Kleines Lexikon der Krankenfürsorge. Tiroler Lehrer/innengewerkschaft

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Kleines Lexikon der Krankenfürsorge. Tiroler Lehrer/innengewerkschaft"

Transkript

1 Kleines Lexikon der Krankenfürsorge Tiroler Lehrer/innengewerkschaft

2 Vorwort Die Kranken- und Unfallfürsorge der Tiroler Landeslehrer/innen (KUF) steht schon seit Jahrzehnten verlässlich und erfolgreich im Dienste der Lehre/innen an allgemeinbildenden und berufsbildenden Pflichtschulen sowie landwirtschaftlichen Berufs- und Fachschulen Tirols. Zahlreiche Rückmeldungen bestätigen uns immer wieder die große Wertschätzung, die dieser Einrichtung unseres Dienstgebers von den Kolleginnen und Kollegen entgegengebracht wird. Robert Senn In den letzten Jahren ist es gelungen, die Leistungen der KUF dem medizinischen Fortschritt und den Erfordernissen der Zeit anzupassen und gleichzeitig auch für eine solide wirtschaftliche Basis zu sorgen. In den kommenden Jahren werden die Sparmaßnahmen der öffentlichen Haushalte und die demographische Entwicklung die Verwaltungskommission der KUF vor zunehmend schwierigere Herausforderungen stellen. In der Verwaltungskommission der KUF sind erfahrene Personalvertreter/innen ehrenamtlich tätig. Sie setzen sich in diesem Gremium der Selbstverwaltung dafür ein, dass unsere Lehrerkrankenkasse auch in Zukunft ein guter und verlässlicher Partner der Tiroler Landeslehrer/innen bleibt. Gerhard Schatz Das zuletzt vor fünf Jahren von den drei Landeslehrer/innenvertretungen in der GÖD aufgelegte Kleine Lexikon der Tiroler Lehrerkrankenkasse ist bereits in zahlreichen Punkten überholt. Das ist Grund genug, es durch die vorliegende Broschüre zu ersetzen. Robert Senn Vorsitzender der Verwaltungskommission Gerhard Schatz stv. Vorsitzender der Verwaltungskommission

3 Inhalt Ambulanz 02 Angehörige 02 Anspruchsberechtigte 02 Anstaltspflege 03 Ansuchen 03 Ärztliche Hilfe 04 Ausgleichszulage 04 Ausland und andere Bundesländer _ 04 Außerordentliche Unterstützung 05 Beitrag 05 Beschwerde und Vorstellung 06 BLKUFG Brillen 06 Diabetiker 06 Dienstunfall 06 Doppelversicherung 07 e-card / Europäische Krankenversicherungskarte (EKVK) 07 Einreichfrist 07 Fahrtkosten 08 Formulare 08 Freiwillige Weiterversicherung 08 Gebrauchsdauer 09 Genesungsaufenthalt 09 Geschäftsstelle der KUF 10 Gesundenuntersuchung 10 Hauskrankenpflege 11 Heilbehelfe 11 Heilmittel 11 Heilnahrung 11 Hörgeräte 12 Hubschraubertransporte 12 Impfungen 12 Implantate 13 Karenz(urlaub) 13 Kieferregulierung 13 Kinder 13 Kosmetische Behandlungen 14 Kostenersatz 14 Kostenvoranschlag 15 Krankenfürsorgeordnung 15 Krankenhausaufenthalt 15 Krankenscheine 15 Krankentransporte 15 Krankmeldung 15 KUF 15 Kuranwendungen 16 Kuraufenthalt 16 Leistungen 17 Leihgeräte 17 Medikamente 18 Medizinische Hauskrankenpflege 18 Meldepflicht 18 Physiotherapie 19 Psychotherapie 19 PVT 19 Rehabilitationszentren 19 Rezepte 20 Sanatorium 20 Schwangerschaft 20 Sehbehelfe 20 Sonderklasse 21 Sonderleistungen 21 Sozialversicherungsnummer 21 Tarife 21 Überlingsleistung 22 Überweisungsschein 22 Versehrtenrente, Versehrtengeld 22 Vertragsärzte / Vertragsärztinnen 22 Vertrauensarzt 22 Verwaltungskommission 23 Vorschusszahlung 23 Vorsorgeuntersuchung 23 Zahnbehandlungsscheine 23 Zahnersatz 23 Zusatzversicherung 24 Unser Service macht Sie sicher Tiroler Lehrer/innengewerkschaft 1

4 Ambulanz Nehmen Sie Ambulanzen in Krankenhäusern nur mit ärztlicher Überweisung in Anspruch (Ausnahme bei Unfall / Notaufnahme). Bringen Sie erforderlichenfalls einen Überweisungsschein bzw. einen Krankenschein nach, da Sie sonst als Privatpatient/in abgerechnet werden. (Privatrechnung!) Teilweise wird wegen der Sozialversicherungsnummer auch nach der e-card gefragt! Angehörige Angehörige sind: XXEhegatten bzw. eingetragene Partner XXfrühere (geschiedene) Ehegatten bei Unterhaltsverpflichtung in Höhe von 25 % des Anfangsgehaltes der Verwendungsgruppe C ( 357,93*); XXKinder und Wahlkinder; XXWahlkinder einer weiblichen Anspruchsberechtigten; XXuneheliche Kinder eines männlichen Anspruchsberechtigten, wenn die Vaterschaft anerkannt ist; XXStiefkinder, Enkel, sonstige Kinder, wenn sie vom Anspruchsberechtigten ganz oder überwiegend erhalten werden und im gleichen Haushalt leben; XXVerwandte/r oder Lebensgefährte/in, der/die seit mindestens 10 Monaten im gleichen Haushalt lebt und unentgeltlich den Haushalt führt. Anspruchsberechtigte Anspruchsberechtigte sind: XXpragmatisierte Landeslehrer/innen im Aktiv- oder Ruhestand, auch während einer Mutterschafts- bzw. Väterkarenz bis zum 2. Geburtstag des Kindes, einer Pflegekarenz oder einer Hospizfreistellung. (Während eines Karenzurlaubs ohne Bezüge besteht die Möglichkeit einer freiwilligen Weiterversicherung.) XXWitwen / Witwer und Waisen; XXPersonen denen Versorgungs- oder Unterhaltsbezüge zuerkannt wurden. 2 Unser Service macht Sie sicher Tiroler Lehrer/innengewerkschaft

5 Anstaltspflege Unter Anstaltspflege versteht man den stationären Aufenthalt in Krankenhäusern, Sanatorien und Rehabilitationszentren. In der allgemeinen Gebührenklasse von öffentlichen Krankenhäusern in Tirol erwachsen den Anspruchsberechtigten außer dem gesetzlichen Kostenbeitrag ( 11,59* für maximal 28 Tage im Kalenderjahr) keine Kosten. Doppelversicherte, denen ein höherer täglicher Kostenbeitrag ( 19,30*) vorgeschrieben wurde, erhalten von der KUF den Differenzbetrag erstattet. Die Inanspruchnahme der Sonderklasse (höheren Gebührenklasse) in Tiroler Krankenhäusern und von Tiroler Sanatorien verursacht beträchtliche Mehrkosten und ist nur bei Vorhandensein einer Volldeckungs-Zusatzversicherung zu empfehlen (z.b. Lehrer-Gruppenversicherung bei der Wiener Städtischen). Außerhalb Tirols (in anderen Bundesländern oder im EU- bzw. EWR-Ausland) ist die Anstaltspflege in der allgemeinen Gebührenklasse eines öffentlichen Krankenhauses nur in akuten Fällen (z. B. Erkrankung oder Unfall im Urlaub) oder bei einer Überweisung durch eine Tiroler Krankenanstalt sowie in begründeten Ausnahmefällen (entsprechende Behandlung ist in Tirol nicht möglich) und nach Genehmigung durch die KUF bei einer Überweisung durch einen Facharzt / eine Fachärztin gedeckt. Bei eigener Entscheidung des Anspruchsberechtigten für einen stationären Krankenhausaufenthalt außerhalb Tirols wird nur der Tiroler Tagsatz vergütet. Dadurch können beträchtliche Selbstkosten entstehen, die u.u. auch durch eine Zusatzversicherung nicht ganz abgedeckt werden. Zur Vermeidung von Kostenfolgen nehmen Sie bitte unbedingt vorher mit der Geschäftsstelle der KUF und mit der Zusatzversicherung Kontakt auf. Ansuchen Ansuchen sind notwendig für: XXfreiwillige Weiterversicherung während eines Karenzurlaubs (Fristen beachten!); XXKuraufenthalt bzw. Kuranwendungen: 2 Monate vor geplantem Kurantritt mit dem bei der Geschäftsstelle erhältlichen Formular (auch online abrufbar unter: www. tirol.gv.at/gesundheit-vorsorge/kuf); XXGenesungsaufenthalte: vor dem geplanten Antritt des Aufenthalts mit dem bei der Geschäftsstelle erhältlichen Formular (auch online abrufbar unter: gesundheit-vorsorge/kuf); XXHeilbehelfe: Bei teuren Heilbehelfen ist ein vorheriges Ansuchen zweckmäßig, da die Verwaltungskommission über die Genehmigung entscheidet. Möglicherweise stehen auch Leihgeräte zur Verfügung. XXKieferregulierung: Vorlage eines schriftlichen Heil- und Kostenplanes ; XXAnerkennung kosmetischer Behandlungen als Heilbehandlung; Unser Service macht Sie sicher Tiroler Lehrer/innengewerkschaft 3

6 XXMedizinische Hauskrankenpflege; XXunvermeidbare Tarifüberschreitung bei notwendigen Leistungen nach einem Dienstunfall; XXaußerordentliche Unterstützung; XXVorschusszahlungen; XXVerlängerung der Angehörigeneigenschaft der Kinder über dem 18. Lebensjahr. Ärztliche Hilfe Für die Inanspruchnahme gilt die freie Arztwahl. Ersetzt werden 90 % der nachgewiesenen Kosten, höchstens aber 90 % des in der Krankenfürsorgeordnung festgesetzten Tarifs. Eine verrechnete Ausgleichszulage darf von der KUF allerdings nur bei der Inanspruchnahme von Vertragsärzt/inn/en ersetzt werden. Ausgleichszulage Diese kann von Ärzt/inn/en als Mehrwertsteuerausgleich verrechnet werden, darf von der KUF aber nur bei Inanspruchnahme von Vertragsärzt/inn/en und nur für vertragliche Leistungen ersetzt werden. Ausland und andere Bundesländer Nehmen Sie bitte bei Reisen ins EU- oder EWR-Ausland bzw. in die Schweiz immer Ihre e-card / EKVK mit. Bei Auslandsreisen, insbesondere in Länder außerhalb des Geltungsbereichs der EKVK bzw. in Länder mit denen kein Sozialversicherungsabkommen besteht (z.b. USA), wird der Abschluss einer privaten Zusatzversicherung dringend angeraten! Sofern die Verrechnung einer im Ausland notwendig gewordenen Behandlung nicht über die e-card / EKVK erfolgen kann, erhält der Versicherte eine Privatrechnung. Diese muss vorerst bezahlt und kann anschließend im Original zum tariflichen Kostenersatz bei der KUF eingereicht werden. (Achtung: allenfalls hoher Selbstbehalt). Bei Urlaubsaufenthalten in einem anderen Bundesland werden bei akuten Anlassfällen für ärztliche Hilfe und Medikamente zu 90 % des Kostennachweises vergütet. Für eine notwendige zahnärztliche Hilfe werden die Kosten für erbrachte schmerzstillende bzw. konservierende Leistungen zu 90 % des Kostennachweises, prothetische Leistungen und Kronen jedoch nur nach Tarif ersetzt. 4 Unser Service macht Sie sicher Tiroler Lehrer/innengewerkschaft

7 Die Anstaltspflege in der allgemeinen Gebührenklasse öffentlicher Krankenhäuser ist nur in akuten Fällen (z. B. Erkrankung oder Unfall im Urlaub) und nur in anderen Bundesländern oder in Ländern mit denen ein Sozialversicherungsabkommen besteht, zu 100 % gedeckt. Wir empfehlen, im Anlassfall sofort (telefonisch) mit der Geschäftsstelle der KUF in Kontakt zu treten, um die Kostenabwicklung abzuklären. Achtung: Bei eigener Entscheidung des/r Anspruchsberechtigten für eine Krankenbehandlung außerhalb Tirols, erfolgt die Vergütung in dem Ausmaß, als wäre die Leistung in Tirol erbracht worden. Dabei können beträchtliche Selbstbehalte entstehen, die auch durch die Zusatzversicherung nicht abgedeckt werden. Nehmen Sie daher in solchen Fällen vorher mit der Geschäftsstelle der KUF Kontakt auf. TIPP: Kinder können sowohl bei der KUF als auch über den zweiten Elternteil bei einer anderen Krankenkasse (z.b. TGKK+KUF; BVA+KUF) als mitversichert gemeldet werden. Doppelt mitversicherte Kinder können bei Bedarf über die andere Krankenkasse ohne zusätzliche Kosten oder Genehmigungsverfahren in einem Krankenhaus außerhalb Tirols behandelt werden. Außerordentliche Unterstützung In Fällen besonderer Härte kann die Verwaltungskommission eine außerordentliche Unterstützung gewähren. Dabei werden neben der Dringlichkeit des Aufwandes auch die wirtschaftlichen Verhältnisse des Unterstützungswerbers berücksichtigt. Das Ansuchen ist mit dem dafür vorgesehenen Formular einzubringen. Jedenfalls keine Unterstützung wird für Kosten geleistet, die bei Abschluss einer Zusatzversicherung nicht entstanden wären (z.b. Sonderklasse) oder die durch eine Krankenbehandlung im Ausland bzw. in anderen Bundesländern aufgrund eigener Entscheidung entstanden sind oder für übertarifliche Kosten z.b. von Zahnersatz. Beitrag Krankenfürsorgebeiträge werden sowohl von den Dienstnehmern als auch vom Dienstgeber geleistet. Bei einer freiwilligen Weiterversicherung während eines unbezahlten Karenzurlaubs muss der/die Dienstnehmer/in auch den Dienstgeberbeitrag übernehmen. Während einer Mutterschafts- bzw. Väterkarenz und im Papamonat sowie während einer Familienhospizfreistellung oder Pflegekarenz besteht eine beitragsfreie Versicherung. Unser Service macht Sie sicher Tiroler Lehrer/innengewerkschaft 5

8 Beschwerde und Vorstellung Wenn Sie mit einer Entscheidung der Verwaltungskommission nicht einverstanden sind, können Sie dagegen Vorstellung erheben. Dies ist vor allem dann aussichtsreich, wenn der Verwaltungskommission nicht alle Umstände bekannt waren (z.b. unvollständige Unterlagen). Wenn eine Vorstellung aus Ihrer Sicht erfolglos bleibt, haben Sie die Möglichkeit einen Bescheid zu verlangen und diesen mit einer Beschwerde an das Landesverwaltungsgericht Tirol zu bekämpfen. BLKUFG 1998 Abkürzung für das Beamten- und Lehrer-Kranken- und Unfallfürsorgegesetz 1998, die landesgesetzliche Basis der KUF. Brillen Siehe Sehbehelfe Diabetiker Für Bezug von Diabetesprodukten im Rahmen der Direktverrechnung nehmen Sie bitte Kontakt mit der Geschäftsstelle der KUF auf (Frau Hailand, Tel oder Hr. Sammer, Tel ). Dienstunfall Unfälle, die mit der Ausübung des Dienstes in ursächlichem, räumlichem und zeitlichem Zusammenhang stehen, bei Fortbildungsveranstaltungen, auf dem Weg von der Wohnung zur Dienststelle (Schule) und zurück sowie auf dem Weg zur Personalvertretung sind Dienstunfälle. Diese sind innerhalb eines Monats mit dem dafür vorgesehenen Formular im Dienstweg der Geschäftsstelle zu melden, sofern Beeinträchtigungen der Gesundheit bzw. der Arbeitsfähigkeit gegeben oder zu erwarten sind. Bei verspäteter Meldung besteht ein allfälliger Anspruch auf eine Versehrtenrente erst ab dem Zeitpunkt der Meldung. Für notwendige Heilbehandlungen nach einem Dienstunfall werden von der Unfallfürsorge nachgewiesene Kosten bis zu 100 % des Tarifs ersetzt. Ist eine Überschreitung des Tarifs unvermeidbar, kann nach vorhergehendem Ansuchen auch ein darüber hinausgehender Kostenersatz geleistet werden. 6 Unser Service macht Sie sicher Tiroler Lehrer/innengewerkschaft

9 Über die Anerkennung eines Unfalles als Dienstunfall entscheidet die Verwaltungskommission. Der Prozentsatz der unfallkausalen Erwerbsminderung wird durch ein von der KUF in Auftrag gegebenes ärztliches Gutachten festgestellt. Doppelversicherung Eine Doppelversicherung liegt vor, wenn Anspruchsberechtigte sowohl bei der KUF als auch bei einer anderen Krankenkasse (z.b. TGKK+KUF; BVA+KUF) versichert sind. Dies kann auch bei mitversicherten Kindern der Fall sein, die über den zweiten Elternteil auch bei einer anderen Krankenkasse mitversichert sind. TIPP: Die KUF ersetzt im Rahmen ihrer Tarife 90% der entstandenen Behandlungskosten. Daher können bei voll (d.h. nicht nur als Überling) doppelversicherten Personen und bei vorheriger Inanspruchnahme der anderen Krankenkasse auch bis zu 90% eines dort angefallenen Selbstbehalts übernommen werden. Stationäre Krankenbehandlungen in einem anderen Bundesland ( Ausland und andere Bundesländer) sind über eine andere Krankenkasse in der Regel ohne zusätzliche Kosten oder Genehmigungsverfahren möglich. e-card / Europäische Krankenversicherungskarte (EKVK) Jede/r Versicherte und alle in der KUF voll mitversicherten Angehörigen verfügen über eine persönliche e-card. Die Rückseite der e-card stellt die Europäische Krankenversicherungskarte (EKVK) dar. Die EKVK ersetzt den Auslandskrankenschein und ist bei der Inanspruchnahme medizinisch notwendiger Leistungen nach den Rechtsvorschriften des Aufenthaltslandes bei vorübergehenden Aufenthalten in EU-Mitgliedstaaten, EWR-Staaten und in der Schweiz zu verwenden. Nehmen Sie daher Ihre e-card / EKVK bei Reisen in diese Staaten immer mit. Sofern die Verrechnung einer im Ausland notwendig gewordenen Behandlung nicht über die EKVK erfolgen kann, erhält der Versicherte eine Privatrechnung. Diese muss vorerst bezahlt und kann anschließend im Original zum tariflichen Kostenersatz bei der KUF eingereicht werden (Achtung: allenfalls hohe Selbstkosten). Bei Auslandsreisen, insbesondere in Länder außerhalb des Geltungsbereichs der EKVK, wird der Abschluss einer privaten Zusatzversicherung dringend angeraten! Einreichfrist Gemäß BLKUFG 1998 gilt für alle Leistungen eine gesetzliche Einreichfrist von drei Jahren. Maßgeblich ist dabei das Behandlungsdatum, nicht das Rechnungsdatum! Zu spät eingereichte Honorarnoten und Rechnungen dürfen von der KUF nicht mehr vergütet werden. Unser Service macht Sie sicher Tiroler Lehrer/innengewerkschaft 7

10 Fahrtkosten Die KUF ersetzt die Fahrtkosten des billigsten öffentlichen Verkehrsmittels bis zur nächstgelegenen geeigneten Behandlungsstelle (Arzt/Ärztin, Therapeut/in, Krankenhaus) abzüglich eines Selbstbehalts in der Höhe der Kosten des innerstädtischen Verkehrsmittels in Innsbruck ( 3,60* für Hin- und Rückfahrt). Steht ein öffentliches Verkehrsmittel nicht zur Verfügung oder ist dessen Benutzung nicht zumutbar, kann das halbe amtliche Kilometergeld ersetzt werden. Zur Bestätigung mehrfacher Fahrten (z. B. in eine Krankenhaus-Ambulanz) gibt es ein eigenes Formular Formulare In (zahn-)ärztlichen Ordinationen: XX Krankenscheine XX Überweisungsscheine XX Rezeptformulare XX Zahnbehandlungsscheine XX Anträge für kieferorthopädische Behandlungen bzw. Kieferregulierung In der Geschäftsstelle der KUF bzw. im Internet: Anzeige eines Dienstunfalles Ansuchen für Kur- oder Genesungsaufenthalte Fahrtkosten für mehrfache Fahrten Ansuchen um außerordentliche Unterstützung Einige Formulare sind auch online abrufbar unter: Freiwillige Weiterversicherung Während eines Karenzurlaubs werden die Bezüge eingestellt und somit auch keine KUF-Beiträge entrichtet. Für die Dauer eines Karenzurlaubes ausgenommen Mutterschafts- bzw. Väterkarenz bis zum 2. Geburtstag des Kindes und Frühkarenzurlaub für Väter (Papamonat) sowie Pflegekarenz oder Familienhospizkarenz besteht daher sowohl für den/die Anspruchsberechtigte/n als auch für mitversicherte Angehörige keine Krankenversicherung. Auf Antrag ist jedoch bei einem Karenzurlaub gegen Entfall der Bezüge eine freiwillige Weiterversicherung während des Karenzurlaubs möglich, wobei der zu leistende Beitrag sowohl den Dienstnehmer- und als auch den Dienstgeberbeitrag (insgesamt monatlich ca. 8 % des letzten Bruttobezugs) umfasst. 8 Unser Service macht Sie sicher Tiroler Lehrer/innengewerkschaft

11 Achtung: Eine freiwillige Weiterversicherung kann nur innerhalb von drei Monaten ab Antritt des Karenzurlaubs und nur innerhalb von zwei Wochen ab Urlaubsantritt auch rückwirkend (ab Beginn des Urlaubs) beantragt werden. Bei einem Karenzurlaub gegen Entfall der Bezüge bis längstens 2 Wochen muss kein Antrag auf freiwillige Weiterversicherung gestellt werden. Gebrauchsdauer Für Heil- und Sehbehelfe gilt eine in der Krankenfürsorgeordnung festgelegte Mindestgebrauchsdauer. Für Heil- und Sehbehelfe, die vor Ablauf dieser Frist neuerlich oder zusätzlich angeschafft werden, kann kein oder allenfalls nur ein geringerer Kostenersatz geleistet werden. Sehbehelfe, sofern nicht eine Sehstärkenänderung um mindestens 0,5 Dioptrien vorliegt: Brillen, harte Kontaktlinsen Ausnahme: Kinder bis zum 15. Lebensjahr weiche Kontaktlinsen, Einweglinsen Heilbehelfe und Hilfsmittel: Augenprothesen Brustprothesen Hörgeräte Inhalationsgeräte Arm- oder Beinprothesen Orthopädische Schuhe und Heilbehelfe Perücken Zahnprothesen Blutdruck-, Blutzuckermessgeräte 2 Jahre 6 Monate 1 Jahr 1 Jahr 1 Jahr 5 Jahre 5 Jahre 5 Jahre 6 Monate 1 Jahr 5 Jahre 5 Jahre Innerhalb eines Jahres wird für höchstens 4 Paar Stütz- und Gummistrümpfe, 2 Paar orthopädische Einlagen sowie 2 Absatzerhöhungen bzw. Schuhzurichtungen tariflicher Kostenersatz geleistet. Genesungsaufenthalt Dreiwöchige Genesungsaufenthalte können im Anschluss an eine schwere Erkrankung oder Operation gewährt werden. Ein vorheriges Ansuchen mit dem dafür vorgesehenen Formular ist erforderlich! Unser Service macht Sie sicher Tiroler Lehrer/innengewerkschaft 9

12 Geschäftsstelle der KUF Kranken- und Unfallfürsorge der Tiroler Landeslehrer Wilhelm-Greil-Straße 17, 2. Stock 6020 Innsbruck, Telefon: 0512/508 DW 2152/2153 Vorstand: HR Dr. Harald Obersteiner Zi. 641, DW 2150 Vorstand-Stv.: Ferdinand Markart Zi. 649, DW 2151 Sachbearbeiter/innen* (nach dem Familiennamen des Anspruchsberechtigten): A, B, E Schneider Manfred Zi. 612, DW 2171 F, R, Z Wieser Erika Zi. 603, DW 2164 M, D, O Obrist Robert Zi. 607, DW 2167 S, V, P Tarneller Horst Zi. 612, DW 2177 C, Ka Kne, St Heinz Romana Zi. 605, DW 2172 Kni Kz, Sch Hofmann Anja Zi. 609, DW 2176 N,U, W Larcher Kathrin Zi. 608, DW 2174 G Müller Petra Zi. 603, DW 2163 I, J, L, SP Cappello Bianca Zi. 602, DW 2178 H Stein Karin Zi. 612, DW 2173 T, Q Sammer Silvia Zi. 602, DW 2169 Die jeweils aktuelle Liste der Sachbearbeiter/innen finden Sie im Internet unter: Öffnungszeiten: Montag 8.00 Uhr bis Uhr und Uhr bis Uhr Mittwoch Uhr bis Uhr Freitag 8.00 Uhr bis Uhr Vertrauensarzt: Dr. Klaus Suckert Sprechstunden: telefonische Vereinbarung mit der Geschäftsstelle erforderlich! Gesundenuntersuchung Siehe Vorsorgeuntersuchung 10 Unser Service macht Sie sicher Tiroler Lehrer/innengewerkschaft

13 Hauskrankenpflege Siehe Medizinische Hauskrankenpflege Heilbehelfe Für die meisten Heilbehelfe sind Höchsttarife sowie eine Gebrauchsdauer festgesetzt. Der Kostenersatz beträgt in der Regel 90 % der nachgewiesenen Kosten, höchstens aber 90 % des jeweiligen Tarifs* (Bruttopreise): Hörgeräte: 2.160, Inhalationsgeräte: 246, Blutdruckmessgerät: 90, Blutzuckermessgerät: 120, Haarperücke: 1.080, Kopf- und Nackenkissen: 48, Venenkissen: 114, Für orthopädische Schuhe wird der Rechnungsbetrag abzüglich eines Selbstbehalts von 87, bei Erwachsenen bzw. von 35, bei Kindern ersetzt. Für Arm- und Beinprothesen sowie Mietkosten für Heilbehelfe werden 100 % des Rechnungsbetrages ersetzt. Für Heilbehelfe, für die kein eigener Tarif festgelegt ist, gilt ein allgemeiner Höchsttarif von 2.389, *. Achtung: Für die Anschaffung oder Anmietung von Heilbehelfen bzw. Hilfsmitteln, die von der KUF kostenlos als Leihgeräte zur Verfügung gestellt werden können, gebührt kein Kostenersatz. Es empfiehlt sich daher, insbesonders vor der Anschaffung von Rollstühlen, Pflegebetten, etc. oder der Anmietung von Therapiegeräten telefonisch bei der Geschäftsstelle anzufragen (Frau Hailand, Tel oder Herr Sammer, Tel ). Heilmittel siehe Medikamente Heilnahrung Nehmen Sie vor dem Ankauf bitte Kontakt mit der Geschäftsstelle der KUF auf (Frau Hailand, Tel , oder Herrn Sammer, Tel ). Unser Service macht Sie sicher Tiroler Lehrer/innengewerkschaft 11

14 Hörgeräte Hörgeräte können nur nach fachärztlicher Verordnung vergütet werden. Der geltende Höchsttarif beträgt 2.160, * (brutto) für ein Ohr. Wenn es zur Erhaltung der Dienstfähigkeit notwendig ist, kann auf Ansuchen und nach dem Einholen eines Gutachtens eine Sonderversorgung außerhalb des geltenden Höchsttarifes gewährt werden. siehe auch Heilbehelfe Hubschraubertransporte a) Verkehrsunfälle und medizinische Notfälle: Bei medizinischer Notwendigkeit fallen keine Kosten für den Patienten an. Transporte in Tirol werden direkt verrechnet. b) Unfälle bei der Ausübung von Sport und Touristik am Berg: In solchen Fällen leistet die KUF nach Vorlage der saldierten Honorarnote für den Hubschraubertransport ins nächstgelegene Krankenhaus den vereinbarten Sozialversicherungstarif von max. 894,93*. Eine Kostenübernahme erfolgt ausschließlich bei lebensbedrohlichen Verletzungen (NACA-Klassifizierung IV VI). Darüber hinausgehende Kosten sind vom Geborgenen selbst zu bezahlen. Die Abrechnung erfolgt nach Flugminuten. Für Such- und Bergungskosten leistet die KUF keinen Kostenersatz. Bei längeren Anflügen oder schwierigen Bergungen können daher beachtliche Selbstkosten entstehen. TIPP: Es empfiehlt sich jedenfalls der Abschluss einer entsprechenden Versicherung. Solche bieten z.b. ÖAMTC, Alpenverein, Bergrettung sowie Versicherungsunternehmen, wie z.b. die Wiener Städtische Versicherung im Rahmen der Landeslehrer-Vorsorge an. Impfungen Aufgrund einer Empfehlung der Landessanitätsdirektion wird für folgende prophylaktische Impfungen Kostenersatz geleistet: Hepatitis A, B sowie A+B, Tetanus, Polio, Typhus, Grippe und FSME. Die Humane-Papilloma-Virus (HPV)-Impfung wird gemäß der Impfaktion Tirol Mädchen und Buben vom 9. bis zum 12. Geburtstag in zwei Teilimpfungen kostenlos von den Tiroler Amtsärzt/inn/en (Impfaktion an den Schulen, Bezirkshauptmannschaft/Stadtmagistrat) angeboten. Die KUF leistet daher bei dieser Altersgruppe keinen Kostenersatz. Zusätzlich wird die HPV-Impfung ab dem 12. bis zum 15. Geburtstag in drei Teilimpfungen in den Gesundheitsreferaten der Bezirkshauptmannschaften bzw. des Stadtmagistrats Innsbruck zum Preis von 42, * Euro pro Teilimpfung angeboten. 12 Unser Service macht Sie sicher Tiroler Lehrer/innengewerkschaft

15 Für Malaria-Prophylaxe und andere Schutzimpfungen kann kein Kostenersatz geleistet werden. Implantate Die Verwaltungskommission kann für die Versorgung mit zahnmedizinischen Implantaten einen Kostenzuschuss gewähren. Siehe auch Zahnersatz Karenz(urlaub) Während einer Mutterschafts- bzw. Väter-Karenz ist automatisch eine beitragsfreie Versicherung längstens bis zum 2. Geburtstag des Kindes gegeben. Beitragsfrei krankenversichert bleibt man auch während einer Väter-Frühkarenz ( Papamonat ), einer Familienhospizfreistellung oder Pflegekarenz. Während eines Karenzurlaubs gegen Entfall der Bezüge werden keine Leistungen erbracht. Eine freiwillige Weiterversicherung ist jedoch möglich. Kieferregulierung Vor Behandlungsbeginn ist ein schriftlicher Heil- und Kostenplan vorzulegen. Eine tarifliche Vergütung ist erst nach Bewilligung durch die KUF möglich. Kinder Sofern keine eigenständige Sozialversicherung besteht, sind Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres (erwerbsunfähige Kinder ohne Altersbegrenzung) voll mitversichert. Über diese Altersgrenze hinaus ist eine volle Mitversicherung bis zum 27. Lebensjahr nur bei Schul- oder Berufsausbildung möglich. Bei Erwerbslosigkeit nach einer abgeschlossenen oder abgebrochenen Ausbildung oder nach dem Präsenz- oder Zivildienst kann ein Kind für weitere zwei Jahre, höchstens aber bis zur Vollendung des 29. Lebensjahres, mitversichert werden. Mitversicherte Kinder, die selbst sozialversichert sind, haben Anspruch auf sogenannte Überlingsleistungen. Für Kinder, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, umfassen diese die Anstaltspflege (Sonderklasse) Sehbehelfe und Kieferregulierung. Für ältere Kinder in Schul- oder Berufsausbildung, deren Einkommen nicht mehr als 715,85* (brutto) im Monat beträgt, umfasst die Überlingsleistung nur die Anstaltspflege (Sonderklasse). Unser Service macht Sie sicher Tiroler Lehrer/innengewerkschaft 13

16 Achtung: Für alle Tatsachen, die die Mitversicherung betreffen können, (z. B. eigenständige Sozialversicherung während eines Ferialjobs oder Praktikums) gilt Meldepflicht! TIPP: Kinder können sowohl bei der KUF als auch über den zweiten Elternteil bei einer anderen Krankenkasse (z.b. TGKK+KUF; BVA+KUF) als mitversichert gemeldet sein. Es kann dann in jedem Behandlungsfall neu entschieden werden, mit welcher Krankenkasse abrechnen werden soll. siehe auch Angehörige und Doppelversicherung Kosmetische Behandlungen Die Kosten dafür werden grundsätzlich nicht vergütet. Ausnahmen (Anerkennung als Heilbehandlung) sind nur im Einzelfall möglich, wenn die Behandlung zur Beseitigung anatomischer bzw. funktioneller Krankheitszustände oder zur Wiederherstellung der vollen Dienstfähigkeit oder bei Notwendigkeit aufgrund der beruflichen Stellung erforderlich ist. Ein vorheriges Ansuchen mit entsprechender ärztlicher Begründung ist notwendig! Kostenersatz Für die in der Krankenfürsorgeordnung geregelten Leistungen werden in den meisten Fällen 90 % der nachgewiesenen Kosten höchstens aber 90 % des Tarifes ersetzt. Bei Leistungen der Unfallfürsorge im Zusammenhang mit Dienstunfällen sowie bei einigen Leistungen der Krankenfürsorge (z.b. Vorsorgeuntersuchung, Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen, Ergotherapie, Mietkosten von Heilbehelfen, Arm- und Beinprothesen) beträgt die Vergütung 100 % des Tarifs. Bei Kindern bis zur Vollendung des 15. Lebensjahres werden die Kosten einer chirurgischen (1. Abschnitt des Zahntarifes) oder konservierenden Zahnbehandlung bis zur Höhe des Tarifes zu 100 % ersetzt. Bei Zahnersatz und Kieferregulierungen werden die Kosten bis zur Höhe des außervertraglichen Zuschuss-Tarifs zu 100 % ersetzt. Sofern darauf Anspruch besteht, werden für einen zweiten Sehbehelf sowie bei Verlust oder Beschädigung eines Heil- oder Sehbehelfes innerhalb der Gebrauchsdauer die Kosten einer Neuanschaffung oder Reparatur zu 90 %, höchsten aber 50 % des Tarifs ersetzt. Zur Geltendmachung des Kostenersatzes sind der Geschäftsstelle der KUF entweder saldierte Originalrechnungen (Krankenscheine bzw. Honorarnoten) oder nicht saldierte Originalrechnungen zusammen mit dem Original-Einzahlungsbeleg vorzulegen. Siehe Einreichfrist 14 Unser Service macht Sie sicher Tiroler Lehrer/innengewerkschaft

17 Kostenvoranschlag Siehe Tarife und Zahnersatz Krankenfürsorgeordnung In dieser Verordnung der Verwaltungskommission zum Beamten- und Lehrer- Kranken- und Unfallfürsorgegesetz 1998 (BLKUFG 1998) sind neben näheren Bestimmungen zum Kostenersatz auch alle Tarife enthalten. Krankenhausaufenthalt Siehe Anstaltspflege Krankenscheine Sie dienen zur Abrechnung ärztlicher Leistungen und werden noch von mehreren Ärzt/ inn/en in Tirol verwendet. Krankentransporte Rettungstransporte (Erste Hilfe) und Serientransporte (Chemo-, Strahlen- und Dialysepatienten) werden ohne Selbstbehalt nach Tarif abgerechnet. Krankentransporte (liegend oder mit Tragstuhl) durch Blaulichtorganisationen werden nur bei Gehunfähigkeit und nach Abzug eines Selbstbehalts von 10,80* pro Transport vergütet. Für Sitzendtransporte kann in der Regel kein Kostenersatz geleistet werden. Krankmeldung Krankmeldungen sind nicht der KUF, sondern der Schulleitung vorzulegen. KUF Abkürzung für Kranken- und Unfall-Fürsorge ( Lehrerkrankenkasse ) Unser Service macht Sie sicher Tiroler Lehrer/innengewerkschaft 15

18 Kuranwendungen Um die Genehmigung eines pauschalen Tagsatzes von 50, * (netto) für Kuranwendungen (Kurmittel), mit dem keine Vergütung von Aufenthaltskosten verbunden ist, kann jährlich angesucht werden. Kuraufenthalt Auf Ansuchen können maximal zwei Kuraufenthalte innerhalb von fünf Jahren (Aufenthaltsdauer drei Wochen) genehmigt werden. Das vom Anspruchsberechtigten und vom Arzt / von der Ärztin ausgefüllte Ansuchen soll spätestens zwei Monate vor dem Antritt des Kuraufenthaltes bei der Geschäftsstelle eingereicht werden. Kuraufenthalte können nur an einem geeigneten Kurort im In- oder Ausland genehmigt werden. Eine erteilte Kurbewilligung gilt ein Jahr. Wenn ein/e aktive/r Lehrer/in einen von der KUF bewilligten Kuraufenthalt aus wichtigen Gründen während des Unterrichtsjahres absolvieren möchte, ist dafür zusätzlich eine Dienstbefreiung durch die Dienstbehörde erforderlich! Für Unterkunft und Verpflegung gilt ein Tagsatz von maximal 50, * (netto) pro Aufenthaltstag. Für Kurmittel und kurärztliche Untersuchungen gilt ebenfalls ein Tagsatz von 50, * (netto). Damit Kostenersatz geleistet werden kann, sind im Anschluss an den Kuraufenthalt alle Rechnungen im Original einzureichen. Die Mehrwertsteuer kann nur vergütet werden, wenn diese auf der Abrechnung ausgewiesen ist. Die Reisekosten (öffentliches Verkehrsmittel) zu einem Kurort innerhalb Österreichs werden ersetzt. Bei Kuraufenthalten im Ausland werden höchstens die Reisekosten bis zu dem am weitesten entfernt gelegenen geeigneten inländischen Kurort gewährt. In den unten angeführten Kureinrichtungen ist eine Direktverrechnung mit der KUF möglich. Dies bedeutet, dass die KUF zuerst mit der Kureinrichtung die gesamten Kurkosten abrechnet und danach dem/der Versicherten nur mehr einen allfälligen Eigenanteil (Selbstbehalt) zur Bezahlung vorschreibt: Bad Bleiberg: Kurzentrum (ausgenommen F.X.-Mayr-Kur); Bad Radkersburg: Thermenhotel Radkersburgerhof, Kurzentrum Hotel Triest, Thermalhotel Fontana; Bad Waltersdorf: Bio Thermen Hotel Wilfinger Bad Zell: Gesundheitsresort Lebensquell (bei 4-Stern-Unterbringung ist eine Aufzahlung erforderlich) Gaschurn: Vital-Zentrum Felbermayer (ausgenommen F.X.-Mayr-Kur); Schwanberg: Moorbad in Kloster Schwanberg; Vigaun: Medizinisches Zentrum Bad Vigaun; 16 Unser Service macht Sie sicher Tiroler Lehrer/innengewerkschaft

19 TIPP: Bei Kuraufenthalten mit Direktverrechnung ist der Reisekostenersatz bei der KUF gesondert zu beantragen. Achtung: Bei Kurantritt vor erteilter Kurbewilligung ist eine Kostenübernahme durch die KUF nicht gesichert. Nachträgliche Ansuchen können keinesfalls berücksichtigt werden. Leistungen In folgenden Fällen werden Leistungen erbracht: Zur Vorbeugung: z. B. Vorsorgeuntersuchung (einmal jährlich), Österreichisches Brustkrebs-Früherkennungsprogramm, prophylaktische Impfungen (keine Tropenimpfungen), HPV-Impfung (zwischen 9. und 12. Geburtstag kostenlos und vom 12. bis 15. Geburtstag 42,00 pro Impfung) Bei Krankheit: Anstaltspflege, ärztliche Hilfe, Medikamente, Heilbehelfe, Krankentransporte, Fahrtkosten, Sonderleistungen ( medizinische Hauskrankenpflege, Kur- und Genesungsaufenthalte) Bei Mutterschaft: Kosten der Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen Außerordentliche Unterstützungen können in besonderen Härtefällen gewährt werden (jedoch keinesfalls für Zahnersatz oder Aufenthalte in der Sonderklasse). Jedenfalls kein Kostenersatz wird geleistet für: Fieberthermometer, Rotlichtlampen, Reise- oder Fahrzeugapotheke, Leibwärmer, Gesundheitspantoffeln, Bettwäsche für Allergiker, (Mitglieds-)Beiträge für Sportvereine oder Fitnessstudios, Sportgeräte, Heimtrainer, Gymnastikbälle, Reinigungsmittel für Kontaktlinsen, Führerschein- und Flugtauglichkeitsuntersuchungen, Behandlung durch Heilpraktiker, wissenschaftlich nicht anerkannte Heilmethoden, sportärztliche Untersuchungen, ärztliche Atteste (Bescheinigungen, Zeugnisse, Gutachten) Siehe auch Medikamente Leihgeräte Für die Anschaffung von Heilbehelfen und Hilfsmitteln, die von der KUF als Leihgeräte kostenlos zur Verfügung gestellt werden können (z.b. Gehhilfe, Faltrollstuhl, Toilettenstuhl, Krücken, TENS-Gerät, Pflegebett und Speziallagerungssystem, Badelift), gebührt kein Kostenersatz. TIPP: Setzen Sie sich bitte vor Anmietung bzw. Ankauf eines Heilbehelfes oder Hilfsmittels unbedingt mit der Geschäftsstelle (Frau Hailand, Tel oder Herr Sammer, Tel ) in Verbindung. Unser Service macht Sie sicher Tiroler Lehrer/innengewerkschaft 17

20 Medikamente Kosten für Medikamente können nur nach vorheriger ärztlicher Verordnung ersetzt werden. Rezepte liegen bei den Ärzten auf. Es ist darauf zu achten, dass nur KUF-Original-Rezeptformulare verwendet werden, da nur bei deren Vorlage von den Tiroler Apotheken der mit der KUF vereinbarte Rabatt gewährt wird. Dieser verminderte Preis ist die Berechnungsbasis für die Vergütung durch die KUF. Bei besonders teuren Medikamenten und bei bestimmten Diagnosen (z.b. nach Organtransplantationen) sind Ausnahmen vom Selbstbehalt möglich. Ersetzt werden alle im österreichischen Warenverzeichnis I (1., 2. und 4. Alphabet) registrierten Medikamente sowie homöopathische Arzneimittel die im Warenverzeichnis II registriert sind. Heilmittel des Warenverzeichnisses I, 3. Alphabet bedürfen der vertrauensärztlichen Vorbewilligung. TIPP: Bei chronischen Erkrankungen oder längerer Behandlungsdauer können Medikamente mit dem gleichen Rezept maximal ein Jahr lang mehrfach bezogen werden. Keinen Kostenersatz durch die KUF (und somit auch keinen KUF-Rabatt der Apotheke) gibt es für Geriatrika (Stärkungsmittel), Verhütungsmittel, Haarwuchsmittel, Nikotin-Entwöhnungsmittel, Vitaminpräparate, Zahnpasten und Mundwässer, Viagra, Xenical, Zyban und Macalvit sowie für ausländische Medikamente, auch wenn sie über eine österreichische Apotheke bezogen werden. Medizinische Hauskrankenpflege Für medizinische Tätigkeiten (z. B. Verbandswechsel, Infusionen etc.), die ansonsten eine Anstaltspflege erforderlich machen würden, wird gegen vorheriges è Ansuchen Kostenersatz bis zur Höhe von 23,21* (brutto) je Tag geleistet. Die Leistungen müssen von dafür qualifiziertem Fachpersonal erbracht werden. Für reine Pflegeleistungen wird kein Kostenersatz geleistet. In solchen Fällen kann bei der Versicherungsanstalt der öffentlich Bediensteten (BVA) um Pflegegeld angesucht werden. Meldepflicht Mitversicherung: Alle Sachverhalte, die sich auf eine Mitversicherung auswirken, sind unverzüglich schriftlich zu melden! Die KUF ist gesetzlich dazu verpflichtet, zu Unrecht empfangene Geldleistungen zurückzufordern. Achtung: Kinder über 18 mit einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung (z.b. Ferialtätigkeit, Praktikum) und einem Bruttoeinkommen von mehr als 715,85* (brutto) im 18 Unser Service macht Sie sicher Tiroler Lehrer/innengewerkschaft

Leistungsübersicht Tarif TAA/TAF, gültig ab 1.7.2015

Leistungsübersicht Tarif TAA/TAF, gültig ab 1.7.2015 Gruppenkrankenversicherung der Österreichischen Tierärztekammer Leistungsübersicht Tarif TAA/TAF, gültig ab 1.7.2015 I. STATIONÄRER BEREICH Der Versicherungsschutz umfasst Leistungen für medizinisch notwendige

Mehr

BETRIEBS- KRANKENKASSE

BETRIEBS- KRANKENKASSE BETRIEBS- KRANKENKASSE Gesetzlich versichert, privat behandelt Wichtige Infos zur Kostenerstattung für Selbstzahler Privater Status für gesetzlich Versicherte Gesundheit ist das höchste Gut: Deshalb ist

Mehr

Herzlich Willkommen als Mitglied der KFG!

Herzlich Willkommen als Mitglied der KFG! Herzlich Willkommen als Mitglied der KFG! Programmablauf I. Was ist die KFG? II. Warum sind Sie bei der KFG? III. Welche Leistungen bieten wir Ihnen? IV. Was müssen Sie beachten? V. Wo erreichen Sie uns?

Mehr

Herzlich Willkommen als Mitglied der KFG!

Herzlich Willkommen als Mitglied der KFG! Herzlich Willkommen als Mitglied der KFG! Programmablauf I. Was ist die KFG? II. Warum sind Sie bei der KFG? III. Welche Leistungen bieten wir Ihnen? IV. Was müssen Sie beachten? V. Wo erreichen Sie uns?

Mehr

Gesundheit & Wertvoll. Privat Rundum

Gesundheit & Wertvoll. Privat Rundum Gesundheit & Wertvoll Privat Rundum Ob Spital, Arzt oder Zahnarzt Sie wollen rundum die beste medizinische Betreuung. Wenn Sie bei Krankheit oder Unfall wirklich von A bis Z abgesichert sein möchten, dann

Mehr

KRANKEN-ZUSATZVERSICHERUNG. Leistungsvergleiche GKV und ARAG.

KRANKEN-ZUSATZVERSICHERUNG. Leistungsvergleiche GKV und ARAG. KRANKEN-ZUSATZVERSICHERUNG Leistungsvergleiche GKV und ARAG. Gesetzliche Krankenversicherung Zahnbehandlung Zahnersatz Kieferorthopädie Vorsorgeuntersuchung und medizinisch notwendige zahnärztliche Behandlungen

Mehr

Gesundheit & Wertvoll. Privatarzt / Zahnarzt

Gesundheit & Wertvoll. Privatarzt / Zahnarzt Gesundheit & Wertvoll Privatarzt / Zahnarzt Stand 1.1.2013 Unsere Gesundheit ist das wertvollste Gut! Immer mehr Menschen möchten, wenn es um die eigene Gesundheit geht, einen Arzt Ihres Vertrauens aufsuchen.

Mehr

LVM-Juniorpaket: Das Beste für kleine Patienten

LVM-Juniorpaket: Das Beste für kleine Patienten Ergänzung des Krankenschutzes für Kinder LVM-Juniorpaket: Das Beste für kleine Patienten Leistet auch für Kieferorthopädie Unser Kooperationspartner: Gute und schnelle Besserung! Wenn Ihr Kind krank ist,

Mehr

Teil II gilt nur in Verbindung mit den AVB Teil I für Ergänzungsversicherungen zur gesetzlichen Krankenversicherung (Druckstück B 161)

Teil II gilt nur in Verbindung mit den AVB Teil I für Ergänzungsversicherungen zur gesetzlichen Krankenversicherung (Druckstück B 161) DKV Deutsche Krankenversicherung AG Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) Teil II (Tarif) für den KombiMed Tarif SHR FÜR GKV-VERSICHERTE KRANKHEITSKOSTENVERSICHERUNG Teil II gilt nur in Verbindung

Mehr

Denk wer. vertraut,wird. schnellgesund. Privatarzt-Versicherung. Gesundheit & Wertvoll

Denk wer. vertraut,wird. schnellgesund. Privatarzt-Versicherung. Gesundheit & Wertvoll Denk wer vertraut,wird schnellgesund. Gesundheit & Wertvoll Privatarzt-Versicherung Denk Zeitund Verständnis. Mit Husten, Schnupfen und Fieber beim Arzt sitzen und das Wartezimmer ist übervoll. Wer kennt

Mehr

Das NEUE Leistungspaket der Sozialversicherung. Mehr Zahngesundheit für Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr. Fragen und Antworten

Das NEUE Leistungspaket der Sozialversicherung. Mehr Zahngesundheit für Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr. Fragen und Antworten Das NEUE Leistungspaket der Sozialversicherung Mehr Zahngesundheit für Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr Fragen und Antworten Stand: Juni 2015 1 Grundsatzfragen zum neuen Leistungspaket 1.1

Mehr

Mit Ergänzungsversicherung machen Sie Ihren Krankenschutz komplett.

Mit Ergänzungsversicherung machen Sie Ihren Krankenschutz komplett. Für Mitglieder der Gesetzlichen Krankenversicherung Mit Ergänzungsversicherung machen Sie Ihren Krankenschutz komplett. Spezialist für den öffentlichen Dienst Am Plärrer 35 90443 Nürnberg Tel.: 0911/9292-100

Mehr

Beihilfe zu einer stationären Rehabilitationsmaßnahme oder Anschlussheilbehandlung

Beihilfe zu einer stationären Rehabilitationsmaßnahme oder Anschlussheilbehandlung Beihilfe zu einer stationären Rehabilitationsmaßnahme oder Anschlussheilbehandlung Eine Beihilfe zu einer stationären Rehabilitationsmaßnahme oder einer Anschlussheilbehandlung kann nur gewährt werden,

Mehr

Herzlich Willkommen als Mitglied der KFG!

Herzlich Willkommen als Mitglied der KFG! Herzlich Willkommen als Mitglied der KFG! Programmablauf I. Was ist die KFG? II. Warum sind Sie bei der KFG? III. Welche Leistungen IV. Was müssen Sie beachten? V. Wo erreichen Sie uns? VI. Haben Sie noch

Mehr

Hinweise zur Auslandsreisekrankenversicherung

Hinweise zur Auslandsreisekrankenversicherung Hinweise zur Auslandsreisekrankenversicherung Wenn Sie bei Ihrer Anmeldung eine Auslandsreisekrankenversicherung (ARKV) mitgebucht haben und diese entsprechend der Reisebestätigung mit bezahlen, wird für

Mehr

Vereinbarung über privatzahnärztliche Leistungen bei der kieferorthopädischen Behandlung

Vereinbarung über privatzahnärztliche Leistungen bei der kieferorthopädischen Behandlung Vereinbarung über privatzahnärztliche Leistungen bei der kieferorthopädischen Behandlung Zwischen Zahlungspflichtige/-r und Zahnärztin I Zahnarzt für Patient (falls abweichend vom Zahlungspflichtigen)

Mehr

BETRIEBS- KRANKENKASSE. Gesetzlich versichert, privat behandelt. Wichtige Infos zur Kostenerstattung für Selbstzahler

BETRIEBS- KRANKENKASSE. Gesetzlich versichert, privat behandelt. Wichtige Infos zur Kostenerstattung für Selbstzahler BETRIEBS- KRANKENKASSE Gesetzlich versichert, privat behandelt Wichtige Infos zur Kostenerstattung für Selbstzahler Privater Status für gesetzlich Versicherte Gesundheit ist das höchste Gut: Deshalb ist

Mehr

Das heutige Umlagesystem der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) steht vor großen Problemen:

Das heutige Umlagesystem der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) steht vor großen Problemen: Warum eine private Kranken-Vollversicherung? Das heutige Umlagesystem der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) steht vor großen Problemen: Während die Zahl der Beitragszahler stetig sinkt, steigt die

Mehr

Schärfen Sie Ihren Blick für wichtige Leistungen

Schärfen Sie Ihren Blick für wichtige Leistungen KOMBIMED SEHHILFEN TARIF KSHR KOMBIMED HILFSMITTEL TARIF KHMR Schärfen Sie Ihren Blick für wichtige Leistungen KOMBIMED SEHHILFEN UND HILFSMITTEL. ZUSATZVERSICHERUNG FÜR GESETZLICH VERSICHERTE. Ich vertrau

Mehr

Tarifli. CSS.clinic2. CSS.clinic2. Besonders günstige Klinikleistungen, die den Aufenthalt im Krankenhaus einfacher und komfortabler machen.

Tarifli. CSS.clinic2. CSS.clinic2. Besonders günstige Klinikleistungen, die den Aufenthalt im Krankenhaus einfacher und komfortabler machen. Tarifli. CSS.clinic2 CSS.clinic2. Besonders günstige Klinikleistungen, die den Aufenthalt im Krankenhaus einfacher und komfortabler machen. Grüezi aus der Schweiz. Süße Schokolade würziger Käse, hohe Berge

Mehr

Richtlinie. des Gemeinsamen Bundesausschusses. zur Umsetzung der Regelungen in 62 für schwerwiegend chronisch Erkrankte ( Chroniker-Richtlinie )

Richtlinie. des Gemeinsamen Bundesausschusses. zur Umsetzung der Regelungen in 62 für schwerwiegend chronisch Erkrankte ( Chroniker-Richtlinie ) Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses zur Umsetzung der Regelungen in 62 für schwerwiegend chronisch Erkrankte ( Chroniker-Richtlinie ) in der Fassung vom 22. Januar 2004 veröffentlicht im Bundesanzeiger

Mehr

CSS.clinic2. CSS.clinic2. Besonders günstige Klinikleistungen, die den Aufenthalt im Krankenhaus einfacher und komfortabler machen.

CSS.clinic2. CSS.clinic2. Besonders günstige Klinikleistungen, die den Aufenthalt im Krankenhaus einfacher und komfortabler machen. Tarifli. CSS.clinic2 CSS.clinic2. Besonders günstige Klinikleistungen, die den Aufenthalt im Krankenhaus einfacher und komfortabler machen. 2 Grüezi aus der Schweiz. Süße Schokolade würziger Käse, hohe

Mehr

CHECK-IN-PAKET. Informationen zur Aufnahme

CHECK-IN-PAKET. Informationen zur Aufnahme CHECK-IN-PAKET Informationen zur Aufnahme PRIVATKLINIK Graz Ragnitz Berthold-Linder-Weg 15, 8047 Graz www.privatklinik-grazragnitz.at Tel: 0316/596-0 Standort So erreichen Sie uns mit den öffentlichen

Mehr

4.05 Leistungen der IV Vergütung der Reisekosten in der IV

4.05 Leistungen der IV Vergütung der Reisekosten in der IV 4.05 Leistungen der IV Vergütung der Reisekosten in der IV Stand am 1. Januar 2015 1 Auf einen Blick Die Invalidenversicherung vergütet die Reisekosten, die sie für die Umsetzung der von ihr angeordneten

Mehr

Praktischer Leitfaden für eine angemessene Versorgung

Praktischer Leitfaden für eine angemessene Versorgung Mein Recht als Patient Praktischer Leitfaden für eine angemessene Versorgung Gesundheit ist ein Menschenrecht Im Grundgesetz ist das Recht auf körperliche Unversehrtheit fest verankert. Damit hat unser

Mehr

So sehen Sie beim Zahnarzt gut aus.

So sehen Sie beim Zahnarzt gut aus. CSS.privat So sehen Sie beim Zahnarzt gut aus. Smart versichert nach Schweizer Art. Die fünf Zahnbausteine des Tarifs CSS.privat ambulant. Ein Unternehmen der Schweizer CSS Versicherungsgruppe Viel Leistung

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Kranken...1. Kranken...2

Inhaltsverzeichnis. Kranken...1. Kranken...2 Inhaltsverzeichnis Kranken...1 Kranken...2 Private Kranken Voll...3 Sie haben einen Vorteil, den viele andere nicht haben Sie können sich privat krankenversichern...3 Private Kranken Voll...4 Private Kranken

Mehr

und beruhigenden Leistungen für Zahnersatz, Sehhilfen und Auslandsreisen.

und beruhigenden Leistungen für Zahnersatz, Sehhilfen und Auslandsreisen. Tarifli. CSS.mini CSS.mini. Die kompakte Zusatz versicherung, die Lücken der ge setzlichen Kranken versicherung schließt, ohne Löcher in den Geldbeutel zu reißen. 2 Grüezi aus der Schweiz. Süße Schokolade

Mehr

Die Krankenversicherung. Versicherte Finanzierung Geschichte Leistungen Organisation

Die Krankenversicherung. Versicherte Finanzierung Geschichte Leistungen Organisation Die Krankenversicherung Versicherte Finanzierung Geschichte Leistungen Organisation Versicherte 1 Wer ist versichert? Arbeitnehmer sind in der gesetzlichen Krankenversicherung grundsätzlich versicherungspflichtig,

Mehr

Verschreibungsfreie Arzneimittel wieder in der Erstattung

Verschreibungsfreie Arzneimittel wieder in der Erstattung Satzungsleistungen Verschreibungsfreie Arzneimittel wieder in der Erstattung Was sind Satzungsleistungen? Der Rahmen für die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung wird im Fünften Sozialgesetzbuch

Mehr

Patientenmobilität an der schweizerischen Grenze

Patientenmobilität an der schweizerischen Grenze Patientenmobilität an der schweizerischen Grenze Deutsch-französisch-schweizerische Konferenz, Baden-Baden, 17. 18. November 2014 Susanne Jeker Siggemann, stellvertretende Leiterin Sektion Rechtliche Aufsicht

Mehr

Tarifli. CSS.maxi. CSS.maxi. Die umfassende Krankenzusatzversicherung, mit der Sie sich vieles gönnen und nur das Nötigste zahlen.

Tarifli. CSS.maxi. CSS.maxi. Die umfassende Krankenzusatzversicherung, mit der Sie sich vieles gönnen und nur das Nötigste zahlen. Tarifli. CSS.maxi CSS.maxi. Die umfassende Krankenzusatzversicherung, mit der Sie sich vieles gönnen und nur das Nötigste zahlen. Ein Unternehmen der Schweizer CSS Versicherungsgruppe Grüezi. Süße Schokolade

Mehr

10. Zusatzkrankenfürsorge

10. Zusatzkrankenfürsorge 10. Zusatzkrankenfürsorge (1) Im Dienstverhältnis zur Evangelischen Kirche stehende geistliche Amtsträger, Lehrvikare und Pfarramtskandidaten sind mit ihren Ehepartnern und unterhaltsberechtigten Kindern

Mehr

Kieferorthopädische Behandlung

Kieferorthopädische Behandlung Kieferorthopädische Behandlung Kiefer- oder Zahnfehlstellung. Gesunde Zähne! Sehr geehrte Versicherte, sehr geehrter Versicherter, Kiefer- oder Zahnfehlstellungen lassen sich in der Regel korrigieren.

Mehr

KinderPlus. Mit KinderPlus wird Ihr Kind zum Privatpatienten im Krankenhaus.

KinderPlus. Mit KinderPlus wird Ihr Kind zum Privatpatienten im Krankenhaus. KinderPlus. Mit KinderPlus wird Ihr Kind zum Privatpatienten im Krankenhaus. Hubi, Junior und unsere Kunden empfehlen die Württembergische Krankenversicherung AG. Für Kinder bis 7 Jahre: Günstig in die

Mehr

Zeigen Sie den hohen Kosten die Zähne

Zeigen Sie den hohen Kosten die Zähne KOMBIMED ZAHN TARIFE KDT/KDT50/KDT85/KDBE Zeigen Sie den hohen Kosten die Zähne KOMBIMED ZAHN. ZUSATZVERSICHERUNG FÜR GESETZLICH VERSICHERTE. SEHR GUT (1,4) KombiMed Tarif KDT85 + KDBE SEHR GUT (1,4) KombiMed

Mehr

Zeigen Sie den hohen Kosten die Zähne

Zeigen Sie den hohen Kosten die Zähne KOMBIMED ZAHN TARIFE KDT50 / KDT85 / KDBE Zeigen Sie den hohen Kosten die Zähne KOMBIMED ZAHN. ZUSATZVERSICHERUNG FÜR GESETZLICH VERSICHERTE. Ich vertrau der DKV Meine Kasse bietet doch einiges. Und wie

Mehr

Schärfen Sie Ihren Blick!

Schärfen Sie Ihren Blick! KOMBIMED TARIF SHR Schärfen Sie Ihren Blick! KOMBIMED TARIF SHR EINFACH KLAR SEHEN. ZUSATZVERSICHERUNG FÜR GESETZLICH VERSICHERTE. Ich vertrau der DKV Schutz, der sich sehen lassen kann. Brillen und Kontaktlinsen:

Mehr

Die Gesundheitsreform: Neue Zuzahlungs- und Finanzierungsregelungen die wichtigsten Veränderungen auf einen Blick

Die Gesundheitsreform: Neue Zuzahlungs- und Finanzierungsregelungen die wichtigsten Veränderungen auf einen Blick Die Gesundheitsreform: Neue Zuzahlungs- und Finanzierungsregelungen die wichtigsten Veränderungen auf einen Blick Prozentuale Zuzahlung Gundsätzlich wird künftig bei allen Leistungen eine Zuzahlung von

Mehr

CHECK-INformation Informationen zu Ihrem Klinik Aufenthalt

CHECK-INformation Informationen zu Ihrem Klinik Aufenthalt CHECK-INformation Informationen zu Ihrem Klinik Aufenthalt Sehr geehrte Patientin! Sehr geehrter Patient! Vor einem Krankenhausaufenthalt können eine Reihe von Fragen und Unklarheiten auftreten. Mit dieser

Mehr

Zeigen Sie den hohen Kosten die Zähne

Zeigen Sie den hohen Kosten die Zähne KOMBIMED ZAHN TARIFE KDT/KDT50/KDT85/KDBE Zeigen Sie den hohen Kosten die Zähne KOMBIMED ZAHN. ZUSATZVERSICHERUNG FÜR GESETZLICH VERSICHERTE. Ich vertrau der DKV Warum entscheiden Sie nicht selbst, wie

Mehr

12.1.5 Aufwendungen bei Krankheit

12.1.5 Aufwendungen bei Krankheit 12.1.5 Aufwendungen bei Krankheit Seit dem 1. April 2004 sind Wahlleistungen im Krankenhaus (Chefarztbehandlung, Zweibettzimmer) nur gegen Zahlung eines Betrags von 13,00 Euro monatlich je Beihilfeberechtigten

Mehr

Friedrich-List-Schule, Alsfelder-Str. 23, 64289 Darmstadt Telefon: 06151 13-4211,Telefax: 06151 13-4200 E-Mail: friedrich-list-schule@darmstadt.

Friedrich-List-Schule, Alsfelder-Str. 23, 64289 Darmstadt Telefon: 06151 13-4211,Telefax: 06151 13-4200 E-Mail: friedrich-list-schule@darmstadt. Bescheinigung Krankenkasse Die Friedrich-List-Schule Darmstadt für im Rahmen des EU Programms Leonardo da Vinci berufsbezogene Praktika im Ausland durch. Während der Dauer des Auslandsaufenthaltes müssen

Mehr

Ihr privates Gesundheits-Programm. Gesundheit ohne Grenzen.

Ihr privates Gesundheits-Programm. Gesundheit ohne Grenzen. Gesundheit ohne Grenzen. GUTE BESSERUNG. 02 IHRE GESUNDHEIT LIEGT IN IHRER HAND. Das Wichtigste im Leben ist es gesund zu bleiben. Die Lebenserwartung steigt und mit ihr auch die Lebensqualität. Wenn man

Mehr

«Ich will kurzfristig entscheiden, wie ich im Spital liege.» «Ich will im Spital im Zweitbettzimmer liegen.» ÖKK HALBPRIVAT ÖKK FLEX

«Ich will kurzfristig entscheiden, wie ich im Spital liege.» «Ich will im Spital im Zweitbettzimmer liegen.» ÖKK HALBPRIVAT ÖKK FLEX 1 Ein passendes Grundpaket auswählen. «Ich will kurzfristig entscheiden, wie ich im Spital liege.» «Ich will im Spital im Zweitbettzimmer liegen.» ÖKK FLEX Die umfassende Krankenversicherung mit flexibler

Mehr

1. Allgemeine Bestimmungen... 2. 2. Arbeitszeit... 2. 3. Schwankungen in der wöchentlichen Arbeitszeit... 3. 4. Überstunden... 3. 5. Überzeit...

1. Allgemeine Bestimmungen... 2. 2. Arbeitszeit... 2. 3. Schwankungen in der wöchentlichen Arbeitszeit... 3. 4. Überstunden... 3. 5. Überzeit... 1. Allgemeine Bestimmungen... 2 1.1. Geltungsbereich...2 1.2. Sprachregelung...2 2. Arbeitszeit... 2 2.1. Vertrauensarbeitszeit...2 2.2. Wöchentliche Arbeitszeit...2 2.3. Service Zeit...2 2.4. Individuelle

Mehr

ZahnPREMIUM. Für Ihr strahlendes Lächeln. Der private Zusatzschutz für perfekte Zahnvorsorge.

ZahnPREMIUM. Für Ihr strahlendes Lächeln. Der private Zusatzschutz für perfekte Zahnvorsorge. ZahnPREMIUM Für Ihr strahlendes Lächeln. Der private Zusatzschutz für perfekte Zahnvorsorge. Beste Rundum-Versorgung für Ihre Zahngesundheit. Nutzen Sie die Premium- Leistungen einer privaten Zusatzversicherung.

Mehr

R+V - Blick + Check classic (BC3U), Klinik premium. Zahn premium (Z1U), ZahnVorsorge (ZV) Gesellschaft Tarif S N1 MB EA 25 Euro

R+V - Blick + Check classic (BC3U), Klinik premium. Zahn premium (Z1U), ZahnVorsorge (ZV) Gesellschaft Tarif S N1 MB EA 25 Euro Die besten GKV-Zusatzversicherungen Leistungen ambulant, stationär und Zahn R+V Blick + Check classic (BC3U), Klinik premium (K1U), Zahn premium (Z1U), ZahnVorsorge (ZV) Gesellschaft Tarif S ohne R R+V

Mehr

Tarife KBH, KBVV für Beihilfeberechtigte des Landes Hessen

Tarife KBH, KBVV für Beihilfeberechtigte des Landes Hessen Z IELGRUPPE Durch Kombination der Tarifstufe KBH30 mit geeigneten Stufen des Tarifs KBVV kann Personen mit Beihilfeanspruch nach den Beihilfevorschriften des Bundeslandes Hessen eine bedarfsgerechte Ergänzungsabsicherung

Mehr

Gesunde und schöne Zähne will ich mir auch in Zukunft leisten können Mit AXA bleibt meine Zahnvorsorge

Gesunde und schöne Zähne will ich mir auch in Zukunft leisten können Mit AXA bleibt meine Zahnvorsorge Gesundheit Gesunde und schöne Zähne will ich mir auch in Zukunft leisten können Mit AXA bleibt meine Zahnvorsorge bezahlbar. Private Zusatzversicherungen Zahnvorsorge Starker Schutz für gesunde und schöne

Mehr

Informationen zum Thema Europäische Krankenversicherungskarte

Informationen zum Thema Europäische Krankenversicherungskarte Gesundheitskarte AKTUELL Informationen zum Thema Europäische Krankenversicherungskarte Von Anfang an ist die Rückseite der elektronischen Gesundheitskarte für die Aufnahme der Europäischen Krankenversicherungskarte

Mehr

Beihilfe zu Aufwendungen, die im Ausland entstanden sind

Beihilfe zu Aufwendungen, die im Ausland entstanden sind Merkblatt Beihilfe zu Aufwendungen, die im Ausland entstanden sind Stand:05/2012 Dieses Merkblatt soll Ihnen die Beantragung von Beihilfen zu Aufwendungen, die im Ausland entstanden sind, erleichtern und

Mehr

Damit auch Sie den richtigen Weg nehmen können die 8 wichtigsten Punkte, die Sie bei der Beantragung Ihrer Krankenversicherung beachten sollten:

Damit auch Sie den richtigen Weg nehmen können die 8 wichtigsten Punkte, die Sie bei der Beantragung Ihrer Krankenversicherung beachten sollten: Damit auch Sie den richtigen Weg nehmen können die 8 wichtigsten Punkte, die Sie bei der Beantragung Ihrer Krankenversicherung beachten sollten: Herzlich Willkommen bei der mehr-finanz24 GmbH Mit uns haben

Mehr

Tarifli. CSS.clinic2. CSS.clinic2. Besonders günstige Klinikleistungen, die den Aufenthalt im Krankenhaus einfacher und komfortabler machen.

Tarifli. CSS.clinic2. CSS.clinic2. Besonders günstige Klinikleistungen, die den Aufenthalt im Krankenhaus einfacher und komfortabler machen. Tarifli. CSS.clinic2 CSS.clinic2. Besonders günstige Klinikleistungen, die den Aufenthalt im Krankenhaus einfacher und komfortabler machen. Grüezi aus der Schweiz. Süße Schokolade würziger Käse, hohe Berge

Mehr

DEUTSCHE FAMILIENVERSICHERUNG. KombiKranken 3 plus

DEUTSCHE FAMILIENVERSICHERUNG. KombiKranken 3 plus DEUTSCHE FAMILIENVERSICHERUNG KombiKranken 3 plus KombiKranken 3 plus Die KombiKranken 3 plus die richtige Ergänzung zur gesetzlichen Krankenversicherung Durch diese attraktive Produkt-Kombination erhalten

Mehr

Produktinformationsblatt zur Jahres-Reisekranken-Versicherung ohne Selbstbeteiligung der Europäische Reiseversicherung AG

Produktinformationsblatt zur Jahres-Reisekranken-Versicherung ohne Selbstbeteiligung der Europäische Reiseversicherung AG Produktinformationsblatt zur s-reisekranken-versicherung ohne Selbstbeteiligung der Europäische Reiseversicherung AG Das Produktinformationsblatt gibt Ihnen als versicherte Personen einen ersten Überblick

Mehr

Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II INFORMATIONEN FÜR KUNDEN SGBII 52. Arbeitslosengeld II und Renten.

Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II INFORMATIONEN FÜR KUNDEN SGBII 52. Arbeitslosengeld II und Renten. SGBII 52 Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II INFORMATIONEN FÜR KUNDEN Arbeitslosengeld II und Renten Logo Die Auswirkungen von Renten auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts

Mehr

Arbeitsvertrag. (Name des ärztlichen Arbeitgebers) (Praxisanschrift) (Name der Arzthelferin/des Arzthelfers) (Anschrift)

Arbeitsvertrag. (Name des ärztlichen Arbeitgebers) (Praxisanschrift) (Name der Arzthelferin/des Arzthelfers) (Anschrift) Arbeitsvertrag zwischen Frau/Herrn (Name des ärztlichen Arbeitgebers) in und Frau/Herrn in (Praxisanschrift) (Name der Arzthelferin/des Arzthelfers) (Anschrift) wird folgender Vertrag geschlossen: 1 (1)

Mehr

ZahnPREMIUM. Für Ihr strahlendes Lächeln. Der private Zusatzschutz für perfekte Zahnvorsorge.

ZahnPREMIUM. Für Ihr strahlendes Lächeln. Der private Zusatzschutz für perfekte Zahnvorsorge. ZahnPREMIUM Für Ihr strahlendes Lächeln. Der private Zusatzschutz für perfekte Zahnvorsorge. Beste Rundum-Versorgung für Ihre Zahngesundheit. Nutzen Sie die Premium- Leistungen einer privaten Zusatzversicherung.

Mehr

Die Pflichtversicherung und ihre Grenzen November 2015

Die Pflichtversicherung und ihre Grenzen November 2015 Die Pflichtversicherung und ihre Grenzen November 2015 Herzlich Willkommen Mag. Kirsten Fichtner-Koele Rechtsservice Pflichtversicherung der Gewerbetreibenden Wer ist GSVG-versichert?: Einzelunternehmer

Mehr

1. Wohnort Deutschland...4. 1.2 Beschäftigter + Familienangehörige...4. 1.2.1 Beschäftigt in den Niederlanden (Grenzgänger)...4

1. Wohnort Deutschland...4. 1.2 Beschäftigter + Familienangehörige...4. 1.2.1 Beschäftigt in den Niederlanden (Grenzgänger)...4 1. Wohnort Deutschland...4 1.2 Beschäftigter + Familienangehörige...4 1.2.1 Beschäftigt in den Niederlanden (Grenzgänger)...4 1.2.1.1 Am 31.12.2005 in den Niederlanden pflichtversichert...4 1.2.1.2 Am

Mehr

PSA-Test im Rahmen der Vorsorgeuntersuchung

PSA-Test im Rahmen der Vorsorgeuntersuchung Prostata-Früherkennung Inhaltsverzeichnis PSA-Test im Rahmen der Das allgemeine Programm der kann auf Kosten der Sozialversicherung von allen Personen ab dem vollendeten 18. Lebensjahr mit Wohnsitz in

Mehr

ZahnPREMIUM. Für Ihr strahlendes Lächeln. Der private Zusatzschutz für perfekte Zahnvorsorge.

ZahnPREMIUM. Für Ihr strahlendes Lächeln. Der private Zusatzschutz für perfekte Zahnvorsorge. ZahnPREMIUM Für Ihr strahlendes Lächeln. Der private Zusatzschutz für perfekte Zahnvorsorge. Beste Rundum-Versorgung für Ihre Zahngesundheit. Nutzen Sie die PremiumLeistungen einer privaten Zusatzversicherung.

Mehr

Öffentliche Bekanntmachung gemäß 34 Abs. 2 SGB IV in Verbindung mit 12 der Satzung der KKH

Öffentliche Bekanntmachung gemäß 34 Abs. 2 SGB IV in Verbindung mit 12 der Satzung der KKH Kaufmännische Krankenkasse KKH Hauptverwaltung 30144 Hannover Öffentliche Bekanntmachung gemäß 34 Abs. 2 SGB IV in Verbindung mit 12 der Satzung der KKH Der Verwaltungsrat der Kaufmännischen Krankenkasse

Mehr

Grüezi aus der Schweiz.

Grüezi aus der Schweiz. Tarifli. CSS.mini CSS.mini. Die kompakte Zusatz versicherung, die Lücken der ge setzlichen Kranken versicherung schließt, ohne Löcher in den Geldbeutel zu reißen. Grüezi aus der Schweiz. Süße Schokolade

Mehr

Merkblatt. zur Gewährung von Umzugskostenvergütung. I. Allgemeines

Merkblatt. zur Gewährung von Umzugskostenvergütung. I. Allgemeines Merkblatt zur Gewährung von Umzugskostenvergütung Anlage 13 I. Allgemeines Die Gewährung von Umzugskostenvergütung richtet sich nach dem Sächsischen Umzugskostengesetz (SächsUKG) vom 23. November 1993

Mehr

Inhaltsübersicht Produktinformationsblatt zur Jahres-Reiserücktritts-Versicherung der Europäische Reiseversicherung AG

Inhaltsübersicht Produktinformationsblatt zur Jahres-Reiserücktritts-Versicherung der Europäische Reiseversicherung AG Inhaltsübersicht Produktinformationsblatt zur Jahres-Reiserücktritts-Versicherung der Europäische Reiseversicherung AG 1. Produktinformationsblatt zur Jahres-Reiserücktritts-Versicherung mit Selbstbeteiligung

Mehr

Neuordnung der Pflegefinanzierung im Kanton Thurgau

Neuordnung der Pflegefinanzierung im Kanton Thurgau AUSGLEICHSKASSE DES KANTONS THURGAU Neuordnung der Pflegefinanzierung im Kanton Thurgau Ausgleichskasse des Kantons Thurgau St. Gallerstrasse 13, Postfach, 8501 Frauenfeld T 052 724 71 71, F 052 724 72

Mehr

Hier dreht sich alles um Ihre Gesundheit. Stationäre Zusatzversicherung

Hier dreht sich alles um Ihre Gesundheit. Stationäre Zusatzversicherung Hier dreht sich alles um Ihre Gesundheit. Stationäre Zusatzversicherung 2 3 IHR PARTNER, WENN ES UM IHRE GESUNDHEIT GEHT: ADVIGON VERSICHERUNG AG Die Advigon Versicherung AG bietet Personenversicherungen

Mehr

Anlage 1 VA9.1 VA9.1. Die vom Spital rückverrechnete Haushaltsersparnis, Angehörigenprozente der allgemeinen Klasse, werden zu 80 % ersetzt.

Anlage 1 VA9.1 VA9.1. Die vom Spital rückverrechnete Haushaltsersparnis, Angehörigenprozente der allgemeinen Klasse, werden zu 80 % ersetzt. Anlage 1 LEISTUNGSKATALOG DER KIRCHLICHEN ZUSATZKRANKENFÜRSORGE (ABl. Nr. 132/2015) Die kirchliche Zusatzkrankenfürsorge erbringt nachstehende Leistungen, wenn die Belege bei sonstigem Verfall des Anspruches

Mehr

PREMIUM Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB), Ausgabe 1. Januar 2013 Risikoträger ÖKK Versicherungen AG, Landquart

PREMIUM Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB), Ausgabe 1. Januar 2013 Risikoträger ÖKK Versicherungen AG, Landquart kmu-krankenversicherung Bachtelstrasse 5 8400 Winterthur Tel. 052 / 269 12 60 Fax 052 / 269 12 65 info@kmu-kv.ch www.kmu-kv.ch PREMIUM Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB), Ausgabe 1. Januar 2013

Mehr

ANSPRUCHSVORAUSSETZUNGEN FÜR DIE RENTE IN KROATIEN NACH DEM RENTENVERSICHERUNGSGESETZ (KÜRZER ÜBERBLICK)

ANSPRUCHSVORAUSSETZUNGEN FÜR DIE RENTE IN KROATIEN NACH DEM RENTENVERSICHERUNGSGESETZ (KÜRZER ÜBERBLICK) ANSPRUCHSVORAUSSETZUNGEN FÜR DIE RENTE IN KROATIEN NACH DEM RENTENVERSICHERUNGSGESETZ (KÜRZER ÜBERBLICK) 2015. KROATISCHES RENTENVERSICHERUNGSAMT Geltendes Gesetz: Rentenversicherungsgesetz (seit dem 1.

Mehr

Ihr persönliches Rezept gegen Zuzahlungen

Ihr persönliches Rezept gegen Zuzahlungen KOMBIMED ARZNEIMITTEL TARIF KAZM Ihr persönliches Rezept gegen Zuzahlungen KOMBIMED ARZNEIMITTEL. ZUSATZVERSICHERUNG FÜR GESETZLICH VERSICHERTE. Ich vertrau der DKV Meine Kasse bietet doch einiges. Und

Mehr

AUSHANG. 11. Nachtrag zur Satzung

AUSHANG. 11. Nachtrag zur Satzung AUSHANG 11. Nachtrag zur Satzung Mit Schreiben vom 05.01.2015 teilte uns das Bundesversicherungsamt Bonn bezüglich des 11. Nachtrages zur Satzung vom 01.10.2010 Folgendes mit: Bescheid Der vom Verwaltungsrat

Mehr

3. Tarifbeschäftigte, die in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind

3. Tarifbeschäftigte, die in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind Merkblatt Beihilfe für Tarifbeschäftigte Nordrhein-Westfalen Stand:05/2012 Dieses Merkblatt soll Ihnen eine Übersicht der wichtigsten beihilferechtlichen Bestimmungen für Tarifbeschäftigte des Landes Nordrhein-Westfalen

Mehr

Langfristige Genehmigungen

Langfristige Genehmigungen MB 14 b AV 04/13 Merkblatt zum Thema Langfristige Genehmigungen Einleitung Seit der neuen Heilmittel-Richtlinie (HMR) vom 01.07.2011 können Menschen mit schweren und langfristigen funktionellen/strukturellen

Mehr

PetCare. Meine tierisch gute Versicherung! Meine TIERplus PetCare: Der tierisch gute Krankenschutz für Hunde und Katzen.

PetCare. Meine tierisch gute Versicherung! Meine TIERplus PetCare: Der tierisch gute Krankenschutz für Hunde und Katzen. PetCare Meine tierisch gute Versicherung! Meine TIERplus PetCare: Der tierisch gute Krankenschutz für Hunde und Katzen. TIERplus PetCare die erste Wahl für den Schutz Ihres Lieblings. Beste Für- und Vorsorge

Mehr

Kranken. Jetzt neu - GE-AKTIV Die private Ergänzung für gesetzlich Krankenversicherte über 60 Jahre. attraktive Leistungen für nur 14,87 EUR monatlich

Kranken. Jetzt neu - GE-AKTIV Die private Ergänzung für gesetzlich Krankenversicherte über 60 Jahre. attraktive Leistungen für nur 14,87 EUR monatlich Kranken Jetzt neu - GE-AKTIV Die private Ergänzung für gesetzlich Krankenversicherte über 60 Jahre attraktive Leistungen für nur 14,87 EUR monatlich Jetzt vereinfachtes Verfahren nutzen Kranken Jetzt speziell

Mehr

Sie werden Anfang Schuljahr vom Schulzahnarztdienst Ihrer Wohngemeinde aufgefordert, Ihr Kind/Ihre Kinder zum obligatorischen Untersuch anzumelden.

Sie werden Anfang Schuljahr vom Schulzahnarztdienst Ihrer Wohngemeinde aufgefordert, Ihr Kind/Ihre Kinder zum obligatorischen Untersuch anzumelden. Der Schulzahnarztdienst im Kanton Zug sieht für alle Kinder des Kindergartens sowie für alle schulpflichtigen Kinder und Jugendlichen während der Dauer der Schulpflicht eine jährliche obligatorische Untersuchung

Mehr

Arbeitsrechtliche Regelung zu Fortbildungen und anderen Mitarbeiterfördermaßnahmen. Grundsätze für die Aus-, Fort- und Weiterbildung ( 39 c) MVG)

Arbeitsrechtliche Regelung zu Fortbildungen und anderen Mitarbeiterfördermaßnahmen. Grundsätze für die Aus-, Fort- und Weiterbildung ( 39 c) MVG) Arbeitsrechtliche Regelung zu Fortbildungen und anderen Mitarbeiterfördermaßnahmen Grundsätze für die Aus-, Fort- und Weiterbildung ( 39 c) MVG) Grundlagen Fortbildungsmaßnahmen Diese Maßnahmen dienen

Mehr

Auslandsaufenthalte: was ist zu beachten?

Auslandsaufenthalte: was ist zu beachten? Auslandsaufenthalte: was ist zu beachten? Gesetzliche Bestimmungen und vertragliche Vereinbarungen 24. Februar 2010, IHK Potsdam 2 Abs. 3 BBiG Berufsbildungsgesetz (BBiG) Teile der Berufsausbildung können

Mehr

-> Wir können bei Ihnen alle Behandlungen mit aufwendigen Maßnahmen, Spezialgeräten und hochwertigen Materialien, entsprechend den Kriterien

-> Wir können bei Ihnen alle Behandlungen mit aufwendigen Maßnahmen, Spezialgeräten und hochwertigen Materialien, entsprechend den Kriterien Behandlungen auf Chip-Karte oder Rechnung? Seit dem 01.07.1999 haben leider nur noch die Freiwillig Versicherten in der Gesetzlichen Krankenkasse das Recht, sich bei ihrem Arzt und Zahnarzt als "Privatpatient"

Mehr

Dann zahlt die Regierung einen Teil der Kosten oder alle Kosten für den Dolmetscher.

Dann zahlt die Regierung einen Teil der Kosten oder alle Kosten für den Dolmetscher. Erläuterung der Förder-Richtlinie zur Unterstützung der Teilhabe hör- oder sprachbehinderter Eltern und Sorge-Berechtigter an schulischen Veranstaltungen in Leichter Sprache In Rheinland-Pfalz gibt es

Mehr

Sonderklasse Exklusiv SOE3 Stand 06/2014

Sonderklasse Exklusiv SOE3 Stand 06/2014 Sonderklasse Exklusiv SOE3 Stand 06/2014 Genießen Sie die vielen Vorteile als Privatpatient EU weit Zusatzversicherung für Sonderklasse Zwei- oder Einbettzimmer für Versicherte der BVA und der VAEB www.muki.com

Mehr

Rahmenbedingungen der ERASMUS-Mobilität: kleine Versicherungskunde. ERASMUS-Regionaltagungen in Osnabrück und Bamberg am 29./30.09. und 06./07.10.

Rahmenbedingungen der ERASMUS-Mobilität: kleine Versicherungskunde. ERASMUS-Regionaltagungen in Osnabrück und Bamberg am 29./30.09. und 06./07.10. Rahmenbedingungen der ERASMUS-Mobilität: kleine Versicherungskunde Marina Palm, Referat 294 ERASMUS-Regionaltagungen in Osnabrück und Bamberg am 29./30.09. und 06./07.10.2011 Allgemeine Hinweise zum Europäischen

Mehr

KRANKENKASSE LUZERNER HINTERLAND ALLGEMEINE VERSICHERUNGSBEDINGUNGEN ÜBER DIE KRANKENPFLEGE-ZUSATZVERSICHERUNG (ABT.

KRANKENKASSE LUZERNER HINTERLAND ALLGEMEINE VERSICHERUNGSBEDINGUNGEN ÜBER DIE KRANKENPFLEGE-ZUSATZVERSICHERUNG (ABT. KRANKENKASSE LUZERNER HINTERLAND ALLGEMEINE VERSICHERUNGSBEDINGUNGEN ÜBER DIE KRANKENPFLEGE-ZUSATZVERSICHERUNG (ABT. V) AUSGABE 2014 Inhaltsverzeichnis 1. Grundlagen der Versicherung 1.1. Zweck 1.2. Versicherte

Mehr

Risikoanalyse für die private Krankenzusatzversicherung

Risikoanalyse für die private Krankenzusatzversicherung Risikoanalyse für die private Krankenzusatzversicherung Kunde/Interessent: _ Mindeststandards: Die vom Versicherer verwendeten allgemeinen Versicherungsbedingungen dürfen in keinem einzigen Punkt Regelungen

Mehr

MERKBLATT Zuschuss zu den Versicherungsbeiträgen der Kranken- und Pflegeversicherung zur Vermeidung von Hilfebedürftigkeit ( 26 SGB II)

MERKBLATT Zuschuss zu den Versicherungsbeiträgen der Kranken- und Pflegeversicherung zur Vermeidung von Hilfebedürftigkeit ( 26 SGB II) MERKBLATT Zuschuss zu den Versicherungsbeiträgen der Kranken- und Pflegeversicherung zur Vermeidung von Hilfebedürftigkeit ( 26 SGB II) Wer bekommt den Zuschuss? Überschreitet Ihr anzurechnendes Einkommen

Mehr

Gesundheit in besten Händen GRENZENLOS VERSICHERT. Fünf wichtige Fragen und Antworten für Versicherte

Gesundheit in besten Händen GRENZENLOS VERSICHERT. Fünf wichtige Fragen und Antworten für Versicherte Gesundheit in besten Händen GRENZENLOS VERSICHERT Fünf wichtige Fragen und Antworten für Versicherte Europa wächst immer mehr zusammen, frühere Grenzen spielen fast keine Rolle mehr. Damit verbunden sind

Mehr

zur Förderung der qualifizierten Kurzzeitpflege für pflege- und betreuungsbedürftige (Übergangspflegerichtlinie)

zur Förderung der qualifizierten Kurzzeitpflege für pflege- und betreuungsbedürftige (Übergangspflegerichtlinie) Richtlinie des Landes Tirol zur Förderung der qualifizierten Kurzzeitpflege für pflege- und betreuungsbedürftige Personen (Übergangspflegerichtlinie) Abteilung Soziales Beschluss der Tiroler Landesregierung

Mehr

Leitfaden zur Reisekostenrechnung (Stand Oktober 2014)

Leitfaden zur Reisekostenrechnung (Stand Oktober 2014) Leitfaden zur Reisekostenrechnung (Stand Oktober 2014) AnsprechpartnerInnen bei Rückfragen: Kristine Lenz Sven Heidel Dezernat IV Dezernat IV (0511) 9296-2163 (0511) 9296-2191 kristine.lenz@hs-hannover.de

Mehr

AMBULANTE UND ZAHNÄRZTLICHE BEHANDLUNG

AMBULANTE UND ZAHNÄRZTLICHE BEHANDLUNG DKV Deutsche Krankenversicherung AG Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) ERGÄNZUNGSTARIFE AM 9 UND SM 9 FÜR GKV-VERSICHERTE AM 9: FRÜHERKENNUNG VON KRANKHEITEN AMBULANTE UND ZAHNÄRZTLICHE BEHANDLUNG

Mehr

Gesundheit & Wertvoll. Privat Rundum

Gesundheit & Wertvoll. Privat Rundum Gesundheit & Wertvoll Privat Rundum Ob Spital, Arzt oder Zahnarzt Sie wollen rundum die beste medizinische Betreuung. Wenn Sie bei Krankheit oder Unfall wirklich von A bis Z abgesichert sein möchten, dann

Mehr

Familienversicherung. Voraussetzungen für die beitragsfreie Familienversicherung 2015.

Familienversicherung. Voraussetzungen für die beitragsfreie Familienversicherung 2015. Familienversicherung Voraussetzungen für die beitragsfreie Familienversicherung 2015. Sehr geehrte Versicherte, sehr geehrter Versicherter, die Familie gibt ein besonderes Gefühl von Schutz und Geborgenheit.

Mehr

Die Krankenversicherung. Versicherte Finanzierung Geschichte Leistungen Organisation

Die Krankenversicherung. Versicherte Finanzierung Geschichte Leistungen Organisation Die Krankenversicherung Versicherte Finanzierung Geschichte Leistungen Organisation Versicherte 1 Wer ist versichert? Arbeitnehmer sind in der gesetzlichen Krankenversicherung grundsätzlich versicherungspflichtig,

Mehr

Mehr Qualität für Ihre Gesundheit!

Mehr Qualität für Ihre Gesundheit! BASISPAKET SCHON AB 9,47 EUR mtl. Mehr Qualität für Ihre Gesundheit! Werden Sie selbst aktiv: Mehr Leistungen für Zahnersatz, Brille, Ausland, Kur und Heilpraktiker für Ihr privates Plus zur gesetzlichen

Mehr

PRIVATE KRANKENVOLLVERSICHERUNG. Smart Fit FÜR DAS GANZE LEBEN. Mit Gesundheitsrabatt

PRIVATE KRANKENVOLLVERSICHERUNG. Smart Fit FÜR DAS GANZE LEBEN. Mit Gesundheitsrabatt PRIVATE KRANKENVOLLVERSICHERUNG Smart Fit FÜR DAS GANZE LEBEN Mit Gesundheitsrabatt 2 Entscheiden Sie sich für bessere Leistungen! Als privat Versicherter haben Sie Ihre Zukunft in der Hand Mit der Entscheidung

Mehr

Berufungsentscheidung

Berufungsentscheidung Außenstelle Wien Senat 17 GZ. RV/0414-W/06 Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der X, vertreten durch Y, vom 13. Dezember 2004 gegen den Bescheid des Finanzamtes Z vom

Mehr

Zeigen Sie den hohen Kosten die Zähne

Zeigen Sie den hohen Kosten die Zähne KOMBIMED TARIFE DT50 / DT85 / DBE Zeigen Sie den hohen Kosten die Zähne KOMBIMED FÜR IHRE ZAHNGESUNDHEIT. ZUSATZVERSICHERUNG FÜR GESETZLICH VERSICHERTE. Ich vertrau der DKV Zum Zahnarzt geht niemand gern

Mehr

Sicher unterwegs auf der Welt. ReisekrankenVersicherung. Unverzichtbar für Reisen ins Ausland.

Sicher unterwegs auf der Welt. ReisekrankenVersicherung. Unverzichtbar für Reisen ins Ausland. Sicher unterwegs auf der Welt ReisekrankenVersicherung. Unverzichtbar für Reisen ins Ausland. Inhaltsverzeichnis 1. Fakten zu Auslandsreisen 2. ReisekrankenVersicherung 3. Kostenloser Premium-Service 4.

Mehr