Der qualifizierte Brandschutzplaner in Sachsen

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1 Ingenieurbüro Heilmann Baustatik und Brandschutz Dr.-Ing. Sylvia Heilmann Prüfingenieurin und öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für baulichen Brandschutz Burglehnstraße Pirna Tel: +49(0) Fax: +49(0) Erweiterung der Aufgabengebiete von Architekten und Ingenieuren 15. Bautechnik-Forum Chemnitz 18. März 2016 Dr.-Ing. Sylvia Heilmann

2 Inhalte Welche Veranlassung besteht? Welche Vorteile ergeben sich? W Wo stehen wir gerade? Wie wird man qualifizierter Brandschutzplaner? Wie werden die erforderlichen Kenntnisse nachgewiesen? Welche Besonderheiten sind zu beachten? Qualifizierung des Brandschutzes 18. März

3 Welche Veranlassung gibt es? In Bad Dürkheim wurde 1955 zwischen den Ländern und dem Bund vereinbart, dass die gemeinsame Ausarbeitung einer Musterbauordnung (MBO) erfolgen soll. Bad Dürkheimer Vereinbarung vom 21. Januar März

4 Welche Veranlassung gibt es? Bestehende Divergenz zwischen Musterbauordnung und Sächsischer Bauordnung 66 Abs. 2 Satz 3 Nummer 1 Musterbauordnung vom März

5 Welche Veranlassung gibt es? Bestehende Divergenz zwischen Musterbauordnung und Sächsischer Bauordnung 66 Abs. 2 Satz 3 Nr. 2 und Nr. 3 der Musterbauordnung vom März

6 Welche Vorteile ergeben sich? 1. Aufgabenerweiterung für Architekten und Ingenieuren, aber auch Verantwortungserweiterung! Nachweiserstellung im Brandschutz nach 66 (2) SächsBO eigenverantwortlicher Nachweis für Bauvorhaben der GKL 4, ausgenommen Sonderbauten sowie Mittel- und Großgaragen im Sinne der Verordnung nach88 Abs. 1 Nr. 3 SächsBO Bauüberwachung nach 81 (1) SächsBO eigenverantwortliche Bestätigung der mit dem Brandschutznachweis übereinstimmenden Bauausführung für Bauvorhaben der Gebäudeklasse 4, ausgenommen Sonderbauten sowie Mittel- und Großgaragen im Sinne der Verordnung nach 88 Abs. 1 Nr. 3 SächsBO 2. Keine hoheitliche Prüfung durch Prüfingenieure Brandschutz im Baugenehmigungsverfahren mehr 18. März

7 erste Aktivitäten im Jahr 2013 aufgrund des Schreibens des SMI vom , das beide Kammern zur gemeinsamen Aufgabenwahrnehmung aufrief 2014 folgte dann die Änderung des Sächs. Architektengesetzes und des Sächs. Ingenieurkammergesetzes, in dem die Zusammenarbeit der Kammern (12a und 28) und die Listenführung (16 a und 5 Abs. 6) verankert wurden SMI an beide Kammern vom 08. Juli 2013 Sächsisches Architektengesetz Sächs. Ingenieurkammergesetz 18. März

8 Der qualifizierte Brandschutzplaner ins Sachsen Verwaltungsvereinbarung (VwV qbsp) regelt Eintragungsverfahren, Aufgaben der gemeinsamen Ausschüsse und die jeweilige Listenführung für jeweils 4 Jahre wird ein gemeinsamer Ausschuss (GAB) mit jeweils 5 Vertretern der AKS und IKS gebildet GAB ist seit 2015 konstituiert und bis 2019 mandatiert Vorsitz im GAB wechselt 2jährlich (AKS) Aufgaben des GAB sind insbesondere: - Bildung Prüfungsausschuss GPA aus 3 Prüfern - Prüfungsinhalte - Terminierung - Prüfung Gleichwertigkeit anderer Nachweise - Lehrgangskonzeption - Pflichtfortbildung Verwaltungsvereinbarung zwischen der IKS und AKS, Stand: Februar März

9 Mitglieder des gemeinsamen Ausschusses qualifizierter BSP - GAB Beschluss der Vertreterversammlung vom Gunnar Ohme, Dipl.-Ing., Freier Architekt, Weinböhla Matthias Dehnert, M.Eng. Dipl.-Ing. (FH), Freier Architekt, Dresden Matthias Junghänel, Dipl.-Ing. (FH), Architekt, Heinsdorfergrund Ullrich Kremtz, Dr.-Ing., Freier Architekt, Dresden Matthias Steudel, Dipl.-Ing., Freier Architekt, Auerbach Beschluss 3.1 der Vertreterversammlung vom René Michehl, Dipl.-Ing., Glauchau Steffen Merz, Dipl.-Ing., Dresden Jürgen Hahn, Ing., Leipzig Jens Kluger, Prof. Dr.-Ing., Dohna Sylvia Heilmann, Dr.-Ing., Pirna 18. März

10 Wo stehen wir gerade? Sächsischen Bauordnung vom verankert nun im 66: Brandschutznachweis für GKL 4 durch qualifizierten BSP bei gleichzeitigem Verzicht auf die hoheitliche Brandschutzprüfung Verwaltungsvereinbarung (VwV qbsp) sowie die jeweilige Verfahrens- und Prüfungsordnung (VPO-qBSP-IKS/AKS) sind erarbeitet Satzungsermächtigung fehlt sobald diese vorliegt, erfolgt die Genehmigung durch die Vertreterversammlungen der AKS bzw. IKS und anschließend durch das SMI Danach kann die Listeneintragung erfolgen! Sächsische Bauordnung vom März

11 Wer darf neben dem PI BS im Baugenehmigungsverfahren für GKL 4 (außer Sonderbau, Mittel- und Großgaragen) zukünftig einen Brandschutznachweis vorlegen? Bauvorlageberechtigter mit erforderlichen Kenntnissen im Brandschutz Hochschule Architektur, Hochbau, Bauingenieurwesen oder Studiengang mit Schwerpunkt Brandschutz Absolvent Ausbildung für mindestens den gehobenen feuerwehrtechnischen Dienst zwei Praxisjahre in der Brandschutzplanung und Brandschutzausführung oder deren Prüfung Nachweis der erforderlichen Kenntnisse im Brandschutz vor dem E-AS der Kammer Eintrag in einer von der AKS oder der IKS zu führenden Liste der qualifizierten Brandschutzplaner. Eintragungen anderer Länder gelten auch im Freistaat Sachsen. 18. März

12 Wie wird man nun qualifizierter Brandschutzplaner? 1. Schriftlicher Antrag bei der jeweiligen Kammer mit - Personendaten - (Führungszeugnis) - Nachweis beruflicher Werdegang - Nachweis erforderliche Kenntnisse im Brandschutz 2. Prüfung auf Vollständigkeit durch die IKS/AKS 3. Prüfung der persönlichen Eignung des Antragsstellers und seines fachlichen Werdeganges durch den E-AS der jeweiligen Kammer 4. Prüfung der erforderlichen Kenntnisse im Brandschutz durch den GPA 5. Bescheid zur Listeneintragung durch jeweiligen E-AS Verfahrens- und Prüfungsordnung der IKS, Stand: Februar März

13 Wie weist man die erforderlichen Kenntnisse im Brandschutz nach? Der Nachweis umfasst zwei Stufen. Prüfung erfolgt durch den GPA, dessen Mitglieder der GAB bestimmt. Stufe 1: Prüfung BSN bzw. Belegarbeit Prüfung der Gleichwertigkeit der Nachweise durch den GAB Liste mit fünf selbst erstellten Antrag auf Zusendung einer Brandschutznachweisen / Aufgabenstellung für die Belegarbeiten der letzten 10 Jahre Erstellung eines vor Antragstellung von Brandschutznachweises für ein unterschiedlichen Gebäuden der Vorhaben der GKL4 GKL4 oder 5 (auch Sonderbauten) und und Vorlage der Belegarbeit vollständige Vorlage von zwei zur Prüfung innerhalb von durch den GPA ausgewählten, in 3 Wochen der Liste aufgeführten nach Zustellung der Brandschutznachweise Aufgabenstellung Prüfung durch den GPA nach VPO-qBSP-IKS Nachweis eines erfolgreichen Abschlusses von Prüfungen oder Belegarbeiten im Brandschutz bei einem externen Weiterbildungsträger mit Erwerb der erforderlichen Kenntnisse des Brandschutzes 18. März

14 Anforderungen an die vorzulegenden Brandschutznachweise in Stufe 1 Fachliche Bewertung erfolgt nach Anlage 1 der VPO-qBSP-IKS/AKS Die Brandschutznachweise (BSN) bzw. Belegarbeit (BA) in der Stufe 1 sollen - in Aufbau und Verständlichkeit klar sein, - zutreffende Einordnungen der Gebäudeklasse und - korrekte Zuordnung zum Sonderbau oder Nichtsonderbau enthalten, - keine Aussagen enthalten, die zu einer Ablehnung des BSN oder zu einem wesentlichen Korrekturerfordernis führen, - das Erreichen der Schutzziele des Brandschutzes erkennen lassen, - das erforderliche Sicherheitsniveau insbesondere hinsichtlich der Anforderungen an die Rettungswege und an die Bauteile wahren und - allenfalls geringen Anpassungs- und Ergänzungsbedarf aufweisen. 18. März

15 Wie weist man die erforderlichen Kenntnisse im Brandschutz nach? Stufe 2: mündliche Prüfung zu Teilgebieten Anlage 2 VPO-qBSP Die Zulassung zur Stufe 2 ist an das Bestehen der Prüfung in Stufe 1 gebunden. Mündliche Einzelprüfung (ca. 20 Minuten), in der auf Grundlage der in Stufe 1 eingereichten Unterlagen Fragen zu den in Anlage 2 der VPO-qBSP-IKS/AKS zusammengestellten Teilgebieten des Brandschutzes zu beantworten sind. Die Prüfung der Stufe 2 ist bestanden, wenn: die gestellten Fragen zum Teilgebiet 1 der Anlage 2 VPO-qBSP zu 100% und die gestellten Fragen zu den Teilgebieten 2-6 der Anlage 2 zu mind. 80 % fehlerfrei oder vertretbar begründet beantwortet wurden. 18. März

16 Wie weist man die erforderlichen Kenntnisse im Brandschutz nach? Anlage 2 der Verfahrens- und Prüfungsordnung VPO-qBSP-IKS/AKS Teilgebiete des Brandschutzes Teilgebiet 1: Sichere Anwendung der Grundkenntnisse und Fachspezifika des Brandschutzes (100%) Teilgebiet 2: Klassifizierung wesentlicher brandschutzrelevanter Bauteile und Baustoffe, Anwendung der bauaufsichtlichen Fachbegriffe und Definitionen (80%) Teilgebiet 3: Ver- und Anwendbarkeitsnachweise sowie Übereinstimmungsnachweise - Arten, Besonderheiten, Abweichungen (80%) Teilgebiet 4: Umgang und Verfahrensregelungen zu Abweichungen (80%) Teilgebiet 5: Kenntnisse im anlagentechnischen Brandschutz (80%) Teilgebiet 6: Kenntnisse im abwehrenden Brandschutz (80%) 18. März

17 Wann sind die erforderlichen Kenntnisse nachgewiesen? Die erforderlichen Kenntnisse des Brandschutzes nach 66 Abs. 2 Satz 4 SächsBO sind nachgewiesen, wenn die Teilprüfungen der Stufen 1 und 2 jeweils und nacheinander erfolgreich absolviert worden sind. Über das Ergebnis der Prüfungen gibt der gemeinsame GPA eine fachliche Bewertung gegenüber dem E-AS der jeweiligen Kammer ab. Eine Wiederholung der Prüfung ist möglich. Sie finden die eingetragenen qualifizierten Brandschutzplaner unter: März

18 Welche Besonderheiten sind zu beachten? Beispiel Kosten: Werden aktuell durch die Kammern kalkuliert. Genehmigung: Gebühren-/Auslagenordnung wird durch das SMI geprüft und genehmigt. Ggfl. reduzierte Gebühren für die Gleichwertigkeitsprüfung externer Weiterbildungsträger. (Europäischer) Berufsausweis der Ingenieure mit Angabe zur Listeneintragung Beispiel 18. März

19 Welche Besonderheiten sind zu beachten? Erst nach Ablauf der Frist gemäß 90 (3) SächsBO erfolgt für Gebäude der GKL 4 (ausgenommen Sonderbauten, Mittel- und Großgarage) keine bauaufsichtliche Prüfung des Brandschutzes mehr! Prinzip (analog qualifizierter Tragwerksplaner): Der Verzicht auf hoheitliche Prüfung erfordert höhere Qualifikation des Planers! Die höhere Qualifikation und die alleinige Haftung des Fachplaners rechtfertigen sein angemessenes Honorar! Die Baugenehmigungspflicht bleibt davon unberührt. Auch evtl. Abweichungen nach 67 (1) SächsBO bleiben unberührt. Dringende Empfehlung: Antragstellung von begründeten Abweichungen! Für isoliert beantragte Abweichungen nach 67 (1) SächsBO erfolgt die Prüfung und Genehmigung durch die zuständige Bauaufsichtsbehörde. Das Verfahrensrecht sieht auch hier keine hoheitliche Prüfung durch Prüfingenieure Brandschutz vor (wie bisher auch für GKL 3). 18. März

20 Zusammenfassung Vorteile Beteiligte Verfahren eigenverantwortliche Brandschutzplanung für GKL 4 (ohne SB, M-/G.Garagen) eigenverantwortliche Bauüberwachung für GKL 4 (ohne SB, M-/G.Garagen) keine hoheitliche Prüfung durch Prüfingenieur für Brandschutz Eintragungsausschuss (E-AS) der Ingenieurkammer Sachsen Eintragungsausschuss der Architektenkammer Sachsen gemeinsamer Ausschuss qualifizierter BSP (GAB mit 5 Pers. / Kammer) gemeinsamer Prüfungsausschuss qualifizierter BSP (GPA mit 3 Pers. ) Dokumente: VwV qbsp;; VPO-qBSP-IKS;; VPO-qBSP-AKS 1. Schriftlicher Antrag in der jeweiligen Kammer 2. Prüfung durch IKS / AKS auf Vollständigkeit 3. Prüfung durch den E-AS der jeweiligen Kammer 4. Prüfung durch den GPA: 1. Stufe: BSN oder BA durch GPA 2. Stufe: mündliche Prüfung durch GPA 5. Bescheid des jeweiligen E-AS zum Antrag auf Listeneintragung 18. März

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