Stadt Luzern. Stellenplanberechnung für Kindertagesstätten. der Stadt Luzern, Mai Kinder Jugend Familie
|
|
- Ulrike Heintze
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 AB Anleitung Stadt Luzern Kinder Jugend Familie zum Ausfüllen der Stellenplanberechnung für Kindertagesstätten Stellenplanberechnung für Kindertagesstätten der Stadt Luzern, Mai 2016 Stadt Luzern Kinder Jugend Familie Vorschulalter Kasernenplatz 3, Postfach Luzern 7 Telefon: Fax: kjf@stadtluzern.ch Anleitung zum Ausfüllen der Stellenplanberechnung für Kindertagesstätten Mai2016
2 Inhalt 1 Hinweise zum Luzerner Modell Aufbau der Stellenplanberechnung Aufbau des Dokuments Eingabe von Werten Hilfe Betriebszeiten und Grösse (Tabellenblatt 1) Betriebstage Betriebszeiten Berechnung der Plätze Betreuungsverhältnis Küche Rahmenbedingungen Personal (Tabellenblatt 2) Arbeitsstunden Ferienanspruch Weitere Abwesenheiten Zusätzliche Abwesenheiten der Auszubildenden Arbeitsaufwand zusätzlich zur Kinderbetreuung Zur Verfügung stehende Arbeitstage Stellenbelegung (Tabellenblatt 3) Aufteilung und Übersicht Hinweise zur Eingabe der einzelnen Zellen Ausgebildetes Betreuungspersonal (Abschnitt A) Weiteres Betreuungspersonal (Abschnitt B) Personal für zusätzliche Tätigkeiten (Abschnitt C) Ausfüllen bei einer neuen Kindertagesstätte Schritt: Soll-Spalte Schritt: Ist-Spalte Ausfüllen bei einer bestehenden Kindertagesstätte
3 1 Hinweise zum Luzerner Modell Jede Kindertagesstätte der Stadt Luzern benötigt eine gültige Betriebsbewilligung. Um eine solche Betriebsbewilligung zu erteilen, werden die Qualitätskriterien des Verbandes der Luzerner Gemeinden (VLG) als rechtliche Grundlage verwendet. Der Stellenplan bildet dabei einen wichtigen Bestandteil der Abklärung. Die Stellenplanberechnung hat also zum Ziel, dass für jede Kindertagesstätte der Nachweis erbracht werden kann, dass für die Betreuung genügend Personal angestellt ist. Die errechneten Stellenprozente gelten als Mindeststandard. Berücksichtigung der Funktion und Qualifikation des Personals Grundlage des Stellenplanmodells sind die für die Betreuung der Kinder notwendigen Arbeitsstunden. Für deren Berechnung werden Abwesenheiten durch Aus- und Weiterbildungstage, Ferien und die Krankheitstage berücksichtigt. Dies bedeutet, dass je nach Funktion und Qualifikation der einzelnen Mitarbeitenden die jährlich zur Verfügung stehende Zeit für die unmittelbare Betreuung der Kinder variiert. Separate Ausweisung pädagogischer und nicht-pädagogischer Tätigkeiten In der Stellenplanberechnung werden sowohl pädagogische als auch nicht-pädagogische Tätigkeiten unterschieden. Um die unmittelbare Betreuungszeit für die Kinder zu berechnen, werden die mittelbaren pädagogischen Tätigkeiten wie Elterngespräche, die Betreuung der Auszubildenden, die pädagogische Leitung, die Teamentwicklung und pädagogische Vor- und Nachbereitung differenziert erfasst. Andererseits werden nicht-pädagogische Tätigkeiten wie Kochen, Reinigung, administrative Leitung separat berechnet und die dafür notwendigen Stellenprozente ausgewiesen. Simulieren verschiedener Teamzusammensetzungen Die Stellenplanberechnung ermöglicht eine flexible und auf die Bedürfnisse der Kindertagesstätte ausgerichtete Personalgestaltung. Damit kann detailliert dargestellt werden, wie das Team der Kindertagesstätte mit ausgebildetem, nicht ausgebildetem Personal, Lernenden und Praktikantinnen/Praktikanten zusammengesetzt werden kann. Durch das Variieren unterschiedlicher Stellenprozente können verschiedene Modelle der Teamzusammensetzung simuliert werden. 3
4 2 Aufbau der Stellenplanberechnung 2.1 Aufbau des Dokuments Die Stellenplanberechnung beinhaltet drei Tabellenblätter, welche der Reihe nach auszufüllen sind. 1. Tabellenblatt Betriebszeiten und Grösse 2. Tabellenblatt Rahmenbedingungen Personal 3. Tabellenblatt Stellenbelegung 2.2 Eingabe von Werten In alle hellblau hinterlegten Zellen können die Angaben der Kindertagesstätte eingetragen werden. Einige hellblau hinterlegte Zellen enthalten bereits Empfehlungen zu Anzahl, Grösse, Tage usw., die je nach Bedarf abgeändert werden können. Die weissen Zellen werden automatisch berechnet. Auf der ersten Seite ist eine Zelle mit einem Drop-down versehen (Markierung: bitte wählen). Hier muss die für die Einrichtung zutreffende Variante ausgewählt werden. 2.3 Hilfe Die blauen Punkte mit einem I enthalten Informationen und Legenden zur danebenstehenden Zelle. Die Information erscheint, wenn mit der Maus über den Punkt gefahren wird. Diese Infopunkte dienen zur Unterstützung beim Ausfüllen der Stellenplanberechnung oder geben Auskunft über die Berechnungsgrundlage. 4
5 3 Betriebszeiten und Grösse (Tabellenblatt 1) Im ersten Tabellenblatt geht es um die Rahmenbedingungen der Einrichtung. 3.1 Betriebstage Feiertage und Betriebsferien können entweder fix als Standardwerte eingetragen oder jährlich angepasst werden. Die Angaben beziehen sich jeweils auf das gesamte Kalenderjahr. Empfehlung Stadt Luzern: Bei 5 geöffneten Tagen pro Woch, zwei Wochen (10 Tage) Betriebsferien, durchschnittlich 4 Tagen Brücke an Weihnachten/Neujahr und 10 Feiertagen ergibt dies 236 Betriebstage im Jahr. Dies entspricht der Berechnungsgrundlage für die Betreuungsgutscheine für die familienergänzende Kinderbetreuung in der Stadt Luzern. Vorgeschlagene Feiertage: Karfreitag, Ostermontag, Fronleichnam, Auffahrt, Pfingstmontag, Bundesfeiertag, Maria Himmelfahrt, St. Leodegar, Allerheiligen, Maria Empfängnis 3.2 Betriebszeiten Öffnungszeit: Bei unterschiedlichen Öffnungszeiten pro Woche ist die durchschnittliche Öffnungszeit einzugeben. Kernzeit pro Tag: Als Kernzeit gilt die Zeit, in der die Kindertagesstätte so weit ausgelastet ist, dass Gruppenzusammenlegungen und weitere Synergienutzungen nicht mehr möglich sind. 5
6 3.3 Berechnung der Plätze Anzahl gewichtete Ganztagesplätze: Einzutragen ist die Anzahl der Plätze, für welche die Berechnung durchgeführt werden soll. Diese Zahl entspricht meist der Zahl der bewilligten Plätze. Anzahl insgesamt betreute Kinder: Einzutragen ist die Gesamtzahl der aktuell in der Kindertagesstätte betreuten Kinder. 3.4 Betreuungsverhältnis Anzahl Plätze pro Betreuungsperson (Betreuungsverhältnis): Empfehlung Stadt Luzern: pro 5 Plätze eine Betreuungsperson Anzahl Plätze pro ausgebildete Betreuungsperson: Empfehlung Stadt Luzern: pro 10 Plätze eine ausgebildete Betreuungsperson Hinweis zur Eingabe: Diese beiden Angaben sind kumulativ zu erfüllen. Das heisst, bei 10 Plätzen werden 2 Betreuungspersonen benötigt, eine davon muss ausgebildet sein. Im Minimum muss immer eine ausgebildete Betreuungsperson anwesend sein. 6
7 3.5 Küche Im Drop-down ist zwischen selber zubereiteten oder von Dritten gelieferten Hauptmahlzeiten zu wählen. Hauptmahlzeiten: selber zubereitetes Essen Um flexible Gruppengrössen zu ermöglichen und grössere Stufeneffekte zu vermeiden, ist folgende Berechnungsgrundlage gewählt worden: bis 12 Plätze 40 Stellenprozente Plätze 40 Stellenprozente plus 0,83 % für jeden weiteren Platz Plätze 50 Stellenprozente plus 0,83 % für jeden weiteren Platz ab 37 Plätze 60 Stellenprozente plus 0,83 % für jeden weiteren Platz Hauptmahlzeiten: geliefert bis 12 Plätze gerundet 30 Minuten (etwa 6 %) Plätze 6 Stellenprozente plus 0,42 % für jeden weiteren Platz Plätze 11 Stellenprozente plus 0,42 % für jeden weiteren Platz ab 37 Plätze 17 Stellenprozente plus 0,42 % für jeden weiteren Platz 7
8 4 Rahmenbedingungen Personal (Tabellenblatt 2) Im zweiten Tabellenblatt geht es um die Rahmenbedingungen für das Personal. Die Werte sind jeweils für eine 100 %-Anstellung einzugeben. 4.1 Arbeitsstunden vertraglich festgelegte Arbeitsstunden pro Tag: Hier ist die vertraglich festgelegt Tagesarbeitszeit einzutragen. Diese liegt meist bei 8,4 Stunden pro Tag. 4.2 Ferienanspruch Mitarbeitende im Alter ab 20 Jahren: Mindestens 20 Tage. Falls eine oder mehrere Personen über 50 Jahre alt sind, wird ein Durchschnittswert empfohlen. Mitarbeitende unter 20 Jahren/ Auszubildende und Praktikantinnen/Praktikanten: Auszubildende unter 20 Jahren und Praktikantinnen/Praktikanten haben Anspruch auf 25 Tage. 4.3 Weitere Abwesenheiten Krankheit: Ein allgemein gebräuchlicher Standardwert von 10 Tagen ist vordefiniert. Fort- und Weiterbildung: Die Tage sind pro Jahr einzugeben. Empfehlung Stadt Luzern: 2 Tage pro Jahr 4.4 Zusätzliche Abwesenheiten der Auszubildenden Überbetriebliche Kurse durchschnittlich pro Jahr: Empfehlung Stadt Luzern: Meist rund 6.7 Tage pro Ausbildungsjahr Berufsschultage durchschnittlich pro Woche: Hier ist der Durschnitt pro auszubildende Person über alle Lehrjahre hinweg einzutragen. Empfehlung Stadt Luzern: Bei 38 Schulwochen - 1. und 2. Lehrjahr 2 Tage pro Woche; 3. Lehrjahr 1 Tag pro Woche 8
9 4.5 Arbeitsaufwand zusätzlich zur Kinderbetreuung Diverse Anlässe: Empfehlung Stadt Luzern: 2 Anlässe à je 3 Stunden pro Jahr Teamentwicklung (ohne Weiterbildungstage): Empfehlung Stadt Luzern: Mindestens 0,5 Stunden pro Woche Pädagogische Vor- und Nachbereitung: Empfehlung Stadt Luzern: Mindestens 0,2 Stunden pro Woche z. B. für Beobachtungen, Lektionsvorbereitungen usw. Hinweis zur Eingabe: Beim Aufwand für die Arbeiten zusätzlich zur Kinderbetreuung handelt es sich jeweils um eine empfohlene Minimalvorgabe. 4.6 Zur Verfügung stehende Arbeitstage Dieser Wert wird automatisch errechnet. Hinweis zur Eingabe für Springerinnen oder Springer: Hier wird von den Betriebstagen pro Jahr im Tabellenblatt 1 Betriebszeiten und Grösse ausgegangen. Ferien, Fort- und Weiterbildung, Krankheit, Teamentwicklung usw. werden in der Berechnung nicht 9
10 abgezogen. Die Jahresarbeitszeit ist dementsprechend höher als bei den anderen Angestellten. Empfehlung Stadt Luzern: Mitarbeitende sollen nur bis zu 50 Stellenprozenten unter Springerinnen/Springern eingetragen werden, da auch diese Angestellten ab einem gewissen Pensum Zugang zu Weiterbildung, ein Recht auf bezahlte Krankheitstage und bezahlte Ferien haben sollen. Daher wird empfohlen, ab einem Anstellungsvolumen von 50 % die Springerinnen oder Springer unter der Rubrik ausgebildete bzw. Betreuungspersonen ohne Betreuungsausbildung einzutragen. 10
11 5 Stellenbelegung (Tabellenblatt 3) In diesem Tabellenblatt wird der benötigte Stellenbedarf der Kindertagesstätte errechnet. In allen auszufüllenden Zellen sind Stellenprozente jedoch ohne %-Zeichen einzugeben. 5.1 Aufteilung und Übersicht Die Vorlage besteht aus folgenden Teilen: A) Stellenbedarf ausgebildete Betreuungspersonen B) Stellenbedarf weiteres Betreuungspersonal C) Stellenbedarf für zusätzliche Tätigkeiten D) Ist-Spalte E) Soll-Spalte D E 5 1 A B C
12 Hinweis zur Eingabe: Zwischentotale und Gesamttotal: Die Zwischentotale und das Gesamttotal färben sich grün ein, sobald das Ist mindestens gleich gross ist wie die Soll-Variante. Grün bedeutet: Die Stellenbelegung ist gewährleistet. 5.2 Hinweise zur Eingabe der einzelnen Zellen Ausgebildetes Betreuungspersonal (Abschnitt A) Ausgebildete Betreuungspersonen: Das Total inklusive Kitaleitung ist einzugeben. Ausgebildete Springerinnen/Springer: Die im Durchschnitt geleisteten Stunden der im Stundenlohn angestellten Springerinnen/Springer müssen in ein ungefähres Jahres-Pensum in Prozenten umgerechnet werden. Auszubildende im 3. Lehrjahr nach vollendetem 18. Lebensjahr: Sofern Auszubildende im 3.Lehrjahr das 18. Lebensjahr vollendet haben und zur Hälfte zum ausgebildeten Personal gerechnet werden sollen, wird dieser Prozentsatz in dieser Zelle automatisch berechnet (gemäss Eingabe weiter unten). Effektiv wird etwa ein Drittel pro Auszubildende im 3. Lehrjahr dazugerechnet, da in diesem Prozentsatz die schulischen Abwesenheiten in die Berechnungsgrundlage einkalkuliert sind. Studierende HF Kindererziehung: dürfen zu 100% zum ausgebildetem Personal angerechnet werden. Etwa 33% werden aufgrund der schulischen Abwesenheiten beim Total Stellenbedarf automatisch abgezogen. Lernende verkürzte Lehre: Sofern jene Personen das 25. Altersjahr erreicht haben, dürfen sie zu 100% zum ausgebildetem Personal angerechnet werden. Etwa 23% werden aufgrund der schulischen Abwesenheiten beim Total Stellenbedarf automatisch abgezogen. Berechnungsgrundlage Pädagogische Leitung Um flexible Gruppengrössen zu ermöglichen und Stufeneffekte zu vermeiden, ist folgende Berechnungsgrundlage gewählt worden. bis 12 Plätze 30 Stellenprozente Plätze 30 Stellenprozente plus 0,83 % für jeden weiteren Platz Plätze 40 Stellenprozente plus 1,66 % für jeden weiteren Platz ab 37 Plätze 60 Stellenprozente plus 1,66 % für jeden weiteren Platz Elterngespräche Pro Kind 1 Stunde pro Jahr Betreuung Auszubildende Pro Lernende 5 Stellenprozente 12
13 5.2.2 Weiteres Betreuungspersonal (Abschnitt B) Betreuungspersonen ohne Betreuungsausbildung: Das Total der Festangestellten ist einzugeben. Springerinnen/Springer ohne Betreuungsausbildung: Die im Durchschnitt geleisteten Stunden der im Stundenlohn angestellten Springerinnen/Springer müssen in ein ungefähres Jahrespensum in Prozenten umgerechnet werden. Auszubildende 1., 2. und 3. Lehrjahr: Auszubildende sind mit einem Pensum von 100 % einzutragen. Berufsschule und weitere geplante Abwesenheiten werden in der Berechnungsgrundlage berücksichtigt. Auszubildende 3. Lehrjahr: Sofern Auszubildende im 3. Lehrjahr nach vollendetem 18.Altersjahr zur Hälfte zum ausgebildeten Personal gerechnet werden sollen, sind die gesamten Stellenprozente (z.b. eine Auszubildende = 100 %) in dieser Zelle einzutragen. Etwa ein Drittel pro Auszubildende wird automatisch beim ausgebildeten Personal angerechnet Personal für zusätzliche Tätigkeiten (Abschnitt C) Hinweis zur Eingabe: Werden die Aufgaben ganz oder teilweise von den Betreuungspersonen selber übernommen, müssen die dafür eingesetzten Stellenprozente in der Ist-Spalte Abschnitt A oder B wieder abgezählt werden. Berechnungsgrundlage Administrative Leitung bis 12 Plätze 10 Stellenprozente Plätze 20 Stellenprozente ab 37 Plätze 30 Stellenprozente Reinigung bis 12 Plätze 10 Stellenprozente Plätze 15 Stellenprozente Plätze 20 Stellenprozente ab 37 Plätze 30 Stellenprozente 5.3 Ausfüllen bei einer neuen Kindertagesstätte Bei einer neuen Kindertagesstätte wird empfohlen, zuerst die Soll-Spalte auszufüllen. 13
14 Schritt: Soll-Spalte 1. Ausgebildete Betreuungspersonen (Abschnitt A): Entscheiden Sie, ob ausgebildete Springerinnen/Springer eingesetzt werden sollen. Der Rest wird automatisch ausgefüllt und kann überschrieben werden, wenn explizit mehr Prozente für einzelne Aufgaben zur Verfügung stehen. 2. Weiteres Betreuungspersonal (Abschnitt B): Verteilen Sie die Stellenprozente, wie es die Kindertagesstätte vorschlägt / geplant hat. 3. Der Wert Aktuelle Abdeckung der Betreuungszeit in Stunden ändert je nach Eingabe in Abschnitt B von Rot zu Schwarz. Diese Zahl sollte möglichst nahe bei Null sein. 4. Personal für zusätzliche Tätigkeiten (Abschnitt C): Die Werte werden automatisch berechnet Schritt: Ist-Spalte 5./6.Bei einer neuen Kindertagesstätte können die Werte aus der Soll-Spalte des Abschnitts A und B übernommen werden. Hinweis zur Eingabe: Die Werte der Ist-Spalte dürfen die Werte der Soll-Spalte nicht unterschreiten. 7. Abschnitt C: Hier sind die effektiven Werte, gemäss der effektiven Abdeckung, einzugeben. Hinweis zur Eingabe: Werden die Aufgaben ganz oder teilweise von den Betreuungspersonen selber übernommen, müssen die dafür eingesetzten Stellenprozente in Ist-Spalte Abschnitt A oder B wieder abgezählt werden. 5.4 Ausfüllen bei einer bestehenden Kindertagesstätte Bei einer bestehenden Kindertagesstätte kann je nach Situation zuerst die Soll- oder die Ist- Spalte ausgefüllt werden. Oftmals wird die Ist-Spalte zuerst ausgefüllt, um die aktuelle Situation zu widerspiegeln. Anschliessend wird mittels der Soll-Spalte geprüft, ob die vorhandene Stellenbelegung ausreicht. 14
Stadt Luzern. Anleitung zum Ausfüllen Stellenplanberechnung für Kindertagesstätten. der Stadt Luzern, Oktober 2013. Kinder Jugend Familie
Stadt Luzern Kinder Jugend Familie Anleitung zum Ausfüllen der Stellenplanberechnung für Kindertagesstätten Stellenplanberechnung für Kindertagesstätten der Stadt Luzern, Oktober 2013 Stadt Luzern Kinder
MehrQualitätsrichtlinien. für die Bewilligung und Aufsicht. von Kindertagesstätten in der Stadt Luzern
Stadt Luzern Kinder Jugend Familie Qualitätsrichtlinien für die Bewilligung und Aufsicht von Kindertagesstätten in der Stadt Luzern In Kraft per 1. Januar 2019 Der Stadtrat von Luzern, gestützt auf Art.
MehrQualitätsrichtlinien. für die Bewilligung und Aufsicht. von. schul- und familienergänzenden. Betreuungsangeboten (private Horte)
Stadt Luzern Kinder Jugend Familie Qualitätsrichtlinien für die Bewilligung und Aufsicht von schul- und familienergänzenden Betreuungsangeboten (private Horte) in Kraft per 1. Januar 2019 Der Stadtrat
MehrTagesstrukturen. Errechnung des Stellenbedarfs in der schulergänzenden Betreuung
Tagesstrukturen Errechnung des Stellenbedarfs in der schulergänzenden Betreuung Dieses Stellenberechnungstool wurde erstellt in Anlehnung an ein vom Amt für Jugend- und Berufsberatung (AJB) zur Verfügung
MehrARBEITSZEIT. Monat : Januar :24 (Stunden:Minuten) Tag Stunden:Minuten Tag Stunden:Minuten Tag Stunden:Minuten
Monat : Januar 2018 176:24 (Stunden:Minuten) 1. Neujahr 11. 58:48 21. Sonntag 2. Frei 12. 67:12 22. 117:36 3. 8:24 13. Samstag 23. 126:00 4. 16:48 14. Sonntag 24. 134:24 5. 25:12 15. 75:36 25. 142:48 6.
MehrFringe Benefits. Spitex Stadt Luzern
Fringe Benefits Spitex Stadt Luzern Unfallversicherung Die Prämienkosten der Unfallversicherung werden vollumfänglich von der Spitex übernommen (Betriebs- und Nichtbetriebsunfall). Berufliche Vorsorge
MehrFringe Benefits. Spitex Stadt Luzern
Fringe Benefits Spitex Stadt Luzern Ferien Der Anspruch auf bezahlte Ferien pro Kalenderjahr beträgt: bis 49 Jahre 25 Tage ab 50 Jahre 30 Tage (ab dem Kalenderjahr des 50. Geburtstages) ab 60 Jahre 35
MehrDirektion Finanzen und Personelles Departement Personal und Organisation Eine Anstellung bei der Gemeinde Emmen
Direktion Finanzen und Personelles Departement Personal und Organisation Eine Anstellung bei der Gemeinde Emmen Damit die Gemeinde Emmen ihre Aufgaben im öffentlichen Dienst kompetent und bürgerfreundlich
MehrARBEITSZEIT. Monat : Januar Stunden : Tag Stunden Tag Stunden Tag Stunden. 1. Neujahr
Rue Joseph-Piller 13, 1700 Fribourg www.fr.ch/spo Monat : Januar 2019 Stunden : 176.40 1. Neujahr 11. 58.80 21. 109.20 2. Berchtoldstag 12. Samstag 22. 117.60 3. 8.40 13. Sonntag 23. 126.00 4. 16.80 14.
MehrSpitex Statistik 2016
Spitex Statistik 216 Spitex-Zahlen Kanton Zürich für das Jahr 216 Anzahl Organisationen Anzahl Organisationen 2 15 1 5 168 173 84 92 84 81 Gemeinnützig Kommerziell Personal Personen und Vollstellen Anzahl
MehrSpitex Statistik 2015
Spitex Statistik 215 Spitex-Zahlen Kanton Zürich für das Jahr 215 Anzahl Organisationen Anzahl Organisationen 2 15 1 5 157 168 7 84 87 84 Kommerziell Personal Personen und Vollstellen Anzahl Personen 5
MehrK&F Standards für die Qualität des Betreuungsangebotes. Kinderbetreuung in Tagesfamilien
K&F Standards für die Qualität des Betreuungsangebotes Kinderbetreuung in Tagesfamilien Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis... 2 1 Allgemeines... 3 1.1 Rechtliche Grundlage... 3 1.2 Geltungsbereich...
MehrANLEITUNG. Dienstplan im Excel - Schema
ANLEITUNG Dienstplan im Excel - Schema Copyright by F&B Support, 2012 F&B Support Postfach 300 205 47863 Willich 0700 95 49 94 10 www.f-bsupport.de info@f-bsupport.de 1. Hinweise und Kurzanleitung Das
MehrARBEITSZEIT. Monat : Januar :24 (Stunden:Minuten) Tag Stunden:Minuten Tag Stunden:Minuten Tag Stunden:Minuten
Rue Joseph-Piller 13, 1700 Fribourg www.fr.ch/spo Monat : Januar 2019 176:24 (Stunden:Minuten) 1. Neujahr 11. 58:48 21. 109:12 2. Berchtoldstag 12. Samstag 22. 117:36 3. 8:24 13. Sonntag 23. 126:00 4.
MehrFinanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung: Bilanz nach neun Jahren (Stand 1. Februar 2012)
Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung: Bilanz nach neun Jahren (Stand 1. Februar 2012) Die Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung entsprechen nach wie vor einem grossen Bedürfnis:
MehrAltersentlastung für Lehrpersonen und Fachpersonen der schulischen Dienste der kommunalen Volksschulen ab Schuljahr 2017/18
Dienststelle Volksschulbildung WEISUNG Altersentlastung für Lehrpersonen und Fachpersonen der schulischen Dienste der kommunalen Volksschulen ab Schuljahr 2017/18 Diese Weisung gilt für Lehrpersonen und
MehrReglement Kita pop e poppa fischermätteli gmbh
Reglement Kita pop e poppa fischermätteli gmbh - 0 - 1. Träger & Kindertagesstätte Pop e poppa fischermätteli gmbh ist der Träger der Kindertagesstätte fischermätteli, Bern. Sie ist im Netz pop e poppa
MehrMERKBLATT. Kollektiv Arbeitsvertrag 2013 und übrige Leistungen
MERKBLATT Kollektiv Arbeitsvertrag 2013 und übrige Leistungen 1. April 2013 Grundlohn Lohnaufbau Der Lohn setzt sich aus einem Funktionsanteil, einem leistungs- und verhaltensabhängigen Lohnband sowie
MehrSpitex Statistik 2016, "Kanton ZH" Total, n=81
Spitex Statistik 216, "" Total, n=81 8 Musterland B) Personal und Stellen Anzahl Personen Anzahl Stellen (auf 1% Stellen umgerechnet) Anzahl beschäftigte Personen 7 6 5 4 3 2 1 55. 57.8 Beschäftigte Personen
MehrSpitex Statistik 2016, "EW Gross ZH" (über 16'000 EW), n=24
Spitex Statistik 216, "" (über 16' EW), n=24 8 Musterland B) Personal und Stellen Anzahl Personen Anzahl Stellen (auf 1% Stellen umgerechnet) Anzahl beschäftigte Personen 16 14 12 1 8 6 4 2 55. 137.2 Beschäftigte
MehrSpitex Statistik 2015, "Kanton ZH" Total, n=84
Spitex Statistik 215, "" Total, n=84 8 Musterland B) Personal und Stellen Anzahl Personen Anzahl Stellen (auf 1% Stellen umgerechnet) Anzahl beschäftigte Personen 6 5 4 3 2 1 51. abgewandelt wegen DEMO
MehrSpitex Statistik 2014, Kanton Total, n=87
Spitex Statistik 214, Kanton Total, n=87 8 Musterland B) Personal und Stellen Anzahl Personen Anzahl Stellen (auf 1% Stellen umgerechnet) Anzahl beschäftigte Personen 6 5 4 3 2 1 53. 52.3 Beschäftigte
MehrSpitex Statistik 2015, "EW Gross ZH" (über 16'000 EW), n=24
B) Personal und Stellen Anzahl Personen Anzahl Stellen (auf % Stellen umgerechnet) Anzahl beschäftigte Personen 51. abgewandelt wegen DEMO 129.6 Beschäftigte Personen 1. Quartil (25%) Median (5%) 3. Quartil
MehrKiTa Langmatt Risch Rotkreuz
21. Juli 2016/riknju KiTa Langmatt Risch Rotkreuz Betrieb und Struktur 1. Grundlagen Die Gemeinde Risch bietet für die Einwohner der Gemeinden Risch, Rotkreuz, Holzhäusern und Buonas in der Abteilung Soziales/Gesundheit
MehrAltersentlastung für Lehrpersonen der kommunalen Volksschulen ab Schuljahr 2019/20
Dienststelle Volksschulbildung WEISUNG Altersentlastung für Lehrpersonen der kommunalen Volksschulen ab Schuljahr 2019/20 Diese Weisung gilt für Lehrpersonen mit einer Anstellung an einer kommunalen Volksschule,
MehrAnleitung zum Ausfüllen des Arbeitsvertrags
Koordinationsstelle Berner Modell freie Lebensgestaltung von Menschen mit Behinderungen HelpLine 031 300 33 70 info@bernermodell.ch Anleitung zum Ausfüllen des Arbeitsvertrags 1. Personalien Als erstes
Mehr29. September
9. September 08 5 Verordnung zum Personalgesetz (PVO) G 08-54 Änderung vom 8. September 08 Betroffene SRL-Nummern: Neu: Geändert: 5 Aufgehoben: Der Regierungsrat des Kantons Luzern, auf Antrag des Finanzdepartementes,
MehrDokumentation Mitarbeiter Verwaltung Inhaltsverzeichnis:
Dokumentation Mitarbeiter Verwaltung Inhaltsverzeichnis: 1. Login... Seite 2 Passwort ändern... Seite 2-3 2. Aufbau... Seite 3 3. Scheduler... Seite 4 Abwesenheiten eintragen (Tagesabsenzen)... Seite 5-6
MehrNeu definierter Berufsauftrag
Neu definierter Berufsauftrag Informationen für Lehrpersonen Kanton Zürich Bildungsdirektion Volksschulamt Bereits heute sind die verschiedenen Tätigkeitsbereiche von Lehrpersonen im Lehrpersonalgesetz
MehrNiederlenz die Gemeinde in der Mitte des Kantons Aargau
Niederlenz die Gemeinde in der Mitte des Kantons Aargau Leitfaden zur Antragstellung von Betreuungsgutscheinen Gültig ab 1. August 2016 Gemeinderat Niederlenz Finanzverwaltung Mühlestrasse 2 5702 Niederlenz
MehrFinanzhilfen für die Schaffung von familienergänzenden Betreuungsplätzen für Kinder: Bilanz nach sechzehn Jahren (Stand 31.
Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Sozialversicherungen Finanzhilfen für die Schaffung von familienergänzenden Betreuungsplätzen für Kinder: Bilanz nach sechzehn Jahren (Stand 31.
MehrAnleitung zur Erfassung des Lohnabrechnungsprogramms (LAM)
Anleitung zur Erfassung des Lohnabrechnungsprogramms (LAM) 1. Einleitung 1. Das LAM bietet zusammen mit dem ASTeK (Abrechnungssytem) eine Möglichkeit Ihre Abrechnung gegenüber den Assistenzfinanzierer
MehrBetriebsreglement über die familienergänzende Kinderbetreuung
Betriebsreglement Kinderbetreuung 680. Betriebsreglement über die familienergänzende Kinderbetreuung vom 5. Oktober 005 Der Stadtrat, Gestützt auf Art. 6 der Verordnung über die familienergänzende Kinderbetreuung
MehrDokumentation Vorgesetzte Inhaltsverzeichnis:
Dokumentation Vorgesetzte Inhaltsverzeichnis: 1. Login... Seite 2 Passwort ändern... Seite 2-3 2. Aufbau... Seite 3 3. Scheduler... Seite 4 Abwesenheiten eintragen (Tagesabsenzen)... Seite 5-6 Kurzabsenzen
MehrFinanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung: Bilanz nach dreizehn Jahren (Stand 1. Februar 2016)
Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Sozialversicherungen Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung: Bilanz nach dreizehn Jahren (Stand 1. Februar 2016) Die Finanzhilfen des
MehrSalärauszahlung und FAQ
Salärauszahlung und FAQ Salärauszahlungsdaten 2017 Monat Kalenderwoche vom/bis Rapporte schicken bis spätestens Lohnzahlung bis spätestens Feiertage Januar 01-02-03 02.01.17-22.01.17 24.01.2017 27.01.2017
MehrAuswertung Qualitäts-Reporting Kanton Zürich. Nachweis der Qualitäts- und Leistungsfähigkeit für die Leistungserbringer der stationären Pflege
Auswertung Qualitäts-Reporting 2016 Nachweis der Qualitäts- und Leistungsfähigkeit für die Leistungserbringer der stationären Pflege Teil 1: Basis-Informationen Zürich Zürich Erläuterungen zur Auswertung
MehrBundesgesetz über Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung
Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Sozialversicherungen BSV Familie, Generationen und Gesellschaft Bundesgesetz über Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung ERLÄUTERUNGEN
MehrAltersentlastung für Lehrpersonen und Fachpersonen der schulischen Dienste der Volksschule
Altersentlastung für Lehrpersonen und Fachpersonen der schulischen Dienste der Volksschule Weisung ab Schuljahr 2013/14 Diese Weisung gilt für Lehrpersonen und Fachpersonen der schulischen Dienste mit
MehrArbeitsvertrag. zwischen: Arbeitgeber: Name Strasse Zusatz PLZ, Ort. und. Arbeitnehmer: Vorname, Name Strasse Zusatz PLZ, Ort Geburtsdatum AHV-Nr.
Arbeitsvertrag zwischen: Arbeitgeber: Name Strasse Zusatz PLZ, Ort und Arbeitnehmer: Vorname, Name Strasse Zusatz PLZ, Ort Geburtsdatum AHV-Nr. 1 Allgemeine Vertragsbestimmungen 1.1 Der GAV zwischen dem
MehrVerordnung über die Arbeitszeit der Kantonsangestellten * (Arbeitszeitverordnung, AZV)
Verordnung über die Arbeitszeit der Kantonsangestellten * (Arbeitszeitverordnung, AZV) Vom 28. September 2004 (Stand 1. Januar 2016) Der Regierungsrat, gestützt auf Artikel 29 des Gesetzes über das Personalwesen
MehrAnleitung zur Erfassung des Lohnabrechnungsprogramms (LAM)
Anleitung zur Erfassung des Lohnabrechnungsprogramms (LAM) 1. Einleitung 1. Das LAM bietet zusammen mit dem ASTeK (Abrechnungssytem) eine Möglichkeit Ihre Abrechnung gegenüber den Assistenzfinanzierer
MehrPersonalverordnung. der Einwohnergemeinde Werthenstein. Beschluss des Gemeinderates Werthenstein vom 9. Januar in Kraft ab 1.
Personalverordnung der Einwohnergemeinde Werthenstein Beschluss des Gemeinderates Werthenstein vom 9. Januar 2018 in Kraft ab 1. Januar 2018 Gestützt auf 1 des kantonalen Gesetzes über das öffentlich-rechtliche
MehrQualitätsrichtlinien. für die Bewilligung und Aufsicht. der Tagesfamilienorganisationen. in der Stadt Luzern
Stadt Luzern Kinder Jugend Familie Qualitätsrichtlinien für die Bewilligung und Aufsicht der Tagesfamilienorganisationen in der Stadt Luzern in Kraft per 1. Januar 2019 Der Stadtrat von Luzern, gestützt
MehrBetreuungsgutscheine Fragen und Antworten zu Anspruch und Auszahlung
Luzern ABStadt Kinder Jugend Familie Betreuungsgutscheine Fragen und Antworten zu Anspruch und Auszahlung Gerne beantworten wir Ihnen in diesem Merkblatt häufig gestellte Fragen zu den Betreuungsgutscheinen.
MehrFinanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung: Bilanz nach vierzehn Jahren (Stand 1. Februar 2017)
Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Sozialversicherungen Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung: Bilanz nach vierzehn Jahren (Stand 1. Februar 2017) Die Finanzhilfen des
MehrJAHRESARBEITSZEITEN-REGLEMENT
JAHRESARBEITSZEITEN-REGLEMENT vom 6. April 004, rev.. Oktober 008 und 9. August 08 JAHRESARBEITSZEITEN-REGLEMENT INHALTSVERZEICHNIS Seite:. Geltungsbereich. Rechtsgrundlagen. Grundsätze 4. Ruhetag, Öffnungszeiten
MehrAusführungsbestimmungen über die Arbeitszeit bei der kantonalen Verwaltung
. Ausführungsbestimmungen über die Arbeitszeit bei der kantonalen Verwaltung vom 9. August 008 (Stand. Oktober 008) Der Regierungsrat des Kantons Obwalden, in Ausführung von Artikel Absatz und Artikel
MehrReglement über die Jahresarbeitszeit in der Stadtverwaltung Schaffhausen
Arbeitszeitreglement. Reglement über die Jahresarbeitszeit in der Stadtverwaltung Schaffhausen vom 6. Oktober 009 Der Stadtrat, gestützt auf Art. sowie Art. Abs. bis des Personalgesetzes vom. Mai 00 erlässt
MehrAnleitung zur Arbeitszeitkontrolle (AZK) ab LGAV Plattenleger- und Ofenbaugewerbe
Anleitung zur Arbeitszeitkontrolle (AZK) ab 01.07.2018 LGAV Plattenleger- und Ofenbaugewerbe Verbandsmitglieder Auszug aus der AZK Erklärungen o Bei der Lohnkategorie ist anzugeben ob der Mitarbeiter als
MehrGebühr oder Gebührenrahmen derzeit: EUR neu: EUR. Zeit, die für die Vornahme der Amtshandlung durchschnittlich benötigt wird, in Stunden
Anlage 1a (zu Abschnitt 1 Großbuchst. B Ziffer I Nr. 4) Kalkulation der Verwaltungsgebühr oder des Gebührenrahmens unter Berücksichtigung des 6 Abs. 2 Satz 2 bis 4 SächsVwKG unter Anwendung der in Abschnitt
MehrVerordnung über die Arbeitszeit der Kantonsangestellten * Vom 28. September 2004 (Stand 1. September 2014)
Verordnung über die Arbeitszeit der Kantonsangestellten * Vom 28. September 2004 (Stand 1. September 2014) Der Regierungsrat, gestützt auf Artikel 29 des Gesetzes über das Personalwesen 1), verordnet:
MehrPersonalschlüssel und Fachkraft-Kind-Relation in Kitas
Personalschlüssel und Fachkraft-Kind-Relation in Kitas Berechnungen anhand eines Beispiels Die Delfingruppe befindet sich in einer Einrichtung mit festen Gruppen und einem halboffenen Konzept. Die Kinder
MehrStadt Luzern. Merkblatt «Pädagogisches Konzept» In Kraft per 1. Januar 2019, Version August 2018
Stadt Luzern Kinder Jugend Familie Merkblatt «Pädagogisches Konzept» In Kraft per 1. Januar 2019, Version August 2018 In diesem Merkblatt werden die inhaltlichen Anforderungen an pädagogische Konzepte
MehrAusführungsbestimmungen über die Arbeitszeit bei der kantonalen Verwaltung
4. Ausführungsbestimmungen über die Arbeitszeit bei der kantonalen Verwaltung vom 9. August 008 (Stand. Januar 07) Der Regierungsrat des Kantons Obwalden, in Ausführung von Artikel Absatz und Artikel 46
MehrAnleitung zu den Kalkulationsvorlagen für Auftragsforschungsprojekte
Einführung S. 1 I) Vorkalkulation S. 2 1. Tabellenblatt: Vorkalkulation S. 2-3 2. Tabellenblatt: Angaben zum Projekt S. 3 3. Tabellenblatt: Personalkosten Plan S. 3-4 4. Tabellenblatt: Sachkosten Plan
MehrPersonalverordnung des Eidgenössischen Versicherungsgerichts
Personalverordnung des Eidgenössischen Versicherungsgerichts (PVEVG) vom 23. Oktober 2001 Das Eidgenössische Versicherungsgericht (EVG), gestützt auf Artikel 37 Absatz 2 des Bundespersonalgesetzes (BPG)
MehrStadt Luzern. Konzept Förderbeiträge in der Kinderbetreuung gemäss. In Kraft per Januar Kinder Jugend Familie
Stadt Luzern Kinder Jugend Familie Konzept Förderbeiträge in der Kinderbetreuung gemäss Art.18 In Kraft per Januar 2013 Stadt Luzern Kinder Jugend Familie Vorschulalter Kasernenplatz 3, Postfach 7860 6000
MehrKlassenbuch-Kurzinfo
Unterrichtsfreie Tage, wie Wochenenden, Feiertage und Ferien werden in der Tabelle Tagebuch mit einem andersfarbigen Zellenhintergrund dargestellt. Die Ermittlung der Feiertage erfolgt dabei 'automatisch'
MehrAusführungserlass Arbeitszeit und Ferien (Arbeitszeitreglement) vom 26. November 2014
Ausführungserlass Arbeitszeit und Ferien (Arbeitszeitreglement) vom 26. November 2014 Der Kirchenrat erlässt gestützt auf Art. 36 und 39 des Personalreglements der Römisch- Katholischen Landeskirche des
MehrBetriebsbeschreibung ausfüllen leicht gemacht
Betriebsbeschreibung ausfüllen leicht gemacht Das Modell Suva Die Suva ist mehr als eine Versicherung: sie vereint Prävention, Versicherung und Rehabilitation. Die Suva wird von den Sozialpartnern geführt.
MehrAltersstrukturanalyse
Eingabehinweise für das Tool ALSTAN Altersstrukturanalyse Das EDV-Tool ALSTAN Die TK bietet mit der Altersstrukturanalyse ALSTAN ein Werkzeug, das einen Überblick über die demografische Entwicklung im
MehrProgrammanleitung_Arbeitszeitdokumentation.docx Seite 1 von 6
Programmanleitung Mit der elektronischen Form der Arbeitszeitdokumentation, stellt die Paritätische Kommission Coiffure ein Hilfsmittel für die Erfassung der Arbeitszeit zur Verfügung. 1 2 3 4 5 Um die
MehrSchriftliche Anfrage. des Abgeordneten Tino Schopf (SPD) Fahrer*innenmangel bei der BVG Straßenbahn (I) Drucksache 18 /
Drucksache 18 / 14 020 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Tino Schopf (SPD) vom 10. April 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 16. April 2018) zum Thema: Fahrer*innenmangel
MehrReglement «Betreuungsgutscheine für Kitas»
Reglement «Betreuungsgutscheine für Kitas» vom 8. März 0 Die Einwohnergemeinde Baar erlässt, gestützt auf 9 Abs. Ziff. und 69 Abs. Ziff. des Gesetzes über die Organisation und die Verwaltung der Gemeinden
MehrGemeinde Flintbek Flintbek, Der Bürgermeister 10.4/ Öffentlicher Teil - Sitzungsvorlage
Gemeinde Flintbek Flintbek, 11.10.2012 Der Bürgermeister 10.4/10.5 - Öffentlicher Teil - Sitzungsvorlage TOP 4 Personalkonzept der Gemeindekindertagesstätte Ich & Du Zu beteiligende Gremien: Ausschuss
MehrKurzbeschreibung. Erfassung der Arbeitszeit in Microsoft Excel Version 2.30
Seite 1 Kurzbeschreibung Erfassung der Arbeitszeit in Microsoft Excel Version 2.30 I N H A L T S V E R Z E I C H N I S 1. Allgemein...2 2. Stammdaten...3 3. Monatswerte (Monats-Dateien)...6 3.1. Erfassung
MehrRichtlinien über die familienergänzende Kinderbetreuung der Einwohnergemeinde Uerkheim
Gemeinde Uerkheim Richtlinien über die familienergänzende Kinderbetreuung der Einwohnergemeinde Uerkheim vom 3. Januar 2018 Richtlinien über die familienergänzende Kinderbetreuung Uerkheim Seite 1 Inhaltsverzeichnis
MehrReglement für das vertraglich angestellte Personal der Gemeinde Wettingen
020.006 Reglement für das vertraglich angestellte Personal der Gemeinde Wettingen Vom 21. Dezember 2000 Der Gemeinderat, gestützt auf Art. 1 Abs. 1 des Personalreglementes vom 30. Januar 1997 1, beschliesst:
MehrReglement Arbeitszeit. (gestützt auf die Ziffern 7 und 8 des Personalreglements)
(gestützt auf die Ziffern 7 und 8 des Personalreglements) SVA Aargau, Reglement Arbeitszeit, Januar 2015 Inhaltsverzeichnis 1. Grundsatz... 3 2. Arbeitszeit... 3 3. Öffnungszeiten... 3 4. Erfassung der
MehrKinderkrippen der Psychiatrie Baselland
Kinderkrippen der Psychiatrie Baselland Angebot für Mitarbeitende Einleitung Die Psychiatrie Baselland arbeitet mit den folgenden Kinderkrippen zusammen: Kita KIMI, Liestal Kita Feldsäge, Liestal Kita
MehrZeitlicher Umfang und monetäre Bewertung der Pflege und Betreuung durch Angehörige
BÜRO FÜR ARBEITS- UND SOZIALPOLITISCHE STUDIEN BASS AG KONSUMSTRASSE 20. CH-3007 BERN. TEL +41 (0)31 380 60 80. FAX +41 (0)31 398 33 63 INFO@BUEROBASS.CH. WWW.BUEROBASS.CH Zeitlicher Umfang und monetäre
MehrSchweizerischer Fachverband Betriebsunterhalt (SFB) Informationsveranstaltung Fachfrau / Fachmann Betriebsunterhalt EFZ; Unterhaltspraktiker/in EBA
Schweizerischer Fachverband Betriebsunterhalt (SFB) Informationsveranstaltung Fachfrau / Fachmann Betriebsunterhalt EFZ; Unterhaltspraktiker/in EBA Mai 2017 Neue Begriffe Bisher Lehrling Lehrmeister Berufsschule
MehrNotenverwaltung. 1. Eröffnung. 2. Tabellen. Für jede Klasse wird pro Notenperiode eine eigene Datei geführt.
. Eröffnung Für jede Klasse wird pro Notenperiode eine eigene Datei geführt. Öffnen Sie die Datei Noten.xls. Wählen Sie bei entsprechender Nachfrage "Makros aktivieren". Speichern Sie die Datei unter einem
MehrAnzahl Zahlfälle. Durchschnittliche Personalkosten pro Jahr und Zahlfall 1)
Personalkostenverrechnungssätze Beamte RLP für 2006 (Basis: Ist-Zahlungen Oktober 2005; alle Angaben in ) Personalkosten sind immer dann anzusetzen, wenn interne Personalkosten (z.b. Pförtner, Schreibdienst
MehrTagesschule Matten Organisatorisches Konzept
Tagesschule Matten Organisatorisches Konzept Inhaltsverzeichnis Organisation der Tagesschule Matten 1. Trägerschaft 2. Führung 3. Finanzierung Interne Organisation der Tagesschule Matten 1. Aufnahme von
MehrAnstellungsbedingungen in Kürze
Personaldienst Anstellungsbedingungen in Kürze Informationen für Mitarbeitende Ausgabe Oktober 2015 Arbeitszeiten Die durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit beträgt für das KSA-Personal (ausgenommen
MehrDienstanweisung Führen der Arbeitszeitlisten
Dienstanweisung Führen der Arbeitszeitlisten (Stand: Mai 2015) Alle Mitarbeiter in der Kindertagesstätte haben einen Nachweis über die täglich erbrachte Arbeitszeit zu führen. Zu diesem Zweck stellt der
MehrBetriebsreglement Kinderkrippe Si Sa Sug
Betriebsreglement Kinderkrippe Si Sa Sug Inhalt 1 Einleitung... 3 2 Angebot... 3 3 Öffnungszeiten... 3 4 Betriebsferien und Feiertage... 3 5 Bringen und Abholen der Kinder... 4 6 Krankheit und Unfall...
MehrAnleitung zu den Excel-Formulardateien Urlaubsanträge und Fehltagekartei
Kapitel 10 Checklisten und Formulare 10.8.1 Anleitung zu den Excel-Formulardateien Urlaubsanträge und Fehltagekartei Die beiden Excel-Formulare 10.8.2. und 10.8.3 zum direkten Ausfüllen am PC kopieren
MehrFinanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung: Bilanz nach fünf Jahren
Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung: Bilanz nach fünf Jahren Die Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung entsprechen nach wie vor einem grossen Bedürfnis: Im letzten Jahr sind
MehrErstellt von (Autor), letztes Speicherdatum: Pfad, Datei: Datum, Zeit / User Version Seite Bichsel Daniel, 22. März 2007
Anhang 1 Daten zum Betrieb der Kindertagesstätte 1. Anzahl Kinder In der KITA Sunneschyn wurde im Jahr 2006 zwischen 43 und 37 Kinder betreut Die KITA war während des ganzen Jahres zu 100 % ausgelastet
MehrZürich, 27. September 2016
Zürich, 27. September 2016 Folie 2 Dachverband Lehrerinnen und Lehrer Schweiz 9. Dezember 2014 1 Vorwort von Beat Zemp: Folie 3 «Während in der Vergangenheit der Berufsauftrag von Lehrpersonen vor allem
MehrAnstellungsbedingungen. Human Resources
Anstellungsbedingungen Human Resources Anstellungsbedingungen Die Mitarbeitenden, die sich am Universitäts-Kinderspital beider Basel um das Wohl der Patienten kümmern, bewegen sich im modernsten Kinderspital
MehrErläuterungen zur Anpassung des Lohnsystems für Dozierende auf Studienjahr 2016/17
Erläuterungen zur Anpassung des Lohnsystems für Dozierende auf Studienjahr 2016/17 Ausgangslage (nsystem) Das bisherige Lohnsystem für die Dozierenden steuert die Lohnentwicklung innerhalb einer Lohnklasse
MehrEinwohnergemeinde Bremgarten bei Bern
Einwohnergemeinde Bremgarten bei Bern Betriebsbestimmungen für die Kindertagesstätte "Stärnschnuppe" Bremgarten ab. Januar 06 . Sinn und Zweck - Ziele und Grundsätze Die Einwohnergemeinde Bremgarten bei
MehrErläuterungen zur Sprachstanderhebung
Erläuterungen zur Sprachstanderhebung Die neue Vereinbarung gemäß 15a B-VG über die Elementarpädagogik schreibt ab Mai 2019 die Sprachstanderhebung mit den veränderten Beobachtungsinstrumenten BESK KOMPAKT
MehrRechtliche Aspekte von Teilzeit-Anstellungen
Rechtliche Aspekte von Teilzeit-Anstellungen Dr. Corinne Saner Rechtsanwältin und Notarin, Olten Inhaltsübersicht Der Begriff der Teilzeitarbeit Rechtsgrundlagen Recht auf Teilzeitarbeit? Im Privatrecht
MehrTECHNISCHE DOKUMENTATION
TECHNISCHE DOKUMENTATION time mit buchen Release Version Ersteller Datum 6.0 1.0 TimeTool AG 14. Januar 2017 Dieses Dokument wurde nach bestem Wissen und Gewissen und mit der erforderlichen Sorgfalt erstellt
MehrReglement über die Jahresarbeitszeit
54.7 Reglement über die Jahresarbeitszeit vom 9. November 005 ) Der Regierungsrat des Kantons Zug, gestützt auf 0 und des Gesetzes über das Arbeitsverhältnis des Staatspersonals vom. September 994 (Personalgesetz)
MehrBetriebsreglement* Hausaufgabenunterstützung der Schülerbetreuung Malters
* Hausaufgabenunterstützung der Schülerbetreuung Malters Version: 03.07.2018 Dokumentenhistorie Datum Freigabe Autor Änderungsgegenstand Juli 2018 K. Hächler / T. Koller Inhalt erarbeitet. 2/9 Inhaltsverzeichnis
MehrAnstellungsbedingungen für Personal im Stundenlohn (nach OR)
Teil der Verordnung zum Personalreglement 00 Anstellungsbedingungen für Personal im Stundenlohn (nach OR) Rechtsgrundlage: Abs. des Personalreglements Stand / Gültig ab: 0.0.0 Anstellungsverhältnis Aushilfen
MehrSPICURA Ihr Partner für die Ausbildung
SPICURA Ihr Partner für die Ausbildung Inhalt Warum gibt es SPICURA? Was ist ein Lehrbetriebsverbund? FAGE / AGS im Lehrbetriebsverbund SPICURA Was kostet die FAGE / AGS Ausbildung im Lehrbetriebsverbund?
MehrA. Allgemeine Bestimmungen 2
Reglement der Gemeinde Binningen über die familienergänzende Kinderbetreuung im Frühbereich und im Primarschulbereich (Kindergarten und Primarschule) (FEB-Reglement) vom 4. März 2013 Inhaltsverzeichnis
MehrWichtiger Hinweis bei der Erfassung der Zeiten: Bitte nicht 1.30 oder 1:30 eingeben SONDERN 1 danach Tabulator ( ) 30.
SK-APP Dokumentation 1. Kurzanleitung... 2 2. Anmelden, neuen Benutzer erstellen... 2 3. Administration... 3 3.1. Arbeitszeiten... 3 3.2. Benutzerverwaltung... 3 3.3. Feiertage... 3 3.4. Jahresarbeitszeit...
MehrNahezu Dreiviertel der befragten Eltern ist die Tagesmutter als Betreuungsform bekannt - knapp hinter dem Kindergarten.
Nahezu Dreiviertel der befragten Eltern ist die Tagesmutter als Betreuungsform bekannt - knapp hinter dem Kindergarten. Für die Hälfte der befragten Eltern kommt die Tagesmutter als Betreuungsform in Frage.
MehrReglement Zulagen und Entschädigungen. gültig ab 1. Januar 2015 (V2)
Reglement Zulagen und Entschädigungen. gültig ab 1. Januar 2015 (V2) Inhalt 1. Allgemein... 2 1.1 Zielsetzung... 2 1.2 Geltungsbereich... 2 1.3 Änderungen des Reglements... 2 2. Abend-, Nacht- Wochenend-
Mehr