Hilfen zum selbständigen Wohnen

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1 Adolf-Reichwein-Str Siegen & 0271 / sekretariat@zpe.uni-siegen.de Hilfen zum selbständigen Wohnen in der Stadt Hagen vor der Zuständigkeitsveränderung ( ) 1 1 Überarbeitete Version vom

2 Inhalt 1 Die Stadt Hagen Strukturen der Planung Örtliche Angebotsplanung Individuelle Hilfeplanung Interessenvertretung von Menschen mit Behinderungen Wohnbezogene Unterstützungsangebote für Menschen mit Behinderung Wohnbezogene Unterstützungsangebote für Menschen mit geistiger Behinderung Wohnbezogene Unterstützungsangebote für Menschen mit seelischer Behinderung Wohnbezogene Unterstützungsangebote für Menschen mit Suchterkrankungen Wohnbezogene Unterstützungsangebote für Menschen mit körperlicher Behinderung und mit Sinnesbehinderungen Ambulante Krisendienste Perspektiven der Hilfen für Menschen mit Behinderung und chronischen Krankheiten in der Stadt Hagen Vorbemerkung Seit langem wird die geteilte Zuständigkeit zwischen dem örtlichen und dem überörtlichen Träger der Sozialhilfe als Hemmnis für die Weiterentwicklung der Behindertenhilfe angesehen. Insbesondere die faktische Durchsetzung des Grundsatzes ambulant vor stationär wird dadurch erschwert. Durch die Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Ausführung des Bundessozialhilfegesetzes (AV-BSHG) vom 20. Juni 2003 hat die Landesregierung Nordrhein-Westfalens eine einheitliche Zuständigkeit der überörtlichen Sozialhilfeträger für Hilfen zum selbständigen Wohnen ab dem 01. Juli 2003 geschaffen. Die Zuständigkeitsverlagerung ist bis zum 30. Juni 2010 befristet. In diesem Zeitraum soll auf der Grundlage einer Evaluation der Auswirkungen der Zuständigkeitsveränderung entschieden werden, wie die Zuständigkeit der Eingliederungshilfe dauerhaft geregelt werden soll. Mit der Begleitforschung wurde das Zentrum für Planung und Evaluation Sozialer Dienste (ZPE) der Universität Siegen beauftragt. Mit der einheitlichen Zuständigkeit für die Hilfen zum selbständigen Wohnen verbindet die Landesregierung die folgenden Zielsetzungen: Verbesserung des bedarfsgerechten Ausbaus ambulanter Hilfen; Entwicklung einer gemeindenah und flächendeckend verlässlichen Infrastruktur aus ambulanten Diensten, die flexible Hilfen für Menschen mit Behinderungen im Alltag vorhalten; Ermöglichung von sozialer Integration und selbstbestimmtem Leben in der Heimatgemeinde; Eingrenzung des Anstiegs der Fälle und Kosten im stationären Bereich; Herbeiführung von finanzieller Entlastung; - 2 -

3 Entwicklung einer Versorgungsstruktur, die effektiv und effizient optimale Hilfe anbietet. Da die Realisierung dieser Zielsetzungen in jeder Gebietskörperschaft auf unterschiedliche Voraussetzungen trifft, werden im Folgenden die Grundlagen und Ausgangsbedingungen für die Stadt Hagen beschrieben. Dieses stellt die Grundlage dar, auf der von den beteiligten Akteuren und von der wissenschaftlichen Begleitforschung Veränderungen in der Projektlaufzeit beobachtet und beschrieben werden. Die Beschreibung bildet die Situation in der Stadt Hagen Mitte 2003 ab. Sie basiert auf einem Interview mit der Leiterin der Abteilung Hilfe für Senioren, Pflegebedürftige und Behinderte, Frau Kreiß, der Behindertenkoordinatorin Frau Gleiß sowie dem Psychiatriekoordinator, Herrn Walther, einer schriftlichen Befragung der Träger von Einrichtungen und Diensten in Hagen einer schriftlichen Befragung von Interessenvertretungsgremien sowie einer Auswertung von Dokumenten und sozialstatistischen Daten. Eine Erhebung am Ende der Projektlaufzeit soll Aufschluss geben über den Grad der Zielerreichung. Die Beschreibungen aller Gebietskörperschaften bieten die Grundlage zur Entwicklung einer Typologie regionaler Hilfesysteme in Nordrhein-Westfalen. 1 Die Stadt Hagen In der kreisfreien Stadt Hagen leben ca Menschen (Stand ). Die Stadt ist ein Oberzentrum und gehört zum Regierungsbezirk Arnsberg sowie zur Region Ruhrgebiet. Hagen gliedert sich in fünf Stadtbezirke (Mitte, Nord, Haspe, Eilpe/Dahl, Hohenlimburg). Die Bevölkerungsdichte liegt mit etwa 1254 Einwohner/innen pro km² unter dem Durchschnittswert der Städte in Nordrhein-Westfalen (1.981 Einwohner/innen pro km²). Hagen liegt im östlichen Ruhrgebiet bzw. im westlichen Westfalen. Die Stadt wird umschlossen von folgenden Nachbarregionen (nach dem Uhrzeigersinn geordnet, im Norden beginnend): Stadt Dortmund, Kreis Unna, Märkischer Kreis und Ennepe-Ruhr-Kreis. Naturäumlich betrachtet. Hagen ist ein Zusammenschluss einiger früher selbständiger Städte und Gemeinden. Die heutigen Stadtgrenzen wurden durch die letzte kommunale Neugliederung im Jahre 1975 gebildet, bei der u.a. die Stadt Hohenlimburg eingegliedert wurde. In der Stadt Hagen gibt es von Industrie und Gewerbe geprägten Bereiche ebenso wie durch Agrar- und Forstwirtschaft gezeichneten Landschaften. 42 % des Hagener Stadtgebietes setzen sich aus Wald zusammen. Das sind mehr als in jeder anderer Großstadt in Nordrhein-Westfalen. Ehemals geprägt von Bergbau, Stahlerzeugung und Stahlverarbeitung, hat der Strukturwandel in Hagen deutliche Spuren hinterlassen. Mittlerweile arbeitet der weitaus größte Teil der Beschäftigten im Dienstleistungssektor. Mit der Fernuniversität weist Hagen die hinsichtlich der Studierendenzahlen größte Hochschule des Ruhrgebietes auf. Indikatoren zur sozialen Lage der Bevölkerung 2 lassen sowohl im Verhältnis zu Nordrhein- Westfalen insgesamt, als auch im Verhältnis zu den anderen kreisfreien Städten in NRW auf eher durchschnittliche Lebensbedingungen schließen. In der Stadt Hagen lebten zum insgesamt anerkannte Schwerbehinderte. Dies entspricht einem Anteil an der Gesamtbevölkerung von 13,07 %. Die Quote 2 Nach Angaben des statistischen Landesamtes zu Einkommen der privaten Haushalte, Wohnfläche pro Einwohner/in, Wohngeldempfänger/innen, Empfänger/innen von Hilfe zum Lebensunterhalt und Arbeitslosenquote

4 liegt damit deutlich über dem Durchschnitt in NRW (8,95 %) und über dem Durchschnitt der kreisfreien Städte (10,06 %) in NRW. Das Berlin-Institut für Weltbevölkerung und globale Entwicklung hat eine Studie zur demografischen Veränderung und damit der Zukunftsfähigkeit der deutschen Landkreise und kreisfreien Städte durchgeführt. Zu den Schwerpunkten Demografie, Wirtschaft, Ausländer/innenintegration, Bildung, Familienfreundlichkeit und Flächennutzung wurden 22 Indikatoren ausgewählt und nach einem jeweils definierten Notenschlüssel bewertet. Aus dem Durchschnitt der einzelnen Bewertungen aller Indikatoren wurde eine Gesamtnote gebildet. Diese beträgt für die Stadt Hagen 4,27 und liegt damit ungünstiger als der Landesdurchschnitt Nordrhein-Westfalens von 3,81. Alle Daten, die der Benotung zugrunde liegen, sind in der Studie Deutschland 2020 die demografische Lage der Nation unter verfügbar. 2 Strukturen der Planung Aufgrund eines differenzierten Geflechtes von gesetzlichen Regelungen zur Planung wohnbezogener Hilfen und sich daraus ergebenden vielfältigen formalen Optionen, haben sich in den Gebietskörperschaften Nordrhein-Westfalens auf der Grundlage von Vorschriften aus unterschiedlichen Regelungsbereichen, den Aktivitäten von Trägern der Behindertenhilfe, aktiver Interessenvertreter/innen und des Auftrags zur kommunalen Daseinsvorsorge ganz unterschiedliche Planungsstrukturen entwickelt 3. Im Bereich der Hilfen von Menschen mit geistiger Behinderung wurde die Angebotsentwicklung zunächst stark geprägt durch die Caritas Hagen, die im Zusammenhang mit der Durchsetzung des teilstationären Ansatzes stationäre Wohneinrichtungen geschaffen hat. Mittlerweile wird das Angebot für diesen Personenkreis durch zwei weitere Wohnheime anderer Träger sowie das Ambulant Betreute Wohnen ergänzt. Einen Träger in der Tradition einer Großeinrichtung gibt es in der Stadt Hagen nicht. Allerdings befindet sich in unmittelbarer Nähe, im Ennepe-Ruhr-Kreis, mit der Evangelischen Stiftung Volmarstein (ESV) eine überregional agierende Komplexeinrichtung der Behinderten- und Altenhilfe, die auch Angebote in der Stadt Hagen vorhält. 3 Neben der Berücksichtigung der Belange von Menschen mit Behinderungen und chronischen Krankheiten im Rahmen der kommunalen Daseinsvorsorge, ergeben sich Planungsvorgaben mit unterschiedlichem Wirkungsgrad aus verschiedenen Gesetzen. Zu nennen sind hier insbesondere das Bundessozialhilfegesetz (BSHG, heute SGB XII), das Sozialgesetzbuch (SGB) I, IX und X, das Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGDG), das Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten (PsychKG) und das Landespflegegesetz Nordrhein-Westfalen (PfG NW). So sind durch den Landesrahmenvertrag nach 93 d Abs. 2 BSHG (heute 79 Abs. 1 SGB XII) überregionale Gremien implementiert worden, welche die örtlichen Planungen mit Entwicklungen auf Landesebene verzahnen. Die Kreise und kreisfreien Städte sind dort über die kommunalen Spitzenverbände vertreten. Nach 17 Abs. 1 Nr. 2 SGB I ist der Sozialhilfeträger im Kontext seiner grundsätzlichen Strukturverantwortung verpflichtet darauf hinzuwirken, dass die zur Ausführung von Sozialleistungen benötigten Einrichtungen und Dienste rechtzeitig und ausreichend zur Verfügung gestellt werden. Regelungen vergleichbarer Art sind speziell für den Rehabilitationsbereich in 19 Abs. 1 SGB IX zu finden. 95 SGB X regelt, dass die Leistungsträger, ihre Verbände und die in diesem Gesetzbuch genannten öffentlich-rechtlichen Vereinigungen bei Planungen zusammenarbeiten und so beispielsweise gemeinsame örtliche und überörtliche Pläne über soziale Dienste und Einrichtungen anstreben. Dabei sollen die jeweiligen Gebietskörperschaften sowie die gemeinnützigen und freien Einrichtungen insbesondere bezüglich der Bedarfsermittlung beteiligt werden. Entsprechend 23 ÖGDG wird die Koordination der psychiatrischen und Suchtkrankenversorgung den unteren Gesundheitsbehörden (Gesundheitsämtern) der Kreise und kreisfreien Städte als eigenständige Aufgabe zugewiesen. Nach 16 des PfG NW (seit PfG) schließlich sind Aufgaben der Bedarfserhebung bezüglich Einrichtungen, in denen Maßnahmen der Eingliederungshilfe durchgeführt werden, beim überörtlichen Sozialhilfeträger verortet

5 Im Bereich der Hilfen für Menschen mit psychischer Erkrankung wurden gemeindepsychiatrische Angebote im Nachgang der Psychiatrieenquete in den 1980er Jahren aufgebaut. Die Tagesstätte für psychisch kranke Menschen war bundesweit die erste Einrichtung dieser Art und wurde in die Modellförderung der Bundesregierung zum Aufbau gemeindepsychiatrischer Strukturen einbezogen. Ambulante wohnbezogene Angebote für diese Zielgruppe entwickelten sich ab Mitte der 1990er Jahre. Die psychiatrische Pflichtversorgung wird seit 1993 für etwa drei Viertel der Einwohner/innen von der örtlichen St. Johannes Klinik übernommen. Die restliche Bevölkerung wird wie vor 1993 das gesamte Stadtgebiet von der Hans-Prinzhorn-Klinik Hemer (Märkischer Kreis) versorgt. Ab 2005 soll die gesamte Pflichtversorgung durch die Klinik vor Ort abgedeckt werden. Die Stadt Hagen ist traditionell ein Zentrum der deutschen Suchthilfe. Dieses spiegelt sich in einer differenzierten Angebotsstruktur wider. Nur ein Teil der vorhandenen wohnbezogenen Suchthilfeeinrichtungen gehört zum Bereich der Eingliederungshilfe und kann daher in diesem Bericht thematisiert werden. Die Hagener Angebotsstruktur wird ergänzt durch eine Einrichtung für mehrfach behinderte blinde Menschen und einem Wohnheim für Menschen mit körperlichen Behinderungen. Weitere vorhandene Dienste für Menschen mit körperlichen Behinderungen finanzieren sich über Leistungen der Pflegeversicherung und der Hilfe zur Pflege. Der Ansatz des Ambulant Betreuten Wohnens wurde Mitte der 1990er Jahre auch vor dem Hintergrund neuerer fachlicher Diskurse von Trägern und vom Sozialausschuss aufgegriffen und daraufhin zunächst für Menschen mit psychischer Krankheit realisiert. In den Folgejahren kam es zu einem politischen gestützten Impuls zum (weiteren) Auf- und Ausbaus dieser Unterstützungsform für Menschen mit geistiger und mehrfacher Behinderung, psychischer Erkrankung und Suchterkrankung. Die Bedarfsplanungen wurden von der Gesundheits- und Sozialverwaltung aktiv mitgestaltet. Die Trägerstruktur der Hilfen für Menschen mit Behinderungen und chronischen Krankheiten ist in Hagen ist überwiegend von konfessionellen Einrichtungen geprägt. In den Bereichen der ambulanten Hilfen für suchtkranke Menschen sowie für Menschen mit geistiger Behinderung gibt es diakonische Trägerkooperationen. Größter stationärer Anbieter ist hier jedoch jeweils der Caritasverband Hagen. Außerhalb der psychiatrischen Krankenhausversorgung gibt es keine regionalen Versorgungsverpflichtungen oder verbünde. 2.1 Örtliche Angebotsplanung Es liegt im Ermessen der jeweiligen Gebietskörperschaft, ob die Planung von Hilfen für Menschen mit Behinderung und chronischen Krankheiten dem Gesundheits- oder dem Sozialbereich zugeordnet werden. Die Psychiatriereform hat eine Zuordnung der Hilfen für Menschen mit psychischen Krankheiten und Suchtproblemen zum Gesundheitsbereich nahe gelegt. Die Zuständigkeit für die ambulante Eingliederungshilfe legt hingegen eine Planungsverantwortung im Sozialbereich nahe. Die Planungsverantwortung von Hilfen für Menschen mit psychischer Erkrankung und Suchterkrankung liegt in der Stadt Hagen beim Sozialpsychiatrischen Dienst im Gesundheitsamt. Die seit 1997 im Fachbereich Jugend und Soziales in der Abteilung Hilfen für Senioren, Pflegebedürftige und Behinderte angesiedelte Behindertenkoordination ist für die Planungsbereiche der Hilfen für Menschen mit geistigen und körperlichen Behinderungen zuständig. Seit Bestehen war die Planungsverantwortung für diesen Bereich verschiedenen Ämtern zugeordnet. Die Kooperation zwischen den beiden Planungsbereichen wird vor allem vor dem Hintergrund der Kooperation bei Aufnahmen in das - 5 -

6 Ambulant Betreute Wohnen als gut eingeschätzt. Themen aus allen Planungsbereichen werden im Sozialausschuss wahrgenommen. Planungsverantwortliche Die Organisation der Hilfen für Menschen mit Behinderung und chronischen Krankheiten auf lokaler Ebene beeinflusst auch die Aufgabenbeschreibung der Planungsverantwortlichen. In den Empfehlungen der Expertenkommission von 1988 wurde die verbindliche Einführung von Koordinationsstellen zur Psychiatrieplanung auf kommunaler Ebene gefordert. In Nordrhein-Westfalen wurde die Einrichtung von Stellen für Psychiatriekoordinator/inn/en von 1989 bis 1993 zunächst modellhaft und von 1993 bis 1997 regelhaft durch einen Festbetrag gefördert. Mit dem Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst wurde 1998 die Koordination der psychiatrischen und Suchtkrankenversorgung den Kommunen als eigenständige gesetzliche Aufgabe übertragen. Insgesamt waren Mitte 2003 in 27 von 30 Kreisen und in 22 von 24 kreisfreien Städten Psychiatriekoordinator/inn/en eingesetzt. Die Stellen sind bis auf sechs Ausnahmen im Gesundheitsamt angesiedelt. In zwei Fällen sind sie dem Sozialamt, in weiteren vier Fällen einem gesonderten Amt für Planungsaufgaben oder soziale Dienste zugeordnet. Die Stellen sind fast immer verbunden mit anderen Aufgaben. Am häufigsten ist die Kombination mit der Suchthilfeplanung (38 Fälle), gefolgt von der Verbindung mit der Behindertenhilfeplanung (14 Fälle), einer Tätigkeit im Sozialpsychiatrischen Dienst und einer koordinierenden Tätigkeit für die Gesundheitskonferenz (neun Fälle). Es gibt in 20 Kreisen und 22 kreisfreien Städten Suchthilfeplaner/innen, also über die mit der Psychiatrieplanung verknüpften Stellen hinaus vier weitere Stellen. Die Psychiatriekoordination sowie die Koordination der Suchtkrankenhilfe gehören in Hagen zu den Aufgaben des Abteilungsleiters des Sozialpsychiatrischen Dienstes im Gesundheitsamt. Vor allem Planungsfragen allgemeiner Art wie vorbereitende Maßnahmen zur Erstellung von Vereinbarungen gemäß 93 Abs. 2 BSHG oder Mitwirkung an der Erstellung von Verwaltungsvorlagen zur Bedarfsplanung sind Aufgaben des Koordinators und stellen aktive Steuerungsmöglichkeiten für den Auf- und Ausbau ambulanter Angebote dar. Konkrete Angebots- und Umsetzungsplanungen werden maßgeblich trägerintern vorgenommen. Der Abteilungsleiter des Sozialpsychiatrischen Dienstes ist auch Geschäftsführer der Psychosozialen Arbeitsgemeinschaft sowie der Arbeitsgemeinschaft Sucht. Im Bereich der Hilfen für Menschen mit geistigen und körperlichen Behinderungen gab es keine der Gemeindepsychiatrie vergleichbaren Anreize zur Schaffung von speziellen Planungsstellen. Neben dem allgemeinen Auftrag zur kommunalen Daseinsfürsorge finden sich jedoch in zahlreichen gesetzlichen Vorgaben Hinweise, die kommunale Planungsaktivitäten im Bereich der Behindertenhilfe begründen. Insgesamt stellen sich die gesetzlichen Grundlagen allerdings als stark interpretationsfähig dar und so haben sich regional sehr unterschiedliche Planungstraditionen entwickelt. Insgesamt waren Mitte 2003 in 13 von 30 Kreisen und 18 von 24 kreisfreien Städten Behindertenhilfeplaner/innen eingesetzt. Die Stellen sind, wenn sie nicht mit der Psychiatrieplanung verknüpft sind, meist im Sozialamt angesiedelt. Bis auf eine Ausnahme sind die Stelle mit Planungsaufgaben in anderen Bereichen und/oder Beratungsaufgaben verbunden. Die Behindertenhilfeplanung wird in Hagen von der seit 1979 bestehenden Behindertenkoordination wahrgenommen. Die jetzige Stelleninhaberin bekleidet das Amt seit Sie ist als Gruppenleiterin eingestuft. Zentrale Aufgaben sind die persönliche Hilfe - 6 -

7 sowie die Beratung, Entscheidung und Bearbeitung von besonderen und schwierigen Fällen, die Begleitung und Beratung bei der Umsetzung des Behindertengleichstellungsgesetzes NRW, übergreifende Koordinations- und Kooperationsaufgaben mit den unterschiedlichen Leistungsanbietern, Verwaltungsstellen und Organisationen. Zudem gehören Öffentlichkeitsarbeit im Sinne der Vertretung der Belange behinderter Menschen, die Beratung der Servicestellen nach SGB IX und die Geschäftsführung des Behindertenbeirates zu den Aufgaben der Koordinationsstelle. Eine aktive Mitwirkung an Planungsaufgaben geschieht vor allem über die Vorbereitung politischer Beschlüsse und der darauf folgenden Erarbeitung von Vereinbarungen gemäß 93 Abs. 2 BSHG. Planungsgremien Grundsätzlich können auf kommunaler Ebene drei Arten von Gremien im Bereich der Behindertenhilfe unterschieden werden: Planungsgremien, die von den politischen Organen einen Planungsauftrag erhalten haben, Gremien, die dem fachlichen Austausch dienen und fachliche Impulse zur Weiterentwicklung geben und Gremien, die der Abstimmung von Trägern untereinander dienen. Insgesamt gibt es in 42 der 54 Gebietskörperschaften in NRW im Bereich der Planung für Menschen mit psychischen Erkrankungen und in 41 Gebietskörperschaften im Bereich der Planung der Hilfen für Menschen mit Suchtproblemen Gremien, die mit einem Planungsauftrag ausgestattet sind. Deutlich ungünstiger sieht es im Bereich der Hilfen für Menschen mit geistigen, körperlichen oder Sinnesbehinderungen aus. Gremien mit Planungsauftrag gibt es in diesem Bereich lediglich in 15 der 24 kreisfreien Städte und in 12 der 30 Kreise. Die Struktur der Gremien in Hagen, die der organisations- und trägerübergreifenden Planung, Koordination und dem Austausch dienen, ist übersichtlich angeordnet und grundsätzlich nach den Zielgruppen Menschen mit geistiger und körperlicher Behinderung, Menschen mit psychischer Erkrankung und Menschen mit Suchterkrankungen differenziert. So befasst sich der Behindertenbeirat vor allem mit Belangen von Menschen mit körperlicher und geistiger Behinderung, die Psychosoziale Arbeitsgemeinschaft (PSAG) mit Hilfen für psychisch kranke Menschen und die Arbeitsgemeinschaft Sucht (AG Sucht) mit Angelegenheiten von Menschen mit Suchterkrankung. Eine Arbeitsgemeinschaft Sozialhilfe, in der alle relevanten Akteure dieses Bereiches Mitglied waren, und die sich auch mit Bedarfsfragen beschäftigte, existiert nicht mehr. Behindertenbeirat Der Behindertenbeirat der Stadt Hagen ist eine Interessenvertretung und wird daher in dem sich darauf beziehenden Kapitel (2.3) behandelt. Erwähnung finden soll dieses Gremien jedoch auch an dieser Stelle, da es sich auch mit Fragen der Planung wohnbezogener Hilfen befasst. Vor allem in die Planungen zum Auf- und Ausbau des Ambulant Betreuten Wohnens war der Behindertenbeirat involviert. So wurde die Verwaltungsvorlage zur initiierenden Bedarfsplanung zuerst vom Behindertenbeirat beschlossen. Psychosoziale Arbeitsgemeinschaft (PSAG) Bereits durch die Psychiatrie-Enquete wurde die Einrichtung von Psychosozialen Arbeitsgemeinschaften (PSAG) angeregt, die als fachlich orientiertes Gremium zur Information - 7 -

8 und zum Austausch von Mitarbeiter/inne/n psychosozialer Dienste dienen und Anregungen zur Weiterentwicklung von Angeboten geben sollen. Ausgehend von dem Schwerpunkt auf fachlich orientierter Zusammenarbeit haben sich regional sehr unterschiedliche Organisationsformen der Psychosozialen Arbeitsgemeinschaft gebildet. Die PSAG in der Stadt Hagen ist ein loser Zusammenschluss von Personen und Institutionen, die sich mit der Beratung und Behandlung von Menschen mit psychischer Erkrankung oder mit Menschen, die von psychosozialen Problemen betroffen sind, befassen. So sind Träger, Fachärzte und Vertreter/innen der psychiatrischen Kliniken Mitglieder dieses Gremiums. Die Arbeitsgemeinschaft besteht seit Mitte der 1980er Jahre, die Geschäftsführung liegt bei der Abteilungsleitung des Sozialpsychiatrischen Dienstes. Eine Verbindung zu Stadtverwaltung und Politik besteht über die Anbindung an das Gesundheitsamt und den Sozialausschuss, an den das Gremium im Bedarfsfall berichtet. Die PSAG bildet temporäre themenbezogene Arbeitsgruppen. Neben dem fachlichen Austausch ist die PSAG auch mit Planungsfragen befasst. So wurde sie beispielsweise vom Sozialausschuss beauftragt, in Zusammenarbeit mit der Psychiatriekoordination einen Bericht zur psychiatrischen Versorgung in Hagen zu erarbeiten

9 Arbeitsgemeinschaft Sucht Hagen (AG Sucht) Die AG Sucht ist das örtliche Fachgremium der Suchtkrankenhilfe. Die Arbeitsgemeinschaft besteht wenn auch in wechselnder Form bereits seit der vorletzten Jahrhundertwende. Dieses zeigt die lange Tradition der Hagener Suchtkrankenhilfe. Mitglieder sind Vertreter/innen der Verbände, Vereinigungen und Dienststellen, die in Hagen Suchtkranken-, Suchtgefährdetenhilfe und beratung durchführen bzw. präventiv tätig werden. Auch Vertreter/innen von Selbsthilfegruppen nehmen an der AG teil. Das je nach Bedarf tagende Gremium dient als Rahmen für eigenständig arbeitende Fachgruppen. Ziel der Arbeit sind die gegenseitige Information und der Erfahrungsaustausch, die Diskussion fachlicher Fragen, die Beschäftigung mit konzeptionellen Überlegungen und die Öffentlichkeitsarbeit. Derzeit bestehen die Fachgruppen AG Selbsthilfe und Beratung und die AG chronisch mehrfach beeinträchtigte Suchtkranke. Eine Beziehung zu Stadtverwaltung und Politik besteht über das Gesundheitsamt, welches über die Abteilungsleitung des Sozialpsychiatrischen Dienstes die Geschäftsführung des Gremiums innehat, sowie durch die lockere Anbindung an den Sozialausschuss. Gesundheitskonferenz Die nach dem ÖGDG arbeitende kommunale Gesundheitskonferenz wird vom Rat einberufen. Ihr gehören Vertreter und Vertreterinnen der an der Gesundheitsförderung und -versorgung Beteiligten, der Selbsthilfegruppen und der Einrichtungen für Gesundheitsvorsorge und Patientenschutz ebenso an, wie Mitglieder des zuständigen Ausschusses des Rates. Bei der Auswahl von Themen werden in den Kommunen unterschiedliche Schwerpunkte gesetzt. In der Hagener Gesundheitskonferenz wurden Planungsfragen für den Bereich wohnbezogener Hilfen bislang nicht bearbeitet. Arbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege Auf Landesebene haben sich die Wohlfahrtsverbände zusammengeschlossen, um ihre gemeinsamen Interessen gegenüber öffentlichen Stellen zu vertreten. Dies geschieht jedoch nur dann, wenn im Abstimmungsprozess unter den Verbänden ein Konsens erzielt werden kann. Zusammenschlüsse der Freien Wohlfahrtspflege auf der Ebene der Kreise und kreisfreien Städte gibt es nicht flächendeckend. In Hagen gibt es eine regelmäßig tagende Arbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege, deren Ziele Absprachen und eine gemeinsame Positionierung auch gegenüber der Stadtverwaltung sind. Die Verbindung zur Politik wird über einen beratenden Sitz im Sozialausschuss hergestellt. Planwerke Planungsprozesse drücken sich in schriftlichen Planungswerken aus. Dabei kann es sich um umfangreiche Psychiatrie- oder Behindertenhilfepläne, aber auch um grundlegende Beschlüsse politischer Gremien handeln. Anfang der 1990er Jahre wurde ein Psychiatrieplan erstellt, der eine Bestandsbeschreibung des Versorgungssystems für Menschen mit psychischer Erkrankung enthält. Seit 2003 liegt ein Bericht zur psychiatrischen Versorgung in Hagen vor, der im Auftrag des Sozialausschusses in Zusammenarbeit von Abteilungsleiter des Sozialpsychiatrischen Dienstes und einer Untergruppe der PSAG erstellt wurde. Neben Informationen über die verschiedenen Bausteine der psychiatrischen Versorgung, nimmt der Bericht einen Abgleich zwischen den Empfehlungen der Expertenkommission der Bundesregierung, der Lage in Nordrhein-Westfalen auf Grundlage des Dokuments Psychiatrie in Nordrhein

10 Westfalen und der Situation in Hagen vor, um Leitlinien bzw. Psychiatrieziele zu formulieren. Der Psychiatrieplan wurde vom Sozialausschuss per Beschluss zur Kenntnis genommen und die Verwaltung beauftragt, Umsetzungsvorschläge zu den sich aus den dort formulierten Psychiatriezielen ergebenden Aufgabenstellungen zu erarbeiten. Bezüglich des Auf- und Ausbaus des Ambulant Betreuten Wohnens sind politisch beschlossene Verwaltungsvorlagen, die sich mit Bedarfsplanungen und den Rahmenbedingungen dieses Unterstützungsangebots befassen, wichtige Planwerke. Spezielle Planwerke hinsichtlich der Hilfen für Menschen mit geistiger und körperlicher Behinderung liegen nicht vor. Ein Bericht zur Suchthilfeplanung ist derzeit in Arbeit. Einschätzung der Planungsstrukturen Die Einschätzung der Planungsstrukturen in der Region war Gegenstand der Befragung der Planungsverantwortlichen, der Träger wohnbezogener Hilfen und der Interessenvertretungen. Die Einschätzung der Planungsstrukturen in der Region war Gegenstand der Befragung der Planungsverantwortlichen, der Träger und der Interessenvertretungen. Die Befragten wurden um eine Bewertung der Kooperationsbeziehungen bei der Planung wohnbezogener Angebote für Menschen mit Behinderung gebeten. Auf einer vierstufigen Skala (trifft zu (1)- trifft eher zu (2)- trifft eher nicht zu (3)- trifft nicht zu (4)) wurden in Hagen folgende Mittelwerte 4 erreicht. In Klammern gesetzt sind jeweils die Werte für NRW insgesamt: Zielgruppe: Menschen mit... geistiger Behinderung n = 3 seelischer Behinderung n = 3 Suchterkrankungen n= 4 Planungen werden in erster Linie trägerintern vorgenommen. 3 (1,54) 2,67 (1,78) 2 (1,84) Die Träger der Angebote kooperieren untereinander gut. 2 (2.43) 2,33 (2,22) 2,4 (2,14) Die Fachplaner/innen des Kreises / der kreisfreien Städte sind in Planungsprozesse eingebunden. 2 (2,37) 2,67 (1,93) 2 (1,85) Menschen mit Behinderung sind in die Planungsprozesse eingebunden. 3 (2,90) 3 (3,04) 3,67 (2,99) In Planungsprozessen stehen fachliche Gesichtspunkte im Vordergrund.. (1,73) 3 (1,77) 1,67 (1,78) Planungsprozesse sind transparent. 2 (2,50) 3 (2,51) 1,33 (2,32) 4 In die Auswertung wurden die schriftlichen Fragebögen der Interessenvertretungen auf der Ebene der Kreise und kreisfreien Städte, der Träger und der Planungsverantwortlichen einbezogen. Es wurde nur Mittelwerte gebildet, wenn mindestens drei Antworten vorliegen. Aufgrund der geringen Fallzahlen wurden daher die Antworten für die Zielgruppe Menschen mit Körperbehinderung nicht aufgenommen

11 Zusammenfassend ergibt sich aus der Sicht der Begleitforschung folgende Einschätzung der vorhandenen Planungsstrukturen: In Hagen wird auf die Angebotsstruktur ambulanter wohnbezogener Hilfen seitens der Stadtverwaltung aktiver planerischer Einfluss genommen. Dabei handelt es sich vor allem um eine Steuerung der Rahmenbedingungen über durch politische Gremien beschlossene Verwaltungsvorlagen, die bspw. Orientierungsgrößen für die Bedarfsplanung bieten und Grundlage für die Vereinbarungen nach 93ff. waren. Dem Steuerungsanspruch der Stadtverwaltung steht eine Reihe starker, etablierter, in der Regel kooperierender Träger gegenüber, die über die verschiedenen Gremien im Austausch mit den Planungsverantwortlichen stehen und ihre Interessen artikulieren. Die Zusammenarbeit zwischen Trägern und städtischen Planungsverantwortlichen wird im Kontext der im Jahr 2000 erfolgten Beschlussfassung zum Auf- und Ausbau des Ambulant Betreuten Wohnens deutlich. Hier wurden in einem eigens dafür initiierten, zeitlich begrenzten und von der Stadtverwaltung koordinierten Arbeitskreis zwischen Kommune, LWL und Trägern entsprechende Grundlagen zur Weiterentwicklung des Ambulant Betreuten Wohnens geschaffen. Die weitere Entwicklung des Ambulant Betreuten Wohnens nach einem ersten parlamentarischen Beschluss wurde dem Sozialausschuss im Jahre 2002 per Verwaltungsvorlage zur Kenntnis gegeben. Während sich die Wahrnehmung der Planungsverantwortung im Bereich der Hilfen für Menschen mit psychischer Erkrankung und Suchterkrankung darüber hinaus in der Regel weniger auf konkrete Angebotsplanungen seitens der Träger bezieht, ist im Bereich der Hilfen für Menschen mit geistiger und körperlicher Behinderung die diesbezügliche Gestaltung von Planungsprozessen größer. Dieses wird auch anhand der oben tabellarisch dargestellten Einschätzung der Planungsstrukturen deutlich. So wird ersichtlich, dass entgegen dem Landestrend die Befragten in Hagen im Bereich der Hilfen für Menschen mit geistiger Behinderung weniger von einer in erster Linie trägerinternen Planung ausgehen sowie eine Einbindung der Fachplaner/innen in Planungsprozesse eher gegeben ist. Allerdings wird auch in den beiden anderen Bereichen hier insbesondere im Feld der Suchtkrankenhilfe eingeschätzt, dass eine Beteiligung der Planungsverantwortlichen der Stadt (partiell) stattfindet. Gleichwohl kann die von den Befragten vorgenommene Einschätzung, dass Planungsprozesse im Feld der Menschen mit seelischer Behinderung eher nicht transparent sind, als Hinweis auf ein in diesem Bereich weniger stattfindendes Zusammenspiel zwischen Verwaltung und Trägern angesehen werden. Menschen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen sind trotz zumindest teilweise bestehender Möglichkeiten der Partizipation bspw. über den Behindertenbeirat nur wenig in Planungsprozesse einbezogen. 2.2 Individuelle Hilfeplanung Individuelle Hilfeplanung ist zu einem Schlüsselbegriff in der gegenwärtigen Reformdiskussion der Hilfen für Menschen mit Behinderung und chronischen Krankheiten geworden. Sie soll dazu beitragen, die Hilfen personenzentriert zu gestalten, um so gleichzeitig Selbstbestimmungsmöglichkeiten zu verbessern und die Effektivität der Hilfen zu erhöhen. Das BSHG ( 46, heute 58 SGB XII) verpflichtet die Sozialhilfeträger zur Erstellung eines auf den Einzelfall bezogenen Gesamtplans. Die aktive Ausgestaltung dieser lange Zeit wenig beachteten Bestimmung wird in den letzten Jahren intensiv diskutiert. Mit der Gesamtplanung verbinden sich Erwartungen an verbesserte Steuerungsmöglichkeiten. Auch in den Einrichtungen und Diensten gewinnt die Einführung von systematischen Verfahren der Hilfeplanung an Bedeutung, um in einem als Dienstleistung verstandenen Unterstützungsprozess die fachliche Qualität sicher zu stellen

12 Vor dem 30. Juni 2003 wurden in 28 Gebietskörperschaften trägerübergreifende Verfahren der Hilfeplanung im Bereich der Hilfen für Menschen mit psychischen Erkrankungen angewandt In der Hälfte der Fälle war dies verbunden mit einer Hilfeplankonferenz. Im Verfahren der Bewilligung von Hilfen für Menschen mit Suchtproblemen wurde in 23 Regionen ein übergreifendes Verfahren der Hilfeplanung genutzt, zu dem in 10 Fällen eine Hilfeplankonferenz gehörte. In 19 Kreisen und kreisfreien Städten wurde auch im Bereich der Hilfen für Menschen mit geistiger Behinderung ein Verfahren der Hilfeplanung eingesetzt, zu dem in sieben Fällen eine Hilfeplankonferenz gehörte. Es handelt sich um sehr verschiedene Verfahren mit einem unterschiedlichen Grad der Systematisierung. Es fällt auf, dass die Arbeit mit Hilfeplanverfahren in Westfalen verbreiteter war als im Rheinland. Alle Kommunen, die solche Verfahren für Menschen mit geistiger Behinderung angewandt haben und auch der Großteil der Kreis und kreisfreien Städte, die im Bereich der Gemeindepsychiatrie und der Suchthilfe Hilfeplanungsinstrumente eingeführt haben, liegen in Westfalen. Mit der Zuständigkeitsveränderung hat der Landschaftsverband Westfalen-Lippe im Jahre 2003 ein Verfahren zur Hilfeplanung eingeführt. Im Bereich der Hilfen für Menschen mit psychischer Erkrankung und Suchterkrankung gibt es in Hagen im Rahmen der Beantragung des Ambulant Betreuten Wohnens ein Verfahren der Hilfeplanung, das durch einen am so genannten Metzler-Verfahren orientierten und ergänzten Erhebungsbogen sowie eine persönlichen Begutachtung der Nutzer/innen durch eine/n Ärztin/Arzt und einer/m Sozialpädagogin/en des Sozialpsychiatrischen Dienstes gekennzeichnet ist. In der Regel finden die Begutachtungen, deren Ziel die Feststellung von Hilfebedarf und umfang ist, in der häuslichen Umgebung der Nutzer/innen statt. Der verwendete Erhebungsbogen, der vorwiegend von den Anbietern der zu beantragenden Leistung erstellt wird, wird ergänzt durch einen selbst entwickelten Bogen, der sich mit der Vernetzung der Hilfe mit anderen Angeboten, z.b. aus den Bereichen Beratung und Arbeit befasst. Nur im Widerspruchsfall wird eine Fallkonferenz eingesetzt, an der alle relevanten Akteure teilnehmen. Im Bereich der Hilfen für Menschen mit geistiger und körperlicher Behinderung wird eine ähnliche Hilfeplanung durchgeführt. Eine Begutachtung vom Sozialpsychiatrischen Dienst findet auf Anforderung statt. Im Widerspruchsfalle tagt auch hier eine Fallkonferenz. Die Kostenzusagen für Leistungen des Ambulant Betreuten Wohnens sind in der Regel auf ein Jahr befristet. Danach findet eine Fortschreibung der Hilfeplanung statt. Die Zeiträume bis zu einer erneuten Fortschreibung werden dann individuell festgelegt. Seit Anfang der 1990er Jahre wird die Hilfe auf Grundlage von Fachleistungsstunden gewährt. Damit wurde das zuvor bestehende System der differenzierten Personalschlüssel abgelöst. Vor allem zur einzelfallbezogenen Abklärung der Vernetzung des Ambulant Betreuten Wohnens mit anderen Angeboten sollte eine Clearing-Stelle eingerichtet werden. Dieses Vorhaben konnte jedoch aufgrund des damit für alle Beteiligten verbundenen personellen Aufwands nicht realisiert werden. Zwei Mal im Jahr finden Gespräche zwischen allen am Hilfeplanverfahren Beteiligten statt, um Abstimmungen hinsichtlich der Vorgehensweise zu besprechen. 2.3 Interessenvertretung von Menschen mit Behinderungen Menschen mit Behinderungen können ihre Interessen am besten selbst vertreten, wenn dafür entsprechende Möglichkeiten geschaffen werden. Es ist mittlerweile Konsens, dass Betroffene als Experten in eigener Sache bei allen Planungen, die sie betreffen, gehört und beteiligt werden sollen. Vor diesem Hintergrund ist es ein Anliegen der Begleitforschung zu erheben, auf welche Weise Vertretungen von Menschen mit Behinde

13 rungen in Planungsprozesse zur Gestaltung der Hilfen zum selbständigen Wohnen eingebunden sind. Auf kommunaler Ebene wurden in NRW unterschiedliche Formen gefunden, um die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen durch Selbstvertretungsgremien oder durch Ansprechpartner/innen in der Verwaltung zu verbessern. Es gibt daher kein einheitliches Verfahren zur Berufung der Beauftragten und Gremien und keine einheitliche Aufgabenbeschreibung 5. Mit Unterstützung der Planungsverantwortlichen in den Regionen und durch eigene Recherchen wurden die folgenden Vertretungsgremien ermittelt: Behindertenbeiräte oder analoge Gremien in 13 von 23 kreisfreien Städten und in zwei von 31 Kreisen; Behindertenbeiräte oder analoge Gremien in 32 von 373 kreisangehörigen Städten und Gemeinden in 13 Kreisen; Behindertenbeauftragte in neun von 23 kreisfreien Städten und in fünf von 31 Kreisen Behindertenbeauftragte in 26 von 373 kreisangehörigen Städten und Gemeinden 63 sonstige Vertretungsgremien in 37 Kreisen und kreisfreien Städten 6. In der Stadt Hagen wurden nach den vorgenannten Recherchen der Behindertenbeirat und die Behindertenbeauftragte (Behindertenkoordination) der Stadt Hagen angeschrieben. Vor diesem Hintergrund stellt sich der Entwicklungsstand von Vertretungsgremien in der Region als eher überdurchschnittlich dar. Folgende Interessenvertretungen aus Hagen haben sich an der Untersuchung beteiligt: Behindertenbeirat der Stadt Hagen 1979 wurde durch Beschluss des Rates in Hagen ein Behindertenbeirat eingerichtet. Er berät Politik und Verwaltung der Stadt in allen Belangen, die Menschen mit Behinderungen betreffen, betreibt Öffentlichkeitsarbeit und erarbeitet Vorschläge zu Verbesserung der Lebensbedingungen für alle Menschen mit Behinderungen und chronischen Krankheiten. Zudem fungiert der Beirat als Ansprechpartner für diese Personengruppen. Auch in die Bedarfsplanung zum Auf- und Ausbau des Ambulant Betreuten Wohnens war der Beirat involviert (s.o.). Die Geschäftsführung liegt in Händen der Behindertenkoordination. Dem Beirat gehören Abgesandte der im Rat vertretenen Parteien, der Verbände der Freien Wohlfahrtspflege, von Behindertenorganisationen und Selbsthilfegruppen sowie Angehörige von Menschen mit Behinderungen an. Potenzielle Mitglieder werden aufgrund von Vorschlägen der im Rat vertretenen Fraktionen sowie von Verbänden der Behindertenhilfe berufen. Nach jeder Kommunalwahl findet eine Festlegung von Aufgaben, Zusammensetzung und Vorsitz statt. Der Behindertenbeirat ist an den Sozialausschuss angebunden. Eine Beteiligung des Behindertenbeirates an Planungen der öffentlichen Infrastruktur erfolgt in den meisten Fällen. Auf Defizite und Probleme der öffentlichen Infrastruktur wird durch Öffentlichkeitsarbeit sowie Besprechungen 5 Auch das Landesgleichstellungsgesetz (BGG-NRW), das zum in Kraft getreten ist, lässt offen wie die Interessenvertretung von Menschen mit Behinderung auf der örtlichen Ebene ausgestaltet werden soll ( 13). Allerdings ist zu erwarten, dass mit der Umsetzung des Gleichstellungsgesetzes auf örtlicher Ebene in weiteren Kommunen Vertretungsgremien eingerichtet werden. 6 Sonstige Vertretungsgremien (z.b. Zusammenschlüsse von Selbsthilfegruppen, Arbeitsgemeinschaften) wurden in die Untersuchung nur einbezogen, wenn keine vorgenannten Gremien identifiziert werden konnten oder diese Gremien von den Planungsverantwortlichen ausdrücklich benannt wurden

14 mit den zuständigen Planungsverantwortlichen aufmerksam gemacht. Mängel hinsichtlich der Unterstützungsangebote für Menschen mit Behinderungen werden ebenso mit den Planungsverantwortlichen thematisiert. Meistens findet die Interessenvertretung mit ihren Forderungen zur Berücksichtigung der Belange von Menschen mit Behinderung Gehör. Die auch Interessen vertretende Aufgaben einer Behindertenbeauftragten wahrnehmende und in dieser Funktion angeschriebene Behindertenkoordination der Stadt Hagen hat den Fragebogen als Geschäftsführerin des Behindertenbeirates bearbeitet und daher aufgrund von dann gleichlautenden Antworten kein weiteres Exemplar ausgefüllt (Zu den Aufgaben der Behindertenkoordination vgl. die unter Planungsverantwortliche gemachten Angaben sowie die vorherigen Ausführungen zum Behindertenbeirat). Für die Vertretung der Interessen behinderter Menschen sind auch die zahlreichen in der Stadt Hagen aktiven Selbsthilfegruppen bedeutsam. Diese sind über Vertreter/innen in der Gesundheitskonferenz sowie dem Behindertenbeirat an Politik und Verwaltung angebunden. Vor allem im Suchthilfebereich besteht eine aktive Selbsthilfeszene. In diesem Zusammenhang übernimmt die im Gesundheitsamt angesiedelte Servicestelle für Selbsthilfegruppen eine wichtige Informations- und Koordinationsfunktion. Zur Verbesserung der Kooperation haben sich auf der Ebene der Selbsthilfegruppen verschiedene Vernetzungsstrukturen entwickelt. Im Landesvergleich fällt die frühe Einrichtung des Behindertenbeirates auf. Schon seit Ende der 1970er Jahre gibt es somit ein Gremium, das sich für die Belange von Menschen mit Behinderung einsetzt. Eine enge Anbindung an die Verwaltung bzw. die Planungsverantwortlichen der Stadt ist mit der Verzahnung des Beirates mit der Behindertenkoordination garantiert. Mit der Servicestelle für Selbsthilfegruppen besteht für Menschen mit Behinderung und chronischen Krankheiten zudem die Chance zur Kontaktaufnahme zu Menschen in vergleichbaren Lebenssituationen, zum Austausch und zur Vertretung gemeinsamer Interessen. Insbesondere von Menschen mit Suchterkrankungen wird diese Möglichkeit aktiv angenommen. Menschen mit psychischer Erkrankung nutzen weniger die sich über Selbsthilfegruppen bietende Chance des Austauschs und der Interessenvertretung. Die in Hagen vorhandenen Strukturen der Interessenvertretung sowie der Selbsthilfe stellen auch wichtige Anknüpfungspunkte für die im Zusammenhang mit dem Ausbau ambulanter wohnbezogener Hilfen notwendige Sensibilisierung des Gemeinwesens und die Gestaltung eines im weitesten Sinne barrierefreien sozialräumlichen Umfeldes dar. 3 Wohnbezogene Unterstützungsangebote für Menschen mit Behinderung Zum 1. Juli 2003 wurde die Zuständigkeit für die Hilfe zum selbständigen Wohnen bei den Landschaftsverbänden angesiedelt. Auf diese Hilfen wird daher der Fokus der folgenden Ausführungen gelegt, wenngleich nicht übersehen werden darf, dass die Bedeutung dieser Hilfen nur in Zusammenhang des gesamten regionalen Unterstützungsangebots verstanden und gewürdigt werden kann. Die Daten, die in diesem Kapitel Verwendung finden, beruhen auf den Angaben der der Planungsverantwortlichen, des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe und auf eigenen Erhebungen bei den Trägern. Mit einem schriftlichen Fragebogen wurden die Träger von Diensten und Einrichtungen der Eingliederungshilfe in die Untersuchung einbezogen, die vor der Zuständigkeitsverlagerung eine Vereinbarung mit dem örtlichen

15 oder überörtlichen Träger der Sozialhilfe abgeschlossen hatten und entsprechende Leistungen erbracht haben 7. Nicht immer konnten die Daten aus den unterschiedlichen Quellen in Übereinstimmung gebracht werden und es konnten auch nicht alle Aspekte des Unterstützungsangebotes erfasst werden. Aus der Übersicht des Landschaftsverbandes zu den vorhandenen Trägern, Diensten und Einrichtungen wurde eine Tabelle der Träger erstellt, die mit den Angaben aus der Region abgeglichen wurde. Die so ermittelten Träger wurden mit einem Fragebogen angeschrieben. Durch die Auswertung der Fragebögen und eigene Recherchen wurden die Angaben zu Diensten und Einrichtungen vervollständigt 8. Zur Ermittlung der Nutzer/innen von Angeboten des Ambulant Betreuten Wohnens vor dem wurden alle Kreise und kreisfreien Städte mit einem Erhebungsbogen angeschrieben. Entsprechende Angaben konnten leider in einigen Fällen nicht gemacht werden. In diesen Fällen wurde im Gebiet des Rheinlandes die Anzahl der durch den LVR bewilligten Plätze zugrunde gelegt. Im Gebiet des LWL wurde auf eine Abfrage des LWL bei den Kommunen zu den bewilligten Angeboten im zweiten Halbjahr 2002 zurückgegriffen. Zusätzlich wurden dort die Angebote des Ambulant Betreuten Wohnens durch die Westfälischen Kliniken ermittelt 9. Insgesamt gab es zum in der Stadt Hagen ein Angebot an etwa 1,58 Plätzen pro Tausend Einwohner/innen in Wohneinrichtungen und Außenwohngruppen (Durchschnittswert NRW: 2,35) und für etwa 0,53 Personen pro Tausend Einwohner/innen im Ambulant Betreuten Wohnen (Durchschnittswert NRW: 0,61). Dieses Angebot soll im Folgenden nach Zielgruppen differenziert dargestellt werden. 3.1 Wohnbezogene Unterstützungsangebote für Menschen mit geistiger Behinderung Menschen mit einer geistigen Behinderung sind in der Regel ihr Leben lang auf Unterstützung angewiesen. Lange Zeit dominierte die Vorstellung, dass diese Unterstützung außerhalb der Familie nur in der schützenden Umgebung einer stationären Einrichtung zu leisten ist. Erfahrungen mit ambulanten Unterstützungsarrangements belegen aber, dass die Hilfen unabhängig von Art und Schwere der Behinderung auch außerhalb sta- 7 Insgesamt wurden 723 Träger von wohnbezogenen Hilfen für Menschen mit Behinderungen angeschrieben. Davon haben sich 395 Träger (54, 6 %) an der Befragung beteiligt. Diese unterhalten Wohnheime und Außenwohngruppen mit Plätzen für Menschen mit Behinderung (59,9 %). Außerdem halten die Träger, die sich an der Befragung beteiligt haben 268 Dienste des Ambulant Betreuten Wohnens (60,6 %) vor. Aufgrund einer Beteiligung von über 50 % der Träger kann die Auswertung der Befragung als repräsentativ für Nordrhein-Westfalen gelten. 8 Da dieses Verfahren fehleranfällig ist, bitten wir die aufmerksamen Leser/innen um eine Rückmeldung per an Herrn Stamm (stamm@zpe.uni-siegen.de). Bei gravierenden Abweichungen werden wir eine entsprechende Korrektur vornehmen. 9 Die angegebenen ambulanten wohnbezogenen Eingliederungshilfen für die Zeit vor dem sind nicht identisch mit den in die Zuständigkeit der Landschaftsverbände übergegangenen Hilfen. 'Hilfen zum selbstständigen Wohnen' umfassen beispielsweise auch Hilfen für Menschen mit Körperbehinderungen, die vorher von den Kommunen als Leistung der Individuellen Schwerstbehindertenbetreuung bewilligt wurde. Im Gebiet des LWL wurden mit dem beschriebenen Verfahren zum etwa 6055 Personen im Betreuten Wohnen ermittelt, der LWL teilt jedoch mit, dass zum insgesamt Personen Hilfen zum selbständigen Wohnen durch den LWL erhielten. Der LVR hat bis zum insgesamt 4650 Plätze im Ambulant Betreuten Wohnen gefördert. Einige Kommunen haben für weitere Personen Leistungen bewilligt. So ergibt sich nach den Recherchen des ZPE zum ein Angebot im Gebiet des LVR für etwa 4950 Personen

16 tionärer Einrichtungen erbracht werden können. Grundlegend dabei ist die Erkenntnis, dass an die Stelle der Komplexhilfe in einer stationären Wohneinrichtung nicht das Angebot eines einzelnen Dienstes, sondern ein individuelles Unterstützungsarrangement treten muss. Ein solches Unterstützungsarrangement kann, je nach Einzelfall (multi- )professionelle Hilfen und auch nichtprofessionelle Hilfen umfassen. Die professionellen Hilfen fallen in die Zuständigkeit des örtlichen und überörtlichen Sozialhilfeträgers. Die Zielperspektive für alle beteiligten Akteure ist die Entwicklung eines Unterstützungsarrangements, das sowohl den Menschen mit geistiger Behinderung selbst ein Höchstmaß an Selbstbestimmung ermöglicht, als auch den Erwartungen von Angehörigen Rechnung trägt. Daher sind die Erwartungen an eine Weiterentwicklung des Unterstützungsangebotes im Sinne des Vorrangs ambulanter Hilfen und an eine Weiterentwicklung der regionalen Infrastruktur als Vorraussetzung für ein möglichst selbstbestimmtes Leben sehr hoch. Es gibt in der Stadt Hagen für Menschen mit geistiger Behinderung im Rahmen der Eingliederungshilfe folgende Angebote wohnbezogener Hilfen: etwa 0,86 Plätze pro Tausend Einwohner/innen in Wohnheimen (Durchschnittswert NRW: 1,66); etwa 0,03 Plätze pro Tausend Einwohner/innen in Außenwohngruppen (Durchschnittswert NRW: 0,26) und Hilfen im Ambulant Betreuten Wohnen für ca. 0,09 Menschen pro Tausend Einwohner/innen (Durchschnittswert NRW: 0,14). Das Angebot von mindestens einem Ambulanten Dienst richtet sich an mehrere Zielgruppen 10. So werden vom Caritasverband Hagen auch Menschen mit seelischer Behinderung betreut. Die räumliche Verteilung der Dienste und Einrichtungen ergibt das folgende Bild: 10 Die Angebote gehen daher in die Auswertung der verfügbaren Angebote für die verschiedenen Zielgruppen ein

17 Dienste und Einrichtungen für Menschen mit geistiger Behinderung in Hagen 11 HA-Boele 24 HA-Berchum 0 37 HA-Haspe HA-Hohenlimburg 87 HA-Dahl,-Rummenohl 24 Legende: Eine oder mehrere Wohneinrichtungen mit Plätzen insgesamt Eine oder mehr Außenwohngruppen mit Plätzen insgesamt Ein oder mehrere ambulante Dienste (Es sind auch Dienste, Einrichtungen und Plätze erfasst, die auch für andere Zielgruppen angeboten werden.) 11 Die Darstellung orientiert sich an den Postleitzahlbezirken, die im Wesentlichen übereinstimmen mit den Stadtteilen, für Verdichtungsräume aber eine kleinräumigere Gliederung bieten

18 In Hagen gibt es drei Träger wohnbezogener Hilfen für Menschen mit geistiger Behinderung: Bethel - Stiftungsbereich vor Ort Caritasverband Hagen e.v. Lebenshilfe Wohnheime GmbH Hattingen Der größte Träger im stationären Bereich, der Caritasverband Hagen, unterhält stationäre Einrichtungen mit insgesamt 124 Plätzen sowie einen ambulanten Dienst. Innerhalb einer Einrichtung dieses Trägers wird auch eine spezielle Kleinstwohngruppe für Menschen mit autistischen Syndromen vorgehalten. Spezielle Angebote für diese Zielgruppe gibt es bislang noch nicht flächendeckend. Die meisten Menschen mit autistischen Syndromen leben, wenn nicht in ihrer Herkunftsfamilie, in Einrichtungen für Menschen mit geistiger Behinderung. Es hat sich ein Träger aus Hagen an der schriftlichen Befragung beteiligt, der insgesamt ca. 14% der stationären Plätze und einen der zwei Dienste für Ambulant Betreutes Wohnen anbietet. Die Angaben aus den Fragebögen können daher nicht als repräsentativ gelten. Die Planungsverantwortlichen und die Träger von Diensten und Einrichtungen wurden um eine Einschätzung des Bedarfs an wohnbezogenen Hilfen für Menschen mit geistiger Behinderung in Hagen gebeten. Sie sollten auf einer fünfstufigen Skala (nicht gedeckt (1) - teilweise gedeckt (2) überwiegend gedeckt (3) gedeckt (4) es besteht ein Überangebot (5)) eine Angabe machen 12. Bedarfseinschätzungen Stadt Hagen Planungsverantwortliche Planungsverantwortliche NRW (n=33) Träger in NRW (n=144) Im stationären Bereich 2 3,40 2,30 Im ambulanten Bereich 2 2,24 1,74 Im Bereich der Hilfen, die Menschen mit Behinderung auf den Übergang in selbständige Wohnformen vorbereiten: 2 2,29 1,80 Im Bereich begleitender Beratung 1 2,22 1,60 Im landesweiten Vergleich verfügt die Stadt Hagen über ein in allen Bereichen unterdurchschnittlich ausgebautes Angebot wohnbezogener Hilfen verschiedener Träger. Betrachtet man die Einschätzungen zum Bedarf an weiteren Hilfeangeboten, so überrascht, dass landesweit sowohl die Planungsverantwortlichen der Kommunen als auch 12 Aus den Antworten der Träger und der Planungsverantwortlichen in NRW wurden die Mittelwerte gebildet. Es wurden nur Mittelwerte gebildet, wenn mindestens drei Antworten vorlagen. Daher gibt es keine Angaben der in Hagen tätigen Träger

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