EPU-Erfolgstag Mag. Andrea Prozek 5. November 2016
|
|
- Ella Weber
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 EPU-Erfolgstag 2016 Mag. Andrea Prozek 5. November 2016
2 Inhalt Überlegungen zum Jahreswechsel ausgewählte Betriebsausgaben
3 13% Gewinnfreibetrag Grundfreibetrag für die ersten Gewinn kein Investitionserfordernis maximal Investitionsbedingter Gewinnfreibetrag für Gewinnanteile über Investitionserfordernis (nur bestimmte Wirtschaftsgüter oder Wohnbauanleihen) %-Staffelung: - bis Gewinn: 13% - darüber bis Gewinn: 7% - darüber bis Gewinn: 4,5% maximaler Freibetrag:
4 Gewinnfreibetrag: Begünstigte Investitionen Wohnbauanleihen mit 4-jähriger Behaltefrist Anschaffung einer Registrierkasse ist jedenfalls begünstigt auch wenn die Anschaffungskosten weniger als 400 betragen Anlagegüter neu (nicht gebraucht) abnutzbar (z.b. keine Grundstücke) körperlich (z.b. keine Software) Nutzungsdauer mind. 4 Jahre Nicht begünstigt sind PKW und Kombi, Geringwertige Wirtschaftsgüter, gebrauchte Wirtschaftsgüter
5 Beispiel Gewinnfreibetrag: Gewinn 2016 vor Berücksichtigung des Gewinnfreibetrages abzüglich 13% Grundfreibetrag von abzüglich 13% Investitionsbedingter Gewinnfreibetrag * endgültiger steuerpflichtiger Gewinn Steuerersparnis: (= x 42%) * z.b. Anschaffungskosten Anlagevermögen um mit mind.4-jähriger Nutzungsdauer oder Anschaffung von Wohnbauanleihen i.h.v. mind mit 4 Jahren Behaltefrist
6 Gewinnfreibetrag Ausweis in der Steuererklärung (Formular E1a Kz 9227 für körperliche Wirtschaftsgüter, Kz 9229 für Wohnbauanleihen) Kennzeichnung der begünstigten Wirtschaftsgüter im Anlagenverzeichnis Gesondertes Verzeichnis für Wohnbauanleihen Angaben in den Verzeichnissen, in welchen Umfang die Anschaffungskosten zur Deckung des GFG beitragen Pauschalierung: nur Grundfreibetrag ist möglich
7 Prämie für die Anschaffung einer Registrierkasse bei Anschaffung eines neuen oder Umrüstung eines schon bestehenden Systems zwischen und Pro einzelner Erfassungseinheit (Registrierkasse, Eingabestation eines Kassensystems), der eine Signaturerstellungseinheit zugeordnet wird. Die Prämie beträgt 200,- pro Erfassungseinheit. im Falle eines elektronischen Kassensystems, das über mehrere Eingabestationen verfügt, zumindest 200,- pro Kassensystem, maximal aber 30,- pro Eingabestation
8 Geltendmachung Formular E 108c. Die Geltendmachung der Prämie ist bereits auch vor Abgabe der Einkommensteuererklärung möglich. Die Prämie ist steuerfrei und führt zu keiner steuerlichen Aufwandskürzung. Unbegrenzte Absetzbarkeit der Kosten für die Registrierkasse im Jahr der Anschaffung. Gilt als Investition für den Gewinnfreibetrag auch wenn die Anschaffung geringer als 400,- war.
9 Investitionen vor dem Jahresende: Investitionen bis 400,-- können als geringwertige Wirtschaftsgüter sofort abgesetzt werden. Die Bezahlung ist ausschlaggebend Aktivierungspflichtige Anlagegüter Steuerlich absetzbar im Wege der Abschreibung für Abnutzung (AfA) AfA Beginn: mit Lieferung / Inbetriebnahme des Anlagegutes Zeitpunkt der Bestellung / Bezahlung irrelevant
10 Investitionen vor dem Jahresende: Höhe der AfA Grundsätzlich betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer, außer gesetzlich vorgegeben Lieferung / Inbetriebnahme im 1. Halbjahr volle AfA Lieferung / Inbetriebnahme im 2. Halbjahr halbe AfA Hinweis: Nichtführen eines Anlagenverzeichnis ist strafbar
11 Aufschieben von Investitionen Geplante Investitionszuwachsprämie: Bei kleinen Unternehmen soll der Investitionszuwachs 2017 und 2018 von mindestens Euro und höchstens Euro mit 15 % Prämie gefördert werden. Der Investitionszuwachs berechnet sich nach dem Durchschnitt der jeweils neu aktivierten Anschaffungs- oder Herstellungskosten des abnutzbaren Anlagevermögens der drei vorangegangen Jahre. nicht für PKW s und Grundstücke Wird als Förderung ausgestaltet, d.h. nur solange es ein Fördervolumen gibt. Abwickler soll die AWS sein.
12 Vorziehen/Verschieben von Einnahmen und Ausgaben Gestaltung nur bei Einnahmen-Ausgaben-Rechnung möglich zu überlegen beispielweise wegen Kleinunternehmergrenze Befreiung von der Sozialversicherung Alleinverdienerabsetzbetrag Kinderbetreuungsgeldbezug Einkommensteuerprogression
13 Grundsätzlich gilt das Zufluss-, Abflussprinzip Ausnahme: regelmäßig wiederkehrende Einnahmen und Ausgaben (z.b. Miete), die 15 Tage vor oder nach dem Jahresende bezahlt werden, sind dem Jahr zuzurechnen, zu dem sie wirtschaftlich gehören.
14 Verluste und Verlustvortrag Neu: Verluste ab dem Jahr 2013 sind für Einnahmen- Ausgaben-Rechner unbegrenzt vortragsfähig, Verluste sind im Bereich der Einkommenssteuer im Ausmaß von 100% des Gesamtbetrages der Einkünfte zu verrechnen Verlustvorträge sind Sonderausgaben und müssen in der Steuererklärung geltend gemacht werden - sie kürzen damit aber nicht die Vorschreibung zur SVA.
15 Vorsteuerabzug für Elektroautos Voller Vorsteuerabzug bis Anschaffungskosten von ,- Zwischen ,- und ,- aliquoter Vorsteuerabzug Kein Vorsteuerabzug ab Anschaffungskosten von mehr als ,- brutto. Keine NoVA, keine motorbezogene Versicherungssteuer
16 Spenden aus dem Betriebsvermögen zur Durchführung von Forschungs- und Lehraufgaben an bestimmte Institutionen sowie Spenden für im Gesetz aufgezählte Institutionen Spenden für mildtätige Zwecke, die Bekämpfung von Armut und Not in Entwicklungsländern Hilfestellung in Katastrophenfällen Spenden für Umwelt-, Naturschutz- und Artenschutzeinrichtungen, Tierheime Freiwillige Feuerwehren, Landesfeuerwehrverbände und die Internationale Anti-Korruptions-Akademie
17 Registrierung ist für die meisten Einrichtungen notwendig - Liste auf der Homepage des BMF Es können bis zu maximal 10% des laufenden Gewinnes steuerlich abgesetzt werden. (z.b. auch Sachspenden) Unbeschränkt für Spenden im Zusammenhang mit Katastrophenschäden, wenn ein Werbeeffekt damit verbunden ist (z.b. Eintragung auf Homepage).
18 Sozialversicherungsbeiträge SV-Beiträge sind Betriebsausgaben Beispiel: Die vorab berechnete Nachzahlung für 2016 beträgt Noch 2016 einzahlen, damit noch ergebniswirksam. Reduziert den Gewinn und daher geringere Einkommensteuerbelastung 2016.
19 Arbeitszimmer im Wohnungsverband Voraussetzungen um Aufwendungen geltend machen zu können : Mittelpunkt der Tätigkeit muss das Arbeitszimmer sein (z.b. Gutachter, Heimbuchhalter, nicht für Vertreter, Kleintransporteur) keine Dinge der privaten Lebensführung im Arbeitszimmer (z.b. Kleiderschrank, Fernseher usw.)
20 Ausgaben izm Arbeitszimmer absetzbar: anteilige Miete anteilige Betriebskosten (z.b. Beheizung, Beleuchtung) anteilige AfA bei Eigentumsobjekten anteilige Finanzierungskosten (Zinsen) Kosten für Einrichtungsgegenstände
21 Typische Arbeitsmittel wie z.b. Computer einschließlich Computertische, Kopier- und Faxgeräte, Drucker, EDV- Ausstattungen, Telefonanlagen sind immer abzugsfähig auch dann, wenn sie in Privaträumen oder einem nicht abzugsfähigen Arbeitszimmer aufgestellt werden.
22 Geschäftsfreundebewirtung Repräsentationsaufwendungen sind keine Betriebsausgaben sind Aufwendungen, die zwar beruflich mit veranlasst, jedoch geeignet sind, das gesellschaftliche Ansehen zu fördern Beispiele: Ball- und Theaterbesuche, Blumengeschenke, Geburtstagsfeier
23 Geschäftsfreundebewirtung Aufwendungen für die Bewirtung von Geschäftsfreunden sind als Repräsentationsaufwendungen grundsätzlich nicht absetzbar. Bewirtungsspesen beziehen sich auf Geschäftsessen sowohl im Betrieb als auch außerhalb (z. B. Restaurant) Übernahme der Kosten der Beherbergung (z.b. Hotelkosten)
24 Geschäftsfreundebewirtung Beispiele für nicht abzugsfähige Bewirtungsspesen Bewirtung aus persönlichem Anlass des Steuerpflichtigen (z.b. Geburtstag) Bewirtung in Form von Arbeitsessen nach Geschäftsschluss
25 Geschäftsfreundebewirtung Ausnahmen vom Abzugsverbot Werbewirksame Bewirtungsaufwendungen eindeutiger Werbezweck (werbeähnlicher Aufwand reicht nicht aus) Betriebliche Veranlassung überwiegt weitaus Werbung = Produkt oder Leistungsinformation
26 Geschäftsfreundebewirtung Unternehmer ist beweispflichtig, dass anlässlich der Bewirtung konkrete Leistungsinformation geboten wurde oder der Abschluss eines bestimmten Rechtsgeschäftes angestrebt wurde allgemeine Angaben (wie z.b. Infos ) auf der Bewirtungsrechnung genügen nicht
27 Geschäftsfreundebewirtung Tipps zur Beweissicherung Vermerk der Geschäftsfreunde (Name, berufliche Stellung Unternehmer, GF oder Arbeitnehmer des Geschäftsfreundes) Genaue Beschreibung des Gegenstandes der Besprechung Detaillierte Rechnung mit Angabe der Essen und Getränke Höhe der Abzugsfähigkeit: 50 % der Bewirtungsspesen
28 Kontakt Mag. Andrea Prozek Finanz- und Sozialpolitische Abteilung Wirtschaftskammer NÖ Wirtschaftskammer-Platz 1, 3100 St. Pölten T 02742/ F 02742/ E finanzpolitik@wknoe.at I
29 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Steuertipps zum Jahresende 2017
Steuertipps zum Jahresende 2017 Ein Jahreswechsel steht wieder vor der Tür. Um doch noch Steuervorteile nutzen zu können, lohnt es sich bestimmte Maßnahmen zu setzen bzw. mit einem Experten zu sprechen.
MehrAllgemein Grundfreibetrag Investitionsbedingter Gewinnfreibetrag
Gewinnfreibetrag 1 Allgemein Grundfreibetrag - bis zu EUR 30.000 - ohne Investition - maximal EUR 3.900 (13 % von EUR 30.000) - automatische Berücksichtigung in der Einkommensteuererklärung Investitionsbedingter
MehrDer Gewinnfreibetrag. Wer kann den Freibetrag in Anspruch nehmen?
Der Gewinnfreibetrag Der Gewinnfreibetrag wurde ab der Veranlagung 2010 eingeführt. Alle natürlichen Personen mit betrieblichen Einkunftsarten können diesen Freibetrag unabhängig davon beanspruchen, ob
MehrAb durch den Steuerjungel - Steuerinformation für Neugründer. Mag. Martina Schrittwieser Wirtschaftskammer Wien
Ab durch den Steuerjungel - Steuerinformation für Neugründer Mag. Martina Schrittwieser Wirtschaftskammer Wien Erste Schritte als UnternehmerIn Was ist zu tun? 1.) Meldepflicht beim Finanzamt innerhalb
MehrSehr geehrter Klient!
Sehr geehrter Klient! Nachstehend möchten wir Ihnen verschiedene Themen näher erläutern: Registrierkasse: Prüfung des Jahresbeleges Steuerliche Gewinnoptimierung zum Jahresende 2018 Der Familienbonus Plus
MehrTO-DO-LISTE 2017 BETRIEBSAUSGABEN VORZIEHEN
TO-DO-LISTE 2017 Das Jahr 2017 geht bald zu Ende und aus diesem Grund möchten wir für Sie die wichtigsten steuerlichen Maßnahmen vor Jahresende nochmals zusammenfassen: BETRIEBSAUSGABEN VORZIEHEN Unternehmer_innen,
MehrGFB bis 2012 GFB 2013 bis 2016
GEWINNFREIBETRAG 1 Gewinnfreibetrag natürlicher Personen ab 2013 ung bei mehreren Einkunftsquellen, insbesondere bei einer oder mehreren Beteiligung/en an Mitunternehmerschaften 10 EStG idf 1. StabG 2012,
MehrFreibetrag für investierte Gewinne für Einnahmen- Ausgaben-Rechner
Freibetrag für investierte Gewinne für Einnahmen- Ausgaben-Rechner Mit dem KMU-Förderungsgesetz 2006 wurde für Einnahmen-Ausgaben-Rechner ab dem Veranlagungsjahr 2007, als Ausgleich für die Möglichkeit
MehrWas versteht man eigentlich unter der Luxustangente?
FAQ - Autos Was versteht man eigentlich unter der Luxustangente? Aufwendungen für Pkw werden steuerlich nur anerkannt, wenn sie betrieblich veranlasst und angemessen sind. Die Angemessenheitsgrenze für
MehrSteuertipps für Neugründer/innen. Mag. Martina Schrittwieser
Steuertipps für Neugründer/innen Mag. Martina Schrittwieser Neugründungs-Förderungsgesetz (NEUFÖG) Begünstigungen im Sinne des NEUFÖG für Neugründer (keine vergleichbare Tätigkeit innerhalb der letzten
MehrG E W I N N F R E I B E T R AG (GFB) N AC H 10 ESTG 1988
G E W I N N F R E I B E T R AG (GFB) N AC H 10 ESTG 1988 Seit dem Wirtschaftsjahr 2010 wurde der Gewinnfreibetrag (GFB) für Selbständige quasi als Äquivalent für das Jahressechstel bei Dienstnehmern neu
MehrÖGWT-Club Steueränderungen 2009 Insbesondere StRefG 2009 (Begutachtungsentwurf)
ÖGWT-Club Steueränderungen 2009 Insbesondere StRefG 2009 (Begutachtungsentwurf) Dr. Verena Trenkwalder 10. und 11.2.2009 www.oegwt.at Wir verbinden - Menschen und Wissen. Steuerreform Steuerreformgesetz
MehrDienstagsrunde StRefG und Konjunkturpaket 2009 idf 13. März 2009
IHR SERVICE -NETWERK Dienstagsrunde 24.3.2009 StRefG und Konjunkturpaket 2009 idf 13. März 2009 StB Mag. Johannes Eisl WP/StB Dr. Johannes Pira Steuerreform 2009 Überblick Steuerreform 2009 Tarifsenkung
MehrInformationsveranstaltung der Bank Austria Creditanstalt Landesdirektion Steiermark StB Mag. Doris Jauk StB Mag. Sepp-Michael Steinle
Informationsveranstaltung der Bank Austria Creditanstalt Landesdirektion Steiermark StB Mag. Doris Jauk StB Mag. Sepp-Michael Steinle S&K Steuerberatungskanzlei Mag. Steinle & Mag. Kandler Teil I Freibetrag
MehrHome Office, Fahrtkosten und Sonstige Betriebliche Kosten Steuerforum am 2. Juni 2016
Eine gemeinsame Initiative aller Berliner und Brandenburger SteuerberaterInnen Home Office, Fahrtkosten und Sonstige Betriebliche Kosten Steuerforum am 2. Juni 2016 1 } Betriebsausgaben sind grundsätzlich
MehrFrage und Antwort in Steuersachen. Einsteiger Wirtschaftskammer Wien
Frage und Antwort in Steuersachen Einsteiger 8.4.2015 Wirtschaftskammer Wien Mag. Gudrun Schubert Wirtschaftsprüferin und Steuerberaterin Eingetragene Mediatorin, Trainerin in gewaltfreier Kommunikation
MehrSteuertipps für Unternehmer zum Jahresende
Steuertipps für Unternehmer zum Jahresende Investitionen noch vor dem Jahresende Wenn Sie heuer noch Wirtschaftsgüter anschaffen möchten, dann sollten Sie darauf achten, dass Sie diese noch bis zum 31.12.2015
MehrHome Office, Fahrtkosten und Sonstige Betriebliche Kosten. Steuerforum am 7. März Referentin Dipl.-Kfm. Christine Seyerlein-Busch Steuerberater
Eine gemeinsame Initiative aller Berliner und Brandenburger SteuerberaterInnen Referentin Dipl.-Kfm. Christine Seyerlein-Busch Steuerberater Home Office, Fahrtkosten und Sonstige Betriebliche Kosten Steuerforum
Mehrsteuerexperten.at SteuerberatungsgmbH Telefon:
25.02.2016 steuerexperten.at SteuerberatungsgmbH, Telefon: +43 1 512 50 09 22 25.02.2016 Steuerexperten.at Steuerberatungs GmbH Steuerexperten.at Steuerberatungs GmbH Telefon: +43 1 512 50 09 16 Email:
MehrTeil B Einkommensteuergesetz
Teil B Einkommensteuergesetz 1988 10 Zur steuerlichen Anerkennung von Rückstellungen für Rückbauverpflichtungen bei Bergbahnbetrieben siehe den Beitrag von Michaela Fellinger und Magdalena Haring in SWK
MehrInhalt. Steuerrecht für Studierende. 1. Steuererklärung wofür? 2. Einkünfte Steuerrecht. 3. Kosten des Studiums. 4. Abgabe der Steuererklärung
Steuerrecht für Studierende Vortrag am 18. Oktober 2017 Inhalt 1. Steuererklärung wofür? 2. Einkünfte Steuerrecht 3. Kosten des Studiums 4. Abgabe der Steuererklärung 5. Sozialversicherung (Exkurs) Folie
MehrNeues zur Arbeitszeitflexibilisierung. Fit für den Jahreswechsel. 8. November 2018
Neues zur Arbeitszeitflexibilisierung Fit für den Jahreswechsel 8. November 2018 Ihre Ansprechpartner Mag. Friedrich Lehner Partner, Steuerberater lehner@wtar.at Mag. Wolfgang Rachbauer Partner, Steuerberater
MehrKlienteninfo November 2013
Fuchshuber Steuerberatung GmbH Wirtschaftstreuhänder Steuerberater Zauneggerstraße 8, 4710 Grieskirchen Tel.: 07248/647 48, Fax: 07248/647 48-730 office@stb-fuchshuber.at www.stb-fuchshuber.at Firmenbuchnummer:
MehrBerufungsentscheidung
Außenstelle Salzburg Senat 6 GZ. RV/0031-K/05 Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des K.J.H., Angestellter, geb., 5026 Salzburg, R.K., vertreten durch Treuhand Union,
MehrLohnsteuer. 1 Ausschließlich berufliche Nutzung. 2 Arbeitsmittel als Arbeitslohn HI HI
TK Lexikon Sozialversicherung Arbeitsmittel Lohnsteuer 1 Ausschließlich berufliche Nutzung HI1053793 HI7330173 Wirtschaftsgüter rechnen dann zu den Arbeitsmitteln, wenn sie nahezu ausschließlich für eine
MehrEinnahmen/Ausgabenrechnung für EPU
Einnahmen/Ausgabenrechnung für EPU Was ist die Einnahmen/Ausgabenrechnung Die EA-Rechnung ist eine vereinfachte Gewinnermittlung welche nur im Steuerrecht verankert ist. Neben der EA-Rechnung gibt es nocht
MehrINHALT WIEN, 11. DEZEMBER 2008
INHALT WIEN, 11. DEZEMBER 1) SOZIALVERSICHERUNGSWERTE AB 2009 2) NEUE UMSATZSTEUERVORANMELDUNGSFORMULARE AB 1. JÄNNER 2009 3) GELTENDMACHUNG VON WERBUNGSKOSTEN FÜR NOTEBOOK UND TELEFON 4) STEUERLICHE MAßNAHMEN
Mehrzum Jahreswechsel 2010/2011
N E W S S o n d e r n u m m e r zum Jahreswechsel 2010/2011 SIART + TEAM TREUHAND GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft Enenkelstraße 26 1160 Wien Tel.: +43 (1) 493 13 99-0 Fax: +43
Mehr1. Vergleich der Buchwert- und Abschreibungsentwicklung eines Wirtschaftsgutes bei normaler Abschreibung und vorzeitiger Abschreibung
13 Vorzeitige Abschreibung in 2009 und gem 7a EStG 7a EStG idf Konjunkturbelebungsgesetz 2009, BGBl I 27/2009 Rz 3250-3260 EStR idf Wartungserlass 2009, BMF-010203/0704-VI/6/2009 vom 11.12.2009 1. Vergleich
MehrEPU Tag l 12. April 2016 l WKS moma Maria Moser
S1 EPU Tag l 12. April 2016 l WKS moma Maria Moser Folie 1 S1 Susanne; 21.02.2016 Kleinunternehmer Grenzen Kleinunternehmer Finanzamt Kleinunternehmer SVA Umsatz bis 30.000, Auswirkung: Von der Umsatzsteuer
Mehr13 % Gewinnfreibetrag ab EStG idf StRefG 2009, Rz EStR
13 % Gewinnfreibetrag ab 2010 10 EStG idf StRefG 2009, Rz 3819 3843 EStR 1. Grundsätzliches zur Wirkungsweise des Gewinnfreibetrages (GFB) Sozusagen als Nachfolger des Freibetrages für investierte Gewinne
MehrEPU-Tag l 12. April 2016 l WKS moma - Maria Moser
EPU-Tag l 12. April 2016 l WKS moma - Maria Moser Kleinunternehmer Grenzen Kleinunternehmer - Finanzamt Kleinunternehmer - SVA Umsatz bis 30.000,-- Auswirkung: Von der Umsatzsteuer befreit, kein Vorsteuerabzug
MehrSteuertipps zum Jahresende
Steuertipps zum Jahresende Wien, im Dezember 2016 FÜR UNTERNEHMER Gewinnfreibetrag (GFB): Handlungsbedarf bei Gewinn > 30.000: Investitionen vor dem Jahresende: Der Gewinnfreibetrag ist ein Steuerzuckerl,
MehrDie 10 wichtigsten Tipps für Jungunternehmer um den Steuer- Dschungel gelassen zu durchschreiten
Die 10 wichtigsten Tipps für Jungunternehmer um den Steuer- Dschungel gelassen zu durchschreiten 12. März 2012 Steuerberatung Wirtschaftsprüfung Rechtsberatung Unternehmensberatung www.ecovis.com Agenda
Mehr2017 StB Dipl.-Kfm. Sergej Gubanov
Einnahmenüberschussrechnung 1 Einnahmenüberschussrechnung nach 4 Abs. 3 EStG 1. Allgemeines Einkunftsart 1 bis 3 die weder nach 238 HGB i.v.m. 140 AO noch nach 141 AO buchführungspflichtig sind nicht freiwillig
MehrHome Office, Fahrtkosten und Sonstige Betriebliche Kosten Steuerberatungstag am 18. Juni 2012
Home Office, Fahrtkosten und Sonstige Betriebliche Kosten Steuerberatungstag am 18. Juni 2012 1 Betriebsausgaben sind grundsätzlich alle Aufwendungen, die durch den Betrieb veranlasst sind aber: Der Gesetzgeber
MehrDer Gewinnfreibetrag ab 2010
Der Gewinnfreibetrag ab 2010 Mit der Steuerreform 2009 wurde ein neuer Gewinnfreibetrag eingeführt. Alle natürlichen Personen mit betrieblichen Einkunftsarten kommen in den Genuss des Freibetrages unabhängig
MehrDie Eckpunkte der Steuerreform 2009
Die Eckpunkte der Steuerreform 2009 Der Ministerrat hat am 10.2.2009 die Regierungsvorlage zur Steuerreform 2009 verabschiedet, die voraussichtlich im März 2009 im Parlament beschlossen wird und eine steuerliche
MehrSteuer-News-Spezial Steuerreform 2009
Steuer-News-Spezial Steuerreform 2009 Ausgabe 1/2009 Hinweis: Wir haben die vorliegende Klienten-Info mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt, bitten aber um Verständnis dafür, dass sie weder eine persönliche
MehrEinnahmen-Ausgaben- Rechnung in der Praxis
Reinhard Huber Einnahmen-Ausgaben- Rechnung in der Praxis Die Buchhaltung allgemein: 1 Begriff Buchhaltung Die Buchführung dokumentiert und analysiert die im Unternehmen anfallenden Geschäftsvorfälle aus
MehrNachfolge Steuerliche Aspekte der Betriebsübergabe
Nachfolge 2016+ Steuerliche Aspekte der Betriebsübergabe Mag. Andrea Prozek 11. November 2016 Möglichkeiten der Betriebsübergabe Entgeltliche Übergabe (Betriebsverkauf) Unentgeltliche Übergabe (Schenkung)
MehrYOU INVEST Webinar zum Gewinnfreibetrag. 3. Dezember 2013
Webinar zum Gewinnfreibetrag 3. Dezember 2013 Referenten Mag. Marc Walter LL.M. Mag. Martin Ratschiller 03.12.2013 - Seite 2 Agenda Kurzbeschreibung Wer ist berechtigt? Begünstigte Wirtschaftsgüter Nachversteuerung
MehrSTEUER- INFO 02/2009
STEUER- INFO 02/2009 1 ZUR VERSCHROTTUNGSPRÄMIE (ÖKOPRÄMIE FÜR PKW)... 1 2 STEUERLICHE ABSETZBARKEIT VON SPENDEN AB 1.1.2009... 1 3 EINKOMMENSTEUERERKLÄRUNG UND ARBEITNEHMERVERANLAGUNG - WER HAT BIS WANN
MehrPublic Breakfast 10. Dezember 2015 Aktuelles aus dem Steuerrecht: Gemeinnützigkeitsgesetz 2015
www.pwc.at 10. Dezember 2015 Aktuelles aus dem Steuerrecht: Gemeinnützigkeitsgesetz 2015 Mag. Christian Weber Agenda Gemeinnützigkeitsgesetz 2015 (GG 2015 dzt. Entwurf): 1. Erweiterung des Tätigkeitsbereiches
MehrAbgrenzung der Privatausgaben von den Betriebsausgaben
Einkommensteuer Abgrenzung der Privatausgaben von den Betriebsausgaben Abgrenzung der Privatausgaben von den Betriebsausgaben Ausschließlich Privatausgaben Wenn ein Unternehmer Ausgaben, die in seinem
MehrBetriebsausgaben und ihre Besonderheiten Steuerforum I am 21. März 2019
Eine gemeinsame Initiative aller Berliner und Brandenburger SteuerberaterInnen Betriebsausgaben und ihre Besonderheiten Steuerforum I am 21. März 2019 Referentin Dipl.-Volkswirtin Elena Weismann Steuerberaterin/Fachberaterin
MehrHome Office, Fahrtkosten und Sonstige Betriebliche Kosten Steuerforum am 28. Mai
Home Office, Fahrtkosten und Sonstige Betriebliche Kosten Steuerforum am 28. Mai 2015 1 Betriebsausgaben sind grundsätzlich alle Aufwendungen, die durch den Betrieb veranlasst sind aber: Der Gesetzgeber
MehrInfo & Checklisten. Betriebsausgaben. Klienten-Info Webausdruck
Info & Checklisten https://www.astoria.at/ Klienten-Info Webausdruck Betriebsausgaben Betriebsausgaben Wie definiert das Gesetz den Begriff Betriebsausgaben? Betriebsausgaben sind die Aufwendungen oder
MehrFachplan FACHHOCHSCHULE FÜR FINANZEN. Einkommensteuer. in Königs Wusterhausen. für das Studienfach. Grundstudium E Lehrbereich I.
FACHHOCHSCHULE FÜR FINANZEN in Königs Wusterhausen P 3412-2-ESt Fachplan für das Studienfach Einkommensteuer Grundstudium E 2012 1. Semester 2. Semester 3. Semester Stand 01.10.2012 Lehrbereich I 1 Semester
MehrArbeitnehmer/innenveranlagung. Informationen für Studierende
Arbeitnehmer/innenveranlagung Informationen für Studierende 1 Arbeitnehmerveranlagung 1) Pflichtveranlagung, zb Aufforderung vom Finanzamt zwei oder mehrere lohnsteuerpflichtige Einkünfte wurden bezogen
Mehr4 Spezielle Bilanzelemente
EBDL Bilanzierung 4 Spezielle Bilanzelemente Ziele dieses Kapitels Die unterschiedlichen Arten von Rücklagen und deren Bedeutung kennen lernen Rückstellungen von Rücklagen unterscheiden können und deren
MehrPflichtübung aus Finanzrecht Sommersemester 2017 Dr. Andreas Kauba. XI. Abschreibungen
XI. Abschreibungen 1. Eine Maschine wird um 5.000,- angeschafft. Die Nutzungsdauer beträgt 5 Jahre. Im ersten Jahr werden 2000,- im zweiten Jahr 1.000,- im dritten Jahr 1.000,- im vierten und fünften Jahr
MehrWie immer wenn das Jahr zu Ende geht finden Sie in unserem Steuersplitter die wichtigsten Hinweise und Tipps zum Jahresende.
Sehr geehrte Frau Doktor! Sehr geehrter Herr Doktor! Wie immer wenn das Jahr zu Ende geht finden Sie in unserem Steuersplitter die wichtigsten Hinweise und Tipps zum Jahresende. Aus gegebenem Anlass möchten
MehrFachplan FACHHOCHSCHULE FÜR FINANZEN. Einkommensteuer. in Königs Wusterhausen. für das Studienfach. Grundstudium E Lehrbereich I.
FACHHOCHSCHULE FÜR FINANZEN in Königs Wusterhausen P 3412-2-ESt Fachplan für das Studienfach Einkommensteuer Grundstudium E 2013 1. Semester 2. Semester 3. Semester Stand 01.10.2013 Lehrbereich I Seite
MehrAktuelles aus dem Steuerrecht
Aktuelles aus dem Steuerrecht September 2016 Einkünfte aus nichtselbstständiger Tätigkeit gem. 25 EStG Sonstige Bezüge gem. 29 Z. 4 EStG (Funktionsgebühren) Bürgermeister Stadträte Gemeinderäte Vorstandsmitglieder
MehrModul BWL IX für Wirtschaftswissenschaftler. Betriebliche Steuerlehre - Karteikarten ESt 2 Prof. Jelena Milatovic, LL.M.
Modul BWL IX für Wirtschaftswissenschaftler Betriebliche Steuerlehre - Karteikarten ESt 2 Prof. Jelena Milatovic, LL.M. Steuerrecht Betriebliche Steuerlehre - Prof. Jelena Milatovic - Karteikarten ESt
MehrTIPPS UND INFOS FÜR VERMIETER
TIPPS UND INFOS FÜR VERMIETER VORWERBUNGSKOSTEN Es können auch dann schon steuerlich abzugsfähige Werbungskosten vorliegen, wenn zum Zahlungszeitpunkt noch keine Einnahmen zufließen (Vorwerbungskosten).
MehrGebühr für Wohnungsmietverträge abgeschafft
.Wir informieren Sie Sehr geehrter Klient! Nachstehend möchten wir Ihnen verschiedene Themen näher erläutern: Gebühr für Wohnungsmietverträge abgeschafft Nutzung des Gewinnfreibetrages: Planungsrechnung
MehrInhalt. Steuerrecht für Studierende. 1. Steuererklärung wofür? 2. Einkünfte Steuerrecht. 3. Kosten des Studiums. 4. Abgabe der Steuererklärung
Steuerrecht für Studierende Vortrag am 03. Mai 2017 Inhalt 1. Steuererklärung wofür? 2. Einkünfte Steuerrecht 4. Abgabe der Steuererklärung 5. Sozialversicherung (Exkurs) Folie 2 1 1. Steuererklärung wofür?
MehrSchwierige Geschäftsvorfälle richtig buchen
Schwierige Geschäftsvorfälle richtig buchen Bearbeitet von Iris Thomsen 1. Auflage 2008. Taschenbuch. 304 S. Paperback ISBN 978 3 448 08982 0 Recht > Handelsrecht, Wirtschaftsrecht > Handels- und Vertriebsrecht
MehrSteuertips zum Jahresende
1140 WIEN, BECKMANNGASSE 6 TEL. 01/ 894 21 96 FAX 894 03 62, 897 31 22 E-Mail: office@ehrenstrasser.at www.ehrenstrasser.at DVR 0794988 D ie K anzlei ist am 4.12.201.12.2014 geschlossen (W eihnachtsfeier)!
MehrSTEUERLICHE SPENDENABZUGS- FÄHIGKEIT BEI FEUERWEHREN
STEUERLICHE SPENDENABZUGS- FÄHIGKEIT BEI FEUERWEHREN Für den Dienstgebrauch Spendenabzug Seit 2009 eingeschränkter Begünstigtenkreis: Erweiterung dieses Kreises ab 2012 auch Feuerwehren nunmehr begünstigt
MehrSteuertipps für Gründer/-innen. Mag. Martina Schrittwieser
Steuertipps für Gründer/-innen Mag. Martina Schrittwieser Neugründungs-Förderungsgesetz (NEUFÖG) Begünstigte im Sinne des NEUFÖG für Neugründer (keine vergleichbare Tätigkeit innerhalb der letzten 5 Jahre)
MehrBILANZ zum 31. Dezember 2015
BILANZ zum 31. Dezember 2015 Tradebyte Software GmbH, Entwicklung u.vermarktung v. Softwarelösungen, Ansbach Blatt 44 AKTIVA Euro % Euro % A. Anlagevermögen I. Immaterielle Vermögensgegenstände 1. Selbst
MehrPersonengesellschaften aus unternehmensrechtlicher und steuerlicher Sichtweise - Teil 2
Seite 1 von 5 Dokument 1 von 1 RW-Praxis RWP 2008/20 RWP 2008, 63 Heft 3 v. 16.05.2008 Fälle aus der Praxis Personengesellschaften aus unternehmensrechtlicher und steuerlicher Sichtweise - Teil 2 Gastbeitrag:
Mehr> nach seiner Funktion, Ausstattung und Lage in die häusliche Sphäre eingebunden ist,
Wikipedia: Häusliches Arbeitszimmer (Deutschland) Ein Arbeitszimmer ist ein Raum, in dem eine Tätigkeit ausgeübt wird, die mit einer steuerlichen Einkunftsart im Zusammenhang steht. Im Hinblick auf die
MehrGunter Schmid Steuerberater
Im Juli 2011 I. Pauschalierung von Sachzuwendungen ( Geschenke an Kunden) Leitsatz : Im Januar 2007 haben wir in unserem monatlichen Rundschreiben darauf hingewiesen, daß seit Januar 2007 für Geschenke
Mehr829/A XXII. GP. Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich. Antrag
829/A XXII. GP - Initiativantrag 1 von 6 829/A XXII. GP Eingebracht am 27.04.2006 Antrag der Abgeordneten Dr. Stummvoll, Josef Bucher Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz
MehrFit für den Jahreswechsel
Fit für den Jahreswechsel 30. November 2017 Ihre Ansprechpartner Mag. Friedrich Lehner Partner, Steuerberater lehner@wtar.at Mag. Wolfgang Rachbauer Partner, Steuerberater rachbauer@wtar.at Inhalt (1)
MehrGewinnermittlung durch Einnahmen-Überschussrechnung
Gewinnermittlung durch Einnahmen-Überschussrechnung Die Einnahmen-Überschussrechnung ( 4 Absatz 3 Einkommensteuergesetz (EStG)) ist eine einfache Art, den laufenden Gewinn eines Geschäftsjahres zu ermitteln.
MehrSteuertipps für GründerInnen Mag. Petra Maria Ibounig, Mag. Martina Schrittwieser
Steuertipps für GründerInnen Mag. Petra Maria Ibounig, Mag. Martina Schrittwieser ALLGEMEINE INFORMATIONEN ZUM STEUERRECHT Steuerliche Pflichten hängen von der Rechtsform ab Einzelunternehmer und Gesellschafter
MehrMobilien-Leasing-Erlass des BMF
Mobilien-Leasing-Erlass des BMF Der Bundesminister der Finanzen 53 Bonn 1, den 19 April 1971 Gesch.-Z.: IV B/2 - S 2170-31/71 Betr. Ertragssteuerliche Behandlung von Leasing-Verträgen über bewegliche Wirtschaftsgüter
MehrEinkommensteuer. Fachplan. FACHHOCHSCHULE FÜR FINANZEN in Königs Wusterhausen. P ESt. für das Studienfach. Grundstudium E 2014.
FACHHOCHSCHULE FÜR FINANZEN in Königs Wusterhausen P 3412-2-ESt Fachplan für das Studienfach Einkommensteuer Grundstudium E 2014 1. Semester 2. Semester 3. Semester Stand 01.10.2014 Lehrbereich I 1 Semester
Mehr2. Lösung der Fallstudie
2. Lösung der Fallstudie Fallstudie 1 2. Lösung der Fallstudie Die Lösung der Fallstudie erfolgt, indem in einem ersten Schritt für jede Position der Saldenliste die notwendigen Bilanzierungs- bzw Nachbuchungen
MehrSteuertipps für Unternehmen und Private zum Jahresende
Steuertipps für Unternehmen und Private zum Jahresende Mit dem Jahreswechsel 2017/2018 gilt es für Unternehmer und Private in Österreich wieder zahlreiche Tipps zu beachten. Die Steuerexperten von Deloitte
MehrArten von Steuern. Betriebssteuern Privatsteuern Betriebliche Durchlaufsteuern Aktivierungspflichtige Steuern
Steuern Arten von Steuern Betriebssteuern Privatsteuern Betriebliche Durchlaufsteuern Aktivierungspflichtige Steuern Betriebssteuern Sind steuerlich abzugsfähig = Aufwand Grundsteuer Motorbezogene Versicherungssteuer
MehrGewinnfreibetrag ab EStG 1988 idf StRefG 2009, EStR 2000 RZ idf Wartungserlass 2010 vom
1 Gewinnfreibetrag ab 2010 10 EStG 1988 idf StRefG 2009, EStR 2000 RZ 3819-3844 idf Wartungserlass 2010 vom 21.12.2010 Stand: 1.3.2011 Erstmals bei der Veranlagung 2010 kommt für natürliche Personen oder
MehrBerufungsentscheidung
Außenstelle Wien Senat 15 GZ. RV/1213-W/03 Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., in W., vertreten durch Charlotte Zeisel, Steuerberaterin, 1180 Wien, Hofstattgasse
MehrSteuerliche Änderungen 2007 Vorschau auf die Unternehmenssteuerreform 2008
Steuerliche Änderungen 2007 Vorschau auf die Unternehmenssteuerreform 2008 Steuerliche Änderungen 2007 Steuerliche Änderungen 2007 Ausgewählte Neuerungen ab 2007 Erhöhung des Umsatzsteuersatzes Kürzung
MehrÜbungen im Steuerrecht
Saarbrücken, den Fälle zum Einkommensteuerrecht Grobes Prüfungsschema Subjektive Steuerpflicht: unbeschränkte und beschränkte Steuerpflicht ( 1 EStG) Unbeschränkte Steuerpflicht: Regelfall bei der einkommensteuerrechtlichen
MehrFrage und Antwort in Steuersachen. Fortgeschrittene Wirtschaftskammer Wien
Frage und Antwort in Steuersachen Fortgeschrittene 16.4.2015 Wirtschaftskammer Wien Mag. Gudrun Schubert Wirtschaftsprüferin und Steuerberaterin Eingetragene Mediatorin, Trainerin in gewaltfreier Kommunikation
Mehrbei Gewerbebetrieben oder Freiberuflern, die den Gewinn mittels Bilanzierung ermitteln, ein Betriebsvermögen von höchstens ,
Ein wesentliches Instrument zur steuerlichen Optimierung ist der Investitionsabzugsbetrag, welcher durch die Unternehmensteuerreform 2008 grundlegend umgestaltet, aber auch deutlich attraktiver gemacht
MehrONLINE-NEWS APRIL 2017
ONLINE-NEWS APRIL 2017 Kurzfristige Grundstücksvermietung Bisher mussten Vermieter grundsätzlich auch bei kurzfristiger Vermietung von Räumen, die nicht Wohnzwecken dienen, prüfen, ob der Mieter aus dieser
MehrSTEUERTIPPS FÜR UNTERNEHMER
STEUERTIPPS FÜR UNTERNEHMER 1. INVESTITIONEN VOR DEM JAHRESENDE Wenn Sie heuer noch Investitionen tätigen, müssen Sie das Wirtschaftsgut auch noch bis zum 31.12.2017 in Betrieb nehmen, damit Sie eine Halbjahresabsetzung
Mehrzum Jahreswechsel 2008/2009
N E W S S o n d e r n u m m e r zum Jahreswechsel 2008/2009 SIART + TEAM TREUHAND GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft Enenkelstraße 26 1160 Wien Tel.: +43 (1) 493 13 99-0 Fax: +43
MehrAls Unternehmer oder Freiberufler hat man s nicht immer leicht.
, Seite 1 von 6 Als Unternehmer oder Freiberufler hat man s nicht immer leicht. Daher werden Sie besonders gefördert.. , Seite 2 von 6 Mit Wertpapieren Steuern sparen. 1) Bereits ab 2006 sah das KMU-Förderungsgesetz
MehrSTEUERRECHT KOMPAKT MAG. MANFRED-GEORG KORN STEUERBERATERIN MAG. ALEXANDRA PLATZER 29. MAI 2018
STEUERRECHT KOMPAKT MAG. MANFRED-GEORG KORN STEUERBERATERIN MAG. ALEXANDRA PLATZER 29. MAI 2018 THEMA: ZUVERDIENST UND STEUERN WAS MUSS ICH BEACHTEN, WENN ICH ZWEI EINKOMMEN HABE? Steuerrecht Kompakt I
Mehr5.400 brutto. Eintägige berufliche Fortbildung 156 Anschaffung Fachliteratur 276 Kirchenbeitrag 56 Lebensversicherung 300
Modul 9(b) Anonyme ArbeitnehmerInnenveranlagung Beispiel Universitätsabsolventin Julia, Tätigkeiten/Anschaffungen im Jahr Tätigkeit als wissenschaftliche Assistentin in einem Forschungsprojekt - 4,5 Monate
MehrDie steuerliche Behandlung der Einkünfte eines Gerichtvollziehers
Die steuerliche Behandlung der Einkünfte eines Gerichtvollziehers Jan Schuler Richterakademie Trier 21.04.2016 Folie 1 Gliederung Seite I. Allgemeines 3 II. Einnahmen 4 III. Werbungskosten 9 IV. Besteuerung
MehrErfolgreich Gründen im Nebenerwerb Steuerrecht
Erfolgreich Gründen im Nebenerwerb Steuerrecht Referent: WP/StB Karsten Röhrich IHK Ostwestfalen zu Bielefeld 19. Januar 2016 1 2 Gliederung 1. Steuerarten und Gewinnermittlung 2. Umsatzsteuer: Kleinunternehmerregelung
MehrLehrbuch der Einkommensteuer
Steuerfachkurs Lehrbuch der Einkommensteuer Von Professor Eberhard Rick Diplom-Finanzwirt (FH) Gerhard Gunsenheimer Diplom-Finanzwirtin Ulrike Martin Diplom-Finanzwirt (FH) Josef Schneider 11., völlig
MehrDer Gewinnfreibetrag. Wer kann den Freibetrag in Anspruch nehmen?
Der Gewinnfreibetrag Dieser wurde ab der Veranlagung 2010 eingeführt. Alle natürlichen Personen mit betrieblichen Einkunftsarten können diesen Freibetrag unabhängig davon beanspruchen, ob sie ihren Gewinn
MehrSteuertipps für Unternehmer
ADELSBERGER & THALER Steuerberatungsgesellschaft OG Steuertipps für Unternehmer 1. INVESTITIONEN VOR DEM JAHRESENDE Wenn Sie heuer noch Investitionen tätigen, müssen Sie das Wirtschaftsgut auch noch bis
MehrGeschenke - Sonderausgabe -
Geschenke - Sonderausgabe - Aktuelle Themen Sehr geehrte Leserinnen und Leser, wir zeigen Ihnen dieses Mal eine erweiterte Übersicht über die Unterschiede zwischen Geschenken und anderen Zuwendungen an
MehrGEWINNERMITTLUNG Einnahmen-Überschussrechner vom bis
Blatt 1 GEWINNERMITTLUNG Einnahmen-Überschussrechner vom 01.01.2015 bis 31.12.2015 EUR EUR EUR A. BETRIEBSEINNAHMEN 1. Umsatzerlöse 254.238,68 252.349,03 2. Sonstige betriebliche Einnahmen a) Veräußerung
MehrÜbungen zu Einkünften aus nicht selbstständiger Arbeit EansA
Übungen zu Einkünften aus nicht selbstständiger Arbeit EansA In welcher Höhe liegen in den nachfolgenden Fällen Versorgungsbezüge vor? Fall 1: Die Steuerpflichtige S. erhält seit Januar 2007 monatlich
Mehr