Unterschied zwischen der EU und Italien im Hinblick auf den Schutz der Bevölkerung vor elektromagnetischen Feldern

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1 Unterschied zwischen der EU und Italien im Hinblick auf den Schutz der Bevölkerung vor elektromagnetischen Feldern Prof. Dr. Livio Giuliani National Institute of Occupational Safety and Prevention (ISPESL), Via Caesare Pavese 89, I Rom, Italien, Der unterschiedliche Ansatz zwischen Italien und anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union bezüglich der Problematiken zum Schutz der Bevölkerung gegen die elektromagnetischen Felder, zeigte sich während der Diskussion zur Befürwortung einer Gesetzgebung durch die Kommission COM (98)268 DEF CNS 0167, die durch den Rat der EU am 12. Juli 1999 (Befürwortung Nr. 519) (0) mit Stimmenmehrheit angenommen wurde. Das Prinzip der Vorsichtsmaßnahme Während der Befürwortungsdiskussion hat Italien, mit Bezugnahme auf den Europäischen Entschluss A3-0238/94 vom 5. Mai 1994 (1), für die Notwendigkeit einer Beschlussfassung durch die EU bezüglich der elektromagnetischen Felder, über das Vorsorgeprinzip enthalten im Artikel 130 R der Römischen Verträge, plädiert. Obwohl diese Befürwortung einen allgemeinen Hinweis auf den Europäischen Entschluss A3-0238/94 enthält, hat der Rat der EU nicht die Absicht, diesen so weit auszudehnen, um denselben in die Befürwortung hinsichtlich des Vorsorgeprinzips einzuschließen. Das derzeitig aktive deutsche Präsidium vertritt die Meinung, dass das Vorsorgeprinzip nur für die Umwelt anzuwenden sei, während die Frage der Exposition der Bevölkerung eine Angelegenheit der Gesundheit ist. Auf dieses Gebiet würde sich, laut dem derzeitigen deutschen Präsidium, der Art. 129 der Römischen Verträge beziehen, deshalb wurde der Verweis auf diesen Artikel in den definitiven Text der Befürwortung aufgenommen (nunmehr Art der Verträge von Amsterdam). Italien kann diese Stellungnahme bezüglich der Nichtanwendbarkeit des Vorsorgeprinzips bei elektromagnetischen Feldern des deutschen Präsidiums nicht teilen, die damals von der Gemeinschaft unterstützt wurde. Die Anwendbarkeit des Vorsorgeprinzips beim Umweltschutz, bildet einen wesentlichen Grund der Anwendung bezüglich des öffentlichen Hygiene- und Gesundheitswesens, und noch mehr in einem Bereich, wie dem Schutz der Bevölkerung vor einer Verschmutzung mit körperlichen Folgen, wie den elektromagnetischen Feldern, die auf die Bevölkerung einwirkt, die in der Umgebung solcher Felder lebt. Vor kurzem hat die Kommission ein Rundschreiben ergehen lassen (Februar 2000), in dem sie den Mitgliedsstaaten empfiehlt, das Vorsorgeprinzip in den Bereichen Gesundheitswesen und Arbeit anzuwenden, abgesehen von dem Bereich der Umwelt. Endlich führt auch die Weltgesundheitsorganisation mit einem Dokument (2), das durch das Pressebüro am 28. März 2000 verbreitet wurde (ein Dokument, das u.a. von der italienischen Presse verzerrt dargestellt wurde), eine Überprüfung der cautionary policies ein, die von verschiedenen Ländern angewendet wird und sich auf den ) Übersetzung: Language Promotion, Zell am See, Österreich 139

2 Beschluss der Londoner Konferenz Gesundheit und Umwelt von 1999 bezieht, in der festgelegt wurde, dass die WHO strikt das Prinzip der Vorsichtsmaßnahme anzuwenden hat. Basisgrenzwerte und Referenzwerte Die Untergliederung der Aufstellung der Einschränkungen in Basisgrenzwerte (basic limits) und Referenzwerte (reference levels), eine entliehene Untergliederung aus den Leitfäden der ICNIRP (3), wurde von Italien als ungeeignet beurteilt, da sich diesbezüglich zwei Ordnungsfragen aufwerfen: 1) Die erste bezieht sich auf die instrumentale Natur der Referenzwerte (ein vorgelegter Abänderungsantrag schlug vor, die Referenzwerte als Aussetzungsgrenzwerte anzuwenden), als investigation levels angesehen, anstatt als einzuhaltende und nicht zu überschreitende Grenzwerte. 2) Die zweite bezieht sich auf die nicht messbare Natur der Basisgrenzwerte und die Nichtübereinstimmung der angewendeten Modelle, um die Referenzwerte ab den Basisgrenzwerten zu bestimmen: Die Nichtübereinstimmung zwischen ICNIRP und CENELEC (4) bei der Bestimmung der Referenzwerte für das elektromagnetische Feld bei technischen Frequenzen ist verblüffend. Das rein ohmsche Widerstandsmodell, angewendet für die Bestimmung des zugeführten Stroms in den menschlichen Körper kann nicht gebilligt werden, auch für die Frequenzen die sich in Dutzenden von Kilohertz ausdrücken, nämlich dort, wo die Kapazitätsströmungen nicht unterbewertet werden können, die in das Gewebe eindringen (5). 3) Eine dritte Reihe an Problemen wurde durch die von der ICNIRP durchgeführten Vorgehensweise (und neuerlich von der Kommission vorgeschlagen) aufgeworfen, zur Bestimmung der Basisgrenzwerte und der Referenzwerte, beginnend bei der Schwelle der festgestellten gesundheitlichen Auswirkungen, insbesondere mit Rücksicht auf den Basisgrenzwert der SAR. Es wurde festgestellt, dass das Bezugsniveau für die SAR mittels Anwendung der anthropometrischen Maße eines erwachsenen Mannes mit normalen körperlichen Proportionen bestimmt wurde und über die normale Kapazität der Wärmeregulierung: Diese Anwendung würde keinen gleichwertigen Schutz für die Bevölkerungsteile liefern, die entweder empfindlicher sind oder eine eingeschränkte Kapazität der Wärmeregulierung haben (6). Demzufolge hat Italien beantragt, dass jede ausdrückliche Bezugnahme auf ICNIRP gestrichen wird, in Anlehnung dessen, hat das europäische Parlament eine dementsprechende Abänderung zur Befürwortung der Gesetzgebung im Bereich des Beschlusses vom 10. März 1999 (7) formuliert. Bemerkungen des italienischen Gesundheitsministers zum begleitenden Bericht der Kommission über den Resolutionsantrag Bezugnehmend auf die beiden o.g. Themen: Annahme des Prinzips der Vorsichtsmaßnahme Ablehnung der Untergliederung zwischen Basisgrenzwerten und Referenzwerten bilden die, durch Italien vorgetragenen, wesentlichen Abänderungen zur Beschlussformel der Befürwortung und im Einzelnen zu Punkt II der Beschlussformel. Diese Abänderungsanträge entspringen nicht nur einer unterschiedlichen Bewertung des Risikos (risk assessment), sondern auch einem unterschiedlichen Ansatz des Umgangs mit dem Risiko (risk management), auf dem Prinzip der Vorsichtsmaßnahme basierend. Die unterschiedliche italienische Bewertung des Risikos hält sich an die rationale der EU-Norm, die aus dem Begleitreferat der Kommission zur Befürwortung des Antrags COM(98)268 DEF 98/0166 CNS (7) zu entnehmen ist. 140

3 Die italienischen Einwände zu den durch die Kommission, im letzten Dokument gemachten Bemerkungen, sind in Anhang 1 des Dokuments der italienischen Stellungnahme wiedergegeben, bezüglich der Befürwortung des Antrags durch den Rat der EU COM (98)268 DEF 98/0166 CNS (6), während die Stellungnahme zur Beschlussformel der Befürwortung des Antrags in der Anlage II desselben Dokuments wiedergegeben wird. Die italienischen Einwände beziehen sich sowohl auf die Bemerkungen zum risk management als auch auf die zum risk assessment, im Dokument der Kommission enthalten. Obgleich im italienischen Dokument die Bemerkungen zum risk management vor denen zum risk assessment kommen, werden sie hier in umgekehrter Reihenfolge aufgeführt. Einwände zu der Präambel der Kommission bezüglich risk assessment Fürs erste kann Italien die Auffassung der Kommission nicht teilen, nach der inzwischen die Mechanismen bekannt sind, auf Grund derer die elektrischen und magnetischen Felder sowohl statisch als auch zeitbedingt schwankend in direkter Weise auf das menschliche Gewebe einwirken. Das italienische Dokument bestätigt, dass die Wirklichkeit komplizierter ist; es verschiedene Recherchetheorien gibt und dies ist zu verdeutlichen. Der Kommission wird folgende Beanstandung vorgelegt: Die Abwegigkeit der Behauptung und folglich die Überzeugung, nach der die gesundheitlichen Auswirkungen nicht nur in den sogenannten festgestellten Auswirkungen bestehen, d.h. dem Wärmeeffekt oder Kurzzeiteffekten durch die Induktion von magnetischen Wechselfeldern, sondern sogar die Interaktionsweise der Felder mit dem Gewebe, wären lediglich die, die den gesundheitlichen Auswirkungen unterliegen, nämlich: Die thermische Bewegung der Wassermoleküle im Gewebe durch den Effekt der elektromagnetischen Strahlung. Stromführung induziert im Gewebe durch elektromagnetische Wechselfelder mit Industriefrequenz. Die Unterlassung von Informationen hinsichtlich des Vorhandenseins von anderen vielfachen Ansätzen seitens verschiedener Forscher, zur Erklärung der Interaktions-Mechanismen zwischen elektromagnetischen Feldern und biologischem Gewebe. Ferner weist Italien auf den rückständigen Ansatz der Kommission zum Thema der Karzinogenese und der Cokarzinogenese und die Behauptung der Kommission als überraschend bezeichnet hin, nach der: es äußerst unwahrscheinlich sei, dass ein nicht genotoxisches Agens (wie die Kommission überzeugt ist, dass dies auf die nicht-ionisierenden elektromagnetischen Felder zutrifft) auf das Auftreten der Krebserkrankung irgendeinen Einfluss haben könnte. Italien wendet ein, dass diese Behauptung nicht mit der vor kurzem durchgeführten Untersuchung der Krebsentstehung übereinstimmt und eindeutig im Widerspruch zu den epidemiologischen Daten steht. Der krebserzeugende Mechanismus schließt sowohl genetische als auch epigenetische Prozesse ein. Die Karzinogenese ist ein multifaktorielles Phänomen und die im Spiel befindlichen verschiedenen Mechanismen sind nicht wechselseitig exklusiv, sondern tragen zusammen zur neoplastischen Progression bei. Schließlich widerspricht Italien den abschließenden Behauptungen der Kommission, für die: die epidemiologischen Daten unzureichend sind, um einer Befürwortung für eine Expositionsgrenzwerte zuzustimmen und die Daten sind nicht ausreichend, um eine Basis zur Festlegung von Normen bezüglich der Exposition zu bilden 141

4 unter Hinweis auf den Widerspruch dieser Behauptungen, mit dem Eingeständnis im selben Dokument der Kommission enthalten -, von wissenschaftlichen Untersuchungen, die eine Erhöhung des Risikos von bestimmten Krebsarten bestätigen, wie Leukämie, Tumoren des Nervengewebes und, wenn auch im begrenzten Maße, des Brustkrebses, unter dem Personal, das im elektrischen Bereich arbeitet sowie unter Bezugnahme, wenn auch nur als Zitat angeführt, der epidemiologischen Daten über das Risiko von Krebserkrankungen als Folgeerscheinung bei Aussetzungen an Felder mit extrem niedriger Frequenz (ELF), unter den Personen, die in der Nähe von Hochspannungsleitungen leben. Italien weist darauf hin, dass es unter diesen Voraussetzungen angebrachter gewesen wäre, zu einem Schluss, wie das NIEHS (National Institute of Environmental Health Sciences, USA) zu kommen: die elektrischen und magnetischen Felder mit äußerst niedriger Frequenz sind als mögliche Krebserzeuger für den Menschen in Erwägung zu ziehen ; und des Weiteren, die Klassifizierung der elektrischen und magnetischen Felder mit 50/60 Hz als mögliche Krebserzeuger ist eine Vorsichtsmaßnahme des öffentlichen Gesundheitswesens, basierend auf einer begrenzten Evidenz eines erhöhten Risikos der Leukämie bei Kindern, im Zusammenhang mit der Exposition im Wohnviertel und einer zunehmenden Häufigkeit der chronischen lymphatischen Leukämie assoziiert an die Exposition während der Arbeit (9). Die Auswirkungen der Radiofrequenzen und der Mikrowellen, die von der Kommission berücksichtigt wurden, sind lediglich Wärmeeffekte. Die möglichen Langzeiteffekte und die wissenschaftlichen Arbeiten, die diese Effekte zeigen, wurden nicht beachtet (10). Die Spezifität der individuellen Antwort auf die thermische Last, verursacht durch die elektromagnetische Strahlung, mit besonderer Rücksicht auf Drogen- und Alkoholabhängige blieb unbeachtet (6). Einwände zu der Präambel der Kommission bezüglich risk management Es wird gegen die Behauptung Einwand erhoben, nach der: mangels Gewissheit über einen umweltbedingten Risikofaktor lediglich eines zu tun bleibt, nämlich die Forschung zu fördern. Italien schlägt eine Annäherungsweise an das risk management vor, unter Berücksichtigung von: die Ergebnisse, wenn auch nur partial, den Unsicherheitsfaktor akzeptierend und die Reproduzierbarkeit des Faktors zum Verständnis der damit zusammenhängenden biologischen Mechanismen fördernd : Das Prinzip der Vorsichtsmaßnahme zählt zur Bestimmung der passenden Evidenz, um die Entscheidungen auszuarbeiten: Die Präsenz von Unsicherheitsfaktoren wird nicht geleugnet, sondern berücksichtigt, indem deutlich die Tatsache formuliert wird, dass bei der Festlegung der Grenzwerte die nötigen Vorsichtsmaßnahmen angewendet werden. Mit einem Ansatz dieser Art wird das Ziel verfolgt, die Situationen zu bewältigen, in denen der Unsicherheitsfaktor durch diejenigen verleugnet wird, die dennoch agieren wollen und ausgedehnt auf diejenigen, die ein Interesse daran haben, eine Aktion zu verzögern. In einer Gemeinschaft, in der man einen Schaden an der Gesundheit befürchtet, aufgrund von ganz bestimmten Umweltexpositionen, könnte das Vertrauensverhältnis mit den Technikern brechen, falls man sich auf die Ungewissheit beruft, um das Fehlen vorbeugender Aktionen zu entschuldigen. Im Umweltbereich sind nämlich Situationen, in denen die wissenschaftlichen Daten nicht ausreichend sind, um auf einer endgültigen Lösung zu bestehen, an der Tagesordnung und keine Ausnahme, und dennoch wird eine Entscheidung getroffen. (6). Literatur (1) European Parliament, Resolution A3-0238/94, May (2) WHO, Press Bureau, Electromagnetics fields: cautionary policies, Geneva March 2000 (3) ICNIRP, Guidelines for limiting exposure to time varying electric, magnetic and electromagnetic fields (up to 300 GHz), Health Physics, 74,4, April

5 (4) CENELEC, Prestandard ENV , (5) Schwan HP, Biophysical Principles of Interaction of ELF fields with living matter, NY, Plenum Press, 1985 (6) Italian Government; Italian Position concerning the Proposal of Recommandation of EU Council COM (98) 268 Def 98/0166 CNS, Acts of Council of Health Ministries, November (7) European Parliament, Resolution March (8) European Commission, Proposal of Recommandation of Council COM (98) 268 Def. 98/0166 CNS, April 1998 (9) NIEHS, Assessment of Health Effects from Exposures to Power Line Frequency Electric and Magnetic Field, USA NIH Publ , August (10) Repacholi M. Et al., Lymphomas in Eu-Pim 1 transgenic Mices exposed to pulsed 900 MHz EMF, Rad. Research, 147, May

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