Der Kanton Zürich kann sich dem Steuerwettbewerb nicht entziehen Kantonsrat Claudio Zanetti, Parteisekretär
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- Reinhold Kuntz
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1 SVP des Kantons Zürich Nüschelerstrasse Zürich Tel Fax Die Partei des Mittelstands Der Kanton Zürich kann sich dem Steuerwettbewerb nicht entziehen Kantonsrat Claudio Zanetti, Parteisekretär Zwei Männer sind zu Fuss in der Savanne unterwegs. Plötzlich merken sie, dass sich ein Löwe an sie heranpirscht. Beide fürchten um ihr Leben. Da öffnet der eine seinen Rucksack, kramt daraus ein paar Turnschuhe hervor und zieht diese an. Daraufhin fragt ihn der andere verwirrt und vorwurfsvoll, was er damit bezwecke, ob er denn ernsthaft glaube, mit leichteren Schuhen schneller als der König der Tiere rennen zu können. Doch der Angesprochene antwortet nur trocken: Das ist ja gar nicht nötig, es reicht, wenn ich schneller bin als Du. Dieser Witz illustriert sehr treffend das Wesen eines jeden Wettbewerbs und damit natürlich auch jenes des Steuerwettbewerbs. Am Ende zählt nur der relative Vorteil gegenüber den Mitbewerbern. Doch was heisst das für den Kanton Zürich? Die Ausgangslage könnte klarer kaum sein: Mindestens 18 der 26 Kantone haben für 2006 teilweise umfangreiche Steuersenkungen in Planung oder bereits umgesetzt. Allein am letzten Abstimmungswochenende haben die Stimmberechtigten in den Kantonen Aarau, Uri und Zug eine Senkung der Steuern beschlossen. Sämtliche den Kanton Zürich umgebende Kantone sind dabei, die Steuern zu senken oder haben dies bereits getan. Im Kaspar Escher-Haus befindet man sich derweilen im Dornröschenschlaf. Man tut, als ginge einen das alles gar nichts an. Anfänglich konnte es sich der Regierungsrat auch noch einfach machen. Man wollte sich nicht mit dem kleinen Bergkanton Obwalden vergleichen (288/2005) und verwies statt dessen auf frühere Steuersenkungen im Kanton Zürich freilich ohne darauf hinzuweisen, dass man praktisch sämtliche ablehnte oder das Inkraftsetzen so lange aufschob, dass man sich damit eine Rüge des Bundesgerichts einhandelte. Während sich der Zuger Regierungsrat in seinem aktuellen Schwerpunktprogramm das strategische Ziel gesetzt hat, seine steuerliche Konkurrenzfähigkeit durch die durchschnittlich niedrigste Steuerbelastung in der Schweiz für natürliche und juristische
2 Personen zu wahren, erachtet dies der Zürcher Regierungsrat als unrealistisch und empfahl eine entsprechende Motion (373/2005) der SVP zur Ablehnung. Konnte man sich über das kämpferische Obwalden noch lustig machen, dürfte dies im Falle des Kantons Aargau bereits schwieriger werden. Im September 2006 beschloss der Aargauer Grosse Rat eine geradezu spektakuläre Offensive zur Senkung der Steuerlast. Vergangenes Wochenende wurde diese vom Souverän gutgeheissen, und auf Anfang nächstes Jahr tritt sie in Kraft. Im Kanton Zürich warten wir noch immer auf die Antwort auf eine SVP-Anfrage (262/2006), in der wir wissen wollen, wie der Regierungsrat dieser Herausforderung zu begegnen gedenkt. Eine rasche Antwort haben wir dafür auf eine andere Frage erhalten: Mit vom 3. November habe ich den Finanzdirektor darauf aufmerksam gemacht, dass nun auch Deutschland, von dessen Fehlern wir lange profitiert haben, die Unternehmenssteuern zu senken gedenkt. Ich wollte wissen, ob Derartiges Eingang in die Überlegungen des Regierungsrats findet. Schon am 7. November hatte ich die Antwort auf dem Tisch: Das Steueramt ist momentan daran, Grundlagen für eine Steuerstrategie zu erarbeiten. (Nicht eine Strategie, sondern lediglich die Grundlage dafür.) Und um einen allfälligen Hoffnungsschimmer gleich im Keime zu ersticken, führte der Finanzdirektor weiter aus, dass realistischerweise und der Not gehorchend in nächster Zeit im Kanton nicht mit allgemeinen Steuersenkungen gerechnet werden kann. Zu prüfen seien lediglich allfällige gezielte Massnahmen, die in der Regel auf Vorstösse der SVP zurückgehen. Bemerkenswert ist in diesem Zusammenhang, dass der St. Galler Regierungsrat die von ihm beantragte Steuersenkung mit Verweis auf das Nationalbankgold begründet. Allfällige Ertragsausfälle seinen dadurch verkraftbar, heisst es. Auch der Kanton Zürich durfte den Eingang von nicht budgetierten 1,6 Milliarden Franken auf seinem Konto verbuchen. Was hat er damit getan? Die Steuern gesenkt? Schulden abgebaut? Das Geld mündelsicher angelegt? In ein zukunftsträchtiges und rentables Projekt investiert? Nichts von alldem: Das Geld ist futsch, anzulegen ist nichts mehr. Trotzdem sind die Steuern noch immer hoch und auch die Schulden sind noch da. Wenn jemand einen Treuhänder oder Prokuristen erschlagen würde, weil er mit dem ihm anvertrautem Geld so umgeht, wie es der Zürcher Regierungsrat tut, so könnte er vor jedem Gericht mit viel Gnade rechnen. Unser Nationalrat Bruno Zuppiger wird bezüglich der Verwendung des Nationalbankgoldes in der nächste Woche beginnenden Wintersession der Eidgenössischen Räte einen Vorstoss
3 einreichen. Wir wollen wissen, was die Kantone mit dem Geld angestellt haben und wie der Bundesrat diesen Verwendungszweck beurteilt. Wir können also festhalten, dass der Regierungsrat des Eidgenössischen Standes Zürich die Steuern nicht senken will. Dies im Gegensatz zu all unseren Nachbarkantonen. Damit nicht genug: Der Regierungsrat will die Steuern in einem Jahr sogar erhöhen. Auf den eingangs erzählten Witz übertragen hiesse das, dass sich der zweite Mann, also der ohne Turnschuhe, die Skischuhe anschnallt. Auch damit nicht genug: Der Regierungsrat will sogar einen automatischen Steuererhöhungsmechanismus einführen. Anstatt endlich ihre Verantwortung und Führungsrolle wahrzunehmen, sucht unsere Regierung das Heil in einen gesetzlichen Mechanismus. Diese Idee zeugt von einer eklatanten Führungsschwäche und Hilflosigkeit des Regierungsrats, bzw. des Finanzdirektors. In der Finanzpolitik braucht es klare Entscheide und klare Verantwortlichkeiten. Dies kann kein noch so ausgeklügeltes Regulierungssystem ersetzen. Die SVP wird eine solche Regelung mit allen ihr zur Verfügung stehenden Mitteln bekämpfen. Angesichts der geschilderten Ausgangslage kann es für den Kanton Zürich nichts anderes geben, als sich dem Steuerwettbewerb, der eine Tatsache ist, zu stellen. Um zu dieser Schlussfolgerung zu gelangen, braucht es weder externe Berater, noch ist die Verwaltung damit zu beschäftigen, die Grundlagen für eine Steuerstrategie zu erarbeiten. Gefragt ist der Wille, zu den Besten zu gehören und etwas Phantasie. Es geht nämlich gar nicht nur um den Steuerfuss. Auch bei den Gebühren, insbesondere bei den Notariatsgebühren, liesse sich in dieser Hinsicht viel erreichen. Weiter könnten endlich die Reste der Erbschafts- und Schenkungssteuer abgeschafft werden, und auch was die Straffung der Verfahren und die Kulanz der Steuerverwaltung angeht, wäre Einiges zu verbessern. Falls sich Herr Hollenstein eines Tages doch noch entschliessen sollte, in diese Richtung aktiv zu werden, ist ihm die Unterstützung durch die SVP sicherer als diejenige durch seine eigene Partei.
4 So senken unsere Nachbarn die Steuern (Anhang) Allgemein - Mindestens 18 der 26 Kantone haben für 2006 teilweise umfangreiche Steuersenkungen in Planung oder bereits umgesetzt. - Allein am Abstimmungswochenende vom 26. November 2006 haben die Stimmberechtigten in den Kantonen Aarau, Uri und Zug eine Senkung der Steuern beschlossen. - In zahlreichen Kantonen haben die Stimmbürger allein in diesem Jahr Steuersenkungen in der Höhe von Hunderten Millionen Franken beschlossen: In St. Gallen werden die Steuereinnahmen um 140 Millionen Franken reduziert, in Schwyz fallen 42 Millionen weg und in Nidwalden betragen die Steuerausfälle 6,5 Millionen. Über die happigste Steuergesetzrevision hatte die Aargauer Bevölkerung zu befinden: Insgesamt 700 Millionen Franken in den kommenden vier Jahren werden Kanton und Gemeinden verloren gehen. - Der Zuger Finanzdirektor Hegglin: Wir heizen den Steuerwettbewerb nicht an, sondern wir ziehen nur nach. - Die Palette der Steuersenkungs-Massnahmen ist breit und reicht von tiefern Kapitalund Grundstückgewinnsteuern, über tiefere Einkommens- und Vermögenssteuern bis hin zu höheren Abzügen etwa für Kinder oder Betreuungsaufgaben. - Während das Steuerpaket des Bundes im Mai 2004 noch mit einer Zweidrittelsmehrheit verworfen wurde, erhalten kantonale Steuervorlagen regelmässig Ja-Anteile von 67 bis 76 Prozent. - In den Abstimmungskämpfen sind die Fronten meist die selben: Während sich Regierung und Bürgerliche für Steuersenkungen einsetzten, bekämpften Linke, Grüne und Gewerkschaften diese. - Dieses Muster dürfte sich andernorts bald wiederholen. Im Kanton Solothurn etwa, wo die Regierung Steuersenkungen insbesondere für Unternehmen und Gutbetuchte von 52 Millionen Franken plant. Oder im Kanton Luzern, der in den vergangenen vier Jahren den Steuerfuss schrittweise reduzierte und für 2008 ein grosses Steuerpaket vorbereitet. - Und diese Entwicklung dürfte weitergehen: Die öffentlichen Haushalte verfügen wegen der Progression über gute Steuereinnahmen, sagt Kurt Stalder, Sekretär der Konferenz der kantonalen Finanzdirektoren. In den kommenden Jahren werden die meisten Kantonen ihre Zusatzeinnahmen zurückgeben und die Steuern senken. Die Steuererleichterungen seien zu verkraften, meint er. Der Staat wird nicht ausgehungert. (Quellen: NZZaS vom 18. Dezember 2005, St. Galler Tagblatt vom 20 November 2006 und Tages-Anzeiger vom 27. November 2006)
5 Schaffhausen - Der Regierungsrat hat im Legislaturprogramm und im Finanzplan angekündigt, im Jahr 2007 eine Steuergesetzrevision vorzulegen, deren Hauptziel die steuerliche Entlastung der Unternehmen und Betriebe ist. - Erklärte Ziele: - Nachhaltige Sicherung von bestehenden Arbeitsplätzen sowie die Schaffung von neuen Arbeitsplätzen. - Wiederherstellung der Wettbewerbsfähigkeit im interkantonalen Standortwettbewerb bei der Besteuerung der Unternehmen. - Verbesserung der Wettbewerbs- und Entwicklungsfähigkeit und damit die Stärkung der lokal, national und international tätigen Betriebe. - Gemäss Regierungsrat lassen sich die Ziele des nachhaltigen Wachstums von Wirtschaft, Bevölkerung und Steuersubstrat sowie der Schaffung von neuen Arbeitsplätzen können nur erreichen, wenn neben den Investitionen beispielsweise in die Verkehrsanschliessung oder in den Bildungsbereich auch die steuerlichen Rahmenbedingungen sowohl für natürliche wie auch juristische Personen kontinuierlich verbessert werden. - Aktuell befindet sich der Kanton Schaffhausen bei der Besteuerung der juristischen Personen auf dem 19. Rang. Hauptziel der geplanten Vorlage ist daher eine markante Entlastung der Gesamtsteuerbelastung bei den juristischen Personen von heute knapp 24% auf unter 18%. Folgende Massnahmen sind geplant: - Reduktion der Gewinnsteuer der juristischen Personen auf maximal 6% (Flat- Tax) - Reduktion der Kapitalsteuer der juristischen Personen von heute 1,5 auf 0,5 - Die geplante Steuergesetzrevision wird sowohl auf Kantons- wie auch auf Gemeindeebene voraussichtlich Steuerausfälle ab 2008 in der Grössenordnung von rund 6 Steuerprozenten zur Folge haben. Diese Steuerausfälle werden aber weitestgehend finanziert durch absehbare Steuermehreinnahmen von bestehenden angesiedelten Firmen sowie durch Mehreinnahmen aus dem Wegfall bestehender Steuererleichterungen. - Die Detailvorlage wird dem Kantonsrat im 1. Quartal 2007 unterbreitet werden. - Die Entlastungen sollen ab 2008 wirksam werden. (Quelle: Medienmitteilung der Finanzdirektion des Kts. Schaffhausen vom 31. Oktober 2006.) Thurgau - Thurgauer Regierung hat eine neue umfassende Revision des Steuergesetzes in die Vernehmlassung geschickt. - Geplant sind Entlastungen für Betriebe, Mittelstand und Vermögen - Erklärte Ziele: - Der fünfte Platz im interkantonalen Steuerwettbewerb soll auf jeden Fall gehalten werden.
6 - Die Attraktivität des Standortes Thurgau soll erhalten und verbessert werden. - Die Abwanderung vermögender Steuerzahler soll gestoppt werden. - Gemäss Finanzdirektor kein Weihnachtsgeschenk, sondern ein Akt von Fairness und Transparenz. Man wolle die Mehreinnahmen, die der Kanton aus dem NFA bekomme, an die Steuerzahler wieder zurückgeben. - Das revidierte Steuergesetz soll sofort nach Verabschiedung des NFA in Kraft treten. - Die Kosten des Steuerpaketes belaufen sich in den Jahren 2008 und 2009 auf je 28 Millionen Franken. Der Anteil der Gemeinden betrage daran je 5,5 Millionen Franken. - Refinanziert werden sollen die Mindereinnahmen durch einen besseren Wirtschaftsgang. - Die Steuergesetzrevision sieht insbesondere vor, dass der Mittelstand, also Einkommen zwischen und Franken, entlastet wird. Ausserdem werde die teilweise Mehrbelastung von Alleinstehenden, die die Steuergesetzrevision letztes Jahr brachte, abgebaut. - Mit einer deutlichen Erhöhung der Vermögensfreibeträge solle der schlechten Positionierung des Thurgaus in diesem Bereich im interkantonalen Vergleich entgegengewirkt werden. Bei Ehepaaren soll der Freibetrag von auf Franken und bei allen übrigen Steuerpflichtigen von auf Franken angehoben werden. - Bei der Vermögenssteuer soll die bisherige Staffelung durch einen proportionalen Steuersatz von 1,1 Promille ersetzt werden. Für Unternehmen soll die Gewinnsteuer neu bei der Kapitalsteuer angerechnet werden, was zu einer Entlastung im Bereich der Vermögenssteuer führt. - Die ersten Teile der Revision sollen 2008, weitere 2009 in Kraft treten. (Quelle: St. Galler Tagblatt vom 21. November 2006) St. Gallen - Am 24. September 2006 wurde eine Revision des Steuergesetzes mit wuchtiger Mehrheit gutgeheissen. - Begründet wurde die Revision wie folgt: - Der Kanton St. Gallen habe in den letzten Jahren im interkantonalen Vergleich der Steuerbelastungen laufend Terrain eingebüsst und sei in der Rangliste immer weiter zurückgefallen. (Bei der Gewinnsteuerbelastung der juristischen Personen, belegte St. Gallen im Jahr 2005 nur mehr den 19. Rang.) - Der Kanton St. Gallen sei im steuerlichen Standortwettbewerb in vielen Bereichen nicht mehr konkurrenzfähig, weshalb sich Entlastungen aufdrängten. (Im Vergleich mit den Nachbarkantonen habe der Kanton St. Gallen seine einst hervorragende Ausgangslage verloren und sei heute nicht einmal mehr Mittelmass.) - durch die Gesetzesänderungen würden weite Kreise der Bevölkerung und die st. gallische Wirtschaft entlastet, namentlich die Einkommensschwachen, die Familien, die Eigenheimbesitzenden und die Unternehmen
7 - mit dem Nachtrag werde das Steuergesetz wieder auf den neuesten Stand der Harmonisierung und der Rechtsprechung gebracht. - Dank des Nationalbankgolds und wegen der günstigen Wirtschaftslage seien die Steuerausfälle für Kanton und Gemeinden verkraftbar - der Nachtrag zum Steuergesetz enthalte besondere Kompensationsmassnahmen für Gemeinden dank denen sie indirekt am Erlös aus dem Verkauf der Nationalbank-Goldreserven teilhaben. - Der Kanton St. Gallen kann sich dem Steuerwettbewerb nicht entziehen. Wenn wir nicht reagieren, werden wir im interkantonalen Vergleich bald noch schlechter rangieren. Es muss jedoch das Ziel sein, im interkantonalen und internationalen steuerlichen Standortwettbewerb konkurrenzfähig zu sein. Dazu muss sich der Kanton St. Gallen klar verbessern. Gezielte Entlastungen sind somit dringlich. (Quelle: Website des kantonalen Steueramts) Schwyz - Am 12. Februar 2006 haben die Stimmberechtigten des Kantons Schwyz einer Teilrevision des Steuergesetzes zugestimmt. Die letzten Neuerungen treten am 1. Januar 2007 in Kraft. - Der Vorentwurf fand bereits in der Vernehmlassung breite Zustimmung. - Ziele: - Stärkung des Kantons Schwyz im Standortwettbewerb ( wesentlichen Attraktivitätssteigerung ) - Auswertung der ersten Erfahrungen mit dem neuen Steuergesetz - Anpassung an das Bundesrecht - Inhalt: - Höhere Kinderabzüge - Reduktion der Vermögens- und Kapitalsteuer - Reduktion des Einkommenssteuersatzes auf einem Teil der Dividenden - Übergang zum jährlichen Deklarationsrhythmus - Abschaffung des Steuerausweises ( Nachdem die Nachbarkantone Zug und Nidwalden das Steuergeheimnis besser schützen, ist der Regierungsrat der Ansicht, der Kanton komme nicht um diesen Schritt herum, wenn er mit der Steigerung der Standortattraktivität Ernst machen wolle. ) - Aus der Sicht des Regierungsrates sind die damit verbundenen Folgen für die Haushalte der betroffenen Gemeinwesen tragbar. - Die Teilrevision des Steuergesetzes soll auf Beginn des Jahres 2007 in Kraft treten. (Quelle: Medieninformation der Staatskanzlei des Kantons Schwyz vom 7. Juli 2005.)
8 Zug - Notorischer Tiefsteuerkanton - Bevölkerung stimmte am 26. November 2006 mit klarer Mehrheit einer Änderung des Steuergesetzes mit folgender Zielsetzung zu: - Anpassung an bundesrechtliche Vorgaben - Entlastung der Familien durch Erhöhung der Kinderabzüge - Massive Senkung der Kapitalsteuer für Holdinggesellschaften - Milderung der steuerlichen Doppelbelastung von Aktionären - Finanzielle Auswirkungen - Dem Kanton werden Mindereinnahmen von 11,2 16,2 Mio. Franken entstehen. - Bei den Privatpersonen (so genannte natürliche Personen) wird mit Mindereinnahmen von 7,6 12,6 Mio. Franken bei den Kantonssteuern gerechnet. Davon entfallen 2,1 Mio. Franken auf die Einführung des Eigenbetreuungsabzuges und die Erhöhung der Reineinkommensgrenze von Fr auf Fr , 0,5 Mio. Franken auf den zusätzlichen Abzug für behinderungsbedingte Kosten und 5 10 Mio. Franken auf die Milderung der steuerlichen Doppelbelastung. - Bei den Gesellschaften (so genannte juristische Personen) führt die Senkung der Kapitalsteuer für Holdinggesellschaften zu Mindereinnahmen von 3,9 Mio. Franken, die Erhöhung der Mindestkapitalsteuer hingegen zu Mehreinnahmen von 0,3 Mio. Franken. - Bei den Gemeinden wird mit Mindereinnahmen zwischen 9,2 und 13,2 Mio. Franken gerechnet. - Ein weiteres ( dickes ) Massnahmenbündel befindet sich nach Auskunft des Finanzdirektors in Vorbereitung. - Aus dem Schwerpunkteprogramm des Regierungsrats: - Eine nachhaltige Finanzpolitik ist das wichtigste Schwerpunktthema des Regierungsrates. - Der Staatshaushalt ist möglichst ausgeglichen und schuldenfrei zu führen sowie langfristig zu stabilisieren. Der Finanzhaushalt wird wie folgt geführt: - Durch aktive Vertretung der Zuger Interessen bei der Umsetzung der NFA auf Bundesebene und im Rahmen von Konferenzen der Kantone. - Durch eine ständig aktualisierte Finanzstrategie. Diese sieht verstärkte Sparanstrengungen vor, insbesondere durch Wachstumsabschwächung zweckgebundener Beiträge und des Personalaufwandes. - Durch eine massvolle Erhöhung der Steuern ab Inkrafttreten der NFA. - Der Kanton wahrt seine steuerliche Konkurrenzfähigkeit durch die durchschnittlich niedrigste Steuerbelastung in der Schweiz für natürliche und juristische Personen. - Zug bleibt ein attraktiver Wirtschaftsstandort und ermöglicht den Auf- und Ausbau von erfolgreichen Firmen in möglichst vielen Branchen mit genügend qualifiziertem Personal.
9 - Der Kanton bietet gute Rahmenbedingungen für Unternehmen und Mitarbeitende an, insbesondere durch eine zeitgemässe Verkehrsinfrastruktur, Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten auf allen Stufen. (Quelle: Website des Kantons Zug) Aargau - Am 26. November 2006 hat die Bevölkerung mit klarer Mehrheit einer Revision des Steuergesetzes zugestimmt, die eine substantielle Senkung der Steuerlast bringt. - Damit will der Aargau, nach Aussage von Finanzdirektor Roland Brogli (CVP), bei der Steuerbelastung in die Top Five vorstossen. Der Kanton soll attraktiver werden als die drei ganz Grossen Zürich, Bern und Waadt sowie alle Mittelland- Kantone. (Quelle: NZZ am Sonntag vom 17. September 2006) - Erklärte Ziele: - Erhaltung und Stärkung des Standorts Aargau als Wirtschafts- und Wohnkanton - Der Kanton Aargau weist in den kommenden Jahren eine der höchsten Wachstumsraten auf. - Entlastung der Rentnerinnen und Rentner in bescheidenen finanziellen Verhältnissen sowie der erwerbstätigen Steuerpflichtigen in bescheidenen finanziellen Verhältnissen - Umsetzung von zwingendem neuem Bundesrecht - Diverse Bereinigungen und Vereinfachungen - Wirtschaftliches Wachstum liegt im Interesse aller. Wenn die Unternehmen höhere Umsätze und Gewinne erzielen, können sie Investitionen tätigen und neue Arbeitsplätze schaffen. Davon profitiert unter anderem das lokale Gewerbe. - Während bei der Totalrevision des Steuergesetzes im 2001 die unteren Einkommen und die Familien stark entlastet wurden, liegt der Fokus dieser Teilrevision bei den Unternehmen sowie den höheren Einkommen und Vermögen. Zudem werden die Rentnerinnen und Rentner sowie erwerbstätige Personen mit tiefen Einkommen entlastet. - Für die Attraktivität eines Standorts ist nicht nur die Besteuerung des Unternehmens von Bedeutung, sondern auch die Steuerlast der hochqualifizierten Arbeitskräfte des Unternehmens. Von einem starken Wirtschaftsstandort und damit höheren Einkommen und neuen Arbeitsplätzen profitieren letztendlich alle Aargauerinnen und Aargauer. - Steuerbare Einkommen zwischen 35'000 und 43'000 beziehungsweise 86'000 Franken werden nicht entlastet. ( Es ist klarzustellen, dass niemand wegen der Teilrevision ab 2010 mehr Steuern bezahlen muss als heute ) - Der Grosse Rat hat beschlossen, zugunsten der Steuergesetzrevision einmalig auf den Ausgleich der kalten Progression im 2010 zu verzichten. Dies bewirkt, dass einige Steuerpflichtige 2010 eine geringere Steuerreduktion erfahren, als bei einem linearem Ausgleich der kalten Progression. (Im interkantonalen Vergleich ist die betroffene Kategorie von Steuerpflichtigen bereits heute deutlich besser gestellt als in den meisten anderen Kantonen.)
10 - Die wichtigsten wirtschaftspolitischen Massnahmen: - Halbierung der Kapitalsteuer der Unternehmen auf 1,25. - Reduktion des zweistufigen Gewinnsteuertarifs der Unternehmen von heute 7%/11% auf 6%/9%. Neu können die ersten Fr. 150'000. (bisher Fr. 100'000. ) des Gewinnes in der tieferen Tarifstufe versteuert werden. - Anrechnung der Gewinnsteuer an die Kapitalsteuer. Bezahlt ein Unternehmen mindestens gleich viel Gewinnsteuern, wie es Kapitalsteuern bezahlen müsste, fällt die Kapitalsteuer ganz weg. - Milderung der wirtschaftlichen Doppelbelastung beim Einkommen. Bei einer Beteiligung von mindestens 10% an einem Unternehmen werden die Dividendenzahlungen nur noch zu 40 % des Steuersatzes des gesamten steuerbaren Einkommens besteuert. Der Kanton Aargau ist der erste Grosskanton, der diese Regelung einführt. - Milderung der wirtschaftlichen Doppelbelastung beim Vermögen. Der Vermögenssteuerwert von ausserbörslichen Beteiligungen an Unternehmen (insbesondere Familiengesellschaften) wird um 50 % (bisher 40 %) reduziert. - Staffelung und Erhöhung des Kinderabzugs; Senkung des Einkommens- und Vermögenssteuertarifs - Tiefere Einkommens- und Vermögenssteuern ab Auf diesen Zeitpunkt wird der Einkommenssteuertarif ab einem steuerbaren Einkommen von Fr. 43'000. (Tarif für Alleinstehende) respektive Fr. 86'000. (Tarif für Verheiratete) reduziert. Zudem wird der Vermögenssteuertarif bei allen Tarifstufen gesenkt. (Quellen: Abstimmungserläuterungen des Regierungsrats und Beantwortung einer SP- Interpellation vom 24. Oktober 2006) Deutschland - Die Regierungskoalition plant eine kräftige Entlastung für Unternehmen. - Die Reform soll am 1. Januar 2008 in Kraft treten. Einen Gesetzentwurf will Bundesfinanzminister Peer Steinbrück schon diesen Januar vorlegen. - Zentrales Ziel Steinbrücks ist es, deutsche Firmen im internationalen Steuerwettbewerb zu entlasten und zu Investitionen zu animieren. Zudem soll erreicht werden, dass sie Gewinne stärker als bisher in Deutschland versteuern und nicht im Ausland. - Nach den vom Bundeskabinett Mitte Juli beschlossenen Eckpunkten soll die Steuerlast für Kapitalgesellschaften von gut 38,6 Prozent auf rund 29 Prozent sinken. - Die geplante Steuersenkung kostet den Staat etwa 30 Milliarden Euro. Die Einnahmeausfälle und damit die eigentliche Entlastung der Unternehmen sollen aber in den Anfangsjahren auf maximal 5 Milliarden Euro begrenzt werden. Dazu werden Steuerregeln verschärft. (Quelle: Spiegel-Online)
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