Pflegebedarfsplan bis 2018

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1 Pflegebedarfsplan 2015 bis 2018 Fachdienst Finanzielle soziale Hilfen Olpe, September 2015

2 Inhaltsverzeichnis 1 Einführung Neue Rahmenbedingungen der Pflegebedarfsplanung Die neue Alten- und Pflegegesetzgebung des Landes Nordrhein-Westfalen Motivation und Zielsetzungen des APG NRW Örtliche Planung Methodische und statistische Grundlagen zur Umsetzung des Planungsauftrags Aufbau und Struktur des Bedarfsplans Erhebung demografischer Basisdaten Definition und Bildung von Sozialräumen Beteiligung Dritter am Planungsprozess. 6 2 Bestandsaufnahme von Angeboten im Kreis Olpe Ist-Zahlen Demografische Entwicklung im Kreis Olpe Allgemeines zur Bevölkerungsentwicklung Entwicklung der Gesamtbevölkerung im Kreis Olpe Entwicklung der Pflegebedürftigkeit Prüfung und Feststellung, ob aktuell (2015) qualitativ und quantitativ ausreichend pflegerische Angebote zur Verfügung stehen (Bestandsanalyse) Ausgangslage Vollstationäre Dauerpflege Kurzzeitpflege (eingestreut und solitär) Tagespflege (teilstationär) Nachtpflege (teilstationär) Ambulante Pflege Ergebnis der Bestandsanalyse 16 5 Schaffung, Sicherung und Weiterentwicklung pflegerischer Angebote (Bedarfsanalyse) Aufgabenstellung, Planungszeitraum Entwicklung der Nachfrage von Pflegeleistungen Zahl der Pflegebedürftigen Entwicklung des Nachfrageverhaltens Ergebnis der Bedarfsanalyse Auswirkungen auf die einzelnen Pflegebereiche, Handlungsempfehlungen Vollstationäre Dauerpflege Kurzzeitpflege Tagespflege Nachtpflege Ambulante Pflege 23 6 Bedeutung sonstiger Angebote, Quartiersentwicklung Zusammenfassung und Ausblick.. 24 Anhang (Bestandsaufnahme) 25 2

3 1 Einführung Neue Rahmenbedingungen der Pflegebedarfsplanung 1.1 Die neue Alten- und Pflegegesetzgebung des Landes Nordrhein-Westfalen Am ist das GEPA NRW (Gesetz zur Entwicklung und Stärkung einer demographiefesten, teilhabeorientierten Infrastruktur und zur Weiterentwicklung und Sicherung, der Qualität von Wohn- und Betreuungsangeboten für ältere Menschen, pflegebedürftige Menschen, Menschen mit Behinderung und ihre Angehörigen) in Kraft getreten. Das GEPA NRW umfasst in zwei Artikeln folgende Regelungsbereiche: Artikel 1 enthält das Alten- und Pflegegesetz Nordrhein-Westfalen APG NRW (Gesetz zur Weiterentwicklung des Landespflegerechtes und Sicherung einer unterstützenden Infrastruktur für ältere Menschen, pflegebedürftige Menschen und deren Angehörige). Durch das APG NRW wird das bisherige, im Jahr 1996 in Kraft getretene und 2003 novellierte Landespflegegesetz (PfG NW) zu einem Alten- und Pflegegesetz weiterentwickelt, indem es die Bedürfnisse nicht nur pflegebedürftiger, sondern darüber hinaus älterer Menschen verstärkt in den Blick nimmt. Durch Artikel 2 wurde das Wohn- und Teilhabegesetz (WTG) aus dem Jahr 2008 überarbeitet und an veränderte Wohn- und Betreuungsformen angepasst. Das WTG regelt bauliche und personelle Standards und Mitwirkungsmöglichkeiten der Bewohner sowie die behördliche Qualitätssicherung durch die Kreise und kreisfreien Städte. 1.2 Motivation und Zielsetzungen des APG NRW Staat und Gesellschaft sehen sich vor die Herausforderung gestellt, der wachsenden Zahl älterer und pflegebedürftiger Menschen durch die Schaffung und Weiterentwicklung von Pflege-, Wohn- und Betreuungsangeboten die Möglichkeit zu geben, ihr Leben auch längerfristig in der vertrauten Umgebung gestalten zu können. Hierzu verfolgt das APG verschiedene, aufeinander abgestimmte Zielsetzungen: Die Bedarfe älterer bzw. pflegebedürftiger Menschen sollen durch eine altengerechte Quartiersentwicklung in den Städten und Gemeinden verstärkt berücksichtigt werden. Die Unterstützungsangebote für die häusliche Betreuung im vorpflegerischen Bereich sollen verbessert werden, z.b. durch den Ausbau alternativer Wohn- und Betreuungsangebote wie Servicewohnen und selbstverantworteter oder anbieterverantworteter Wohngemeinschaften und sonstiger komplementärer Hilfen. Die Förderung voll- und teilstationärer Angebote (z.b. durch Pflegewohngeld) soll an eine Bedarfsfeststellung gekoppelt werden, um Überkapazitäten zu vermeiden und umgekehrt dort, wo zusätzliche Kapazitäten zur Bedarfsdeckung erforderlich sind, den notwendigen Ausbau zu aktivieren. Die Angebote sollen sozialraumbezogen vorgehalten werden. In vollstationären Pflegeeinrichtungen sind bis Mitte 2018 die verbindlich geltenden Qualitätsstandards (80 % der Bewohnerzimmer sind Einzelzimmer, alle Zimmer verfügen über ein Einzel- bzw. ausnahmsweise ein Tandembad) umzusetzen. 3

4 Zur Umsetzung dieser Ziele sind die Kreise und kreisfreien Städte verpflichtet, eine den örtlichen Bedarfen entsprechende pflegerische Angebotsstruktur unter Einbeziehung der kreisangehörigen Städte und Gemeinden sicherzustellen. 1.3 Örtliche Planung Die Planung der Kreise und kreisfreien Städte umfasst die Bestandsaufnahme der Angebote, die Feststellung, ob qualitativ und quantitativ ausreichend Angebote zur Verfügung stehen, die Klärung der Frage, ob und ggf. welche Maßnahmen zur Herstellung, Sicherung oder Weiterentwicklung von Angeboten erforderlich sind. Ziel ist eine Weiterentwicklung der örtlichen Infrastruktur, um so älteren und/oder pflegebedürftigen Menschen einen möglichst langen Verbleib in der eigenen Wohnung, im eigenen Ort zu ermöglichen. Bei der Verwirklichung des Ziels kommt es auch auf die Kooperation mit den Städten und Gemeinden an, weil dort die Menschen zu Hause sind und die lokale Infrastruktur für Teilhabe und selbstbestimmtes Leben entscheidend ist. Die Ergebnisse der örtlichen Planung und deren Umsetzung sind jedes zweite Jahr zum Stichtag 31. Dezember, beginnend mit dem Jahr 2015, zusammenzustellen und zu veröffentlichen. Optional und nicht verpflichtend besteht die Möglichkeit, die örtliche Planung in Form einer verbindlichen Bedarfsplanung auszugestalten ( 7 Abs. 6 APG). Die verbindliche Bedarfsplanung beschränkt sich auf zusätzliche teilstationäre Angebote (Tages- und Nachtpflegeeinrichtungen) und vollstationäre Pflegeeinrichtungen (vormals Alten- und Pflegeheime) und umfasst einen dreijährigen Planungszeitraum; sie ist fortlaufend zu aktualisieren, d.h. jährlich durch Beschluss des Kreistags festzustellen und öffentlich bekanntzumachen. Bei dem vorliegenden Bedarfsplan des Kreises Olpe, der einen Planungszeitraum von 2015 bis 2018 umfasst, handelt es sich nicht um eine verbindliche Bedarfsplanung. Vorbehaltlich zukünftiger Entwicklungen wird derzeit davon ausgegangen, dass eine örtliche Planung ohne Verbindlichkeitscharakter eine ausreichende kommunale Steuerungsmöglichkeit für die Weiterentwicklung der teil- und vollstationären Angebote im Kreis Olpe bietet. Auch wenn im Rahmen der nicht für verbindlich erklärten Planung keine Bedarfsbestätigungen erfolgen, sind geplante Neu- und Umbauvorhaben weiterhin nach den Regelungen des APG und der hierzu erlassenen Durchführungsverordnung (APG DVO NRW) vom Einrichtungsträger mit dem Kreis Olpe und dem Landschaftsverband Westfalen-Lippe abzustimmen. Bei Einführung einer verbindlichen Pflegebedarfsplanung besteht - für den Fall, dass ein Anbieter trotz fehlender Bedarfsbestätigung eine neue stationäre Einrichtung baut - die Möglichkeit, die Investitionskostenförderung in Form des Pflegewohngeldes zu verweigern. Eine verbindliche Pflegebedarfsplanung ermächtigt den Träger der Sozialhilfe jedoch nicht, die Errichtung und den Betrieb solcher Einrichtungen bei Erfüllung der sonstigen, z.b. baurechtlichen Voraussetzungen, zu untersagen. 4

5 1.4 Methodische und statistische Grundlagen zur Umsetzung des Planungsauftrags Aufbau und Struktur des Bedarfsplans Die 2015 erstmalig durchzuführende Bedarfsplanung bildet im Anschluss an diese Einführung zunächst eine Bestandsdarstellung der im Kreis Olpe vorhandenen Wohn-, Betreuungsund Unterstützungsangebote ab (Teil 2). Es folgt eine Darstellung demografischer Daten über einen Zeitraum von 2011 bis 2030 (Teil 3), an die sich eine Bestandsanalyse zur aktuellen Bedarfsdeckung hinsichtlich der pflegerischen Versorgung anschließt (Teil 4). In Teil 5 wird untersucht, ob und ggf. welche Maßnahmen zur Schaffung, Sicherung und Weiterentwicklung von Angeboten erforderlich sind (Bedarfsanalyse) Erhebung demografischer Basisdaten Um die Ausgangslage zu erfassen und die Entwicklung pflegerischer Bedarfe einschätzen zu können, sind demografische Daten erforderlich. Dargestellt sind in Teil 3 und 5 Übersichten zur Bevölkerungsentwicklung im Kreis Olpe, Entwicklung der Zahl der Pflegebedürftigen nach verschiedenen Parametern sowie Vorausberechnung (Prognose) der Zahl der Pflegebedürftigen bis Dabei wurde auf Daten von IT.NRW (Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein- Westfalen) zurückgegriffen, die für die Prognose (siehe Teil 5) durch eigene Berechnungen ergänzt wurden. Teilweise sind die Daten nicht auf dem neuesten Stand, so gibt die letzte von IT.NRW bisher nur teilweise veröffentlichte Pflegestatistik den Stand von Dezember 2013 wieder. Welche Auswirkungen die aktuellen Flüchtlingsströme auf die Bedarfsplanung haben, ist aktuell nicht abschätzbar und wurde daher nicht berücksichtigt. 1.5 Definition und Bildung von Sozialräumen Ziel des APG ist u.a., Angebote für ältere und/oder pflegebedürftige Menschen sozialraumbezogen vorzuhalten (Ziffer 1.2). Soziale Lebenslagen können am ehesten vor Ort in überschaubaren Planungsräumen beeinflusst werden. Diese sind über eine einheitliche Struktur der Gewährleistung sozialer Grundversorgung verbunden. Sie berücksichtigen gewachsene Räume (z.b. das Gebiet von Städten und Gemeinden) oder vereinen einen größeren, mehrere Kommunen umfassenden ländlichen Raum mit einem oder mehreren Orten als zentralen Anlaufpunkten. Zur Durchführung der örtlichen Planung bietet es sich an, eine sehr kleinteilige Lösung bei der Bildung von Sozialräumen im Kreis Olpe zu vermeiden. Daher werden im Rahmen dieser Pflegebedarfsplanung in Anlehnung an die Struktur der früheren Dekanate die aktuellen Sozialräume der Jugendhilfeplanung gewählt: Sozialraum Olpe (Städte Olpe, Drolshagen und Gemeinde Wenden mit Einwohnern im Jahr 2011), Sozialraum Attendorn (Stadt Attendorn, Gemeinde Finnentrop mit Einwohnern 2011), 5

6 Sozialraum Lennestadt (Stadt Lennestadt, Gemeinde Kirchhundem mit Einwohnern 2011). Für diese drei Sozialräume werden die Bedarfe im Sinne des APG NRW gemeindeübergreifend ermittelt und befriedigt. 1.6 Beteiligung Dritter am Planungsprozess Die Kreise beziehen die kreisangehörigen Städte und Gemeinden in den Planungsprozess ein (z.b. durch deren Mitwirkung in der kommunalen Konferenz Alter und Pflege gemäß 8 APG) und berücksichtigen die Planungen angrenzender Gebietskörperschaften ( 7 Abs. 2 APG). Während die Einbeziehung der kreisangehörigen Kommunen sinnvoll, notwendig und praktikabel ist, wird die Berücksichtigung der Planungen angrenzender Gebietskörperschaften (gemeint sind die Nachbarkreise) kritisch gesehen. Diese würde ein kreisübergreifendes Nachfrageverhalten voraussetzen, das in der Praxis nicht oder nur sehr eingeschränkt existiert. 2 Bestandsaufnahme von Angeboten im Kreis Olpe Ist-Zahlen (Stand: September 2015) Die im Kreis Olpe vorhandenen pflegerischen sowie Wohn-, Betreuungs- und Unterstützungsangebote für ältere und/oder pflegebedürftige Menschen sind im Anhang (ab Seite 25) nach folgender Gliederung dargestellt: 2.1 Pflegeeinrichtungen - Vollstationäre Dauerpflegeeinrichtungen (vormals Alten- und Pflegeheime) einschließlich eingestreute Kurzzeitpflege (Seite 25), - solitäre Kurzzeitpflegeeinrichtungen (Seite 27), - Tagespflegeeinrichtungen (Seite 28), - ambulante Pflegedienste (Seite 29), - Hospize (Seite 31), - Hospizdienste (Seite 32) 2.2 Wohngemeinschaften mit Betreuungsleistungen (Seite 33) 2.3 Servicewohnen/Betreute Wohnangebote (Seite 34) 2.4 Komplementäre ambulante Leistungen und soziale Dienste - Essen auf Rädern (Seite 35), - Mittagstisch für Senioren (Seite 36), - Hausnotrufdienste (Seite 37), - Caritas 24 (Seite 38). 6

7 2.5 Mehrgenerationenhäuser (Seite 39) 2.6 Netzwerk AGIL (Seite 40) 2.7 Pflegeberatung Pflegestützpunkte (Seite 41) 2.8 Betreuungsbehörden und -vereine (Seite 4) 3 Demografische Entwicklung im Kreis Olpe 3.1 Allgemeines zur Bevölkerungsentwicklung Die Demografische Entwicklung in der Bundesrepublik Deutschland wird seit Jahren durch sinkende Geburtenzahlen bei einer gleichzeitigen, durch die gestiegene Lebenserwartung bedingten Zunahme der Zahl älterer Menschen geprägt. In Nordrhein-Westfalen wird die Einwohnerzahl von (Stichtag ) hauptsächlich aufgrund von Wanderungsgewinnen bis zum Jahr 2025 auf ansteigen, ab 2026 wird ein Bevölkerungsrückrang einsetzen, der landesweit bis 2040 einen Umfang von Personen erreichen wird. Auf der Ebene der Kreise und kreisfreien Städte erwartet IT.NRW eine unterschiedliche Entwicklung. Ein Bevölkerungswachstum wird für 14 kreisfreie Städte und 10 Kreise vorausberechnet, während 12 kreisfreie Städte und 24 Kreise hierzu zählt auch der Kreis Olpe einen Bevölkerungsrückrang hinnehmen müssen 1. Da das Risiko der Pflegebedürftigkeit mit zunehmendem Alter steigt, wird mit der wachsenden Zahl älterer Menschen auch die Zahl der pflegebedürftigen Personen zunehmen. 3.2 Entwicklung der Gesamtbevölkerung im Kreis Olpe Die folgenden 3 Grafiken zeigen die Entwicklung von Bevölkerungszahlen im Zeitraum 2011 bis 2030 auf. Die Gesamtbevölkerung im Kreis Olpe wird von im Jahr 2011 (Ist-Zahl) auf im Jahr 2030 (Prognose) zurückgehen Grafik 1. 1 IT.NRW, Statistische Analysen und Studien, Band 85 (2015). Die Auswirkungen der Flüchtlingsströme wurden nicht berücksichtigt. 7

8 Quelle: IT.NRW Die Verteilung der Gesamtbevölkerung nach Altersgruppen (mit einem Rückgang der unter 60jährigen Bevölkerung bei einer gleichzeitigen Zunahme der Zahl älterer Menschen von 60 bis 79 sowie hochaltriger Menschen über 80 Jahre) ist in der folgenden Grafik 2 dargestellt. Quelle: IT.NRW 8

9 Zur Entwicklung der Gesamtbevölkerung in den kreisangehörigen Städten und Gemeinden (ebenfalls im Zeitraum von 2011 bis 2030) siehe folgende Grafik 3. Quelle: IT.NRW Attendorn Drolshagen Finnentrop Kirchhundem Lennestadt Olpe Wenden Kreis Olpe (Geringfügige Abweichungen von Grafik 1 für 2018 und 2030 erklären sich durch Rundungsdifferenzen.) 3.3 Entwicklung der Pflegebedürftigkeit Die Grafiken 4 bis 8 enthalten Angaben über die Zahl der pflegebedürftigen Menschen im Kreis Olpe im Jahr 2011 und, soweit diese vorliegen, für 2013, nach bestimmten Kriterien (Pflegestufen, Leistungsarten, Altersgruppen und Geschlecht sowie Pflegequoten) als Basis für die Bedarfsanalyse bis 2018 (Teil 5). Grafik 4 vergleicht die Pflegebedürftigen nach Pflegestufen (I, II und III) in den Jahren 2011 und Danach ist die Gesamtzahl der Pflegebedürftigen im Kreis Olpe innerhalb von 2 Jahren um 641 gestiegen. Dies entspricht einer Zunahme um 15,4 %, die im Vergleich zu Nordrhein-Westfalen (+ 6,1 %) und zum Regierungsbezirk Arnsberg (ebenfalls + 6,1 %) überdurchschnittlich ist: 9

10 Quelle: IT.NRW Ein Vergleich der Pflegebedürftigen nach Leistungsarten in der Pflegeversicherung (Pflegegeld, ambulante Pflege, vollstationäre Pflege) ist, ebenfalls für die Jahre 2011 und 2013, in Grafik 5 dargestellt; dabei sind Leistungsberechtigte, die neben dem Pflegegeld einen ambulanten Pflegedienst in Anspruch nehmen (sog. Kombileistung), in der Kategorie ambulant mit enthalten. Der Grafik kann entnommen werden, dass ältere, pflegebedürftige Menschen nicht überwiegend in Heimen leben, so waren im Jahr 2013 im Kreis Olpe lediglich von Pflegebedürftigen (= 25,4 %) vollstationär versorgt. Quelle: IT.NRW 10

11 Vergleicht man prozentual wiederum für 2011 und 2013 die Zahl der Pflegebedürftigen nach Leistungsarten im Kreis Olpe und in Nordrhein-Westfalen, so zeigt sich ein unterschiedliches Bild (Grafik 6): Quelle: IT.NRW Pflegegeld wird im Kreis Olpe erheblich stärker in Anspruch genommen als in NRW insgesamt, wobei sich die Werte 2013 einander annähern. Ambulante Pflegeleistungen einschließlich Kombileistungen sind in NRW stärker nachgefragt als im Kreis Olpe, auch hier ist eine Annäherung der Werte zu beobachten. Vollstationäre Pflegeleistungen sind in NRW ebenfalls stärker nachgefragt als im Kreis Olpe, jedoch ist sowohl landesweit als auch im Kreis Olpe ein Rückgang festzustellen. In Grafik 7 ist die Verteilung der Pflegebedürftigen nach Altersgruppen und Geschlecht im Jahr 2011 für den Kreis Olpe abgebildet. Aufgrund der höheren Lebenserwartung der Frauen ergeben sich in der Altersgruppe der 60 79jährigen und verstärkt in der Altersgruppe der über 80jährigen Einwohner deutlich mehr weibliche als männliche pflegebedürftige Personen: 11

12 Quelle: IT.NRW Grafik 8 zeigt die aus dem Verhältnis der Zahl der Pflegebedürftigen zur Gesamtbevölkerung für verschiedene Altersgruppen errechneten Pflegequoten im Jahr 2011 (getrennt nach Geschlechtern). Diese geben die Pflegehäufigkeit in der jeweiligen Altersgruppe in % an, ermöglichen Rückschlüsse auf den Pflegebedarf der Bevölkerung des Kreises Olpe in verschiedenen Generationen und sind darüber hinaus Grundlage für die prognostische Fortschreibung der Zahl pflegebedürftiger Menschen bis zum Jahr 2018 (siehe Teil 5). In der Altersgruppe der über 80jährigen ist ein starker Anstieg der Pflegequote erkennbar; auffallend ist die wiederum in der Gruppe der über 80jährigen erheblich höhere Pflegequote der Frauen. 12

13 Quelle: IT.NRW; eigene Berechnung 4 Prüfung und Feststellung, ob aktuell (2015) qualitativ und quantitativ ausreichend pflegerische Angebote zur Verfügung stehen (Bestandsanalyse) 4.1 Ausgangslage (Stand: September 2015) Das Ergebnis der Bestandsanalyse bezieht sich auf die Ebene des Kreises Olpe Vollstationäre Dauerpflege siehe Anhang Seite 25 Einrichtungen der vollstationären Dauerpflege sind die vormaligen Alten- und Pflegeheime. Im Wohn- und Teilhabegesetz (WTG) sind diese Einrichtungen definiert als Einrichtungen mit umfassendem Leistungsangebot, die den Zweck haben, ältere oder pflegebedürftige Menschen oder Menschen mit Behinderungen aufzunehmen, ihnen Wohnraum zu überlassen sowie ihnen Betreuungsleistungen und umfassende Leistungen der hauswirtschaftlichen Versorgung zur Verfügung zu stellen. Bewohner vollstationärer Dauerpflegeeinrichtungen sind überwiegend alleinstehend (zumeist verwitwet). Bundesweit liegt das Durchschnittsalter der Bewohner bei 82 Jahren (Frauen 84 Jahre, Männer 76 Jahre) 2. Etwa 75 % der Bewohner sind Frauen, 25 % Männer; von den Bewohnerinnen und Bewohnern sind 38 % der Pflegestufe I, 40 % der Pflegestufe II und 22 % der Pflegestufe III zugeordnet 3. Auffallend ist der steigende Anteil der Bewohner mit Demenz. 2 TNS Infratest Sozialforschung IT.NRW, Pflegestatistik Dezember

14 Die im Kreis Olpe in 20 Einrichtungen aktuell vorhandenen Plätze teilen sich stadtbzw. gemeinde- sowie sozialraumbezogen wie folgt auf: Einrichtungen Plätze belegte Plätze Durchschnitt 2014 freie Plätze Auslastung in % Olpe ,7 20,3 92,4 Drolshagen ,2 11,8 92,2 Wenden ,3 19,7 89,3 Sozialraum Olpe ,2 51,8 91,4 Attendorn ,1 2,9 98,6 Finnentrop ,2 0,8 99,0 Sozialraum Attendorn ,3 3,7 98,7 Lennestadt ,9 40,1 85,7 Kirchhundem ,2 6,8 93,8 Sozialraum Lennestadt ,1 46,9 88,0 Kreis Olpe ,6 102,4 92,0 Bei einer Gesamtauslastung für den Kreis Olpe von 92,0 % ist die mit Abstand höchste Auslastung im Bereich Attendorn/Finnentrop mit 98,7 % zu verzeichnen, gefolgt von Olpe/Drolshagen/Wenden mit 91,4 % und Lennestadt/Kirchhundem mit 88,0 %. Im Ergebnis ist aufgrund vorhandener freier Kapazitäten aktuell von einem ausreichenden Angebot an vollstationären Dauerpflegeplätzen im Kreis Olpe auszugehen Kurzzeitpflege (eingestreut und solitär) siehe Anhang Seite 25, 27 Die Kurzzeitpflege ermöglicht Menschen, die zu Hause gepflegt werden, die vorübergehende Betreuung in einer vollstationären Einrichtung, wenn die pflegenden Angehörigen z.b. Urlaub nehmen wollen oder selbst erkrankt sind. Oft wird Kurzzeitpflege notwendig, wenn ein Heimplatz gesucht wird, aber noch keine entsprechende Einrichtung gefunden wurde. Sie ist grundsätzlich auf 4 Wochen pro Kalenderjahr begrenzt. Man unterscheidet eingestreute und solitäre (eigenständige) Kurzzeitpflege: Bei der eingestreuten Kurzzeitpflege werden vollstationäre Plätze, die aktuell frei sind, zeitlich begrenzt für Zwecke der Kurzzeitpflege genutzt. Im Kreis Olpe bieten 19 Einrichtungen im Rahmen freier Kapazitäten insgesamt 141 eingestreute Plätze der Kurzzeitpflege an. Hierbei handelt es sich um eine belegungsabhängige, mithin nicht planbare Höchstzahl. Solitäre Kurzzeitpflegeeinrichtungen wirtschaften selbstständig und nehmen ausschließlich Kurzzeitpflegegäste auf. Diese Betreuungsform wird im Kreis Olpe von 3 Einrichtungen in Kirchhundem, Lennestadt und Olpe mit zusammen 31 Plätzen angeboten. Die Auslastung wurde von den Einrichtungen in den Jahren 2011 bis 2014 mit jährlich durchschnittlich 80 bis 99 % angegeben (insgesamt durchschnittlich 90 %). 14

15 Da die Nachfragesituation durch starke saisonale Schwankungen gekennzeichnet ist, können insbesondere während der Ferienzeiten nicht alle Aufnahmewünsche berücksichtigt werden. Somit steht eine bedarfsdeckende Zahl von Kurzzeitpflegeplätzen zwar jahresdurchschnittlich, jedoch nicht durchgängig zur Verfügung. Dieses Defizit kann durch die sporadisch vorhandenen eingestreuten Kurzzeitpflegeplätze nicht vollständig ausgeglichen werden Tagespflege (teilstationär) siehe Anhang Seite 28 Einrichtungen der Tagespflege bieten pflegebedürftigen Menschen tagsüber umfassende Pflege und Betreuung und tragen damit zur Entlastung pflegender Angehöriger bei. Zugleich erhalten die Nutzer die Möglichkeit, soziale Kontakte zu pflegen und den Tagesablauf sinnvoll zu strukturieren. Durch das Pflegestärkungsgesetz I wurden die Leistungen für Tagespflege ab Januar 2015 verbessert. Demenzkranke mit der sogen. Pflegestufe 0 sind nunmehr in den Leistungsanspruch einbezogen. Ferner werden Pflegegeld und ambulante Pflege nicht mehr auf die Leistungen der Tagespflege angerechnet. Gegenwärtig halten im Kreis Olpe 4 Tagespflegeeinrichtungen insgesamt 56 Betreuungsplätze vor (Attendorn = 15, Kirchhundem = 12, Lennestadt = 12, Olpe = 17). Aktuell plant die die Errichtung von Tagespflegeeinrichtungen in Attendorn mit 16 und in Wenden mit 17 Plätzen, womit sich die Gesamtzahl auf 89 Plätze erhöht. Die Träger berichten von einer seit 2011 stetig gewachsenen Auslastung, die für 2014 mit Werten zwischen 90 und 99% angegeben wird. Damit werden die vorhandenen Kapazitäten nahezu ausgeschöpft; eine Unterversorgung liegt aktuell nicht vor Nachtpflege (teilstationär) In der Nachtpflege wird Pflegebedürftigen zur Nachtzeit Pflege und Betreuung geboten. Angebote der Nachtpflege sind weitaus weniger verbreitet als Einrichtungen der Tagespflege und im Kreis Olpe wegen geringer Nachfrage derzeit nicht vorhanden Ambulante Pflege siehe Anhang Seite 29 Ambulante Pflegedienste (diese werden teils auch unter der Bezeichnung Sozialstation geführt) unterstützen Pflegebedürftige und ihre Angehörigen bei der Pflege zu Hause und ermöglichen Betroffenen, trotz Pflegebedürftigkeit weiter in der vertrauten Umgebung zu wohnen. Die ambulante Pflege umfasst vor allem Grundpflege, hauswirtschaftliche Versorgung, Beratung und häusliche Krankenpflege (letztere als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung). Aktuell werden die Angebote der ambulanten Pflege im Kreis Olpe von 21 Diensten flächendeckend vorgehalten. Dies bedeutet für das Jahr 2013, dass bei 929 ambulant betreuten Personen und seinerzeit noch 19 Diensten pro Dienst 49 Pflegebedürftige betreut wurden (bezogen auf Nordrhein-Westfalen wurde von IT.NRW eine Vergleichszahl von 55,3 ermittelt). 15

16 Eine Umfrage bei den vorhandenen 21 Pflegediensten hat ergeben, dass die 7 Dienste, die sich an der Befragung beteiligt haben, durchschnittlich 23,2 Vollzeitkräfte beschäftigen und der Personalbestand entsprechend der Auftragslage gesteuert wird. Nach den vorliegenden Erkenntnissen ist im Bereich der ambulanten Pflege derzeit von einem bedarfsdeckenden Angebot im Kreis Olpe auszugehen. 4.2 Ergebnis der Bestandsanalyse Das Angebot in den Bereichen der vollstationären Dauerpflege und der Tagespflege ist, wie die nicht vollständige Auslastung der Plätze zeigt, zurzeit bedarfsdeckend. In der Kurzzeitpflege können in Zeiten hoher Nachfrage nicht alle Bedarfe befriedigt werden. Im Bereich der ambulanten Pflege, in dem es an einem eindeutig definierten Bezugspunkt (wie einer Platzzahl) fehlt, sind bedarfsdeckende Angebote vorhanden. Alle Angebote stehen flächendeckend zur Verfügung. 5 Schaffung, Sicherung und Weiterentwicklung pflegerischer Angebote (Bedarfsanalyse) 5.1 Aufgabenstellung, Planungszeitraum Alters- und pflegebezogene Angebote sichern, schaffen und weiterentwickeln ist die Aufgabe der Pflegebedarfsplanung. Ziel ist, die Versorgung älterer und pflegebedürftiger Menschen durch die Entwicklung der erforderlichen Pflegeinfrastruktur zu verbessern und Voraussetzungen dafür schaffen, dass sie ihr Leben möglichst lange in der vertrauten häuslichen Umgebung gestalten können. Die örtliche Bedarfsplanung umfasst einen Planungszeitraum von Ende 2015 bis zum Jahr Dieser Zeitraum, der sich an den bei einer verbindlichen Bedarfsplanung vorgesehenen 3jährigen Planungszeitraum anlehnt (vgl. Ziffer 1.3 Örtliche Planung), ist geeignet, mittelfristig Planungsprognosen nachvollziehbar treffen zu können. 5.2 Entwicklung der Nachfrage von Pflegeleistungen Schaffung, Sicherung und Weiterentwicklung der Angebote werden maßgeblich durch die Frage bestimmt, wie sich die Zahl der Pflegebedürftigen und das Nachfrageverhalten im Planungszeitraum entwickeln werden. 16

17 5.2.1 Zahl der Pflegebedürftigen 2018 Wie in Grafik 2 (Seite 8) dargestellt, wird im Kreis Olpe im Zeitraum von 2015 bis 2018 eine Zunahme der 60 bis 79jährigen Bevölkerung von auf Personen (+ 3,1 %) und der über 80jährigen von auf Personen (+ 11,9 %) erwartet. Hingegen ist im Bereich der unter 60jährigen ein Bevölkerungsrückgang von auf Personen zu verzeichnen. Aufgrund der Zunahme der älteren Bevölkerung und des erhöhten Pflegerisikos dieser Altersgruppe wird sich die Zahl der pflegebedürftigen Menschen bis 2018 erhöhen. Um die Zahl pflegebedürftiger Personen für einen bestimmten Zeitpunkt vorausberechnen zu können, kommen grundsätzlich zwei Berechnungsmodelle in Betracht (wobei IT.NRW den Hinweis gibt, dass die Modelle nur Orientierungsgrößen liefern können): Für die konstante Variante wird ein von Jahr zu Jahr gleichbleibendes Pflegerisiko bzw. eine gleichbleibende Pflegequote unterstellt. Hingegen geht die Trendvariante von einem Absinken des Pflegerisiko aus in der Erwartung, dass mit einer steigenden Lebenserwartung auch eine bessere Gesundheit und in der Folge eine längere pflegebedürftigkeitsfreie Lebenszeit verbunden sein wird 4. Hierbei dürfte auch der medizinisch-technische Fortschritt eine Rolle spielen. Berechnung für den Kreis Olpe nach konstanter Variante Von IT.NRW wurde für 2011 errechnet (aktuellere Werte liegen derzeit nicht vor), dass im Kreis Olpe 13,8 % der Pflegebedürftigen unter 60 Jahre, 30,8 % 60 bis 79 Jahre und 55,4 % über 80 Jahre alt waren 5. Überträgt man diese Verhältniszahlen auf die Ist-Zahl 2013 (mit Pflegebedürftigen) und weiter prognostisch auf die Jahre 2015 und 2018, ergeben sich aufgrund der zu erwartenden Bevölkerungsentwicklung folgende Werte Grafik 9: 4 IT.NRW, Statistische Analysen und Studien, Band 76 (2013) 5 IT.NRW, a.a.o. 17

18 Quelle: IT.NRW; eigene Berechnung Hiernach wird die Zahl pflegebedürftiger Menschen im Kreis Olpe von 2015 bis 2018 um 352 zunehmen, siehe folgende Tabelle: unter 60 Jahre - 19 Pflegebedürftige - 2,90 % Jahre + 46 Pflegebedürftige + 3,10 % über 80 Jahre Pflegebedürftige + 11,80 % insgesamt Pflegebedürftige + 7,20 % Berechnung für den Kreis Olpe nach Trendvariante Im Rahmen dieser Pflegebedarfsplanung wird grundsätzlich die Trendvariante favorisiert, da es naheliegend ist, mit steigender Lebenserwartung eine bessere Gesundheit und damit ein geringeres Pflegerisiko anzunehmen. Neu und zusätzlich sind die Auswirkungen des für 2017 geplanten Pflegestärkungsgesetzes II in die Überlegungen einzubeziehen; das Gesetz sieht einen neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff mit einer stärkeren Berücksichtigung dementieller Erkrankungen vor (Näheres siehe Ziffer 5.2.2) und der voraussichtlichen Folge eines Anstiegs der Zahl pflegebedürftiger Menschen. Diese Auswirkungen sind aus heutiger Sicht nicht bezifferbar. Unter Berücksichtigung der gegenläufigen Tendenzen (geringeres Pflegerisiko aufgrund steigender Lebenserwartung, andererseits Zunahme der Zahl der Pflegebedürftigen durch das Pflegestärkungsgesetz II) werden für die Berechnung nach der Trendvariante per Saldo geringfügig niedrigere Steigerungsraten angenommen als beim Berechnungsmodell der konstanten Variante, vgl. folgende Grafik 10: 18

19 Quelle: IT.NRW; eigene Berechnung Auf der Berechnungsgrundlage der Trendvariante wird die Zahl der Pflegebedürftigen im Kreis Olpe von 2015 bis 2018 um 314 zunehmen, siehe Tabelle: unter 60 Jahre - 19 Pflegebedürftige - 2,90 % Jahre + 42 Pflegebedürftige + 2,80 % über 80 Jahre Pflegebedürftige + 10,60 % insgesamt Pflegebedürftige + 6,40 % Im Ergebnis unterscheiden sich beide Berechnungen nur geringfügig (konstante Variante = 352, Trendvariante = 314 zusätzliche Pflegebedürftige bis 2018). Für die weiteren Berechnungen wird prognostisch von einem Mittelwert von (gerundet) 330 ausgegangen Entwicklung des Nachfrageverhaltens Potentielle Nutzer werden sich zukünftig verstärkt insbesondere von ihren Vorstellungen über alters- und pflegebezogene Angebote leiten lassen, die ihren Bedürfnissen entsprechen. Die Lebensstile der älteren Generation sind vielfältiger geworden, man möchte soweit es die Gesundheit zulässt möglichst selbstbestimmt leben und sucht nicht nur Pflegeräume, sondern Lebensräume. Daher werden niedrigschwellige Unterstützungsangebote im Vorfeld der pflegerischen Versorgung zukünftig an Bedeutung gewinnen. Als Einflussgrößen, die sich auf das künftige Nachfrageverhalten auswirken können, sind insbesondere zu nennen: Voraussichtlich wird die Zahl älterer Menschen, die in der häuslichen Umgebung nicht mehr ausschließlich durch Angehörige gepflegt werden können, wachsen (z.b. aufgrund der zunehmenden Erwerbstätigkeit der Frauen und der steigenden Zahl der Singlehaushalte). Daher erscheint eine Verlagerung von der reinen Angehörigenpflege mit Pflegegeldanspruch zur professionellen Pflege wahrscheinlich. Hier dürften der ambulante (durch Pflegedienste erbrachte) Bereich und Tagespflegeangebote eher einen Zuwachs erfahren als die vollstationäre Pflege, dies auch durch verstärkte Inanspruchnahme der 19

20 Kombileistung mit einer Mischung aus Pflegegeld und Sachleistung durch einen Pflegedienst 6. In dem Maße, in dem Tagespflegeangebote, selbstverantwortete und anbieterverantwortete Wohngemeinschaften mit Betreuungsleistungen sowie Angebote des Servicewohnens geschaffen bzw. ausgebaut werden können, wird auch unter Berücksichtigung der besonderen Bedürfnisse Demenzkranker eine stärkere Unterstützung der möglichst eigenständigen Lebensführung zu erwarten sein. In diesem Zusammenhang wird auf die aktuellen Leistungsverbesserungen in der gesetzlichen Pflegeversicherung nach dem SGB XI hingewiesen, die ebenfalls den Ansatz verfolgen, die Rahmenbedingungen für die Versorgung pflegebedürftiger Menschen insbesondere im häuslichen Bereich so weiterzuentwickeln, dass verstärkt Alternativen zur vollstationären Versorgung entstehen können. Zu nennen sind hier das Pflege- Neuausrichtungs-Gesetz vom mit verbesserten Leistungen für Demenzkranke sowie Förderleistungen für Wohngruppen ( Pflege-WGs ) und das Pflegestärkungsgesetz I vom mit erweiterten Leistungsansprüche für Demenzkranke und in der häuslichen (ambulanten) sowie der Tagespflege, der Finanzierung anerkannter Haushaltsservices und Alltagsbegleiter sowie einer Erhöhung der Zuschüsse für Umbaumaßnahmen. Mit einem für 2017 geplanten Pflegestärkungsgesetz II sollen ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff und ein geändertes Begutachtungsverfahren eingeführt werden. Die jetzige Einteilung in 3 Pflegestufen soll durch 5 Pflegegrade abgelöst werden. Bei der Beurteilung der Pflegebedürftigkeit soll nicht mehr zwischen körperlichen, geistigen und psychischen Beeinträchtigungen einschließlich dementieller Erkrankungen unterschieden werden. Ausschlaggebend dafür, in welchem Umfang jemand pflegebedürftig ist, soll allein der Grad der Selbstständigkeit sein (zu den Auswirkungen des Pflegestärkungsgesetzes II auf die Entwicklung der Pflegebedürftigkeit siehe Ziffer 5.2.2) Ergebnis der Bedarfsanalyse Eindeutige Vorhersagen zur künftigen Nachfrage nach pflegerischen Leistungen sind aufgrund der vorstehend aufgezeigten Entwicklungslinien nicht möglich. Vielmehr können nur Orientierungsgrößen genannt werden. Der Beantwortung der Frage, in welchem Umfang die Bürgerinnen und Bürger zusätzliche Pflegeleistungen bis 2018 nachfragen, werden nachstehende Annahmen zugrunde gelegt: Die Zahl der pflegebedürftigen Menschen erhöht sich im Planungszeitraum 2015 bis 2018 um rd Wenngleich die reine Angehörigenpflege mit Pflegegeldanspruch zurückgehen dürfte, hat dies nicht zwangsläufig einen Nachfrageboom nach vollstationärer Dauerpflege zur Folge. Vielmehr ist zu erwarten, dass durch den Ausbau der Tagespflege und alternativer Wohnformen (wie Wohngemeinschaften, Servicewohnen) und durch flankierende gesetzliche Maßnahmen (wie im Bereich der Pflegeversicherung) nicht vollstationäre Pflegeformen ihren Stellenwert behaupten können. 6 Vgl. Grafik 6 (Seite 11) zum Vergleichszeitraum mit einer prozentualen Abnahme in den Bereichen des Pflegegeldbezugs und der vollstationären Leistungen bei gleichzeitiger Zunahme ambulanter Leistungen 20

21 Es wird davon ausgegangen, dass der Anteil der hinzukommenden Pflegebedürftigen mit vollstationärer Versorgung bei rd. einem Drittel liegt; dabei wird berücksichtigt, dass im Jahr 2013 lediglich 25,4 % der Pflegebedürftigen in Einrichtungen der vollstationären Dauerpflege lebten (vgl. Grafik 5 Seite 10). Ausgehend von diesen Annahmen werden voraussichtlich von den 330 zusätzlichen pflegebedürftigen Menschen etwa 110 Personen (1/3) Plätze in der vollstationären Dauerpflege nachfragen und rd. 220 Personen (2/3) in der häuslichen Umgebung verbleiben. 5.3 Auswirkungen auf die einzelnen Pflegebereiche, Handlungsempfehlungen Vollstationäre Dauerpflege Bei einer angenommenen zusätzlichen Nachfrage von 110 Plätzen bis 2018 und aktuell 102 freien Plätzen (vgl. Tabelle Seite 14) ergibt sich unter der Voraussetzung nicht wesentlich veränderter Leerstände nur ein geringer nachfragebedingter Mehrbedarf von 8 Plätzen. Die Entwicklung der Leerstände lässt sich aus heutiger Sicht nicht vorhersagen und ist zu beobachten. Durch geplante Bauvorhaben (Umbau Seniorenzentrum St. Liborius in Attendorn und Ersatzneubau St. Josefsheim in Wenden) werden bis 2018 allerdings 20 Plätze abgebaut. Weiter ist zu berücksichtigen, dass nach 20 Abs. 3 WTG in vollstationären Pflegeeinrichtungen spätestens bis zum eine Einzelzimmerquote von mindestens 80 % erfüllt sein muss. Die Umsetzung dieser Vorgabe kann z.b. durch die Umwandlung von bestehenden Doppelzimmern in Einzelzimmer oder durch Um- bzw. Anbaumaßnahmen erreicht werden. Im Zuge dieser Maßnahmen kann sich ein Abbau von Plätzen ergeben, insbesondere bei der Umwandlung von Doppelzimmern. Derzeit erfüllen bereits 13 Einrichtungen die Einzelzimmerquote von 80 %. Die weiteren 7 Einrichtungen befinden hinsichtlich des weiteren Vorgehens in der Planungsphase. Daher können keine genauen Angaben gemacht werden, jedoch zeichnet sich kreisweit ein Abbau von ca. 40 Plätzen ab. 8 Plätze nachfragebedingter Mehrbedarf und 60 wegen Platzabbaus auszugleichende Kapazitäten ergeben bis 2018 einen zusätzlichen Bedarf von rechnerisch 68, gerundet 70 Plätzen in Einrichtungen der vollstationären Dauerpflege. Zur regionalen Verteilung: Unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Auslastung in den 3 Sozialräumen (Olpe 91,4 %, Attendorn 98,7 %, Lennestadt 88,0 %, vgl. Tabelle Seite 14) sollte der Schwerpunkt der Schaffung von rd. 70 weiteren Plätzen im Interesse einer ortsnahen Versorgung auf die Regionen mit der höchsten Auslastung gelegt werden. Dabei ist zu prüfen, inwieweit eine Umsetzung durch Neubau und/oder durch Anbaumaßnahmen in Betracht kommt Kurzzeitpflege Aktuell ist das Angebot in den Ferienzeiten nicht bedarfsdeckend, vgl. Ziffer Zudem ist entsprechend der Zunahme der Zahl pflegebedürftiger Menschen zukünftig von einer steigenden Nachfrage nach Kurzzeitpflegeplätzen auszugehen. 21

22 Die Deckung der Nachfrage erfolgt zum Teil im Rahmen der eingestreuten Kurzzeitpflege, d.h. durch Nutzung vorübergehend nicht ausgelasteter Platzkapazitäten in Einrichtungen der vollstationären Dauerpflege. Die Auslastung dieser Einrichtungen und dementsprechend die Verfügbarkeit freier Plätze für Zwecke der Kurzzeitpflege sind nur begrenzt vorhersehbar. Nachvollziehbare Planungsaussagen lassen sich eher im Bereich der solitären Kurzzeitpflege treffen, jedoch ist die Situation dieser Pflegeform wegen der hohen Fluktuation der Nutzer durch erhöhten Verwaltungsaufwand und zum anderen durch starke saisonale Schwankungen gekennzeichnet. Aktuell schwankt die Auslastung auf das Jahr bezogen zwischen 80 und 99 %. Zeitweise nicht bedarfsdeckenden Angeboten stehen nachfrageschwächere Perioden gegenüber. Bei einem Ausbau des Platzangebots würde sich das Problem zeitweiliger Überkapazitäten und in der Folge die Frage der Wirtschaftlichkeit stellen. Wegen dieser strukturellen Besonderheiten kann auch vor dem Hintergrund einer erwarteten steigenden Nachfrage aktuell keine fundierte Aussage bezüglich der Neuerrichtung oder Erweiterung von Angeboten der solitären Kurzzeitpflege getroffen werden. Diesbezügliche Planungen von Einrichtungsträgern sind derzeit nicht bekannt. Im Hinblick auf die saisonal unzureichende Bedarfsdeckung wird der Fachdienst Finanzielle soziale Hilfen die Angebotsund Nachfragesituation in Zusammenarbeit mit den Leistungsanbietern im Kreis Olpe analysieren und Lösungsmöglichkeiten erarbeiten Tagespflege In der Tagespflege ist gegenwärtig von bedarfsdeckenden Angeboten auszugehen, vgl. Ziffer Im Hinblick darauf, dass pflegebedürftige Menschen ihren Lebensabend möglichst lange in der eigenen häuslichen Umgebung verbringen möchten und die Tagespflege durch Leistungsverbesserungen in der Pflegeversicherung auch finanziell eine Aufwertung erfahren hat (vgl. Ziffer 4.1.3), ist mit einer zunehmenden Nachfrage in diesem Bereich zu rechnen. Die zurzeit vorhandenen 56 Tagespflegeplätze werden sich bis 2018 durch die Vorhaben der in Attendorn und Wenden auf 89 Plätze erhöhen 7 : Sozialraum Olpe, Drolshagen, Wenden: 34 Plätze, Sozialraum Attendorn, Finnentrop: 31 Plätze, Sozialraum Lennestadt, Kirchhundem: 24 Plätze. Inwieweit darüber hinaus Tagespflegeplätze erforderlich werden, ist von der zu beobachtenden Nachfrageentwicklung abhängig Nachtpflege Aussagen zu einer etwaigen Belebung der zurzeit geringen Nachfrage (vgl. Ziffer 4.1.4) sind derzeit nicht möglich. Auch hier ist die Entwicklung zu beobachten. 7 Bis zur Einrichtung der Tagespflege im Rahmen des geplanten Ersatzneubaus des St. Josefsheims in Wenden (17 Plätze) wird die AKC im Altbau der Einrichtung vorübergehend eine Tagespflegeeinrichtung mit 13 Plätzen vorhalten. 22

23 5.3.5 Ambulante Pflege In der ambulanten Pflege ist aktuell ebenfalls ein bedarfsdeckendes Angebot vorhanden (vgl. Ziffer 4.1.5). Zur Entwicklung des Nachfrageverhaltens wird eine Verlagerung von der reinen Angehörigen- zur professionellen Pflege erwartet, wobei innerhalb der professionellen Angebote die ambulante Pflege eine höhere Nachfrage als die vollstationäre Dauerpflege erfährt (Ziffer 5.2.2, 5.2.3). Diese Entwicklung wird einen Ausbau der ambulanten Pflegeangebote erfordern (z.b. durch höheren Personaleinsatz). Eine konkrete Planungsaussage ist nicht möglich und auch nicht erforderlich, da die bestehenden Dienste auf eine geänderte Nachfrage am Pflegemarkt durch personelle Steuerung flexibel und kurzfristig reagieren können und etwaige Neugründungen leichter umzusetzen sind als dies bei der Schaffung vollstationärer Einrichtungen der Fall ist. Bedeutung sonstiger Angebote, Quartiersentwicklung Die Bestandaufnahme von Angeboten (siehe Teil 2 und Anhang ab Seite 25) zeigt, dass älteren und pflegebedürftigen Menschen nicht nur pflegerische Dienstleistungen zur Verfügung stehen. Sie können darüber hinaus auf breit gefächerte Wohn-, Betreuungs- und Unterstützungsangebote zurückgreifen. Die vorhandene Infrastruktur ist kontinuierlich ausgebaut worden und trägt maßgeblich dazu bei, die häusliche Betreuungs- und ggf. Pflegesituation zu stabilisieren und Betroffenen damit die Möglichkeit zu geben, möglichst lange in der vertrauten Umgebung leben zu können. Da mit einem Rückgang der Pflege durch Angehörige zu rechnen ist und die häusliche Betreuung und Pflege nach der Zielsetzung des APG NRW weiter gestärkt werden soll, kommt es darauf an, durch die Umsetzung neuer Wohn- und Versorgungskonzepte (wie Wohngemeinschaften mit Betreuungsleistungen, betreutes bzw. Servicewohnen) Alternativen zu einer vollstationären Versorgung zu bieten. Auf die verbesserten Rahmenbedingungen in der Pflegeversicherung mit besonderer Berücksichtigung der Bedürfnisse demenzkranker Menschen wurde in Ziffer bereits hingewiesen. Hier sind die Potenziale im Kreis Olpe insbesondere im Bereich der ambulant betreuten Wohngemeinschaften bei Weitem noch nicht ausgeschöpft 8. Dabei sind nicht nur professionelle Initiativen gefragt; zunehmend rückt ehrenamtliches und bürgerschaftliches Engagement, z.b. in Form des Netzwerks AGIL, ins Blickfeld planerischer Überlegungen. Selbstbestimmtes Leben im Alter wird nicht zuletzt durch die Wohnsituation und das Wohnumfeld entscheidend beeinflusst. Unter dem Stichwort Altengerechte Quartiersentwicklung stellt sich das Problem, auch im ländlichen Bereich altenfreundliche und zugleich generationenübergreifende Versorgungsstrukturen zu schaffen. Diese Aufgabe, die eine enge Zusammenarbeit mit den Städten und Gemeinden erfordert, wird im Rahmen der Fortschreibung der Pflegebedarfsplanung bearbeitet. 8 Zur Zeit sind im Kreis Olpe nur 2 Wohngemeinschaften bekannt, siehe Anhang Seite

24 7 Zusammenfassung und Ausblick Aufgrund der demografischen Entwicklung wird prognostiziert, dass die Zahl der pflegebedürftigen Menschen im Kreis Olpe innerhalb der nächsten 3 Jahre um ca. 330 zunehmen wird. Diese werden geschätzt zu etwa einem Drittel (110 Personen) Angebote in der vollstationären Dauerpflege nachfragen, hingegen wird ein Anteil von ca. 220 Personen einen Verbleib in häuslicher Umgebung vorziehen. Damit werden vollstationäre Einrichtungen auch zukünftig eine unverzichtbare Angebotsform bei der der Versorgung pflegebedürftiger Menschen darstellen, jedoch ist trotz einer Abnahme der Pflege durch Angehörige eine Stärkung ambulant betreuter Wohnformen, d.h. mit professioneller Unterstützung, anzunehmen. Diese Prognose bedingt eine Etablierung bzw. einen Ausbau alternativer Wohnformen wie betreuter Wohngemeinschaften und Angebote des Servicewohnens in einem altenfreundlichen, durch bürgerschaftliches Engagement gestärkten Wohnumfeld. Bezogen auf die rein pflegerischen Angebote im Kreis Olpe wird konkreter Handlungsbedarf in der vollstationären Dauerpflege mit einem Bedarf von etwa 70 zusätzlichen Plätzen bis 2018 gesehen; eine Umsetzung wird jedoch nur notwendig, soweit die vordringlich auszubauenden Angebote der ambulanten Versorgung in Verbindung mit Kurzzeit- und Tagespflege nicht ausreichend sind. Im Bereich der zeitweilig nicht bedarfsdeckenden Angebote der Kurzzeitpflege ist eine Analyse der Angebots- und Nachfragesituation durchzuführen. Bei den Angebotsformen der Tages- und Nachtpflege sowie ambulanten Pflege ist die Angebots- und Nachfrageentwicklung zu beobachten. Diese nicht für verbindlich erklärte örtliche Planung ist bei Bedarf, spätestens jedoch im Jahr 2017, fortzuschreiben. Sollte sich entgegen der derzeitigen Annahme die Notwendigkeit für eine stärkere Steuerung der Planung durch den Kreis Olpe ergeben, kann darauf mit der Einführung einer verbindlichen Bedarfsplanung reagiert werden. 24

25 Vollstationäre Dauerpflegeeinrichtungen (vormals Alten- und Pflegeheime) einschließlich eingestreute Kurzzeitpflege - Einrichtung Träger Seniorenhaus St. Liborius Bieketurmstr Attendorn Franziskaner-Hof Hansastr Attendorn Haus Mutter Anna (Einrichtung für Demenzkranke) Friedensstr Attendorn St. Gerhardus-Haus Gerberstr Drolshagen Pflege- und Betreuungszentrum Haus Westfalenhöhe Kölner Str Drolshagen Haus Habbecker Heide Theodor-Storm-Str Finnentrop Alten- und Pflegeheim Bremm sche Stiftung Goldbergstr Kirchhundem Alten- und Pflegeheim Haus Sauerland Hundemstr Kirchhundem St. Franziskus-Seniorenhaus Bielefelder Str. 126a Richard-Winkel-Seniorenzentrum Marderstr. 9 Alten- und Pflegeheim Haus am Berg Gerberweg 2 Senioreneinrichtung Josefinum Auf der Ennest Anzahl der Plätze davon eingestreute Kurzzeitpflege Stadt Attendorn Gemeinnützige Gesellschaft der Franziskanerinnen zu Olpe mbh Maria-Theresia-Str. 30a Anzahl der Plätze insgesamt Stadt Drolshagen Gemeinnützige Gesellschaft der Franziskanerinnen zu Olpe mbh Maria-Theresia-Str. 30a Pflege- und Betreuungszentrum Haus Westfalenhöhe GmbH und Co. KG Kölner Str Drolshagen 48 6 Anzahl der Plätze insgesamt Gemeinde Finnentrop Anzahl der Plätze insgesamt Gemeinde Kirchhundem Bremm sche Stiftung Goldbergstr Kirchhundem Haus Sauerland KG Hundemstr Kirchhundem Anzahl der Plätze insgesamt Stadt Lennestadt AWO Bezirk westliches Westfalen e.v. Kronenstr Dortmund Paul Meister Am Brautmorgen Ense Kath. Hospitalgesellschaft Südwestfalen ggmbh Hospitalweg Anzahl der Plätze insgesamt

26 Seniorenhaus Gerberweg Gerberweg 2 Alten- und Pflegeheim Lindenhardt Lindenhardt 2 Senioreneinrichtung Martinus-Höfe Kardinal-von-Galen-Str. 1-3 Wohngut Osterseifen Im Osterseifen 1 Senioreneinrichtung Haus Matthäus Biggestr. 65 St. Josefsheim Altenhofer Weg Wenden Pflegewohngemeinschaft Haus Gerlingen Bruchstr Wenden Senioreneinrichtung Haus Elisabeth Kölner Str Wenden Stadt Olpe 83 8 J. Hesse und E. Stellbrink GbR Lindenhardt Kath. Hospitalgesellschaft Südwestfalen ggmbh Hospitalweg Wohngut GmbH Im Osterseifen Kath. Hospitalgesellschaft Südwestfalen ggmbh Hospitalweg Anzahl der Plätze insgesamt Gemeinde Wenden Münker GmbH Birlenbacher Str Siegen 10 1 Kath. Hospitalgesellschaft Südwestfalen ggmbh Hospitalweg Anzahl der Plätze insgesamt Summe der Plätze im Kreis Olpe

27 Lfd. Nr Alten- und Pflegeheim Bremm sche Stiftung Goldbergstr Kirchhundem Einrichtung Kurzzeitpflege am St. Josefs-Hospital Uferstr. 7 Kurzzeitpflege am St. Martinus-Hospital Hospitalweg 6 Solitäre Kurzzeitpflegeeinrichtungen Gemeinde Kirchhundem Träger Bremm sche Stiftung Goldbergstr Kirchhundem Stadt Lennestadt Kath. Hospitalgesellschaft Südwestfalen ggmbh Hospitalweg 6 Stadt Olpe Kath. Hospitalgesellschaft Südwestfalen ggmbh Hospitalweg 6 Anzahl der Plätze Summe der Plätze im Kreis Olpe 31 27

28 Tagespflegeeinrichtungen Lfd. Nr Einrichtung Tagespflege Landhaus im Repetal Repetalstr Attendorn Caritas-Tagespflege Kirchhundem Hundemstr Kirchhundem Caritas-Tagespflege Elspe Bielefelder Str. 126 Caritas-Tagespflege Olpe Pannenklöpperstr. 7 Träger Stadt Attendorn Anette Saure und Monika Schulte GbR Kölner Str. 24 Gemeinde Kirchhundem Stadt Lennestadt Stadt Olpe Anzahl der Plätze Summe der Plätze im Kreis Olpe 56 28

29 Lfd. Nr Caritas-Station Attendorn Bieketurmstr Attendorn Einrichtung DRK-Sozialstation Attendorn Wasserstr Attendorn Attendorner Pflegedienst GmbH Alte Handelsstr Attendorn Ambulanter Pflegedienst Pflegeprofis Repetalstr Attendorn Pflegedienst Meier Plettenberger Str Attendorn Caritas-Station Drolshagen Gerberstr Drolshagen B & L Beatmet und Leben GmbH Zur Vogelstange Drolshagen Caritas-Station Finnentrop Theodor-Storm-Str Finnentrop DRK-Sozialstation Finnentrop Johannes-Scheele-Str Finnentrop Das Pflegeteam Pflegedienst & Seniorenservice Bamenohler Str Finnentrop Ambulante Pflegedienste 29 Träger Stadt Attendorn Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Olpe e.v. Hauptmanns Garten 9a Attendorner Pflegedienst GmbH Alte Handelsstr Attendorn Anette Saure und Monika Schulte GbR Kölner Str. 24 Gabriele Meier Humberg Plettenberg Stadt Drolshagen Beatmet und Leben GmbH Zur Vogelstange Drolshagen Gemeinde Finnentrop Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Olpe e.v. Hauptmanns Garten 9a Stephanie Voll Bamenohler Str Finnentrop Gemeinde Kirchhundem In Kirchhundem kein ansässiger Pflegedienst, die Pflegedienste in Lennestadt übernehmen auch Kirchhundem Stadt Lennestadt Caritas-Station Lennestadt und Kirchhundem Gartenstr. 6 DRK-Sozialstation Lennestadt Meggener Str. 63b Ambulante Pflege Wir für Sie Meggener Str. 40 Ambulanter Pflegedienst der Lebenshilfe Wohnen NRW ggmbh Amtshausplatz 4 Ambulanter Kinderkrankenpflegedienst Regenbogen Christine-Koch-Str. 1 Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Olpe e.v. Hauptmanns Garten 9a Annegret Werthenbach Faulebutter 41 Lebenshilfe Wohnen NRW ggmbh Abtstr Hürth Ambulanter Kinderkrankenpflegedienst Regenbogen GmbH & Co. KG Christine-Koch-Str. 1

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