Rundschreiben 201 Nr. 9/2014

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Rundschreiben 201 Nr. 9/2014"

Transkript

1 Landeswohlfahrtsverband Hessen Postfach , Kassel An alle Träger des Betreuten Wohnens und Träger, deren Einrichtungen vom LWV Hessen mit Leistungsberechtigten nach 53 ff. SGB XII bzw. 67 ff. SGB XII belegt werden Träger des Begleiteten Wohnens behinderter Menschen in Familien Landeswohlfahrtsverband Hessen Der Kommunalverband der hessischen Kreise und kreisfreien Städte Der Verwaltungsausschuss Dezernat Leistungen SGB und KOF Fachbereich Recht und Koordination Datum Auskunft Herr Melchior Telefon Telefax Zimmer 406 Zeichen im L a n d e H e s s e n Magistrat der Stadt Kreisausschuss des Landkreises - Örtliche Träger der Sozialhilfe im L a n d e H e s s e n Rundschreiben 201 Nr. 9/2014 Anwendung des 98 (5) Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) hier: gemischte Einrichtungskette Sehr geehrte Damen und Herren, das Bundessozialgericht (BSG) hat mit seinen Entscheidungen vom B 8 SO 7/10 R, B 8 SO 16/11 R sowie B 8 SO 6/12 R und zuletzt B 8 SO 11/12 R Hinweise zur Anwendung des 98 Abs. 5 SGB XII gegeben. 1. Leistungsbeginn vor dem In den Einzelfällen, in denen die Sozialhilfeleistungen bereits vor Inkrafttreten des SGB XII bewilligt wurden und darüber hinaus andauerten, findet demnach 98 (5) SGB XII keine Anwendung, so dass die vor Inkrafttreten des SGB XII begründeten Zuständigkeiten unberührt bleiben. Seite 1 von 5 Internet Telefon Telefax Besucheranschrift Kurfürstenstraße Kassel Bankverbindung Kto-Nr BLZ Landeskreditkasse Kassel IBAN DE BIC HELADEFF520

2 Die Entscheidungen betrafen Einzelfälle, in denen vor Inkrafttreten des SGB XII am stationäre Leistungen erbracht und nach Inkrafttreten des SGB XII nahtlos Leistungen im Betreuten Wohnen beantragt wurden. Der für die stationäre Leistung örtlich und sachlich zuständige Träger der Sozialhilfe hatte den Antrag auf Kostenübernahme für das Betreute Wohnen abgelehnt, da es an der örtlichen Zuständigkeit nach 98 (5) SGB XII mangelte und der Leistungsberechtigte am Ort des Betreuten Wohnens einen gewöhnlichen Aufenthalt begründet hat. D.h. wenn z.b. ein hessischer Bürger vor dem erstmals Leistungen in einer hessischen stationären Einrichtung erhalten hat und danach in eine außerhessische stationäre Einrichtung wechselt, für die auch weiterhin die örtliche Zuständigkeit des LWV Hessen nach 98 (2) Satz 2 SGB XII vorliegt, endet diese mit einem nahtlosen Wechsel in das außerhessische Betreute Wohnen. Zu diesem Zeitpunkt endet die örtliche Zuständigkeit des LWV Hessen, so dass für die Leistungen im Betreuten Wohnen die örtliche Zuständigkeit des außerhessischen Sozialhilfeträgers gegeben ist. Der Wechsel der örtlichen Zuständigkeit tritt in diesem Einzelfall aufgrund der o. a. BSG- Rechtsprechung ein, da 98 (5) SGB XII keine Anwendung findet und es sich um einen sogenannten Altfall - d. h. erstmaliger Leistungsbeginn vor dem handelt. Hätte der Leistungsberechtigte erstmals nach dem und somit nach Inkrafttreten des SGB XII Leistungen des LWV Hessen in einer hessischen stationären Einrichtung erhalten und wäre danach in einer außerhessischen stationären Einrichtung bzw. anschließend in das außerhessische Betreute Wohnen gewechselt, besteht die örtliche Zuständigkeit des LWV Hessen aufgrund des 98 (5) SGB XII fort. Das BSG hat in diesem Zusammenhang noch Hinweise zur Auslegung der sogenannten gemischten Einrichtungskette (nahtloser Wechsel zwischen Betreutem Wohnen-stationärer Einrichtung) gegeben. Aus Sicht des LWV Hessen ist die gemischte Einrichtungskette in den Fällen von Bedeutung, in denen erst nach Inkrafttreten des SGB XII zum erstmals Leistungen in stationären Einrichtungen erbracht wurden und danach nahtlose Wechsel in das Betreute Wohnen etc. stattgefunden haben. Seite 2 von 5

3 2. Leistungsbeginn nach dem Das BSG hat in seiner Entscheidung vom B 8 SO 6/12 R unter Rdn. 15 Hinweise gegeben, die zur Frage der Nahtlosigkeit und der Anwendung der gemischten Einrichtungskette herangezogen werden können. In dieser Entscheidung ging es um einen Einzelfall bei dem die Leistungen vor Inkrafttreten des SGB XII einsetzten. Die Ausführungen können aber bei der Beurteilung einer gemischten Einrichtungskette bei Leistungsberechtigten, die erstmals nach dem Leistungen erhalten haben, aus Sicht des LWV Hessen Berücksichtigung finden. Das BSG stellt dazu fest:... Für eine entsprechende Anwendung des 98 (2) Satz 2 SGB XII auch auf den Wechsel zwischen ambulant- und stationär-betreuten Wohnformen könnte sprechen, dass der sozialhilferechtlich relevante Bedarf des Betreuten-Wohnens, der durch Leistungen der Sozialhilfe zu decken ist, als Hilfe zu selbstbestimmtem Leben in betreuten Wohnmöglichkeiten (vgl. 55 Abs. 2 Nr. 6 SGB IX) im Kern unverändert bleibt und lediglich der äußere Rahmen, in dem die Hilfe geleistet wird (ambulant oder stationär) Veränderungen unterworfen ist. Der Schutz des Sozialhilfeträgers am Ort ambulant-betreuter Wohnmöglichkeiten entfiele dann bei unveränderter Bedarfslage (Betreutes- Wohnen) nicht (...).... Daraus kann geschlossen werden, so auch die bisherige Sichtweise des LWV Hessen, dass die örtliche Zuständigkeit des LWV Hessen in den Fällen, in denen erstmals nach dem Leistungen erbracht worden sind, fortbestehen kann, wenn es sich um ambulant betreute oder stationäre Wohnmöglichkeiten handelt, die sich nahtlos aneinander reihen. Insofern muss es sich um Leistungen handeln, die konkret mit dem Bedarf des Wohnens in Verbindung gebracht werden können und keinen anderen Charakter haben, wie z. B. eine Krankenhausbehandlung oder eine Rehabilitationsmaßnahme. Somit ist grundsätzlich festzustellen, dass der Sozialhilfeträger am Wohnort des Leistungsberechtigten örtlich zuständig wird, wenn im Betreuten Wohnen nach 53 SGB XII tatsächlich keine Leistungen mehr erbracht werden, weil der Leistungsberechtigte in ein Krankenhaus, eine Kurzzeitpflegeeinrichtung, in eine Langzeittherapieeinrichtung wechselt bzw. eine Freiheitsstrafe verbüßt, damit die Nahtlosigkeit der Leistungen endet und ein gewöhnlicher Aufenthalt im Betreuten Wohnen begründet worden ist. Seite 3 von 5

4 An dieser Stelle ist darauf hinzuweisen, dass die Bewertung der sogenannten gemischten Einrichtungskette bundesweit sehr unterschiedlich ist. Es gibt Sozialhilfeträger, die die Sichtweise des LWV Hessen teilen und somit auch ihre Kostenträgerschaft bei einem Wechsel aus dem Betreuten Wohnen in eine stationäre Einrichtung weiterhin als gegeben ansehen. Allerdings besteht auch die gegenteilige Sichtweise, die das Fortbestehen der örtlichen Zuständigkeit bei einem Wechsel aus dem Betreuten Wohnen zu einem anderen Träger des Betreuten Wohnens oder in eine stationäre Einrichtung verneint und auf den Sozialhilfeträger verweist, in dessen Bereich der Leistungsberechtigte seinen gewöhnlichen Aufenthalt begründet haben soll. In diesen Fällen ist der Antrag nicht an den LWV Hessen (im Leistungsbereich der 67 ff. SGB XII nicht an den örtlichen Träger der Sozialhilfe) zu richten, sondern an den Träger, der vor dem Wechsel in die neue Maßnahme örtlich und sachlich zuständiger Kostenträger war. Wir bitten um Beachtung im jeweiligen Einzelfall, um die notwendigen Antragsunterlagen an den örtlich zuständigen Träger der Sozialhilfe zu übermitteln. In der Anlage sind in tabellarischer Form verschiedene Beispiele dargestellt. 3. Inkrafttreten: Das Rundschreiben tritt zum in Kraft. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrage: (Daume) Seite 4 von 5

5 nachrichtlich: Liga der freien Wohlfahrtspflege in Hessen e.v. Luisenstr Wiesbaden bpa Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e. V. Landesgeschäftsstelle Hessen Schiersteiner Str Wiesbaden VDAB Verband Deutscher Alten- und Behindertenhilfe e. V. Geschäftsstelle Wiesbaden Stettiner Str Wiesbaden Hessischer Städtetag - Geschäftsstelle - Frankfurter Straße Wiesbaden Hessischer Landkreistag - Geschäftsstelle - Frankfurter Straße Wiesbaden Hessisches Ministerium für Soziales und Integration z. H. Frau Kollmann Dostojewskistraße Wiesbaden Seite 5 von 5

Rundschreiben 20 Nr. 3/2008

Rundschreiben 20 Nr. 3/2008 LANDESWOHLFAHRTSVERBAND HESSEN Der Kommunalverband der hessischen Kreise und kreisfreien Städte Landeswohlfahrtsverband Hessen Hauptverwaltung Postf. 10 24 07, 34024 Kassel oder Ständeplatz 6-10, 34117

Mehr

LANDESWOHLFAHRTSVERBAND HESSEN Der Kommunalverband der hessischen Kreise und kreisfreien Städte

LANDESWOHLFAHRTSVERBAND HESSEN Der Kommunalverband der hessischen Kreise und kreisfreien Städte LANDESWOHLFAHRTSVERBAND HESSEN Der Kommunalverband der hessischen Kreise und kreisfreien Städte Landeswohlfahrtsverband Hessen 34112 Kassel oder Ständeplatz 6-10 34117 Kassel 1. Magistrat der Stadt Kreisausschuss

Mehr

LANDESWOHLFAHRTSVERBAND HESSEN Der Kommunalverband der hessischen Kreise und kreisfreien Städte

LANDESWOHLFAHRTSVERBAND HESSEN Der Kommunalverband der hessischen Kreise und kreisfreien Städte LANDESWOHLFAHRTSVERBAND HESSEN Der Kommunalverband der hessischen Kreise und kreisfreien Städte Landeswohlfahrtsverband Hessen Hauptverwaltung Postf. 10 24 07, 34024 Kassel oder Ständeplatz 6-10, 34117

Mehr

Kommunalverband für Landkreistag Städtetag Jugend und Soziales Baden-Württemberg Baden-Württemberg

Kommunalverband für Landkreistag Städtetag Jugend und Soziales Baden-Württemberg Baden-Württemberg Kommunalverband für Landkreistag Städtetag Jugend und Soziales Baden-Württemberg Baden-Württemberg Baden-Württemberg Panoramastraße 37 Königstraße 2 Dezernat Soziales 70174 Stuttgart 70173 Stuttgart Lindenspürstraße

Mehr

1. Angaben zu der nachfragenden Person

1. Angaben zu der nachfragenden Person Hinweise zum Antrag auf Bewilligung von Leistungen der Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten nach den 67 ff. Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) - Sozialhilfe (LWV 01-3-208)

Mehr

Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration

Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration - 80792 München Gemeinsame Einrichtungen Optionskommunen

Mehr

LANDESWOHLFAHRTSVERBAND HESSEN Der Kommunalverband der hessischen Kreise und kreisfreien Städte

LANDESWOHLFAHRTSVERBAND HESSEN Der Kommunalverband der hessischen Kreise und kreisfreien Städte LANDESWOHLFAHRTSVERBAND HESSEN Der Kommunalverband der hessischen Kreise und kreisfreien Städte Landeswohlfahrtsverband Hessen 34112 Kassel oder Ständeplatz 6-10 34117 Kassel An alle Träger, deren Einrichtungen

Mehr

Sonderaufwendungen im Rahmen des SGB VIII für vollstationäre Hilfen Barbeträge ab Fortschreibung der Ziffer 2

Sonderaufwendungen im Rahmen des SGB VIII für vollstationäre Hilfen Barbeträge ab Fortschreibung der Ziffer 2 KVJS Zweigstelle - Postfach 41 09, 76026 Karlsruhe Stadt- und Landkreise und kreisangehörige Städte mit einem Jugendamt in Einrichtungen der Erziehungshilfe in Nachrichtlich: Verbände der freien Wohlfahrtspflege

Mehr

Vereinbarung nach 75 Abs. 3 SGB XII in Verbindung mit 76 ff SGB XII

Vereinbarung nach 75 Abs. 3 SGB XII in Verbindung mit 76 ff SGB XII Muster zu Teil 1 und 3 Zusatzvereinbarung Betreutes Wohnen für Menschen mit Behinderungen Vereinbarung nach 75 Abs. 3 SGB XII in Verbindung mit 76 ff SGB XII (Betreutes Wohnen) Zwischen Landeswohlfahrtsverband

Mehr

Ihr Zeichen, Ihre Nachricht vom Mein Zeichen (Bitte bei Antwort angeben) Durchwahl ( ) 304- Hildesheim 3 SH

Ihr Zeichen, Ihre Nachricht vom Mein Zeichen (Bitte bei Antwort angeben) Durchwahl ( ) 304- Hildesheim 3 SH Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie Postfach 10 08 44, 31108 Hildesheim Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie Landkreise und kreisfreie Städte in Niedersachsen,

Mehr

BLINDENGELD IN HESSEN

BLINDENGELD IN HESSEN BLINDENGELD IN HESSEN Informationen für blinde und sehbehinderte Menschen LANDESWOHLFAHRTSVERBAND HESSEN Fachbereich für Menschen mit einer körperlichen oder einer Sinnesbehinderung 02 BLINDENGELD IN HESSEN

Mehr

Regelbedarfsermittlungsgesetz Umsetzung zum 1. Januar 2017

Regelbedarfsermittlungsgesetz Umsetzung zum 1. Januar 2017 MINISTERIUM FÜR SOZIALES UND INTEGRATION Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg Postfach 103443 70029 Stuttgart Regierungspräsidien Stuttgart Karlsruhe Freiburg Tübingen Datum 07.12.2016

Mehr

Quelle: Fundstelle: GVBl. I 2004, 488 Gliederungs-Nr:

Quelle: Fundstelle: GVBl. I 2004, 488 Gliederungs-Nr: Recherchieren unter juris Das Rechtsportal Gesamtes Gesetz Amtliche Abkürzung: HAG/SGB XII Ausfertigungsdatum: 20.12.2004 Textnachweis ab: 01.01.2005 Gültig bis: 31.12.2017 Dokumenttyp: Gesetz Quelle:

Mehr

"Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zwölften Sozialgesetzbuches - Gesetzsantrag des Landes Niedersachsen"

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zwölften Sozialgesetzbuches - Gesetzsantrag des Landes Niedersachsen BREMISCHE BÜRGERSCHAFT Drucksache 18/881 Landtag 18. Wahlperiode 30.04.13 Mitteilung des Senats vom 30. April über die vom Senat beschlossene Mitantragstellung zur anliegenden Bundesratsinitiative "Entwurf

Mehr

Ich bestimme selbst wie ich wohne! Ein Heft in Leichter Sprache

Ich bestimme selbst wie ich wohne! Ein Heft in Leichter Sprache Ich bestimme selbst wie ich wohne! Ein Heft in Leichter Sprache 02 Impressum Diese Menschen haben das Heft gemacht. In schwerer Sprache heißt das Impressum. Dieses Heft kommt von der Abteilung Fach-Bereich

Mehr

02/ BEGLEITETES WOHNEN FÜR BEHINDERTE MENSCHEN IN FAMILIEN

02/ BEGLEITETES WOHNEN FÜR BEHINDERTE MENSCHEN IN FAMILIEN 02/ BEGLEITETES WOHNEN FÜR BEHINDERTE MENSCHEN IN FAMILIEN Informationen für Leistungsanbieter LANDESWOHLFAHRTSVERBAND HESSEN Fachbereich für Menschen mit geistiger Behinderung WAS BEDEUTET BEGLEITETES

Mehr

Landesamt für Soziales, Gesundheit und Verbraucherschutz Saarbrücken (LSGV) Hochstraße 67, Saarbrücken

Landesamt für Soziales, Gesundheit und Verbraucherschutz Saarbrücken (LSGV) Hochstraße 67, Saarbrücken Landesamt für Soziales, Gesundheit und Verbraucherschutz Saarbrücken (LSGV) Hochstraße 67, 66115 Saarbrücken RICHTLINIEN für die Betreuung seelisch behinderter Menschen gemäß 53 Abs. 1 Satz 1 Sozialgesetzbuch,

Mehr

Betreute Wohnmöglichkeiten für Menschen mit Behinderungen in Hessen

Betreute Wohnmöglichkeiten für Menschen mit Behinderungen in Hessen Betreute Wohnmöglichkeiten für en in Hessen Umsetzung der Vereinbarung zwischen dem Land Hessen und dem Hessischen Landkreistag, dem Hessischen Städtetag und dem Landeswohlfahrtsverband Hessen über die

Mehr

LANDESWOHLFAHRTSVERBAND HESSEN Der Kommunalverband der hessischen Kreise und kreisfreien Städte

LANDESWOHLFAHRTSVERBAND HESSEN Der Kommunalverband der hessischen Kreise und kreisfreien Städte LANDESWOHLFAHRTSVERBAND HESSEN Der Kommunalverband der hessischen Kreise und kreisfreien Städte Landeswohlfahrtsverband Hessen 34112 Kassel oder Ständeplatz 6-10 34117 Kassel Magistrat der Stadt Kreisausschuss

Mehr

Rundschreiben Nr. 06/2013

Rundschreiben Nr. 06/2013 Märkischer Kreis Postfach 1453 58744 Altena Bürgermeister/Bürgermeisterin -Sozialämterim Märkischen Kreis Fachdienst Soziales 58762 Altena, Bismarckstraße 17 Frau Laqua Zimmer: 223 Durchwahl: (02352) 966-7122

Mehr

Leistungen der Eingliederungshilfe nach SGB XII für Kinder mit Behinderungen, die das 3. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, in Krippen

Leistungen der Eingliederungshilfe nach SGB XII für Kinder mit Behinderungen, die das 3. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, in Krippen Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie Postfach 10 08 44, 31108 Hildesheim Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie Landkreise und kreisfreie Städte in Niedersachsen,

Mehr

BLINDENGELD IN HESSEN

BLINDENGELD IN HESSEN BLINDENGELD IN HESSEN Informationen für blinde und sehbehinderte Menschen LANDESWOHLFAHRTSVERBAND HESSEN Fachbereich für Menschen mit körperlicher oder Sinnesbehinderung 02 BLINDENGELD IN HESSEN WAS IST

Mehr

HESSISCHER LANDTAG. Gesetzentwurf der Landesregierung

HESSISCHER LANDTAG. Gesetzentwurf der Landesregierung 18. Wahlperiode HESSISCHER LANDTAG Drucksache 18/6886 22. 01. 2013 Gesetzentwurf der Landesregierung für ein Gesetz zur Änderung des Hessischen Ausführungsgesetzes zum Sozialgerichtsgesetz und des Hessischen

Mehr

Rundschreiben 201 Nr. 3/2013

Rundschreiben 201 Nr. 3/2013 1.1.1 Landeswohlfahrtsverband Hessen Postfach 10 24 07, 34024 Kassel An alle Träger der stationären Einrichtungen der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen nach den 53 ff. SGB XII Landeswohlfahrtsverband

Mehr

Drei Urteile des Bundessozialgerichts vom 23. Juli 2o14 zur Grundsicherung für volljährige Menschen mit Behinderung

Drei Urteile des Bundessozialgerichts vom 23. Juli 2o14 zur Grundsicherung für volljährige Menschen mit Behinderung Landesverband von Eltern-, Angehörigen und Betreuer- Beiräten in Werkstätten und Wohneinrichtungen für Menschen mit geistiger Behinderung in Nordrhein-Westfalen Vorsitzender: Theo Eichberg Offenbachstr.

Mehr

KURZINFO. des Fachbereichs für Menschen mit geistiger mit geistiger Behinderung

KURZINFO. des Fachbereichs für Menschen mit geistiger mit geistiger Behinderung KURZINFO des Fachbereichs für Menschen mit geistiger mit geistiger Behinderung LANDESWOHLFAHRTSVERBAND HESSEN 02 WIR SIND ANSPRECHPARTNER FÜR geistig behinderte Menschen sowie deren Angehörige und gesetzliche

Mehr

Drucksachen-Nr. BV/003/2014. Dezernat II / Sozialamt. Kreisausschuss Kreistag Uckermark

Drucksachen-Nr. BV/003/2014. Dezernat II / Sozialamt. Kreisausschuss Kreistag Uckermark Landkreis Uckermark Drucksachen-Nr. Datum 09.01.2014 Zuständiges Dezernat/Amt: Dezernat II / Sozialamt Beschlussvorlage öffentliche Sitzung Beratungsfolge Datum Kreisausschuss 18.03.2014 Kreistag Uckermark

Mehr

Mtl. Leistungen bis Monatliche Leistungen ab LS 1: Alleinstehende Leistungsberechtigte

Mtl. Leistungen bis Monatliche Leistungen ab LS 1: Alleinstehende Leistungsberechtigte Anlage 1 zum Rundschreiben des Ministeriums für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen Rheinland-Pfalz vom 16. März 2016 - AZ: 78622-00002/2016-001 - Mtl. Leistungen bis 16.03.2016 Monatliche

Mehr

Rundschreiben 201 Nr. 2/2016

Rundschreiben 201 Nr. 2/2016 Landeswohlfahrtsverband Hessen Postfach 10 24 07, 34024 Kassel Magistrat der Stadt Kreisausschuss des Landkreises Örtliche Träger der Sozialhilfe in Hessen Träger der stationären Einrichtungen der Hilfe

Mehr

Empfängerinnen und Empfänger von Leistungen nach den Kapiteln 5 bis 9 SGB XII

Empfängerinnen und Empfänger von Leistungen nach den Kapiteln 5 bis 9 SGB XII Dr. Ortrud Moshake (Tel. 0511 9898-2213) Empfängerinnen und Empfänger von Leistungen nach den Kapiteln 5 bis 9 SGB XII Im Laufe des Jahres 2011 erhielten in Niedersachsen 144 962 Personen Leistungen nach

Mehr

Thüringer Gesetz über das Blindengeld (Thüringer Blindengeldgesetz - ThürBliGG)

Thüringer Gesetz über das Blindengeld (Thüringer Blindengeldgesetz - ThürBliGG) Thüringer Gesetz über das Blindengeld (Thüringer Blindengeldgesetz - ThürBliGG) in der Fassung vom 9. März 2006 (GVBl. S. 66), zuletzt geändert durch Artikel 8 des Thüringer Haushaltsbegleitgesetzes 2008/2009

Mehr

Individuelle Hilfeplanung des LVR - Basisbogen - Name, AZ:

Individuelle Hilfeplanung des LVR - Basisbogen - Name, AZ: Individuelle Hilfeplanung des LVR - Basisbogen - Name, Erstantrag Folgeantrag Antrag stellende bzw. leistungsberechtigte Person Name Vorname Geburtsdatum Beruf Familienstand Aktenzeichen: Anzahl und Alter

Mehr

Persönliches Budget Kreissozialamt Eingliederungshilfe

Persönliches Budget Kreissozialamt Eingliederungshilfe Persönliches Budget 28.10.2014 Kreissozialamt Eingliederungshilfe Persönliches Budget 1. Was ist das Persönliche Budget? 2. Wofür kann ich ein PB beantragen? 3. Wie beantrage ich ein PB? 4. Welche Voraussetzungen

Mehr

Rundschreiben Nr. 42/771/2012

Rundschreiben Nr. 42/771/2012 40-4000-05.2009 LVR-Dezernat Jugend LVR-Landesjugendamt Rheinland LVR-Fachbereich Kinder und Familie LVR Dezernat 4 50663 Köln Stadtverwaltung Kreisverwaltung -Jugendamt- nachrichtlich: Kommunale Spitzenverbände

Mehr

Argumentationshilfe wenn das jährliche Gesamteinkommen eines Elternteils über Euro beträgt (Musterantrag)

Argumentationshilfe wenn das jährliche Gesamteinkommen eines Elternteils über Euro beträgt (Musterantrag) Argumentationshilfe wenn das jährliche Gesamteinkommen eines Elternteils über 100.000 Euro beträgt (Musterantrag) I) Vorbemerkung Seit dem 1. Januar 2005 sind die Leistungen der Grundsicherung im Alter

Mehr

Persönliches Budget in der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen

Persönliches Budget in der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen Persönliches Budget in der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen Landeswohlfahrtsverband Hessen Barbara Oerder (Projektleitung TPB, Mitarbeiterin der Steuerung für den Überörtlichen Sozialhilfeträger,

Mehr

Empfehlungen zur Durchführung von Belegungskonferenzen/Hilfeplankonferenzen für erwachsene Menschen mit Behinderungen

Empfehlungen zur Durchführung von Belegungskonferenzen/Hilfeplankonferenzen für erwachsene Menschen mit Behinderungen Stand: 30.06.2006 Empfehlungen zur Durchführung von Belegungskonferenzen/Hilfeplankonferenzen für erwachsene Menschen mit Behinderungen Beschluss der Fachkommission Betreutes Wohnen vom 30.06.2006 I. Einleitung

Mehr

HePAS INTEGRATIONSAMT. Hessisches Perspektivprogramm zur Verbesserung der Arbeitsmarktchancen schwerbehinderter Menschen

HePAS INTEGRATIONSAMT. Hessisches Perspektivprogramm zur Verbesserung der Arbeitsmarktchancen schwerbehinderter Menschen HePAS Hessisches Perspektivprogramm zur Verbesserung der Arbeitsmarktchancen schwerbehinderter Menschen INTEGRATIONSAMT Landeswohlfahrtsverband Hessen DAS PROGRAMM Ziel ist es, schwerbehinderte Menschen

Mehr

Die Erstellung des Gesamtplans ist nach 58 SGB XII vorgegeben. Die Federführung für den Gesamtplan liegt beim zuständigen Sozialhilfeträger.

Die Erstellung des Gesamtplans ist nach 58 SGB XII vorgegeben. Die Federführung für den Gesamtplan liegt beim zuständigen Sozialhilfeträger. Gemeinsame Hinweise der Rahmenvereinbarungspartner zur Vereinbarung zur Integration von Kindern mit Behinderung vomvollendeten 1. Lebensjahr bis Schuleintritt in Tageseinrichtungen für Kinder vom 1.8.2014

Mehr

LANDESWOHLFAHRTSVERBAND HESSEN Der Kommunalverband der hessischen Kreise und kreisfreien Städte

LANDESWOHLFAHRTSVERBAND HESSEN Der Kommunalverband der hessischen Kreise und kreisfreien Städte LANDESWOHLFAHRTSVERBAND HESSEN Der Kommunalverband der hessischen Kreise und kreisfreien Städte Landeswohlfahrtsverband Hessen 34112 Kassel oder Ständeplatz 6-10 34117 Kassel Magistrat der Stadt Kreisausschuss

Mehr

Schnittstellen Was können die unterschiedlichen Systeme an- und ausrichten? 10. Mai 2012

Schnittstellen Was können die unterschiedlichen Systeme an- und ausrichten? 10. Mai 2012 Schnittstellen Was können die unterschiedlichen Systeme an- und ausrichten? 10. Mai 2012 - Guy Walther - Jugend- und Sozialamt Frankfurt Bertolt Brecht Ja, mach nur einen Plan sei nur ein großes Licht!

Mehr

Rechtsgrundlagen und Leistungsbereiche der Familienpflege

Rechtsgrundlagen und Leistungsbereiche der Familienpflege Rechtsgrundlagen und Leistungsbereiche der Familienpflege Überblick über die wichtigsten Gesetzesgrundlagen Auszug aus dem Gesetzestext Rechtsgrundlagen Sozialgesetzbuch (SGB) V 38 SGB V: Haushaltshilfe

Mehr

Abschnitt A: Gemeinsame Vorschriften zur Förderung der Personal- und Sachkosten von Kindergärten nach 7 bis 9

Abschnitt A: Gemeinsame Vorschriften zur Förderung der Personal- und Sachkosten von Kindergärten nach 7 bis 9 1 Vierte Neufassung der Verwaltungsvorschriften nach 12 des Hessischen Kindergartengesetzes über die Voraussetzungen und das Verfahren für die Gewährung von Zuwendungen nach 7 bis 9 des Hessischen Kindergartengesetzes

Mehr

Vereinbarung "Abhängigkeitserkrankungen"

Vereinbarung Abhängigkeitserkrankungen Vereinbarung "Abhängigkeitserkrankungen" vom 04.05.2001 Vereinbarung über die Zusammenarbeit der Krankenkassen und Rentenversicherungsträger bei der Akutbehandlung (Entzugsbehandlung) und medizinischen

Mehr

sowie dem Städtetag Rheinland-Pfalz und dem Landkreistag Rheinland-Pfalz, handelnd für die örtlichen Träger der Sozialhilfe,

sowie dem Städtetag Rheinland-Pfalz und dem Landkreistag Rheinland-Pfalz, handelnd für die örtlichen Träger der Sozialhilfe, Vereinbarung über die Refinanzierung der Ausbildungsvergütung in der Altenpflege und der Altenpflegehilfe gem. 82 a SGB XI im Bereich der ambulanten Pflege Zwischen den Leistungserbringern: Arbeiterwohlfahrt,

Mehr

RICHTLINIEN für die Durchführung des Persönlichen Budgets in der Eingliederungshilfe (RL-PB)

RICHTLINIEN für die Durchführung des Persönlichen Budgets in der Eingliederungshilfe (RL-PB) Landkreis Konstanz RICHTLINIEN für die Durchführung des Persönlichen Budgets in der Eingliederungshilfe (RL-PB) Inhaltsübersicht Vorbemerkung 1. Definition und Ziele des Persönlichen Budgets 2. Leistungsberechtigter

Mehr

- Argumentationshilfe für Eltern volljähriger behinderter Kinder im Wohnheim - Heranziehung der Eltern zum Unterhalt. A.

- Argumentationshilfe für Eltern volljähriger behinderter Kinder im Wohnheim - Heranziehung der Eltern zum Unterhalt. A. Kindergeld für volljährige behinderte Kinder weiterbewilligt! Barbetrag (Taschengeld) gekürzt oder gestrichen? Bekleidungspauschale gekürzt oder gestrichen? - Argumentationshilfe für Eltern volljähriger

Mehr

Sonderaufwendungen im Rahmen des SGB VIII für vollstationäre Hilfen

Sonderaufwendungen im Rahmen des SGB VIII für vollstationäre Hilfen KVJS Postfach 10 60 22, 70049 Stuttgart Landkreise und Stadtkreise Jugendämter in Baden-Württemberg Kreisangehörige Städte mit Jugendämtern in Baden-Württemberg Einrichtungen der Erziehungshilfe in Baden-Württemberg

Mehr

Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/

Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/ Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/2815 19.02.2014 Gesetzentwurf Landesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch - Sozialhilfe

Mehr

KURZINFO. des Fachbereichs für Menschen. Sinnesbehinderung. oder LANDESWOHLFAHRTSVERBAND HESSEN

KURZINFO. des Fachbereichs für Menschen. Sinnesbehinderung. oder LANDESWOHLFAHRTSVERBAND HESSEN KURZINFO des Fachbereichs für Menschen mit Menschen körperlicher mit körperlicher oder Sinnesbehinderung oder LANDESWOHLFAHRTSVERBAND HESSEN WIR SIND ANSPRECHPARTNER FÜR MENSCHEN MIT EINER ykörperlichen

Mehr

LANDESWOHLFAHRTSVERBAND HESSEN Der Kommunalverband der hessischen Kreise und kreisfreien Städte

LANDESWOHLFAHRTSVERBAND HESSEN Der Kommunalverband der hessischen Kreise und kreisfreien Städte LANDESWOHLFAHRTSVERBAND HESSEN Der Kommunalverband der hessischen Kreise und kreisfreien Städte Landeswohlfahrtsverband Hessen 34112 Kassel oder Ständeplatz 6-10 34117 Kassel An alle Träger von Werkstätten

Mehr

Sonderaufwendungen im Rahmen des SGB VIII für vollstationäre Hilfen Regelsätze und Barbeträge ab Fortschreibung der Ziffern 2 und 6

Sonderaufwendungen im Rahmen des SGB VIII für vollstationäre Hilfen Regelsätze und Barbeträge ab Fortschreibung der Ziffern 2 und 6 KVJS - Postfach 10 60 22, 70049 Stuttgart Stadt- und Landkreise - Jugendämter und kreisangehörige Städte mit Jugendämtern in Einrichtungen der Erziehungshilfe in Dezernat Jugend - Landesjugendamt Ansprechpartner:

Mehr

3. Leistungserbringer des Betreuten Wohnens und Fachpersonal 3.1. Leistungserbringer des Betreuten Wohnens können vor allem sein:

3. Leistungserbringer des Betreuten Wohnens und Fachpersonal 3.1. Leistungserbringer des Betreuten Wohnens können vor allem sein: Richtlinie des Neckar-Odenwald-Kreises über die Durchführung betreuter Wohnformen für volljährige behinderte Menschen (BWB) in der Fassung vom 01.12.2012 Diese Richtlinie dient zur Konkretisierung der

Mehr

- VEREINBARUNG 17 / DIE INKLUSIONS

- VEREINBARUNG 17 / DIE INKLUSIONS Integrationsamt 17 / DIE INKLUSIONS - VEREINBARUNG Eine Information für schwerbehinderte Menschen und ihre Arbeitgeber, Schwerbehindertenvertretungen sowie Betriebs- und Personalräte SINN UND ZWECK Die

Mehr

Vereinbarung über Einzelheiten des Verfahrens zur Übermittlung der Prüfberichte von unabhängigen. Präambel

Vereinbarung über Einzelheiten des Verfahrens zur Übermittlung der Prüfberichte von unabhängigen. Präambel Vereinbarung über Einzelheiten des Verfahrens zur Übermittlung der Prüfberichte von unabhängigen Sachverständigen und Prüfinstitutionen im Sinne des 114 Abs. 4 SGB XI vom.. Präambel Gemäß 10 Abs. 3 Satz

Mehr

Arbeitshinweise des Rheinischen Sozialamt:

Arbeitshinweise des Rheinischen Sozialamt: Arbeitshinweise des Rheinischen Sozialamt: Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche Abgrenzung der Leistungen des SGB XII gegenüber denen des SGB VIII Köln, im März 2005 - 2 -

Mehr

Rundschreiben 201 Nr. 6/2014

Rundschreiben 201 Nr. 6/2014 Landeswohlfahrtsverband Hessen Postfach 10 24 07, 34024 Kassel Magistrat der Stadt Kreisausschuss des Landkreises Örtliche Träger der Sozialhilfe in Hessen Trägerder stationären Einrichtungen der Hilfe

Mehr

Ihr Wunschund Wahlrecht bei der Wahl eines Pflegeheims

Ihr Wunschund Wahlrecht bei der Wahl eines Pflegeheims Baden Ihr Wunschund Wahlrecht bei der Wahl eines Pflegeheims Diakonie für Senioren Wunsch-Pflegeheim gefunden, aber das Sozialamt weist Sie ab? Sie suchen für sich oder einen Angehörigen oder eine andere

Mehr

Forum A. Leistungen zur Rehabilitation und Teilhabe Diskussionsbeitrag Nr. 19/2011

Forum A. Leistungen zur Rehabilitation und Teilhabe Diskussionsbeitrag Nr. 19/2011 Forum A Leistungen zur Rehabilitation und Teilhabe Diskussionsbeitrag Nr. 19/2011 19.08.2011 Bestimmung des zuständigen Trägers der Sozialhilfe Vorläufige Leistungen zur Pflege nach 43 SGB I Hessisches

Mehr

Sozialleistungen. Statistisches Bundesamt. Empfänger und Empfängerinnen von Leistungen nach dem 5. bis 9. Kapitel SGB XII. Fachserie 13 Reihe 2.

Sozialleistungen. Statistisches Bundesamt. Empfänger und Empfängerinnen von Leistungen nach dem 5. bis 9. Kapitel SGB XII. Fachserie 13 Reihe 2. Statistisches Bundesamt Fachserie 13 Reihe 2.3 Sozialleistungen Empfänger und Empfängerinnen von Leistungen nach dem 5. bis 9. Kapitel SGB XII 2013 Erscheinungsfolge: jährlich Erschienen am 7. September

Mehr

Landeswohlfahrtsverband Hessen (LWV) überörtlicher Sozialhilfeträger

Landeswohlfahrtsverband Hessen (LWV) überörtlicher Sozialhilfeträger Landeswohlfahrtsverband Hessen (LWV) überörtlicher Sozialhilfeträger zuständig u.a. für die Eingliederungshilfe für abhängigkeitserkrankte Menschen ( 53ff SGB XII - stationär, teilstationär, Betreutes

Mehr

Thüringer Landtag 6. Wahlperiode

Thüringer Landtag 6. Wahlperiode Thüringer Landtag 6. Wahlperiode Drucksache 6/2503 10.08.2016 Kleine Anfrage der Abgeordneten Rothe-Beinlich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und Antwort des Thüringer Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit,

Mehr

Medizinische Versorgungszentren (MVZ)

Medizinische Versorgungszentren (MVZ) Medizinische Versorgungszentren (MVZ) Vortrag auf dem Workshop Gesundheitliche Versorgung von Menschen mit Behinderungen in der Gemeinde / Perspektiven in der Behindertenhilfe des Bundesverbandes evangelische

Mehr

MINISTERIUM FÜR ARBEIT UND SOZIALORDNUNG, FAMILIE, FRAUEN UND SENIOREN

MINISTERIUM FÜR ARBEIT UND SOZIALORDNUNG, FAMILIE, FRAUEN UND SENIOREN MINISTERIUM FÜR ARBEIT UND SOZIALORDNUNG, FAMILIE, FRAUEN UND SENIOREN Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familien und Senioren Postfach 103443 70029 Stuttgart An die Stadt- und Landkreise Per E-Mail

Mehr

Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/

Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/ Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/965 23.03.2012 Große Anfrage Fraktion DIE LINKE Persönliches Budget in der Eingliederungshilfe nach SGB XII Seit dem Jahr 2008 gibt es einen Rechtsanspruch für Menschen

Mehr

KURZINFO. des Fachbereichs Behinderte Menschen im Beruf/ Integrationsamt LANDESWOHLFAHRTSVERBAND HESSEN

KURZINFO. des Fachbereichs Behinderte Menschen im Beruf/ Integrationsamt LANDESWOHLFAHRTSVERBAND HESSEN KURZINFO des Fachbereichs Behinderte Menschen im Beruf/ Integrationsamt LANDESWOHLFAHRTSVERBAND HESSEN WIR SIND ANSPRECHPARTNER FÜR schwerbehinderte Menschen im Beruf und deren Arbeitgeber. UNSER ZIEL

Mehr

Teilhabe als Leistungsanspruch - Eingliederungshilfe im Land Brandenburg

Teilhabe als Leistungsanspruch - Eingliederungshilfe im Land Brandenburg Landesamt für Soziales und Versorgung Teilhabe als Leistungsanspruch - Eingliederungshilfe im Land Brandenburg Präsentation im Rahmen des Fachforums Betreuung trifft Eingliederungshilfe am 17.02.2016 in

Mehr

Informationen zum Thema Kürzung des anteiligen Pflegegeldes

Informationen zum Thema Kürzung des anteiligen Pflegegeldes Informationen zum Thema Kürzung des anteiligen Pflegegeldes Neue Berechnungsmethode der Pflegekassen bei tageweiser Pflege von vollstationär betreuten Pflegebedürftigen im häuslichen Bereich 1. Ausgangssituation

Mehr

Stand: Teil 1. Ausschussvorlage RIA/18/4. zu der schriftlichen Anhörung des Rechts- und Integrationsausschusses

Stand: Teil 1. Ausschussvorlage RIA/18/4. zu der schriftlichen Anhörung des Rechts- und Integrationsausschusses Stand: 01.09.2009 Teil 1 Ausschussvorlage RIA/18/4 Eingegangene Stellungnahmen zu der schriftlichen Anhörung des Rechts- und Integrationsausschusses zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung für ein Gesetz

Mehr

Pflegesatzvereinbarung über Leistungen der Kurzzeitpflege

Pflegesatzvereinbarung über Leistungen der Kurzzeitpflege Pflegesatzvereinbarung über Leistungen der Kurzzeitpflege zwischen der Name Träger Straße PLZ Ort nachfolgend Träger genannt und der dem Pflegekasse bei der AOK Die Gesundheitskasse für Niedersachsen Am

Mehr

Ambulant Betreutes Wohnen -Eingliederungshilfegemäß 53, 54, 67 ff. SGB XII. Konzeption

Ambulant Betreutes Wohnen -Eingliederungshilfegemäß 53, 54, 67 ff. SGB XII. Konzeption Ambulant Betreutes Wohnen -Eingliederungshilfegemäß 53, 54, 67 ff. SGB XII Konzeption des Caritasverbandes für den Kreis Olpe e.v. Alte Landstraße 4 57462 Olpe Tel. 02761-9668-0 info@caritas-olpe.de www.caritas-olpe.de

Mehr

Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen

Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/1906 19.03.2013 Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordnete Dr. Verena Späthe (SPD) Abzweigung von geld in Sachsen-Anhalt

Mehr

Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen

Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen - 80792 München NAME Jäger Optionskommunen

Mehr

DER LWV AUF EINEN BLICK. Kurzinformation 2016

DER LWV AUF EINEN BLICK. Kurzinformation 2016 DER LWV AUF EINEN BLICK Kurzinformation 2016 WER WIR SIND KOMMUNALVERBAND Der Landeswohlfahrtsverband (LWV) Hessen wird als landesweiter Kommunalverband getragen von den Land- kreisen und kreisfreien Städten.

Mehr

mit diesem Schreiben möchte ich Sie auf Defizite in der Arbeitsweise des Ihnen unterstellten Dezernats hinweisen und Sie um Abhilfe bitten.

mit diesem Schreiben möchte ich Sie auf Defizite in der Arbeitsweise des Ihnen unterstellten Dezernats hinweisen und Sie um Abhilfe bitten. Arbeitslosenhilfe Rheinland-Pfalz Magistrat der Stadt Wiesbaden Amt für soziale Arbeit Herrn Arno Goßmann Postfach 3920 65029 Wiesbaden Dietmar Brach Fachreferent für Sozialrecht Arbeitslosenhilfe Rheinland-Pfalz

Mehr

Datum. Antragsteller/in. Aktenzeichen. Name/Bezeichnung der Trägerin/des Trägers. Ort:

Datum. Antragsteller/in. Aktenzeichen. Name/Bezeichnung der Trägerin/des Trägers. Ort: Anlage 1 Antrag auf Gewährung einer Investitionskostenpauschale nach 10 Abs. 1 Landespflegegesetz (PfG NW) i.v.m. 3 der Verordnung über die Förderung ambulanter Pflegeeinrichtungen nach dem Landespflegegesetz

Mehr

STATISTISCHES LANDESAMT. Verzeichnis. im Freistaat Sachsen. Stand: 15. Dezember VZ AMBPFLEG - 2j/13

STATISTISCHES LANDESAMT. Verzeichnis. im Freistaat Sachsen. Stand: 15. Dezember VZ AMBPFLEG - 2j/13 STATISTISCHES LANDESAMT Verzeichnis im Freistaat Sachsen Stand: 15. Dezember 2013 VZ AMBPFLEG - 2j/13 Inhalt Vorbemerkungen 3 Seite Erläuterungen 3 Tabellen Teil I Ambulante Pflegedienste NUTS 2-Region

Mehr

Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen

Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen - 80792 München Arbeitsgemeinschaften nach

Mehr

zur Förderung ambulanter und hauswirtschaftlicher Dienste in der Stadt Bad Homburg v.d.höhe

zur Förderung ambulanter und hauswirtschaftlicher Dienste in der Stadt Bad Homburg v.d.höhe 50-3 1 Richtlinien zur Förderung ambulanter und hauswirtschaftlicher Dienste in der Stadt Bad Homburg v.d.höhe Präambel Um die ambulante Versorgung der älteren und pflegebedürftigen Bad Homburger Einwohner/-innen

Mehr

SERVICE- UND BERATUNGSSTELLE FÜR REHABILITATION LANDESWOHLFAHRTSVERBAND HESSEN

SERVICE- UND BERATUNGSSTELLE FÜR REHABILITATION LANDESWOHLFAHRTSVERBAND HESSEN SERVICE- UND BERATUNGSSTELLE FÜR REHABILITATION LANDESWOHLFAHRTSVERBAND HESSEN SERVICE- UND BERATUNGSSTELLE FÜR REHABILITATION WIR HELFEN VOR ORT Das Sozialgesetzbuch Teil IX (SGB IX) regelt die Teilhabe

Mehr

Wohnhilfen für Menschen mit Behinderung

Wohnhilfen für Menschen mit Behinderung KoKoBe Leverkusen Gerhart-Hauptmann-Str. 34 a 51379 Leverkusen Telefon 0 21 71 / 3 40 79 28 Telefax 0 21 71 / 3 94 85 27 e-mail: info@kokobe-lev.de Wohnhilfen für Menschen mit Behinderung Erste Schritte

Mehr

Bitte bei Antwort angeben

Bitte bei Antwort angeben Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen - 80792 München NAME Hr. Mainberger TELEFON 089 1261-1191 Frau Präsidentin des Bayerischen Landtags Maximilianeum 81627 München

Mehr

Maßregelvollzug. Nachbetreuung suchtkranker und psychisch kranker Rechtsbrecher in Hessen. Forensische Fachambulanzen. Landeswohlfahrtsverband Hessen

Maßregelvollzug. Nachbetreuung suchtkranker und psychisch kranker Rechtsbrecher in Hessen. Forensische Fachambulanzen. Landeswohlfahrtsverband Hessen Maßregelvollzug Forensische Fachambulanzen Nachbetreuung suchtkranker und psychisch kranker Rechtsbrecher in Hessen Landeswohlfahrtsverband Hessen I m p r e s s u m Herausgeber: Landeswohlfahrtsverband

Mehr

06 / ARBEITSASSISTENZ FÜR SCHWERBEHINDERTE ARBEITNEHMER

06 / ARBEITSASSISTENZ FÜR SCHWERBEHINDERTE ARBEITNEHMER Integrationsamt 06 / ARBEITSASSISTENZ TE FÜR SCHWERBEHINDERTE ARBEITNEHMER Eine Information für schwerbehinderte Berufstätige schwerbehinderte Berufstätige UNTERSTÜTZUNG IM BERUFLICHEN ALLTAG Ein Teil

Mehr

Landesamt für Soziales (LAS) Hochstraße 67, 66115 Saarbrücken

Landesamt für Soziales (LAS) Hochstraße 67, 66115 Saarbrücken Landesamt für Soziales (LAS) Hochstraße 67, 66115 Saarbrücken RICHTLINIEN für das Begleitende Wohnen erwachsener seelisch behinderter Menschen gemäß 53 Abs. 1 Satz 1 Sozialgesetzbuch, Zwölftes Buch (SGB

Mehr

Schlagworte: Erstattungsanspruch, Bewilligung, Rehabilitationsträger, Eingliederungshilfe, Versorgung, Erkrankung, Pflege, Mutter

Schlagworte: Erstattungsanspruch, Bewilligung, Rehabilitationsträger, Eingliederungshilfe, Versorgung, Erkrankung, Pflege, Mutter SG Landshut, Urteil v. 05.05.2015 S 11 SO 77/13 ES Titel: Streitigkeiten nach dem SGB XII (Sozialhilfe) Normenketten: SGB IX 14 I 2, IV SGB XII 53, 98 II S. 1 u. 2, V 1, 109 SGG 54 V Leitsätze: 1. Zur

Mehr

Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen

Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen - 80792 München Per E-Mail Optionskommunen

Mehr

Häusliche Betreuung gemäß 124 SGB XI zum Rahmenvertrag ambulante Pflege gemäß 75 SGB XI im Freistaat Thüringen. zwischen

Häusliche Betreuung gemäß 124 SGB XI zum Rahmenvertrag ambulante Pflege gemäß 75 SGB XI im Freistaat Thüringen. zwischen Häusliche Betreuung gemäß 124 SGB XI zum Rahmenvertrag ambulante Pflege gemäß 75 SGB XI im Freistaat Thüringen zwischen den Landesverbänden der Pflegekassen in Thüringen AOK PLUS - Die Gesundheitskasse

Mehr

Bogen zur Hilfebedarfserfassung für das Persönliche Budget (HEB-pB)

Bogen zur Hilfebedarfserfassung für das Persönliche Budget (HEB-pB) Anlage 5 zu den Gemeinsamen Handlungsempfehlungen zur weiteren Umsetzung des Persönlichen Budgets für seelisch behinderte Menschen in Oberbayern Anschrift des Kostenträgers: Anschrift des/der Budgetnehmers/in:

Mehr

Rundschreiben 42/ 721 / 2010

Rundschreiben 42/ 721 / 2010 LVR-Dezernat Jugend LVR-Landesjugendamt Rheinland LVR-Fachbereich Kinder und Familie LVR Dezernat 4 50663 Köln Stadt-/Kreisverwaltungen - Jugendamt - im Bereich des LVR nachrichtlich: Kommunale Spitzenverbände

Mehr

Integrationshilfen in Schulen. Rechtliche Grundlagen und Antragstellung

Integrationshilfen in Schulen. Rechtliche Grundlagen und Antragstellung Integrationshilfen in Schulen Rechtliche Grundlagen und Antragstellung Eingliederungshilfe Integrationshelfer an Schulen und Kindertagesstätten können eine Leistung der Eingliederungshilfe sein. Differenzierung:

Mehr

Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode. Drucksache 6/2482. Gesetzentwurf der Landesregierung. Zweites Gesetz zur Änderung des Landespflegegeldgesetzes

Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode. Drucksache 6/2482. Gesetzentwurf der Landesregierung. Zweites Gesetz zur Änderung des Landespflegegeldgesetzes Landtag Brandenburg 6. Wahlperiode Drucksache 6/2482 Gesetzentwurf der Landesregierung Zweites Gesetz zur Änderung des Landespflegegeldgesetzes Gesetzentwurf der Landesregierung Zweites Gesetz zur Änderung

Mehr

Die Kurzzeitpflege nach 42 SGB XI ab 2017

Die Kurzzeitpflege nach 42 SGB XI ab 2017 Die Kurzzeitpflege nach 42 SGB XI ab 2017 Der Leistungskatalog der Sozialen Pflegeversicherung sieht für Versicherte im ambulanten Pflegebereich eine Reihe an Leistungen vor, welche dem Grundsatz ambulant

Mehr

Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen - 80792 München NAME

Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen - 80792 München NAME Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen - 80792 München NAME Jäger Gemeinsame Einrichtungen

Mehr

ANTRAG. (Antrag bitte 2-fach über das Jugendamt einreichen; eine Ausfertigung ist für das Jugendamt bestimmt)

ANTRAG. (Antrag bitte 2-fach über das Jugendamt einreichen; eine Ausfertigung ist für das Jugendamt bestimmt) ANTRAG auf Gewährung einer Zuwendung zum behinderungsbedingten Mehraufwand nach den Richtlinien des LWL über die Förderung von Kindern mit Behinderung in Kindertageseinrichtungen vom 19.12.2008 in der

Mehr

FÜR IHRE UNTERLAGEN SH1. Name der befragenden Behörde. Statistik zu Ausgaben und Einnahmen der Sozialhilfe nach dem SGB XII im Berichtsjahr 2016

FÜR IHRE UNTERLAGEN SH1. Name der befragenden Behörde. Statistik zu Ausgaben und Einnahmen der Sozialhilfe nach dem SGB XII im Berichtsjahr 2016 Name der befragenden Behörde Statistik zu Ausgaben und Einnahmen der Sozialhilfe nach dem SGB XII im Berichtsjahr 2016 Rechtsgrundlagen und weitere rechtliche Hinweise entnehmen Sie der beigefügten Unterlage,

Mehr

STATISTISCHES LANDESAMT

STATISTISCHES LANDESAMT STATISTISCHES LANDESAMT Inhalt Seite Vorbemerkungen 3 Erläuterungen 3 Ergebnisdarstellung 4 Tabellen 1. Bruttoausgaben der Sozialhilfe nach dem SGB XII 2011 nach Hilfearten entsprechend der Kapitel im

Mehr

Integrationsamt HEPAS II. Hessisches Perspektivprogramm zur Verbesserung der der Arbeitsmarktchancen. Eine Information für Arbeitgeber

Integrationsamt HEPAS II. Hessisches Perspektivprogramm zur Verbesserung der der Arbeitsmarktchancen. Eine Information für Arbeitgeber Integrationsamt HEPAS II Hessisches Perspektivprogramm zur zur Verbesserung der der Arbeitsmarktchancen Arbeitsmarktchancen schwerbehinderter schwerbehinderter Menschen Menschen Eine Information für Arbeitgeber

Mehr

Wohnheime der Eingliederungshilfe Änderungen durch SGB II und SGB XII zum 1.Januar 2005

Wohnheime der Eingliederungshilfe Änderungen durch SGB II und SGB XII zum 1.Januar 2005 Arbeitslosengeld II 7 Abs.4 SGB II Heimbewohner haben keinen Anspruch auf ALG II, wenn sie für länger als sechs Monate in einer stationären Einrichtung untergebracht sind. Barbetrag 35 Abs.2 SGB XII 21

Mehr