Kommunalisierung der Eingliederungshilfe in Baden-Württemberg

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1 Kommunalisierung der Eingliederungshilfe in Baden-Württemberg Uwe Zühlke, Stv. Dezernent und Referatsleiter Dezernat Soziales, Referat Vergütungen, Entgelte, Vertragswesen

2 Gliederung 1. der Kommunalverband für Jugend und Soziales, KVJS 2. Erfahrungen mit der Kommunalisierung - allgemein - des KVJS - der Einrichtungen/Träger

3 Zuständigkeiten bis 2004 LWV Baden als LWV Württemberg- Hohenzollern überörtlicher Träger Sozialhilfe stationäre und teilstationäre Eingliederungshilfe und Hilfe 67

4 Zuständigkeiten bis Stadt- und Landkreise Stationäre und teilst. stationäre und teilst. Altenhilfe Jugendhilfe

5 Zuständigkeiten bis 2004 Pflegesatzwesen Alten- und Jugendhilfe Übertragung auf LWV e Kommunale Vereinbarung

6 Auflösung LWV e und Aufgabenübertragung - Auflösung der LWV e zum Übergang der Aufgaben auf die Stadt- und Landkreise und den Kommunalverband für Jugend und Soziales (KVJS)

7 Gesetzliche Grundlage Gesetz zur Auflösung der Landeswohlfahrtsverbände Baden und Württemberg-Hohenzollern und Gesetz über den Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg (JSVG)

8 Aufgaben des KVJS KVJS als überörtlicher Träger - nach Maßgabe des AGSGB XII - der öffentlichen Jugendhilfe, Errichtung eines Landesjugendamtes - der Kriegsopferfürsorge - für nach SGB IX obliegende Aufgaben des Integrationsamtes - im Rahmen des 97 Abs. 5 SGB XII

9 Aufgaben des KVJS KVJS Beratung und Unterstützung der örtlichen Träger 1. Beim Abschluss von Leistungs-, Vergütungs-, Qualitäts- und Prüfungsvereinbarungen im Rahmen des SGB VIII, XI und XII 2. bei der Planung in der Alten- und Behindertenhilfe sowie der Planung der Hilfen nach dem 8. Kapitel des SGB XII

10 Aufgaben des KVJS Errichtung eines landesweit tätigen medizinisch-pädagogischen Fachdienstes Träger von 2 Fortbildungsstätten Möglichkeit der Aufgabenerweiterung ( per Beschluss der Verbandsversammlung) Geschäftsstelle aller Schiedsstellen und Kommissionen Übertragung der Abwicklung der Altenpflegeausbildungsausgleichsverordnung

11 Mitglieder und Finanzierung getragen von 9 Stadt- und 35 Landkreisen finanziert über allgemeine Umlage, soweit nicht die sonstigen Einnahmen ausreichen

12 Hebesatz der allg. Umlage Umlage hälftig hälftig Einwohnerzahl der Stadt- und Landkreise Steuerkraftsumme der Stadt- und Landkreise

13 Ehrenamtlicher Verbandsvorsitzender (Landrat) Verbandsversammlung Organ 88 Mitglieder Verbandsausschuss Organ beschließender Ausschuss 11 Mitglieder

14 Haushaltsvolumen ,4 Mio Euro Sondervermögen Ausgleichsabgabe 87,9 Mio Euro

15 Kommunale Vereinbarung 2005 Durchführung Beratung und Unterstützung im Namen und d. örtlichen Träger im Auftrag d. örtl. Trägers Durchführung des Kommunale Pflegesatzwesens Vereinbarung bei örtl. Träger

16 Kommunale Vereinbarung 2005 Vertragspartner Stadt- und Landkreise kreisangehörige Städte, (örtl. Jugendhilfeträger) Kommunale Vereinbarung Kommunalen Landesverbände KVJS

17 Kommunale Vereinbarung 2005 Gültigkeit ab früheste Austrittsmöglichkeit: Beitritt aller 44 Stadt- und Landkreise sowie kreisangehöriger Städte, die Jugendhilfeträger sind

18 Kommunale Vereinbarung 2005 Aufgabenumfang: Alten-, Behinderten- und Jugendhilfe (stationärer und teilstationärer Bereich) ambulant auf Wunsch Mitgliedschaft in Kommissionen und Schiedsstellen

19 Verhandlungsvolumina im Pflegesatzwesen ca. 4 Milliarden Euro (Alten-, Behinderten und Jugendhilfe) ca Einrichtungen u. Angebote mit ca Plätzen

20 Erfahrungen aus der Kommunalisierung

21 Allgemeine Erfahrungen zunehmende gemeinsame Steuerung durch effektiven und effizienten Einsatz der Steuerungsinstrumente - Vergütungen - Fallmanagement - (Planung, Förderung)

22 Allgemeine Erfahrungen vollständige Kostenverantwortung auf kommunaler Ebene in allen Hilfebereichen (Alten-, Behinderten-, Jugendhilfe) kein Spannungsverhältnis zwischen Land und Kreisen aus der Finanzierung der Behindertenhilfe Vertrags- und Pflegesatzwesen auf der Ebene örtlicher Träger und KVJS

23 Allgemeine Erfahrungen zunehmende Wahrnehmung der örtlichen Entscheidungshoheit erheblicher Personalaufbau auf örtlicher Ebene im Bereich Pflegesatzwesen Verstärkung der uneinheitlichen/kreisindividuellen Entwicklung der Behindertenhilfe

24 Erfahrungen des KVJS Positionierung als Fachkompetenz- und Dienstleistungszentrum (immer einen Schritt voraus) Bündelung von Fachthemen (z.b. Persönliches Budget, Versorgung älterer behinderter Menschen, Umsetzung BSG-Urteil in der Pflege) Mitgestaltung der überregionalen Erarbeitung von fachlichen Papieren (z.b. Eckpunktepapiere zum Ambulant betreuten Wohnen, Tagesgruppen)

25 Erfahrungen KVJS Sicherstellung einer gemeinsamen Datenbasis deutlich erhöhter Abstimmungsbedarf innerhalb der kommunalen Seite vermehrte Einbeziehung der Gremien in die Entscheidungsprozesse erschwerte Entscheidungsfindung auf Landesebene

26 Erfahrungen des KVJS Vermehrung der Akteure auf kommunaler Seite breitere Akzeptanz getroffener Entscheidungen

27 Entwicklung der Fallzahlen von Erwachsene Leistungsempfänger in der Eingliederungshilfe nach Wohnformen und Behinderungsarten am Stichtag in den Jahren 2005 bis % 90% 80% 70% 34,4% 34,9% 35,0% 34,6% 37,8% 38,5% 38,6% 38,0% 24,6% 26,6% 27,0% 26,8% 60% 50% 40% 17,8% 17,6% 18,1% 19,7% 8,9% 8,9% 9,4% 10,9% 40,0% 38,0% 37,7% 39,3% 30% 20% 47,8% 47,5% 46,9% 45,7% 53,2% 52,6% 52,0% 51,1% 35,4% 35,4% 35,2% 33,9% 10% 0% Alle Behinderungsarten Geistige und/oder körperliche Behinderung Seelische Behinderung Stationäres Wohnen Erwachsener Ambulantes Wohnen Erwachsener Privates Wohnen Erwachsener

28 Erfahrungen der Kreise Weiternutzung der Fach- und Sachkompetenz des KVJS im Pflegesatzwesen Wahrnehmung und Umsetzung der Hilfeplanung als Steuerungsinstrument kritische Beurteilung von Entscheidungen auf Landesebene

29 Erfahrungen der Einrichtungen/Verbände Neuorientierung durch neue kommunale Ansprechpartner Entstehen von Vor-Ort-Lösungen; direkte Absprachen zwischen Kreisen und Einrichtungen Verbände suchen Identität

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