Leistungsrecht und Wohnungsversorgung
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- Adolph Krause
- vor 7 Jahren
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1 Fit in der Flüchtlingshilfe Gut informiert als Haupt- und Ehrenamtliche Leistungsrecht und Wohnungsversorgung
2 Sozialleistung - AsylbLG Flüchtlinge haben für die Dauer des Asylverfahrens Anspruch auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) Anspruch besteht nur bei Bedürftigkeit. Eigenes Vermögen muss vor Bezug für die Lebensunterhaltssicherung aufgebraucht werden (Freibetrag 200 je Person) Einkommen und Vermögen sind einzusetzen Folie 2
3 Sozialleistung - AsylbLG AsylbLG seit Grundgedanke Sachleistungsgewährung Geldbetrag Kinder bis 13 Jahre = 20,45 Geldbetrag Personen ab 14 Jahre = 40,90 Urteil Bundesverfassungsgericht vom Neuregelung AsylbLG zum Änderungen zum und Folie 3
4 Sozialleistung - AsylbLG Die Regelbedarfsstufe 1 für einen alleinstehenden Erwachsenen beinhaltet seit : Geldbetrag pro Monat: 296,00 286,00 Bekleidung: 34,03 34,03 (über Kleiderkammer vor Ort als Sachl.) Wohnen und Energie: 33,86 33,86 (wird vom LRA Lörrach direkt bezahlt) Haushaltsausstattung: 30,58 30,58 (wird als Sachl. vom LRA erbracht) Leistung insgesamt 395,00 385,00 Hartz IV SGB II 404,00 404,00 Folie 4
5 AsylbLG Geldbeträge ab RBSt 1 alleinstehenden Erwachsenen = 286,00 Nahrung und Getränke 143,82 Gesundheitspflege (Sehhilfen, grüne VO) 7,29 Verkehr (ÖPNV, Besuchsreisen) 25,49 Nachrichtenübermittlung (Internet/Telefon) 35,76 Freizeit, Unterhaltung, Kultur 36,36 Beherbergungs- und Gaststättendienstl. 8,01 Andere Waren und Dienstl. (Friseur, Uhren, Hygieneartikel etc.) 29,38 Zusätzlich noch SL Bekleidung, Schuhe, Wohnen, Energie und Haushaltsausstattung Folie 5
6 AsylbLG Geldbeträge ab RBSt 1 - alleinstehenden Erwachsenen = 286 RBST 2 - Ehegatten / Lebenspartner = 257 RBST 3 - Erwachsene ohne eigenen Haushalt = 229 RBST 4 - Jugendliche im Alter von 14 bis 17 Jahre = 217 RBST 5 - Kinder im Alter von 6 bis 13 Jahre = 192 RBST 6 Kinder im Alter von 0 bis 5 Jahre = 171 Zusätzlich noch die Sachleistungen für Bekleidung, Schuhe, Wohnen, Energie und Haushaltsausstattung Folie 6
7 Sozialleistung - AsylbLG Auf Antrag sind darüber hinaus für Kinder und Schüler Leistungen für Bildung und Teilhabe (BuT) möglich (persönlicher Schulbedarf, Mittagessen, Lernförderung, Schulausflüge, Klassenfahrten, Schülerbeförderung, Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben Mitgliedsbeiträge Bereiche Sport, Spiel, Kultur und Geselligkeit, Musikschule, Freizeiten) Anträge werden / bei Bedarf / von der Sozialbetreuung vor Ort aufgenommen Folie 7
8 Im Krankheitsfall - 4 AsylbLG Der Leistungsanspruch erstreckt sich auf die Behandlung akuter Erkrankungen und Schmerzen. Bei Bedarf und bei Leistungsberechtigung wird von der Heimleitung ein Krankenschein mit einer Gültigkeit von 3 Monaten für Allgemeinärzte und Zahnärzte ausgegeben. Einzelne GU - Medizinische Versorgung vor Ort Facharztbehandlungen sind nur nach vorheriger Genehmigung durch die Leistungsbehörde des AsylbLG (FB Aufnahme & Integration SG Leistung, LRA Lörrach) möglich. Keine Zuzahlungen für ärztliche Verordnungen (rosa Rezepte) Rezeptfreie Medikamente wie Schmerztabletten, Schnupfenmittel, Hustensaft etc. müssen selbst bezahlt werden. Folie 8
9 Integrationssäule Wohnen Angemessenheit der Kosten der Unterkunft 18 Abs. 2 FlüAG Zugewiesene Personen werden von der Gemeinde untergebracht, soweit dies erforderlich ist. Gemeinsam mit den Unteren Aufnahmebehörden (Landratsämter) wirken die Gemeinden auf eine zügige endgültige Unterbringung und Unabhängigkeit von öffentlichen Leistungen hin. Differenzierung: a) Unterbringung und b) endgültige Unterbringung Folie 9
10 Mietkostenübernahme im Rahmen der Sozialleistungsgesetze; Flüchtlinge mit unterschiedlichen Leistungsansprüchen Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) Arbeitslosengeld II / SGB II / Hartz IV Zwölftes Buch SGB XII / Grundsicherung Flüchtlinge, die keine öffentlichen Leistungen beziehen. Folie 10
11 Mietkostenübernahme im Rahmen der Sozialleistungsgesetze; Flüchtlinge mit unterschiedlichen Leistungsansprüchen Nur angemessene Kosten der Unterkunft (KdU) können übernommen werden Der Kreistag hat den ab dem geltenden Sätzen (Grundmieten) zugestimmt. Zur Grundmiete können noch angemessene Vorauszahlungen für Betriebskosten und Heizung übernommen werden. Orientierungshilfe: Zuschläge für Möblierung sind KdU und zählen zur Grundmiete, wenn die Wohnung nicht ohne Möbel anmietbar ist. Urteil BSG vom B 14 AS 14/08 Folie 11
12 Integrationssäule Wohnen Mietkostenübernahme im Rahmen der Sozialleistungsgesetze (AsylbLG, SGB II oder SGB XII) - Folie 12
13 Integrationssäule Wohnen Mietkostenübernahme im Rahmen der Sozialleistungsgesetze (AsylbLG, SGB II oder SGB XII) - Folie 13
14 Integrationssäule Wohnen; Unterbringung in Obdachlosenunterkünften Die Gemeinden entscheiden über die Art und Weise nach pflichtgemäßem Ermessen Es entsteht ein öffentlich-rechtliches Gebrauchsüberlassungsverhältnis. Die Höhe der Nutzungsentschädigung richtet sich nach der Benutzungs- und Gebührensatzung der jeweiligen Gemeinde Die Benutzungs- und Gebührensatzung muss dem Gebührenrecht entsprechen - Das Äquivalenz und Kostendeckungsprinzip ist zu beachten - ortsübliche Vergleichsmiete kann die Obergrenze bilden Eine sozialrechtliche Übernahme kann erfolgen, soweit die KdU angemessen im Sinne der einschlägigen Vorschriften sind Folie 14
15 Integrationssäule Wohnen; Gemeinde mietet selbst Wohnraum an Es ist darauf zu achten, dass der Gemeinde vom Vermieter ein eigenständiges und uneingeschränktes Belegungsrecht eingeräumt wird. Eine solche Regelung wird dringend empfohlen Die Gemeinde weist den Flüchtlingen die Wohnung zu. Es entsteht ein öffentlich-rechtliches Gebrauchsüberlassungsverhältnis. Folie 15
16 Integrationssäule Wohnen; Abschluss von Mietverträgen direkt zwischen privatem Vermieter und Flüchtlingen Diese Vertragsform ist anzustreben; ist aber nicht immer umsetzbar Flüchtlinge haben unterschiedliche Perspektiven Mietverhältnis birgt für den Vermieter gewisse Risiken Kein Vertragsabschluss wegen Hinderungsgrund seitens Vermieter oder Mietinteressent (Vorstellungen werden nicht erfüllt). Ablaufverfahren ist sehr Personal- und Zeitaufwendig Gemeinde hat bei einer Zuweisung eine Vorlaufzeit von 3 Monaten Nur die Option von privaten Vermietern birgt hohes Risiko, wenn es nicht zum Vertragsabschluss kommt. Folie 16
17 Integrationssäule Wohnen; Abschluss von Mietverträgen direkt zwischen privatem Vermieter und Flüchtlingen Die Gemeinden sind im Rahmen des FlüAG verpflichtet, die zugewiesen Flüchtlinge mit Wohnraum zu versorgen. Insbesondere wenn eine Lösung über das Obdachlosenrecht erfolgt ist, können sich die Flüchtlinge um geeigneten und angemessen Wohnraum bemühen. Hinweis: Bei Bezug von öffentlichen Leistungen muss vor Abschluss eines Mietvertrages die Zustimmung des Leistungsträgers eingeholt werden. Folie 17
18 Erstausstattung der Wohnung AsylbLG Wohnraum wird üblicherweise unmöbliert zur Verfügung gestellt und der Mieter bzw. Bewohner muss für die Ausstattung sorgen Als Sachleistung können mitgenommen werden: Matratze, Bettdecke, Bettwäsche, Kissen sowie Geschirr und Besteck. Grundsätzlich auch Bett, Tisch und Stuhl evtl. individuelle Lösung durch Gutschein oder Geldbetrag Bei Bedarf Anträge auf einmalige Beihilfen für Kühlschrank, Herd, evt. Waschmaschine, Spüle, Lampen und Schränke Leistungsgewährung als Gutschein oder Geldbetrag Zuständig: LRA Lörrach FB A&I SG Leistung Folie 18
19 Erstausstattung der Wohnung SGB II / Hartz IV Anspruch auf Leistungen für die Erstausstattung einschließlich Haushaltsgeräte ( 24 Abs. 3 Nr. 1 SGB II) Als Sachleistung können Hygieneartikel wie Matratze, Bettdecke, Bettwäsche und Kopfkissen mitgenommen werden. Für die restliche Ausstattung können bei Bedarf Anträge auf Beihilfen gestellt werden. Pauschbeträge: 1 Person = 920 / 2 Personen = / 3 Pers. = / jede weitere Person 260 mehr Vorhandenes Mobiliar / Hausrat wird in Abzug gebracht Zuständig: Jobcenter Lörrach Folie 19
20 Erstausstattung der Wohnung SGB XII / Grundsicherung Anspruch auf Leistungen für die Erstausstattung einschließlich Haushaltsgeräte ( 31 Abs. 1 Nr. 1 SGB XII) Als Sachleistung können Hygieneartikel wie Matratze, Bettdecke, Bettwäsche und Kopfkissen mitgenommen werden. Für die restliche Ausstattung können bei Bedarf Anträge auf Beihilfen gestellt werden. Zuständig: LRA Lörrach, FB Soziales, SG Pflege & Grundsicherung Folie 20
21 Erstausstattung der Wohnung Selbstzahler Es besteht kein Anspruch auf Leistungen für die Erstausstattung einschließlich Haushaltsgeräte Als Sachleistung können Hygieneartikel wie Matratze, Bettdecke, Bettwäsche und Kopfkissen mitgenommen werden. Für die restliche Ausstattung müssen die Kosten selbst getragen werden. Einkommensschwache Personen können Anträge auf einmalige Leistungen stellen Folie 21
22 Umzug von einer Gemeinschaftsunterkunft (GU) in eine Gemeinde; Ablauf in der Praxis Die Sozialbetreuung in den GU unterstützen und beraten Erstellung eines Umzugplanes mit Informationen, was alles erledigt werden muss (Anträge auf Beihilfen etc.) Organisation der Umsetzung durch die Sozialbetreuung Durchführung durch - Mitarbeiter des Fachbereiches Aufn. & Integr. (incl. Fahrzeuge) - Arbeitsgelegenheiten nach 5 AsylbLG - Dienstleistungen Dritter Hinwirkung, dass die Flüchtlinge sowie deren Familie / Bekannte selbst aktiv mitwirken Folie 22
23 Umzug von einer Gemeinschaftsunterkunft (GU) in eine Gemeinde; Ablauf in der Praxis Anschlussunterbringung: Unterstützung durch den Landkreis im Rahmen seiner Möglichkeiten Ansprechpartnerin: Frau Veronika Slivka Telefon: Folie 23
24 Fragen zum Thema werden nach der Pause beantwortet Folie 24
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