Name, Vorname /Firma (nachstehend Kunde) Strasse, Nr. PLZ, Ort Identifikationsnummer des Zahlungsempfängers

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1 Name, Vorname /Firma (nachstehend Kunde) Strasse, Nr. PLZ, Ort Identifikationsnummer des Zahlungsempfängers Der Kunde erklärt, die von der Luzerner Kantonalbank AG (nachstehend "LUKB") im Rahmen des SEPA- Basislastschriftverfahrens offerierten Dienstleistungen für Zahlungsempfänger in Anspruch nehmen zu wollen. Er bestätigt, die nachfolgenden "SEPA-Basislastschriftverfahren - Besondere Bedingungen für den Zahlungsempfänger" sowie das Handbuch "SEPA-Lastschriftservice - Handbuch für Zahlungsempfänger" erhalten und zur Kenntnis genommen zu haben und anerkennt diese als für ihn verbindlich. Ort, Datum Unterschrift Kunde Interne Verarbeitung BP-Nummer SEPA-DD-Ident S D D F.1003.L - VIII.2013 Seite 1 / 5

2 Das SEPA-Basislastschriftverfahren im einheitlichen Euro-Zahlungsraum ermöglicht einem Gläubiger (nachstehend "Kunde"), seine Geldforderungen gegen in- und ausländische Schuldner (nachstehend "Zahlungspflichtiger") gestützt auf eine Einzugs-und Belastungsermächtigung des Zahlungspflichtigen ("SEPA-Lastschrift-Mandat") über die Luzerner Kantonalbank AG (nachstehend LUKB) bei den Finanzinstituten dieser Zahlungspflichtigen einzuziehen. Die nachstehenden Bedingungen regeln die Beziehung zwischen Kunden und der LUKB im Zusammenhang mit dem SEPA-Basislastschriftverfahren. 1.1 Die vorliegenden Bedingungen gelten für Lastschriften in Euro, die mit dem SEPA-Basislastschriftverfahren erfolgen (nachstehend "Einzüge"). 1.2 Diese Bedingungen gelten sowohl für einmalige wie auch für wiederkehrende Einzüge. Bei einem einmaligen Einzug gilt das SEPA-Lastschrift-Mandat ausschliesslich für diesen Einzug. Wieder-kehrende Einzüge sind solche, die regelmässig gestützt auf dasselbe SEPA-Lastschrift-Mandat durch denselben Zahlungsempfänger erfolgen. 1.3 Die den Einzügen und damit den SEPA-Lastschrift-Mandaten zugrunde liegenden Rechtsverhältnisse zwischen dem Kunden und seinen Zahlungspflichtigen (z.b. Kaufvertrag, Versicherungsvertrag, Mietvertrag) sind nicht Bestandteil dieser Bedingungen. Dementsprechend ist der Kunde verpflichtet, sämtliche Ansprüche aus dem einem Einzug zugrunde liegenden Rechtsverhältnis mit dem Zahlungs-pflichtigen direkt gegenüber diesem geltend zu machen und allfällige Streitigkeiten daraus ebenso zu erledigen. 2.1 Zu beachtende Fristen: Der Kunde ist verpflichtet, den Zahlungspflichtigen über einen bevorstehenden Einzug in Bezug auf Betrag und Fälligkeitsdatum spätestens vierzehn Kalendertage vor dem Fälligkeitsdatum zu informieren. Der Kunde kann diesbezüglich mit dem Zahlungspflichtigen eine andere Vorankündigungsfrist vereinbaren. Die LUKB informiert den Kunden in geeigneter Form über die Annahmeschlusszeiten (Cut-off-Zeiten) für Einzüge und über die für die einmaligen und wiederkehrenden Einzüge vom Kunden gegenüber der LUKB zwingend zu beachtenden Fristen. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass bei wiederkehrenden Einzügen im Falle eines Kontowechsels des Zahlungspflichtigen zu einem anderen Finanzinstitut beim darauf folgenden Einzug jene Frist gilt, wie sie bei einem Ersteinzug zu beachten ist. 2.2 Zu verwendende Daten: Der Kunde ist verpflichtet, bei jedem Einzug die ihm von der LUKB zur Verfügung gestellte Identifikationsnummer des Zahlungsempfängers zu verwenden. Mit jedem Einzug hat der Kunde der LUKB die von ihr für den Einzug verlangten Daten gemäss "Handbuch für Zahlungsempfänger für die Abwicklung von Einzügen in den SEPA-Lastschrift-verfahren" (nachstehend: F.1003.L - VIII.2013 Seite 2 / 5

3 "SEPA-Handbuch") zu übermitteln, wobei die Einlieferung der Daten direkt an die SIX Paynet AG mittels paycom Web zu erfolgen hat. Beim letzten Einzug gibt der Kunde zusätzlich zu diesen Daten den Beendigungscode gemäss SEPA- Handbuch an. Fehlerhafte oder unvollständige Einzüge weist die LUKB an den Kunden zurück. Einzüge können insbesondere in folgenden Fällen durch das Finanzinstitut des Zahlungspflichtigen zurückgewiesen bzw. rücküberwiesen werden: aus technischen Gründen (z.b. falsche IBAN, Einzug gestützt auf falsches SEPA-Lastschriftverfahren) aufgrund von ungewöhnlichen und unvorhersehbaren Ereignissen aufgrund in- oder ausländischen Rechts, welches diesen Bedingungen vorgeht wenn ein Einzug dem Konto des Zahlungspflichtigen nicht belastet werden kann (z.b. nicht mehr bestehendes Konto; fehlende oder unzureichende Deckung) wenn die Daten des Einzugs nicht mit den Mandatsdaten übereinstimmen, die dem Finanzinstitut des Zahlungspflichtigen vorliegen wenn das Finanzinstitut des Zahlungspflichtigen annehmen muss bzw. Anhaltspunkte dafür hat, dass es sich um einen irrtümlichen Einzug handelt beim Vorliegen eines Doppeleinzugs 5.1 Ein Zahlungspflichtiger kann innert acht Wochen (56 Kalendertage) seit dem Belastungsdatum (Valutadatum) die Wiedergutschrift eines Einzuges ohne Angabe von Gründen verlangen (= Widerspruch erheben). Dies hat eine Wiedergutschrift zur Folge. 5.2 Erhebt der Zahlungspflichtige Widerspruch indem er geltend macht, dass für einen Einzug kein gültiges SEPA- Lastschrift-Mandat besteht (= nicht autorisierter Einzug), kann er bis spätestens dreizehn Monate nach der Belastung (Valutadatum) einen Antrag auf Wiedergutschrift stellen. Falls der Kunde die Wiedergutschrift nicht akzeptiert, ist er verpflichtet, der LUKB innert sieben Bankwerktagen seit Erhalt der Mitteilung über den Widerspruch eine Kopie des SEPA-Lastschrift-Mandats zuhanden des Finanzinstitutes des Zahlungspflichtigen zu übergeben. 5.3 Es steht ihm frei, der LUKB weitere Unterlagen, aus denen die Autorisierung hervorgeht, zuhanden des Finanzinstituts des Zahlungspflichtigen zu übergeben. 5.4 Im Übrigen hat sich der Kunde bei Streitigkeiten über einzelne Einzüge mit dem Zahlungspflichtigen direkt auseinanderzusetzen. F.1003.L - VIII.2013 Seite 3 / 5

4 6.1 Jede Rücküberweisung erfolgt mit dem gleichen Euro-Betrag wie der Einzug. Ein rücküberwiesener Einzug wird dem Konto des Kunden belastet. 6.2 Der Kunde haftet gegenüber der LUKB für allfällige aus der Rückweisung oder Rücküberweisung resultierende Schäden, insbesondere auch für allfällige an das Finanzinstitut des Zahlungspflichtigen zu leistende Entschädigungen (inkl. Zinsen). 6.3 Die Haftung des Kunden bleibt auch nach der Saldierung des Kontos bzw. Beendigung der Geschäftsbeziehung mit der LUKB bestehen. 6.4 Die LUKB ist im Zusammenhang mit sämtlichen Rückweisungen berechtigt, allen am Einzug beteiligten Parteien die Gründe dafür bekannt zu geben. 7.1 Der Kunde ist verpflichtet, gegenüber seinen Zahlungspflichtigen den von der LUKB zur Verfügung gestellten und von ihr als zwingend bezeichneten Text des SEPA-Lastschrift-Mandats gemäss ihren Vorgaben inhaltlich zu gestalten und zu verwenden. Er hat zudem die mit seinen Zahlungspflichtigen vereinbarten Bedingungen des SEPA-Lastschrift-Mandats einzuhalten. 7.2 Der Kunde lässt das SEPA-Lastschrift-Mandat durch den Zahlungspflichtigen unterzeichnen. 7.3 Der Kunde teilt dem jeweiligen Zahlungspflichtigen spätestens vor dem (ersten) Einzug die dem SEPA-Lastschrift-Mandat zugeteilte Nummer (Mandatsreferenz) mit. Diese Nummer darf im Rahmen des SEPA-Basislastschriftverfahrens kein zweites Mal verwendet werden. 7.4 Der Kunde teilt den Zahlungspflichtigen eine allfällige Änderung seines Firmennamens, beispielsweise infolge einer Fusion, unverzüglich mit. 7.5 Wenn der Kunde während 36 Monaten, gerechnet vom Datum des letzten Einzugs an und unter Ausserachtlassung einer allfällig erfolgten Rückweisung oder Rücküberweisung, gestützt auf ein SEPA-Lastschrift-Mandat keinen Einzug vorgenommen hat, hat er dieses SEPA-Lastschrift-Mandat unverzüglich zu löschen und ist nicht mehr berechtigt, gestützt darauf einen Einzug vorzunehmen. Der Kunde sorgt durch regelmässige Kontrollen dafür, dass keine Einzüge aufgrund von verfallenen SEPA-Lastschrift-Mandaten erfolgen. 8.1 Der Kunde ist verpflichtet, die Angaben im SEPA-Lastschrift-Mandat elektronisch zu speichern. Dabei berücksichtigt er die anerkannten Regeln der Technik, indem er z.b. Sicherungskopien erstellt oder Doppelprüfungen vornimmt. Zudem hat er die unterzeichneten SEPA-Lastschrift-Mandate und deren Widerrufe durch die Zahlungspflichtigen oder durch den Kunden selbst gemäss den Bestimmungen des anwendbaren nationalen Rechts in Papierform aufzubewahren. 8.2 Der Kunde hat allfällige weitergehende Weisungen der LUKB bezüglich Erstellung, Verwaltung, Aufbewahrung und Überwachung der SEPA-Lastschrift-Mandate zu befolgen. F.1003.L - VIII.2013 Seite 4 / 5

5 9.1 Folgende Änderungen teilt der Kunde der LUKB mit dem nächsten Einzug mit: Änderung der Nummer des SEPA-Lastschrift-Mandats (Mandatsreferenz) Änderung seiner Rechtsperson (z.b. bei einer Fusion) Änderung des Kundennamens Änderung des Kontos beim Zahlungspflichtigen 9.2 Verlangt die LUKB vom Kunden eine Kopie des SEPA-Lastschrift-Mandats oder Informationen bezüglich eines SEPA-Lastschrift-Mandats oder eines Einzugs, hat er ihr die Kopie bzw. diese Informationen auf ihr erstes Verlangen zur Verfügung zu stellen. Sollte ein Finanzinstitut eines Zahlungspflichtigen aufgrund eines Widerspruchs dieses Zahlungs-pflichtigen zu Verlust gekommen sein, ist die LUKB berechtigt, diesem Finanzinstitut ihre Rechte und Forderungen gegenüber dem Kunden jederzeit zu übertragen. Die LUKB hat das jederzeitige Recht, Einzüge des Kunden nicht auszuführen, wenn sie begründeten Verdacht auf erfolgtes oder beabsichtigtes missbräuchliches Verhalten durch den Kunden hat. Die LUKB hat das jederzeitige Recht, das vorliegende Vertragsverhältnis fristlos zu kündigen, sollte der Kunde das SEPA-Lastschriftverfahren missbräuchlich verwenden. Das dem Kunden zur Verfügung gestellte SEPA-Handbuch bildet einen integrierenden Bestandteil zu den vorliegenden Bedingungen. Der Kunde verpflichtet sich, die Bestimmungen dieses Handbuchs einzuhalten. Im Übrigen gilt der Basisvertrag inkl. Basisdokumente. Der Kunde bestätigt, die Basisdokumente der LUKB erhalten und zur Kenntnis genommen zu haben und erklärt diese für sich als verbindlich. Dieser Vertrag untersteht dem schweizerischen Recht. Der Gerichtsstand richtet sich nach den zwingenden gesetzlichen Bestimmungen. Soweit solche nicht zur Anwendung kommen, ist ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Verfahrensarten Luzern, ebenso der Erfüllungsort und Betreibungsort für Kunden ohne Wohnsitz bzw. Sitz in der Schweiz. Die LUKB hat indessen auch das Recht, den Kreditnehmer beim zuständigen Gericht bzw. bei der zuständigen Behörde an seinem Wohnsitz bzw. Sitz oder jedem anderen zuständigen Gericht zu belangen. F.1003.L - VIII.2013 Seite 5 / 5

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