> Creditreform Inkasso. Praxistipps für das Forderungsmanagement. Handwerk
|
|
- Ernst Bayer
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 > Creditreform Inkasso Praxistipps für das Forderungsmanagement im Handwerk
2 1. Trau, schau wem! Die Kundenauswahl Gerade im Geschäftsleben ist es wichtig, sich ein genaues Bild über seinen Geschäftspartner zu verschaffen. Denn Vertrauen aus dem Lateinischen Kredit verdient nur jemand, der seine Seriosität und seine Bonität unter Beweis stellt. Daher ist es besonders wichtig, sich ein klares Bild über seinen Geschäftspartner zu verschaffen: 1. Wer ist mein Geschäftspartner? Diese Frage ist vielmals offenkundig, in Einzelfällen jedoch erst durch Nachfragen erkennbar. Die Gaststätte Zum goldenen Hirschen kann nicht Ihr Vertragspartner werden, wohl aber der im Gewerberegister eingetragene Inhaber. Lassen Sie sich im Zweifelsfall eine Kopie des Gewerberegisterauszugs geben. Liefern Sie an eine Firma, die im Handelsregister eingetragen ist, sollten Sie sich durch einen Blick in das Register überzeugen, dass die bestellende Person auch zur Vertretung des Unternehmens berechtigt ist. Gleiches gilt natürlich auch für Gewerbebetriebe. Nicht jeder Angestellter darf Aufträge an Dritte erteilen. Vergewissern Sie sich, im Zweifelsfall beim Inhaber des Gewerbes. Führen Sie Arbeiten in einer Wohnung oder einem Haus durch, fragen Sie ruhig, ob der Auftraggeber Mieter oder Eigentümer der Immobilie ist. Nicht selten kommt es zum Streit, weil der Mieter ohne Rücksprache unabgestimmt Arbeiten durchführen lässt, für die der Vermieter verantwortlich ist. Ist der Mieter nicht solvent, haben Sie das Nachsehen. 2. Wird mein Geschäftspartner die Leistung später auch bezahlen können? Gerade diese Frage zeigt, dass Forderungsmanagement nicht erst bei der Mahnung, sondern bei der Kundenauswahl beginnt. Üblicherweise lässt sich an den äußeren Umständen des Auftrags nicht auf die Zahlungsfähigkeit des Vertragspartners schließen. Verschaffen Sie sich einen unabhängigen Einblick in die wirtschaftliche Situation Ihres Gegenübers. Vor der Annahme eines Auftrags sollte die Einholung von Creditreform Wirtschaftsinformationen obligatorisch sein. Anhand der darin aufgezeigten Bonitätsbewertung bestimmen Sie dann die Zahlungsmodalitäten. Bestehen Zweifel an der Solvenz, sollte zumindest in Höhe des Materialeinsatzes Vorauskasse vereinbart werden. Bei Privatpersonen ist die Erteilung einer Bonitätsauskunft an das berechtigte Interesse des Anfragenden geknüpft. Am besten lassen Sie sich vom Kunden eine Einwilligungserklärung zur Einholung einer sogenannten Consumer-Auskunft unterzeichnen. Lehnt Ihr Kunde dies ab, kann das ein erster Hinweis auf eine mangelnde Bonität sein. Auch in einer laufenden Geschäftsbeziehung empfiehlt es sich, externe Bonitätsinformationen zur Beurteilung der Zahlungsfähigkeit heranzuziehen. Die Erfahrungen zeigen, dass ein in die Insolvenz abgleitender Schuldner zunächst seine Nebenlieferanten schleppender bezahlt; sie sind im Regelfall leichter zu ersetzen. Der Hauptlieferant erfährt erst sehr spät oft zu spät von der Zahlungsunfähigkeit seines Abnehmers. Sofern eine gegenseitige Abhängigkeit besteht, kann die Insolvenz des Kunden auch zu einer Existenz gefährdenden Situation beim Lieferanten führen. 2
3 2. Hand drauf! Der Vertragsabschluss Der Abschluss eines Vertrages per Handschlag ist natürlich zulässig. Der Kauf einer Zeitung am Kiosk oder das Lösen eines Fahrscheins am Automaten sind einfache Beispiele, die zeigen, dass Verträge nicht immer schriftlich fixiert werden müssen. Im täglichen Leben schließen wir deutlich mehr Verträge mündlich oder durch unser Handeln als auf dem schriftlichen Weg. Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) kennt nur wenige Ausnahmen, in denen der Vertragsabschluss an bestimmte Formvorschriften gebunden ist. Nachteil mündlich oder konkludent geschlossener Verträge ist die Beweislast, wenn es zum Streitfall kommt. Daher sollten insbesondere Handwerker im Bau- und Ausbaugewerbe mit ihrem Auftraggeber den Leistungsumfang und die jeweiligen Rechte und Pflichten der Vertragspartner möglichst genau vertraglich festlegen. Dabei gilt: Je genauer die zu erbringende Leistung vertraglich beschrieben ist, umso geringer ist das Risiko, dass der Kunde später berechtigt oder unberechtigt reklamiert. Eine exakte Leistungsbeschreibung zeigt implizit auch auf, was der Kunde nicht erwarten darf. Dabei sollten nicht nur die Art und Menge einer Leistung festgelegt werden, sondern auch die Qualität und der Ausführungszeitraum. Jede später vereinbarte Änderung am Vertragsumfang oder Leistungszeitraum sollten ebenfalls schriftlich festgehalten und von beiden Vertragspartnern unterzeichnet werden. Für regelmäßig wiederkehrende Vertragsklauseln empfiehlt sich die Zusammenstellung Allgemeiner Geschäftsbedingungen (AGB). Der Gesetzgeber setzt Grenzen bei der Ausgestaltung von AGB ( 307 ff. BGB). Somit ist es ratsam, Standard-AGB, wie sie häufig von Handwerkskammern und Innungen zur Verfügung gestellt werden, auf die individuellen Anforderungen Ihres Handwerksbetriebes anzupassen. Vor der Einführung der AGB sollten Sie sie einem fachkundigen Rechtsanwalt zur Prüfung und Abnahme vorlegen. Auch hier bieten Handwerkskammern und Innungen für Mitglieder im Regelfall kostenfreie oder kostengünstige Rechtsberatung. Die besten AGB nützen jedoch nichts, wenn sie nicht explizit in den Vertrag eingebunden sind. Die bloße Existenz der AGB entfaltet noch nicht die gewünschte Schutzwirkung. Auftrags- und Vertragsformulare sollten daher grundsätzlich die AGB in das Vertragsverhältnis einbeziehen. 3. Sicher ist sicher! Der Eigentumsvorbehalt Das BGB kennt den Eigentumsvorbehalt nicht. Nach Erbringung Ihrer Leistung haben Sie laut Gesetz nur einen Anspruch auf die Gegenleistung. Liefern Sie beispielsweise als Tischler einen maßgefertigten Kleiderschrank, dürfen Sie nach Maßgabe des Gesetzes nicht seine Herausgabe verlangen, wenn der Schuldner seiner Zahlungsverpflichtung nicht nachkommt. Daher ist es wichtig, das Recht an der gelieferten Ware erst nach vollständiger Bezahlung aufzugeben. Hierzu kann ein sogenannter Eigentumsvorbehalt vereinbart werden, der in der Praxis verschiedene Ausprägungen annehmen kann: Einfacher Eigentumsvorbehalt: Bis zur vollständigen Bezahlung der gelieferten Sache bleibt diese Ihr Eigentum. Zahlt der Kunde nicht, haben Sie einen Herausgabeanspruch. Im Insolvenzfall des Schuldners können Sie vom Insolvenzverwalter die Herausgabe der Sache verlangen sogenanntes Aussonderungsrecht ( 47 InsO). Nachteile: a) Veräußert Ihr Kunde die Sache weiter, geht Ihr Recht unter, wenn der Erwerber die Sache rechtmäßig erwirbt. Einen automatischen Zugriff auf den Kaufpreiserlös Ihres Kunden haben Sie beim einfachen Eigentumsvorbehalt nicht. 3
4 b) Liefern Sie eine Sache, die weiterverarbeitet wird (z.b. Kies zu Beton), so geht der Herausgabeanspruch ebenfalls unter. c) Stehen Sie in einer dauerhaften Lieferbeziehung zu Ihrem Kunden, können Sie nur die Sache zurückverlangen, die noch nicht vollständig bezahlt wurden. Hat Ihr Kunde beispielsweise Möbelstück A gekauft, nicht bezahlt, aber weiterveräußert, können Sie nicht auf Möbelstück B zugreifen, das Ihr Kunde bezahlt hat und sich noch in seinem Besitz befindet. Verlängerter Eigentumsvorbehalt: Hierbei erlauben Sie Ihrem Kunden, den Gegenstand weiterzuveräußern bzw. weiterzuverarbeiten, obwohl dieser noch nicht das Eigentum an dem Gegenstand erworben hat. Gleichzeitig lassen Sie sich das Recht an der Kaufpreiszahlung abtreten. Damit geben Sie zwar bei einer Weiterveräußerung des Gegenstands Ihr Eigentumsrecht auf, erhalten aber gleichzeitig den Zugriff auf die Kaufpreiszahlung. Vorteil: Falls Ihr Kunde nicht bezahlt, können Sie gegenüber seinem Abnehmer die Abtretung aus dem verlängerten Eigentumsvorbehalt offenlegen und in Höhe Ihrer noch offenen Forderung von diesem die Kaufpreiszahlung verlangen. Hierzu benötigen Sie jedoch von Ihrem Kunden die Information, an welchen Abnehmer der Gegenstand weiterveräußert wurde bzw. bei einer Weiterverarbeitung, zu welchem Anteil der von Ihnen gelieferte Gegenstand in die neue Sache eingegangen ist. In der Praxis ist es im Regelfall schwierig, den säumigen Schuldner zur Herausgabe der Informationen zu motivieren. Nachteil: Der verlängerte Eigentumsvorbehalt deckt nicht den Fall der dauerhaften Lieferbeziehung ab (siehe einfacher Eigentumsvorbehalt Nachteil c) Erweiterter Eigentumsvorbehalt: Die gelieferten Sachen bleiben Ihr Eigentum bis zur vollständigen Bezahlung aller von Ihnen gelieferten Sachen. In einer dauerhaften Lieferbeziehung haben Sie so die Möglichkeit, bei offenen Forderungen auf alle noch im Besitz Ihres Kunden befindlichen, von Ihnen gelieferten Sachen zurückzugreifen. In der Praxis finden Sie regelmäßig eine Kombination aus einem erweiterten und verlängerten Eigentumsvorbehalt. 4. Papier ist geduldig Die Dokumentation Sinnbildlich für eine langwierige Umsetzung eines Plans, lässt sich dem geduldigen Papier etwas Positives abgewinnen. Lassen Sie Ihre Leistungserbringung von Ihrem Kunden schriftlich bestätigen, sei es in Form von Lieferscheinen oder Bau- und Leistungsabnahmen. Auch Stundenzettel gehören zur Leistungsdokumentation. Mit der Unterzeichnung des Lieferungs- und Leistungsnachweises ist zweifelsfrei dokumentiert, dass Sie Ihre Arbeit vertragskonform verrichtet und nun einen Anspruch auf die Gegenleistung haben. Nun kommt Ihnen die genaue Detaillierung des Auftragsumfangs aus der Vertragsvereinbarung zugute. Je genauer die Vorarbeit war, umso einfacher ist es nun, die Leistungserbringung auszuhaken. 4
5 Die vom Kunden unterzeichneten Leistungsnachweise erleichtern es Ihnen, Ihren Zahlungsanspruch im Bedarfsfall später durchzusetzen. Der Richter muss dann nicht mehr entscheiden, ob Sie Ihre Leistungen vertragskonform erbracht haben, sondern kann auf die schriftliche Bestätigung des Kunden zurückgreifen. Sie stärken Ihre Rechtsposition deutlich. 5. Time is money Der Mahnprozess Sie haben Ihre Leistung vertragskonform erbracht und sich dies auch von Ihrem Kunden bestätigen lassen. Doch Ihr Kunde hat bei Fälligkeit noch nicht gezahlt. Was nun? Sie müssen Ihren Kunden erst in Verzug setzen, bevor Sie Ihre weiteren Rechte geltend machen können. Wann ein Schuldner in Verzug gerät, beschreibt der Gesetzgeber in 286 BGB: Grundsätzlich ist eine Mahnung erforderlich ( 286 Abs. 1 BGB). Für die Mahnung besteht keine Formvorschrift. Sie kann also auch mündlich erfolgen. Aus Beweisgründen empfiehlt es sich jedoch, schriftlich zu mahnen. Üblicherweise wird die erste Mahnung mit normaler Post zugestellt. Sie haben keinen Nachweis, ob die Mahnung tatsächlich den Empfänger erreicht hat. Nicht jeder Kunde wird bestreiten, dass er die erste Mahnung erhalten hat. Insofern bleibt zu überlegen, ob sich der Versand per Einschreiben lohnt. In besonders wichtigen Fällen ist es sogar ratsam, die Mahnung unter Zeugen selbst im Briefkasten des Schuldners einzuwerfen. Es gibt jedoch auch Ausnahmen von der Regel: Die Mahnung ist entbehrlich, wenn die Fälligkeit nach dem Kalender bestimmt ist ( 286 Abs 2 Nr. 1 BGB) Es wäre ein Irrtum anzunehmen, es würde ausreichen, das Fälligkeitsdatum auf der Rechnung eindeutig zu bestimmen (z. B.: Diese Rechnung ist am fällig ). Der Fälligkeitstermin muss bereits bei Vertragsabschluss festgelegt werden. Diese Festlegung wird jedoch nur in den seltensten Fällen zu so einem frühen Zeitpunkt möglich sein. Besonders dann nicht, wenn die Ausführung des Auftrags von weiteren Faktoren wie Materialeinkauf abhängt, da die Zahlung erst erfolgt, wenn Sie Ihre Leistung vollständig erbracht haben. Dennoch sollten Sie aus psychologischen Gründen in der Rechnung ein konkretes Fälligkeitsdatum angeben. Die Erfahrung zeigt, dass Rechnungen mit konkretem Fälligkeitsdatum schneller bezahlt werden, als Rechnungen mit dem Vermerk Fällig x Tage nach Rechnungsdatum. Die Mahnung ist auch entbehrlich, wenn die Fälligkeit von einem Ereignis abhängt und sich die Fälligkeit vom Eintritt des Ereignisses an nach dem Kalender bestimmen lässt. ( 286 Abs 2 Nr. 2 BGB) Eine mögliche Fallkonstellation, die unter diese Regelung fallen würde, wäre folgende Vertragsklausel: Die Schlusszahlung wird 14 Kalendertage nach schriftlicher Abnahme der Leistung durch den Bauherrn fällig. Das der Fälligkeit der Forderung vorausgehende Ereignis wäre die schriftliche Leistungsabnahme durch den Bauherrn. Dies setzt voraus, dass bei Leistungsabnahme auch das Datum mitdokumentiert wird. Die Frist von 14 Tagen lässt sich eindeutig am Kalender ableiten. Auch hier gilt, dass die Fälligkeitsvereinbarung schon bei Vertragsabschluss besteht. 5
6 Verweigert der Schuldner ernsthaft und endgültig, entfällt die Pflicht zur Mahnung ( 286 Abs. 2 Nr. 3 BGB Es ist leicht nachvollziehbar, dass es nicht notwendig ist zu mahnen, wenn der Schuldner schon vorher sagt, dass er nicht zahlen wird. In diesem Fall ist es ratsam, s oder Briefe, aus denen die Zahlungsweigerung hervorgeht, aufzubewahren. Bei mündlichen Aussagen sollte ein Zeuge anwesend sein. Nicht gemahnt werden muss auch in solchen Fällen, in denen aus besonderen Gründen unter Abwägung der beiderseitigen Interessen der sofortige Eintritt des Verzugs gerechtfertigt ist. ( 286 Abs. 2 Nr. 4 BGB) Beispielsweise verhindert der Schuldner durch sein Verhalten, dass Sie als Gläubiger eine Mahnung aussprechen. Der Schuldner verspricht Ihnen noch vor der Mahnung, dass er die Zahlung kurzfristig leisten wird. Oder er erkennt die Zahlungspflicht und den Verzug auch ohne Mahnung an. In Anbetracht der schleppenden Zahlungsmoral, unter denen insbesondere Handwerker zu leiden haben, hat der Gesetzgeber für Geldforderungen in 286 Abs. 3 BGB die 30-Tage-Frist für den Zahlungsverzug eingeführt. Damit die automatische Verzugsfrist von 30 Tagen ihre Wirkung entfalten kann, sind zwei Voraussetzungen zu erfüllen: a) Die Forderung muss fällig sein und b) dem Schuldner muss die Rechnung zugegangen sein. Die Beweislast trifft Sie als Handwerker, was insbesondere für die Bedingung b) gilt. Vergewissern Sie sich, dass die Rechnung nicht nur verschickt, sondern auch tatsächlich angekommen ist. Für den automatischen Verzug nach 30 Tagen sind folgende Regelungen zu beachten: Ist Ihr Kunde eine Privatperson, so müssen Sie als weitere Voraussetzung Ihren Kunden auf die Folgen hinweisen, um den automatischen Verzug nach 30 Tagen zu bewirken. Versehen Sie Ihre Rechnung daher mit einem entsprechenden Vermerk: Diese Rechnung ist sofort fällig. Wir weisen Sie darauf hin, dass Sie auch ohne gesonderte Mahnung 30 Tage nach Erhalt dieser Rechnung in Verzug geraten ( 286 Abs. 3 BGB). Bei nicht fristgerechter Zahlung können weitere Kosten für Sie entstehen. Sofern bei gewerblichen Abnehmern der Zugang der Rechnung unsicher ist, so beginnt die Frist ab Erhalt der Leistung ( 286 Abs. 3 Satz 2 BGB). Ist Ihr Kunde also ein Unternehmen oder ein Gewerbetreibender, so empfiehlt sich, die Erbringung der Leistung genau zu dokumentieren und sich vom Kunden bestätigen zu lassen. Bewahren Sie also Lieferscheine und Stundennachweise entsprechend auf. Neben der schriftlichen Mahnung kann es durchaus sinnvoll sein, telefonisch nachzufassen, wenn die Zahlung trotz Mahnung ausbleibt. Dabei sollte der Anruf zeitnah erfolgen, d. h. im Regelfall 2-3 Tage nach Ablauf der Zahlungsfrist in der Mahnung. Aber auch vor Ablauf der Mahnfrist kann die telefonische Kontaktaufnahme hilfreich sein und die Zahlungsbereitschaft des Schuldners erhöhen. Klären Sie im Telefonat, ob Rechnung und Mahnung beim Schuldner angekommen sind. Faxen Sie fehlende Belege unverzüglich bzw. senden Sie sie per und lassen Sie sich den Empfang der Dokumente bestätigen. 6
7 Bereiten Sie das Telefongespräch gut vor. Legen Sie sich den Sachverhalt mit allen Belegen zurecht. Überlegen Sie sich, was Sie mit dem Telefonat erreichen möchten und priorisieren Sie Ihre Ziele, z. B. 1. Zahlung erhalten, 2. Eventuelle Einreden und Einwendungen klären, 3. Gründe für das Ausbleiben der Zahlung erkunden etc. Ein Telefonat durchbricht die Anonymität. Ein gut vorbereitetes Telefonat schafft Klarheit und erhöht den Druck auf den Kunden, die Zahlung zeitnah zu leisten. Mit einem aktiven Telefonat sind Sie in der Offensive und können das Gespräch gezielt steuern. Seien Sie kompromissbereit, ohne Ihr Ziel aus dem Auge zu verlieren. Möchte der Kunde etwas von Ihnen im Regelfall Zahlungsaufschub, so muss er Ihnen auch etwas geben beispielsweise in Form einer Abschlagzahlung. Je nach Höhe der Forderung und der Dauer der Stundung kann die Gegenleistung in der Unterzeichnung eines vollstreckbaren notariellen Schuldanerkenntnisses bestehen. So können Sie sehr kurzfristig Vollstreckungsmaßnahmen einleiten, wenn sich Ihr Kunde nicht an die Absprachen hält. Wie oft und mit welcher Frist gemahnt werden soll, lässt sich nicht pauschal beantworten. Die Anzahl der Mahnungen und die Fristsetzung hängen unter anderem von der Bedeutung des Kunden für Ihren Handwerksbetrieb (Hauptabnehmer versus Gelegenheitsbesteller), der aktuellen Bonität des Abnehmers, der Höhe der Forderung und Branchengepflogenheiten ab. Generell gilt jedoch, dass bereits die dritte schriftliche Mahnung kaum noch Wirkung zeigt. 40% Zahlungseingang nach Mahnstufe in % der HF 20% 1. Mahnstufe 2. Mahnstufe 3. Mahnstufe 7
8 Umso wichtiger ist es, wenige Mahnungen möglichst kurz zu takten und bereits spätestens nach 60 Tagen ein Inkasso-Unternehmen wie Creditreform mit dem weiteren Einzug zu beauftragen. Denn je später Sie diesbezüglich tätig werden, umso geringer ist die Chance, dass Ihr Inkasso-Dienstleister die Forderung noch für Sie realisieren kann. Kaufmännisches Mahnverfahren Inkasso B2C Neukunden Bestandskunden B2B 2 Mahnstufen: max. 30 Tg 2-3 Mahnstufen: max. 60 Tg Optimaler Übergabezeitpunkt 60 Tage Neukunden(C) Neukunden (A + B) Bestandskunden (C) Bestandskunden (A + B) 2 Mahnstufen: max. 30 Tg 3 Mahnstufen: max. 45 Tg 3 Mahnstufen: max. 60 Tg 3-4 Mahnstufen: max. 90 Tg Fälligkeit Übergabe Cash A = Großkunden B = Mittelgroße Kunden C = Kleinkunden 6. Schuster, bleib bei Deinen Leisten Die Zusammenarbeit mit einem Inkasso-Dienstleister Natürlich drängt sich die Frage auf, was ein Inkasso-Dienstleister besser macht als die für die kaufmännischen Angelegenheiten in Ihrem Handwerksbetrieb zuständige Person. Um es auf den Punkt zu bringen: Es ist die Spezialisierung. In gleicher Art und Weise, wie Sie sich mit Ihrem Handwerksbetrieb auf die Herstellung von bestimmten Produkten und Lösungen fokussieren, besteht das Kerngeschäft eines Inkasso-Dienstleisters im effektiven Einzug überfälliger Forderungen. Die Vorteile liegen auf der Hand. Sie zeigen Ihrem Kunden, dass Ihnen Ihr Geld wichtig ist und Sie mit aller Konsequenz Ihr Recht durchsetzen. Titelüberwachung Debitorenmanagement Kumulierter Geldeingang Vorgerichtliches Inkasso Maximale Gesamtrealisierung Gerichtliches Mahnverfahren Third-Party Effekt Eigenes Forderungsmanagement Fälligkeit der Forderung Zeit 8
9 Vorteile des Outsourcings von Inkasso-Prozessen Eskalation auf einen externen Inkasso-Partner erhöht die Zahlungsbereitschaft (Third-Party Effekt) Verkürzung der Außenstandsdauer (DSO) Kosten des Inkasso-Partners sind als Verzugsschaden vom Schuldner zu zahlen Vollkosten sind im Regelfall niedriger als bei internen Mahnabteilungen (economies of scale, spezialisierte Inkasso-Software, Erfolgsbeteiligung der Mitarbeiter) Unternehmensressourcen werden nicht abseits des Kerngeschäftes eingesetzt Nutzung der Erfahrungen aus anderen Inkasso-Fällen mit dem gleichen Schuldner Stärker ausgeprägte Spezialisierung der Mitarbeiter Ein besonderer Vorteil liegt darin, dass Sie sich von den Fällen entlasten, die besonders zeit- und damit kostenaufwändig sind. Zudem muss Ihnen der Schuldner die durch den Zahlungsverzug entstandenen Mehrkosten aus der Beauftragung von Creditreform als Verzugsschaden ersetzen. Dazu ist er gesetzlich verpflichtet. Warum sollten Sie also auf Vorteile verzichten? 7. Quo vadis? Welcher Dienstleister ist der richtige? Bei mehr als Rechtsanwälten und über 800 Inkasso-Unternehmen in Deutschland stellt sich natürlich die berechtigte Frage nach dem richtigen Partner. Dabei gilt die Grundsatzfrage zu klären, ob für Ihre Forderungen eher die Beauftragung eines Rechtsanwaltes oder die Beauftragung von Creditreform in Frage kommt. Die Antwort hängt vom Einzelfall ab. Rechtsanwalt» Geeignet bei strittigen Forderungen» Erfolgsabhängige Vergütung i.d.r. nicht zulässig» Keine individuelle Gebührenregelung bei Misserfolg möglich» Einleitung des Klageverfahrens ohne Systembruch möglich» Interessenschwerpunkt liegt in der (kostenpflichtigen) Titulierung und Zwangsvollstreckung» Kaum Einsatz von externen Bonitätsinformationen» Nachhaltiger Forderungseinzug (Titelüberwachung) gebührenrechtlich unattraktiv Inkasso-Unternehmen» Filterfunktion durch bonitätsbasiertes Inkasso» Erfolgsorientierte, individualisierbare Konditionsgestaltung möglich» Mediation und außergerichtlicher Einzug stehen im Vordergrund» Kostenoptimierung durch Informationsbündelung und Nutzung von Skaleneffekten» Hohe Effizienz durch Kombination von automatisierten Prozessen und individueller Schuldneransprache» Rückwirkung auf Bonitätseinschätzung ist beim Schuldner bekannt (Creditreformspezifischer Vorteil)» Kostengünstige Titulierung nach RDG» Klageverfahren über erfahrene Vertragsanwälte Berufsgruppenspezifische Vor- und Nachteile 9
10 Der Einsatz von Inkasso-Unternehmen wie Creditreform fokussiert sich auf fällige und augenscheinlich unbestrittene Forderungen. Die Hauptaufgabe von Creditreform besteht darin, bei Zahlungsunwilligkeit den Schuldner zur Begleichung der offenen Forderung zu motivieren und bei Zahlungsunfähigkeit gemeinsam mit dem Schuldner und Ihnen als Gläubiger einen Lösungsweg zur Begleichung der noch offenen Forderung zu erarbeiten. Macht der Schuldner bereits von vornherein Mängelrügen geltend oder hat er gar von sich aus einen Rechtsanwalt eingeschaltet, so empfiehlt es sich, einen Rechtsanwalt zu konsultieren. Denn in dieser Fallkonstellation ist die Wahrscheinlichkeit sehr hoch, dass der Sachverhalt in einem sogenannten streitigen Verfahren gerichtlich geklärt werden muss. Die Vertretung einer Streitpartei vor Gericht bleibt den Rechtsanwälten vorbehalten. Sind Sie unsicher, welchen Weg Sie einschlagen sollten? - Dann sprechen Sie bitte mit uns. Wir beraten Sie gerne, wie Sie am schnellsten zu Ihrem Geld und zu Ihrem Recht kommen. 8. Gut ist uns nicht gut genug Vorteile von Creditreform Die größtmögliche Entlastung im Umgang mit säumigen Kunden erlangen Sie nur mit einem Inkasso- Partner, der Ihnen das gesamte Spektrum des Forderungsmanagement bieten kann. Von der vorgerichtlichen Inkasso-Tätigkeit über das gerichtliche Mahnverfahren bis hin zur Einleitung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen und der Langzeitüberwachung titulierter Forderungen erhalten Sie das gesamte Lösungsspektrum bei Creditreform aus einer Hand. Und sollte wider Erwarten eine gerichtliche Klärung der Forderungsangelegenheit erforderlich sein, vermitteln wir Ihnen gerne einen fachkundigen und erfahrenen Rechtsanwalt für die Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Bei aller Konsequenz in unserer Inkasso-Tätigkeit beachten wir immer den Grundsatz, dass der Schuldner Ihr Kunde ist und als solcher behandelt werden sollte. Auf diese Weise nehmen wir Rücksicht auf den Ruf Ihres Unternehmens, denn Ihre Reputation und Ihre Zufriedenheit sind uns wichtig. Damit Sie ein gutes Gefühl in der Zusammenarbeit mit Creditreform haben, legen wir Ihnen unsere Arbeitsweise offen und stimmen mit Ihnen im Vorfeld ab, wie wir versuchen, Ihren Kunden zur Zahlung zu motivieren. Diese Transparenz setzt sich fort in einer klaren Berichterstattung über die eingeleiteten Inkasso-Maßnahmen, so dass Sie jederzeit im Bilde sind wenn Sie möchten, rund um die Uhr mit unserem WebInkasso. 10
11 Die Vorteile von Creditreform liegen auf der Hand: Hohe Erfolgsquote durch Kombination Auskunftei und Inkasso Individualisiertes Vorgehen anhand Schuldnerbonität Konzentration auf gute Schuldner Identifizierung schlechter Schuldner Geschulte und erfahrene Inkasso-Spezialisten Creditreform in der Mediatorrolle (Schonung der Kundenbeziehung) Eigene Software-Entwicklung für das Inkasso Permanente Optimierung der Inkasso-Abläufe Übernahme des gesamten Schriftverkehrs mit Schuldnern und Dritten Umfangreiches Berichtswesen auch im Internet abrufbar Ein Ansprechpartner für Gläubiger und Schuldner vor Ort Creditreform. Unternehmen Sie nichts ohne uns. 11
12 Kontakt Verband der Vereine Creditreform e.v. Hellersbergstr Neuss phone / mail info@verband.creditreform.de web
> Creditreform Inkasso. Forderungsmanagement. Freiberufler Praxistipps
> Creditreform Inkasso Forderungsmanagement für Freiberufler Praxistipps 1. Trau, schau wem! Die Kundenauswahl Gerade im Geschäftsleben ist es wichtig, sich ein genaues Bild über seinen Geschäftspartner
MehrWie mahne ich wirkungsvoll? Christoph Schieder Fürstenfeldbruck, 10.März 2016
Wie mahne ich wirkungsvoll? Christoph Schieder Fürstenfeldbruck, 10.März 2016 Creditreform Gruppe 2010 Dokumentenname 1 Creditreform München Ganzmüller, Groher & Kollegen KG Zahlen & Fakten» 4.360 Mitglieder/Kunden»
MehrZahlungsverzug: Säumige Schuldner - Mahnung und Verzug
Zahlungsverzug: Säumige Schuldner - Mahnung und Verzug Berchtesgaden - Fotolia.com Vor allem kleinen und mittelständischen Unternehmen gehen säumige Schuldner an die Substanz. Viele Schuldner, vor allem
MehrDeutschland-Monteurzimmer.de Artikel - Infos - Hilfen
Mahnbescheid beantragen - Aber wie!? Offene Mietforderungen: So beantragen Sie einen Mahnbescheid Inhalt Was versteht man unter einem Mahnbescheid? 3 Welche Gründe gibt es für einen Mahnbescheid? 4 Unterschied
MehrDie Seite "Säumige Schuldner Mahnung und Verzug" ist in folgende Abschnitte gegliedert:
Dieses Dokument finden Sie auf www.aachen.ihk.de unter der Dok-Nr. 80467 RECHTSINFORMATION Säumige Schuldner Mahnung und Verzug Die Seite "Säumige Schuldner Mahnung und Verzug" ist in folgende Abschnitte
MehrZahlungsverzug: Säumige Schuldner - Mahnung und Verzug
Zahlungsverzug: Säumige Schuldner - Mahnung und Verzug Berchtesgaden - Fotolia.com Vor allem kleinen und mittelständischen Unternehmen gehen säumige Schuldner an die Substanz. Viele Schuldner, vor allem
MehrSäumige Schuldner- Mahnung und Verzug
Säumige Schuldner- Mahnung und Verzug Ihre Ansprechpartner: Ass. Eva-Maria Mayer Telefon: 02 03-28 21-279 Vor allem kleinen und mittelständischen Unternehmen gehen säumige Schuldner an die Substanz. Viele
MehrSäumige Schuldner Mahnung und Verzug
Säumige Schuldner Mahnung und Verzug Bedeutung des Themas Vor allem kleinen und mittelständischen Unternehmen gehen säumige Schuldner an die Substanz. Viele Schuldner zahlen ihre Schulden erst lange Zeit
MehrSäumige Schuldner Mahnung und Verzug
Säumige Schuldner Mahnung und Verzug Stand: Januar 2018 Vor allem kleinen und mittelständischen Unternehmen gehen säumige Schuldner an die Substanz. Viele Schuldner zahlen ihre Schulden erst lange Zeit
MehrSäumige Schuldner - Mahnung und Verzug
Industrie- und Handelskammer Ostwestfalen zu Bielefeld Säumige Schuldner - Mahnung und Verzug Vor allem kleinen und mittelständischen Unternehmen gehen säumige Schuldner an die Substanz. Viele Schuldner
MehrVermeiden Sie unbezahlte Forderungen Der Bonitätscheck der First Debit
Vermeiden Sie unbee Forderungen Der Bonitätscheck der First Debit Diese Darstellung zeigt den Jurcash-Prozess vereinfacht. - te Screen 1st Debit einbauen Gratis- Auskünfte nutzen Führen Sie bei einem neuen
Mehrwww.teras-anwaltskanzlei.de Was tun, wenn der Kunde nicht zahlt? IHK Regional im Regionalverband Saarbrücken 28. September 2017 Themenüberblick Sie erfahren heute: 1. was schon beim Abschluss des Vertrages
MehrSäumige Schuldner Mahnung und Verzug
Säumige Schuldner Mahnung und Verzug Vor allem kleinen und mittelständischen Unternehmen gehen säumige Schuldner an die Substanz. Viele Schuldner zahlen ihre Schulden erst lange Zeit nach Fälligkeit oder
MehrFall 5 Lösungsskizze
Fall 5 Lösungsskizze I. Anspruch des V gegen K auf Zahlung des Kaufpreises gem. 433 Abs. 2 BGB 1. Wirksamer Kaufvertrag 2. Untergang des Anspruchs auf Rücktritts gem. 346 Abs. 1 BGB a) Rücktrittserklärung,
MehrSäumige Schuldner - Mahnung und Verzug
Industrie- und Handelskammer Ostwestfalen zu Bielefeld Säumige Schuldner - Mahnung und Verzug Vor allem kleinen und mittelständischen Unternehmen gehen säumige Schuldner an die Substanz. Viele Schuldner
MehrHERZLICH WILLKOMMEN!
Kreativwirtschaft Erzgebirge 9. Netzwerktreffen Arbeitgeberseminar Kultur- und Kreativwirtschaft auf Einladung der DAK-Gesundheit HERZLICH WILLKOMMEN! Referentin: Andrea Ernst Rechtsanwältin und Fachanwältin
MehrHerbsttagung November Mercure Hotel Waldhof 17 in Bielefeld
Herbsttagung 2009 3. November 2009 Mercure Hotel Waldhof 17 in Bielefeld Insolvenzrecht / RA Sandra Rostek Gliederung I. Ausgewählte Wirkungen der Verfahrenseröffnung II. III. Bargeschäfte 3 I. Ausgewählte
MehrErfolg realisieren, Liquidität schaffen.
> Forderungsmanagement Erfolg realisieren, Liquidität schaffen. > Debitorenmanagement > Inkasso > Kredit- und Kautionsversicherung > Factoring Bauen Sie auf Kompetenz und Erfahrung, um an Ihr Geld zu kommen.
MehrRechnungs- und Mahnwesen
Rechnungs- und Mahnwesen 1. Wie sollte eine Rechnung grundlegend aussehen? 2. Wie sollte eine 1. Mahnung grundlegend aussehen und wie verhalte ich mich? 3. Wie sollte eine 2. Mahnung grundlegend aussehen?
Mehr1 Zugriff auf alle SCHUFA-Auskünfte, günstige Einzel ab rechnungen!
JURCASH Highlights auf einen Blick Exklusive Konditionen für Gewerbetreibende! JURCASH Serviceleistungen für Vermieter Neu! 1 Ohne: Mitgliedsbeitrag, Einmalgebühr, Jahresbeitrag oder Erfolgsprovision!
MehrSäumige Schuldner - Mahnung und Verzug
Industrie- und Handelskammer Ostwestfalen zu Bielefeld Säumige Schuldner - Mahnung und Verzug Vor allem kleinen und mittelständischen Unternehmen gehen säumige Schuldner an die Substanz. Viele Schuldner
MehrProzessfinanzierung + Forderungsmanagement. Ihr Recht! Das ist unser Business. ADVO Prozessfinanz AG
Infobroschüre Prozessfinanzierung + Ihr Recht! Das ist unser Business. ADVO Prozessfinanz AG Oberschiltstrasse 7 CH 6363 Fürigen Obbürgen www.advo-prozessfinanz.com Fon: +41 41 511 2193 Fax: +41 41 511
MehrOffene Rechnungen? Hier ist Ihr Inkasso-Joker.
FORDERUNGS- MANAGEMENT Offene Rechnungen? Hier ist Ihr Inkasso-Joker. Nutzen Sie die Chance, Ihre Liquidität zu verbessern! Statt Ärger haben Sie den Kopf frei fürs Geschäft. online-forderungsmanagement
MehrERFOLGREICH IM FORDERUNGS- MANAGEMENT.
1 ERFOLGREICH IM FORDERUNGS- MANAGEMENT. LEGIAL Ihr Partner für Versicherungsinkasso Mit Anspruch. Für Anspruch. 2 3 WIR MINIMIEREN FORDERUNGSAUSFÄLLE FÜR VERSICHERER. Kostenersparnis und Entlastung im
MehrNutzen Sie das Inhaltsmenü: Die Schnellübersicht führt Sie zum Thema. Die Kapitelüberschriften führen Sie zur Lösung.
Nutzen Sie das Inhaltsmenü: Die Schnellübersicht führt Sie zum Thema. Die Kapitelüberschriften führen Sie zur Lösung. Briefe in Bestform... 7 Schnell und sicher durch Ihren Mahnbrief-Berater.... 9 Abkürzungen...
MehrNutzen Sie das Inhaltsmenü: Die Schnellübersicht führt Sie zum Thema. Die Kapitelüberschriften führen Sie zur Lösung.
Nutzen Sie das Inhaltsmenü: Die Schnellübersicht führt Sie zum Thema. Die Kapitelüberschriften führen Sie zur Lösung. Briefe in Bestform.... 7 Schnell und sicher durch Ihren Mahnbrief-Berater... 9 Abkürzungen...
Mehr3: Fälle zur Sicherungsübereignung. 3: Fälle zur Sicherungsübereignung
3: Fälle zur Sicherungsübereignung Fall 3 (nach BGHZ 28, 16): S ist Fabrikant. Er hat bei G ein Darlehen über 100.000 EUR aufgenommen. Zur Absicherung des Kredits haben S und G einen Sicherungsübereignungsvertrag
MehrForderungseinzug. Rechtsanwalt Christopher Langlotz
Forderungseinzug Ausstehende Forderungen Viele Unternehmen haben Probleme mit der Zahlungsmoral ihrer Kunden. Ein erheblicher Teil der Insolvenzen in Deutschland geht auf das Konto säumiger Zahler. Aber
Mehr9. ÖFFENTLICHKEITSVERANSTALTUNG. des Netzwerks BAU KOMPETENZ MÜNCHEN (BKM)
9. ÖFFENTLICHKEITSVERANSTALTUNG des Netzwerks BAU KOMPETENZ MÜNCHEN (BKM) am Donnerstag, den 16.04.2015 Eintreffen der Teilnehmer mit Begrüßungskaffee ab 13.30 Uhr Beginn: 14.00 Uhr (s.t.) - ca. 18.00
MehrKeine Chance dem Insolvenzverwalter Wirksamer Schutz vor Insolvenzen von Vertragspartnern
Keine Chance dem Insolvenzverwalter Wirksamer Schutz vor Insolvenzen von Vertragspartnern Vortrag anlässlich der bvse-jahrestagung Fachverband Papierrecycling am 13.09.2017 in Potsdam von Rechtsanwältin
MehrORDAT Vertragsbedingungen für die Überlassung von Software (Kauf)
ORDAT für die Überlassung von Software (Kauf) Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis... 2... 3 1 Vertragsgegenstand... 3 2 Nutzungsrechte an Software und Schutz vor unberechtigter Nutzung...
MehrFrage 1 Ein Anspruch auf Zahlung des Kaufpreises könnte nach 433 II BGB bestehen, wenn ein wirksamer Kaufvertrag zustande gekommen ist.
Prüfung: Angestelltenprüfung II/10-01 Dresden Fach: Recht Klausurteil: Bürgerliches Recht 120 Minuten/50 Punkte Fall 1 Frage 1 Ein Anspruch auf Zahlung des Kaufpreises könnte nach 433 II BGB bestehen,
MehrLeistungsstörungen II
Leistungsstörungen II Nichtleistung trotz Möglichkeit und Lehrstuhl für Zivilrecht, Wirtschaftsrecht, Geistiges Eigentum Prof. Dr. Michael Hassemer Erinnerung: Die Matrix der Leistungsstörungen 1. Unmöglichkeit
MehrNeue Fristen im Zuge des Gesetzes zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr
Neue Fristen im Zuge des Gesetzes zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr Rechtsanwalt Rainer Schulz Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht Überblick Inkrafttreten: 29.07.2014 Umsetzung
MehrAllgemeine Vertragsbedingungen
Allgemeines Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle kaufmännischen Beziehungen mit unseren Kunden. Jede Auftragserteilung durch den Kunden zieht die vollständige und vorbehaltlose
MehrArbeitsgemeinschaft zum Schuldrecht, besonderer Teil im SS 2007 Beatrice Brunner Thomas Habbe Henry Posselt
Arbeitsgemeinschaft zum Schuldrecht, besonderer Teil im SS 2007 Fall 4: Willy will wieder waschen Weil seine alte Waschmaschine am Freitag endgültig ausfällt, erwirbt Willy (K) am Sonnabend bei Verkäufer
MehrMFM INKASSO. Mahn- & Forderungsmanagement GmbH. Ihr Partner für professionelles Forderungsmanagement
MFM INKASSO Mahn- & Forderungsmanagement GmbH Ihr Partner für professionelles Forderungsmanagement Zeit ist Geld Deshalb setzen wir auf schnelles Handeln Durch konsequentes Vorgehen schnelle Erfolge Sie
MehrDie Verjährung. I. Zahlungsansprüche:
Die Verjährung Wenn Gläubiger (z.b. wenn der Handwerker Geld will) die Verjährungsproblematik nicht beachten, können sie böse Überraschungen erleben. Es ist besonders ärgerlich, wenn aufgrund der Verjährung
MehrGeld muss sein SO EINFACH ERHALTEN SIE AN DER REZEPTION JEDE ZAHLUNG
Geld muss sein SO EINFACH ERHALTEN SIE AN DER REZEPTION JEDE ZAHLUNG Geld einnehmen ist ein echter Grund zur Freude Leistung und Gegenleistung Betriebswirtschaftliches Handeln (also auch das Handeln in
MehrKaufvertrages (bewegliche Sachen)
Muster eines Kaufvertrages (bewegliche Sachen) Stand: Januar 2017 Vorwort Der Unternehmer schließt im Laufe seiner Geschäftstätigkeit eine Vielzahl von Verträgen ab. Um eine Orientierungshilfe zu bieten,
MehrMEIN KUNDE ZAHLT NICHT. Mag. Gerda Ferch-Fischer
MEIN KUNDE ZAHLT NICHT Mag. Gerda Ferch-Fischer November 2015 MEIN KUNDE ZAHLT NICHT Diese Broschüre ist im WKO-Shop der WKO Oberösterreich erhältlich. T 05-90909 I F 05-90909-3588 E wko-shop@wkooe.at
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen. der CAT Clean Air Technology GmbH
Allgemeine Geschäftsbedingungen der CAT Clean Air Technology GmbH A. Allgemeine Geschäftsbedingungen für alle Vertragsarten 1. Preisstellung Alle Preise verstehen sich stets netto zuzüglich Umsatzsteuer
MehrVom Auftrag bis zur Zahlung
Vom Auftrag bis zur Zahlung Forderungsverfolgung beim BGB-Werkvertrag unter schwierigen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen RA Dr. Thomas Schöne, Justiziar der RWE Westfalen-Weser-Ems AG, Dortmund Vortrag
MehrBekämpfung von Zahlungsverzug. Neues Gesetz für den Geschäftsverkehr
Bekämpfung von Zahlungsverzug Neues Gesetz für den Geschäftsverkehr Gesetzesänderung zum 29.07.14 Zahlungsverzug ist im Geschäftsverkehr ein großes Problem, die Liquidität fehlt den Unternehmen. Die gerichtliche
MehrDELTA FORDERUNGSSERVICE
DELTA FORDERUNGSSERVICE Serviceleistungen für Finanzdienstleistungen & Systementwicklung SYSDOC::ACT_INFO:: PRODUKTBROSCHÜRE INKASSO Stand: 03/2014 Nutzen Sie unser Wissen und erfahren Sie in einem ersten
Mehr1. Schuldverhältnisse
DAA - Wirtschaftslexikon Schuldrecht 1. Schuldverhältnisse! Begriffsbestimmung Als Schuld - im hier betrachteten Sinne - ist ein (zeitweiliger) Zustand zu verstehen, der sich daraus begründet, dass eine
Mehr281 Schadensersatz statt der Leistung wegen nicht oder nicht wie geschuldet erbrachter Leistung
280 Schadensersatz wegen Pflichtverletzung (1) Verletzt der Schuldner eine Pflicht aus dem Schuldverhältnis, so kann der Gläubiger Ersatz des hierdurch entstehenden Schadens verlangen. Dies gilt nicht,
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Snookertraining
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Snookertraining 1 Geltung gegenüber Unternehmern und Begriffsdefinitionen (1) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftbedingungen gelten für alle Lieferungen zwischen
MehrK müsste dadurch einen Schaden erlitten haben. Gemäß 249 Satz 1, 252 Satz 1 BGB umfasst der zu ersetzende Schaden auch den entgangenen Gewinn.
Lösung-8- WS 09/10 I. Anspruch des K gegen V gemäß 433 Abs. 1 Satz 1 auf Übergabe und Übereignung des Buches K könnte gegen V einen Anspruch auf Übergabe und Übereignung des Buches gemäß 433 Abs. 1 Satz
MehrSehr geehrter Kunde, die Firma CEMA-Immobilien möchte Sie auf Ihr Widerrufsrecht aufmerksam
Ihr Widerrufsrecht R E A L E S T A T E A N G E L M A Y E R Sehr geehrter Kunde, die Firma -Immobilien möchte Sie auf Ihr Widerrufsrecht aufmerksam machen. Weiter detailliertere Informationen zur Widerrufsbelehrung
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen Diese Website enthält die allgemeinen Geschäftsbedingungen (die Allgemeinen Geschäftsbedingungen ), auf denen die Lieferung von Waren und die Erbringung von Dienstleistungen
MehrKNH Rechtsanwälte Sonder-Newsletter September 2014
KNH Rechtsanwälte Sonder-Newsletter September 2014 KNH Rechtsanwälte Gesetz zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr in Kraft getreten! Der Bundestag hat am 02.04.2014 den Entwurf des Gesetzes
MehrTipps für einen erfolgreichen GROSS- UND AUSSENHANDEL
Tipps für einen erfolgreichen GROSS- UND AUSSENHANDEL Tipps für ein erfolgreiches Forderungsmanagement Nur bezahlter Umsatz ist guter Umsatz. Das gilt vor allem für den Groß- und Außenhandel als einer
MehrDie verbrannte Standuhr/Lösung
Die verbrannte Standuhr/Lösung I. Anspruch des K gegen V gemäß 433 Abs. 1 Satz 1 BGB auf Übergabe und Übereignung der Uhr. K könnte gegen V einen Anspruch auf Übergabe und Übereignung der Uhr gemäß 433
Mehr60 Die drohen mit der SCHUFA
60 Die drohen mit der SCHUFA Amtsbefugnisse in der vorgeschriebenen Form aufgenommen sind, sofern die Urkunde über einen Anspruch errichtet ist, der einer vergleichsweisen Regelung zugänglich, nicht auf
MehrAbwicklung von Aufträgen: Zahlungsverzug
Seite 1 [Anfrage] Angebot Lieferung Auftrag + Rechnung Gutschrift Zahlung [Wertschöpfungskettendiagramm] Situation 1 : Die HaRo GmbH ist ein Handels- und Endmontagebetrieb für Werkzeuge und Teile. Neben
MehrIhr Spezialist für Forderungsmanagement
Ihr Spezialist für Forderungsmanagement Handel, Handwerk und Gewerbe Seit mehr als 25 Jahren schnell konsequent erfolgreich Partner der Vertragspartner der Setzen Sie auf die Inkasso-Erfahrung aus mehr
Mehr(Ihr Vorname), Frau/Mann aus der Familie (Ihr Familienname) Mensch und Natürliche Person entspr. 1 des BGB Straße: Stadt:
(Ihr Vorname), Frau/Mann aus der Familie (Ihr Familienname) Mensch und Natürliche Person entspr. 1 des BGB Straße: Stadt: Datum... An (Name des Richters/Gerichtsvollziehers/Hauptverantwortlichen einer
MehrMahnverfahren und Sicherung und Eintreiben von Forderungen. O. Tiemens, Richter am Arbeitsgericht, Reinbek,
Mahnverfahren und Sicherung und Eintreiben von Forderungen O. Tiemens, Richter am Arbeitsgericht, Reinbek, 02.05.2018 Übersicht Forderungsarten Das kaufmännische Mahnverfahren Das gerichtliche Mahnverfahren
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Tanzfreunde zur Gutscheinbestellung
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma zur Gutscheinbestellung 1 Geltungsbereich (1) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Lieferungen zwischen uns und einem Verbraucher
MehrMUSTERVERTRAG FÜR DIE URAUFFÜHRUNG EINES BÜHNENWERKES
MUSTERVERTRAG FÜR DIE URAUFFÜHRUNG EINES BÜHNENWERKES Hinweise für das Ausfüllen der Vertragsvorlage Alle farbig oder mit einer Punktelinie markierten Felder ausfüllen Zutreffendes auswählen, wenn mittels
MehrAusbildung zum Geprüfter Immobilienfachmakler PMA. Arbeitshandbuch. Modul 02. Schuld- und Vertragsrecht
Ausbildung zum Geprüfter Immobilienfachmakler PMA Arbeitshandbuch Modul 02 Schuld- und Vertragsrecht Hinweis zur Vorbereitung der Abschlussprüfung. Sie erhalten zu jedem Modul ein Arbeitshandbuch mit Fragen
MehrDie wichtigsten Fragen und Antworten zur Mietkündigung
Die wichtigsten Fragen und Antworten zur Mietkündigung Dürfen Vermieter Problemmietern kündigen? Einem Mieter kann nur dann gekündigt werden, wenn es einen handfesten Kündigungsgrund gibt. Ein solcher
MehrFALL 2 ARBEITSTECHNIKEN DER EHEMALIGE JURASTUDENT
PROPÄDEUTISCHE ÜBUNGEN ZUM GRUNDKURS ZIVILRECHT I WINTERSEMESTER 2017/18 JURISTISCHE FAKULTÄT LEHRSTUHL FÜR BÜRGERLICHES RECHT, INTERNATIONALES PRIVATRECHT UND RECHTSVERGLEICHUNG PROF. DR. STEPHAN LORENZ
MehrBestellnummer:
Stand: Februar 2009 Hinweis: Unsere Werke sind stets bemüht, Sie nach bestem Wissen zu informieren. Die vorliegende Ausgabe beruht auf dem Rechtsstand von Februar 2009. Verbindliche Auskünfte holen Sie
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen. für Dienstleistungen der Firma. MS Reinigung & Handel. Stefan Münst. Ginsterweg 11.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Dienstleistungen der Firma MS Reinigung & Handel Stefan Münst Ginsterweg 11 88471 Laupheim Tel. 07392-9389664 Fax. 07392-9389663 Email: info@muenst.biz Steuernummer:
MehrDienstleistungsvertrag
Dienstleistungsvertrag zwischen TEN Thüringer Energienetze GmbH & Co. KG Schwerborner Straße 30 99087 Erfurt - im Weiteren TEN - und - im Weiteren Lieferant - 1 I 5 Präambel Mit Veröffentlichung der Kooperationsvereinbarung
MehrVolker Leupold leupold.inkasso FORDERUNGSMANAGEMENT ERFOLGREICH GESTALTEN!
Volker Leupold Danziger Straße 12 65474 Bischofsheim Telefon 06144-8028710 Telefax 06144-938140 Mail info@leupold-inkasso.de Internet www.leupold-inkasso.de Eingetragen im Rechtsdienstleistungsregister
MehrForderungsmanagement: Entstehung und Vermeidung von Forderungsausfällen
Forderungsmanagement und Liquiditäts- effizientes und Zeitgemäßes Forderungsmanagement: Entstehung und Vermeidung von Forderungsausfällen Notwendigkeit für Forderungsmanagement: Entwicklung der Insolvenzen
MehrWellpapp-Einwegcontainer
Wellpapp-Einwegcontainer Für r Palettengröß öße: 600 x 800 mm Die preiswerte Variante für den Rund-um-Schutz Ihrer Waren. In Verbindung mit Pressspan-Paletten (INKA) beispielsweise die ideale Lösung für
MehrVertragsbedingungen des BITKOM für Werkverträge -WV BITKOM-
Der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und Neue Medien e.v. - BITKOM - empfiehlt seinen Mitgliedern die Verwendung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unverbindlich für Geschäfte,
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen für Privatkunden
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Privatkunden 1 Geltung gegenüber Unternehmern und Begriffsdefinitionen (1) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Lieferungen zwischen uns
MehrDienstvertrag. zwischen. Muster GmbH. Sackgasse 7, Glückstadt. Vertreten durch den Geschäftsführer (im folgenden Auftraggeber) und der
Dienstvertrag zwischen Muster GmbH Sackgasse 7, 12345 Glückstadt Vertreten durch den Geschäftsführer (im folgenden Auftraggeber) und der MAKLERKONZEPTE GbR Bauernvogtkoppel 33b, 22393 Hamburg Vertreten
MehrZweithaar Mangel oder Kaufreue?
Zweithaar Mangel oder Kaufreue? Der Sachverständige im Zivilprozess Ausgangsitutation Käufer/Verkäufer Situation des Käufers:- Chemopatient Personen mit lichtem Haar aus verschiedenen Gründen Krankheit
MehrINKASSO- MANAGEMENT WENIGER OFFENE FORDERUNGEN. MEHR LIQUIDITÄT.
INKASSO- MANAGEMENT WENIGER OFFENE FORDERUNGEN. MEHR LIQUIDITÄT. Das Inkassomanagement der UNIVERSUM Group. DAS INKASSOMANAGEMENT DER UNIVERSUM GROUP. DAMIT AUS VERKÄUFEN UMSÄTZE WERDEN. Welches Unternehmen
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen für Private Label Herstellungsaufträge PAVO Aperitif-Sticks, Marco Sbaiz Kirchenplatz 109 3970 Weitra Stand 1.1.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Private Label Herstellungsaufträge PAVO Aperitif-Sticks, Stand 1.1.2016 1 Allgemeines 1. Für die von der PAVO Aperitif-Sticks, (im Folgenden kurz PAVO Aperitif-Sticks
MehrHinweis für Empfänger Allgemeine Geschäftsbedingungen Widerrufsbelehrung Widerrufsformular
Hinweis für Empfänger Allgemeine Geschäftsbedingungen Widerrufsbelehrung Widerrufsformular Wir verpflichten uns, mit größtmöglicher Sorgfalt und unter Beachtung und Einhaltung der allgemeinen kaufmännischen
MehrZwangsvollstreckungsverfahren
Informationen und Richtlinien zum Mahn- und Zwangsvollstreckungsverfahren Effektives Mahnwesen Nur mit einem effektiven Mahnwesen und einem funktionierenden Forderungsmanagement lassen sich Forderungen
Mehrit-recht kanzlei münchen
von Rechtsanwältin Yvonne A. E. Schulten Schutz der Werkunternehmer: Gesetzliche Neuregelungen sollen die Zahlungsmoral stärken Zum 01.01.2009 ist das "Gesetz zur Sicherung von Werkunternehmeransprüchen
MehrSymposium trans aktuell
Symposium trans aktuell Damit der Neukunde auch den Controller freut: Worauf es bei der Bonitätsprüfung ankommt. Michael Bretz Leiter Wirtschaftsforschung Mitglied der Geschäftsleitung Verband der Vereine
MehrALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN für Dienstleistungen der Firma Iris Weinmann Consulting. Mittelstadtstr Rottweil Steuernummer DE
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN für Dienstleistungen der Firma Mittelstadtstr. 58 78628 Rottweil Steuernummer DE293001430 Stand: 17.03.2014 1 Geltungsbereich 1.1 Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen
Mehr7. Besprechungsfall. Was ist Venus zu raten?
7. Besprechungsfall Walter Venus verkauft seinen Pkw an den Autohändler Kaspar Kern, der den Kaufpreis nicht sofort bezahlt, sondern umgehende Überweisung verspricht. Venus übergibt Kern das Fahrzeug,
MehrAllgemeine Einkaufsbedingungen der Gräff GmbH, Troisdorf, Bonner Str. 54
1 Allgemeine Einkaufsbedingungen der Gräff GmbH, Troisdorf, Bonner Str. 54 1. Allgemeines und Geltungsbereich 1.1 Unsere Einkaufsbedingungen gelten ausschließlich und für den gesamten Geschäftsverkehr
MehrINKASSO- MANAGEMENT WENIGER OFFENE FORDERUNGEN. MEHR LIQUIDITÄT.
INKASSO- MANAGEMENT WENIGER OFFENE FORDERUNGEN. MEHR LIQUIDITÄT. Das Inkassomanagement der UNIVERSUM Group. DAS INKASSOMANAGEMENT DER UNIVERSUM GROUP. DAMIT AUS VERKÄUFEN UMSÄTZE WERDEN. INKASSOMANAGEMENT
MehrALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN der Salzburger Land Tourismus GmbH als Auftragnehmerin ihrer Business-Partner
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN der Salzburger Land Tourismus GmbH als Auftragnehmerin ihrer Business-Partner 1. Allgemeines Die Salzburger Land Tourismus GmbH mit Sitz in Hallwang, im Folgenden kurz SalzburgerLand
MehrAllgemeine Vertragsbedingungen. der Bohlmann Reitböden GbR im Geschäftsverkehr mit Verbrauchern
Allgemeine Vertragsbedingungen der Bohlmann Reitböden GbR im Geschäftsverkehr mit Verbrauchern I. Vertragsgrundlagen (1) Unsere Vertragsbedingungen gelten nur gegenüber Verbrauchern i. S. d. 13 BGB. Sie
MehrLösungsskizze Fall 10
Konversationsübung im Bürgerlichen 1 Recht * Sommersemester 2006 Lösungsskizze Fall 10 Grundfall I. Anspruch des K gegen V auf Zahlung von 10.000 als Schadensersatz statt der Leistung, 280 I, III, 281
MehrLösung Punkte 45. Frage 1: Welche rechtlichen Möglichkeiten hat François gegenüber Andreas?
20. November 202 LM Lösungsschema Fall 7 Lösung Punkte 45 Frage : Welche rechtlichen Möglichkeiten hat François gegenüber Andreas? Total: Punkte 2 Andreas könnte sich im Schuldnerverzug befinden. A. Schuldnerverzug:
MehrIn Verbindung mit unseren passgenauen ALU-Verbundhauben erreichen sie das Optimum an Schutz für ihre Exportsendungen!
Die CargoBox besteht aus einem Boden, einem faltbaren Rahmen und einem Deckel. Zur Herstellung verwenden wir nur geprüftes, wasserfest verleimtes 6 mm starkes Birkensperrholz. Durch die schichtweise Verleimung
MehrZahlungsverzug des Geschäftspartners
1 von 5 20.09.2013 11:09 Zahlungsverzug des Geschäftspartners als Dr. Mag. Ursula abmelden Horak Wann liegt ein Zahlungsverzug vor und was können Folgen sein? Wann liegt Zahlungsverzug vor? Zahlungsverzug
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Mediale Beratung & Spirituelles Coaching
Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Shop Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Mediale Beratung & Spirituelles Coaching 1 Geltung gegenüber Unternehmern und Begriffsdefinitionen (1) Die nachfolgenden
Mehr(1) Die folgenden Regelungen über den Vertragsabschluss gelten für Bestellungen über unseren Onlineshop
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Haushaltsfabrik.de 1 Geltung gegenüber Unternehmern und Begriffsdefinitionen (1) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Lieferungen
MehrRESERVIERUNGSBEDINGUNGEN
RESERVIERUNGSBEDINGUNGEN für die Reservierung eines Wartelistenplatzes für das Modell Schwalbe über die Website www.myschwalbe.com bei uns. Wir, das ist die GOVECS GmbH, Grillparzerstraße 18, 81675 München.
MehrAllgemeine Geschäftsbedingungen AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen AGB www.greenway-store.de Bio-Einweggeschirr 1. Geltungsbereich 2. Vertragsschluss 3. Preise und Versandkosten 4. Zahlung, Fälligkeit, Zahlungsverzug 5. Liefer- und Versandbedingungen
MehrIst ein Testament vorhanden? Ja Nein (wenn ja wo ist es hinterlegt?)
Vorsorgevertrag Bitte überprüfen Sie alle Angaben und senden Sie danach den unterschriebenen Vertrag per Fax oder email an uns zurück. Fax 03 93 86 / 79 70 62. Email: Abschied-Bestattungen@t-online.de
MehrLösung Fall 18 Teil 1
I. Aus 288 I 1 BGB Lösung Fall 18 Teil 1 [Ob 288 I 1 BGB eine eigene Anspruchsgrundlage ist oder auch insoweit über 280 I BGB gegangen werden muß, ist nicht eindeutig. Nachfolgend soll von 288 BGB als
Mehr