Pflichtveröffentlichung gemäß 27 Abs. 3 Satz 1, 14 Abs. 3 Satz 1 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG) Ergänzung

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1 Pflichtveröffentlichung gemäß 27 Abs. 3 Satz 1, 14 Abs. 3 Satz 1 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG) Ergänzung der gemeinsamen Stellungnahme des Vorstands und des Aufsichtsrats der Produktion und Vertrieb von elektronischen Systemen, Landsberger Straße 322, München, Deutschland, gemäß 27 Abs. 1, 14 Abs. 3 Satz 1 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG) zum freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebot (Barangebot) der Arrow Central Europe Holding Munich GmbH, Frankfurter Straße 211, Neu-Isenburg, Deutschland, an die Aktionäre der Produktion und Vertrieb von elektronischen Systemen zum Erwerb ihrer Aktien an dieser Gesellschaft mit der ISIN DE (WKN ) gegen Zahlung einer Geldleistung Annahmefrist: vom 23. Februar 2015 bis zum 24. März 2015, 24:00 Uhr (Ortszeit in Frankfurt am Main)

2 Ergänzende Stellungnahme gemäß 27 WpÜG Seite 2 von 5 Inhaltsverzeichnis 1. Künftige gemeinsame Geschäftstätigkeit und Vermögen der DATA MODUL AG Empfehlung... 4

3 Ergänzende Stellungnahme gemäß 27 WpÜG Seite 3 von 5 Die Arrow Central Europe Holding Munich GmbH mit Sitz in Neu-Isenburg, Deutschland (die Bieterin ), hat am 23. Februar 2015 gemäß 14 Abs. 2 Satz 1, Abs. 3 Satz 1 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes ( WpÜG ) die am 20. Februar 2015 von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ( BaFin ) genehmigte Angebotsunterlage im Sinne von 11 WpÜG (die Angebotsunterlage ) für das freiwillige öffentliche Übernahmeangebot der Bieterin (das Angebot ) an die Aktionäre der Produktion und Vertrieb von elektronischen Systemen, München ( DATA MODUL AG ), veröffentlicht. Das Angebot ist an sämtliche Aktionäre der DATA MODUL AG (die DATA MODUL-Aktionäre und jeweils einzeln ein DATA MODUL-Aktionär ) gerichtet und bezieht sich auf den Erwerb sämtlicher auf den Inhaber lautender Stückaktien der DATA MODUL AG mit einem auf die einzelne Aktie entfallenden anteiligen Betrag des Grundkapitals von je EUR 3,00, ISIN DE , WKN (die DATA MODUL-Aktien und jeweils einzeln eine DATA MODUL-Aktie ), zu einem Kaufpreis von EUR 27,50 je DATA MODUL-Aktie. Der Vorstand der DATA MODUL AG (der Vorstand ) hat die Angebotsunterlage am 23. Februar 2015 von der Bieterin erhalten und unverzüglich nach Erhalt am selben Tag dem Aufsichtsrat der DATA MODUL AG (der Aufsichtsrat ) sowie dem Betriebsrat der Data Modul Weikersheim GmbH zugeleitet. Der Vorstand und der Aufsichtsrat haben zu dem Angebot am 27. Februar 2015 gemäß 27 Abs. 1 WpÜG eine gemeinsame Stellungnahme abgegeben (die Stellungnahme ). Die Stellungnahme wurde gemäß 27 Abs. 3 Satz 1, 14 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 WpÜG am 27. Februar 2015 im Internet auf der Internetseite der DATA MODUL AG unter veröffentlicht. Kopien der Stellungnahme werden gemäß 27 Abs. 3 Satz 1, 14 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2, 1. Hs. WpÜG seit dem 27. Februar 2015 bei der DATA MODUL AG unter der Anschrift Produktion und Vertrieb von elektronischen Systemen, Investor Relations, Landsberger Str. 322, München, Deutschland, zur kostenlosen Ausgabe bereitgehalten. Die Internetadresse, unter der die Veröffentlichung der Stellungnahme erfolgt ist, sowie die Stelle, bei der die Bereithaltung der Stellungnahme zur kostenlosen Ausgabe erfolgt, wurden am 27. Februar 2015 im Bundesanzeiger durch Hinweisbekanntmachung gemäß 27 Abs. 3 Satz 1, 14 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2, 2. Hs. WpÜG veröffentlicht. Ergänzungen der Stellungnahme werden in gleicher Weise auf der vorstehend angegebenen Internetseite der DATA MODUL AG veröffentlicht und unter der angegebenen Anschrift der DATA MODUL AG in Kopie zur kostenlosen Ausgabe bereitgehalten, wobei jeweils eine entsprechende Hinweisbekanntmachung im Bundesanzeiger erfolgt. Ziffer 8.1 der Stellungnahme (Künftige gemeinsame Geschäftstätigkeit und Vermögen der DATA MODUL AG) wird hiermit wie folgt ergänzt:

4 Ergänzende Stellungnahme gemäß 27 WpÜG Seite 4 von 5 1. Künftige gemeinsame Geschäftstätigkeit und Vermögen der DATA MODUL AG In der Stellungnahme wurde bereits darauf hingewiesen, dass aus Sicht der Bieterin und des Vorstands und Aufsichtsrats der DATA MODUL AG Synergiepotentiale sowie gemeinsame Wachstumschancen insbesondere in den Branchen Healthcare, Aerospace, Industrial Automation, Security & Surveillance, Communications und Gaming bestehen. Ferner wurde in der Stellungnahme ausgeführt, dass die Bieterin davon ausgeht, dass der Zusammenschluss beider Unternehmensgruppen zusätzliche Leistungen und Lösungen für OEM-Kunden und eine Verbesserung der Markteinführungszeit der Kundenprodukte ermöglichen wird, und dass Arrow weitere Vorteile aus der entwicklungstechnisch orientierten Geschäftstätigkeit der DATA MODUL-Gruppe erwartet. Aus Sicht der Bieterin werde es der Zusammenschluss erleichtern, Lösungen für die sich schnell wandelnden geschäftlichen Herausforderungen der Kunden zu entwickeln. Ergänzend weisen der Vorstand und der Aufsichtsrat der DATA MODUL AG darauf hin, dass die Realisierung der von der Bieterin in der Angebotsunterlage beschriebenen Absichten und der Umfang der von ihr aufgrund einer künftigen Zusammenarbeit erwarteten Synergien, Effizienzverbesserungen und zusätzlichen Geschäftsmöglichkeiten im Wesentlichen von künftigen unternehmerischen Entscheidungen von Arrow abhängen werden, die vom Vorstand und Aufsichtsrat der DATA MODUL AG allenfalls begrenzt beeinflusst und zum jetzigen Zeitpunkt nicht mit Sicherheit vorhergesagt werden können. Aus Sicht von Vorstand und Aufsichtsrat stellen die seitens der Bieterin angestrebten Synergiepotentiale, Effizienzverbesserungen und zusätzlichen Geschäftsmöglichkeiten jedoch eine plausible und angemessene Zielsetzung dar. 2. Empfehlung Vorstand und der Aufsichtsrat der DATA MODUL AG wiederholen hiermit unter Bezugnahme auf die Ausführungen in Ziffer 12 der Stellungnahme und unter Berücksichtigung der vorstehenden ergänzenden Erwägungen ihre Empfehlung an die DATA MODUL-Aktionäre, das Angebot anzunehmen. Diese Ergänzung der Stellungnahme und die vorstehende Empfehlung wurden im Vorstand und im Aufsichtsrat einstimmig verabschiedet.

5 Ergänzende Stellungnahme gemäß 27 WpÜG Seite 5 von 5 München, den 6. März 2015 Produktion und Vertrieb von elektronischen Systemen Der Vorstand Der Aufsichtsrat

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