Ab durch den Steuerjungel - Steuerinformation für Neugründer. Mag. Martina Schrittwieser Wirtschaftskammer Wien
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- Gitta Abel
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1 Ab durch den Steuerjungel - Steuerinformation für Neugründer Mag. Martina Schrittwieser Wirtschaftskammer Wien
2 Erste Schritte als UnternehmerIn Was ist zu tun? 1.) Meldepflicht beim Finanzamt innerhalb eines Monats nach Betriebseröffnung (formlos) 2.) Details mittels Formular dem Finanzamt bekanntgeben Verf 15 für Kapitalgesellschaften, Verf 16 für Personengesellschaften oder Verf 24 für natürliche Personen
3 Vorsicht beim Ausfüllen der Formulare 1.) Angabe des voraussichtlichen Gewinns des Eröffnungs- und des Folgejahres relevant für die Höhe der Einkommensteuervorauszahlungen 2.) Angabe des voraussichtlichen Umsatzes des Eröffnungs- und des Folgejahres relevant für die Umsatzsteuerpflicht
4 Was ist bei der Einnahmen-Ausgaben- Rechnung zu beachten? Vereinfachtes System der Gewinnermittlung für Einzelunternehmer und Personengesellschaften Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben die im Kalenderjahr tatsächlich zugeflossen oder abgeflossen sind werden erfasst ( Zufluss-, Abflussprinzip ) Gewinn/Verlust ist die Differenz zwischen der Summe aller Betriebseinnahmen und der Summe aller Betriebsausgaben
5 Was ist das Einkommen? 1. Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft 2. Einkünfte aus selbständiger Arbeit 3. Einkünfte aus Gewerbebetrieb (Gewinn/Verlust) 4. Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit 5. Einkünfte aus Kapitalvermögen 6. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung 7. Sonstige Einkünfte = Gesamtbetrag der Einkünfte - Sonderausgaben - außergewöhnliche Belastungen - spezielle Freibeträge = Einkommen
6 Einkommensteuertarif ab * von befristet Beispiel: Jahreseinkommen: Steuerberechnung: x 0% x 25% x 35% x 42% = 7.980
7 Betriebseinnahmen Sind alle in Geld oder Geldwerten zugeflossenen Wirtschaftsgüter, die durch den Betrieb veranlasst sind z.b.: Erlöse aus Warenverkauf, Erlöse aus Dienstleistungen, Provisionen, Zuwendungen durch Geschäftsfreunde (Sachgeschenke), Entnahme von Sachwerten einnahmenwirksam zum Zeitpunkt des Zuflusses ( Zuflussprinzip ) KEINE Betriebseinnahme: AMS-Gelder, endbesteuerte Kapitalerträge (=Habenzinsen Bankkonto), Privateinlagen, Aufnahme eines Kredits
8 Betriebsausgaben alle betrieblich veranlassten Ausgaben/Kosten ausgabenwirksam zum Zeitpunkt der tatsächlichen Bezahlung ( Abflussprinzip ) z.b.: Wareneinkauf, Löhne/Gehälter und Lohnabgaben, Miete, Telefon, Reparaturen, Gebühren, Zinsen, Werbung, Versicherung, Reisekosten, SV-Beiträge Nachweis durch Belege, Rechnungen Belege sammeln und aufbewahren (mind. 7 Jahre)
9 KFZ: Kilometergeld oder tatsächliche Kosten? Entscheidend ist das Ausmaß der betrieblichen Nutzung betriebliche Nutzung über 50% (Auto ist im Betriebsvermögen) Abschreibung des KFZ auf 8 Jahre und tatsächliche Kosten abzüglich Privatanteil Nachweis der betrieblichen Nutzung (Fahrtenbuch UND Belege) betriebliche Nutzung unter 50% (Auto ist im Privatvermögen) tatsächliche Kosten abzüglich Privatanteil Nachweis der betrieblichen Nutzung (Fahrtenbuch UND Belege)
10 KFZ: Kilometergeld NUR bei überwiegender private Nutzung des KFZ (unter 50% betriebliche Nutzung Auto ist im Privatvermögen) Fahrtenbuch führen (kein Excel) bis zu max km/jahr 0,42 pro Kilometer alle Kosten abgedeckt
11 Reisekosten, Taggeld, Nächtigungsgeld Taggeld im Inland: 26,40 Nächtigungsgeld im Inland: 15/Nacht oder tatsächliche Kosten Kilometergeld, Bahntickets, Flugtickets, Taxirechnungen Achtung kein Taggeld für Reisen innerhalb Wiens und wenn weniger als 25 km von Betriebsstandort entfernt und Reisedauer weniger als 3 Stunden
12 Arbeitszimmer im Wohnungsverband Voraussetzungen das Arbeitszimmer muss der Mittelpunkt der Tätigkeit sein (z.b. Gutachter, Heimbuchhalter, Teleworker, nicht für Vertreter, Kleintransporteure) getrennter Raum (fixe Wände, Tür) keine Dinge der privaten Lebensführung (z.b. Kleiderschrank, Fernseher usw.) Folgende Kosten sind abzugsfähig: anteilige Miete anteilige Abschreibung bei Eigentumsobjekten anteilige Betriebskosten anteilige Finanzierungskosten Kosten für Einrichtungsgegenstände
13 Was unterliegt der Umsatzsteuer? Lieferungen und sonstige Leistungen, die ein Unternehmer im Inland gegen Entgelt im Rahmen seines Unternehmens ausführt Eigenverbrauch Einfuhr Innergemeinschaftlicher Erwerb
14 Die Funktionsweise der Umsatzsteuer Bezug von Waren und Dienstleistungen Unternehmer Verkauf von Waren und Dienstleistungen Unternehmer bezahlt Umsatzsteuer und kann diese als Vorsteuer von dem Finanzamt zurückfordern Umsatzsteuer - Vorsteuer = Zahllast/Gutschrift geg. Finanzamt Unternehmer hebt Umsatzsteuer ein und führt diese an das Finanzamt ab
15 Fälligkeit der Umsatzsteuer Fälligkeit < EUR Umsatz/Jahr: quartalsweise (15.5., 15.8.,15.11.,15.2.) > EUR monatliche Abrechnung jeweils am 15. Tag des zweitfolgenden Monats ACHTUNG die Umsatzsteuer ist eine Selbstberechnungsabgabe Umsatzsteuervoranmeldung und Umsatzsteuerjahreserklärung sind ohne Aufforderung abzugeben und abzuführen
16 Umsatzsteuergerechte Rechnung Rechnungen über EUR 400,00 1. Verkäufer 2. Käufer 3. Menge und Bezeichnung der Ware bzw. Leistung 4. Tag der Lieferung oder der Leistung 5. Entgelt ohne USt 6. Steuersatz oder Hinweis auf eine Steuerbefreiung (20%, 13%, 10%) 7. Steuerbetrag 8. Ausstellungsdatum 9. fortlaufende Nummer 10. UID-Nummer 11. UID-Nummer des Empfängers (bei über ) Rechnungen unter EUR 400,00 1. Verkäufer 2. Käufer 3. Menge und Bezeichnung der Ware bzw. Leistung 4. Tag der Lieferung oder der Leistung 5. Endbetrag (inkl. USt) 6. Steuersatz 7. Steuerbetrag 8. Ausstellungsdatum
17 Kleinunternehmerregelung Wer ist Kleinunternehmer? Wann? Umsätze unter EUR ,- netto/jahr Folgen? unechte Steuerbefreiung (kein Vorsteuerabzug) Achtung Die Rechnung darf keinen Hinweis auf die Umsatzsteuer enthalten Alternative? Regelbesteuerungsantrag - 5 Jahre daran gebunden
18 Wo finde ich noch Hilfe? Wirtschaftskammer Wien: 01/
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