Kanton Zürich Regierungsrat

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1 Kanton Zürich Regierungsrat SV17: Stellungnahme zur Vernehmlassung des Bundes und Umsetzung im Kanton Zürich Regierungsrat Ernst Stocker, Finanzdirektor Regierungsrätin Jacqueline Fehr, Direktorin der Justiz und des Innern Gemeinsame Medienkonferenz mit der Stadt Zürich und den Gemeinden Zürich, 27. November 2017

2 Einführung Regierungsrat 2 Gemeinsame MK mit Stadt Zürich und Gemeindepräsidentenverband Ergebnis von intensiver Zusammenarbeit in den letzten Wochen Stellungnahme zu Bundesvorlage und Strategie für kantonale Umsetzung Brauchte Kompromisse für eine neue, politisch konsensfähige Vorlage Abstriche mussten alle Beteiligten machen, Maximallösung nicht möglich Neue Vorlage für kantonale Umsetzung nimmt Bedenken auf Insgesamt gute Lösung für den Kanton Zürich als Ganzes Aber Herausforderung bleibt gross

3 Ausgangslage Kanton Zürich Regierungsrat 3 Ausgangslage unverändert: Hoher Anteil an ordentlich besteuerten Gesellschaften und verhältnismässig geringer, aber wirtschaftlich bedeutender Anteil an Statusgesellschaften Wenige Unternehmen bezahlen Grossteil der Unternehmenssteuern Interkantonaler Steuerwettbewerb wird sich akzentuieren Verschlechterung der Position des Kantons Zürich seit 2008: im interkantonalen Steuerwettbewerb für Unternehmen beim NFA-Ressourcenindex Massive Gewinnsteuersenkungen sind im Kanton Zürich nicht finanzierbar Zielsetzung unverändert: Konkurrenzfähigkeit des Kantons im interkantonalen und internationalen Steuerwettbewerb erhalten und Steuersubstrat sichern

4 Regierungsrat 4 SV17: Beurteilung durch Kanton Zürich (I) Im Allgemeinen: Stossrichtung der SV17 entspricht grundsätzlich den Bedürfnissen des Kantons Zürich, insbesondere für Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten Mit Einschränkungen bei der Patentbox, bei der Entlastungsbegrenzung und der Regelung der Ersatzinstrumente im Gesetz sowie den zusätzlichen Massnahmen wie der Erhöhung der Teilbesteuerung der Dividenden sowie der Erhöhung der Familienzulagen soll der Kritik an der USRIII Rechnung getragen werden. Der Kanton Zürich kann dies mittragen. Abzulehnen sind aus Sicht des Kantons Zürich: Genereller Verzicht auf Einführung der zinsbereinigten Gewinnsteuer Reduktion des Kantonsanteils an der direkten Bundessteuer gegenüber der USRIII von 21,2% auf 20,5%

5 Regierungsrat 5 SV17: Beurteilung durch Kanton Zürich (II) 1. Abzug für Eigenfinanzierung (zinsbereinigte Gewinnsteuer) Zielgerichtetes und effizientes Ersatzinstrument für den Holdingsstatus und Konzernfinanzierungsgesellschaften (Finance Branches): Umfrage ZHK: Relevanz für die Hälfte der befragten Unternehmen mit zusätzlichem Steuerpotential von 40 Mio. (Bund, Kanton und Gemeinden) Erhebungen im Steueramt zu Finance Branches und zu Mitnahmeeffekten: Zusätzliches Steuerpotential von 96 Mio. (Kanton) und 80 Mio. (Gemeinden), wenn alle Finance Branches im Kanton gehalten werden können Kaum Mitnahmeeffekte bei grösseren Unternehmen, insbesondere auch bei Banken und Versicherungen, und selbst bei höherem Zinsniveau

6 Regierungsrat 6 SV17: Beurteilung durch Kanton Zürich (III) Forts.: Abzug für Eigenfinanzierung (zinsbereinigte Gewinnsteuer) Entlastet würden daher auch KMU, die sich verstärkt mit Eigenkapital finanzieren Anreiz zur Finanzierung mit Eigenkapital entlastet gesund finanzierte Unternehmen und erhöht die Stabilität der Wirtschaft Bei Einführung nur als fakultative Massnahme auf kantonaler Ebene ergibt sich auch für den Bund ein bedeutendes Potenzial an zusätzlichen Steuereinnahmen Beitrag zum Erhalt des NFA-Ressourcenpotentials des wichtigsten Geberkantons Der Kanton Zürich fordert gemeinsam mit Städten und Gemeinden und in Einklang mit der FDK die Einführung eines «Abzuges für Eigenfinanzierung» als fakultative Massnahme für die Kantone

7 Regierungsrat 7 SV17: Beurteilung durch Kanton Zürich (IV) 2. Erhöhung des Kantonsanteils an der Bundessteuer Ausgewogene Verteilung der Lasten auf Bund und Kantone/Gemeinden nach dem Grundsatz der Opfersymmetrie gemäss Berechnungen FDK Gesetzliche Vorgabe zur Beteiligung der Gemeinden Mindereinnahmen des Bundes fallen geringer aus dank Verzicht auf die zinsbereinigte Gewinnsteuer beim Bund Geringerem abzugsfähigem Steueraufwand der Unternehmen zufolge Gewinnsteuersenkungen in den Kantonen Der Kanton Zürich fordert eine Erhöhung des Kantonsanteils an der direkten Bundessteuer auf 21,2% Bundesanteils an den Ergänzungsleistungen von 5/8 auf 6/8

8 Regierungsrat 8 SV17: Beurteilung durch Kanton Zürich (V) 3. Teilbesteuerung Dividenden und Familienzulagen Erhöhung Teilbesteuerung Dividenden auf 70% systematisch gerechtfertigt Verminderung der wirtschaftlichen Doppelbelastung AG/Aktionär dank Senkung der Sätze für die Gewinnsteuer Effektive Gesamtsteuerbelastung hängt von Verhältnissen im Einzelfall ab Erhöhung Dividendenbesteuerung als Teil des notwendigen politischen Kompromisses nach Nein des Volkes zu USR III Mindestvorgaben Familienzulagen (plus 30 Franken) als flankierende Massnahme: Verteilwirkung und Wirksamkeit ist noch näher zu prüfen

9 Regierungsrat 9 Geplante Umsetzung im Kanton Zürich (I) Hauptpfeiler der kantonalen Umsetzung Vollständige Umsetzung und Ausschöpfung der obligatorischen und fakultativen Ersatzinstrumente der SV17 Massvolle Senkung des Gewinnsteuersatzes Substanzielle Beteiligung der Städte und Gemeinden an der Ausgleichsleistung des Bundes

10 Regierungsrat 10 Geplante Umsetzung im Kanton Zürich (II) Vollständige Umsetzung der Ersatzinstrumente der SV17 Patentbox mit Entlastung von 90% Zusätzliche Abzüge für F&E-Aufwendungen mit Zuschlag von 50% Abzug für Eigenfinanzierung, sofern im Bundesrecht vorgesehen Ermässigungen bei der Kapitalsteuer, soweit das Eigenkapital auf Patente, Beteiligungen und Konzerndarlehen entfällt Entlastungbegrenzung auf 70% Erhöhung Teilbesteuerung Dividenden auf das im Bundesrecht vorgesehene Mindestmass von 70%

11 Regierungsrat 11 Geplante Umsetzung im Kanton Zürich (III) Senkung des Steuersatzes für die Gewinnsteuer An der Absicht des Regierungsrates, den Gewinnsteuersatz von heute 8% auf neu 6% zu senken, wird festgehalten Mit Rücksicht auf Städte und Gemeinden ist eine Senkung in zwei Schritten vorgesehen: von 8% auf 7% in der Gesetzesvorlage zur Umsetzung der SV17 ein Jahr nach Inkrafttreten der SV17 von 7% auf 6% in einer weiteren Gesetzesvorlage drei Jahre nach Inkrafttreten der SV17 Staffelung berücksichtigt u.a. die zeitlich verzögerte Wirkung der Abschaffung der besonderen Steuerstatus

12 Regierungsrat 12 Geplante Umsetzung im Kanton Zürich (IV) Aus der vorgesehenen Gewinnsteuersenkung ergeben sich in Kombination mit den Entlastungen aus den Ersatzmassnahmen folgende Steuerbelastungen: Steuerbelastung auf Reingewinn vor Steuern (Bund, Kanton, Stadt Zürich inkl. Kirchensteuer) Heute SV17* Entlastungsgrenze 70% Holdinggesellschaften 7.83% 11.2% % Gemischte Gesellschaften 10.11% 11.2% % Ordentlich besteuerte Gesellschaften 21.15% 11.2% % *abhängig von der Art und dem Ort der Aktivitäten der Unternehmung und der Wirkung der Ersatzinstrumente

13 Regierungsrat 13 Geplante Umsetzung im Kanton Zürich (V) Finanzielle Auswirkungen Schätzungen der finanziellen Auswirkungen der Umsetzung der SV17 auf den Kanton Zürich ist ausserordentlich schwierig, abhängig von der definitiven Ausgestaltung der SV17 im Bund dynamischen Effekten (Entscheide der Unternehmen, Entscheide anderer Kantone und Veränderungen im internationalen Umfeld) Neuschätzung erfolgt im Rahmen der kantonalen Umsetzungsvorlage Tendenzen: Derzeit steigende Unternehmenssteuererträge führen zu höherer Basis für Berechnung der Mindereinnahmen Anpassungen in Bundesvorlage führen zu geringeren Steuerausfällen Staffelung Gewinnsteuersenkung bewirkt eine zeitliche Verzögerung und Abstufung der Mindereinnahmen

14 Regierungsrat 14 Geplante Umsetzung im Kanton Zürich (VI) Beteiligung Städte & Gemeinden an Ausgleichsleistung des Bundes Gemeinden sind insgesamt mindestens gleich stark betroffen wie der Kanton Der Kanton will insgesamt bis zu 200 Millionen Franken zu Gunsten der Gemeinden aufwenden, und zwar wie folgt: Rund 90 Millionen Franken durch Erhöhung des kantonalen Anteils an den Zusatzleistungen von 44 auf 50/53 Prozent parallel zur Steuersatzsenkung bei der Gewinnsteuer Der Kanton Zürich fordert zusätzlich zur Erhöhung des Anteils an der direkten Bundessteuer auf 21.2% auch eine Erhöhung des Anteils des Bundes an den Ergänzungsleistungen von 5/8 auf 6/8

15 Regierungsrat 15 Geplante Umsetzung im Kanton Zürich (VII) Beteiligung Städte & Gemeinden an Ausgleichsleistung des Bundes Rund 100 Mio. Franken durch zusätzliche Einzahlung in den kantonalen Finanzausgleich. Dies weil die Steuerkraft der Gemeinden sinkt. Städte und Gemeinden mit einem hohen Anteil an juristischen Personen sind von hohen Steuerausfällen betroffen. Der Regierungsrat sieht für solche Gemeinden eine zeitlich befristete Unterstützung vor. Zusätzlicher Ausgleich für Kirchgemeinden von 5 Mio. Franken während 5 Jahren

16 SV17: Haltung der Stadt Zürich zur Vernehmlassung des Bundes und zur kantonalen Umsetzungsvorlage Gemeinsame Medienkonferenz mit Kanton Zürich und Gemeinden Zürich, 27. November 2017 Stadtrat Daniel Leupi, Vorsteher Finanzdepartement

17 Ausgangslage I Ziel: - Ausgewogenes Gesamtpaket in Bezug auf internationale Akzeptanz - attraktive steuerliche Rahmenbedingungen - finanzielle Ergiebigkeit für den ganzen Wirtschaftsstandort Zürich Stadtrat hat immer Verhandlungsbereitschaft signalisiert Abstimmung 12. Februar 2017 Städte wurden nach Abstimmung durch Bund/Kanton angehört, Forderungen wurden substanziell berücksichtigt Anschliessend Verhandlungen auf kantonaler Ebene Stadt Zürich Finanzdepartement Medienkonferenz SV November 2017, Seite 17

18 Ausgangslage II Drei Hauptpunkte: kantonaler Gewinnsteuersatz Entschädigung Städte und Gemeinden zinsbereinigte Gewinnsteuer Gesamtpaket als Ergebnis konstruktiver Diskussionen Stadt Zürich Finanzdepartement Medienkonferenz SV November 2017, Seite 18

19 Bundesvorlage: Vernehmlassung der Stadt Zürich Der Stadtrat wird die Vernehmlassung zur Bundesvorlage zuhanden SSV verabschieden Der Stadtrat erachtet die Bundesvorlage als akzeptabel. Berücksichtigte Forderungen u.a. im Bereich Patentbox, Detailregelungen müssen vorab bekannt sein Bundesvorlage ist ein Kompromiss wesentliche Abweichungen durch das Parlament verträgt es nicht Stadt Zürich Finanzdepartement Medienkonferenz SV November 2017, Seite 19

20 Bundesvorlage: Vernehmlassung der Stadt Zürich Einigkeit mit Regierungsrat: Abschaffung der Statusgesellschaften Kantonsanteil an direkter Bundessteuer: Erhöhung auf 21.2 Prozent Erhöhung der Dividendenbesteuerung Stadt Zürich Finanzdepartement Medienkonferenz SV November 2017, Seite 20

21 Bundesvorlage: Vernehmlassung der Stadt Zürich Abweichungen gegenüber Regierungsrat: Patentbox: Ja, aber Klärungsbedarf betreffend im Ausland patentierter Software F+E-Abzüge: Ja, aber Klärungsbedarf betreffend Definition von Forschung und Entwicklung Entlastungsbegrenzung: Ja, aber bei 60 Prozent begrenzen Anpassung Finanzausgleich: Patentbox als freiwilliges Instrument (Wirkung auf nationalen Finanzausgleich) Berücksichtigung der Städte und Gemeinden: Ja, aber griffigere Formulierung gemäss SSV Stadt Zürich Finanzdepartement Medienkonferenz SV November 2017, Seite 21

22 Senkung des kantonalen Steuersatzes für die Gewinnsteuer Stadtrat hat sofortige Senkung des kantonalen Gewinnsteuersatzes von 8 auf 6 Prozent immer als finanzpolitisch nicht vertretbar bezeichnet Senkung Gewinnsteuersatz um 1 Prozentpunkt: Einnahmeverlust von 100 Millionen Franken pro Jahr für Stadt Zürich Zeitliche Staffelung der Senkung in zwei Gesetzesvorlagen für Stadtrat valabler Kompromiss: Ausfälle zeitlich gestaffelt und für die Gemeinden besser verkraftbar; man kann Auswirkungen abwarten und ein zweites Mal entscheiden Stadt Zürich Finanzdepartement Medienkonferenz SV November 2017, Seite 22

23 Zinsbereinigte Gewinnsteuer (Abzug für Eigenfinanzierung): Stadt unterstützt Kanton Zürich Stadt Zürich im Abstimmungskampf gegen zinsbereinigte Gewinnsteuer, weil Einnahmeausfälle nicht bezifferbar (Blackbox) Regierungsrat hat Vorstellungen konkretisiert keine Mitnahmeeffekte, trägt dazu bei, spezialisierte Unternehmen im Kanton Zürich zu halten und Steuersubstrat zu erhöhen Stadtrat stimmt gemeinsam mit dem Regierungsrat und dem GPV zu, die zinsbereinigte Gewinnsteuer zumindest fakultativ in die SV17 aufzunehmen (Teil der Vernehmlassung an SSV) Standortattraktivität des Wirtschaftsstandorts Zürich erhalten Breite Palette von Ersatzmassnahmen soll unterschiedliche Rahmenbedingungen und Strukturen des Steuersubstrats in den Kantonen ausgleichen Stadt Zürich Finanzdepartement Medienkonferenz SV November 2017, Seite 23

24 Kompensation der Städte und Gemeinden Entlastung der Gemeinden bei den Ergänzungsleistungen Stadtrat ist mit dem Angebot des Regierungsrats einverstanden Entlastung der besonders betroffenen Gemeinden im Finanzausgleich Umfang und Art der Unterstützung von Stadt und Gemeinden sind im Detail noch festzulegen Einnahmeausfälle infolge der Gewinnsteuersenkung werden besser kompensiert als noch in der alten Vorlage, bei der die Bundesmittel nicht zu den Gemeinden geflossen wären Stadt Zürich Finanzdepartement Medienkonferenz SV November 2017, Seite 24

25 Finanzielle Auswirkungen / Fazit Da viele Massnahmen der Bundesvorlage noch nicht konkretisiert sind, können wir die effektiven Ausfälle zum jetzigen Zeitpunkt nicht punktgenau festlegen Einnahmeausfälle der Stadt wesentlich geringer als bei USRIII (damals mind. 200 Millionen CHF pro Jahr): gestaffelte Senkung Gewinnsteuersatz, Ausfälle kommen später, bessere Kompensation, Auswirkungen Bundesvorlage geringer Unbefriedigend bleibt: die Anheizung des interkantonalen Steuerwettbewerbs zu Lasten des Zentrumskantons Zürich sowie das potenzielle Sinken der Unternehmensbesteuerung unter ein von der OECD toleriertes Niveau Dank an Regierungsrat Ernst Stocker, Regierungsrätin Jacqueline Fehr und GPV-Präsident Jörg Kündig für die konstruktiven Gespräche und das gemeinsame Erarbeiten des Gesamtpakets Stadt Zürich Finanzdepartement Medienkonferenz SV November 2017, Seite 25

26 Verband der Gemeindepräsidenten des Kantons Zürich Steuervorlage 17 Bundesvorlage und Vorschlag zur Umsetzung im Kanton Zürich Medieninformation, Montag

27 Verband der Gemeindepräsidenten des Kantons Zürich Bundesvorlage «Steuervorlage 17» GPV unterstützt die Vernehmlassung des Kantons Zürich gegenüber dem Bund, insbesondere folgende Massnahmen: Bundessteueranteil von 21.2% Möglichkeit der Einführung des Eigenfinanzierungsabzugs zumindest auf kantonaler Ebene Erhöhung des Bundesanteils an den Ergänzungsleistungen von 5/8 auf 6/

28 Verband der Gemeindepräsidenten des Kantons Zürich Kantonale Umsetzungsvorlage zur SV17 Der GPV unterstützt die zwischen Kanton Zürich, Stadt Zürich und GPV ausgehandelte kantonale Umsetzung, insbesondere folgende Massnahmen: Senkung des Steuersatzes für die Gewinnsteuer von 8% auf 6% in zwei Schritten Erhöhung der Beiträge an die Gemeinden für Zusatzleistungen von 44% auf 53% in zwei Schritten, zeitgleich mit der Senkung Gewinnsteuer (rund 90 Mio. Franken) Allerdings sind diese Anpassungen kein Ersatz für die weitergehende Diskussion in Sachen Zusatzleistungen

29 Verband der Gemeindepräsidenten des Kantons Zürich Kantonale Umsetzungsvorlage zur SV17 Einspeisung von 100 Mio. Franken in Finanzausgleich durch den Kanton befristete Unterstützungsmassnahmen durch Kanton und Gemeinden für besonders betroffene Städte und Gemeinden. Diese Sonderlösung muss später zwischen Kanton und den Gemeinden ausgehandelt werden 16. Juni

30 Fazit Regierungsrat 30 Zusammenarbeit und Kompromiss mit Gemeinden und Städten ist gute Ausgangslage für die weiteren Arbeiten an Vorlagen auf beiden Ebenen Wichtig, dass Kantone massgeschneiderte Lösungen anbieten können und die Unternehmen möglichst rasch Rechtssicherheit erhalten Nur so kann es gelingen, möglichst viele Unternehmen und Arbeitsplätze sowie die Ertragsbasis von Kanton und Gemeinden zu sichern Erfreulich besonders, dass Verständnis für Abzug für Eigenfinanzierung wächst Umsetzung bleibt im Kanton Zürich aber eine grosse Herausforderung Kantonale Vorlage wird parallel zum politischen Prozess in Bern ausgearbeitet

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