Staatliche Realschule Bad Kötzting Realschule der Pfingsrittstadt

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1 Staatliche Realschule Bad Kötzting Realschule der Pfingsrittstadt Bad Kötzting, Dienstag, 20. September 2016 Elternbrief Nr /2017 Sehr geehrte Eltern, zum neuen Schuljahr begrüßen wir Sie und Ihre Kinder sehr herzlich. Wir hoffen, dass sich Ihre Tochter/Ihr Sohn bei uns wohl fühlt und den erwünschten Erfolg haben wird. Am Beginn des Schuljahres möchten wir Ihnen einige Informationen geben. 1. Schulische Situation und Neuerungen im Schuljahr 2016/2017 Schüler An der Staatlichen Realschule in Bad Kötzting werden im Schuljahr 2016/ Schülerinnen und Schüler in 19 Klassen von 39 Lehrkräften unterrichtet. Erfreulicherweise kamen drei 5. Klassen in diesem Schuljahr neu hinzu. Dabei konnte sogar eine als Sportklasse angeboten werden. Unseren Neuen wünschen wir, dass sie sich gut und schnell eingewöhnen und sich bald bei uns wohlfühlen. Lehrerkollegium Nachstehende Lehrkräfte wurden uns neu zugewiesen: Fr. Saskia Mayer (M/Ku/Wk) und Fr. Pfarrerin Kathrin Nagel (evangelische Religion) Bis Allerheiligen wird uns Fr. Kerstin Altmann (B/Ch) als mobile Reserve zugeteilt. Den neuen Lehrkräften wünschen wir, dass sie sich rasch bei uns einarbeiten und viel Freude im Dienst haben. In Elternzeit befinden sich in diesem Schuljahr Fr. Plath und Hr. Kiener. Beiden wünschen wir eine schöne Zeit mit ihren Kindern, aber sicherlich auch ein bisschen Kraft und Geduld! Leider hat Fr. Linhart die Schule verlassen. Ihr wünschen wir für ihre berufliche und private Zukunft alles Gute und danken ihr für die geleisteten Dienste. Projektpräsentation in allen 9. Klassen Zum neuen Schuljahr wird in den 9.Klassen verpflichtend eine Projektpräsentation durchgeführt. Über den Ablauf, die Benotung, den Zeitpunkt der Durchführung, etc. informieren die Projektkoordinatoren der jeweiligen 9. Klasse. Fr. Jehlicka wird die 9. Klassen in Gruppen jeweils nachmittags auf die Projektpräsentationen vorbereiten. 1/12

2 Ferientermine 16/17 1. Ferientag letzter Ferientag Allerheiligen Oktober November 2016 Weihnachten Dezember Januar 2017 Frühjahrsferien Februar März 2017 Osterferien April April 2017 Pfingstferien Juni Juni 2017 Sommerferien Juli September 2017 Ferner ist unterrichtsfrei am Mittwoch, 16. November 2016 (Buß und Bettag). Wir bitten Sie, diese Termine in Ihrer Urlaubs- und Freizeitplanung zu berücksichtigen. Vorsorglich sei auch erwähnt, dass der 6. Januar 2017 (Drei Könige) als gesetzlicher Feiertag ebenfalls unterrichtsfrei ist. Vermietung der Schließfächer Auch ab dem neuen Schuljahr übernimmt der Elternbeirat der Realschule in Eigenregie die Vermietung der Schließfächer. Die Klassleiter informieren über die entsprechende Organisation und Regularien. Die Jahresmiete beläuft sich auf 10,00, bei der Erstanschaffung eines Schließfachs ist eine Kaution von 20,00 zu hinterlegen. 2. Download- und erweiterter Informationsbereich auf der Schulhomepage ( Bewährt hat sich seit den letzten Schuljahren der eingerichtete Download- und Informationsbereich auf unserer, seit letztem Schuljahr neue Homepage. Hier finden Sie detaillierte Informationen zu folgenden Themen: Beurlaubungen/ Abwesenheit Erkrankungen, Rechtliche Hinweise (unerlaubtes Verlassen des Schulgeländes, Ordnungsmaßnahmen), Mittagsverpflegung und Nachmittagsbetreuung, Wichtige Adressen (Ministerialbeauftragte, Kultusministerium, Schulberatungsstelle, Staatliche Realschule Bad Kötzting), Formulare (Beurlaubung, Einsichtnahme), Informationen zu den Wahlfächern, etc. 3. Mitteilung von Adressänderungen Damit wichtige Informationen in Papierform auch an die richtige Adresse gelangen, wird darum gebeten, dass dem Sekretariat die neue Adresse sofort mitgeteilt wird. Dies vermeidet Missverständnisse und mögliche Probleme. Ein entsprechendes Formular befindet sich im Downloadbereich der Homepage. 4. Sprechstunden der Lehrkräfte Aus datenschutzrechtlichen Gründen dürfen die Sprechstunden der Lehrkräfte nicht mehr online einsehbar sein. Ihr Kind bekommt aber einen Abdruck des Sprechstundenverzeichnisses nach Hause. 2/12

3 5. Beurlaubungen In ihren Belehrungen weisen die Klassenleitungen auch auf die Handhabung der Beurlaubung von Schülern hin. Danach sind Anträge schriftlich in gebührender Form mindestens drei Tage vor dem beabsichtigten Beurlaubungszeitraum zu stellen und von einem Sorgeberechtigten zu unterschreiben. Bei Schulaufgabenterminen ist z. B. für theoretische Führerscheinprüfungen keine Beurlaubung möglich! Für praktische Fahrprüfungen kann grundsätzlich keine Beurlaubung gewährt werden. Während der Beurlaubung versäumte Lerninhalte sind nachzuholen. Beurlaubungen vor Ferienbeginn zum vorzeitigen Antritt einer Urlaubsreise können grundsätzlich nicht ausgesprochen werden. Bitte stellen Sie Ihre Urlaubsplanung rechtzeitig darauf ein. Es traten in Bayern auch Fälle auf, bei denen Eltern ihre Kinder krank meldeten, um ihnen den Besuch von Veranstaltungen (z. B. Konzerten) zu ermöglichen. Die Polizei führt bei solchen Veranstaltungen verstärkt Kontrollen durch, um schulpflichtige Jugendliche herauszufinden. Wird ein schulpflichtiger Jugendlicher festgestellt, meldet die Polizei dies an die jeweilige Schule weiter. Liegt in einem solchen Fall eine Krankmeldung durch die Eltern vor, wird dies dann als unentschuldigtes Fehlen betrachtet und die Schulleitung wird die für jeden Fall angemessenen Maßnahmen ergreifen müssen. 6. Abwesenheit Erkrankungen Immer wieder werden Kinder auf dem Schulweg Opfer von Sittlichkeitsverbrechen. In vielen Fällen konnte durch das aufmerksame und tatkräftige Verhalten Dritter (insbesondere Schulweghelfer, Geschwister usw.) Ähnliches verhindert werden. Dieser Tatsache trägt das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus Rechnung, indem sie die Schulen veranlasst, folgende Maßnahmen durchzuführen: 6.1 Im Interesse Ihrer Kinder wird den Erziehungsberechtigten dringend nahe gelegt, jede zum Beispiel krankheitsbedingte Abwesenheit unbedingt vor Unterrichtsbeginn der Schule mitzuteilen (Telefon , Fax ). Eine schriftliche Krankmeldung muss gemäß 39 RSO (Realschulordnung) innerhalb von zwei Tagen nachgereicht werden. 6.2 Die Erziehungsberechtigten werden gebeten anzugeben, auf welche Weise sie oder eine andere mit der Beaufsichtigung der Kinder betraute Person vor und während der Unterrichtszeit erreichbar sind (Angabe von Telefonnummern). Diese Telefonnummern haben wir von den meisten Schülern vorliegen. Sollte sich an diesen von Ihnen gemachten Angaben etwas geändert haben, so geben Sie Ihrem Kind diese Änderungen bitte sofort schriftlich mit. 6.3 Die Schule ist gehalten, bei unentschuldigtem Fernbleiben von Schülerinnen und Schülern sofort nach Unterrichtsbeginn die Erziehungsberechtigten davon in Kenntnis zu setzen, dass das Kind nicht im Unterricht erschienen ist und sie für etwaige weitere Maßnahmen verantwortlich sind. Bitte ersparen Sie uns unnötige Anrufe, indem Sie uns zuverlässig vor Unterrichtsbeginn Mitteilung machen, wenn Ihr Kind nicht kommen kann. 6.4 Sind die Erziehungsberechtigten nicht zu erreichen, so muss die Schule nach Lage des Falles die Entscheidung treffen, ob und wann es gerechtfertigt erscheint, die örtlich zuständige Polizeidienststelle zu verständigen. (s. oben) 6.5 Entschuldigen sich Kinder morgens selbst oder fehlt ein Kind unentschuldigt und ist bis 8:45 Uhr die Krankmeldung durch die Eltern nicht erfolgt, wird unmittelbar zur Abwendung von Gefahr die Polizei eingeschaltet. 6.6 Bei Erkrankung von mehr als drei Unterrichtstagen ist der Schule eine Mitteilung über die Dauer der Krankheit vorzulegen. Dauert die Erkrankung länger als zehn Unterrichtstage, kann die Schule die Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses verlangen. Volljährige 3/12

4 Schüler haben das Recht, Entschuldigungen selbst zu unterschreiben. Allgemein gilt: Häufen sich krankheitsbedingte Schulversäumnisse oder bestehen an der Erkrankung Zweifel, so kann nach 39 RSO (Realschulordnung) ein ärztliches oder schulärztliches Attest verlangt werden. 7. Ausfall von Randstunden (6. Stunde) Bei Unterrichtsausfall der 6. Stunde und bei einer stundenplanmäßigen Freistunde in der 6. Stunde wird auch heuer wieder die so genannte Aulastunde (12:15 bis 13:00 Uhr) praktiziert. In der 6. Stunde (12:15 13:00 Uhr) wird in allen Jahrgangsstufen Unterricht erteilt, d. h. nur in Ausnahmefällen fällt die 6. Stunde aus. Die Kinder werden über einen Stundenausfall aber rechtzeitig informiert und sie werden, wenn sie nicht heimkommen oder nicht abgeholt werden können, in der Schule beaufsichtigt. Sie können die Schule aber auch von ihrer Aufsichtspflichtzeit entbinden und Ihren Kindern erlauben, ihren Nachhauseweg anzutreten. Muss Ihr Sohn/Ihre Tochter in der Schule bleiben, wird dies kontrolliert. Darf Ihr Sohn/Ihre Tochter die Schule verlassen, möchte aber noch gerne bleiben, so kann er/sie dies tun, da ja generell für eine Aufsicht in dieser 6. Stunde gesorgt ist. Diese Regelung wird auch angewendet am letzten Schultag vor den Weihnachts-, Oster-, Pfingst- und Sommerferien (Unterrichtsende 11:15 Uhr bzw. 12:00 Uhr). 8. Versicherung bei Schulunfällen Die Inanspruchnahme von ärztlichen Leistungen und Heilbehandlungskosten bei Schulunfällen ist folgendermaßen geregelt (KMS vom 03. März 1978 Nr. 1-8/14272): Heilbehandlungskosten, die durch Unfälle in der Schule, bei schulischen Veranstaltungen und auf dem direkten Schulweg entstehen, werden von der gesetzlichen Unfallversicherung erstattet. Hierzu ist umgehend der Unfall im Sekretariat mit dem dort erhältlichen Formblatt zu melden. (Krankenkassen kommen für Kosten durch Schulunfälle nicht auf.) Der behandelnde Arzt (Zahnarzt, Krankenhaus) ist bei der Aufnahme der Behandlung sofort darauf hinzuweisen, dass es sich um einen Schulunfall handelt. Er rechnet dann unmittelbar mit dem Unfallversicherungsträger ab. Wird dennoch eine Rechnung gestellt, so ist die Begleichung abzulehnen und dem Arzt mitzuteilen, dass er sich an die Kommunale Unfallversicherung Bayern wenden solle. Wird jedoch ausdrücklich eine privatärztliche Behandlung gewünscht, so kann die beglichene Privatrechnung der Unfallversicherung zur Erstattung vorgelegt werden. Die im Ärzteabkommen festgelegte Erstattung ist jedoch im Allgemeinen wesentlich geringer als der Rechnungsbetrag. Bei größeren Unfallverletzungen wird nach der Erstbehandlung entschieden, ob noch eine besondere fachärztliche oder unfallmedizinische Heilbehandlung erforderlich ist. Für die Skikurse gelten gesonderte Regelungen, die den Teilnehmern bei der organisatorischen Vorbereitung noch ausdrücklich bekannt gegeben werden. 9. Unerlaubtes Verlassen des Schulgeländes Beim Besuch der Schule (insbesondere Teilnahme am Unterricht, an sonstigen schulischen Veranstaltungen und während der Schulpausen) besteht für die Schülerinnen und Schüler gesetzlicher Unfallversicherungsschutz gemäß 2 Abs. 1 Nr. 8 b 5 GB VII, soweit sie sich im organisatorischen Aufsichtsund Verantwortungsbereichs der Schule befinden. Entfernt sich eine Schülerin bzw. ein Schüler zu privaten Zwecken (z.b. um sich im Schüler-Cafe im Gymnasium etwas zu essen zu kaufen) bewusst aus diesem schulischen Verantwortungsbereich, so 4/12

5 wird damit der gesetzliche Unfallversicherungsschutz unterbrochen. Dieser lebt erst wieder auf, wenn die Schülerin bzw. Schülerin auf das Schulgelände zurückkehrt. 10. Zugang zum Schulgebäude nach 8:00 Uhr Aus Sicherheitsüberlegungen haben wir den Nebeneingang (Eingang an der Straße) und die Eingangstür beim Hausmeisterverkauf ab 8:00 Uhr geschlossen. Diese Eingangstüren sind mit einem Panikschloss versehen. Wenn die Türen abgeschlossen sind, lassen sie sich nur von innen öffnen, aber nicht von außen. Benutzen Sie bitte bei Schulbesuchen nach 8:00 Uhr unseren Haupteingang. Dort ist eine Klingel angebracht, mit der Sie um Einlass ins Schulgebäude bitten können. Wenn Sie Ihr Kind von der Schule abholen oder vergessene Gegenstände nachbringen, bitten wir Sie, nicht vor dem betreffenden Klassenzimmer zu warten. Melden Sie sich bitte im Sekretariat an. Wir können damit besser kontrollieren, ob sich unberechtigte Personen im Schulgelände aufhalten. 11. Information des Landratsamtes Cham Seit dem 1. Januar 2011 haben Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene aus einkommensschwachen Familien Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft. Sollten Sie finanzielle Unterstützung für Ihr Kind, z.b. für Klassenfahrten, benötigen, wenden Sie sich, bevor Sie an den Elternbeirat herantreten, bitte vorab ans Landratsamt. Für genauere Informationen (wer ist anspruchsberechtigt, welche Leistungen gibt es, usw.) steht Ihnen der zuständige Sachbearbeiter zur Verfügung. Er ist telefonisch unter erreichbar. 12. Kopiergeld Für das gesamte 1. Schulhalbjahr wird ein Kopiergeld von 10 erhoben, das am Mittwoch, den 26. Oktober 2016, über den Klassenleiter Ihres Kindes eingesammelt wird. Geschwister an unserer Schule zahlen nur einmal und zwar der ältere Geschwisterteil. Damit sind die Kosten für die im 1. Halbjahr anfallenden Kopien abgegolten. Das Kopiergeld für das 2. Halbjahr, welches ebenfalls 10 beträgt, wird am Mittwoch, den 03. Mai 2017 eingesammelt. Auch hier gilt: Geschwister zahlen nur einmal und zwar der ältere Geschwisterteil. 13. Wahlfächer/Förderunterricht/Ergänzungsunterricht/indiv. Förderung In den Wahlfächern und im Förderunterricht können individuelle Neigungen und Begabungen gefördert werden. Außerdem findet eine Vielzahl interessanter Angebote statt, die den Wahl- und Ergänzungsunterricht abrunden. Das detaillierte Angebot können Sie dem ausgeteilten Datenblatt entnehmen. Überlegen Sie bitte, ob das eine oder andere angebotene Fach zur Abrundung und Ergänzung des Pflichtunterrichts für Ihre Tochter oder Ihren Sohn interessant wäre. Dieser Unterricht muss zwangsläufig am Nachmittag stattfinden. Ein Wahlfach und der Förderunterricht wird für das gesamte Schuljahr belegt, kann aber in begründeten Ausnahmefällen vorzeitig abgelegt werden. Das Wahlfach Tschechisch kann heuer differenziert angeboten werden: für Anfänger und Fortgeschrittene jeweils 60 Minuten am Montag. Detaillierte Informationen zu den einzelnen Wahlfächern entnehmen Sie unserer Homepage (s. Infos Wahlunterricht). 5/12

6 14. Wahlfach Tschechisch Leider ist das Wahlfach Tschechisch bei Eltern und Schülern zu wenig bekannt. Für Schülerinnen und Schüler besteht nicht nur die Möglichkeit, mit einer weiteren sprachlichen Qualifikation auf dem Arbeitsmarkt zu punkten, sondern auch in Abhängigkeit davon wie lange man an der Realschule Tschechisch lernt, ein Sprachzertifikat nach dem europäischen Referenzrahmen zu erwerben. Der Europäische Referenzrahmen umfasst mehrere Niveaustufen von A bis C. Die Niveaustufen stammen aus dem so genannten Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (Englisch: Common European Framework of Reference for Languages CEFR) des Europarats. Diesen Referenzrahmen kann man sich als ein ziemlich dickes Buch vorstellen, in dem beschrieben ist, was ein Sprachenlerner auf einem bestimmten Sprachniveau in verschiedenen Bereichen einer Fremdsprache also z.b. Hören, Lesen, Sprechen, etc. können sollte. Wie uns immer wieder von Wirtschaft und IHK bestätigt wird, sind Absolventinnen und Absolventen, die über ein solches Sprachzertifikat verfügen, am Arbeitsmarkt gern gesehen. In Zusammenarbeit mit unserer Tschechisch-Lehrkraft Fr. Safarikova wird an einem Konzept gearbeitet, um Tschechisch noch besser bekannt zu machen. Dabei ist auch an einen Elternabend und an eine Sprachanimation gedacht. Über das Konzept werden Sie im nächsten Schuljahr sehr zeitnah informiert. 15. Einsatz einer Grundschullehrkraft Mit Frau Rötzer, die von der Grundschule Bad Kötzting an die Realschule Bad Kötzting abgeordnet wurde, ist es wie im letzten Jahr auch möglich, in der 5. Jahrgangsstufe im Fach Deutsch differenzierende Maßnahmen durchzuführen. Damit gelingt es, die Schnittstellenproblematik zwischen Grundund Realschule zu verbessern. Frau Rötzer bietet auch eine Sprechstunde für alle Eltern der 5. Jahrgangsstufe an (s. Sprechstundenverzeichnis). Nutzen Sie dieses Angebot bei Bedarf! 16. Nachmittagsbetreuung und Mittagsverpflegung Auch in diesem Schuljahr bieten wir Ihren Töchtern und Söhnen von Montag bis einschließlich Donnerstag wieder eine Nachmittags- und Hausaufgabenbetreuung und eine Mittagsverpflegung unter Aufsicht an. Neu ist, das an jedem Wochentag ein anderes Fach als Förder- (Unterstützungs-) schwerpunkt angeboten wird (s. separates Beiblatt). Die einzelnen betreuenden Lehrkräfte erläutern Ihrem Kind gerne den genauen Ablauf sowie das Programm. Auf jeden Fall beginnt die Nachmittagsbetreuung um 13:30 Uhr und endet um 15:30 Uhr. Sie können Ihren Sohn/Ihre Tochter fest für einen Tag, zwei Tage, drei oder vier Tage anmelden (Mehrfachmeldungen möglich), dann wird dies auch kontrolliert und Sie müssen Ihre Tochter/Ihren Sohn entschuldigen, wenn sie/er nicht erscheint. Sie können bei Bedarf Ihre Tochter/Ihren Sohn auch während des Schuljahres zur Nachmittagsbetreuung anmelden, aber bitte schriftlich, damit wir unserer Aufsichtspflicht nachkommen können. Die Nachmittagsbetreuung ist ein kostenloses Angebot, nutzen Sie dieses! Auftretende Lernprobleme, Lücken oder Schwächen können mit Hilfe einer erfahrenen Lehrkraft zeitnah behoben werden. Außerdem lernen Ihre Kinder sehr schnell neue Freunde auch aus anderen Klassen kennen. 6/12

7 Selbstverständlich kann die Mittagsverpflegung, welche durch den Hausmeister bereitgestellt wird, auch ohne Teilnahme an der Nachmittagsbetreuung in Anspruch genommen werden. Es würde sich zum Beispiel eine Mittagsverpflegung anbieten, wenn man regulären Nachmittagsunterricht oder Wahl-/Ergänzungs- und Förderunterricht hat. Die Mittagsverpflegung sowie die Nachmittagsbetreuung beginnen wie der Nachmittagsunterricht ab Di., den MODUS 21 Maßnahmen (MODell Unternehmen Schule im 21.Jahrhundert) Seit 2007 gibt es eine neue RSO (Realschulordnung). Diese gibt den Realschulen mehr Eigenverantwortung und möchte die Zusammenarbeit von Schule und Elternhaus intensivieren. Für unsere Schule wurde durch Lehrerbeschluss entschieden: a) eine Klassenleiterstunde von 30 Minuten an jedem Mittwoch. (Alle 6 Unterrichtsstunden werden um 5 Minuten gekürzt). Dadurch können Klassenleiteraufgaben erledigt und Klassenangelegenheiten besprochen werden. b) Die Klassen bekommen anstelle des Zwischenzeugnisses (dieses hat reinen Mitteilungscharakter) in jedem Halbjahr einen detaillierten Zwischenbericht, in dem alle Noten aufgeführt sind, die bis zu diesem Zeitpunkt erbracht worden sind. Dieser Zwischenbericht wird Ihnen kurz vor den Elternsprechtagen zur genauen Information über den Leistungsstand Ihrer Töchter und Söhne ausgehändigt. Die 9. und 10. Klassen erhalten nach wie vor ein Zwischenzeugnis. Bei begründeten Ausnahmefällen kann auch für Schülerinnen und Schüler der Klassen ein Zwischenzeugnis beantragt werden. 18. Beschlüsse der Lehrerkonferenz a) In den folgenden Fächern werden Kurzarbeiten geschrieben: - Haushalt und Ernährung 7. Klassen (2 Kurzarbeiten, dabei jeweils eine pro Halbjahr) - Geschichte 8./9. Klassen (2 Kurzarbeiten, dabei jeweils eine pro Halbjahr) Kurzarbeiten erstrecken sich über maximal 6 Unterrichtsstunden sowie Grundkenntnisse. Maximale Arbeitszeit: 30 Minuten. An Tagen mit Schulaufgaben oder Kurzarbeiten dürfen keine Stegreifaufgaben geschrieben werden b) Im Fach Englisch wird in den 8. Klassen die 3. Schulaufgabe und in den 9. Klassen die 2. Schulaufgabe durch ein Speaking Exam ersetzt. c) Im Fach Französisch wird in der 9. Klasse die dritte Schulaufgabe durch eine Sprachzertifikationsprüfung (DELF) oder durch eine Überprüfung der mündlichen Kommunikationsfähigkeit ersetzt. d) An den Jahrgangsstufentests in Deutsch und Mathematik (Teilnahme nur in der 6. Jgst.) und Englisch (7. Jahrgangsstufe) wird teilgenommen. Eine Teilnahme am Grundwissenstest Mathematik sowie an den Jahrgangsstufentests Deutsch für die 8. Jahrgangsstufe ist nicht vorgesehen. Über die Wertung des Jahrgangsstufentests informiert sie die Fachlehrkraft. 7/12

8 19. Ordnungsmaßnahmen a) Nacharbeiten Den Termin für eine Nacharbeit legt die Lehrkraft individuell fest. Sie finden grundsätzlich nachmittags statt. Sie werden über den Termin der Nacharbeit schriftlich in Kenntnis gesetzt. b) Nachschreiben von Leistungsnachweisen Leistungsnachweise werden in der Regel nachmittags nachgeschrieben, um einen reibungslosen Ablauf des Schulbetriebs zu gewährleisten. c) Hinweis auf radierbare Kugelschreiber In allen Kurzarbeiten, Stegreifaufgaben, Schulaufgaben und sonstigen schriftlichen Prüfungen ist die Benutzung eines radierbaren Kugelschreibers untersagt, da die Möglichkeit bestünde, die Arbeit nachträglich zu korrigieren. 20. Häusliche Internetnutzung Ich möchte Sie darauf aufmerksam machen, dass einem aktuellen Urteil des Landgerichts München zufolge Sie als Eltern für Vergehen Ihrer Kinder im Internet haften (s. Facebook, WhatsApp, ). Sie sind verpflichtet, mit Ihren Kindern darüber zu sprechen, was diese im Internet beachten müssen. Weiter heißt es, dass die elterliche Aufsichtspflicht auch eine laufende Überwachung dahingehend erfordere, ob sich die Internetnutzung durch das Kind im gesteckten Rahmen bewegt. Damit ist der Verantwortungsbereich in Sachen häuslicher Internetnutzung Minderjähriger eindeutig den Eltern übergeben. 21. Evangelischer Religionsunterricht Fr. Pfarrerin Nagel ist heuer das erste Mal an der Schule und wird unsere evangelischen Schülerinnen und Schüler unterrichten. Es ist auch erstmals möglich zwei Gruppen anzubieten, nämlich die Jahrgangsstufen 5 7 und Die Unterrichtstermine, die an einem Nachmittag stattfinden, werden in einem gesonderten Terminplan bekanntgegeben. Wir danken Fr. Linhart, die das letzte Schuljahr unsere evangelischen Schüler unterrichtete, sehr herzlich für ihr Engagement und viel Glück und Erfolg an der neuen Wirkungsstätte. 22. Sicherstellung von Gegenständen - Handyverbot Vorsorglich erwähnt werden soll nochmals, das Mitbringen von Rauschmitteln sowie gefährlicher Gegenstände zu unterlassen. Da es auch immer wieder zu Problemen mit der Nichteinhaltung des Handyverbots kommt, sollen an dieser Stelle die einschlägigen Paragraphen und Artikel unserer jeweiligen Schulgesetze nochmals explizit aufgeführt werden, die das Vorgehen seitens der Schule legitimieren. 41 RSO (Anm.: Bayerische Realschulordung) (1) Der Konsum alkoholischer Getränke und sonstiger Rauschmittel ist innerhalb der Schulanlage sowie bei verbindlichen schulischen Veranstaltungen untersagt. 8/12

9 (2) 1 Das Mitbringen und Mitführen von gefährlichen Gegenständen ist den Schülerinnen und Schülern untersagt. 2 Die Schule hat solche Gegenstände wegzunehmen und sicherzustellen. 3 In gleicher Weise kann die Schule bei sonstigen Gegenständen verfahren, die den Unterricht oder die Ordnung der Schule stören können oder stören. 4 Über die Rückgabe derartiger Gegenstände entscheidet die Schulleiterin oder der Schulleiter; in den Fällen des Satzes 2 darf die Rückgabe, soweit dieser nicht anderweitige Bestimmungen entgegenstehen, nur an die Erziehungsberechtigten der Schülerin oder des Schülers erfolgen. 5 Für Mobilfunktelefone und sonstige digitale Speichermedien gilt die spezielle Regelung in Art. 56 Abs. 5 BayEUG. Art. 56 BayEUG (Anm.: Bayerisches Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen) (1) Schülerinnen und Schüler im Sinn dieses Gesetzes und der auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Vorschriften sind Personen, die in den Schulen unterrichtet und erzogen werden. Alle Schülerinnen und Schüler haben gemäß Art. 128 der Verfassung ein Recht darauf, eine ihren erkennbaren Fähigkeiten und ihrer inneren Berufung entsprechende schulische Bildung und Förderung zu erhalten. Aus diesem Recht ergeben sich einzelne Ansprüche, wenn und soweit sie nach Voraussetzungen und Inhalt in diesem Gesetz oder auf Grund dieses Gesetzes bestimmt sind. (2) Die Schülerinnen und Schüler haben das Recht, entsprechend ihrem Alter und ihrer Stellung innerhalb des Schulverhältnisses 1. sich am Schulleben zu beteiligen, 2. im Rahmen der Schulordnung und der Lehrpläne an der Gestaltung des Unterrichts mitzuwirken, 3. über wesentliche Angelegenheiten des Schulbetriebs hinreichend unterrichtet zu werden, 4. Auskunft über ihren Leistungsstand und Hinweise auf eine Förderung zu erhalten, 5. bei als ungerecht empfundener Behandlung oder Beurteilung sich nacheinander an Lehrkräfte, an die Schulleiterin bzw. den Schulleiter und an das Schulforum zu wenden. (3) Alle Schülerinnen und Schüler haben das Recht, ihre Meinung frei zu äußern; im Unterricht ist der sachliche Zusammenhang zu wahren. Die Bestimmungen über Schülerzeitung (Art. 63) und politische Werbung (Art. 84) bleiben unberührt. (4) Alle Schülerinnen und Schüler haben sich so zu verhalten, dass die Aufgabe der Schule erfüllt und das Bildungsziel erreicht werden kann. Sie haben insbesondere die Pflicht, am Unterricht regelmäßig teilzunehmen und die sonstigen verbindlichen Schulveranstaltungen zu besuchen. Die Schülerinnen und Schüler haben alles zu unterlassen, was den Schulbetrieb oder die Ordnung der von ihnen besuchten Schule oder einer anderen Schule stören könnte. Die Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet, an der Erstellung des sonderpädagogischen Gutachtens nach Art. 41 Abs. 4 Satz 2 sowie im Rahmen des Verfahrens nach Art. 41 Abs. 6 mitzuwirken. (5) Im Schulgebäude und auf dem Schulgelände sind Mobilfunktelefone und sonstige digitale Speichermedien, die nicht zu Unterrichtszwecken verwendet werden, auszuschalten. Die unterrichtende oder die außerhalb des Unterrichts Aufsicht führende Lehrkraft kann Ausnahmen gestatten. Bei Zuwiderhandlung kann ein Mobilfunktelefon oder ein sonstiges digitales Speichermedium vorübergehend einbehalten werden. Ausgehend davon geht die Schule folgendermaßen vor: wird ein Gegenstand abgenommen (z. B. das Smartphone), wird er bis zum nächsten Schultag um 13:00 Uhr einbehalten und kann dann vom Schüler abgeholt werden. Wurden einem Schüler schon mehrfach Gegenstände abgenommen, dann muss der Gegenstand am nächsten Schultag von den Eltern abgeholt werden. Dies ist ab 13:00 Uhr möglich. 9/12

10 23. Attestpflicht Seit 01. August 2016 gilt die Bayerische Schulordnung. Darin vermerkt ist u. a. das Vorgehen der Schule beim Fernbleiben von Schülern bei angekündigten Leistungsnachweisen (Schulaufgaben, Kurzarbeiten). 20 Teilnahme, Befreiung, Beurlaubung (1) 1 Ist eine Schülerin oder ein Schüler aus zwingenden Gründen verhindert am Unterricht oder an einer sonstigen verbindlichen Schulveranstaltung teilzunehmen, so ist die Schule unverzüglich unter Angabe des Grundes zu verständigen. 2 Im Fall fernmündlicher Verständigung ist eine schriftliche Mitteilung innerhalb von zwei Tagen nachzureichen. 3 Außerschulische Einrichtungen der praktischen bzw. fachpraktischen Ausbildung sind darüber hinaus in der von der Schule festgelegten Weise zu unterrichten. (2) 1Die Schule kann die Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses verlangen 1. bei Erkrankung von mehr als drei Unterrichtstagen oder am Tag eines angekündigten Leistungsnachweises und 2. wenn sich krankheitsbedingte Schulversäumnisse einer Schülerin oder eines Schülers häufen oder Zweifel an der Erkrankung bestehen. 2 In den Fällen von Satz 1 Nr. 2 kann die Schule auch die Vorlage eines schulärztlichen Zeugnisses verlangen. 3 Ein Zeugnis nach den Sätzen 1 und 2 ist der Schule innerhalb von zehn Tagen, nachdem es verlangt wurde, vorzulegen; wird es nicht oder nicht rechtzeitig vorgelegt, gilt das Fernbleiben als unentschuldigt. 4 Ein Zeugnis kann in der Regel nur dann als genügender Nachweis für die geltend gemachte Erkrankung anerkannt werden, wenn es auf Feststellungen beruht, die die Ärztin oder der Arzt während der Zeit der Erkrankung getroffen hat. (3) 1Schülerinnen und Schüler können auf schriftlichen Antrag in begründeten Ausnahmefällen vom Unterricht in einzelnen Fächern befreit oder vom Schulbesuch beurlaubt werden. 2 Es ist ihnen ausreichende Gelegenheit zur Erfüllung ihrer religiösen Pflichten und zur Wahrnehmung religiöser Veranstaltungen auch außerhalb der Schule zu geben. Bei angekündigten Leistungsnachweisen (Schulaufgaben, Kurzarbeiten, Referaten und Projektpräsentationen) ist somit grundsätzlich ein ärztliches Attest vorzulegen! 24. Pausenregelung An der Staatlichen Realschule Bad Kötzting gilt folgende Pausenregelung: 1. Pause: 09:30 09:45 Uhr (15 Minuten) 2. Pause: 11:15 11:30 Uhr (15 Minuten) Die Pausen finden grundsätzlich im Freien statt. Bei äußerst widrigen Wetterbedingungen erfolgt eine Durchsage, ob die Pause auch im Schulhaus stattfindet. Frische Luft und Bewegung haben einen starken Erholungswert. Der Pausenverkauf erfolgt über die beiden Außenfenster und ein Innenfenster. Die Pause für die 5.Klassen beginnt jeweils 3 Minuten vor dem offiziellen Pausenbeginn, um den Andrang am Schulkiosk etwas zu entzerren. 25. Organisatorisches Bitte stellen sie sicher, dass ihr Kind wichtige Telefonnummern parat hat. Aus organisatorischen Gründen ist es dem Sekretariat nicht möglich Telefonnummern zu ermitteln. 10/12

11 26. Wichtige Termine bis zum Ende des 1. Halbjahres Mo., den 19. Fr., den Abschlussfahrt für alle 10. Klassen Di., den Jgst.test Deutsch (6. Klassen) Mi., den Jgst.test Englisch (7. Klassen) Do., den Jgst.test Mathematik (6. Klassen) Di., den Jgst.test Mathematik (8. Klassen) Do., den Jgst.test Deutsch (8. Klassen) Mo., den Tag der Deutschen Einheit - unterrichtsfrei Mi., den Buß- und Bettag unterrichtsfrei nur Schüler Fr., den Zwischenbericht und Noteninformation 9 und 10 Do., den Elternsprechtag 5. Klassen Di., den Elternsprechtag 6-10 Mi., den Berufsinformationstag 9. Klassen Di., den Do., den Skikurs 6. Klassen (je nach Wetter) Fr., den Zwischenzeugnis 9/10 und Noteninformation Ministerialbeauftragte für die Realschulen in der Oberpfalz In jedem Regierungsbezirk wird vom Staatsministerium für Unterricht und Kultus ein Ministerialbeauftragter für die Realschulen bestellt. Der Ministerialbeauftragte unterstützt das Staatsministerium bei der Ausübung der staatlichen Schulaufsicht über die Realschulen ihres Aufsichtsbezirks. Die Anschrift der Ministerialbeauftragten für Realschulen in der Oberpfalz lautet: Ltd. RSDin a. MB Kinzinger Maria Isarstraße Regensburg Telefon: Fax: mb-opf@mbrs.schulen.regensburg.de Jedem Anfang wohnt ein Zauber inne. (Hermann Hesse) In diesem Sinne wünschen wir ein erfolgreiches, neues Schuljahr und hoffen auf eine harmonische Zusammenarbeit zum Wohle Ihrer Töchter und Söhne! gez. Stefan Neumeier Stephan Späth Sabine Hammer (Schulleiter) (stellv. Schulleiter) (stellv. Schulleiterin) 11/12

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