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1 BERLIN - INTERN DER INFOBRIEF der LANDESGRUPPE BRANDENBURG der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag Mitglieder: Michael Stübgen, MdB (Vorsitzender der Landesgruppe) Jens Koeppen, MdB (Stellvertretender Vorsitzender) Uwe Feiler, MdB Hans-Georg von der Marwitz, MdB Martin Patzelt, MdB Katherina Reiche, MdB Jana Schimke, MdB Sebastian Steineke, MdB Dr. Klaus-Peter Schulze, MdB Nr. 16 / 2014 (25. April 2014) Inhaltsverzeichnis: 1. Vorwort des Landesgruppenvorsitzenden 2. Frühjahrsprojektion für deutsche Wirtschaft 3. Die Reform der EU-Agrarpolitik vorgestellt 4. Kurz notiert Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Freunde, dem Vorstoß des Schleswig-Holsteinischen Ministerpräsidenten Torsten Albig, SPD, für eine Sonderabgabe für Autofahrer zum Erhalt und zum Ausbau der Verkehrsinfrastruktur ist eine klare Absage zu erteilen. Nach Rasen für die Rente sollen die Autofahrer mal wieder zur Kasse gebeten werden und das vor dem Hintergrund stetig steigender Steuereinnahmen. Die gute Konjunkturentwicklung hat im März zu Rekordsteuereinnahmen in Höhe 55,36 Milliarden Euro geführt. Damit lagen die Steuereinnahmen um 7,2 Prozent höher als im entsprechenden Vorjahresmonat. Wir brauchen also keine zusätzlichen Belastungen für die Autofahrer, sondern mehr Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur. Im Koalitionsvertrag ist deshalb vereinbart, zusätzliche Investitionsmittel in Höhe von insgesamt fünf Milliarden Euro für die

2 Verkehrsinfrastruktur bis 2017 zur Verfügung zu stellen. Doch nicht nur der Bund ist hier in der Pflicht, sondern auch die Länder. Wenn wir nach Brandenburg schauen stellen wir fest, dass die rot-rote Landesregierung in den letzten Jahren die Mittel für die Verkehrsinfrastruktur um rund ein Drittel gekürzt hat. Ihr Michael Stübgen, MdB Landesgruppenvorsitzender 2. Frühjahrsprojektion für deutsche Wirtschaft Die Bundesregierung erwartet in ihrer Frühjahrsprojektion einen Anstieg des realen Bruttoinlandsprodukts von 1,8 Prozent im Jahr 2014 und von 2,0 Prozent im Jahr Damit befindet sich Deutschland in einem soliden Aufschwung. Vor Deutschland liegen zwei wirtschaftlich erfolgreiche Jahre. Das Wachstum steht auf einem breiten und stabilen Fundament. Treibende Kraft ist dabei die Binnenwirtschaft. Die weiterhin gute Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt bildet dafür die Grundlage. Die Einkommen der privaten Haushalte nehmen kräftig zu. Die Stimmung in den deutschen Unternehmen ist positiv. Die Investitionen steigen wieder. Nachstehend einige Eckpunkte der Frühjahrsprojektion: Die deutschen Unternehmen investieren wieder vermehrt. Im zweiten Halbjahr 2013 haben die Unternehmen ihre Investitionen in Ausrüstungen kräftig ausgeweitet. Angesichts nach wie vor günstiger Finanzierungsbedingungen und verbesserter Absatzperspektiven werden die Bruttoanlageinvestitionen in diesem Jahr um 4,1 Prozent anziehen. Im kommenden Jahr ist mit einer Steigerung um 4,7 Prozent zu rechnen. Die Investitionen tragen damit wieder merklich zum Wachstum bei. Der anhaltende Aufschwung auf dem Arbeitsmarkt lässt Beschäftigung und Einkommen deutlich steigen. Die verfügbaren Einkommen der privaten Haushalte legen in diesem Jahr um 2,9 Prozent und im nächsten Jahr um 3,3 Prozent erneut kräftig zu. Die deutlichen Einkommenssteigerungen führen in Verbindung mit einer moderaten Preisniveauentwicklung zu einer steigenden Kaufkraft. Die Nettolöhne und -gehälter je Arbeitnehmer steigen preisbereinigt im Jahr 2014 um 1,2 Prozent und im Jahr 2015 um 0,7 Prozent. Die privaten Konsumausgaben werden im Jahresdurchschnitt 2014 preisbereinigt um 1,5 Prozent und im Jahr 2015 um 1,7 Prozent beschleunigt zunehmen. Niedrige Zinsen und eine hohe Anschaffungsneigung lassen die Sparquote der privaten Haushalte im nächsten Jahr leicht sinken. Die Beschäftigung befindet sich weiterhin auf dem Expansionspfad. Die Erwerbstätigkeit wird in diesem Jahr um 240 Tsd. Personen und im nächsten Jahr um 120 Tsd. Personen zunehmen. Die registrierte Arbeitslosigkeit geht um 60 Tsd. Personen in diesem Jahr und 35 Tsd. Personen im nächsten Jahr zurück. Die Arbeitslosenquote reduziert sich auf 6,7 Prozent in diesem Jahr und 6,6 Prozent im nächsten Jahr. Nicht zuletzt aufgrund der gestiegenen Erwerbsbeteiligung fällt der Anstieg der Erwerbstätigkeit stärker aus als der Rückgang der Arbeitslosigkeit. 2

3 Im laufenden Jahr festigt sich die Erholung der Weltwirtschaft. Insbesondere im Euroraum hellt sich die Perspektive auf. Daher nehmen die deutschen Exporte in diesem Jahr um 4,1 Prozent zu. Im nächsten Jahr erwarten wir einen Anstieg um 4,6 Prozent. Aufgrund des breit angelegten Aufschwungs werden die Importe mit 4,7 Prozent in diesem Jahr und 5,1 Prozent im nächsten Jahr stärker zunehmen als die Exporte. Der Leistungsbilanzüberschuss bildet sich zurück. Die Frühjahrsprojektion der Bundesregierung wurde am 15. April 2014 im interministeriellen Arbeitskreis "Gesamtwirtschaftliche Vorausschätzungen" unter Federführung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie abschließend beraten. Das Statistische Bundesamt und die Deutsche Bundesbank waren beteiligt. Die gesamtwirtschaftlichen Eckwerte der Frühjahrsprojektion bilden die Grundlage für die Steuerschätzung vom 6. bis 8. Mai 2014 in Berlin. Als gemeinsamer Orientierungsrahmen dienen sie der Aufstellung der öffentlichen Haushalte von Bund, Ländern, Gemeinden und Sozialversicherungen. Eckwerte der Frühjahrsprojektion 2014 Eckwerte der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung in der Bundesrepublik Deutschland [1] Frühjahrsprojektioprojektion Frühjahrs Veränderung gegenüber Vorjahr in %, soweit nicht anders angegeben BIP (preisbereinigt) 0,7 0,4 1,8 2,0 Erwerbstätige (im Inland) 1,1 0,6 0,6 0,3 Arbeitslosenquote in % (Abgrenzung der Bundesagentur für Arbeit) [2] 6,8 6,9 6,7 6,6 Verwendung des BIP preisbereinigt (real) Private Haushalte und private Organisationen ohne Erwerbszweck 0,8 Ausrüstungen Bauten -4,0-1,4 Inlandsnachfrage -0,3 0,5 1,9 2,1 Exporte Importe Außenbeitrag (Impuls) [3] Bruttolöhne und -gehälter je Arbeitnehmer 2,9 2,2 2,9 3,5 [1] Bis 2013 vorläufige Ergebnisse des Statistischen Bundesamtes; Stand: Februar 2014; [2] Bezogen auf alle Erwerbspersonen; [3] Absolute Veränderung des Außenbeitrags in Prozent des BIP des Vorjahres (= Beitrag zur Zuwachsrate des BIP); 3,2 1,4 0,9 0,9-2,4 0,1 0,8 0,9 0,0 1,5 4,0 4,0 4,1 4,7 0,0 1,7 6,3 3,7 4,6 5,1 0,1 3. Die Reform der EU-Agrarpolitik vorgestellt Die Reform der EU-Agrarpolitik befindet sich auf der Zielgeraden. Der Bundestag debattierte am 3. April 2014, den von der Bundesregierung vorgelegten Entwurf des Direktzahlungen-Durchführungsgesetzes (18/908) in erster Lesung. Das Gesetz regelt das System der finanziellen Förderung in der Landwirtschaft ab dem Jahr 2015 neu. Die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) zählt mit 60 Milliarden Euro pro Jahr neben der Struktur- und Wirtschaftsförderung zum bedeutendsten Etat-Posten der EU. 3

4 Auf Deutschland entfallen jährlich rund fünf Milliarden Euro EU-Agrarförderung im Bereich der Direktzahlungen an landwirtschaftliche Betriebsinhaber, um finanzielle Verluste aufgrund hoher Umweltschutz-, Tierschutz- und Verbraucherschutzstandards in der EU auszugleichen. Die im Jahr 2013 auf EU-Ebene beschlossene GAP-Reform hat zum Ziel, dass die Direktzahlungen stärker an Umweltleistungen durch die Landwirte gebunden werden. Landwirte sollen demnach 30 Prozent der Direktzahlungsmittel nur dann erhalten, wenn Leistungen wie der Erhalt von Wiesen, der Anbau vielfältiger Feldfrüchte sowie die Einrichtung von ökologischen Vorrangflächen erbracht werden Wie viel Geld steht in Zukunft für die EU-Agrarförderung zur Verfügung? Insgesamt stehen für die Agrarförderung in Deutschland von 2014 bis 2020 jährlich rund 6,2 Milliarden Euro an EU-Mitteln zur Verfügung. Die EU-Förderung verteilt sich auf zwei Säulen. Aus der ersten Säule finanzieren sich die Direktzahlungen an die Landwirte, die bei Erfüllung der jeweiligen Voraussetzungen je Hektar landwirtschaftlicher Fläche gewährt werden. Dabei sind ausdrücklich bestimmte Standards (sogenannte "Cross Compliance") einzuhalten. Im Durchschnitt machen diese Zahlungen rund 40 Prozent des Einkommens der Betriebe aus. Gerade für die Existenz kleinerer und mittlerer Betriebe und für die Bewirtschaftung der von der Natur benachteiligten Regionen sind sie von großer Bedeutung. 30 Prozent der Mittel für Direktzahlungen werden ab 2015 im Rahmen des sogenannten Greenings an die Einhaltung bestimmter, dem Klima- und Umweltschutz förderlicher Landbewirtschaftungsmethoden gebunden, die über die bereits heute geltenden Cross-Compliance-Standards noch hinausgehen. Die zweite Säule umfasst gezielte Förderprogramme für die nachhaltige und umweltschonende Bewirtschaftung und die ländliche Entwicklung. Dazu zählen unter anderem Agrarumweltprogramme und die Förderung des ökologischen Landbaus. Für die zweite Säule stehen in Deutschland jährlich rund 1,2 Milliarden Euro an EU-Mitteln zur Verfügung, die mit weiteren nationalen Mitteln kofinanziert werden müssen Wie hoch sind die Direktzahlungen künftig im Schnitt? Die Direktzahlungen in Deutschland verringern sich aufgrund der auf EU-Ebene beschlossenen Haushaltskürzungen, der Umverteilungen zugunsten der neuen Mitgliedstaaten sowie der in Deutschland vorgesehenen Umschichtung von Direktzahlungsmitteln in die zweite Säule schrittweise auf gut 4,7 Milliarden Euro in Das neue Direktzahlungssystem wird ab 2015 aus einer Basisprämie, einer Greening-Zahlung, einer Junglandwirteförderung sowie einer zusätzlichen Zahlung für die ersten Hektare bestehen. Dabei werden die Direktzahlungen im Laufe der nächsten Förderperiode deutschlandweit angeglichen. Derzeit noch bestehende regionale Unterschiede bei der Basisprämie werden ab 2017 bis zum Jahr 2019 in drei Schritten abgebaut. Die Greening-Zahlung, die die Landwirte für zusätzliche Umweltleistungen bekommen, wird bereits ab 2015 in ganz Deutschland gleich hoch sein, ebenso die Junglandwirteförderung sowie die Zusatzprämie für die ersten Hektare. Insgesamt werden für dieses Greening rund 30 Prozent der Direktzahlungen verwendet. Wenn alle Umstellungsprozesse abgeschlossen sind, erhalten die Landwirte künftig im Durchschnitt rund 281 Euro an Direktzahlungen pro Hektar. Darin berücksichtigt ist der Abzug von rund 1 Prozent der Mittel für den Krisenfonds. Sollten diese Mittel in einzelnen Jahren nicht benötigt werden, sind die Direktzahlungen geringfügig höher. Bei den Durchschnittswerten ist zu berücksichtigen, dass aufgrund der speziellen Fördermaßnahmen für die ersten Hektare und Junglandwirte junge Betriebsleiter und kleinere Betriebe deutlich mehr als 281 Euro pro Hektar erhalten, größere Betriebe entsprechend weniger Inwiefern werden kleinere und mittlere Betriebe künftig gestärkt? Ab 2014 soll es für die ersten Hektare einen Zuschlag geben. Das bedeutet, dass die Betriebe für die ersten 30 Hektar 50 Euro mehr und für weitere 16 Hektar 30 Euro mehr bekommen werden. Insgesamt werden so rund 7 Prozent der Direktzahlungen eingesetzt, um kleinere und mittlere Betriebe stärker zu fördern. 4

5 Betriebe mit weniger als rund 95 Hektar werden damit besser gestellt, Betriebe über 95 Hektar verlieren dadurch Fördergelder. Sehr kleine Betriebe sollen außerdem von bürokratischen Lasten befreit werden. Für sie gibt es künftig eine spezielle Kleinlandwirteregelung, die für Betriebe mit weniger als 1250 Euro Förderanspruch interessant ist Gibt es eine gezielte Förderung für junge Landwirte? Junglandwirte, die im Jahr der Erstantragstellung für die neue Regelung nicht älter als 40 Jahre sind, bekommen ab 2015 für maximal fünf Jahre eine Zusatzförderung in der ersten Säule von rund 50 Euro pro Hektar. Dabei sollen die EU-rechtlich zulässigen Förderobergrenzen von bis zu 90 Hektar je Betrieb ausgeschöpft werden Wie gestaltet sich das sogenannte Greening? Das Greening der Direktzahlungen in der ersten Säule hat zur Folge, dass Landwirte 30 Prozent ihrer Direktzahlungen nur dann erhalten, wenn sie konkrete, zusätzliche Umweltleistungen erbringen. Nach einer Übergangszeit können bei Verstößen gegen die Greening-Auflagen die Prämienkürzungen sogar deutlich über den Anteil von 30 Prozent der Direktzahlungen hinausgehen, der auf die Greeningprämie entfällt. Das Greening umfasst den Erhalt von Dauergrünlandflächen (wie Wiesen und Weiden), eine verstärkte Anbaudiversifizierung (größere Vielfalt bei der Auswahl der angebauten Feldfrüchte) sowie die Bereitstellung sogenannter "ökologischer Vorrangflächen" auf Ackerland. Landwirtschaftliche Betriebe müssen ab dem Jahr 2015 grundsätzlich zunächst fünf Prozent ihrer Ackerflächen als ökologische Vorrangflächen bereitstellen. Diese Flächen müssen im Umweltinteresse genutzt werden (z.b. zum Erhalt von Hecken oder als Pufferstreifen zu Gewässern). Eine landwirtschaftlich produktive Nutzung bleibt unter bestimmten Bedingungen aber zulässig. Dies gilt zum Beispiel unter bestimmten Bedingungen für den Anbau von Eiweißpflanzen, die den Stickstoff im Boden binden, sowie beim Anbau von Zwischenfrüchten. Das Greening führt also nicht zu einer pauschalen Flächenstilllegung. Wichtige Fragen der Ausgestaltung sind aber noch offen und werden derzeit auf europäischer Ebene im Zusammenhang mit der Erstellung delegierter Rechtsakte durch die Europäische Kommission geklärt. Das Greening ist verpflichtend für alle Landwirte. Ausgenommen vom Greening sind lediglich Betriebe, die unter die Kleinlandwirteregelung fallen, sowie Betriebe des ökologischen Landbaus. Nicht betroffen sind außerdem Betriebe mit ausschließlich Dauerkulturen (z.b. Wein, Obst und Hopfen), da es für Dauerkulturen keine spezielle Greening-Vorschrift gibt. Darüber hinaus gibt es weitere Sonderregelungen für kleinere Betriebe und Betriebe mit hohem Grünlandanteil Kommt es zu Umverteilungen der Fördermittel zwischen den Säulen? Nach dem Gesetzentwurf der Bundesregierung, der insoweit das Votum der Agrarminister umsetzt, soll es ab 2015 eine Umverteilung von 4,5 Prozent der Mittel aus der ersten Säule (Direktzahlungen) in die zweite Säule (ländliche Entwicklung) geben. Hierbei handelt es sich um durchschnittlich rund 228 Millionen Euro pro Jahr. Diese umverteilten Mittel sind politisch zweckgebunden und sollen vollständig in der Landwirtschaft verbleiben. Sie sollen ausschließlich für landwirtschaftliche Vorhaben wie Agrarumweltmaßnahmen und die Stärkung besonders tiergerechter Haltungsformen, die Förderung von Grünland und der von der Natur benachteiligten Gebiete, z.b. Berggebiete, sowie die Förderung des Ökolandbaus verwendet werden. Für 2016/17 ist eine ergebnisoffene Überprüfung des Prozentsatzes der Umschichtung im Hinblick auf eine eventuelle Erhöhung ab 2018 vorgesehen Stehen für den ländlichen Raum künftig genauso viele Fördermittel zur Verfügung wie bislang? Das Förderbudget für Maßnahmen im ländlichen Raum ist künftig sogar höher als bisher. Die Kürzungen im EU-Haushalt von rund 9,5 Prozent werden durch Umschichtung von Mitteln aus der ersten Säule 5

6 (Direktzahlungen) in die zweite Säule (ländliche Entwicklung) ab dem Jahr 2016 überkompensiert. Damit stehen in der gesamten Förderperiode rund 9,45 Mrd. Euro und somit fast 370 Mio. Euro mehr für die zweite Säule zur Verfügung als bisher. Pro Jahr fließen künftig durchschnittlich 1,35 Milliarden Euro aus Brüssel in die Förderung des ländlichen Raums. Hinzukommt die erforderliche nationale Mitfinanzierung der EU-Mittel. Damit die EU-Fördermittel auch in Zukunft der nachhaltigen Landwirtschaft und dem ländlichen Raum zugutekommen, müssen die Bundesländer die erforderliche Mitfinanzierung in den Landeshaushalten sicherstellen. Dazu tragen auch die Fördermittel aus der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" bei, für die der Bund derzeit pro Jahr 600 Millionen Euro und die Länder knapp 400 Millionen Euro zur Verfügung stellen Kommt es zwischen den Bundesländern zu Verschiebungen bei der Zuteilung von Fördermitteln? Aufgrund der nun geplanten Maßnahmen kommt es zu unterschiedlichen Verschiebungen der Fördermittel zwischen den Bundesländern. So führt die stärkere Förderung der ersten Hektare dazu, dass vor allem in jene Bundesländer vergleichsweise mehr Geld fließt, in denen es einen hohen Anteil kleiner und mittlerer Betriebe gibt. Länder mit vielen Junglandwirten profitieren ebenfalls. Eine weitere Verschiebung ergibt sich durch die bundeseinheitliche Greeningprämie und die schrittweise Anpassung der Basisprämie auf einen bundesweit einheitlichen Betrag. Bislang betrugen die regionalen Unterschiede bis zu 70 Euro je Hektar. Hier wird es durch eine schrittweise Anpassung bis zum Jahr 2019 eine einheitliche Verteilung geben. Auch bei der Verteilung der Mittel für den ländlichen Raum kommt es zu gewissen Verschiebungen. So erhalten jene Länder, die bislang pro Hektar am wenigsten Geld bekommen, künftig mehr. Die Anhebung der besonders niedrigen Beträge wird von jenen Ländern finanziert, die bislang die höchsten Fördersätze erhalten haben Welchen Nutzen hat die Agrarreform für Tier und Umwelt? Die Landwirtschaft in Europa wird mit der EU-Agrarreform ökologischer und nachhaltiger. Kern der Reform ist ein wirksames Greening der Direktzahlungen aus der ersten Säule. Das bedeutet, dass 30 Prozent der Direktzahlungen nur dann an die Landwirte fließen, wenn die Betriebe zusätzliche Umweltleistungen erbringen, die über die bereits gelten Cross-Compliance-Anforderungen hinausgehen. Damit wird nicht nur ein mehr an Ökologie erreicht, sondern auch das Prinzip "Öffentliche Gelder für öffentliche Leistungen" noch stärker in den Vordergrund gerückt. Mit den zusätzlichen Mitteln der zweiten Säule können die Bundesländer künftig besonders tiergerechte Haltungsverfahren auch besonders fördern. Ferner stehen die zusätzlichen Mittel der zweiten Säule für flächenbezogene Agrarumwelt- und Klimaschutzmaßnahmen sowie für eine verstärkte Förderung von ökologisch besonders wichtigen Grünlandstandorten zur Verfügung. Auch für die Förderung der Bewirtschaftung in den von der Natur benachteiligten Gebieten einschließlich der Berggebiete steht den Bundesländern über die zweite Säule mehr Geld zur Verfügung Wie geht es weiter bei den Direktzahlungen (1. Säule)? Die Länder haben am 4. November 2013 im Rahmen der Agrarministerkonferenz (AMK) eine deutschlandweit tragbare gemeinsame Position gefunden. Diese Beschlüsse sind Grundlage für das nationale Gesetz zur Umsetzung der EU-Agrarreform für die Direktzahlungen ab 2015, das derzeit beraten wird. Ein Gesetz ist hier erforderlich, um die verschiedenen Optionen wie die schrittweise Anpassung der Basisprämie, Umverteilungszahlung für die ersten Hektare oder auch die Umschichtung von Mitteln in die zweite Säule zu nutzen. Da derzeit noch einige abschließende Beschlüsse und Rechtstexte aus Brüssel ausstehen, sind weitere Elemente der nationalen Gesetzgebung noch in der Vorbereitungsphase, die im Rahmen von Durchführungsvorschriften in Rechtsverordnungen geregelt werden sollen. Um die stärkere Förderung der ersten Hektare bereits im Übergangsjahr 2014 anzuwenden, trat am 20. Februar 2014 ein gesondertes Gesetz in Kraft. 6

7 3.11. Wie geht es bei der Förderung der ländlichen Entwicklung (2. Säule) weiter? Deutschland stehen für die Förderung der ländlichen Entwicklung in der Förderperiode 2014 bis 2020 aus dem ELER-Fonds Mittel in Höhe von 8,218 Milliarden Euro zur Verfügung. Infolge der Fortführung des bisherigen Systems der Direktzahlungen bis einschließlich 2014 kommen ungenutzte Restmittel aus den Direktzahlungen der Jahre 2013 und 2014 hinzu. Daraus ergibt sich eine Summe von 8,303 Milliarden Euro an EU-Mitteln. Mit ihrem Beschluss zur Umsetzung der GAP-Reform hat die Agrarministerkonferenz (AMK) am 4. November 2013 auch über die Verteilung der ELER-Mittel auf die Bundesländer entschieden. Danach erfolgt die Verteilung nach dem bisher geltenden Verteilungsschlüssel der alten Förderperiode ( ) unter Berücksichtigung einer Flächenkomponente: der Anteil landwirtschaftlicher Nutzfläche eines jeden Landes geht mit einer Gewichtung von 10 Prozent im letzten Jahr der Förderperiode ein. Damit ist die Entscheidung verbunden, dass die Verteilung nach dem historischen Schlüssel mit dem Ende der neuen Förderperiode auslaufen soll. Die alleinige Anwendung des historischen Schlüssels führt zu großen Unterschieden in der Mittelausstattung zwischen den Bundesländern; gemessen am jährlichen Förderbetrag je ha Landwirtschaftliche Nutzfläche (LF) liegen die Werte zwischen 33 und 140 Euro/ha bei einem Bundesdurchschnitt von 71 Euro/ha. Zum Abbau dieser Spanne erhält jedes Land einen Mindestbetrag von 50 Euro/ha. Die dazu erforderliche Umverteilung wird von den Ländern finanziert, deren Flächenbetrag oberhalb des Bundesdurchschnitts liegt. Zur Berücksichtigung der besonderen Situationen von Niedersachsen/Bremen und Rheinland-Pfalz erfolgt für diese Länder eine Anhebung auf 52 Euro pro Hektar. Außerdem hat die AMK eine Umschichtung von der ersten in die zweite Säule in Höhe von 4,5 Prozent der Obergrenze der Direktzahlungen der Jahre 2015 bis 2019 beschlossen. Diese Mittel stehen in den Jahren 2016 bis 2020 in der zweiten Säule zur Verfügung. Es handelt sich um eine Summe von rund 1,14 Milliarden Euro. Die Mittel sollen nach ihrem Aufkommen in den jeweiligen Bundesländern verbleiben. Die Verteilung auf die Bundesländer resultiert damit aus dem Modell für die nationale Umsetzung des Direktzahlungssystems ab Diese Mittel sollen zweckgebunden für eine nachhaltige Landwirtschaft insbesondere über die Förderung von Grünlandstandorten, flächenbezogene Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen, die Stärkung von besonders tiergerechter Haltung und des ökologischen Landbaus sowie die Ausgleichszulage in den von der Natur benachteiligten Gebieten (einschließlich Berggebiete) verwendet werden. Die Verteilung der ELER-Mittel auf die Bundesländer wurde in die über alle EU-Fonds greifende Partnerschaftsvereinbarung für Deutschland aufgenommen und bildet die Grundlage für die Erarbeitung der Programme für die ländliche Entwicklung der Bundesländer. 4. Kurz notiert 4.1. Rund eine halbe Millionen Optionskinder in Deutschland Die große Koalition hat sich auf einen neuen Gesetzentwurf zur doppelten Staatsbürgerschaft geeinigt. Künftig sollen Kinder ausländischer Eltern unter bestimmten Voraussetzungen von der Optionspflicht befreit werden. Sie müssen sich dann nicht mehr zwischen der deutschen und der Staatsangehörigkeit ihrer Eltern entscheiden. Zwischen dem Jahr 2000 und dem Jahr 2012 kamen in Deutschland rund 9 Millionen Kinder auf die Welt dieser Kinder erwarben die deutsche Staatsangehörigkeit, obwohl ihre Eltern Ausländer waren. Damit waren rund 5 % aller Neugeborenen Optionskinder. Nach bisherigem Recht 7

8 müssen diese Kinder spätestens mit Vollendung des 23. Lebensjahres eine der beiden Staatsangehörigkeiten wählen. Von dem geplanten Gesetzentwurf sind auch Kinder ausländischer Eltern betroffen, die zwischen 1990 und 2000 in Deutschland geboren wurden. Im Rahmen einer Übergangsregelung konnten sie nur auf Antrag die deutsche Staatsangehörigkeit nachträglich erwerben. Hiervon machten knapp Kinder Gebrauch. Zusammengenommen gibt es in Deutschland damit rund eine halbe Million Optionskinder Deutschland verzeichnet 2013 EU-weit die meisten Asyl-Anträge 2013 wurden in Deutschland rund Asylanträge gestellt (Erst- und Folgeanträge). Damit war Deutschland das wichtigste Zielland in der EU, gefolgt von Frankreich (65 000), Schweden (54 000) und dem Vereinigten Königreich (30 000). Gemessen im Verhältnis zur Gesamtbevölkerung verzeichnete 2013 allerdings Schweden die höchste Quote mit rund Anträgen je 1 Million Einwohner, in Deutschland waren es im selben Jahr Anträge je 1 Million Einwohner. Insgesamt wurden 2013 in den 28 Staaten der EU rund Asylanträge gestellt. Gegenüber dem Vorjahr war das ein Anstieg um 30 %. Die meisten Menschen kamen aus Syrien ( bzw. 12 % aller EU-weiten Bewerber), der Russischen Föderation ( bzw. 10 %) sowie Afghanistan ( beziehungsweise 6 %). In erster Instanz entschieden wurden 2013 in der EU rund Asylanträge: 35 % wurden anerkannt, 65 % abgelehnt Brauereien in Deutschland Im Jahr 2013 stellten in Deutschland Brauereien den beliebten Gerstensaft nach dem deutschen Reinheitsgebot vom 23. April 1516 her. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) zum Tag des deutschen Bieres am 23. April weiter mitteilt, befand sich fast die Hälfte der Brauereien (623) in Bayern. Den zweiten Platz belegte Baden-Württemberg mit 185 vor Nordrhein-Westfalen mit 131 Brauereien. Somit sind knapp 70 % aller deutschen Brauereien allein in diesen drei Bundesländern ansässig. Redaktion: Uwe Schüler, Landesgruppenreferent 8

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