreich 4020 Linz, Huemerstraße 3 Siegmund Thanhofer, Tel.: , siegmund.thanhofer@gpa-djp.at Regionalgeschäftsstelle Salzburg 5020 Salzburg, Markus-Sittikus Straße 10 Herbert Huber, Tel.: , herbert.huber@gpa-djp.at Regionalgeschäftsstelle Tirol 6020 Innsbruck, Südtiroler Platz Tel.: , tirol@gpa-djp.at Regionalgeschäftsstelle Vorarlberg 6900 Bregenz, Reutegasse 11 Tel.: , vorarlberg@gpa-djp.at 15

16 Es gibt vieles, für das es sich lohnt, organisiert zu sein.

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