Umsatzsteuer und Gewerbesteuer für Podologen VerSCHLIMMbesserung oder echter Vorteil durch aktuelle Rechtssprechung
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- Cornelius Rothbauer
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1 Umsatzsteuer und Gewerbesteuer für Podologen VerSCHLIMMbesserung oder echter Vorteil durch aktuelle Rechtssprechung Wie werden meine Einnahmen umsatzsteuerlich behandelt? Was hat sich für mich auf Grund des neuen Urteils für mich geändert? Wie erfolgt - - Frage über Fragen Frau Simone Dieckow führt Sie auf anschauliche Steuerberaterin Simone Dieckow, 103/
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3 %
4 Und wer sind Sie?
5 Übersicht 1. Umsatzsteuer im Heilberufemarkt 2. Podologen/medizinischer Fußpfleger als Erbringer eines Heilmittels 3. FG-Urteil vom Anschlussbehandlungen bei Podologen 5. Sektoraler Heilpraktiker 6. Umsatzsteuerfreie Leistungen bei Podologen 7. Erhebung der Umsatzsteuer 8. Kleinunternehmerregelung 9. Fazit
6 Umsatzsteuer Leistungen des Heilmittelerbringer i.s.d. 4 Nr. 14 UStG steuerfrei 5
7 &' Ärzte, Zahnärzte, Physiotherapeuten und andere Heilberufler müssen keine Umsatzsteuer zahlen Das stimmt so nicht! Ärzte, Zahnärzte, Physiotherapeuten erbringen Leistungen, die in der Regel umsatzsteuerfrei sind Das ist richtig, aber...
8 &' Gesetzeswortlaut: Gemäß 4 Nr. 14aUStG sind Heilbehandlungen im bereich der Humanmedizin umsatzsteuerfrei, die im Rahmen der Ausübung der Tätigkeit als Arzt, Zahnarzt, Heilpraktiker, Physiotherapeut, Hebamme oder einer ähnlichen heilberuflichen Tätigkeit durchgeführt werden.
9 &' Heilbehandlungen im Bereich der Humanmedizin vorbeugende Gesundheitspflege, Diagnose Heilung oder Linderung von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden beim Menschen therapeutisches Ziel muss im Vordergrund stehen durch ärztliche oder arztähnliche Leistungen und Unternehmer besitzt die dafür erforderliche Qualifikation sog. Katalogberuf
10 &' umsatzsteuerpflichtig sind Leistungen, die kein therapeutisches Ziel verfolgen, aus kosmetischen Gründen erfolgen, der Verbesserung des Wohlbefindens ( Wellness ) dienen, keinen unmittelbaren Krankheitsbezug haben, lediglich den allgemeinen Gesundheitszustand verbessern sollen
11 (') * PodG v erforderlichen Befähigungsnachweis mit Ablegung der Staatlichen Prüfung Erlaubnis auf Führung der Berufsbezeichnung nicht maßgebend ( FG Rheinland-Pfalz v ) eigene Befugnis, medizinische Indikation einer Leistung zu beurteilen damit ab Leistungen steuerfrei ( siehe OFD Magdeburg und ) alle berufstypischen, im Bereich der Heilbehandlung ausgeübten Tätigkeiten berufstypisch = jede Maßnahme, die der Prävention, Therapie und Rehabilitation von Fußerkrankungen dient Nachweise mittels Eigenbelege ( Patientenkartei beinhaltet Diagnose, Grunderkrankung und jeweils erbrachte Behandlung )
12 (') * Bis OFD-Verfügung BMF Schreiben 19.Juni 2012
13 (') * OFD-Verfügung ( Magdeburg ) v Podologische Leistungen nur als Heilbehandlung anzusehen und damit umsatzsteuerfrei, wenn ärztliche Verordnung bzw. Verordnung eines ( sektoralen ) Heilpraktikers im Rahmen einer Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahme eines gesetzlichen Leistungsträgers Keine Handlungsempfehlung!!!
14 +') BMF-Schreiben v Anschlussbehandlungen ohne ärztliche Verordnung gelten als steuerpflichtige Präventionsmaßnahme: ärztliche Diagnose + medizinisch indiziert + berufliche Qualifikation des Podologen + Patient übernimmt Kosten + keine (erneute) ärztliche Verordnung - umsatzsteuerpflichtig Begründung Finanzverwaltung: Ein Patient kann regelmäßig nicht selbst über die medizinische Indikation seiner weiteren Behandlung befinden.
15 (') * Verlängerung der Frist bis durch Schreiben vom vom Landesamt für Steuer und Finanzen des Freistaates Sachsen Hinweis auf Heilbäder = ermäßigter Steuersatz EXKURS
16 ), - Reduzierter Umsatzsteuersatz für Heilbäder gemäß 12 Abs. 2 Nr. 9 UStG EXKURS Typische Leistungen (die von den Krankenkassen grundsätzlich als Heilmittel anerkannt sind) gelten als Heilbäder und unterliegen dem ermäßigten Umsatzsteuersatz i.h.v. 7%. Bei der Verabreichung von Heilbädern, die ihrer Art nach allgemeinen Heilzwecken dienen, ist es nicht erforderlich, dass im Einzelfall ein bestimmter Heilzweck nachgewiesen wird. -> Anders BFH zu Sauna und Floating (Salzwasser-Schwebebad): Vorordnung erforderlich, da auch als reine Wellnessmaßnahme denkbar 15
17 +'%! FG-Urteil v ( AZ:4 K 75/12 ) Begründung der Klage: 4 Nr. 14 UStG fordert keine ärztliche Anordnung für Heilbehandlungen Verordnung ist nur im Grenzbereich zw. Heilbehandlung und Leistung zur Prävention / Selbsthilfe i.s.d. 20 SGB V bzw. Behandlungen, die dem allgem. Wohlbefinden dienen erforderlich Derartige Leistungen würden nicht erbracht, da konkrete Fußbereiche mit individuellen Beschwerden und konkrete Vorbeugung von Verletzungen und Infektionen / Fuß- und Beinampuation werden vermieden Sog. Risikopatienten ( konkretes Krankheitsbild )
18 +'%! FG-Urteil v ( AZ:4 K 75/12 ) Begründung der Klage: Risikopatienten im Wesentlichen Chemotherapie- und Dialysepatienten, deren Immunsystem stark angegriffen ist, sehr dünnen Haut und entzündete Füße Marcumarpatienten durch Einnahme blutgerinnungshemmender Medikamente besteht Gefahr, dass kleinste Verletzungen zu offenen Wunden und somit zu lebensbedrohlichen Infektionen führen Rheumapatienten Hüft-OP Patienten,
19 +'%! FG-Urteil v ( AZ:4 K 75/12 ) Entscheidung Steuerbefreiung podologischer Behandlungen auch ohne ärztliche Verordnung Entscheidungsgründe: 4 Nr. 14 a UStG setzt voraus: Heilbehandlung Humanmedizin Ärztliche oder arztähnliche Leistung Erforderliche Qualifikation
20 +'%! FG-Urteil v ( AZ:4 K 75/12 ) Entscheidung Heilbehandlung Diagnose, Behandlung und soweit möglich Linderung oder Heilung von Krankheiten oder Gesundheitsstörungen Therapeutischer Zweck Vorbeugung wie: vorbeugende Untersuchungen ärztliche Maßnahmen an Personen, die an einer Krankheit oder Gesundheitsstörung leiden Leistungen zum Schutz einschließlich der Aufrechterhaltung oder Wiederherstellung der menschlichen Gesundheit Unmittelbarer Krankheitsbezug notwendig
21 +'%! FG-Urteil v ( AZ:4 K 75/12 ) Entscheidung Heilbehandlung Teil eines konkreten, individuellen, der Vorbeugung dienenden Leistungskonzeptes Nur im Grenzbereich ärztliche Verordnung notwendig Nachweiserfordernis lässt sich nicht aus des Gesetzeswortlaut und dem Zweck der Umsatzsteuerbefreiungsvorschrift 14 Nr.14 UStG, die Kosten der Heilbehandlung zu senken und Sie dem Einzelnen zugänglicher zu machen ableiten Ärztliche Verordnung nur dann erforderlich, wenn nicht in anderer Weise das Vorliegen einer Heilbehandlung nachgewiesen werden kann
22 +'%! FG-Urteil v ( AZ:4 K 75/12 ) Entscheidung Voraussetzung Verordnung: diabetisches Fußsyndrom detaillierte Beschreibung der Leistungen des Podologen und Zuordnung in Kategorien ( 18 ), welche steuerfrei sind: Behandlung einer Krankheit am Fuß des Patienten Patient mit anderweitigen Erkrankungen zur Vorbeugung von Gesundheitsstörungen, sofern unmittelbarer Krankheitsbezug vorliegt aber Achtung!!! Medizinische Indikation regelmäßig nicht ohne ärztliche Eingangsdiagnose feststellbar Im Streitfall: vorgelegte Patientenunterlagen und Privatgutachten!!!!
23 +'%!
24 +'%!!!!!Revision beim BFH eingelegt ( AZ: XI R 13/14 )!!!!
25 Pause
26 .') Umsatzsteuerpflicht für Anschlussbehandlungen gilt ab ( Ausnahme: Sachsen ). Vor dem ausgeführte Behandlungen, die im Anschluss an ärztlich verordnete Behandlungen durchgeführt werden, können wie bisher als steuerfrei behandelt werden.
27 .') Handlungsempfehlung detaillierte Dokumentation der medizinischen Notwendigkeit von Anschlussbehandlungen (Weiterbehandlung ärztlich festgestellter Symptome) siehe auch FG Urteil v , da diese zumindest auch Risikopatienten sind Patienten empfehlen, sich ein Privatrezept ausstellen zu lassen Umsatzsteuer bei Preiskalkulation berücksichtigen Unterscheidung 7 % / 19 % beachten Einspruch gegen Steuerbescheide ggf. Klage ETL-ADVISION Steuerberater helfen gern dabei!
28 /' - Rechtslage klar: Bundesverwaltungsgericht Neben (Zahn-)Ärzten und Psychotherapeuten dürfen lediglich Heilpraktiker befunden, diagnostizieren und verordnen Ausnahme: sektorale Heilpraktikererlaubnis 27
29 6. Umsatzsteuerfreie podologische Leistungen Für Umsatzsteuerbefreiung ist nicht erheblich, ob der Unternehmer selbst oder seine Angestellten die erforderliche beruflichen Qualifikation besitzen
30 0'* Umsatzsteuervoranmeldung und Umsatzsteuererklärung umsatzsteuerpflichtige Unternehmer müssen monatlich oder vierteiljährlich Umsatzsteuervoranmeldungen abgeben Unternehmer haben Umsatzsteuerjahreserklärung einzureichen (auch wenn nur umsatzsteuerfreie Umsätze) wer Leistungen eines ausländischen Unternehmers bezieht, schuldet als Empfänger die Umsatzsteuer (Reverse Charge)
31 0'* zu zahlende Umsatzsteuer ist selbst zu ermitteln: Umsatzsteuer auf umsatzsteuerpflichtige Leistungen abzgl. an andere Unternehmer gezahlte Umsatzsteuer (Vorsteuer) zu zahlende Umsatzsteuer Ist die Vorsteuer höher als die Umsatzsteuer ergibt sich einen Erstattungsanspruch.
32 0'* Steuerpflichtig und Vorsteuerabzugsberechtigt Vorsteuerabzug auf alle Eingangsleistungen für umsatzsteuerpflichtigen Ausgangsleistungen Aufteilung direkte / indirekte Kosten Kostenstellenrechnung Vorfinanzierung Vorsteuer bei größeren Investitionen beachten
33 0'* 100% Zuordnung zum Unternehmensvermögen bei Anlagevermögen, welches für gemischte Umsätze verwendet wird, um Vorsteuerkorrektur in Folgejahren zu ermöglichen 15a UStG
34 1'2 Steuerpflichtig und doch keine Umsatzsteuer keine Erhebung der Umsatzsteuer bei Kleinunternehmer keine Abführung von Umsatzsteuer an das Finanzamt kein Umsatzsteuerausweis in Rechnungen kein Vorsteuerabzug Kleinunternehmerregelung anwendbar, wenn die steuerpflichtigen Umsätze zuzüglich der darauf entfallenden Steuer im Vorjahr EUR nicht überschritten haben und im Folgejahr ,00 EUR nicht überschreiten werden Voraussetzung: Podologe weist auf seinen Rechnungen keine Umsatzsteuer aus.
35 1'2 Bei der Besteuerung als Kleinunternehmer entfällt jedoch auch die Möglichkeit, die an andere Unternehmer gezahlte Umsatzsteuer als Vorsteuern wieder abzuziehen (z. B. USt auf Material und Geräte). Verzicht auf Kleinunternehmerregelung und Option zur Regelbesteuerung kann in Einzelfällen sinnvoll sein
36 1'2 Achtung: Einhaltung der Umsatzgrenze muss geprüft werden auch umsatzsteuerpflichtige Leistungen außerhalb der Podologischen Praxis sind einzubeziehen, z. B. umsatzsteuerpflichtige Vermietung Umsätze aus einer Photovoltaikanlage
37 ), - matik 36
38 1'% Leistungen von Podologen sind umsatzsteuerfrei, wenn eine Verordnung vorliegt ohne Verordnung 0 % bei Risikopatienten????? 7 %, wenn Behandlung nach Heilmittelrichtlinien als Heilmittel anerkannt ist????? 19 %, wenn Wellness, Kosmetik, nicht als Heilmittel anerkannt, keine Erhebung der Umsatzsteuer wegen Kleinunternehmerregelung Dokumentation! Dokumentation! Dokumentation!
39 !" # $%& 38
40 3! Risiko: Nachträgliche Einstufung durch das Finanzamt Folge: Liquiditätsprobleme Lösung: Gestaltung mit Hilfe Ihres kompetenten Steuerberaters Guter Rat ist teuer, schlechter Rat kann teuer zu stehen kommen. (Gerhard Uhlenbruck) 39
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