WEITERE INFORMATIONEN IM ZUSAMMENHANG MIT DER UMRÜSTUNG BZW. NEUANSCHAFFUNG VON KASSENSYSTEMEN

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1 WEITERE INFORMATIONEN IM ZUSAMMENHANG MIT DER UMRÜSTUNG BZW. NEUANSCHAFFUNG VON KASSENSYSTEMEN In Anlehnung an einen Vrtrag der Kammer der Wirtschaftstreuhänder in Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Finanzen möchte ich Sie über die Neuerungen infrmieren: Die Bundesregierung erwartet sich 900 Mi EUR Mehreinnahmen durch Einführung der Registrierkassenpflicht in Kmbinatin mit einem technischen Sicherheitssystem für diese Registrierkassen und einer damit einhergehenden Belegerteilungspflicht. Zur Bekämpfung und Vermeidung vn Umsatzverkürzungen wird daher in der Bundesabgabenrdnung (BAO) vrgesehen: eine generelle Einzelaufzeichnungspflicht der Barumsätze ( 131 BAO) mit wenigen Ausnahmetatbeständen eine Registrierkassenpflicht ab EUR Jahresumsatz je Betrieb, wenn die Barumsätze über EUR betragen ( 131 b BAO swie die Verrdnung dazu) eine technische Sicherheitslösung zum Schutz vr Manipulatin ( 131 b BAO swie die Verrdnung dazu) eine Belegerteilungspflicht ( 132a BAO) Ich verweise hier auch auf unsere Ausführungen im Magazin Ihr Steuerrat. Auf den nächsten Seiten finden Sie weitere Infrmatinen, die Ihnen bei der Auswahl bzw. beim Umrüsten Ihrer Registrierkasse dienlich sein sllen: 1

2 1. Welche Kassa macht Sinn bzw. wrauf muss ich achten? ICH VERWENDE BEREITS EINE KASSE Kasse Typ 1 -> wegwerfen Kasse Typ 2 -> wenn möglich nachrüsten (Menge und handelsübliche Bezeichnung, Chipkartenleser vrhanden?, Prgrammierung nachrüstbar für Signaturchip?) Kasse Typ 3 -> wenn möglich: Update (auf ein rechtssicheres System, swie Vrbereitung auf Sicherheitserfrdernis ab ) Förderung: Sfrtabschreibung und Prämie EUR 200 pr Kasse und EUR 30 pr Erfassungseinheit DIE VERSCHIEDENEN TYPEN VON KASSEN KURZ UMRISSEN Kasse Typ 1 mechanische Registrierkassen Es handelt sich um ältere, numerisch druckende Registrierkassen hne Elektrnik, Datenträger und Speicher, die laufend einen Jurnalstreifen anfertigen. Kasse Typ 2 - einfache, elektrnische Registrierkassen Es handelt sich um einfache, kstengünstige, elektrnische Registrierkassen mit meist fixer Prgrammierung, die idr nicht mit einem eigenen Betriebssystem ausgestattet sind und üblicherweise die Geschäftsvrfälle mittels Datenspeicherung (idr in festen Strukturen in batteriegepuffertem RAM der Flash-Speicher) festhalten. Diese Kassen besitzen nur geringe Speicherkapazität, zeichnen mittels Summenspeicher auf und verfügen meist über ein elektrnisches Jurnal. Kasse Typ 3 - Kassensysteme bzw PC-Kassen Das sind Kassensysteme, die meistens über ein eigenes Betriebssystem verfügen (s genannte prprietäre Kassensysteme ) und die Geschäftsvrfälle mittels Datenspeicherung in kmplexeren Strukturen als blßen Summenspeichern festhalten swie PC-Kassen mit eigenem, handelsüblichen Betriebssystem, die im Regelfall mittels auf Datenbanken basierender Sftware die Geschäftsvrfälle permanent festhalten. Empfhlen wird, dass beim Kassenhersteller der prgrammierer die Typ-Einstufung bzw. die Möglichkeit der Umrüstung (auch im Hinblick auf die Erfrdernisse 2017) erfragt werden. 2

3 ICH VERWENDE NOCH KEINE KASSE Neuanschaffung bis aber auch Erfüllung der technischen Anfrderungen ab 2017 Typ 2 Registrierkasse wäre vermutlich nch eine Zeit einsatzfähig Typ 3 Kassensysteme sind mderner und sllten besser erweiterbar sein: App-Kasse Web-Kasse PC-Kasse Kassennetzwerk Förderung: Sfrtabschreibung und Prämie EUR 200 pr Kasse und EUR 30 pr Erfassungseinheit 2. Wrauf ist beim Kassensystem außerdem zu achten Verfahrensdkumentatin Hardware Sftware Handbücher Manipulatinsschutz mit Signatur Typ 2: Chipkarte und Kartenleser Typ 3: Online-Kartensystem Derzeit wird nch empfhlen die Dkumentatin E-131 vm Hersteller anzufrdern. Das E 131 dient derzeit nch als Nachweis der Manipulatinssicherheit Dkumentatinsgrundlagen müssen vrhanden sein Ausdrucke Datenerfassungsprtkll Datensicherung und Exprt Quartalweise Lkal (z.b. USB Stick) Przessptimierung durch Online-Anbindung (bis zur Buchhaltung) Internes Kntrllsystem Täglicher Kassensturz muss möglich sein (wäre auch bei einer Prüfung eine eingesetzte Überprüfungsmethde) 3. Was ist in dieser Kasse zu erfassen? es sind sämtliche Einnahmen abzüglich Ausgaben laufend zu erfassen sdass bei einer Überprüfung durch Kassasturtz das vrhandene Bargeld mit dem Endsald der Registrierkasse (Einnahmen abzüglich Ausgaben) übereinstimmt 3

4 4. Überblick über Inkrafttreten neuen Pflichten ab Einzelaufzeichnungspflicht Belegerteilungsverpflichtung Registrierkassenpflicht ab Meldemöglichkeit über Finanznline ab Meldepflicht in Finanznline Technische Sicherheitseinrichtung 5. Belegerteilungspflicht ab Unabhängig vn der Registrierkassenpflicht gilt Belegerteilungspflicht für Barumsätze als Papierbeleg der als Elektrnischer Beleg ausgenmmen sind lediglich Kalte-Hände, Snderregelung für Mbile-Berufe, Autmaten Beleginhalte sind nicht ident mit einer zum Vrsteuerabzug berechtigenden Rechnung: Bezeichnung des Unternehmens Frtlaufende Nummer Tag der Belegausstellung Menge und handelsübliche Bezeichnung Betrag der Bezahlung Für einen Beleg, der zum Vrsteuerabzug berechtigt, ist der Mehrwertsteuerausweis erfrderlich! Über die Sinnhaftigkeit des Auseinanderklaffens dieser Regelungen will nicht nachgedacht werden. 6. Belegmitnahmeverpflichtung ab derzeit hne Sanktin trtzdem wird empfhlen Mistkübel wenn möglich VOR Geschäftslkal zu errichten, da der Kunde den Beleg beim Verlassen des Geschäftslkales bei sich haben muss 4

5 7. Vereinfachte Übersicht der Änderungen Belegerteilungs- und Registrierkassenpflicht ab 2016 andere Erfrdernisse: Internes Kntrllsystem, Grundaufzeichnungen, Zeitaufzeichnungen, Lieferscheine, Zwischenabrechnungen, Kassenstandskntrlle durch Nachzählen usw. Belegerteilungspflicht für Unternehmer (z.b. auch V&V) vereinfacht Registrierkassenpflicht für Betriebe (z.b. nicht für V&V) Kalte Hände Umsatz < Registrierkassenpflicht für Betriebe und < der Barumsatz Umsatz > und Barumsatz > < Kassensturz (Rückrechnung vn AB, EB) Beleg + Lsungsblatt (0 %, 10%,20%) Rechnungsblck (Paragn+Durchschlag) Mbile Gruppen (vrläufig Paragn+Nacherfassung b. Rückk.) Registrierkasse m. Exprtschnittstelle PC-Prgramm (Kassensftware, Fakturierungsprgramme, ) App-Kasse (Smart-Phne, Tablet, ) Kassennetzwerk (geschlssene Gesamtsysteme) ab mit Manipulatinsschutz nach RKS-V, Meldung ab möglich 8. Detailinfs seitens des Ministeriums es ist im Jahr 2016 mit Überprüfungen bei Betrieben, die derzeit aufgrund der Umsatzgrenze (< p.a.) vereinfachte Lsungsermittlung machen, zu rechnen - > d.h. Betriebe, die zwischen EUR und EUR Jahresumsatz erzielen, könnten mit einer Nachschau rechnen auch Mystery-Shpping könnte die Finanz als Kntrllmittel einsetzen: wird der Beleg erteilt ist alles Ntwendige auf dem Beleg ersichtlich wurde der Beleg in der Registrierkasse erfasst 5

6 9. Sanktinen Es bleibt zu hffen, dass die Sanktinen zu Beginn des Jahres 2016 nch nicht s hart verhängt werden, zumal bis zum heutigen Tag nch immer die einen der anderen Auslegungsfragen im Zusammenhang mit der Registrierkassenpflicht ungeklärt sind, trtzdem ein Überblick über mögliche Sanktinen: 6

7 Da der näher rückt und die Sftwarehäuser allerhand zu tun haben, empfehlen wir um rasche Kntaktaufnahme mit Ihrem Kassenhersteller. Für Interessierte haben wir unserer Spezialausgabe weitere brandaktuelle Detailinfrmatinen zum Thema Registrierkassen beigelegt. (Quelle: SWK vm und Pressespiegel) Für eventuelle Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen Mag. Ursula Minarik Minarik Wirtschaftstreuhand Steuerberatung GmbH Die Inhalte in dieses Kundenmagazins stellen lediglich eine allgemeine Infrmatin dar und ersetzen nicht individuelle Beratung im Einzelfall. Die Minarik Wirtschaftstreuhand Steuerberatung GmbH übernimmt keine Haftung für Schäden, welcher Art immer, aufgrund der Verwendung der hier angebtenen Infrmatinen und übernimmt insbesndere keine Haftung für die Richtigkeit und Vllständigkeit des Inhalts des Kundenmagazins 7

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