Provisionssicherung: Ist die Maklerklausel im Notarvertrag noch die Lösung?
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- Katrin Meyer
- vor 8 Jahren
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1 Provisionssicherung: Ist die Maklerklausel im Notarvertrag noch die Lösung? Hans F. Lutwitzi Rechtsanwalt,Bingen a.r Köln
2 Gesetzl. Neuregelung seit b BGB Für außerhalb von Geschäftsräumen des Untenehmers geschlossene Verträge gelten u.a.: 312 g BGB Widerrufsrecht des Verbrauchers 312 d BGB Informationspflicht gem. Art.246 a EGBGB Anwendbar auf Verträge zwischen Unternehmer und Verbraucher, die entgeltliche Leistungen des Unternehmers zum Gegenstand haben
3 Informationspflichten gem. 312 d BGB Katalog Art. 246 a 1 Abs.1 EGBGB Wesentl. Eigenschaften der Vertragsleistung Identität des Unternehmers Preise, Kosten Zahlungs u. Lieferbedingungen Insgesamt 16 Positionen Katalog Art. 246 a 1 Abs. 2 EGBGB Information über das Widerrufsrecht
4 Gesetzl. Neuregelung seit Abs. 2 Nr. 1, 1b BGB Vorschriften 312 b-h BGB gelten nicht für notariell beurkundete Verträge ( Bereichsausnahme ) Für Verträge,die keiner gesetzlichen Beurkundungspflicht unterliegen, gilt dies nur, wenn der Notar darüber belehrt hat, daß die Info-Pflichten nach 312 d Abs. 1 BGB und das Widerrufsrecht nach 312 g Abs 1 BGB entfallen
5 Die Maklerklausel ist beurkundungspflichtig, Wenn synallagmatisches Verhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung des Vertrages betroffen ist, also Regelungen zur Übernahmepflicht einer Vertragspartei in Bezug auf die Maklerprovision getroffen wurden Nicht, wenn lediglich eine Bestätigung von außerhalb der Urkunde entstandener Verpflichtungen zur Provisionszahlung erfolgt
6 312 g Abs. 2 Nr. 13 BGB : Das Widerrufsrecht gem 355 BGB besteht nicht bei notariell beurkundeten Verträgen Dieser Regelung wird Vorrang vor 312 Abs 2 Nr. 1b BGB eingeräumt (lex specialis ), so daß im Ergebnis bei notariell beurkundeten Maklerklauseln ein Widerrufsrecht nicht gegeben ist
7 Vertrag zugunsten Dritter ( 328 ff. BGB ) Echter Vertrag zugunsten Dritter : Dritte erwirbt einen eigenen Anspruch gegen den Schuldner Unechter Vertrag zugunsten Dritter : Das Recht,die Leistung an den Dritten zu verlangen, steht ausschließlich dem Gläubiger zu
8 Beispiel für deklaratorische Klausel : Der Vertrag ist durch Nachweis und Vermittlung des Maklers M zustande gekommen. Der Käufer bestätigt, dem Makler M für seine Tätigkeit eine Provision i.h.v. 5% des Kaufpreisen zzgl. MwSt. zu schulden.
9 Beispiel für konstitutive Klausel : Der Vertrag ist durch Nachweis und Vermittlung des Maklers M zustande gekommen. Der Käufer verpflichtet sich hiermit gegenüber dem Verkäufer, die angefallenen Maklerkosten i.h.v. 5% des Kaufpreises zzgl. MwSt. zu übernehmen und an den Makler M zu zahlen.
10 Beispiel für konstitutive Klausel : Der Vertrag ist durch Nachweis und Vermittlung des Maklers M zustande gekommen. Der Käufer verpflichtet sich hiermit gegenüber dem Verkäufer, die angefallenen Maklerkosten i.h.v. 5% des Kaufpreises zzgl. MwSt. zu übernehmen und an den Makler M zu zahlen. Diese Verpflichtung erfolgt dergestalt, daß dem Makler M ein eigener, von ihm selbst durchsetzbarer Ansruch gegen den Käufer zusteht.
11 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit
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