IKO: Die Führung einer Evidenzzentrale im Auftrag des Bundes
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- Karl Lenz
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1 IKO: Die Führung einer Evidenzzentrale im Auftrag des Bundes Referent: RA Dr. iur. Robert Simmen Giger & Simmen Rechtsanwälte Geschäftsführer IKO / ZEK Toblerstrasse 97 / Neuhausstrasse Zürich Tel.: 01 / Fax: 01 / Giger & Simmen Rechtsanwälte 1
2 Informationsstelle für Konsumkredit (IKO) Konstituierung (Art. 23) Gründung durch "die Kreditgeberinnen" privatrechtliche Organisation aber: Genehmigung der Statuten durch EJPD Aufsicht durch EJPD Bundesorgan i.s. von Art. 3 lit. h Datenschutzgesetz Giger & Simmen Rechtsanwälte 2
3 Informationsstelle für Konsumkredit Botschaft KKG: An den Kreditgeberinnen liegt es... zu prüfen, ob mit der neuen Aufgabe der Verein zur Führung einer Zentralstelle für Kreditinformation (ZEK) beauftragt werden soll... NR-Sitzung Offensichtlich war der Wunsch, die mit der Informationsvom stelle für Konsumkredit verbundenen Aufgaben wenn BR Metzler: möglich der bereits existierenden ZEK zu übertragen... NR Goll:... Wir sind dafür, dass die bestehenden Strukturen und Ressourcen, die bei der ZEK vorhanden sind, für diese neu zu schaffende Informationsstelle für Konsumkredit genutzt werden... Giger & Simmen Rechtsanwälte 3
4 Informationsstelle für Konsumkredit Datenzugang (Art. 24) Kumulativ erforderliche Voraussetzungen: nur für Kreditgeber i.s. des KKG (natürliche oder juristische Person, die gewerbsmässig Konsumkreditverträge gewährt Definition Konsumkredit vgl. Folie 5 nur für Anfragen im Rahmen einer obligatorischen Kreditfähigkeitsprüfung für einen Konsumkredit (Art. 28) Giger & Simmen Rechtsanwälte 4
5 Informationsstelle für Konsumkredit Datenzugang: "... nur für Konsumkredite..." / gewerbsmässige Konsumkreditgeber Definition Konsumkredit (Art. 1 / Art. 7) Kredit in Form eines Zahlungsaufschubs, eines Darlehens oder einer ähnlichen Finanzierungshilfe Gewährung oder Versprechen an natürliche Personen für einen nicht ihrer beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit zurechenbaren Zweck Kein Datenzugang bei Ausnahmetatbeständen von Art. 7 Giger & Simmen Rechtsanwälte 5
6 Informationsstelle für Konsumkredit Datenzugang bei Leasingverträgen (Art. 1 Abs. 2 lit. a) wenn Vertrag sich auf bewegliche, dem privaten Gebrauch des Leasingnehmers dienende Sachen bezieht wenn die Erhöhung der vereinbarten Leasingraten bei vorzeitiger Auflösung des Leasingvertrages vertraglich vorgesehen ist bei Kredit- und Kundenkarten mit Kreditoption und Überziehungskrediten auf laufendem Konto (Art. 1 Abs. 2 lit. b) Giger & Simmen Rechtsanwälte 6
7 Informationsstelle für Konsumkredit (IKO) Art. 24 KKG: Zugangsbeschränkungen/Auswirkungen Kein Zugang (anders als bei ZEK): für nicht dem KKG unterstellte Firmen: Allgemeinbanken, Finanzierungsinstitute, Kartenherausgabefirmen ohne KKG-relevante Produkte Herausgeber klassischer Zahl- oder Kundenkarten ohne Kreditoption für nicht dem KKG unterstellte Geschäfte z.b. unkurant gedeckte Darlehen, Hypothekarkredite, Herausgabe von EC-Karten für nicht dem KKG unterstellte Leasingverträge für nicht durch das KKG vorgeschriebene Datenbankabfragen z.b. routinemässige nachträgliche Bonitätsprüfungen Giger & Simmen Rechtsanwälte 7
8 Informationsstelle für Konsumkredit Datenzugang: Fazit: Datenzugang viel enger, als bei der ZEK Giger & Simmen Rechtsanwälte 8
9 Informationsstelle für Konsumkredit Obligatorische Meldungen: sämtliche Konsumkredite i.s. von Art. 1/Art. 7 KKG sind unverzüglich nach Vertragsabschluss zu melden Ausnahme: Kredit- und Kundenkartenkarten mit Kreditoption und Überziehungskredite auf laufendem Konto Hier Meldepflicht nur, wenn Kunde/Karteninhaber dreimal hintereinander von Kreditoption Gebrauch macht, mit Sollsaldo mindestens Fr. 3' Verzug: bei Barkrediten, Teilzahlungsverträgen und ähnlichen Finanzierungshilfen wenn Teilzahlungen ausstehend, die mindestens 10% des Kredit- Nettobetrages oder Barzahlungspreises ausmachen bei Leasingverträgen: wenn drei Leasingraten ausstehen Giger & Simmen Rechtsanwälte 9
10 Informationsstelle für Konsumkredit Art. 24: zusätzliche fakultative Meldungen nicht möglich Meldeumfang/Meldeinhalt gegenüber ZEK stark eingeschränkt Giger & Simmen Rechtsanwälte 10
11 Position der ZEK ZEK funktioniert weiterhin im bisherigen Rahmen Datenzugang und meldung im bisherigen Umfang möglichst vollständige Daten über Konsumkredite und alle Leasingverträge (auch nicht dem KKG unterstellte Leasingverträge), Positiv- und Negativdaten möglichst vollständige Daten über Negativereignisse bei Karteninhabern Amtsinformationen (Konkurse, Nachlassverträge, Bevormundungen) Giger & Simmen Rechtsanwälte 11
12 Ergebnis: ZEK IKO ZEK-Mitgliedfirmen haben Gründung der IKO veranlasst (Verein zur Führung einer Informationsstelle für Konsumkredit) rechtlich und organisatorisch getrennter Parallelbetrieb von ZEK und IKO zu diesem Zweck Nutzung eines gemeinsamen mandantenfähigen Systems Giger & Simmen Rechtsanwälte 12
13 ZEK/IKO-Ablaufschema Anfrage/ Meldung ZEK Mitglied User- Gruppe (ID) C: IKO-Mitglied D: Gelegenheits- User A: nur ZEK Meldeart A oder B B: ZEK+IKO wenn A: Grunddaten- DB wenn C oder D: ZEK Vertragsdaten DB wenn B: Split/ Merge IKO IKO Vertragsdaten DB DB Giger & Simmen Rechtsanwälte 13
14 Informationsstelle für Konsumkredit (IKO) Funktionsweise Eingang Kreditantrag Anfrage bei IKO Kreditprüfung Kreditvergabe Meldung an IKO Zugang zur IKO: als IKO-Vereinsmitglieder als Mitglieder des ZEK- und des IKO-Vereins kombinierte ZEK-/IKO-Abfrage kombinierte ZEK-/IKO-Meldung als "Gelegenheitsuser" (mit Benützungsvertrag/Verpflichtung auf Reglement) Zugangskanäle: online Batch-Verfahren für "Gelegenheitsuser": Fax etc. Giger & Simmen Rechtsanwälte 14
15 Informationsstelle für Konsumkredit (IKO) bearbeitet keine besonders schützenswerten Personendaten oder Persönlichkeitsprofile Rechtsgrundlage für Datenbearbeitung: Art. 23 KKG/Art. 2/3 VKKG Art. 17 Abs. 1 DSG Art. 19 Abs. 1 DSG Art. 20 Abs. 2 DSG Giger & Simmen Rechtsanwälte 15
16 Informationsstelle für Konsumkredit (IKO) Technische und organisatorische Massnahmen zum Datenschutz Sicherheitsstufe 2/mittel (Leitfaden EDSB S. 25): Personenbezogene Daten, deren Missbrauch den Betroffenen in seiner gesellschaftlichen Stellung oder in seinen wirtschaftlichen Verhältnissen beeinträchtigen kann... Giger & Simmen Rechtsanwälte 16
17 Informationsstelle für Konsumkredit (IKO) Datenrichtigkeit Verpflichtung der Mitgliedfirmen zu: Kontrolle der eingegebenen Daten Sofortige Korrektur unrichtiger Daten Auskunftsrecht der Betroffenen Giger & Simmen Rechtsanwälte 17
18 Informationsstelle für Konsumkredit (IKO) Art. 2 VKKG: Outsourcing des technischen Betriebes zulässig (AC- Service AG, Wettingen) Besondere Massnahmen: Zugangskontrolle Datenträgerkontrolle Transportkontrolle Bekanntgabekontrolle Speicherkontrolle Benutzerkontrolle Zugriffskontrolle Eingabekontrolle Protokollierung Giger & Simmen Rechtsanwälte 18
gestützt auf die Artikel 14, 23 Absatz 3 und 40 Absatz 3 des Bundesgesetzes vom 23. März 2001 über den Konsumkredit (KKG) 1,
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