Sergey Mashonsky Managing Partner
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- Wolfgang Hafner
- vor 8 Jahren
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1 Liebe Freunde! Nach unserer Politik der Kundenbetreuung in allen Etappen ihrer Tätigkeit in Belarus, freuen wir uns, eine weitere Ausgabe vom rechtlichen Newsletter zu präsentieren. Von dieser Ausgabe werden Sie die Veränderungen in den Visabestimmungen, der Besteuerung und bestimmte andere Angelegenheiten erfahren. Newsletter August 2013 VERÄNDERUNG DER VISABESTIMMUNGEN Sergey Mashonsky Managing Partner Zwecks der Erleichterung der Erteilung von Visa im Nationalen Flughafen Minsk hat die Regierung die Entscheidung getroffen, allen Ausländern, die in Belarus durch das Republikanischen Einheitsunternehmen Nationalen Flughafen Minsk ankommen, das Recht zu gewähren, die Einreisevisa im Flughafen zu erhalten. Es ist zu erinnern, dass man die Dokumente der Visaunterstützung der Verwaltung für die Einfahrt der Ausländer beizeiten (3 Werktage bis zum Anreisetermin für die kurzfristigen Visa und 5 Werktage für die langfristigen Visa) vorlegen muss. Die Verordnung des Ministerrates der Republik Belarus vom 16. August 2013 Nr. 725 Über die Veränderung der Visabestimmungen der Republik Belarus. 1
2 Newsletter August 2013 Es wurden die neuen Formen der Dokumente im Bauwesen eingeführt ES WURDEN DIE NEUEN FORMEN DER DOKUMENTE IM BAUWESEN EINGEFÜHRT Durch die Verordnung des Ministeriums für Architektur und Bauwesen der Republik Belarus vom 28. Juni 2013 Nr.21 wurden die Formen der Belege im Bauwesen angepasst, die von allen Organisationen obligatorisch benutzt werden müssen. So, werden drei Formen des Übergabe-Übernahmeprotokolls der Bau-und Montagearbeiten eingeführt: C-2, C-2a und C-2b. Bis zum Inkrafttreten der Verordnung fertigten die Vertragspartner nur eine Form des Übergabe- Übernahmeprotokolls der Bau-und Montagearbeiten (C-2) aus. Die Verordnung trat am 03. August 2013 in Kraft. Die Verordnung des Ministeriums für Architektur und Bauwesen der Republik Belarus vom 28. Juni 2013 Nr.21 Über die Veränderung und Ergänzung der Verordnung des Ministeriums für Architektur und Bauwesen der Republik Belarus vom 29. April 2011 Nr.13. 2
3 Newsletter Veränderung der Regelung der Aufwände, die bei der Besteuerung berücksichtigt werden August 2013 VERÄNDERUNG DER REGELUNG DER AUFWÄNDE, DIE BEI DER BESTEUERUNG BERÜCKSICHTIGT WERDEN Es wurde der Erlass des Präsidenten der Republik Belarus vom 19. Mai 2008 Nr.280 Über die Zurechnung der Versicherungsbeiträge nach den Arten der freiwilligen Versicherung, die die Lebensversicherung nicht berühren, den Aufwänden an der Produktion und Realisierung der Waren (Arbeiten, Dienstleistungen). Unter anderem, wird durch den Erlass festgelegt, dass die Versicherungsnehmer die folgenden Versicherungsbeiträge nach der freiwilligen Versicherung (außer Lebensversicherung) den Aufwänden an der Produktion und Realisierung der Waren (Arbeiten, Dienstleistungen) zurechnen, die bei der Besteuerung berücksichtigt werden: 1) Die Versicherung der Arbeitnehmer gegen die Unfälle und Krankheiten für die Zeit Ihrer Geschäftsreise nach Ausland. 2) Die Versicherung des Vermögens der juristischen Person, die sich am Prozess der Produktion und Realisierung der Produkte, Waren (Erfüllung der Arbeiten, Erbringung der Dienstleistungen) beteiligen. 3) Versicherung der Ladung; 4) Seeversicherung; 5) Exportrisikoversicherung unter Unterstützung des Staats; 6) Haftpflichtversicherung der Beförderer, Spediteure; Besitzer des Luftfahrzeuges, Zolllagers und (oder) Verwahrungslagers; der Zollvertreter; Haftpflichtversicherung in Bezug auf die Ausübung der Berufstätigkeit. Der Erlass trat in Kraft ab dem Tag der offiziellen Veröffentlichung. Der Erlass des Präsidenten der Republik Belarus vom 15. August 2013 Nr.358 Über die Veränderung des Erlasses des Präsidenten der Republik Belarus vom 19. Mai 2008 Nr
4 Newsletter August 2013 Veränderung im Bereich der Benutzung der Kassenanlage VERÄNDERUNG IM BEREICH DER BENUTZUNG DER KASSENANLAGE In der Republik Belarus wird die Verpflichtung für alle juristischen Personen und Einzelunternehmer festgelegt, die Kassenanlage mit dem Prüfmittel zu benutzen, das durch die Steuerbehörde aufgestellt wird. Verwirklichung solcher Anforderung wird stufenweise von den folgenden Wirtschaftssubjekten durchgeführt werden: 1) Bis 1. Oktober von den Subjekten, die den Warenverkauf auf den Verkaufsobjekten mit der Fläche 650 m2 und mehr und den Verkauf von verschiedenen Arten der Kohlenwasserstoffe verwirklichen und Dienstleistungen auf den Tankstellen erbringen; 2) Bis 1. Dezember 2015 von den juristischen Personen und Einzelunternehmern, die die Personenbeförderung mithilfe der Taxi durchführen; 3) Zum 1. Februar 2016 von anderen juristischen Personen, die Kassenanlagen benutzen; 4) Zum 1. April 2016 von anderen Einzelunternehmern, die Kassenanlagen benutzen. Die Verordnung des Ministerrates der Republik Belarus und der Nationalbank der Republik Belarus vom 9. August 2013 Nr. 700/14 Über die Ergänzung und Veränderung der Verordnung des Ministerrates der Republik Belarus und der Nationalbank der Republik Belarus vom 06. Juli 2011 Nr.924/16. 4
5 Newsletter Nachrichten der Kanzlei August 2013 NACHRICHTEN DER KANZLEI Kanzlei Arzinger & Partner ließ sich in dem größten Netz der professionellen Kontakten Linkedin registrieren, indem viele bekannte Kanzleien und Vertreter der Geschäftskreise vertretet werden. Jetzt können Sie die Nachrichten unserer Kanzlei und die wichtige Information über die erbringenden Dienstleistungen auf der offiziellen Seite der Kanzlei im Netz Linkedin überwachen. Es wurde der Artikel zum Thema Die Vorgehensweise bei dem Betriebsunfall von Rechtsanwältin der Kanzlei Arzinger & Partner Elena Usenia vorbereitet, der in der Augustausgabe der Zeitschrift Jurist veröffentlicht wurde. Im Artikel werden die dringenden Handlungen im Fall eines Betriebsunfalls, Pflichte der Arbeitnehmer und Arbeitgeber, das Verfahren der allgemeinen und speziellen Untersuchung und die Besonderheiten der Untersuchung des Betriebsunfalls auf einer Geschäftsreise in den GUS- Ländern komplex analysiert. Der Partner der Kanzlei Arzinger & Partner wird an dem Geschäftsbesuch in Österreich teilnehmen, der vom Minsker Abteilung der Industrie-und Handelskammer gemeinsam mit der Wirtschaftskammer Österreichs unter Unterstützung der Botschaft der Republik Belarus in Österreich organisiert wird. Der Geschäftsbesuch findet am Oktober 2013 statt. Im Rahmen des Geschäftsbesuchs werden die Präsentation des Handels-und Investitionspotentials der Republik Belarus, die Kooperationsbörse mit den Vertretern der österreichischen Gesellschaften, Besuch eines der größten österreichischen Unternehmen und der größten Ausstellung von Hi-Tech, Innovationen und industriellen Automatisierung SMART Automation 2013 in Linz organisiert werden. Wir werden Sie auf dem Laufendem halten. 5
6 Newsletter Nachrichten der Kanzlei August 2013 Die Vertreter unserer Kanzlei planen an den Veranstaltungen aktiv teilnehmen, die dem Tag der deutschen Wirtschaft in Berlin gewidmet sind und am 28. Oktober 2013 in Berlin stattfinden. Während der Geschäftsreise werden das Geschäftsforum, Präsentationen der Entwürfe der belarussischen Teilnehmer und Verhandlungen zwischen belarussischen und deutschen Geschäftskreisen geplant. Die deutschen Geschäftskreise werden durch die Eigentümer und Führungskräfte der Gesellschaften, die eine Interesse an die Erweiterung der Zusammenarbeit mit dem belarussischen Geschäft haben, und durch die Vertreter staatlicher und nichtstaatliche Organisationen vertretet werden. Arzinger & Partner GmbH Prospekt Nezavisimosti 169, Büro 304C , Minsk, Republic of Belarus 6
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