EPU-Erfolgstag Mag. Andrea Prozek 5. November 2016

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1 EPU-Erfolgstag 2016 Mag. Andrea Prozek 5. November 2016

2 Inhalt Überlegungen zum Jahreswechsel ausgewählte Betriebsausgaben

3 13% Gewinnfreibetrag Grundfreibetrag für die ersten Gewinn kein Investitionserfordernis maximal Investitionsbedingter Gewinnfreibetrag für Gewinnanteile über Investitionserfordernis (nur bestimmte Wirtschaftsgüter oder Wohnbauanleihen) %-Staffelung: - bis Gewinn: 13% - darüber bis Gewinn: 7% - darüber bis Gewinn: 4,5% maximaler Freibetrag:

4 Gewinnfreibetrag: Begünstigte Investitionen Wohnbauanleihen mit 4-jähriger Behaltefrist Anschaffung einer Registrierkasse ist jedenfalls begünstigt auch wenn die Anschaffungskosten weniger als 400 betragen Anlagegüter neu (nicht gebraucht) abnutzbar (z.b. keine Grundstücke) körperlich (z.b. keine Software) Nutzungsdauer mind. 4 Jahre Nicht begünstigt sind PKW und Kombi, Geringwertige Wirtschaftsgüter, gebrauchte Wirtschaftsgüter

5 Beispiel Gewinnfreibetrag: Gewinn 2016 vor Berücksichtigung des Gewinnfreibetrages abzüglich 13% Grundfreibetrag von abzüglich 13% Investitionsbedingter Gewinnfreibetrag * endgültiger steuerpflichtiger Gewinn Steuerersparnis: (= x 42%) * z.b. Anschaffungskosten Anlagevermögen um mit mind.4-jähriger Nutzungsdauer oder Anschaffung von Wohnbauanleihen i.h.v. mind mit 4 Jahren Behaltefrist

6 Gewinnfreibetrag Ausweis in der Steuererklärung (Formular E1a Kz 9227 für körperliche Wirtschaftsgüter, Kz 9229 für Wohnbauanleihen) Kennzeichnung der begünstigten Wirtschaftsgüter im Anlagenverzeichnis Gesondertes Verzeichnis für Wohnbauanleihen Angaben in den Verzeichnissen, in welchen Umfang die Anschaffungskosten zur Deckung des GFG beitragen Pauschalierung: nur Grundfreibetrag ist möglich

7 Prämie für die Anschaffung einer Registrierkasse bei Anschaffung eines neuen oder Umrüstung eines schon bestehenden Systems zwischen und Pro einzelner Erfassungseinheit (Registrierkasse, Eingabestation eines Kassensystems), der eine Signaturerstellungseinheit zugeordnet wird. Die Prämie beträgt 200,- pro Erfassungseinheit. im Falle eines elektronischen Kassensystems, das über mehrere Eingabestationen verfügt, zumindest 200,- pro Kassensystem, maximal aber 30,- pro Eingabestation

8 Geltendmachung Formular E 108c. Die Geltendmachung der Prämie ist bereits auch vor Abgabe der Einkommensteuererklärung möglich. Die Prämie ist steuerfrei und führt zu keiner steuerlichen Aufwandskürzung. Unbegrenzte Absetzbarkeit der Kosten für die Registrierkasse im Jahr der Anschaffung. Gilt als Investition für den Gewinnfreibetrag auch wenn die Anschaffung geringer als 400,- war.

9 Investitionen vor dem Jahresende: Investitionen bis 400,-- können als geringwertige Wirtschaftsgüter sofort abgesetzt werden. Die Bezahlung ist ausschlaggebend Aktivierungspflichtige Anlagegüter Steuerlich absetzbar im Wege der Abschreibung für Abnutzung (AfA) AfA Beginn: mit Lieferung / Inbetriebnahme des Anlagegutes Zeitpunkt der Bestellung / Bezahlung irrelevant

10 Investitionen vor dem Jahresende: Höhe der AfA Grundsätzlich betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer, außer gesetzlich vorgegeben Lieferung / Inbetriebnahme im 1. Halbjahr volle AfA Lieferung / Inbetriebnahme im 2. Halbjahr halbe AfA Hinweis: Nichtführen eines Anlagenverzeichnis ist strafbar

11 Aufschieben von Investitionen Geplante Investitionszuwachsprämie: Bei kleinen Unternehmen soll der Investitionszuwachs 2017 und 2018 von mindestens Euro und höchstens Euro mit 15 % Prämie gefördert werden. Der Investitionszuwachs berechnet sich nach dem Durchschnitt der jeweils neu aktivierten Anschaffungs- oder Herstellungskosten des abnutzbaren Anlagevermögens der drei vorangegangen Jahre. nicht für PKW s und Grundstücke Wird als Förderung ausgestaltet, d.h. nur solange es ein Fördervolumen gibt. Abwickler soll die AWS sein.

12 Vorziehen/Verschieben von Einnahmen und Ausgaben Gestaltung nur bei Einnahmen-Ausgaben-Rechnung möglich zu überlegen beispielweise wegen Kleinunternehmergrenze Befreiung von der Sozialversicherung Alleinverdienerabsetzbetrag Kinderbetreuungsgeldbezug Einkommensteuerprogression

13 Grundsätzlich gilt das Zufluss-, Abflussprinzip Ausnahme: regelmäßig wiederkehrende Einnahmen und Ausgaben (z.b. Miete), die 15 Tage vor oder nach dem Jahresende bezahlt werden, sind dem Jahr zuzurechnen, zu dem sie wirtschaftlich gehören.

14 Verluste und Verlustvortrag Neu: Verluste ab dem Jahr 2013 sind für Einnahmen- Ausgaben-Rechner unbegrenzt vortragsfähig, Verluste sind im Bereich der Einkommenssteuer im Ausmaß von 100% des Gesamtbetrages der Einkünfte zu verrechnen Verlustvorträge sind Sonderausgaben und müssen in der Steuererklärung geltend gemacht werden - sie kürzen damit aber nicht die Vorschreibung zur SVA.

15 Vorsteuerabzug für Elektroautos Voller Vorsteuerabzug bis Anschaffungskosten von ,- Zwischen ,- und ,- aliquoter Vorsteuerabzug Kein Vorsteuerabzug ab Anschaffungskosten von mehr als ,- brutto. Keine NoVA, keine motorbezogene Versicherungssteuer

16 Spenden aus dem Betriebsvermögen zur Durchführung von Forschungs- und Lehraufgaben an bestimmte Institutionen sowie Spenden für im Gesetz aufgezählte Institutionen Spenden für mildtätige Zwecke, die Bekämpfung von Armut und Not in Entwicklungsländern Hilfestellung in Katastrophenfällen Spenden für Umwelt-, Naturschutz- und Artenschutzeinrichtungen, Tierheime Freiwillige Feuerwehren, Landesfeuerwehrverbände und die Internationale Anti-Korruptions-Akademie

17 Registrierung ist für die meisten Einrichtungen notwendig - Liste auf der Homepage des BMF Es können bis zu maximal 10% des laufenden Gewinnes steuerlich abgesetzt werden. (z.b. auch Sachspenden) Unbeschränkt für Spenden im Zusammenhang mit Katastrophenschäden, wenn ein Werbeeffekt damit verbunden ist (z.b. Eintragung auf Homepage).

18 Sozialversicherungsbeiträge SV-Beiträge sind Betriebsausgaben Beispiel: Die vorab berechnete Nachzahlung für 2016 beträgt Noch 2016 einzahlen, damit noch ergebniswirksam. Reduziert den Gewinn und daher geringere Einkommensteuerbelastung 2016.

19 Arbeitszimmer im Wohnungsverband Voraussetzungen um Aufwendungen geltend machen zu können : Mittelpunkt der Tätigkeit muss das Arbeitszimmer sein (z.b. Gutachter, Heimbuchhalter, nicht für Vertreter, Kleintransporteur) keine Dinge der privaten Lebensführung im Arbeitszimmer (z.b. Kleiderschrank, Fernseher usw.)

20 Ausgaben izm Arbeitszimmer absetzbar: anteilige Miete anteilige Betriebskosten (z.b. Beheizung, Beleuchtung) anteilige AfA bei Eigentumsobjekten anteilige Finanzierungskosten (Zinsen) Kosten für Einrichtungsgegenstände

21 Typische Arbeitsmittel wie z.b. Computer einschließlich Computertische, Kopier- und Faxgeräte, Drucker, EDV- Ausstattungen, Telefonanlagen sind immer abzugsfähig auch dann, wenn sie in Privaträumen oder einem nicht abzugsfähigen Arbeitszimmer aufgestellt werden.

22 Geschäftsfreundebewirtung Repräsentationsaufwendungen sind keine Betriebsausgaben sind Aufwendungen, die zwar beruflich mit veranlasst, jedoch geeignet sind, das gesellschaftliche Ansehen zu fördern Beispiele: Ball- und Theaterbesuche, Blumengeschenke, Geburtstagsfeier

23 Geschäftsfreundebewirtung Aufwendungen für die Bewirtung von Geschäftsfreunden sind als Repräsentationsaufwendungen grundsätzlich nicht absetzbar. Bewirtungsspesen beziehen sich auf Geschäftsessen sowohl im Betrieb als auch außerhalb (z. B. Restaurant) Übernahme der Kosten der Beherbergung (z.b. Hotelkosten)

24 Geschäftsfreundebewirtung Beispiele für nicht abzugsfähige Bewirtungsspesen Bewirtung aus persönlichem Anlass des Steuerpflichtigen (z.b. Geburtstag) Bewirtung in Form von Arbeitsessen nach Geschäftsschluss

25 Geschäftsfreundebewirtung Ausnahmen vom Abzugsverbot Werbewirksame Bewirtungsaufwendungen eindeutiger Werbezweck (werbeähnlicher Aufwand reicht nicht aus) Betriebliche Veranlassung überwiegt weitaus Werbung = Produkt oder Leistungsinformation

26 Geschäftsfreundebewirtung Unternehmer ist beweispflichtig, dass anlässlich der Bewirtung konkrete Leistungsinformation geboten wurde oder der Abschluss eines bestimmten Rechtsgeschäftes angestrebt wurde allgemeine Angaben (wie z.b. Infos ) auf der Bewirtungsrechnung genügen nicht

27 Geschäftsfreundebewirtung Tipps zur Beweissicherung Vermerk der Geschäftsfreunde (Name, berufliche Stellung Unternehmer, GF oder Arbeitnehmer des Geschäftsfreundes) Genaue Beschreibung des Gegenstandes der Besprechung Detaillierte Rechnung mit Angabe der Essen und Getränke Höhe der Abzugsfähigkeit: 50 % der Bewirtungsspesen

28 Kontakt Mag. Andrea Prozek Finanz- und Sozialpolitische Abteilung Wirtschaftskammer NÖ Wirtschaftskammer-Platz 1, 3100 St. Pölten T 02742/ F 02742/ E finanzpolitik@wknoe.at I

29 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

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