FAIR PLAY VEREINBARUNG FÜR EINE WÜRDEVOLLE ZUSAMMENARBEIT DIE MOBBING- PRÄVENTIONSSTRATEGIE IM BMASK
|
|
- Edmund Weiß
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 FAIR PLAY VEREINBARUNG FÜR EINE WÜRDEVOLLE ZUSAMMENARBEIT DIE MOBBING- PRÄVENTIONSSTRATEGIE IM BMASK
2 IMPRESSUM Eigentümer, Herausgeber und Verleger: Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz, 1010 Wien, Stubenring 1 Ä Für den Inhalt verantwortlich: BMASK Abteilung I/A/3, IBG Innovatives Betriebliches Gesundheitsmanagement GmbH, 1070 Wien, Mariahilferstraße 50/14 Ä Layout und Druck: Zentrale Dienste des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz, 1010 Wien, Stubenring 1 Ä Titelbild: Zur Verfügung gestellt von der Selbsthilfegruppe für Betroffene in der Region des Kreises Pinneberg, ISBN: Ä Verlagsort, Herstellungsort: Wien, Juni 2011, 5. Auflage Zu beziehen bei: BMASK-Bestellservice 0800/ oder Alle Rechte vorbehalten. Jede Verwertung (auch auszugsweise) ist ohne schriftliche Zustimmung des Medieninhabers unzulässig. Dies gilt insbesondere für jede Art der Vervielfältigung, der Übersetzung, der Mikroverfilmung, der Wiedergabe in Fernsehen und Hörfunk sowie der Verarbeitung und Einspeicherung in elektronische Medien, wie z.b. Internet oder CD-Rom.
3 INHALTSVERZEICHNIS VORWORT 3 WAS IST MOBBING 5 MOBBING IST KEIN KAVALIERSDELIKT 5 MOBBING KANN KRANK MACHEN 5 KENNZEICHEN VON MOBBING 6 WER IST VON MOBBING BETROFFEN? 6 MOBBINGPROZESS 6 BEI MOBBINGVERDACHT WAS ALS BETROFFENE/R TUN? 7 MOBBINGPRÄVENTION 7 DIE VEREINBARUNG IM BMASK 8 DIE GESETZESLAGE DAS MOBBINGVERBOT IN 43A BDG FAIR PLAY IM KONFLIKTFALL ANSPRECHPARTNERINNEN BEI MOBBING 9 MOBBINGPRÄVENTIONSBEAUFTRAGTE IM BMASK 10 PROZESSBERATUNG UND -BEGLEITUNG 12 AUSGEWÄHLTE BERATUNGSSTELLEN 12 INFORMATIONEN ÜBER DIE VEREINBARUNG DES BMASK 13
4 2
5 VORWORT VORWORT Im Jahr 2011 blicken wir im Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz bereits auf zehn Jahre engagierte Arbeit im Interesse der Mobbingprävention zurück. Auf mehreren Ebenen haben wir seither unser Maßnahmenpaket ausgebaut. Beratung, Unterstützung für Betroffene, Sensibilisierung und Information bilden nach wie vor die Eckpfeiler unserer Strategie. Mit dieser Broschüre möchte ich Ihnen eine Handlungs- und Orientierungshilfe geben, um Anzeichen von Mobbing erkennen und rasch reagieren zu können. Als Bedienstete sind Sie zu achtungsvollem Umgang mit Vorgesetzten, Kollegen und Kolleginnen sowie Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen aufgerufen. Mit 1. Jänner 2010 hat der Gesetzgeber die Bedeutung dieser Verpflichtung noch verstärkt. Konkret wurde im 43a Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979 ein ausdrückliches Mobbingverbot für den öffentlichen Dienst verankert. Verhaltensweisen und das Schaffen von Arbeitsbedingungen, die die menschliche Würde verletzen oder sonst diskriminierend sind, wurden damit untersagt. Wer gegen diese Bestimmung verstößt, begeht eine Dienstpflichtverletzung und muss mit dienstrechtlichen oder disziplinarrechtlichen Folgen rechnen. Wir haben diese Änderung im Dienstrecht zum Anlass genommen, unser Bekenntnis zu einem Fair Play im Ressort zu bekräftigen. Die seit 2004 existierende Fair Play-Vereinbarung wurde aktualisiert und im Oktober des Vorjahres neu unterzeichnet. Als Dienstgeber verpflichte ich mich darin ebenso wie die Personalvertretungsorgane im Namen der Dienstnehmer und Dienstnehmerinnen, Mobbing zu unterbinden sowie ein partnerschaftliches Klima zu fördern und aufrecht zu erhalten. Gleichzeitig wurden wieder Bedienstete des Ressorts nunmehr auch 3
6 VORWORT in den Arbeitsinspektoraten als Mobbingpräventionsbeauftragte für eine dreijährige Funktionsperiode ernannt. Scheuen Sie sich nicht, im Bedarfsfall Hilfe zu suchen die Mobbingpräventionsbeauftragten (Sie finden ihre Kontaktdaten in dieser Broschüre) helfen Ihnen gerne. Im BMASK wird Mobbing nicht geduldet. Achtungs- und respektvoller Umgang miteinander ist die Basis der erfolgreichen Tätigkeit unseres Ressorts. Auf gute, konfliktfreie Zusammenarbeit! Ihr Rudolf Hundstorfer Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz 4
7 HANDELN GEGEN MOBBING WAS IST MOBBING Der Begriff Mobbing kommt aus dem Englischen und bedeutet jemanden anpöbeln, fertig machen. Mobbing stellt eine Spezialform der Aggression dar. Unter Mobbing wird eine konfliktbelastete Kommunikation am Arbeitsplatz unter KollegInnen oder zwischen Vorgesetzten und MitarbeiterInnen verstanden, bei der die angegriffene Person unterlegen ist (nicht im hierarchischen Verständnis) und von einer oder mehreren Personen systematisch, oft und während längerer Zeit mit dem Ziel und/oder Effekt des Ausgrenzens bzw. Vertreibens vom Arbeitsplatz (Ausstoßes aus dem Arbeitsverhältnis) direkt oder indirekt angegriffen wird und dies als Diskriminierung empfindet. Mobbing ist ein Verstoß gegen die Menschenwürde sowie eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts und verursacht nicht zuletzt auch gesundheitliche Störungen. Mobbing bricht aus, weil es geschehen darf! MOBBING IST KEIN KAVALIERSDELIKT Meinungsverschiedenheiten und Konflikte oder normaler Büroklatsch sind nur allzu menschlich, aber im Unterschied zu anderen Konfliktsituationen zielt Mobbing auf Ausgrenzung und Entfernung der Betroffenen ab; werden psychische, biologische und soziale Grundlagen der Betroffenen gezielt attackiert, um diese Personen entfernen zu können; kann Mobbing krank machen. Daher ist von TäterInnen sowie Opfer(n) und MittäterInnen auszugehen. MOBBING KANN KRANK MACHEN Durch Mobbing kann eine Vielzahl von physischen und psychischen Beschwerden hervorgerufen werden. Zu Beginn stehen zum Beispiel chronische Kopfschmerzen, Schlafstörungen, ständige Müdigkeit und depressive Verstimmungen. Später kann es zu Herz/Kreislauf-, Magen/Darmbeschwerden und anderen Erkrankungen kommen. 5
8 FAIR PLAY KENNZEICHEN VON MOBBING Angriffe auf die Möglichkeit sich mitzuteilen ständige Kritik, ständiges Unterbrechen, etc Angriffe auf soziale Beziehungen wie Luft behandeln, lächerlich machen, etc. Angriffe auf soziales Ansehen Gerüchte verbreiten, üble Reden, etc. Angriffe auf die Qualität der Berufsund Lebenssituation keine/sinnlose Aufgaben, falsche/ schlechte Beurteilung, etc. Angriffe auf die Gesundheit Zwang zu gesundheitsschädlichen Aufgaben, Androhung von körperlicher Gewalt, etc. WER IST VON MOBBING BETROFFEN? Grundsätzlich kann jeder/jede in die Situation geraten, gemobbt zu werden. Im Gegensatz zur Meinung, dass vor allem schwache oder auffällige Menschen Opfer von Mobbingattacken werden, sind es auch starke und engagierte Menschen, die in Mobbingsituationen geraten. MOBBINGPROZESS Mobbing ist nicht nur durch Handlungen, sondern vor allem durch ein typisches Verlaufsschema gekennzeichnet (nach Björnquist). Erste Phase: indirekte, schwer fassbare Methode der Aggression: Das auserwählte Opfer wird für die bestehende Lage verantwortlich gemacht und entwertet. Zweite Phase: direkte Aggression: Die vorangegangene Entwertung der betroffenen Person gibt die Möglichkeit, ohne Schuldgefühle aggressive Handlungen auszuführen. Direkte verbale Entwertung, Isolation, öffentliches Lächerlichmachen, Gewaltandrohung finden statt. Dritte Phase: direktes Ausüben von Gewalt: Beschuldigungen psychisch krank zu sein und zwangsweise Begutachtungen oder auch direkte körperliche Attacken treten auf. In den Diskussionen über Mobbing wird häufig die Ansicht geäußert, dass gemobbte Personen zumindest MitverursacherInnen der Mobbingsituation sind und einem selbst so etwas daher nie passieren könnte. Beides ist falsch! 6
9 HANDELN GEGEN MOBBING BEI MOBBINGVERDACHT WAS ALS BETROFFENE/R TUN? Mit Personen sprechen, denen man vertraut Persönliche Klärung (lohnt sich der Kampf?) Reflektieren, ob persönlicher Anteil dabei ist Wenn ja, alles tun was stärkt (Kompetenzen sichern) Informationen und Beratungen einholen: durch Ansprechpersonen im BMASK, Mobbingpräventionsbeauftragte Mobbingverhalten öffentlich machen Klärung rechtlicher Schritte Mobbing-Tagebuch führen Mediation und Coaching Verbündete innerhalb des Ressorts und außerhalb der Arbeit suchen, tragfähiges soziales Netz aufbauen Freizeitaktivitäten, Abgrenzung, Gutes für sich tun MOBBINGPRÄVENTION Mobbingprävention gibt es eigentlich nicht... sondern: Ethik am Arbeitsplatz Partizipation Gute Führungsqualität Regelmäßige Analysen der zwischenmenschlichen Qualität Im Falle von Mobbing genau geregelte Vorgangsweisen Ein gutes Arbeitsklima ist ein wesentlicher Bestandteil einer erfolgreichen Mobbingprävention. Das heißt gegenseitige Wertschätzung, offene Kommunikation, Transparenz, gute Führungsqualität, Ethik in der Dienststelle, Partizipation der MitarbeiterInnen, etc. In der Mobbingprävention geht es nicht darum Auseinandersetzungen generell zu vermeiden. Es geht um eine respektvolle Streitkultur und um einen Fair Play - Modus für den Konfliktfall. Dazu ist Wissen über Mobbing auf der Seite der Personalverantwortlichen und Führungskräfte wie auf der Seite der Personalvertretung und der MitarbeiterInnen Voraussetzung. 7
10 FAIR PLAY DIE VEREINBARUNG IM BMASK Mobbing ist zum gesellschaftlichen Phänomen geworden, das sowohl bei privaten ArbeitgeberInnen als auch im öffentlichen Dienst vorkommt und auch vor dem BMASK nicht Halt macht. Das BMASK hat sich als erstes Ressort Österreichs zum Ziel gesetzt, eine Mobbingpräventionsstrategie festzulegen und Schritte für eine aktive Prävention einzuleiten. Teil dieser Strategie ist eine schriftlich abgefasste und partnerschaftlich verhandelte Vereinbarung zum Thema. VertragspartnerInnen sind die Ressortleitung und die im BMASK zuständigen Personalvertretungsorgane. Die Vereinbarung gilt seit 2004 für das gesamte Ressort und wurde im Oktober 2010 aktualisiert und neu unterzeichnet. Inhalt dieser Vereinbarung ist neben allgemeinen Strategien der Information, Sensibilisierung und Prävention die Implementierung eines Fair play - Modus für den Konfliktfall. Mittels dieser Vereinbarung setzt sich das BMASK das Ziel, Mobbing zu unterbinden sowie ein partnerschaftliches Klima zu fördern und aufrecht zu erhalten. DIE GESETZESLAGE DAS MOBBINGVERBOT IN 43A BDG 1979 Im Zuge der Zweiten Dienstrechtsnovelle 2009 wurde in 43a Beamten- Dienstrechtsgesetz (BDG 1979) ein ausdrückliches Mobbingverbot für den Bundesdienst normiert und damit die Pflicht zu achtungsvollem Umgang festgeschrieben. Nach wie vor stellt nicht jede spontane Gemütsäußerung bereits einen Fall von Mobbing im Sinne der neuen Bestimmung dar. Nur dann, wenn die menschliche Würde eines Kollegen/einer Kollegin oder Vorgesetzten verletzt oder die dienstliche Zusammenarbeit und der Betriebsfriede ernstlich gestört werden, ist die Angelegenheit von der Dienstbehörde weiter zu verfolgen. Mit dem Mobbingverbot hat der Gesetzgeber bewusst gemacht, dass Mobbinghandlungen dienst- oder disziplinarrechtlich zu ahndende Dienstpflichtverletzungen darstellen und der achtungs- und respektvolle Umgang mit KollegInnen und Vorgesetzten zu den Dienstpflichten jedes/jeder Bediensteten gehört. Die Beschreibung der Fördermaßnahmen (beispielsweise die Ausbildung von FunktionsträgerInnen) sowie die Festlegung von Unterstützungsangeboten für Betroffene wie etwa Mediation/Supervision sind Teile dieser Vereinbarung. 8
11 HANDELN GEGEN MOBBING FAIR PLAY IM KONFLIKTFALL ANSPRECHPARTNERINNEN BEI MOBBING Erste Kontaktstellen bzw. verantwortliche Stellen können sein: Mobbingpräventionsbeauftragte unmittelbare/r, nächsthöhere/r Vorgesetzte/r Mitglieder der Personalvertretung Gleichbehandlungsbeauftragte und Kontaktfrauen Behindertenvertrauenspersonen Personalabteilungen Betriebsarzt/Betriebsärztin und ArbeitsmedizinerInnen Auf Wunsch des/der Betroffenen haben die Ansprechpersonen im Beschwerdefall die Aufgabe, die Betroffenen zu beraten und zu unterstützen sowie auf Wunsch die Mobbingpräventionsbeauftragten einzubeziehen. DIE MOBBINGPRÄVENTIONS- BEAUFTRAGTEN HABEN DIE AUFGABE: 1. auf Wunsch die Betroffenen zu beraten und zu unterstützen, 2. die dem Vorwurf des Mobbings ausgesetzten Personen über die Zusammenhänge und Folgen von Mobbing für Gesundheit, Arbeitsklima, Organisation und über die dienst- oder disziplinarrechtlichen Folgen von Mobbing aufzuklären, 3. in getrennten oder gemeinsamen Gesprächen mit den Konfliktparteien den Sachverhalt festzustellen und zu dokumentieren, 4. auf Wunsch des/der Betroffenen in Zusammenarbeit mit dem/der nächsthöheren Vorgesetzten, der/ die nicht am Konflikt beteiligt ist, eine Lösung zu erarbeiten. Die Beschwerde darf nicht zu Benachteiligungen führen und wird gegenüber unbeteiligten Dritten vertraulich behandelt. Mobbingpräventionsbeauftragte sind nicht AnwältInnen oder VertreterInnen des/der Betroffenen, sondern VermittlerInnen zwischen allen Beteiligten. Das bedeutet, dass diese Personen auch von MitarbeiterInnen kontaktiert werden können, die sich zu Unrecht beschuldigt fühlen. Diese Personen sind zur Vertraulichkeit verpflichtet. WICHTIG IST DIE VERTRAULICHKEIT! Über die Informationen und Vorkommnisse, persönlichen Daten und Gespräche ist absolutes Stillschweigen gegenüber Dritten, die nicht am Verfahren beteiligt sind, zu wahren. 9
12 FAIR PLAY MOBBINGPRÄVENTIONSBEAUF- TRAGTE IM BMASK Sie können sich an jede/jeden Mobbingpräventionsbeauftragte/n wenden unabhängig von Ihrer Dienststelle. MOBBINGPRÄVENTIONSBEAUF- TRAGTE IN DER ZENTRALSTELLE Antonia WÖHRER Tel.: 01/71100/ Christian GÖHRING Tel.: 01/71100/ Mag. Stefan WLASCHITZ Tel.: 01/71100/ Susanna SCHÄFFER Tel.: 01/71100/ MOBBINGPRÄVENTIONSBEAUF- TRAGTE IM BUNDESSOZIALAMT Susanna STEIN Support Tel.: / Hannelore ATZLER Landesstelle Wien Tel.: / Horst VOGL Landesstelle Oberösterreich Tel.: / Alexandra MOSER Landesstelle Salzburg Tel.: / Heimo SPRINGER Landesstelle Kärnten Tel.: / Katja TENGG Landesstelle Kärnten Tel.: / Adolf LECHLEITNER Landesstelle Vorarlberg Tel.: / Michaela LACKNER Landesstelle Steiermark Tel.: /
13 HANDELN GEGEN MOBBING MOBBINGPRÄVENTIONSBEAUF- TRAGTE IN DEN ARBEITSINS- PEKTORATEN Ing. Martin STEIGER AI für den 4. Aufsichtsbezirk in Wien Tel.: 01/ / Ing. Ronald KAPUY AI für den 3. Aufsichtsbezirk in Wien Tel.: 01/ / Dr. in Ingrid THEUERMANN-WEIKINGER AI für den 13. Aufsichtsbezirk in Klagenfurt Tel.: 0463/56506/ arbeitsinspektion.gv.at Ing. Mag. Wolfgang VOGL AI für den 18. Aufsichtsbezirk in Vöcklabruck Tel.: 07672/72769/ Ing. Mag. Peter DEMBERGER AI für den 19. Aufsichtsbezirk in Wels Tel.: 07242/68647/ Günter HAFNER AI für den 15. Aufsichtsbezirk in Bregenz Tel.: 05574/78601/34 Eva WASICEK AI für den 9. Aufsichtsbezirk in Linz Tel.: 0732/603880/ gv.at Walter HOFSTÄTTER AI für den 9. Aufsichtsbezirk in Linz Tel.: 0732/603880/ Sabine GRASSER AI für den 10. Aufsichtsbezirk in Salzburg Tel.: 0662/886686/
14 FAIR PLAY PROZESSBERATUNG UND -BEGLEITUNG IBG Innovatives Betriebliches Gesundheitsmanagement GmbH 1070 Wien, Mariahilferstraße 50/14 Tel.: 01/ Homepage: Wert: Arbeit Dr. in Irene KLOIMÜLLER MBA 1030 Wien, Am Heumarkt 3/I/16-17 Tel.: 0699/ Homepage: AUSGEWÄHLTE BERATUNGS- STELLEN Gewerkschaft Öffentlicher Dienst Christine GUBITZER Beratung nach tel. Vereinbarung Tel.: 01/534 54/270 oder 273 Für GÖD-Mitglieder kostenlos! ÖGB-Servicecenter, Beratung für Mobbingbetroffene Mag. a Ilse REICHART Tel.: 01/534 44/39105 Work & People Beratung von Mobbingbetroffenen Tel.: 0676/ Für AK-Mitglieder kostenlos! Homepage: ÖGB Beratungsstelle für Bundesbedienstete Wien Dr. in Eveline LIST Tel.: 01/ Dr. in Brigitte SCHMIDL-MOHL Univ.-Prof. Dr. Wolfgang LALOUSCHEK Mobbing-Ombudsstelle der Wiener Ärztekammer Tel.: 0664/ Kontakt: Montag bis Freitag, 8.00 bis 9.00 Uhr Dr. in Irene KLOIMÜLLER MBA Beratung Coaching Therapie 1030 Wien, Am Heumarkt 3/I/16-17 Tel.: 0699/ Termin nach Vereinbarung 12
15 INFORMATIONEN ÜBER DIE VEREINBARUNG DES BMASK Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Abteilung I/A/3 Gerhard ESIH MMag. a Angela FILZ 1010 Wien, Stubenring 1 Tel.: 01/71100/ gerhard.esih@bmask.gv.at Homepage: Intranet: Personal und Ausbildung/ Mobbing 13
16 SOZIALTELEFON Bürgerservice des Sozialministeriums Tel.: Mo bis Fr 08:00-12:00 Uhr Do 08:00-16:00 Uhr PFLEGETELEFON Tel.: Mo bis Fr 08:00-16:00 Uhr Fax: BROSCHÜRENSERVICE Tel.: ALLGEMEINE FRAGEN BUNDESMINISTERIUM FÜR ARBEIT, SOZIALES UND KONSUMENTENSCHUTZ Stubenring 1, 1010 Wien Tel.:
Vereinbarung für eine würdevolle Zusammenarbeit
Fair Play Vereinbarung für eine würdevolle Zusammenarbeit Die Mobbingpräventionsstrategie im Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz Impressum Medieninhaber und Herausgeber:
MehrSoziales. FAIR PLAY Vereinbarung für eine würdevolle Zusammenarbeit Die Mobbingpräventionsstrategie im Sozialministerium
? Soziales FAIR PLAY Vereinbarung für eine würdevolle Zusammenarbeit Die Mobbingpräventionsstrategie im Sozialministerium IMPRESSUM Medieninhaber und Herausgeber: Bundesministerium für Arbeit, Soziales
MehrA) Mobbing/Mobbingprävention
Inhalt: A) Mobbing/Mobbingprävention B) Mobbingprävention AnsprechpartnerInnen im NÖ Landesdienst C) Vorgehen bei Verdacht auf Mobbing 1. Erstkontakt 2. Mobbing-Interventionsgruppe D) Information Sensibilisierung
MehrAchtungsvoller Umgang und Mobbingverbot im Landesdienst
Achtungsvoller Umgang und Mobbingverbot im Landesdienst I. Was versteht man unter Mobbing? 1. Handlungen Die neuen 9 Abs 5 des Landes-Beamtengesetzes 1987 (L-BG) und 17 Abs 3a des Landes-Vertragsbedienstetengesetzes
MehrLLEICHT- Menschenrechte UN-BEHINDERTENRECHTSKONVENTION. Vertrag über die Rechte von Menschen mit Behinderungen LESEN
LLEICHT- LESEN Menschenrechte UN-BEHINDERTENRECHTSKONVENTION Vertrag über die Rechte von Menschen mit Behinderungen IMPRESSUM: Medieninhaber und Herausgeber: Bundesministerium für Arbeit, Soziales und
MehrGütesiegel für alter(n)sgerechte Organisationen und Unternehmen. Indikatoren-Übersicht
Gütesiegel für alter(n)sgerechte Organisationen und Unternehmen Indikatoren-Übersicht Impressum Medieninhaber und Herausgeber: Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Stubenring 1,
MehrMobbing Mobbing ist eine konfliktbelastete Kommunikation am Arbeitsplatz unter Kollegen oder zwischen Vorgesetzten und Untergebenen,
Mobbing Mobbing Mobbing ist - eine konfliktbelastete Kommunikation am Arbeitsplatz unter Kollegen oder zwischen Vorgesetzten und Untergebenen, - bei der die angegriffene Person unterlegen ist und - von
MehrMobbing und Arbeitsplatzkonflikte. Aus psychotherapeutischer Sicht. Martin Lotze.
Mobbing und Arbeitsplatzkonflikte Aus psychotherapeutischer Sicht Martin Lotze 1 Definition Unter Mobbing wird eine konfliktbelastete Kommunikation am Arbeitsplatz verstanden, bei der die angegriffene
MehrMobbing Prävention und Intervention im NÖ Landesdienst
Mobbing Prävention und Intervention im NÖ Landesdienst Inhalt: A) Mobbing/Mobbingprävention B) Mobbingprävention AnsprechpartnerInnen im NÖ Landesdienst C) Vorgehen bei Verdacht auf Mobbing 1. Erstkontakt
MehrGesundheitsziele Österreich
Gesundheitsziele Österreich Überarbeitetes Konzept für Öffentlichkeitsarbeit und weitere. IMPRESSUM Medieninhaber und Herausgeber: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz,
MehrDienstvereinbarung. Partnerschaftliches Verhalten am Arbeitsplatz
Dienstvereinbarung Partnerschaftliches Verhalten am Arbeitsplatz 2 Präambel Zwischen dem Magistrat der Stadt Bremerhaven und dem Gesamtpersonalrat beim Magistrat der Stadt Bremerhaven wird nach 62 des
MehrHerzlich willkommen zu dem Thema
Herzlich willkommen zu dem Thema Darf ich vorstellen: VPSM steht für: Verein gegen psychosozialen Stress und Mobbing e.v., Sitz in Wiesbaden der VPSM ist ein unabhängiger gemeinnütziger Verein, besteht
MehrVortrag zum Thema: Mobbing
Rehazentrum Bad Dürrheim Klinik Hüttenbühl der Deutschen Rentenversicherung Bund Vortrag zum Thema: Mobbing Definition von Mobbing Was heißt Mobbing? Mobbing (vom Englischen mob: Meute, Gesindel, Pöbel,
MehrDienstvereinbarung zur Konfliktbereinigung und zum Schutz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor Mobbing am Arbeitsplatz bei der Stadt Northeim
Dienstvereinbarung zur Konfliktbereinigung und zum Schutz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor Mobbing am Arbeitsplatz bei der Stadt Northeim Die Stadt Northeim -vertreten durch den Bürgermeister-
Mehrzwischen dem Ev.-luth. Kirchenkreis ( ) sowie der Diakonie ( ) vertreten durch den Kirchenkreisvorstand und den Geschäftsführer der Diakonie ( )
Dienstvereinbarung über partnerschaftliches und respektvolles Verhalten am Arbeitsplatz (Schutz vor Mobbing, Diskriminierung und sexueller Belästigung) zwischen dem Ev.-luth. Kirchenkreis ( ) sowie der
MehrDienstvereinbarung Partnerschaftliches Verhalten am Arbeitsplatz
Dienstvereinbarung Partnerschaftliches Verhalten am Arbeitsplatz zwischen dem caritas trägergesellschaft trier e.v., vertreten durch den Vorstand, Dietrichstraße 20 a, 54290 Trier, - nachfolgend "ctt e.v."
MehrMobbing. Eine Präsentation von Sarina Koß, Sarah Langela, Christian Pallmann und Timo Erlenbruch
Mobbing Eine Präsentation von Sarina Koß, Sarah Langela, Christian Pallmann und Timo Erlenbruch Inhaltsverzeichnis Was versteht man unter Mobbing? Wo wird Mobbing ausgeübt? Typische Mobbinghandlungen?
MehrP o l i z e i Hamburg, den 25. September 2009 Der Polizeipräsident Az.: Dienstvereinbarung
P o l i z e i Hamburg, den 25. September 2009 Der Polizeipräsident Az.: 11.30-2 Dienstvereinbarung Konstruktiver Umgang mit Konflikten am Arbeitsplatz für alle Beschäftigten der Polizei Hamburg 1. Präambel
MehrBetriebsvereinbarung. Partnerschaftliches Verhalten am Arbeitsplatz
Betriebsvereinbarung des Degussa Gemeinschaftsbetriebes Marl Partnerschaftliches Verhalten am Arbeitsplatz Präambel Eine Unternehmenskultur, die sich durch ein partnerschaftliches Verhalten am Arbeitsplatz
MehrBEIM BUNDESMINISTERIUM FÜR ARBEIT, SOZIALES UND
DISZIPUNARKOMMISSION BEIM BUNDESMINISTERIUM FÜR ARBEIT, SOZIALES UND KONSUMENTENSCHUTZ Sektionschef Mag. Roland SAUER GESCHAFTSEINTEILUNG für das Kalenderjahr 2018 Gemäß 101 Abs. 4 Beamten-Dienstrechtsgesetz
MehrDISZIPUNARKOMMISSION BEIM BUNDESMINISTERIUM FÜR ARBEIT, SOZIALES UND KONSUMENTENSCHUTZ. Vorsitzender: Sektionschef Mag.
DISZIPUNARKOMMISSION BEIM BUNDESMINISTERIUM FÜR ARBEIT, SOZIALES UND KONSUMENTENSCHUTZ Vorsitzender: Sektionschef Mag. Roland SAUER GESCHAFTSEINTEILUNG für das Kalenderjahr 2017 Gemäß 101 Abs. 4 Beamten-Dienstrechtsgesetz
MehrGemäß der Arbeitsordnung ist jeder Werksangehörige verpflichtet, zur Einhaltung des Arbeitsfriedens und eines guten Arbeitsklimas beizutragen.
Betriebsvereinbarung - Mobbing Präambel Eine Unternehmenskultur, die sich durch ein partnerschaftliches Verhalten am Arbeitsplatz auszeichnet, bildet die Basis für ein positives innerbetriebliches Arbeitsklima
MehrFairness und Offenheit am Arbeitsplatz
Dienstvereinbarung Fairness und Offenheit am Arbeitsplatz für einen respektvollen, partnerschaftlichen Umgang, gegen Diskriminierung, Mobbing und sexuelle Belästigung zwischen der Deutschen Hochschule
MehrBetriebsvereinbarung über Partnerschaftliches Verhalten am Arbeitsplatz
Aus: Partnerschaftliches Verhalten am Arbeitsplatz, Eine Information für MitarbeiterInnen bei Jugend am Werk, Wien, Juni 2003 Betriebsvereinbarung über Partnerschaftliches Verhalten am Arbeitsplatz zur
MehrLLEICHT- Arbeit. GENDER UND DIVERSITY im Arbeitsschutz LESEN
LLEICHT- LESEN Arbeit GENDER UND DIVERSITY im Arbeitsschutz IMPRESSUM Medieninhaber und Herausgeber: Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz (Sozialministerium) Abteilung: Zentral-Arbeitsinspektorat
MehrOtto-Friedrich-Universität Bamberg
Otto-Friedrich-Universität Bamberg Richtlinie zur Verhinderung von Belästigung, Diskriminierung, Mobbing und Stalking Grenzen wahren Vom 20. September 2017 - Beschlossen vom Senat der Otto-Friedrich-Universität
MehrMobbing am Arbeitsplatz
Jura Cornelia Verdianz Mobbing am Arbeitsplatz Studienarbeit Mobbing am Arbeitsplatz Was wird unter Mobbing am Arbeitsplatz verstanden? Heinz Leymann definiert Mobbing als eine konfliktbelastete Kommunikation
MehrD I E N S T V E R E I N B A R U N G
D I E N S T V E R E I N B A R U N G zum Partnerschaftlichen Verhalten am Arbeitsplatz 1. Präambel: Die Universität Konstanz ist eine Einrichtung, in der Menschen unterschiedlichster Herkunft, aus den verschiedensten
MehrVON KINDERN UND JUGENDLICHEN
LLEICHT- LESEN Arbeit BESCHÄFTIGUNG VON KINDERN UND JUGENDLICHEN Ein Überblick IMPRESSUM Medieninhaber und Herausgeber: Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz (Sozialministerium)
MehrRichtlinie. zur Konfliktbewältigung am Arbeitsplatz. Präambel:
UNIVERSITÄT BAYREUTH,,.. Zerlifibl ~i1. 2006 aud'tf
MehrSOWISO Sozialpolitischer Wissenschaftspreis des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
SOWISO 2019 Sozialpolitischer Wissenschaftspreis des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz IMPRESSUM Medieninhaber und Herausgeber: Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz,
MehrReglement der Stadt Adliswil zur Verhinderung von Mobbing und sexueller Belästigung am Arbeitsplatz
Reglement der Stadt Adliswil zur Verhinderung von Mobbing und sexueller Belästigung am Arbeitsplatz vom 20. Dezember 2010 2 Inhaltsverzeichnis 1. Schutz der persönlichen Integrität 3 2. Mobbing 3 3. Sexuelle
Mehrund was Sie als Eltern dagegen unternehmen können?
und was Sie als Eltern dagegen unternehmen können? 1 Konflikte sind normal und alltäglich, sie sind nötig, damit sich Menschen weiterentwickeln. Bei Mobbing ist das Konfliktgeschehen verhärtet und das
Mehr- Dienstvereinbarung der Region Hannover über Hilfe bei häuslicher Gewalt - Inhaltsverzeichnis
19.11.2013 Inhaltsverzeichnis Präambel... 1 1 Geltungsbereich... 1 2 Definition... 1 3 Grundsätzliches... 1 4 Ziel dieser Vereinbarung... 2 5 Handlungsfelder... 2 6 Salvatorische Klausel... 3 7 Kündigung...
MehrBetriebsvereinbarung
Betriebsvereinbarung Partnerschaftliches Verhalten am Arbeitsplatz xx-xx-xx Zwischen Unternehmensleitung und Betriebsrat der Firma... wird aufgrund der Mitbestimmungsrechte gemäß 87 Abs. 1 Ziffer 1 BetrVG
MehrMit 1. Juli 2004 ist unter BGBl. I Nr. 65/2004 eine umfangreiche Novelle zum Bundes-Gleichbehandlungsgesetz in Kraft getreten.
8 An alle Ressorts Sektion III Öffentlicher Dienst und Verwaltungsreform GZ BKA-920.635/..III/1/005 BEARBEITERINNEN DR. ASTRID GÖRTZ UND DR. ANITA PLEYER PERS. E-MAIL ASTRID.GOERTZ@BKA.GV.AT BZW. ANITA.PLEYER@BKA.GV.AT
MehrLEITFADEN zur Mobbing-Prävention. im Bundesministerium für Bildung
LEITFADEN zur Mobbing-Prävention im Bundesministerium für Bildung VORWORT DER BUNDESMINISTERIN FÜR BILDUNG Mobbing als Phänomen ist seit jeher bekannt, doch wurde es lange leider nicht ausreichend systematisch
MehrWorkshop. Eingreifen! Was tun bei Mobbing an Schulen? Rupert Herzog
Workshop Wahrnehmen Hinschauen Eingreifen! Was tun bei Mobbing an Schulen? Was ist Mobbing? Mobbingist, wenn eine Person (ein/e SchülerIn, ein/e LehrerIn) über einen längeren Zeitraum wiederholt und systematisch
MehrPFLEGE UND BEHINDEURNG WAS IST NEU IM JAHR 2013? PFLEGE UND BEHINDEURNG
WAS IST NEU IM JAHR 2013? PFLEGE UND BEHINDEURNG 1 PFLEGEVORSORGE NOVELLE ZUM BUNDESPFLEGEGELDGESETZ (SOZIALRECHTS-ÄNDERUNGSGESETZ 2012 - SRÄG 2012) Im Rahmen des Sozialrechts-Änderungsgesetzes 2012 (SRÄG
Mehr1. Diese Dienstvereinbarung gilt für die im 4 Abs. 1 LPersVG genannten Beschäftigten im Geschäftsbereich der Verwaltung des Staatsministeriums.
Dienstvereinbarung - Mobbing Dienstvereinbarung zu Prävention und Umgang mit Mobbing 1 Vertragsparteien Zwischen dem Staatsministerium und dem Hauptpersonalrat Verwaltung beim Staatsministerium wird gem.
Mehrunter/gegen LEHRPERSONEN
MOBBING unter/gegen LEHRPERSONEN MERKBLATT MOBBING ERKENNEN BEHANDELN VORBEUGEN COACHING, BERATUNG, ADRESSEN LITERATUR ALS LEHRPERSON IM TEAM ALS SCHULLEITUNG WICHTIGE HINWEISE FÜR LEHRPERSONEN UND SCHULLEITUNGEN:
MehrDienstvereinbarung über partnerschaftliches Verhalten am Arbeitsplatz
Dienstvereinbarung über partnerschaftliches Verhalten am Arbeitsplatz Zwischen dem Vorstand des Diakonischen Werkes der Ev.-Luth. Kirche in Oldenburg e. V., den Geschäftsführern der Betriebsgesellschaften
MehrDienstvereinbarung zur Verbesserung des Betriebsklimas und zur Verhinderung von Mobbing im Betrieb
Fachhochschule Ravensburg-Weingarten Seite 1 von 8 Dienstvereinbarung zur Verbesserung des Betriebsklimas und zur Verhinderung von Mobbing im Betrieb In dem Willen, das Betriebsklima an der Fachhochschule
MehrPsychische Belastungen. Es reicht! Psychische Belastungen in der Ausbildung
Folie 1 Es reicht! in der Ausbildung Wenn der Arbeitstag zum Albtraum wird Folie 2 Auch wenn heutzutage immer weniger Berufstätige körperlich schwere Knochenarbeit verrichten müssen, ist der Arbeitsalltag
MehrMobbing & Cybermobbing unter Schülern/-innen
Pädagogik Eva Gasperl Mobbing & Cybermobbing unter Schülern/-innen Empirische Untersuchung an drei Polytechnischen Schulen im Bezirk Salzburg-Umgebung Bachelorarbeit Bibliografische Information der Deutschen
MehrGewalt Aggression Bullying Mobbing Schikane
Berufsverband Österreichischer Psychologinnen und Psychologen Gewalt Aggression Bullying Mobbing Schikane Univ. Lekt. Mag. Dr. Elfriede Wegricht PEG, Graz 2013 elfriede.wegricht@univie.ac.at ewegricht@gmx.net
MehrInhalt. Teil I: Grundlagen. Vorwort zur 1. Auflage 13 Vorwort zur 2. Auflage Der Mobbingbegriff 21
Inhalt Vorwort zur 1. Auflage 13 Vorwort zur 2. Auflage 16 Teil I: Grundlagen 1 Der Mobbingbegriff 21 2 Ergebnisse der empirischen Mobbingforschung 25 2.1 Verbreitung von Mobbing 25 2.2 Auftretenshäufigkeit
MehrLEITFADEN FÜR EINEN BELÄSTIGUNGSFREIEN ARBEITSPLATZ. steiermark
LEITFADE FÜR EIE BELÄSTIGUGSFREIE ARBEITSPLATZ GLEIC EHADLUG steiermark E TZ SE I D ZE RE G R TE F BEI K T I TA R F T E M RÄ U P FÜR GSK D U E R D A A ÜH T F S EIT D F L U Mag.aDr.in Sabine Schulze-Bauer
MehrKonsumentenschutz. Das Konsumentenportal
Konsumentenschutz www.konsumentenfragen.at Das Konsumentenportal Stand: Februar 2016 IMPRESSUM Medieninhaber und Herausgeber: Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz, Stubenring 1,
MehrMobbing unter Kollegen. - Was kann ich dagegen tun? -
Mobbing unter Kollegen - Was kann ich dagegen tun? - Definition: Beim Mobbing handelt es sich um fortbestehendes und systematisches Diskriminieren von Kollegen, Vorgesetzten oder anderen Mitarbeitern.
MehrArbeit AKTION
Arbeit AKTION 20.000 Allgemeine Informationen Stand: Juli 2017 Vorwort S. Reich Arbeit ist ein Recht: Ein Einkommen, von dem man leben kann, ist die Grundlage für ein menschenwürdiges Leben. Besonders
MehrMobbing im Öffentlichen Dienst & in Unternehmen
Verlag Dashöfer GmbH Magdalenenstraße 2 20148 Hamburg www.dashoefer.de VERLAG DASHÖFER Mobbing im Öffentlichen Dienst & in Unternehmen Erläuterungen, Praxisbeispiele und Checklisten Autorin: Petra Halfmann
MehrEntwurf für eine Dienstvereinbarung bei Mobbing
Entwurf für eine Dienstvereinbarung bei Mobbing Präambel Ein partnerschaftliches Verhalten am Arbeitsplatz bildet die Basis für ein positives Arbeitsklima und ist damit eine wichtige Voraussetzung für
MehrNEIN! ZU SEXUELLER BELÄSTIGUNG. Universität St.Gallen
NEIN! ZU SEXUELLER BELÄSTIGUNG Universität St.Gallen ANRECHT AUF EIN UNBEEINTRÄCHTIGTES ARBEITSUMFELD Geschätzte Universitätsangehörige Geschätzte Studierende Verbale und körperliche Belästigungen verletzen
MehrMOBBINGSCHUTZ UND MOBBINGHILFE
MOBBINGSCHUTZ UND MOBBINGHILFE Bundesministerium f³r Landesverteidigung und Sport www.bmlvs.gv.at 1 Impressum: Bundesminister f³r Landesverteidigung und Sport Medieninhaber, Herausgeber und Hersteller:
MehrStahlwerke Bremen Betriebsvereinbarung Respektvolle Zusammenarbeit
Stahlwerke Bremen Betriebsvereinbarung 01.02.2005 Respektvolle Zusammenarbeit Inhaltverzeichnis Seite Präambel... 2 1 Geltungsbereich... 2 2 Grundsätze...2 2.1 Diskriminierung... 2 2.2 Mobbing... 3 2.3
MehrRahmenvereinbarung. mit den Arbeitsinspektoraten und dem Verkehrs-Arbeitsinspektorat zur regionalen bzw. fachspezifischen Vernetzung
mit den Arbeitsinspektoraten und dem Verkehrs-Arbeitsinspektorat zur regionalen bzw. fachspezifischen Vernetzung Impressum Medieninhaber, Herausgeber und für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium
MehrDienstvereinbarung zum fairen Umgang am Arbeitsplatz Mobbing vermeiden!
Dienstvereinbarung zum fairen Umgang am Arbeitsplatz Mobbing vermeiden! Zwischen dem Bürgermeister der Stadt Rheine und dem Personalrat der Stadtverwaltung Rheine wird folgende Dienstvereinbarung geschlossen:
MehrDienstvereinbarung zur Konfliktlösung am Arbeitsplatz
Zwischen dem und dem Sächsischen Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst (SMWK) Hauptpersonalrat beim Sächsischen Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst wird gemäß 87 Absatz 4, 84 Absatz 1 Satz
MehrAusgrenzung und Mobbing bei Kindern und Jugendlichen
Ausgrenzung und Mobbing bei Kindern und Jugendlichen Schulhaus Wartegg, Luzern 25. Nov. 2014 Walter Minder, lic. phil. Fachpsychologe für Psychotherapie FSP Systemberatung Krisenintervention Weiterbildung
MehrGegen Gewalt an Frauen und sexuelle Belästigung
Gegen Gewalt an Frauen und sexuelle Belästigung Praxisbeispiel AMS Tagung Von an Weib los i ma nix sogn- Wenn arbeiten zum Risiko wird- Gewalt gegen Frauen Viktoria Spielmann AMS Österreich, Abteilung
MehrMobbing in der Schule. Phänomen, Bedingungen und Folgen
Pädagogik Selin Völlers Mobbing in der Schule. Phänomen, Bedingungen und Folgen Examensarbeit Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek: Die Deutsche Bibliothek verzeichnet diese Publikation
MehrMobbing und Konflikte unter Kindern
Mobbing und Konflikte unter Kindern verstehen erkennen reagieren 1 Themen Das Modell der Mobbingspirale Was ist Mobbing? Der Unterschied zwischen Streit und Mobbing Sackgassen im Umgang mit Mobbing Funktion
MehrDienstvereinbarung Partnerschaftliches und respektvolles Verhalten am Arbeitsplatz
Dienstvereinbarung Partnerschaftliches und respektvolles Verhalten am Arbeitsplatz Zwischen dem ( ), vertreten durch den Kirchenkreisvorstand, und der Mitarbeitervertretung des ( ) wird gemäß 37 MVG folgende
MehrMobbing und sexuelle Belästigung im öffentlichen Dienst
Mobbing und sexuelle Belästigung im öffentlichen Dienst Ursachen - Auswirkungen Bekämpfungsstrategien Von Hans-Jürgen Hansa Dipl.-Verwaltungswirt (FH) 2., neu bearbeitete und erweiterte Auflage ERICH SCHMI
MehrPublikation in leichter Sprache. Grenzen setzen Was kann man bei sexueller Belästigung am Arbeitsplatz machen?
Publikation in leichter Sprache Grenzen setzen Was kann man bei sexueller Belästigung am Arbeitsplatz machen? 2 Sie fühlen sich sexuell belästigt? Sie sind nicht allein. Von 2 Frauen hat eine Frau sexuelle
MehrGZ: BMASK /0077-VII/A/3/2016 Wien,
10499/AB vom 23.01.2017 zu 10966/J (XXV.GP) 1 von 4 Frau Präsidentin des Nationalrates Parlament 1010 Wien ALOIS STÖGER Bundesminister Stubenring 1, 1010 Wien Tel: +43 1 711 00 0 Fax: +43 1 711 00 2156
MehrELTERNKARENZ UND ELTERNTEILZEIT
Arbeit ELTERNKARENZ UND ELTERNTEILZEIT Arbeitsrechtlicher Leitfaden Stand: Jänner 2016 IMPRESSUM Medieninhaber und Herausgeber: Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz, Stubenring
MehrDie Einführung eines ausdrücklichen Mobbingverbots wird begrüßt.
18/SN-94/ME XXIV. GP - Stellungnahme zum Entwurf elektronisch übermittelt 1 von 7 An das Bundeskanzleramt per E-Mail: iii1@bka.gv.at Stubenring 1, 1010 Wien DVR: 0017001 AUSKUNFT Mag. Gerhard Schwab Tel:
MehrBetriebsvereinbarung Nr. 40. einerseits. andererseits. Präambel
Betriebsvereinbarung Nr. 40 zwischen der Rheinische Bahngesellschaft AG, Hansaallee 1, 40549 Düsseldorf, einerseits und dem Betriebsrat der Rheinische Bahngesellschaft AG, Hansaallee 1, 40549 Düsseldorf
MehrInstitut für kritische Sozialforschung und Bildungsarbeit e.v. Mobbing. Betriebsklima, fairer Umgang im Betrieb
Mobbing Betriebsklima, fairer Umgang im Betrieb 1 Worum geht es eigentlich? Definition Mobbinghandlungen Verlauf von Mobbing Auswirkungen auf die Mobbingbetroffenen Wer mobbt eigentlich? Was sind Ursachen?
MehrFachstelle für Kinder- und Jugendfragen. Worbstrasse Gümligen
Fachstelle für Kinder- und Jugendfragen Worbstrasse 211 3073 Gümligen Vom Plagen und Geplagt werden - Mobbing unter Kindern Grundwissen Mobbing Ziele des Themenabends Eltern haben Grundlageninformationen
MehrZwischen der Stadt Treuchtlingen, vertreten durch den Ersten Bürgermeister, Herrn Werner Baum. und
Zwischen der Stadt Treuchtlingen, vertreten durch den Ersten Bürgermeister, Herrn Werner Baum und dem Personalrat bei der Stadt Treuchtlingen, vertreten durch den Vorsitzenden, Herrn Walter Meyer wird
MehrUnterrichtsmaterialien in digitaler und in gedruckter Form. Auszug aus: Mobbing in der Schule und im Betrieb. Das komplette Material finden Sie hier:
Unterrichtsmaterialien in digitaler und in gedruckter Form Auszug aus: Das komplette Material finden Sie hier: School-Scout.de I Ausbildung und Beruf Beitrag 5 Mobbing 1 von 30 Zeichnung: Gerhard Mester
MehrSenatsrichtlinie im Senat verabschiedet am Partnerschaftliches Verhalten an der Universität Mannheim
Senatsrichtlinie im Senat verabschiedet am 23.07.2003 Partnerschaftliches Verhalten an der Universität Mannheim 1. Präambel Die Organe der Universität (Rektorat, Verwaltung, Personalrat, Schwerbehindertenvertretung,
MehrSchikanen am Arbeitsplatz: Arbeitsrechtliche Möglichkeiten
Schikanen am Arbeitsplatz: Arbeitsrechtliche Möglichkeiten Rechtsanwalt Kanzlei: Implerstr. 2 81371 München Tel 089 39295610 info@rechtsanwalt-ursel.de www.rechtsanwalt-ursel.de Inhalte I. Definition II.
MehrSigrid Ehrmann. Sozialpädagogin/ EDV-Dozentin und -Beraterin
Sigrid Ehrmann Sozialpädagogin/ EDV-Dozentin und -Beraterin Erscheint jährlich im November Die Studie zur Mediennutzung junger Menschen von 12-19 Jahren Herausgeber: Medienpädagogischer Forschungsverbund
MehrMobbing geht uns alle an. Mobbing ist in aller Munde, mal scherzhaft, mal ernsthaft - aber was ist Mobbing eigentlich?
Mobbing geht uns alle an Mobbing ist in aller Munde, mal scherzhaft, mal ernsthaft - aber was ist Mobbing eigentlich? Zahlen, Fakten, sowie Erfahrungen aus über 10 Jahren Beratungstätigkeit als Betriebsrat,
MehrSACHSEN-ANHALT. zwischen dem Ministerium für Wissenschaft und Wirtschaft des Landes Sachsen-Anhalt und dem
Rahmendienstvereinbarung zur Konfliktbewältigung am Arbeitsplatz und Verhinderung von Diskriminierung, Mobbing und sexueller Belästigung zwischen dem Ministerium für Wissenschaft und Wirtschaft des Landes
MehrSmob-Fragebogen* Fragebogen zum Schülermobbing
Smob-Fragebogen* Fragebogen zum Schülermobbing Datum: Schulart: Klasse: Ich bin ein Junge Ich bin ein Mädchen Ich bin hre alt Liebe Schülerin, lieber Schüler, bitte lies die folgenden Beschreibungen genau
MehrGewaltige Kollegen Wenn die Aggression mitarbeitet
Gewaltige Kollegen Wenn die Aggression mitarbeitet Wie kann es gelingen, Gewalt und Aggression im täglichen Umgang zwischen Mitarbeitern zu reduzieren und zu vermeiden? Hildegard Schwering Ethik-Forum
MehrHerzlich Willkommen! im Workshop Workplace Policy Sensibilisierung und Prävention am Arbeitsplatz
Herzlich Willkommen! im Workshop Workplace Policy Sensibilisierung und Prävention am Arbeitsplatz Workplace Policy Sensibilisierung und Prävention am Arbeitsplatz Dörthe Heien, BISS LK Harburg Andrea Schrag,
MehrNiederösterreich. 2130 Mistelbach. 2230 Gänserndorf. 3430 Tulln. 2020 Hollabrunn. 3400 Klosterneuburg. 2000 Stockerau
DIE PSZ ARBEITSASSISTENZ Wien Niederösterreich 2130 Mistelbach 2500 Baden 2320 Schwechat 1010 Wien 1110 Wien 2230 Gänserndorf 3430 Tulln 2020 Hollabrunn 2700 Wr. Neustadt 2460 Bruck/Leitha 2340 Mödling
MehrMeine Arbeitskollegin, mein Arbeitskollege hat Krebs. Ein Leitfaden der Krebsliga für Arbeitskollegen Zurück in den beruflichen Alltag begleiten
Meine Arbeitskollegin, mein Arbeitskollege hat Krebs Ein Leitfaden der Krebsliga für Arbeitskollegen Zurück in den beruflichen Alltag begleiten Zurück in den beruflichen Alltag begleiten Jede Krebserkrankung
MehrI Mobbing am Arbeitsplatz 21
Inhalt Vorwort zur ersten Auflage 16 Vorwort zur zweiten Auflage 18 Vorwort zur dritten Auflage 19 I Mobbing am Arbeitsplatz 21 1 Der Mobbingbegriff 22 2 Ergebnisse der empirischen Mobbingforschung 26
MehrDienstvereinbarung. zum Umgang mit suchtmittelgefährdeten bzw. suchtmittelauffälligen Beschäftigten. Evangelischer Kirchenbezirk Göppingen
Dienstvereinbarung zum Umgang mit suchtmittelgefährdeten bzw. suchtmittelauffälligen Beschäftigten Evangelischer Kirchenbezirk Göppingen Geltungsbereich: Die Dienstvereinbarung zum Umgang mit suchtmittelgefährdeten
MehrLLEICHT- Arbeit. BESTIMMUNGEN FÜR DEN MUTTERSCHUTZ Ein Überblick LESEN
LLEICHT- LESEN Arbeit BESTIMMUNGEN FÜR DEN MUTTERSCHUTZ Ein Überblick IMPRESSUM Medieninhaber und Herausgeber: Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz (Sozialministerium) Abteilung:
MehrLVM-Sozialberatung. Wir sind für Sie da, wenn Sie Hilfe brauchen.
LVM-Sozialberatung Wir sind für Sie da, wenn Sie Hilfe brauchen. Füreinander da sein Verlässlich, erfahren, engagiert mit einem kompetenten Partner. Mit dem IHR arbeiten wir unabhängig, neutral und weisungsfrei.
MehrInhaltsverzeichnis. Vorwort zur zweiten Auflage 5 Vorwort zur ersten Auflage 8 Inhaltsverzeichnis 13 Abkiirzungsverzeichnis 19
Seite Vorwort zur zweiten Auflage 5 Vorwort zur ersten Auflage 8 13 Abkiirzungsverzeichnis 19 A. Mobbing und sexuelle Belastigung: Die Killer der Betriebskultur 27 1. Einleitung: Zur Geschichte der letzten
MehrZusammensetzung der Senate und Geschäftsverteilung für das Kalenderjahr 2018
Disziplinarkommission beim Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort MR Mag.iur. Konetzky/805972 Geschäftszahl (GZ): BMDW-DK-18.001/0002-DKV/2018 Bei Antwort bitte GZ anführen. Disziplinarkommission
MehrInfoblatt für Schülerinnen und Schüler der Freien Katholischen Schule Zürich
VEREIN FREIE KATHOLISCHE SCHULEN ZÜERICH Respekt ist Pflicht Infoblatt für Schülerinnen und Schüler der Freien Katholischen Schule Zürich An der Freien Katholischen Schule Zürich haben alle das Recht auf
MehrNicht wegschauen bei Mobbing! Für eine Schulkultur der Achtsamkeit
Nicht wegschauen bei Mobbing! Für eine Schulkultur der Achtsamkeit Mobbing Was ist gemeint? Nicht jeder Streit oder Konflikt ist Mobbing! Kennzeichen von Mobbing 1. Ein Konflikt hat sich verfestigt 2.
Mehr4910/AB XXIV. GP. Eingelangt am Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.
28.04.2011 11:27 Parlamentarische Materialien 1 von 5 4910/AB XXIV. GP Eingelangt am 25.05.2010 Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich. BM für Arbeit, Soziales
MehrMobbing im Klassenzimmer clip
Mobbing im clip Herzlich willkommen zur Beschäftigung mit einem Phänomen unserer Zeit!? 1 1. Definition Mobbing und seine Merkmale -- Regelmäßige und -- länger andauernde und -- systematische Angriffe
MehrWie gesund ist Ihr Arbeitsplatz? EvAluIErung EntlAstEt. Arbeitsplatzevaluierung psychischer Belastungen nach dem ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG)
Wie gesund ist Ihr Arbeitsplatz? EvAluIErung EntlAstEt. Arbeitsplatzevaluierung psychischer Belastungen nach dem ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) Was ist neu im gesetz? Mit 1. Jänner 2013 wurde in
MehrANTI-DISKRIMINIERUNGSREGLEMENT
Sunrise Communications AG Human Resources & Organization Binzmühlestrasse 130 8050 Zürich, Switzerland Kontakt E-Mail Employee Relations HREmployeeRelations@sunrise.net ANTI-DISKRIMINIERUNGSREGLEMENT Verfasser
MehrCybermobbing. Konflikte mit und in medialen Welten und wie wir damit umgehen lernen müssen. Referent Lambert Zumbrägel. Medienfachberatung
Cybermobbing Konflikte mit und in medialen Welten und wie wir damit umgehen lernen müssen. Referent Lambert Zumbrägel Berner Straße 14 97084 Würzburg Tel.: 09 31 / 600 60 500 Fax: 09 31 / 600 60 550 bezjr@jugend-unterfranken.de
MehrKapitel 1: Mobbing was ist das? Let me be ME! Trainingskurs
Kapitel 1: Mobbing was ist das? Let me be ME! Trainingskurs Inhalt Was bedeutet Mobbing am Arbeitsplatz? Was bedeutet Cybermobbing? Welche Anzeichen für Mobbing gibt es? 1.1 Mobbing am Arbetisplatz Übung
MehrFür Vielfalt und Chancengleichheit
Für Vielfalt und Chancengleichheit Vielfalt und Chancengleichheit Zu den zentralen Werten von Bertelsmann gehört der partnerschaftliche, respektvolle und vertrauensvolle Umgang miteinander. Hierzu zählt
Mehr