Information fü r Betroffene zür Aüfnahme in ein stationa res Hospiz
|
|
- Julian Fürst
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Information fü r Betroffene zür Aüfnahme in ein stationa res Hospiz Ein Hospiz steht allen Menschen, unabhängig von Alter, Nationalität oder Religion, offen. Voraussetzung ist, dass eine lebensbedrohliche Erkrankung, bei der nach menschlichem Ermessen weder Heilung noch Stillstand erwartet werden kann und eine begrenzte Lebenserwartung bestehen. In der Regel kommt eine palliativmedizinische Behandlung in einem stationären Hospiz nur bei einem der folgenden Krankheitsbilder in Betracht: a. Fortgeschrittene Krebserkrankung, b. Vollbild der Infektionskrankheit AIDS, c. Erkrankung des Nervensystems mit unaufhaltsam fortschreitenden Lähmungen, d. Endzustand einer chronischen Nieren-, Herz-, Verdauungstrakt- oder Lungenerkrankung Dies muss vom behandelnden Arzt attestiert sein. Neben dem fortschreitenden Krankheitsverlauf und den bedrängenden Symptomen der Erkrankung beim Kranken selbst kann auch die soziale Situation (Überlastung von Angehörigen) ein Kriterium zur Hospizaufnahme sein. Wenn der psychosoziale Versorgungsbedarf, der aus der Krankheit resultiert, die Möglichkeiten der bisher Betreuenden regelmäßig übersteigt, kann man sich ebenfalls um einen Hospizplatz bemühen. Sie als Betroffener oder auch ihre Angehörigen können sich direkt an die Leitung des Hospizes wenden, um die Bedingungen zur Aufnahme in Ihrem Hospiz zu klären und die zur Aufnahme notwendigen Formalitäten abzustimmen. Die Leistung ist von Seiten der Kostenträger immer zunächst auf 4 Wochen befristet. Eine zeitliche Begrenzung des Aufenthaltes im Hospiz gibt es jedoch nicht. Sollte die ärztliche Verordnung für einen befristeten Zeitraum von der Kasse bewilligt werden, so kann sie bei Bedarf verlängert werden. Nicht immer hat das Hospiz Ihrer Nachbarschaft sofort einen Platz frei. Dann meldet man sich an und bekommt den nächsten freien Platz angeboten. Manche Hospize führen die Wartelisten telefonisch, manche haben dafür Formulare, die man ausfüllen muss. Bitte erfragen Sie das beim Hospiz Ihrer Wahl. Die Finanzierung des Hospizaufenthaltes erfolgt immer über die Kranken- und Pflegekassen sowie über den Träger des Hospizes. Eine Hospizaufnahme ist jedoch nicht von einer Pflegestufe abhängig. Für Sie als Gast entstehen keine Kosten außer z.b. fürs Telefon oder Fernsehen und natürlich für Rezeptgebühren oder Zuzahlungen für Therapien! Gut zu wissen: Ein Hospiz hat zw. 8 und max. 19 Plätze für Betroffene. Angehörige und Freunde können jederzeit zu Besuch kommen. Sie können auch im Hospiz übernachten. Die ärztliche Betreuung wird meist von niedergelassenen Ärzten (Hausärzten) übernommen. Großer Wert wird auf eine qualifizierte Versorgung und kompetente Betreuung rund um die Uhr gelegt. Die Aufnahme im Hospiz muss nicht endgültig sein; falls der gesundheitliche Zustand sowie die Umstände es zulassen, kann eine Entlassung nach Hause angestrebt werden.
2 Ablauf der Aufnahme 1. Persönliche Entscheidung Voraussetzung für die Aufnahme im Hospiz ist selbstverständlich Ihre Einwilligung oder die Ihres Bevollmächtigten in den Hospizaufenthalt, sowie die Aufklärung über Ihre Erkrankung und die ärztliche Prognose. 2. Bescheinigung Ihres Arztes Ihr behandelnder Arzt (Hausarzt oder Klinikarzt) bescheinigt die Notwendigkeit der stationären Hospizversorgung. Die meisten Hospize sind gern dabei behilflich oder setzen sich gegebenenfalls mit Ihrem Arzt in Verbindung. 3. Antrag zur Hospizaufnahme Sie oder Ihr Bevollmächtigter stellen einen Antrag zur Hospizaufnahme beim Hospiz, den sogenannten Antrag auf Leistungen (nach 39 a SGB V) für die stationäre Versorgung in einem Hospiz. Auch dabei unterstützen Sie die Hospize. 4. Das Hospiz stellt einen Antrag bei Ihrer Krankenkasse Senden Sie bitte beide Formulare (Bescheinigung des Arztes + Antrag zur Hospizaufnahme) an das Hospiz, das Sie ausgewählt haben. Diese Formulare bilden die Grundlage dafür, dass von Seiten des Hospizes ein Antrag zur Kostenübernahme bei Ihrer Krankenkasse gestellt werden kann. - Privat Versicherte müssen vorab mit ihrer Kasse zu klären, ob und in welcher Höhe der Hospizaufenthalt finanziert wird. - Nicht Versicherte müssen bei ihrer Gemeinde die Kostenübernahme beantragen. 5. Weiter benötigt das Hospiz von Ihnen am Aufnahmetag: - Personalausweis - Versicherungskarte - ggf. Zuzahlungsbefreiungsnachweis - ggf. Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht Falls ein privater Transport nicht möglich ist, lassen Sie sich einen Transportschein durch Ihren Arzt ausstellen. Anbei finden Sie Unterlagen, wie sie so oder so ähnlich von allen Hospizen genutzt werden: Ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung und Antrag auf Leistungen bei der Krankenkasse
3 Stationäre Hospize in Mönchengladbach und Umgebung Hospiz St. Christophorus Rathausstraße Mönchengladbach Telefon: / Bodelschwingh-Hospiz GmbH "Haus Franz" Tilsiter Str Viersen-Dülken Telefon: / Marienheim Hospiz Kaarst Giemesstr. 4a Kaarst Telefon: / Hospiz der Hermann-Josef Stiftung Goswinstr Erkelenz Telefon: / Augustinus-Hospiz Augustinusstr Neuss Telefon: / Hospiz am Blumenplatz Jägerstraße Krefeld Telefon: ext. 0
4 Bescheinigüng des behandelnden Arztes ü ber die Notwendigkeit der stationa ren Hospizversorgüng Name, Vorname des Versicherten Versicherungsnummer geb. am Name der Kranken-/bzw. Pflegekasse Die palliativ-medizinische Behandlung in einem Hospiz ist auf Grund folgender Befunde und Diagnosen notwendig: (Sofern Ihnen aktuelle Befundberichte vorliegen, bitten wir Sie, diese zur Weiterleitung an den MDK beizulegen.) Zutreffendes bitte ankreuzen: Die Versorgung der/des Versicherten wurde bislang _ in einer stationären Pflegeeinrichtung _ zu Hause sichergestellt. Sofern der/die Versicherte bisher in einer stationären Pflegeeinrichtung versorgt wurde, bitten wir Sie um Mitteilung, aus welchen wichtigen Gründen diese Versorgung nicht mehr sichergestellt ist. (Für die Begründung evtl. bitte die Rückseite dieser Bescheinigung verwenden.) Die stationäre Versorgung in einem Hospiz ist notwendig, da eine Erkrankung vorliegt, die _ die progredient verläuft und ein bereits fortgeschrittenes Stadium erreicht hat und _ bei der eine Heilung ausgeschlossen und eine palliativ-medizinische Behandlung notwendig und vom Patienten gewünscht ist und _ die lediglich eine begrenzte Lebenserwartung von Wochen oder wenigen Monaten erwarten lässt. _ Eine Krankenhausbehandlung im Sinne des 39 SGB V ist nicht erforderlich. _ Die ambulante Versorgung im Haushalt oder in der Familie reicht nicht aus, weil der palliativmedizinische und palliativ-pflegerische Versorgungsbedarf, der aus dieser Erkrankung resultiert, in seiner Art und von seinem Umfang her die Möglichkeiten von Laienhelfern (Angehörigen/Ehrenamtlichen) und (familien-) ergänzenden ambulanten Versorgungsformen (vertragsärztliche Versorgung, häusliche Krankenpflege, ambulante Hospizbetreuung etc.) sowie die Finalpflege und Sterbebegleitung in stationären Pflegeeinrichtungen regelmäßig übersteigt. Arztstempel Datum Unterschrift des Vertragsarztes
5 Erla üterüng fü r den behandelnden Arzt zur Bescheinigung des behandelnden Arztes über die Notwendigkeit der stationären Hospizversorgung Bitte beachten Sie: zu Befunde und Diagnosen: Angabe aller relevanten Haupt- und Nebendiagnosen Angabe aller belastenden Symptome Aus der Diagnose und den Symptom komplexen muss die Notwendigkeit einer palliativ-medizinischen und palliativpflegerischen Behandlung und psychosozialen Begleitung ersichtlich sein. (z.b. erforderliche Schmerztherapie, aufwändige Wundversorgung, auffälliges psychisches Verhalten) zu Bisherige Versorgung: In einer stationären Pflegeeinrichtung, ankreuzen wenn: Patient aus dem Krankenhaus in ein stationäres Hospiz verlegt werden soll und vor der Krankenhausbehandlung in einem Pflegeheim wohnte Zu Hause, ankreuzen wenn: die Aufnahme ins Hospiz erfolgt von zu Hause, Krankenhaus, Kurzzeitpflege, Reha-Einrichtung und Betreutem Wohnen - zu Notwendigkeit einer stationären Hospizversorgung: Die stationäre Versorgung in einem Hospiz ist nur dann möglich, wenn ALLE aufgeführten Kriterien vorliegen: _ Progredienter Verlauf _ Palliative Behandlung _ Begrenzte Lebenserwartung _ Eine Krankenhausbehandlung ist nicht erforderlich _ Eine Versorgung zu Hause ist nicht möglich Dabei ist zu berücksichtigen, dass eine Versorgung zu Hause auch aus sozialen Gründen nicht möglich ist (mitlebender Angehöriger zu alt, physisch und psychisch zu belastet usw.)
6 Antrag aüf Leistüngen nach 39 a SGB V fü r die stationa re Versorgüng in einem Hospiz Name der Kranken- und Pflegekasse Name, Vorname des Versicherten geb. am Anschrift Versicherungsnummer Hiermit beantrage ich den Zuschuss zur stationären Hospizversorgung. Die stationäre Hospizversorgung erfolgt im Hospiz (Name/Anschrift des Hospizes)
7 Zutreffendes bitte ankreuzen: _ Die ambulante Versorgung kann weder in meinem Haushalt, noch in meiner Familie erbracht werden. _ Dieser Antrag gilt gleichzeitig als Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung, da ein Anspruch auf Leistungen bei Pflegebedürftigkeit bisher noch nicht festgestellt wurde. _ Pflegebedürftigkeit wurde bereits festgestellt. Dieser Antrag gilt gleichzeitig als Antrag zur Einstufung in eine höhere Pflegestufe. _ Ich habe nach beamtenrechtlichen Vorschriften oder Grundsätzen bei Krankheit und Pflege Anspruch auf Beihilfe oder Heilfürsorge. _ Die stationäre Versorgung im Hospiz ist auf einen Unfall, eine Berufskrankheit, Tätlichkeit, ein anerkanntes Kriegs- oder Versorgungsleiden, einen Überfall oder auf eine sonstige Schädigung (z.b. durch fehlerhafte Produkte, Behandlungsfehler, Umwelteinflüsse) zurückzuführen. Einwilligungserklärung: Ich bin damit einverstanden, dass die Kranken-/Pflegekassen und der Medizinische Dienst der Krankenversicherung von den behandelnden Ärzten, Krankenhäusern und den mich betreuenden Pflegepersonen ärztliche Unterlagen, Auskünfte sowie in deren Besitz befindliche Fremdbefunde anfordern kann, soweit diese für die Begutachtung und Entscheidung für die Anträge auf Zuschuss zur Hospizversorgung und auf Pflegeversicherungsleistungen erforderlich sind. Bei der Anforderung der genannten Unterlagen ist ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass diese unmittelbar an den MDK zu übersenden sind. Insoweit entbinde ich o.g. Personen bzw. Stellen von ihrer Schweigepflicht. Unterlagen, die ich der Kranken- und Pflegekasse zur Verfügung gestellt habe, dürfen an den MDK weitergegeben werden. Datenschutzhinweis ( 67a Abs. 3 SGB X): Damit die Kranken- und Pflegekasse ihre Aufgaben rechtmäßig erfüllen kann, ist Ihr Mitwirken nach 60 SGB I erforderlich. Ihre Daten sind in vorliegendem Fall aufgrund der 33 und 43 SGB XI zu erheben, zu verarbeiten und zu nutzen. Fehlt die Mitwirkung, kann dies zu Nachteilen bei den Leistungsansprüchen führen. Datum, Ort, Unterschrift des Versicherten, Betreuer/in oder des gesetzlichen Vertreters
Informationen für Anfragende 1. Bescheinigung der Hospiznotwendigkeit 2. Erläuterungen zur Hospiznotwendigkeit 3. Antrag auf Hospizaufnahme 4
Leitfaden zur Hospizaufnahme Hospiz Naila Inhalt Seite Informationen für Anfragende 1 Bescheinigung der Hospiznotwendigkeit 2 Erläuterungen zur Hospiznotwendigkeit 3 Antrag auf Hospizaufnahme 4 Ärztlicher
MehrKommunukation mit Stakeholdern Teil I
Kommunukation mit Stakeholdern Teil I Beratung Der Einzug in das Hospiz ist möglich, soweit freie Kapazitäten dafür vorhanden sind. Eine frühzeitige Auseinandersetzung mit dem Hospiz als eine mögliche
MehrAntrag auf Leistungen der Pflegeversicherung Erstantrag Änderung der Pflegestufe (Höherstufung) Änderung der Pflegeleistung ab
Pflegekasse bei der Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung Erstantrag Änderung der Pflegestufe (Höherstufung) Änderung der Pflegeleistung ab Antragsdatum Angaben zum Antragsteller / zur Antragstellerin:,
MehrAntrag auf Leistungen der Pflegeversicherung
Antwort: BKK Rieker Ricosta Weisser Stockacher Str. 4-6 78532 Tuttlingen Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung Erstantrag auf Leistungen der Pflegeversicherung Änderung der Pflegestufe (Höherstufungsantrag)
MehrAntrag auf Leistungen der Pflegeversicherung
!R!MTYP 9;EXIT; Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung Damit es für Sie schneller geht, lesen wir Ihren Antrag elektronisch ein. Deshalb unsere Bitte an Sie: Bitte füllen Sie die Kästchen in DRUCKBUCHSTABEN
MehrÄrztliche Bescheinigung zur Notwendigkeit vollstationärer Hospizversorgung
Ärztliche Bescheinigung zur Notwendigkeit vollstationärer Hospizversorgung Name Vorname Geburtsdatum Anschrift Krankenkasse KV Nr: Anschrift der Kasse : Bearbeiter Krankenkasse / Pflegekasse : Tel. Fax
MehrErstantrag auf vollstationäre Pflegeleistungen
Name, Vorname: Straße, PLZ, Ort: Versicherungsnummer: Antwort an: pronova BKK Pflegekasse, Postfach 10 02 60, 51302 Leverkusen Erstantrag auf vollstationäre Pflegeleistungen 1 Welche Pflegeleistung beantragen
MehrStruktur und Finanzierung im stationären Hospiz
Struktur und Finanzierung im stationären Hospiz Am Beispiel des Vivantes Hospiz S. Lemoine -2- -3- Allgemein: Die Hospiz ggmbh ist eine 100% Tochtergesellschaft der Vivantes GmbH Wenckebachstraße 23; in
MehrHospiz- und Palliativversorgung für Erwachsene
Hospiz- und Palliativversorgung für Erwachsene Die Sorge um schwerkranke Menschen, bei denen eine Heilung nicht mehr möglich ist, wird Hospiz- und Palliativversorgung genannt. Der Begriff Hospiz (von lateinisch
MehrÄnderungen im SGB V zur weiteren Versorgung seit dem
Änderungen im SGB V zur weiteren Versorgung seit dem 01. 01. 2016 Entlassmanagement Das Entlassmanagement ist ein obligatorisches Leistungsangebot der Krankenhäuser an die Versicherten. Die Krankenhäuser
MehrErstantrag auf ambulante Pflegeleistungen
Name, Vorname: Straße, PLZ, Ort: Versicherungsnummer: Antwort an: pronova BKK Pflegekasse, Postfach 10 02 60, 51302 Leverkusen Erstantrag auf ambulante Pflegeleistungen 1 Wie beabsichtigen Sie Ihre Pflege
MehrAktuelle Angebote und Strukturen für die hospizliche-und palliative Versorgung schwerstkranker und sterbender Menschen
Aktuelle Angebote und Strukturen für die hospizliche-und palliative Versorgung schwerstkranker und sterbender Menschen Ilka Jope, Krankenschwester, MAS Palliative Care - freiberufliche Dozentin Thüringer
MehrAntrag auf Leistungen der Pflegeversicherung
!R!MTYP 1;EXIT; Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung Damit es für Sie schneller geht, lesen wir Ihren Antrag elektronisch ein. Deshalb unsere Bitte an Sie: Bitte füllen Sie die Kästchen in DRUCKBUCHSTABEN
MehrPatienteninformation zum Entlassmanagement nach 39 Abs. 1a SGB V
Patienteninformation zum Entlassmanagement nach 39 Abs. 1a SGB V Worum geht es beim Entlassmanagement? Nach Abschluss der Krankenhausbehandlung erfolgt die Entlassung der Patienten aus dem Krankenhaus.
MehrAntrag auf Leistungen der Pflegeversicherung (Zeitgleicher Antrag auf Entlastungsleistungen)
Pflegekasse bei der AOK Sachsen-Anhalt Die Gesundheitskasse Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung (Zeitgleicher Antrag auf Entlastungsleistungen) Damit es für Sie schneller geht, lesen wir Ihren
Mehrbeiliegend erhalten Sie einen Antrag auf Leistungen der sozialen Pflegeversicherung.
PFLEGEKASSE Antrag auf ambulante Pflegeleistungen beiliegend erhalten Sie einen Antrag auf Leistungen der sozialen Pflegeversicherung. Bitte füllen Sie den Antragsvordruck vollständig aus und senden Sie
MehrGeburtsname: zuletzt polizeilich gemeldet in: (vollständige Adresse, evtl. Telefon) Aufgabenbereiche: Name des Betreuers: Anschrift:
AUFNAHME ANTRAG Name: Vorname: Geburtsname: geb am: Konfession: rk/ev/sonstiges in: Familienstand: led/verh/gesch/getrleb/verw zuletzt polizeilich gemeldet in: (vollständige Adresse, evtl Telefon) Derzeitiger
MehrInformation zur Anschlussrehabilitation (AR) für die Patientin/den Patienten
Information zur Anschlussrehabilitation (AR) für die Patientin/den Patienten Sehr geehrte Patientin, sehr geehrter Patient, Ihr Krankenhausarzt schlägt Ihre Weiterbehandlung in einer Rehabilitationseinrichtung
MehrPatienteninformation zur Inanspruchnahme von Leistungen der stationären Kurzzeitpflege gem. 39c SGB V für Personen ohne Pflegestufe (Übergangspflege)
Heimleitung Weiherberg 56 66679 Losheim a.see Telefon 06872 / 9201-146 Telefax 06872 / 9201-220 E-Mail: petrahuellein@haus-weiherberg.de Internet: www.haus-weiherberg.de Losheim, 08.06.2016 Patienteninformation
MehrWann Regelversorgung, wann SAPV? Qualitätszirkel Pflege
Wann Regelversorgung, wann SAPV? 25.11.2015 Qualitätszirkel Pflege Zielsetzung der Palliative Care Symptomkontrolle und -behandlung in der Umgebung der Wahl des Betroffenen (ambulant, stationär, zu Hause,
MehrName, Vorname des/der Pflegebedürftigen. von bis von bis. eine Tages- oder Nachtpflegeeinrichtung ein Pflegeheim oder eine Behinderteneinrichtung
Erstantrag auf Leistungen der Pflegeversicherung AOK Rheinland/Hamburg Die Gesundheitskasse Unternehmensbereich Ambulante Versorgung Geschäftsbereich Pflege Name, Vorname des/der Pflegebedürftigen Geburtsdatum
Mehrwww.pctduesseldorf.de www.pctduesseldorf.de WIR SIND FÜR SIE DA Wir sind für Menschen in Düsseldorf da, die an einer nicht heilbaren, voranschreitenden und weit fortgeschrittenen Erkrankung mit hoher
MehrLiebe Frau Müller, hiermit beantrage ich zur finanziellen Unterstützung der notwendigen ambulanten Pflege für meine Mutter: Tagespflege 41
Muster Straße 20, 22222 Hamburg Telefon: +49 40 22222222 Mail: erika.mustermann@meinpflegebudget.de An AOK Rheinland/Hamburg Geschäftsbereich Pflege GZ: II.2.2.4 Friedrich-Ebert-Str. 49 45127 Essen Kontakt:
MehrIch beantrage die Kostenübernahme für eine ambulante Vorsorgemaßnahme
Betriebskrankenkasse Verkehrsbau Union Körperschaft des öffentlichen Rechts Ich beantrage die Kostenübernahme für eine ambulante Vorsorgemaßnahme Name Vorname Geburtsdatum KV-Nr. Adresse Der ärztliche
MehrAbsender: AOK Die Gesundheitskasse für Niedersachsen Servicezentrum. Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung. Guten Tag,
Absender: AOK Die Gesundheitskasse für Niedersachsen Servicezentrum Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung Guten Tag, den "Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung" habe ich unterschrieben beigefügt.
MehrHospizbestätigungsbogen - per Fax an den zuständigen MDK zu leiten!
Hospizbestätigungsbogen - per Fax an den zuständigen MDK zu leiten! AOK LKK BKK IKK VdEK AEV Knappschaft Bestätigung zur stationären/ teilstationären Hospizversorgung Hospizpflege ist notwendig als [ ]
MehrName, Vorname des Patienten. geboren am. wohnhaft in. (oder Patientenetikett)
Name, Vorname des Patienten geboren am wohnhaft in (oder Patientenetikett) Datenübermittlung zwischen Hausarzt und Krankenhaus Einverständniserklärung gem. Art. 6 Abs. 1a, Art. 9 Abs. 2a, h, Abs. 3, Abs.
MehrName, Vorname des/der Pflegebedürftigen. von bis von bis. eine Tages- oder Nachtpflegeeinrichtung ein Pflegeheim oder eine Behinderteneinrichtung
Erstantrag auf Leistungen der Pflegeversicherung AOK Rheinland/Hamburg Die Gesundheitskasse Unternehmenssteuerung Pflegekasse Name, Vorname des/der Pflegebedürftigen Geburtsdatum Versichertennummer Ich
MehrTelefon: / Fax: / Emal: Internet:
Kontakt Bilder: Diakonie-Krankenhaus Harz GmbH, Photocase, Shutterstock Gestaltungsbüro 4mal3 Christliches Hospiz Haus Geborgenheit Badestraße 23 a 99762 Neustadt/Südharz Telefon: 036331 / 3 61 70 Fax:
MehrWillkommen zur unseren Informationen über das. Pflegestärkungsgesetz 2
Willkommen zur unseren Informationen über das Pflegestärkungsgesetz 2 Gesetze in 2015 Überblick Krankenhausstrukturgesetz (KHSG) in Kraft seit 01.01.2016 Verordnungen - durch Krankenhäuser bis zu 7 Tagen!
MehrHOSPIZGEMEINSCHAFT ARCHE NOAH HOCHTAUNUS
HOSPIZGEMEINSCHAFT ARCHE NOAH HOCHTAUNUS zur Begleitung Sterbender und Lebensbeistand e.v. Kostenlose stationäre und ambulante Begleitung IN WÜRDE LEBEN - IN WÜRDE STERBEN Im Mittelpunkt unserer Aufgabe
MehrIn Würde und ohne Angst...
In Würde und ohne Angst... Begleitet.. Umsorgt Ohne Angst Niemand muss den letzten Weg alleine gehen! Liebe Hospizgäste, liebe Angehörige, die Grenzen des Lebens schaffen Momente, in denen wir uns vielen
MehrFinanzierung der Versorgung von Menschen mit erworbenen Hirnschäden (MeH)
11.03.2017 1 Finanzierung der Versorgung von Menschen mit erworbenen Hirnschäden (MeH) 2 Fallkosten und Finanzierung in den unterschiedlichen Versorgungsformen im Überblick Allg. Pflegeheim Versorgung
MehrWeiterentwicklung der Palliativ- und Hospizversorgung Im Freistaat Sachsen
Weiterentwicklung der Palliativ- und Hospizversorgung Im Freistaat Sachsen Rene Kellner Referent Pflege Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) Landesvertretung Sachsen 25. Runder Tisch Pflege am 19.9.2016
MehrPraxistag für Leitungskräfte Überblick über die Auswirkungen des PHG auf die stationäre Pflege
Praxistag für Leitungskräfte Überblick über die Auswirkungen des PHG auf die stationäre Pflege RA Hinrich Christophers MBA, DES 11. März 2016 I. Zahlen Palliativ- und Hospizgesetz - 715.000 Geburten in
MehrKrankenhausbehandlung
Krankenhausbehandlung ( 39 SGB V, 33 SGB VII) Bei einer Erkrankung ist oftmals die Behandlung in einem Krankenhaus erforderlich. Patienten haben darauf einen Rechtsanspruch. Es gibt dabei verschiedene
Mehreßlich ihrer Koordination insbesondere zur Schmerztherapie und Symptomkontrolle
37b Ambulante Palliativversorgung (1) Versicherte mit einer nicht heilbaren, fortschreitenden und weit fortgeschrittenen Erkrankung bei einer zugleich begrenzten Lebenserwartung, die eine besonders aufwändige
MehrAntrag auf Anerkennung der Beihilfefähigkeit der Aufwendungen einer Mutter-Kind- Rehabilitationsmaßnahme/ Vater-Kind-Rehabilitationsmaßnahme
Beihilfenummer Name, Vorname, der/des Beihilfeberechtigten Geburtsdatum Norddeutsche kirchliche Versorgungskasse für Pfarrer und Kirchbeamte (NKVK) Beihilfeabteilung Postfach 4563 30045 Hannover Antrag
MehrBest Practice erfolgreiche Projekte aus der Praxis Palliative Care
Best Practice erfolgreiche Projekte aus der Praxis Palliative Care Carola Lorenz Diplom-Pflegewirtin Leiterin Ambulante Dienste Chemnitz, 06.03.014 Definition Palliativ Pallium = der Mantel palleare =
Mehr... Name, Vorname geb. am Beihilfenummer. ... Straße Hausnummer. ... PLZ Wohnort. ... Dienststelle/Anstellungskörperschaft
Antragsteller/in (Beihilfeberechtigte/r) Name, Vorname geb. am Beihilfenummer Straße Hausnummer PLZ Wohnort Dienststelle/Anstellungskörperschaft Landeskirche Norddeutsche Kirchliche Versorgungskasse für
MehrWeiterlesen auf den Seiten des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherungen (MDK)
Versorgung Wer an Alzheimer oder einer anderen Form der Demenz erkrankt, braucht neben einer guten medizinischen und therapeutischen Versorgung früher oder später regelmäßig Unterstützung. Besteht voraussichtlich
MehrTeilnahme- und Einwilligungserklärung für Versicherte der AOK Nordost Berliner Projekt Die Pflege mit dem Plus
Krankenkasse bzw. Kostenträger Name, Vorname des Versicherten geb. am Kostenträgerkennung Versicherten-Nr. Status Betriebsstätten-Nr. Arzt-Nr. Datum Tel.-Nr. (Angabe freiwillig) Teilnahme- und Einwilligungserklärung
Mehr25. Dresdner Pflegestammtisch
25. Dresdner Pflegestammtisch Würdevolle Begleitung am Lebensende Hospizarbeit, Palliativversorgung und Trauerarbeit Den Vortrag hält: Claudia Schöne Fachbereichsleiterin Pflegeleistungen Geschichte der
MehrAntrag auf Kostenübernahme für die stationäre Aufnahme ins Hospiz (gilt gleichzeitig als Antrag auf Leistung der Pflegeversicherung)
Kreisverband Mecklenburgische Seenplatte e.v. Stand: 1.2 Antrag auf Kostenübernahme für die stationäre Aufnahme ins Hospiz (gilt gleichzeitig als Antrag auf Leistung der Pflegeversicherung) Hiermit beantrage
MehrChristliches Hospiz Haus Geborgenheit Neustadt / Südharz
Christliches Hospiz Haus Geborgenheit Neustadt / Südharz Ein Hospiz für den Norden Thüringens und den Harz. Der Hospizgedanke Hospize bejahen das Leben, Hospize machen es sich zur Aufgabe, Menschen in
MehrAnlage zum Antrag auf medizinische Leistungen zur Rehabilitation - Ärztlicher Befundbericht
Anlage zum Antrag auf medizinische Leistungen zur Rehabilitation - Ärztlicher Befundbericht 1. Personalien des Versicherten Name Vorname Geburtsdatum Krankenhausbehandlung einschließlich Frühmobilisation
MehrBetreuer Bevollmächtigter Name, Vorname
Wird vom St. Johannes-Stift ausgefüllt Reservierung vom bis EZ Nr.: Einzug am DZ Nr.: Kopie Empfang am an Anmeldung zum Heimeinzug Kurzzeitpflege vollstationäre Pflege Name / Geburtsname Vorname(n) Geburtsdatum
MehrFalls ja, wann? vom bis, in, Kostenträger. Waren Sie innerhalb der letzten vier Jahre bei einer anderen Krankenkasse versichert?
Mutter / Vater & Kind Kurantrag der/des Versicherten Auf der Grundlage der beigefügten ärztlichen Verordnung beantrage ich hiermit eine Mutter / Vater & Kind-Kur Name, Vorname Telefon privat Telefon dienstlich
Mehr1 P F L E G E G E L D B E A N T R A G E N
PFLEGEGELD BEANTRAGEN Der Anspruch auf Pflegegeld kann erst dann geltend gemacht werden, wenn eine versicherte, pflegebedürftige Person nach den Bedingungen der Pflegeversicherung definitiv als Pflegebedürftiger
MehrSpezialisierte Ambulante PalliativVersorgung (SAPV)
Spezialisierte Ambulante PalliativVersorgung (SAPV)...zuhause leben bis zuletzt Lasst keinen zu Euch kommen, ohne dass er glücklicher wieder geht. (Mutter Teresa) SAPV Allgemeines Die Bundesregierung hat
MehrPrivate Pflegedienstberatung Baake
Vorschläge zur Entbürokratisierung in der Pflege 1. Ergänzung des MDK-Gutachtens zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit Vorschlag: Der MDK-Gutachter benennt im o.g. Gutachten zusätzlich die dauerhaft
MehrVerpflichtungserklärung
Anlage 1: Muster einer Verpflichtungserklärung zur Schweigepflicht Verpflichtungserklärung Frau/Herr...geb. am... wohnhaft in...... ist als... in der/im... tätig. Ich verpflichte mich, die Bestimmungen
MehrAbteilung Qualitätssicherung Bismarckallee Bad Segeberg 04551/883
Abteilung Qualitätssicherung Bismarckallee 1-6 23795 Bad Segeberg 04551/883 374 @ qualitaetssicherung@kvsh.de Antrag auf Erteilung einer Genehmigung zur Durchführung und Abrechnung genehmigungspflichtiger
MehrUniversitätsPalliativCentrum Brückenteam. Spezialisierte Ambulante PalliativVersorgung Anspruchsvoraussetzungen, Kostenübernahme Versorgungsinhalte
Spezialisierte Ambulante PalliativVersorgung Anspruchsvoraussetzungen, Kostenübernahme Versorgungsinhalte Dresden, 08.03.2017 Dr. med. Claudia Struckmeier Palliativmedizin WHO 2002 Palliativmedizin ist
MehrSAPV Die Spezialisierte Ambulante Palliativversorgung
SAPV Die Spezialisierte Ambulante Palliativversorgung von Gliederung Grundlagen Vorraussetzungen Ziele Anspruchs SAPV Spezialisierte Ambulante Palliativversorgung Neue Richtlinie Beschluss des gemeinsamen
MehrBKK Textilgruppe Hof Pflegekasse
BKK Textilgruppe Hof Pflegekasse Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung Erstantrag Änderung der Pflegestufe (Höherstufung) Eingangsstempel Änderung der Pflegeleistung ab Antragsdatum:, Vorname der
MehrPflege und Versorgung von Menschen in der letzten Lebensphase Der Palliativ-Geriatrische Dienst
Pflege und Versorgung von Menschen in der letzten Lebensphase Der Palliativ-Geriatrische Dienst Hans Steil Gregor Sattelberger Christophorus Hospiz Verein e.v. München Palliativ-Geriatrischer Dienst (PGD)
MehrFragebogen zum vermuteten Behandlungsfehler
Fragebogen zum vermuteten Behandlungsfehler Persönliche Angaben Angaben zum Kunden, dessen Behandlung überprüft werden soll Name, Vorname: Geburtsdatum: Versicherungsnummer: Telefon: Fax: E-Mail: Angaben
MehrDas neue Hospiz- und Palliativgesetz, ein Beitrag zur würdevollen Versorgung am Ende des Lebens. Till Hiddemann Bundesministerium für Gesundheit
Das neue Hospiz- und Palliativgesetz, ein Beitrag zur würdevollen Versorgung am Ende des Lebens Till Hiddemann Bundesministerium für Gesundheit Sterbende Menschen gehören in die Mitte der Gesellschaft
MehrAufnahme. Sehr geehrte
Alten- und Altenpflegeheime Postfach 13 18 65 42045 Wuppertal ALTEN- UND ALTENPFLEGEHEIME DER STADT WUPPERTAL VOGELSANGSTR. 52 WUPPERTAL-ELBERFELD BETRIEBSLEITUNG Es informiert Sie Frau Zorn Zimmer : 6
MehrAuszug aus SGB XI: 18 Verfahren zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit
Auszug aus SGB XI: 18 Verfahren zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit (1) Die Pflegekassen beauftragen den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung oder andere unabhängige Gutachter mit der Prüfung,
MehrHospiz- und Palliativversorgung in der Region Landshut
Hospiz- und Palliativversorgung in der Region Landshut Dem Landkreis Landshut, in Vertretung dafür Janine Bertram als Seniorenbeauftragte, und den nachfolgenden Vertretern ist es wichtig Ihnen die stationären
MehrV e r e i n b a r u n g
V e r e i n b a r u n g über ärztliche Informationen zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen-Anhalt (KVSA), Doctor-Eisenbart-Ring 2, 39120 Magdeburg und
MehrModelle vernetzter Palliativversorgung. Standortbestimmung Möglichkeiten Gefahren
Modelle vernetzter Palliativversorgung Standortbestimmung Möglichkeiten Gefahren Begriffsverwirrung Palliative Care Hospizarbeit Palliativmedizin Seelsorge Palliativpflege Psychosoziale Begleitung Palliative
MehrGesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf. Gesetz über die Pflegezeit - PflegeZG Familienpflegezeitgesetz FPfZG
Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf Gesetz über die Pflegezeit - PflegeZG Familienpflegezeitgesetz FPfZG Ziel des Gesetzes Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und familiärer
MehrAntrag auf Leistungen der Pflegeversicherung
Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung Name, Vorname, Geburtstag und Krankenversicherungs-Nr. des Pflegebedürftigen Beantragt wird Sachleistung Geldleistung Kombinationsleistung Bankverbindung Name
MehrHäusliche Krankenpflege: Unterstützung von Behandlung und Genesung (Mögliche Leistungen auch ohne Pflegegrad)
Häusliche Krankenpflege: Unterstützung von Behandlung und Genesung (Mögliche Leistungen auch ohne Pflegegrad) Werden Sie zu Hause medizinisch versorgt und benötigen zusätzlich Krankenpflege durch eine
MehrCheckliste Entlassplan. Bei den nachfolgenden Punkten handelt es sich um Mindestinhalte des Entlassplans:
Checkliste Entlassplan Bei den nachfolgenden Punkten handelt es sich um Mindestinhalte des Entlassplans: Sozial- und Adressdaten des Patienten: Entlassung geplant am: (Aufnahme-)Diagnose: Versorgungssituation
MehrRichtlinie. des Gemeinsamen Bundesausschusses. zur Verordnung von spezialisierter ambulanter Palliativversorgung
Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses zur Verordnung von spezialisierter ambulanter Palliativversorgung (Spezialisierte Ambulante Palliativversorgungs-Richtlinie / SAPV-RL) vom 20. Dezember 2007,
MehrALTEN- UND ALTENPFLEGEHEIME DER STADT WUPPERTAL VOGELSANGSTR. 52 WUPPERTAL-ELBERFELD BETRIEBSLEITUNG
Alten- und Altenpflegeheime Postfach 13 18 65 42045 Wuppertal ALTEN- UND ALTENPFLEGEHEIME DER STADT WUPPERTAL VOGELSANGSTR. 52 WUPPERTAL-ELBERFELD BETRIEBSLEITUNG Es informiert Sie Heimaufnahmeabteilung
MehrSozialmedizinische Nachsorge
Sozialmedizinische Nachsorge ( 43 Abs. 2, 132c SGB V) Wenn ein chronisch oder schwerstkrankes Kind aus dem Krankenhaus oder einer Rehabilitationseinrichtung entlassen wird, sind Eltern und Betreuungspersonen
MehrIhr Merkblatt für die Heimaufnahme
Ihr Merkblatt für die Heimaufnahme Sollten Sie zu den notwendigen Anträgen Fragen haben, stehen wir Ihnen gerne für ein Gespräch zur Verfügung. Welche Anträge müssen vor Heimaufnahme gestellt werden? 1.
MehrPalliativmedizinischer Konsiliardienst Informationen für Patienten, Angehörige und Mitarbeiter
Palliativmedizinischer Konsiliardienst Informationen für Patienten, Angehörige und Mitarbeiter palliativmedizinischer konsiliardienst 02 Impressum Herausgeber: Gestaltung: Stand: RKH Kliniken des Landkreises
MehrOrt, in dem die ambulante medizinische Vorsorgeleistung durchgeführt werden soll
Antragsteller/in (Beihilfeberechtigte/r) Name, Vorname geb. am Beihilfenummer Straße Hausnummer PLZ Wohnort Dienststelle/Anstellungskörperschaft Landeskirche Norddeutsche Kirchliche Versorgungskasse für
MehrDie Kurzzeitpflege nach 42 SGB XI ab 2017
Die Kurzzeitpflege nach 42 SGB XI ab 2017 Der Leistungskatalog der Sozialen Pflegeversicherung sieht für Versicherte im ambulanten Pflegebereich eine Reihe an Leistungen vor, welche dem Grundsatz ambulant
MehrWas bedeutet Palliativmedizin und ab wann setzt die Notwendigkeit einer palliativen Behandlung ein?
Was bedeutet Palliativmedizin und ab wann setzt die Notwendigkeit einer palliativen Behandlung ein? Martin Brandt Vortragsreihe: Leben mit Krebs 15. März 2016 Was bedeutet Palliativmedizin? Was bedeutet
MehrPersönlicher Fragebogen (Anfrage-/ Aufnahmeformular)
Persönlicher Fragebogen (Anfrage-/ Aufnahmeformular) Bitte übersenden Sie uns mit diesem Bogen möglichst aktuelle Informationen über das Krankheitsbild der Interessentin/des Interessenten (z. B. Entlassungsberichte
MehrRichtlinie. des Gemeinsamen Bundesausschusses. zur Verordnung von spezialisierter ambulanter Palliativversorgung
Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses zur Verordnung von spezialisierter ambulanter Palliativversorgung (Spezialisierte Ambulante Palliativversorgungs-Richtlinie / SAPV-RL) vom 20. Dezember 2007,
MehrCheckliste Entlassplan
Checkliste Entlassplan Bei den nachfolgenden Punkten handelt es sich um Mindestinhalte des Entlassplans: Sozial- und Adressdaten des Patienten: Entlassung geplant am: (Aufnahme-)Diagnose: Versorgungssituation
MehrAnschrift: Dienststelle/ Institution: Straße: Postleitzahl/ Ort: Arzt/ Ärztin: Tel. Fax: Ärztlicher Bericht
Name des Verfassers/ der Verfasserin und Anschrift der erstellenden Dienststelle/ Institution Anschrift: Dienststelle/ Institution: Straße: Postleitzahl/ Ort: An den Kostenträger Arzt/ Ärztin: Tel. Fax:
MehrAn wen kann ich mich wenden, wenn ich Hilfe im Alter benötige?
und Klinische Epidemiologie An wen kann ich mich wenden, wenn ich Hilfe im Alter benötige? Welche Fragen stellen sich bei Hilfebedarf im Alter? Ab wann brauche ich Hilfe?
MehrPalliativmedizin in der ambulanten Versorgung
Palliativmedizin in der ambulanten Versorgung Augsburg 7.6.2008 Teil1 Eberhard Klaschik Lehr- und Forschungsstelle Zentrum für Palliativmedizin Universität Bonn Gesetz zu Stärkung des Wettbewerbs in der
MehrRichtlinien. des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen über die Verordnung von Krankenhausbehandlung. (Krankenhausbehandlungs-Richtlinien)
Richtlinien des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen über die Verordnung von Krankenhausbehandlung (Krankenhausbehandlungs-Richtlinien) in der Fassung vom 24. März 2003 (veröffentlicht im Bundesanzeiger
MehrRichtlinien des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen über die Verordnung von Krankenhausbehandlung (Krankenhausbehandlungs-Richtlinien)
Richtlinien des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen über die Verordnung von Krankenhausbehandlung (Krankenhausbehandlungs-Richtlinien) in der Fassung vom 24. März 2003 veröffentlicht im Bundesanzeiger
MehrÄrztliche Verordnung für sozialmedizinische Nachsorgemaßnahmen
AOK LKK BKK IKK VdAK AEV Knapp. Name, Vorname des Kindes Geb.am Verordnung für sozialmedizinischen Nachsorgemaßnahmen nach 43 Abs. 2 SGB V Kassen Nr. Versicherten Nr. Status Vertragsarzt Nr. VK gültig
MehrPalliative Care Kompetenzzentrum. Palliative Care Kompetenzzentrum. Akutspital Psychiatrie Geriatrie Palliative Care
Palliative Care Kompetenzzentrum Palliative Care Kompetenzzentrum Sonnenbergstrasse 27 8910 Affoltern am Albis Telefon 044 714 21 11 Fax 044 714 25 32 kontakt@spitalaffoltern.ch www.spitalaffoltern.ch
MehrPalliative Versorgung in Deutschland was haben wir was brauchen wir.?
Palliative Versorgung in Deutschland was haben wir was brauchen wir.? Sozialmedizinische Begutachtungsgrundlagen ambulanter palliativer Versorgungsbedarfe Hamburg 20.Mai 2015 Dr. Joan Elisabeth Panke Seniorberaterin
MehrInformation für Ärzte
Information für Ärzte Information zur Bewilligung einer ambulanten Psychotherapie bei gesetzlich versicherten Patienten Sehr geehrte Frau Kollegin, sehr geehrter Herr Kollege, gesetzlich versicherte Patienten
Mehrauf der Grundlage von 17 Abs. 1b SGB XI
Richtlinien des GKV-Spitzenverbandes zur Kostenabgrenzung zwischen Kranken- und Pflegeversicherung bei Pflegebedürftigen, die einen besonders hohen Bedarf an behandlungspflegerischen Leistungen haben (Kostenabgrenzungs-Richtlinien)
MehrThema kompakt Hospizarbeit und Palliativversorgung
Thema kompakt Hospizarbeit und Palliativversorgung Zentrum Kommunikation Pressestelle Caroline-Michaelis-Straße 1 10115 Berlin Telefon: +49 30 65211-1780 Telefax: +49 30 65211-3780 pressestelle@diakonie.de
MehrAmbulante Palliativpflege: Auch im Heim!?
Ambulante Palliativpflege: Auch im Heim!? Praxisbericht und Gespräch über spezialisierte palliativ Versorgung am Lebensende Charlotte Francke PCT Ost, Einsatzleitung Hamburger Gesundheitshilfe ggmbh Seit
MehrFragebogen zum vermuteten Behandlungsfehler
Fragebogen zum vermuteten Behandlungsfehler Persönliche Angaben Angaben zum Kunden, dessen Behandlung überprüft werden soll Name, Vorname: Geburtsdatum: Versicherungsnummer: Telefon: Fax: E-Mail: Angaben
MehrAntrag auf Erhöhung des Pflegegrads
Bitte zurück an: BKK ZF & Partner Pflegekasse Lindau 26 94034 Passau Antrag auf Erhöhung des Pflegegrads Personalien Name; Vorname, Geburtstag und Krankenversicherungs-Nr. des Pflegebedürftigen des Pflegebedürftigen
MehrPlötzlich Pflegefall? Schritt für Schritt durch die ersten Tage. Der Pflegeratgeber für Angehörige.
Plötzlich Pflegefall? Schritt für Schritt durch die ersten Tage. Der Pflegeratgeber für Angehörige. PLÖTZLICH IST VON EINEM TAG AUF DEN ANDEREN ALLES ANDERS. Ein Pflegefall kommt meist unerwartet, stellt
Mehr