Infoblatt IV / ABIMV 2012 Seite Grußworte des Landesvorsitzenden 2 Weihnachtsgrüße 4

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1 Infoblatt IV / ABIMV 2012 Seite Grußworte des Landesvorsitzenden 2 Weihnachtsgrüße 4 Aus dem Bundes- und Landesverband Berichte zum Weltbehindertentag 5 Presseerklärung des ABiD 10 Verbandsrat in Sembzin 11 Konferenz von INTAM und ABiD auf der Reha Care 14 Netzwerk-Treff-Nord 15 Inklusion als gesellschaftliche Herausforderung 16 Stellungnahme zum 4. Armutsbericht der Bundesregierung 17 Wertmarke für ÖPNV wird erhöht 20 Berichte aus den Kreisverbänden Ehrenamtler/innen geben gutes Beispiel 24 Beratung beim Behindertenverband Teterow 25 Mein Rollstuhl hat ein Rad ab 27 Schweriner Seniorentage 28 Herbstferien im BV Schwerin e.v. 29 Inklusion als Herausforderung (Bericht aus Alt Rehse) 31 Polizei in der Begegnungsstätte des SBV e.v. 32 Aus dem Kobinet Daheim statt Heim: Gewalt in der Pflege 33 S0VD ist gegen Pflegeflucht 34 Behinderte im Bundestag 34 Aug in Aug. 36 Air Berlin will Service optimieren 38 Betreuungsverfahren unter der Lupe 39 Rundfunkgebühren für alle 40 Nachgelesen Neues Transplantationsgesetz 42 Werden wir wissen was wir tun 45 BRK-ALLIANZ Bericht 54 Handlungsempfehlung gegen Altersdiskriminierung 69 MitgliederBefragung 70 Infoblatt IV ABiMV Seite 1

2 Sehr geehrte Mitglieder und Freunde, die UN-Behindertenrechtskonvention gilt ab 26. März 2009 als verbindliches Recht in Bund und Ländern. Sie begründet für Deutschland großen Handlungsbedarf, denn die konsequent menschenrechtliche Perspektive ist in der deutschen Behindertenpolitik und der Gesetzgebung auf Bundes- und Landesebene noch nicht ausreichend umgesetzt. Anspruch und Wirklichkeiten klaffen noch immer weit auseinander. Geschönte Berichte zur Lage von Menschen mit Behinderungen und ein Nationaler Aktionsplan der Bundesregierung der von einer Allianz aus 78 Behinderten- und Sozialverbände als unzureichend kritisiert wird. Bedauerlicherweise relativiert die Bundesregierung in ihrer Denkschrift 1 den Umsetzungsbedarf an vielen Stellen. So behauptet sie z. B., dass die deutsche Gesetzeslage zur freiheitsentziehenden Unterbringung den Vorgaben der BRK (Art. 14) bereits vollständig entspräche 2 oder auch das deutsche Bildungssystem bereits vielfältige Übereinstimmungen mit der BRK (Art. 24) erkennen lasse. Auch die Kultusministerkonferenz hat die Ansicht vertreten, die deutsche Rechtslage entspräche grundsätzlich den Anforderungen des Übereinkommens 3. Insoweit handelt die Bundesregierung innerstaatlich deutlich weniger entschlossen, als sie dies auf internationaler Ebene im Vorfeld der Verabschiedung des Übereinkommens getan hat. Die BRK-Allianz kritisiert dies und betont den enormen Handlungsbedarf, der sich für Deutschland aus der UN-Behindertenrechtskonvention ergibt. Weiteres aus dem Bericht können Sie auf den Seiten 54 bis 68 nachlesen! In diesem Jahr verändert die Bundesregierung das Transplantationsgesetz, deshalb habe ich zu diesem Thema im Infoblatt kontroverse Standpunkte wieder gegeben, um die Diskussion und das Nachdenken darüber anzuregen. Letztlich wird jeder gezwungen sein sich mit dem Für und Wider eines Spenderausweises auseinanderzusetzen! Menschen mit Behinderungen werden bis heute häufig auch entgegen Recht und Gesetz, von Behörden eingeengt, benachteiligt und diskriminiert. Das merken wir besonders, wenn es um die Antragstellung eines Persönlichen Budgets geht. Hier werden uns häufig mitmenschlicher Respekt und Achtung versagt. So werden wir in unserer Entwicklung und der Entfaltung eigener Möglichkeiten eingeschränkt und in unserer Würde verletzt. Die UN- Behindertenrechtskonvention bekräftigt in ihrer Präambel die wertvollen Beiträge, die Personen mit Behinderungen für eine insgesamt positive Entwicklung und für die innere Vielfalt der Gemeinschaften und bei der Umsetzung von Aktionsplänen leisten können. Eine Voraussetzung dafür sind jedoch gleiche Chancen und Ressourcen. 1 nicht nur in der Denkschrift, sondern auch im 1. Staatenbericht der Bundesregierung wird der Umsetzungsbedarf an vielen Stellen relativiert 2 Gesetzentwurf der Bundesregierung zu dem Übereinkommen der Vereinten Nationen vom 13. Dezember 2006 über die Rechte von Menschen mit Behinderungen sowie zu dem Fakultativprotokoll vom 13. Dezember 2006 zum Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen, BT-Drs. 16/10808, S. 58: [ ] schulpolitische Schwerpunktsetzungen in den einzelnen Ländern der Bundesrepublik Deutschland lassen heute vielfältige Übereinstimmungen erkennen. 3 Pädagogische und rechtliche Aspekte der Umsetzung des Übereinkommens der Vereinten Nationen vom über die Rechte von Menschen mit Behinderungen, Beschluss der Kultusministerkonferenz vom , S. 2: Die deutsche Rechtslage entspricht grundsätzlich den Anforderungen des Übereinkommens. Infoblatt IV ABiMV Seite 2

3 Noch immer sind die in den Medien und auch durch Werbung vermittelten Bilder und Deutungsmuster einer Inklusiven Gesellschaft vielfach unbefriedigend oder problematisch: Sie zeichnen ein unzureichendes, unvollständiges Bild von der Lebenswirklichkeit behinderter Menschen und dokumentieren oder begünstigen ein Image, das nur wenig Übereinstimmung mit dem Selbstbild und den Leistungen behinderter Menschen für die Gesellschaft aufweist. Zumeist werden wir als Objekt der Fürsorge und Betreuung und nicht als aktive selbstbestimmte Menschen dargestellt oder man blendet uns ganz aus, wie in diesem Jahr zum Weltbehindertentag! Wir fordern von der Landespolitik die Stärkung unserer demokratischen Grundrechte, dazu gehört, eine verlässliche auch finanzielle Förderung unserer Interessenvertretung und Initiativen sowie der Verbandsarbeit. Die Gebietsreform in MV am 4. September 2011 haben uns zwar neue Strukturen gebracht, aber auf die erhofften Mitbestimmungsmöglichkeiten warten wir immer noch vergebens. Stattdessen ist die Verwaltung mit sich selbst beschäftigt und die Probleme sowie die Bedürfnisse behinderter Menschen werden dagegen noch nicht einmal wahrgenommen. Unsere Befürchtungen, dass die Belange von Menschen mit Behinderungen bei der Kreisgebietsreform unter den Tisch fallen, haben sich bestätigt. Trotz unterschiedlicher Bemühungen konnten wir unsere Interessenvertretung über die Behindertenbeiräte in den Groß-Kreisen und in den Kommunen noch immer nicht überall absichern. Unsere Forderung nach einem Landebehindertenbeauftragten und nach weiteren Behindertenbeauftragten in den Kreisen und Kommunen stoßen nach wie vor auf taube Ohren. Sehr geehrte Mitglieder, zum Jahresende ist es mir ein Bedürfnis mich bei allen Mitstreiterinnen und Mitstreiter für ihr ehrenamtliches Engagement in den Kreisverbänden und im Landesverband zu bedanken. Ohne dieses Engagement können wir unsere Interessenvertretung nicht aufrecht erhalten. Wie Sie die Entwicklung in den Ortsund Kreisverbänden mitbestimmen sowie Solidarität und Gemeinsinn im Verein und in der Gemeinde fördern und/oder darüber hinaus bereit sind im Landesvorstand Verantwortung zu übernehmen, ist eine großartige Leistung. Von den vielen Aktionen aus den Kreis- und Ortsverbänden und dem Landesverband können sie auch in diesem Infoblatt lesen. Unser Beitrag, den wir für die Zivilgesellschaft leisten muss endlich anerkannt werden, denn eine inklusive Gesellschaft kommt schließlich allen Bürgerinnen und Bürgern zu gute. Ich wünsche Ihnen für das kommende Jahr, Kraft und Gesundheit und dass Sie, in jeder Lebenssituation und Lebenslage Ihre Selbstbestimmung und Würde bewahren können. Peter Braun Landesvorsitzender des ABiMV e.v. Infoblatt IV ABiMV Seite 3

4 Bild: P.B-privat Der Allgemeine Behindertenverband in Mecklenburg-Vorpommern e.v. wünscht allen seinen Mitgliedern, Mitarbeitern/innen, Freunden, unseren Unterstützern und Sponsoren Ein frohes und besinnliches Weihnachtsfest Und einen guten Rutsch in ein glückliches und erfolgreiches Jahr 2013 Der Landesvorstand Peter Braun Infoblatt IV ABiMV Seite 4

5 Herzlich Willkommen zum Weltbehindertentag 2012! Sehr geehrte Mitglieder und Freunde, heute vor 20 Jahren wurde zum ersten Mal der Weltbehindertentag begangen. (Der 3. Dezember ist seit 1992 auf Beschluss der Vereinten Nationen zum Internationalen Tag der behinderten Menschen deklariert worden.) Unter dem Motto: Inklusion Dabei sein von Anfang an! wollen wir mit unserer Festveranstaltung zum Weltbehindertentag unseren Aktionen im Jahr 2012 einen festlichen Abschluss geben und uns bei den vielen Mitgliedern, Freunden und Helfern bedanken, die uns das ganze Jahr unterstützend zur Seite standen. Aber auch die Bürgerinnen und Bürger möchten wir mit einbeziehen, die sich in ihrem Arbeits- und Lebensbereich für ein zukunftsfähiges Land Mecklenburg- Vorpommern ganz selbstverständlich einsetzen und sich für eine inklusive Gesellschaft stark machen. Jede/Jeder Einzelne ist wichtig, wenn es darum geht, eine Gesellschaft aufzubauen, in der alle Menschen gleichberechtigt und ohne Diskriminierung in Selbstbestimmung und Würde leben können. Wir verlassen uns immer noch allzu häufig auf unsere Politiker, von denen wir doch genau wissen, dass wir uns nicht auf sie verlassen können. Unser Wunsch nach gleichberechtigter Teilhabe am gesellschaftlichen Leben, passt meist nicht in die neoliberale Vorstellungswelt von Politik und Wirtschaft. Ideen und Lösungsvorschläge sind da; Internationale Konventionen und nationale Konzepte von Sozialverbänden und Behindertenverbänden, die unser Land in puncto sozialer Wärme, Generationengerechtigkeit sowie technologischem Vorsprung nach vorne bringen können. Doch dafür brauchen wir gut ausgebildete Menschen, die sich in ihrem sozialen Umfeld wohl fühlen. Soziale Kälte und gekürzte Etats bringen uns diesem Ziel jedenfalls nicht näher. Grundsätzlich ist festzustellen, dass seit Inkrafttreten des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen die Probleme der Menschen stärker in den Fokus der Öffentlichkeit gerückt sind und immer mehr als Querschnitts-aufgabe verstanden werden. Der in diesem Jahr von der Bundesregierung vorgelegte Nationale Aktionsplan zur Umsetzung der UN-BRK wird hingegen von der Allianz der 78 Sozial- und Behindertenverbände massiv kritisiert. Sehr geehrte Mitglieder und Freunde, in einer globalisierten Welt kann man gesellschaftliche Prozesse nicht isoliert betrachten! Auch wenn es in den Orts- und Kreisverbänden viele Probleme zu lösen gibt und die Vereinsarbeit vor Ort die ganze Kraft bindet, will der Landesverband im nächsten Jahr über die eigenen Grenzen schauen und internationale Kontakte knüpfen. Immer deutlicher ist zu erkennen, wie wichtig es ist, sich auch international mit den Zielen der UN-Behindertenrechtskonvention auseinanderzusetzen, denn dies bietet eine ausgezeichnete Möglichkeit, eigene Schwächen und Vorurteile, aber auch andere Kulturen, Denkansätze und Entwicklungen kennen zu lernen. Infoblatt IV ABiMV Seite 5

6 Menschen mit Behinderungen werden in ihren Gesellschaften häufig noch immer diskriminiert und stigmatisiert und sind von Unterversorgung und Armut bedroht. In anderen Staaten und Partnerländern kämpfen behinderte Menschen um ihre elementaren Menschenrechte, sie schauen dabei voller Hoffnung auf Deutschland. Dies ist für uns Verpflichtung, mit gutem Beispiel bei der Umsetzung der UN-BRK auch in Mecklenburg-Vorpommern voran zu gehen. Überall auf der Welt spielt für die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben der Zugang zur Bildung die eigentliche Schlüsselrolle. Bei diesem wichtigen Thema der Inklusion sehen wir in Mecklenburg-Vorpommern den Bildungsminister die falschen Weichen stellen und hoffnungsvolle Initiativen und fortschrittliche Pädagogen ausbremsen! Eine wichtige Voraussetzung für die umfassende Teilhabe ist der zügige barrierefreie Ausbau der Infrastruktur. Seit über 20 Jahren bemühen wir uns im Land und in den Kommunen darum, dass alle Anlagen, Verkehrsmittel, Systeme der Informationsverarbeitung und Kommunikation so gestaltet werden, damit sie für behinderte Menschen ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe nutzbar sind. Dies hatte eine Zielvereinbarung zum Inhalt, die wir (der ABiD, der DBSV und der DSB) mit der Ostseelandverkehr GmbH, am 3. Dez unterzeichnet haben. Am vergangenen Freitag konnten sich Mitglieder der Arbeitsgruppe und Schüller/innen der Lessing-Schule bei einer kleinen Bahnfahrt von den OLA-Aktivitäten zum betreuten Fahren überzeugen. In den Kommunen, in denen wir mit einer starken Interessenvertretung vertreten sind, haben wir schon viel erreichen können, was letztlich im Ergebnis zur Verbesserung der Lebensverhältnisse für alle Bürger/innen führte. In Regionen, wo dies nicht der Fall ist, wird die Situation für Menschen mit Behinderungen immer schwieriger. In vielen Kommunen fallen zuerst soziale Leistungen, dann die Investitionen in die Infrastruktur und auch die Vereinsförderung dem Rotstift zum Opfer. Diese Einsparungen und Kürzungen verhindern eine weitere erfolgreiche gemeindliche Entwicklung. Menschen mit Behinderungen haben noch immer nicht die gleichen Wahlmöglichkeiten wie andere Menschen in der Gemeinde zu leben. Mit dem Trägerübergreifenden Persönlichen Budget auf der Grundlage des 17 SGB IX können neue Möglichkeiten und Lebensperspektiven auch für Menschen mit großem Hilfebedarf entwickelt werden.. Leider ist der Zugang zu diesen Leistungen noch immer mit vielen bürokratischen Hürden verbunden oder wird ganz verwehrt. Persönliche gemeindenahe Unterstützungsdienste sowie persönliche Assistenzmodelle oder andere gemeindenahe Unterstützungsdienste sind nicht flächendeckend vorhanden. Bei der Wahl des Aufenthaltsortes und der eigenen Wohnung gibt es noch viel zu viele Einschränkungen. Wie schon heute ein selbstbestimmtes Leben mit großem Unterstützungsbedarf möglich ist, kann unsere Regionalberatungsstelle zum TPB in Neubrandenburg an vielen Beispielen aufzeigen! Mit vielen Aktionen, Projekten und Initiativen haben unsere Mitgliedsverbände auf die schwierige Situation von Menschen mit Behinderungen in den Kommunen des Landes hingewiesen und sich am Umbau der Gemeinden beteiligt. Unsere Infoblatt IV ABiMV Seite 6

7 Forderungen nach Behindertenbeauftragten in den neuen Großkreisen und einem Landesaktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Mecklenburg-Vorpommern möchten wir an diesem Tag bekräftigen! Sehr geehrte Mitglieder und Freunde, die Medien berichten häufig nur oberflächlich über unser Engagement und vermitteln häufig keine positive Wahrnehmung von Menschen mit Behinderung in der Öffentlichkeit. Meist werden wir als Objekt der Fürsorge und Betreuung und nicht als aktive selbstbestimmte Menschen dargestellt. Mit ganzer Kraft stehen Mitglieder, Angehörige und Freunde in den Orts- und Kreisverbänden für die Herstellung von Chancengleichheit für alle Menschen ein und leisten einen maßgeblichen Beitrag zur Beseitigung sozialer und kultureller Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen. In Anerkennung des wertvollen Beitrages den Menschen mit Behinderungen zum allgemeinen Wohl und zur Vielfalt der Gemeinschaften leisten und geleistet haben, werden wir heute engagierte Mitglieder aus den Orts- und Kreisverbänden ehren. Die Bereitschaft die Teilhabe aller Menschen zu verwirklichen, ist die Voraussetzung für eine fortschrittliche Gesellschaft. Für Selbstbestimmung und Würde Peter Braun, am Weltbehindertentag, dem 3. Dez Bilder: ABiMV PB. oben Musikalische Begleitung der Festveranstaltung durch Darbietungen von Musikschülerinnen Kon.voice und weitere Schnappschüsse (unten) von der Festveranstaltung in Neubrandenburg Infoblatt IV ABiMV Seite 7

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10 P r e s s e e r k l ä r u n g Zum Welttag der Menschen mit Behinderungen (3. Dezember) 2012 erklärt der Vorsitzende des Allgemeinen Behindertenverbandes in Deutschland Für Selbstbestimmung und Würde e.v. (ABiD), Dr. Ilja Seifert: UN-Konvention verbürgt Mitwirkungsrechte Die UN-Behindertenrechtskonvention, die seit März 2009 auch in Deutschland geltendes innerstaatliches Recht ist, gibt klare ethische Grundsätze vor: Menschen mit Behinderungen sind selbstverständlicher Bestandteil der Gesellschaft. Sie gehören dazu. Mittendrin. Von Anfang an, in jeder Lebensphase und bis zum Tode. Vielfalt bereichert die Gesellschaft. Jede und jeder Einzelne ist wertvoll für die Gesamtheit, unabhängig vom materiellen Beitrag, den sie oder er leistet. Nicht die Menschen mit Beeinträchtigungen müssen sich der Umwelt und den (gesetzlichen und sonstigen) Gegebenheiten anpassen, sondern Umwelt und sonstigen Gegebenheiten sind so (um) zu gestalten, daß a u c h Menschen mit Behinderungen daran selbstbestimmt teilhaben und ihre Persönlichkeit frei entfalten können. Der ABiD ist Teil der emanzipatorischen Behindertenbewegung. Er versteht sich sowohl als Selbsthilfeorganisation als auch als Interessenvertreter. Er ist bereit und fähig, Verantwortung im Sinne der in der UN-Konvention verbürgten Mitwirkungsrechte zu übernehmen. Dazu braucht er geeignete Rahmenbedingungen, z.b. institutionelle Förderung, ein gesellschaftliches Klima des Willkommen-Seins und die Bereitschaft, dem Nutzen-für-Alle-Prinzip generelle Geltung zu verschaffen. Infoblatt IV ABiMV Seite 10

11 Verbandsrat am 03. Nov. in Sembzin Bild: ABiMV/HR. Verbandsrat - Mit großer Beteiligung aus den Orts- und Kreisverbänden Chancen Lokaler Aktionspläne zur Umsetzung der UN-BRK! Peter Braun, Sembzin, Unter großer Beteiligung aus den Orts- und Kreisverbänden fand am 3. Nov. traditionell unser Verbandsrat in Sembzin statt. Zu unserem Seminar am Nachmittag hatten wir den Bürgermeister, Herrn Rhein aus Waren/Müritz, und Herrn Stein aus Malchow sowie den stellv. Bürgermeister, Herrn Rohde aus Neustrelitz zu Gast. Gemeinsamen wollten wir beraten, welche Möglichkeiten es gibt der UN- Behindertenrechtskonvention auf der lokalen Ebene schrittweise zum Durchbruch zu verhelfen. Herr Lips, Stadtverordnetenvertreter aus Burg Stargard, gab mit einer Powerpoint Repräsentation eine Einführung in die Aufgaben und Möglichkeiten der Kommunalen Selbstverwaltung insbesondere im Blickwinkel auf die Gestaltungsmöglichkeiten zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention. Besonders setze er sich für kommunale Behindertenbeauftragte auch in kleineren Gemeinden ein. Die Kommunalverfassung ( 41) räume auch kleineren Gemeinden die Möglichkeit ein, in ihren Hauptsatzungen einen Behindertenbeauftragten festzuschreiben und zu benennen. Dies ist nicht nur für die Sicherstellung der Mitwirkung behinderter Menschen wichtig, sondern auch für die Bewusstseinsbildung Infoblatt IV ABiMV Seite 11

12 der Stadtvertreter und der Öffentlichkeit, wie der Diskussionsprozess in Burg Stargard deutlich zeigte. Nach dem Impulsreferat entwickelte sich ein intensiver Meinungsaustausch. Unsere Mitglieder sehen die Interessen von Menschen mit Behinderungen in den Kommunen häufig nicht ausreichend berücksichtigt und fordern deshalb Behindertenbeauftragte und Behindertenbeiräte ein. Bild: ABiMV/HR. Seminar in Sembzin Im Präsidium haben Platz genommen (von links) Herr Rhein, Herr Rohde, Herr Stein und Herr Braun Herr Rhein sehe die Kommune als ein Wohn- und Lebensort für alle Menschen und bemühe sich in seiner Amtsführung, um eine gemeindliche Entwicklung die den Interessen, der großen Mehrheit der Bürger/innen entspricht. Hierbei stehe der barrierfreie Ausbau der Infrastruktur und der Angebote (z.b. Wohnen, Schule, Kinderbetreuung, Kulturangebote, Freizeiteinrichtungen, ÖPNV) im Vordergrund. Dabei betonte er, dass Barrierefreiheit für alle Bürger/innen ein Vorteil ist. Herr Stein sehe Malchow auf den richtigen Weg, halte es aber auch für wichtig die Privatwirtschaft und die Bürger/innen über die Problematik aufzuklären. Besonders freue er sich, dass nunmehr Malchow einen neuen barrierefreien Haltepunkt (Bahnhof) bekommt. Dies ist für alle Bürger/innen wichtig. Allerdings mache ihn Sorge, wenn das Verkehrsministerium für viele Bürger nicht nachvollziehbar Streckenstilllegungen und Ausdünnungen des SPNV verfügt. Auch wird der Stadtverkehr in Waren durch den Landkreis weiter ausgedünnt, fügte Herr Rhein an, das führt dann zu Mobilitätseinschränkungen für alle Bürger/innen. Dagegen sollten wir gemeinsam etwas tun. Infoblatt IV ABiMV Seite 12

13 Herr Rohde, als Dezernent für Stadtentwicklung und Bau, sehe die Behörde in der Haupt-verantwortung. Die Bürger können und sollten sich während öffentlicher Anhörungen und Auslegungen von Bebauungsplänen einbringen, dies führe nach seiner Erfahrung häufig zu Anpassungen. Ein zusätzliches Gremium (Behindertenbeirat) halte er nicht für zielführend, zumal es sich um ein weiteres Gremium ohne Befugnisse handelt. Herr Schad, Koordinator in der Regionalberatungsstelle, widerspricht hier, er sehe viel Elend im Land, wenn er unterwegs ist, selbst in einem Landkreis gibt es z.b. unterschiedliches Verwaltungshandeln zum Persönlichen Budget. In anderen Bereichen sieht es nicht viel besser aus. In Neubrandenburg gibt es seit 1990 eine/n Behindertenbeauftragte/n, das hat uns in der barrierefreien Ausgestaltung der Stadt sehr geholfen. Generell können wir feststellen, dass da wo Behindertenbeauftragte und/oder Behindertenbeiräte an der gemeindlichen Entwicklung in den Kommunen mitwirken konnten und zusätzlich starke Behindertenverbände vor Ort verankert sind, wir in der Stadtentwicklung die größten Fortschritte seit der Wende gemacht haben und finden dort, heute, die besten Lebensbedingungen vor. Wir sehen die Kommunen in der Pflicht, im öffentlichen Raum keine neuen Barrieren zu errichten, über ihre Kommunalen Wohnungsgesellschaften verstärkt barrierefreien Wohnraum zu errichten und an einem ÖPNV ohne Barrieren zu bauen! Wir waren uns einig, dass es wegen der Bedeutung und des Umfanges der vor uns stehenden Aufgabe, die UN-Behindertenrechtskonvention im Bewusstsein der Bürgerinnen und der Behördenmitarbeiter/innen zu verankern, weitere Anstrengungen geben muss. Gemeinsam wollen wir uns dafür einsetzen, dass im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte ein/e hauptamtliche/r Behindertenbeauftragte/r und ein Behindertenbeirat berufen wird, anders sind die vielen Aufgaben und Probleme nicht zu lösen. Vielleicht hilft aber auch ein Lokaler Aktionsplan zur Umsetzung der UN-BRK, die städtischen Zentren zu entwickeln? Jedenfalls sollten die Kommunen ihre kommunale Selbstverantwortung wahrnehmen und nicht erst auf einen Landesaktionsplan der Landesregierung warten. Bild: ABIMV/HR Diskussionsrunde beim Verbandsrat in Sembzin Infoblatt IV ABiMV Seite 13

14 Konferenz von INTAMT und ABiD auf der REHACARE in Düsseldorf Der INTERNATIONALE DIALOG EU - GUS: Mittendrin ein Leben lang am 12. Oktober 2012 im CCD Süd der Messe Düsseldorf fand mit über 200 TeilnehmerInnen großen Anklang. Auf der Konferenz wurde vor dem Hintergrund des Europäischen Jahres des aktiven Alterns und der Solidarität zwischen den Generationen 2012 sowie des Russlandjahres in Deutschland 2012/13 darüber beraten, wie Menschen mit Behinderungen sowie Menschen, die erst im Alter behindert werden, ihre selbstbestimmte Lebensweise erhalten oder absichern können. Mobilität von Menschen mit Behinderung von jung bis alt, inklusive Bildung und die internationale Zusammenarbeit der Behindertenbewegung in Europa waren weitere Diskussionsschwerpunkte. Allerdings führten wir nicht nur theoretische Debatten sondern das ganz normale Leben zeigte, dass wir von einer diskriminierungsfreien oder gar inklusiven Gesellschaft noch weit entfernt sind. So verweigerte Air Berlin den Transport einer Delegation mit 6 Rollstuhlfahrer/innen von Moskau nach Frankfurt/Main, d.h. der Flugkapitän verweigerte sich aus Sicherheitsgründen und nahm nur zwei rollstuhlfahrende Reisende mit. Die anderen mussten über 14 Stunden auf den nächsten Flug warten. Obwohl ein Vertreter von Air Berlin sich entschuldigte, zeigten die Erklärungsversuche des Unternehmens für mich klar, den diskriminierenden Umgang und die menschenrechtliche Dimension auf. Deswegen ist die UN- Behindertenrechtskonvention und die internationale Zusammenarbeit der Behindertenverbände auch zukünftig wichtig und notwendig. Wir freuen uns sehr, dass die Bundesministerin für Arbeit und Soziales, Frau Dr. Ursula von der Leyen, die Schirmherrschaft für die Konferenz übernommen hatte und an der Konferenz hochrangige Delegationen aus Deutschland, Russland, Belarus, der Ukraine, Kasachstan und weiteren GUS-Staaten sowie Vertreter des European Disability Forums (EDF) teilnahmen. Wir bedanken uns bei der Behindertenhilfe Aktion Mensch e.v. für die finanzielle Unterstützung zur Durchführung der Konferenz und der Begegnungen. P. Braun, Bild: ABiMV/H. Rossek vom Forum Selbstbestimmt Leben (Paneldiskussion Nr. 1 von rechts) Dimitri Belov, Vladzimir Patapenka, Andre Burkhardt, Vasyl Nazarenko, Gerhild Pinkvoss-Müller, Sergej Sergejewitsch, Klaus Schilling und Peter Braun. Infoblatt IV ABiMV Seite 14

15 Netzwerktreffen Nord Bericht vom Netzwerktreffen Nord am in Geesthacht bei Hamburg Christian Schad Zum letzten Netzwerktreffen im Jahr 2012 hatte der Akron e.v. aus Geesthacht eingeladen. Gekommen waren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Beratungsstellen aus Lüneburg, Hannover, Delmenhorst, Hamburg, Neubrandenburg sowie eine Vertreterin des paritätischen Wohlfahrtsverbandes aus Kiel. Die einzelnen Vereine berichteten über die Umsetzung des Trägerübergreifenden Persönlichen Budgets in ihrer Region. Deutlich wurde, dass die Beratungslandschaft für das Trägerübergreifende Persönliche Budget noch immer nicht finanziell gesichert sind, so mussten auch im Norden einige Beratungsstellen aufgrund von Finanzierungsschwierigkeiten ihre Arbeit einstellen. Zum anderen gründeten sich neue Beratungsstellen (zum Beispiel in Hannover), die für die Region eine zum Teil bedarfsdeckende Beratung anbieten. Seit einigen Jahren stabil arbeitende Beratungsstellen sind nur in Hannover, Osnabrück, Delmenhorst, Geesthacht und Neubrandenburg vorzufinden. Die Arbeit in den Beratungsstellen muss noch zum größten Teil ehrenamtlich getätigt werden, damit kann die Beratung im Norden nach wie vor nicht abgesichert werden. Ein weiteres zentrales Thema war die Schließung des Bundeskompetenzzentrums des paritätischen Wohlfahrtsverbandes in Berlin zum Die Vertreter der Beratungsstellen bedauerten das einhellig. Der Vertreter aus Delmenhorst, der im arbeitsführenden Netzwerk des Bild: ABiMV/CS Mitglieder des Netzwerkes beraten Kompetenzzentrums tätig ist, berichtete, dass eine Weiterführung der Arbeit über eine Bundesarbeitsgemeinschaft für ein Persönliches Budget angedacht ist. Das wäre eine Möglichkeit, um die Arbeit und die Vernetzung weiterzuführen und auf eine neue Ebene zu heben. Am trifft sich diese Gruppe, um über die Voraussetzungen und Bedingungen zur Gründung einer Bundesarbeitsgemeinschaft abschließend zu beraten. Danach sollen die Vorschläge an die einzelnen Netzwerke und Beratungsstellen in der Bundesrepublik weiter geleitet werden. Das Netzwerk Nord wird sich im Februar 2013 unter anderem dieser Problematik annehmen. Infoblatt IV ABiMV Seite 15

16 Inklusion als gesellschaftliche Herausforderung: Menschenbilder, Gesellschaftsutopien und Politik im Umgang mit Behinderungen in Vergangenheit und Gegenwart das war der Titel einer Diskussionsveranstaltung in Alt Rehse, die mein Interesse hervorrief. Veranstalter waren EBB Alt Rehse, der Landesverband Sozialpsychiatrie M-V, der Politische Memoriale e. V.. Mich interessierte die Veranstaltung besonders aus zwei Gründen: zum einen habe ich größeres Interesse an dem Thema Inklusion selbst, zum anderen fragte ich mich, was hat die Reichsärzteführerschule in der Nazizeit mit dem uns heute so intensiv beschäftigenden Thema Inklusion zu tun? Die Runde am 19. Oktober in Alt Rehse war nicht sehr groß, aus unserem Landesverband waren schon drei Beteiligte mit von der Partie. Dr. Rainer Stommer (EBB Alt Rehse) gab zunächst einen Überblick über den Ort Alt Rehse und die Entwicklung der Reichsärzteführerschule. Seit 1934/35 gab es diese Einrichtung. Bis zu 50% der deutschen Ärzteschaft waren Mitglied in der NSDAP, das war die höchste Mitgliedschaft innerhalb der verschiedenen Berufsgruppen in Deutschland. Vermittelt wurde ein hoher Anteil an weltanschaulicher Bildung (keine fachliche Bildung); Ziel war die Festigung und Stabilisierung moralisch/ethischer Überzeugungen und das Erleben gelebter Volksgemeinschaft. Wir wissen, dass es in diesem Bereich eine sehr enge Verflechtung von Wissenschaft und Politik mit dem Ziel gab, den reinrassigen Deutschen im Bewusstsein der Menschen und in der Realität zu etablieren. Das Ergebnis dieser Politik ist uns heute auch hinreichend bekannt: Ärzte haben aktiv geforscht, wie man unwürdiges Leben effektiv beseitigen / vernichten kann und haben an der Umsetzung dieser Forschungsergebnisse zum Teil aktiv mitgewirkt. So wurden in der Nazizeit in Deutschland etwa behinderte Menschen ermordet und etwa geistig Behinderte zwangssterilisiert. Das sollte uns stets bewusst sein, wenn es um dieses Thema geht. Judith Feige vom Deutschen Institut für Menschenrechte in Berlin stellte einerseits historische Entwicklungen zu diesem Thema heraus und andererseits die Ableitung der UN-Behindertenrechtskonvention von der allgemeinen UN- Menschenrechtskonvention heraus. Das war für mich ein sehr interessanter Blickwinkel, der deutlich machte, dass die Verwirklichung der UN-BRK nichts weiter ist als die Verwirklichung der allgemeinen Menschenrechte. Das rief mir wieder einmal so richtig ins Bewusstsein, dass es nicht darum geht, etwas Besonderes, Zusätzliches für die Menschen mit Behinderungen zu tun, sondern das es darum geht, die allgemeinen Menschenrechte für alle Menschen umzusetzen und somit Inklusion nicht nur ein Problem der Menschen mit Behinderung sondern unserer hochentwickelten Gesellschaft in erster Linie eine gesamtgesellschaftliche Aufgabenstellung ist. Nach einer interessanten Kleingruppenarbeit, in der Probleme des Alltags und deren Lösungsumsetzungen von den Teilnehmern diskutiert wurden gab es noch zwei interessante Vorträge von Andreas Speck, Geschäftsführer des Landesverbandes M- V, zum Thema Inklusion als Herausforderung für gegenwärtiges politisches Handeln und soziale Arbeit in M-V und von Prof. Dr. Anke Kampmeier von der Hochschule Neubrandenburg zum Thema Was macht Inklusion in unserem Bildungssystem so schwierig? Welche Auswege sind im Blick?. Beide Vorträge waren von hoher Sachkenntnis und Praxisverbundenheit gekennzeichnet. Insbesondere die gegenwärtigen Probleme, die im Bildungsbereich diskutiert werden, machen deutlich, Infoblatt IV ABiMV Seite 16

17 dass wir noch ganz am Anfang der Umsetzung der UN-BRK stehen. Deutlich wurde auch gemacht, dass in MV viel Zeit des untätigen Abwartens verstrichen ist. An der sogenannten Basis wird sich scheinbar wesentlich intensiver mit den Inklusionsproblemen befasst, als es unsere politische Führung von sich deutlich machen kann. Ich denke, dass wir als Betroffene uns noch intensiver mit diesen uns betreffenden Problemen auseinandersetzen müssen, um sie inhaltlich zu verstehen und um nachhaltig Druck auf die Politik auszuüben, damit die Umsetzung der UN-BRK in Angriff genommen und vorangetrieben wird. Das ist sicherlich kein einfacher Prozess, der auch Zeit in Anspruch nimmt. Nur gegenwärtig habe ich den Eindruck, dass die Politik sich zu diesen Problemen sehr gelassen verhält. Egon Luth, Offensichtlich braucht sie mehr Druck von unten. Stellungnahme des Allgemeinen Behindertenverband in Deutschland Für Selbstbestimmung und Würde e.v. (ABiD) zum Entwurf des 4. Armuts- und Reichtumsberichtes der Bundesregierung (mit Stand vom ) Der Allgemeine Behindertenverband in Deutschland Für Selbstbestimmung und Würde e.v. (ABiD) begrüßt, dass der 4. Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung Lebenslagen in Deutschland der Öffentlichkeit zur Stellungnahme vorliegt. Wir kritisieren allerdings die Langwierigkeit der Abstimmung zwischen den Ressorts der Bundesregierung und vor allem, dass dieser Abstimmungsprozess zu einer Entschärfung ursprünglicher Einschätzungen im Entwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales führte. Der langwierigen Abstimmung zwischen den Ressorts entspricht in keiner Weise der kurze Zeitraum, der den Verbänden zur Stellungnahme eingeräumt wurde. Insbesondere für kleinere Verbände, deren Arbeit fast nur ehrenamtlich geleistet wird, fordert der ABiD nicht nur längere Fristen, um Stellung nehmen zu können, sondern auch institutionelle Unterstützung für die öffentliche Selbstvertretung im sozialpolitischen Diskurs. Als Verband von Menschen mit Behinderung unabhängig von ihrer Behinderungsart lesen wir diesen Bericht vor allem unter dem Fokus, wie sich die Teilhabemöglichkeiten Aller und jedes einzelnen, also auch von Menschen mit Behinderungen, erweitern. In 29 Passagen spricht der Bericht von Menschen mit Behinderung. Allerdings wird die Lebenslage vieler Betroffener nicht wirklich abgebildet. Die erhöhte Armutsrisikoquote unter ihnen ist kein Thema. Die doppelt so hohe Arbeitslosigkeit trotz guter Qualifikation, der hohe Anteil von Langzeitarbeitslosigkeit sowie die Einschränkungen durch fehlende Barrierefreiheit das betrifft Wohnungen, Arbeitsstätten, Arztpraxen und den öffentlichen Nahverkehr - werden kaum hinterfragt. Infoblatt IV ABiMV Seite 17

18 Der Bericht verschleiert sogar, dass chronische Krankheit, hohes Alter und Behinderung höchste Armutsrisiken sind. Favorisiert wird soziale Mobilität ohne darauf einzugehen, dass bei oben genannten Risikogruppen die Spielräume, aus eigener Kraft der Armut zu entkommen, immer kleiner werden. Haushaltsvorbehalte, regider werdende Leistungs- und Hilfsmittelgewährung sowie die Anrechnung von Einkommen und Vermögen führen oft direkt in die Armut hinein. Können Kinder, Eltern oder Großeltern nicht mehr zum Einkommen der Familie beitragen, oder binden gar familiäre Ressourcen, werden ganze Familien armutsgefährdet. Deshalb unterstützt der ABiD die Forderung nach einem Teilhabegesetz mit einkommens- und vermögensunabhängigen bedarfsdeckenden Leistungen. In vielen Passagen des Berichtes werden Menschen mit Behinderung gar nicht erwähnt. Das betrifft Abschnitt II.4.3. (Risiko- und Schutzfaktoren bei Kindern), den Abschnitt II.7.1 (Gesundheitliche Lage in Abhängigkeit von der sozialen Lage), Abschnitt II.9.7 (Prävention und Gesundheitsförderung), Abschnitt III.1.4. (Erfolgsund Risikofaktoren am Übergang von Schule und Ausbildung) und Abschnitt III.2.2 (Die Berufsausbildung bleibt eine Schlüsselqualifikation) Der Bericht verweist oft auf Maßnahmen des Nationalen Aktionsplanes und auf den zu erwartenden, neu strukturierten Bericht über die Lebenslagen von menschen mit Behinderung (Teilhabebericht). Der ABiD ist jedoch der Meinung, dass ein neu strukturierter Bericht über die Lebenslagen von Menschen mit Behinderung wie auch Berichte über Lebenslagen anderer armutsgefährdeter Gruppen wie Frauen, Kinder, Migrantinnen und ältere Menschen - Voraussetzung für einen differenzierten, wirklichkeitsnahen Armuts- und Reichtumsbericht wären. Hier ist die zeitliche Koordination der sozialen Berichterstattung auf den Prüfstand zu stellen. Auch die inhaltliche Ausrichtung des Berichtes fast ausschließlich auf soziale Mobilität ist zu hinterfragen. Der Lebenslagenansatz wird prozessual, quasi natürlichbiologisch im Zyklus Kindheit Jugend - Erwachsenzeit Alter Pflegebedürftigkeit gefasst. Ein dermaßen als Maßstab zu Grunde gelegtes Normalleben geht an der Vielfalt des Lebens, auch derjenigen Brüche, die zu Behinderung führen, vorbei. Demzufolge geht der Bericht auch unzureichend auf strukturelle Armuts- und Reichtumsverhältnisse ein. Es scheint weder reiche noch arme Menschen mit Behinderung zu geben. Von behinderungsbedingten Nachteilen ist an keiner Stelle des Berichtes die Rede. Die oft zitierten Initiativen aus dem nationalen Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention werden nicht in ihrer Wirkung eingeschätzt. Für unseren Verband ergibt sich aus dieser Konvention die Verpflichtung der Bundesregierung zur Sicherung umfassender Teilhabe aller und jedes einzelnen am gesellschaftlichen Reichtum, also die Verpflichtung zur aktiven Armutsvermeidung und bekämpfung. Der politische Wille dazu erwächst nur aus einem schonungslosen Eingeständnis struktureller Armut und der Bereitschaft, Reichtum von dessen Möglichkeit, mehr zu geben der Bericht ausdrücklich spricht stärker sozial verantwortlich zu machen. Infoblatt IV ABiMV Seite 18

19 Der Bericht spricht auch ausdrücklich von qualifizierter Bildung und Erwerbsarbeit als entscheidenden Säulen zur Armutsvermeidung. In diesen sozialen Bereichen ist die strukturelle Benachteiligung von Menschen mit Behinderung jedoch besonders gravierend. Gemessen an Artikel 24 der UN-Behindertenrechtskonvention ist die Aussage, dass die Einschulungsquote in Förderschulen im Jahr 2010 mit 4,4% im Vergleich zum Vorjahr erstmals zurückgegangen ist (S. 94) eher ein politisches Armutszeugnis, als eine den Bildungsreichtum fördernde Analyse. Der ABiD sieht ohne eine grundlegende Umstrukturierung des Schul- und Ausbildungssystems, einschließlich der Aufhebung des Kooperationsverbotes zwischen Bund und Ländern keine Möglichkeit, Menschen mit Behinderung gleiche Bildung und Ausbildung zu ermöglichen und damit die Voraussetzung für ein selbstbestimmtes und selbst gestaltetes Leben zu schaffen. Auf die Lebenslage, dass eine Einschulung in die Förderschule meist ohne regulären Schul- oder Berufsabschluß endet und damit Armut vorprogrammiert ist, geht der Bericht nicht ein. Ursachen für die hohe Arbeitslosigkeit behinderter Menschen werden nicht benannt. Der ABiD sieht in der Absenkung der Beschäftigungsquote und in einer Vielzahl von Sonderregelungen, diese Quote zu umgehen, eine Armutsursache, die sofort zu beseitigen wäre. Auch eine deutliche Anhebung der Ausgleichsabgabe wäre kurzfristig umzusetzen und hätte direkten Einfluß auf die Beschäftigungsquote. Andere Maßnahmen, wie barrierefreie Arbeitsstätten erfordern Kosten, aber auch einen klaren gesetzlichen Auftrag. Der ABiD begrüßt, dass behinderte Frauen und Mädchen als besondere Risikogruppe hinsichtlich sexualisierter Gewalt und Mißbrauch in den Bericht aufgenommen wurden. Allerdings fehlen auch hier Ursachenbestimmungen sowie klare Aussagen über Wege zur Änderung. Dies ist umso verwunderlicher, als die Fachgruppe II des Inklusionsbeirates beim Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen dazu ein differenziertes Positionspapier vorgelegt hat. Die Dramatik für Menschen mit Behinderung auf dem Wohnungsmarkt ist nicht abgebildet. Auf S. 312 des Berichtes wird zwar darauf verwiesen, dass der weit überwiegende Teil der Menschen sich auch im Alter einen möglichst langen Verbleib in der angestammten Wohnung wünscht, aber nur etwa sieben Prozent der mobilitätseingeschränkten Altershaushalte in barrierefreien oder barrierearmen Wohnungen leben. Die Tatsache, dass nur 1% der Wohnungen wirklich barrierefrei ist, schränkt die Möglichkeiten für Menschen mit Behinderung, Wohnort und Wohnform frei zu wählen, wie es die UN-Konvention vorschreibt, erheblich ein. Unmittelbaren Handlungsbedarf sieht der ABiD bei Maßnahmen zur Mietbegrenzung. Notwendig ist vor allem die Bereitstellung zusätzlicher ambulant betreuter Wohnmöglichkeiten für behinderte Menschen. Dabei geht es auch um ein würdevolles Wohnen im Alter und mit Behinderung durch qualifizierte und entsprechend bezahlte Pflege, Betreuung und Assistenz in der eigenen Häuslichkeit. Dafür ist es erforderlich das Prinzip ambulant vor stationär wirklich und nicht nur mit Absichtserklärungen, spürbar und finanziell gestützt, umzusetzen. Dafür muss auch das Persönliche Budget, wie vom Gesetzgeber gewollt, entsprechend der gesetzlichen Grundlage ausgestaltet und umgesetzt werden und nicht von den Ländern und ihren Sozialleistungsträgern als hilfreiche Sparmaßnahme Infoblatt IV ABiMV Seite 19

20 konterkariert werden. Außerdem muss der Pflege- oder Pflegebedürftigkeitsbegriff mit entsprechender Erweiterung durch Betreuung und Kommunikation ausgestattet werden. (s. dazu auch im Bericht auf S. 320 f.) Zusätzlich notwendig sind aus unserer Sicht in Ergänzung des Berichtes attraktive, bezahlbare und barrierefreie sowie inklusive Freizeit- und Kulturangebote. Wir sind für eine inklusive Ausgestaltung von sozialen Teilhabeleistungen, die von dafür entsprechend finanzierten Vereinen und Trägern geleistet werden sollten. Um die Wirklichkeitsnähe des künftigen 5. Armuts- und Reichtumsberichtes der Bundesregierung zu erhöhen, unterstützt der ABiD den Vorschlag einer unabhängigen Berichterstattergruppe aus unabhängigen Wissenschaftlern, Betroffenen und ihren Interessenvertretungen. Peter Braun Dr. Jürgen Hildebrand Für den Vorstand des Allgemeinen Behindertenverbandes in Deutschland e.v. (ABiD) Wertmarke für ÖPNV wird ab erhöht Eigenbeteiligung Schwerbehinderter im ÖPNV erhöht: Bei Enthaltung der SPD und gegen das Votum der Linken hat der Bundestag am 25. Oktober den Gesetzentwurf der Bundesrates zur Änderung des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (17/10146) in der vom Ausschuss für Arbeit und Soziales geänderten Fassung (17/11184) angenommen. Damit erhöht sich die Eigenbeteiligung von freifahrtberechtigten schwerbehinderten Personen im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) von bisher fünf Euro auf sechs Euro monatlich. Der Beitrag wird künftig dynamisiert. Die Länder erstatten den Verkehrsbetrieben die Fahrgeldausfälle für die kostenlose Beförderung schwerbehinderter Menschen, die aufgrund eines Schädigungsgrades von mindestens 50 Anspruch auf Versorgung haben oder Entschädigung erhalten, sowie von deren Begleitperson und deren mitgeführter Gegenstände. Bislang hat der Bund die Erstattung der Beförderungskosten übernommen. Entsprechend verringern die Länder ihre Abführungen aus dem Verkauf der Wertmarken für die Freifahrtberechtigung an den Bund. Keine Mehrheit fand ein Änderungsantrag der Linksfraktion (17/11226), auf die Erhöhung des Preises für die Wertmarke um 20 Prozent und die Dynamisierung der Eigenbeteiligung zu verzichten. Damit erhöhen Bund und Länder ihre Einnahmen von ca. 45 Millionen auf 55 Millionen Euro durch den Wertmarkenverkauf - eine verdeckte Gegenfinanzierung der eigentlich kostenlos neu auszugebenden Schwerbehindertenausweise, meint der behindertenpolitische Sprecher der LINKEN, Ilja Seifert. Auch zahlreiche Behindertenverbände hatten gegen die geplante Gebührenerhöhung protestiert. Eigentlich sollte der Gesetzentwurf still und leise "durchgewinkt" werden. Auf Verlangen der LINKEN gibt es nun wenigstens zu Protokoll gegebene Reden. Ilja Seifert weist in seiner Rede darauf hin, daß es die vielen kleineren Beiträge sind, die Menschen mit Behinderungen zunehmend belasten. Dazu gehört auch die Rundfunkgebühr, welche für über Schwerbehinderte ab 1. Januar erstmalig zu zahlen ist " admin.pb., Infoblatt IV ABiMV Seite 20

21 Wer hat Anspruch auf unentgeltliche Beförderung? Schwerbehinderte Menschen (GdB 50) mit Merkzeichen G, Gl, ag, H oder Bl erfüllen die Vorraussetzung für die unentgeltliche Beförderung im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV). Kriegsbeschädigte und andere Versorgungsberechtigte (Merkzeichen VB oder EB im Ausweis) Schwerbehinderte Kinder, denen die Berechtigung zur Begleitung bescheinigt wurde (Merkzeichen B) und die das sechste Lebensjahr noch nicht vollendet haben, können mit ihrer Begleitperson ausnahmslos den gesamten ÖPNV, Nah- und Fernverkehr sowie alle privat betriebenen Eisenbahnen in der zweiten Klasse ohne Beiblatt innerhalb Deutschlands kostenfrei nutzen. Für die unentgeltliche Mitnahme einer Begleitperson Begleit- oder Blindenführhund) ist kein Beiblatt erforderlich. Die Begleitung fährt immer in der Klasse kostenfrei, in der der Schwerbehinderte selbst eine Fahrberechtigung besitzt, mit. Merkzeichen G (gehbehindert) ag (außergewöhnlich gehbehindert) B (Notwendigkeit einer ständigen Begleitung) H (hilflos) Bl (blind) HS (Hochgradig Sehbehindert, Merkzeichen des LandesMV Gl (gehörlos) RF (Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht) 1. Kl. (Benutzung der 1. Wagenklasse mit Fahrausweis der 2. Wagenklasse im Eisenbahnverkehr) Erweiterte Freifahrtregelung ab Der Freifahrtberechtigte Personenkreis kann alle Züge der Produktklasse C (DB- Nahverkehrszüge und Züge des Schienenpersonennahverkehrs anderer Eisenbahnverkehrsunternehmen) in der 2. Klasse ohne jegliche Einschränkung auf Verkehrsverbünde oder Streckenverzeichnisse unentgeltlich bundesweit nutzen. Bundesweit und somit unabhängig vom Wohnort und Streckenverzeichnis können Busse des Nahverkehrs, Sammeltaxi, Stadtbahnen, U-Bahnen, Straßenbahnen, S- Bahnen und Züge von Nichtbundeseigenen Eisenbahnen unentgeltlich genutzt werden. Infoblatt IV ABiMV Seite 21

22 Zu den Nahverkehrszügen gehören S-Bahn(S), Regionalbahn(RB), Regionalexpress(RE) und Interregio-Express (IRE). Bordpreis: der Bordpreis darf nach der Fahrgastrechte-Verordnung gegenüber behinderten Menschen mit Ausweis nicht geltend gemacht werden. Orthopädische Hilfsmittel - wie Rollstühle, Rollatoren oder andere Gegenstände, die der Mobilität Behinderter dienen - werden ebenfalls, soweit die Beschaffenheit des Fahrzeuges dies zulässt, kostenfrei befördert. Eine Begleitperson fährt auf Grund des Merkzeichens B kostenfrei. Rückblick 1944: Die unentgeltliche Beförderung von Kriegsversehrten im Orts- und Nachbarortsverkehr sowie bei den S-Bahnen wird im DR eingeführt. 1966: Die unentgeltliche Beförderung (bis 1. Oktober 1979) wird durch Gesetz geregelt und auf zivile Behinderte mit geringem Einkommen und auf zivile Blinde ausgedehnt. Die Verkehrsunternehmen erhalten einen Ausgleich. 1980: Die Freifahrt wird ins Schwerbehindertengesetz als Nachteilausgleich übernommen. Nur noch Behinderte, die im Straßenverkehr benachteiligt sind, können sie in Anspruch nehmen. In Bussen und städtischen Verkehrsmitteln und bei nicht bundeseigenen Eisenbahnen gilt die Freifahrt bundesweit, in Zügen der Bundesbahn nur im Nahverkehr im Umkreis von 50 Kilometern um den Wohnort und in Verkehrsverbünden. Allerdings ab jetzt mit Wertmarke! 1994: Die Gleichstellung der Behinderten wird im Grundgesetz verankert. 2001: Die unentgeltliche Beförderung wird mit dem Schwerbehindertengesetz in das SozialgesetzbuchTeil IX überführt. 2002: Das Behindertengleichstellungsgesetz tritt in Kraft. 2011: Das Streckenverzeichnis wird abgeschafft. Bundesweite Freifahrt! 2013: Die Gebühr für eine Wertmarke (für eine Laufzeit von 12 Monaten,) wird auf 72,00 festgesetzt. Der Prozentsatz für die Erstattung der Fahrgeldausfälle im Nahverkehr nach 148 Absatz 4 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch wird im MV für das Jahr 2010 auf 3,57 Prozent festgesetzt. Zusammengestellt P. Braun, Stand Infoblatt IV ABiMV Seite 22

23 Berichte aus den Kreisverbänden Den schweren Weg über die Gleise selbst ausprobiert Schülerinnen im Selbstversuch: Den Weg vom Bahnhofsvorplatz aufs Gleis schaffen sie nur mit Hilfe. [KT_CREDIT] FOTO: A. Rau Von unserem Redaktionsmitglied Anja Rau, Nordkurier Spreche ich einen Rollstuhlfahrer an oder nicht? Wie reagiere ich auf eine Person mit Blindenstock? Schüler lernen im Umgang mit Behinderten dazu. Neubrandenburg.Die Ostseelandverkehr GmbH (OLA) bietet seit einem Jahr die Aktion Betreutes Fahren an. In diesem Rahmen gab das Unternehmen vor dem gestrigen Weltbehindertentag Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit, mit Körperund Sehbehinderten in Kontakt zu kommen. Meine Hemmungen sind gefallen. Bislang dachte ich immer, ich würde in die Privatsphäre der Person eindringen, aber jetzt weiß ich, dass sie die Hilfe auch wollen, sagt Laura zum Abschluss der Veranstaltung. Deutlich gemacht haben das ihr und ihren Mitschülern der Klasse 10M1 vom Musischen Haus des Sportgymnasiums unter anderem Markus Vohs, Geschäftsführer des Neubrandenburger Behindertenverbands, Wolfgang Itter vom Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverband und Peter Braun, der Vorsitzende des Allgemeinen Behindertenverbands in Mecklenburg- Vorpommern. Braun verdeutlicht dabei unter anderem die Probleme am Bahnhof Neubrandenburg: Der Bahnhof ist von 7 bis 21 Uhr mit Personal besetzt. Nur in dieser Zeit können wir also reisen, da wir sonst nicht über die Gleise dürfen. Wie die Schüler dann auch selbst ausprobieren können, ist der Weg vom Bahnhofsplatz auf den Bahnsteig mit dem Rollstuhl ein beschwerlicher. Doch nicht nur den Rollifahrern werden beim Reisen mit der Bahn Steine in den Weg gelegt, auch für Sehbehinderte ist nicht alles ein Kinderspiel - Stufen können auch für sie zum Verhängnis werden. Für ihre Hilfe gibt es in den Zügen in Blindenschrift geschriebene Schilder zur Kennzeichnung von WCs, Notruftasten und dem Ausstieg. Diese Markierungen sind für uns sehr hilfreich, schließlich sehen wir unsere Umwelt nicht, sagt Wolfgang Itter. Vor kurzem bin ich selbst an Krücken gegangen und habe bemerkt, wie unmöglich manche Menschen sind und wie man auf die Hilfe anderer angewiesen ist. Unfreundlich seien dabei sowohl ältere als auch jüngere Menschen. Rollifahrerin Gesine Nielsen stimmt ihr zu: Die Hilfsbereitschaft ist groß, wenn man sie erbittet, aber von selbst fragen eher wenige Leute. Den Schülerinnen und Schülern hat dieses Treffen die Augen geöffnet. Ich werde jetzt mit anderem Blick durch die Stadt gehen, sagt etwa Sophia. Kontakt zur Autorin: Infoblatt IV ABiMV Seite 23

24 Ehrenamtler geben gutes Beispiel Heidrun Lips, Arlbert Frenz, Markus Vohs und Annegret Feistauer (v.l.) wurden von Peter Braun ausgezeichnet. [KT_CREDIT] FOTO: I. Nehls Neubrandenburg. Unter dem Motto: Inklusion Dabei sein von Anfang an! haben der Allgemeine Behindertenverband in Mecklenburg Vorpommern und der Neubrandenburger Behindertenverband gestern zu einer Festveranstaltung anlässlich des 20.Weltbehindertentages eingeladen. Die Veranstaltung ist traditionell der festliche Abschluss der jährlichen Aktivitäten und zugleich der Rahmen, um ehrenamtlich tätige Mitglieder und Mitarbeiter der Behindertenverbände für ihre Arbeit zu ehren. Der Landesvorsitzende Peter Braun zeichnete die Neubrandenburger Annegret Feistauer und Markus Vohs, Heidrun Lips aus Burg Stargard, Jürgen Otto und Arlbert Frenz vom Behindertenverband Ueckermünde sowie Martin Korves und Anneliese Nell vom Behindertenverband Müritz aus. Auf die Politik dürfe man sich nicht verlassen, viel eher sei jeder einzelne gefragt, sagte Braun. Als Dank für die fünfjährige Kooperation mit dem Ziel, die Kundenbetreuer im Umgang mit Behinderten zu schulen, überreichte die Ostseeland Verkehr GmbH einen Scheck über 1000 Euro.ine Infoblatt IV ABiMV Seite 24

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