Unser Ziel ist die Gleichstellung in allen gesellschaftlichen Bereichen (siehe auch Frage 1.1).

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1 FDP Magnus-Hirschfeld-Centrum e. V. Wahlprüfsteine zur Bürgerschaftswahl Antidiskriminierung in Hamburg Auch wenn die gesellschaftliche Akzeptanz von LGBT*I in Deutschland größer als noch vor 10 Jahren ist, zeigt sich, dass die Mehrheit der Bevölkerung mit dem Thema Homosexualität nichts zu tun haben will und LGBT*I Personen zusammen mit Migrant_innen und Nicht-Christen als sozial exkludierte Gruppe betrachtet. LGBT*I Personen fühlen sich in der heterosexuellen Mehrheitsgesellschaft nur unzureichend anerkannt und respektiert, was deren allgemeine Lebenszufriedenheit negativ beeinflusst. Ergänzend zu dem gleichstellungspolitischen Rahmenprogramm sollen mit dem Richtungspapier des Senats der Freien und Hansestadt Hamburg Sexuelle Orientierung und geschlechtliche Identitäten der von Intoleranz, Diskriminierung, Belästigungen und sogar Gewalt konfrontierten Lesben, Schwule, Bi-, Trans* und Intersexuellen Unterstützung erfahren. 1.1 Wie wollen Sie, wenn Sie in der Regierungsverantwortung stehen, sich über das Richtlinienpapier hinaus dafür einsetzen, den Diskriminierungsschutz von betroffenen Lesben, Schwulen, Transgender und Intersexuellen in Hamburg zu gewährleisten? Nach unserem liberalen Weltbild sind Freiräume für die unterschiedlichen Lebensentwürfe aller Bürger zu ermöglichen. Die FDP setzt sich daher für die Rechte von Homo-, Trans-, und Intersexuellen sowie Transgender ein und will die Gleichstellung in allen gesellschaftlichen Bereichen verwirklichen. Kein Mensch darf wegen seiner sexuellen Orientierung bzw. Identität diskriminiert werden. Die FDP kämpft gegen jede Form von Homophobie und Transphobie. Wir streben einen Dialog unter Beteiligung der in diesen Fragen aktiven zivilgesellschaftlichen Gruppen, Initiativen und Projekte an, um mögliche Handlungsfelder zu benennen und Maßnahmen zu entwickeln. 1.2 Wie werden Sie die Umsetzung des Richtlinienpapiers Sexuelle Orientierung und geschlechtliche Identitäten finanziell ausstatten? Werden Sie einen Aktionsplan für Akzeptanz initiieren? Die FDP steht für eine solide Haushaltspolitik. Angesichts der Verschuldung Hamburgs wollen wir daher keine neuen Ausgaben versprechen. Zusätzliche Mittel für politisch gewünschte Ziele sind für uns nur denkbar, wenn wir über eine Aufgabenkritik an anderer Stelle zu Einsparungen kommen. 1.3 Werden Sie den Abbau von Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Lebensweisen und geschlechtlicher Identitäten erreichen, um die volle gesellschaftliche und rechtliche Akzeptanz unterschiedlicher Lebensentwürfe zu sichern? Unser Ziel ist die Gleichstellung in allen gesellschaftlichen Bereichen (siehe auch Frage 1.1). 1.4 Wie werden Sie das in der Koalition gegen Diskriminierung formulierte Ziel die

2 Beratungsmöglichkeiten zu verbessern, umsetzen? Eine Verbesserung der Beratungsmöglichkeiten ist grundsätzlich anzustreben. Allerdings ist für uns eine finanzielle Förderung immer nur im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel möglich (siehe auch Frage 1.2). 2. Vorurteilsmotivierte Gewalt sichtbar machen Homophobie, Transphobie und Diskriminierung aus Gründen der sexuellen Orientierung und der Geschlechtsidentität untergräbt die Gleichstellung der Geschlechter und die Achtung gegenüber Mitmenschen. Viele Menschen in Deutschland empfinden Ekel- und Hassgefühle gegenüber sexuellen Orientierungen und Identitäten, die vom Mainstream abweichen in Schulen, am Arbeitsplatz und im alltäglichen Lebensumfeld. Zum Hamburger CSD 2013 und 2014 wurden Lesben, Schwule und Transgender Opfer von hassmotivierten Gewalttaten. 2.1 Werden Sie sich für einen Aktionsplan gegen Homo- und Transphobie einsetzen und welche Maßnahmen werden Sie ergreifen, um erfolgreich alltägliche Homo- und Transnegativität in Hamburg zu bekämpfen? Im Juni 2014 wurde eine parlamentarische Initiative zur Erarbeitung eines umsetzungs- und maßnahmenorientierten Aktionsplans gegen Homo- und Transphobie eingereicht (Drs. 20/12191), die in den Ausschuss für Justiz, Datenschutz und Gleichstellung überwiesen wurde. Dort fand die erste Beratung des Antrags am statt. Die weitere Beratung wurde auf die Ausschuss-Sitzung im Januar 2015 vertagt. Die FDP-Fraktion Hamburg begrüßt diesen Antrag und wird ihn auch weiterhin unterstützen. Konkrete Maßnahmen sollten dazu unter Beteiligung der in diesen Fragen aktiven zivilgesellschaftlichen Gruppen, Initiativen und Projekten entwickelt werden. 2.2 Werden Sie sich dafür einsetzen, dass sich die Ansprechpartner_innen der Polizei für LGBT*I den polizeilichen Opferschutz hauptamtlich (und nicht ehrenamtlich) gewährleisten können? Grundsätzlich ist jeder Polizist im Dienst Ansprechpartner für Opfer oder von Verbrechen jeglichen Hintergrundes bedrohte Personen. Opfer homo- oder transphober Gewalt scheuen aber oft davor zurück, Taten zur Anzeige zu bringen. Vor diesem Hintergrund begrüßt die FDP, dass die Polizei nach langem Drängen nun endlich entsprechende Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner benannt hat. Hier sollte nach einigen Monaten eine Evaluation erfolgen, um weitere Optimierungsbedarfe zu ermitteln. Dazu zählt auch die Frage der Berücksichtigung im Stellenplan soweit die entsprechenden Mittel vorhanden sind. 2.3 Werden Sie, wie am Beispiel Berlin, eine Ansprechperson für lesbische, schwule, bisexuelle, transidente und intersexuelle Opfer homophober Hassgewalt bei der Hamburger Staatsanwaltschaft benennen, an die sich LGBT*I Personen direkt wenden können um eine zentrale, darauf spezialisierte Anlaufstelle zu gewährleisten? Ebenso wie geschulte und nach außen bekannte Ansprechpartner bei der Polizei könnte eine entsprechende Anlaufstelle bei der Staatsanwaltschaft die Verfolgung

3 homo- und transphober Gewalt erleichtern. Wir würden diesen Vorschlag daher unterstützen. 2.4 Wird sich der Hamburger Gesetzesantrag zur Bekämpfung von Hasskriminalität nicht nur strafverschärfend für Täter aufgrund von Rechtsextremismus und Rassismus, sondern auch für Täter mit menschenverachtenden Beweggründen gegen LGBT*I auswirken? Hasskriminalität macht genauso wie politisch motivierte Kriminalität die Einstellung des Täters zu einem Lebensentwurf wie zur freiheitlich demokratischen Grundordnung deutlich. Die Freiheit unserer Demokratie bedeutet aber nicht nur die Freiheit der Wahlen, Meinungen und Religionen, sondern auch die Freiheit der Lebensentwürfe und der sexuellen Orientierung. Daher sollten auch Taten gegen die sexuelle Orientierung einbezogen werden. Während die politisch motivierte Kriminalität vom Verfassungsschutz erfasst und damit messbar ist, bleibt Hasskriminalität gegen die sexuelle Orientierung weitestgehend unerkannt. Nur extreme Einzelfälle werden überhaupt bekannt. Selbst dann ist nicht messbar, ob es nur Einzelfälle oder die Spitze eines Eisberges sind. Aus diesem Grund hat die FDP-Fraktion Hamburg im Juli 2014 einen Antrag zur Einführung der Erfassung der Hasskriminalität gegen die sexuelle Orientierung in der polizeilichen Kriminalstatistik eingebracht (Drs. 20/12307). 2.5 Werden Sie weitere Maßnahmen zur Bekämpfung von Homo- und Transphobie besonders im Hinblick auf diffamierende Darstellungen sowie Äußerungen ergreifen? Wir halten zwar die Bekämpfung homo- und transphober Gewalt zunächst für vorrangig, sind aber offen für weitere sinnvolle Vorschläge. 3. Aufklärungsarbeit und Akzeptanzförderung Aufklärungsarbeit zu queeren Lebensweisen ist wichtig, um im sozialen Alltag und auf Schulhöfen herrschende homofeindliche Intoleranz Einhalt zu gebieten. Wenn dort antihomosexuelle Äußerungen nicht bewusst bekämpft werden, besteht die Gefahr, dass die Ablehnung von LGBT*I- Lebensweisen in den Alltag übergreift und sich dort in gewalttätigen Handlungen manifestiert. Homo-Gegner in Baden Württemberg, Niedersachsen und nun auch in Hamburg machen Front gegen gleichgeschlechtliche Lebensweisen und sexuelle Vielfalt. 3.1 Wie werden Sie, wenn Sie in Regierungsverantwortung stehen, sich zu Vielfalt und Akzeptanz von Menschen mit nicht-heterosexueller Identität positionieren, wenn es auch in Hamburg zu Demonstrationen von der Initiative Besorgten Eltern kommt? Die FDP setzt sich für Vielfalt und Akzeptanz ein. Wir werden dabei dem Beispiel der FDP-Landtagsfraktion in Niedersachsen folgen und auch bei öffentlichen Auseinandersetzungen zu unserer Überzeugung stehen. 3.2 Wie werden Sie sich dafür engagieren, um das Thema Lebensformenvielfalt und

4 Akzeptanzförderung im Schulunterricht zu etablieren, um die gleichwertige Behandlung unterschiedlicher sexueller Orientierungen und Identitäten im Unterricht zu gewährleistet ist? Die Vielfalt und Akzeptanz unterschiedlicher Lebensformen sollte altersgerecht vermittelt werden. Jeder Form von Diskriminierung und Gewalt sollte so früh wie möglich präventiv begegnet werden. Dabei sind mögliche Ausgrenzungen und der Abbau von Ängsten und Stigmatisierungen zu thematisieren. Zur weiteren Umsetzung wollen wir die Ergebnisse des an drei Hamburger Schulen durchgeführten Projekts sexuelle und geschlechtliche Vielfalt auswerten und prüfen, wie es auf weitere Schulen ausgeweitet werden kann. Eine große Auswahl an Unterrichtsmaterial (u.a. Literaturlisten, Filme) zum Thema Sexuelle Vielfalt und gleichgeschlechtliche Lebensweisen steht bereits zur Verfügung. Im Landesinstitut für Lehrerbildung und Schulentwicklung (LI) gibt es einen Ansprechpartner für Fragen in Bezug auf die Unterrichtsgestaltung. Lehrkräfte können auch Hilfestellung im Umgang mit gleichgeschlechtlichen Eltern und deren Kindern erhalten. Darüber hinaus fördert die von der FDP durchgesetzte Bundesstiftung Magnus Hirschfeld die bundesweite Vernetzung der regionalen Schulaufklärungsprojekte zu homosexuellen Lebensweisen. 3.3 Werden Sie dafür Sorge tragen, dass Lehrpläne und Unterrichtsmaterialien um Themenbereiche der LGBTI-Geschichte ergänzt werden? Neben der Vermittlung von Vielfalt und Akzeptanz stellt auch die LGBTI-Geschichte einen wesentlich Aspekt dar. Allerdings ist aus unserer Sicht darauf zu achten, dass Lehrpläne nicht nur mit neuen Anforderungen und Themen ausgeweitet werden. Es muss vielmehr auch abgewogen werden, welche Themenbereiche zukünftig eine geringere Relevanz für den Unterricht haben. 4. Homosexualität und Alter Zum ersten Mal gibt es in Deutschland eine Generation von älteren Lesben und Schwulen, die offen zu ihrer sexuellen Identität stehen. Sie beanspruchen nicht nur, in ihren Rechten mit heterosexuellen Menschen gleich behandelt zu werden, sondern wollen auch, dass ihre jeweiligen Bedürfnisse in ihrer neuen Lebensphase berücksichtigt werden. Aus dieser Lebenssituation ergeben sich Konsequenzen. Für LGBT*I macht dies einen neuen Umgang mit dem Alter notwendig. Die Seniorenarbeit für ältere Lesben und Schwule muss stärker von Verbänden und Verwaltungen aufgegriffen werden, und die Altenhilfe muss sich besser auf die Lebenssituation älterer Lesben und Schwulen einstellen, denn noch immer führen viele ältere lesbische Frauen und schwule Männer ein soziales Doppelleben und sind in unserer Gesellschaft unsichtbar. Sie nutzen die Institutionen der Altenhilfe nicht oder sie geben sich dort aus Angst vor Ausgrenzung aufgrund ihrer sexuellen Identität nicht zu erkennen. 4.1 Werden Sie sich dafür einsetzen, dass die Interessen von LGBT*I Seniorinnen und Senioren mit ihren unterschiedlichen Lebensentwürfen und Lebenslagen im Landes-Seniorenbeirat Hamburg vertreten sein werden und damit gesichert sind?

5 Eine bessere Berücksichtigung der Interessen von LGBTI-Senioren halten wir für erstrebenswert. Grundsätzlich besteht bereits heute die Möglichkeit, dass sowohl über die Wahlen der Delegiertenversammlungen und Bezirks-Seniorenbeiräte wie über die berufenen Mitglieder auch LGBTI-Vertreter in den Landes-Seniorenbeirat einziehen. Dies erfordert aber entsprechende Mehrheiten und damit Engagement sowie Akzeptanz bei den jeweils wahlberechtigten anderen Senioren. Eine Festschreibung im Seniorenmitwirkungsgesetz vergleichbar der Mitglieder mit Migrationshintergrund könnte mittelfristig die Beteiligung absichern. Wir halten es aber nicht für sinnvoll, die Wahlregeln bereits vor Ablauf der ersten Wahlperiode auf Grundlage des Seniorenmitwirkungsgesetzes erneut zu ändern. 4.2 Was werden Sie tun, damit Altenpflege und Altenhilfe sich besser auf die Lebenssituation älterer Lesben und Schwulen einstellen? Die Bedürfnisse älterer und pflegebedürftiger Lesben und Schwuler sind zu respektieren. Dies gilt insbesondere für Pflegeeinrichtungen und andere Institutionen der Altenhilfe. Wir sind gegen die Ablehnung eines gewünschten Einzugs von älteren LGBTI in eine Einrichtung für Betreutes Wohnen oder in ein Pflegeheim aufgrund der sexuellen Identität. Dies gilt auch für eventuelle Diskriminierungen in entsprechenden Einrichtungen durch Mitbewohner oder Personal. Dazu brauchen wir vor allem eine Sensibilisierung der Mitarbeiter. 4.3 Werden Sie sich dafür einsetzen, dass soziale Netzwerke und Orte für ältere Lesben, Schwule und Trans* konzipiert werden und dafür sorgen, diese zielgruppenorientiert in den bestehenden LGBT*I Organisationen zu verankern, um ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu ermöglichen? Die FDP setzt sich für ein selbstbestimmtes Leben in allen Lebensabschnitten ein. Wir unterstützen die Selbstorganisation von LGBTI-Senioren. In anderen Bundesländern gibt es bereits Wohnprojekte für LGBTI-Senioren. Eine Ausweitung derartiger Projekte würden wir uns auch für Hamburg wünschen. 5. Transgeschlechtlichkeit in Hamburg Transgeschlechtliche Menschen sind in ihrem Alltag einer Reihe von psychosozialen Belastungen konfrontiert. Sie sind in der Öffentlichkeit, im Arbeitsleben, im Gesundheitswesen und anderen Bereichen einem stark erhöhten Risiko von Diskriminierung und Gewalt ausgesetzt. Bisher gibt es in Hamburg keine öffentlich geförderte psychosoziale Beratung um transgeschlechtliche Menschen zu unterstützen und zu stärken. 5.1 Welche Maßnahmen werden Sie nach der Wahl ergreifen um ein psychosoziales Beratungsangebot für transgeschlechtliche Menschen sicherzustellen? Wir würden es begrüßen, wenn ein spezifisches Beratungsangebot eingerichtet werden könnte. Die Stadt Hamburg sollte mögliche Träger ansprechen und dies organisatorisch unterstützen, eine finanzielle Förderung sollte im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel geprüft werden. 5.2 Welche Maßnahmen werden Sie ergreifen um die Gleichbehandlung von transgeschlechtlichen Menschen zu fördern und Diskriminierung vorzubeugen?

6 Die FDP tritt gegen jede Form von Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung bzw. Identität ein. Wir wollen die Selbstbestimmung transgeschlechtlicher Menschen stärken. Dazu zählt neben der Verbesserung der bundesgesetzlichen Regelungen insbesondere eine Sensibilisierung der Mitarbeiter öffentlicher Einrichtungen. Im Hinblick auf die Arbeitswelt wollen wir bei Unternehmen für die Umsetzung eines Diversity Managements werben. 6. Intersexualität in Hamburg Von der Vergangenheit bis in die Gegenwart wurden und werden an intersexuellen Menschen ärztliche Eingriffe (chirurgisch, hormonell) vorgenommen, die nicht lebensnotwendig oder gesundheitsnotwendig sind. Häufig passiert das im Kindesalter, in dem die Betroffenen noch gar nicht einwilligungsfähig sind. Das führt zu Grundrechtsverletzungen (Art. 2, GG Recht auf körperliche Unversehrtheit), Folgen sind u.a. massive physische und psychische Verletzungen und eine hohe Suizidrate. Vor diesem Hintergrund hat die Hamburgische Bürgerschaft 2009 einstimmig dem Antrag Intersexualität Gesellschaftliches Bewusstsein schaffen sowie Betroffene und deren Familien stärken zugestimmt (Drucksache 19/4095). Darin wird der Senat aufgefordert in Hamburg dafür zu sorgen, dass Patient_innen- Akten zu geschlechtsverändernden Eingriffen erst nach 75 vernichtet werden dürfen, die gesetzlichen Vorschriften sollen entsprechend geändert werden. Nach unserem Kenntnisstand hat sich an den gesetzlichen Vorschriften und der Aufbewahrungspraxis in Hamburger Krankenhäusern seitdem nichts geändert. 6.1 Welche Maßnahmen werden Sie nach der Wahl ergreifen, um die gesetzlichen Vorschriften entsprechend zu verändern? Die von der FDP auf Bundesebene mit umgesetzte Änderung des Personenstandgesetzes war ein erster Schritt, intersexuelle Neugeborene müssen demnach nicht mehr einem Geschlecht zugeordnet werden. Weitere Gesetzesanpassungen auf Bundesebene sind aus unserer Sicht anzustreben, um die Situation intersexueller Menschen zu verbessern und insbesondere auch um geschlechtsverändernde Eingriffe an Kindern zu vermeiden. Auf Landesebene sollte eine Änderung des Krankenhausgesetzes hinsichtlich einer Verlängerung der Aufbewahrungsfristen für Patientenakten zu geschlechtsverändernden Operationen möglichst kurzfristig zu Beginn der Legislaturperiode eingebracht werden. Wir halten es aber für sinnvoll, dabei im Dialog mit den Krankenhäusern zu erörtern, ob eine Frist von 75 Jahre praktikabel umsetzbar ist, die deutlich über andere Aufbewahrungsfristen von maximal 30 Jahren hinausgeht. 6.2 Durch welche Maßnahmen werden sie sicherstellen, dass sich die Aufbewahrungspraxis der Patient_innen-Akten in Hamburger Krankenhäusern verlässlich ändert? Eine Verlängerung der Aufbewahrungsfristen für Patientenakten zu geschlechtsverändernden Operationen, die im Dialog mit den Krankenhäusern erfolgt, ist aus unserer Sicht der beste Weg, um auch die praktische Umsetzung zu gewährleisten. Bisher gibt es in Hamburg keine Beratungsstelle für intersexuelle Menschen und ihre

7 Angehörigen, die medizin-unabhängig mit einem Peer-to-Peer-Ansatz beraten kann. Ein solches Angebot besteht z.b. in Berlin (Projekt Queer Leben ). Frage: 6.3 Werden Sie sich nach der Wahl dafür einsetzen, dass in Hamburg ein solches Beratungsangebot gefördert wird? Wir sehen die Defizite hinsichtlich möglicher Ansprechpartner für intersexuelle Menschen und ihre Familien und würden es begrüßen, wenn Vereine, Initiativen oder andere Gruppen ein spezifisches Beratungsangebot einrichten. Die Stadt Hamburg sollte dies organisatorisch unterstützen, eine finanzielle Förderung sollte im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel geprüft werden. Hamburg auf Bundesebene 7. Ergänzung des Gleichheitsartikels 3 im Grundgesetz Die fehlende Berücksichtigung des Diskriminierungsmerkmals sexuelle Identität in Artikel 3, Absatz 3 des Grundgesetzes wirkt sich weiterhin Benachteiligend auf Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgender und intersexuelle Menschen aus. Ein ausdrückliches Verbot der Diskriminierung aufgrund der sexuellen Identität im Grundgesetz schafft eine klare Grundlage, Anfeindungen, gewaltsamen Übergriffen und Diskriminierungen entgegenzutreten. Frage: 7.1 Wird sich Ihre Partei im Rahmen ihres Einsatzes für Grund- und Menschenrechte im Bundesrat aktiv dafür einsetzen, dass der Gleichheitsartikel des Grundgesetzes um die Formulierung "Niemand darf wegen seiner sexuellen Identität benachteiligt werden" ergänzt wird? Nein. Artikel 3 Absatz 1 des Grundgesetzes bietet bereits einen ausreichenden Schutz. Alle Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zur Gleichstellung basieren auf diesem Absatz. Die FDP ist zurückhaltend bei Grundgesetzänderungen, die rein symbolischen Charakter haben. 8. Gleichstellung von Regenbogenfamilien und Öffnung der Ehe Regenbogenfamilien werden im Adoptionsrecht weiterhin ungleich behandelt. Nach dem erfolgreichen Kampf um die eingetragene Lebenspartnerschaft steht mit dem Adoptionsrecht eine weitere Ungleichbehandlung auf dem Prüfstand. Der Bundesrat hat 2013 den Entwurf eines Gesetzes zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts verabschiedet. 8.1 Wie werden Sie sich zum Thema Adoptionsrecht für gleichgeschlechtliche Paare auf Bundesebene engagieren? Die FDP hat in der letzten Bundesregierung die Gleichstellung von Lebenspartnerschaften im Steuerrecht, im Beamtenrecht und beim BAföG umgesetzt. Wir wollen auch die letzten bundesrechtlichen Lücken in der Gleichstellung schließen. Beim Adoptionsrecht wollen wir das volle Adoptionsrecht für eingetragene Lebenspartner durchsetzen. Bei Stiefkindadoptionen wollen wir es ermöglichen, dass das Verwandtschaftsverhältnis zu beiden leiblichen Elternteilen erhalten bleibt, wenn alle Beteiligten dem zustimmen und es dem Kindeswohl nicht

8 widerspricht. Dies würde es z.b. ermöglichen, dass die lesbische eingetragene Lebenspartnerin der Mutter ebenfalls zur rechtlichen Mutter wird - ohne dass der schwule leibliche Vater sein Verwandtschaftsverhältnis mit dem Kind aufgeben muss. Hamburg sollte entsprechende Gesetzesinitiativen im Bundesrat einbringen. 8.2 Und wie wollen Sie sich im Bund für die Öffnung der Ehe einsetzen? Alle Paare sollen die Ehe eingehen können. Wir würden daher eine erneute Gesetzesinitiative des Bundesrates unterstützen.

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