ÖFFENTLICHE URKUNDE UNENTGELTLICHE ÜBERTRAGUNG

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1 ÖFFENTLICHE URKUNDE über eine UNENTGELTLICHE ÜBERTRAGUNG Vor mir, dem unterzeichneten öffentlichen Notar zu Basel, Yves Cron, sind heute erschienen: Herr Dr. Christian Griss-Elber, geboren am [Geburtsdatum], von [Heimatort], wohnhaft in [VVohnort], und geboren am [Geburtsdatum], von [Heimatort], wohnhaft in [Wohnort], handelnd je mit Kollektivunterschrift zu zweien, der Erstgenannte als Präsident, die Zweitge nannte als Vizepräsidentin des Kirchenrats für die Römisch-Katholische Kirche des Kantons Basel-Stadt, in Basel nachfolgend RKK sowie Herr [Name], geboren am [Geburtsdatum], von [Heimatort], wohnhaft in [Wohnort], und Frau [Name], geboren am [Geburtsdatum], von [Heimatort], wohnhaft in [Wohnort], handelnd je mit Kollektivunterschrift zu zweien, der Erstgenannte als Präsident, die Zweitge nannte als Vizepräsident des Stiftungsrats für die Stiftung Musikzentrum Don Bosco, in Basel nachfolgend MDB

2 2 die Erschienenen identifiziert durch amtliche Personalausweise, und haben erklärt: 1 Übertragungsobjekt Die RKK überträgt und die MDB übernimmt zu Alleineigentum die Stockwerkeigentumspar zellen des Grundbuchs von Basel in Sektion 5 o Stockwerkeigentumsparzelle -3, umfassend /1000 ( Tausendstel) Miteigentum an der Baurechtsparzelle diese haltend m2 (zweitausend zweihundertachtundzwanzig Quadratmeter), mit den mit Pfarrhaus Waldenbur gerstrasse 32 und Kirche Waldenburgerstrasse 34, mit Sonderrecht an den [Farbe] markierten Räumen im Erägeschoss/Untergeschoss im [Pfarr haus/kirchengebäude/pfarreiheim] [Adresse], laut Begründungserklärung und Auftei lungsplänen; und o Stockwerkeigentumsparzelle -4, umfassend /1000 ( Tausendstel) Miteigentum an der Baurechtsparzelle diese haltend m2 (zweitausend zweihundertachtundzwanzig Quadratmeter), mit den mit Pfarrhaus Waldenbur gerstrasse 32 und Kirche Waldenburgerstrasse 34, mit Sonderrecht an den [Farbe] markierten Räumen im Erdgeschoss/Untergeschoss im [Pfarr haus/kirchengebäude/pfarreiheimj [Adresse], laut Begründungserklärung und Auftei lungsplänen; und Für den grundbuchlichen Beschrieb wird auf den beigehefteten und unbeglaubigten Grund buch-auszug sowie auf den Baurechtsvertrag sowie den Begründungsakt von Stockwerkei gentum vom heutigen Tag verwiesen (Beilagen 1 bis 3). Als mitübertragen gilt alles, was nach Gesetz und Ortsgebrauch Bestandteil und Zugehör der Übertragungsobjekte ist.

3 Die MDB hat Kenntnis davon, dass das Stockwerkeigentum an der Baurechtsparzelle hen derzeit noch keine. gemeinschaft zu sein und dessen Inhalt zu kennen. Beschlüsse dieser Gemeinschaft beste Die MDB bestätigt, im Besitz einer Ausfertigung des Reglements der Stockwerkeigentümer Steuerwert der Übertrag ungsobjekte in Höhe von CHF (Schweizer Franken Die Übertragung erfolgt unentgeltlich. Der Übertragungswert entspricht dem derzeitigen 2 Übertragungswert und Gegenleistung und Pflichten aus dem Baurechtsvertrag zu übernehmen. über der Baurechtsnehmerin einging, einzugehen, ebenso wie gegenüber allen späteren ihrerseits, gegenüber der MDB sämtliche Pflichten, welche sie im Baurechtsvertrag gegen Erwerberinnen, welche die Übertragungsobjekte gültig erwerben und erklären, die Rechte Die RKK stimmt dieser Bestimmung in ihrer Eigenschaft als Baurechtsgeberin zu, und erklärt auf die dannzumalige Erwerberin, wiederum mit Weiterüberbindungsverpflichtung, zu überbinden. Bei einer allfälligen Weiterübertragung oder -veräusserung sind diese Rechte und Pflichten sigen Baurechtszinses in Höhe von jährlich CHF (Schweizer Franken siebzigtausend) ab 1. April 2018 (erstem April zweitausendachtzehn). Die MDB verpflichtet sich insbesondere zur vertragsgemässen Bezahlung ihres anteilsmäs Pflichten aus dem Baurechtsvertrag ein und erklärt ausdrücklich, diesen unter allen Titeln bezüglich der vorgenannten Baurechtsparzelle anstelle der RKK in sämtliche Rechte und errichtet worden ist. Sie erklärt ausdrücklich vom Inhalt des Baurechtsvertrages bezüglich Parzelle vom heutigen Tag Kenntnis zu haben. Die MDB tritt hiermit per Antrittstag vorbehaltlos und unwiderruflich zu akzeptieren. 3

4 4 3 Antritt und Fertigung Der Übergang von Nutzen und Gefahr zugunsten und zulasten der MDB erfolgt auf den Die grundbuchliche Fertigung erfolgt auf den zweitausendsechzehn). Die Parteien grenzen den Nutzen und die Lasten der Liegenschaft auf den Tag des Antriffs rechnerisch unter sich direkt ab. 4 Gewährleistung Die MDB kennt den aktuellen Zustand der Übertragungsobjekte. Sie ist sich bewusst, dass insbesondere die Fassade des Kirchengebäudes einer Sanierung bedarf. Im Übrigen werden die Übertragungsobjekte in ihrem Zustand per Antrittstag übernommen. Der jetzige Zustand ist der MDB von Besichtigungen her bekannt. Jedwelche Sachgewähr leistungspflicht der RKK ist ausgeschlossen. Die Parteien anerkennen, vom unterzeichneten Notar auf die Bedeutung dieses Gewährleistungsausschlusses und dessen Grenzen auf merksam gemacht worden zu sein. Der Ausschluss der Gewährleistung ist gemäss Gesetz unzulässig, falls die RKK fahrlässig, in rechtswidriger Absicht, beziehungsweise arglistig allfällige, ihr selbst bekannte Mängel verschwiegen hat, die bei der Besichtigung von der MDB nicht erkennbar gewesen sind. 5 Kosten Die Kosten dieses Übertragungsvertrags, nämlich die Notariats- und Grundbuchgebühren, tragen die Parteien je zur Hälfte. Die Parteien vereinbaren im Übrigen, dass sie die Kosten für die heutige Errichtung der Baurechtsparzelle sowie die Begründung des Stockwer keigentums ebenfalls je zur Hälfte tragen. Die Kosten für das Errichten neuer Grundpfandrechte gehen zulasten der MDB.

5 Grundstücken durch Personen im Ausland. steuergesetzes aufmerksam gemacht worden wie auch auf diejenigen betreffend Erwerb von Die Parteien sind vom unterzeichneten Notar auf die Bestimmungen des Handänderungs 6 Hinweise B a s e 1, den 2016 ( zweitausendsechzehn). worden. diesen und von mir, dem Notar, unter Beisetzung meines Amtssiegels unterzeichnet D i e s e U r k u n d e ist nach Lesung und Genehmigung durch die Erschienenen von ser Urkunde. Die MDB erhält eine beglaubigte, vom Grundbuch- und Vermessungsamt visierte Kopie die tragungen. Die Parteien ermächtigen das Grundbuch- und Vermessungsamt zu den erforderlichen Ein 7 Eintragungsermächtigung der Zoneneinteilung, die sich in Gang befinden, das Planungsamt Auskunft geben. den können, ferner dass über die Zoneneinteilung das Bauinspektorat und über Änderungen Der Notar hat die Parteien darauf hingewiesen, dass Bau-, Strassen- und Fussweglinien nicht aus dem Grundbuch ersichtlich sind, sondern beim Vermessungsamt eingesehen wer für den geeigneten Versicherungsschutz zu sorgen. Verträge durch eine schriftliche Erklärung bis spätestens dreissig Tage nach dem Ferti nehin auf die Stockwerkeigentümergemeinschaft lauten. Die MDB kann nach Übergang der sicherungsverträgen der RKK von Gesetzes wegen auf sie übergehen, sofern sie nicht oh gungstag den Übergang der Verträge ablehnen. In diesem Fall ist es ihre Sache, rechtzeitig Die MDB nimmt zur Kenntnis, dass die Rechte und Pflichten aus den bestehenden Sachver 5

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