Schnellbrief. An die. Landesverband Westfalen-Lippe e.v. Sperlichstraße Münster Telefon: 0251/

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1 Schnellbrief An die BGB-Vorstände (Vorsitzende/ stv. Vorsitzende/Schatzmeister bzw. ha. Vorstände) der DRK-Kreisverbände BGB-Vorstände (Vorsitzende/ stv. Vorsitzende/Schatzmeister bzw. ha. Vorstände) der DRK-Ortsvereine/ Stadtverbände Vertretungsberechtigten der DRK- Beteiligungsgesellschaften Landesverband Westfalen-Lippe e.v. Sperlichstraße Münster Telefon: 0251/ Münster, im Bereich des DRK-Landesverbandes Westfalen-Lippe Sehr geehrte Damen und Herren, mit diesem Schnellbrief möchten wir Sie über aktuelle Entwicklungen in Sachen Arbeits- und Gesundheitsschutz im DRK informieren. Zunächst die gute Nachricht: in unserem DRK-Landesverband Westfalen-Lippe ist es im abgelaufenen Jahr 2013 zu keinem tödlich verlaufenen Arbeitsunfall gekommen. Leider folgen aber die schlechten Nachrichten sofort auf dem Fuße: in einem anderen Landesverbandsbereich hat eine DRK-Einsatzkraft auf Grund eines Unfalles im Übungsgeschehen ihr Leben verloren. Und auch in Westfalen-Lippe ist die Anzahl der Dienst- und Arbeitsunfälle in 2013 deutlich um ca. 20% gegenüber dem Vorjahr angestiegen und hat erstmals die Marke von 100 Unfällen im Jahr deutlich überschritten. Hierbei handelt es sich um die Unfallzahlen, die im Zuständigkeitsbereich der Unfallkasse des Bundes aufgelaufen sind, also bei den Mitwirkenden in unseren Rotkreuzgemeinschaften, in unseren Rettungsdiensten, bei den Blutspendern, in den Geschäftsstellen und den Vorstandschaften. Die Zahlen aus den Einrichtungen der Wohlfahrts- und Sozialarbeit, die bei der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege versichert sind, liegen bislang für 2013 noch nicht vor, werden also noch zu einer weiteren Erhöhung führen. Diese negative Entwicklung kann und darf uns nicht ruhig bleiben lassen! Nach 13 Abs. 1 Nr. 2 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) sind die Vorstände als gesetzlich vertretungsberechtigtes Organ der Rotkreuzverbände und unternehmen verantwortlich für die Einhaltung arbeitsschutzrechtlicher Bestimmungen, die sich aus den einschlägigen Gesetzen und den Vorschriften etc. der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen ergeben. Wenn auch häufig die praktische Umsetzung dieser Vorschriften an weitere Personen innerhalb der jeweiligen Verbände delegiert ist, so bleibt jedoch die Verantwortung weiter an die Vorstände gebunden nach dem Grundsatz Aufgaben lassen sich delegieren Verantwortung nicht.

2 Arbeitsschutz ist Chefsache! Dies ist nicht nur gesetzlich so festgelegt, sondern sollte auch unserem wohlverstandenen Anspruch folgen, den Frauen und Männern, die beruflich oder ehrenamtlich für unseren Verband arbeiten, die Gewähr zu bieten, dass sie bei ihrer Tätigkeit nicht noch zusätzlich vermeidbaren Risiken an Leib und Leben ausgesetzt sind. Aufbau einer wirksamen Arbeitsschutzorganisation Der Aufbau einer funktionstüchtigen und wirksamen Arbeitsschutzorganisation in jedem Rotkreuzverband und in jedem Rotkreuzunternehmen sollte daher vornehmste Pflicht aller Vorstandschaften und insbesondere der vertretungsberechtigten BGB-Vorstände sein. Dazu gehört auch, dass regelmäßig überprüft wird, ob die beauftragten Personen die übernommenen Aufgaben auch tatsächlich sach- und fachgerecht durchführen. Hinweise, wie dies gestaltet werden kann, geben Ihnen die bekannten Arbeitsschutzhandbücher des DRK. Sie können diese, falls sie in Ihrem Verband nicht mehr auffindbar sein sollten, problemlos jederzeit im Internetangebot des Landesverbandes herunterladen. Die URL lautet: sicherheit-im-einsatz.html Bestellung von Betriebsärzten, Fachkräften für Arbeitssicherheit und Sicherheitsbeauftragten Alle DRK-Verbände und Einrichtungen, die hauptberufliche Kräfte beschäftigen, sind gesetzlich verpflichtet, Sicherheitsbeauftragte sowie Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsärzte für die arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu bestellen. Sollte dies in Ihrem Verband noch nicht geschehen sein, empfehlen wir Ihnen dringend, das nun kurzfristig zu veranlassen. Für die ehrenamtlichen Abteilungen besteht derzeit eine vergleichbare gesetzliche Pflicht nicht; aber auch hier empfehlen wir, zumindest Sicherheitsbeauftragte zu bestellen, die als Gleiche unter Gleichen ständig ein Auge auf die Arbeitssicherheit haben und Ihnen die notwendigen Informationen vermitteln können, um Sicherheitsmängel zu erkennen und zu beheben. Die Ausbildung der Sicherheitsbeauftragten wird durch die jeweils zuständige Unfallkasse des Bundes bzw. und Wohlfahrtspflege durchgeführt. Gefährdungsbeurteilungen Das wichtigste Hilfsmittel für das Erkennen sicherheitsrelevanter Problemstellen sind die Gefährdungsbeurteilungen. Sie dienen nicht nur der Dokumentation, sondern helfen mit, dass alle in dem Prozess beteiligten Personen bis hin zu den einzelnen Beschäftigten und Einsatzkräften ein Gespür für Unfall- und Gesundheitsgefahren entwickeln und auf diesem Weg zu einem sicherheitsangepassten Verhalten geführt werden. Sowohl die Unfallkasse des Bundes als auch die und Wohlfahrtspflege bieten hierfür entsprechende Hilfsmittel an. Bitte beachten Sie: im Zuständigkeitsbereich der Unfallkasse des Bundes ist die Verwendung der EDV-gestützten "Handlungshilfe zur Gefährdungsbeurteilung" bereits im Jahre 2002 Seite 2 von 5 Seiten

3 flächendeckend eingeführt worden; die Technischen Aufsichtsbeamten können daher bei Begehungen, insbesondere aber nach Unfallereignissen die Vorlage einfordern. Und wenn trotzdem etwas passiert? Seien wir ehrlich: hundertprozentige Sicherheit gibt es nicht und trotz aller Vorkehrungen können Unfälle geschehen. Die für das DRK zuständigen Unfallversicherungsträger helfen hier dies zeigt die langjährige Erfahrung sehr kompetent und unbürokratisch. Inzwischen wurde auch das Meldeverfahren deutlich vereinfacht und hat damit den früheren Nimbus des Papierkriegs verloren: mit dem DRK als Projektpartner haben sowohl die Unfallkasse des Bundes als auch die und Wohlfahrtspflege ein Online- Meldeverfahren eingeführt, dass eine rasche Information des Unfallversicherungsträgers und damit einen maximalen Schutz der verunfallten Arbeitnehmer oder ehrenamtlichen Rotkreuzangehörigen sicherstellt. Dieses gemeinsam mit dem DRK entwickelte Meldeverfahren soll in der Zukunft auch in anderen Branchen eingeführt werden. Bitte stellen Sie daher sicher, dass künftig Unfallmeldungen ausschließlich über die Internetseite abgegeben werden. Auf dieser Seite sind die Meldebögen beider für das DRK zuständigen Versicherungsträger zu finden. Im Folgenden erhalten Sie weitere Hinweise zum Unfallgeschehen im Jahr 2013 und erste Bewertungen, die abgestimmt auf die konkreten Unfallgeschehen in Ihrem Bereich Hinweise zu ergreifenden Maßnahmen geben können. Für Beratung und Unterstützung steht Ihnen der Landesverband dabei gerne zur Verfügung. Wir wünschen Ihnen bei der Umsetzung eine glückliche Hand und viel Erfolg! Mit freundlichen Grüßen Ludger Jutkeit Vorstand Christoph Brodesser Beauftragter für Arbeitsschutz Seite 3 von 5 Seiten

4 Zahlen und Fakten zu Arbeits- und Dienstunfällen im Bereich des DRK-Landesverbandes Westfalen-Lippe im Jahre 2013 Bereich der Unfallkasse des Bundes (ehrenamtlich in Gemeinschaften des DRK Tätige, Rettungsdienste, Verwaltungen, Vorstandschaften) Anzahl der meldepflichtigen Unfälle insgesamt: 107 (2012: 91, 2011: 87). Dies bedeutet eine Steigerung um ca. 5% von 2011 auf 2012 und von weiteren ca. 18% von 2012 auf Über den Zeitraum 2011 bis 2013 betrachtet haben wir damit bedauerlicherweise eine Steigerung der Unfallzahlen um 23%! Verteilung: Arbeitsunfälle bei Ausübung der versicherten Tätigkeit: 83 (entspr. 78%) Wege- und Dienstwegeunfälle, sonstige: 24 (entspr. 22%) Da Wegeunfälle i.a. im öffentlichen Verkehrsraum geschehen, können sie auch nur eingeschränkt beeinflusst werden. Es ist daher umso wichtiger, bei der Reduzierung der echten Arbeitsunfälle anzusetzen, da diese auch den weitaus größten Teil des Unfallgeschehens ausmachen. Versicherte Personen: Beschäftigte (inkl. Auszubildende): 68 Unfälle (entspr. 64%) Ehrenamtlich Tätige: 39 Unfälle (entspr. 36%) Diese Zahlen machen deutlich, dass für eine Reduzierung der Unfallzahlen insbesondere bei den Beschäftigten des Verbandes anzusetzen ist. Hierzu dürften nicht zuletzt auch die Rettungsdienste des DRK gehören. Mit einem Unfallanteil von 36% bei ehrenamtlich Tätigen liegt das DRK in Westfalen-Lippe jedoch deutlich höher als der verbandliche Durchschnitt. Auch hier muss also in Sachen Prävention angesetzt werden. Dauer der durch Unfälle verursachten Arbeitsunfähigkeit: Deutlich wird, das nicht etwa Bagatellen zur Arbeitsunfähigkeit führen, sondern durchaus längerdauernde Heilungsprozesse erforderlich gewesen sind. Mit 55 Arbeitsunfällen, die zur Krankschreibung von 5 Tagen bis zwei Wochen führten (51%), stellt dies die größte Gruppe dar, gefolgt von der Arbeitsunfähigkeit von 2 bis 6 Wochen bei 29 aller Arbeitsunfälle (27%). Eine Arbeitsunfähigkeit länger als 6 Wochen war die Folge von 13 Arbeitsunfällen (12%). Diese Werte machen deutlich, dass die durch Arbeitsunfähigkeit induzierten Ausfallzeiten durchaus auch einen wirtschaftlichen Schaden für die jeweiligen Rotkreuzverbände darstellen können; Prävention und damit Reduktion der Ausfallzeiten ist daher auch von wirtschaftlicher Relevanz. Seite 4 von 5 Seiten

5 Jahresverteilung: Bei der Fragestellung, ob die erhöhte Unfallzahl evtl. auf eine besondere Einsatzbelastung zurückzuführen sein könnte, waren zunächst Auswirkungen der vielen Einsätze im Rahmen der Hochwassersituation 2013 vermutet worden. Die Jahresverteilung der Arbeitsunfälle gibt hierzu jedoch keine Anhaltspunkte; vielmehr ist die Anzahl an Arbeitsunfälle zwar in den einzelnen Monate nicht gleichmäßig verteilt, allerdings sind Muster, die auf externe Einflüsse schließen lassen, nicht erkennbar. Die Unfallzahlen sind am höchsten mit jeweils 12 Arbeitsunfällen in den Monaten Februar, April und Juni (der Juni war der Monat der Hochwassereinsätze), während die geringste Unfallzahl mit 4 Unfälle im November festzustellen ist. Externe Faktoren wie eine Häufung von Einsätzen scheinen also eine eher geringere Rolle zu spielen. Interessant ist auch, dass bei der Verteilung der Unfälle auf die Wochentage der Montag mit 30 Unfällen, gefolgt vom Sonnabend mit 16 Unfällen, der Spitzenreiter ist. Da die ehrenamtlich im DRK Tätigen einen großen Teil ihrer Einsätze an den arbeitsfreien Tagen der Wochenenden durchführen, dürfte diese Massierung auf dem Montag ganz wesentlich aus dem Bereich der hauptberuflich Beschäftigten stammen. Dies sollte ein Grund sein, die üblicherweise zu Beginn einer Arbeitswoche durchzuführenden Arbeitsprozesse einer besonderen Überprüfung auf Unfallgefahren zu unterziehen. Verletzte Körperregionen: Deutliche Rückschlüsse können jedoch aus der Auswertung der verletzten Körperregionen gezogen werden. Den größten Anteil machen Verletzungen knieabwärts mit 41 Unfällen aus, dies entspricht 38%. Gefolgt wird dies von Verletzungen an Händen und Fingern mit 21 Fällen (20%). Es ist durchaus nicht abwegig, anzunehmen, dass hier falsches Gehen und Laufen in Verbindung mit dem Tragen ungeeigneten oder nicht ordnungsgemäß angelegten Schuhwerks in vielen Fällen zu Unfällen geführt hat. Vergleichbares dürfte auch zu der Häufung der Hand- und Fingerverletzungen geführt haben: wahrscheinlich hätten etliche dieser Verletzungen durch das Tragen von Arbeitshandschuhen verhindert werden können. Umgekehrt ist festzustellen, dass Kopfverletzungen, die in früheren Jahren einmal einen relativ großen Anteil an den Verletzungsmustern ausmachten, inzwischen signifikant zurückgegangen sind. Die Vermutung liegt nahe, dass das konsequente Tragen von Schutzhelmen zu dieser positiven Entwicklung beigetragen hat. Derzeit noch nicht erklärbar ist die Häufung von Verletzungen an Hals und Wirbelsäule, die mit immerhin 19 Unfällen (18%) in 2013 an dritter Stelle lagen. Dieser Sachverhalt muss zukünftig intensiver beobachtet werden. Seite 5 von 5 Seiten

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