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1 Antwort von Frau Marie-Josée Jacobs, Ministerin für Familie, soziale Solidarität und Jugend und von Frau Anne Brasseur, Ministerin für nationale Erziehung, berufliche Ausbildung und Sport auf die parlamentarische Anfrage No 2406 vom 25. September 2003 des Abgeordneten Camille GIRA betr. : Förderung und Umsetzung der Anerkennung der nationalen Zeichensprache in Luxemburg zugunsten der Schwerhörigen und Gehörlosen in Luxemburg Es gibt weltweit eigentlich zwei verschiedene Richtungen um gehörlosen Menschen die Kommunikation miteinander und mit den Menschen im aligemeinen zu ermöglichen. Auf der einen Seite dieses jahrzehntelangen Methodenstreites stehen die Vertreter der Zeichensprache, auch Gebärdensprache genannt, und auf der anderen Seite die Anhänger der Lautsprache, die häufig fur den gänzlichen Verzicht eines Gebärdenspracheinsatzes plädieren. Bis zum Jahre 1997, und das seit ungefähr 100 Jahren, sind in Luxemburg die gehörlosen und schwerhörigen Menschen exklusiv in Lautsprache unterrichtet worden. Da der Lautsprachenerwerb fur gehörlose und schwerhörige Menschen oft sehr mühsam ist, ist die Wahl der an der Sonderschule angewandten Sprache natürlich besonders bedeutsam. ln Luxemburg hat man sich vor über 100 Jahren für das Unterrichten der Gehörlosen in deutscher Sprache entschieden. Dies offenbar unter anderem aus dem Gronde, dass die deutsche Schriftsprache lautgetreuer ais zum Beispiel die französische Sprache ist, wodurch der Erwerb der Lautsprache über den Einsatz der Schriftsprache begünstigt wird. Vom Unterrichten einer zweiten Sprache wurde wegen der besonderen Schwierigkeiten des Lautsprachenerwerbs gehörloser Menschen bisher abgesehen. Seit 1997 werden ausschliesslich die lautsprachbegleitenden Gebärden (LBG) im Centre de Logopédie in Luxemburg angewandt und unterrichtet. Die lautunterstützenden Gebärden solien den gehörlosen und schwerhörigen Menschen das Erlangen der Lautsprache er1eichtem. lm Centre de Logopédie wird die Meinung vertreten, dass das paraliele Einsetzen dieser lautbegleitenden Gebärden zur Hör- und Sprecherziehung hilft, die Lautsprache zu festigen. Auch ist das Einsetzen von LBG ais zusätzliche Kommunikationsstütze bei mehrfachbehinderten härgeschädigten Kindem eine grosse Hilfe. lm Centre de Logopédie arbeitet seit 1998 eine gehörlose Mitarbeiterin, die in den Klassen für gehörlose und schwerhärige Schüler die Kommunikation durch das Einsetzen 1

2 von LBG unterstützt und erleichtert. Seit 1999 werden dort regelmässig Kurse in LBG angeboten, sowohl fur Lehrer und Erzieher, wie fur Eltem gehärloser und schwerhäriger Kinder. Die LBG, die sich auf das Mundbild bezieht, ist ais Hilfssprache anzusehen, während Zeichensprachen oder Gebärdensprachen nicht nur grammatisch und von der Syntax her an die jeweiligen Nationalsprachen gebunden sind, sondem auch von der Aussprache her. Aufgrund dieser Tatsache gibt es regionale Unterschiede in der deutschen Gebärdensprache. Soweit gehärlose Menschen in Luxemburg eine anerkannte Gebärdensprache gelemt haben, meistens die jüngere Generation, ist es die deutsche Gebärdensprache aus dem Raunl Rheinland-Pfalz oder Nordrhein-Westfalen, wo eine Reihe gehörloser Menschen bisher weiterbildende Schulen besucht haben. Eine anerkannte luxemburgische Gebärdensprache gibt es zur Zeit nicht. Aeltere gehärlose Menschen, welche in Luxemburg die deutsche Gebärdensprache nicht gelemt hatten, sondem nur die deutsche Lautsprache, benutzen unter sich in der alitäglichen Kommunikation Gebärden, die einerseits der deutschen Gebärdensprache angehären, und andererseits aber national geprägte Handzeichen darstelien. Diese nonverbalen Kommunikationsmittel der gehörlosen Menschen in Luxemburg bleiben bis heute unerforscht. ln diesem Zusammenhang ist daraufhinzuweisen, dass die in anderen Ländem anerkannten Gebärdensprachen sich über Jahrhunderte in der alitäglichen Kommunikation Gehörloser ausgebildet haben. lnsgesamt ist festzuhalten, dass die Situation der härgeschädigten Menschen in Luxemburg sehr komplex ist, nicht zuletzt aufgrund der Mehrsprachigkeit unseres Landes und unabhängig davon ob die betroffenen Menschen die Lautoder Gebärdensprache erlemt haben. Zu den Il gesteliten Fragen sind folgende lnformationen von Wichtigkeit: 1. Die Weltgesundheitsorganisation stuft Hörschädigungen, Schwerhörigkeit respektiv Gehörlosigkeit, folgendermassen ein: db Härverlust: leichte Schwerhärigkeit db Hörverlust: mittlere Schwerhärigkeit db Hörverlust: starke Schwerhärigkeit über 90 db Härverlust: Gehärlosigkeit oder Taubheit ln Luxemburg sind zur Zeit Statistiken Über schwerhärige und gehörlose Menschen nicht zentralisiert. Zahlenmaterial ist nur soweit verfugbar wie härgeschädigte Menschen soziale Leistungen oder Dienste in Anspruch nehmen. 2

3 Nach Auskunft der betroffenen Stellen, gibt es insgesamt 78 eingetragene gehärlose/schwerhörige Kinder/Jugendliche in Luxemburg, davon werden 59 im Alter zwischen 2 und 15 Jahr im Centre de Logopédie betreut, 7 Jugendliche befinden sich in Luxemburg in der beruflichen Ausbildung und 12 Schüler sind im Ausland eingeschult. 42 von diesen 78 sind ais gehärlos eingestuft. Die gehörlosen Kinder und Jugendliche sind jedoch alle mit einem Härgerät oder einem Cochlear Implant versorgt, das ihren Hörverlust um 40 bis 60 db reduziert. Nach Angaben der "Cellule d'évaluation et d'orientation" der Pflegeversicherung gibt es 317 härgeschädigte Erwachsene, die Leistungen der Pflegeversicherung in Luxemburg beanspruchen. Davon sind 148 Schwerhörige und 149 Gehärlose, also fast die Hälfte. 2. Wie bereits erwähnt, ist die Zeichensprache oder Gebärdensprache, eine Sprache mit eigener Grammatik und Syntax, die sich an der jeweiligen Nationalsprache orientiert. Die Muttersprache der Luxemburger ist Luxemburgisch. Deshalb müsste die "nationale Gebärdensprache" eigentlich auf der luxemburgischen Sprache aufgebaut sein. Solange es keine einheitliche Zeichensprache fur alle härgeschädigten Menschen (alt und jung) in Luxemburg gibt, kann es keine offizielle Anerkennung einer Gebärdensprache ais nationale Zeichensprache geben. Die Mehrsprachigkeit Luxemburgs (luxemburgisch, franzäsisch und deutsch) ist im Falle der Wahl einer national anerkannten Gebärdensprache noch eine zusätzliche Schwierigkeit. 3. ln Luxemburg existiert noch keine wissenschaftliche Forschungstätigkeit im Hinblick auf die Veräffent1ichung von Wärterbüchem der jeweiligen national en Zeichensprache. 4. Menschen die im Laufe ihres Lebens das Gehör verlieren, werden, nachdem medizinisch abgeklärt ist wie viel Gehärvermägen noch vorhanden ist, mit technischen Hilfsmitteln unterstützt und na ch Bedarf psychologisch betreut. Sie verlieren die Lautsprache nicht, wenn sie von Therapeuten die Mäglichkeit bekommen diese zu trainieren. Sie können aber nur eine Gebärdensprache im Ausland erlemen, entweder in Deutschland oder fur 3

4 frankophone Gehörlose in Belgien. 5. ln Luxemburg wird noch nicht in Zeichensprache unterrichtet. lm Centre de Logopédie werden die lautsprachbegleitenden Gebärden (LBG) systematisch unterrichtet und eingesetzt. Auch können die Sonderschullehrer an Fortbildungen in LBG im Ausland teilnehmen. "Gehörlose Lehrer" werden nicht in Luxemburg ausgebildet. Diese Ausbildung ist im Ausland (Deutschland, Franlaeich, ) möglich. Es hat jedoch bis jetzt noch kein luxemburgischer Gehörloser oder Schwerhöriger diesen Beruf ergriffen. 6. Die Eltem der gehörlosen und schwerhörigen Kinder werden von den Sonderschullehrem des Centre de Logopédie über die verschiedenen Gebärdenmöglichkeiten ausfuhrlich informiert. Auch erhalten sie die Möglichkeit, gratis die LBG in der obengenannten Schule von den "Professeurs d'enseignement logopédique" zu erlemen. 7. Aus den oben genannten Gründen gibt es in Luxemburg zur Zeit keine offiziell anerkannten Gebärdensprachinterpreten. 8. Bisher wurden Regierungsverlautbarungen nicht über Video den Gehörlosen in Zeichensprache vermittelt, da es eine luxemburgische Gebärdensprache nicht gibt. 9. ln nächster Zukunft möchte das Familienministerium in Zusammenarbeit mit dem zuständigen Minister fur Kommunikation und der national en Femsehund Rundfunkanstalt die Möglichkeit ermitteln, die nationalen TV Nachrichten mit Untertitel zu versehen. 4

5 10. Luxemburg nimmt am Austausch von zeichensprachkundigen Personen innerhalb der Europäischen Union teil. Es werden auch regelmässig Fachleute aus dem benachbarten Ausland zur Fortbildung der luxemburgischen Sonderschullehrer, Lehrer und Erzieher eingeladen. Des Weiteren ist zu erwähnen, dass die Mitarbeiter der "Education différenciée" zunehmend lautsprachunterstützende Gebärden zur Sprachförderung von Kindem mit einer geistigen Behinderung einsetzen. Diese Form der Betreuung geschieht sowohl in enger ZusammenarbeÍt mit den gebärdensprachkundigen Fachkräften des Centre de Logopédie ais auch unter der Anleitung ausländischer Experten. Den Lehrem und Erziehem der Education différenciée werden entsprechende Fortbildungsmöglichkeiten angeboten, da ein positiver Einfluss der lautsprachbegleitenden Gebärden auf die Kommunikationsfahigkeit der Kinder mit einer geistigen Behinderung festgestellt wurde. Weiterhin ist der Verein der Gehörlosen und Schwerhörigen Luxemburg a.b.l. (VGSL) bisher in der "European Union of the Deaf' (EUD) vertreten. 11. Das Familienministerium hat seit 2001 eine Konvention mit dem Verein der Gehörlosen und Schwerhörigen Luxemburg (VGSL) und hat dieser Organisation finanzielle Mittel zur Verfugung gestellt für den Aufbau einer sozialen Beratungsstelle. Erstes Ziel soli es sein, die bestehenden Hilfsangebote fur hörgeschädigte Menschen auf ihre V ollständigkeit hin zu überprüfen und eventuelle Probleme und Defizite des Hilfesystems zu ergründen. ln einem zweiten Schritt soli dann ein gezieltes Projekt ausgearbeitet werden zur Förderung der Integration und Chancengleichheit hörgeschädigter Menschen. Zur Zeit unterstützt das Familienministerium aktiv die Gründung eines Dachverbandes, welcher die verschiedenen bestehenden Hörgeschädigtenvereinigungen sowie betroffene Fachdienste vereinen soli. Dieser sollte es in Zukunft ermöglichen die lnteressen der betroffenen Personen auf eine koordinierte und gezielte Art und Weise zu vertreten und zusanlltien mit den zuständigen staatlichen Stellen kohärente Massnahmen für hörgeschädigte Menschen auszuarbeiten. 5

6 ln nächster Zukunft sollen die Verbesserung der lntegrationsmöglichkeiten der hörgeschädigten Menschen in unserer Gesellschaft eine Priorität der Behindertenpolitik sein. "''1!.i ~,,<,"~."'_.:':'::~~:~:""~":"..L.:...:.A_k:,:':";:;';,:";:iX~~ '" 1 6

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