Finanzgerichtsbarkeit: Hindernis oder Hilfe auf dem Weg zum Verbraucherschutz in Steuersachen?

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Finanzgerichtsbarkeit: Hindernis oder Hilfe auf dem Weg zum Verbraucherschutz in Steuersachen?"

Transkript

1 Finanzgerichtsbarkeit: Hindernis oder Hilfe auf dem Weg zum Verbraucherschutz in Steuersachen?

2 Gliederung 1. Definition steuerlicher Verbraucherschutz 2. Finanzgerichtsbarkeit 2.1 Stellung 2.2 Aufbau 2.3 Verhältnis zum Bundesverfassungsgericht 3. Externe Faktoren 3.1 Qualität der Steuergesetze 3.2 Nichtanwendungserlasse 4. Maßgebliche Entscheidungen 5. Ausstehende Entscheidungen 6. Fazit

3 Verbraucherschutz Definition: Verbraucherschutz bezeichnet die Gesamtheit der Bestrebungen und Maßnahmen, die Menschen in ihrer Rolle als Verbraucher von Gütern oder Dienstleistungen schützen sollen..

4 Verbraucherschutz Dieser Schutzbedarf beruht auf der Sicht, dass Verbraucher gegenüber den Herstellern und Vertreibern von Waren und gegenüber Dienstleistungsanbietern strukturell unterlegen sind, das heißt infolge mangelnder Fachkenntnis, Information und/oder Erfahrung benachteiligt werden können. Dieses Ungleichgewicht sinnvoll auszugleichen ist Anliegen und Aufgabe des Verbraucherschutzes (wikipedia).

5 Stellung der Finanzgerichte Grundgesetz Steuergesetze Finanzverwaltung Finanzgerichte

6 Aufbau der Finanzgerichtsbarkeit Bundesfinanzhof Bundesverfassungsgericht Finanzgerichte Prüfung Steuerfall Prüfung Verfassungsmäßigkeit

7 Bundesfinanzhof Der BFH ist nicht nur Reparaturbetrieb im Einzelfall, sondern bemüht sich auch um systematische Grundsatzentscheidungen. Der Bundesfinanzhof ist das steuerrechtliche Gewissen in Deutschland, das dem rechtsschutzsuchenden Bürger zur Seite steht. [BFH Präsident Dr. hc Wolfgang Spindler, Rede zu seiner Amtseinführung]

8 Bundesverfassungsgericht Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe wacht über die Einhaltung des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland. Seine Entscheidung ist unanfechtbar. An seine Rechtsprechung sind alle übrigen Staatsorgane gebunden. Die Begrenzung staatlicher Macht ist ein Kennzeichen des Rechtsstaats. [Quelle:

9 Externe Faktoren Finanzgerichte legen Steuergesetze aus. Sie sind daher von der Qualität der Steuergesetze abhängig. Urteile gelten unmittelbar nur zwischen den jeweiligen Beteiligten. Die Finanzverwaltung kann durch Nichtanwendungserlasse Aussagen des Urteils ignorieren.

10 Nichtanwendungserlasse Beispiel:

11 Maßgebliche Entscheidungen Pendlerpauschale BVerfG Az. 2 BvL 1/07; 2 BvL 2/07; 2 BvL 1/08; 2 BvL 2/08 Die Beschränkung, dass die Fahrtkosten zum Arbeitsplatz erst ab dem 21. Kilometer mit 30 Cent pro Kilometer von der Steuer abgesetzt werden können, ist verfassungswidrig.

12 Maßgebliche Entscheidungen Bewirtungsaufwendungen FG Düsseldorf, Az.: 11 K 1093/07 E Bewirtungsaufwendungen können auch dann steuerlich geltend gemacht werden, wenn nur Eigenbelege vorliegen. Diese müssen Ort, Tag, Teilnehmer, Anlass der Bewirtung und Höhe der Aufwendungen bezeichnen. Die unterbliebene Angabe des Bewirtenden im Bewirtungsvordruck kann nachgeholt werden. Es genügt, wenn mittels Kreditkartenabrechnung nachgewiesen werden kann, wer der Bewirtende war.

13 Maßgebliche Entscheidungen Reisekosten BFH, GrS 1/06 Die Abzugsfähigkeit von Kosten für Reisen, die sowohl dienstlich, als auch privat erfolgen, wurde ermöglicht. Ist der berufliche Zeitanteil der Reise belegbar und nicht ganz unbedeutend, können die Kosten aufgeteilt werden. Die auf den beruflichen Zeitanteil entfallenden Kosten sind abzugsfähig.

14 Ausstehende Entscheidungen Solidaritätszuschlag Niedersächsisches FG, Vorlagebeschluss zum Az.7 K 143/08 Eine Ergänzungsabgabe sei allein zur Deckung eines vorübergehenden finanziellen Mehrbedarfs zulässig. Ein offensichtlich derart langfristiger Bedarf dürfe nur aus allgemeinen Steuermitteln gedeckt werden. Bei der verfassungsrechtlichen Prüfung seien dabei nicht allein die Artikel 105 und 106 des Grundgesetzes relevant, sondern es seien im Rahmen der Auslegung auch die Gesetzgebungsmaterialien zu berücksichtigen.

15 Ausstehende Entscheidungen Kinderbetreuungskosten BVerfG, 2 BVR 1270/07 Erwerbstätige können Kosten für die Kinderbetreuung steuerlich geltend machen. Jedoch nur zu 2/3 der Kosten, maximal jedoch Euro. Ist diese Einschränkung verfassungswidrig?

16 Ausstehende Entscheidungen Abzugsfähigkeit von Rentenversicherungsbeiträgen BVerfG, 2 BvR 288/10, 2 BvR 290/10, 2 BvR 289/10 Der BFH hat in drei Urteilen entschieden, dass die beschränkte Abziehbarkeit von Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung rechtens ist. Gegen diese Entscheidungen wurden Verfassungsbeschwerden eingelegt.

17 Fazit Hochschulen: Fundierte Ausbildung von Beratern und Medienmachern Medien: Als vierte Macht im Staat die Meinungsbildung vorantreiben Berater: Mandanten Mut zur Klage machen! Einfluss nehmen, etwa durch Engagement im Verband Alle Steuerpflichtige: Mut zur Klage durch aktive Auseinandersetzung

18 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit

Musterrechtsbehelfe. Deutscher Steuerberaterverband e.v. Az.: /11. Thema Problematik erstmalig eingestellt. aktuelle Musterrechtsbehelfe

Musterrechtsbehelfe. Deutscher Steuerberaterverband e.v. Az.: /11. Thema Problematik erstmalig eingestellt. aktuelle Musterrechtsbehelfe Musterrechtsbehelfe Deutscher Steuerberaterverband e.v. Az.: 12-03-000-01/11 Thema Problematik erstmalig aktuelle Musterrechtsbehelfe Erbschaftsteuerreformgesetz (BGBl. I 2008, S. 3018) Verfassungsbeschwerden

Mehr

Zertifizierung von Spielstätten und Verbraucherschutz Dipl. Ing. Olaf Seiche

Zertifizierung von Spielstätten und Verbraucherschutz Dipl. Ing. Olaf Seiche Zertifizierung von Spielstätten und Verbraucherschutz Dipl. Ing. Olaf Seiche Verbraucherschutz Verbraucherschutz, österreichisch und schweizerisch Konsumentenschutz, bezeichnet die Gesamtheit der Bestrebungen

Mehr

Nur per . Oberste Finanzbehörden der Länder. Bundeszentralamt für Steuern - Referat Q 7 -

Nur per  . Oberste Finanzbehörden der Länder. Bundeszentralamt für Steuern - Referat Q 7 - Postanschrift Berlin: Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Nur per E-Mail HAUSANSCHRIFT Oberste Finanzbehörden der Länder Bundeszentralamt

Mehr

Handelsvert ret ers. hierfür dürfen den Gewinn grundsätzlich nicht mindern. Dies gilt

Handelsvert ret ers. hierfür dürfen den Gewinn grundsätzlich nicht mindern. Dies gilt Die Aufwendungen für die austauschbaren Elektrogeräte sowie für die Gesamtheit der Einbaumöbel sind hingegen zeitanteilig über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer zu berücksichtigen, soweit sie teurer

Mehr

- 2 BvL 13/09 - zur Abziehbarkeit der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer bis zum Inkrafttreten der gesetzlichen Neuregelung

- 2 BvL 13/09 - zur Abziehbarkeit der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer bis zum Inkrafttreten der gesetzlichen Neuregelung Postanschrift Berlin: Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Vorab per E-Mail Oberste Finanzbehörden der Länder Bundeszentralamt für Steuern

Mehr

HVBG. HVBG-Info 26/2000 vom , S , DOK

HVBG. HVBG-Info 26/2000 vom , S , DOK HVBG HVBG-Info 26/2000 vom 25.08.2000, S. 2399-2401, DOK 311.01 Kinderbetreuungskosten (Beaufsichtigung eines Kindes durch seine Großmutter) im Steuerrecht - BFH-Urteil vom 04.06.1998 - III R 94/96 Kinderbetreuungskosten

Mehr

Das beruflich genutzte Arbeitszimmer

Das beruflich genutzte Arbeitszimmer Das beruflich genutzte Arbeitszimmer 1 Vorliegen eines häuslichen Arbeitszimmers 2 Steuerliche Regelungen zum häuslichen Arbeitszimmer sind teilweise verfassungswidrig 3 Was ändert sich? 4 Mittelpunkt

Mehr

Erbschaftsteuerrechtliche Gleichbehandlung von Geschwistern mit Ehegatten oder Lebenspartnern verfassungsrechtlich nicht geboten

Erbschaftsteuerrechtliche Gleichbehandlung von Geschwistern mit Ehegatten oder Lebenspartnern verfassungsrechtlich nicht geboten Erbschaftsteuerrechtliche Gleichbehandlung von Geschwistern mit Ehegatten oder Lebenspartnern verfassungsrechtlich nicht geboten Erwerber der Steuerklasse II wie etwa Geschwister können unabhängig von

Mehr

Mit Elterngeld kein Kinderzuschlag #Pressemitteilung. Mit Elterngeld kein Kinderzuschlag

Mit Elterngeld kein Kinderzuschlag #Pressemitteilung. Mit Elterngeld kein Kinderzuschlag Mit Elterngeld kein Kinderzuschlag #Pressemitteilung Mit Elterngeld kein Kinderzuschlag Elterngeld führt zum Wegfallen des Kinderzuschlages (jur). Erhalten einkommensschwache Eltern Elterngeld, müssen

Mehr

Bundesfinanzhof Urt. v , Az.: III R 111/07

Bundesfinanzhof Urt. v , Az.: III R 111/07 Bundesfinanzhof Urt. v. 25.11.2010, Az.: III R 111/07 Ausbildungsfreibetrag: Abzug von 7932 EUR pro Jahr reicht aus, um den Mehrbedarf zu decken Der BFH hat entschieden, dass der Mehrbedarf, der Eltern

Mehr

Honorarberatung Garant für Verbraucherschutz? Dr. Svenja Richartz, Syndikus, Münchener Vermittlertag 2014

Honorarberatung Garant für Verbraucherschutz? Dr. Svenja Richartz, Syndikus, Münchener Vermittlertag 2014 Honorarberatung Garant für Verbraucherschutz? Dr. Svenja Richartz, Syndikus, Münchener Vermittlertag 2014 Agenda Folie 2 1. Verbraucherschutz 2. Lagerzugehörigkeit/Unabhängigkeit 3. Vergütung 4. Rahmenbedingungen

Mehr

Im Namen des Volkes. gegen a) das Urteil des Bundesfinanzhofs vom 22. Juli VI R 121/90 -,

Im Namen des Volkes. gegen a) das Urteil des Bundesfinanzhofs vom 22. Juli VI R 121/90 -, L e i t s a t z zum Beschluß des Zweiten Senats vom 10. November 1998-2 BvR 1852/97 - - 2 BvR 1853/97 - Zum von Verfassungs wegen zu berücksichtigenden einkommensteuerlichen Kinderexistenzminimum für zwei

Mehr

DStV-Kurzüberblick zu den Praxiskonsequenzen der bevorstehenden Entscheidung des BVerfG zum ErbStG

DStV-Kurzüberblick zu den Praxiskonsequenzen der bevorstehenden Entscheidung des BVerfG zum ErbStG 1. Begünstigung durch Steuerbescheid OHNE Vorläufigkeitsvermerk 2. Begünstigung durch Steuerbescheid MIT Vorläufigkeitsvermerk ( 165 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 AO) zu Lasten des Steuerpflichtigen (Stpfl.) ( 79

Mehr

Bundesfinanzhof Urt. v , Az.: III R 29/07

Bundesfinanzhof Urt. v , Az.: III R 29/07 Bundesfinanzhof Urt. v. 25.09.2008, Az.: III R 29/07 Kindergeld: Die Lohnsteuer und der Soli mindern das Einkommen nicht Eltern haben für ihre Kinder, die sich in der Ausbildung befinden, Anspruch auf

Mehr

56 ESt Aufwendungen für eine Feier mit Arbeitskollegen

56 ESt Aufwendungen für eine Feier mit Arbeitskollegen 56 ESt Aufwendungen für eine Feier mit Arbeitskollegen EStG 4, 19 Wenn anlässlich des Geburtstags oder eines anderen Anlasses eine kleine Feier ausgerichtet wird, an der (auch) Arbeitskollegen teilnehmen,

Mehr

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt Folgendes:

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt Folgendes: Postanschrift Berlin: Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin MR in Himsel i.v. Unterabteilungsleiter IV A POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Oberste Finanzbehörden der Länder

Mehr

Kongress "Ungarns neues Grundgesetz" Fachkonferenz über Europas jüngste Verfassung. am 19. Oktober 2012 in München

Kongress Ungarns neues Grundgesetz Fachkonferenz über Europas jüngste Verfassung. am 19. Oktober 2012 in München Bayerisches Staatsministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Amtschef Kongress "Ungarns neues Grundgesetz" Fachkonferenz über Europas jüngste Verfassung am 19. Oktober 2012 in München Rede von Ministerialdirektor

Mehr

E. Allgemeinverfügung zur Zurückweisung von Einsprüchen ( 367 Abs. 2b AO) I. Voraussetzungen für den Erlass einer Allgemeinverfügung (Satz 1)

E. Allgemeinverfügung zur Zurückweisung von Einsprüchen ( 367 Abs. 2b AO) I. Voraussetzungen für den Erlass einer Allgemeinverfügung (Satz 1) E. Allgemeinverfügung zur Zurückweisung von n ( 367 Abs. 2b AO) I. Voraussetzungen für den Erlass einer Allgemeinverfügung (Satz 1) 23 Betreffen eine Rechtsfrage, die vom EuGH, vom BVerfG oder vom BFH

Mehr

> nach seiner Funktion, Ausstattung und Lage in die häusliche Sphäre eingebunden ist,

> nach seiner Funktion, Ausstattung und Lage in die häusliche Sphäre eingebunden ist, Wikipedia: Häusliches Arbeitszimmer (Deutschland) Ein Arbeitszimmer ist ein Raum, in dem eine Tätigkeit ausgeübt wird, die mit einer steuerlichen Einkunftsart im Zusammenhang steht. Im Hinblick auf die

Mehr

Bundesfinanzhof Urt. v , Az.: VIII R 92/98

Bundesfinanzhof Urt. v , Az.: VIII R 92/98 Bundesfinanzhof Urt. v. 26.02.2002, Az.: VIII R 92/98 Kindergeld: Eltern mit Job brauchen weniger Hilfe als Eltern ohne Der Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetz es wird nicht dadurch verletzt, dass Eltern,

Mehr

zu Punkt... der 964. Sitzung des Bundesrates am 2. Februar 2018

zu Punkt... der 964. Sitzung des Bundesrates am 2. Februar 2018 Bundesrat Drucksache 2/18 18.01.18 E m p f e h l u n g e n der Ausschüsse R zu Punkt der 964. Sitzung des Bundesrates am 2. Februar 2018 Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht Der Rechtsausschuss empfiehlt

Mehr

(Bitte unbedingt beachten und schnellstmögliche Weitergabe an die Personalabteilung)

(Bitte unbedingt beachten und schnellstmögliche Weitergabe an die Personalabteilung) An die Teilnehmer des Personalabrechnungsverfahrens der Pfälzischen Pensionsanstalt Ihre Ansprechpartner/in: s. Übersicht Ansprechpartner Durchwahl: 06322 936-0 Bad Dürkheim, den 02.12.2015 R u n d s c

Mehr

Verzeichnis der Veröffentlichungen. 1. Maßstäbe für eine Neuordnung des deutschen Einkommensteuerrechts, StVj 1989, S. 130

Verzeichnis der Veröffentlichungen. 1. Maßstäbe für eine Neuordnung des deutschen Einkommensteuerrechts, StVj 1989, S. 130 Dr. h.c. Rudolf Mellinghoff Richter des Bundesverfassungsgerichts 15. August 2007 Verzeichnis der Veröffentlichungen 1. Maßstäbe für eine Neuordnung des deutschen Einkommensteuerrechts, StVj 1989, S. 130

Mehr

BUNDESFINANZHOF. Urteil vom 11. März 2009 XI R 69/07. Vorinstanz: FG Düsseldorf vom 7. April K 5764/04 U (EFG 2008, 495)

BUNDESFINANZHOF. Urteil vom 11. März 2009 XI R 69/07. Vorinstanz: FG Düsseldorf vom 7. April K 5764/04 U (EFG 2008, 495) BUNDESFINANZHOF Ein Unternehmer, der ein gemischtgenutztes Gebäude zum Teil für steuerfreie Umsätze aus der Tätigkeit als Arzt und zum Teil für private Wohnzwecke verwendet, hat auch für die Zeit ab dem

Mehr

AO Abs. 1 Satz 2 Nr. 3, Abs. 2 Satz 2 EStG 10 Abs. 3 Nr. 2 Satz 2

AO Abs. 1 Satz 2 Nr. 3, Abs. 2 Satz 2 EStG 10 Abs. 3 Nr. 2 Satz 2 BUNDESFINANZHOF 1. Ist eine Steuer "im Hinblick auf anhängige Verfassungsbeschwerden bzw. andere gerichtliche Verfahren" vorläufig festgesetzt, so bezieht sich der Vorläufigkeitsvermerk nur auf solche

Mehr

1. Wie hoch waren die Gewerbesteuerrückerstattungen in den Jahren 2010 bis 2015 (getrennt nach Jahren) im Land Baden-Württemberg?

1. Wie hoch waren die Gewerbesteuerrückerstattungen in den Jahren 2010 bis 2015 (getrennt nach Jahren) im Land Baden-Württemberg? Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 309 13. 07. 2016 Kleine Anfrage des Abg. Karl Klein CDU und Antwort des Ministeriums für Finanzen Rückerstattung von Gewerbesteuern Kleine

Mehr

Nur per . Oberste Finanzbehörden der Länder. Bundeszentralamt für Steuern - Referat Q 7 -

Nur per  . Oberste Finanzbehörden der Länder. Bundeszentralamt für Steuern - Referat Q 7 - Postanschrift Berlin: Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Nur per E-Mail HAUSANSCHRIFT Oberste Finanzbehörden der Länder Bundeszentralamt

Mehr

Finanzgericht München.

Finanzgericht München. - --------------- Aus.fertigunp Az: 6 V 3800/12 --~--.... Finanzgericht München. Beschluss In der Streitsache Antragsteller gegen Finanzamt Kempten vertreten durch den Amtsleiter Am Stadtpark 3 87435 Kempten

Mehr

SOZIALGERICHT HANNOVER

SOZIALGERICHT HANNOVER SOZIALGERICHT HANNOVER Az.: S 59 AS 5162/11 Verkündet am: 24.09.2012 A., Justizfachangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle In dem Rechtsstreit B., IM NAMEN DES VOLKES URTEIL Klägerin, Proz.-Bev.:

Mehr

TOP 3 der Sitzung AO I/2011 vom 28. Februar bis 2. März 2011

TOP 3 der Sitzung AO I/2011 vom 28. Februar bis 2. März 2011 Postanschrift Berlin: Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Vorab per E-Mail Oberste Finanzbehörden der Länder Bundeszentralamt für Steuern

Mehr

VERFASSUNGSGERICHTSHOF FÜR DAS LAND BADEN-WÜRTTEMBERG. B e s c h l u s s

VERFASSUNGSGERICHTSHOF FÜR DAS LAND BADEN-WÜRTTEMBERG. B e s c h l u s s 1 VB 50/17 VERFASSUNGSGERICHTSHOF FÜR DAS LAND BADEN-WÜRTTEMBERG B e s c h l u s s In dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde des Herrn gegen - Beschwerdeführer - a) den Beschluss des Finanzgerichts

Mehr

Berufliche Bewirtungen durch Angestellte

Berufliche Bewirtungen durch Angestellte Steuerberater Thomas Gebhardt Kaiser-Wilhelm-Ring 24 D-50672 Köln Fon 0221-130 530-0 Fax 0221-130 530-11 www.kgb-koeln.de Berufliche Bewirtungen durch Angestellte Die Bewirtung von Geschäftsfreunden und

Mehr

Vorläufige Steuerfestsetzung nach 165 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 AO im Hinblick auf anhängige Musterverfahren

Vorläufige Steuerfestsetzung nach 165 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 AO im Hinblick auf anhängige Musterverfahren Vorläufige Steuerfestsetzung nach 165 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 AO im Hinblick auf anhängige Musterverfahren Übersicht über die aktuellen und bereits erledigten Vorläufigkeitsvermerke bei der Einkommensteuer,

Mehr

LANDESKUNDE DEUTSCHLAND DAS POLITISCHE SYSTEM

LANDESKUNDE DEUTSCHLAND DAS POLITISCHE SYSTEM LANDESKUNDE DEUTSCHLAND DAS POLITISCHE SYSTEM ORGANE UND EINRICHTUNGEN DES STAATES Das politische Leben in Deutschland ist mehr als Kanzleramt, Bundestag und Parteizentralen. An vielen Stellen füllen

Mehr

Nur per . Oberste Finanzbehörden der Länder. nachrichtlich: Vertretungen der Länder beim Bund. Satz 1 AO

Nur per  . Oberste Finanzbehörden der Länder. nachrichtlich: Vertretungen der Länder beim Bund. Satz 1 AO Postanschrift Berlin: Bundesministeriu m der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Nur per E-Mail Oberste Finanzbehörden der Länder nachrichtlich: Vertretungen

Mehr

Sondernewsletter 14. Juni 2018

Sondernewsletter 14. Juni 2018 Sondernewsletter 14. Juni 2018 Bundesverfassungsgericht führt Verbot mehrfacher sachgrundloser Befristungen wieder ein. - BAG- Rechtsprechung zum Befristungsrecht als verfassungswidrig aufgehoben - Damit

Mehr

Abzug von Bewirtungsaufwendungen von Arbeitnehmern als Werbungskosten

Abzug von Bewirtungsaufwendungen von Arbeitnehmern als Werbungskosten Abzug von Bewirtungsaufwendungen von Arbeitnehmern als Werbungskosten I. Allgemeine Grundsätze II. Prüfungsschema 1. Abzug dem Grunde nach a) Anlass der Bewirtung b) Ort der Bewirtung c) Teilnehmerkreis

Mehr

Negative Unterschiedsbeträge bei Wegen zwischen Wohnung und Betriebsstätte

Negative Unterschiedsbeträge bei Wegen zwischen Wohnung und Betriebsstätte BFH v. 12.06.2002 - XI R 55/01 BStBl 2002 II S. 751 Negative Unterschiedsbeträge bei Wegen zwischen Wohnung und Betriebsstätte sind keine Betriebsausgaben Leitsatz Sog. negative Unterschiedsbeträge sind

Mehr

ONLINE-NEWS APRIL 2019

ONLINE-NEWS APRIL 2019 ONLINE-NEWS APRIL 2019 (N) Bundesverfassungsgericht zum Steuerrecht (V2) Zu erwartende steuerrechtliche Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts Wichtige anhängige Steuerverfahren in 2019 Aufwendungen

Mehr

In dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde

In dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde BUNDESVERFASSUNGSGERICHT - 2 BVR 2136/09 - des Herrn S..., In dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde - Bevollmächtigter: Rechtsanwalt Prof. Dr. Markus C. Kerber, Hackescher Markt 4, 10178 Berlin

Mehr

01/ Bewirtungskosten. Inhalt. I. Allgemeines

01/ Bewirtungskosten. Inhalt. I. Allgemeines Bewirtungskosten Inhalt I. Allgemeines II. Bewirtungskosten als Betriebsausgaben 1. Bewirtung von Geschäftsfreunden 2. Abzugsbeschränkung in Höhe von 70 % 3. Allgemein betriebliche Veranlassung 4. Begriff

Mehr

Oberste Finanzbehörden der Länder

Oberste Finanzbehörden der Länder Postanschrift Berlin: Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Oberste Finanzbehörden der Länder HAUSANSCHRIFT TEL Wilhelmstraße 97, 10117

Mehr

Sonderausgabenabzug bei Basisschutz durch zeitgleiche gesetzliche und private Krankenversicherung

Sonderausgabenabzug bei Basisschutz durch zeitgleiche gesetzliche und private Krankenversicherung Dok.-Nr.: 5020481 Finanzgericht Köln, 14-K-2560/16 Urteil vom 08.03.2017 Sonderausgabenabzug bei Basisschutz durch zeitgleiche gesetzliche und private Krankenversicherung Orientierungssatz: Besteht eine

Mehr

Abzug von Bewirtungsaufwendungen als Werbungskosten

Abzug von Bewirtungsaufwendungen als Werbungskosten OFD Niedersachsen v. 29.11.2011 - S 2350-32 - St 215 Abzug von Bewirtungsaufwendungen als Werbungskosten I. Allgemeine Grundsätze Werbungskosten sind Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung

Mehr

Mandanten-Info Bewirtungskosten

Mandanten-Info Bewirtungskosten Mandanten-Info Bewirtungskosten Seite 1 Bewirtungskosten Inhalt I. Allgemeines II. Bewirtungskosten als Betriebsausgaben 1. Bewirtung von Geschäftsfreunden 2. Abzugsbeschränkung in Höhe von 70 % 3. Allgemein

Mehr

In dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde. a) das Urteil des Bundessozialgerichts vom 13. Dezember B 4 RA 14/05 R -,

In dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde. a) das Urteil des Bundessozialgerichts vom 13. Dezember B 4 RA 14/05 R -, BUNDESVERFASSUNGSGERICHT - 1 BVR 170/06 - des Herrn P... - Bevollmächtigte: Rechtsanwältin Maria Sabine Augstein, Altes Forsthaus 12, 82327 Tutzing - 1. unmittelbar gegen In dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde

Mehr

VERFASSUNGSGERICHTSHOF FÜR DAS LAND BADEN-WÜRTTEMBERG. B e s c h l u s s

VERFASSUNGSGERICHTSHOF FÜR DAS LAND BADEN-WÜRTTEMBERG. B e s c h l u s s 1 VB 2/18 VERFASSUNGSGERICHTSHOF FÜR DAS LAND BADEN-WÜRTTEMBERG B e s c h l u s s In dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde des Herrn gegen - Beschwerdeführer - a) den Beschluss des Oberlandesgerichts

Mehr

SÄCHSISCHES OBERVERWALTUNGSGERICHT. Beschluss

SÄCHSISCHES OBERVERWALTUNGSGERICHT. Beschluss Az.: 5 D 61/10 4 K 600/07 SÄCHSISCHES OBERVERWALTUNGSGERICHT Beschluss In der Verwaltungsrechtssache der Frau prozessbevollmächtigt: Rechtsanwältin - Klägerin - - Beschwerdeführerin - gegen die Stadt Chemnitz

Mehr

Bundesfinanzhof Urt. v , Az.: II R 65/11

Bundesfinanzhof Urt. v , Az.: II R 65/11 Bundesfinanzhof Urt. v. 24.04.2013, Az.: II R 65/11 Erbschaftsteuer: 97.900?, weil Geschwister weder Ehe- noch Lebenspartner sind. Geschwister eines Verstorbenen können nicht verlangen, bei der Berechnung

Mehr

BUNDESFINANZHOF. Beschluss vom 23. August 2007 VI B 42/07

BUNDESFINANZHOF. Beschluss vom 23. August 2007 VI B 42/07 R e c h t s a n w ä l t e D r. B a u e r & K o l l e g e n R E C H T S A N W Ä L T E & F A C H A N W Ä L T E i n N E U N K I R C H E N / S A A R s e i t 1 9 3 5 w w w. 1 a r e c h t s a n w a e l t e.

Mehr

atic n Bewirtungskosten I. Allgemeines Inhalt I. Allgemeines 4. Begriff der Bewirtungskosten 5. Angemessenheit 6. Nachweis und Aufzeichnungspflichten

atic n Bewirtungskosten I. Allgemeines Inhalt I. Allgemeines 4. Begriff der Bewirtungskosten 5. Angemessenheit 6. Nachweis und Aufzeichnungspflichten Bewirtungskosten Inhalt I. Allgemeines II. Bewirtungskosten als Betriebsausgaben 1. Bewirtung von Geschäftsfreunden 2. Abzugsbeschränkung in Höhe von 70 % 3. Allgemein betriebliche Veranlassung 4. Begriff

Mehr

Im Namen des Volkes. In den Verfahren über die Verfassungsbeschwerden

Im Namen des Volkes. In den Verfahren über die Verfassungsbeschwerden BUNDESVERFASSUNGSGERICHT - 2 BVR 1220/04 - - 2 BVR 410/05-1. der Frau M... Im Namen des Volkes In den Verfahren über die Verfassungsbeschwerden - Bevollmächtigte: Rechtsanwältin Dr. Gisela Meyer, Osnabrücker

Mehr

Bundesfinanzhof Urt. v , Az.: X R 32/07

Bundesfinanzhof Urt. v , Az.: X R 32/07 Bundesfinanzhof Urt. v. 21.07.2009, Az.: X R 32/07 Erstattete Beiträge nur gleichartig verrechnen Werden einem Steuerzahler Beiträge erstattet, die er jahrelang in eine private Krankenversicherung eingezahlt

Mehr

Vorab per Oberste Finanzbehörden der Länder. Bundeszentralamt für Steuern - Referat Q 7 - n achrichtlich: Länder. beim Bund. - Verteiler AO 1 -

Vorab per  Oberste Finanzbehörden der Länder. Bundeszentralamt für Steuern - Referat Q 7 - n achrichtlich: Länder. beim Bund. - Verteiler AO 1 - Postanschrift Berlin: Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Vorab per E-Mail Oberste Finanzbehörden der Länder Bundeszentralamt für Steuern

Mehr

STEUERRECHT I. Kontrollfragen zu 1. Einführung. 1) Nennen Sie wesentliche Formen der Finanzierung des Staatshaushalts.

STEUERRECHT I. Kontrollfragen zu 1. Einführung. 1) Nennen Sie wesentliche Formen der Finanzierung des Staatshaushalts. Kontrollfragen zu 1 Einführung 1) Nennen Sie wesentliche Formen der Finanzierung des Staatshaushalts. 2) Welchen Anteil haben Steuereinnahmen an der Staatsfinanzierung? 3) Warum ist es zutreffend, die

Mehr

Aktuelle steuerliche Entwicklungen

Aktuelle steuerliche Entwicklungen 1 2 3 Aktuelle steuerliche Entwicklungen Aktuelle steuerliche Entwicklungen Themen: I. II. Intention des Gesetzgebers: Verhinderung der Kapitalflucht Beispiel: Klaus Z. hat in den Vorjahren Einkünfte aus

Mehr

Verfassungsmäßigkeit und Zukunft des Solidaritätszuschlags

Verfassungsmäßigkeit und Zukunft des Solidaritätszuschlags DStJG Regionalveranstaltung VFS Hannover 10. Dezember 2015 Verfassungsmäßigkeit und Zukunft des Solidaritätszuschlags Folie Nr. 1 Agenda I. Aktueller Anlass II. III. Historie Verfassungsmäßigkeit des Solidaritätszuschlags

Mehr

Entscheidend für einen Abzug sind insbesondere folgende Kriterien:

Entscheidend für einen Abzug sind insbesondere folgende Kriterien: Merkblatt: Bewirtungskosten I. Allgemeines Die Bewirtungskosten stehen im Spannungsfeld zwischen nicht abzugsfähigen Kosten der allgemeinen Lebensführung und betrieblich bzw. beruflich veranlassten Kosten,

Mehr

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt Folgendes:

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterung mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt Folgendes: Postanschrift Berlin: Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Nur per E-Mail HAUSANSCHRIFT Oberste Finanzbehörden der Länder Bundeszentralamt

Mehr

Fehlanzeige Widerspruch?

Fehlanzeige Widerspruch? Fehlanzeige Widerspruch? Sie haben an Ihren Versicherer geschrieben, um Ihrem alten Lebens- oder Renten versiche rungs vertrag zu wider sprechen? Doch das Unter nehmen mauert und will den Vertrag nicht

Mehr

FG München, Urteil v K 564/11. Titel:

FG München, Urteil v K 564/11. Titel: FG München, Urteil v. 25.10.2012 5 K 564/11 Titel: (Rechtsschutzbedürfnis bei vorläufig ergangenem Steuerbescheid - Verfassungsmäßigkeit der begrenzten Abzugsfähigkeit von Vorsorgeaufwendungen und Verfassungsmäßigkeit

Mehr

FG München, Urteil v K 564/11. Titel:

FG München, Urteil v K 564/11. Titel: FG München, Urteil v. 25.10.2012 5 K 564/11 Titel: (Rechtsschutzbedürfnis bei vorläufig ergangenem Steuerbescheid - Verfassungsmäßigkeit der begrenzten Abzugsfähigkeit von Vorsorgeaufwendungen und Verfassungsmäßigkeit

Mehr

Leistungsausschluss von der Grundsicherung nach SGB II für Personen unter 50 Jahren

Leistungsausschluss von der Grundsicherung nach SGB II für Personen unter 50 Jahren Leistungsausschluss von der Grundsicherung nach SGB II für Personen unter 50 Jahren 2018 Deutscher Bundestag Seite 2 Leistungsausschluss von der Grundsicherung nach SGB II für Personen unter 50 Jahren

Mehr

Beitlich - Geißler - Wagner Steuerberater Partnerschaftsgesellschaft Reichartstraße Erfurt

Beitlich - Geißler - Wagner Steuerberater Partnerschaftsgesellschaft Reichartstraße Erfurt Beitlich - Geißler - Wagner Steuerberater Partnerschaftsgesellschaft Reichartstraße 15 99094 Erfurt Steuertermine im September 2010 Fälligkeit 10.9. Ende Zahlungsschonfrist 13.09. Lohnsteuer: mtl. Umsatzsteuer:

Mehr

MERKBLATT. Bewirtungskosten. I. Allgemeines. Inhalt. I. Allgemeines

MERKBLATT. Bewirtungskosten. I. Allgemeines. Inhalt. I. Allgemeines Bewirtungskosten Inhalt I. Allgemeines II. Bewirtungskosten als Betriebsausgaben 1. Bewirtung von Geschäftsfreunden 2. Abzugsbeschränkung in Höhe von 70 % 3. Allgemein betriebliche Veranlassung 4. Begriff

Mehr

( 165 Abs. 1 AO); Ruhenlassen von außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren ( 363 Abs. 2 AO); Aussetzung der Vollziehung ( 361 AO, 69 Abs.

( 165 Abs. 1 AO); Ruhenlassen von außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren ( 363 Abs. 2 AO); Aussetzung der Vollziehung ( 361 AO, 69 Abs. Postanschrift Berlin: Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Vorab per E-Mail HAUSANSCHRIFT MDg Dr. Misera Unterabteilungsleiter IV A Wilhelmstraße

Mehr

Berücksichtigung eines Investitionsabzugsbetrags beim Abzug von Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastungen

Berücksichtigung eines Investitionsabzugsbetrags beim Abzug von Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastungen Dok.-Nr.: 0929196 Bundesfinanzhof, VI-R-34/12 Urteil vom 06.02.2014 Berücksichtigung eines Investitionsabzugsbetrags beim Abzug von Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastungen Leitsatz: 1.

Mehr

Deutsches Staatsrecht

Deutsches Staatsrecht Ausgabe 2008-07 Deutsches Staatsrecht Grundrechte Grundrechte, Grundpflichten, Menschenrechte Als Grundrechte bezeichnet man ein System von Rechten, die der Einzelne kraft seiner Natur als freigeborener

Mehr

Im Namen des Volkes. In dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde

Im Namen des Volkes. In dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde BUNDESVERFASSUNGSGERICHT - 1 BVR 1509/97 - des Herrn Dr. D... Im Namen des Volkes In dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde gegen das Urteil des Oberlandesgerichts Oldenburg vom 11. Juli 1997-11

Mehr

BFH Beschluss vom VI B 22/12 (NV) (veröffentlicht am )

BFH Beschluss vom VI B 22/12 (NV) (veröffentlicht am ) TK Lexikon Sozialversicherung BFH Beschluss vom 15.10.2012 - VI B 22/12 (NV) (veröffentlicht am 02.01.2013) BFH Beschluss vom 15.10.2012 - VI B 22/12 (NV) (veröffentlicht am 02.01.2013) HI3530135 Entscheidungsstichwort

Mehr

Home Office, Fahrtkosten und Sonstige Betriebliche Kosten. Steuerforum am 7. März Referentin Dipl.-Kfm. Christine Seyerlein-Busch Steuerberater

Home Office, Fahrtkosten und Sonstige Betriebliche Kosten. Steuerforum am 7. März Referentin Dipl.-Kfm. Christine Seyerlein-Busch Steuerberater Eine gemeinsame Initiative aller Berliner und Brandenburger SteuerberaterInnen Referentin Dipl.-Kfm. Christine Seyerlein-Busch Steuerberater Home Office, Fahrtkosten und Sonstige Betriebliche Kosten Steuerforum

Mehr

SÄCHSISCHES OBERVERWALTUNGSGERICHT. Beschluss

SÄCHSISCHES OBERVERWALTUNGSGERICHT. Beschluss Az.: 4 B 114/10 5 L 71/10 SÄCHSISCHES OBERVERWALTUNGSGERICHT Beschluss In der Verwaltungsrechtssache der Frau Rechtsanwältin - Antragstellerin - - Beschwerdeführerin - gegen das Sächsische Rechtsanwaltsversorgungswerk

Mehr

Erstausbildungskosten als Sonderausgaben oder Werbungskosten

Erstausbildungskosten als Sonderausgaben oder Werbungskosten 18. Januar 2012 Az.: 21-00-007-01/12 Erstausbildungskosten als Sonderausgaben oder Werbungskosten Einführungstext: Der Gesetzgeber hat mit dem Beitreibungsrichtlinien-Umsetzungsgesetz (verkündet am 13.12.2011,

Mehr

Landesarbeitsgericht München BESCHLUSS

Landesarbeitsgericht München BESCHLUSS 26 Ca 4136/12 (ArbG München) Landesarbeitsgericht München BESCHLUSS In dem Beschwerdeverfahren C. C-Straße, C-Stadt - Kläger und Beschwerdeführer - Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältin D. D-Straße, D-Stadt

Mehr

Bewirtungskosten. Entscheidend für einen Abzug sind insbesondere folgende Kriterien:

Bewirtungskosten. Entscheidend für einen Abzug sind insbesondere folgende Kriterien: Bewirtungskosten Inhaltsverzeichnis I. Allgemeines II. Bewirtungskosten als Betriebsausgaben 1. Bewirtung von Geschäftsfreunden 2. Abzugsbeschränkung in Höhe von 70 % 3. Bewirtung aus allgemein betrieblicher

Mehr

Finanzgericht Münster, 1 K 4077/08 E Page 1 of 7

Finanzgericht Münster, 1 K 4077/08 E Page 1 of 7 Finanzgericht Münster, 1 K 4077/08 E Page 1 of 7 Finanzgericht Münster, 1 K 4077/08 E Datum: 08.12.2009 Gericht: Finanzgericht Münster Spruchkörper: 1. Senat Entscheidungsart: Urteil Aktenzeichen: 1 K

Mehr

Bundesfinanzhof Urt. v , Az.: XI R 55/01

Bundesfinanzhof Urt. v , Az.: XI R 55/01 Bundesfinanzhof Urt. v. 12.06.2002, Az.: XI R 55/01 Entfernungspauschale: Für Selbständige keine Gleichbehandlung Arbeitnehmer können pro Entfernungskilometer zwischen Wohnung und Arbeitsstelle 36 Cent

Mehr

Das Politische System Deutschlands

Das Politische System Deutschlands Das Politische System Deutschlands Lehrstuhl für Vergleichende Politikwissenschaft Geschwister-Scholl-Institut Vierte Sitzung: Die Verfassungsprinzipien des Grundgesetzes Pflichtvorlesung im Wintersemester

Mehr

Bundesfinanzhof Urt. v , Az.: IX R 18/02

Bundesfinanzhof Urt. v , Az.: IX R 18/02 Bundesfinanzhof Urt. v. 05.11.2002, Az.: IX R 18/02 Liebhaberei: Ein Überschuss nach 30 Jahren reicht aus Vermietet ein Ehepaar eine Ferienwohnung nur an wechselnde Feriengäste und hält sie die Räume in

Mehr

FG Köln Urteil vom K 2892/14

FG Köln Urteil vom K 2892/14 TK Lexikon Grenzüberschreitende Beschäftigung FG Köln Urteil vom 11.12.2014-10 K 2892/14 FG Köln Urteil vom 11.12.2014-10 K 2892/14 HI7621216 Entscheidungsstichwort (Thema) HI7621216_1 Umfang der mit steuerfreien

Mehr

Abziehbarkeit von Vorsorgeaufwendungen aus steuerfreien Einkünften neu geregelt

Abziehbarkeit von Vorsorgeaufwendungen aus steuerfreien Einkünften neu geregelt JAHRESSTEUERGESETZ 2018 Abziehbarkeit von Vorsorgeaufwendungen aus steuerfreien Einkünften neu geregelt von Dr. Alois Th. Nacke, Richter am Bundesfinanzhof, Hannover Das JStG 2018 sieht in 10 Abs. 2 EStG

Mehr

Bewirtungskosten. I. Allgemeines. II. Bewirtungskosten als Betriebsausgaben

Bewirtungskosten. I. Allgemeines. II. Bewirtungskosten als Betriebsausgaben Bewirtungskosten I. Allgemeines Die Bewirtungskosten stehen im Spannungsfeld zwischen nicht abzugsfähigen Kosten der allgemeinen Lebensführung und betrieblich bzw. beruflich veranlassten Kosten, die als

Mehr

Bewirtungskosten. Inhalt. I. Allgemeines. I. Allgemeines. II. Bewirtungskosten als Betriebsausgaben. 1. Bewirtung von Geschäftsfreunden

Bewirtungskosten. Inhalt. I. Allgemeines. I. Allgemeines. II. Bewirtungskosten als Betriebsausgaben. 1. Bewirtung von Geschäftsfreunden Bewirtungskosten I. Allgemeines Die Bewirtungskosten stehen im Spannungsfeld zwischen nicht abzugsfähigen Kosten der allgemeinen Lebensfüh-rung und betrieblich bzw. beruflich veranlassten Kosten, die als

Mehr

Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 25. Januar K 864/15 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 25. Januar K 864/15 wird als unbegründet zurückgewiesen. Dok.-Nr.: 0950894 Bundesfinanzhof, X-R-3/16 Urteil vom 29.11.2017 Für allgemein anwendbar erklärt durch BMF am 31. 5. 2018 Fundstellen Selbst getragene Krankheitskosten sind weder als Sonderausgaben abziehbare

Mehr

STAATSGERICHTSHOF FÜR DAS LAND BADEN-WÜRTTEMBERG. B e s c h l u s s

STAATSGERICHTSHOF FÜR DAS LAND BADEN-WÜRTTEMBERG. B e s c h l u s s 1 VB 122/13 STAATSGERICHTSHOF FÜR DAS LAND BADEN-WÜRTTEMBERG B e s c h l u s s In dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde des Herrn verfahrensbevollmächtigt: Rechtsanwälte - Beschwerdeführer - gegen

Mehr

Vorwort Abkürzungsverzeichnis. Teil I Reisekosten der Gewerbetreibenden, der Angehörigen der freien Berufe und der Land- und Forstwirte

Vorwort Abkürzungsverzeichnis. Teil I Reisekosten der Gewerbetreibenden, der Angehörigen der freien Berufe und der Land- und Forstwirte Seite Vorwort Abkürzungsverzeichnis V XV Teil I Reisekosten der Gewerbetreibenden, der Angehörigen der freien Berufe und der Land- und Forstwirte l 1. Geschäftsreise - Voraussetzungen 1 2., Umfang der

Mehr

1 Aus der Rechtsprechung

1 Aus der Rechtsprechung Einkommensteuer -Info November 2014 Verfasser: Diplom-Finanzwirt Michael Seifert, Steuerberater, Troisdorf, www.steuergeld.de In dieser Ausgabe 1 Aus der Rechtsprechung... 1 1. Duales Studium und Kindergeld...1

Mehr

Zur Abgrenzung von Anschaffungskosten, Herstellungskosten und Erhaltungsaufwendungen bei der Instandsetzung und Modernisierung von Gebäuden

Zur Abgrenzung von Anschaffungskosten, Herstellungskosten und Erhaltungsaufwendungen bei der Instandsetzung und Modernisierung von Gebäuden Wirtschaft Hauke Johannsen Zur Abgrenzung von Anschaffungskosten, Herstellungskosten und Erhaltungsaufwendungen bei der Instandsetzung und Modernisierung von Gebäuden zugleich ein Beitrag zum Zusammenspiel

Mehr

Erbschaftsteuerrecht:

Erbschaftsteuerrecht: Erbschaftsteuerrecht: Neues vom Bundesverfassungsgericht? Streifzug durch jüngste BFH-Rechtsprechung Steuerliche Gestaltungsfallen in der Nachfolgeplanung Rechtsanwalt Jörg Schröder Fachanwalt für Handels-

Mehr

Besteuerung von Renten

Besteuerung von Renten Besteuerung von Renten Inhalt 1 Renten werden unterschiedlich hoch besteuert... 2 1.1 Überblick... 2 1.2 Nachgelagert besteuerte Renten... 3 Einführung Auch mit Beginn des Ruhestands ist das leidige Thema»Ausfüllen

Mehr

Zur mehrfachen Nutzung des Höchstbetrages in 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b Satz 3 EStG i.d.f. des JStG 2010

Zur mehrfachen Nutzung des Höchstbetrages in 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b Satz 3 EStG i.d.f. des JStG 2010 Dok.-Nr.: 0950321 Bundesfinanzhof, VIII-R-15/15 Urteil vom 09.05.2017 Fundstellen Zur mehrfachen Nutzung des Höchstbetrages in 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b Satz 3 EStG i.d.f. des JStG 2010 Leitsatz: Der personenbezogene

Mehr

Verpflichtungsklage. des Herrn Rechtsanwalt Robert Schulte-Frohlinde, Sorauer Straße 26, Berlin,

Verpflichtungsklage. des Herrn Rechtsanwalt Robert Schulte-Frohlinde, Sorauer Straße 26, Berlin, Seite 1 von 5 Robert Schulte-Frohlinde Telefon: 0172-38 78 989 Sorauer Straße 26 10997 Berlin Venvaltungsgericht Kirchstraße 7 10557 Berlin 16. September 2008 Verpflichtungsklage auf Grund des Informationsfieiheitsgesetz

Mehr

Betrieblich oder privat? Gemischte Aufwendungen richtig ansetzen

Betrieblich oder privat? Gemischte Aufwendungen richtig ansetzen Betrieblich oder privat? Gemischte Aufwendungen richtig ansetzen Betrieblich oder privat? Gemischte Aufwendungen richtig ansetzen Betrieblich oder privat: Nicht immer lässt sich das so einfach trennen.

Mehr