1. Antidiskriminierung in Hamburg

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1 1. Antidiskriminierung in Hamburg Auch wenn die gesellschaftliche Akzeptanz von LGBT*I in Deutschland größer als noch vor 10 Jahren ist, zeigt sich, dass die Mehrheit der Bevölkerung mit dem Thema Homosexualität nichts zu tun haben will und LGBT*I Personen zusammen mit Migrant_innen und Nicht-Christen als sozial exkludierte Gruppe betrachtet. LGBT*I Personen fühlen sich in der heterosexuellen Mehrheitsgesellschaft nur unzureichend anerkannt und respektiert, was deren allgemeine Lebenszufriedenheit negativ beeinflusst. Ergänzend zu dem gleichstellungspolitischen Rahmenprogramm sollen mit dem Richtungspapier des Senats der Freien und Hansestadt Hamburg Sexuelle Orientierung und geschlechtliche Identitäten der von Intoleranz, Diskriminierung, Belästigungen und sogar Gewalt konfrontierten Lesben, Schwule, Bi-Trans* und Intersexuellen Unterstützung erfahren. 1.1 Wie wollen Sie, wenn Sie in der Regierungsverantwortung stehen, sich über das Richtlinienpapier hinaus dafür einsetzen, den Diskriminierungsschutz von betroffenen Lesben, Schwulen, Transgender und Intersexuellen in Hamburg zu gewährleisten? Wir GRÜNE kämpfen für einen Aktionsplan gegen Homo- und Transphobie. In vielen anderen Bundesländern ist dieser bereits erarbeitet und umgesetzt worden. Zum CSD 2014 haben wir einen entsprechenden Antrag in die Bürgerschaft eingebracht. 1.2 Wie werden Sie die Umsetzung des Richtlinienpapiers Sexuelle Orientierung und geschlechtliche Identitäten finanziell ausstatten? Werden Sie einen Aktionsplan für Akzeptanz initiieren? Uns, also der Opposition, liegt das erwähnte Richtungspapier noch nicht vor. Aber wir wollen einen Aktionsplan auf den Weg bringen und diesen auch mit einer nennenswerten Summe ausstatten. 1.3 Werden Sie den Abbau von Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Lebensweisen und geschlechtlicher Identitäten erreichen, um die volle gesellschaftliche und rechtliche Akzeptanz unterschiedlicher Lebensentwürfe zu sichern? Ja. Das Ziel der GRÜNEN in Hamburg und im Bund ist genau das. Wir wollen eine vollständige Akzeptanz erreichen. Diese muss mit einer vollkommenen rechtlichen Gleichstellung einhergehen. 1.4 Wie werden Sie das in der Koalition gegen Diskriminierung formulierte Ziel die Beratungsmöglichkeiten zu verbessern, umsetzen? Wir brauchen nicht nur unabhängige Beratungsstellen, sondern auch eine Stabstelle für Diversity und Antidiskriminierung, die Koordination und Controlling übernimmt und behördenübergreifend agiert. Die Antidiskriminierungsarbeit in Hamburg soll auf zwei Säulen gestellt werden. Die erste Säule ist das zivilgesellschaftliche Beratungsangebot, das ausgeweitet werden muss. Die Beratung soll unabhängig, niederschwellig und durch kompetente Mitarbeiter/-innen bei den erfahrenen Beratungsstellen stattfinden. Die zweite Säule besteht aus einer Stabsstelle als Controlling- und Aufsichtsorgan. Die Aufgabe der Stabstelle ist die Koordination, Lenkung und Berichterstattung. Sie ist zuständig für die Präventions- und Öffentlichkeitsarbeit, für die Vernetzung mit allen relevanten Akteuren in der Stadt und für die Dokumentation, zur Verbesserung der Datenlage, und zur Auswertung Seite 1 von 6

2 von Forschungsergebnissen. Diese Stabstelle hatten wir in einem Haushaltsantrag im Dezember 2014 gefordert, welchen die SPD ablehnte. 2. Vorurteilsmotivierte Gewalt sichtbar machen Homophobie, Transphobie und Diskriminierung aus Gründen der sexuellen Orientierung und der Geschlechtsidentität untergräbt die Gleichstellung der Geschlechter und die Achtung gegenüber Mitmenschen. Viele Menschen in Deutschland empfinden Ekel- und Hassgefühle gegenüber sexuellen Orientierungen und Identitäten, die vom Mainstream abweichen in Schulen, am Arbeitsplatz und im alltäglichen Lebensumfeld. Zum Hamburger CSD 2013 und 2014 wurden Lesben, Schwule und Transgender Opfer von hassmotivierten Gewalttaten. 2.1 Werden Sie sich für einen Aktionsplan gegen Homo- und Transphobie einsetzen und welche Maßnahmen werden Sie ergreifen, um erfolgreich alltägliche Homo- und Transnegativität in Hamburg zu bekämpfen? Ja. Wir wollen einen Aktionsplan gegen Homo- und Transphobie, wie in anderen Bundesländern auch, in Hamburg auf den Weg bringen. Aus unserer Sicht sollten zentrale Maßnahmen vollzogen werden: Eine Neuausrichtung der Polizei sowie den aktiven Einsatz der Täterdatei für Hasskriminalität auch bei der Hamburger Polizei einzuführen. 2.2 Werden Sie sich dafür einsetzen, dass sich die Ansprechpartner_innen der Polizei für LGBT*I den polizeilichen Opferschutz hauptamtlich (und nicht ehrenamtlich) gewährleisten können? Ja. Dazu haben wir bereits zum CSD 2014 einen entsprechenden Antrag in die Bürgerschaft eingebracht. 2.3 Werden Sie, wie am Beispiel Berlin, eine Ansprechperson für lesbische, schwule, bisexuelle, transidente und intersexuelle Opfer homophober Hassgewalt bei der Hamburger Staatsanwaltschaft benennen, an die sich LGBT*I Personen direkt wenden können um eine zentrale, darauf spezialisierte Anlaufstelle zu gewährleisten? Wir wollen, dass die Hamburger Staatsanwaltschaft nicht weiter arbeitsunfähig gespart wird. Eine Ansprechperson analog der Berliner Staatsanwaltschaft wollen wir in Zusammenarbeit mit der Hamburger Staatsanwaltschaft entwickeln. 2.4 Wird sich der Hamburger Gesetzesantrag zur Bekämpfung von Hasskriminalität nicht nur strafverschärfend für Täter aufgrund von Rechtsextremismus und Rassismus, sondern auch für Täter mit menschenverachtenden Beweggründen gegen LGBT*I auswirken? Das ist die Frage. Wir Grüne hätten eine Strafverschärfung auch für Hassverbrechen gegen LGBTI in den Gesetzentwurf eingefügt. Für uns gibt es kein 2-Klassen-Strafrecht. 2.5 Werden Sie weitere Maßnahmen zur Bekämpfung von Homo- und Transphobie besonders im Hinblick auf diffamierende Darstellungen sowie Äußerungen ergreifen? Dies muss im Einzelfall bewertet werden, weil dem gegenüber auch immer das Grundgesetz mit Pressefreiheit und freie Meinungsäußerung steht. Am Beispiel der Hassgesänge von manchen Rappern lassen sich gut die Abgrenzungen zwischen Volksverhetzung und Freiheit der Kultur ziehen. Seite 2 von 6

3 3. Aufklärungsarbeit und Akzeptanzförderung Aufklärungsarbeit zu queeren Lebensweisen ist wichtig, um im sozialen Alltag und auf Schulhöfen herrschende homofeindliche Intoleranz Einhalt zu gebieten. Wenn dort antihomosexuelle Äußerungen nicht bewusst bekämpft werden, besteht die Gefahr, dass die Ablehnung von LGBT*I- Lebensweisen in den Alltag übergreift und sich dort in gewalttätigen Handlungen manifestiert. Homo-Gegner in Baden Württemberg, Niedersachsen und nun auch in Hamburg machen Front gegen gleichgeschlechtliche Lebensweisen und sexuelle Vielfalt. 3.1 Wie werden Sie, wenn Sie in Regierungsverantwortung stehen, sich zu Vielfalt und Akzeptanz von Menschen mit nicht-heterosexueller Identität positionieren, wenn es auch in Hamburg zu Demonstrationen von der Initiative Besorgten Eltern kommt? Wir werden - egal, ob in Opposition oder in Regierung - uns klar gegen solche Versuche des gesellschaftlichen Rückschritts stellen. Wir wollen für den bisher liberalen Weg in Hamburg weiter werben und streiten. 3.2 Wie werden Sie sich dafür engagieren, um das Thema Lebensformenvielfalt und Akzeptanzförderung im Schulunterricht zu etablieren, um die gleichwertige Behandlung unterschiedlicher sexueller Orientierungen und Identitäten im Unterricht zu gewährleistet ist? Wir leben in einer bunten und vielfältigen Gesellschaft. Deshalb ist es richtig und wichtig, dass Werte wie Toleranz, Respekt und Weltoffenheit in den Schulen vermittelt werden. Schule ist ein Ort der Vielfalt und der Akzeptanz - und kein Ort der Ausgrenzung und der Diskriminierung. Maßnahmen wären Weiter- und Fortbildungen der Lehrkräfte sowie eine Abkehr davon, das traditionelle Familienbild als einzigen Orientierungspunkt im Unterricht zu verwenden. 3.3 Werden Sie dafür Sorge tragen, dass Lehrpläne und Unterrichtsmaterialien um Themenbereiche der LGBTI-Geschichte ergänzt werden? In Hamburg existieren Rahmen- und Bildungspläne für Sexualkundeunterricht in der Sekundarstufe I. Der Umgang auch mit sexueller Vielfalt ist dort bereits enthalten. Unter der schwarz-grünen Regierung wurde eine Handreichung formuliert, die offenbar bis jetzt beibehalten wird. Dennoch ist auf Seiten der Sensibilisierung der Lehrkräfte noch viel zu tun. Deshalb würden wir eher bei Fortbildungen der Lehrkräfte in dieser Hinsicht intensivieren. 4. Homosexualität und Alter Zum ersten Mal gibt es in Deutschland eine Generation von älteren Lesben und Schwulen, die offen zu ihrer sexuellen Identität stehen. Sie beanspruchen nicht nur, in ihren Rechten mit heterosexuellen Menschen gleich behandelt zu werden, sondern wollen auch, dass ihre jeweiligen Bedürfnisse in ihrer neuen Lebensphase berücksichtigt werden. Aus dieser Lebenssituation ergeben sich Konsequenzen. Für LGBT*I macht dies einen neuen Umgang mit dem Alter notwendig. Die Seniorenarbeit für ältere Lesben und Schwule muss stärker von Verbänden und Verwaltungen aufgegriffen werden, und die Altenhilfe muss sich besser auf die Lebenssituation älterer Lesben und Schwulen einstellen, denn noch immer führen viele ältere lesbische Frauen und schwule Männer ein soziales Doppelleben und sind in unserer Gesellschaft Seite 3 von 6

4 unsichtbar. Sie nutzen die Institutionen der Altenhilfe nicht oder sie geben sich dort aus Angst vor Ausgrenzung aufgrund ihrer sexuellen Identität nicht zu erkennen. 4.1 Werden Sie sich dafür einsetzen, dass die Interessen von LGBT*I Seniorinnen und Senioren mit ihren unterschiedlichen Lebensentwürfen und Lebenslagen im Landes- Seniorenbeirat Hamburg vertreten sein werden und damit gesichert sind? Diese Forderung sollten wir mit dem Seniorenbeirat gemeinsam besprechen. Bisher sind weder Migrationshintergrund oder sexuelle Identität ein Kriterium für eine Mitgliedschaft. Dennoch muss es eine Antwort darauf geben, wie eine vielfältigere Gesellschaft auch im Seniorenbeirat vertreten sein kann. 4.2 Was werden Sie tun, damit Altenpflege und Altenhilfe sich besser auf die Lebenssituation älterer Lesben und Schwulen einstellen? Siehe Antwort zu Werden Sie sich dafür einsetzen, dass soziale Netzwerke und Orte für ältere Lesben, Schwule und Trans* konzipiert werden und dafür sorgen, diese zielgruppenorientiert in den bestehenden LGBT*I Organisationen zu verankern, um ein selbstbestimmtes Leben im Alter zu ermöglichen? Ja, die Frage der Integration von älteren LSBTI wird durch den demografischen Wandel immer dringlicher. Dennoch sollte der Staat hier nicht allein vorangehen. Die Bedürfnisse der LSBTI müssen zunächst einmal repräsentativ ermittelt werden. Dann können entsprechende politische Maßnahmen und Unterstützung folgen. 5. Transgeschlechtlichkeit in Hamburg Transgeschlechtliche Menschen sind in ihrem Alltag einer Reihe von psychosozialen Belastungen konfrontiert. Sie sind in der Öffentlichkeit, im Arbeitsleben, im Gesundheitswesen und anderen Bereichen einem stark erhöhten Risiko von Diskriminierung und Gewalt ausgesetzt. Bisher gibt es in Hamburg keine öffentlich geförderte psychosoziale Beratung um transgeschlechtliche Menschen zu unterstützen und zu stärken. 5.1 Welche Maßnahmen werden Sie nach der Wahl ergreifen um ein psychosoziales Beratungsangebot für transgeschlechtliche Menschen sicherzustellen? Wir wollen eine Beratung dort finanziell unterstützen, wo diese bereits wenn auch ehrenamtlich professionell geleistet wird. 5.2 Welche Maßnahmen werden Sie ergreifen um die Gleichbehandlung von transgeschlechtlichen Menschen zu fördern und Diskriminierung vorzubeugen? Wir wollen, dass diese Maßnahmen in einem Aktionsplan gegen Homo- und Transphobie eingebettet werden. Siehe auch Antwort zu 1.1. ff. 6. Intersexualität in Hamburg Von der Vergangenheit bis in die Gegenwart wurden und werden an intersexuellen Menschen ärztliche Eingriffe (chirurgisch, hormonell) vorgenommen, die nicht lebensnotwendig oder gesundheitsnotwendig sind. Häufig passiert das im Kindesalter, in dem die Betroffenen noch gar nicht einwilligungsfähig sind. Das führt zu Grundrechtsverletzungen (Art. 2, GG Recht auf körperliche Unversehrtheit), Folgen sind u.a. massive physische und psychische Verletzungen und eine hohe Suizidrate. Vor diesem Hintergrund hat die Hamburgische Bürgerschaft 2009 einstimmig Seite 4 von 6

5 dem Antrag Intersexualität Gesellschaftliches Bewusstsein schaffen sowie Betroffene und deren Familien stärken zugestimmt (Drucksache 19/4095). Darin wird der Senat aufgefordert in Hamburg dafür zu sorgen, dass Patient_innen-Akten zu geschlechtsverändernden Eingriffen erst nach 75 vernichtet werden dürfen, die gesetzlichen Vorschriften sollen entsprechend geändert werden. Nach unserem Kenntnisstand hat sich an den gesetzlichen Vorschriften und der Aufbewahrungspraxis in Hamburger Krankenhäusern seitdem nichts geändert. 6.1 Welche Maßnahmen werden Sie nach der Wahl ergreifen, um die gesetzlichen Vorschriften entsprechend zu verändern? Der genannte Bürgerschaftsbeschluss verdankt sich einer Initiative der Grünen. Gegen eine 75jährige Aufbewahrungsfrist hat die Gesundheitsbehörde in ihrer Beantwortung des bürgerschaftlichen Ersuchens Einwände vorgebracht, die unter anderem den Schutz personenbezogener Daten betreffen. Insofern ist die 30-Jahre-Frist ein Kompromiss, der aber den Interessen der Betroffenen besser Rechnung trägt als vorhergehende Regelungen. Wir werden aber die Anregung aufgreifen und erneut den Dialog mit allen Beteiligten aufnehmen, um eine befriedigende Lösung zu erreichen. 6.2 Durch welche Maßnahmen werden sie sicherstellen, dass sich die Aufbewahrungspraxis der Patient_innen-Akten in Hamburger Krankenhäusern verlässlich ändert? Siehe Antwort zu 6.1 Bisher gibt es in Hamburg keine Beratungsstelle für intersexuelle Menschen und ihre Angehörigen, die medizin-unabhängig mit einem Peer-to-Peer-Ansatz beraten kann. Ein solches Angebot besteht z.b. in Berlin (Projekt Queer Leben ). Frage: 6.3 Werden Sie sich nach der Wahl dafür einsetzen, dass in Hamburg ein solches Beratungsangebot gefördert wird? Wir würden uns dafür einsetzen, dass es aufgrund der Fallzahlen eine länderübergreifende Beratungsstelle im Norden gibt, in der auch die Bundesebene mit eingebunden sein soll. Hamburg auf Bundesebene 7. Ergänzung des Gleichheitsartikels 3 im Grundgesetz Die fehlende Berücksichtigung des Diskriminierungsmerkmals sexuelle Identität in Artikel 3, Absatz 3 des Grundgesetzes wirkt sich weiterhin Benachteiligend auf Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transgender und intersexuelle Menschen aus. Ein ausdrückliches Verbot der Diskriminierung aufgrund der sexuellen Identität im Grundgesetz schafft eine klare Grundlage, Anfeindungen, gewaltsamen Übergriffen und Diskriminierungen entgegenzutreten. Frage: 7.1 Wird sich Ihre Partei im Rahmen ihres Einsatzes für Grund- und Menschenrechte im Bundesrat aktiv dafür einsetzen, dass der Gleichheitsartikel des Grundgesetzes um die Formulierung "Niemand darf wegen seiner sexuellen Identität benachteiligt werden" ergänzt wird? Ja. Hier haben wir eine bundesweite Beschlusslage. Wir GRÜNEN unterstützen die Ergänzung von Artikel 3 des Grundgesetzes im Bundestag und im Bundesrat. Seite 5 von 6

6 8. Gleichstellung von Regenbogenfamilien und Öffnung der Ehe Regenbogenfamilien werden im Adoptionsrecht weiterhin ungleich behandelt. Nach dem erfolgreichen Kampf um die eingetragene Lebenspartnerschaft steht mit dem Adoptionsrecht eine weitere Ungleichbehandlung auf dem Prüfstand. Der Bundesrat hat 2013 den Entwurf eines Gesetzes zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts verabschiedet. 8.1 Wie werden Sie sich zum Thema Adoptionsrecht für gleichgeschlechtliche Paare auf Bundesebene engagieren? Ja. Wir GRÜNEN unterstützen im Bundesrat die völlige Gleichstellung inklusive des Adoptionsrechts für gleichgeschlechtliche Paaren. Das Adoptionsrecht liegt aber in der alleinigen Entscheidungskompetenz des Deutschen Bundestages. 8.2 Und wie wollen Sie sich im Bund für die Öffnung der Ehe einsetzen? Siehe Frage 8.1. Seite 6 von 6

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