Mit dem BHKW lassen sich auch Steuern sparen!

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1 Mit dem BHKW lassen sich auch Steuern sparen! Auf der sicheren Seite sind Sie, wenn Sie sich frühzeitig mit Ihrem Steuerberater in Verbindung setzen. Nur er kann Ihnen Wege aufzeigen, wie Sie mit dem Einsatz eines Mini-BHKWs auch in den Genuss von Steuerersparnissen kommen können. Ihr Steuerberater kann sich direkt beim zuständigen Finanzamt über die dort notwendigen Unterlagen und Richtlinien für Ihre ordnungsgemäße Deklarierung Ihrer neuen Anlage informieren. Darüber hinaus ist Ihre wirtschaftliche Situation bzw. Ihr Status als Privatperson oder auch als Unternehmer von entscheidender Bedeutung, wenn es um Fragen von Steuererleichterungen oder -ersparnissen geht. Eine erste kurze Einführung zum Thema Steuern entnehmen Sie den folgenden Seiten.

2 für private Hauseigentümer Mit dem Betrieb eines Mini-BHKWs gehen auch einige steuerliche Verpflichtungen einher. In den meisten Fällen wird insbesondere der Stromverkauf vom Finanzamt als gewerbliche Tätigkeit gewertet und muss entsprechend angezeigt werden. Im Folgenden wollen wir Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Zusammenhänge geben und Ihnen zeigen, wie Sie von den steuerlichen Regelungen profitieren können und worauf Sie dabei achten sollten. Die wesentlichen vorteilhaften steuerlichen Effekte sind:» Rückerstattung der in den Anschaffungskosten enthaltenen Umsatzsteuer (Liquiditätseffekt, anteilige Rückzahlung in den darauf folgenden Jahren)» Hohe Einkommensteuerrückerstattung im ersten Betriebsjahr (bei Heizungsmodernisierung)» Steuerersparnis durch haushaltsnahe Handwerkerleistungen Achtung! Wichtiger Hinweis: Mini-BHKWs sind als Anlagen zur dezentralen Strom- und Wärmeerzeugung im Steuerrecht noch nicht eigens erfasst. Es gibt also keine bundesweit einheitlichen Regelungen, die sich speziell mit diesem Thema auseinandersetzen. Statt dessen wird das bestehende Steuerrecht in den Bereichen, die für Mini-BHKWs geeignet erscheinen, interpretiert und angewendet. Dies bedeutet, dass die jeweils zuständigen Finanzämter insbesondere bei komplexeren Fällen durchaus unterschiedlich entscheiden können. Aus diesem Grund entsprechen die im folgenden aufgeführten Hinweise zwar der üblichen Vorgehensweise, es kann aber durchaus sein, dass einzelne Zusammenhänge von Ihrem Finanzamt anders aufgefasst und bewertet werden. Daher empfehlen wir die Zusammenarbeit mit einem Steuerberater, der mit dem Thema Mini-BHKW bereits Erfahrungen gesammelt hat und sich mit der regionalen Vorgehensweise auskennt.

3 für private Hauseigentümer Basiswissen Wenn der selbst erzeugte Strom ins öffentliche Stromnetz eingespeist und an einen Energieversorger verkauft wird, werden aus steuerrechtlicher Sicht auch private Hauseigentümer zu Unternehmern. Dadurch sind Sie verpflichtet, ihre gewerbliche Tätigkeit beim Finanzamt anzuzeigen. In der Regel ist es aber nicht unbedingt erforderlich auch ein Gewerbe anzumelden. Bei der steuerlichen Bewertung wird die Strom- UND Wärmeerzeugung des Mini- BHKWs grundsätzlich zusammen gesehen. Erst wenn der Betreiber einen Anteil von mindestens 10 % der Gesamtenergieproduktion (Strom & Wärme) verkauft, wird die Anlage steuerrechtlich relevant. Im Einfamilienhaus gehen die Finanzämter in der Regel davon aus, das 75 % der erzeugten Energie selbst genutzt und 25 % abgegeben werden. Diese Prognose wird zunächst als Grundlage genommen und später mit den tatsächlichen Werten verglichen. Umsatzsteuer In den Anschaffungskosten Ihres Mini-BHKW ist auch die Umsatzsteuer in Höhe von 19 % enthalten. Diese Vorsteuer können Sie sich vom Finanzamt erstatten lassen. Hierdurch lässt sich die anfängliche Investition spürbar reduzieren und so auch die Finanzierung erleichtern. Da allerdings nur etwa 25 % der mit dem Mini-BHKW erzeugten Energie auch umsatzsteuerpflichtig verkauft werden, müssen später 75 % der bereits erstatteten Umsatzsteuer wieder an das Finanzamt zurückgezahlt werden. Dies geschieht über einen Zeitraum von 10 Jahren (festgesetzte Nutzungsdauer), so dass Sie jedes Jahr 7,5 % der Umsatzsteuer wieder an das Finanzamt überweisen müssen. Um diesen Vorteil wahrnehmen zu können, muss das Mini-BHKW dem umsatzsteuerlichen Unternehmensvermögen zugeordnet werden. Dies wird dem Finanzamt durch eine Umsatzsteuervoranmeldung bekannt gegeben, in der die gezahlten Vorsteuerbeträge erklärt werden. Voraussetzung hierfür ist, dass wenigstens 10% der erzeugten Energie gewerblich genutzt, d.h. verkauft, werden (s.o.). Dazu muss nicht unbedingt ein Gewerbe angemeldet werden, was gerade für private Betreiber Aufwand und Kosten spart. Es genügt, einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung einzureichen. Hierdurch wird dem Finanzamt angezeigt, dass ein Mini-BHKW angeschafft wurde, mit dem Strom verkauft werden soll. Daraufhin erhalten Sie eine neue Steuernummer, mit der Sie die Umsatzsteuervoranmeldung abgeben können.

4 für private Hauseigentümer Was sollten Besitzer von Ein- und Zweifamilienhäusern sonst noch beachten?» Der Stromvertrag mit dem Energieversorger muss beinhalten, dass der Strom umsatzsteuerpflichtig geliefert wird (Wichtig).» Für eine korrekte Rechnungsstellung und Anerkennung sollten der Kaufvertrag des Mini-BHKWs und der Stromliefervertrag mit dem Energieversorger von der Person (oder den Eheleuten) abgeschlossen werden, die auch Eigentümer des Gebäudes ist.» Wer kein Gewerbe angemeldet hat, wird steuerrechtlich als Existenzgründer betrachtet und muss 2 Kalenderjahre lang monatlich eine Umsatzsteuervoranmeldung abgeben. Hierdurch soll Umsatzsteuermissbrauch verhindert werden.» Um die Umsatzsteuer vollständig erstattet zu bekommen, müssen die Originalrechnungen (keine Kopien!) eingereicht werden.» Die Umsatzsteuer wird nur für die Arbeiten und Produkte erstattet, die notwendig sind, um das Mini-BHKW in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen. Hierzu gehört z.b. auch ein neuer Gastank für den Flüssiggasbetrieb. Allerdings nicht der Spitzenlastkessel, weil dieser nicht für den Betrieb des Mini-BHKWs erforderlich ist. Daher sollten alle wichtigen Posten gesondert in der Rechnung ausgewiesen werden. Im Optimalfall lassen Sie sich zwei Rechnungen ausstellen: Eine für das Mini-BHKWs und weitere, notwendige Komponenten sowie eine weitere Rechnung für die restlichen Bestandteile der Heizungsanlage (Spitzenlastkessel, Pufferspeicher etc.). Private Hauseigentümer, die den mit der Umsatzsteuererstattung verbundenen Aufwand (Rücküberweisung, monatliche Umsatzsteuervoranmeldung) nicht auf sich nehmen möchten, haben die Möglichkeit, die so genannte Kleinunternehmerregelung in Anspruch zu nehmen. Hierzu darf der mit dem Mini-BHKW erwirtschaftete Umsatz nicht mehr Euro betragen. Der Strom wird dem Energieversorger dann ohne Umsatzsteuer in Rechnung gestellt. Allerdings entfällt damit natürlich auch die Rückerstattung der Umsatzsteuer.

5 für private Hauseigentümer Einkommensteuer Die Einnahmen aus dem Stromverkauf, sowie der erhaltene KWK-Bonus (5,11 ct pro erzeugter kwh Strom) sind einkommensteuerpflichtig. Hiervon können allerdings 25 % (Anteil Stromverkauf) aller durch das Mini-BHKW verursachten Kosten als Betriebsausgaben abgezogen werden. Der daraus resultierende Gewinn oder Verlust wird dann vom Finanzamt entsprechend berücksichtigt. Zu den absetzbaren Betriebsausgaben gehören:» Anschaffungskosten (Lineare Abschreibung mit 10 Jahren Nutzungsdauer)» Finanzierungskosten» Brennstoffkosten» Wartungskosten» Versicherung des Mini-BHKWs Besonders interessant wird diese Regelung, wenn das Mini-BHKW nicht in einem Neubau sondern im Rahmen einer Heizungsmodernisierung in einem bestehenden Haus eingesetzt wird. In diesem Fall spricht man von einem Erhaltungsaufwand und die Anschaffungskosten für das Mini-BHKW können bereits im ersten Jahr vollständig den Betriebsausgaben zugerechnet werden. Eine Abschreibung über 10 Jahre ist also nicht mehr notwendig. Damit können Sie im ersten Jahr einen hohen Verlust ansetzen, der sich dann in Form einer deutlichen Einkommensteuererstattung bemerkbar macht.

6 für private Hauseigentümer Rechenbeispiel Neubau EFH mit Schwimmbad, kwh Wärmebedarf, 4 Personen* Zu versteuernde Einnahmen: Vergütung des Energieversorgers (inkl. Umsatzsteuer) 256 KWK-Bonus für erzeugten Strom 915 Insgesamt Abzugsfähige Betriebsausgaben Anteil Stromverkauf Anschaffung 10% x 25 % = 620 Finanzierung x 25 % = 512 Brennstoff x 25 % = 996 Wartung 635 x 25 % = 159 Versicherung 200 x 25 % = 50 Insgesamt Es bleibt ein jährlich zu versteuernder Gewinn von *Abschreibungsmodell über 10 Jahre

7 für private Hauseigentümer Rechenbeispiel Heizungsmodernisierung, kwh Wärmebedarf, 4 Personen* Zu versteuernde Einnahmen: Vergütung des Energieversorgers (inkl. Umsatzsteuer) 521 KWK-Bonus für eingespeisten Strom 802 Insgesamt Abzugsfähige Betriebsausgaben Anteil Stromverkauf Anschaffung x 25 % = Finanzierung x 25 % = 455 Brennstoff x 25 % = 798 Wartung 635 x 25 % = 159 Versicherung 200 x 25 % = 50 Insgesamt Im ersten Betriebsjahr entsteht ein Verlust von Bei einem Steuersatz von 35 % bedeutet dies eine Rückerstattung in Höhe von 2.002,35. In den nächsten Jahren erfolgt die Berechnung dann ohne Anschaffungskosten auf der Ausgabenseite, so dass zukünftig Gewinn versteuert werden muss. *Steuermodell bei Sofortinvest

8 für private Hauseigentümer Was sollten Besitzer von Ein- und Zweifamilienhäusern sonst noch beachten?» Der KWK-Bonus von 5,11 ct/kwh wird seit dem auch für den selbst genutzten Strom gezahlt. Ob dieser Anteil der Förderung auch zu den steuerpflichtigen Einnahmen gehört, ist noch nicht eindeutig geklärt. Um die Einnahmen aus dem Betrieb des Mini-BHKWs zu reduzieren, sollte der KWK-Bonus für den selbst genutzten Strom deshalb zunächst herausgerechnet werden.» Im Falle einer Heizungsmodernisierung lässt sich die Steuerrückerstattung im ersten Jahr noch weiter optimieren, indem das Mini-BHKW möglichst spät im Jahr in Betrieb genommen wird. Dann fallen die Einnahmen deutlich geringer und die Verluste entsprechend höher aus.» Die Energiesteuerrückerstattung errechnet sich aus dem Gesamtverbrauch des Gases für das BHKW. Haushaltsnahe Handwerkerleistungen Bisher haben wir nur von den 25 % der selbst erzeugten Energie gesprochen, die gewerblich genutzt werden. Andersherum werden 75 % der Mini-BHKW-Leistung für private Zwecke eingesetzt. Damit können die Arbeitskosten, die Ihnen vom ecopower Fachpartner in Rechnung gestellt werden, als haushaltsnahe Handwerkerleistungen geltend gemacht werden. Hier werden 20 % der Arbeitskosten (Arbeitslöhne, Maschinenmieten, Fahrtkosten usw., nicht jedoch Materialkosten) bis zu einem Höchstsatz von Euro von der Einkommensteuer abgezogen. Dies entspricht dem Arbeitslohn aus Handwerkerrechnungen in Höhe von Euro. Rechenbeispiel Installation Mini-BHKW Euro Arbeitskosten x 75 % (Anteil private Nutzung Mini-BHKW) x 20 % = 300 Euro Steuerersparnis. Was sollten Besitzer von Ein- und Zweifamilienhäusern sonst noch beachten?» Für die Anerkennung durch das Finanzamt müssen die Lohn- bzw. Arbeitskosten separat auf der Rechnung ausgewiesen sein.» Die Rechnung darf nicht in Bar sondern nur durch eine Überweisung auf das Bankkonto des Unternehmens bezahlt werden

9 für Mehrfamilienhäuser Mit dem Betrieb eines Mini-BHKWs gehen auch einige steuerliche Verpflichtungen einher. Im Folgenden wollen wir Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Zusammenhänge geben und Ihnen zeigen, wie Sie von den steuerlichen Regelungen profitieren können und worauf Sie dabei achten sollten. Die wesentlichen vorteilhaften steuerlichen Effekte sind:» Rückerstattung von 38 % der in den Anschaffungskosten enthaltenen Umsatzsteuer» Entlastung in der Einkommensteuerrückerstattung im ersten Betriebsjahr (bei Heizungsmodernisierung) Achtung! Wichtiger Hinweis: Mini-BHKWs sind als Anlagen zur dezentralen Strom- und Wärmeerzeugung im Steuerrecht noch nicht eigens erfasst. Es gibt also keine bundesweit einheitlichen Regelungen, die sich speziell mit diesem Thema auseinandersetzen. Statt dessen wird das bestehende Steuerrecht in den Bereichen, die für Mini-BHKWs geeignet erscheinen, interpretiert und angewendet. Dies bedeutet, dass die jeweils zuständigen Finanzämter insbesondere bei komplexeren Fällen durchaus unterschiedlich entscheiden können. Aus diesem Grund entsprechen die im folgenden aufgeführten Hinweise zwar der üblichen Vorgehensweise, es kann aber durchaus sein, dass einzelne Zusammenhänge von Ihrem Finanzamt anders aufgefasst und bewertet werden. Daher empfehlen wir die Zusammenarbeit mit einem Steuerberater, der mit dem Thema Mini-BHKW bereits Erfahrungen gesammelt hat und sich mit der regionalen Vorgehensweise auskennt.

10 für Mehrfamilienhäuser Umsatzsteuer Wenn der über das Mini-BHKW erzeugte Strom an die Mieter oder an einen Energieversorger verkauft wird, handelt es sich dabei um eine umsatzsteuerpflichtige Lieferung. Dementsprechend muss in den Rechnungen auch die Umsatzsteuer in Höhe von 19 % mit berücksichtigt werden. Die Versorgung der Mieter mit Wärme wird vom Finanzamt hingegen als unselbstständige Nebenleistung zur Vermietungstätigkeit an sich gesehen. Aus diesem Grund kann dem Mieter hierfür auch keine Umsatzsteuer berechnet werden. Dieser Zusammenhang wirkt sich auf den möglichen Vorsteuerabzug aus. Hier kann nur der Anteil der in den Anschaffungskosten des Mini-BHKWs enthaltenen Umsatzsteuer erstattet werden, der auch dem Anteil des Stroms an der Gesamtenergieproduktion entspricht. Im Falle des ecopower Mini-BHKW bedeutet dies, dass Sie vom Finanzamt 38 % der bereits gezahlten Vorsteuer zurückfordern können. Was sollten Besitzer von Mehrfamilienhäusern sonst noch beachten?» Die Umsatzsteuer wird nur für die Arbeiten und Produkte erstattet, die notwendig sind, um das Mini-BHKW in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen. Hierzu gehört z.b. auch ein neuer Gastank für den Flüssiggasbetrieb. Allerdings nicht der Spitzenlastkessel, weil dieser nicht für den Betrieb des Mini-BHKWs erforderlich ist. Daher sollten alle wichtigen Posten gesondert in der Rechnung ausgewiesen werden. Im Optimalfall lassen Sie sich zwei Rechnungen ausstellen: Eine für das Mini-BHKWs und weitere, notwendige Komponenten sowie eine weitere Rechnung für die restlichen Bestandteile der Heizungsanlage (Spitzenlastkessel, Pufferspeicher etc.).

11 für Mehrfamilienhäuser Einkommensteuer In einem Mehrfamilienhaus können die Anschaffungs- und Betriebskosten eines Mini-BHKWs vollständig steuerlich verwertet werden. Dabei wird zwischen dem Stromverkauf und der Wärmelieferung unterschieden. Die Einnahmen aus dem Stromverkauf an die Mieter und/oder den Energieversorger, die Energiesteuerrückerstattung für das verbrauchte Erd- bzw. Flüssiggas sowie der erhaltene KWK-Bonus (5,11 ct pro erzeugter kwh Strom) für den verkauften Strom sind einkommensteuerpflichtig. Hiervon können allerdings 38 % (Anteil Stromerzeugung) aller durch das Mini- BHKW verursachten Kosten als Betriebsausgaben abgezogen werden. Der daraus resultierende Gewinn oder Verlust wird dann vom Finanzamt entsprechend berücksichtigt. Da das Mini-BHKW auch Wärme für die Mieter erzeugt, können die daraus entstehenden Kosten bei den steuerlichen Einkünften aus Vermietung und Verpachtung (Anlage V) angerechnet werden. Hier werden die verbleibenden 62 % (Anteil Wärmeerzeugung) der Mini-BHKW-Kosten abgezogen. Der Stromanteil, der für Allgemeinstrom verwendet wird, gilt nicht als Erlös und muss somit nicht versteuert werden. Zu den absetzbaren Betriebsausgaben gehören:» Anschaffungskosten» Finanzierungskosten» Brennstoffkosten» Wartungskosten» Versicherung des Mini-BHKWs

12 für Mehrfamilienhäuser Bei der Anrechnung der Anschaffungskosten unterscheiden die Finanzämter zwischen dem Neubau und der Heizungsmodernisierung. Im ersten, steuerlich ungünstigeren Fall werden die Anschaffungskosten des Mini-BHKWs den Anschaffungskosten des gesamten Gebäudes zugerechnet. Hier wird das Mini-BHKW als Teil der Heizung des Mehrfamilienhauses bewertet. Damit können jedes Jahr nur 2 % der Investition (Nutzungsdauer des Gebäudes: 50 Jahre) Gewinn mindernd abgeschrieben werden. Das gleiche gilt übrigens auch für Einfamilienhäuser. Wird das Mini-BHKW hingegen nachträglich installiert, so spricht man von einem Erhaltungsaufwand. Die Anschaffungskosten für das Mini-BHKW können dann bereits im ersten Jahr vollständig den Betriebsausgaben zugerechnet werden. Eine Abschreibung über 50 Jahre ist also nicht mehr notwendig. Damit kann im ersten Jahr ein hoher Verlust erreicht werden, der sich in der Einkommensteuer dementsprechend entlastend auswirkt. Was sollten Besitzer von Mehrfamilienhäusern sonst noch beachten?» Im Falle einer Heizungsmodernisierung lässt sich die Steuerentlastung im ersten Jahr noch weiter optimieren, indem das Mini-BHKW möglichst spät im Jahr in Betrieb genommen wird. Dann fallen die Einnahmen deutlich geringer und die Verluste entsprechend höher aus.

13 für Gewerbe Mit dem Betrieb eines Mini-BHKWs gehen auch einige steuerliche Verpflichtungen einher. Im Folgenden wollen wir Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Zusammenhänge geben und Ihnen zeigen, wie Sie von den steuerlichen Regelungen profitieren können und worauf Sie dabei achten sollten. Die wesentlichen vorteilhaften steuerlichen Effekte sind:» Rückerstattung der gesamten in den Anschaffungskosten enthaltenen Umsatzsteuer» Entlastung in der Einkommensteuerrückerstattung im ersten Betriebsjahr (bei Heizungsmodernisierung) Achtung! Wichtiger Hinweis: Mini-BHKWs sind als Anlagen zur dezentralen Strom- und Wärmeerzeugung im Steuerrecht noch nicht eigens erfasst. Es gibt also keine bundesweit einheitlichen Regelungen, die sich speziell mit diesem Thema auseinandersetzen. Statt dessen wird das bestehende Steuerrecht in den Bereichen, die für Mini-BHKWs geeignet erscheinen, interpretiert und angewendet. Dies bedeutet, dass die jeweils zuständigen Finanzämter insbesondere bei komplexeren Fällen durchaus unterschiedlich entscheiden können. Aus diesem Grund entsprechen die im folgenden aufgeführten Hinweise zwar der üblichen Vorgehensweise, es kann aber durchaus sein, dass einzelne Zusammenhänge von Ihrem Finanzamt anders aufgefasst und bewertet werden. Daher empfehlen wir die Zusammenarbeit mit einem Steuerberater, der mit dem Thema Mini-BHKW bereits Erfahrungen gesammelt hat und sich mit der regionalen Vorgehensweise auskennt.

14 für Gewerbe Umsatzsteuer In einem Gewerbebetrieb, der umsatzsteuerpflichtige Leistungen ausführt, wird die in den Anschaffungskosten des Mini-BHKWs enthaltene Umsatzsteuer in Höhe von 19 % vollständig vom Finanzamt erstattet. Hierdurch lässt sich die anfängliche Investition spürbar reduzieren und so auch die Finanzierung erleichtern. Was sollte in Gewerbebetrieben sonst noch beachtet werden?» Der Stromvertrag mit dem Energieversorger muss beinhalten, dass der Strom umsatzsteuerpflichtig geliefert wird Einkommensteuer Die Einnahmen aus dem Stromverkauf an die Mieter und/oder den Energieversorger, die Energiesteuerrückerstattung für das verbrauchte Erd- bzw. Flüssiggas sowie der erhaltene KWK-Bonus (5,11 ct pro erzeugter kwh Strom) für den selbst erzeugten Strom sind einkommensteuerpflichtig. Hiervon können allerdings die durch das Mini-BHKW verursachten Kosten als Betriebsausgaben abgezogen werden. Der daraus resultierende Gewinn oder Verlust wird dann vom Finanzamt entsprechend berücksichtigt. Zu den absetzbaren Betriebsausgaben gehören:» Anschaffungskosten» Finanzierungskosten» Brennstoffkosten» Wartungskosten» Versicherung des Mini-BHKWs

15 für Gewerbe Bei der Anrechnung der Anschaffungskosten unterscheiden die Finanzämter zwischen dem Neubau und der Heizungsmodernisierung. Im ersten, steuerlich ungünstigeren Fall werden die Anschaffungskosten des Mini-BHKWs den Anschaffungskosten des gesamten Gebäudes zugerechnet. Hier wird das Mini-BHKW als Teil der Heizung bewertet. Damit können jedes Jahr nur 2 % der Investition (Nutzungsdauer des Gebäudes: 50 Jahre) Gewinn mindernd abgeschrieben werden. Wird das Mini-BHKW hingegen nachträglich installiert, so spricht man von einem Erhaltungsaufwand. Die Anschaffungskosten für das Mini-BHKW können dann bereits im ersten Jahr vollständig den Betriebsausgaben zugerechnet werden. Eine Abschreibung über 50 Jahre ist also nicht mehr notwendig. Damit kann im ersten Jahr ein hoher Verlust erreicht werden, der sich in der Einkommensteuer dementsprechend entlastend auswirkt. Was sollte in Gewerbebetrieben sonst noch beachtet werden?» Im Falle einer Heizungsmodernisierung lässt sich die Steuerentlastung im ersten Jahr noch weiter optimieren, indem das Mini-BHKW möglichst spät im Jahr in Betrieb genommen wird. Dann fallen die Einnahmen deutlich geringer und die Verluste entsprechend höher aus. Anmerkung: Die Möglichkeit, das Mini-BHKW als Betriebsvorrichtung zu deklarieren, (Abschreibung über 10 Jahre) habe ich vorerst weg gelassen, da hierfür vorausgesetzt wird, dass der gesamte Strom verkauft wird. Dies steht im Gegensatz zu unserem Hauptargument mit dem Mini- BHKW Stromkosten zu sparen und dürfte daher schwer zu belegen sein.

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