Honorarberatung Garant für Verbraucherschutz? Dr. Svenja Richartz, Syndikus, Münchener Vermittlertag 2014
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- Sven Seidel
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1 Honorarberatung Garant für Verbraucherschutz? Dr. Svenja Richartz, Syndikus, Münchener Vermittlertag 2014
2 Agenda Folie 2 1. Verbraucherschutz 2. Lagerzugehörigkeit/Unabhängigkeit 3. Vergütung 4. Rahmenbedingungen 5. Ergebnis Exkurs: Steuerliche Aspekte des Honorars
3 Verbraucherschutz Folie 3 Verbraucherschutz lt. Wikipedia Gesamtheit der Bestrebungen und Maßnahmen, die Menschen in ihrer Rolle als Verbraucher von Gütern oder Dienstleistungen schützen sollen. Dieser Schutzbedarf beruht auf der Sicht, dass Verbraucher gegenüber den Herstellern und Vertreibern von Waren und gegenüber Dienstleistungsanbietern strukturell unterlegen sind, das heißt infolge mangelnder Fachkenntnis, Information und/oder Erfahrung benachteiligt werden können. Dieses Ungleichgewicht sinnvoll auszugleichen, ist Anliegen und Aufgabe des Verbraucherschutzes.
4 Verbraucherschutz Folie 4 Der Verbraucher im VVG?! Gibt es nicht! Das VVG unterscheidet lediglich zwischen Großrisikoträgern und anderen. Die Schutzvorschriften des VVG erfassen damit einen viel größeren Personenkreis als die sonstigen zivilrechtlichen Vorschriften.
5 Verbraucherschutz Folie 5 Worin besteht das Ungleichgewicht? Versicherungsprodukte sind Rechtsprodukte Nicht greifbar. Versprechen für den Fall, dass in der Zukunft ein vorher näher umschriebener Zustand eintritt. Der Kunde tritt in Vorleistung. Versicherungsschutz bemisst sich anhand von Ausschlüssen und Wiedereinschlüssen unübersichtlich Verbraucherprodukte sind gewöhnlich Massengeschäft. Konditionen werden einseitig vom Versicherer vorgegeben.
6 Verbraucherschutz Folie 6 Wie lässt sich Verbraucherschutz erreichen? Beratungs- und Dokumentationspflichten ( Wünsche und Bedürfnisse des Kunden ). Informationspflichten (Produktinformationsblätter, Offenlegung von Interessenkonflikten, etc.). Überwachung der Produktanbieter (Solvabilitätskontrolle durch BaFin, etc.). Überwachung von Vertriebskanälen.
7 Verbraucherschutz Folie 7 Weitere Aspekte für Verbraucherschutz Produkt- und Anbietervielfalt Bezahlbarkeit Rechtssicherheit
8 Verbraucherschutz Folie 8 Verantwortung für Beratung und Dokumentation Abhängig vom gewählten Vertriebsweg Versicherer, 6 Abs. 1 VVG Versicherungsvermittler, 61 Abs. 1 VVG Versicherungsberater, 68 i.v.m. 61 Abs. 1 VVG
9 Lagerzugehörigkeit Folie 9 Unabhängigkeit als Garant für gute Beratung?!? Was bedeutet Unabhängigkeit? Zustand auf NIEMANDEN (keine Person/Institution) angewiesen zu sein. Politische Souveränität. Zustand, bei dem etwas oder jemand von etwas anderem oder jemand anderem nicht beeinflusst wird. Wo stehen Makler und Versicherungsberater?
10 Lagerzugehörigkeit Folie 10 Unabhängigkeit als Garant für gute Beratung?!? Versicherungsmakler Ausschließlich dem Auftraggeber verpflichtet. Weder vom Versicherer noch von einem Vertreter beauftragt. BGH: treuhänderischer Sachwalter des Kunden, vergleichbar mit anderen beratenden Berufen. Versicherungsberater Ausschließlich dem Auftraggeber verpflichtet. Nicht vom Versicherer beauftragt. Keine Vergütung vom Versicherer Beide stehen unabhängig vom Versicherer im Lager des Kunden!!
11 Vergütung Folie 11 Hebt die Form der Vergütung die Unabhängigkeit auf?!? Versicherungsmakler Erhält gewöhnlich eine Courtage. Schuldner ist der Versicherer. Kann unechtes Honorar vereinbaren bzw. mit Nicht- Verbrauchern auch echtes Honorar. Schuldner ist dann der Auftraggeber. Versicherungsberater Erhält ein tätigkeitsbezogenes Honorar. Schuldner ist der Auftraggeber.
12 Courtage Folie 12 Äußere Rahmenbedingungen der Courtage Courtage teilt das Schicksal der Prämie. Anspruch entsteht erst mit Zahlung der Erstprämie. Stornohaftung. Courtage deckt den vollständigen Aufwand des Maklers ab. Risikoerfassung und Risikobewertung Versicherungsschutzerfassung und Bewertung Platzierung / Abschluss des Versicherungsvertrages i.e.s. Vertragsbetreuung Schadenassistenz
13 Ergebnis Folie 13 Sind die o.g. Kriterien zum Verbraucherschutz bei einem Makler, der Courtage erhält, erfüllt? Verbraucherschutz Beratung Produktvielfalt ( aus der Breite des Marktes ) Bezahlbarkeit Informationspflichten (VVG-InfoV)
14 Ergebnis Folie 14 Sind die o.g. Kriterien zum Verbraucherschutz bei einem Makler bzw. Berater, der Honorar erhält, erfüllt? Verbraucherschutz Beratung Produktvielfalt ( aus der Breite des Marktes ) Bezahlbarkeit Informationspflichten (VVG-InfoV) Honorar muss separat bezahlt werden. Kein festgelegtes Dienstleistungsspektrum. Aufwandsentschädigung, d.h. jeder Kunde muss kostendeckend sein. Keine Stornohaftung.
15 Weitere Überlegungen zum Honorar Folie 15 Ist Honorar wirklich interessenkonfliktfrei? Atlantik Lux Gebührenvereinbarung, die nicht das Schicksal der Prämie teilen, d.h. KEINE Stornohaftung Praktisch wird die verbraucherschützende Bestimmung des 169 VVG umgangen Entkoppelung des Honorars vom Sinnzusammenhang zum vermittelten Versicherungsschutz Sind Honorare weniger in der Kritik? Stundensätze anderer Berufsgruppen
16 Exkurs Folie 16 Steuerliche Aspekte für Verbraucher Courtage ist MwSt-befreit, 4 Nr. 11 UStG unechte Honorar folgt den Regeln für die Courtage und fällt darüber hinaus nicht unter 3 VersStG Sind aufwandsabhängige Honorare sonstige Beratungsleistungen MwSt-pflichtig? Steuerschuldner? Sind Honorare absetzbar i.s.v. Vorsorgeaufwendungen?
17 Folie 17 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Dr. Svenja Richartz Syndikus Verband Deutscher Versicherungsmakler e.v. Cremon Hamburg
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