Faire Arbeitsbedingungen für LeiharbeitnehmerInnen
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- Victor Glöckner
- vor 7 Jahren
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1 Faire Arbeitsbedingungen für LeiharbeitnehmerInnen PRO-GE und AK präsentieren neue Info-Website und fordern gerechte Arbeitsbedingungen für die Leiharbeit. LeiharbeitnehmerInnen fallen als erste einem Personalabbau zum Opfer. Die Finanzund Wirtschaftskrise hat daher auch und zu allererst bei LeiharbeitnehmerInnen zu erhöhter Arbeitslosigkeit geführt. Die Wirtschaftskrise hat dort ungebremst auf den Arbeitsmarkt durchgeschlagen. Nun ist die Leiharbeit wieder auf dem Vormarsch. Österreich hatte bei der Leiharbeit in den letzten Jahren einen regelrechten Boom mit hohen Zuwachsraten zu verzeichnen. So waren zur Jahresmitte 1997 rund Erwerbsverhältnisse dieser Wirtschaftsklasse zuordenbar. Elf Jahre später, Ende Juli 2008, waren es bereits mehr als Mit der aktuellen Krise kam es zu einem Rückgang. Derzeit gibt es rund Leiharbeitsverhältnisse. Aber ExpertInnen rechnen damit, dass in der Phase des Aufschwungs die Leiharbeit die stärkste Ausweitung von allen Wirtschaftsklassen aufweisen wird. Die Unternehmen werden besonders in der ersten und noch ungewissen Phase auf besonders flexibel einsetzbare Arbeitskräfte setzen. Untersuchungen in Deutschland rechnen zum Beispiel damit, dass bald jeder vierte Arbeitsplatz ein Leiharbeitsplatz sein könnte. Leiharbeit ist eine sehr flexible Arbeitsform, die zu massiven Änderungen unserer Arbeitskultur führt. Hand in Hand damit gehen teilweise gravierende Probleme für die Betroffenen - bei der Erwerbssituation, der Entlohnung und bei der Durchsetzung ihrer Rechte, kritisieren AK Präsident, Herbert Tumpel, und der Vorsitzende der Gewerkschaft PRO-GE, Rainer Wimmer, und fordern: gerechte Arbeitsbedingungen für Leiharbeit. Sie dürfen nicht länger ArbeitnehmerInnen zweiter Klasse sein. Die Arbeitgeber dürfen sich nicht alles arrangieren, wie sie es wollen. Die Kontrollen, dass auch schwarze Schafe in der Branche das geltende Recht tatsächlich einhalten, müssen eindeutig schärfer werden. Die LeiharbeiterInnen selbst müssen besser informiert werden. Mit der Webseite setzen wir einen wichtigen Schritt in diese Richtung, betont Wimmer. Die Internet-Plattform bietet zum Beispiel Informationen über den Mindestlohn bei Einsätzen in verschiedensten Branchen, über alles, was bei einer Vertragsunterzeichnung beachtet werden sollte, über erste Schritte, wenn die Lohnabrechnung nicht korrekt ist. Denn nur wer seine Rechte kennt, kann sie auch einfordern. LeiharbeiternehmerInnen brauchen, wie alle anderen ArbeitnehmerInnen auch, Sicherheit und Gerechtigkeit, betont Tumpel. Presseunterlagen Die Leiharbeit in der Krise?, 3. Mai 2010 Seite 1
2 Gewerkschaft PRO-GE und AK fordern: Ausweitung der Informationspflichten des Beschäftigers gegenüber den Betriebsräten Die Informationspflichten der Beschäftigerfirma gegenüber dem Betriebsrat müssen verbessert werden. Dann könnte der Betriebsrat die Interessen der LeiharbeitnehmerInnen besser vertreten. Dringend notwendig sind etwa eine schriftliche Information über das geplante Ende von Überlassungen (mindestens fünf Tage vor Beendigung), die Löhne der LeiharbeitnehmerInnen und die Ausweitung von Sanktionen bei Nichteinhaltung. Beschäftigtenanteil der LeiharbeitnehmerInnen beschränken Das Sozialministerium soll den Anteil der überlassenen Arbeitskräfte bei Beschäftiger-Betrieben per Verordnung begrenzen. Bereits im Krisenjahr 2009 betrug der Beschäftigtenanteil von LeiharbeitnehmerInnen etwa in der Branche Eisenerzeugung, Gießereien und NE-Metallindustrie rund 10,3 Prozent. PRO-GE und AK werden die Entwicklung wachsam verfolgen. Unterbindung von Missbrauch bei einvernehmlichen Auflösungen Einer/m FacharbeiterIn entgehen bei einer einvernehmlichen Auflösung im Vergleich zur ArbeitgeberInnen-Kündigung bis zu einem Monatsgehalt pro Beendigung (LeiharbeitnehmerInnen haben i.d.r. mehrere Beendigungen pro Jahr). Einvernehmliche Auflösungen wälzen die Kosten auf die Arbeitslosenversicherung bzw. während des Krankenstandes auf die Krankenkassen ab. Anspruch auf Übernahme ins Stammpersonal bei frei werden eines Arbeitsplatzes Überlassene Arbeitskräfte haben nur geringe Chancen in das Stammpersonal eines Betriebes übernommen zu werden. Daher muss nach sechs Monaten den LeiharbeiterInnen ein Angebot auf Übernahme in das Stammpersonal des Beschäftiger-Betriebes gemacht werden. Beseitigung des Konzernprivilegs Derzeit ist die konzerninterne Arbeitskräfteüberlassung weitgehend vom Arbeitskräfteüberlassungsgesetz ausgenommen. Dies bedeutet insbesondere, dass für konzerninterne Überlassungen der Entgeltschutz (Anspruch auf angemessenes, ortsübliches Entgelt; Anspruch auf zumindest den Beschäftigerkollektivvertrag für die Zeit der Überlassung) nicht zur Anwendung kommt. Es besteht dafür auch keine sachliche Rechtfertigung zumal in konzerninternen Überlassungsfirmen, die also speziell diese Dienstleistung innerhalb des Konzerns anbieten, alle gesetzlichen Regelungen voll gelten und diese Unternehmen in der Regel korrekt arbeiten. In Anbetracht der zunehmenden internationalen Verflechtung ist dies ein Einfalltor für Lohndumping. Presseunterlagen Die Leiharbeit in der Krise?, 3. Mai 2010 Seite 2
3 Erzwingbarer Sozialplan auch bei Freisetzung von Leiharbeitskräften Die sozialen Nachteile der Freisetzung von LeiharbeitnehmerInnen tragen derzeit zur Gänze die LeiharbeitnehmerInnen und die Sozialversicherung. Kommt es in einem Beschäftiger-Betrieb zu Beendigung von Leiharbeit in nicht unwesentlichem Ausmaß, so sollen die sozialen Nachteile der Betroffenen im Wege eines Sozialplanes mit dem Beschäftigerbetriebsrat abgefedert werden können. Für die Kosten sollten sowohl Beschäftiger, als auch Überlasser aufkommen. Presseunterlagen Die Leiharbeit in der Krise?, 3. Mai 2010 Seite 3
4 Auszug: Studie Die Leiharbeit in der Krise? L&R Sozialforschung 2009, im Auftrag der AK Wien Die Studie Die Leiharbeit in der Krise? wurde im Auftrag der AK Wien und der Gewerkschaft PRO-GE durchgeführt und ging den Fragen nach wie es um die Arbeitsbedingungen und die Zufriedenheit bzw. die Probleme der Betroffenen bestellt ist. Seit 1997 ist die Branche kontinuierlich angewachsen, bis sie 2008 den Höchststand von bis Beschäftigten erreichte. Mit der Krise schrumpfte der Bereich der Arbeitskräfteüberlassung enorm. In der Sparte Industrie waren bis 2008 die meisten LeiharbeitnehmerInnen beschäftigt. Umso dramatischer war der Beschäftigungsrückgang während der Wirtschaftskrise. Über ein Drittel wurde nicht weiter beschäftigt, in der Metallindustrie war 2009 nicht einmal mehr die Hälfte der rund ZeitarbeiterInnen werktätig. Demnach ist nicht verwunderlich, dass 90 Prozent der befragten Zeitarbeitskräfte in der Industrie, das Risiko arbeitslos zu werden als sehr hoch einschätzen. Erwerbssituation von LeiharbeitnehmerInnen LeiharbeitnehmerInnen sind überaus großen saisonalen Einflüssen ausgesetzt. Im vierten Quartal jedes Jahres steigt die Arbeitslosigkeit rapide an und erreicht Höchstwerte von 20 Prozent und mehr. Über 80 Prozent der Befragten sind der Ansicht, dass Leiharbeit mit einem hohen Arbeitsplatzrisiko verbunden ist. Erwartungsgemäß ist auch die Erwerbsdauer, vor allem bei den ArbeiterInnen, sehr kurz: Ein Drittel aller Leiharbeitsverhältnisse dauert nicht länger als einen Monat, rund 55 Prozent nicht länger als drei Monate. Bei den ArbeiterInnen sind sogar nur 22 Prozent länger als zwölf Monate durchgehend beschäftigt (Angestellte über 50 Prozent). Kein Wunder also, dass 65 Prozent dem Leiharbeitsverhältnis, eine Standardbeschäftigung vorziehen würden. Allerdings konnten zwischen 1997 und 2008 nur rund 20 Prozent ein Monat nach Beendigung der Leiharbeit in eine Standardbeschäftigung wechseln. Arbeitsbelastung Knapp die Hälfte der LeiharbeitnehmerInnen sind Schmutz, Hitze oder Kälte ausgesetzt. Jede/r dritte Befragte sieht die Ursache darin, dass LeiharbeitnehmerInnen immer die schlechtesten Arbeiten verrichten müssen. Überstunden gehören für viele zum Arbeitsalltag. Insgesamt 42 Prozent der LeiharbeitnehmerInnen geben an, immer wieder Überstunden zu leisten. Berufliche Entwicklungsmöglichkeiten und Weiterbildung Rund zwei Drittel haben im Zuge ihrer Beschäftigung keine Möglichkeit zur beruflichen Weiterentwicklung vorgefunden. Nur etwas mehr als zehn Prozent haben 2008 an einer beruflichen Weiterbildung teilgenommen. Dabei wäre das Interesse groß: Mehr als 40 Prozent der Nicht-TeilnehmerInnen zeigen Interesse daran. Presseunterlagen Die Leiharbeit in der Krise?, 3. Mai 2010 Seite 4
5 Entlohnung Jede/r Vierte ist mit der Bezahlung unzufrieden. Durch den Vergleich zwischen sich selbst und der Stammbelegschaft sieht knapp die Hälfte der Befragten eine Ungleichbehandlung. Tatsächlich erfolgt Leiharbeit vor allem im Bereich der Hilfsund angelernten sowie der mittleren Tätigkeiten, was zum niedrigen Lohnniveau beiträgt. Zudem gibt es starke geschlechtsspezifische Differenzen: 2007 verdienten 48 Prozent der Männer mehr als Euro aber nur 24 Prozent der Frauen. Die Unart von einvernehmlichen Auflösungen Mehr als die Hälfte aller Beschäftigungsverhältnisse werden durch einvernehmliche Auflösungen gelöst. Zieht man die Personen ab, die selbst eine einvernehmliche Auflösung wollten, bleibt ein Anteil von 39 Prozent. Seitens der Überlasser-Betriebe wird dieses Instrument immer beliebter, da damit die Einhaltung der Kündigungsbestimmungen oder die Bezahlung von Stehzeiten oder Krankenständen, einfach umgangen werden. Um die Unterschrift zu bekommen, tendieren manche Zeitarbeitsfirmen dazu, die ArbeitnehmerInnen unter Druck zu setzen. Im Krankenstand wird jeder/m zehnten ZeitarbeiterIn, vor allem jenen mit geringem Qualifikations- bzw. Tätigkeitsniveau, eine einvernehmliche Auflösung angeboten. Mehr als zwei Drittel stimmten der Auflösung zu. Presseunterlagen Die Leiharbeit in der Krise?, 3. Mai 2010 Seite 5
6 Begriffslexikon Zeitarbeit, Leiharbeit, Leasing-Arbeit, Arbeitskräfteüberlassung Alle Begriffe bezeichnen die Branche, in der ArbeitnehmerInnen von einem Arbeitskräfteüberlasser-Betrieb beschäftigt werden, die Arbeitsleistung aber nicht beim Arbeitgeber sondern bei einem Dritten (Beschäftiger) erbringt. Die ArbeitnehmerInnen werden also einem Dritten überlassen. ZeitarbeiterIn, LeiharbeitnehmerIn, Leasing-ArbeiterIn ArbeitnehmerIn die von einem Überlasserbetrieb an einen Beschäftigerbetrieb zur Arbeitsleistung überlassen wird. (Arbeitskräfte-)Überlasserbetrieb Umgangssprachlich auch Zeitarbeits- oder Leiharbeitsfirma genannt. Die ZeitarbeiterInnen sind beim Überlasserbetrieb beschäftigt, erbringen die Arbeitsleistung aber bei einem Dritten (Beschäftiger). Beschäftigerbetrieb Der Betrieb, an den die ZeitarbeiterInnen zur Erbringung einer Arbeitsleistung überlassen werden. Arbeitskräfteüberlassungsgesetz (AÜG) Das Gesetz regelt seit 1988 österreichweit die gewerbsmäßige Überlassung von ArbeitnehmerInnen. Arbeitskräfteüberlassungs-Kollektivvertrag (AÜ-KV) Am 1. März 2002 erreichte die damalige Gewerkschaft Metall-Textil-Nahrung (GMTN) erstmals einen Kollektivvertrag für das Gewerbe der Arbeitskräfteüberlassung. In Europa ist Österreich seither das erste Land, in dem es einen Kollektivvertrag für LeiharbeiterInnen gibt. Presseunterlagen Die Leiharbeit in der Krise?, 3. Mai 2010 Seite 6
7 Beschäftigtenanteil überlassene Arbeitskräfte 2009 Beschäftigte (ArbeiterInnen und Angestellte)* Überlassene Arbeitskräfte (ArbeiterInnen und Angestellte)** Anteil der überlasse nen Arbeitskr äfte in % Aufschlüsselung Branchen Eisenerzeugung, Gießereien, NE- Metallindustrie ,3% Maschinen- u. Metallwarenindustrie ,4% Fahrzeugindustrie ,7% Elektro-u. Elektoindustrie ,8% Chemische Industrie ,1% Schlosser, Landmaschtechniker, Schmiede ,8% Elektro, Audio,Video, Alarmanlagentechniker ,6% Alle Branchen*** ArbeiterInnen ,4% Angestellte ,6% ArbeiterInnen und Angestellte gesamt ,7% Quellen: * Sonderauswertung der Statistik Austria für die Wirtschaftskammer Österreich ** Stichtagserhebung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales ( ) *** Hauptverband der Sozialversicherungsträger Presseunterlagen Die Leiharbeit in der Krise?, 3. Mai 2010 Seite 7
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