FAIR PLAY VEREINBARUNG FÜR EINE WÜRDEVOLLE ZUSAMMENARBEIT DIE MOBBING- PRÄVENTIONSSTRATEGIE IM BMASK

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1 FAIR PLAY VEREINBARUNG FÜR EINE WÜRDEVOLLE ZUSAMMENARBEIT DIE MOBBING- PRÄVENTIONSSTRATEGIE IM BMASK

2 IMPRESSUM Eigentümer, Herausgeber und Verleger: Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz, 1010 Wien, Stubenring 1 Ä Für den Inhalt verantwortlich: BMASK Abteilung I/A/3, IBG Innovatives Betriebliches Gesundheitsmanagement GmbH, 1070 Wien, Mariahilferstraße 50/14 Ä Layout und Druck: Zentrale Dienste des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz, 1010 Wien, Stubenring 1 Ä Titelbild: Zur Verfügung gestellt von der Selbsthilfegruppe für Betroffene in der Region des Kreises Pinneberg, ISBN: Ä Verlagsort, Herstellungsort: Wien, Juni 2011, 5. Auflage Zu beziehen bei: BMASK-Bestellservice 0800/ oder Alle Rechte vorbehalten. Jede Verwertung (auch auszugsweise) ist ohne schriftliche Zustimmung des Medieninhabers unzulässig. Dies gilt insbesondere für jede Art der Vervielfältigung, der Übersetzung, der Mikroverfilmung, der Wiedergabe in Fernsehen und Hörfunk sowie der Verarbeitung und Einspeicherung in elektronische Medien, wie z.b. Internet oder CD-Rom.

3 INHALTSVERZEICHNIS VORWORT 3 WAS IST MOBBING 5 MOBBING IST KEIN KAVALIERSDELIKT 5 MOBBING KANN KRANK MACHEN 5 KENNZEICHEN VON MOBBING 6 WER IST VON MOBBING BETROFFEN? 6 MOBBINGPROZESS 6 BEI MOBBINGVERDACHT WAS ALS BETROFFENE/R TUN? 7 MOBBINGPRÄVENTION 7 DIE VEREINBARUNG IM BMASK 8 DIE GESETZESLAGE DAS MOBBINGVERBOT IN 43A BDG FAIR PLAY IM KONFLIKTFALL ANSPRECHPARTNERINNEN BEI MOBBING 9 MOBBINGPRÄVENTIONSBEAUFTRAGTE IM BMASK 10 PROZESSBERATUNG UND -BEGLEITUNG 12 AUSGEWÄHLTE BERATUNGSSTELLEN 12 INFORMATIONEN ÜBER DIE VEREINBARUNG DES BMASK 13

4 2

5 VORWORT VORWORT Im Jahr 2011 blicken wir im Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz bereits auf zehn Jahre engagierte Arbeit im Interesse der Mobbingprävention zurück. Auf mehreren Ebenen haben wir seither unser Maßnahmenpaket ausgebaut. Beratung, Unterstützung für Betroffene, Sensibilisierung und Information bilden nach wie vor die Eckpfeiler unserer Strategie. Mit dieser Broschüre möchte ich Ihnen eine Handlungs- und Orientierungshilfe geben, um Anzeichen von Mobbing erkennen und rasch reagieren zu können. Als Bedienstete sind Sie zu achtungsvollem Umgang mit Vorgesetzten, Kollegen und Kolleginnen sowie Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen aufgerufen. Mit 1. Jänner 2010 hat der Gesetzgeber die Bedeutung dieser Verpflichtung noch verstärkt. Konkret wurde im 43a Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979 ein ausdrückliches Mobbingverbot für den öffentlichen Dienst verankert. Verhaltensweisen und das Schaffen von Arbeitsbedingungen, die die menschliche Würde verletzen oder sonst diskriminierend sind, wurden damit untersagt. Wer gegen diese Bestimmung verstößt, begeht eine Dienstpflichtverletzung und muss mit dienstrechtlichen oder disziplinarrechtlichen Folgen rechnen. Wir haben diese Änderung im Dienstrecht zum Anlass genommen, unser Bekenntnis zu einem Fair Play im Ressort zu bekräftigen. Die seit 2004 existierende Fair Play-Vereinbarung wurde aktualisiert und im Oktober des Vorjahres neu unterzeichnet. Als Dienstgeber verpflichte ich mich darin ebenso wie die Personalvertretungsorgane im Namen der Dienstnehmer und Dienstnehmerinnen, Mobbing zu unterbinden sowie ein partnerschaftliches Klima zu fördern und aufrecht zu erhalten. Gleichzeitig wurden wieder Bedienstete des Ressorts nunmehr auch 3

6 VORWORT in den Arbeitsinspektoraten als Mobbingpräventionsbeauftragte für eine dreijährige Funktionsperiode ernannt. Scheuen Sie sich nicht, im Bedarfsfall Hilfe zu suchen die Mobbingpräventionsbeauftragten (Sie finden ihre Kontaktdaten in dieser Broschüre) helfen Ihnen gerne. Im BMASK wird Mobbing nicht geduldet. Achtungs- und respektvoller Umgang miteinander ist die Basis der erfolgreichen Tätigkeit unseres Ressorts. Auf gute, konfliktfreie Zusammenarbeit! Ihr Rudolf Hundstorfer Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz 4

7 HANDELN GEGEN MOBBING WAS IST MOBBING Der Begriff Mobbing kommt aus dem Englischen und bedeutet jemanden anpöbeln, fertig machen. Mobbing stellt eine Spezialform der Aggression dar. Unter Mobbing wird eine konfliktbelastete Kommunikation am Arbeitsplatz unter KollegInnen oder zwischen Vorgesetzten und MitarbeiterInnen verstanden, bei der die angegriffene Person unterlegen ist (nicht im hierarchischen Verständnis) und von einer oder mehreren Personen systematisch, oft und während längerer Zeit mit dem Ziel und/oder Effekt des Ausgrenzens bzw. Vertreibens vom Arbeitsplatz (Ausstoßes aus dem Arbeitsverhältnis) direkt oder indirekt angegriffen wird und dies als Diskriminierung empfindet. Mobbing ist ein Verstoß gegen die Menschenwürde sowie eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts und verursacht nicht zuletzt auch gesundheitliche Störungen. Mobbing bricht aus, weil es geschehen darf! MOBBING IST KEIN KAVALIERSDELIKT Meinungsverschiedenheiten und Konflikte oder normaler Büroklatsch sind nur allzu menschlich, aber im Unterschied zu anderen Konfliktsituationen zielt Mobbing auf Ausgrenzung und Entfernung der Betroffenen ab; werden psychische, biologische und soziale Grundlagen der Betroffenen gezielt attackiert, um diese Personen entfernen zu können; kann Mobbing krank machen. Daher ist von TäterInnen sowie Opfer(n) und MittäterInnen auszugehen. MOBBING KANN KRANK MACHEN Durch Mobbing kann eine Vielzahl von physischen und psychischen Beschwerden hervorgerufen werden. Zu Beginn stehen zum Beispiel chronische Kopfschmerzen, Schlafstörungen, ständige Müdigkeit und depressive Verstimmungen. Später kann es zu Herz/Kreislauf-, Magen/Darmbeschwerden und anderen Erkrankungen kommen. 5

8 FAIR PLAY KENNZEICHEN VON MOBBING Angriffe auf die Möglichkeit sich mitzuteilen ständige Kritik, ständiges Unterbrechen, etc Angriffe auf soziale Beziehungen wie Luft behandeln, lächerlich machen, etc. Angriffe auf soziales Ansehen Gerüchte verbreiten, üble Reden, etc. Angriffe auf die Qualität der Berufsund Lebenssituation keine/sinnlose Aufgaben, falsche/ schlechte Beurteilung, etc. Angriffe auf die Gesundheit Zwang zu gesundheitsschädlichen Aufgaben, Androhung von körperlicher Gewalt, etc. WER IST VON MOBBING BETROFFEN? Grundsätzlich kann jeder/jede in die Situation geraten, gemobbt zu werden. Im Gegensatz zur Meinung, dass vor allem schwache oder auffällige Menschen Opfer von Mobbingattacken werden, sind es auch starke und engagierte Menschen, die in Mobbingsituationen geraten. MOBBINGPROZESS Mobbing ist nicht nur durch Handlungen, sondern vor allem durch ein typisches Verlaufsschema gekennzeichnet (nach Björnquist). Erste Phase: indirekte, schwer fassbare Methode der Aggression: Das auserwählte Opfer wird für die bestehende Lage verantwortlich gemacht und entwertet. Zweite Phase: direkte Aggression: Die vorangegangene Entwertung der betroffenen Person gibt die Möglichkeit, ohne Schuldgefühle aggressive Handlungen auszuführen. Direkte verbale Entwertung, Isolation, öffentliches Lächerlichmachen, Gewaltandrohung finden statt. Dritte Phase: direktes Ausüben von Gewalt: Beschuldigungen psychisch krank zu sein und zwangsweise Begutachtungen oder auch direkte körperliche Attacken treten auf. In den Diskussionen über Mobbing wird häufig die Ansicht geäußert, dass gemobbte Personen zumindest MitverursacherInnen der Mobbingsituation sind und einem selbst so etwas daher nie passieren könnte. Beides ist falsch! 6

9 HANDELN GEGEN MOBBING BEI MOBBINGVERDACHT WAS ALS BETROFFENE/R TUN? Mit Personen sprechen, denen man vertraut Persönliche Klärung (lohnt sich der Kampf?) Reflektieren, ob persönlicher Anteil dabei ist Wenn ja, alles tun was stärkt (Kompetenzen sichern) Informationen und Beratungen einholen: durch Ansprechpersonen im BMASK, Mobbingpräventionsbeauftragte Mobbingverhalten öffentlich machen Klärung rechtlicher Schritte Mobbing-Tagebuch führen Mediation und Coaching Verbündete innerhalb des Ressorts und außerhalb der Arbeit suchen, tragfähiges soziales Netz aufbauen Freizeitaktivitäten, Abgrenzung, Gutes für sich tun MOBBINGPRÄVENTION Mobbingprävention gibt es eigentlich nicht... sondern: Ethik am Arbeitsplatz Partizipation Gute Führungsqualität Regelmäßige Analysen der zwischenmenschlichen Qualität Im Falle von Mobbing genau geregelte Vorgangsweisen Ein gutes Arbeitsklima ist ein wesentlicher Bestandteil einer erfolgreichen Mobbingprävention. Das heißt gegenseitige Wertschätzung, offene Kommunikation, Transparenz, gute Führungsqualität, Ethik in der Dienststelle, Partizipation der MitarbeiterInnen, etc. In der Mobbingprävention geht es nicht darum Auseinandersetzungen generell zu vermeiden. Es geht um eine respektvolle Streitkultur und um einen Fair Play - Modus für den Konfliktfall. Dazu ist Wissen über Mobbing auf der Seite der Personalverantwortlichen und Führungskräfte wie auf der Seite der Personalvertretung und der MitarbeiterInnen Voraussetzung. 7

10 FAIR PLAY DIE VEREINBARUNG IM BMASK Mobbing ist zum gesellschaftlichen Phänomen geworden, das sowohl bei privaten ArbeitgeberInnen als auch im öffentlichen Dienst vorkommt und auch vor dem BMASK nicht Halt macht. Das BMASK hat sich als erstes Ressort Österreichs zum Ziel gesetzt, eine Mobbingpräventionsstrategie festzulegen und Schritte für eine aktive Prävention einzuleiten. Teil dieser Strategie ist eine schriftlich abgefasste und partnerschaftlich verhandelte Vereinbarung zum Thema. VertragspartnerInnen sind die Ressortleitung und die im BMASK zuständigen Personalvertretungsorgane. Die Vereinbarung gilt seit 2004 für das gesamte Ressort und wurde im Oktober 2010 aktualisiert und neu unterzeichnet. Inhalt dieser Vereinbarung ist neben allgemeinen Strategien der Information, Sensibilisierung und Prävention die Implementierung eines Fair play - Modus für den Konfliktfall. Mittels dieser Vereinbarung setzt sich das BMASK das Ziel, Mobbing zu unterbinden sowie ein partnerschaftliches Klima zu fördern und aufrecht zu erhalten. DIE GESETZESLAGE DAS MOBBINGVERBOT IN 43A BDG 1979 Im Zuge der Zweiten Dienstrechtsnovelle 2009 wurde in 43a Beamten- Dienstrechtsgesetz (BDG 1979) ein ausdrückliches Mobbingverbot für den Bundesdienst normiert und damit die Pflicht zu achtungsvollem Umgang festgeschrieben. Nach wie vor stellt nicht jede spontane Gemütsäußerung bereits einen Fall von Mobbing im Sinne der neuen Bestimmung dar. Nur dann, wenn die menschliche Würde eines Kollegen/einer Kollegin oder Vorgesetzten verletzt oder die dienstliche Zusammenarbeit und der Betriebsfriede ernstlich gestört werden, ist die Angelegenheit von der Dienstbehörde weiter zu verfolgen. Mit dem Mobbingverbot hat der Gesetzgeber bewusst gemacht, dass Mobbinghandlungen dienst- oder disziplinarrechtlich zu ahndende Dienstpflichtverletzungen darstellen und der achtungs- und respektvolle Umgang mit KollegInnen und Vorgesetzten zu den Dienstpflichten jedes/jeder Bediensteten gehört. Die Beschreibung der Fördermaßnahmen (beispielsweise die Ausbildung von FunktionsträgerInnen) sowie die Festlegung von Unterstützungsangeboten für Betroffene wie etwa Mediation/Supervision sind Teile dieser Vereinbarung. 8

11 HANDELN GEGEN MOBBING FAIR PLAY IM KONFLIKTFALL ANSPRECHPARTNERINNEN BEI MOBBING Erste Kontaktstellen bzw. verantwortliche Stellen können sein: Mobbingpräventionsbeauftragte unmittelbare/r, nächsthöhere/r Vorgesetzte/r Mitglieder der Personalvertretung Gleichbehandlungsbeauftragte und Kontaktfrauen Behindertenvertrauenspersonen Personalabteilungen Betriebsarzt/Betriebsärztin und ArbeitsmedizinerInnen Auf Wunsch des/der Betroffenen haben die Ansprechpersonen im Beschwerdefall die Aufgabe, die Betroffenen zu beraten und zu unterstützen sowie auf Wunsch die Mobbingpräventionsbeauftragten einzubeziehen. DIE MOBBINGPRÄVENTIONS- BEAUFTRAGTEN HABEN DIE AUFGABE: 1. auf Wunsch die Betroffenen zu beraten und zu unterstützen, 2. die dem Vorwurf des Mobbings ausgesetzten Personen über die Zusammenhänge und Folgen von Mobbing für Gesundheit, Arbeitsklima, Organisation und über die dienst- oder disziplinarrechtlichen Folgen von Mobbing aufzuklären, 3. in getrennten oder gemeinsamen Gesprächen mit den Konfliktparteien den Sachverhalt festzustellen und zu dokumentieren, 4. auf Wunsch des/der Betroffenen in Zusammenarbeit mit dem/der nächsthöheren Vorgesetzten, der/ die nicht am Konflikt beteiligt ist, eine Lösung zu erarbeiten. Die Beschwerde darf nicht zu Benachteiligungen führen und wird gegenüber unbeteiligten Dritten vertraulich behandelt. Mobbingpräventionsbeauftragte sind nicht AnwältInnen oder VertreterInnen des/der Betroffenen, sondern VermittlerInnen zwischen allen Beteiligten. Das bedeutet, dass diese Personen auch von MitarbeiterInnen kontaktiert werden können, die sich zu Unrecht beschuldigt fühlen. Diese Personen sind zur Vertraulichkeit verpflichtet. WICHTIG IST DIE VERTRAULICHKEIT! Über die Informationen und Vorkommnisse, persönlichen Daten und Gespräche ist absolutes Stillschweigen gegenüber Dritten, die nicht am Verfahren beteiligt sind, zu wahren. 9

12 FAIR PLAY MOBBINGPRÄVENTIONSBEAUF- TRAGTE IM BMASK Sie können sich an jede/jeden Mobbingpräventionsbeauftragte/n wenden unabhängig von Ihrer Dienststelle. MOBBINGPRÄVENTIONSBEAUF- TRAGTE IN DER ZENTRALSTELLE Antonia WÖHRER Tel.: 01/71100/ Christian GÖHRING Tel.: 01/71100/ Mag. Stefan WLASCHITZ Tel.: 01/71100/ Susanna SCHÄFFER Tel.: 01/71100/ MOBBINGPRÄVENTIONSBEAUF- TRAGTE IM BUNDESSOZIALAMT Susanna STEIN Support Tel.: / Hannelore ATZLER Landesstelle Wien Tel.: / Horst VOGL Landesstelle Oberösterreich Tel.: / Alexandra MOSER Landesstelle Salzburg Tel.: / Heimo SPRINGER Landesstelle Kärnten Tel.: / Katja TENGG Landesstelle Kärnten Tel.: / Adolf LECHLEITNER Landesstelle Vorarlberg Tel.: / Michaela LACKNER Landesstelle Steiermark Tel.: /

13 HANDELN GEGEN MOBBING MOBBINGPRÄVENTIONSBEAUF- TRAGTE IN DEN ARBEITSINS- PEKTORATEN Ing. Martin STEIGER AI für den 4. Aufsichtsbezirk in Wien Tel.: 01/ / Ing. Ronald KAPUY AI für den 3. Aufsichtsbezirk in Wien Tel.: 01/ / Dr. in Ingrid THEUERMANN-WEIKINGER AI für den 13. Aufsichtsbezirk in Klagenfurt Tel.: 0463/56506/ arbeitsinspektion.gv.at Ing. Mag. Wolfgang VOGL AI für den 18. Aufsichtsbezirk in Vöcklabruck Tel.: 07672/72769/ Ing. Mag. Peter DEMBERGER AI für den 19. Aufsichtsbezirk in Wels Tel.: 07242/68647/ Günter HAFNER AI für den 15. Aufsichtsbezirk in Bregenz Tel.: 05574/78601/34 Eva WASICEK AI für den 9. Aufsichtsbezirk in Linz Tel.: 0732/603880/ gv.at Walter HOFSTÄTTER AI für den 9. Aufsichtsbezirk in Linz Tel.: 0732/603880/ Sabine GRASSER AI für den 10. Aufsichtsbezirk in Salzburg Tel.: 0662/886686/

14 FAIR PLAY PROZESSBERATUNG UND -BEGLEITUNG IBG Innovatives Betriebliches Gesundheitsmanagement GmbH 1070 Wien, Mariahilferstraße 50/14 Tel.: 01/ Homepage: Wert: Arbeit Dr. in Irene KLOIMÜLLER MBA 1030 Wien, Am Heumarkt 3/I/16-17 Tel.: 0699/ Homepage: AUSGEWÄHLTE BERATUNGS- STELLEN Gewerkschaft Öffentlicher Dienst Christine GUBITZER Beratung nach tel. Vereinbarung Tel.: 01/534 54/270 oder 273 Für GÖD-Mitglieder kostenlos! ÖGB-Servicecenter, Beratung für Mobbingbetroffene Mag. a Ilse REICHART Tel.: 01/534 44/39105 Work & People Beratung von Mobbingbetroffenen Tel.: 0676/ Für AK-Mitglieder kostenlos! Homepage: ÖGB Beratungsstelle für Bundesbedienstete Wien Dr. in Eveline LIST Tel.: 01/ Dr. in Brigitte SCHMIDL-MOHL Univ.-Prof. Dr. Wolfgang LALOUSCHEK Mobbing-Ombudsstelle der Wiener Ärztekammer Tel.: 0664/ Kontakt: Montag bis Freitag, 8.00 bis 9.00 Uhr Dr. in Irene KLOIMÜLLER MBA Beratung Coaching Therapie 1030 Wien, Am Heumarkt 3/I/16-17 Tel.: 0699/ Termin nach Vereinbarung 12

15 INFORMATIONEN ÜBER DIE VEREINBARUNG DES BMASK Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Abteilung I/A/3 Gerhard ESIH MMag. a Angela FILZ 1010 Wien, Stubenring 1 Tel.: 01/71100/ gerhard.esih@bmask.gv.at Homepage: Intranet: Personal und Ausbildung/ Mobbing 13

16 SOZIALTELEFON Bürgerservice des Sozialministeriums Tel.: Mo bis Fr 08:00-12:00 Uhr Do 08:00-16:00 Uhr PFLEGETELEFON Tel.: Mo bis Fr 08:00-16:00 Uhr Fax: BROSCHÜRENSERVICE Tel.: ALLGEMEINE FRAGEN BUNDESMINISTERIUM FÜR ARBEIT, SOZIALES UND KONSUMENTENSCHUTZ Stubenring 1, 1010 Wien Tel.:

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