GAP nach 2013 Stand
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- Calvin Messner
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1 GAP nach 2013 Stand
2 Der Europäische Rat Ratspräsidentschaften Dauer: Januar - Juni und Juli - Dezember 2012: Dänemark Zypern 2013: Irland Litauen 2014: Griechenland Italien 2015: Lettland Luxemburg 2016: Niederlande Slowakei 2017: Malta Vereinigtes Königreich 2018 Estland Bulgarien 2019: Österreich Rumänien 2020: Finnland Deutschland
3 Wer entscheidet über die künftige Agrarpolitik?
4 Zeitplan und Übergangsregelung
5 Zeitplan für die GAP nach 2013 Diskussion/Entscheidung zur finanziellen Vorausschau RAT Schlussfolgerungen EP 1. Bericht (Juli) RAT Orientierun gsdebatten Mitteilung der EU- KOM zur GAP nach 2013 (Optionenpapier) EP 2. Bericht Mai Debatten EP (Ausschüsse) Diskussion RAT (SAL, RAG) / Abstimmung Vorlage der Rechtstexte / Legistativvorschläge Verabschiedung der Rechtstexte (RAT, EP) Umsetzung in Rechtstexte und Verordnungen (bis zu 1 Jahr) in Kraft treten der neuen GAP 2008 / Oktober im 1. oder 2011 im 1. HJ wohl erst im 2. HJ 2014? ?
6 GAP 2014 bis 2020 Mehrjähriger Finanzrahmen GAP nach 2013: EU Gemeinsame Agrarpolitik bis Entscheidungen 2. EU-Gipfel zu MFR (8. Feb. 2013) Zustimmung EP (April 2013) Reform aber wohl erst ab 2015! Position EP- Agrarausschuss (24. Jan. 2013) Position Agrarrat Position EP 13./14.3 Trilog (EP-Agrarrat-KOM) Dr. Jörg Hilger, Januar Sächsischer Landesbauernverband Februar März April Mai e. V. Juni Juli
7 Zeitplan in kalendarischer Übersicht EP-Agrarausschuss am 23./ Position zur GAP Staats- und Regierungschefs am 07./ eine Einigung über den Mehrjährigen EU-Finanzrahmen für 2014 bis 2020 Plenarabstimmung des Europaparlaments am 12./ Im April/ Mai 2013 offizieller Beginn Trilog (informell früher) Ende Trilog Ende Juni / Juli 2013 Formale Einigung im Oktober 2013 Umsetzung etwa ¾ bis 1 Jahr Neue Regeln für die GAP träten demnach erst im Januar 2015 in Kraft
8 Rechtsgrundlagen der Gemeinsamen Agrarpolitik Regelungen der GAP sind im Wesentlichen in 3 Verordnungen enthalten 1. VO/EG Nr. 73/2009 Direktzahlungsverordnung (Geltungsdauer unbefristet) 2. VO/EG Nr. 1234/2007 Gemeinsame Marktorganisation (Geltungsdauer unbefristet) 3. VO/EG Ländlicher Raum (ELER VO) (Geltungsdauer ), Abwicklung n + 2 Jahre Änderung der beiden ersten VO nur auf Vorschlag KOM und Zustimmung Rat und EP ELER bedarf der Verlängerung auf Vorschlag KOM mit Zustimmung Rat und EP Fazit: 1. u. 2.: Nur neue Finanzmittelzuweisung jährlich nötig Rechtlich Verlängerung ELER VO notwendig; ansonsten ohne Entscheidung unbefristeter status quo / keine Rechtsgrundlage
9 Rechtsgrundlagen der Gemeinsamen Agrarpolitik im Übergangsjahr 2014 Vorschläge für Übergangsmaßnahmen für die GAP (2. Säule); notwendig, da neue Regeln für die GAP wohl erst im Januar 2015 in Kraft treten Folge: Greening und andere stark diskutierte Vorschläge der künftigen Agrarpolitik werden erst ab 2015 umgesetzt Europäische Kommission wird konkrete Maßnahmen für das Jahr 2014 im April/Mai vorlegen. Diese Vorschläge für den Übergangszeitraum würden dem Mitentscheidungsverfahren unterliegen, so dass Europäischer Rat und Europäisches Parlament zustimmen müssen. Beamte der Europäischen Kommission deuteten an, dass die bestehenden Regeln (ggf. nur ausgewählte Programmpunkte) um ein Jahr verlängert werden.
10 Nationale Entscheidungen zur Umsetzung der GAP-Beschlüsse Direktzahlungen: Änderungen ab 2015 Vor allem Änderung Betriebsprämiendurchführungsgesetz und Direktzahlungen-Verpflichtungengesetz Bundesgesetz (zustimmungspflichtig im Bundesrat), ggf. mit Optionen für Bundesländer Gesetzesentscheidungen nach der Bundestagswahl Grundsätzlich werden EU- Direktzahlungen in Form Nationaler Obergrenzen!!! zugeteilt 11
11 Finanzielle Vorausschau
12 Finanzrahmen 2014 bis 2020: Anteil der Agrar-Direktzahlungen in 2020 noch 29 % (von 34 % 2013) EU-Parlament wird MFR wohl zustimmen!
13 Agrarmittel im Mehrjährigen Finanzrahmen für Deutschland Direktzahlungen 1. Säule: Schrittweise Senkung auf 4,96 Mrd. Euro bis 2020 (- 7,7 Prozent) Von effektiv ca. 319 Euro/ha (2013) auf effektiv ca. 294 Euro/ha (2020) (Bundesschnitt) Bei bis zu 15 % weitere Umverteilung nach Säule 2: 250 Euro/ha (175 Euro/ha Basisprämie + 75 Euro/ha Greening) Ländliche Entwicklung 2. Säule Inoffiziell angekündigt 8,25 Mrd. Euro für Deutschland (7 Jahre) Bezogen auf : ca. minus 9 Prozent Bezogen auf 2013: Höheres Minus (bis 17 %) Unterschiedliche Wirkungen auf Länder (Ostdt. Konvergenz-Regionen)
14 Aussagen zu Agrar im Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) = Position des Agrarrates! Kappung freiwillig für Mitgliedstaaten; Anrechnung Lohn und DL Greening-Anteil 30%, wobei [die Mitgliedstaaten] bei der Wahl gleichwertiger Ökologisierungsmaßnahmen über eine klar definierte Flexibilität verfügen Ökolog. Vorrangfläche: dass die betreffende Fläche nicht aus der Produktion genommen werden muss und keine... ungerechten Einkommensverluste Bis zu 15 % weitere Umverteilung zwischen den Säulen 1 u. 2 ohne nationale Kofinanzierung. Angleichung der Direktzahlungen zwischen den Mitgliedstaaten in den Jahren 2015 bis 2020; alle Staaten mit weniger als 90 % EU- Durchschnitt; Anhebung auf 196 /ha bis 2020
15 Vorschläge im Überblick Junglandwirte Beschluss Agrarausschuss des EU-Parlament 25 % Zuschlag auf die Basisprämie für maximal 100 ha Vorschlag EU-Kommission 25 % Zuschlag auf die Basisprämie bis zur durchschnittlichen Betriebsgröße des jeweiligen EU-Staates Kappung DZ/J.: 20 % Kürzung DZ/J.: 40 % Kürzung DZ/J.: 70 % Kürzung Mehr als DZ/J.: 100 % Kürzung Aktiver Landwirt Mitgliedstaaten sollen nichtlandwirtschaftliche Unternehmen definieren, die keine Direktzahlungen erhalten DZ/J.: 20 % Kürzung DZ/J.: 40 % Kürzung DZ/J.: 70 % Kürzung Mehr als DZ/J.: 100 % Kürzung Direktzahlung max. 5 % der Gesamteinkünfte aus nicht landwirtschaftlichen Tätigkeiten (für Betriebe mit mehr als Prämie) Neuzuteilung der Zahlungsansprüche EU-Staaten mit Regionalmodell können das bisherige System fortführen Neuzuteilung in allen Mitgliedstaaten
16 Direktzahlungen Basisprämie KOM: Gültigkeit bestehender Zahlungsansprüche endet am Neuzuteilung der Zahlungsansprüche für Basisprämie in 2014 an Teilnehmer am derzeitigen System im Jahr 2011 unter Berücksichtigung von Sonderfällen (Obst- und Gemüseerzeuger, Winzer, Erbfälle Teilung / Zusammenschlüsse etc und ggf.vertrauensschutzfälle) Klärung der Auslegung und Anpassung laufender Pachtverträge MS, die sich für regionale Anwendung entscheiden, können im Zeitablauf Prämienvolumen, z.b. zur nationalen Vereinheitlichung, umschichten Einführung nationaler bzw. regional einheitlicher Basisprämie bis 2019; ohne Übergangsregelung / Normalfall ab 2015! Forderung Rat, Parlament und DBV: Mitgliedstaaten mit bestehendem Regionalmodell (Deutschland) sollen Zahlungsansprüche beibehalten können.
17 Beschluss Agrarausschuss des EU-Parlament vom 23./24. Januar 2013 Zuschlag bei den Direktzahlungen für die ersten 50 Hektare Besonders Frankreich; Initiative aber wohl Bayern / BMELV Bis zu 30 % der nationalen Direktzahlungen können hierfür aufgewendet werden (1,5 Mrd. ) Große Umverteilung vom Norden und Osten Richtung Westen und Süden
18 Vorschläge im Überblick Beschluss Agrarausschuss des EU-Parlament Vorschlag EU-Kommission Greening Greening-Anteil 30% 30% Verknüpfung Greening- und Basisprämie nein ja Greening ab ha Ackerfläche (AF) 3 ha Ackerfläche (AF) Umfang ökologische bis 2015: 3 % von Beginn an 7 % Vorrangflächen ab 2016: 5 % ab 2017: 7 % Fruchtarten ha AF: - mindestens 2 Kulturen; - davon keine größer 80 % 3 ha AF: - min. 3 Kulturen; - davon kein mehr als 70 % und weniger als 5 % Automatisch gegreent Größer 30 ha AF: - mindestens 3 Kulturen; - davon 2 weniger als 95 % Öko-Betriebe; Betriebe in Öko-Betriebe Natura 2000-Gebieten; Betriebe mit Agrarumwelt-maßnahmen oder zertifizierten Nachhaltigkeitssystemen, die mit den Greening-Maßnahmen vergleichbar sind; Grünlandanteil über 85 %
19 Nationale Entscheidungen zur Umsetzung der GAP-Beschlüsse Direktzahlungen: Änderungen ab 2015 Vor allem Änderung Betriebsprämiendurchführungsgesetz und Direktzahlungen-Verpflichtungengesetz Bundesgesetz (zustimmungspflichtig im Bundesrat), ggf. mit Optionen für Bundesländer Gesetzesentscheidungen nach der Bundestagswahl Grundsätzlich werden EU- Direktzahlungen in Form Nationaler Obergrenzen zugeteilt 31
20 (4,96 Mrd. Euro) max. 15% für 2. Säule max. 15% aus 2. Säule
21 Konkret zu treffende nationale Entscheidungen (I) a) Umverteilung zwischen 1. und 2. Säule (max. 15%) DBV: Ablehnung; SLB nein b) (Wahrscheinliche) Option Kappung/Degression DBV: Ablehnung; SLB nein c) (Wahrscheinliche) Option Junglandwirte verpflichtend für MS Förderfähige Junglandwirte sind: (Unter 40 Jahre; haben sich vor max. 5 Jahren erstmals als Landwirt niedergelassen; können eine angemessene Ausbildung nachweisen) fünf Jahre lang Zuschlag von 25 % auf DZ-Anspruch (D: bis ca. 50 Euro/ha) Für die ersten 25 Hektar (Deutschland: Option für max. 46 Hektar) DBV: Ablehnung; besser Investitionsförderung über 2. Säule; SLB wie DBV
22 Konkret zu treffende nationale Entscheidungen (II) d) Option Kleinbetriebsregelung Landwirte entscheiden bis 15. Oktober 2014 einmalig über eine verbindliche Teilnahme bis 2020, dann erfolgt eine pauschale Zahlung für alle Maßnahmen der 1. Säule bis 3 ha; multipliziert mit dem Durchschnitts-ha-Satz des MS; oder 15 % der durchschnittlichen Zahlungen pro Betrieb eines MS Betriebe können sich einmalig zu Beginn der Förderperiode entscheiden, ob sie der Kleinerzeugerregelung beitreten wollen erhalten zwischen 500 EUR und bis max EUR kein Greening, wohl weniger bis gar kein CC Ab 2015 ist dann Mindestbewirtschaftung von 1 Hektar ausreichend DBV: eher ja; aber abwarten wie Ausgestaltung; SLB: neutral / noch offen
23 Konkret zu treffende nationale Entscheidungen (III) e) Option Zuschlag Benachteiligte Gebiete fakultativ für MS in erster und zweiter Säule Neuabgrenzung der Kulisse Berechnung: 5 % der nationalen Obergrenze geteilt durch anspruchsberechtigte Fläche DBV: eher ja; aber abwarten wie Ausgestaltung; SLB: noch in Entscheidungsfindung; eher nein! f) Option Gekoppelte Zahlungen 5 % bis 10 % aus der jeweiligen nationalen Förderobergrenze Gekoppelte Zahlungen für nahezu alle Produktionssektoren DBV: eher nein; BW und BY ja wegen Beweidung Almweiden; Gefahr Geld wandert in den Süden; SLB: noch offen; eher nein! 35
24 Konkret zu treffende nationale Entscheidungen (IV) g) (Wahrscheinlich) Option Aufstockung für die ersten Hektare DBV: 20 pro ha für die ersten 25 ha für alle Betriebe keinesfalls 30 %; BY sagt maximal 500 / Betrieb SLB: bis 500 pro Betrieb i. O. h) Option, eine regionale Aufteilung der nationalen Obergrenze vorzunehmen Spielräume von der Beibehaltung der heutigen Regionalisierung bis zum schrittweisen Übergang zur bundeseinheitlichen Flächenprämie 2020 großer Druck aus den Bundesländern mit unterdurchschnittlichen ZA Frage des Zeitpunktes (ab 2015 oder bis 2020) SLB: ja Umsetzung bis 2020, aber nur in Verbindung mit klarer Ablehnung Kappung und Degression (Deutsches Tauschgeschäft) i) Option Keine Neuzuteilung der Zahlungsansprüche DBV: noch offen SLB: Beibehaltung der alten ZA; keine Neuverteilung
25 Mögliche finanzielle Auswirkungen Rechenmodell
26 Wichtigste Punkte für die Verhandlungen im EP und Rat im März Keine Rückkehr zu staatlich sanktionierten Mengenmanagement in der Gemeinsamen Marktordnung (Krisenparagraph Milch, Allgemeinverbindlichkeit für Branchenorganisationen) Ausgestaltung des Greening Prozentsatz der ökologischen Vorrangflächen drastisch senken Loslösung von der Basisprämie Erweiterte Anrechnung/Mehrfachanrechnung von Landschaftselementen usw. Sicherstellung der aktiven Nutzung aller Ackerflächen Sicherung des Verhandlungsstandes Kappung freiwillig für Mitgliedstaaten Herausnahme Vorschlag Neuabgrenzung benachteiligter Gebiete aus dem Verhandlungspaket Erweiterung Cross Compliance (v.a. Schutz von Moorstandorten) Keine Umverteilung 1. in 2. Säule 44
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