Berichterstattung. Leistungen der Eingliederungshilfe nach dem SGB XII

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1 Berichterstattung Leistungen der Eingliederungshilfe nach dem SGB XII Planungs- und Steuerungsunterstützung für die Stadt- und Landkreise in Baden-Württemberg 1

2 Eingliederungshilfe 1 Inhaltsverzeichnis Einleitung 3 1 Entwicklungen in Baden-Württemberg Zusammenfassung zentraler Ergebnisse A Gesamtentwicklung Eingliederungshilfe B Wohnen 1 C Arbeit, Beschäftigung und Bildung 2 D Persönliches Budget Übersicht Abbildungsverzeichnis 32 A Gesamtentwicklung 3 B Wohnen 3 C Arbeit, Beschäftigung und Bildung D Persönliches Budget 2 3 Methodik 3

3 Eingliederungshilfe 1 Einleitung Der Bericht zu den Leistungen der Eingliederungshilfe in Baden-Württemberg wird seit 0 jährlich vom Kommunalverband für Jugend und Soziales (KVJS) erstellt. Er bietet einen detaillierten Überblick über Zahl und Struktur der Leistungsberechtigten und den finanziellen Aufwand auf Kreis- und Landesebene. Damit ermöglicht er den Stadt- und Landkreisen als Trägern der Eigliederungshilfe in Baden-Württemberg eine erste Standortbestimmung. Diese kann Grundlage für die Entwicklung kreisspezifischer Handlungsstrategien und Ziele sein. Bei Bedarf unterstützt der KVJS die Kreise bei der weitergehenden Analyse ihrer Daten (zum Beispiel im Rahmen eines Ergebnis-Transfers in Kreisgremien). Grundlage der Berichterstattung sind die von den örtlichen Trägern gemeldeten Leistungsdaten. Die Stadt- und Landkreise sind auch nach Abschluss der Datenerhebung über die kommunale Arbeitsgruppe Datenerfassung in der Eingliederungshilfe 1 in den Prozess der Berichterstellung eingebunden. Bei den Hauptleistungen der Eingliederungshilfe erfolgt zusätzlich ein Vergleich mit anderen Bundesländern. Basis dafür ist der Kennzahlenvergleich der Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Sozialhilfeträger (BAGüS) 2. Bei der Interpretation der Daten sind örtliche Besonderheiten zu berücksichtigen. Dies können Besonderheiten der Einrichtungsstruktur sein, aber auch Unterschiede der demografischen, sozialstrukturellen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen. Diese Rahmenbedingungen können von den Kreisen meist nur bedingt und langfristig beeinflusst werden. 3 Den Grafiken und Tabellen ist eine Kurz-Darstellung der zentralen Ergebnisse in Textform vorangestellt. Der Bericht 1 gliedert sich wie folgt: Einleitung Zusammenfassung zentraler Ergebnisse Grafiken Landesebene Grafiken Kreisvergleich Methodische Hinweise Anpassung der Berichterstattung an veränderte Rahmenbedingungen Das Bundesteilhabegesetz (BTHG) bringt zahlreiche Veränderungen mit sich, die auch die Berichterstattung zu den Leistungen der Eingliederungshilfe betreffen. Die Regelungen treten stufenweise in Kraft. Bereits im Berichtsjahr 1 ergaben sich erste Änderungen (zum Beispiel bei der Einkommens- und Vermögensanrechnung sowie den Barbeträgen) mit Auswirkungen auf die Ausgaben in der Eingliederungshilfe. Diese müssen bei der Auswertung der Daten berücksichtigt werden. 1 Vertreten sind die Städte,, Heilbronn, Karlsruhe, sowie die Landkreise,,,, Karlsruhe,,,, und. 2 Vergleiche: BAGüS/con_sens: Kennzahlenvergleich Eingliederungshilfe der überörtlichen Träger der Sozialhilfe 1. Der Bericht wird im März 1 veröffentlicht.

4 Eingliederungshilfe 1 Weitere Änderungen mit Relevanz für die Berichterstattung treten zum Berichtsjahr 1 mit den neuen Leistungen zur Beschäftigung in Kraft. Leistungen bei anderen Leistungsanbietern sowie Leistungen im Rahmen eines Budgets für Arbeit werden ab 1 zusätzlich erfasst und ausgewertet. Unabhängig vom BTHG haben sich die Leistungen im Bereich der Werkstätten für Menschen mit Behinderung durch das neue Angebot Werkstatt-Transfer weiterentwickelt. Die Sachgebietsleitungen Eingliederungshilfe in den Stadt- und Landkreisen sprachen sich auf Ihrer Jahrestagung in Flehingen am. und..1 mehrheitlich für eine separate Erfassung der Werkstatt-Transfer-Leistungen ab dem Erhebungsjahr 1 aus. Die Erhebung der jährlichen Neufälle im Wohnen wurde von einer Unterarbeitsgruppe der AG Datenerfassung vorbereitet. Am haben die Teilnehmenden der UAG beschlossen, die Neufälle ab dem Erhebungsjahr 1 zu erfassen. Parallel zu den bereits eingeleiteten Veränderungen ab 1 müssen im Jahr 1 gemeinsam mit den Stadt- und Landkreisen die notwendigen Anpassungen der Berichterstattung ab dem Erhebungsjahr vorbereitet werden. Dies ist nicht nur unter Steuerungsaspekten wichtig, sondern auch Voraussetzung für eine Erfassung der Mehrkosten durch das BTHG. Die kommunale Steuerungsgruppe zum BTHG beim KVJS hat in ihrer Sitzung am beschlossen, für die Finanzevaluation des Bundesteilhabegesetzes in Baden- Württemberg eine Unter-Arbeitsgruppe der AG Datenerfassung Eingliederungshilfe einzurichten. Bei Bedarf soll der Teilnehmerkreis aus Mitgliedern der AG Datenerfassung um Experten verschiedener Sachgebiete erweitert werden., Januar 1

5 1 Entwicklungen in Baden-Württemberg 1 Entwicklungen in Baden-Württemberg Zusammenfassung zentraler Ergebnisse Gesamtentwicklung Eingliederungshilfe Am erhielten in Baden-Württemberg rund 0.00 Menschen Leistungen der Eingliederungshilfe 1.00 Personen oder 2 Prozent mehr als Ende 1. Der Anstieg ist vergleichbar mit dem der Vorjahre (1-1: +2,2 %; 1-1: +2,0 %). Im Durchschnitt erhielten in Baden-Württemberg von Einwohnern eine Leistung der Eingliederungshilfe. Auf Kreisebene variiert dieser Wert zwischen, und. Der Anteil der Leistungsberechtigten mit einer seelischen Behinderung erhöhte sich gegenüber dem Vorjahr um Prozentpunkte auf insgesamt 31 Prozent (0:, %). Der Netto-Gesamtaufwand für Eingliederungshilfen stieg zwischen 1 und 1 um fast Millionen Euro (+,2 %) auf 1, Milliarden Euro an. Der Ausgabenzuwachs war höher als im Vorjahr (+, %) und höher als im Durchschnitt der letzten Jahre (+,2 %). Pro Einwohner wurden im Land 13 Euro für Eingliederungshilfen aufgewendet. Auf der Ebene der Stadt- und Landkreise variiert der Wert zwischen und Euro. Wohnen Wohnformen der Bezieher von Eingliederungshilfe 3, Prozent der Bezieher von Eingliederungshilfe in Baden-Württemberg einschließlich Kinder und Jugendliche wohnten Ende 1 privat, das heißt sie benötigten keine Wohnunterstützung der Eingliederungshilfe. 22,2 Prozent fast 1 Prozentpunkt mehr als im Vorjahr erhielten ambulante Unterstützung und 3,3 Prozent eine stationäre Hilfe (Vorjahr 3, %). Die aktuelle Entwicklung bestätigt den Trend: Der Anteil der Leistungsempfänger mit ambulanter Wohnunterstützung stieg zwischen 0 und 1 um, Prozentpunkte, der Anteil stationär Wohnender sank um Prozentpunkte. Veränderungen in Bezug auf die Wohnformen lassen sich bei allen Behinderungsformen beobachten. Wie man wohnt, hängt aber weiterhin stark von der Art der Behinderung und vom Alter ab: Prozent der Leistungsberechtigten mit einer geistigen und/oder körperlichen Behinderung, aber nur 2 Prozent der Personen mit einer seelischen Behinderung lebten Ende 1 in einer stationären Einrichtung. Der Anteil stationär Wohnender steigt mit dem Alter: 2 Prozent der WfbM- Beschäftigten unter 0 Jahren wohnten Ende 1 stationär, von den ab 0-Jährigen waren es bereits 3 Prozent. Mit dem Älterwerden ist aber nicht zwangsläufig ein Umzug in eine stationäre Wohnform verbunden: Der Anteil der ab 0-Jährigen, die nicht in einem Wohnheim leben, ist auch zum Jahresende 1 weiter gestiegen.

6 1 Entwicklungen in Baden-Württemberg Besucher von Fördergruppen leben aufgrund ihres höheren Unterstützungsbedarfs in allen Altersgruppen häufiger in stationären Einrichtungen: Unter 0-jährige Fördergruppen-Besucher wohnten zu Prozent stationär, Besucher ab 0 Jahre zu 1 Prozent. Wohnhilfen insgesamt Ambulantisierung Die Zahl der Menschen mit Wohnunterstützung durch die Eingliederungshilfe ist von 1 auf 1 weiter gestiegen: um mehr als auf rund 3.00 zum Stichtag 31.. Hinzu kommen mindestens 00 Wohnhilfen in Form Persönlicher Budgets. Zwischen 0 und 1 nahm die Gesamtzahl der Wohnhilfen um rund.00 oder knapp ein Drittel zu. Die Zahl der Wohnhilfen steigt bundesweit. 3 Im Ländervergleich benötigen in Baden- Württemberg mit 3, Personen pro Einwohner weniger Menschen Wohnunterstützung als in Deutschland insgesamt mit einem Wert von. Die steigende Zahl der Wohnhilfen geht einher mit einer Veränderung der Unterstützungsangebote. Diese wird abgebildet durch die Ambulantisierungsquote (Anteil ambulanter Wohnhilfen an allen Wohnhilfen der Eingliederungshilfe für erwachsene Personen). Wie in den Vorjahren erhöhte sich die Ambulantisierungsquote in Baden-Württemberg auch im Jahr 1: von 3, Prozent auf nunmehr 1 Prozent. Der Bruttoaufwand für Wohnhilfen (nur Maßnahmekosten) stieg 1 im Vergleich zum Vorjahr um, Millionen (+, %) auf rund 2 Millionen Euro an. Der Anstieg war höher als 1 (+3, %). Stationäres Wohnen Insgesamt wohnten am in Baden-Württemberg.00 Menschen mit Behinderung stationär in Wohnheimen der Eingliederungshilfe oder Internaten. Dies sind rund Personen oder 0, Prozent mehr als im Vorjahr. Der Anstieg war damit gleich hoch wie im Durchschnitt der letzten Jahre. Auf Landesebene erhielten durchschnittlich 2,2 von Einwohnern eine stationäre Wohnleistung. Die Spanne zwischen den Stadt- und Landkreisen reichte dabei von 1, bis 3,0. Wie in den Vorjahren betrifft der Zuwachs an stationären Wohnleistungen ausschließlich Erwachsene. Die Zahl der Schüler in Wohnheimen der Eingliederungshilfe oder Internaten nahm in den vergangenen Jahren kontinuierlich ab. Am erhielten noch junge Menschen in Baden-Württemberg stationäre Wohnhilfen nach SGB XII rund 0 weniger als im Vorjahr und 0 weniger als Ende 0. Gut drei Viertel der erwachsenen Menschen mit stationären Wohnleistungen (rund Personen) hatten eine geistige und/oder körperliche Behinderung, ein Viertel (knapp. Personen) eine seelische Behinderung. Bei weiteren 300 Erwachsenen in 3 Siehe Fußnote 2. Vorläufige Daten. Der BagüS-Kennzahlenvergleich wird im März 1 veröffentlicht. Der Betrag umfasst die reinen Maßnahmekosten (ohne Grundsicherung und Hilfe zum Lebensunterhalt), in der Regel für erwachsene Leistungsempfänger. Bei einem Teil der Kreise sind jedoch auch Aufwendungen für das stationäre Wohnen von Kindern und Jugendlichen enthalten.

7 1 Entwicklungen in Baden-Württemberg stationären Wohneinrichtungen war eine Zuordnung nach der Form der Behinderung nicht möglich. Die Bruttoaufwendungen für stationäre Wohnhilfen sind in Baden-Württemberg zwischen 1 und 1 um knapp 3 Millionen (, %) auf insgesamt Millionen Euro gestiegen. Dies ist der höchste prozentuale Anstieg seit 0, als die Ausgaben erstmals vollständig erfasst wurden. Im Durchschnitt stiegen die Aufwendungen zwischen 0 und 1 jährlich um 3, Prozent. Ambulant betreute Wohnformen Am erhielten fast Erwachsene in Baden-Württemberg Leistungen der Eingliederungshilfe für ambulante Wohnformen: davon die überwiegende Mehrheit Personen oder 2 Prozent Leistungen für das Ambulant Betreute Wohnen (ABW). Die übrigen Leistungen entfielen auf das Begleitete Wohnen in Gastfamilien (BWF). 3 Prozent der ambulant wohnenden Erwachsenen hatten eine seelische Behinderung, 3 Prozent eine geistige und/oder körperliche Behinderung. Im Vergleich zum Vorjahr ist die Gesamtzahl der erwachsenen Personen mit ambulanten Wohnleistungen um 2 oder, Prozent gestiegen. Der Zuwachs ist damit etwas höher als im Vorjahr (+ 30 Leistungen bzw. +, %), aber vergleichbar mit den durchschnittlichen jährlichen Wachstumsraten der letzten fünf Jahre. Bis fielen die jährlichen Zuwächse höher aus. Die Unterschiede zwischen den Stadt- und Landkreisen sind weiterhin groß. Im Landesdurchschnitt erhalten 1, von Einwohnern eine ambulante Leistung, auf Kreisebene variiert der Wert zwischen 0, und 2,3. Der Aufwand für ambulante Wohnhilfen für Erwachsene erhöhte sich gegenüber dem Vorjahr um fast 1 Millionen (, %) auf Millionen Euro brutto: Rund 1 Millionen Euro entfielen auf das ABW, 1 Millionen Euro auf das Begleitete Wohnen in Gastfamilien. Die Wachstumsrate ist ähnlich hoch wie in den vergangenen Jahren. Rund 30 Kinder und Jugendliche mit einer geistigen, körperlichen oder mehrfachen Behinderung wurden zum Stichtag 1 in Pflegefamilien betreut. Dies waren 30 mehr als im Vorjahr. Die Zahl der Eingliederungshilfen in Pflegefamilien steigt damit weiterhin langsam, aber kontinuierlich an. Arbeit, Beschäftigung Zum Stichtag erhielten rund 1.00 erwachsene Personen Eingliederungshilfen für ein Tagesstrukturangebot des Landesrahmenvertrags in einer Werkstatt, einer Fördergruppe oder einer Tages-/Seniorenbetreuung (Leistungstypen I.. ). Das sind etwa 30 Personen (1 %) mehr als im Vorjahr. Dazu kommen Leistungen zur Sicherstellung der Teilhabe an Arbeit und Beschäftigung außerhalb des Rahmenvertrags. Eine wachsende Bedeutung haben insbesondere er- Reine Maßnahmekosten, ohne Grundsicherung und Hilfe zum Lebensunterhalt

8 1 Entwicklungen in Baden-Württemberg gänzende Lohnkostenzuschüsse für die Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Zum Stichtag gewährten die Stadt- und Landkreise mindestens 0 Lohnkostenzuschüsse im Rahmen der Eingliederungshilfe (Zahlfälle). Weitere Lohnkostenzuschüsse waren vereinbart. Werkstätten für Menschen mit Behinderung Am erhielten in Baden-Württemberg rund Personen Leistungen der Eingliederungshilfe für den Besuch einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) 0 Personen oder 0, Prozent mehr als im Vorjahr. Die Zahl der Eingliederungshilfen in Werkstätten ist seit 1 relativ stabil, der Zuwachs fiel 1 geringer aus als 1. Auf Kreisebene variiert die Zahl der WfbM-Leistungen pro Einwohner im Alter von 1 und Jahren zwischen 2, und,1. Im Durchschnitt liegt sie bei,1. Der Anteil der Menschen mit einer seelischen Behinderung an allen Empfängern von WfbM-Leistungen ist in den vergangenen Jahren kontinuierlich gestiegen. Zwischen 1 und 1 stagnierte er auf dem Vorjahreswert von 2, Prozent. Weiter zugenommen hat die Zahl der älteren WfbM-Beschäftigten: Ende 1 waren rund. Personen und somit fast 3 Prozent der im Arbeitsbereich Beschäftigten 0 Jahre und älter. Der Bruttoaufwand für Leistungen in Werkstätten (Vergütungen, Sozialversicherungsbeiträge und Arbeitsförderungsgeld) erhöhte sich zwischen 1 und 1 um, Millionen (,1 %) auf insgesamt Millionen Euro. Der Anstieg fiel damit deutlich höher aus als 1 und im Durchschnitt der vergangenen Jahre (0-1: +3, % jährlich). Dies ist zum Teil auf die Erhöhung des Arbeitsförderungsgelds (AföG) im Rahmen des Bundesteilhabegesetzes zum 1. Januar 1 zurückzuführen. Der AföG-Aufwand stieg 1 im Vergleich zu 1 um, Millionen oder 1 Prozent auf 1, Millionen Euro an. Durchschnittlich gaben die Stadt- und Landkreise pro Leistungsempfänger im Jahr 1 (ohne Fahrtkosten) rund 1.0 Euro aus, davon Euro für AföG (Vorjahr: 22 Euro). Hinzu kommen Fahrtkosten in Höhe von rund 1.0 Euro. Die Leistungsdichte in Baden-Württemberg lag mit,1 Leistungen pro Einwohner zwischen 1 und Jahren weiterhin deutlich unter dem Bundesdurchschnitt von,3. Fördergruppen, Tages-/Seniorenbetreuung Insgesamt erhielten am in Baden-Württemberg fast.0 erwachsene Menschen mit einer Behinderung eine Tagesstruktur in einer Fördergruppe (Leistungstypen I..a und I...b), rund 300 Personen oder 3,2 Prozent mehr als im Vorjahr. Angabe von 1 Kreisen, da 3 Stadt- und Landkreise hierzu keine Angabe machen konnten. Die Fahrtkosten für WfbM und FuB werden in der Regel auf die gleiche Kostenstelle gebucht. Insgesamt meldeten die Stadtund Landkreise einen Aufwand von,1 Millionen Euro. Die durchschnittlichen Fahrtkosten WfbM wurden ermittelt, indem der Gesamtaufwand für Fahrtkosten durch die Gesamtzahl der Leistungsempfänger in WfbM und Fördergruppen dividiert wurde. Siehe Fußnote 2. Vorläufige Daten. Der BagüS-Kennzahlenvergleich wird im März 1 veröffentlicht. Zu berücksichtigen sind die sehr unterschiedlichen Strukturen in den Bundesländern. So besuchen zum Beispiel in Nordrhein-Westfalen auch Menschen mit einer sehr schweren Behinderung Werkstätten (oder alternativ eine heiminterne Tagesstruktur), separate Förder- und Betreuungsgruppen werden nicht vorgehalten.

9 1 Entwicklungen in Baden-Württemberg Gut.000 Leistungen entfielen auf Förder- und Betreuungsgruppen für Menschen mit einer geistigen und/oder körperlichen Behinderung ( oder 2, % mehr als 1) und 2.00 auf Fördergruppen für Menschen mit einer seelischen Behinderung (130 oder % mehr als 1). Der Anteil der Leistungen in Fördergruppen an der Gesamtzahl der Eingliederungshilfen in WfbM und Fördergruppen steigt seit 0 kontinuierlich an: von 1, Prozent auf 2, Prozent zum Jahresende 1. Gegenüber 1 erhöhte sich der Anteil um 0, Prozentpunkte. Rund 3 Prozent der Besucher von Fördergruppen (3.00 Personen) waren zum Stichtag bereits 0 Jahre und älter, fast 1.0 Personen ( %) hatten das 0. Lebensjahr überschritten. Dies bedeutet im Vergleich zu 0 eine Zunahme der Zahl der über 0-Jährigen um Prozent. Der Aufwand für Leistungen in Fördergruppen stieg gegenüber dem Vorjahr um 3, Millionen auf insgesamt 1 Millionen Euro an. Der prozentuale Anstieg war mit 2 Prozent geringer als im Durchschnitt der letzten Jahre (+, % jährlich zwischen 0 und 1). Leistungen im Rahmen der Tages-/Seniorenbetreuung (Leistungstyp I..) erhielten Ende 1 rund 3.00 Personen, gut 30 Personen oder 0, Prozent mehr als im Vorjahr. Rund ein Drittel der Leistungen in der Tages-/Seniorenbetreuung entfiel auf Personen mit einer seelischen Behinderung. Durch veränderte Konzepte und Wechselwirkungen mit dem Leistungstyp I..b (Fördergruppen für Menschen mit einer seelischen Behinderung) entwickeln sich Anzahl und Anteil der Menschen mit einer seelischen Behinderung in der Tages-/Seniorenbetreuung uneinheitlich und nehmen tendenziell ab. Leistungen in einer Tages-/Seniorenbetreuung werden mehrheitlich von klassischen Altersrentnern ab Jahren in Anspruch genommen (rund 2.00 Personen oder 3 % aller Leistungen). 1 ist der Anteil der unter 0-jährigen Personen in einer Tages-/Seniorenbetreuung weiter gesunken: auf 1 Prozent oder 0 Personen. Bildung Elementarbereich Am erhielten in Baden-Württemberg knapp.000 Kinder eine Leistung der Eingliederungshilfe nach SGB XII für den Besuch einer Bildungseinrichtung im Elementarbereich. Die Gesamtzahl der Eingliederungshilfen im Elementarbereich nach SGB XII erhöhte sich gegenüber dem Vorjahr geringfügig um oder 1, Prozent Leistungen im Elementarbereich wurden als ambulante Integrationshilfe für den Besuch einer allgemeinen Kindertageseinrichtung gewährt, 2.0 als teilstationäre Leistung für den Besuch eines privaten Schulkindergartens. Die Zahl der ambulanten Integrationshilfen nahm gegenüber dem Vorjahr um oder 1, Prozent zu. Die Zahl der Leistungen in einem Schulkindergarten blieb nahezu konstant. Nicht berücksichtigt in diesen Zahlen sind insgesamt 00 Integrationshilfen nach SGB VIII für Kinder mit einer seelischen Behinderung.

10 1 Entwicklungen in Baden-Württemberg Die Sozialhilfeträger in Baden-Württemberg gaben im Jahr 1 rund 3, Millionen Euro für Integrationshilfen in Kitas aus. Dies waren rund 2 Millionen mehr als im Vorjahr. Der durchschnittliche Aufwand pro Leistungsempfänger lag bei.0 Euro pro Jahr. Dies entspricht 0 Euro pro Monat. Schule Am erhielten in Baden-Württemberg insgesamt fast.000 Schüler mit einer geistigen und/oder körperlichen Behinderung eine Leistung der Eingliederungshilfe nach SGB XII zur Sicherstellung der Teilhabe an schulischer Bildung. Das sind 0 oder 2, Prozent mehr als im Vorjahr. Knapp.00 Schüler erhielten eine teilstationäre oder stationäre Leistung in einem SBBZ, 2. eine ambulante Integrationshilfe für den Besuch einer allgemeinen Schule. Die Zahl der teilstationären und stationären Leistungen in SBBZ stagniert seit. Die Zahl der ambulanten Integrationshilfen nahm wie in den Vorjahren weiter zu: um oder 1, Prozent. Integrationshilfen für Schüler mit einer seelischen Behinderung, die von den Jugendämtern nach dem SGB VIII gewährt werden, sind in den obigen Zahlen nicht enthalten. Im Durchschnitt kommen auf Einwohner zwischen und Jahren 1, Schüler mit Integrationshilfen nach SGB XII. Auf der Ebene der Stadt- und Landkreise liegt der niedrigste Wert bei 0,, der höchste bei 3,2. Rund 31 Prozent der Integrationshilfen in Baden-Württemberg werden in einem SBBZ gewährt. Im Jahr 1 gaben die Stadt- und Landkreise insgesamt knapp 33 Millionen Euro für Integrationshilfen nach dem SGB XII aus. Gegenüber dem Vorjahr bedeutet dies einen Anstieg um rund, Millionen (2 %). Im Vergleich zu 1 hat sich der Aufwand damit nahezu verdoppelt. Gesamtaufwand für Baden-Württemberg wurde hochgerechnet, da zwei Kreise keine Angaben machen konnten. Eine wachsende Zahl von Schülern erhält ambulante Integrationshilfen auch beim Besuch eines SBBZ. Ende 1 waren dies mindestens 0 Integrationshilfen. Ende 1 erhielten 2.2 Schüler eine Integrationshilfe nach SGB VIII, Schüler oder, Prozent mehr als im Vorjahr. 0 von Stadt- und Landkreisen konnten nach Integrationshilfen in allgemeinen Schulen und Integrationshilfen in SBBZ differenzieren. Diese Kreise gewährten zum Stichtag insgesamt 0 (Vorjahr: 0) Integrationshilfen in SBBZ.

11 1 Entwicklungen in Baden-Württemberg A Gesamtentwicklung Eingliederungshilfe Grafik 1: Leistungsempfänger in der Eingliederungshilfe in Baden-Württemberg absolut und pro Einwohner: 0 1 (jeweils Stichtag 31..) ,,3,3,2,1,0,,,,2,0,, ,0,,0,,0,,0, LE pro Ew Der deutliche Anstieg der Kennziffer Leistungsempfänger pro Einwohner zwischen den Jahren und ist teilweise bedingt durch die neue Bevölkerungsbasis (Zensus ). Grafik 2: Nettoaufwand in der Eingliederungshilfe in Baden-Württemberg absolut und pro Einwohner: 0 1 (Jahresaufwand pro Einwohner am Stichtag 31..) 1.2 Nettoaufwand in Mio Aufwand pro Ew Aufwand ohne Grundsicherung und HLU bei stationärem Wohnen und ohne Frühförderung

12 1 Entwicklungen in Baden-Württemberg Grafik 3: Jährliche Veränderung des Nettoaufwands und der Zahl der Leistungsempfänger in der Eingliederungshilfe in Baden-Württemberg in Prozent: 0 1,,,3,,,,,,2,,2 3, 3,1 2, 3,1 2, 2, 2,0 2,2 2,2 2,0 2, Ø pro Jahr 0-1 Wachstumsrate Leistungsempfänger Wachstumsrate Nettoaufwand Netto-Gesamtaufwand, ohne Grundsicherung und HLU bei stationärem Wohnen und ohne Frühförderung Grafik : Leistungsempfänger in der Eingliederungshilfe in Baden-Württemberg nach Behinderungsform in Prozent: 0 1 (jeweils zum 31..) seelische Behinderung geistige/körperliche Behinderung,2,0 3, ; N (B.-W) 1 = 1. (ohne LB, bei denen eine Zuordnung nach der Art der Behinderung nicht möglich war und ambulante Integrationshilfen Kita und Schule)

13 1 Entwicklungen in Baden-Württemberg Grafik : Leistungsempfänger in der Eingliederungshilfe in den Stadt- und Landkreisen pro Einwohner zum Stichtag

14 1 Entwicklungen in Baden-Württemberg Grafik : Nettoausgaben in der Eingliederungshilfe (ohne Grundsicherung und Hilfe zum Lebensunterhalt) pro Einwohner im Jahr 1 Nettoausgaben pro Einwohner unter () bis unter () bis unter () und mehr () Durchschnitt 13 B.-W. 1 Stadtkreise Landkreise 1 Neckar-Odenwald Main-Tauber 1 Rhein-Neckar 13 LK Heilbronn Hohenlohe 1 LK Karlsruhe Heilbronn Schwäbisch-Hall 1 Karlsruhe Rems-Murr Schwarzwald-Baar 13 1 Breisgau-Hochschwarzwald Alb-Donau 1 1

15 1 Entwicklungen in Baden-Württemberg B Wohnen Wohnformen Grafik : Leistungsempfänger in der Eingliederungshilfe in Baden-Württemberg insgesamt nach Wohnform in Prozent: 0 1 jeweils zum Stichtag ,,3 22,2 13, 3,3 2, stationäres Wohnen ambulantes Wohnen privates Wohnen Ohne 1.1 Leistungsempfänger mit Persönlichem Budget, deren Wohnform nicht eindeutig zuordenbar war; einschließlich Kinder und Jugendliche

16 1 Entwicklungen in Baden-Württemberg Grafik : Erwachsene Leistungsempfänger in der Eingliederungshilfe in Baden-Württemberg nach Art der Behinderung und Wohnform in Prozent: 0 1 (jeweils 31..) Leistungsempfänger mit geistiger / körperlicher Behinderung 3,3 3, 3, 1, 1,,,2, 3, stationäres Wohnen ambulantes Wohnen privates Wohnen 1 Leistungempfänger mit seelischer Behinderung, 2, 2,,3,1 0,0 2,0 2,2 3, stationäres Wohnen ambulantes Wohnen privates Wohnen

17 1 Entwicklungen in Baden-Württemberg Grafik : Leistungsempfänger in Werkstätten und in Fördergruppen in Baden-Württemberg nach Alter und Wohnform zum Stichtag in Prozent Fördergruppen (LT I.. a und I..b) WfbM 0% 0% 0% 0% 0% 0% 0% 30% % % 0% 30% 3% % unter 0 Jahre % % % % % 1% 0 bis unter 0 Jahre 0 Jahre und älter % 1% 2% unter 0 Jahre % 1% % 3% 0 bis unter 0 Jahre 1% 3% 0 Jahre und älter stationär ambulant privat 1 Grafik : Leistungsempfänger in Werkstätten in Baden-Württemberg ab 0 Jahre nach Wohnform in Prozent: Vergleich 1 1 2% 2% % % 1% 1% % 1% 0% 3% 3% 3% 0 bis unter 0 Jahre (N=.1) 0 Jahre und älter (N=1.33) 0 bis unter 0 Jahre (N=.0) 0 Jahre und älter (N=2.) stationär ambulant privat

18 1 Entwicklungen in Baden-Württemberg Wohnleistungen Tabelle 1: Leistungen der Eingliederungshilfe nach SGB XII zum Wohnen in Baden- Württemberg: 1 Eingliederungshilfen zum Wohnen zum Stichtag 31.. Entwicklung 1-1 durchschnittl. jährl. Wachstumsrate 0-1 in % absolut in % Erwachsene stationär Kinder stationär , -2, stationär gesamt , 0, Erwachsene ABW ,2, Erwachsene BWF , 2,1 Erwachsene ambulant ,,3 Kinder Pflegefamilien ,3 insgesamt , 2, Grafik : Anteil ambulanter Wohnhilfen an allen Wohnhilfen der Eingliederungshilfe für erwachsene Menschen in Baden-Württemberg in Prozent: ,1 2,0 2, 3 31, 33,0 3, 3, 3,3 3, 3, 3,

19 1 Entwicklungen in Baden-Württemberg Grafik : Anteil ambulanter Wohnhilfen an allen Wohnhilfen der Eingliederungshilfe für erwachsene Menschen in Baden-Württemberg nach Behinderungsform in Prozent: , 1, 1, 2,, 2,,0,1,3 1,,1, 22,2 22,,, 2, gb/kb sb Hinweis: Differenzierte Daten nach Behinderungsform liegen erst ab 0 für alle Stadt- und Landkreise vor Grafik 13:,0 Jährliche Veränderung des Bruttoaufwands und der Zahl der Leistungsempfänger im ambulanten Wohnen Erwachsener in Baden-Württemberg in Prozent: 0-1,1,,3,,,,3,,2,,,,,, Wachstumsrate Leistungsempfänger Wachstumsrate Aufwand

20 1 Entwicklungen in Baden-Württemberg Grafik 1: Leistungsberechtigte im Wohnen insgesamt pro Einwohner zum Stichtag nach Sozialhilfeträgern / Bundesländern Grafik: BAGüS/con_sens 1: Kennzahlenvergleich Eingliederungshilfe der überörtlichen Träger der Sozialhilfe 1. Der Bericht wird im März 1 veröffentlicht.

21 1 Entwicklungen in Baden-Württemberg Grafik 1: Gesamtzahl der stationären Wohnhilfen der Eingliederungshilfe nach SGB XII pro Einwohner am Stichtag 31..1

22 1 Entwicklungen in Baden-Württemberg Grafik 1: Junge Menschen in schulischer oder vorschulischer Ausbildung mit stationären Wohnleistungen der Eingliederungshilfe nach SGB XII pro Einwohner unter Jahre zum Stichtag

23 1 Entwicklungen in Baden-Württemberg Grafik 1: Erwachsene mit ambulanten Wohnleistungen der Eingliederungshilfe pro Einwohner zum Stichtag (ABW und BWF)

24 1 Entwicklungen in Baden-Württemberg C Arbeit, Beschäftigung und Bildung Tabelle 2: Eingliederungshilfen zur Arbeit und Beschäftigung in Baden-Württemberg: - 1 Eingliederungshilfen für Arbeit und Beschäftigung Entwicklung am Stichtag durchschnittl. jährl. Wachstumsrate 0-1 in % absolut in % WfbM , Fördergruppen ,2 3, Tages-/Seniorenbetr , 3, insgesamt ,0 Grafik 1: Leistungsempfänger in der Eingliederungshilfe nach SGB XII in Baden- Württemberg nach Lebensabschnitten (Tagesstruktur) in Prozent: 0 1 (Stichtag 31..) 0% 0% 1, 13, 1, 1, 1, 1, 1, 2 0% 0%,,0,1,3,,,,,,,,, 0% 0%,3,,0,,0,,,2,,,,1 3, 0% 30% % % 0% 13, 13, 13,2 13,2 13,0 13,0,,,,,,,,,1,,,2,2,2,1,,,,, Vorschulische Förderung Schulische Förderung Berufliche Förderung Senioren Sonstige

25 1 Entwicklungen in Baden-Württemberg Grafik 1: Leistungsempfänger im Leistungstyp Tagesstrukturierende Leistungen für erwachsene Menschen, insbesondere Senioren (LT I..) nach Altersgruppen in Prozent am Stichtag bis unter 1% bis unter 30 2% 30 bis unter 0 % 0 bis unter 0 % und älter 3% 0 bis unter 0 1% 0 bis unter % 2 N = 3. Grafik : 0% Anteil der Werkstattbeschäftigten an allen Leistungsempfängern in beruflichen Fördermaßnahmen nach SGB XII (WfbM und Fördergruppen) in Baden- Württemberg in Prozent: 0 bis 1 (jeweils zum Stand 31..) 0% 0%,,,1,,3,,,,3,1,,2% 0% 0% 0% 0% 30% % % 0%

26 1 Entwicklungen in Baden-Württemberg Werkstätten für Menschen mit Behinderung Grafik : Zahl der Leistungen in Werkstätten für Menschen mit Behinderung (WfbM) pro Einwohner zwischen 1 und Jahren am

27 1 Entwicklungen in Baden-Württemberg Grafik 22: Jährliche Veränderung des Bruttoaufwands und der Zahl der Leistungsempfänger Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) in Prozent: 0 1 Wachstumsrate Leistungsempfänger Wachstumsrate Aufwand 1,, 1, 3,0 3, 3, 3, 3, 3, 2,3 0, -0, 0,,1 3, Ø pro Jahr 0-1 Grafik : 0% 0% 0% 0% 0% 0% Anteil der WfbM-Beschäftigten mit einer seelischen Behinderung an der Gesamtheit der WfbM-Beschäftigten in Prozent: 0 1 (jeweils zum Stichtag 31..) 2 0% 30% % % 0%,1, 22,3 22,2,3 2,0 2, 2,2 2, 2,1 2,3 2, 2,%

28 1 Entwicklungen in Baden-Württemberg Grafik 2: Leistungsempfänger in WfbM pro Einwohner zwischen 1 und Jahren nach Bundesländern / überörtlichem Träger: 0 1 (zum Stichtag 31..) 2 Grafik: BAGüS/con_sens 1: Kennzahlenvergleich Eingliederungshilfe der überörtlichen Träger der Sozialhilfe 1. Der Bericht wird im März 1 veröffentlicht. Leistungen zur Teilhabe an Bildung Grafik 2: Entwicklung der Eingliederungshilfe-Leistungen nach SGB XII in allgemeinen Kitas und Schulkindergärten in Baden-Württemberg: Ambulante Integration Kiga/Tagesbetreuung Schulkindergarten Nicht berücksichtigt sind Integrationshilfen für Kinder mit einer seelischen Behinderung nach SGB VIII, die von den Jugendhilfeträgern gewährt werden und Leistungen im Rahmen eines persönlichen Budgets, die nicht eindeutig zuordenbar waren.

29 1 Entwicklungen in Baden-Württemberg Grafik 2: Entwicklung der Integrationshilfen nach SGB XII* und der (teil)stationären Leistungen für Schüler in SBBZ in Baden-Württemberg: SBBZ (teilstationär/stationär) Integrationshilfe SGB XII (Leistungstypen I.3; I..2) *einschließlich Integrationshilfen für eine Schulbegleitung in einem SBBZ; ohne Schulbegleitungen nach SGB VIII Tabelle 3: Leistungen der Sozial- und Jugendhilfe für die ambulante Integration (Schulbegleitung) in Baden-Württemberg (ohne teilstationäre oder stationäre Leistungen in (Heim-)Sonderschulen): 1 1 Veränderung 1-1 Anzahl Schulbegleitungen zum Stichtag absolut in % SGB XII ,% 3a SGB VIII ,% insgesamt ,% 2 Tabelle : Aufwandsentwicklung für schulische Integrationshilfen nach SGB XII: 1 1 Jährlicher Aufwand für schulische Integrationshilfen nach SGB XII (in Millionen Euro) Veränderung absolut in % 1, 1, 2,2 32,, 2,1%

30 1 Entwicklungen in Baden-Württemberg Grafik 2: Zahl der ambulanten Integrationshilfen in Schulen nach SGB XII pro Einwohner zwischen und Jahren am Stichtag

31 1 Entwicklungen in Baden-Württemberg D Persönliches Budget Grafik 2: Anzahl der Persönlichen Budgets in der Eingliederungshilfe in Baden- Württemberg: 0 1 (jeweils zum Stichtag 31..) *

32 Übersicht Abbildungsverzeichnis A Gesamtentwicklung Grafik A 1: Leistungsempfänger in der Eingliederungshilfe nach SGB XII insgesamt* pro Einwohner am 31..1, 1 und 1 3 Grafik A 2: Gesamt-Nettoausgaben in der Eingliederungshilfe nach SGB XII: 3 Grafik A 3: Leistungsempfänger in der Eingliederungshilfe (SGB XII) nach Behinderungsarten am in Prozent 3 Grafik A : Leistungsempfänger in der Eingliederungshilfe (SGB XII) nach Lebensabschnitten am in Prozent 3 32 B Wohnen Grafik B 1: Erwachsene Leistungsempfänger in der Eingliederungshilfe mit einer geistigen und/oder körperlichen Behinderung nach Wohnformen am in Prozent 3 Grafik B 2: Erwachsene Leistungsempfänger in der Eingliederungshilfe mit einer seelischen Behinderung nach Wohnformen am in Prozent 3 Grafik B 3: Erwachsene Leistungsempfänger mit einer geistigen und/oder körperlichen Behinderung nach Wohnformen pro Einwohner am Grafik B : Erwachsene Leistungsempfänger mit einer seelischen Behinderung nach Wohnformen pro Einwohner am Grafik B : Anteil ambulanter Wohnleistungen an allen Wohnleistungen der Eingliederungs-hilfe nach SGB XII für Erwachsene (Ambulantisierungsquote) am 31..1, 1 und 1 in Prozent 0 Grafik B : Leistungsempfänger in der Eingliederungshilfe nach SGB XII im stationären Wohnen insgesamt pro Einwohner am 31..1, 1 und 1 einschließlich Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene in (vor-)schulischer Ausbildung und Sonstige 1 Grafik B : Erwachsene Leistungsempfänger in der Eingliederungshilfe nach SGB XII im stationären Wohnen ohne Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene in (vor-) schulischer Ausbildung pro Einwohner am und 1 2 Grafik B : Erwachsene mit stationären Wohnleistungen mit einer geistigen und/oder körperlichen Behinderung pro Einwohner am und 1 3 Grafik B : Erwachsene mit stationären Wohnleistungen mit einer seelischen Behinderung pro Einwohner am und 1 3 Grafik B : Gesamtzahl der stationären Wohnleistungen für Erwachsene im Rahmen von TWG, LIBW und IBW am Stichtag und 1 Grafik B : Bruttoaufwendungen im stationären Wohnen der Eingliederungshilfe nach SGB XII pro Einwohner Jahresaufwand 1, 1 und 1 pro Einwohner zum Stichtag 31.. Grafik B : Bruttoausgaben für stationäre Wohnleistungen der Eingliederungshilfe pro Leistungsempfänger nach Buchungsvarianten: 1 Grafik B 13: Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene in vorschulischer und schulischer Ausbildung im stationären Wohnen in der Eingliederungshilfe nach SGB XII pro Einwohner unter Jahre am 31..1, 1 und 1 Grafik B 1: Junge Menschen im stationären Wohnen der Eingliederungshilfe nach SGB XII nach Art der Unterbringung (Internat, Wohnheim) pro Einwohner unter Jahren am Grafik B 1: Erwachsene Leistungsempfänger im ambulanten Wohnen in der Eingliederungshilfe insgesamt (Ambulant Betreutes Wohnen und Begleitetes Wohnen in Familien) pro Einwohner am 31..1, 1 und 1

33 Grafik B 1: Erwachsene Leistungsempfänger in der Eingliederungshilfe im ambulanten Wohnen, differenziert nach ambulant betreutem Wohnen (ABW) und begleiteten Wohnen in Familien (BWF) pro Einwohner am Grafik B 1: Erwachsene Leistungsempfänger im ambulanten Wohnen in der Eingliederungshilfe mit einer geistigen und/oder körperlichen Behinderung pro Einwohner am und 1 1 Grafik B 1: Erwachsene Leistungsempfänger im ambulanten Wohnen in der Eingliederungshilfe mit einer seelischen Behinderung pro Einwohner am und 1 1 Grafik B 1: Zahl der Persönlichen Budgets, die anstelle einer Sachleistung für das ambulante Wohnen gewährt wurden, am Stichtag Grafik B : Bruttoaufwendungen im ambulanten Wohnen (ABW und BWF) in der Eingliederungshilfe pro Einwohner (jährlicher Aufwand in den Jahren 1, 1 und 1 ohne Grundsicherung und Hilfe zum Lebensunterhalt) 3 C Arbeit, Beschäftigung und Bildung Grafik C 1: Tagesstruktur-Leistungen der Eingliederungshilfe nach Rahmenvertrag für erwachsene Personen mit geistiger und/oder körperlicher Behinderung nach Leistungstyp pro Einwohner ab 1 Jahren am Grafik C 2: Tagesstruktur-Leistungen der Eingliederungshilfe nach Rahmenvertrag für erwachsene Personen mit seelischer Behinderung nach Leistungstyp pro Einwohner ab 1 Jahren am Grafik C 3: Erwachsene Personen mit einer geistigen und/oder körperlichen Behinderung nach Art der Tagesstruktur in Prozent am Grafik C : Erwachsene Personen mit einer seelischen Behinderung nach Art der Tagesstruktur in Prozent am Grafik C : Lohnkostenzuschüsse der Eingliederungshilfe für die Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt insgesamt (Zahlfälle und vereinbarte Fälle) am und 1 Grafik C : Lohnkostenzuschüsse der Eingliederungshilfe für die Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt differenziert nach Zahlfällen und vereinbarten Fällen am Grafik C : Leistungsempfänger in Werkstätten für behinderte Menschen (LT I..) pro Einwohner im Alter von 1 bis unter Jahren am 31..1, 1 und 1 Grafik C : Bruttoausgaben für Leistungen in Werkstätten für behinderte Menschen (LT I..) pro Einwohner (ohne Fahrtkosten): Jahresaufwand bezogen auf die Gesamtbevölkerung am 31..1, 1 und 1 in Euro Grafik C : Bruttoausgaben für Leistungen in Werkstätten für behinderte Menschen (LT I..) pro Leistungsempfänger (ohne Fahrtkosten) Jahresaufwand bezogen auf die Fallzahlen zum Stand 31..1, 1 und 1 in Euro Grafik C : Leistungsempfänger in Werkstätten für behinderte Menschen (LT I..) mit einer geistigen und/oder körperlichen Behinderung pro Einwohner im Alter von 1 bis unter Jahren am und 1 0 Grafik C : Leistungsempfänger in Werkstätten für behinderte Menschen (LT I..) mit einer seelischen Behinderung pro Einwohner im Alter von 1 bis unter Jahren am und 1 0 Grafik C : Beschäftigte im Arbeitsbereich der Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) nach Altersgruppen in Prozent am Grafik C 13: Leistungsempfänger in Werkstätten für behinderte Menschen (LT I..) im Alter ab 0 Jahren am 31..1, 1 und 1 (absolute Zahl) 2 Grafik C 1: Leistungsempfänger mit einer geistigen und/oder körperlichen Behinderung in Werkstätten für behinderte Menschen (LT I..) am nach Wohnform in Prozent 3 Grafik C 1: Leistungsempfänger mit einer seelischen Behinderung in Werkstätten für behinderte Menschen (LT I..) am nach Wohnform in Prozent 3 33

34 3 Grafik C 1: Leistungsempfänger in WfbM und ergänzende Lohnkostenzuschüsse der Eingliederungshilfe für die Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt je Einwohner zwischen 1 und Jahren am Grafik C 1: Leistungsempfänger mit geistiger und/oder körperlicher Behinderung im Förder- und Betreuungsbereich (LT I...a) und in der Tagesbetreuung für Erwachsene und Senioren (LT I..) pro Einwohner ab 1 Jahren am Grafik C 1: Leistungsempfänger mit seelischer Behinderung in Angeboten zur Tagesstruktur und Förderung (LT I...b ) und in der Tagesbetreuung für Erwachsene und Senioren (LT I..) pro Einwohner ab 1 Jahren am Grafik C 1: Besucher von Förder- und Betreuungsgruppen und Angeboten der Tagesstrukturierung und Förderung für psychisch behinderte Menschen (LT I...a und b) nach Altersgruppen in Prozent am Grafik C : Empfänger von Leistungen der Tages-/Seniorenbetreuung (Leistungstyp I..) nach Altersgruppen in Prozent am Stichtag Grafik C : Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene mit einer geistigen und/oder körperlichen Behinderung mit teilstationären Leistungen beim Besuch eines privaten Schulkindergartens oder einer privaten Sonderschule pro Einwohner unter Jahren am und 1 (ohne ambulante Integrationshilfen) Grafik C 22: Zahl der ambulanten Integrationshilfen nach SGB XII im Elementarbereich pro Einwohner unter Jahren am und 1 Grafik C : Aufwand für ambulante Integrationshilfen nach SGB XII im Elementarbereich: Jahresaufwand in Euro pro Einwohner unter Jahren am und 1 Grafik C 2: Gesamtzahl der ambulanten Integrationshilfen nach SGB XII und 3a SGB VIII im Elementarbereich pro Einwohner unter Jahren nach Art der Behinderung (einschließlich der Leistungen der Jugendämter) am Grafik C 2: Zahl der schulischen Integrationshilfen nach SGB XII nach Bildungsort pro Einwohner von Jahren (ohne teilstationäre oder stationäre Leistungen in SBBZ) am Grafik C 2: Zahl der ambulanten Integrationshilfen in Schulen nach SGB XII pro Einwohner von Jahre am 31..1, 1 und 1 0 Grafik C 2: Leistungen der Sozial- und Jugendhilfe für die ambulante Integration in Schulen (Schulbegleitung) nach SGB XII und 3a SGB VIII (ohne teilstationäre oder stationäre Leistungen in SBBZ) pro Einwohner von Jahren am Grafik C 2: Aufwand der Sozialhilfe für Schulbegleitungen nach SGB XII (ohne teilstationäre oder stationäre Leistungen in SBBZ) pro Einwohner von Jahren am und am in Euro 1 D Persönliches Budget Grafik D 1: Persönliche Budgets in der Eingliederungshilfe: absolute Zahlen 1 und 1 (jeweils am Stichtag 31..) 2 Grafik D 2: Anteil der Personen mit persönlichem Budget an allen Leistungsempfängern in der Eingliederungshilfe (am Stichtag 31..1) 2

35 Grafik A 1: Leistungsempfänger in der Eingliederungshilfe nach SGB XII insgesamt* pro Einwohner am 31..1, 1 und 1 Neckar-Odenwald-K.,,0,,1,,3,,,,,3,,2,,2,,1,,1,,,,,,,2,1,,,1,3,,0,0,3,,,,1,,,1,,0 3 B.-W. Stadtkreise Landkreise * ohne stationäre Kurzzeitunterbringung/ Trainingswohnen sowie Frühförderung/-beratung. Die Berücksichtigung der Frühförderung würde bei einzelnen Kreisen zu deutlich höheren Werten führen.,,, ; N (B.-W.) 1 =

36 Grafik A 2: Gesamt-Nettoausgaben in der Eingliederungshilfe nach SGB XII: Jahresaufwand in Euro pro Einwohner am 31..1, 1 und 1 ohne Grundsicherung und Hilfe zum Lebensunterhalt 3 Neckar-Odenwald-K B.-W. Stadtkreise Landkreise

37 Grafik A 3: Leistungsempfänger in der Eingliederungshilfe (SGB XII) nach Behinderungsformen am in Prozent 0% 0% seelische Behinderung geistige/körperliche Behinderung 0% 0% 0% % 0% 30% % % 0% Neckar-Odenw.-K Landkreise Stadtkreise B.-W. 3 Grafik A : Leistungsempfänger in der Eingliederungshilfe (SGB XII) nach Lebensabschnitten am in Prozent 0% 0% 0% 0% 0% 0% 0% % % % 0% Neckar-Odenw.-K. Heilbronn,Land Vorschulische Förderung Schulische Förderung Berufliche Förderung Senioren Sonstige 1 Landkreise Stadtkreise 13 B.-W.

38 Grafik B 1: Erwachsene Leistungsempfänger in der Eingliederungshilfe mit einer geistigen und/oder körperlichen Behinderung nach Wohnformen am in Prozent 0% 0% 0% 0% 0% 0% 0% 30% % % 0% Neckar-Odenwald-K. Landkreise Stadtkreise B.-W. stationär ambulant privat 3 Grafik B 2: Erwachsene Leistungsempfänger in der Eingliederungshilfe mit einer seelischen Behinderung nach Wohnformen am in Prozent 0% 0% 0% 0% 0% 0% 0% % % % 0% Neckar-Odenw.-K. stationär ambulant privat Landkreise Stadtkreise B.-W.

39 Grafik B 3: Erwachsene Leistungsempfänger mit einer geistigen und/oder körperlichen Behinderung nach Wohnformen pro Einwohner am 31..1,,0 stationäres Wohnen ambulantes Wohnen privates Wohnen 3, 3,0 2, 2,0 1, 0, 0, 0, 0, 0, 0, 0, 0, 0, 0, 0, 0, 0, 1, 0, 0, 0, 0, 0, 0, 0, 0, 0, 1, 0, 0, 1, 0, 0, 1, 0, 0, 0, 0, 0, 0, 0, 0, 0, 0, 0, 0, 0, 0, 1, 2,1 2,0 1, 1, 1, 1, 1, 1, 1, 1, 1, 1, 1, 1, 1, 1, 1, 1, 1, 1, 1, 1, 1, 1, 1, 1, 1, 1, 1, 1, 1, 1, 0, 0, 0, 0, 0, 0, 0, 1, 0, 0, 0, 0, 0, 0, 1, 1, 0,0 Neckar-Odenw.-K. Landkreise Stadtkreise B.-W. 3 Grafik B : Erwachsene Leistungsempfänger mit einer seelischen Behinderung nach Wohnformen pro Einwohner am 31..1,,0 stationäres Wohnen ambulantes Wohnen privates Wohnen 3, 3,0 2, 2,0 1, 0, 0,0 0, 0, 0, 0, 0, 0, 0, 0, 0, 0, 0, 0, 0, 0, 0, 0, 0, 0, 0, 0, 0, 0, 0, 0, 0, 0, 0, 0, 0, 0, 0, 0, 0, 0, 0, 0, 0, 0, 0, 0, 0, 0, 0, 0, 0, 0, 0, 1, 0, 0, 0, 0, 0, 0, 0, 0, 0, 0, 0, 0, 0, 0, 0, 0, 0, 1, 0, 1, 0, 0, 0, 1, 0, 0, 0, 0, 0, 0, 0, 0, 0, 0, 0, 0, 0, 0, 0, 0, 0, 0, 0, 0, 0, 0, Neckar-Odenwald-K. 0, 0, 0, 0, 0, Landkreise 0, Stadtkreise 0, 0, 0, B.-W.

40 Grafik B : Anteil ambulanter Wohnleistungen an allen Wohnleistungen der Eingliederungshilfe nach SGB XII für Erwachsene (Ambulantisierungsquote) am 31..1, 1 und 1 in Prozent 0 Neckar-Odenwald-K. 2,3% 31,% 3,3% 3,2% 3,3% 3,% 3,2% 3,2% 3,3% 3,1% 3,2% 3,% 3,% 3,1% 3,% 3,1% 3,% 3,0% 3,0% 3,1% 3,% 3,0% 3,% 0,0% 3,% 3,% 0,%,3%,%,% 3,2%,3%,%,0% 2,%,2% 3,% 3,1%,%,%,%,%,% 2,3% B.-W. Stadtkreise Landkreise % 3,%,0% 1 1 1

41 Grafik B : Leistungsempfänger in der Eingliederungshilfe nach SGB XII im stationären Wohnen insgesamt pro Einwohner am 31..1, 1 und 1 einschließlich Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene in (vor-)schulischer Ausbildung und Sonstige Neckar-Odenwald-K. 1, 2,1 1, 1, 2,0 1, 2,0 2,3 1, 2,3 2, 2,3 2, 2, 2,0 2,0 1, 2,2 1, 2, 2, 2,0 2, 2,3 2,3 2,3 2,1 2,3 2, 2, 2,1 1, 2,2 2, 2, 2, 2,0 2,1 2, 2,1 2,3 2, 2, 3,0 1 B.-W. Stadtkreise Landkreise 2,2 2,2 2,2 ; N (B.-W.) 1 =

42 Grafik B : Erwachsene Leistungsempfänger in der Eingliederungshilfe nach SGB XII im stationären Wohnen ohne Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene in (vor-) schulischer Ausbildung pro Einwohner am und 1 2 Neckar-Odenwald-K. 1, 1, 1, 1, 1, 1, 1, 1, 1, 1, 1, 1, 1, 1, 1, 1, 1, 1, 1, 1, 2,0 2,1 2,1 2,0 2,1 2,2 2,1 2,2 2,1 2,1 2,1 2,1 2,2 2,2 2,3 2,3 2,3 2,2 2,2 2,2 2, 2, 2, 2, B.-W. Stadtkreise Landkreise 2,0 1, 2,0 ; N (B.-W.) 1 =

43 Grafik B : Erwachsene mit stationären Wohnleistungen mit einer geistigen und/oder körperlichen Behinderung pro Einwohner am und 1 3,0 2, 1 1 2,0 1, 1, 2,1 2,0 1, 1, 1, 1, 1, 1, 1, 1, 1, 1, 1, 1, 1, 1, 1, 1, 1, 1, 1, 1, 1, 1, 1, 1, 1, 1, 1, 1, 1, 1, 1, 1, 0, 0,0 Neckar-Odenw.-K. Landkreise Stadtkreise B.-W. ; N (B.-W.) 1 = 1.0 ohne "sonstige" (nicht eindeutig zuordenbare) Leistungsempfänger im stationären Wohnen 3 Grafik B : Erwachsene mit stationären Wohnleistungen mit einer seelischen Behinderung pro Einwohner am und 1 3,0 2, 1 1 2,0 1, 0, 0, 0, 0, 0, 0, 0, 0, 0, 0, 0, 0, 0, 0, 0, 0, 0, 0, 0, 0, 0, 0, 0, 0, 0, 0, 0, 0, 0, 0, 0, 0, 0, 0, 0, 0, 0, 0, 0,0 Neckar-Odenw.-K. Landkreise Stadtkreise B.-W. ; N (B.-W.) 1 =.1 ohne "sonstige" (nicht eindeutig zuordenbare) Leistungsempfänger im stationären Wohnen

44 Grafik B : Gesamtzahl der stationären Wohnleistungen für Erwachsene im Rahmen von TWG, LIBW und IBW am Stichtag und k.a ; N (B.-W.) 1 = 0 ohne Neckar-Odenwald-K.

45 Grafik B :Bruttoaufwendungen im stationären Wohnen der Eingliederungshilfe nach SGB XII pro Einwohner Jahresaufwand 1, 1 und 1 pro Einwohner zum Stichtag 31.. Neckar-Odenwald-K B.-W. 2 Stadtkreise Landkreise 1 Aufwendungen für Schüler in Wohnheimen und Internaten sind in 1 Stadt- und Landkreisen (teilweise) enthalten, in 2 Stadt- und Landkreisen sind sie dagegen nicht enthalten 1 1 1

46 Grafik B : Bruttoausgaben für stationäre Wohnleistungen der Eingliederungshilfe pro Leistungsempfänger nach Buchungsvarianten: 1 Buchungs-Variante a) * * ** * * * * * * KVJS * Aufwand für stationäres Wohnen von Schülern ganz oder teilweise enthalten ** Umstellung Buchungsvariante Buchungs-Variante b) * * * k.* Neckar-Odenwald-K.* Schwarzwald-Baar-Kreis* * * * * Aufwand für stationäres Wohnen von Schülern ganz oder teilweise enthalten

47 Grafik B 13: Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene in vorschulischer und schulischer Ausbildung im stationären Wohnen in der Eingliederungshilfe nach SGB XII pro Einwohner unter Jahre am 31..1, 1 und 1 Neckar-Odenwald-K. 0, 0, 0, 0, 0, 0, 0, 0, 0, 0, 0, 0, 0, 0, 0, 0, 0, 0, 0, 0, 0, 0, 0, 0, 0, 0, 0, 0, 1, 1, 1, 1, 2, B.-W. Stadtkreise Landkreise 0, 0, ; N (B.-W.) 1 =

48 Grafik B 1: Junge Menschen im stationären Wohnen der Eingliederungshilfe nach SGB XII nach Art der Unterbringung (Internat, Wohnheim) pro Einwohner unter Jahren am ,0 Wohnheime (LT I.1.1 und 1.2) Internate (LT I ) 2, 2,0 1, 1, 0, 0,0 0, 0, 0, 0, 0, 0, 0, 0, 0, 0, 0, 0, 0, 0, 0, 0, 0, 0, 0, 0, 0, 1, 0, 0, 0, 0, 0, 0, 0, 0, 0, 0, 0, 0, 0, 0, 0, 0, 0, 0, 0, 0, 0, 0, 0, 0, 0, 0, 0, 0, Neckar-Odenwald-K. ; N (B.-W.) 1 Wohnheime: N= ; Internate: N= 1.2 0, 0, 0, 0, 0, Landkreise Stadtkreise B.-W.

49 Grafik B 1: Erwachsene Leistungsempfänger im ambulanten Wohnen in der Eingliederungshilfe insgesamt (Ambulant Betreutes Wohnen und Begleitetes Wohnen in Familien) pro Einwohner am 31..1, 1 und 1 Neckar-Odenwald-K. 0, 0, 0, 0, 0, 0, 1, 1, 2,1 1, 1, 1, 1, 1, 1, 1, 1, 1, 1, 1, 1, 2,1 2,0 1, 1, 1, 1, 2,3 B.-W. Stadtkreise Landkreise 1, 1, ; N (B.-W.) 1 =

50 Grafik B 1: Erwachsene Leistungsempfänger in der Eingliederungshilfe im ambulanten Wohnen, differenziert nach ambulant betreutem Wohnen (ABW) und begleiteten Wohnen in Familien (BWF) pro Einwohner am ,0 2, ambulant betreutes Wohnen begleitetes Wohnen in Familien 2,0 1, 0, 0,02 1, 0,03 0,0 0,02 0, 0, 0, 1, 0, 0, 1, 0, 0,02 0,0 0,03 0,0 1, 1, 1, 1, 1, 1, 1, 1, 1, 0, 0, 1, 0, 1, 0, 1, 1, 1, 1, 0,0 0, 1, 0,0 Neckar-Odenw.-K. ; N (B.-W.) 1 = ABW: 13.1, BWF: 1.22 Landkreise Stadtkreise B.-W. 0

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