Leistungsrecht und Wohnungsversorgung

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Leistungsrecht und Wohnungsversorgung"

Transkript

1 Fit in der Flüchtlingshilfe Gut informiert als Haupt- und Ehrenamtliche Leistungsrecht und Wohnungsversorgung

2 Sozialleistung - AsylbLG Flüchtlinge haben für die Dauer des Asylverfahrens Anspruch auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) Anspruch besteht nur bei Bedürftigkeit. Eigenes Vermögen muss vor Bezug für die Lebensunterhaltssicherung aufgebraucht werden (Freibetrag 200 je Person) Einkommen und Vermögen sind einzusetzen Folie 2

3 Sozialleistung - AsylbLG AsylbLG seit Grundgedanke Sachleistungsgewährung Geldbetrag Kinder bis 13 Jahre = 20,45 Geldbetrag Personen ab 14 Jahre = 40,90 Urteil Bundesverfassungsgericht vom Neuregelung AsylbLG zum Änderungen zum und Folie 3

4 Sozialleistung - AsylbLG Die Regelbedarfsstufe 1 für einen alleinstehenden Erwachsenen beinhaltet seit : Geldbetrag pro Monat: 296,00 286,00 Bekleidung: 34,03 34,03 (über Kleiderkammer vor Ort als Sachl.) Wohnen und Energie: 33,86 33,86 (wird vom LRA Lörrach direkt bezahlt) Haushaltsausstattung: 30,58 30,58 (wird als Sachl. vom LRA erbracht) Leistung insgesamt 395,00 385,00 Hartz IV SGB II 404,00 404,00 Folie 4

5 AsylbLG Geldbeträge ab RBSt 1 alleinstehenden Erwachsenen = 286,00 Nahrung und Getränke 143,82 Gesundheitspflege (Sehhilfen, grüne VO) 7,29 Verkehr (ÖPNV, Besuchsreisen) 25,49 Nachrichtenübermittlung (Internet/Telefon) 35,76 Freizeit, Unterhaltung, Kultur 36,36 Beherbergungs- und Gaststättendienstl. 8,01 Andere Waren und Dienstl. (Friseur, Uhren, Hygieneartikel etc.) 29,38 Zusätzlich noch SL Bekleidung, Schuhe, Wohnen, Energie und Haushaltsausstattung Folie 5

6 AsylbLG Geldbeträge ab RBSt 1 - alleinstehenden Erwachsenen = 286 RBST 2 - Ehegatten / Lebenspartner = 257 RBST 3 - Erwachsene ohne eigenen Haushalt = 229 RBST 4 - Jugendliche im Alter von 14 bis 17 Jahre = 217 RBST 5 - Kinder im Alter von 6 bis 13 Jahre = 192 RBST 6 Kinder im Alter von 0 bis 5 Jahre = 171 Zusätzlich noch die Sachleistungen für Bekleidung, Schuhe, Wohnen, Energie und Haushaltsausstattung Folie 6

7 Sozialleistung - AsylbLG Auf Antrag sind darüber hinaus für Kinder und Schüler Leistungen für Bildung und Teilhabe (BuT) möglich (persönlicher Schulbedarf, Mittagessen, Lernförderung, Schulausflüge, Klassenfahrten, Schülerbeförderung, Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben Mitgliedsbeiträge Bereiche Sport, Spiel, Kultur und Geselligkeit, Musikschule, Freizeiten) Anträge werden / bei Bedarf / von der Sozialbetreuung vor Ort aufgenommen Folie 7

8 Im Krankheitsfall - 4 AsylbLG Der Leistungsanspruch erstreckt sich auf die Behandlung akuter Erkrankungen und Schmerzen. Bei Bedarf und bei Leistungsberechtigung wird von der Heimleitung ein Krankenschein mit einer Gültigkeit von 3 Monaten für Allgemeinärzte und Zahnärzte ausgegeben. Einzelne GU - Medizinische Versorgung vor Ort Facharztbehandlungen sind nur nach vorheriger Genehmigung durch die Leistungsbehörde des AsylbLG (FB Aufnahme & Integration SG Leistung, LRA Lörrach) möglich. Keine Zuzahlungen für ärztliche Verordnungen (rosa Rezepte) Rezeptfreie Medikamente wie Schmerztabletten, Schnupfenmittel, Hustensaft etc. müssen selbst bezahlt werden. Folie 8

9 Integrationssäule Wohnen Angemessenheit der Kosten der Unterkunft 18 Abs. 2 FlüAG Zugewiesene Personen werden von der Gemeinde untergebracht, soweit dies erforderlich ist. Gemeinsam mit den Unteren Aufnahmebehörden (Landratsämter) wirken die Gemeinden auf eine zügige endgültige Unterbringung und Unabhängigkeit von öffentlichen Leistungen hin. Differenzierung: a) Unterbringung und b) endgültige Unterbringung Folie 9

10 Mietkostenübernahme im Rahmen der Sozialleistungsgesetze; Flüchtlinge mit unterschiedlichen Leistungsansprüchen Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) Arbeitslosengeld II / SGB II / Hartz IV Zwölftes Buch SGB XII / Grundsicherung Flüchtlinge, die keine öffentlichen Leistungen beziehen. Folie 10

11 Mietkostenübernahme im Rahmen der Sozialleistungsgesetze; Flüchtlinge mit unterschiedlichen Leistungsansprüchen Nur angemessene Kosten der Unterkunft (KdU) können übernommen werden Der Kreistag hat den ab dem geltenden Sätzen (Grundmieten) zugestimmt. Zur Grundmiete können noch angemessene Vorauszahlungen für Betriebskosten und Heizung übernommen werden. Orientierungshilfe: Zuschläge für Möblierung sind KdU und zählen zur Grundmiete, wenn die Wohnung nicht ohne Möbel anmietbar ist. Urteil BSG vom B 14 AS 14/08 Folie 11

12 Integrationssäule Wohnen Mietkostenübernahme im Rahmen der Sozialleistungsgesetze (AsylbLG, SGB II oder SGB XII) - Folie 12

13 Integrationssäule Wohnen Mietkostenübernahme im Rahmen der Sozialleistungsgesetze (AsylbLG, SGB II oder SGB XII) - Folie 13

14 Integrationssäule Wohnen; Unterbringung in Obdachlosenunterkünften Die Gemeinden entscheiden über die Art und Weise nach pflichtgemäßem Ermessen Es entsteht ein öffentlich-rechtliches Gebrauchsüberlassungsverhältnis. Die Höhe der Nutzungsentschädigung richtet sich nach der Benutzungs- und Gebührensatzung der jeweiligen Gemeinde Die Benutzungs- und Gebührensatzung muss dem Gebührenrecht entsprechen - Das Äquivalenz und Kostendeckungsprinzip ist zu beachten - ortsübliche Vergleichsmiete kann die Obergrenze bilden Eine sozialrechtliche Übernahme kann erfolgen, soweit die KdU angemessen im Sinne der einschlägigen Vorschriften sind Folie 14

15 Integrationssäule Wohnen; Gemeinde mietet selbst Wohnraum an Es ist darauf zu achten, dass der Gemeinde vom Vermieter ein eigenständiges und uneingeschränktes Belegungsrecht eingeräumt wird. Eine solche Regelung wird dringend empfohlen Die Gemeinde weist den Flüchtlingen die Wohnung zu. Es entsteht ein öffentlich-rechtliches Gebrauchsüberlassungsverhältnis. Folie 15

16 Integrationssäule Wohnen; Abschluss von Mietverträgen direkt zwischen privatem Vermieter und Flüchtlingen Diese Vertragsform ist anzustreben; ist aber nicht immer umsetzbar Flüchtlinge haben unterschiedliche Perspektiven Mietverhältnis birgt für den Vermieter gewisse Risiken Kein Vertragsabschluss wegen Hinderungsgrund seitens Vermieter oder Mietinteressent (Vorstellungen werden nicht erfüllt). Ablaufverfahren ist sehr Personal- und Zeitaufwendig Gemeinde hat bei einer Zuweisung eine Vorlaufzeit von 3 Monaten Nur die Option von privaten Vermietern birgt hohes Risiko, wenn es nicht zum Vertragsabschluss kommt. Folie 16

17 Integrationssäule Wohnen; Abschluss von Mietverträgen direkt zwischen privatem Vermieter und Flüchtlingen Die Gemeinden sind im Rahmen des FlüAG verpflichtet, die zugewiesen Flüchtlinge mit Wohnraum zu versorgen. Insbesondere wenn eine Lösung über das Obdachlosenrecht erfolgt ist, können sich die Flüchtlinge um geeigneten und angemessen Wohnraum bemühen. Hinweis: Bei Bezug von öffentlichen Leistungen muss vor Abschluss eines Mietvertrages die Zustimmung des Leistungsträgers eingeholt werden. Folie 17

18 Erstausstattung der Wohnung AsylbLG Wohnraum wird üblicherweise unmöbliert zur Verfügung gestellt und der Mieter bzw. Bewohner muss für die Ausstattung sorgen Als Sachleistung können mitgenommen werden: Matratze, Bettdecke, Bettwäsche, Kissen sowie Geschirr und Besteck. Grundsätzlich auch Bett, Tisch und Stuhl evtl. individuelle Lösung durch Gutschein oder Geldbetrag Bei Bedarf Anträge auf einmalige Beihilfen für Kühlschrank, Herd, evt. Waschmaschine, Spüle, Lampen und Schränke Leistungsgewährung als Gutschein oder Geldbetrag Zuständig: LRA Lörrach FB A&I SG Leistung Folie 18

19 Erstausstattung der Wohnung SGB II / Hartz IV Anspruch auf Leistungen für die Erstausstattung einschließlich Haushaltsgeräte ( 24 Abs. 3 Nr. 1 SGB II) Als Sachleistung können Hygieneartikel wie Matratze, Bettdecke, Bettwäsche und Kopfkissen mitgenommen werden. Für die restliche Ausstattung können bei Bedarf Anträge auf Beihilfen gestellt werden. Pauschbeträge: 1 Person = 920 / 2 Personen = / 3 Pers. = / jede weitere Person 260 mehr Vorhandenes Mobiliar / Hausrat wird in Abzug gebracht Zuständig: Jobcenter Lörrach Folie 19

20 Erstausstattung der Wohnung SGB XII / Grundsicherung Anspruch auf Leistungen für die Erstausstattung einschließlich Haushaltsgeräte ( 31 Abs. 1 Nr. 1 SGB XII) Als Sachleistung können Hygieneartikel wie Matratze, Bettdecke, Bettwäsche und Kopfkissen mitgenommen werden. Für die restliche Ausstattung können bei Bedarf Anträge auf Beihilfen gestellt werden. Zuständig: LRA Lörrach, FB Soziales, SG Pflege & Grundsicherung Folie 20

21 Erstausstattung der Wohnung Selbstzahler Es besteht kein Anspruch auf Leistungen für die Erstausstattung einschließlich Haushaltsgeräte Als Sachleistung können Hygieneartikel wie Matratze, Bettdecke, Bettwäsche und Kopfkissen mitgenommen werden. Für die restliche Ausstattung müssen die Kosten selbst getragen werden. Einkommensschwache Personen können Anträge auf einmalige Leistungen stellen Folie 21

22 Umzug von einer Gemeinschaftsunterkunft (GU) in eine Gemeinde; Ablauf in der Praxis Die Sozialbetreuung in den GU unterstützen und beraten Erstellung eines Umzugplanes mit Informationen, was alles erledigt werden muss (Anträge auf Beihilfen etc.) Organisation der Umsetzung durch die Sozialbetreuung Durchführung durch - Mitarbeiter des Fachbereiches Aufn. & Integr. (incl. Fahrzeuge) - Arbeitsgelegenheiten nach 5 AsylbLG - Dienstleistungen Dritter Hinwirkung, dass die Flüchtlinge sowie deren Familie / Bekannte selbst aktiv mitwirken Folie 22

23 Umzug von einer Gemeinschaftsunterkunft (GU) in eine Gemeinde; Ablauf in der Praxis Anschlussunterbringung: Unterstützung durch den Landkreis im Rahmen seiner Möglichkeiten Ansprechpartnerin: Frau Veronika Slivka Telefon: Folie 23

24 Fragen zum Thema werden nach der Pause beantwortet Folie 24

Informationen zur Anschlussunterbringung im Landkreis Tuttlingen

Informationen zur Anschlussunterbringung im Landkreis Tuttlingen 1 Informationen zur Anschlussunterbringung im Landkreis Tuttlingen 01.08.2017 Gliederung 2 Teil I: Grundlegende Informationen Teil II: Unterbringung: Gestaltung, Anforderungen, Umwidmung Nutzung und Leistung,

Mehr

Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) Gesetzesgrundlage zu Gewährung von Leistungen das Bundesgesetz gibt es seit 1993 Urteil des Bundesverfassungsgerichts

Mehr

Information für ehrenamtliche Helferinnen und Helfer in der Flüchtlingsbetreuung

Information für ehrenamtliche Helferinnen und Helfer in der Flüchtlingsbetreuung INFORMATION Information für ehrenamtliche Helferinnen und Helfer in der Flüchtlingsbetreuung Das deutsche Asylverfahren Menschen, die nach eigenen Angaben im Heimatland verfolgt und bedroht sind können

Mehr

Stadt Gladbeck Flüchtlingssituation in Gladbeck. Aufnahme und Unterbringung

Stadt Gladbeck Flüchtlingssituation in Gladbeck. Aufnahme und Unterbringung Flüchtlingssituation in Aufnahme und Unterbringung Gliederung 1. Gesamtüberblick 2. Entwicklung in in 2015 3. Leistungsgewährung 4. Unterbringung von Geflüchteten 5. Betreuung von Geflüchteten 6. Handlungskonzept

Mehr

Erstinformationen für ehrenamtliche Helfer und Helferinnen in der kommunalen Flüchtlingsarbeit

Erstinformationen für ehrenamtliche Helfer und Helferinnen in der kommunalen Flüchtlingsarbeit Erstinformationen für ehrenamtliche Helfer und Helferinnen in der kommunalen Flüchtlingsarbeit Sehr geehrte Damen und Herren! Mit dieser Informationsschrift möchten wir Ihnen für Ihre Tätigkeit als ehrenamtliche

Mehr

Aufnahme und Unterbringung von Flüchtlingen

Aufnahme und Unterbringung von Flüchtlingen Herzlich willkommen! Aufnahme und Unterbringung von Flüchtlingen von Helga Sundermann 08.12.2015 1 Flüchtlinge werden innerhalb von Deutschland nach dem Königsteiner Schlüssel verteilt NRW 21,25 % Steinfurt

Mehr

Fachtagung des SG 13. Asylbewerber- und Flüchtlingskinder in der Kita. am

Fachtagung des SG 13. Asylbewerber- und Flüchtlingskinder in der Kita. am Fachtagung des SG 13 Asylbewerber- und Flüchtlingskinder in der Kita am 03.11.2014 Hauptherkunftsländer im August 2014 Hauptherkunftsländer im Zeitraum Januar bis August 2014 im Vergleich zum Vorjahreszeitraum

Mehr

Erstinformationen für Ehrenamtliche in der Asylarbeit in der VG Monsheim, erstellt von Alexandra v. Bose Migrationsbeauftragte der VG Monsheim

Erstinformationen für Ehrenamtliche in der Asylarbeit in der VG Monsheim, erstellt von Alexandra v. Bose Migrationsbeauftragte der VG Monsheim Erstinformationen für Ehrenamtliche in der Asylarbeit in der VG Monsheim, erstellt von Alexandra v. Bose Migrationsbeauftragte der VG Monsheim Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr! Mit dieser kurzen Erstinformation

Mehr

Leistungen für Bildung & Teilhabe in der Stadt Nürnberg

Leistungen für Bildung & Teilhabe in der Stadt Nürnberg Amt für Existenzsicherung und soziale Integration - Sozialamt Leistungen für Bildung & Teilhabe in der Stadt Nürnberg 12. Offenes Forum Familie 18. Februar 2013 Rahmenbedingungen Urteil des Bundesverfassungsgerichtes

Mehr

des Landkreises Wittenberg zur

des Landkreises Wittenberg zur Verwaltungsvorschrift des Landkreises Wittenberg zur Gewährung einmaliger Bedarfe nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites und Zwölftes Buch (II und XII) Landkreis Wittenberg Geschäftsbereich 3 Breitscheidstr.

Mehr

Erstinformationen für Ehrenamtliche in der Asylarbeit

Erstinformationen für Ehrenamtliche in der Asylarbeit Erstinformationen für Ehrenamtliche in der Asylarbeit Sehr geehrte Dame, sehr geehrter Herr! Mit dieser kurzen Erstinformation möchten wir Ihnen für Ihre Tätigkeit als Ehrenamtliche in der Asylarbeit eine

Mehr

Ermittlung der Regelbedarfe nach 28 SGB XII

Ermittlung der Regelbedarfe nach 28 SGB XII http://www.rechtsportal.de/lnk/go/r/5790505.html 14.05.2018 Seite / Seite / 2018 Deubner Verlag GmbH & Co. KG Vervielfältigung nur mit Genehmigung der Deubner Verlag GmbH & Co. KG www.rechtsportal.de Zitieren:

Mehr

Sachstand. Regelsätze für SGB II-Leistungsempfänger Regelbedarfsrelevante Verbrauchsausgaben. Wissenschaftliche Dienste

Sachstand. Regelsätze für SGB II-Leistungsempfänger Regelbedarfsrelevante Verbrauchsausgaben. Wissenschaftliche Dienste Regelsätze für SGB II-Leistungsempfänger Regelbedarfsrelevante Verbrauchsausgaben 2018 Deutscher Bundestag Seite 2 Regelsätze für SGB II-Leistungsempfänger Regelbedarfsrelevante Verbrauchsausgaben Aktenzeichen:

Mehr

Mit dieser Erstinformation wollen wir Ihnen eine Art Basiswissen für Ihre Tätigkeit zur Verfügung stellen.

Mit dieser Erstinformation wollen wir Ihnen eine Art Basiswissen für Ihre Tätigkeit zur Verfügung stellen. Landratsamt Freising Sozialamt Netzwerk Asyl Erstinformation für Ehrenamtliche in der Asylarbeit Vielen Dank für Ihre Bereitschaft sich ehrenamtlich in der Asylarbeit zu engagieren und die Asylsuchenden

Mehr

BTHG Fachtag zur landesrechtlichen Umsetzung Existenzsichernde Leistungen

BTHG Fachtag zur landesrechtlichen Umsetzung Existenzsichernde Leistungen BTHG Fachtag zur landesrechtlichen Umsetzung Existenzsichernde Leistungen 19.09.2017 Neues Finanzierungssystem Herauslösen der EGH aus dem SGB XII und Integration als neuer Teil 2 in das SGB IX Existenzsichernde

Mehr

Ansprechpartner/-in / Sven Laux

Ansprechpartner/-in /  Sven Laux Ministerium für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen Kaiser-Friedrich-Straße 5a 55116 Mainz - An die Landkreise und kreisfreien Städte (lt. Verteiler) - An die Kommunalen Spitzenverbände RLP

Mehr

Schulfahrten ( 28 Abs. 2 SGB II / 34 Abs. 2 SGB XII) Schulbedarfspaket ( 28 Abs. 3 SGB II / 34 Abs. 3 SGB XII)

Schulfahrten ( 28 Abs. 2 SGB II / 34 Abs. 2 SGB XII) Schulbedarfspaket ( 28 Abs. 3 SGB II / 34 Abs. 3 SGB XII) Das Bildungspaket ist ein zentraler Punkt der Hartz IV Reform 2011. Im neuen 28 SGB II sowie parallel im 34 SGB XII werden Kindern aus Hartz IV Familien und aus Familien, die Wohngeld oder den Kinderzuschlag

Mehr

Aufnahme und Unterbringung von Flüchtlingen und Asylsuchenden

Aufnahme und Unterbringung von Flüchtlingen und Asylsuchenden Aufnahme und Unterbringung von Flüchtlingen und Asylsuchenden Asylanträge in Deutschland seit 2011 Quelle: BAMF Herkunftsländer im Februar 2015 Quelle: BAMF Vorläufige Unterbringung ( 6 16 Flüchtlingsaufnahmegesetz

Mehr

Florian Gerlach (EFH Bochum)/Knut Hinrichs (HAW Hamburg)

Florian Gerlach (EFH Bochum)/Knut Hinrichs (HAW Hamburg) Florian Gerlach (EFH Bochum)/Knut Hinrichs (HAW Hamburg) Studienkarten Allgemeine Lehren im Recht für die Soziale Arbeit (Stand: 06/2012) SK 1: Einführung SK 2: Die Scheidung der Hilfebedürftigen in erwerbsfähige

Mehr

60 Wann kann ich zusätzliche Leistungen erhalten?

60 Wann kann ich zusätzliche Leistungen erhalten? 60 Wann kann ich zusätzliche Leistungen erhalten? in der Liste aber nicht aufgeführt ist. In jedem Fall sollten Sie der Behörde ein ärztliches Attest vorlegen, aus dem sich die genaue Bezeichnung der Krankheit

Mehr

AG 10. Das BTHG Trennung von Fachleistungen und existenzsichernden Leistungen

AG 10. Das BTHG Trennung von Fachleistungen und existenzsichernden Leistungen AG 10 Das BTHG Trennung von Fachleistungen und existenzsichernden Leistungen 1. Ausgangssituation 2. Trennung von Fachleistungen und existenzsichernden Leistungen 3. Auswirkungen auf die Finanzierung 4.

Mehr

2. Wer gewährt die Leistungen, wo sind die Anträge zu stellen?

2. Wer gewährt die Leistungen, wo sind die Anträge zu stellen? Informationen zu den Leistungen für Bildung und Teilhabe für Empfänger von Leistungen nach SGB II (Arbeitslosengeld 2) und SGB XII (Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsicherung) sowie Wohngeld und Kinderzuschlag

Mehr

Landratsamt Ebersberg Unterbringung von Asylbewerbern im Landkreis Ebersberg

Landratsamt Ebersberg Unterbringung von Asylbewerbern im Landkreis Ebersberg Unterbringung von Asylbewerbern im Landkreis Stand: 06.Oktober 2015 Themen Ablauf eines Asylverfahrens Zuweisung Aktuelle Situation im Landkreis Ausblick / Prognose Leistungen an Asylbewerber Folie 2 06.10.15

Mehr

Schriftliche Kleine Anfrage

Schriftliche Kleine Anfrage BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/12790 21. Wahlperiode 30.04.18 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Harald Feineis (AfD) vom 23.04.18 und Antwort des Senats Betr.:

Mehr

Unterbringung, Betreuung und Integration von Flüchtlingen. Wohnraumvermittlung. Runder Tisch zu Asyl- und Flüchtlingsfragen 1

Unterbringung, Betreuung und Integration von Flüchtlingen. Wohnraumvermittlung. Runder Tisch zu Asyl- und Flüchtlingsfragen 1 Unterbringung, Betreuung und Integration von Flüchtlingen Wohnraumvermittlung Runder Tisch zu Asyl- und Flüchtlingsfragen 1 Unterbringung, Betreuung und Integration von Flüchtlingen Plädoyer für die Vermittlung

Mehr

Information für ehrenamtliche Helferinnen und Helfer in der Flüchtlingsbetreuung

Information für ehrenamtliche Helferinnen und Helfer in der Flüchtlingsbetreuung INFORMATION Information für ehrenamtliche Helferinnen und Helfer in der Flüchtlingsbetreuung Das deutsche Asylverfahren Menschen, die nach eigenen Angaben im Heimatland verfolgt und bedroht sind können

Mehr

Stadt Gladbeck Flüchtlingssituation in Gladbeck. Aufnahme und Unterbringung

Stadt Gladbeck Flüchtlingssituation in Gladbeck. Aufnahme und Unterbringung Flüchtlingssituation in Aufnahme und Unterbringung Gliederung 1. Gesamtüberblick 2. Entwicklung in in 2015 3. Leistungsgewährung 4. Unterbringung von Flüchtlingen 5. Betreuung der Flüchtlinge 6. Ausblick

Mehr

Das Bildungs- und Teilhabepaket in Kiel. Anlage 3

Das Bildungs- und Teilhabepaket in Kiel. Anlage 3 Das Bildungs- und Teilhabepaket in Kiel Anlage 3 Leistungen für Bildung und Teilhabe Leistungsumfang (in 28 SGB II) Ausflüge und Klassenfahrten auch in Kitas Schulausstattung Ergänzende Lernförderung Schülerbeförderung

Mehr

des Ministeriums für Inneres, Digitalisierung und Migration

des Ministeriums für Inneres, Digitalisierung und Migration Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 1854 27. 03. 2017 Kleine Anfrage der Abg. Dr. Christina Baum, Anton Baron und Dr. Heiner Merz AfD und Antwort des Ministeriums für Inneres,

Mehr

Antrag auf Übernahme der Kosten im Rahmen

Antrag auf Übernahme der Kosten im Rahmen Antrag auf Übernahme der Kosten im Rahmen Umzug innerhalb des Landkreises hier: Unterkunft, Wohnungsbeschaffungskosten, Mietkaution ( 22 Absätze 4 bis 6 SGB II) Wegzug aus dem Landkreis hier: der Kosten

Mehr

Und wer hilft mir? Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - ein Überblick Sozialamt Tirschenreuth 1

Und wer hilft mir? Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - ein Überblick Sozialamt Tirschenreuth 1 Und wer hilft mir? Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - ein Überblick - 08.01.2019 Sozialamt Tirschenreuth 1 Leistungen des sozialen Ausgleichs bei Hilfebedürftigkeit und einer Erwerbsfähigkeit

Mehr

Hinweise für die abweichende Erbringung von Leistungen nach 23 Abs. 3 SGB II Stand: 15. Oktober 2009

Hinweise für die abweichende Erbringung von Leistungen nach 23 Abs. 3 SGB II Stand: 15. Oktober 2009 Hinweise für die abweichende Erbringung von Leistungen nach 23 Abs. 3 SGB II Stand: 15. Oktober 2009 Seite 2 Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) - Grundsicherung für Arbeitsuchende - 23 Abweichende

Mehr

Mtl. Leistungen bis Monatliche Leistungen ab LS 1: Alleinstehende Leistungsberechtigte

Mtl. Leistungen bis Monatliche Leistungen ab LS 1: Alleinstehende Leistungsberechtigte Anlage 1 zum Rundschreiben des Ministeriums für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen Rheinland-Pfalz vom 16. März 2016 - AZ: 78622-00002/2016-001 - Mtl. Leistungen bis 16.03.2016 Monatliche

Mehr

Fachliche Hinweise SGB II Zweites Buch Sozialgesetzbuch SGB II Fachliche Hinweise

Fachliche Hinweise SGB II Zweites Buch Sozialgesetzbuch SGB II Fachliche Hinweise Fachliche Hinweise SGB II Zweites Buch Sozialgesetzbuch SGB II Fachliche Hinweise 19 SGB II Arbeitslosengeld II, Sozialgeld und Leistungen für Bildung und Teilhabe BA Zentrale GS 21 Wesentliche Änderungen

Mehr

Deutschland und Hartz IV Soziale Sicherung auf niedrigstem Niveau?

Deutschland und Hartz IV Soziale Sicherung auf niedrigstem Niveau? Deutschland und Hartz IV Soziale Sicherung auf niedrigstem Niveau? 1. Soziale Sicherung in Deutschland Grundlage - Gesetze 2. Leistungsberechtige 3. Leistungen 4. Umsetzung in der Praxis 5. Bewertung Nr.

Mehr

Die Anschlussunterbringung von Flüchtlingen im Landkreis Ravensburg

Die Anschlussunterbringung von Flüchtlingen im Landkreis Ravensburg Die Anschlussunterbringung von Flüchtlingen im Landkreis Ravensburg Fachtag für Ehrenamtliche in der Flüchtlingshilfe Sandra Wirthensohn, Amt für Soziales und Familie Stationen eines Asylbewerbers Erstaufnahme

Mehr

Verwaltungsrichtlinie. des Landkreises Müritz

Verwaltungsrichtlinie. des Landkreises Müritz Dezernat II Sozial- und Schulverwaltungsamt Verwaltungsrichtlinie des Landkreises Müritz Richtlinie des Landkreises Müritz zu 23 Abs. 3 - Abweichende Erbringung von Leistungen - des Sozialgesetzbuches

Mehr

Und wer hilft mir? Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - ein Überblick Sozialamt Tirschenreuth 1

Und wer hilft mir? Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - ein Überblick Sozialamt Tirschenreuth 1 Und wer hilft mir? Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - ein Überblick - 08.01.2019 Sozialamt Tirschenreuth 1 Inhaltsübersicht - Sozialgesetzbuch II oder XII ( Hartz IV oder Sozialhilfe)?

Mehr

Bürgerinformation»Gemeinschaftsunterkunft für Flüchtlinge in Bruchsal«Gewerbliches Bildungszentrum Bruchsal 8. April 2013

Bürgerinformation»Gemeinschaftsunterkunft für Flüchtlinge in Bruchsal«Gewerbliches Bildungszentrum Bruchsal 8. April 2013 Bürgerinformation»Gemeinschaftsunterkunft für Flüchtlinge in Bruchsal«Gewerbliches Bildungszentrum Bruchsal 8. April 2013 Ausgangspunkt 2 Entwicklung der jährlichen Asylantragszahlen seit 2002 100.000

Mehr

Antrag auf eine einmalige Beihilfe (Wohnungserstausstattung)

Antrag auf eine einmalige Beihilfe (Wohnungserstausstattung) Eingang Antrag auf eine einmalige Beihilfe (Wohnungserstausstattung) Hinweis: Um sachgerecht über Ihren Antrag entscheiden zu können, werden von Ihnen Informationen und Unterlagen benötigt. Sie werden

Mehr

R i c h t l i n i e. Landkreis Parchim. des Landkreises Parchim zur abweichenden Erbringung von Leistungen nach 23 Abs. 3 SGB II

R i c h t l i n i e. Landkreis Parchim. des Landkreises Parchim zur abweichenden Erbringung von Leistungen nach 23 Abs. 3 SGB II Landkreis Parchim R i c h t l i n i e des Landkreises Parchim zur abweichenden Erbringung von Leistungen nach 23 Abs. 3 SGB II (Richtlinie über einmalige Leistungen) Seite: 2/8 Präambel Gemäß 27 Ziffer

Mehr

Bildungs- und Teilhabepaket nach dem SGB II und XII

Bildungs- und Teilhabepaket nach dem SGB II und XII Bildungs- und Teilhabepaket nach dem SGB II und XII (in Kraft seit 01.01.2011 mit Neuregelung zur Verwaltungsvereinfachung ab ) Bildungs- und Teilhabepaket Leistungsberechtigte: Empfänger von SGB II-Leistungen

Mehr

Fluchtpunkt Aachen. Alltag für Justiz, Polizei und Behörde

Fluchtpunkt Aachen. Alltag für Justiz, Polizei und Behörde Fluchtpunkt Aachen Alltag für Justiz, Polizei und Behörde Das Asylbewerberleistungsgesetz AsylbLG 1 Etwas Terminologisches vorab Fluchtpunkt - Flüchtlinge 3 AsylG: Furcht vor Verfolgung wegen Rasse, Religion,

Mehr

Leistungen für Bildung und Teilhabe

Leistungen für Bildung und Teilhabe Wohin können Sie sich wenden? Zuständig für die Antragstellung und die Gewährung der Leistung ist: Landratsamt Tübingen Wilhelm-Keil-Straße 50 72072 Tübingen den Nachweis der Berechtigung (z. B. Bescheid

Mehr

Fachliche Weisungen SGB II. Zweites Buch Sozialgesetzbuch SGB II Fachliche Weisungen. 20 SGB II Regelbedarf zur Sicherung des Lebensunterhalts

Fachliche Weisungen SGB II. Zweites Buch Sozialgesetzbuch SGB II Fachliche Weisungen. 20 SGB II Regelbedarf zur Sicherung des Lebensunterhalts Fachliche Weisungen SGB II Zweites Buch Sozialgesetzbuch SGB II Fachliche Weisungen 20 SGB II Regelbedarf zur Sicherung des Lebensunterhalts BA Zentrale GR 11 Wesentliche Änderungen Fassung vom 21.08.2017

Mehr

Arbeitshilfe: Gesonderte Leistungen gemäß 24 Abs. 3 SGB II. (Stand 12/15)

Arbeitshilfe: Gesonderte Leistungen gemäß 24 Abs. 3 SGB II. (Stand 12/15) Arbeitshilfe: Gesonderte Leistungen gemäß 24 Abs. 3 SGB II (Stand 12/15) 1 Änderungsverzeichnis Datum Änderung Fundstelle, Seite 30.07.2012 KdU, Fußbodenbelag Fußbodenbelag, 4 30.07.2012 Schwangerschaftsbekleidung

Mehr

Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen

Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen - 80792 München NAME Dr. Hans Dick TELEFON

Mehr

Der Landrat. Richtlinien zur Umsetzung der Leistungen zur Bildung und Teilhabe im Bereich des SGB II ab

Der Landrat. Richtlinien zur Umsetzung der Leistungen zur Bildung und Teilhabe im Bereich des SGB II ab Der Landrat Richtlinien zur Umsetzung der Leistungen zur Bildung und Teilhabe im Bereich des SGB II ab 01.04.2011 1. Allgemeines Für die Bewilligung und Auszahlung der Leistungen zur Bildung und Teilhabe

Mehr

Verwaltungsvorschrift des Landkreises Meißen zur Gewährung von Leistungen nach 23 Abs. 3 SGB II und 31 SGB XII (VwV-Einmalige Leistungen) - Auszug -

Verwaltungsvorschrift des Landkreises Meißen zur Gewährung von Leistungen nach 23 Abs. 3 SGB II und 31 SGB XII (VwV-Einmalige Leistungen) - Auszug - 1 Verwaltungsvorschrift des Landkreises Meißen zur Gewährung von Leistungen nach 23 Abs. 3 SGB II und 31 SGB XII (VwV-Einmalige Leistungen) 1. Einleitung: - Auszug - Im Rahmen der Grundsicherung für Arbeitsuchende

Mehr

Einbringung Datum Gremium Federführung Ö Ausschuss für Soziales, Wohnen und Gesundheit Amt für Soziale Dienste, 53

Einbringung Datum Gremium Federführung Ö Ausschuss für Soziales, Wohnen und Gesundheit Amt für Soziale Dienste, 53 Dezernat IV Amt für Soziale Dienste Zu Punkt der Tagesordnung Beschlussvorlage Drucksache 0142/2016 Einbringung 18.02.2016 Datum Gremium Federführung Ö 03.03.2016 Ausschuss für Soziales, Wohnen und Gesundheit

Mehr

Arbeitslosengeld II: Alles Wichtige auf einen Blick. Informationen zu Leistungen nach dem SGB II beim Jobcenter Gießen

Arbeitslosengeld II: Alles Wichtige auf einen Blick. Informationen zu Leistungen nach dem SGB II beim Jobcenter Gießen Arbeitslosengeld II: Alles Wichtige auf einen Blick Informationen zu Leistungen nach dem SGB II beim Jobcenter Gießen Warum ist das Jobcenter zuständig? Ihr Aufenthaltsstatus hat sich geändert - Sie haben

Mehr

Herzlich willkommen zur Information über das Bildungs- und Teilhabepaket!

Herzlich willkommen zur Information über das Bildungs- und Teilhabepaket! Herzlich willkommen zur Information über das Bildungs- und Teilhabepaket! Stand 29.06.2011 1 Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 09. Februar 2010 Der die Menschenwürde achtende Sozialstaat muss nachrangig

Mehr

Fachliche Weisung zur Umsetzung des Urteils des BVerfG vom zu Grundleistungen nach 3 Abs.1 u. 2 AsylbLG

Fachliche Weisung zur Umsetzung des Urteils des BVerfG vom zu Grundleistungen nach 3 Abs.1 u. 2 AsylbLG Fachliche Weisung zur Umsetzung des Urteils des BVerfG vom 18.07.2012 zu Grundleistungen nach 3 Abs.1 u. 2 AsylbLG Anlage: Fachliche Mitteilung der Senatorin für Soziales,, Jugend und Frauen vom 13.08.2012

Mehr

Informationsveranstaltung zur Situation der Asylbewerber im Amt Mittelholstein am

Informationsveranstaltung zur Situation der Asylbewerber im Amt Mittelholstein am Informationsveranstaltung zur Situation der Asylbewerber im Amt Mittelholstein am 11.02.2015 Gliederung Derzeitige Situation im Amt Mittelholstein (Anzahl der Asylbewerber, Aufnahmequote, Ansprechpartner)

Mehr

Richtlinie des Landkreises Ludwigslust zur abweichenden Erbringung von Leistungen nach 23 Abs. 3 SGB II (Richtlinie über einmalige Leistungen)

Richtlinie des Landkreises Ludwigslust zur abweichenden Erbringung von Leistungen nach 23 Abs. 3 SGB II (Richtlinie über einmalige Leistungen) Landkreis Ludwigslust Der Landrat Ludwigslust, den 07.03.2005 1 Richtlinie des Landkreises Ludwigslust zur abweichenden Erbringung von Leistungen nach 23 Abs. 3 SGB II (Richtlinie über einmalige Leistungen)

Mehr

Fachtag zum Bundesteilhabegesetz am 30. Juni 2017

Fachtag zum Bundesteilhabegesetz am 30. Juni 2017 Fachtag zum Bundesteilhabegesetz am 30. Juni 2017 Schwerpunktthemen Block 2: - Regelungen zum Einkommen und Vermögen - Abgrenzung Maßnahmeleistungen und Leistungen zum Lebensunterhalt Dr. Dietlinde Albrecht,

Mehr

Bildung und Teilhabe. Umsetzung in Remscheid. Stadt Remscheid 06. April Mittwoch, 6. April 2011

Bildung und Teilhabe. Umsetzung in Remscheid. Stadt Remscheid 06. April Mittwoch, 6. April 2011 Bildung und Teilhabe Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des zweiten und zwölften Buches Sozialgesetzbuch (Bundesgesetzblatt vom 29.03.2011) Umsetzung in Remscheid Stadt Remscheid

Mehr

Zweites Buch Sozialgesetzbuch - Grundsicherung für Arbeitsuchende Festlegungen zur Umsetzung 23 Abs. 3 SGB II - Richtlinie EBH

Zweites Buch Sozialgesetzbuch - Grundsicherung für Arbeitsuchende Festlegungen zur Umsetzung 23 Abs. 3 SGB II - Richtlinie EBH Lübben, 10.09.2008 Der Landrat Zweites Buch Sozialgesetzbuch - Grundsicherung für Arbeitsuchende Festlegungen zur Umsetzung 23 Abs. 3 SGB II - Richtlinie EBH 1. Leistungen für 1. Erstausstattung für die

Mehr

Testbogen 1. zur Ermittlung von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (Regelbedarf gültig ab )

Testbogen 1. zur Ermittlung von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (Regelbedarf gültig ab ) Caritasverband für das Bistum Aachen e.v. Testbogen 1 zur Ermittlung von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (Regelbedarf gültig ab 01.01.2017) Leistungsberechtigung: - Erreichen der Regelaltersgrenze

Mehr

Richtlinie. zur Gewährung von Kosten der Unterkunft und Heizung im Rahmen des SGB II und SGB XII Stadt Gera. - Unterkunftsrichtlinie -

Richtlinie. zur Gewährung von Kosten der Unterkunft und Heizung im Rahmen des SGB II und SGB XII Stadt Gera. - Unterkunftsrichtlinie - Richtlinie zur Gewährung von Kosten der Unterkunft und Heizung im Rahmen des SGB II und SGB XII Stadt Gera - Unterkunftsrichtlinie - Richtlinie zur Gewährung von Kosten der Unterkunft und Heizung im Rahmen

Mehr

Sie sind arbeitslos oder Sie brauchen Unterstützung. Sie sind hier richtig.

Sie sind arbeitslos oder Sie brauchen Unterstützung. Sie sind hier richtig. Ablehnungsbescheid siehe unter Bescheid Änderungsbescheid siehe unter Bescheid Anspruch Ein Anspruch ist ein anderes Wort für ein Recht. Sie haben einen Anspruch, wenn Sie bestimmte Bedingungen erfüllen.

Mehr

Fachliche Weisungen SGB II. Zweites Buch Sozialgesetzbuch SGB II Fachliche Weisungen. 20 SGB II Regelbedarf zur Sicherung des Lebensunterhalts

Fachliche Weisungen SGB II. Zweites Buch Sozialgesetzbuch SGB II Fachliche Weisungen. 20 SGB II Regelbedarf zur Sicherung des Lebensunterhalts Fachliche Weisungen SGB II Zweites Buch Sozialgesetzbuch SGB II Fachliche Weisungen 20 SGB II Regelbedarf zur Sicherung des Lebensunterhalts BA Zentrale GR 11 Wesentliche Änderungen Fassung vom 20.12.2017

Mehr

INFORMATIONSVORLAGE ZUM VERSAND

INFORMATIONSVORLAGE ZUM VERSAND Dezernat II Az. 50.00.50 INFORMATIONSVORLAGE ZUM VERSAND 24.05.2018 V278/2018 Betreff Lohnabstandsgebot Betrifft Antrag / Anfrage: A080/2018 Vorlage nur zum Versand an die Mitglieder des Gemeinderates

Mehr

West Ost gesamt NÄE Armutsrisiko 60% relative Armut 50%

West Ost gesamt NÄE Armutsrisiko 60% relative Armut 50% I) Armutsfeste Grundsicherung? Maßstab: Netto-Äquivalenz-Einkommen (NÄE) = EU-Definition, seit 2001 für die Mitgliedsstaaten verbindlich = modifiziertes Pro-Kopf-Einkommen Von Statitischem Bundesamt übernommen

Mehr

1. Änderung. Für den Zuständigkeitsbereich des Landkreises Zwickau gilt die nachfolgende Verwaltungsvorschrift zur einheitlichen Leistungsgewährung

1. Änderung. Für den Zuständigkeitsbereich des Landkreises Zwickau gilt die nachfolgende Verwaltungsvorschrift zur einheitlichen Leistungsgewährung Verwaltungsvorschrift des Landkreises Zwickau zur einheitlichen Gewährung von einmaligen Hilfen nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) und dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch(SGB XII) Gültigkeit

Mehr

Sozialgesetzbuch, Zwölftes Buch ( SGB XII)

Sozialgesetzbuch, Zwölftes Buch ( SGB XII) Stadt Leipzig Wirtschaftliche Sozialhilfe Sozialgesetzbuch, Zwölftes Buch ( SGB XII) Hilfen zur Gesundheit Eingliederungshilfe für behinderte Menschen Hilfe zur Pflege Hilfe zur Überwindung besonderer

Mehr

Folienpräsentation Leistungen zur Bildung und Teilhabe

Folienpräsentation Leistungen zur Bildung und Teilhabe Folienpräsentation Leistungen zur Bildung und Teilhabe nach den Gesetzesgrundlagen im SGB II, SGB XII und BKGG Darstellung der unterschiedlichen praktischen Umsetzung nach den einzelnen Gesetzen A. Gesetzesgrundlagen

Mehr

Regelsatzermittlung (RSV/RBEG) alt -> neu

Regelsatzermittlung (RSV/RBEG) alt -> neu Regelsatzermittlung (RSV/RBEG) alt -> neu Verordnung zur Durchführung des 28 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (Regelsatzverordnung) 1 1 Anwendungsbereich. Diese Verordnung regelt Inhalt, Bemessung

Mehr

des Ministeriums für Inneres, Digitalisierung und Migration Kommunale Anschlussunterbringung von Asylsuchenden

des Ministeriums für Inneres, Digitalisierung und Migration Kommunale Anschlussunterbringung von Asylsuchenden Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 4149 25. 05. 2018 Kleine Anfrage des Abg. Fabian Gramling CDU und Antwort des Ministeriums für Inneres, Digitalisierung und Migration Kommunale

Mehr

1.1 Verfassungsrechtliche Grundlagen Das System der sozialen Sicherung...14

1.1 Verfassungsrechtliche Grundlagen Das System der sozialen Sicherung...14 Inhalt Vortwort...11 Erster Teil Allgemeines zum SGB II und SGB XII 1 Allgemeine Grundlagen...13 1.1 Verfassungsrechtliche Grundlagen...13 1.1.1 Das Sozialstaatsprinzip (Art. 20 GG)...13 1.1.2 Verfassungsrechtliche

Mehr

des Ministeriums für Inneres, Digitalisierung und Migration

des Ministeriums für Inneres, Digitalisierung und Migration Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 3988 26. 04. 2018 Kleine Anfrage der Abg. Harald Pfeiffer und Klaus Dürr AfD und Antwort des Ministeriums für Inneres, Digitalisierung und

Mehr

Asylbewerber im Landkreis Aktueller Sachstand

Asylbewerber im Landkreis Aktueller Sachstand Asylbewerber im Landkreis Aktueller Sachstand Datenstand LRA: 07.04.2016 Datenstand BAMF: 11.04.2016 Aktuell 1852 Personen untergebracht 1592 Asylbewerber (davon 49 umf) 260 Fehlbeleger 186 Liegenschaften

Mehr

BSG verpflichtet Einrichtungen der Behindertenhilfe zu nahezu unbegrenzten Leistungen

BSG verpflichtet Einrichtungen der Behindertenhilfe zu nahezu unbegrenzten Leistungen 2014 BSG verpflichtet Einrichtungen der Behindertenhilfe zu nahezu unbegrenzten Leistungen 25.09.2014 Am heutigen Donnerstag hat das BSG im Sitzwachenfall aus Nordrhein-Westfalen entschieden (B 8 SO 8/13

Mehr

Fachliche Weisungen SGB II. Zweites Buch Sozialgesetzbuch SGB II Fachliche Weisungen. 20 SGB II Regelbedarf zur Sicherung des Lebensunterhalts

Fachliche Weisungen SGB II. Zweites Buch Sozialgesetzbuch SGB II Fachliche Weisungen. 20 SGB II Regelbedarf zur Sicherung des Lebensunterhalts Fachliche Weisungen SGB II Zweites Buch Sozialgesetzbuch SGB II Fachliche Weisungen 20 SGB II Regelbedarf zur Sicherung des Lebensunterhalts BA Zentrale GR 11 Wesentliche Änderungen Fassung vom 20.07.2016

Mehr

SGB-II-Leistungen für Auszubildende Übersetzung der gesetzlichen Grundlagen ( 7 Abs. 5 und 6, 27 SGB II)

SGB-II-Leistungen für Auszubildende Übersetzung der gesetzlichen Grundlagen ( 7 Abs. 5 und 6, 27 SGB II) SGB-II-Leistungen für Auszubildende Übersetzung der gesetzlichen Grundlagen ( 7 Abs. 5 und 6, 27 SGB II) Regelungsinhalt 7 Absatz 5 enthält die Grundregel, dass Auszubildende nur sehr eingeschränkt Hartz-IV-

Mehr

Alleinstehende/Alleinerziehende. für ein Kind vom Beginn des 7. bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres

Alleinstehende/Alleinerziehende. für ein Kind vom Beginn des 7. bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres Asylbewerberleistungen 3 alle Asylbewerber mit gültiger Aufenthaltsgestattung oder Duldung /Neugeborene erst nach Vorlage des Aufenthaltstitels 2 die sich seit 15 Monaten ohne wesentliche Unterbrechung

Mehr

50/02-01/20-05 SGB II Vers

50/02-01/20-05 SGB II Vers SGB II 24.01 "Einmalige Bedarfe" 50/02-01/20-05 SGB II 24.01 Vers. 002 01.03.2011 Einmalige Bedarfe 1. Gesetzliche Grundlage 24 Absatz 3 SGB II 2. Allgemeiner Inhalt und Zweck der Vorschrift Nach der ab

Mehr

Flüchtlingspolitik in Baden Württemberg. Einführung und Überblick

Flüchtlingspolitik in Baden Württemberg. Einführung und Überblick Flüchtlingspolitik in Baden Württemberg Einführung und Überblick Erstantragsteller in BW + Deutschland seit 1990 Asylbewerber nach Herkunftsländer Sep14Sep15 Erstantragsteller Herkunftsländer Aug Sept

Mehr

Für den Zuständigkeitsbereich des Landkreises Zwickau gilt die nachfolgende Verwaltungsvorschrift zur einheitlichen Leistungsgewährung

Für den Zuständigkeitsbereich des Landkreises Zwickau gilt die nachfolgende Verwaltungsvorschrift zur einheitlichen Leistungsgewährung Verwaltungsvorschrift des Landkreises Zwickau zur einheitlichen Gewährung von einmaligen Hilfen nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) und dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch(SGB XII) Gültigkeit

Mehr

MINISTERIUM FÜR INNERES, DIGITALISIERUNG UND MIGRATION B A D E N - W Ü R T T E M B E R G

MINISTERIUM FÜR INNERES, DIGITALISIERUNG UND MIGRATION B A D E N - W Ü R T T E M B E R G MINISTERIUM FÜR INNERES, DIGITALISIERUNG UND MIGRATION B A D E N - W Ü R T T E M B E R G Postfach 10 34 65 70029 Stuttgart E-Mail: poststelle@im.bwl.de FAX: 0711/231-5000 An die Präsidentin des Landtags

Mehr

Herzlich Willkommen. Einführung Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) Stadt Cottbus

Herzlich Willkommen. Einführung Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) Stadt Cottbus Herzlich Willkommen Einführung Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) Stadt Cottbus Warum Bildungs- und Teilhabeleistungen? Urteil: Bundesverfassungsgericht vom 09.02.2010 Inhalt: Regelbedarfe sind nach dem

Mehr

Vollzugshinweise. Die nachstehenden Pauschalen beinhalten alle Bedarfe, soweit diese angemessen sind und soweit auf diese ein Anspruch besteht.

Vollzugshinweise. Die nachstehenden Pauschalen beinhalten alle Bedarfe, soweit diese angemessen sind und soweit auf diese ein Anspruch besteht. Vollzugshinweise Rechtsnorm: Stichwort: 24 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 SGB II Erstausstattung - Wohnung einschließlich Haushaltsgeräte - Pauschalsätze Stand : 01.08.2011 Die nachstehenden Pauschalen beinhalten

Mehr

Informationen zum Arbeitslosengeld II. Wohnen, Heizung, Unterkunft

Informationen zum Arbeitslosengeld II. Wohnen, Heizung, Unterkunft Informationen zum Arbeitslosengeld II Wohnen, Heizung, Unterkunft Unterkunft Wenn Sie Anspruch auf Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II) haben, bekommen Sie vom Jobcenter Bremen die Kosten für

Mehr

Stadt Goch Goch, Der Bürgermeister Jugendamt

Stadt Goch Goch, Der Bürgermeister Jugendamt Stadt Goch Goch, 18.10.2017 Der Bürgermeister Jugendamt Richtlinien der Stadt Goch zur Gewährung von einmaligen Beihilfen oder Zuschüssen gem. 39 Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII) 1. Rechtsgrundlagen

Mehr

Fachbereich Arbeit und Soziales Jobcenter im Kreis Kleve

Fachbereich Arbeit und Soziales Jobcenter im Kreis Kleve Sozialausschuss 23.04.2015 Fachbereich Arbeit und Soziales Jobcenter im Kreis Kleve 1 Bericht 2014/2015 Sicherheit in den Fachbereichen Arbeit und Soziales und Jugend und Familie Sozialgesetzbuch Teil

Mehr

18 werden mit Behinderung - was ändert sich?

18 werden mit Behinderung - was ändert sich? 18 werden mit Behinderung - was ändert sich? Mit dem 18. Geburtstag, dem Eintritt der Volljährigkeit, endet das Sorgerecht der Eltern für alle Kinder. Bei Kindern mit Behinderung sind viele Änderungen

Mehr

Leistungen zur Bildung und Teilhabe

Leistungen zur Bildung und Teilhabe Leistungen zur Bildung und Teilhabe Stand: 28.01.2015 Datum, Ort, Verfasser 7 verschiedene Einzelleistungen ( 28 SGB II) eintägige Schul- oder Kitaausflüge mehrtägige Klassen- oder Kitafahrten persönlicher

Mehr

M e r k b l a t t. Hinweise zu den Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Sozialgesetzbuch - Zweites Buch (SGB II) -

M e r k b l a t t. Hinweise zu den Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Sozialgesetzbuch - Zweites Buch (SGB II) - M e r k b l a t t Hinweise zu den Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Sozialgesetzbuch - Zweites Buch (SGB II) - Allgemeines Die Grundsicherung für Arbeitsuchende soll die Eigenverantwortung

Mehr

Handlungsempfehlende Geschäftsanweisung für Leistungen nach SGB II und SGB XII für den Landkreis Bad Doberan. Nr. 1/ 2009 vom

Handlungsempfehlende Geschäftsanweisung für Leistungen nach SGB II und SGB XII für den Landkreis Bad Doberan. Nr. 1/ 2009 vom Landkreis Bad Doberan Bad Doberan, Stand Januar 2009 Der Landrat Handlungsempfehlende Geschäftsanweisung für Leistungen nach SGB II und SGB XII für den Landkreis Bad Doberan Nr. 1/ 2009 vom 01. 01. 2009

Mehr

Arbeitshilfe für die Gewährung von einmaligen Leistungen

Arbeitshilfe für die Gewährung von einmaligen Leistungen Jobcenter Fürstenfeldbruck 01.06.2015 - Leistung Arbeitshilfe für die Gewährung von einmaligen Leistungen Grundsatz: Sämtliche einmaligen Leistungen sind grundsätzlich mit dem Regelbedarf zur Sicherung

Mehr

Wenn die gesetzlichen Voraussetzungen (s SGB 12) erfüllt sind, können folgende Positionen berücksichtigt werden:

Wenn die gesetzlichen Voraussetzungen (s SGB 12) erfüllt sind, können folgende Positionen berücksichtigt werden: Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung Viele ältere Menschen haben im Rentenalter nicht genug Geld zum Leben. Vermögen ist keines vorhanden und die Rente reicht hinten und vorne nicht. Andere

Mehr

Das Bildungspaket. - Leistungen für Bildung und Teilhabe - Mitmachen möglich machen! Koordination für Bildung und Teilhabe Fachbereich 23

Das Bildungspaket. - Leistungen für Bildung und Teilhabe - Mitmachen möglich machen! Koordination für Bildung und Teilhabe Fachbereich 23 Das Bildungspaket - Leistungen für Bildung und Teilhabe - Mitmachen möglich machen! Koordination für Bildung und Teilhabe Fachbereich 23 Herr Neufeld Stand 10/2015 1 Welche Leistungen beinhaltet das Bildungspaket?

Mehr

Abkürzungsverzeichnis 13. Einleitung 19

Abkürzungsverzeichnis 13. Einleitung 19 Abkürzungsverzeichnis 13 Einleitung 19 Teil 1: Sozialleistungen für geflüchtete Menschen 22 1. Einführung 22 2. Grundlagen des Asylrechts 24 2.1 Grundbegriffe 24 2.2 Ablauf des Asylverfahrens 25 2.3 Überblick

Mehr

weisses Feld Einklinker Flyer DIN lang blau Jugendlichenbetreuung weisses Feld Bildung und Teilhabe bei Bezug von SGB II Leistungen Logo

weisses Feld Einklinker Flyer DIN lang blau Jugendlichenbetreuung weisses Feld Bildung und Teilhabe bei Bezug von SGB II Leistungen Logo Einklinker Flyer DIN lang blau Jugendlichenbetreuung Bildung und Teilhabe bei Bezug von SGB II Leistungen Logo Bildung und Teilhabe Zum Bildungs- und Teilhabepaket gehören: Austattung mit persönlichem

Mehr

Neue Wohnung: Adresse (Anmietungserlaubnis ausgestellt am xx.xx.xxxx)

Neue Wohnung: Adresse (Anmietungserlaubnis ausgestellt am xx.xx.xxxx) Name: Xxx Adresse: Xxx BG-Nummer: xxxxbgxxxxx Eil-Antrag auf Kommunale Leistungen im Rahmen des SGB II 23 Abs. 3 Nr. 1-3, sowie des 31 Abs. 1 Nr. 1-3 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII). Rundschreiben

Mehr

Information. zur Umsetzung des SGB II im Kreis Coesfeld durch die Städte und Gemeinden. Vom Arbeitslosengeld I zum Arbeitslosengeld II

Information. zur Umsetzung des SGB II im Kreis Coesfeld durch die Städte und Gemeinden. Vom Arbeitslosengeld I zum Arbeitslosengeld II Information zur Umsetzung des SGB II im Kreis Coesfeld durch die Städte und Gemeinden Vom Arbeitslosengeld I zum Einleitung HERAUSGEBER KREIS COESFELD Der Landrat Jobcenter 48653 Coesfeld Kreis Coesfeld,

Mehr

1. Führungskräftetreffen Wohnen der Bundesvereinigung der Lebenshilfe. Trennung von Fachleistungen und existenzsichernden Leistungen

1. Führungskräftetreffen Wohnen der Bundesvereinigung der Lebenshilfe. Trennung von Fachleistungen und existenzsichernden Leistungen 1. Führungskräftetreffen Wohnen der Bundesvereinigung der Lebenshilfe Trennung von Fachleistungen und existenzsichernden Leistungen 12./13.12.2017 Lebenshilfe Sachsen e.v. - www.lebenshilfe-sachsen.de

Mehr